Coronavirus Speyer

Neue Testverordnung in Kraft – Speyerer Schnelltestzentren

Mit der Änderung der Testverordnung des Bundes, welche am Montag, 11. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, endet das Projekt „Testen für Alle“ und damit das kostenfreie Angebot für PoC-Antigen-Schnelltests. Kostenlose Schnelltests stehen demnach gemäß der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes nur noch einem definierten Personenkreis zur Verfügung.

In der Folge kommt es zu Schließungen von Schnelltestzentren, auch im Speyerer Stadtgebiet. Drei Schnelltestzentren, die in Kooperation mit der Stadt Speyer betrieben werden, bleiben weiterhin bestehen: Das Schnelltestangebot des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Speyer in den Räumlichkeiten der Jugendförderung (Seekatzstraße 5), des DRK Kreisverbandes Speyer im ehemaligen Stiftungskrankenhaus (Spitalgasse 1) sowie des Malteser Hilfsdienstes im Bruder Konrad Haus (Am Anger 4).

Der ASB wird künftig PoC-Antigen-Schnelltests ausschließlich Personen anbieten, die über eine Berechtigung für einen kostenlosen Schnelltest verfügen. In den Schnelltestzentren des DRK und MHD ist darüber hinaus auch ein kostenpflichtiger Schnelltest zum Selbstkostenpreis in Höhe von 15,00 Euro für all jene Personen möglich, die sich nicht kostenfrei testen lassen können.

Personen, die laut Coronavirus-Testverordnung weiterhin einen kostenfreien PoC-Antigen-Schnelltest erhalten können, müssen einen entsprechenden Nachweis (z.B. ärztliches Attest, Mutterpass o.ä.) vorlegen.

Nach § 4a TestV stehen kostenlose Testungen folgenden Personen zur Verfügung:

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,
  • bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Zeitpunkt der Testung Schwangere und zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse Paul-Ehrlich-Institut – COVID-19-Impfstoffe (pei.de) genannten Impfstoffen erfolgt ist,
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben,
  • Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.

Einen Überblick über das aktuelle Angebot der Schnelltestzentren in Speyer mit Informationen zu Öffnungszeiten, Terminvereinbarung u.a. bietet die Homepage der Stadt Speyer unter www.speyer.de/schnelltests.

Ein Gesamtüberblick über alle Teststellen in Speyer und in Rheinland-Pfalz ist über die Homepage des Landes unter www.corona.rlp.de/de/testen abrufbar.

Stadtverwaltung Speyer
12.10.2021

Corona Speyer

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Freitag (30.07.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2887 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 2777
Todesfälle: 84 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 4,0 ( – 1,9 )

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
31.07.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer

Freitag, 30. Juli 20214,0
Donnerstag, 29. Juli 20215,9
Mittwoch, 28. Juli 20219,9
Dienstag, 27. Juli 202111,9
Montag, 26. Juli 202115,8
Sonntag, 25. Juli 202111,9
Samstag, 24. Juli 202115,8

Robert-Koch-Institut (RKI)
31.07.2021

Impfbericht Stadt Speyer

Stadt Speyer
31.07.2021

Schnelltestzentrum auf dem Festplatz vom 2. bis 22. August geschlossen

Die Stadtverwaltung informiert, dass das Schnelltestzentrum der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. auf dem Festplatz vom 2. bis 22. August 2021 geschlossen ist.
Die ehrenamtlichen Kräfte gehen nach über sechs Monaten Dauereinsatz und zuletzt der tatkräftigen Unterstützung im Hochwassergebiet in die Sommerpause.

Dank der zahlreichen Teststellen bleibt ein flächendeckendes Schnelltestangebot in Speyer weiter bestehen. Eine Übersicht aller Schnelltestmöglichkeiten in Speyer findet sich auf der städtischen Homepage unter www.speyer.de/schnelltest oder in der „MeinSpeyer-App“ der Stadtwerke Speyer.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
31.07.2021

Corona – Virus

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer (Freitag, 28.05.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2800 ( + 3 )
Davon bereits genesen: 2623
Todesfälle: 84 ( + 1 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 31,6 ( unverändert )
Warnstufe: Gelb

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
29.05.2021

Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer

Tag 4 mit Inzidenz unter 50

Freitag, 28. Mai 202131,6
Donnerstag, 27. Mai 202131,6
Mittwoch, 26. Mai 202137,6
Dienstag, 25. Mai 202137,6
Montag, 24. Mai 202135,6
Sonntag, 23. Mai 202145,5
Samstag, 22. Mai 202177,1

Robert-Koch-Institut (RKI)
29.05.2021

Impfbericht der Stadt Speyer

Gesamtzahl Impfungen                                             

  • Gesamtzahl:                  21.061                   +1.258*
  • Erstimpfungen:             13.668                   + 317*
  • Zweitimpfungen:            7.393                   + 941*

*Im Vergleich zum letzten Impfbericht vom 21. Mai 2021                                             

Alten- und Pflegeheime                                            

  • Gesamtzahl:                   3.442                     +32*
  • Erstimpfungen:              2.283                     +0*
  • Zweitimpfungen:            1.159                     +32*

*Im Vergleich zum letzten Impfbericht vom 21. Mai 2021                                                                                         

Impfzentrum Speyer                                   

  • Gesamtzahl:                   17.619                   +1.226*
  • Erstimpfungen:              11.385                   + 317*
  • Zweitimpfungen:            6.234                   + 909*

*Im Vergleich zum letzten Impfbericht vom 21. Mai 2021

Stadt Speyer
29.05.2021

Stadt Speyer führt Probatix-Software für Schnelltestzentren ein: Spitalgasse startet am 1. Juni

Die Stadtverwaltung Speyer führt für alle mit ihr kooperierenden Schnelltestzentren die Anwendung Probatix der Firma Venture Leap GmbH ein – eine webbasierte Software, die eine smarte und digitale Komplettlösung von der Terminbuchung bis zur Ergebnisübermittlung bietet. Starten wird das Testzentrum im ehemaligen Stiftungskrankenhaus in der Spitalgasse. Ab Dienstag, 1. Juni 2021 können Schnelltesttermine online unter www.speyer.de/spitalgasse gebucht werden.

„Die einheitliche Software erleichtert uns die Abläufe vor Ort ungemein und trägt zum Bürokratieabbau bei, indem beispielsweise die Gesundheitsämter automatisiert über positive Testergebnisse informiert werden und die Daten, die zur Abrechnungen der Tests nötig sind, direkt mitverarbeitet werden. Auch für Bürgerinnern und Bürger, die die Testzentren nutzen, wird so Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit geschaffen. Vor Ort entfällt das Warten auf das Testergebnis, da dieses künftig mobil abrufbar ist, was einerseits die Wartesituation entzerrt und andererseits mehr Flexibilität für die Getesteten schafft“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. 

„Smarte Lösungen müssen den Ablauf für die Bürgerinnen und Bürger vereinfachen, mit wenigen Klicks von der Terminvereinbarung zum Testergebnis aufs Mobiltelefon. Bei Probatix sind die Prozesse DSGVO-konform – das sicher den Nutzerinnen und Nutzern einen hohen Standard im Bereich der Sicherheit ihrer Daten“ ergänzt Digitalisierungsbeigeordnete Sandra Selg. 

Die Stadt Speyer stattet die mit ihr kooperierenden Schnelltestzentren mit der notwendigen Hardware aus und trägt die monatliche Grundgebühr pro Teststelle. Die jeweiligen Betreiber der Schnelltestzentren tragen ihrerseits die Transaktionskosten pro durchgeführter Testung. Der Stadt Speyer entsteht dadurch ein monatlicher Kostenaufwand von 791 Euro. 

„Die Nachfrage nach Schnelltests steigt täglich und wird vermutlich mit den anstehenden Öffnungsschritten insbesondere im Bereich der Gastronomie weiter zunehmen. Während wir in Kalenderwoche 19 in den acht mit der Stadt Speyer kooperierenden Schnelltestzentren noch 3.681 Tests durchgeführt haben, waren es in Kalenderwoche 20 schon insgesamt 6.734 Tests. Dieser enorme Anstieg ist mit einer analogen Arbeitsweise kaum noch zu handhaben, weshalb wir uns für den Einsatz von Probatix entschieden haben“, so Christian Kölsch, stellvertretender Brand- und Katastrophenschutzinspekteur, der sich für die Organisation der Schnelltestzentren seitens der Stadt verantwortlich zeichnet.

Die Stadtverwaltung arbeitet aktuell mit Hochdruck daran, die nötige Hardware zu beschaffen, zu installieren und die acht Schnelltestzentren an das System anzuschließen. Eine Übersicht über alle mit der Stadt Speyer kooperierenden Schnelltestzentren ist unter www.speyer.de/schnelltests zu finden. 

Das Testzentrum im ehemaligen Stiftungskrankenhaus hat am Donnerstag, 3. Juni 2021 aufgrund des Feiertags geschlossen. Stattdessen öffnet es am Freitag, 4. Juni 2021 von 10 bis 12 Uhr. 

Stadt Speyer
29.05.2021

Dieses Wochenende: Kurzfristig erweiterte Öffnungszeiten in Schnellteststation auf dem Festplatz

Aufgrund der Öffnung der Außengastronomie ab dem heutigen Freitag, 28. Mai 2021 erweitert die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverband Speyer am Wochenende die Öffnungszeiten ihrer Schnellteststation auf dem Festplatz.

Alle Bundesbürger*innen können sich

  • am Samstag, den 29. Mai und
  • am Sonntag, den 30. Mai 2021
  • jeweils von 10:00 bis 20:00 Uhr

mittels PoC-Antigenschnelltest auf das Coronavirus testen lassen. Die erweiterten Öffnungszeiten gelten nur an diesem Wochenende.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Sehen sie, in Facebook, einen kurzen Clip zum Ablauf des Schnelltest`s

Text: Stadt Speyer Foto & Video: Speyer 24/7 News
29.05.2021

Impfaktion für Bewohner*innen in städtischen Unterkünften

Im Rahmen des Wochenrückblicks zum Thema Impfen, der diese Woche nicht wie gewohnt in Form eines Pressegesprächs stattfinden kann, informiert die Stadt Speyer über die Impfaktion für Bewohner*innen in städtischen Unterkünften am vergangenen Wochenende.

Die Stadt hat in Abstimmung mit dem MSAGD und dem MASTD beschlossen, wohnungs- und obdachlosen Menschen eine Impfung mit dem Impfstoff Johnson & Johnson anzubieten, und die Aktion am Samstag, 22. Mai 2021 nach vorhergehender medizinischer Aufklärung im Impfzentrum der Stadt umgesetzt.

„Mit dieser Aktion wollten wir noch nicht geimpften Menschen, die keinen eigenen Hausarzt oder nicht die Möglichkeit haben, sich online für einen Impftermin zu registrieren, ein niedrigschwelliges Angebot darlegen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Hintergrund der Aktion.

„Der Impfstoff von Johnson & Johnson hat zusätzlich den Vorteil, dass nur eine Impfung erfolgen muss, was für einige aufgrund ihrer momentanen Lebenssituation eine große Erleichterung mit sich bringen kann“, so Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.

Die städtischen Mitarbeiter*innen der Wohnraumsicherung, Asylstelle und Sozialhilfe brachten die impfwilligen Bewohner*innen der Unterkünfte für wohnungslose Menschen im Schlangenwühl und in der Industriestraße sowie der Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber*innen im Birkenweg und in der Engelsgasse ins Impfzentrum. Dort wurden insgesamt 52 Personen geimpft.

