Fahndung / Zeugen gesucht

Sprengung zweier Geldautomaten; hoher Sachschaden; mehrere Täter und Tatfahrzeuge; überregionale Fahndung mit allen verfügbaren Kräften; Zeugen dringend gesucht

Pressemitteilung Nr. 1

Beispielbild eines gesprengten Geldautomaten… in Schwetzingen jedoch ist der Schaden deutlich größer.

(Schwetzingen / Rhein-Neckar-Kreis) – Am frühen Donnerstagmorgen, gegen 3.20 Uhr, wurden zwei Geldautomaten im Einkaufszentrum an der Hockenheimer Landstraße, angrenzend zur K 4250, Ketscher Landstraße (am Schwetzinger Stadion) gesprengt.

Nach ersten Erkenntnissen gab es mehrere Detonationen, die so stark waren, dass die beiden Pavillons, in denen sich die Geldautomaten befanden, vollständig zerstört wurden und Gesteinsbrocken über eine große Distanz verteilt auch auf den angrenzenden Straßen lagen. Mehrere geparkte Fahrzeuge wurden ebenfalls beschädigt.

Der entstandene Sachschaden wird auf mindestens 200.000.- Euro geschätzt.

Ob Geld aus den Automaten entwendete wurde steht noch nicht fest.

An der Tat beteiligt dürften mehrere Täter gewesen sein, die mit zwei hochmotorisierten Fahrzeugen in Richtung A 6 flüchteten.

Eine sofort eingeleitete Großfahndung mit rund 50 Streifenwagenbesatzungen, bei dem das Polizeipräsidium Mannheim auch von Beamten der Polizeipräsidien Karlsruhe, Heilbronn, Rheinpfalz und Südhessen unterstützt wurden, verlief bislang ohne Ergebnis.

Ein Polizeihubschrauber des Polizeipräsidiums Einsatz aus Böblingen war ebenfalls in die überregionale Fahndung eingebunden.

Die Zentrale Kriminaltechnik der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg sichert derzeit Spuren am Tatort. Sprengstoffexperten des Landeskriminalamts Stuttgart unterstützen bei der Tatortarbeit.

Die Schwetzinger Feuerwehr war zwecks Absperrungen und Aufräumarbeiten, insbesondere auf der K 4250 (Ketscher Landstraße), die nach zeitweiser Vollsperrung kurz vor 6 Uhr wieder frei befahrbar war, im Einsatz.

Die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Zeugen, die Hinweise zur Tat, den Tätern und deren Fluchtfahrzeuge sowie zur Fluchtrichtung geben können, werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst, Tel.: 0621/174-4444 oder mit dem Polizeirevier Schwetzingen, Tel.: 06202/288-0 in Verbindung zu setzen.

Pressemitteilung Nr. 2

Die Fahndung nach den Tätern, die am Donnerstagmorgen gegen 3.20 Uhr, zwei Geldautomaten in einem Gewerbegebiet nahe des Schwetzinger Stadions gesprengt haben, verlief bislang ohne Ergebnis.

Laut ersten Ermittlungen soll es sich um mindestens drei Täter handeln, die in einem dunklen, hochmotorisierten Auto, ähnlich eines VW Golf, älteren Baujahres, vom Tatort in Richtung A 6 flüchteten. Auffällig war am Fahrzeug eine längliche, am Heck waagrecht angebrachte Bremsleute.

Die Unbekannten sollen Deutsch, aber auch in einer osteuropäischen Sprache miteinander gesprochen haben.

Insgesamt erbeuteten sie rund 100.000.- Euro.

Durch die Sprengkraft wurden beide Pavillons, in denen die Geldautomaten untergebracht waren, total zerstört. Der Sachschaden lässt sich hier auf rund 200.000.- Euro beziffern, sodass ein Gesamtschaden -Sachschaden plus Diebstahlsschaden- von ca. 300.000.- Euro zu beklagen ist.

Mit was die beiden Geldautomaten aufgesprengt wurden, ist bislang noch unbekannt. Sprengstoffexperten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg in Stuttgart unterstützten die Zentrale Kriminaltechnik der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg bei der Spurensicherung am Tatort.

Wie Zeugen ebenfalls aussagten, waren mindestens drei Detonationen auch noch in einiger Entfernung zu hören. Die Sprengwirkung war offenbar so stark, dass Teile der Pavillons in einem Radius von rund 150 Metern verstreut lagen.

Weitere Zeugen, die Hinweise

  • zur Tat
  • zu den Tätern
  • zu deren Fluchtfahrzeug, eventuell waren es mehr als eines
  • zur Fluchtrichtung

geben können, werden gebeten sich mit den Fahndern in Verbindung zu setzen.

Möglicherwiese sind bereits in den Tagen und Wochen vor der Tat Personen oder Fahrzeuge in verdächtiger Weise am Tatort oder in unmittelbarer Nähe aufgefallen.

Ein noch so unwichtig erscheinender Hinweis kann als kleines Mosaikteil zur Klärung der Tat beitragen und entscheidend sein, die Fahnder der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg auf die Spur der Täter zu bringen.

Hinweise bitte an den Kriminaldauerdienst, Tel.: 0621/174-4444, an das Polizeirevier Schwetzingen, Tel.: 06202/288-0 oder jede andere Polizeidienststelle.

Polizeipräsidium Mannheim
19.03.2021

Schwetzingen

„Aus dem Gemeinderat am 10. März 2021

Corona-Pandemie: Stadt erlässt Gebühren für Kindergärten und außerschulische Betreuung

Hauptsatzung wird geändert

Um künftig Gemeinderats- und Ausschusssitzungen auch in Form einer Videositzung zu ermöglichen, ergänzte der Gemeinderat die Hauptsatzung um einen neuen § 3a. Der Landtag hatte dazu zuvor § 37a der Gemeindeordnung geändert. Weiterhin gilt, dass die Gemeindeordnung Präsenzsitzungen verlangt. Sollte dies aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß möglich sein, darf nur über „Gegenstände einfacher Art“ Beschluss gefasst werden; Wahlen dürfen zum Beispiel nicht durchgeführt werden. Bei öffentlichen Sitzungen muss eine zeitgleiche Übertragung von Ton und Bild in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen, um den Öffentlichkeitsgrundsatz nach § 35 GemO zu wahren. 

Der Beschluss erfolgte mehrheitlich (18 Ja, 2 Nein, 6 Enthaltungen)

Wegen Corona-Pandemie bedingten Schließungen: Stadt erlässt Gebühren für Kindergärten und außerschulische Betreuung

Wegen der Corona-Pandemie waren die Kindergärten und Schulen vom 16. Dezember 2020 bis 22. Februar 2021 geschlossen. Die Stadt erlässt Eltern daher die Gebühren für nicht geleistete Betreuungsstunden für den Zeitraum vom 11. Januar bis 22. Februar 2021 für den Kindergarten Spatzennest sowie für die außerschulische Betreuung. Auch die Gebühren für Kindergärten, Krippen und für die Kindertagespflege in sonstiger Trägerschaft werden den Eltern von den jeweiligen Einrichtungen erstattet. Die Stadt gleicht den konfessionellen und sonstigen Trägern den durch den Gebührenerlass entstandenen Verlust aus. Die Gebühren für die außerschulische Betreuung werden ab dem 22. Februar 2021 nur anteilig in Höhe von 50 Prozent erhoben, da die Betreuung durch das Wechselunterrichtsmodell nur an den Präsenztagen genutzt werden kann. Die Essensgebühren werden für die Zeiträume, in denen keine Betreuung stattgefunden hat, anteilig zurückerstattet. Durch diesen Gebührenerlass entstehen geschätzte Kosten in Höhe von 255.000 EUR. Das Land übernimmt 80 % dieser Kosten, so dass auf die Stadt Schwetzingen noch ein Anteil von ca. 51.000 EUR entfällt.

Gemeinsamer Gutachterausschuss komplett

Der Gemeinderat beschloss Ende 2019 die Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Bezirk Schwetzingen ab dem 01.03.2020. Als letzte der zehn beteiligten Städte und Gemeinden trat die Gemeinde Oftersheim mit Wirkung zum 24.01.2021 diesem Gremium bei. Für die Gemeinde Oftersheim werden jetzt Susanne Barisch und Gregor Imo in das Gremium bestellt. Für Brühl wird Hans Faulhaber als Nachrücker für den zum 31.12.2020 ausgeschiedenen Bruno Ganz nachrücken. Die Amtszeit für die ehrenamtlichen Gutachter Susanne Barisch und Gregor Imo beginnt am 24.01.2021 und endet am 29.02.2024. Die Amtszeit für den ehrenamtlichen Gutachter Hans Faulhaber beginnt rückwirkend zum 01.01.2021 und endet ebenfalls am 29.02.2024.

Sanierungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“: 2. Satzungsänderung

Mit dem städtebaulichen Erneuerungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“ wurde die Stadt 2011 in das Bund–Länder Sanierungsprogramm DSP (Städtebaulicher Denkmalschutz) aufgenommen. Ziel der städtebaulichen Erneuerung ist der Erhalt und die Umnutzung der Wagenrichthalle II, die Schaffung von Verkehrs- und Freiflächen wie Geh- und Radwegen sowie die denkmalgerechte Sanierung des Pförtnerhauses. Mit der 2. Satzungsänderung wird die Einbeziehung des gemeindeeigenen Radweges zwischen Wagenrichthalle II und Decathlon ermöglicht. Dadurch sind alle notwendigen Ordnungsmaßnahmen nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes voll förderungsfähig.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Spoleto Straße bleibt weiterhin für den Verkehr voll gesperrt

Bis längstens zum 28. Februar 2022 bleibt die Spoleto Straße in Höhe Hausnummer 4 voll für den motorisierten sowie den Fuß-Verkehr gesperrt. Grund sind die dortigen Bauarbeiten zur Gemeinschaftsschule.Eine Durchfahrt/ -gang Richtung Plankstadter Straße und Oftersheim und in die Gegenrichtung ist weiterhin auch nicht für Radfahrer/innen und Fußgänger/innen möglich. Nur die Zufahrt bis zum bellamar Parkplatz bleibt für Schwimmbadgäste weiterhin bestehen. Grund sind die Bauarbeiten an der Schimper Gemeinschaftsschule. Die bestehenden Verkehrsregelungen rund um die Baustelle haben weiterhin Bestand.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Besuch in der Stadtbibliothek seit 10.03.21 nach Terminvergabe wieder möglich

Seit dieser Woche bietet die Stadtbibliothek das so genannte „click & meet“ Angebot an, d.h. der Besuch und die Medienausleihe sind nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (Tel.: 06202 /87271) wieder möglich.

Da die Anzahl der Besucher/innen begrenzt ist, erhalten die Besucher/innen ein Zeitfenster von ca. 20 Minuten. Zur möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten werden die Kontaktdaten der Besucher/innen notiert (Ausweisnummer, Datum und Uhrzeit).

Das bisherige „click & collect“ bleibt erhalten.  So können auch weiterhin Medien bestellt und kontaktlos in einem Korb vor der Bibliothek abgeholt werden.

Alternativ kann zur kontaktfreien Rückgabe auch weiterhin der Medienrückgabekasten genutzt werden, der sich hinter der Gittertür vor der Eingangstür zur Bibliothek befindet.

Das Angebot gilt vorbehaltlich steigender Inzidenzzahlen und wird jeweils den aktuellen Entwicklungen angepasst.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Stadt ersetzt drei Ahornbäume auf der Carl-Theodor-Brücke

Drei junge Ahornbäume auf der Carl-Theodor-Brücke sind so stark von einem Pilz befallen, dass die Stadtgärtnerei sie am 10.03.2021 gegen drei gesunde Jungbäume austauschet hat. Die Bäume stehen in der Verlängerung der Bushaltestelle vor der Einfahrt ins Kaufland Parkhaus.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Wochenmarkt findet am 17. März auf dem Schlossplatz statt

Der Wochenmarkt muss am Mittwoch, 17. März, von seinem angestammten Platz auf den Kleinen Planken auf den nördlichen Schlossplatz verlegt. Grund für die Verlegung ist die Moblile Impfaktion für die über 80-Jährigen im Lutherhaus während dieser Zeit.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Touristinformation bis 22. März für Publikumsverkehr geschlossen

Die Touristinformation bleibt noch bis Montag, 22. März 2021, für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Kolleg/innen sind weiterhin wochentags telefonisch (87-400) und per E-Mail (touristinfo@schwetzingen.de) erreichbar. In den Außenfächern  und in den Prospektständern sind auch Infomaterial und Broschüren erhältlich.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung am 17. März 2021 findet als telefonische Beratung statt

Am Mittwoch, 17. März 2021, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die nächste kostenlose Wohnberatung zu altersgerechtem Wohnen statt. Da aufgrund der Corona-Pandemie derzeit keine Beratung im Generationenbüro stattfinden kann, wird die Innenarchitektin Ulla Badura eine telefonische Beratung anbieten.

Das Generationenbüro bittet per E-Mail: generationenbuero@schwetzingen.de oder unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

Corona-Virus

„Stadt Schwetzingen bietet über 80-Jährigen eine Corona-Impfung durch mobile Impfteams im Lutherhaus an

Schwetzingen ist bei dieser Vor-Ort-Impfaktion Vorreiter im Rhein-Neckar-Kreis / Anschreiben an alle potenziell 1.415 Impfberechtigten wurden verschickt

Nachdem das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg am 3. März das Impfangebot um lokale Impfaktionen für über 80-Jährige erweitert hat, können nun auch Kommunen ohne Impfzentrum ihre Impfberechtigten vor Ort in der Kommune durch Mobile Impfteams impfen lassen.

Der Rhein-Neckar-Kreis hatte bereits Anfang Februar bei den Kreiskommunen vorab angefragt,  ob Interesse an einer Vor-Ort-Impfung des betroffenen Personenkreises besteht. In Abstimmung mit Oberbürgermeister Dr. René Pöltl und der evangelischen Kirchengemeinde, bekundete Ordnungsamtsleiter Pascal Seidel dann direkt das Interesse Schwetzingens im Lutherhaus solch eine Vor-Ort-Impfaktion anzubieten. Auch die Kirchengemeinde war sofort bereit, für diese Aktion das Lutherhaus für mehrere Tage zur Verfügung zu stellen.

Schwetzingen wird bei der Impfaktion Modellkommune für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis / Vorbereitungen laufen seit Wochen / Impfberechtigte erhalten zwei konkrete Termine für die Impfungen / Impfungen starten vermutlich Ende März

Schon seit einigen Wochen laufen daher im Ordnungsamt Schwetzingen die logistischen Vorbereitungen. Aktuell werden an alle Schwetzinger Senioren/innen über 80 Jahren (bzw. an diejenigen, die bis zum 14.03.2021 das 80. Lebensjahr vollenden) Anschreiben verschickt. Damit wird der Bedarf nach einem solchen Impftermin vor Ort bei den rund 1.415 Schwetzinger Senioren abgefragt. „Wir haben ja seit Beginn der Impfaktion in den Kreisimpfzentren immer wieder von den Senioren rückgemeldet bekommen, wie schwierig das System der Terminvergabe über die Impfhotline oder das Online-Buchungssystem war,“ fasst Pascal Seidel die Rückmeldungen an die Stadt zusammen. „Daher hatten wir ja bereits Mitte Januar  unseren über 80-Jährigen Hilfestellung bei der Terminbuchung angeboten. Durch die Impfaktion Vor-Ort können wir unseren Senioren jetzt eine deutliche Erleichterung beim Impfen anbieten“, ist sich Seidel sicher. Dem Anschreiben liegt ein Rückantwortbogen bei, in dem die Senioren/innen angeben können, ob sie bereits geimpft sind, ob sie bereits einen Termin in einem der zentralen Impfzentren haben oder ob sie Interesse an einer Impfung im Lutherhaus haben. Aber Achtung: Wenn bereits Termine für eine Impfung in einem der Kreisimpfzentren bestehen oder der Impfberechtigte dort auf einer Warteliste steht, muss der Impftermin dort wahrgenommen werden. Eine Impfung im Lutherhaus ist dann aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Diese Rückmeldungen werden gesammelt und – sobald feststeht, wie viele Impfungen in Schwetzingen durch die Mobilen Impfteams durchgeführt werden können – nach Eingang der Meldungen zwei Impftermine koordiniert. Die Betroffenen erhalten dann ein Einladungsschreiben mit Nennung  der beiden konkreten Impftermine im Lutherhaus. „Im Moment gehen wir davon aus, dass wir Mitte/ Ende März mit den Impfungen im Lutherhaus starten können“, zeigt sich Pascal Seidel zuversichtlich.

