Polizeiliche Einsatzmaßnahmen anlässlich sogenannter „Montagsspaziergänge“

(Präsidialbereich Rheinpfalz) – Am Montagabend (17.01.2022) fanden in den Orten Neustadt a.d. Weinstraße, Bad Dürkheim, Bad Bergzabern und Kandel angemeldete Versammlungen von Kritikern der Corona-Maßnahmen statt. An diesen Versammlungen nahmen rund 1130 Personen (600 in Neustadt, 365 in Bad Dürkheim, 70 in Bad Bergzabern, 95 in Kandel) teil.

Bei angemeldeten Gegenversammlungen in Speyer und Neustadt a.d. Weinstraße versammelten sich insgesamt 230 Personen (200 In Speyer, 30 in Neustadt). Darüber hinaus kam es in Neustadt an der Weinstraße zu einer spontanen Gegendemonstration, an welcher 15 Personen teilnahmen. Alle angemeldeten Versammlungen und die spontane Versammlung verliefen friedlich und störungsfrei.

Daneben wurde auf verschiedenen Plattformen erneut dazu aufgerufen, sich öffentlich zu treffen, um ein Zeichen gegen die Corona-Maßnahmen zu setzen. Nach unseren vorbereiteten Einsatzkonzepten waren wir mit einer Vielzahl von Polizeikräften an relevanten Orten präsent. Dabei stellten wir mehrere Kleingruppen fest, die dennoch dem Aufruf gefolgt waren. Insgesamt konnten so rund 1300 Personen als sogenannte „Spaziergänger“ festgestellt werden. Die überwiegende Anzahl der Personen hielt sich an die Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und hielt erforderliche Mindestabstände ein oder trug eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Die Personen verteilten sich auf folgende Orte:

  • Annweiler: 40
  • Bad Bergzabern: 160
  • Bellheim: 260
  • Dannstadt-Schauernheim: 15 Personen
  • Frankenthal: 100 Personen
  • Germersheim: 15
  • Grünstadt: 60 Personen
  • Haßloch: 46 Personen
  • Deidesheim: 6 Personen
  • Landau: 350 Personen
  • Ludwigshafen: 75 Personen
  • Maxdorf: 48 Personen
  • Mutterstadt: 49 Personen
  • Rülzheim: 8
  • Schifferstadt: 42 Personen
  • Speyer: 30 Personen

Von 29 Personen wurde die Identität festgestellt und es wurden sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Darüber hinaus wurden drei Strafanzeigen gefertigt. In Landau wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (Deutschlandflagge mit Bananenabbildung), in Speyer leisteten zwei Personen Widerstand bei der Personalienfeststellung und beleidigten Polizeikräfte (ein privates Facebookvideo hierzu können sie auf Facebook sehen: Facebook) und in Mutterstadt wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (Verdacht der Leitung einer nicht angemeldeten Versammlung) eingeleitet.

Im Einsatz waren rund 250 Kräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik.

Polizeipräsidium Rheinpfalz
18.01.2021

Mehrere tausend Menschen zu „Montagsspaziergängen“ und Gegendemonstrationen in der Region friedlich unterwegs; vorläufige Bilanz

(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Zum wiederholten Mal versammelten sich in Mannheim, Heidelberg und vielen Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises eine Vielzahl von Menschen, um gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Demgegenüber stand auch eine Vielzahl von Menschen, die gegen die „Montagsspaziergänger“ und für mehr Solidarität demonstrierte.

Insgesamt wurden ca. 3.800 Teilnehmer in 17 Städten und Gemeinden gezählt, davon rund 2.800 „Montagsspaziergänger“ und über 1.000 Gegendemonstranten. Zum Teil skandierten jeweiligen Gruppierungen Parolen, eine direkte Konfrontation blieb jedoch aus, bzw. wurde durch Einsatzkräfte der Polizei bereits im Vorfeld verhindert.