„Jede und jeder Speyerer, die oder der durch eine Impfung Schutz vor einer Corona-Erkrankung erfährt, ist ein Erfolg und trägt wesentlich zur Pandemiebekämpfung bei. Daher wollen wir die Aktion insofern fortführen, als diejenigen, die aus unterschiedlichen Gründen am Samstag nicht geimpft werden wollten, von unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen über das Impfportal des Landes angemeldet werden können, wenn sie dies wünschen“, resümiert Monika Kabs und bedankt sich bei allen Mitarbeiter*innen, die diese Aktion so engagiert und tatkräftig unterstützt haben.

Stadt Speyer
29.05.2021

Inzidenz unter 50: Weitere Öffnungsschritte ab Montag

Am Freitag, 28. Mai 2021 liegt die Sieben-Tage-Inzidenz der Stadt Speyer gemäß der Meldung des Landesuntersuchungsamtes mit 31,6 erneut deutlich unter dem Schwellenwert von 50. Mit dem bekannten Meldeverzug wird diese Zahl am morgigen Samstag in die Statistik des Robert Koch Institutes (RKI) übernommen. Somit ist bereits heute klar, dass die Stadt Speyer morgen offiziell den fünften Werktag in Folge stabil unter 50 liegen wird, was nach der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) weitere Öffnungsschritte ab kommendem Montag, 31. Mai 2021 ermöglicht.

„Es freut mich sehr, dass sich der positive Trend in der Entwicklung der Fallzahlen, der sich bereits über das Pfingstwochenende angekündigt hat, im Laufe der Woche fortgesetzt hat und wir dadurch weitere Lockerungen veranlassen können, die vor allem die Bereiche Kultur, Sport und Gastronomie betreffen – allesamt Bereiche, die von der Pandemie besonders hart getroffen wurden. Dabei dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass diese nur dank der enormen Kraftanstrengungen der letzten Wochen möglich sind. Ich appelliere daher an die Bürgerinnen und Bürger weiterhin die gewohnte Vorsicht walten zu lassen und achtsam zu bleiben, während wir alle ein Stück mehr Normalität genießen“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

„Es ist ein wichtiger Schritt, dass erstmals seit langem wieder Sport in Gruppen und damit eine gemeinsame körperliche Betätigung möglich ist. Das trägt nicht nur zum aktuellen Wohlbefinden, sondern auf lange Sicht zur körperlichen und seelischen Gesundheit der Menschen bei. Im Kulturbereich ist es enorm wichtig, dass auch im Innenbereich wieder ein Zusammenkommen möglich ist. Das ist über die Sommermonate, die vieles draußen ermöglichen werden, vor allem für die Einrichtungen wichtig, die ihr Angebot nicht unter freien Himmel verlagern können“, betont Sport- und Kulturdezernentin Monika Kabs.

Ab Montag, 31. Mai 2021 ist im Amateur- und Freizeitsport die kontaktlose Sportausübung im Freien auch auf öffentlichen und privaten Sportanlagen in Gruppen bis maximal zehn Personen, zuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers, möglich.

Weiterhin wird der Probebetrieb in der Breiten- und Laienkultur unter freiem Himmel in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen zuzüglich einer leitenden Person wieder ermöglicht.

Vollständig geimpfte und genesene Personen werden in beiden Fällen nicht mitgezählt.

Auch die Innengastronomie darf unter Einhaltung der bereits aus der Außengastronomie bekannten Regeln wieder öffnen. Demgemäß gilt:

  • zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen das Abstandsgebot
  • die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung für Gäste und Personal, die am Tisch jedoch entfällt
  • die Pflicht zur Kontakterfassung
  • eine Vorausbuchungs-/Reservierungspflicht zur Steuerung des Zutritts
  • die Verpflichtung zum Nachweis eines tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Schnelltests.
    Eine Bewirtung darf ausschließlich an Tischen mit festem Sitzplatz und unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen erfolgen.

Auch öffentlich und gewerblich betriebene Kultureinrichtungen dürfen im Innenbereich mit bis zu 100 Gästen wieder öffnen. Dazu zählen beispielsweise auch Kinos.

Unter Einhaltung des Abstandsgebots, der verschärften Maskenpflicht, der Pflicht zur Kontakterfassung sowie der Vorausbuchungs- und Testpflicht dürfen auch Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen wieder öffnen.

Die Stadt Speyer weist außerdem nochmal ausdrücklich darauf hin, dass die Maskenpflicht in der Innenstadt und auf dem Berliner Platz entgegen falscher Mitteilungen in den Medien erst mit Ablauf des Montags, 31. Mai 2021 außer Kraft tritt und damit offiziell ab Dienstag, 1. Juni 2021 nicht mehr gilt. Dies wurde bereits mit der Pressemitteilung vom 21. Mai 2021 mitgeteilt und hat weiterhin Bestand.

Die aktuell geltenden Regelungen können unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Stadt Speyer
29.05.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Dienstag (04.05.2021)

Speyer, leider unangefochten, auf dem Platz mit der höchsten Inzidenz in ganz Rheinland-Pfalz

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2672 ( + 27 )
Davon bereits genesen: 2304
Todesfälle: 81 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 203,7 ( + 37,6 )

Warnstufe: Rot

Stand: 04.05.2021, 14:10 Uhr

Eine größere Darstellung der Karte sehen sie hier: Karte_Stufen_2021-05-04.jpg (2480×3507) (rlp.de)

Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:

Montag, 3. Mai 2021166,1
Sonntag, 2. Mai 2021130,5
Samstag, 1. Mai 2021140,4
Freitag, 30. April 2021
136,5
Donnerstag, 29. April 2021
195,8
Mittwoch, 28. April 2021
185,9
Dienstag, 27. April 2021
205,7

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
04.05.2021

Neues Schnelltestzentrum Vogelgesang

Ab Mittwoch, 5. Mai 2021 startet nach einem erfolgreich durchgeführten Probelauf ein zusätzliches Schnelltestangebot des Betreibers Alexander Hengst, Inhaber der Erlich Apotheke, in Kooperation mit der Stadt Speyer.

Das Schnelltestzentrum befindet sich im Nahversorgungszentrum am Platz der Stadt Ravenna (Windthorststraße 11).

Künftig können sich dort alle Bundesbürger*innen mittels PoC-Antigenschnelltest auf das Coronavirus testen lassen.

Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 15.00 bis 19.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 11.00 bis 15.00 Uhr. Das Angebot gilt auch an Feiertagen.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Stadtverwaltung Speyer
05.05.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Freitag (30.04.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2616 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 2221
Todesfälle: 81 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 136,5 ( – 59,3 )
Warnstufe: Rot

Stand: 30.04.2021, 14:10 Uhr

Eine größere Darstellung der Karte sehen sie hier: Karte_Stufen_2021-04-30.jpg (2480×3507) (rlp.de)

Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:

Mittwoch, 28. April 2021185,9
Dienstag, 27. April 2021205,7
Montag, 26. April 2021
211,6   
Sonntag, 25. April 2021
225,5
Samstag, 24. April 2021
195,8
Freitag, 23. April 2021
217,6
Donnerstag, 22. April 2021
199,8

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
30.04.2021

Anmerkung der Redaktion:

Scheinbar hat die Stadt keine Zahlen gemeldet oder aber das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) hat diese nicht erfasst. Anders ist es nicht zu erklären das wir angeblich keinen neuen Infektionsfall in Speyer haben und die Inzidenz dadurch fast um 60 gesunken ist.

Speyer 24/7 News
01.05.2021

Stadt dankt Bundeswehr für geleistete Amtshilfe durch Schnelltestungen in Alten- und Pflegeheimen

Mit dem Freitag, 30. April 2021, endet die Amtshilfe der Bundeswehr, mit der sich Besucher*innen von Alten- und Pflegeheimen seit dem 1. Februar 2021 mittels PoC-Test auf das Coronavirus testen lassen konnten.

„Wir sind der Bundeswehr sehr dankbar, dass sie Kameraden des Luftwaffenausbildungsbataillons nach Speyer geschickt hat, um Schnelltests für Angehörige von Pflegen- und Seniorenheimen durchzuführen. Damit wurden nicht nur die älteren Menschen so geschützt, wie es sich gehört, sondern auch die Einrichtungen selbst massiv entlastet“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Zum Dank für die geleistete Hilfe der Bundeswehr überreichte Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs den Kameraden im Namen der Stadt einen Präsentkorb.

„Auf die Bundeswehr ist Verlass, das haben die Kameraden ganz deutlich gezeigt. Die Pfalzbox ist eine kleine Geste der Dankbarkeit von der Stadt für eine Hilfestellung die für die Menschen in den Einrichtungen eine große Entlastung bedeutete.“

Da das Schnelltestangebot in der Stadt Speyer mittlerweile mehr als 20 Anlaufstellen vorhält, teils mit städtischer Unterstützung, teils privat betrieben, besteht mittlerweile an jedem Wochentag für alle Bundesbürger*innen die Möglichkeit, das kostenfreie PoC-Antigen-Schnelltestangebot zu nutzen.         
Eine Übersicht über die städtischen Schnelltestzentren findet sich auf www.speyer.de/corona. Eine Gesamtübersicht mit allen Schnelltestzentren in Speyer gibt es auf www.corona.rlp.de/de/testen.

Stadtverwaltung Speyer
01.05.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Freitag & Samstag (16.04.-17.04.2021)

Samstag

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2435 ( + 2 )
Davon bereits genesen: 2046
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 162,2 ( – 5,9 )
Warnstufe: Rot

Stand: 17.04.2021, 11:10 Uhr

Freitag

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2433 ( + 19 )
Davon bereits genesen: 2025
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 168,1 ( + 2 )
Warnstufe: Rot

Stand: 16.04.2021, 14:10 Uhr

Sehen sie hier die Karte in höherer Auflösung: Karte_Stufen_2021-04-16.jpg (2480×3507) (rlp.de)

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
17.04.2021

Schnelltestangebot der Stadt und des ASB Speyer erweitert

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass das Schnelltestangebot der Stadt und des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Speyer weiter ausgebaut wird. 

Ab kommender Woche ist das Schnelltestzentrum in der Jufö (Seekatzstraße 5) zusätzlich zu den bisherigen Terminen auch montags und freitags geöffnet.

Zu folgenden Zeiten können sich ab KW 16 alle Bundesbürger*innen mittels PoC-Antigentest auf das Coronavirus testen lassen:

  • montags bis freitags von 17:00 bis 19:00 Uhr mit Termin sowie von 19:00 bis 20:00 Uhr ohne Termin
  • samstags von 11 bis 15 Uhr mit Termin sowie von 15:00 bis 16:00 Uhr ohne Termin

Alle Testmöglichkeiten in Speyer finden Sie auf der Homepage der Stadt Speyer unter www.speyer.de/corona.

Stadtverwaltung Speyer
17.04.2021

Zusammenfassung der Corona-Pressekonferenz vom Freitag

Impfzentrum Stadthalle Speyer

Gesamtzahl 11.372 Impfungen

1811 weitere Impfungen seit letzter Woche, davon
1521 Erstimpfungen
290 Zweitimpfungen

Mobile Impfungen durch das Deutsche-Rote-Kreuz (DRK) Speyer

234 Mobile Impfungen, 132 Erst- und 102 Zweitimpfungen

Impfzentrum am Wochenende (Sa (300 Biontech) & So (300 Impfdosen Moderna)) geöffnet, Zusatzkontigent für Wochenende durch Land bereitgestellt, Biontech und Moderna
Impfkontigent war wenige Stunden später, durch Mainz, bereits voll terminiert. Daher bitte auch Emails checken.