Organisation liegt bei der Stadt

Die gesamte Organisation (Terminvergabe, Registrierung vor Ort, Vorerfassung der Daten der Betroffenen, Ausstattung der Räumlichkeiten) liegt in der Verantwortung der Stadt Schwetzingen. Lediglich das Impfen wird von den Mobilen Impfteams des Landes übernommen. Dies bedeutet für das Rathaus einen organisatorischen und auch finanziellen Kraftakt mit ämterübergreifender Beteiligung vieler Kollegen/innen. „Da uns die Impfung unserer über 80-Jährigen Mitbürger/innen besonders am Herzen liegt, und wir in den letzten Wochen wiederholt die Rückmeldung erhalten haben, dass sich die Erreichbarkeit der zentralen Impfzentren für diesen Personenkreis in Teilen sehr schwierig darstellt, habe ich keine Sekunde gezögert die Chance zu ergreifen, eine Vor-Ort-Impfung zu ermöglichen“, freut sich auch Oberbürgermeister Dr. René Pöltl über das tolle Angebot an die Senior/innen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

Fahndung

Überfall auf Wettbüro, Polizei fahndet mit Phantombild nach dem Täter; Zeugen gesucht

Pressemitteilung Nr. 2

(Schwetzingen / Rhein-Neckar-Kreis) – Mit einem Phantombild fahndet die Polizei nach dem bislang unbekannten Täter, der im dringenden Verdacht steht, am frühen Mittwochabend des 24. Februar, kurz vor 19 Uhr, ein Wettbüro in der Straße „Am langen Sand“ überfallen zu haben. Dabei erbeutete er mehrere tausend Euro.

Anschließend flüchtete er zu Fuß und wird wie folgt beschrieben:

  • ca. 180 cm
  • kräftige Statur
  • schwarzer Pulli, schwarzer Jogginghose sowie einer dunkle Mütze.
  • Während des Überfalls war mit er einer „Vendetta-Maske“ maskiert.

Das Raubdezernat des Kriminalkommissariats Mannheim hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, sich beim Kriminaldauerdienst, Tel.: 0621/174-4444 oder beim Polizeirevier Schwetzingen, Tel.: 06202/288-0 zu melden.

Polizeipräsidium Mannheim
04.03.2021

Schwetzingen

Landtagswahl am 14. März 2021

Verlegung von Wahlbezirken in die Kolpinghalle / Wahlbezirk 02 ist vom Statistischen Landesamt als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt worden

Am Sonntag, 14. März, findet die Landtagswahl statt. Neben der Möglichkeit Briefwahl zu nutzen, können die Wähler/innen am Wahltag aber auch wie gewohnt in insgesamt 16 Urnenwahlbezirken zwischen 8 und 18 Uhr ihre Stimme abgeben.

Um alle Wahlbezirke barrierefrei zugängig zu gestalten, werden die bisher in der Südstadtschule ansässigen Wahlbezirke 13 und 14 in die Kolpinghalle verlegt. Dorthin werden auch die bisher im GRN Seniorenzentrum ansässigen Wahlbezirke 15 und 16 verlegt, da aufgrund der Corona-Pandemie ein freier Zugang in das Seniorenzentrum zum Schutz der dortigen Bewohner/innen nicht mehr möglich ist. Die übrigen Wahllokale sind an den bisherigen Standorten verblieben. Die Anschrift des jeweiligen Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.

Um in Pandemiezeiten eine sichere Wahl stattfinden zu lassen, erhöht die Stadtverwaltung die Hygieneregeln am Wahltag in den Wahllokalen.

Alle Wahlhelfer/innen werden mit medizinischen/ FFP2 Masken, Desinfektionsmitteln und Plexiglasschutzwänden ausgerüstet. Zur Wahl stehen Einwegkugelschreiber in ausreichender Menge zur Verfügung. Jede/r Wahlberechtigte kann gerne auch einen eigenen Kugelschreiber mitbringen. In sämtlichen Wahlgebäuden wird Maskenpflicht herrschen und mittels Plakaten/ Aushängen auf die Einhaltung der AHA-Regeln hingewiesen. Es sind in jedem Wahlbezirk ein/e zusätzliche/r Wahlhelfer/in eingeteilt, der/die sich um die Einhaltung der Hygieneregeln kümmern wird.

Wahlbezirk 02 in der Turnhalle Hildaschule wird repräsentativer Wahlbezirk

Der Wahlbezirk 02 in der Turnhalle Hildaschule wurde vom Statistischen Landesamt als so genannter Stichprobenwahlbezirk ausgewählt. Dort werden zusätzlich zur Stimmabgabe auch die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten sowie die Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und Altersgruppen der Wähler erfasst. Der Wahlbezirk umfasst die Antonistraße, Gustav-Hummel-Straße, Heidelberger Straße, Ludwigstraße, Maximilianstraße, Wilhelmstraße, Augustastraße, Blumenstraße, Gartenstraße, Gutenbergstraße, Leopoldstraße, Luisenstraße, Schulstraße, Schützenstraße und die Viktoriastraße. In diesem Wahllokal werden daher für wahlstatistische Auszählungen ausschließlich und verpflichtend Stimmzettel verwendet, auf denen das Geschlecht und das Geburtsjahr (in 6 Altersgruppen) vermerkt sind.

Stadtverwaltung Schwetzingen
01.03.2021

Aus dem Technischen Ausschuss vom 24.2.2021

„Beschaffung eines Abrollbehälters Gefahrgut/ Technik für die Freiwillige Feuerwehr

Die Firma Jerg Feuerwehr- & Umwelttechnik GmbH aus Mietingen-Baltringen erhält zum Angebotspreis von 150.234,53 EUR den Auftrag für die Lieferung eines Abrollbehälters Gefahrgut/ Technik für die Freiwillige Feuerwehr. Bei dem Abrollbehälter handelt es sich um einen wechselbaren feuerfesten Aufbau zum Transport und zur Lagerung von feuertechnischem Spezialgerät. Die Stadt hat ihn für das im Jahr 2020 beauftragte Wechselladerfahrzeug beschafft. Durch diese Beschaffung kann auf das Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen-Atemschutz verzichtet werden. Die Verwaltung wird das Fahrzeug gegen Höchstgebot verkaufen. Die Beschaffung des Abrollbehälters wird mit 33.000 EUR vom Land bezuschusst.

Nach Brand im Hotel Atlanta – Endabrechnung für Ausweichunterkunft Hockenheim liegt vor

Durch einen Brand in dem für die Unterbringung von Flüchtlingen angemieteten Hotel Atlanta im August 2019, war die Unterkunft unbewohnbar geworden. Das Hotel Atlanta wurde bis Mitte Dezember 2020 saniert. In diesem Zeitraum brachte die Stadt die Bewohner in einer Ausweichunterkunft in Hockenheim unter. Die Mietkosten (ohne Nebenkosten) für diese Ausweichunterkunft belaufen sich auf insgesamt 137.200 EUR. Darüber hinaus sind Kosten in Höhe von rund 6.650 EUR für Grundreinigung und 5.350 EUR für die Reparatur von entstandenen Schäden dazu gekommen. Den Gesamtkosten in Höhe von 149.200 EUR für die Ausweichunterkunft in Hockenheim stehen im gleichen Zeitraum Minderausgaben in Höhe von 250.000 EUR durch den Wegfall der Mietkosten für das Hotel Atlanta gegenüber.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
01.03.2021

Schwetzingen

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung am 17. März 2021 findet als telefonische Beratung statt

Am Mittwoch, 17. März 2021, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die nächste kostenlose Wohnberatung zu altersgerechtem Wohnen statt. Da aufgrund der Corona-Pandemie derzeit keine Beratung im Generationenbüro stattfinden kann, wird die Innenarchitektin Ulla Badura eine telefonische Beratung anbieten.

