Speyer / Umwelt & Natur

Katrin Eder: „Kommunen kommt Schlüsselrolle zu – digitales Klimatool von Speyer für ganz Rheinland-Pfalz“

Klimaschutzministerin überreicht Vollförderung in Höhe von 978.000 Euro für Pilotprojekt an die Stadtwerke Speyer

„In Rheinland-Pfalz haben wir das globale 1,5-Grad-Ziel mit 1,7 Grad bereits übertroffen und Speyer gehört schon heute zu den wärmsten Städten Deutschlands. Durch den Klimawandel wird sich die klimatische Situation weiter in Richtung Hitze und wachsender Gefahr von Starkregenereignissen verändern. Strategien zur Eindämmung des Klimawandels und zur Anpassung an die zu erwartenden Klimawandelfolgen müssen vor allem in unseren Kommunen greifen. Ihnen kommt eine Schlüsselrolle beim Erreichen unserer Klimaziele und bei der Klimawandelfolgenanpassung zu“, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder anlässlich der Übergabe des Förderbescheids in Höhe von 978.000 Euro für den Aufbau eines Digitalen Zwillings im Rahmen des Kommunalen Klimapakts (KKP) an Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler sowie den Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer Wolfgang Bühring am Montag in Speyer. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Vollförderung des Klimaschutzministeriums.

Der Digitale Zwilling für die Stadt Speyer ist ein Leuchtturmprojekt, um umfassende Resilienz gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels aufzubauen. Im Sinne des Kommunalen Klimapakts (KKP) soll die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf alle rheinland-pfälzischen Kommunen ermöglicht werden.

„Der Digitale Zwilling soll als Weg- und Entscheidungshilfe für Fragestellungen der Stadt Speyer auf dem Weg in die Zukunft dienen. Vom Bauantrag über die Stadtplanung bis hin zum Katastrophenschutz – in allen Bereichen sollen Situationen zunächst simuliert werden. Mithilfe dieser Simulationen und auf Basis wissenschaftlicher Daten kann dann ein sachlicher Diskurs um die notwendigen Veränderungen geführt und entschieden werden, was umgesetzt werden soll“, erläuterte Oberbürgermeisterin Seiler die Bedeutung des Digitalen Zwillings für die Stadt Speyer.

Wolfgang Bühring, Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer, fügte an: „Als Infrastrukturdienstleister für Speyer und die Region begleiten wir das Förderprojekt aktiv, damit der Digitalen Zwilling erfolgreich umgesetzt werden kann. Von der Planung bis zur Optimierung sind wir verlässlich an der Seite der Stadt für eine nachhaltige und innovative digitale Entwicklung.“

Mit der Förderung des Projekts kann der Aufbau des Digitalen Zwillings beginnen und soll bis Ende 2025 fertiggestellt sein.

Text: MKUEM, Stadt Speyer und Stadtwerke Speyer Foto: © Klaus Venus
04.03.2024

Speyer / Dreck-weg-Tag 2024

Dreck-weg-Tag 2024: Am 1. und 2. März ein Zeichen gegen Vermüllung setzen

Im Rahmen der Kampagne „Sauberes Speyer – Helft mit“ veranstaltet die Stadt Speyer am Freitag, 1., und Samstag, 2. März 2024, bereits den 21. Dreck-weg-Tag. Zahlreiche Freiwillige werden auch in diesem Jahr wieder wilden Müll auf Speyerer Gemarkung einsammeln und ordnungsgemäß entsorgen.

20 Kindertagesstätten, 14 Schulen und 57 Privatinitiativen, Vereine, Verbände und Parteien haben sich bislang für die gemeinschaftliche Müllsammelaktion am ersten Märzwochenende angemeldet. Anmeldungen sind weiterhin möglich bei Sabine Vick, telefonisch unter der Nummer 06232-14 2783 oder per E-Mail an sabine.vick@stadt-speyer.de.

