Silvester 2022 / Neujahr 2023

Intensives Farbspektakel am Silvesterhimmel, leider auch viel Müll in Natur und auf Straßen/Plätzen zurückgelassen

Besonderes Lob an die Stadtreinigung Speyer

Was war das für ein farbenprächtiger, schöner, aber auch lauter Jahreswechsel. Man hat den Menschen angemerkt, dass vielen das Böllern gefehlt hat und dementsprechend die letzten beiden Jahre quasi nachgeholt wurden.

Auch wenn wir selbst, übrigens begeisterte Pyromanen von klein auf, das Böllern mittlerweile ablehnen, haben wir uns doch auch sehr an den wunderschönen Feuerwerksbatterien und Raketen erfreut. Und auch diese haben sich schon mit kräftigen Knall zerlegt, was unsere Hunde, aber bestimmt auch viele andere Tiere nicht sehr schön fanden.

Auf diesen Punkt wollen wir nun aber gar nicht lange eingehen, ist er zwar bewiesen aber halt doch strittig. Spricht doch Natur- und Tierschutz gegen einer Jahrhunderte alte Tradition… schön, dass wir dieses Jahr gesehen haben, dass auch erste Feuerwerkshersteller den Zeitgeist erkennen und Geräusch- sowie Plastik-reduziertes Feuerwerk (Silent Feuerwerk bzw. Green Feuerwerk) angeboten haben.

Was wir aber nun absolut nicht nachvollziehen können ist, wie man wohl einerseits in der Lage ist mehrere hundert Euro auszugeben, handwerkliches Geschick an den Tag zu legen und die Batterien weiter zu bauen und sogar Tragvorrichtungen anzubringen… diese dann in ein Naturerholungsgebiet auf den Sportplatz bzw. Spielplatz bringt, um sie dort zu zünden und dann seinen Müll einfach an Ort und Stelle liegen zu lassen.

Ein frohes Neues Jahr wäre anders. Was kümmert es mich… jemand anders wird es schon wegmachen. Wenn das der vorherrschende Geist für 2023 wird ,ist es wohl auch ein trauriges Jahr. Aber sein wir positiv und hoffen auf das Beste und dass es sich wohl nur um den Übermut einiger Weniger handelte.

Leider scheint es aber auch an vielen anderen Plätzen so auszusehen und wohl leider viele ihren Müll nicht wegzuräumen.

Ein besonderes Lob daher an dieser Stelle an die Stadtreinigung Speyer und ihre Mitarbeiter/innen. Diese sind nicht nur, bereits seit den frühen Morgenstunden, unterwegs und verbringen ihren Neujahrsmorgen damit, die Hinterlassenschaften der Anderen zu beseitigen. Nein, sie machen einen ausgezeichneten Job und sammeln wirklich alles ein und reinigen anschließend gründlich. Vielen Dank für euren Einsatz, ihr seid spitze.

Aus Sicht der Polizei und Rettungsdienste scheint es in unserer Region soweit relativ ruhig geblieben zu sein, Gott sei Dank. Liest man Meldungen aus anderen Teilen Deutschlands, kann man da nur froh sein. So ist in Leipzig ein 17 jähriger beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern gestorben, einem 42 jährigen in Friemar bei Gotha mussten beide Unterarme amputiert werden und in Schleiz verlor ein 21 jähriger seine Hand.

Natürlich handelte es sich bei allen Vorfällen um illegale Feuerwerkskörper, die online bzw. im Ausland gekauft wurden… dennoch werden auch sonst die Notaufnahmen gut gefüllt gewesen sein und Knalltrauma bis hin zu Verbrennungen und verletzten Gliedmaßen wohl auch in diesem Jahr die Behandlungsstatistik anführen.

Am schlimmsten war der Jahreswechsel mal wieder in unserer Hauptstadt. So wurden dort gezielt Einsatzkräfte von Mobs aus teilweise 60 – 80 Menschen gezielt mit Pyrotechnik beschossen und so nicht nur massiv gefährdet, sondern auch am Ausüben ihrer lebenswichtigen Tätigkeit gehindert. Autos wurden mittels Feuerwerk in Brand gesetzt, Ladenscheiben weggeböllert und die Polizei selbst twitterte: „Unsere Kollegen/innen kamen schnell und wurden dann sprichwörtlich unter Beschuss genommen“.

Hoffen wir also auch da, dass es sich um jugendlichen Leichtsinn, alkoholisierten Übermut und einfach nur eine absolut untolerierbare Blödheit handelt.

Nochmals möchten wir den Mitarbeiter/innen der Stadtreinigung Speyer, aber natürlich auch den Mitgliedern der Blaulichtfamilie sowie den medizinischen Personal danken, dass wir wieder einen schönen Jahreswechsel hatten. Den vielen „Feuerwerkern“ für ihr herrliches Feuerwerk, das sie uns gestern Abend beschert haben und danke auch, dass die meisten ihren Müll bereits sogar im Anschluss entsorgt haben. Und den Vernünftigen, die zwar noch Bestände haben, aber wissen, dass ausschließliche Knalleffekte seit 4 Uhr verboten sind und auch das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse F2, nur noch bis heute Nacht um 23:59:59 erlaubt ist. Ab dem 02.01. bis zum 31.12.2023 ab 18 Uhr ist es dann wieder komplett verboten und nur mit einer beantragen Sondergenehmigung zulässig. Auch an Hochzeiten, Geburtstagen, Sportevents und anderem benötigt man eine solche Ausnahmegenehmigung oder macht sich ansonsten eines Vergehens im Sprengstoffparagraphen schuldig… und das kann teuer werden.