Das Generationenbüro bittet per E-Mail: generationenbuero@schwetzingen.de oder unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
23.02.2021

Schwetzingen

Stadtgärtner legen Blühstreifen auf dem Friedhof an

In der letzten Februarwoche finden die vorbereitenden Arbeiten statt / Künftig Lärm- und Sichtschutz zur Mannheimer Landstraße

Die Umgestaltung und Aufforstung des Friedhofs im Rahmen des Friedhofskonzeptes geht weiter. Entlang der Friedhofsmauer zur Mannheimer Landstraße hin legen die Stadtgärtner einen attraktiven Blühstreifen aus Mandelbäumen, Hochstamm-Zierpflaumen, Zierkirschen und verschiedenen rosa blühenden Ziersträuchern an. Diese Bepflanzung sorgt für eine größere Biodiversität und bietet Bienen und anderen Insekten ein reichhaltiges Nahrungsbuffet an. Die dahinter liegende Betonmauer wird in diesem Zuge ebenfalls instand gesetzt. Mit Wasserdampf reinigen die Stadtgärtner die Wand von Moos und Dreck und streichen die Mauer im Anschluss wo nötig.

Dazu müssen die bisherigen Bäume wie Birken, Kiefern und einige Sträucher gefällt werden. Die Stadtgärtner nutzen dazu noch die letzte Februarwoche vor Beginn der Vegetationsphase am 1. März. „Diese Flachwurzler hatten in den vergangenen Jahren durch den vorbeifahrenden PKW Verkehr und trockene Sommer schon sichtbare Schäden, vor allem in der Standfestigkeit, davongetragen und müssen daher ausgetauscht werden“, erklärt der Leiter der Stadtgärtnerei Bernd Kolb. „Durch die neu gepflanzte Blühhecke erhöhen wir die Baumqualität an dieser Stelle“, erläutert Bürgermeister Matthias Steffan die Pläne und hebt noch einen entscheidenden Vorteil heraus: „Durch die Art der Bepflanzung mit Hochstämmen und den darunter wachsenden Ziersträuchern schaffen wir langfristig auch eine gelungene optische Begrenzung zur Mannheimer Straße und damit einen Lärm- und Sichtschutz für die Friedhofsbesucher/innen.“

Den ersten Abschnitt ab dem Friedhofsbüro gehen die Gärtner in diesem Jahr an. Der zweite Abschnitt folgt dann im kommenden Jahr.

Stadtverwaltung Schwetzingen
18.02.2021

Stadt ersetzt im Kurpfalzring zehn Eschen

Die Stadtgärtner werden in der kommenden Woche (ab dem 22. Februar) im Kurpfalzring zehn Eschenbäume fällen. Grund ist das so genannte Eschentriebsterben, ein Pilz der die Bäume befallen und stark geschädigt hat.

Die zehn Eschen werden von den Gärtner/innen zeitnah gegen Jungbäume einer resistenten Eschensorte ersetzt.

Stadtverwaltung Schwetzingen
18.02.2021

Touristinfo und alla hopp!-Anlage bis 7. März 2021 geschlossen

Nachdem das Land die Corona Verordnung bis 7. März 2021 hinaus verlängert hat, bleibt die Touristinfo der Stadt Schwetzingen in der Dreikönigstraße bis 08.03.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen sind jedoch per Mail unter touristinfo@schwetzingen.de oder telefonisch unter 06202/ 87400 an den Werktagen erreichbar.

Auch die alla hopp!-Anlage in der Sternallee bleibt bis zum 8.03.2021 geschlossen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
18.02.2021

Vorsorgevollmacht: Beglaubigungstermin wird vom 26. Februar auf den 9. April 2021 verschoben

Termin ist bereits ausgebucht / Nächste Termine am 25. Juni und 22. Oktober geplant

Die ursprünglich für den 26. Februar geplante Beglaubigungssprechstunde wird aufgrund des verlängerten Lockdowns auf den 9. April verlegt. Bitte beachten Sie, dass alle Beratungstermine bereits belegt sind. In diesem Jahr sind noch zwei weitere Termine geplant: am 25.06. und am 22.10.2021. Hierfür ist eine verbindliche Anmeldung im Generationenbüro, Schlossplatz 4,  Telefon 06202/87-492/-493 erforderlich.

Stadtverwaltung Schwetzingen
18.02.2021

Schwetzingen

Gehwegreinigung bei Eis und Schnee

Information zu den Räum- und Streupflichten der Anlieger

Die Räum- und Streupflicht in Schwetzingen ist durch die Streupflichtsatzung geregelt. Die Stadt hat für freie Straßen und öffentliche Plätze zu sorgen. Dabei wird nach einem ausgeklügelten Einsatzplan nach Wichtigkeit der einzelnen Verkehrsflächen vorgegangen.

Die jeweiligen Anlieger, das sind Hausbesitzer, Mieter und Pächter, haben vor ihren Anwesen für freie Gehwege zu sorgen, ganz gleich, ob das Grundstück bebaut ist oder nicht. Auch wenn kein Gehweg vorhanden ist, so muss in Anliegerstraßen oder Fußgängerzonen bis zu zwei Meter in die Straße hinein geräumt werden. Auch in Garagenhöfen oder vor Garageneinfahrten gilt – sofern sie sich im öffentlichen Raum befinden – die Räumpflicht. Mieter trifft die Pflicht dann, wenn Sie der Vermieter per Mietvertrag ausdrücklich übertragen hat.

In welchen Zeiträumen ist zu räumen?

Die Gehwege müssen von den Anlieger/-innen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut werden. Auch wenn danach weiter Schnee fällt oder es eisglatt wird, ist unverzüglich zu räumen oder zu streuen, bei Bedarf auch mehrmals. Diese Pflicht gilt den ganzen Tag über, bis 22 Uhr abends. Bei Abwesenheit empfiehlt es sich daher, einen Dritten zu beauftragen.

Wie ist zu räumen und wann darf Salz gestreut werden?

Aber Achtung: Der Schnee darf nicht einfach auf die Straße geschippt werden, damit abtauender Schnee in die Kanalisation abfließen kann. Um für Fußgänger keine unnötigen Hürden zu errichten, müssen die Anlieger von jedem Grundstück aus einen Durchgang von einem Meter Breite zur Straße freischaufeln. Außerdem sollte die geräumte Fläche so auf die Nachbargrundstücke abgestimmt werden, dass die Flächen durchgehend benutzbar sind. Gestreut werden darf nur mit abstumpfendem Material wie Sand, Splitt oder Asche. Streusalz darf nur bei Eisregen und extremer Glätte verwendet werden.

Wer haftet, wenn etwas passiert?

Der Anlieger, der nicht ausreichend geräumt und gestreut hat, haftet für Schäden, das haben auch Gerichtsurteile immer wieder bestätigt. Und zwar gilt das gesamtschuldnerisch. Das heißt, dass Mieter und Eigentümer gemeinsam verantwortlich dafür sind, dass die Wege frei gemacht werden.

Stadtverwaltung Schwetzingen
11.02.2021

10 Jahre Hofmusik–Forschung in Schwetzingen

Ein rundes Jubiläum könnte die Hofmusik-Forschung im Palais Hirsch in diesem Monat feiern, wenn nicht die besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie dies verhindern würden. Denn genau vor zehn Jahren war die Forschungsstelle Südwestdeutsche Hofmusik der Heidelberger Akademie der Wissenschaften an den Schlossplatz gezogen, ein Anlass, auf ihre erfolgreiche Arbeit in Schwetzingen zurückzublicken.

Im Dachgeschoss des Palais werden nicht nur Quellen zum Musikleben der Baden-Württembergischen Residenzen des 18. Jahrhunderts gesammelt, studiert und ausgewertet. Auf vielfältige Weise ist die Forschungsstelle auch im Musikleben der Stadt präsent und macht ihre Ergebnisse einer interessierten Öffentlichkeit bekannt, etwa wenn die Musikwissenschaftler am Tag des offenen Denkmals Einblicke in ihre Arbeit geben. Im Palais Hirsch finden immer wieder öffentliche Vorträge, musikwissenschaftliche Tagungen und gelegentlich auch Konzerte statt, zu denen die Forschungsstelle einlädt. Sie war auch federführend an mehreren Ausstellungen im Karl-Wörn-Haus in Schwetzingen beteiligt. So konnte man etwa 2018 anlässlich des 300. Geburtstages von Leopold Mozart hier die Schau „Es ist nur ein Dorf“ erleben, die die kurpfälzische Sommerresidenz des Jahres 1763 aus der Perspektive des berühmten Musikers, Komponisten und Briefstellers zeigte.