„Wir freuen uns sehr, dass auch in diesem Jahr wieder so viele Speyerinnen und Speyerer mitanpacken möchten“, lobt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die anhaltende Einsatzbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger. „Dies zeigt einmal mehr, dass viele Menschen bereit sind, Verantwortung für unsere Stadt und für die Umwelt zu übernehmen.“

„Grundsätzlich hoffe ich, dass es uns als Gesellschaft in absehbarer Zukunft gelingen wird, von schädlichen Einwegverpackungen auf nachhaltige und ressourcenschonende Mehrwegsysteme umzustellen. Getreu meiner Devise ‚Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht‘ würden Aktionen wie der Dreck-weg-Tag damit obsolet werden. Da dies noch nicht der Fall ist, ist es wichtig, dass wir uns weiter aktiv und gemeinschaftlich für ein sauberes Speyer einsetzen. Deshalb freuen wir uns über jede und jeden, die das Teilnehmerbarometer beim diesjährigen Dreck-weg-Tag weiter ansteigen lassen“, betont Beigeordnete und Umweltdezernentin Irmgard Münch-Weinmann.

Der kollektive Frühjahrsputz startet am Freitag, 1. März 2024, mit den Kindertagesstätten und Schulen. Am Samstag, 2. März 2024, werden Vereine, Parteien und Privatinitiativen dem Müll in Stadt, Wald und Flur zu Leibe rücken. An diesem Samstag liegen Müll- und Wertstoffsäcke, die wie gewohnt von den Stadtwerken Speyer und den Entsorgungsbetrieben Speyer bereitgestellt werden, ab 8 Uhr zur Abholung in der Walderholung bereit. Handschuhe und Greifzangen können nicht zur Verfügung gestellt werden, sondern müssen bei Bedarf von den Teilnehmenden selbst mitgebracht werden.

Mitarbeitende des städtischen Baubetriebshofs und der Abteilung Stadtgrün fahren an beiden Dreck-weg-Tagen die über 100 Sammelpunkte im Stadtgebiet an und sorgen mit mehreren LKWs dafür, dass der gesammelte Müll rasch abtransportiert wird. Die Stadtwerke Speyer und die Entsorgungsbetriebe Speyer kümmern sich um Glasbehälter und große Abfallcontainer an der Walderholung. Der Dreck-weg-Tag wird auch in diesem Jahr wieder durch Geld- und Sachspenden verschiedener Firmen unterstützt.

Nach vollbrachter Arbeit können sich die kleinen und großen Umweltschützer*innen wieder auf eine gemeinsame Abschlussveranstaltung am Samstag, 2. März 2024, in der Walderholung freuen: Ab 12 Uhr serviert die Schnelle Einsatzgruppe Verpflegung der Feuerwehr Speyer dort einen warmen Mittagstisch, bei dem sich alle Teilnehmenden nach Herzenslust stärken können.

Umwelt & Natur / Speyer Aktuell

Strafanzeige von Bündnis 90/Die Grünen gegen Unbekannt

Speyer, 18.04.2023

Sehr geehrte Oberbürgermeisterin Seiler,
sehr geehrte Beigeordnete Münch-Weinmann,

Fraktion und Vorstand von Bündnis90/Die Grünen hatten mit Schreiben vom 08.03.23 angefragt, ob es im Zusammenhang mit der geplanten Anlandung eines U-Bootes im Stadtwald Speyer eine naturschutzfachliche Genehmigung in Form eines Verwaltungsaktes und einen privatrechtlichen Vertrag gibt. In der Sitzung des Umweltausschusses vom 22.03.23 wurden die Fragen durch die Vorsitzende, Beigeordnete Frau Münch-Weinmann nur unvollständig beantwortet. Das mit gleichem Datum datierte Antwortschreiben der Beigeordneten klärt die offenen Fragen nicht und sorgt eher für zusätzliche Verwirrung, als dass eine Transparenz in dieser Affäre hergestellt wird.