Impfdosen an Hausärzte geliefert, wird seitens der Stadt sehr begrüßt. Wartelisten für Impfung bei Hausärzte „sehr, sehr lang“ laut Seiler.
Zusätzlich wird bei einem großen Industriebetrieb seitens des Betriebsarztes geimpft.

Schnelltests

Dank an alle Hilfsorganisationen und Privat Initiativen. Seit Freitag auch auf dem Berliner Platz Schnelltests möglich. In Nord und Süd sollen noch Schnelltestzentren kommen.
Eröffnung innerhalb der nächsten Tage geplant.

Postgalerie Schnelltestzentrum soll am 21.04.2021 starten.

Mo – So 10 – 18 Uhr Testung möglich. U.a. auch für das „Speyerer Tagesticket“ sollte es kommen

Der Eingang erfolgt durch das Amedia Hotel im hinteren Teil der Postgalerie.

Positiv getestete sollen, direkt vor Ort, noch einen PCR Test erhalten. So wird der Weg zum Hausarzt oder der Halle 101 gespart.

Peter Eymann: Für was ist ein Schnelltest und wozu dient er. Er soll Menschen, die eigentlich keine Symptome, identifizieren. So soll das so genannte Superspreading verhindert werden.
Bei Symptomen immer zum Hausarzt oder aber in die Halle 101 – PCR Testung.
Der Test ist nicht gedacht um bei „Schnupfen“ dennoch arbeiten zu gehen, zur After Work Party zu gehen oder sich mit Freunden zu treffen.

Reihentestungen durch mobile DRK Teams

7 Testungen mit insgesamt 153 Personen, davon 16 positiv

Peter Eymann: Warum mobile Reihentestungen. Mehrfach der Fall das Familienmitglieder unter Quarantäne standen während andere noch weiter am öffentlichen Leben teilnahmen. Daher wurden alle dort getestet.
Daher dringender Appell, alle müssen sich distanzieren, auch häusliche Kontakte. Auch nicht mal eben schnell einkaufen sondern sich versorgen lassen.

Infektionslage

Notbremse läuft eh bereits in RLP und auch in Speyer, daher keine Neuerungen durch Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz.

Halle 101 – KW 14 (4 Öffnungstage)

395 Getestete, davon 134 positiv (darunter auch B.1.1.7 Mutationen), Positivrate 33,9 %
102 Personen mit B1.1.7 unter den 134 positiven – weiterhin 60 davon nach Ende der 14 Tage immer noch positiv (58,8 %), daher nochmal 7 Tage Quarantäne.

Im Gespräch mit dem Ministerium ob man nicht auch nochmals nach 21 Tagen einen Kontrolltest machen muß – Absonderungsverordnung. Stadt würde dies als sinnvoll erachten.

74 Neuinfektionen (25,3%)
30 Speyer
29 RPK
7 andere
8 waren fraglich positiv und müssen nachgetestet werden

B.1.1.7 Variante

Für die bekannten Fälle rund 87 % Quote. Bundesweit zwischen 70 – 80 %
Weitere Mutationen sind glücklicherweise nicht nachgewiesen worden.

Stefanie Seiler: Appell an Alle sich mit Bedacht zu bewegen. Abstand, Mund-Nasen-Bedeckung und bei Schnupfen lieber doch einmal mehr zum Hausarzt oder Testzentrum.
Denn Schnupfen oder Pollenallergie ist leider doch oft Corona.
Wir alle wollen das gesellschaftliche Leben wieder zurück aber in Bedacht an die Gesundheitszentren… die Lage ist mehr als bedenklich. Jeder ist gefragt sich an die Maßnahmen zu halten.

Speyer 24/7 News
17.04.2021

Corona, Stadtnotizen und Verkehrsnotizen aus Speyer

Corona Speyer

Allgemeinverfügung verlängert

Da die 7-Tages-Inzidenz der Stadt Speyer weiterhin deutlich über 100 liegt, wird die geltende Allgemeinverfügung mit Wirkung vom 17. April 2021 bis einschließlich 25. April 2021 verlängert.

„Leider haben wir weiterhin eine tendenziell steigende Inzidenz, was sicherlich nicht zuletzt an den Nachwirkungen der Osterfeiertage liegt. Um den Wert zu senken und letztlich zu stabilisieren und damit unser Gesundheitssystem zu entlasten, müssen wir an den bisherigen Regelungen festhalten. Parallel müssen wir auf eine ausgereifte Teststrategie, eine stringente Kontaktnachverfolgung und auf die Impfkampagne setzen, die dringend Fahrt aufnehmen muss“, schlussfolgert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Die bisher geltenden Regelungen bleiben bestehen. Ergänzt wurde lediglich ein Passus unter Ziffer 16, der vollständig geimpfte Personen, die keine typischen Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion zeigen, von der Testpflicht bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe entbindet.

Lockerungen sind erst möglich, wenn die Neuinfektionsrate für sieben Tage stabil unter dem Wert 100 liegt.

Stadtverwaltung Speyer / Stadtbibliothek
16.04.2021

Coronafallzahlen vom Donnerstag (15.04.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2414 ( + 19 )
Davon bereits genesen: 2025
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 166,1 ( – 9,9 )
Warnstufe: Rot

Stand: 15.04.2021, 14:10 Uhr

Speyer mit der 5. höchsten Inzidenz in Rheinland-Pfalz leider immer noch weit oben mit dabei.
Sehen sie hier die Karte in höherer Auflösung: Karte_Stufen_2021-04-15.jpg (2480×3507) (rlp.de)

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
16.04.2021

Pflegeteam Handermann & Schäfer etabliert weitere Schnellteststation auf dem Berliner Platz

Am Freitag, 16. April 2021 startet eine neue, vom Pflegeteam Handermann & Schäfer GmbH betriebene Schnellteststation auf dem Berliner Platz. Künftig können sich dort alle Bundesbürger*innen von Montag bis Freitag von 10:30 bis 14:30 Uhr und von Samstag bis Sonntag von 10:30 bis 13:30 Uhr kostenlos mittels PoC-Antigenschnelltest auf das Coronavirus testen lassen.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Aufgebaut wurde die Schnellteststation am Mittwoch durch die Mitarbeiter*innen des städtischen Baubetriebshofes.

Stadtverwaltung Speyer
16.04.2021

Stadtnotizen

Veranstaltungen zu den Bibliothekstagen abgesagt

Die Stadt Speyer informiert, dass die Veranstaltungen zu den Bibliothekstagen der Stadtbibliothek Speyer aufgrund der hohen Fallzahlen von Coronavirusinfektionen leider entfallen müssen.

Dies betrifft die Veranstaltungen von Poetry Slamer Mario el toro am Dienstag, 27. April 2021 um 19.30 Uhr und der Detektei Adler am Donnerstag, 29. April 2021 um 16 Uhr und 19.30 Uhr sowie den Bee-Bot Nachmittag am Freitag, den 30. April 2021 ab 15 Uhr.

Ansprechpartnerinnen der Stadtbibliothek sind Kerstin Bürger und Lea Zander, die telefonisch unter 06232 14-1383 bzw. 06232 14-1388 erreichbar sind.

Stadtverwaltung Speyer / Stadtbibliothek
16.04.2021

Verkehrsnotizen

Fertigstellung des Geh-und Radwegs im Bereich Priesterseminar: Sperrungen im Bauabschnitt „Am Germansberg“ bis „Im Palmer“

Die für diese Woche vorgesehene Fertigstellung des Geh- und Radwegs im Bereich Priesterseminar muss wetterbedingt auf die Kalenderwoche 16 verschoben werden. 

Aufgrund des nächtlichen Frosts kann der Asphalteinbau der Deckschicht nicht vorgenommen werden. Die Arbeiten finden stattdessen am Donnerstag, 22. April und Freitag, 23. April 2021 statt. 

In dieser Zeit ist das örtliche Straßennetz parallel des Weges zu nutzen.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
16.04.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Montag (12.04.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2367 ( + 16 zum Vortag und + 24 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 1993
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 174,0 ( +15,8 gegenüber Freitag )
Warnstufe: Rot

Stand: 12.04.2021, 11:10 Uhr

Speyer, auch nach dem Wochenende, mit der 4. höchsten Inzidenz in ganz RLP
Sehen sie hier die Karte in höherer Auflösung: Karte_Stufen_2021-04-12.jpg (2480×3507) (rlp.de)

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
13.04.2021

Durchgeführte Schnelltests am Wochenende in Speyer

Im neuen Schnelltestzentrum der Johanniter-Unfall-Hilfe auf dem Festplatz am:

Samstag, 10. April 2021 136 Personen getestet wurden, davon 1 positiv und 135 negativ und am

Sonntag, 11. April 2021 124 Personen, davon 1 positiv und 123 negativ.

Im Schnelltestzentrum des ASB in der Seekatzstraße wurden am Samstag, 10. April 2021 338 Personen getestet – alle waren negativ.

Stadtverwaltung Speyer
13.04.2021

18. CoBeLVO verlängert und geändert – neue Absonderungsverordnung – Ausnahmen von Test- und Absonderungspflicht für Geimpfte

Am Samstag, 10. April 2021, hat das Land Rheinland-Pfalz die Gültigkeit der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung mittels der 2. Änderungsverordnung zur 18. CoBeLVO bis einschließlich 25. April 2021 verlängert und die geltenden Regeln in einigen Punkten angepasst.

Darüber hinaus hat das Land Rheinland-Pfalz am vergangenen Samstag eine neue Absonderungsverordnung erlassen, die am Montag in Kraft tritt und bis zum 10. Mai 2021 gilt.

Die Absonderungsverordnung wurde um einen Passus zu „Selbsttests“ ergänzt. Demnach müssen Personen, deren Selbsttest auf das Coronavirus ein positives Ergebnis aufweist, einen PoC-Antigentest (Schnelltest) durch geschultes Personal vornehmen lassen. Ist das Ergebnis positiv, hat sich die betreffende Person unverzüglich in Absonderung zu begeben.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler verweist auf die Problematik, die sich aus dieser Regelung ergibt: „Indem bei einem positiven Selbsttest kein PCR-, sondern lediglich ein PoC-Antigentest erforderlich ist, wird die Ermittlung von Virusmutanten maßgeblich erschwert. Eine Testung auf Mutation ist nur mittels PCR-Testung möglich – fällt diese weg, fließt weder der Infektionsfall noch die potentielle Ermittlung einer Mutation in die Statistik ein und erzeugt somit eine Lücke in der Bewertung des Infektionsgeschehens.“      
Die Stadt Speyer ist diesbezüglich in Kontakt mit dem Land getreten, um eine Überarbeitung dieser Regelung anzuregen.

Gemäß der geänderten Absonderungsverordnung sind außerdem Ausnahmen von der Pflicht zur Absonderung von Hausstandsangehörigen und sogenannten „engen Kontaktpersonen“ vorgesehen. So unterliegen vollständig geimpfte Personen, deren zweite Impfung 14 Tage zurückliegt und die keine typischen Symptome einer Coronavirus-Infektion aufweisen, nicht länger der Absonderungspflicht – es sei denn, sie sind Patient*innen oder Bewohner*innen von stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen.       
Zusätzlich sind für diese Personen Ausnahmen von der Absonderungspflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet, das nicht Virusvariantengebiet ist, vorgesehen.

