Silvester 2022 / Neujahr 2023

Intensives Farbspektakel am Silvesterhimmel, leider auch viel Müll in Natur und auf Straßen/Plätzen zurückgelassen

Besonderes Lob an die Stadtreinigung Speyer

Was war das für ein farbenprächtiger, schöner, aber auch lauter Jahreswechsel. Man hat den Menschen angemerkt, dass vielen das Böllern gefehlt hat und dementsprechend die letzten beiden Jahre quasi nachgeholt wurden.

Auch wenn wir selbst, übrigens begeisterte Pyromanen von klein auf, das Böllern mittlerweile ablehnen, haben wir uns doch auch sehr an den wunderschönen Feuerwerksbatterien und Raketen erfreut. Und auch diese haben sich schon mit kräftigen Knall zerlegt, was unsere Hunde, aber bestimmt auch viele andere Tiere nicht sehr schön fanden.

Auf diesen Punkt wollen wir nun aber gar nicht lange eingehen, ist er zwar bewiesen aber halt doch strittig. Spricht doch Natur- und Tierschutz gegen einer Jahrhunderte alte Tradition… schön, dass wir dieses Jahr gesehen haben, dass auch erste Feuerwerkshersteller den Zeitgeist erkennen und Geräusch- sowie Plastik-reduziertes Feuerwerk (Silent Feuerwerk bzw. Green Feuerwerk) angeboten haben.

Was wir aber nun absolut nicht nachvollziehen können ist, wie man wohl einerseits in der Lage ist mehrere hundert Euro auszugeben, handwerkliches Geschick an den Tag zu legen und die Batterien weiter zu bauen und sogar Tragvorrichtungen anzubringen… diese dann in ein Naturerholungsgebiet auf den Sportplatz bzw. Spielplatz bringt, um sie dort zu zünden und dann seinen Müll einfach an Ort und Stelle liegen zu lassen.

Ein frohes Neues Jahr wäre anders. Was kümmert es mich… jemand anders wird es schon wegmachen. Wenn das der vorherrschende Geist für 2023 wird ,ist es wohl auch ein trauriges Jahr. Aber sein wir positiv und hoffen auf das Beste und dass es sich wohl nur um den Übermut einiger Weniger handelte.

Leider scheint es aber auch an vielen anderen Plätzen so auszusehen und wohl leider viele ihren Müll nicht wegzuräumen.

Ein besonderes Lob daher an dieser Stelle an die Stadtreinigung Speyer und ihre Mitarbeiter/innen. Diese sind nicht nur, bereits seit den frühen Morgenstunden, unterwegs und verbringen ihren Neujahrsmorgen damit, die Hinterlassenschaften der Anderen zu beseitigen. Nein, sie machen einen ausgezeichneten Job und sammeln wirklich alles ein und reinigen anschließend gründlich. Vielen Dank für euren Einsatz, ihr seid spitze.

Aus Sicht der Polizei und Rettungsdienste scheint es in unserer Region soweit relativ ruhig geblieben zu sein, Gott sei Dank. Liest man Meldungen aus anderen Teilen Deutschlands, kann man da nur froh sein. So ist in Leipzig ein 17 jähriger beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern gestorben, einem 42 jährigen in Friemar bei Gotha mussten beide Unterarme amputiert werden und in Schleiz verlor ein 21 jähriger seine Hand.

Natürlich handelte es sich bei allen Vorfällen um illegale Feuerwerkskörper, die online bzw. im Ausland gekauft wurden… dennoch werden auch sonst die Notaufnahmen gut gefüllt gewesen sein und Knalltrauma bis hin zu Verbrennungen und verletzten Gliedmaßen wohl auch in diesem Jahr die Behandlungsstatistik anführen.

Am schlimmsten war der Jahreswechsel mal wieder in unserer Hauptstadt. So wurden dort gezielt Einsatzkräfte von Mobs aus teilweise 60 – 80 Menschen gezielt mit Pyrotechnik beschossen und so nicht nur massiv gefährdet, sondern auch am Ausüben ihrer lebenswichtigen Tätigkeit gehindert. Autos wurden mittels Feuerwerk in Brand gesetzt, Ladenscheiben weggeböllert und die Polizei selbst twitterte: „Unsere Kollegen/innen kamen schnell und wurden dann sprichwörtlich unter Beschuss genommen“.