Eine enge Kooperation verbindet die Forschungsstelle auch mit den Schwetzinger SWR Festspielen. Eine ganze Reihe von Opernproduktionen (2012 Anton Schweizers Rosamunde, 2014 Johann Adolf Hasses Leucippo, 2018 Antonio Salieris La fiera di venzia) und zahlreiche Konzerte, darunter die Hofmusik-Akademien, sind Ergebnisse dieser Zusammenarbeit. Nicht zuletzt entwickelten Mitarbeiter der Forschungsstelle einen musikhistorischen Stadtrundgang, der in den Sommermonaten angeboten wird. Auch im Stadtbild hat die Forschungsstelle Spuren hinterlassen: der Durchgang zwischen Palais Hirsch und Rotem Haus erhielt den Namen »Weg der Hofmusik«, er führt direkt zur »HörBar«, an der Einheimische und Besucher Platz nehmen und sich über die glanzvolle Epoche der Schwetzinger Musikgeschichte im 18. Jahrhundert informieren können. Mit dem eigenen Smartphone lassen sich hier über QR Codes Produktionen der Schwetzinger SWR Festspiele abrufen, die in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle entstanden sind.

Im Dezember 2020 endete die Tätigkeit der Forschungsstelle Südwestdeutsche Hofmusik. Dieses Ende ist aber zugleich ein neuer Anfang, denn am 1. Januar 2021 ist das Forschungszentrum Hof | Musik | Stadt an ihre Stelle getreten. Es knüpft an die Arbeit der Vorgängerinstitution an und wird auch die engen Kooperationen mit den Partnern vor Ort fortsetzen.

Hintergrund:

Forschungszentrum Hof Musik | Stadt

Am 1. Januar 2021 hat das Forschungszentrum Hof | Musik | Stadt unter der Leitung von Prof. Dr. Panja Mücke (Mannheim) und Prof. Dr. Christiane Wiesenfeldt (Heidelberg) seine Arbeit aufgenommen. Als Kooperation der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim sowie des Musikwissenschaftlichen Seminars der Universität Heidelberg ist es Nachfolger des erfolgreich durchgeführten Forschungsprojektes „Südwestdeutsche Hofmusik“ (gefördert durch die Heidelberger Akademie der Wissenschaften 2006–2020, geleitet von Prof. Dr. em. Silke Leopold, Universität Heidelberg). Das in Schwetzingen angesiedelte Forschungszentrum widmet sich der Lehre, Öffentlichkeitarbeit und Musikvermittlung, der Forschung und Edition sowie der Projektplanung und Antragstellung. Hauptamtlicher Mitarbeiter des Forschungszentrums ist Dr. Rüdiger Thomsen-Fürst.

Vom ausgehenden Mittelalter bis 1918 war der Hof ein wichtiger Träger des Musiklebens im südwestdeutschen Raum. In den Grenzen des Landes Baden-Württemberg finden sich zahlreiche Residenzen unterschiedlicher Größe, an denen nicht nur das moderne Orchester als Klangkörper entstand, sondern sich auch die Entwicklung der Hofmusik vom Mittel der fürstlichen Repräsentation hin zum Stadt- und Staatsorchester mit Bildungsauftrag vollzog. Obgleich in den vergangenen Jahrzehnten verdienstvolle Forschungsarbeit zur südwestdeutschen Hofmusik geleistet wurde, verbleiben Desiderata, insbesondere an der Schnittstelle von Hof und Stadt. Bislang geht die Forschung mehr oder weniger von separaten Ereignisfeldern von Musik am Hofe oder Musik in einer bürgerlichen Stadt aus, die – gebunden an ein durch die Aufklärungsforschung initiiertes Fortschrittsnarrativ – zwingend aufeinander folgten. Dass dem keineswegs so ist, sondern Aspekte der Hofmusikkultur auch nach dem Residenzverlust ebenso fortlebten wie die bürgerliche Musikkultur der Hofmusik zahlreiche Strukturen (Salon), Themen (Nationalmusik) oder auch Gattungen (Streichquartett, Sinfonie) verdankt, gehört in seinen Dynamiken zu den bisher unerforschten Gebieten um 1800.

Die hohe und bezogen auf die südwestdeutsche Hofmusik einzigartige fachliche Expertise des Forschungszentrums wird sich zuallererst und regelmäßig im Lehrbetrieb im Rahmen der Studiengänge Bachelor und Master an der Universität Heidelberg und der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim niederschlagen. Im Fokus der Lehre wird insbesondere die Digitale Edition stehen und damit eines der wichtigsten Zukunftsfelder des Faches Musikwissenschaft. Ferner ist eine Summer School für internationale Studierende und Doktoranden vorgesehen, die alle zwei Jahre stattfinden und internationalen Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit geben wird, das südwestdeutsche Repertoire und seine Ereignisorte kennenzulernen. Neben der Forschung ist der Konnex zur musikalischen Praxis und Öffentlichkeit überhaupt essentiell für das Forschungszentrum. Zu seinen Aufgaben gehören daher ebenso die Beratung von Musikern und Ensembles und der Verleih von Aufführungsmaterial. Das Forschungszentrum hat u. a. zum Ziel, einen Langfrist-Projektantrag im Akademienprogramm zum Thema „Hof – Musik – Stadt: Brüche und Kontinuitäten“ zu erarbeiten.

Weitere Informationen unter www.hofmusikstadt.de.

Forschungszentrum Hof | Musik | Stadt Schwetzingen
10.02.2021

Schwetzingen-Hirschacker: Deutsche Bahn hat mit vorbereitenden Rodungsarbeiten begonnen

Baufeld für neue Verkehrsstation wird gerodet • Arbeiten laufen noch bis Ende der Woche

(Stuttgart, 10. Februar 2021) – Die Deutsche Bahn hat mit den vorbereitenden Arbeiten zum Neubau der Verkehrsstation Schwetzingen-Hirschacker begonnen. Seit dem 5. Februar 2021 laufen die Rodungsarbeiten zwischen den Gleisen und dem hinteren Bereich der Wohnbebauung der Rheintalstraße. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende der Woche abgeschlossen sein. Die Rodung ist erforderlich, um das Baufeld für den Bahnsteig 1 und die Bahnsteigzugänge freizumachen.  

Ab März beginnt dann die Einrichtung der Baueinrichtungsfläche und der Bauzufahrten. Weitere Details zur Baumaßnahme werden zeitnah bekanntgegeben.

Die Deutsche Bahn bittet für entstehende Unannehmlichkeiten um Verständnis.

Deutschen Bahn AG
10.02.2021

Vollsperrung der Grenzhöfer Straße ab 15. Februar

Ab Montag, 15. Februar 2021, ist die Grenzhöfer Straße (K4144) zwischen dem Bahnübergang am Parkplatz Nordstadthalle bis zum Kreisverkehr (Zufahrt Decathlon) voll gesperrt. Die Vollsperrung wird voraussichtlich bis zum 30. Juni 2021 dauern. Grund sind Tief- und Rohrleitungsarbeiten der Stadtwerke Schwetzingen durch die Firma Diringer & Scheidel in diesem Bereich.

Umleitung Kraftfahrverkehr

Der motorisierte Verkehr wird weiträumig über die B535 und die L 543  und dann über die Mühlenstraße/ Friedrich-Ebert-Straße umgeleitet. Die inner- und außerörtlichen Umleitungstrecken sind ausgeschildert. Der Fuß- und Radverkehr wird von der Grenzhöfer Straße durch die Berliner Straße über die dortige Unterführung in die Schubertstraße Richtung Nadlerstraße geführt. Der Fuß- und Radverkehr aus Richtung Plankstadt kann den Feldweg entlang der B535 in Richtung Borsigstraße nehmen

Umleitung Fußgänger & Radfahrer

Bereits seit dem 24.11.2020 ist die Fahrbahn der Grenzhöfer Straße halbseitig und der gemeinsame Rad- und Fußgängerweg vollständig gesperrt. Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmer/innen um Beachtung und Verständnis für die Baumaßnahme.

Stadtverwaltung Schwetzingen
11.02.2021

Schwetzingen

Schwetzinger Ausbildungsbörse findet 2021 nur digital statt

Firmen und Betriebe können sich ab dem 5. März auf der städtischen Internetseite mit ihren Ausbildungsangeboten vorstellen / Betriebe sollen sich dafür bis zum 19. Februar bei der Stadt melden

Wie schon im vergangenen Jahr fällt auch die 13. Schwetzinger Ausbildungsbörse der Corona-Pandemie zum Opfer. Das nach wie vor angespannte Infektionsgeschehen lässt auch Anfang März keine Veranstaltung dieser Größenordnung und Art zu. Da es gerade in diesem Jahr aber für viele Schulabgänger/innen durch die Corona-Pandemie schwierig sein wird eine passende Ausbildungsstelle zu finden, möchte das Organisationsteam um Nicole Blem vom Generationenbüro zumindest ein digitales Angebot zur Information über Ausbildungsplätze und Kontaktvermittlung zu Firmen aus der Region anbieten.