In beiden Quellen wurde lediglich darauf verwiesen, dass es keinen schriftlich dokumentierten Vorgang gibt. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass die nach § 34 erforderliche FFH-Vorprüfung nachgeholt wird und das Technikmuseum bereits einen Auftrag erteilt habe. Ungeachtet des laufenden Ermittlungsverfahrens kommuniziert das Technikmuseum Speyer-Sinsheim auf seiner Homepage einen dezidierten Projektablauf, der eine Anlandung des U-Bootes in Speyer am 17.05.23 ankündigt.

Um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden, weisen wir auf Folgendes hin:

1. ) Der Sachverhalt ist im Hinblick auf die strafrechtliche Relevanz gravierend. Die Polizeidirektion Ludwigshafen (Dezernat Umweltkriminalität) hat ein entsprechendes Ermittlungsverfahren aufgenommen. Es ist ein zwischenzeitlich bundesweit beachteter Vorgang, dass ein Dezernat Umweltkriminalität gegen eine Stadtverwaltung förmliche Ermittlungen aufgenommen hat. Wir sind empört über die Tatsache, dass das Technikmuseum weiterhin auf seiner Homepage das Großereignis (Event) bewirbt, ohne dass auf die fragwürdige rechtliche Lage hingewiesen wird.

Laut Zeitplan des Museums soll das U-Boot am 17.05.23 (Siehe hierzu die Anmerkung der Redaktion unter diesem Beitrag) im FFH-Gebiet in Speyer anlanden. Seitens der Stadtspitze und der Stadtverwaltung gibt es keinerlei Hinweise die widerrechtliche Anlandung inmitten eines FFH-Gebietes zu stoppen. Vielmehr verharmlost die Stadt in ihren Aussagen den Fall und zeigt sich erstaunt über die öffentliche Reaktion.

Wir weisen nochmals auf die Dramatik und Schwere der Situation hin. Bei dem gefährdeten Gebiet handelt es sich um ein förmlich ausgewiesenes Schutzgebiet nach Natura 2000. Ein Eingriff in dieses Gebiet ist ein Straftatbestand nach § 329 (3 und 4) Strafgesetzbuch und somit kein Kavaliersdelikt. Das Strafmaß (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe) entspricht dem Straftatbestand der Körperverletzung und sollte Anlass für eine unmittelbare Korrektur der städtischen Entscheidung sein.

Zur Vermeidung weiterer Schäden für Natur und Umwelt fordern wir die Stadt auf, ohne jeden Verzug, alle bisherigen Absprachen mit dem Technikmuseum zurückzunehmen und eine Anlandung auf städtischem Grund zu verbieten. Sämtliche mündlichen Zusagen hoheitlicher und privatrechtlicher Natur sind aufgrund der Rechtswidrigkeit zurückzunehmen.

2.) Eine Vorprüfung nach Abschluss der Maßnahme ist nicht möglich. Der Landauer Sachverständige, Herr Keller, hat darauf hingewiesen, dass die Erstellung eines solchen Gutachtens eine ganze Vegetationsperiode umfassen sollte, um möglichst alle Entwicklungsstadien betroffener Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Eine Prüfung der Verträglichkeit nach FFH wäre innerhalb der vorgesehenen Projektzeit somit gar nicht mehr möglich.

Eine Beauftragung eines Gutachtens durch den privaten Nutznießer, das Technikmuseum, ist nicht sachdienlich. Wir fordern die Stadt auf, auf Kosten des Museumsbetreibers, ein Artengutachten und eine Verträglichkeitsprüfung der geplanten Maßnahme, einschließlich aller Korrekturmaßnahmen zur Behebung des bereits entstandenen Schadens, an einen unabhängigen Gutachter in Auftrag zu geben.

3.) Das Fehlen eines schriftlichen privatrechtlichen Vertrages für eine Maßnahme dieses Umfangs halten wir für nicht zulässig und rechtwidrig. Wir fordern von der Stadt den Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages (Gestattungsvertrages), in dem die Art der Gestattung, Gewährleistung, Haftung, Schadensersatz, Gestattungsentgelt und die Regelungen nach Vertragsende vereinbart werden. Ein solcher Vertrag dient der Sicherheit der Stadt und dem Schutz vor möglichen wirtschaftlichen Nachteilen. Nicht nachvollziehbar ist der Hinweis im Bezugsschreiben, die Stadt habe keine privatrechtliche Vereinbarung geschlossen, die storniert werden könnte. Selbstverständlich gab es eine Vereinbarung, denn die Stadt weist doch selbst wiederholt darauf hin, es habe eine mündliche Zustimmung gegeben.
Auch eine mündliche Zustimmung ist die erklärte Einigung über die Begründung eines Schuldverhältnisses (vgl. § 311 BGB).