Hoffen wir also auch da, dass es sich um jugendlichen Leichtsinn, alkoholisierten Übermut und einfach nur eine absolut untolerierbare Blödheit handelt.

Nochmals möchten wir den Mitarbeiter/innen der Stadtreinigung Speyer, aber natürlich auch den Mitgliedern der Blaulichtfamilie sowie den medizinischen Personal danken, dass wir wieder einen schönen Jahreswechsel hatten. Den vielen „Feuerwerkern“ für ihr herrliches Feuerwerk, das sie uns gestern Abend beschert haben und danke auch, dass die meisten ihren Müll bereits sogar im Anschluss entsorgt haben. Und den Vernünftigen, die zwar noch Bestände haben, aber wissen, dass ausschließliche Knalleffekte seit 4 Uhr verboten sind und auch das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse F2, nur noch bis heute Nacht um 23:59:59 erlaubt ist. Ab dem 02.01. bis zum 31.12.2023 ab 18 Uhr ist es dann wieder komplett verboten und nur mit einer beantragen Sondergenehmigung zulässig. Auch an Hochzeiten, Geburtstagen, Sportevents und anderem benötigt man eine solche Ausnahmegenehmigung oder macht sich ansonsten eines Vergehens im Sprengstoffparagraphen schuldig… und das kann teuer werden.

Also freut euch, wenn ihr noch was übrig habt und hebt es lieber bis Silvester diesen Jahres auf, dort soll Feuerwerk eh zwischen 50 – 100 % teurer werden, also freut man sich doch, wenn man dann noch Preisgünstigeres aus dem Vorjahr hat.

Sehen Sie hier ein Kurzvideo des Silvesterfeuerwerkes aus Speyer West:

Sehen Sie hier ein Kurzvideo eines Lesers von der Villa Ludwigshöhe aus Edenkoben mit Blick über die Metropolregion:

Text, Foto & Video 1: Speyer 24/7 News, dak Video 2: Leser Jens Kirsch Lektorin: Speyer 24/7 News,ank
02.01.2023

Allgemeinverfügung der Stadt Speyer

Stadt erlässt Allgemeinverfügung zur Silvesternacht und verlängert Allgemeinverfügung zum Verbot von nicht angemeldeten Versammlungen

Die Stadtverwaltung verlängert die Allgemeinverfügung zu nicht angemeldeten Versammlungen auf dem Gebiet der Stadt Speyer. Demnach wird die für Montag, 3. Januar 2022 nicht ordnungsgemäß angemeldete Versammlung sowie jede weitere thematisch vergleichbare Ersatzversammlung in der Zeit vom 30. Dezember 2021 bis 2. Januar 2022 in Speyer ganztägig untersagt.

Hintergrund der Allgemeinverfügung und deren Verlängerung analog zur Stadt Landau und den Landkreisen Germersheim und Südliche Weinstraße ist der am 13. Dezember erstmalig durchgeführte sogenannte „Montagsspaziergang“ von Gegnern der Corona-Maßnahmen, u.a. der „Freien Pfälzer“, die in den sozialen Medien zur Teilnahme an den Märschen aufgerufen hatten.

„Zu diesen Treffen wird gerade über Social Media unter dem Deckmantel eines „Spaziergangs“ systematisch mobilisiert und damit sowohl die allgemeine Sicherheits-, als auch die Infektionslage zugespitzt. Denn bei ordnungsgemäß und rechtzeitig angemeldeten Versammlungen, die rechtlich zugelassen sind, kann die Stadt vorab den Charakter der Veranstaltung ermitteln, Unterstützung bieten und gegebenenfalls durch bestimmte Auflagen einen sicheren Rahmen gewährleisten. Dieser Schutz wird aber bei unkontrollierten Ansammlungen wie wir sie zuletzt erleben mussten, gezielt unterwandert. Daher haben wir uns für ein Verbot solcher Versammlungen entschieden, auch um Krankenhäuser, Rettungskräften sowie Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr, die um den Jahreswechsel besonders beansprucht sind, einer nicht potenziell noch größeren Belastung auszusetzen“, zeigt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf. „Dass ausgerechnet zwei Mitglieder des Stadtrates bei der vergangenen untersagten Versammlung teilgenommen haben, führt nicht nur vor Augen, dass sich die Bereitschaft zu einer solchen Teilnahme durch alle Bevölkerungsgruppen zieht, sondern ist in Anbetracht der bewussten Unterwanderung behördlicher Anordnungen sehr bedenklich“, so die Stadtchefin.

