Frostige Temperaturen, Schnee und Eisglätte sorgen dafür, dass sich die Mitarbeiter*innen der Abteilung 560 Baubetriebshof und Stadtgrün aktuell im Dauereinsatz befinden, um für Sicherheit auf den Straßen und Wegen im Stadtgebiet zu sorgen. Das Hauptaugenmerk liegt zunächst auf Hauptverkehrsstraßen und Unfallschwerpunkten, danach werden weitere (Neben-)Straßen und Plätze nach Prioritäten strukturiert abgearbeitet.
„Der anhaltende Schneefall sorgt dafür, dass bereits geräumte Straßen schnell wieder überfrieren, sodass einmal räumen oft nicht ausreicht und der Winterdienst nach Abschluss einer Tour direkt wieder von vorn beginnen muss. Ich bitte daher die Bürger*innen um Verständnis dafür, dass Nebenstraßen mal nicht oder nicht sofort geräumt werden können. Ich versichere Ihnen, dass die Mitarbeiter*innen des Baubetriebshofes und des Stadtgrüns im Moment quasi rund um die Uhr im Einsatz sind, um der Wetterlage Herr zu werden und für unser aller Sicherheit zu sorgen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Insgesamt hat die Stadtverwaltung drei große und drei kleine Räumfahrzeuge mit 12 Mitarbeiter*innen im Einsatz. 74 weitere Personen kümmern sich zu Fuß um öffentliche Wege und Plätze, wo die Räumung nicht in der Pflicht der Anwohner*innen liegt. Die anhaltende Corona-Pandemie bedeutet eine zusätzliche Herausforderung. Da die Straßenräumung auch sichergestellt werden muss, sollten Mitarbeiter*innen aufgrund von Corona-Infektionen oder Quarantäne ausfallen, muss in zwei voneinander unabhängigen Teams gearbeitet werden, was die Dienstplanung erschwert.
Die Bürger*innen sind indes in der Pflicht, den vor ihren Grundstücken liegenden Straßenteil in der Zeit von 7 bis 20 Uhr von Eis und Schnee frei zu halten. An Sonn- und Feiertagen gilt diese Pflicht zwischen 9 und 20 Uhr. Zu räumen und mit abstumpfenden Mitteln (z.B. Splitt, Sand oder Asche) zu bestreuen ist ein Streifen von 1,50 Meter Breite entweder auf dem Gehweg oder in verkehrsberuhigten Bereichen auf dem entsprechenden Straßenanteil entlang der Grundstücksgrenze. Für Anlieger an Fußgängerüberwegen, Straßenkreuzungen oder -einmündungen gilt die Streu und Räumpflicht in Verlängerung der Gehwege bis zur Straßenmitte. Streusalz darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden.
„Ich appelliere an die Bürger*innen, dieser Pflicht verantwortungsbewusst nachzukommen. Damit schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen und helfen aktiv mit, Unfälle zu vermeiden“, so die Stadtchefin.
Information zu den Räum- und Streupflichten der Anlieger
Die Räum- und Streupflicht in Schwetzingen ist durch die Streupflichtsatzung geregelt. Die Stadt hat für freie Straßen und öffentliche Plätze zu sorgen. Dabei wird nach einem ausgeklügelten Einsatzplan nach Wichtigkeit der einzelnen Verkehrsflächen vorgegangen.
Die jeweiligen Anlieger, das sind Hausbesitzer, Mieter und Pächter, haben vor ihren Anwesen für freie Gehwege zu sorgen, ganz gleich, ob das Grundstück bebaut ist oder nicht. Auch wenn kein Gehweg vorhanden ist, so muss in Anliegerstraßen oder Fußgängerzonen bis zu zwei Meter in die Straße hinein geräumt werden. Auch in Garagenhöfen oder vor Garageneinfahrten gilt – sofern sie sich im öffentlichen Raum befinden – die Räumpflicht. Mieter trifft die Pflicht dann, wenn Sie der Vermieter per Mietvertrag ausdrücklich übertragen hat.