Wir fordern die Stadtverwaltung auf, wegen des Fehlens eines schriftlichen privatrechtlichen Vertrags, die mündliche Zustimmung zur Rodung und Anlandung eines U-Bootes ohne Verzug zurückzunehmen.

4.) Die Ausführungen der Stadt zum Verwaltungsverfahrensgesetz sind leider in allen vorgetragenen Punkten unzutreffend. Es ist zwar richtig, dass ein Verwaltungsakt auch mündlich erteilt werden kann. Ein Verwaltungsakt ist aber nach § 44 VwVfG nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. Dies ist in vorliegendem Fall eindeutig gegeben. Nach § 44 (2) Nr. 3 VwVfG ist ein Verwaltungsakt nichtig, den eine Behörde außerhalb ihrer begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein.

Im Falle der Rodung, ist das Forstamt, als Untere Forstbehörde, zuständige Behörde. Der immer wiederkehrende Hinweis, der Forstbetrieb der Stadt Speyer oder die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Speyer habe eine Genehmigung erteilt, behebt den Fehler nicht. Die Stadt Speyer hat hier eine Genehmigung zur Rodung der Waldfläche erteilt, ohne fachlich zuständig zu sein. Die Rodungsgenehmigung ist somit nichtig. Nach § 44 (2) Nr. 5 ist der Verwaltungsakt allein deshalb schon nichtig, weil er die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht. Die rechtswidrige Tat ergibt sich aus den betreffenden Paragraphen der FFH-Richtlinie
des Bundesnaturschutzgesetzes und den Regelungen des Paragraphen 329 Strafgesetzbuch.

Wir müssen auch der Auffassung der Stadt widersprechen, es sei kein förmlicher Verwaltungsakt ergangen. Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (Legaldefinition nach § 35 VwVfG).

Insofern widersprechen wir Ihrer Einschätzung, es sei noch kein förmlicher Verwaltungsakt ergangen. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, den rechtswidrigen Verwaltungsakt zur Genehmigung der Anlandung eines U-Bootes ohne weiteren Verzug zurückzunehmen.

5.) Wir sind erstaunt, dass ein begünstigender Verwaltungsakt bzw. eine einseitig begünstigende privatrechtliche Vereinbarung zugunsten eines privaten Dritten ohne Erstattung der Kosten, ohne privatrechtliches Entgelt und ohne Klärung von Schadensersatzansprüchen erfolgt ist. Daher stellt sich die Frage, ob es sonstige Gründe gibt, die zu dieser Begünstigung geführt haben. Wir sind es den gebühren- und steuerpflichtigen BürgerInnen der Stadt Speyer schuldig, im Sinne der Gleichbehandlung, vollständige Transparenz herzustellen.

Wir fordern die Stadtverwaltung daher auf, alle entscheidungsrelevanten Kriterien öffentlich bekannt zu machen. Insbesondere bitten wir um Beantwortung der Frage, ob es seitens des Technikmuseums Vergünstigungen an städtische MitarbeiterInnen, an städtische Einrichtungen oder städtische Organisationen gegeben hat. Insbesondere bitten wir um Beantwortung der Frage, ob diesem Kreis in der Vergangenheit materielle oder nicht materielle Vorteile, beispielsweise in Form von Sachleistungen, Eintrittskarten, Restaurantbesuchen oder ähnliche Vorteile verschafft wurden.