Silvesternacht

Außerdem erlässt die Stadtverwaltung für den Zeitraum vom 31. Dezember 2021 ab 22.00 Uhr bis einschließlich 1. Januar 2022 um 03.00 Uhr eine Allgemeinverfügung. Demnach besteht an bestimmten öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen im Stadtgebiet Speyer auch im Freien die Verpflichtung, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske), eine FFP2-Maske oder eine Maske vergleichbaren Standards zu tragen. Betroffen ist insbesondere der Innenstadtbereich, nämlich die gesamte Maximilianstraße einschließlich Domplatz, Geschirrplätzel und Postplatz, sowie deren Seitenstraßen, aber auch der Berliner Platz und der Platz der Stadt Ravenna. Die Gesamtheit der betroffenen Bereiche kann der Verfügung entnommen werden.

Die Stadtverwaltung stützt sich damit auf die 29. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 22. Dezember 2021, mit der die Landesregierung in Folge der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz auf das weiterhin rasch zunehmende Infektionsgeschehen und die damit einhergehende sich dramatisch verschlechternde Situation in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen in Rheinland-Pfalz reagiert hat. Daraus ergibt sich das bundesweite Verbot von Menschenansammlungen, die über zehn geimpfte/genesene Personen bzw. Ungeimpfte plus Personen des eigenen Hausstands und max. zwei weiteren Personen eines anderen Hausstands hinausgehen.

Dennoch kann es gerade in der Silvesternacht auf publikumsträchtigen Straßen und Plätzen zu unbeabsichtigten Kontakten kommen, die das Risiko einer Ansteckung deutlich erhöhen.

„Um das Gesundheitssystem nicht noch mehr zu belasten, ist die Maskenpflicht daher eine geeignete Maßnahme, die die Übertragungsmöglichkeiten und -wege minimiert. Sie stellt für die oder den Einzelnen auch keine unzumutbare Einschränkung dar“, erläutert Stefanie Seiler.
Die Einsatzkräfte der Polizei werden in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen den Kommunalen Vollzugsdienst bei den Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen.

Auch vom Abbrennen von Feuerwerkskörpern rät die Stadt ebenso wie die Landesregierung dringend ab.
Bürgermeisterin Monika Kabs richtet einen dringenden Appell an die Bürgerschaft: „Nach dem Brandschutzgesetz darf allgemein keine Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen gezündet werden, und das aus gutem Grund. Aber besonders in der Pandemie ist jeder Feuerwerkskörper, der nicht gezündet wird, ein Gewinn für unsere Krankenhäuser. Ich möchte daher die Speyererinnen und Speyerer bitten, sich insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Welle mit der Omikron-Variante an die Vorgaben und Empfehlungen zu halten und auch im heimischen Garten auf Feuerwerk zu verzichten. Auch ein gemütliches Abendessen im kleinen Kreis und vielleicht das friedliche Knistern einer Wunderkerze können den Jahreswechsel gebührend einleiten.“

Der genaue Wortlaut der erlassenen Allgemeinverfügungen kann unter www.speyer.de/corona eingesehen werden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
31.12.2021

Frohes neues Jahr 2021

Liebe Leser/innen, liebe Geschäftspartner/innen, liebe Freunde/innen

wir bedanken uns für ein Jahr voller Treue und Freundschaft. Viele von Ihnen haben unsere Beiträge fleißig verfolgt, geteilt und kommentiert. Sie haben ihren Freunden und Bekannten von uns erzählt und wir konnten weiterwachsen.

Obwohl dieses Jahr uns Alle vor viele neue Herausforderungen gestellt hat konnten wir auch viel Positives abgewinnen. Wir hoffen Ihnen erging es ähnlich?

Wir wünschen Ihnen für 2021 viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit. Achten Sie auf sich, aber auch auf andere. Haben Sie viele schöne Momente und hoffentlich können wir bald Alle wieder unbeschwert feiern, wie es sich für Pfälzer gehört.

In diesem Sinne wünschen wir einen schönen und friedlichen Jahreswechsel sowie einen guten Start in 2021.

