Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Mittwoch (14.04.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2395 ( + 18 )
Davon bereits genesen: 2021
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 176,0 ( + 21,7 )
Warnstufe: Rot

Stand: 14.04.2021, 14:10 Uhr

Speyer mit der 5. höchsten Inzidenz in Rheinland-Pfalz leider immer noch weit oben mit dabei.
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Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
15.04.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Dienstag (13.04.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2377 ( + 10 )
Davon bereits genesen: 2009
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 154,3 ( – 19,7 )
Warnstufe: Rot

Stand: 13.04.2021, 14:10 Uhr

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Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
14.04.2021

Speyer

Digitale Bürgerbeteiligung zur Landesgartenschau-Bewerbung

Am kommenden Samstag, 17. April 2021, heißt es von 10.00 bis 13.00 Uhr „Aufbrezeln. Aufblühen!“. Denn wir starten zusammen mit dem Planungsbüro die erste größerer Bürgerbeteiligung zur Landesgartenschau-Bewerbung für das Jahr 2026.

Zusammen mit dem Planungsstab wird der aktuelle Stand der Bewerbung, das Bewerbungsverfahren sowie der Weg zu Machbarkeitsstudie skizziert. Im Anschluss können alle interessierten Bürger*innen in Kleingruppen über das Pro und Contra sowie Ihre Wünsche und Anregungen diskutieren.

Wir hoffen und freuen uns über eine rege Teilnahme. Die digitale Bürgerbeteiligung wird als Videokonferenz über Zoom abgehalten. Die Einwahldaten werden ab Dienstag auf unserer Aktionsseite www.speyer.de/landesgartenschau2026 veröffentlicht, die an diesem Tag freigeschaltet wird. Dort findet ihr dann auch weitere und immer wieder aktualisierte Informationen sowie einen Zeitplan bis zur Einreichung der Bewerbung Mitte Oktober. Rückfragen könnt ihr schon heute per Mail an LGS2026@stadt-speyer.de richten.

Stadt Speyer
13.04.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Montag (12.04.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2367 ( + 16 zum Vortag und + 24 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 1993
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 174,0 ( +15,8 gegenüber Freitag )
Warnstufe: Rot

Stand: 12.04.2021, 11:10 Uhr

Speyer, auch nach dem Wochenende, mit der 4. höchsten Inzidenz in ganz RLP
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Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
13.04.2021

Durchgeführte Schnelltests am Wochenende in Speyer

Im neuen Schnelltestzentrum der Johanniter-Unfall-Hilfe auf dem Festplatz am:

Samstag, 10. April 2021 136 Personen getestet wurden, davon 1 positiv und 135 negativ und am

Sonntag, 11. April 2021 124 Personen, davon 1 positiv und 123 negativ.

Im Schnelltestzentrum des ASB in der Seekatzstraße wurden am Samstag, 10. April 2021 338 Personen getestet – alle waren negativ.

Stadtverwaltung Speyer
13.04.2021

18. CoBeLVO verlängert und geändert – neue Absonderungsverordnung – Ausnahmen von Test- und Absonderungspflicht für Geimpfte

Am Samstag, 10. April 2021, hat das Land Rheinland-Pfalz die Gültigkeit der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung mittels der 2. Änderungsverordnung zur 18. CoBeLVO bis einschließlich 25. April 2021 verlängert und die geltenden Regeln in einigen Punkten angepasst.

Darüber hinaus hat das Land Rheinland-Pfalz am vergangenen Samstag eine neue Absonderungsverordnung erlassen, die am Montag in Kraft tritt und bis zum 10. Mai 2021 gilt.

Die Absonderungsverordnung wurde um einen Passus zu „Selbsttests“ ergänzt. Demnach müssen Personen, deren Selbsttest auf das Coronavirus ein positives Ergebnis aufweist, einen PoC-Antigentest (Schnelltest) durch geschultes Personal vornehmen lassen. Ist das Ergebnis positiv, hat sich die betreffende Person unverzüglich in Absonderung zu begeben.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler verweist auf die Problematik, die sich aus dieser Regelung ergibt: „Indem bei einem positiven Selbsttest kein PCR-, sondern lediglich ein PoC-Antigentest erforderlich ist, wird die Ermittlung von Virusmutanten maßgeblich erschwert. Eine Testung auf Mutation ist nur mittels PCR-Testung möglich – fällt diese weg, fließt weder der Infektionsfall noch die potentielle Ermittlung einer Mutation in die Statistik ein und erzeugt somit eine Lücke in der Bewertung des Infektionsgeschehens.“      
Die Stadt Speyer ist diesbezüglich in Kontakt mit dem Land getreten, um eine Überarbeitung dieser Regelung anzuregen.