Die 2. Änderungsverordnung der 18. CoBeLVO umfasst insbesondere Ausnahmen für vollständig geimpfte und zugleich symptomlose Personen. So sind geimpfte und symptomfreie Personen von der gemäß Verordnung vorgesehenen Testpflicht, wie bei der Inanspruchnahme bestimmter körpernaher Dienstleistungen oder bei Besuch der Außengastronomie, befreit.
Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz ist dem Betreiber der entsprechenden Einrichtung in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen.

Die Stadt Speyer befindet sich mit dem Land im Austausch, wie ein solcher digitaler Impfnachweis konkret aussehen soll.

Des Weiteren können Landkreise und kreisfreie Städte, die als Modellkommune RLP anerkannt sind, bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 in Abstimmung mit dem Gesundheits­ministerium Allgemeinverfügungen erlassen, die Regelungen wie weitergehende Öffnungen enthalten.
Die Stadt Speyer, deren Inzidenz aktuell bei 174,0 liegt und noch nicht als Modellkommune RLP fungiert, ist von dieser Regelung derzeit nicht betroffen.

Außerdem wurden die Rahmenbedingungen für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Kindertagesstätten und die dortige Maskenpflicht konkretisiert: Die Kinderbetreuung soll grundsätzlich in festen Angeboten und bei konstanten Personalzuordnungen erfolgen. Zu den einzuhaltenden Hygieneregelungen zählt die Maskenpflicht in der Einrichtung einschließlich des Außengeländes nunmehr auch während der pädagogischen Interaktion mit den betreuten Kindern.

Stadtverwaltung Speyer
13.04.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Freitag (09.04.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2343 ( + 17 )

Davon bereits genesen: 1977
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 158,2 ( + 15,8 )
Warnstufe: Rot

Stand: 09.04.2021, 14:10 Uhr

Stand gestern, sind nun alle Gemeinden, Städte und Kreise Rot. 14 davon auch bei Inzidenz über 100 und somit in der „Notbremse“
Sehen sie hier die Karte in höherer Auflösung:  Karte_Stufen_2021-04-09.jpg (2480×3507) (rlp.de)

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
10.04.2021

Johanniter-Unfall-Hilfe etabliert Schnellteststation auf dem Festplatz

Bereits ab Samstag um 10 Uhr kann man sich auf dem Festplatz testen lassen.

Die erste zusätzliche Teststation, die die Stadt Speyer und die verschiedenen Speyerer Hilfsorganisationen gemeinsam realisieren, startet schon am Samstag, 10. April 2021, auf dem Festplatz. Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverband Speyer wird dort ab 10 Uhr bereitstehen, um testwillige Speyerer*innen und Besucher*innen der Domstadt mittels PoC-Antigenschnelltest abzustreichen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, es muss allerdings vor Ort mit Wartezeiten gerechnet werden. Die Teststation wird künftig samstags und sonntags von 10 Uhr bis nachmittags bzw. bei guten Witterungsbedingungen und entsprechend hoher Nachfrage bis 18 Uhr geöffnet sein.

Aufgebaut wurde die verkehrs- und parktechnisch sehr günstig gelegene Schnellteststation am gestrigen Donnerstag von Kräften der Johanniter-Unfall-Hilfe, des THW Ortsverbands Speyer und des städtischen Baubetriebshofs.

Schnelltestschulungen für Unternehmen, Betriebe und Gastronomen

Private Unternehmen und Betriebe sind angehalten, ihren Mitarbeiter*innen regelmäßig eine Testmöglichkeit zu bieten. Auch die perspektivische Öffnung von Gastronomie und Einzelhandel ist eng an negative Schnelltestnachweise gebunden. Testen darf jedoch nur, wer in der Anwendung der PoC-Antigenschnelltests geschult ist. Solche Schulungen bieten die Johanniter in Theorie und Praxis in Kooperation mit und auf dem Gelände des Technik-Museums Speyer (Eventhalle) ab sofort zu festen Schulungsterminen an. Für diese Termine ist eine Anmeldung unter https://juh.link/m6e8xo erforderlich.

Gerne schulen die Johanniter auch im eigenen Unternehmen vor Ort. Anfragen zu Schulungen richten Interessierte bitte an corona.speyer@johanniter.de oder telefonisch an 0 62 32 – 1009-10.

Medizinisches Personal gesucht

Die Johanniter sind weiterhin auf der Suche nach ehrenamtlichem Personal, insbesondere mit medizinischer Ausbildung, das gegen eine Aufwandsentschädigung aktiv in der Schnellteststation mitarbeiten möchten. Anfragen hierzu richten Interessierte an test.speyer@johanniter.de.

Gemeinsame Medien-Information der Stadt Speyer und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverband Speyer
10.04.2021

Ludwigshafen

Rheinland-pfälzischer Preis für Zivilcourage 2021: Sozialdezernentin Beate Steeg ruft zum Mitmachen auf

Einzelpersonen auch aus Ludwigshafen können ab sofort wieder für den Preis für Zivilcourage vorgeschlagen werden. Der Preis ist eine Auszeichnung des Landes Rheinland-Pfalz, mit der in jedem Jahr Innenminister Roger Lewentz vorbildliche Held*innen des Alltags ehrt. Das könnten zum Beispiel aufmerksame Nachbar*innen sein, Nothelfer*innen, Zeug*innen einer Straftat oder Betreuende während oder nach einer Notsituation.

„Wir unterstützen gerne die Initiative des Landes, das 2021 erneut den Preis für Zivilcourage ausgelobt hat. Ich möchte die Ludwigshafener*innen ermutigen, dem Land Personen aus unserer Stadt zu benennen, die besonderen Mut gezeigt haben, in dem sie in einer Notsituation nicht weggesehen oder weggehört haben, sondern besonnen gehandelt und damit Menschen geholfen haben“, so Sozialdezernentin Beate Steeg, die auch Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Landespräventionsrates ist.

Bis zum 30. September 2021 werden Vorschläge für die Preisträger*innen mittels eines Vorschlagsformulars unter www.kriminalpraevention.rlp.de entgegengenommen. Die Auswahl der auszuzeichnenden Personen erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz von Staatsekretärin Nicole Steingaß. Neben einer Urkunde und einer Skulptur winkt auch ein Geldpreis in Höhe von mindestens 500 Euro pro Person. Die Verleihung soll am 7. Dezember 2021 durch Minister Roger Lewentz in Mainz stattfinden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Ludwigshafen verlängert Allgemeinverfügung wegen anhaltend hoher Infektionszahlen – Schnelltest-Angebot auch an Osterfeiertagen verfügbar – Testzentrum in Innenstadt geplant

Da die Sieben-Tages-Inzidenz der Corona-Infektionen in Ludwigshafen weiterhin den Wert von 100 überschreitet, verlängert die Stadtverwaltung die bestehende Allgemeinverfügung bis Mitte April. In Abstimmung mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz setzt Ludwigshafen dabei seine Maßnahmen wie beispielsweise die nächtliche Ausgangbeschränkung fort, um die Anzahl der Kontakte zu senken und damit die Pandemie so weit wie möglich einzudämmen. Die Allgemeinverfügung tritt ab Montag, 29. März 2021, ab 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 11. April 2021.

„Mit Blick auf die Zahlen der vergangenen Tage und Wochen ist es zwingend notwendig, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens fortzuführen, um die Anzahl an Corona-Infektionen nachhaltig eindämmen zu können. Die sehr dynamische Pandemie-Entwicklung im Zusammenspiel mit Virus-Mutanten lässt uns leider keine Wahl, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und damit die medizinische Versorgung der Bevölkerung so gut wie möglich zu gewährleisten“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Um als eine große Stadtgemeinschaft die Corona-Pandemie gut zu bewältigen und Menschen zu schützen, müssen wir weiterhin aufeinander achten. Halten Sie sich zum eigenen Schutz an die Hygieneregeln und verhaltenden Sie sich in diesen Zeiten rücksichtsvoll gegenüber Ihren Mitmenschen“, betont Steinruck.

Gemäß der Achtzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) bleibt auch die Öffnung von Gastronomie im Außenbereich untersagt. In Rheinland-Pfalz ist es Gastronomiebetrieben seit dem 22. März 2021 unter Auflagen erlaubt, im Freien – in Form der sogenannten Außenbewirtung – Gäste zu bewirten, sofern der Corona-Inzidenzwert in der betroffenen Kommune unter dem Wert von 100 liegt. Ludwigshafen überschreitet aktuell diesen Wert, weshalb eine Außenbewirtung im Stadtgebiet derzeit nicht zulässig ist. Die Stadtverwaltung empfiehlt dennoch Gastwirt*innen, welche im Lauf dieses Jahres eine Außenbewirtung auf öffentlicher Fläche planen, bereits jetzt bei der Gaststättenabteilung eine entsprechende Genehmigung zu beantragen. Wenn die Gastronom*innen frühzeitig unter der E-Mail-Adresse gaststaetten@ludwigshafen.de dies anzeigen, erlaubt das der Gaststättenabteilung eine zügige Bearbeitung der jeweiligen Anträge.

Die übrigen Regelungen der 18. CoBeLVO und die darin enthaltenen Ausführungen zu Hygienekonzepten und Maßnahmen zur Vermeidung von Corona-Infektionen bleiben davon unberührt.

Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und deren Begründung ist auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de nachzulesen. Informationen hierzu erhalten die Bürger*innen der Stadt Ludwigshafen auch unter der Telefonnummer 0621 504-6000. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geschaltet. Ebenfalls können per E-Mail Fragen an die Adresse infocorona@ludwigshafen.de gerichtet werden.

Schnelltest-Angebot auch an Osterfeiertagen verfügbar – Testzentrum in Innenstadt geplant

Steinruck kündigte an, dass in der Innenstadt ein Testzentrum entstehen werde und Ludwigshafen eine Modellstadt für mögliche Lockerungen in der Corona-Pandemie werden soll. „Dafür müssen die Sieben-Tages-Inzidenzen dauerhaft unter den Wert von 100 sinken und ein engmaschiges Testangebot bestehen. Ein wichtiger Baustein um eine solche Modellstadt zu werden, ist unter anderem die Verfügbarkeit eines Testzentrums im Innenstadtbereich“, fügte die Oberbürgermeisterin hinzu.

In verschiedenen Schnelltestzentren im Stadtgebiet haben sich seit Anfang März bereits mehrere tausend Menschen auf eine Corona-Infektionen untersuchen lassen. Im zusammen mit dem Deutschen Roten Kreuz betriebenen Testzentrum in der Friedrich-Ebert-Halle wurden im Zeitraum vom 8. bis 25. März 2021 insgesamt 3.365 Test durchgeführt, von denen 29 positiv ausfielen. Im DLRG-Testzentrum in Oggersheim begaben sich in diesem Zeitraum 1.435 Menschen zu einer Testung, wovon 20 auffällig waren. Beim Malteser Hilfsdienst in Süd ließen sich bisher 196 Menschen testen, wobei es keinen Verdacht auf eine Corona-Infektion gab.

Auch über die Osterfeiertage sind Testungen möglich. Die Johanniter Unfallhilfe bietet ab Karfreitag, 2. April – in der Zeit von 13 bis 17 Uhr – in der Pfingstweide eine weitere Schnellteststation in Ludwigshafen an. Auch bei den Maltesern sind Testungen am Karfreitag von 10 bis 17 und am Samstag des Osterwochenendes von 14 bis 17 Uhr möglich. Das DLRG-Testzentrum öffnet täglich von Karfreitag bis Ostermontag in der Zeit von 10 bis 14 Uhr.