Firmen, Einrichtungen und Organisationen, welche Ausbildungsplätze zu besetzen haben, können sich dafür bis 19. Februar mit ihren Informationen per Mail an: Nicole.Blem@schwetzingen.de wenden. Ab dem 5. März werden diese dann auf der Homepage der Stadt Schwetzingen in der Rubrik „Bildung und Wissenschaft“ mit ihren jeweiligen Stellenangeboten gelistet. Dort werden auch Infos und Links zu Onlinesprechstunden der potenziellen Arbeitgeber aufgeführt. Auch auf der Facebook (https://www.facebook.com/Ausbildungsboerse.Schwetzingen) und Instagram Seite (#ausbildungsboerseschwetzingen) der Ausbildungsbörse sind Angebote der Firmen willkommen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
09.02.2021

Persönliche Vorsprachen im Rathaus zur Zeit nur mit Termin möglich

Terminvergabe kann online oder telefonisch erfolgen / Ab sofort auch Termine für das Generationenbüro online vereinbar / Zahlreiche Anliegen können über online-Formulare bearbeitet werden

Die Stadtverwaltung weist aus aktuellem Anlass nochmals darauf hin, dass zurzeit keine Vorsprachen ohne Termin möglich sind und bittet darum, Termine entweder telefonisch oder online über www.schwetzingen.de/termin zu vereinbaren. Über den Button „Online Termin vereinbaren“ können die Bürgerinnen und Bürger dann mit einem Mausklick einen Termin mit dem Standesamt, der Ausländerbehörde, dem Bürgerbüro und ab sofort auch mit dem Generationenbüro vereinbaren.

Ein Vorteil der Online-Anmeldung ist, dass der Terminsuchende hier auch gleich sein konkretes Anliegen eingeben kann. Bei der Terminbestätigung erhält er so auch gleich Informationen darüber, was eventuell an Unterlagen mitzubringen ist und was vor dem Termin sonst beachtet werden muss. Es ist jedoch nach wie vor auch möglich, telefonische Termine direkt bei den Sachbearbeitern zu vereinbaren.

Viele Anliegen können mittlerweile auch ohne persönliche Vorsprache über den Formularserver auf der städtischen Homepage (Bereich Stadt & Bürger, Online-Dienste) erledigt werden. Unterlagen können gerne per Mail oder per Post eingereicht werden.

Stadtverwaltung Schwetzingen
09.02.2021

Schwetzingen

Aus dem Gemeinderat am 3. Februar 2021: Städtisches Förderprogramm „KlimaIMPULS“ verabschiedet / Marstallinnenhof wird umgestaltet 

Verwaltungsgebäude erhalten Notstromversorgung

Förderprogamm „KlimaIMPULS“ verabschiedet

Mit dem Förderprogramm soll ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in Schwetzingen geleistet werden. Das Programm beginnt am 1. März 2021 und hat eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren.

Mit dem Baustein „MobilitätsIMPULS“ möchte die Stadt den Schwetzinger Bürger/innen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität erleichtern. Unter anderem werden folgende Maßnahmen gefördert:

Die Anschaffung eines E-Lastenrades und der Erwerb einer Jahreskarte ÖPNV/ Rhein-Neckar-Ticket mit maximal je 500 Euro sowie ein Mobilitäts-Bonus bei Stilllegung des PKW in Form eines kostenlosen Rhein-Neckar-Tickets für ein Jahr oder einem Zuschuss in Höhe von 500 Euro für ein Lastenrad.

Mit dem Baustein „SolarIMPULS“ soll die Installation von Photovoltaik-Anlagen und der damit erzeugte lokale Strom gesteigert werden. Hier sieht die Stadtverwaltung unter anderem folgendes als förderfähig an:

Die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage wird mit maximal 1.000 Euro je Anlage gefördert. Photovoltaikanlagen an Fassaden, auf Gründächern sowie kombinierte Photovoltaik/Solarthermie Kollektoren erhalten einen Investitionszuschuss von maximal 1.500 Euro. Zudem gibt es einen Zuschuss zu Batteriespeichern in Höhe von maximal 1.500 Euro. Die Neuanschaffung einer Mini-Photovoltaik-Anlage (so genannte ‚Balkonkraftwerke‘) wird einmalig mit maximal 300 Euro, höchstens mit 30% der Anschaffungskosten gefördert.

Auch die Stadtverwaltung geht mit gutem Beispiel voran und wird ein betriebliches Mobilitätsmanagement einführen, um die Mobilität der Mitarbeiter/innen zu analysieren und die Dienstfahrten und den Fuhrpark zu optimieren. Zudem wird die Verwaltung das Solarpotenzial auf öffentlichen Dächern und Fassaden ermitteln und umsetzen.

Die bisher gültigen Förderprogramme „Fassadenbegrünungsmaßnahmen“, „Dachbegrünung“, „Regenwassernutzungsanlagen zur Gartenbewässerung“ sowie „Bedarfsgesteuerte Lüftung mit Wärmerückgewinnung“ liefen zum 31.12.2020 aus und werden eingestellt.

Für die Umsetzung dieses Förderprogramms stehen im Haushaltsjahr 2021 überplanmäßig 90.000 Euro bereit. Für das Jahr 2022 werden 150.000 Euro bereitgestellt.

Verwaltungsgebäude erhalten Notstromversorgung

Um gegen Ausfälle und Schwankungen im Stromnetz gerüstet zu sein, werden die elektrischen Anlagen im Rathaus, im Bauamt sowie im Ordnungsamt mit einer Notstromversorgung ausgestattet. Den Auftrag für den Umbau der Stromversorgung und der Stromversorgungsanlage erhält die Firma Thamerus Elektrotechnik GmbH aus Mutterstadt zum Angebotspreis von 309.109,12 Euro.

Stadt gestaltet Pflanzflächen im Marstallinnenhof neu

Die Stadt plant die Umgestaltung und Verschönerung der Pflanzflächen im ehemaligen kurfürstlichen Marstallinnenhof. Die Neugestaltung wird zum einen nötig, da die bisherige Holzfassung der Pflanzbeete in weiten Teilen in marodem Zustand ist und ausgetauscht werden muss. Zum anderen weist die Stahlbetonkonstruktion der darunterliegenden Tiefgarage Schäden auf, die auch die Statik beeinträchtigen könnten. Um generell die Tiefgarage von Gewicht zu entlasten, wird nur ein Teil der Hochbeete wiederhergestellt.

Die weiteren Flächen werden niveaugleich mit den umgebenden Flächen angelegt und mit einem langlebigen Corten-Stahlband eingefasst. Die bestehende parkähnliche Struktur mit Barockarchitektur bleibt erhalten und spiegelt sich auch in der Art der Bepflanzung wider. Die Verwaltung möchte mit der Neugestaltung des Marstallinnenhofs auch den Gedanken des „Urban Gardenings“ aufgreifen. Dazu soll eine neue und größere Fläche als Nachbarschafts- und Gemeinschaftsgarten entstehen. Dazu wurde mit der Business School der Universität Mannheim ein gemeinsames Projekt entwickelt.

Da das gesamte Ensemble unter Denkmalschutz steht und das Land Baden-Württemberg Eigentümer ist, müssen die Pläne zur Umgestaltung noch mit dem Land und der Denkmalschutzbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe abgestimmt werden.

