Polizei

Kundgebung der „Querdenker“

(Sinsheim / Rhein-Neckar-Kreis) – Am Sonntag, in der Zeit zwischen 13.00 Uhr und 17.30 Uhr fand in Sinsheim eine angemeldete Kundgebung der Querdenker-Bewegung statt. Bereits am Morgen war ein starker, auch überregionaler Anreiseverkehr, festzustellen. Dieser erfolgte überwiegend mit Pkw sowie mit Bussen und mit dem öffentlichen Nahverkehr. Da auf dem Veranstaltungsgelände lediglich 800 Teilnehmer zugelassen waren und mit einer weitaus größeren Anzahl an Teilnehmern zu rechnen war, hatte die Polizei ihr Einsatzkonzept flexibel angepasst. Nachdem am Versammlungsort die zugelassene Teilnehmeranzahl erreicht worden war, wurden alle weiteren, auf dem Weg zur Versammlung befindliche Personen, an mehreren Stellen insbesondere an den drei Autobahnabfahrten der A 6 und am Bahnhof Sinsheim konsequent abgewiesen. Die Versammlung auf dem Schwimmbadparkplatz in der Lilienthalstraße verlief überwiegend störungsfrei. Unter den Teilnehmern wurden mehrfach Verstöße gegen die Maskentragepflicht sowie die Abstandsregeln festgestellt, worauf die Polizei über den Veranstalter mehrfach einwirkte. Einige Personen, die vor einer Sperrstelle auf Einlass zum Versammlungsgelände gewartet hatten, wurden in Absprache mit der Versammlungsbehörde der Stadt Sinsheim nachträglich auf das Gelände eingelassen, da der Druck an der Engstelle und die damit verbundene Verdichtung der Personen unter dem Gesichtspunkt des Infektionsschutzes zu groß geworden war.

Aufgrund des weiterhin starken Zustroms musste die Autobahnabfahrt Sinsheim-Süd kurzzeitig komplett gesperrt werden. Da einige Teilnehmer versuchten über die Bahngleise zum Veranstaltungsort zu gelangen musste auch der Bahnverkehr zwischen Heilbronn und Heidelberg von 13.15 Uhr bis gegen 16.45 Uhr voll gesperrt werden. Es wurde ein Ersatzverkehr eingerichtet. Im Anschluss wurde der Bahnverkehr freigegeben. Die Züge fuhren hierbei im Bereich Sinsheim nur noch auf Sicht.

Die aufgrund der festgelegten Kapazitätsgrenze am Versammlungsort abgewiesenen Teilnehmer versammelten sich an verschiedenen Örtlichkeiten im Stadtgebiet von Sinsheim immer wieder zu größeren Personengruppen. Zum Teil kam es so zu Ansammlungen von mehreren Hundert Personen. Zur Einhaltung der Corona-Verordnung wurden diese Ansammlungen aufgelöst und Verstöße konsequent geahndet.

Eine Personengruppe meldete eine Spontanversammlung an, die allerdings durch die Versammlungsbehörde der Stadt Sinsheim nicht zugelassen wurde. Zu dieser hatten sich 500 Personen am Hauptbahnhof in Sinsheim eingefunden. Da sich die Personengruppe auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht auflöste, wurden auch hier die Personalien aller Teilnehmer erhoben und Platzverweise ausgesprochen. Gegen sie wurden Anzeigen gefertigt. Aufgrund der polizeilichen Maßnahmen mussten in der Innenstadt immer wieder Straßen gesperrt werden.

Letztendlich geht die Polizei von einer Teilnehmerzahl im Raum Sinsheim von rund 3.500 Personen aus.

Insgesamt kam es bei dem Einsatz zu neun Straftaten, u.a. einer gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines Polizeibeamten, zwei Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Polizeibeamte sowie zu mehreren Beleidigungen gegen eingesetzte Beamte und einem Verstoß gegen das Waffengesetz. Es wurden 1.561 Personen und 460 Fahrzeuge kontrolliert. Gegen 387 Personen wurden Platzverweise ausgesprochen und rund 600 Personen sehen nun Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die CoronaVO entgegen, eine Person gelangte wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zur Anzeige.

Polizeipräsidium Mannheim
29.03.2021

Querdenker Demo in Speyer

Querdenken 6232 Speyer

Speyer – Am 31.10.20 lud Querdenken 6232 Speyer zu einer Mahnwache auf den Berliner Platz ein. Unter dem Motto „BÜRGER@BÜRGER FÜR DAS GRUNDGESETZ“ folgten ca. 150 Personen direkt auf dem Veranstaltungsplatz und weiter 200 Personen außerhalb des Platzes die Veranstaltung.

Neben Informationen zum Thema Frieden, Freiheit und die Wahrung der Grundrechte in Zeiten von Corona gab es auch sonst Wissenswertes. So versuchte die Stadt Speyer z.B. als Auflage eine Kontakdatenerfassung (wie bsp. vor dem Lockdown in der Gastronomie abverlangt). Rechtsanwalt Beck, selbst Redner bei der Mahnwache, riet den Veranstaltern zu klagen was diese auch erfolgreich machten. Das Gericht erkannte diese Maßnahme als nicht haltbar und kippte diese.

Die zahlreich vertretene Polizei sorgte sich trotz zweier Meter Sicherheitsabstand der einzelnen Teilnehmer um dessen Gesundheit da viele keine Mundnasenmaske trugen. Also wollte sie mögliche Atteste einsehen und sogar abfotografieren. Ob letzteres dazu dienen sollte die Inhaber/innen oder aber die ausstellenden Ärzte aufzulisten blieb uns leider vorenthalten… kurios und nicht wirklich legitim kam es uns auf jedenfall nicht vor.

Die Veranstaltung selbst bliebt ansonsten Störungsfrei und friedlich. Lediglich ein Pressemitglied sei wohl Opfer eines Körperverletzungsdeliktes geworden… dies muß dann aber nach der Veranstaltung vorgefallen sein den mitbekommen hat niemand etwas.

Sehen sie hier die ersten 3 Redebeiträge als Youtubefilm:

Speyer 24/7 News
01.11.2020