Im Stadtgebiet bieten beispielsweise unter anderem Apotheken und private Zentren diesen Testservice an. Eine Aufstellung der Testmöglichkeiten ist auf der Homepage der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter folgendem Link einsehbar: https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/eden/org/facility/summary?%24%24code=TESTS-PUBLIC

Hilfsangebote zum Umgang mit der Pandemie

Die Corona-Pandemie und ihre Begleiterscheinungen in Form von Einschränkungen des öffentlichen Lebens und anderen Entbehrungen belasten vielen Menschen vor allem psychisch. Vor diesem Hintergrund weist Beigeordnete Beate Steeg auf die von der Stadtverwaltung zusammengestellte Hilfsangebote hin. „In der derzeitigen Pandemie muss jede Einzelne und jeder Einzeln einen eigenen Weg finden, um mit Herausforderungen wie etwa, Homeoffice, Homeschooling oder der Reduzierung sozialer Kontakte umzugehen. Individuelle Stragien hierfür sind wichtig, um seelisch gesund und möglichst unbeschwert Kontaktbeschränkungen zu meistern“, erklärt Steeg.

Auf der städtischen Homepage sind unter dem nachfolgenden Link neben Tipps zum Umgang mit der Pandemie zudem hilfreiche Kontakte und Nummern wie beispielsweise des Krisentelefons, des Kinder- und Jugendtelefons, des Elterntelefons und der Telefonseelsorge, aufgeführt, die wertvolle Unterstützung bereitstellen können: https://www.ludwigshafen.de/buergernah/buergerservice/informationen-zum-coronavirus/tipps-fuer-die-seelische-gesundheit

Weitere Informationen und Hilfsangebote finden sich ferner auf den Internetseiten der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. und der Stiftung Deutsche Depressionshilfe.

Derzeit drei Impfstraßen in der Walzmühle in Betrieb

Im Impfzentrum Ludwigshafen Stadtgebiet erfolgen bisher 12.485 Impfungen (Stand 25. März 2021) gegen Corona. Davon entfielen dort 9.785 auf- Erst- und 2.700 auf Zweitimpfungen. Bezogen auf die zu impfende Grundgesamtheit in Ludwigshafen von rund 145.000 erreicht die Stadt bei Erstimpfungen damit eine Quote von rund 10,7 und bei Zweitimpfungen – also abgeschlossene Impfserien – eine Impfquote von rund 4,9 Prozent. Derzeit sind drei Impfstraßen in Betrieb. Abhängig von der Verfügbarkeit der Präparate der Hersteller AstraZeneca, BioNTech und Moderna sind wöchentlich dort annähernd 6.000 Impfungen möglich. Im Impfzentrum werden auch am Karfreitag Impfungen verabreicht werden.

Das Impfzentrum unterstützt zudem Arztpraxen im Stadtgebiet dabei, dass deren Ärzt*innen ihren bettlägerigen Patient*innen das Vakzin gegen Corona-Infektionen verabreichen können.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Stadtverwaltung warnt vor Fehlinformationen zu Impfungen auf Flyern

In den vergangenen Tagen sind in Ludwigshafen Handzettel aufgetaucht, die mit fehlerhaften Informationen vor Impfungen gegen das Corona-Virus warnen. Die Flyer zeigen unter anderem bereits vorausgefüllte Checklisten, auf denen vermeintliche Gesundheitsgefahren durch die Impfung aufgelistet sind. Der Checkliste ist zudem eine fingierte Impfbescheinigung beigelegt.

Die Stadtverwaltung warnt vor den irreführenden Inhalten auf diesen Flyern, da es sich hierbei nicht um Informationen von offiziellen Stellen und Fachbehörden handelt. Bei Fragen zu den Corona-Impfungen werden die Bürger*innen gebeten, unter anderem das Informationsangebot zur Corona-Pandemie auf der städtischen Internetseite zu nutzen. Dort sind Kontaktadressen und Telefon-Hotlines aufgeführt, bei denen Informationen angefordert und nachgefragt werden können.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Sprechstunde des Ortsvorstehers

Die Sprechstunde des Ortsvorstehers der Südlichen Innenstadt, Christoph Heller, am Donnerstag, 1. April 2021 findet nicht statt. Die Bürger*innen können sich in der Zeit von 16 bis 18 Uhr telefonisch unter der Nummer 0171 5247720 an den Ortsvorsteher wenden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Ortsvorsteherbüro geschlossen

Das Ortsvorsteherbüro Südliche Innenstadt ist in der Zeit von Mittwoch, 31. März 2021 bis einschließlich Donnerstag, 1. April 2021 geschlossen. Ab Dienstag, 6. April 2021 ist das Ortsvorsteherbüro wieder regelmäßig zu den üblichen Öffnungszeiten besetzt.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Frische Ideen für die City

Vorbereitende Untersuchungen für vorläufiges Stadterneuerungsgebiet Mitte/Innenstadt gestartet

Ludwigshafens Innenstadt erhält ein neues Gesicht: In den kommenden Jahren sollen die City und die angrenzenden Quartiere moderner werden und sich für neue und zeitgemäße Formen des Lebens, Wohnens, Arbeitens und Einkaufens in der Stadt öffnen. Die Stadtverwaltung kann dabei spezielle Förderprogramme nutzen.

Es handelt sich um die Landesinitiative „Stärkung der Investitionsfähigkeit der Oberzentren“ und um das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung“. In seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 beschloss der Stadtrat zur Vorbereitung des vorläufigen Stadterneuerungsgebietes Mitte/Innenstadt aus diesen Stadtumbaumitteln, drei externe Büros mit der Vorbereitenden Untersuchung (VU), dem Erstellen eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und eines Rahmenplanes zu beauftragen.

„Ich freue mich, dass die Untersuchungen nun beginnen und ich bin zuversichtlich, dass gemeinsam mit den Akteur*innen vor Ort gute Ideen für eine Aufwertung der Innenstadt entwickelt werden können. Für die Umsetzung der vorgesehenen Projekte hat das Land Rheinland-Pfalz für die kommenden zwölf Jahre Fördermittel von bis zu 16 Millionen in Aussicht gestellt, die wir in Ludwigshafen für die Innenstadt einsetzen werden“, führt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck zum Start der Erarbeitung des ISEK aus.

Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt, der in einer Pressekonferenz am Mittwoch, 24. März, die teilnehmenden Büros und das Verfahren vorstellte, unterstrich das Ziel, die Innenstadt zu einem zukunftsfähigen und lebenswerten Stadtviertel zu entwickeln. „Das Fördersystem hat sich bestens bewährt, um Innenstädte aufzuwerten und sie als Quartier zum Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und für die Freizeit attraktiv zu gestalten. Eine Innenstadt ist zudem Aushängeschild für die gesamte Stadt. Ich bin Bund und Land dankbar, dass sie uns als Partner für eine attraktive, bürgernahe und zukunftsorientierte Stadtentwicklung zur Seite steht“, erläuterte Thewalt.

Lage des Untersuchungsgebietes

Das vorläufige Stadterneuerungsgebiet Mitte/Innenstadt ist 126 Hektar groß und umfasst den gesamten Stadtteil Mitte. Hinzu kommen das Areal entlang des Rheins bis zum Hemshofkreisel sowie Flächen zwischen der Bürgermeister-Grünzweig-Straße, Welser- und Blücherstraße, der Jakob-Binder-Straße, ein Teil der Prinzregentenstraße sowie der Carl-Wurster-Platz. Die genaue räumliche Abgrenzung wird nach dem Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen vorgenommen.

Reicherthaus kann saniert und Kinder- und Jugendbibliothek erweitert werden

Bereits während der Sanierung der Stadtbibliothek wurden innerhalb der Verwaltung aber auch mit dem Fördermittelgeber beim Land die Überlegungen zur Sanierung des Reicherthauses und der Erweiterung der Kinder- und Jugendbibliothek vorangetrieben. Die neue Kinder- und Jugendbibliothek und die Sanierung des Gebäudes sind das Leuchtturmprojekt, mit dem die anderen Maßnahmen zur Aufwertung der Innenstadt, die im ISEK erarbeitet werden, unterstützt werden. Dabei wird das denkmalgeschützte Gebäude bezüglich Heizung und Lüftung auf den neuesten technischen Stand gebracht und die einfach verglasten Fenster, insbesondere die Kunstverglasung im Erd- und Obergeschoß des Foyers erneuert beziehungsweise saniert. Die Kinder- und Jugendbibliothek wird um den alten Kinosaal erweitert. Durch den Einbau eines Aufzugs wird das Gebäude barrierefrei erschlossen. Zudem wird der Heinz-Beck-Hof neu gestaltet und erfährt dadurch unter anderem auch für den Kunstverein eine neue Aufenthaltsqualität

Die Zeit zwischen den ersten Überlegungen zum Reicherthaus und dem Antrag auf Förderung wurde gut genutzt: In mehreren Workshops wurden zusammen mit den Nutzer*innen der Kinder- und Jugendbibliothek ein modernes Konzept erarbeitet, das von dem international renommierten Innenarchitekten Aat Vos betreut und umgesetzt wird. Durch die neu aufgestellte Kinderbibliothek und das ansprechend umgestaltete Gebäude wird, zusammen mit der Stadtbibliothek, ein attraktiver Anlaufpunkt für viele Menschen aus der Innenstadt geschaffen.

Das förmliche Verfahren:

Vorbereitende Untersuchungen

Mit den Vorbereitenden Untersuchungen, die mit einem Auftaktgespräch im Februar begannen und mit einer intensiven Begehung des Plangebiets im April fortgeführt werden, wird dokumentiert, an welchen Stellen eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme notwendig ist. Hierzu werden städtebauliche Missstände unter anderem in Bezug auf ihre Bausubstanz, auf ihre Nutzung und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse erhoben.

Die Stadtverwaltung hat damit die Arbeitsgemeinschaft der Büros Yellow Z, Mahl Gebhard Konzepte und BuroHappold beauftragt. Nach einem intensiven ersten Austausch mit Vertreter*innen der Stadtverwaltung sichtete das Büro die vorhandenen Daten, Konzepte und Strategien der Stadt Ludwigshafen, die als Grundlage dienen. Die Eindrücke der Begehung und erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme werden in den Ortsbeiräten Mitte/Süd und Nördliche Innenstadt Mitte April vorgestellt. Noch im Mai werden weitere Schlüsselakteur*innen in den Planungsprozess einbezogen. Dabei handelt es sich um Expert*innen zu den verschiedenen Themen, die in den entsprechenden Bereichen der Stadtverwaltung tätig sind. So soll jedem Themengebiet ausreichend Raum gegeben werden, um zu erörtern inwieweit es für die weitere Arbeit von Bedeutung ist. Vorgesehen ist, dass noch vor Beginn der Sommerferien Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Im Anschluss erarbeitet die Bürogemeinschaft ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), das ein Leitbild für die weiteren Planungen entwirft, Handlungsempfehlungen formuliert und bereits konkrete Maßnahmen benennt, die in den kommenden zwölf Jahren durchgeführt werden sollen. Das ISEK integriert dabei sämtliche Belange der zukünftigen Entwicklung. Alle Bereiche des Lebens in der Innenstadt wie Wohnen, Arbeiten, Handel, Erholung und Freizeit werden miteinbezogen. Damit sollen konkrete, langfristig wirksame und lokal abgestimmte Lösungen für das Untersuchungsgebiet erarbeitet werden.

Rahmenplan

Für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes muss letztlich ein Rahmenplan aufgestellt werden. Er beinhaltet die Bestandsaufnahme, eine so genannte Potenzialermittlung und Zielvorstellungen. Ergänzt wird er mit einem Maßnahmenkatalog. Aus diesem geht hervor, wie die Ziele der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme hin zu einer positiven Entwicklung der Innenstadt konkret erreicht und langfristig gesichert werden können. Mit der Fertigstellung des Rahmenplanes ist im Sommer 2022 zu rechnen.