6.) Ihren Hinweis zum Arbeitsaufwand zur Aufbereitung der Datensammlung dieser Anfrage (insgesamt 2,00 Stunden Arbeitszeit in verschiedenen Besoldungsgruppen) haben wir zur Kenntnis genommen. Wir empfehlen, zur Vermeidung von Aufwand, zukünftig verwaltungskonform bereits in der Entstehung von Verwaltungsentscheidungen zu arbeiten. Nachrichtlich möchten wir Sie unterrichten, dass uns durch das mangelhafte Verwaltungshandeln bisher ein Zeitaufwand von etwa 35 Arbeitsstunden (allesamt ehrenamtlich) entstanden ist. Gerne verzichten wir aber auf gegenseitige Saldierung des Aufwandes.

Wir bitten darum unsere Forderungen, ohne jeden weiteren Verzug, umzusetzen, um weiteren materiellen Schaden für die Stadt und den Naturhaushalt abzuwenden. Die lange Reaktionszeit unsererseits ergibt sich aus der Tatsache, dass unser Schreiben vom 08.03.23 nicht unmittelbar beantwortet wurde, sondern lediglich in das Ratsinformationssystem eingestellt wurde und das Protokoll der Sitzung des Umweltausschusses noch immer nicht vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Hannah Heller              Volker Ziesling                 Jana Dreyer

Fraktionsvorsitzende           Stadtrat                      Vorstand

Anmerkung der Redaktion: Nach den uns bislang vorliegenden Informationen findet die Anlandung und der Straßentransport ins TMS am 21.05.2023 statt.

Hierzu schreib das TMS folgendes:

Am 28. April soll das Vorhaben starten: Über den Nord-Ostsee-Kanal und die Nordsee geht es nach Rotterdam. Die nächste Etappe führt auf dem Rhein über Dordrecht, vorbei an Düsseldorf und Köln bis in die Salierstadt. Wenn alles planmäßig verläuft, könnte das U-Boot am 21. Mai seinen Weg per Straßentransport ins Technik Museum Speyer finden. Ursprünglich war der Transport direkt nach Sinsheim angesetzt. Doch im Laufe der Planung kristallisierte sich heraus, dass die Route über Speyer am sinnvollsten ist. Verschiedene Faktoren sprechen für den Zwischenstopp, unter anderem die nötigen Restaurationsarbeiten am und im U-Boot. Diese kann das Werkstattteam am Standort Speyer besser durchführen. „Daher freuen wir uns schon sehr darauf, dass dieser Transport beide Museen betrifft und Sinsheim und Speyer hier Hand in Hand arbeiten“, erklärt Einkörn.

Sehen Sie hier einige Bilder von den Rodungen im Naturhafen Speyer:

Foto: Speyer 24 (NEWS)
20.04.2023

Speyer / Sicherheit & Ordnung

Poller zum Schutz vor Wildparken installiert

Die Stadtverwaltung Speyer hat in der Rheinallee in der Zufahrt zum Kanu Club hydraulische Poller installiert, die die untere Domwiese künftig vor Wildparken schützen werden. In diesem Bereich ist es bereits vermehrt zu derartigen Problemen gekommen – den traurigen Höhepunkt bildete die Frühjahrsmesse 2022, als fast 130 Fahrzeuge die Wiese als Parkfläche benutzt und damit nicht nur gegen die Grünflächensatzung der Stadt verstoßen, sondern auch die Wiese nahhaltig geschädigt haben.

Die Poller werden künftig bei Bedarf, also insbesondere bei Veranstaltungen, im Rahmen welcher die gewohnten großen Parkflächen in der Umgebung nicht zur Verfügung stehen, herausgefahren, um die Grünfläche zu schützen. Darüber hinaus tragen sie auch zur Sicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrenden in diesem Bereich bei.  

„Ich danke den beteiligten Mitarbeitenden, insbesondere Jürgen Feiniler vom Baubetriebshof, für die schnelle und wirkungsvolle Umsetzung“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

In der kommenden Woche wird durch eine externe Fachfirma nun noch eine neue Trag- und eine Deckschicht auf die komplette Zuwegung zum Kanu Club aufgebracht, um die Straße insgesamt zu ertüchtigen.