Gemäß der geänderten Absonderungsverordnung sind außerdem Ausnahmen von der Pflicht zur Absonderung von Hausstandsangehörigen und sogenannten „engen Kontaktpersonen“ vorgesehen. So unterliegen vollständig geimpfte Personen, deren zweite Impfung 14 Tage zurückliegt und die keine typischen Symptome einer Coronavirus-Infektion aufweisen, nicht länger der Absonderungspflicht – es sei denn, sie sind Patient*innen oder Bewohner*innen von stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen.       
Zusätzlich sind für diese Personen Ausnahmen von der Absonderungspflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet, das nicht Virusvariantengebiet ist, vorgesehen.

Die 2. Änderungsverordnung der 18. CoBeLVO umfasst insbesondere Ausnahmen für vollständig geimpfte und zugleich symptomlose Personen. So sind geimpfte und symptomfreie Personen von der gemäß Verordnung vorgesehenen Testpflicht, wie bei der Inanspruchnahme bestimmter körpernaher Dienstleistungen oder bei Besuch der Außengastronomie, befreit.
Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz ist dem Betreiber der entsprechenden Einrichtung in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen.

Die Stadt Speyer befindet sich mit dem Land im Austausch, wie ein solcher digitaler Impfnachweis konkret aussehen soll.

Des Weiteren können Landkreise und kreisfreie Städte, die als Modellkommune RLP anerkannt sind, bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 in Abstimmung mit dem Gesundheits­ministerium Allgemeinverfügungen erlassen, die Regelungen wie weitergehende Öffnungen enthalten.
Die Stadt Speyer, deren Inzidenz aktuell bei 174,0 liegt und noch nicht als Modellkommune RLP fungiert, ist von dieser Regelung derzeit nicht betroffen.

Außerdem wurden die Rahmenbedingungen für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Kindertagesstätten und die dortige Maskenpflicht konkretisiert: Die Kinderbetreuung soll grundsätzlich in festen Angeboten und bei konstanten Personalzuordnungen erfolgen. Zu den einzuhaltenden Hygieneregelungen zählt die Maskenpflicht in der Einrichtung einschließlich des Außengeländes nunmehr auch während der pädagogischen Interaktion mit den betreuten Kindern.

Stadtverwaltung Speyer
13.04.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Freitag (09.04.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2343 ( + 17 )

Davon bereits genesen: 1977
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 158,2 ( + 15,8 )
Warnstufe: Rot

Stand: 09.04.2021, 14:10 Uhr

Stand gestern, sind nun alle Gemeinden, Städte und Kreise Rot. 14 davon auch bei Inzidenz über 100 und somit in der „Notbremse“
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Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
10.04.2021

Johanniter-Unfall-Hilfe etabliert Schnellteststation auf dem Festplatz

Bereits ab Samstag um 10 Uhr kann man sich auf dem Festplatz testen lassen.

Die erste zusätzliche Teststation, die die Stadt Speyer und die verschiedenen Speyerer Hilfsorganisationen gemeinsam realisieren, startet schon am Samstag, 10. April 2021, auf dem Festplatz. Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverband Speyer wird dort ab 10 Uhr bereitstehen, um testwillige Speyerer*innen und Besucher*innen der Domstadt mittels PoC-Antigenschnelltest abzustreichen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, es muss allerdings vor Ort mit Wartezeiten gerechnet werden. Die Teststation wird künftig samstags und sonntags von 10 Uhr bis nachmittags bzw. bei guten Witterungsbedingungen und entsprechend hoher Nachfrage bis 18 Uhr geöffnet sein.

Aufgebaut wurde die verkehrs- und parktechnisch sehr günstig gelegene Schnellteststation am gestrigen Donnerstag von Kräften der Johanniter-Unfall-Hilfe, des THW Ortsverbands Speyer und des städtischen Baubetriebshofs.