Sollte dann der Stadtrat der förmlichen Ausweisung eines Sanierungsgebietes per Satzung zustimmen, können städtebauliche Missstände mit weiteren Fördermitteln behoben werden. Immobilienbesitzer*innen können Sanierungsmaßnahmen ihres Gebäudes steuerlich abschreiben unter anderem, um den weiteren Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gerecht zu werden. Dabei sollen neben den privaten Modernisierungsvorhaben auch Maßnahmen im öffentlichen Raum erarbeitet werden, die als Auftakt und Verstärker für die Stadterneuerungsmaßnahme wirken.

Das Planungsbüro

Das Team zur Bearbeitung des ISEK Innenstadt Ludwigshafen besteht aus drei Büros, die alle ihre eigenständigen fachlichen Sichtweisen in die Bearbeitung einbringen.

Die Federführung liegt bei Yellow Z. Der Schwerpunkt des Büros mit Standorten in Berlin und Zürich ist, städtebauliche Projekte zu betreuen. Sie bearbeiten gesamtstädtische Leitbilder genauso wie beispielsweise hier in Ludwigshafen integrierte Stadtentwicklungskonzepte oder städtebauliche Master- und Rahmenplanungen. Dazu kommt ein umfangreiches Portfolio an Wettbewerbsbeiträgen und Workshopverfahren.

Das Büro Mahl Gebhard Konzepte aus München entwickelt stadtplanerische Fragenstellungen aus der Perspektive der Freiraumplanung. Das Büro bearbeitet eine große Bandbreite an Planungsaufgaben. In flexiblen Teams aufgestellt, reichen die Projekte von der Objektplanung, über Strukturplanungen bis zur Bauleitplanung. Auch beratende Tätigkeiten von der Öffentlichkeitsarbeit bis zur Erstellung von Gutachten gehören zu den Arbeitsgebieten.

Drittes Büro im Team ist mit BuroHappold Engineering aus Großbritannien mit Niederlassungen in Berlin und München eines der weltweit führenden multidisziplinären Ingenieur- und Beratungsbüros. Das so genannte „Cities Team“ aus Ingenieuren, Stadtplanern, Ökonomen, Verkehrsplanern und Gutachtern für Nachhaltiges Bauen bringt seine umfangreiche Erfahrung in der Quartiersentwicklung, Machbarkeitsuntersuchungen, der Umsetzung von Mobilitätskonzepten und der Nachhaltigkeitsberatung in das Projekt ein.

Herausforderung Innenstadtentwicklung

Ludwigshafen sieht sich wie alle Städte aktuellen Trends
und Veränderungen in Bezug auf soziale, ökonomische und ökologische Aspekte gegenüber. Auswirkungen zeigen sich beispielsweise im Rückzug des Einzelhandels aus der Innenstadt und der Verlagerung an dezentralere Orte oder Einkaufen im Internet. Durch diese Entwicklungen werden Probleme wie Leerstand, Mindernutzung der Geschäftsimmobilien und der Attraktivitätsverlust der Innenstadt verstärkt. Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurden bereits vielfach Konzepte entwickelt, um eine Umnutzung zu erwirken und der Innenstadt Ludwigshafens zu neuer Attraktivität zu verhelfen. Dieser Entwicklung wurde teils durch das Stadtumbaukonzept „Heute für Morgen“, die Neugestaltung des Rheinufers und den Bau der Rhein-Galerie entgegengewirkt, indem eine Verlagerung zum Rhein hin erfolgte. Neues Entwicklungspotential ergibt sich zusätzlich durch das Projekt City West, welches von der LuCityEntwicklungsgesellschaft (LCE) betreut wird, den Neubau des Rathauses und den Neubau eines Teilstückes der Hochstraße Süd.

Zuletzt informierte das Land Rheinland-Pfalz im Februar dieses Jahres, dass der Stadt Ludwigshafen aus dem Förderprogramm „Innenstadt-Impulse“ zweimal 250.000 Euro in den kommenden zwei Jahren für individuelle Maßnahmen zur Verfügung stehen. Die in Aussicht gestellten Fördermittel ermöglichen es, kurzfristig wichtige und notwendige Impulse in der Innenstadt zu setzen. Für die Entwicklung des Projekts wurde die Ludwigshafener Kongress- und Marketing-Gesellschaft (LUKOM) beauftragt. Hierzu wird ein Bündel von Maßnahmen entwickelt. Angestrebt werden Kooperationen mit Partnern wie lokalen und regionalen Akteuren, Gewerbetreibenden, Vereinen und Kulturschaffenden sowie der Stadtverwaltung und städtischen Tochterunternehmen.

Die LUKOM wird sich im Aktionszeitraum vor allem auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Ludwigstraße konzentrieren. Gestärkt werden sollen auch angrenzende Räume wie der Ludwigsplatz, der Bürgerhof oder der Berliner Platz.

Ansprechpartner für Fragen zum Vorläufigen Stadterneuerungsgebiet ist Michael Bentz, Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Stadtvermessung und Stadterneuerung, michael.bentz@ludwigshafen.de.
Mehr Informationen finden Sie unter www.ludwigshafen.de.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Sammlungsverbot gegen „Hilfe für krebskranke Kinder e.V.“ – ADD bittet um Mithilfe

Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hatte im Jahr 2017 dem Verein Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das bestandskräftige Sammlungsverbot beinhaltet auch den Stopp von Förderbeiträgen, die wiederkehrend von den Konten der Spenden abgebucht werden. Zudem sind Spendenaufrufe durch Werbetelefonate untersagt.

Aufgrund einer aktuellen Mitteilung aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich bittet die ADD um sofortige Mitteilung, wenn weiterhin Spendenaufrufe oder Beitragseinzüge in Rheinland-Pfalz im Namen des Vereins Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW erfolgen.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz
29.03.2021

Arno-Reinfrank-Jugendliteraturpreis 2021: Teilnahme bis 21. Mai möglich

Der Arno-Reinfrank-Jugendliteraturpreis wird 2021 bereits zum achten Mal an junge Menschen im Alter von 13 bis 21 Jahren vergeben. Eingereicht werden können selbstgeschriebene Gedichte und Kurzgeschichten zu dem Thema „Umwelt, Wut & Wir“. Jede*r, die oder der sich Arno Reinfranks Heimatstadt Ludwigshafen verbunden fühlt, darf einen Text pro Kategorie in den Wettbewerb geben. Es gibt Jury- und Publikumspreise für Kurzgeschichten mit einer maximalen Länge von zehn DIN A4-Seiten sowie für eigene Lyrik.

Der Abgabeschluss ist der 21. Mai 2021, die Preisverleihung findet am Montag, 28. Juni 2021 statt, Arno Reinfranks 20. Todestag.

In diesem Jahr können die eingereichten Texte zum ersten Mal als Insta-Novels auf der Seite der Stadtbibliothek unter www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek veröffentlicht und so einem breiteren Publikum bekannt gemacht werden. Außerdem wird ein Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung der Insta-Novel vergeben. Eine Insta-Novel ist eine ganz normale Geschichte oder ein Gedicht, die grafisch bearbeitet im Internet veröffentlicht wird. Für die Publikumspreise (Gedicht und Kurzgeschichte) kann auf der städtischen Internetseite per Mail abgestimmt werden. Die Ergebnisse dort fließen in die Ergebnisse der Abstimmung des Publikums am Tag der Preisverleihung ein. Der Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung der Insta-Novel wird von einer Jury vergeben. Für das Erstellen einer Insta-Novel bietet die Stadtbibliothek am Freitag, 4. Juni 2021 einen Grafikworkshop an. Die Anmeldung dazu ist über die E-Mailadresse lea.thiel@ludwigshafen.de möglich. Es besteht für die Teilnehmenden keine Verpflichtung, ihren Beitrag als Insta-Novel zu gestalten. Sie nehmen mit ihren Texten auf jeden Fall am Wettbewerb teil.

Wie in den vergangenen Jahren stiftet die Witwe von Arno Reinfrank, Jeanette Koch-Reinfrank, die mit je 100 Euro dotierten Jury-Preise für Lyrik und für Kurzgeschichten sowie die Publikumspreise für die gleichen Kategorien, die mit je 50 Euro belohnt werden. In diesem Jahr kommt der Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung einer Insta-Novel neu dazu, der mit 50 Euro dotiert ist. Alle Teilnehmenden erhalten außerdem einen Büchergutschein über 20 Euro, auch wenn ihre Texte nicht prämiert werden.

Alle Texte werden vor der Veröffentlichung durch eine professionelle Lektorin lektoriert. Die Insta-Novels werden nach dem Lektorat und nach dem Grafik-Workshop am 14. Juni 2021 zur öffentlichen Abstimmung freigegeben.

Alle Wettbewerbsbeiträge können im PDF- oder Word-Format per E-Mail an lea.thiel@ludwigshafen.de geschickt werden. Es ist auch eine postalische Einsendung an die Stadtbibliothek, Bismarckstraße 44-48, 67059 Ludwigshafen möglich. Teilnehmer*innen sollten jedoch bedenken, dass rein postalische Einsendungen nicht für die Insta-Novel in Betracht gezogen werden können. Handgeschriebene Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen sowie eine Einverständniserklärung für die Veröffentlichung im Internet finden sich auf der Homepage der Stadtbibliothek Ludwigshafen unter www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek.

Der Arno Reinfrank-Jugendliteraturpreis wird von Jeanette Koch-Reinfrank, der Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz und der Stadtbibliothek Ludwigshafen organisiert.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Sachlage zum Bebauungsplan Ruchheim-Nordost

Anlässlich der Diskussion um das geplante GAG-Neubauvorhaben am Erfurter Ring in Ruchheim hat das Baudezernat den Mitgliedern des Stadtrates am Montag, 22. März 2021, die planungsrechtliche Grundlage und die städtebaulichen Zielvorstellungen dargestellt.

Ausgangssituation und Vorgeschichte

Für das Gebiet gilt der seit 1992 rechtskräftige Bebauungsplan Nummer 348 „Ruchheim Nord-Ost“. Er basiert auf einem städtebaulichen Konzept, das aus einem städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbes hervorgegangen ist. Danach waren im nördlichen Bereich Geschossbauten für den Wohnungsbau mit drei Vollgeschoßen und ausbaufähigem Dach und im südlichen Bereich zweigeschossige Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser vorgesehen. Im nördlichen Bereich wurde explizit geförderter Wohnungsbau im Bebauungsplan festgesetzt.

Um das Ziel der Schaffung geförderten Wohnungsbaus im Norden des Baugebietes umzusetzen, wurden in einem förmlichen Umlegungsverfahren der GAG die entsprechenden Baufelder zu diesem Zweck zugeteilt.

Im weiteren Verlauf zeichnete sich Ende der 1990er Jahre ein starker Rückgang der Wohnungsbautätigkeit ab. Der Markt für Geschosswohnungsbau stagnierte und das Gebiet entwickelte sich nur schleppend – eine Entwicklung, die alle neuen Wohnbaugebiete Ludwigshafens in den folgenden zwei Jahrzehnten betraf. In dieser Zeit wurde die städtebauliche Konzeption für einige der ursprünglich für

Geschosswohnungsbau vorgesehenen Baufelder sowohl in den Neubaugebieten Melm und Neubruch als auch in Ruchheim Nord-Ost zugunsten einer Einfamilienhausbebauung geändert und durch entsprechende Bebauungsplanänderungen Baurecht geschaffen. Zeitweise war dies auch für eines der beiden verbliebenen Baufelder der GAG vorgesehen und es wurde im Jahr 2012 ein Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Für die angedachte Reihen- und Doppelhausbebauung haben die interessierten Bauträger jedoch keine Endabnehmer*innen gefunden, weshalb eine Realisierung nicht möglich war und die Idee und das Verfahren nicht weiterverfolgt wurden.