Stadtverwaltung Speyer
03.08.2022

Speyer Aktuell

Insektenfreundliche Mäharbeiten

Aufmerksame Beobachter*innen haben es vielleicht schon festgestellt: manche frisch durch die Abteilung Stadtgrün gemähten Flächen sehen ein wenig ungewöhnlich aus, weil sie nur teilweise gemäht oder einzelne Pflanzen stehengelassen wurden. Für dieses selektive und vorsichtige Vorgehen gibt es einen guten Grund: Natur- und Artenschutz. Konkret geht es darum, den Lebensraum von Insekten zu schützen und ihnen einen reicher gedeckten Tisch an heimischen Pflanzenarten zu bieten.

„Insekten sind essentiell für viele Ökosysteme. Umso wichtiger ist es, dass wir alle unseren Beitrag leisten, um das Insektensterben zu stoppen und die wichtigen kleinen Lebenskünstler zu schützen. Die Abteilung Stadtgrün macht das vorbildlich, indem sie bei der Pflege der städtischen Grünanlagen nicht nur Wert auf das Stadtbild legt, sondern auch Rücksicht auf die heimische Insektenwelt nimmt“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Die Stadtgärtnerei probt dabei den Spagat zwischen der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht, beispielsweise durch das Freihalten der Gehwege, die Sicherstellung von Sichtachsen für Verkehrsteilnehmer*innen, das Zurückhalten von Wildwuchs in besonders genutzten Grünanlagen oder die Aufrechterhaltung von Entwässerungsfunktionen auf der einen Seite und ökologischen Gründen, wie beispielsweise dem Erhalt eines möglichst reichen Angebots für die Tier- und Pflanzenwelt, auf der anderen Seite. Stehen gelassen werden nicht nur Teile von Grünstreifen, sondern bewusst auch einzelne Pflanzen wie die Gemeine Nachtkerze, die Schafgarbe, Diesteln, Wegwarten und Mohn, die einen hohen Wert für das heimische Insektenvorkommen haben.

Die aufwändige Arbeit erleichtert dabei der dieses Jahr neu angeschaffte Unimog, ein Allrounder-Fahrzeug, das im Sommer effizientes und schnelles Mähen ermöglicht und im Winter für schnee- und eisfreie Straßen sorgt.

Stadtverwaltung Speyer
29.06.2020

Speyer

Anteilige Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge ab Juni 2020

In seiner Sitzung vom 23. April 2020 hat der Speyerer Stadtrat einstimmig beschlossen, die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme einer Krippen- oder Hortbetreuung sowie für die Verpflegungskosten in Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft aufgrund der Einschränkungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für April und Mai 2020 auszusetzen, um die Familien zu entlasten.

In Abstimmung mit Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, Bürgermeisterin Monika Kabs sowie den freien Kita-Trägern werden ab Juni 2020 anteilige Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge für die Inanspruchnahme der (Not-)Betreuung in Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft erhoben. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei individuell nach der Anzahl der Tage, an denen ein Kind die (Not-)Betreuung tatsächlich in Anspruch genommen hat.

Sobald wieder reguläre Betreuungsangebote in Kindertagesstätten möglich sind, werden wieder die üblichen Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge eingefordert.

Stadtverwaltung Speyer
26.05.2020

Konstituierung des Beirats für Naturschutz

Am Dienstag, 19. Mai 2020, fand unter der Leitung von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die konstituierende Sitzung des Beirats für Naturschutz unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen im Stadtratssitzungsaal statt. Mit dem neuen Beirat, bestehend aus elf Mitgliedern und deren elf Stellvertreter*innen, beginnt die zehnte Amtsperiode des Beirats seit Bestehen des Gremiums. Als Mitglieder werden unter anderem Vertreter*innen der anerkannten Naturschutzvereinigungen, der Landwirtschaftskammer und der IHK berufen. Zum Vorsitzenden des Beirats wurde wie in der Vorperiode Jürgen Walter gewählt, zum stellvertretenden Vorsitzenden Axel Wittmann. Die Schriftführung wird künftig von der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt übernommen.