Also freut euch, wenn ihr noch was übrig habt und hebt es lieber bis Silvester diesen Jahres auf, dort soll Feuerwerk eh zwischen 50 – 100 % teurer werden, also freut man sich doch, wenn man dann noch Preisgünstigeres aus dem Vorjahr hat.

Sehen Sie hier ein Kurzvideo des Silvesterfeuerwerkes aus Speyer West:

Sehen Sie hier ein Kurzvideo eines Lesers von der Villa Ludwigshöhe aus Edenkoben mit Blick über die Metropolregion:

Text, Foto & Video 1: Speyer 24/7 News, dak Video 2: Leser Jens Kirsch Lektorin: Speyer 24/7 News,ank
02.01.2023

Frohes neues Jahr 2021

Liebe Leser/innen, liebe Geschäftspartner/innen, liebe Freunde/innen

wir bedanken uns für ein Jahr voller Treue und Freundschaft. Viele von Ihnen haben unsere Beiträge fleißig verfolgt, geteilt und kommentiert. Sie haben ihren Freunden und Bekannten von uns erzählt und wir konnten weiterwachsen.

Obwohl dieses Jahr uns Alle vor viele neue Herausforderungen gestellt hat konnten wir auch viel Positives abgewinnen. Wir hoffen Ihnen erging es ähnlich?

Wir wünschen Ihnen für 2021 viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit. Achten Sie auf sich, aber auch auf andere. Haben Sie viele schöne Momente und hoffentlich können wir bald Alle wieder unbeschwert feiern, wie es sich für Pfälzer gehört.

In diesem Sinne wünschen wir einen schönen und friedlichen Jahreswechsel sowie einen guten Start in 2021.

Und hier noch das Abschlußfeuerwerk vom Brezelfest 2019 als kleine Entschädigung fürs Böllern heute Abend:

Speyer 24/7 News
31.12.2020

Corona / Speyer

Corona-Fallzahlen vom Dienstag, 29.12.2020

Trotz Impf- und Abstrichzentrum in Speyer gab es für Dienstag keine aktualisierten Zahlen. Somit können wir vom Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinlandpfalz leider nur diese Zahlen übernehmen. Zumindest ist die Inzidenz damit nochmals deutlich gefallen und liegt nun nur noch knapp über der des Rhein-Pfalz-Kreises (135,8).

Speyer 24/7 News
30.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1606 (+/- 0)
Davon bereits genesen: 971
Todesfälle: 21 (+/- 0)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 146,4
Warnstufe: Rot

Stand: 28.12.2020, 14:05 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
30.12.2020

Corona-Schutzimpfungen in Senioren- und Pflegeheimen bis Mitte Januar abgeschlossen

Am 28. Dezember 2020 konnten die mobilen Impfteams des Deutschen Roten Kreuzes die ersten Corona-Schutzimpfungen im Speyerer Seniorenheim „Am Adenauerpark“ vornehmen.            
Wie das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und der dafür zuständige DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz auf Anfrage von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nun mitteilten, werden bis zum 13. Januar 2021 die übrigen Speyerer Einrichtungen Impftermine erhalten.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zeigt sich entsprechend zuversichtlich: „Ich freue mich sehr, dass die Impfungen in den Senioren- und Pflegeheime bereits Mitte Januar erfolgt sein werden. Ich bin dem Land und dem DRK angesichts der zuletzt hohen Infektionszahlen in Speyer sehr dankbar, dass die Impfungen so rasch durchgeführt werden können. Es ist schön zu sehen, dass unsere Bemühungen Früchte tragen und ich hoffe, dass sich dies auch an den Infektionszahlen bemerkbar machen wird.“

Folgende Impftermine durch mobile Teams des DRK sind geplant: Am Mittwoch, 30. Dezember 2020 wird im „Haus am Germansberg“ und im „Bürgerhospital“ geimpft. Im neuen Jahr sollen am 4. Januar 2021 in den Einrichtungen „Burgfeld“ und „Salier-Stift“ sowie am 13. Januar im „Storchenpark“ Impfungen erfolgen.

Die Termine für die Einrichtungen „St. Martha“ und „Haus Edelberg“ folgen.

Bürgermeisterin Monika Kabs spricht an dieser Stelle ihren Dank an die Pfleger*innen und Einrichtungsleitungen aus: „Sie haben in den vergangenen Wochen ungeheure Kräfte und Energien eingesetzt und sind dabei auch oft an Ihre Grenzen geraten. Für diese Leistung haben Sie meine große Anerkennung und ich wünsche Ihnen, dass Sie nun zusammen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörigen endlich etwas Licht am Ende des Tunnels sehen können.“

Stadt Speyer
30.12.2020

Geltende Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21

Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu und auch die erste Nacht im Neuen Jahr wird pandemiebedingten Beschränkungen unterliegen. „Auch wenn es den Bürgerinnen und Bürgern schwer fallen wird, so können wir einen auch nur annähernd vergleichbaren Jahreswechsel, wie wir ihn bisher kannten und zelebriert haben, nicht gewähren. Zu groß ist die Gefahr, dass die Infektionszahlen aufgrund dieses Anlasses steigen und unsere bisherigen Kraftanstrengungen, insbesondere der letzten Wochen, zunichte gemacht werden“, verweist Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf das Risiko möglicher Lockerungen der zurzeit geltenden Beschränkungen. Wurden die Regelungen zu Weihnachten etwas weniger streng gehandhabt, um die Feiertage im engsten Kreis der Familie zu ermöglichen, so wird es für Silvester keine entsprechenden Lockerungen geben.

Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.

Für Speyer gilt entsprechend der Allgemeinverfügung der Stadt nach wie vor und noch mindestens bis zum 10. Januar 2021 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden können. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Speyer einen triftigen Grund dafür hat.

Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann appelliert diesbezüglich an die Vernunft der Speyerer*innen: „Da die Situation in unseren Krankenhäusern nach wie vor kritisch und die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, bitten wir darum, auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten. Bereits erworbenes Feuerwerk kann bei sachgerechter Lagerung auch bis zum kommenden Jahr problemlos aufbewahrt werden.“

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Speyer und die Polizei werden am 31. Dezember 2020 ab 20 Uhr ihre Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen mit verstärktem Personal mittels Streifenfahrten und -gängen durchführen. Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann hält dazu an, den Behörden keinen Anlass zu einem Einsatz zu geben: „Es ist definitiv nicht die Zeit, die geltenden Regeln zu missachten und somit die eigenen Bedürfnisse über das Gemeinwohl zu stellen. Es kommt auf uns alle an, durchzuhalten und vor allem zusammenzuhalten, um das neue Jahr hoffnungsvoll begrüßen zu können.“

Lesen sie hierzu auch die Regelungen und Beschränkung für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz, zu Silvester, unter:

Silvester / Corona – Speyer 24/7 News (speyer24news.com)

Stadt Speyer
30.12.2020

Silvester / Corona

Speyer

Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.

Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr in Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf.

Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.

„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.

Stadt Speyer
29.12.2020

Anmerkung der Redaktion

Wir haben bei der Stadt Speyer extra noch einmal angefragt um Gewissheit zu folgenden Fragen zu erhalten:

Darf ich Silvester mit Freunden und Bekannten feiern?

Das dürfen sie solange sie sich an die Kontakbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht) halten. Denken sie bitte auch daran das von 21 – 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung in Kraft ist und sie entweder davor… oder dann im neuen Jahr ab 5 Uhr… nach Hause gehen müssen. In Badenwürttemberg ist bereits ab 20 Uhr die Ausgangsbeschränkung in Kraft.

Darf ich Feuerwerk vom Vorjahr noch abschießen?

Ja das dürfen Sie solange sie sich auf privatem Grund, sprich Gärten, Terrasse oder Balkon befinden. Auf der Straße oder Plätzen hingegen ist es verboten und mit einem Bussgeld von bis zu 500.- € belegt!

Darf ich mit Sekt (oder anderen alkoholischen Getränken) aufs neue Jahr anstossen?

Dies dürfen sie natürlich tun so lange sie sich an die Kontaktbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten) halten und dies ebenfalls NICHT im öffentlichen Raum passiert. Dort herrscht Bundesweit ein Konsumverbot von Alkohol. Im eigenen Garten, Vorgarten oder auf dem Balkon hingegen ist es erlaubt.

Wir wünschen allen Leser/innen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins Neue Jahr. Viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit in 2021.

Speyer 24/7 News
29.12.2020

Geltende Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21

Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu und auch die erste Nacht im Neuen Jahr wird pandemiebedingten Beschränkungen unterliegen. „Auch wenn es den Bürgerinnen und Bürgern schwer fallen wird, so können wir einen auch nur annähernd vergleichbaren Jahreswechsel, wie wir ihn bisher kannten und zelebriert haben, nicht gewähren. Zu groß ist die Gefahr, dass die Infektionszahlen aufgrund dieses Anlasses steigen und unsere bisherigen Kraftanstrengungen, insbesondere der letzten Wochen, zunichte gemacht werden“, verweist Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf das Risiko möglicher Lockerungen der zurzeit geltenden Beschränkungen. Wurden die Regelungen zu Weihnachten etwas weniger streng gehandhabt, um die Feiertage im engsten Kreis der Familie zu ermöglichen, so wird es für Silvester keine entsprechenden Lockerungen geben.

Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.

Für Speyer gilt entsprechend der Allgemeinverfügung der Stadt nach wie vor und noch mindestens bis zum 10. Januar 2021 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden können. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Speyer einen triftigen Grund dafür hat.

Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann appelliert diesbezüglich an die Vernunft der Speyerer*innen: „Da die Situation in unseren Krankenhäusern nach wie vor kritisch und die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, bitten wir darum, auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten. Bereits erworbenes Feuerwerk kann bei sachgerechter Lagerung auch bis zum kommenden Jahr problemlos aufbewahrt werden.“

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Speyer und die Polizei werden am 31. Dezember 2020 ab 20 Uhr ihre Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen mit verstärktem Personal mittels Streifenfahrten und -gängen durchführen. Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann hält dazu an, den Behörden keinen Anlass zu einem Einsatz zu geben: „Es ist definitiv nicht die Zeit, die geltenden Regeln zu missachten und somit die eigenen Bedürfnisse über das Gemeinwohl zu stellen. Es kommt auf uns alle an, durchzuhalten und vor allem zusammenzuhalten, um das neue Jahr hoffnungsvoll begrüßen zu können.“

Stadt Speyer
30.12.2020

Präsidialbereich Rheinpfalz

Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020

Gemeinsame Pressemeldung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, der Städte Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal (Pfalz) und Speyer sowie des Rhein-Pfalz-Kreises

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.

Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr in Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf. Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.

„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.

Polizeipräsidium Rheinpfalz
30.12.2020

Regeln und Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21

Auch das Jahresende unterliegt den pandemiebedingten Beschränkungen und es wird zu Silvester und Neujahr keine Lockerungen geben.

Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.

Für den Rhein-Pfalz-Kreis gilt entsprechend der Allgemeinverfügung eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung einen triftigen Grund dafür hat. Diese Regelung hat noch bis mindestens 10. Januar 2021 Bestand. Das Nichtbeachten der Ausgangsbeschränkung kann mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro pro beteiligter Person geahndet werden.

Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Der Hintergrund für diese Maßnahme ist die momentan immer noch kritische Situation in den umliegenden Krankenhäusern. Da die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, sollte auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten werden, um nicht weitere Kapazitäten in den Krankenhäusern zu binden.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger und bittet um Verständnis für die Maßnahmen. Gemeinsam werden wir durchhalten und zusammenzuhalten, um hoffnungsvoll in das neue Jahr zu gehen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020

Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis

Silvester 2020 / Appell der Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg, des Landrats des Rhein-Neckar-Kreises und des Präsidenten des Polizeipräsidiums Mannheim

Corona-Krise, Lockdown, Ausgangsbeschränkung – dies sind die Themen des Jahres 2020, die die Menschen in der Region und darüber hinaus auch im Neuen Jahr beschäftigen werden.

Silvester steht nun unmittelbar vor der Tür. Die allgemeinen Corona-Regeln, wie das Einhalten des Mindestabstandes, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sowie die Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften sind einfache, aber effektive Maßnahmen, an die sich jeder halten sollte.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten über Silvester und an Neujahr uneingeschränkt weiter. Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen wird es nicht geben.

Zudem ist es bereits seit dem 22. Dezember deutschlandweit verboten, Silvesterfeuerwerk der Kategorie F 2 zu verkaufen. Darüber hinaus ist auch das Zünden von Böllern und Pyrotechnik im öffentlichen Raum untersagt.

Die Oberbürgermeister der beiden Großstädte Mannheim und Heidelberg, Dr. Peter Kurz und Prof. Dr. Eckart Würzner, der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises Stefan Dallinger und der Präsident des Polizeipräsidiums Mannheim appellieren deshalb gemeinsam an die Bevölkerung, Kontakte zu reduzieren und in der Silvesternacht zuhause zu bleiben, um das Infektionsgeschehen weiter zu minimieren.

Zudem weisen sie eindringlich daraufhin, auf das Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr gänzlich zu verzichten. Das Personal in den Kliniken und Notfallambulanzen in der Region arbeitet derzeit bereits an seiner Belastungsgrenze, sodass zusätzliche medizinische Versorgungen von Verletzungen, die durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerk entstehen können, vermieden werden sollten.

„Da wir alles dafür tun müssen, dass das Infektionsgeschehen nicht neu befeuert wird, gelten auch an Silvester die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Ich bin froh, dass die ganz große Mehrheit dafür VerstäMannheimndnis hat. Das ist ein Hoffnungszeichen für den Start in das Jahr, in dem wir diese Krise überwinden wollen. Dass die Impfungen schon begonnen haben, sollte uns Kraft geben für die kommenden Wochen. Passen Sie weiter auf sich und andere auf und bleiben Sie gesund! Ich wünsche Ihnen allen ein wirklich gutes neues Jahr“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

„Das wird ein ganz anderes Silvester, als wir es gewohnt sind – leise, ohne Feuerwerk, ohne große Feiern“, ist sich Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner sicher. „Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sind hart, gelten aber auch an Silvester uneingeschränkt. Das bedeutet, dass nach 20 Uhr niemand mehr ohne triftigen Grund seine Wohnung oder sein Grundstück verlassen darf. Bitte halten Sie sich an die Regeln, bleiben Sie zuhause und reduzieren Sie Ihre Kontakte. Wir haben dennoch allen Grund positiv auf 2021 zu schauen – dank der Impfung stehen die Chancen sehr gut, dass dieses Silvester in seiner Art einmalig bleiben wird und wir uns nächstes Jahr wieder alle näherkommen können. Ich wünsche Ihnen ein gutes Neues und bleiben Sie gesund!“

„Dieses Jahr werden wir eine ruhige Silvesternacht erleben. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist verboten, die Kontakt- und Ausgangssperren gelten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, unser bereits enorm belastetes Gesundheitssystem aufgrund der Corona-Pandemie nicht weiter zu strapazieren. Und das begrüße ich sehr. Trotz aller Einschränkungen wünsche ich Ihnen allen einen guten Rutsch und alles Gute für 2021“, ergänzt Landrat Stefan Dallinger.

Das Polizeipräsidium Mannheim bereitet sich wie in jedem Jahr akribisch auf den Jahreswechsel vor. Das Erhöhen von Mindeststärken auf allen Polizeirevieren und das zentrale Vorhalten von Einsatzkräften sind die Grundlagen der Einsatzplanungen für Silvester.

„Das Polizeipräsidium Mannheim, das für die Sicherheit von mehr als einer Million Menschen in Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis Verantwortung trägt, wird in der Silvesternacht die Personalstärken bei jedem seiner 17 Polizeireviere erhöhen. Zur Gewährleistung einer hohen Präsenz und vieler Kontrollen sowie zur Bewältigung anlassbezogener Ereignisse, haben wir zusätzliche Einsatzkräfte aufgerufen, um an neuralgischen Punkten in der Region offensiv agieren zu können“, erläutert Polizeipräsident Andreas Stenger das Einsatzkonzept zum Jahreswechsel. „Wir werden die Bestimmungen der CoronaVO durchsetzen und alles dafür tun, dass es nicht zu Ansammlungen an spezifischen Brennpunkten kommt. Auch wenn es schwer fällt – bitte halten Sie durch, seien Sie geduldig und solidarisch und bleiben Sie zuhause! Auf ein gutes und gesundes Neues Jahr“, schließt Stenger.

Polizeipräsidium Mannheim
30.12.2020

Anmerkung der Redaktion

Bitte beachten Sie das in Baden Württemberg eine Ausgangsbeschränkung von 20 – 5 Uhr gilt. Diese ist auch an Silvester in Kraft. Planen sie etwaige Silvesterbesuche also so das sie rechtzeitig wieder zu Hause sind oder aber fahren erst wieder frühestens um 5 Uhr am Neujahrsmorgen Heim.