Schnelltestschulungen für Unternehmen, Betriebe und Gastronomen

Private Unternehmen und Betriebe sind angehalten, ihren Mitarbeiter*innen regelmäßig eine Testmöglichkeit zu bieten. Auch die perspektivische Öffnung von Gastronomie und Einzelhandel ist eng an negative Schnelltestnachweise gebunden. Testen darf jedoch nur, wer in der Anwendung der PoC-Antigenschnelltests geschult ist. Solche Schulungen bieten die Johanniter in Theorie und Praxis in Kooperation mit und auf dem Gelände des Technik-Museums Speyer (Eventhalle) ab sofort zu festen Schulungsterminen an. Für diese Termine ist eine Anmeldung unter https://juh.link/m6e8xo erforderlich.

Gerne schulen die Johanniter auch im eigenen Unternehmen vor Ort. Anfragen zu Schulungen richten Interessierte bitte an corona.speyer@johanniter.de oder telefonisch an 0 62 32 – 1009-10.

Medizinisches Personal gesucht

Die Johanniter sind weiterhin auf der Suche nach ehrenamtlichem Personal, insbesondere mit medizinischer Ausbildung, das gegen eine Aufwandsentschädigung aktiv in der Schnellteststation mitarbeiten möchten. Anfragen hierzu richten Interessierte an test.speyer@johanniter.de.

Gemeinsame Medien-Information der Stadt Speyer und der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverband Speyer
10.04.2021

Speyer

Modernisierung und Digitalisierung des Speyerer Friedhofes

Das Friedhofskonzept 2025 sieht vor, den Speyerer Friedhof mittelfristig zu einer Anlage umzustrukturieren, die den strukturellen Veränderungen sowie den gesellschaftlichen Anforderungen und Wünschen gerecht wird. Dazu gehört zweifelsohne auch eine zukunftsorientierte Digitalisierung.

„Insbesondere die nachrückende Generation der sogenannten „digital natives“, also Menschen, die mit Computern und digitalen Medien bereits aufgewachsen sind, erwartetet von Behörden und Verwaltungen eine intensive Vernetzung mittels nutzerfreundlichen und bürgerorientierten digitalen Angeboten. Auch im Friedhofsbereich bieten sich hier viele neue Chancen und Wege, um einerseits die verwaltungsseitige Arbeit zu erleichtern und anderseits attraktive digitale Angebote für die Bürger*innen der Stadt zu schaffen“, führt Sandra Selg, Beigeordnete für Digitalisierung, aus.

So ermöglicht beispielsweise die Einführung des webbasierten Systems IRIS 3 Friedhof für die Friedhofsverwaltung die Erstellung und fortlaufende Analyse eines digitalen Friedhofsplans, inklusive einer schnellen und maßgetreuen Erfassung von Gräbern, Grün- und Wegflächen sowie anderen Ausstattungsmerkmalen. Durch eine direkte Anbindung an Friedhofsdatenbanken, wie z. B. WinFriedSE, ist der digitale Plan stets aktuell. Darüber hinaus können sämtliche Inhalte der Datenbank abgefragt und in geometrischen Kontext gesetzt werden. Weiterhin bietet ein Kalender, der auch in App-Form angezeigt werden kann, Bestatter*innen die Möglichkeit, auf dem Smartphone den Sterbekalender einzusehen und die Trauerhalle zu buchen, während sich die Öffentlichkeit über kommende Bestattungstermine informieren kann.

„Aus diesem Zusammenspiel heraus, wäre es möglich, sich digital freie Gräber anzeigen zu lassen, eine strukturierte Grabvergabe anzubieten, eine bedarfsorientierte Abteilungsplanung zu vollziehen, den Kunden*innen bei Grabaussuchterminen auf einem Tablet alle notwendigen Daten und Fakten aufzuzeigen und gegebenenfalls sogar online Gräber neu zu pachten bzw. zu verlängern. Der Friedhof wäre damit im Bereich der Digitalisierung zukunftssicher aufgestellt“, erläutert die zuständige Beigeordnete Irmgard Münch-Weinmann.

In einem ersten Umsetzungsschritt wurde das Friedhofsgelände am Freitag, 9. April 2021 zwischen 10 und 13 Uhr mit einer Drohne überflogen, um die Grablagen noch im unbelaubten Baumzustand optimal erfassen zu können. Die so gewonnenen Aufnahmen werden anschließend als Datengrundlage für das System IRIS 3 Friedhof dienen.