Unter dem allgemeinen Motto der „Montagspaziergänger“ wurde eine Versammlung auf dem Toulonplatz in Mannheim bei der Versammlungsbehörde der Stadt Mannheim angemeldet. Hierzu trafen sich dort rund 150 Teilnehmer zu Rede- und Musikbeiträgen.

Unabhängig von dieser Versammlung formierten sich zunächst mehrere Kleingruppen in den Planken, die sich schließlich am Plankenkopf zu einer Formation von rund 300 Menschen in der Spitze versammelten, um vom Friedrichsring zum Luisenring und wieder zurück zu ziehen.

Drei Personen wurden dabei als „Lenker“ der Demonstration ausgemacht, die die Menschenmenge gezielt leiteten und animierten, Teile des Verkehrs während des Demonstrationsverlaufs aktiv zu behindern. Gegen diese drei Personen wurden Verfahren wegen des Verdachts, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, eingeleitet.

In Heidelberg „spazierten“ rund 500 Teilnehmer durch die Innenstadt. Bei zwei Gegenversammlungen auf dem Bismarckplatz und auf dem Marktplatz wurden rund 130 Personen gezählt.

Alle weiteren Städte und Gemeinden folgen in einer tabellarischen Übersicht, unterteilt in „Spaziergänger“/Gegenversammlung.

  • Sinsheim: 460/0
  • Wiesloch: 300/70
  • St. Leon-Rot: 150/0
  • Sandhausen: 40/0
  • Leimen: 20/0
  • Walldorf: 15/0
  • Bammental: 150/0
  • Mauer: 45/0
  • Schriesheim: 140/500
  • Hemsbach: 60/0
  • Weinheim: 35/0
  • Ladenburg: 60/200
  • Hockenheim: 60/0
  • Neulußheim: 70/0
  • Schwetzingen: 180/150

Vier Straftaten wurden registriert, sowohl gegen die drei bereits erwähnten Männer wegen des Verdachts, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben und gegen einen weiteren Mann wegen des Verdachts der Beamtenbeleidigung. Insgesamt wurden sieben Personalien festgestellt und ein Platzverweis erteilt.

Die Einsatzmaßnahmen vor Ort begannen gegen 18 Uhr und endeten gegen 21.30 Uhr.

Polizeipräsidium Mannheim
18.01.2021

Allgemeinverfügung der Stadt Speyer

Stadt erlässt Allgemeinverfügung zur Silvesternacht und verlängert Allgemeinverfügung zum Verbot von nicht angemeldeten Versammlungen

Die Stadtverwaltung verlängert die Allgemeinverfügung zu nicht angemeldeten Versammlungen auf dem Gebiet der Stadt Speyer. Demnach wird die für Montag, 3. Januar 2022 nicht ordnungsgemäß angemeldete Versammlung sowie jede weitere thematisch vergleichbare Ersatzversammlung in der Zeit vom 30. Dezember 2021 bis 2. Januar 2022 in Speyer ganztägig untersagt.

Hintergrund der Allgemeinverfügung und deren Verlängerung analog zur Stadt Landau und den Landkreisen Germersheim und Südliche Weinstraße ist der am 13. Dezember erstmalig durchgeführte sogenannte „Montagsspaziergang“ von Gegnern der Corona-Maßnahmen, u.a. der „Freien Pfälzer“, die in den sozialen Medien zur Teilnahme an den Märschen aufgerufen hatten.