Auf Basis der geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen berät und unterstützt das unabhängige Fachgremium für die nächsten fünf Jahre die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Speyer in allen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und die zuständige Umweltdezernentin Irmgard Münch-Weinmann bedankten sich bei den Mitgliedern für ihre Bereitschaft, ehrenamtlich ihr Fachwissen in die Arbeit des Beirats für Naturschutz einzubringen und wünschten ihnen für ihre Tätigkeit viel Erfolg.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
26.05.2020

Aufstockung des Pflegebonus durch Land erster Schritt in richtige Richtung

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die durch die Landesregierung beschlossene Aufstockung des Pflegebonus auf bis zu 1.500 Euro aus Landesmitteln und sieht darin einen ersten Schritt hin zu einer angemessenen Bezahlung der Beschäftigten in der Altenpflege. „Nicht erst seit den letzten Wochen ist klar, dass Pflegefachkräfte neben der angebrachten Anerkennung vor allem auch eine bessere und gerechtere Bezahlung verdienen. Denn was Pflegefachkräfte tagtäglich leisten, ist für unsere Gesellschaft enorm wichtig und tatsächlich systemrelevant“, so die Stadtchefin.

Der Pflegebonus kann aus Sicht der Speyerer Oberbürgermeisterin aber nur ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. „Noch mehr als dieser Einmalprämie bedarf es nach der Corona-Pandemie einer Aufwertung des Pflegeberufs unter anderem durch einen flächendeckenden Tarifvertrag, aber auch durch eine bessere Personaldecke, die eine würdige Pflegetätigkeit ermöglicht und die Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessert“, führt Stefanie Seiler aus und sagt zugleich der rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieses Vorhabens zu.

Am Dienstag hatte das Land bekannt gegeben, die im Rahmen des vom Bundesrat am 15. Mai 2020 im Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossene gestaffelte Prämie in der Altenpflege von bis zu 1.000 Euro mit Landesmitteln auf bis zu 1.500 Euro aufzustocken. Rheinland-Pfalz nutzt damit die im Bundesgesetz vorgesehene Möglichkeit, den einmaligen Bonus zu erhöhen.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
26.05.2020

Beigeordnete Sandra Selg trifft sich digital mit Digitalisierungsausschuss

Auf Einladung von Sandra Selg, die künftig den Bereich „Digitale Verwaltung“ verantwortet, trafen sich am Dienstag, 19. Mai 2020, die Mitglieder des Digitalisierungsausschusses online im Rahmen einer Videokonferenz zu einem Informationsgespräch. Die neue ehrenamtliche Beigeordnete, die seit 1. Mai 2020 ihren Dienst bei der Stadtverwaltung aufgenommen hat, begrüßte die zwölf Ausschussmitglieder zum digitalen Austausch. Da die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung keine Sitzungstermine per Videochat vorsieht, sondern von Präsenzsitzungen ausgeht, wurde die digitale Zusammenkunft vor allem dazu genutzt, sich kennenzulernen, Themen inhaltlich aufzubereiten und die kommende (Präsens-)Sitzung des Digitalisierungsausschusses vor zu beraten.

Die kommende Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung unter der Leitung der zuständigen Beigeordneten findet am Dienstag, 30. Juni 2020, um 17.00 Uhr unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen in der Stadthalle statt und wird unter TOP 1 der Tagesordnung gemeinsam mit dem Schulträgerausschuss zu dem Thema „Medienentwicklungsplan“ tagen. Dabei soll der vom zuständigen Schulträgerausschuss über Monate hinweg erarbeitete Plan, der ein Gesamtkonzept für eine zeitgemäße Medien-Infrastruktur an den Speyerer Schulen darstellt, dem Digitalisierungsausschuss vorgestellt werden.  