Wir wünschen allen Leser/innen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins Neue Jahr. Viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit in 2021.

Speyer 24/7 News
29.12.2020

Silvester / Corona

Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.

Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr in Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf.

Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.

„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.

Stadt Speyer
29.12.2020

Anmerkung der Redaktion

Wir haben bei der Stadt Speyer extra noch einmal angefragt um Gewissheit zu folgenden Fragen zu erhalten:

Darf ich Silvester mit Freunden und Bekannten feiern?

Das dürfen sie solange sie sich an die Kontakbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht) halten. Denken sie bitte auch daran das von 21 – 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung in Kraft ist und sie entweder davor… oder dann im neuen Jahr ab 5 Uhr… nach Hause gehen müssen. In Badenwürttemberg ist bereits ab 20 Uhr die Ausgangsbeschränkung in Kraft.

Darf ich Feuerwerk vom Vorjahr noch abschießen?

Ja das dürfen Sie solange sie sich auf privatem Grund, sprich Gärten, Terrasse oder Balkon befinden. Auf der Straße oder Plätzen hingegen ist es verboten und mit einem Bussgeld von bis zu 500.- € belegt!

Darf ich mit Sekt (oder anderen alkoholischen Getränken) aufs neue Jahr anstossen?

Dies dürfen sie natürlich tun so lange sie sich an die Kontaktbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten) halten und dies ebenfalls NICHT im öffentlichen Raum passiert. Dort herrscht Bundesweit ein Konsumverbot von Alkohol. Im eigenen Garten, Vorgarten oder auf dem Balkon hingegen ist es erlaubt.

Wir wünschen allen Leser/innen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins Neue Jahr. Viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit in 2021.

Speyer 24/7 News
29.12.2020

Speyer / Corona

Oberbürgermeisterin reagiert auf die Beschlüsse von Bund und Ländern – Zusammenfassung der kommenden Maßnahmen – Stringente Test- und Quarantänestrategie unabdingbar

Nach den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder wurde am 25.11.2020 im Rahmen einer anschließenden Pressekonferenz verkündet, dass die Novembermaßnahmen bis mindestens 20. Dezember 2020 verlängert und zum Teil noch verschärft werden sollen. In diesem Zusammenhang ist eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zu erwarten, die die verkündeten Entscheidungen in eine gültige Rechtsgrundlage umsetzen wird.

„Es ist sehr zu begrüßen, dass die von Bund und Ländern nun gefassten Beschlüsse unsere städtische Allgemeinverfügung unterstreichen und dass einige längst überfällige Maßnahmen verkündet wurden, für die wir noch vor wenigen Wochen nicht das Einvernehmen mit dem Land herstellen konnten. Dazu gehören insbesondere die einheitlichen und strengeren Regeln zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an Arbeitsstätten“ führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Dass angesichts der hohen Infektionszahlen und der damit einhergehenden hohen Inzidenz in unserer Stadt viele Bürger*innen Ängste und Sorgen haben, ist verständlich. Allerdings sind die neuaufgetretenen Infektionen in den letzten Tagen größtenteils auf wenige Hotspots in Senioren- und Gemeinschaftsunterkünften zurückzuführen, in denen wir konsequent Reihentestungen veranlasst haben und für die nun glücklicherweise strengere Regelungen zum Schutz der Menschen erlassen wurden. Wir dürfen also hoffen, dass wir den Höhepunkt erreicht haben und sich die Zahlen in den kommenden Tagen und Wochen wieder rückläufig entwickeln werden“, so Seiler weiter. „Klar ist: eine stringente Test- und Quarantänestrategie ist unabdingbar für eine erfolgreiche Eindämmung der Pandemie“.

Was die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen angeht, gilt es zunächst die ausformulierte Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz abzuwarten. Bund und Länder betonen, dass in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden muss. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen und einem diffusen Infektionsgeschehen sollen die bereits geltenden Maßnahmen im Zusammenarbeit mit der Landesregierung lokal weiter verschärft werden.

Kontaktbeschränkungen

Angekündigt wurde außerdem, dass ab Dienstag, 1. Dezember 2020, die kontaktbeschränkenden Maßnahmen verschärft werden. Demnach sind die Bürger*innen weiter angehalten, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken – Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.

Weihnachten und Silvester

Für Weihnachten und die Tage zwischen den Jahren wurde bereits eine Ausnahmeregelung kommuniziert, gemäß derer zwischen dem 23. Dezember 2020 und dem 1. Januar 2021 Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis bis maximal zehn Personen möglich sein werden – Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Vor solchen Begegnungen, insbesondere mit älteren Familienangehörigen, ist es sinnvoll, in den fünf bis sieben Tagen zuvor stringent auf alle nicht notwendigen Kontakte zu verzichten und sich in eine Art freiwillige Quarantäne (Schutzwoche) zu begeben.

Zum Jahreswechsel 2020/21 empfehlen Bund und Länder, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt. Als örtlich zuständige Behörde wird die Stadtverwaltung nun prüfen, für welche Örtlichkeiten ein solches Abbrennverbot von Feuerwerk auszusprechen ist und zu gegebener Zeit entsprechend informieren. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt. 

Maskenpflicht

In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, haben alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch an allen öffentlichen Orten – auch unter freiem Himmel – an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten ist künftig grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sicher eingehalten werden kann.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer, die unter anderem die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Innenstadtbereich regelt, bleibt weiter in Kraft und wird nach Veröffentlichung der Rechtsverordnung des Landes wenn nötig erweitert oder angepasst.

Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen

Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat weiterhin oberste Priorität, zumal Schulen weiterhin keine Infektionsherde sind. In Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen gilt auf dem Schulgelände aller Schulen dort, wo der Abstand nicht eingehalten wird sowie grundsätzlich im Unterricht in weiterführenden Schulen ab Klasse 7 für alle Personen eine Maskenpflicht. Eine solche kann auch in 5. und 6. Klassen sowie an Grundschulen eingeführt werden.

In Städten und Regionen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen wird das Land Rheinland-Pfalz weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 (außer Abschlussklassen) mit den Schulen spezifisch abstimmen und umsetzen, damit die Umsetzung der AHA+L Regeln besser gewährleistet werden kann. Denkbar sind beispielsweise Wechsel- oder Hybridunterricht.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler betont: „In der aktuellen Situation würden wir die Einführung von Wechsel- oder Hybridunterricht sehr begrüßen. Bürgermeisterin Monika Kabs und ich haben uns diesbezüglich bereits an die zuständigen Landesbehörden gewandt. Aktuell stehen wird in Kontakt mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und haben von dort die Information erhalten, dass die ADD in Abstimmung mit dem Bildungsministerium des Landes in dieser Sache federführend ist und kurzfristig auf die Schulleitungen zugehen wird. Nach unserem Kenntnisstand sollen diese heute noch über das weitere Vorgehen informiert werden“.

Weiterhin sollen an Schulen künftig gezielt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden, um Infektionsketten schneller nachzuvollziehen. Nach der Positivtestung eines Schülers oder einer Schülerin erfolgt demnach eine sofortige Clusterisolation der Klasse zu Hause für zunächst fünf Tage ab Diagnosetag des Indexfalls. Eltern und andere Haushaltsmitglieder der betroffenen Schüler*innen werden ebenso wie die jeweiligen Lehrer*innen nicht unter Quarantäne gestellt. Nur bei Auftreten von Symptomen tritt eine Haushaltsquarantäne in Kraft. Nach fünf Tagen erfolgt ein Antigen-Schnelltest, nach dessen Ergebnis negativ getestete Schüler*innen wieder zum Unterricht zugelassen werden. Positiv getestete Schüler*innen werden in dreitägigen Abständen erneut zur Wiederzulassung getestet.

Senioren- und Pflegeeinrichtungen

Das Land Rheinland-Pfalz hat zum Schutz besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen und aufgrund der Beobachtung, dass nach wie vor zu viele Infektionen in die besonders gefährdeten Alten- und Pflegeeinrichtungen getragen werden, angekündigt, dass die Besucher*innenzahl künftig auf nur noch eine Person bzw. maximal zwei Personen aus einem Hausstand pro Tag beschränkt wird. Besucher*innen müssen zum Schutz ihrer Angehörigen FFP2-Masken tragen. Außerdem sollen alle Mitarbeiter*innen in Pflegeheimen wöchentlich getestet werden. In Regionen mit besonders hohen Inzidenzen, die über dem Landesdurchschnitt liegen, soll zweimal wöchentlich getestet werden.

Der Bund wird den vulnerablen Bevölkerungsgruppen gegen eine geringe Eigenbeteiligung insgesamt 15 FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Im Rahmen der nationalen Teststrategie werden für die einrichtungsbezogenen Testkonzepte ab dem 1. Dezember je Pflegebedürftigem 30 Schnelltests pro Monat vorgesehen.

Wirtschaft und Einzelhandel

Die Verlängerung der Novembermaßnahmen bedeutet auch, dass die seit 2. November geschlossenen Betriebe und Einrichtungen zunächst weiterhin geschlossen bleiben müssen. Betroffen davon sind beispielsweise Kultureinrichtungen, Gastronomie- und Hotelleriebetriebe sowie weitere Freizeiteinrichtungen.

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Für große Geschäfte über 800 qm Verkaufsfläche gilt, dass sich insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche befinden darf. Die Maskenpflicht gilt künftig auch vor den Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.

Die finanziellen Hilfen von Bund und Ländern für von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe und Selbstständige, Vereine und Einrichtungen werden auf Basis der Novemberhilfen in den Dezember verlängert. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III werden die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängert, um insbesondere den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Selbstständigen und die Reisebranche zu schützen.

Sobald die Rechtsverordnung des Landes veröffentlicht wird, kann diese unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. 

Bei allen nicht-medizinischen Fragen können sich Bürger*innen von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr unter der 0 62 32 – 14 13 12 an das Bürgertelefon der Stadt Speyer wenden.

Text: Stadt Speyer Foto: pixabay
27.11.2020

Silvester 2019

Einen guten Rutsch und ein frohes und gesundes Neues Jahr 2020 …

… wünschen wir all unseren Leserinnen und Lesern. Genießen Sie die letzten Stunden des Jahres 2019 im Kreise Ihrer Lieben. Haben Sie eine tolle Feier und einen friedlichen und schönen Jahreswechsel.

Achten Sie auf sich und andere beim Abbrennen des Feuerwerks und benutzen Sie sichere „Abschussrampen“ (z.B. schwere Flaschen oder Flaschen in Getränkekästen) für Raketen. Bei sogenannten Systemboxen klappen Sie unbedingt Standfüsse mit aus, wenn diese vorhanden sind.

Ebenfalls sollten Sie ein Auge auf andere Feiernde und deren Verhalten werfen… leider werden gerne Raketen und Signalmunition quer in die Menge geschossen.

Und wenn Sie dann hoffentlich gesund und munter ins neue Jahre gekommen sind, teilen Sie gerne das ein oder andere Bild vom Feuerwerk und/oder Ihrer Silvesterfeier mit uns. Natürlich gibt es auch eine Kleinigkeit zu gewinnen 😉

Senden Sie uns hierzu bitte bis spätestens 01.01.2020, 18 Uhr (wir möchten danach die Bilder veröffentlichen) eine Email an 24newsspeyer@web.de oder eine Whatsapp an 017647709206.