Mittlerweile hat sich die Situation auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt deutlich verändert. Ein Großteil des Baugebietes ist bereits realisiert, auch die langjährige Bauruine wird derzeit fertiggestellt. Die Fläche der noch freien Grundstücke beläuft sich einschließlich der GAG-Baufelder auf circa zwei Hektar. Das entspricht circa 20 Prozent des Baugebietes.

Aufgrund des hohen Nachfragedrucks nach bezahlbarem Wohnraum hat die Stadt die Aufgabe, zusammen mit den Wohnungsbaugesellschaften – allen voran die GAG – ein ausgewogenes, sozialverträgliches Wohnraumangebot zu schaffen.

Im September 2020 hat der Stadtrat hierzu ein Strategiepapier zu gefördertem Wohnraum beschlossen, wonach in neuen Baugebieten in der Stadt durchschnittlich 25 Prozent geförderte Wohnungen geschaffen werden sollen. Dies gilt für Baugebiete, für die vor dem Datum des Ratsbeschlusses noch kein Baurecht vorlag. Auf Basis dieses Ratsbeschlusses hat die Stadt Ludwigshafen im Rahmen des ExWoSt-Landesförderprogramms für geförderten Wohnraum mit dem Land eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, nach der für über 500 geförderte Wohnungen bis Ende 2021 eine Bewilligung der Infrastruktur- und Investitionsbank des Landes RLP (ISB) für geförderten Wohnraum vorliegen soll.

Baurechtlicher Rahmen Bebauungsplan Nummer 348 Ruchheim Nord-Ost (Baufelder GAG)

Für die beiden Baugrundstücke der GAG gelten im Wesentlichen die folgenden planungsrechtlichen Voraussetzungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes Nummer 348:

  • Allgemeines Wohngebiet; zulässig sind nur solche Wohngebäude, die mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden könnten
  • Zwingend drei Vollgeschosse
  • GRZ 0,4, GFZ 1,2 (Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Prozent eines Grundstücks von Haus, Garage und Terrasse eingenommen werden dürfen. Die Geschossflächenzahl (GFZ), gibt das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der baulichen Anlagen auf einem Grundstück zu der Fläche des Baugrundstücks an.)
  • Baugrenzen, die den überbaubaren Bereich definieren
  • Flächen für Stellplätze und Garagen

Stellplätze

Die Anzahl der notwendigen Stellplätze im Baugebiet ergibt sich aus Paragraf 47 der Landesbauordnung in Verbindung mit einer konkretisierenden Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen wonach für Einfamilienhäuser 1 bis 2 Stellplätze und für Mehrfamilienhäuser 1 bis 1,5 Stellplätze pro Wohnung zu fordern sind. Gemäß Förderrichtlinien zum Wohnungsbau gilt jedoch eine andere Vorschrift des Landes, wonach für geförderte Wohnungen nur jeweils 1 Stellplatz herzustellen ist. Für sonstige Wohnbauvorhaben, die dieser Ausnahme nicht unterliegen, schöpft die Bauaufsicht den oben genannten Rahmen in Ruchheim Nord-Ost grundsätzlich voll aus und fordert 1,5 Stellplätze für Häuser mit mehr als einer Wohnung beziehungsweise 2 Stellplätze für Einfamilienhäuser.

Auf den Baugrundstücken der GAG besteht also, entsprechend der zugrundeliegenden städtebaulichen Konzeption, grundsätzlich Baurecht für 3-geschossige Mehrfamilienhäuser mit förderfähigen Wohnungen mit einem Stellplatz je Wohnung.

Konsequenzen bei Änderung des Baurechts

Wollte man für diese Baufelder die städtebauliche Zielsetzung gänzlich ändern und abrücken von der 3-Geschossigkeit hin zu beispielsweise 2-geschossigen Einfamilienhäusern müsste ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, um das Baurecht zu ändern. Die im Wohnungsbauprogramms der GAG eingeplanten rund 150 Wohnungen für sozialen Wohnungsbau würden entfallen.

Wie Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt erläuterte, wäre dies insofern für die Wohnungsbaustrategie schmerzhaft, als dies einer der wenigen Standorte in der Stadt ist, der im Besitz der GAG ist und bereits entsprechendes Baurecht besitzt. „Ein zügiger Neubau ist möglich. Einen annähernden Ersatz dafür wird man derzeit an keiner anderen Stelle im Stadtgebiet in absehbarer Zeit schaffen können, zumal bei Außenentwicklungen die Entwicklungskosten oft sehr hoch sind und die politischen Diskussionen um Akzeptanz von Geschosswohnungsbau ebenso geführt werden müssen. Auch ist die Stadt selten im Besitz von geeigneten Flächen. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, wäre eine Umplanung planungsrechtlich schwer zu begründen. Insbesondere bei Flächen mit hervorragendem Zugang zu einem Bahnhaltepunkt. Gleiches gilt für nachfolgende Neuplanungen im Außenbereich, wenn anstelle der Nutzung des vorhandenen Potenzials in der aktuellen Bedarfslage am Wohnungsmarkt Flächen neu entwickelt werden“, so Thewalt und er machte darauf aufmerksam, dass ein neues Bebauungsplanverfahren mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem Jahr und Kosten für Planung und Verfahrensabwicklung von rund 25.000 Euro verbunden wären.

Darüber hinaus wurden neben Personal- und Verwaltungsaufwand auf Seite der Stadt und der GAG schon umfangreiche Planungsleistungen mit entsprechenden Ausgaben für das Bauvorhaben seitens der GAG erbracht beziehungsweise beauftragt.

Bei einer Bebauung der beiden Grundstücke mit Einfamilienhäusern würden insgesamt weniger Wohneinheiten realisiert werden können. Zugleich ist der reale Stellplatzbedarf für Einfamilienhäuser höher als im geförderten Wohnungsbau. Die Schlussfolgerung, dass sich mit einer Umplanung der Parkdruck automatisch verringern würde ist darum nicht zwingend. Es könnten maximal zwei Stellplätze je Wohneinheit gefordert werden. „Seitens der öffentlichen Hand kann nicht verhindert werden, dass im Haushalt mehr Fahrzeuge vorhanden sind als Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Auch das Nutzer*innenverhalten spielt hierbei eine große Rolle, wie sich an den Beispielen anderer Einfamilienhausgebiete erkennen lässt. Garagen werden zunehmend nicht mehr für das Abstellen von Kraftfahrzeugen, sondern beispielsweise für Räder und Gartengeräte genutzt. Dadurch wird der Parkdruck auf öffentlichen Flächen höher“, konstatiert Thewalt.

Dem gesamten Wohngebiet, welches entlang des Erfurter Rings entwickelt wurde, kommt der jetzt in Vorbereitung befindliche Ausbau der zweiten Zufahrt, des Ostastes der Magdeburger Straße zugute. Die sich im Zustand einer Baustraße befindliche Straße soll ausgebaut und fehlende Gehwege, Beleuchtung und Stellplätze ergänzt werden. Sobald es einen Vorentwurf gibt, wird dieser dem Ortsbeirat und dem Stadtrat zur Diskussion und zum Beschluss vorgelegt. Mit der Kostenermittlung wird die Verwaltung dieses Vorhaben zum Haushalt anmelden.

Gleiches gilt für eine bessere fußläufige Anbindung des Gebietes an die Haltestelle Ruchheim der Rhein-Haardt-Bahn, der Linie 4 der rnv. Die Verwaltung prüft, ob und zu welchen Kosten ein Fuß- und Radweg auf der Südseite der Gleise gebaut werden kann.

Die rnv wird in diesem Sommer die Aufenthaltssituation an der Haltestelle selbst verbessern: Die Beleuchtung der Bahnsteige wird zum vorhandenen Parkplatz erweitert. Weiter sollen Angsträume, die durch starke Begrünung entlang der Wege entstanden sind, unter Berücksichtigung des Naturschutzes beseitigt werden. Die bereits vorhandene Fußwegeverbindung über die Grüne Mitte des Erfurter Rings zum Ortszentrum wird um eine sichere Querungsmöglichkeit über den Erfurter Ring verbessert.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Hochstraßen: Grünes Licht für Süd, mehr Sicherheit für Nord

Stadtverwaltung informiert über Planung für den Ersatzbau der Pilzhochstraße und wie die Hochstraße Nord bis zum Bau der Stadtstraße in Betrieb bleiben kann

Gute Nachrichten rund um die Hochstraßen: Bei den Planungen für den Ersatzbau der abgerissenen Pilzhochstraße hat die Stadtverwaltung grünes Licht für ihr angestrebtes und beschleunigtes Verfahren bekommen. Technisch und rechtlich hat die Planung der Prüfung durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) Stand gehalten. Die intensiven Vorarbeiten haben sich gelohnt. Die neue Brücke bleibt so breit wie die alte, wird aber sicherer und leiser. Auch eine neue Radschnellverbindung wird mitgeplant. Bei der Hochstraße Nord haben die strengen Sicherheitsmaßnahmen dazu beigetragen, dass sie voraussichtlich so lange befahrbar bleibt, bis die Stadtstraße gebaut ist. Gerade für die Pendler*innen und die Wirtschaft in der Region eine wichtige Nachricht. Dafür wird die Stadtverwaltung im Laufe des Sommers das Bauwerk noch einmal intensiv untersuchen lassen.

OB Steinruck: ehrgeizige Planung, verlässliche Kommunikation

„Wir sind mit unseren Hochstraßen absolut im Plan. Unsere Pläne sind dabei ehrgeizig, weil wir bei der Süd-Trasse aufs Tempo drücken und bei der Nord-Trasse Verkehrssicherheit gewährleisten und gleichzeitig die Stadtstraße in verbesserter Lage planen. Aber wir wissen, wie wichtig die Verkehrsverbindungen für viele Menschen in Stadt und Region sind und wie wichtig eine verlässliche und transparente Planung und Kommunikation für alle ist. Daher informieren wir heute den Stadtrat und – über unsere Medien – die Öffentlichkeit. Wir werden in diesem Frühjahr mit dem ersten Bürgerdialog zu den Hochstraßen fortfahren. Und ich darf Ihnen sagen, dass wir einige Bürgerdialoge dieses Jahr planen, weil es mit Blick auf die Hochstraße Süd und die Stadtstraße, das neue Stadtquartier und das Rathaus mit dem Rathaus-Center viele Themen gibt. Wir müssen nur schauen, wie wir dies alles unter möglichen Pandemie-Bedingungen am besten organisieren“, erklärte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

Hochstraße Süd: Planung für Ersatzbau nimmt ersten Meilenstein

Mehr Sicherheit und weniger Straßenlärm bei gleicher Brückenbreite: Das vom Bereich Tiefbau der Stadtverwaltung beauftragte Planungsbüro hat Entwürfe für den Ersatzbau der Pilzhochstraße vorgelegt, die am 22. März erstmals dem Stadtrat präsentiert wurden. Ziel des Bauvorhabens ist es, die abgerissene Pilzhochstraße zwischen Weißer Hochstraße und Konrad-Adenauer-Brücke schnellstmöglich zu ersetzen. Ein neuer Gesetzesrahmen des Bundes, das so genannte Planungsbeschleunigungsgesetz, schreibt dabei vor, welche Planungskriterien die Verwaltung zu erfüllen hat.

