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„Sextortion“ / Vom harmlosen Flirt zur organisierten Erpressung; Vorsicht vor dubiosen Bekanntschaften im Internet

(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Der Begriff „Sextortion“ handelt es sich um eine sexuelle Erpressung, weshalb der Begriff „Sextorsion“ aus den englischen Wörtern Sex und Extortion – Erpressung – zusammengesetzt ist.

Was wie ein harmloser Flirt beginnt, endet oft mit hohen Geldforderungen. Die Betrüger bringen ihre Opfer dazu, sich vor der Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Anschließend erpressen sie ihre gutgläubigen Chatpartner.

Bei „Sextortion“ lernt der Betroffene zunächst eine fremde Person über ein soziales Netzwerk wie Twitter, Snapchat, Instagram, Facebook oder eine Dating-Plattform kennen. Der Betroffene und die fremde Person kommunizieren miteinander. Mit dem Ziel, das potentielle Opfer dazu zu überreden, sich vor seiner Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, lenken die Täter die Kommunikation schnell auf eine Video-Telefonie um. Dabei zeichnen sie diese sexuellen Handlungen auf und drohen im Anschluss daran, dieses Video oder Bild im Internet zu veröffentlichen oder an Freunde zu verschicken, falls der geforderte Geldbetrag nicht gezahlt würde.

So erging es in den letzten Tagen zwei jungen Männern aus Mannheim und aus einer Gemeinde im südlichen Rhein-Neckar-Kreis. Sie lernten Frauen im Internet kennen, die sie, während sie miteinander skypten, dazu veranlassten, sich auszuziehen. Die Video-Chats wurden daraufhin von den Damen beendet. Umgehend flatterten die Forderungen der Damen bei den Männern ins E-Mail-Postfach, gegen die Zahlung von mehreren tausend Euro, auf die Weiterleitung der Videos an deren Freunde zu verzichten. In beiden Fällen blieb es beim Versuch. Während der Mannheimer überhaupt nicht auf die Forderung reagierte und Anzeige bei der Polizei erstattete, überwies der andere mehrere hundert Euro und erstattete danach Anzeige. Zum Glück für ihn, fand die Überweisung noch nicht satt und konnte so unterbunden werden, sodass ihm kein finanzieller Schaden entstand.

Bei einer anderen Variante von „Sextortion“ verschicken die Täter an ihre Opfer per E-Mail ein Erpresserschreiben, in dem sie behaupten, von ihrem Opfer kompromittierende Sexvideos aufgenommen zu haben und dann Geldbeträge fordern, damit diese nicht veröffentlicht werden. Häufig werden derartige E-Mails massenweise ohne konkretes Ziel als Spam-Mails verschickt.

Das Phänomen „Sextortion“ betrifft mehrheitlich Männer, aber, wie die Erfahrungen zeigen, können auch Frauen davon betroffen sein.

Die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg registrierte 69 Fälle in Mannheim (20), Heidelberg (15) und dem Rhein-Neckar-Kreis (34), alleine im Jahr 2020. Im Jahr davor waren es noch insgesamt 40 Fälle.

In den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden in Mannheim (6), Heidelberg (2) und dem Rhein-Neckar-Kreis (4) bereits insgesamt 12 Taten angezeigt.

Die Aufklärungsquote ist bei diesem Deliktsphänomen äußerst gering.

Meistens sind die Drahtzieher in Banden organisiert, operieren vom Ausland aus oder nutzen sogenannte Bots, um ihre Erpresserschreiben per Mail zu verteilen. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Heidelberger Fahnder, führen alle bisherigen Spuren nach Afrika, hier insbesondere an die Elfenbeinküste sowie in den südosteuropäischen Raum, insbesondere nach Bulgarien.

Die angezeigten Taten dürften allerdings nur die Spitze des Eisbergs sein. Die Ermittler rechnen mit einer enormen Dunkelziffer. Die allermeisten Opfer nehmen den Geldverlust einfach hin. Aus Scham wird die Polizei nur in den seltensten Fällen verständigt.

Um nicht Opfer dieser Erpressungsmasche „Sextorsion“ zu werden, gibt die Polizei folgende Empfehlungen:

  • Nehmen Sie nie Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäre-Einstellungen.
  • Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
  • Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu. Im Zweifel: kleben Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
  • Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.
  • Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren online-genutzten Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schützen. Es gibt Malware, die Ihre Webcam problemlos aktiviert und Sie damit jederzeit filmen kann.

Sollte es bereits dennoch zu einer Erpressung gekommen sein, wird folgendes Handlungsmuster empfohlen:

  • Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.
  • Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
  • Sichern Sie die Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot.

Für weitere Auskünfte stehen auch die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen des Polizeipräsidiums Mannheim sowohl in Mannheim, Tel.: 0621/174-1212 als auch in Heidelberg, Tel.: 06221/99-1234 sowie jede andere Polizeidienststelle zur Verfügung.

Alle Infos zum „Sextortion“-Phänomen gibt es auch im Internet unter: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sextortion/

Polizeipräsidium Mannheim
10.04.2021