„Zu diesen Treffen wird gerade über Social Media unter dem Deckmantel eines „Spaziergangs“ systematisch mobilisiert und damit sowohl die allgemeine Sicherheits-, als auch die Infektionslage zugespitzt. Denn bei ordnungsgemäß und rechtzeitig angemeldeten Versammlungen, die rechtlich zugelassen sind, kann die Stadt vorab den Charakter der Veranstaltung ermitteln, Unterstützung bieten und gegebenenfalls durch bestimmte Auflagen einen sicheren Rahmen gewährleisten. Dieser Schutz wird aber bei unkontrollierten Ansammlungen wie wir sie zuletzt erleben mussten, gezielt unterwandert. Daher haben wir uns für ein Verbot solcher Versammlungen entschieden, auch um Krankenhäuser, Rettungskräften sowie Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr, die um den Jahreswechsel besonders beansprucht sind, einer nicht potenziell noch größeren Belastung auszusetzen“, zeigt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf. „Dass ausgerechnet zwei Mitglieder des Stadtrates bei der vergangenen untersagten Versammlung teilgenommen haben, führt nicht nur vor Augen, dass sich die Bereitschaft zu einer solchen Teilnahme durch alle Bevölkerungsgruppen zieht, sondern ist in Anbetracht der bewussten Unterwanderung behördlicher Anordnungen sehr bedenklich“, so die Stadtchefin.

Silvesternacht

Außerdem erlässt die Stadtverwaltung für den Zeitraum vom 31. Dezember 2021 ab 22.00 Uhr bis einschließlich 1. Januar 2022 um 03.00 Uhr eine Allgemeinverfügung. Demnach besteht an bestimmten öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen im Stadtgebiet Speyer auch im Freien die Verpflichtung, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), eine FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards zu tragen. Betroffen ist insbesondere der Innenstadtbereich, nämlich die gesamte Maximilianstraße einschließlich Domplatz, Geschirrplätzel und Postplatz, sowie deren Seitenstraßen, aber auch der Berliner Platz und der Platz der Stadt Ravenna. Die Gesamtheit der betroffenen Bereiche kann der Verfügung entnommen werden.

Die Stadtverwaltung stützt sich damit auf die 29. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 22. Dezember 2021, mit der die Landesregierung in Folge der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz auf das weiterhin rasch zunehmende Infektionsgeschehen und die damit einhergehende sich dramatisch verschlechternde Situation in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen in Rheinland-Pfalz reagiert hat. Daraus ergibt sich das bundesweite Verbot von Menschenansammlungen, die über zehn geimpfte/genesene Personen bzw. Ungeimpfte plus Personen des eigenen Hausstands und max. zwei weiteren Personen eines anderen Hausstands hinausgehen.

Dennoch kann es gerade in der Silvesternacht auf publikumsträchtigen Straßen und Plätzen zu unbeabsichtigten Kontakten kommen, die das Risiko einer Ansteckung deutlich erhöhen.

„Um das Gesundheitssystem nicht noch mehr zu belasten, ist die Maskenpflicht daher eine geeignete Maßnahme, die die Übertragungsmöglichkeiten und -wege minimiert. Sie stellt für die oder den Einzelnen auch keine unzumutbare Einschränkung dar“, erläutert Stefanie Seiler.
Die Einsatzkräfte der Polizei werden in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen den Kommunalen Vollzugsdienst bei den Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen.

Auch vom Abbrennen von Feuerwerkskörpern rät die Stadt ebenso wie die Landesregierung dringend ab.
Bürgermeisterin Monika Kabs richtet einen dringenden Appell an die Bürgerschaft: „Nach dem Brandschutzgesetz darf allgemein keine Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen gezündet werden, und das aus gutem Grund. Aber besonders in der Pandemie ist jeder Feuerwerkskörper, der nicht gezündet wird, ein Gewinn für unsere Krankenhäuser. Ich möchte daher die Speyererinnen und Speyerer bitten, sich insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Welle mit der Omikron-Variante an die Vorgaben und Empfehlungen zu halten und auch im heimischen Garten auf Feuerwerk zu verzichten. Auch ein gemütliches Abendessen im kleinen Kreis und vielleicht das friedliche Knistern einer Wunderkerze können den Jahreswechsel gebührend einleiten.“

Der genaue Wortlaut der erlassenen Allgemeinverfügungen kann unter www.speyer.de/corona eingesehen werden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
31.12.2021