Und hier noch das Abschlußfeuerwerk vom Brezelfest 2019 als kleine Entschädigung fürs Böllern heute Abend:

Speyer 24/7 News
31.12.2020

Corona / Speyer

Corona-Fallzahlen vom Dienstag, 29.12.2020

Trotz Impf- und Abstrichzentrum in Speyer gab es für Dienstag keine aktualisierten Zahlen. Somit können wir vom Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinlandpfalz leider nur diese Zahlen übernehmen. Zumindest ist die Inzidenz damit nochmals deutlich gefallen und liegt nun nur noch knapp über der des Rhein-Pfalz-Kreises (135,8).

Speyer 24/7 News
30.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1606 (+/- 0)
Davon bereits genesen: 971
Todesfälle: 21 (+/- 0)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 146,4
Warnstufe: Rot

Stand: 28.12.2020, 14:05 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
30.12.2020

Corona-Schutzimpfungen in Senioren- und Pflegeheimen bis Mitte Januar abgeschlossen

Am 28. Dezember 2020 konnten die mobilen Impfteams des Deutschen Roten Kreuzes die ersten Corona-Schutzimpfungen im Speyerer Seniorenheim „Am Adenauerpark“ vornehmen.            
Wie das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und der dafür zuständige DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz auf Anfrage von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nun mitteilten, werden bis zum 13. Januar 2021 die übrigen Speyerer Einrichtungen Impftermine erhalten.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zeigt sich entsprechend zuversichtlich: „Ich freue mich sehr, dass die Impfungen in den Senioren- und Pflegeheime bereits Mitte Januar erfolgt sein werden. Ich bin dem Land und dem DRK angesichts der zuletzt hohen Infektionszahlen in Speyer sehr dankbar, dass die Impfungen so rasch durchgeführt werden können. Es ist schön zu sehen, dass unsere Bemühungen Früchte tragen und ich hoffe, dass sich dies auch an den Infektionszahlen bemerkbar machen wird.“

Folgende Impftermine durch mobile Teams des DRK sind geplant: Am Mittwoch, 30. Dezember 2020 wird im „Haus am Germansberg“ und im „Bürgerhospital“ geimpft. Im neuen Jahr sollen am 4. Januar 2021 in den Einrichtungen „Burgfeld“ und „Salier-Stift“ sowie am 13. Januar im „Storchenpark“ Impfungen erfolgen.

Die Termine für die Einrichtungen „St. Martha“ und „Haus Edelberg“ folgen.

Bürgermeisterin Monika Kabs spricht an dieser Stelle ihren Dank an die Pfleger*innen und Einrichtungsleitungen aus: „Sie haben in den vergangenen Wochen ungeheure Kräfte und Energien eingesetzt und sind dabei auch oft an Ihre Grenzen geraten. Für diese Leistung haben Sie meine große Anerkennung und ich wünsche Ihnen, dass Sie nun zusammen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörigen endlich etwas Licht am Ende des Tunnels sehen können.“

Stadt Speyer
30.12.2020

Geltende Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21

Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu und auch die erste Nacht im Neuen Jahr wird pandemiebedingten Beschränkungen unterliegen. „Auch wenn es den Bürgerinnen und Bürgern schwer fallen wird, so können wir einen auch nur annähernd vergleichbaren Jahreswechsel, wie wir ihn bisher kannten und zelebriert haben, nicht gewähren. Zu groß ist die Gefahr, dass die Infektionszahlen aufgrund dieses Anlasses steigen und unsere bisherigen Kraftanstrengungen, insbesondere der letzten Wochen, zunichte gemacht werden“, verweist Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf das Risiko möglicher Lockerungen der zurzeit geltenden Beschränkungen. Wurden die Regelungen zu Weihnachten etwas weniger streng gehandhabt, um die Feiertage im engsten Kreis der Familie zu ermöglichen, so wird es für Silvester keine entsprechenden Lockerungen geben.

Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.

Für Speyer gilt entsprechend der Allgemeinverfügung der Stadt nach wie vor und noch mindestens bis zum 10. Januar 2021 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden können. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Speyer einen triftigen Grund dafür hat.

Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann appelliert diesbezüglich an die Vernunft der Speyerer*innen: „Da die Situation in unseren Krankenhäusern nach wie vor kritisch und die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, bitten wir darum, auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten. Bereits erworbenes Feuerwerk kann bei sachgerechter Lagerung auch bis zum kommenden Jahr problemlos aufbewahrt werden.“

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Speyer und die Polizei werden am 31. Dezember 2020 ab 20 Uhr ihre Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen mit verstärktem Personal mittels Streifenfahrten und -gängen durchführen. Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann hält dazu an, den Behörden keinen Anlass zu einem Einsatz zu geben: „Es ist definitiv nicht die Zeit, die geltenden Regeln zu missachten und somit die eigenen Bedürfnisse über das Gemeinwohl zu stellen. Es kommt auf uns alle an, durchzuhalten und vor allem zusammenzuhalten, um das neue Jahr hoffnungsvoll begrüßen zu können.“

Lesen sie hierzu auch die Regelungen und Beschränkung für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz, zu Silvester, unter:

Silvester / Corona – Speyer 24/7 News (speyer24news.com)

Stadt Speyer
30.12.2020

Silvester / Corona

Speyer

Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.

Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr in Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf.

Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.

„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.

Stadt Speyer
29.12.2020

Anmerkung der Redaktion

Wir haben bei der Stadt Speyer extra noch einmal angefragt um Gewissheit zu folgenden Fragen zu erhalten:

Darf ich Silvester mit Freunden und Bekannten feiern?

Das dürfen sie solange sie sich an die Kontakbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht) halten. Denken sie bitte auch daran das von 21 – 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung in Kraft ist und sie entweder davor… oder dann im neuen Jahr ab 5 Uhr… nach Hause gehen müssen. In Badenwürttemberg ist bereits ab 20 Uhr die Ausgangsbeschränkung in Kraft.

Darf ich Feuerwerk vom Vorjahr noch abschießen?

Ja das dürfen Sie solange sie sich auf privatem Grund, sprich Gärten, Terrasse oder Balkon befinden. Auf der Straße oder Plätzen hingegen ist es verboten und mit einem Bussgeld von bis zu 500.- € belegt!

Darf ich mit Sekt (oder anderen alkoholischen Getränken) aufs neue Jahr anstossen?

Dies dürfen sie natürlich tun so lange sie sich an die Kontaktbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten) halten und dies ebenfalls NICHT im öffentlichen Raum passiert. Dort herrscht Bundesweit ein Konsumverbot von Alkohol. Im eigenen Garten, Vorgarten oder auf dem Balkon hingegen ist es erlaubt.

Wir wünschen allen Leser/innen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins Neue Jahr. Viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit in 2021.

Speyer 24/7 News
29.12.2020

Geltende Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21

Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu und auch die erste Nacht im Neuen Jahr wird pandemiebedingten Beschränkungen unterliegen. „Auch wenn es den Bürgerinnen und Bürgern schwer fallen wird, so können wir einen auch nur annähernd vergleichbaren Jahreswechsel, wie wir ihn bisher kannten und zelebriert haben, nicht gewähren. Zu groß ist die Gefahr, dass die Infektionszahlen aufgrund dieses Anlasses steigen und unsere bisherigen Kraftanstrengungen, insbesondere der letzten Wochen, zunichte gemacht werden“, verweist Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf das Risiko möglicher Lockerungen der zurzeit geltenden Beschränkungen. Wurden die Regelungen zu Weihnachten etwas weniger streng gehandhabt, um die Feiertage im engsten Kreis der Familie zu ermöglichen, so wird es für Silvester keine entsprechenden Lockerungen geben.

Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.

Für Speyer gilt entsprechend der Allgemeinverfügung der Stadt nach wie vor und noch mindestens bis zum 10. Januar 2021 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden können. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Speyer einen triftigen Grund dafür hat.

Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann appelliert diesbezüglich an die Vernunft der Speyerer*innen: „Da die Situation in unseren Krankenhäusern nach wie vor kritisch und die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, bitten wir darum, auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten. Bereits erworbenes Feuerwerk kann bei sachgerechter Lagerung auch bis zum kommenden Jahr problemlos aufbewahrt werden.“

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Speyer und die Polizei werden am 31. Dezember 2020 ab 20 Uhr ihre Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen mit verstärktem Personal mittels Streifenfahrten und -gängen durchführen. Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann hält dazu an, den Behörden keinen Anlass zu einem Einsatz zu geben: „Es ist definitiv nicht die Zeit, die geltenden Regeln zu missachten und somit die eigenen Bedürfnisse über das Gemeinwohl zu stellen. Es kommt auf uns alle an, durchzuhalten und vor allem zusammenzuhalten, um das neue Jahr hoffnungsvoll begrüßen zu können.“

Stadt Speyer
30.12.2020

Präsidialbereich Rheinpfalz

Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020

Gemeinsame Pressemeldung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, der Städte Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal (Pfalz) und Speyer sowie des Rhein-Pfalz-Kreises

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.

Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr in Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf. Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.

„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.

Polizeipräsidium Rheinpfalz
30.12.2020

Regeln und Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21

Auch das Jahresende unterliegt den pandemiebedingten Beschränkungen und es wird zu Silvester und Neujahr keine Lockerungen geben.

Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.

Für den Rhein-Pfalz-Kreis gilt entsprechend der Allgemeinverfügung eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung einen triftigen Grund dafür hat. Diese Regelung hat noch bis mindestens 10. Januar 2021 Bestand. Das Nichtbeachten der Ausgangsbeschränkung kann mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro pro beteiligter Person geahndet werden.

Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Der Hintergrund für diese Maßnahme ist die momentan immer noch kritische Situation in den umliegenden Krankenhäusern. Da die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, sollte auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten werden, um nicht weitere Kapazitäten in den Krankenhäusern zu binden.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger und bittet um Verständnis für die Maßnahmen. Gemeinsam werden wir durchhalten und zusammenzuhalten, um hoffnungsvoll in das neue Jahr zu gehen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020

Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis

Silvester 2020 / Appell der Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg, des Landrats des Rhein-Neckar-Kreises und des Präsidenten des Polizeipräsidiums Mannheim

Corona-Krise, Lockdown, Ausgangsbeschränkung – dies sind die Themen des Jahres 2020, die die Menschen in der Region und darüber hinaus auch im Neuen Jahr beschäftigen werden.

Silvester steht nun unmittelbar vor der Tür. Die allgemeinen Corona-Regeln, wie das Einhalten des Mindestabstandes, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sowie die Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften sind einfache, aber effektive Maßnahmen, an die sich jeder halten sollte.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten über Silvester und an Neujahr uneingeschränkt weiter. Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen wird es nicht geben.

Zudem ist es bereits seit dem 22. Dezember deutschlandweit verboten, Silvesterfeuerwerk der Kategorie F 2 zu verkaufen. Darüber hinaus ist auch das Zünden von Böllern und Pyrotechnik im öffentlichen Raum untersagt.

Die Oberbürgermeister der beiden Großstädte Mannheim und Heidelberg, Dr. Peter Kurz und Prof. Dr. Eckart Würzner, der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises Stefan Dallinger und der Präsident des Polizeipräsidiums Mannheim appellieren deshalb gemeinsam an die Bevölkerung, Kontakte zu reduzieren und in der Silvesternacht zuhause zu bleiben, um das Infektionsgeschehen weiter zu minimieren.

Zudem weisen sie eindringlich daraufhin, auf das Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr gänzlich zu verzichten. Das Personal in den Kliniken und Notfallambulanzen in der Region arbeitet derzeit bereits an seiner Belastungsgrenze, sodass zusätzliche medizinische Versorgungen von Verletzungen, die durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerk entstehen können, vermieden werden sollten.

„Da wir alles dafür tun müssen, dass das Infektionsgeschehen nicht neu befeuert wird, gelten auch an Silvester die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Ich bin froh, dass die ganz große Mehrheit dafür VerstäMannheimndnis hat. Das ist ein Hoffnungszeichen für den Start in das Jahr, in dem wir diese Krise überwinden wollen. Dass die Impfungen schon begonnen haben, sollte uns Kraft geben für die kommenden Wochen. Passen Sie weiter auf sich und andere auf und bleiben Sie gesund! Ich wünsche Ihnen allen ein wirklich gutes neues Jahr“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

„Das wird ein ganz anderes Silvester, als wir es gewohnt sind – leise, ohne Feuerwerk, ohne große Feiern“, ist sich Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner sicher. „Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sind hart, gelten aber auch an Silvester uneingeschränkt. Das bedeutet, dass nach 20 Uhr niemand mehr ohne triftigen Grund seine Wohnung oder sein Grundstück verlassen darf. Bitte halten Sie sich an die Regeln, bleiben Sie zuhause und reduzieren Sie Ihre Kontakte. Wir haben dennoch allen Grund positiv auf 2021 zu schauen – dank der Impfung stehen die Chancen sehr gut, dass dieses Silvester in seiner Art einmalig bleiben wird und wir uns nächstes Jahr wieder alle näherkommen können. Ich wünsche Ihnen ein gutes Neues und bleiben Sie gesund!“