Mit dem Zusenden des bzw. der Bilder erklären Sie sich einverstanden, dass diese veröffentlicht werden dürfen!

Mitbewerbervergleich der KW 52 / 2019 aus Facebook. Wir wachsen organisch, also nicht wie „andere Mitbewerber“ welche seit 2 Monaten gesponserte Beiträge nutzen um zu versuchen gleichzuziehen 😉

Text und Foto: Speyer 24/7 News, dak Lektorin: Speyer 24/7 News, ank
31.12.2019

Tipps für Silvester 2019

Silvester 2019 / Wir sorgen für Sicherheit!

(Präsidumsbereich Rheinpfalz / Deutschland) – Auch 2019 ist uns die Sicherheit an Silvester ein wichtiges Anliegen. In den vergangenen Wochen haben wir uns auf den Jahreswechsel intensiv vorbereitet. Die Sicherheitslage hat sich in Deutschland gegenwärtig nicht verändert, auch für Rheinland-Pfalz und den Bereich unseres Polizeipräsidiums liegen keine Erkenntnisse auf mögliche Störungen der bevorstehenden Veranstaltungen vor. An den Orten, an denen traditionell viele Feiernde zusammenkommen, werden wir an Silvester verstärkt sichtbar sein. Die Anzahl der Einsatzkräfte im Präsidialbereich ist ähnlich hoch wie in den Vorjahren. Unsere eigenen Kräfte werden dabei durch Kolleginnen und Kollegen des Polizeipräsidium Einsatz, Logistik & Technik verstärkt. Das Polizeipräsidium Rheinpfalz wird alles Notwendige tun, damit unsere Bürgerinnen und Bürger den Jahresabschluss sicher feiern können und gut ins Jahr 2020 kommen. Dabei sind wir aber auch auf Sie angewiesen. Was sie für einen sicheren Jahreswechsel tun können…

Silvesterfeuerwerk – aber sicher

Für viele ist es am Jahreswechsel nicht wegzudenken: Das Silvesterfeuerwerk. Raketen, Knaller und bunte Leuchtfeuer sehen nicht nur toll aus, sie haben auch eine lange Tradition. Ganz ungefährlich sind die geräuschvollen Himmelsfärber allerdings nicht. In der Silvesternacht 2018 wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz insgesamt 18 Delikte im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern aufgenommen – davon vierzehn Fälle von Sachbeschädigung, drei Fälle von Körperverletzung sowie ein Fall von Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.

Umteure Sachschäden oder im schlimmsten Fall schwere Verletzungen zu vermieden, sollten Sie folgende Tipps zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern beachten:

  • Verzichten Sie auf selbstgebastelte oder für den deutschen Markt nicht zugelassene Feuerwerkskörper.
  • Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, kaufen.
  • Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.
  • Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.
  • Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
  • Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.
  • Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.
  • Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z.B. schwere Flaschen) verwenden.
  • Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.
  • Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
  • Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote und Einschränkungen.

Worauf Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern achten sollten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/29763/4152523

Wichtige Tipps zum sicheren Abbrennen von Knallern und wo das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt ist: https://www.polizei-beratung.de/presse/detailseite/silvesterkracher-sicherer-umgang-1/

Polizeipräsidium Rheinpfalz
27.12.2019

Umgang mit Schreckschuss- und Signalwaffen an Silvester und Neujahr

(Ludwigshafen / Deutschland) – Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel und das in diesem Zusammenhang übliche Abbrennen sowie Abschießen von Silvesterfeuerwerk weist der Bereich Öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung Ludwigshafen auf die dabei einzuhaltenden Vorschriften hin. Das Verschießen von speziell für Schreckschuss- und Signalwaffen zugelassener Silvestermunition ist ohne behördliche Erlaubnis lediglich auf befriedeten beziehungsweise umzäunten Anwesen zulässig. Dabei kann es sich um ein eigenes oder – mit Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers – auch um ein fremdes Grundstück handeln.

Um zu vermeiden, dass Geschosse das jeweilige Grundstück verlassen, muss die Schussabgabe senkrecht über den Kopf nach oben erfolgen, wobei auf genügend Abstand zu brennbaren Objekten zu achten ist.

Von Balkonen darf keine pyrotechnische Munition verschossen werden. Dies gilt auch für offen zugängliche Vorgärten und den öffentlichem Verkehrsraum.

Darüber hinaus ist auf die allgemein bekannten Vorschriften für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk, gerade auch im Sinne des vorbeugenden Brand- und Lärmschutzes zu achten. Pyrotechnische Gegenstände dürfen generell nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Pflegeheimen abgebrannt werden.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
27.12.2019

Vor dem Fest ist nach dem Fest

So entsorgen Sie Silvestermüll richtig

Eine fröhliche Silvesterparty mit Feuerwerk zum Jahreswechsel gehört einfach dazu. Nach den Feierlichkeiten nehmen Bewohner auf ihre Nachbarn und die Umwelt leider nicht immer Rücksicht: Nach der Silvesterparty liegen abgebrannte Feuerwerksreste und leere Sektflaschen nicht selten noch einige Tage später auf Grundstücken und Wegen verstreut, niemand zeigt sich für die Entsorgung verantwortlich.