Damit die Aufsichtsbehörde den Planungen zustimmen kann, hatten die Ingenieur*innen und Planer*innen bei der Stadtverwaltung in den vergangenen Wochen und Monaten viel Arbeit im Hintergrund geleistet: Alles musste so geplant, berechnet und abgestimmt werden, dass es grünes Licht für eine schnelle Umsetzung gibt. Wichtigster Meilenstein: Anfang März wurden die Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) erfolgreich abgeschlossen: Technisch und rechtlich steht das Ludwigshafener Vorhaben auf sicheren Füßen. Dies hat zur Folge, dass für den Ersatzbau kein Planfeststellungsverfahren nötig ist.

Thewalt: neue Radschnellverbindung unter der neuen Brücke

„Die planende Verwaltung und die genehmigenden Behörden stehen in einem konstruktiven Dialog. Wir freuen uns über das gute Miteinander“, erklärt Baudezernent Alexander Thewalt, der auf eine rasche Umsetzung unter Einhaltung aller rechtlichen Auflagen pocht. Nach aktuellem Planungsstand ist es gelungen, die Hochstraße bei gleicher Breite zu ersetzen. Im Rahmen des Vorhabens wurden Entwurfs- und Abwägungsgrundsätze aufgestellt und Ausstattungselemente beschrieben, die in die Weiterentwicklung des Ersatzbaus einfließen können. Zweistreifige Hauptverkehrsstraßen müssen bei großer Begegnungshäufigkeit des Bus- oder Lkw-Verkehrs 6,50 Meter breit sein. So künftig auch die Hochstraße Süd. Dies gewährleistet eine gute und leistungsfähige Verbindung für den Wirtschaftsstandort Ludwigshafen und der Metropolregion Rhein-Neckar. Dies alles wurde bei der Planung berücksichtigt. Die Fahrstreifen wurden mit je 3,25 Meter festgelegt. Der schmale Standstreifen musste einem modernen Sicherheitssystem weichen: Es entsteht mehr Platz hinter der Schutzplanke, der als sicherer Rückzugsort im Falle einer Panne dient. Außerdem sehen die Pläne ein neues Rückhalte-System aus Stahl für Fahrzeuge vor, um im schlimmsten Fall von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge aufzuhalten. Lediglich im Bereich Platanenhain muss der Hochstraßen-Überbau minimal verbreitert werden. Im Bereich des Faktorhauses und am Bauwerk über die Mundenheimer Straße soll nichts verändert werden. Für die Anwohner*innen ebenso positiv: Von der neuen Brücke wird weniger Verkehrslärm ausgehen als von der alten. Dafür sorgen ein lärmmindernder Belag sowie das Tempolimit von 50 Stundenkilometern. Wert legt Thewalt auch darauf, dass nicht nur Straßen für Autos und Lkw gebaut werden, sondern auch an die Fahrradfahrer*innen gedacht wird: „Wenn wir an Verkehr denken, denken wir an Radverkehr automatisch mit. Daher wird die neue Radschnellverbindung unter dem neuen Abschnitt der Hochstraße Süd entlangführen. Wir sorgen damit für eine gute Anbindung von Hautbahnhof und Berliner Platz Richtung Mannheim“, betont der Bau- und Umweltdezernent.

Abriss der Pilzhochstraße: Schlussrechnung geprüft

Parallel zu den Planungen für den Ersatzbau hat die Stadtverwaltung den Abriss der Pilzhochstraße technisch und rechnerisch aufgearbeitet.

Dass es bei der Schlussabrechnung von großen und komplexen Bauvorhaben zu Konflikten kommen kann, zeigt die Erfahrung. Daher hat die Stadtverwaltung bereits vor Beginn der Arbeiten Mediationsverfahren vereinbart und mehrere Verhandlungsgespräche geführt, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen und ein vertrauensvolles Miteinander zu gewährleisten. Fakt ist: Die Abrissfirma erhält das Geld, das ihr zusteht. Grundlage dafür sind der Vertrag und die erbrachten Leistungen. Bei der Prüfung der Schlussrechnung verhält sich die Stadtverwaltung wie jeder andere Bauherr auch: Wer zuhause baut oder renoviert, prüft die Handwerker-Rechnung, bevor er sie bezahlt und begleicht in Rechnung gestellte Mehrkosten nur dann, wenn der Aufwand vorher vereinbart oder begründet war. Außerdem achtet er darauf, ob alle vereinbarten Leistungen vertragsgerecht erfüllt wurden. Ist das nicht der Fall und entstehen dem Bauherren dadurch Kosten, wird er seine Auslagen wiederhaben wollen, da er sie nicht verschuldet hat.  Nichts Anderes macht die Stadt Ludwigshafen. Aus ihrer Sicht haben vor allem die erheblichen zeitlichen Verzögerungen zu Beginn der Abrissarbeiten dazu beigetragen, dass die Bauarbeiten länger dauerten. Der Zusammenbau der Holzstützen war nicht gut geplant und musste – auch mit Ingenieursachverstand der Stadtverwaltung – mehrfach optimiert werden, bis die Fertigungszeit für einen Turm von zwei bis drei Wochen auf im Schnitt zweieinhalb Tage sank. Die Verzögerungen verursachten in der Folge Mehrkosten, da unter anderem im Sommer und Spätsommer weitere Bus-Ersatzverkehre organisiert werden mussten. Dies sind Mehrkosten, die die Stadt nicht zu verantworten hat und deshalb auch nicht bezahlt. Auch Anpassungen an die Mehrwertsteuer, die sich aufgrund der Corona-Pandemie ergeben hatten, wurden seitens der Stadt geprüft und diese werden so abgerechnet, wie sie tatsächlich angefallen sind.

Die Stadtverwaltung hat großes Verständnis dafür, dass der Abriss der Pilzhochstraße auch für eine erfahrene Firma eine Herausforderung dargestellt hat. Die Stadt Ludwigshafen hat sich daher bei allen aufgetretenen Problemen öffentlich vor das Unternehmen gestellt. Zudem hat sie ihren Beitrag zur Liquiditätssicherung geleistet und ist mehrmals in finanzielle Vorleistung gegangen. Große Anerkennung zollt die Stadtverwaltung dem reinen Abrissgeschehen. Keiner in Ludwigshafen – und auch nicht die Rechnungshöfe von Land und Bund – hätten aber dafür Verständnis, wenn die Stadt unberechtigte Nachforderungen an private Firmen auszahlen würde, aber es an Geld beispielsweise bei Schulsanierungen, Kita-Neubauten oder Corona-Hilfen fehlt.

Hochstraße Nord: Monitoring und Instandhaltungsarbeiten gewährleisten sicheres Befahren

Damit die Hochstraße Nord bis zu ihrem planmäßigen Abriss weiter von Autos befahren werden kann, setzt die Stadtverwaltung Ludwigshafen auf ein umfangreiches Prüf- und Sicherungsprogramm. Regelmäßig werden Abschnitte der Hochstraße auf Kleinstschäden untersucht. Alle sechs Jahre ist zudem eine große Kontrollmaßnahme fällig. Sie steht nun im Sommer und Herbst an. Dafür werden dann an Wochenenden und zeitweise auch werktags teilweise spezielle Hubsteiger zur Inspektion aufgebaut. Expert*innen des beauftragten Gutachterbüros schauen dann auch unter die roten Netze, die als Schutzvorkehrung befestigt wurden und mögliche herabfallende Betonbrocken an der maroden Hochstraße Nord auffangen sollen. Kleine Mängel und Betonschäden können dabei durch kosten- und zeitgünstige Arbeiten behoben werden. Im Verlauf dieser Inspektion werden so Betonflächen von mehr als 29.000 Quadratmetern „handnah“ untersucht und schadhafte Stellen insofern notwendig repariert. Dies stellt die Instandhaltung der Hochstraße für den Personenwagenverkehr vorrausichtlich bis zu deren Ersatz sicher. Die Schutzmaßnahmen der vergangenen – 7 – Jahre haben sich hierbei bewährt. „Unser Ziel war es immer, eine große Verkehrsachse des Hochstraßensystems für den Verkehr frei zu halten. Unser vorausschauendes und abgestimmtes Vorgehen hat nun wesentlich dazu beigetragen, dass wir für alle Betroffenen, seien es die Anwohner*innen, Pendler*innen oder die Wirtschaft, größtmögliche Planungssicherheit schaffen können. Ich weiß, dass dies ein großes Anliegen vieler Menschen ist“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Dass wir uns dazu entschieden haben, die Hochstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren, hat die Strecke für den Pkw-Verkehr gesichert“, erklärt Baudezernent Alexander Thewalt zuversichtlich, „Auf diese Weise bleibt das Bauwerk auch die kommenden fünf Jahre nutzbar.“ Die Hochstraße Nord ist eine wichtige Verbindung zwischen der Pfalz und Nordbaden. Dass der Verkehr hier weiter fließen kann, zeugt vom Erfolg der Sanierungs-Maßnahme. Die sich unter der Hochstraße befindenden Geh- und Radwege, Gleise der Stadtbahnlinien, Gleistrassen der Deutschen Bahn, Straßen sowie öffentliche und private Parkplätze können nach aktuellem Stand ebenso weiter genutzt werden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021

Kommunaler Vollzudienst (KVD) Ludwigshafen

Übermäßiger Alkoholkonsum endet mit Klinikaufenthalt

Eine stark alkoholisierte 60-Jährige hat der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) am Abend des 5. März 2021 ins Krankenhaus gebracht. Der Rettungsdienst, welcher die Frau in ihrer Wohnung in der Gartenstadt betreut hatte, bat den KVD wegen dessen Zuständigkeit nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) hinzu. Bei Ankunft des KVD gegen 19.30 Uhr lag die Frau zunächst gestikulierend und schreiend auf einer Couch, um die leere Flaschen alkoholischer Getränke lagen. Die Einsatzkräfte halfen ihr auf und geleiteten sie zum Krankenwagen, wo sie sich beruhigte. Ein im Krankenhaus durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 3,16 Promille. Die 60-Jährige willigte ein, stationär aufgenommen zu werden.

Zwei illegale Beherbergungsbetriebe entdeckt

Im Zuge einer gemeinsamen Kontrolle haben der Bereich Öffentliche Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit, und die Polizei am Montag, 22. März 2021, zwei illegal betriebene Pensionen festgestellt. Die nicht angemeldeten Beherbergungsbetriebe befanden sich in den Stadtteilen Friesenheim und Oppau. In Oppau trafen die Einsatzkräfte eine gefährliche Wohnsituation an, da bis in den Dachgiebel Menschen untergebracht waren. Nach Abschluss der Ermittlungen werden Bußgeldverfahren gegen die Betreiber der illegalen Pensionen eingeleitet.

Stadt Ludwigshafen am Rhein / Kommunaler Vollzugsdienst (KVD) Ludwigshafen
29.03.2021

Radarkontrollen für die Woche vom 29. März bis 4. April 2021

Die Stadt Ludwigshafen nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.

  • Montag, 29. März: Ruchheim, West und Edigheim
  • Dienstag, 30. März: Gartenstadt, Maudach und Friesenheim
  • Mittwoch, 31. März: Mundenheim, Mitte und Nord
  • Donnerstag, 1. April: Oggersheim, Oppau und Pfingstweide
  • Freitag, 2. April: Rheingönheim, Ruchheim und Süd
  • Samstag, 3. April: West, Friesenheim und Edigheim

Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
29.03.2021