„Dieses Jahr werden wir eine ruhige Silvesternacht erleben. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist verboten, die Kontakt- und Ausgangssperren gelten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, unser bereits enorm belastetes Gesundheitssystem aufgrund der Corona-Pandemie nicht weiter zu strapazieren. Und das begrüße ich sehr. Trotz aller Einschränkungen wünsche ich Ihnen allen einen guten Rutsch und alles Gute für 2021“, ergänzt Landrat Stefan Dallinger.

Das Polizeipräsidium Mannheim bereitet sich wie in jedem Jahr akribisch auf den Jahreswechsel vor. Das Erhöhen von Mindeststärken auf allen Polizeirevieren und das zentrale Vorhalten von Einsatzkräften sind die Grundlagen der Einsatzplanungen für Silvester.

„Das Polizeipräsidium Mannheim, das für die Sicherheit von mehr als einer Million Menschen in Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis Verantwortung trägt, wird in der Silvesternacht die Personalstärken bei jedem seiner 17 Polizeireviere erhöhen. Zur Gewährleistung einer hohen Präsenz und vieler Kontrollen sowie zur Bewältigung anlassbezogener Ereignisse, haben wir zusätzliche Einsatzkräfte aufgerufen, um an neuralgischen Punkten in der Region offensiv agieren zu können“, erläutert Polizeipräsident Andreas Stenger das Einsatzkonzept zum Jahreswechsel. „Wir werden die Bestimmungen der CoronaVO durchsetzen und alles dafür tun, dass es nicht zu Ansammlungen an spezifischen Brennpunkten kommt. Auch wenn es schwer fällt – bitte halten Sie durch, seien Sie geduldig und solidarisch und bleiben Sie zuhause! Auf ein gutes und gesundes Neues Jahr“, schließt Stenger.

Polizeipräsidium Mannheim
30.12.2020

Anmerkung der Redaktion

Bitte beachten Sie das in Baden Württemberg eine Ausgangsbeschränkung von 20 – 5 Uhr gilt. Diese ist auch an Silvester in Kraft. Planen sie etwaige Silvesterbesuche also so das sie rechtzeitig wieder zu Hause sind oder aber fahren erst wieder frühestens um 5 Uhr am Neujahrsmorgen Heim.

Wir wünschen allen Leser/innen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins Neue Jahr. Viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit in 2021.

Speyer 24/7 News
29.12.2020

Silvester / Corona

Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.

Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr in Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf.

Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.

„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.

Stadt Speyer
29.12.2020

Anmerkung der Redaktion

Wir haben bei der Stadt Speyer extra noch einmal angefragt um Gewissheit zu folgenden Fragen zu erhalten:

Darf ich Silvester mit Freunden und Bekannten feiern?

Das dürfen sie solange sie sich an die Kontakbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht) halten. Denken sie bitte auch daran das von 21 – 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung in Kraft ist und sie entweder davor… oder dann im neuen Jahr ab 5 Uhr… nach Hause gehen müssen. In Badenwürttemberg ist bereits ab 20 Uhr die Ausgangsbeschränkung in Kraft.

Darf ich Feuerwerk vom Vorjahr noch abschießen?

Ja das dürfen Sie solange sie sich auf privatem Grund, sprich Gärten, Terrasse oder Balkon befinden. Auf der Straße oder Plätzen hingegen ist es verboten und mit einem Bussgeld von bis zu 500.- € belegt!

Darf ich mit Sekt (oder anderen alkoholischen Getränken) aufs neue Jahr anstossen?

Dies dürfen sie natürlich tun so lange sie sich an die Kontaktbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten) halten und dies ebenfalls NICHT im öffentlichen Raum passiert. Dort herrscht Bundesweit ein Konsumverbot von Alkohol. Im eigenen Garten, Vorgarten oder auf dem Balkon hingegen ist es erlaubt.

Wir wünschen allen Leser/innen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins Neue Jahr. Viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit in 2021.