In welchen Zeiträumen ist zu räumen?
Die Gehwege müssen von den Anlieger/-innen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut werden. Auch wenn danach weiter Schnee fällt oder es eisglatt wird, ist unverzüglich zu räumen oder zu streuen, bei Bedarf auch mehrmals. Diese Pflicht gilt den ganzen Tag über, bis 22 Uhr abends. Bei Abwesenheit empfiehlt es sich daher, einen Dritten zu beauftragen.
Wie ist zu räumen und wann darf Salz gestreut werden?
Aber Achtung: Der Schnee darf nicht einfach auf die Straße geschippt werden, damit abtauender Schnee in die Kanalisation abfließen kann. Um für Fußgänger keine unnötigen Hürden zu errichten, müssen die Anlieger von jedem Grundstück aus einen Durchgang von einem Meter Breite zur Straße freischaufeln. Außerdem sollte die geräumte Fläche so auf die Nachbargrundstücke abgestimmt werden, dass die Flächen durchgehend benutzbar sind. Gestreut werden darf nur mit abstumpfendem Material wie Sand, Splitt oder Asche. Streusalz darf nur bei Eisregen und extremer Glätte verwendet werden.
Wer haftet, wenn etwas passiert?
Der Anlieger, der nicht ausreichend geräumt und gestreut hat, haftet für Schäden, das haben auch Gerichtsurteile immer wieder bestätigt. Und zwar gilt das gesamtschuldnerisch. Das heißt, dass Mieter und Eigentümer gemeinsam verantwortlich dafür sind, dass die Wege frei gemacht werden.
Stadtverwaltung Schwetzingen 11.02.2021
10 Jahre Hofmusik–Forschung in Schwetzingen
Ein rundes Jubiläum könnte die Hofmusik-Forschung im Palais
Hirsch in diesem Monat feiern, wenn nicht die besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie
dies verhindern würden. Denn genau vor zehn Jahren war die Forschungsstelle Südwestdeutsche
Hofmusik der Heidelberger Akademie der Wissenschaften an den Schlossplatz
gezogen, ein Anlass, auf ihre erfolgreiche Arbeit in Schwetzingen zurückzublicken.
Im Dachgeschoss des Palais werden nicht nur Quellen zum
Musikleben der Baden-Württembergischen Residenzen des 18. Jahrhunderts
gesammelt, studiert und ausgewertet. Auf vielfältige Weise ist die Forschungsstelle
auch im Musikleben der Stadt präsent und macht ihre Ergebnisse einer interessierten
Öffentlichkeit bekannt, etwa wenn die Musikwissenschaftler am Tag des offenen
Denkmals Einblicke in ihre Arbeit geben. Im Palais Hirsch finden immer wieder öffentliche
Vorträge, musikwissenschaftliche Tagungen und gelegentlich auch Konzerte statt,
zu denen die Forschungsstelle einlädt. Sie war auch federführend an mehreren
Ausstellungen im Karl-Wörn-Haus in Schwetzingen beteiligt. So konnte man etwa
2018 anlässlich des 300. Geburtstages von Leopold Mozart hier die Schau „Es ist
nur ein Dorf“ erleben, die die kurpfälzische Sommerresidenz des Jahres 1763 aus
der Perspektive des berühmten Musikers, Komponisten und Briefstellers zeigte.