Integriertes Klimaschutzkonzept: Bauamt berichtet zu ersten Umsetzungsmaßnahmen

Der Gemeinderat hatte im Jahr 2018 einstimmig das integrierte Klimaschutzkonzept beschlossen. Dafür wurde ab Juni 2019 eine halbe Personalstelle geschaffen, die bis zum 30.4.2022 vom Projektträger Jülich gefördert wird. Im Bauamt wird diese halbe Personalstelle eingesetzt, um im Bereich Gebäudeenergiemanagement gemäß den Klimaschutzzielen K4 (energetische Optimierung der öffentlichen Infrastruktur mit Einführung eines Energiemanagementsystems) die Energieverbräuche zu ermitteln. Hiermit können Einsparpotenziale in den öffentlichen Gebäuden ermittelt werden, die bei Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden sollen. Darüber hinaus konnten bereits einige weitere konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Bei den öffentlichen Gebäuden wurde 2019 begonnen, die Gebäudeverbrauchsdaten zu erfassen. Diese sollen bis 2022 digitalisiert werden, um Einsparpotenziale zu ermitteln. Die öffentlichen Schul- und Verwaltungsgebäude wurden vermessen, um die Voraussetzungen für die Bildung von Kennzahlen (zum Beispiel Energieverbräuche pro Quadratmeter) zu schaffen. Auch die Hausmeister wurden für das Energiesparthema sensibilisiert. In verschiedenen Schulen und Turnhallen wurde die Beleuchtung klimafreundlich erneuert. Bei der Straßenbeleuchtung wurde bereits 2016 mit der Umrüstung und Austausch der Leuchtenköpfe auf energiesparende LED Technik begonnen. 2022 werden weitere Stadtteile dazu kommen. Die Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks werden turnusmäßig mit klimafreundlicheren Antrieben ausgetauscht. Bei Nutzfahrzeugen wird auf elektrische oder andere klimafreundliche Antriebe geachtet.

Die Jahre 2020 und 2021 werden jedoch bei der Betrachtung der Umsetzung und Erreichung von Klimaschutzzielen und Terminplanungen im Hinblick auf die Covid-19 Pandemie einer besonderen Betrachtung und Bewertung bedürfen.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Landtagswahl 2021: Briefwahlunterlagen können jetzt beantragt werden

Insgesamt 15.194  Wahlberechtigte in Schwetzingen / Im Wahlkreis 40 sind 12 Wahlvorschläge zugelassen

Die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 14. März 2021 laufen auch in Schwetzingen an. In Schwetzingen gibt es diesmal 15.194 Wahlberechtigte, die sich wieder auf 16 allgemeine und fünf Briefwahlbezirke verteilen. Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am 14.03.2021 nicht persönlich im Wahllokal abgeben möchten, können ab sofort Briefwahlunterlagen beantragen.

In Zeiten von Corona stehen Ihnen folgende kontaktlose Antragsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • schriftlich über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieser kann per Post, Fax, Email zurückgesendet oder direkt in die Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden der Stadt eingeworfen werden.
  • sollte die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, kann der Antrag auch formlos schriftlich per Post, Fax, Mail gestellt werden.
  • Online mit Mobilgeräten über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code.
  • Online über den Link auf www.schwetzingen.de.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Eine persönliche Antragstellung im Bürgerbüro ist ebenfalls nach wie vor möglich. In diesem Zusammenhang bittet die Stadt allerdings alle Besucher des Rathauses und seiner Einrichtungen weiterhin nur persönlich vorzusprechen, wenn dies tatsächlich dringend erforderlich ist. Es sind die AHA-Regeln zu beachten.

Wahlscheinantrag auch bequem per Internet beantragen – So funktioniert es:

Der Wahlscheinantrag kann auch online beantragt werden. Auf der städtischen Internetseite unter www.schwetzingen.de finden Sie dazu den Button „Briefwahlunterlagen online beantragen“. Durch einen Klick kommen Sie auf ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. In dieses Formular müssen Sie die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an matthias.jaekel@schwetzingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich im Lauf der nächsten Woche beginnen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Stadtverwaltung Schwetzingen, Wahlamt, Zeyherstraße 1, Zimmer 203, E-Mail matthias.jaekel@schwetzingen.de, Tel. 06202 87-241, Fax 06202 87-239

Text: Stadtverwaltung Schwetzingen Foto: Stadt Landau
05.02.2021

Aktion 1000 Bäume für den Klimaschutz geht in die Verlängerung

Stadt gibt noch bis März an Vereine und Privatleute kostenlos Obstgehölze ab/ Jetzt ist die beste Pflanzzeit

Die Stadtgärterinnen Mikaela Zeuner (links) und Heike Otto übergeben die Obstbäume an die Erste Vorsitzende des Kleingärtnervereins Jutta Sturm und Kleingartenpächter Gerd Fleissig.

Die Stadt Schwetzingen beteiligt sich an der landesweiten Klimaschutzaktion ‚1000 Bäume in 1000 Kommunen‘. Einen Baum zu pflanzen bedeutet aktiv etwas für den Klimaschutz zu tun. Denn Bäume binden Kohlendioxid (CO²) und produzieren im Gegenzug wertvollen Sauerstoff.

Ziel der Klimaschutzaktion ist, in den kommenden Monaten stadtweit rund 1000 neue Bäume anzupflanzen. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, ist die Stadt jedoch auf die Mithilfe der Schwetzinger/innen angewiesen, da die städtische Fläche nur für die Neuanpflanzung von circa 200 Bäumen ausreicht. Dafür gibt die Stadt seit Ende des letzten Jahres kostenlos Obstgehölze an Privatleute zur Pflanzung im heimischen Garten ab. „Die Aktion kam gut an“, freut sich der Leiter der Stadtgärtnerei Bernd Kolb. „Bereits 350 Bäume haben meine Mitarbeiter/innen bislang an Schwetzinger Bürger/innen ausgegeben. Damit noch möglichst viele der restlichen 450 Bäume gepflanzt werden, läuft unsere Aktion noch bis in den März.“ Hier hofft Kolb nun auch auf die Unterstützung durch die Schwetzinger Vereine. Vereine, die auf ihren Freiflächen und Außengeländen Platz für die Pflanzung der Bäume haben, sollen sich dafür bei der Stadtgärtnerei melden.

Kleingärtnerverein pflanzt 25 Bäume

Diese Chance hat die Erste Vorsitzende des Kleingärtnervereins Schwetzingen e.V. Jutta Sturm genutzt. Sie bestellte 25 Obstbäume für den Verein. Zehn Bäume sind für Kleingärtner und deren Parzelle reserviert. Einen davon erhält Gartenpächter Gerd Fleissig. Er freut sich über einen jungen Zwetschgenbaum. Die übrigen 15 Bäume wird der Verein auf den Gemeinschaftsflächen pflanzen. Davon haben dann später alle Vereinsmitglieder etwas, ist Sturm überzeugt.

Zur Auswahl stehen verschiedene Sorten an jungen Obstbaumpflanzen, z.B. Apfel, Birne, Zwetschge oder Reineclauden. Wer einen Obstbaum haben möchte, kann im Internet unter www.schwetzingen.de/baum ein Antragsformular ausfüllen. Dort bitte den Wunschbaum und eine Alternative angeben, da von jeder Sorte nur eine gewisse Anzahl zur Verfügung steht. Über die Abgabe entscheidet daher auch die Nachfrage. Schnell sein lohnt sich also, sollte man einen ausdrücklichen Obstsortenwunsch haben.

Die Stadtgärtnerei liefert die Bäume dann bis ans Grundstück. Einpflanzen müssen die Gartenbesitzer den Baum selbst. Die Gärtner leisten aber noch Beratung und Starthilfe mit der Zugabe eines Startersets Dünger, eines Wasserspeichers und einer Pflanzanleitung.

„Wir haben bei den Bäumen bewusst auf Obstbäume gesetzt, um somit auch den Insekten ein reichhaltiges Buffet an Nahrung anzubieten. Die verschiedenen Sorten blühen auch teilweise zeitversetzt, um hier möglichst lange Nahrungsquelle für Bienen, Hummeln und andere Insekten zu bieten“, erklärt Kolb die Auswahl. Und natürlich handelt es sich hier um essbare Sorten, die nicht nur den Insekten munden sondern auch den Gärtner/innen.

Bis März ist die beste Pflanzzeit

Jetzt ist übrigens die beste Pflanzzeit. Wird es ab dem Frühling warm, benötigen die Bäume viel mehr Wasser um gut anwachsen und Wurzeln ausbilden zu können. Die Bäume können in frostfreiem Boden eingepflanzt werden. Bei Frost verwenden die Stadtgärtner einen einfach nachzumachenden Trick: Einfach Rindenmulch auf die zur Pflanzung vorgesehene Stelle im Garten aufbringen – zwei bis drei Tage warten – dann ist der Boden unter dem Rindenmulch frostfrei und kann bepflanzt werden.