Speyer 24/7 News
29.12.2020

Feuerwehr

Relativ ruhige Silvesternacht für die Feuerwehr Speyer

Am 31.12.2019 musste die Feuerwehr Speyer zu insgesamt vier Einsätzen ausrücken. 

Der erste Einsatz am Morgen führte uns auf die Verbindungsspange von der B9 zur Landauerstraße kurz vor dem Polygongelände. Dort verunfallte, wahrscheinlich aufgrund der herrschenden Straßenglätte, ein PKW und landete mit dem Dach auf dem neben der Straße führenden Feldweg. 

Der Lenker war nicht eingeklemmt und wurde bereits vom Rettungsdienst ins Krankenhaus verbracht. Die Feuerwehr klemmte aus Brandschutzgründen die Batterie ab und sicherte die Unfallstelle ab.

Wenig später brannte auf dem Festplatz ein PKW im Motorraum. Um an den Brandherd zu gelangen, musste die Seitenscheibe eingeschlagen werden. So konnte man die Motorhaube ohne zusätzlichen Schaden öffnen und den Schwelbrand gezielt ablöschen.

Der dritte Einsatz war ein Wasserschaden in einem Garten Im Erlich, der sich als Wasserrohrbruch herausstellte. Die Feuerwehr schloss das Ventil. Es waren keine weiteren Maßnahmen durch die Feuerwehr erforderlich.

Der letzte Einsatz im Jahr 2019 war allerdings etwas größer, denn es brannte um 23:23 Uhr eine Gartenhütte im Kleingartengebiet Schwarzer Weg. Die Anfahrt gestaltete sich ob der Örtlichkeit nicht einfach. Mit mehreren C-Rohren und mehreren Trupps unter Atemschutz konnte das Feuer gelöscht werden. Da dieser Einsatz über Mitternacht hinaus dauerte, mussten sich die eingesetzten Einsatzkräfte noch an der Einsatzstelle ein gutes Neues Jahr wünschen.

Am 01.01.2020 ging es dann nach 1 Uhr zu den ersten beiden Einsätzen im Neuen Jahr. Beide kleinere Einsätze waren Müllbrände am Berliner Platz und im Ginsterweg, die schnell abgelöscht werden konnten.

Am Morgen musste dann noch eine ausgelöste Brandmeldeanlage in einem Industriebetrieb in der Industriestraße abgearbeitet werden. Es war kein Feuer und kein Rauch feststellbar, so dass keine Maßnahmen zu treffen waren.

Presse- und Medienteam der Feuerwehr Speyer
02.01.2020

Silvester 2019

Einen guten Rutsch und ein frohes und gesundes Neues Jahr 2020 …

… wünschen wir all unseren Leserinnen und Lesern. Genießen Sie die letzten Stunden des Jahres 2019 im Kreise Ihrer Lieben. Haben Sie eine tolle Feier und einen friedlichen und schönen Jahreswechsel.

Achten Sie auf sich und andere beim Abbrennen des Feuerwerks und benutzen Sie sichere „Abschussrampen“ (z.B. schwere Flaschen oder Flaschen in Getränkekästen) für Raketen. Bei sogenannten Systemboxen klappen Sie unbedingt Standfüsse mit aus, wenn diese vorhanden sind.

Ebenfalls sollten Sie ein Auge auf andere Feiernde und deren Verhalten werfen… leider werden gerne Raketen und Signalmunition quer in die Menge geschossen.

Und wenn Sie dann hoffentlich gesund und munter ins neue Jahre gekommen sind, teilen Sie gerne das ein oder andere Bild vom Feuerwerk und/oder Ihrer Silvesterfeier mit uns. Natürlich gibt es auch eine Kleinigkeit zu gewinnen 😉

Senden Sie uns hierzu bitte bis spätestens 01.01.2020, 18 Uhr (wir möchten danach die Bilder veröffentlichen) eine Email an 24newsspeyer@web.de oder eine Whatsapp an 017647709206.

Mit dem Zusenden des bzw. der Bilder erklären Sie sich einverstanden, dass diese veröffentlicht werden dürfen!

Mitbewerbervergleich der KW 52 / 2019 aus Facebook. Wir wachsen organisch, also nicht wie „andere Mitbewerber“ welche seit 2 Monaten gesponserte Beiträge nutzen um zu versuchen gleichzuziehen 😉

Text und Foto: Speyer 24/7 News, dak Lektorin: Speyer 24/7 News, ank
31.12.2019