Eine enge Kooperation verbindet die Forschungsstelle auch
mit den Schwetzinger SWR Festspielen. Eine ganze Reihe von Opernproduktionen
(2012 Anton Schweizers Rosamunde, 2014 Johann Adolf Hasses Leucippo,
2018 Antonio Salieris La fiera di venzia) und zahlreiche Konzerte,
darunter die Hofmusik-Akademien, sind Ergebnisse dieser Zusammenarbeit. Nicht
zuletzt entwickelten Mitarbeiter der Forschungsstelle einen musikhistorischen
Stadtrundgang, der in den Sommermonaten angeboten wird. Auch im Stadtbild hat
die Forschungsstelle Spuren hinterlassen: der Durchgang zwischen Palais Hirsch
und Rotem Haus erhielt den Namen »Weg der Hofmusik«, er führt direkt zur »HörBar«,
an der Einheimische und Besucher Platz nehmen und sich über die glanzvolle
Epoche der Schwetzinger Musikgeschichte im 18. Jahrhundert informieren können.
Mit dem eigenen Smartphone lassen sich hier über QR Codes Produktionen der
Schwetzinger SWR Festspiele abrufen, die in Zusammenarbeit mit der
Forschungsstelle entstanden sind.
Im Dezember 2020 endete die Tätigkeit der Forschungsstelle Südwestdeutsche Hofmusik. Dieses Ende ist aber zugleich ein neuer Anfang, denn am 1. Januar 2021 ist das Forschungszentrum Hof | Musik | Stadt an ihre Stelle getreten. Es knüpft an die Arbeit der Vorgängerinstitution an und wird auch die engen Kooperationen mit den Partnern vor Ort fortsetzen.
Hintergrund:
Forschungszentrum Hof | Musik | Stadt
Am 1. Januar 2021 hat das Forschungszentrum Hof | Musik |
Stadt unter der Leitung von Prof. Dr. Panja Mücke (Mannheim) und Prof. Dr.
Christiane Wiesenfeldt (Heidelberg) seine Arbeit aufgenommen. Als Kooperation
der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, der Staatlichen
Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim sowie des Musikwissenschaftlichen
Seminars der Universität Heidelberg ist es Nachfolger des erfolgreich durchgeführten
Forschungsprojektes „Südwestdeutsche Hofmusik“ (gefördert durch die
Heidelberger Akademie der Wissenschaften 2006–2020, geleitet von Prof. Dr. em.
Silke Leopold, Universität Heidelberg). Das in Schwetzingen angesiedelte Forschungszentrum
widmet sich der Lehre, Öffentlichkeitarbeit und Musikvermittlung, der Forschung
und Edition sowie der Projektplanung und Antragstellung. Hauptamtlicher
Mitarbeiter des Forschungszentrums ist Dr. Rüdiger Thomsen-Fürst.
Vom ausgehenden Mittelalter bis 1918 war der Hof ein
wichtiger Träger des Musiklebens im südwestdeutschen Raum. In den Grenzen des
Landes Baden-Württemberg finden sich zahlreiche Residenzen unterschiedlicher
Größe, an denen nicht nur das moderne Orchester als Klangkörper entstand,
sondern sich auch die Entwicklung der Hofmusik vom Mittel der fürstlichen
Repräsentation hin zum Stadt- und Staatsorchester mit Bildungsauftrag vollzog.
Obgleich in den vergangenen Jahrzehnten verdienstvolle Forschungsarbeit zur
südwestdeutschen Hofmusik geleistet wurde, verbleiben Desiderata, insbesondere
an der Schnittstelle von Hof und Stadt. Bislang geht die Forschung mehr oder
weniger von separaten Ereignisfeldern von Musik am Hofe oder Musik in einer
bürgerlichen Stadt aus, die – gebunden an ein durch die Aufklärungsforschung
initiiertes Fortschrittsnarrativ – zwingend aufeinander folgten. Dass dem
keineswegs so ist, sondern Aspekte der Hofmusikkultur auch nach dem
Residenzverlust ebenso fortlebten wie die bürgerliche Musikkultur der Hofmusik
zahlreiche Strukturen (Salon), Themen (Nationalmusik) oder auch Gattungen
(Streichquartett, Sinfonie) verdankt, gehört in seinen Dynamiken zu den bisher
unerforschten Gebieten um 1800.