Beseitigung des Abfalls von Silvesterfeiern:

Klare Regeln bezüglich der Entsorgung des Silvestermülls schreibt die jeweilige Stadt- oder Gemeindeordnung vor: So ist immer der Verursacher selbst – ob Privatperson oder Veranstalter – für die Müllbeseitigung verantwortlich. Frank Hennig: „Ist dieser nicht mehr feststellbar, steht leider der Grundstückseigentümer in der Pflicht. Streitigkeiten lassen sich vermeiden, wenn die Verursacher Straßen, Gehwege und Anlagen eigenverantwortlich reinigen oder die anschließende Säuberung an einen Dienstleister in Auftrag geben.“ Zeitlich muss die Müllentsorgung nicht in der Silvesternacht oder am frühen Morgen stattfinden, es ist ausreichend, wenn die Partyüberreste im Laufe des Neujahrtages beseitigt sind. Eine Entsorgung des Silvestermülls hat nicht allein aus optischen Aspekten Priorität: Für spielende Kinder oder auch für Tiere wie Hunde und Katzen können abgebrannte Raketen, Böller und zerbrochene Glasflaschen ein erhebliches Gefahrenpotential darstellen. Wichtig: Um Brandgefahr zu vermeiden, darf eine Entsorgung über die Restmülltonne erst dann erfolgen, wenn alle Feuerwerkskörper auch wirklich abgebrannt sind und keine Glut mehr vorhanden ist.

Über den Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

Fachlich ausgebildete Wohnungseigentums- und Mietverwalter von Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben sich im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) organisiert. Die aktuell über 115 Mitglieder verwalten in beiden Bundesländern etwa 105.000 Einheiten mit einem Wert von 12,6 Milliarden Euro. Der Verband ist Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (Berlin). Ziel ist es u.a., Wohnungs- und Miethauseigentümer zu aktuellen Immobilienthemen zu informieren, sie bei der Wahl des richtigen Verwalters zu beraten und im Streitfall zwischen Eigentümern und Verwaltern zu schlichten.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
27.12.2019

Verschiedenes / Tipps

Vor dem Fest ist nach dem Fest

So entsorgen Sie Weihnachtsbäume und Silvestermüll richtig

Ein toll geschmückter Weihnachtsbaum gehört für viele zum Weihnachtsfest einfach dazu, ebenso eine fröhliche Silvesterparty mit Feuerwerk zum Jahreswechsel. Nach den Feierlichkeiten nehmen Bewohner auf ihre Nachbarn und die Umwelt leider nicht immer Rücksicht: Sie lagern alte Weihnachtsbäume vor der Wohnungstür oder stellen den Baum – oft nicht einmal richtig abgeschmückt – einfach zu den Müllcontainern. Auch nach der Silvesterparty liegen abgebrannte Feuerwerksreste und leere Sektflaschen nicht selten noch einige Tage später auf Grundstücken und Wegen verstreut, niemand zeigt sich für die Entsorgung verantwortlich.

Entsorgung des Weihnachtsbaumes:

Der Baum muss immer komplett abgeschmückt sein, um von Kompostieranlagen verarbeitet werden zu können. Frank Hennig, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V.: „Eine Entsorgung des Baumes in Grünanlagen oder im Wald ist verboten. Der Ärger rund um die Baumentsorgung ist aber absolut vermeidbar, denn viele Kommunen holen die Bäume nach den Feiertagen ab und entsorgen sie kostenlos.“ Die Termine werden in der Tagespresse, in Mitteilungsblättern, im Abfallkalender oder im Internet veröffentlicht. In kleineren Gemeinden übernimmt die Weihnachtsbaumentsorgung gegen eine kleine Spende oft auch mal die Jugendfeuerwehr. Findet keine organisierte Abholung statt, können die Bewohner ihren Baum bei einer kommunalen Sammelstelle selbst abgeben oder kleine, abgeschmückte Bäume eigenhändig zerkleinern und – soweit das übliche Müllvolumen nicht überschritten wird – über die Biotonne entsorgen.

Beseitigung des Abfalls von Silvesterfeiern:

Klare Regeln bezüglich der Entsorgung des Silvestermülls schreibt die jeweilige Stadt- oder Gemeindeordnung vor: So ist immer der Verursacher selbst – ob Privatperson oder Veranstalter – für die Müllbeseitigung verantwortlich. Frank Hennig: „Ist dieser nicht mehr feststellbar, steht leider der Grundstückseigentümer in der Pflicht. Streitigkeiten lassen sich vermeiden, wenn die Verursacher Straßen, Gehwege und Anlagen eigenverantwortlich reinigen oder die anschließende Säuberung an einen Dienstleister in Auftrag geben.“ Zeitlich muss die Müllentsorgung nicht in der Silvesternacht oder am frühen Morgen stattfinden, es ist ausreichend, wenn die Partyüberreste im Laufe des Neujahrtages beseitigt sind. Eine Entsorgung des Silvestermülls hat nicht allein aus optischen Aspekten Priorität: Für spielende Kinder oder auch für Tiere wie Hunde und Katzen können abgebrannte Raketen, Böller und zerbrochene Glasflaschen ein erhebliches Gefahrenpotential darstellen. Wichtig: Um Brandgefahr zu vermeiden, darf eine Entsorgung über die Restmülltonne rst dann erfolgen, wenn alle Feuerwerkskörper auch wirklich abgebrannt sind und keine Glut mehr vorhanden ist.

Über den Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

Fachlich ausgebildete Wohnungseigentums- und Mietverwalter von Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben sich im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) organisiert. Die aktuell über 115 Mitglieder verwalten in beiden Bundesländern etwa 105.000 Einheiten mit einem Wert von 12,6 Milliarden Euro. Der Verband ist Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (Berlin). Ziel ist es u.a., Wohnungs- und Miethauseigentümer zu aktuellen Immobilienthemen zu informieren, sie bei der Wahl des richtigen Verwalters zu beraten und im Streitfall zwischen Eigentümern und Verwaltern zu schlichten.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
27.12.2019