„Es war mir ein Anliegen, vor dem ersten offiziellen Termin mit den Mitgliedern des Digitalisierungsausschusses zu beraten, um künftig gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Digitalisierung noch stärker als bisher Einzug in die Stadtverwaltung hält“, so Sandra Selg, die auch zukünftig Videokonferenzen ergänzend nutzen will.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyerer Wählergruppe (SWG)
26.05.2020

Gemeinwohl vor Partikularinteressen – Stadt und DUV stellen Ergebnisse zur Bürgerbeteiligung vor

Zusammen mit der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (DUV) hat Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler am Dienstag, 19. Mai 2020, die Ergebnisse einer Online-Umfrage und eines Bürgerworkshops zum Thema Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt. Die im Rahmen des Projekts „Wissens- und Ideentransfer für Innovation in der Verwaltung“ (WITI) durchgeführten Beteiligungsformate im November und Dezember des vergangenen Jahres sind Grundlage für die Erarbeitung eines Partizipationsleitfadens, der in den kommenden Monaten erstellt werden soll.

„Ich bin davon überzeugt, dass eine frühzeitige Beteiligung mehr Verständnis und damit eine größere Akzeptanz in der Bürgerschaft für Vorhaben und Projekte schafft.  Bevölkerung, Politik und Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter werden zufriedener sein, wenn wichtige politische und stadtplanerische Entscheidungen im Dialog gereift sind, hohe Qualität besitzen und von einer Mehrheit mitgetragen werden“, erklärte Oberbürgermeisterin bei Seiler bei der Vorstellung der Ergebnisse.

Als zentrale Erwartungen an die Bürgerbeteiligung der Stadt ergaben sich nach Auswertung der Bürgerworkshops am 27. November 2019 an der Universität Speyer und der anschließenden Online-Umfrage, die vom 2. bis 31. Dezember 2019 durchgeführt wurde, der Wunsch nach mehr und frühzeitiger Information und zwar sowohl analog als auch digital, einem Dialog auf Augenhöhe und der Erwartung, dass Bürgerbeteiligung der Durchsetzung der Gemeinwohl vor Partikularinteressen dient. Wie das Team der DUV um Dr. Rubina Zern-Breuer feststellte, herrscht bereits eine hohe Zufriedenheit mit den bisherigen Bürgerbeteiligungsformaten in Speyer, auf der durch die Erstellung eines Partizipationsleitfadens aufgebaut werden kann. Denn wie auch in einer der Forderungen aus dem Bürgerworkshop nach nachhaltiger und transparenter Beteiligung an Veränderungsprozessen möglichst vieler Betroffener dargelegt wurde, bedarf es gemeinsamer Regeln für eine für alle Seiten zufriedenstellende Bürgerbeteiligung.

Zusätzlich zu den analogen Partizipationsmöglichkeiten besteht bei der Mehrheit der Teilnehmer*innen an Online-Umfrage und Bürgerworkshop der Wunsch nach einem zusätzlichen interaktiven und digitalen Beteiligungskonzept, das über verschiedene zuvor abgestimmte und gleichbleibende Kanäle für alle Alters- und Zielgruppen einfach zugänglich ist und die wichtigsten Informationen nutzerfreundlich sowie kompakt darstellt. „Die Ergebnisse bestätigen mich darin, dass Bürgerbeteiligung noch viel intensiver gelebt werden muss und wir hierfür sowohl nach außen in die Bürgerschaft, als auch nach innen in die Mitarbeiterschaft Leitlinien in Form eines Partizipationsleitfadens benötigen“, so die Stadtchefin. Die Zusammenarbeit mit der Uni Speyer und die bisherigen Ergebnisse sind die ersten beiden Schritte in einem nun beginnenden Prozess. Über das weitere Vorgehen soll nach Beratung im Stadtrat vor der Sommerpause entschieden werden, worauf im Herbst unter Vorbehalt der Ausbreitung der Corona-Pandemie zunächst ein interner Verwaltungs- sowie weitere Bürgerworkshops geplant sind.

Die Zusammenfassung der Ergebnisse der Online-Umfrage und des Bürgerworkshops sind dem Dokument anbei zu entnehmen und sind auf der Homepage der Stadt sowie unter www.witi-innovation.de einsehbar.

Stadtverwaltung Speyer
26.05.2020