Die hohe und bezogen auf die südwestdeutsche Hofmusik
einzigartige fachliche Expertise des Forschungszentrums wird sich zuallererst und
regelmäßig im Lehrbetrieb im Rahmen der Studiengänge Bachelor und Master
an der Universität Heidelberg und der Staatlichen Hochschule für Musik und
Darstellende Kunst Mannheim niederschlagen. Im Fokus der Lehre wird
insbesondere die Digitale Edition stehen und damit eines der wichtigsten
Zukunftsfelder des Faches Musikwissenschaft. Ferner ist eine Summer School
für internationale Studierende und Doktoranden vorgesehen, die alle zwei Jahre
stattfinden und internationalen Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit geben
wird, das südwestdeutsche Repertoire und seine Ereignisorte kennenzulernen. Neben
der Forschung ist der Konnex zur
musikalischen Praxis und Öffentlichkeit überhaupt essentiell für das
Forschungszentrum. Zu seinen Aufgaben gehören daher ebenso die Beratung von
Musikern und Ensembles und der Verleih von Aufführungsmaterial. Das
Forschungszentrum hat u. a. zum Ziel, einen Langfrist-Projektantrag im
Akademienprogramm zum Thema „Hof – Musik – Stadt: Brüche und Kontinuitäten“
zu erarbeiten.
Forschungszentrum Hof | Musik | Stadt Schwetzingen 10.02.2021
Schwetzingen-Hirschacker: Deutsche Bahn hat mit vorbereitenden Rodungsarbeiten begonnen
Baufeld für neue Verkehrsstation wird gerodet • Arbeiten laufen noch bis Ende der Woche
(Stuttgart, 10. Februar 2021) – Die Deutsche Bahn hat mit den vorbereitenden Arbeiten zum Neubau der Verkehrsstation Schwetzingen-Hirschacker begonnen. Seit dem 5. Februar 2021 laufen die Rodungsarbeiten zwischen den Gleisen und dem hinteren Bereich der Wohnbebauung der Rheintalstraße. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende der Woche abgeschlossen sein. Die Rodung ist erforderlich, um das Baufeld für den Bahnsteig 1 und die Bahnsteigzugänge freizumachen.
Ab März beginnt dann die Einrichtung der Baueinrichtungsfläche
und der Bauzufahrten. Weitere Details zur Baumaßnahme werden zeitnah
bekanntgegeben.
Die Deutsche Bahn bittet für entstehende Unannehmlichkeiten um Verständnis.
Deutschen Bahn AG 10.02.2021
Vollsperrung der Grenzhöfer Straße ab 15. Februar
Ab Montag, 15. Februar 2021, ist die Grenzhöfer Straße (K4144) zwischen dem Bahnübergang am Parkplatz Nordstadthalle bis zum Kreisverkehr (Zufahrt Decathlon) voll gesperrt. Die Vollsperrung wird voraussichtlich bis zum 30. Juni 2021 dauern. Grund sind Tief- und Rohrleitungsarbeiten der Stadtwerke Schwetzingen durch die Firma Diringer & Scheidel in diesem Bereich.
Der motorisierte Verkehr wird weiträumig über die B535 und die L 543 und dann über die Mühlenstraße/ Friedrich-Ebert-Straße umgeleitet. Die inner- und außerörtlichen Umleitungstrecken sind ausgeschildert. Der Fuß- und Radverkehr wird von der Grenzhöfer Straße durch die Berliner Straße über die dortige Unterführung in die Schubertstraße Richtung Nadlerstraße geführt. Der Fuß- und Radverkehr aus Richtung Plankstadt kann den Feldweg entlang der B535 in Richtung Borsigstraße nehmen
Bereits seit dem 24.11.2020 ist die Fahrbahn der Grenzhöfer Straße halbseitig und der gemeinsame Rad- und Fußgängerweg vollständig gesperrt. Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmer/innen um Beachtung und Verständnis für die Baumaßnahme.