Zum Hintergrund: Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat für die Jahre 2019/2020 das Ziel ausgegeben, ‚1000 Bäume in 1000 Kommunen‘ anzupflanzen. Dieser landesweiten Klimaschutzaktion hatte sich auch der Rhein-Neckar-Kreis mit seinen 54 Mitgliedskommunen angeschlossen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung am 17. Februar 2021 findet als telefonische Beratung statt

Am Mittwoch, 17. Februar 2021, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die nächste kostenlose Wohnberatung zu altersgerechtem Wohnen statt. Da aufgrund der aktuell wieder steigenden Corona-Fallzahlen derzeit keine Beratung im Generationenbüro stattfinden kann, wird die Innenarchitektin Ulla Badura eine telefonische Beratung anbieten.

Das Generationenbüro bittet per E-Mail: generationenbuero@schwetzingen.de oder unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Touristinfo und alla hopp!-Anlage bis 14. Februar 2021 geschlossen

Nachdem das Land die Corona Verordnung über den 31.1.21 hinaus verlängert hat, bleibt die Touristinfo der Stadt Schwetzingen in der Dreikönigstraße bis 14.02.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen sind jedoch per Mail unter touristinfo@schwetzingen.de oder telefonisch unter 06202 87400 an den Werktagen erreichbar.

Auch die alla hopp!-Anlage in der Sternallee bleibt bis zum 14.02.2021 geschlossen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Schwetzingen

Marie Preaud gewinnt „Prix de la Photographie Paris“

Fotocollage aus Schwetzinger Projekt „Labor of love“ wird prämiert

Nicht nur, dass Marie Preaud, ihre Serie an Fotocollagen – nach dem Schwetzinger Auftakt – im In- und Ausland ausstellte, nun wurde eines der Bilder mit der Silbermedaille des „Prix de la Photographie Paris“ in der Sparte künstlerische Collage prämiert. Dieser zweite Preis bereichert ihre Reihe an Preisen und Anerkennungen als international wirkende Fotografin. Wir erinnern uns an das Projekt „labor of love“, das Marie Preaud zum Jubiläum „350 Jahre Spargelanbau in Schwetzingen“ unter Einbindung der lokalen Spargelbauern und Spargelstecher erarbeitete. Die Ausstellung war in der Spargelsaison 2018 für einige Wochen zu sehen. In den Bildern äußert die gebürtige Französin ihre Faszination über die beharrliche Arbeit der Aufzucht und Ernte des königlichen Gemüses, die bis zum heutigen Tag mühsam per Hand getätigt wird. Seit Jahren setzt Marie Preaud in ihren Bildern die Hand als Metapher ein, um das Leben, die Arbeit und die Geschichte dahinter zu porträtieren. Dies gelang ihr meisterhaft in der Schwetzinger Serie „Labor of Love“, was unter anderem die Würdigung durch den renommierten Prix de la Photographie bezeugt. Marie Preaud studierte Fotografie in Paris und New York, wo sie ihren späteren Mann, den Fotografen Horst Hamann, kennenlernte. Die Glückwünsche erreichen die Kosmopolitin jedoch in Mannheim, wo sich die Familie vor kurzem niederließ.

Der Ausstellungskatalog „labor of love“ ist bei der Stadtverwaltung / Touristinformation erhältlich: barbara.gilsdorf@schwetzingen.de. Die neueste Buchveröffentlichung „Die Gärten von Paris“ von Marie Preaud und Murielle Rousseau ist über den lokalen Buchhandel bestellbar.

Stadtverwaltung Schwetzingen
22.01.2021

Jugendbüro lobt Malwettbewerb für alle über 13 Jahren aus

Thema: Schwetzingen ist wild, frech und wunderbar – Attraktive Preise zu gewinnen

Das Jugendbüro richtet für alle Schwetzinger Kids ab 13 Jahren einen Malwettbewerb aus. Das Thema des Wettbewerbs ist „Schwetzingen ist wild, frech und wunderbar“. Im Original beim Jugendbüro im JUZ in der Kolpingstraße 2 eingereicht werden kann ein Bild, eine Grafik, eine Collage oder ähnliches. Das Kunstwerk sollte nicht größer als A3 sein. Einsendeschluss ist der 26. Februar 2021. Eine Jury sucht die Gewinner aus. Die drei schönsten Kunstwerke werden in der Tourist-Info ausgestellt. Angedacht ist auch, ein Merchandising Produkt damit zu bedrucken, welches dann in der Tourist-Info erhältlich sein wird. Dazu kommen noch Sachpreise. Das Jugendbüro wünscht allen Künstler/innen viel Spaß und Kreativität und freut sich auf zahlreiche Einsendungen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
22.01.2021

Neuer Service der Stadtverwaltung: Serviceaußenstelle Friedhofsverwaltung nimmt zum 1. Februar 2021 den Betrieb auf

Für Friedhofsangelegenheiten zuständig, Bauamtsmitarbeiterin Franziska Drixler.

Die Stadtverwaltung bietet ab Februar 2021 den Bürgerinnen und Bürgern auf dem Friedhof einen neuen Service an. In der Serviceaußenstelle Friedhofsverwaltung ist die für Friedhofsangelegenheiten zuständige Bauamtsmitarbeiterin Franziska Drixler dann immer dienstags von 09:00 bis 11:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr für die Bürger/innen zu allen Belangen rund um den Friedhof vor Ort ansprechbar. Das neue Angebot umfasst die Information und Beratung der Hinterbliebenen zu den möglichen Bestattungsformen auf dem Schwetzinger Friedhof, die Beratung zur (vorzeitigen) Rückgabe von Gräbern, die Weitergabe von Kontaktdaten von Gärtnern, Steinmetzen und allen rund um die Bestattung Tätigen an die Hinterbliebenen aber auch die Prüfung der Pflegezustände der Gräber. Auch bei der Bearbeitung der sonstigen mit einer Beerdigung zusammenhängenden Verwaltungsvorgänge steht Franziska Drixler den Hinterbliebenen dort mit Rat und Tat zur Seite.

Die Serviceaußenstelle Friedhofsverwaltung ist auch telefonisch unter 06202 87-276 erreichbar. Eine vorherige Terminvereinbarung ist jedoch nicht erforderlich. Die Beratung findet unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften statt. Während der Beratung gilt die Maskenpflicht.

Stadtverwaltung Schwetzingen
22.01.2021

Vorsorgevollmacht: Nächster Beglaubigungstermin am 26. Februar 2021 im Generationenbüro

Termin findet vorbehaltlich der Situation durch das Corona-Virus statt

Für die Beglaubigung der Unterschrift bei Vorsorgevollmachten bietet das Generationenbüro der Stadt Schwetzingen in Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Landratsamtes eine erneute Beglaubigungssprechstunde an. Eine Vorsorgevollmacht  ist besonders wichtig, denn oft  geraten Menschen durch Unfall oder Krankheit plötzlich in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen zu können. Andere müssen dann diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu jedoch gesetzlich nicht befugt.  Deshalb kann auch schon ab dem 18. Lebensjahr eine Vorsorgevollmacht ratsam sein.  Die nächste Gelegenheit für Schwetzinger Einwohner ihre Vorsorgevollmacht beglaubigen zu lassen, ist am 26. Februar 2021.  Zu beachten ist, dass die Vollmacht hierfür nicht unterschrieben sein darf. Die Unterschrift wird erst im Beisein des Beamten geleistet und dadurch amtlich bestätigt. Bürger aus anderen Gemeinden werden gebeten, sich an die Rathäuser im eigenen Ort zu wenden. Alternativ gibt es zwei weitere Termine im Jahr 2021: den 25.06. und 22.10.

Bitte beachten: Eine verbindliche Anmeldung im Generationenbüro, Schlossplatz 4,  Telefon 06202/87-492/-493 ist erforderlich

Für die Beglaubigung durch den Beamten des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises fällt eine Gebühr in Höhe von 10.- EUR an.Vordrucke und Broschüren rund um das Thema Vorsorge und Patientenverfügung sind kostenlos im Generationenbüro erhältlich. Um die Kontaktbeschränkungen aufrechtzuerhalten, werden die Formulare an Schwetzinger Bürger auch zugeschickt. Der Eingang zur Beglaubigungssprechstunde ist der barrierefreie Eingang (Eingang durch die braune Holztür, dann links). Um pünktliches Kommen wird gebeten, es besteht keine Sitzmöglichkeit zum Warten.

Stadtverwaltung Schwetzingen
22.01.2021