Eine weitere Maßnahme des Digitalisierungsprozesses auf dem Speyerer Friedhof ist die Ausstattung historisch bedeutender Grabstätten – sogenannter Vermächtnisgräber – mit QR-Codes. Dies ermöglicht Interessierten sich direkt auf dem Smartphone über die umfassende Historie der Grabstätte bzw. der dort beigesetzten Person und ihre historischen Verbindungen zu Speyer und zur Region zu informieren. Zu diesem Zwecke werden insgesamt 300 Gräber mit QR-Codes versehen und die dazugehörigen Informationen digital aufbereitet.

Weiterhin könnte ein interaktives Infoterminal Friedhofsbesucher*innen, die auf der Suche nach einem bestimmten Grab sind, barrierefrei und rund um die Uhr die gewünschte Information liefern. Das würde einerseits die Friedhofsverwaltung entlasten, bei der viele Anfragen dieser Art eingehen, und andererseits einen Mehrwert für die Bürger*innen schaffen, da diese die gesuchten Informationen jederzeit online und unabhängig von Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung erhalten könnten.

Die Stadt Speyer bemüht sich aktuell um eine Förderung der Umsetzungskosten beim Land Rheinland-Pfalz.

Stadtverwaltung Speyer
10.04.2021

Corona & Verkehrsnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen vom Donnerstag (08.04.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2326 ( + 21 )

Davon bereits genesen: 1963
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 142,4 ( + 7,9 )
Warnstufe: Rot

Stand: 08.04.2021, 14:10 Uhr

Lediglich 2 Kreise sind noch Orange.
Sehen sie hier die Karte in höherer Auflösung: Karte_Stufen_2021-04-08.jpg (2480×3507) (rlp.de)

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
09.04.2021

Verkehrsnotizen

Straßenreparatur am Postplatz

Aufgrund eines Straßenschadens musste die Straße um das Altpörtel ab Donnerstag (08.04.21) und bis voraussichtlich 20. April 2021 für den Verkehr voll gesperrt werden.

Die Zufahrt zur Innenstadt durch das Altpörtel ist in dieser Zeit ausschließlich für Busse und Taxis möglich. Der Lieferverkehr für die anliegenden Geschäfte muss von Domseite her anfahren. Eine Abfahrt durch das Altpörtel ist möglich.

Für weitere Fragen stehen die Tiefbauabteilung und Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung.

Stadt Speyer
09.04.2021

Speyer / Aktuell

Stadt Speyer untersagt angemeldete Versammlung auf dem Domplatz

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass die Versammlungsbehörde die für Samstag, 10. April 2021 angemeldete Versammlung auf dem Domplatz unter dem Motto „Sans haine, sans armes, sans violence“ nach eingehender Prüfung untersagt hat. Mit Blick auf das Infektionsgeschehen, die hohe und weiterhin deutlich über dem Landesschnitt liegende Inzidenz, steigende Patientenzahlen in den Speyerer Krankenhäusern sowie die weite Verbreitung der Virusmutation B.1.1.7. im Stadtgebiet ist die Durchführung einer solchen Veranstaltung aktuell nicht vertretbar.

„Selbstverständlich sind wir uns der hohen Bedeutung des Rechts auf Versammlungsfreiheit bewusst. Wie wichtig eine genaue Abwägung ist, zeigt sich schon dadurch, dass die Ausübung der Versammlungsfreiheit mit der 18. CoBeLVO einem grundsätzlichen präventiven Verbot unterworfen wurde. Eine mögliche Erlaubniserteilung liegt im Ermessen der Verwaltung. Der Schutz von Leib und Leben einer breiten Bevölkerung ist ein herausragendes verfassungsrechtliches Schutzgut, das in diesem besonderen Fall über das Recht auf Versammlungsfreiheit zu stellen ist. Ein Verbot der Versammlung ist daher das einzig wirksame Mittel, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verhindern. Das zeigen sowohl unsere Erfahrungen, als auch die anderer Städte“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

„Die Versammlungsleitung ist bei einer Versammlung in Pandemiezeiten dafür verantwortlich, alles in ihrer Macht stehende dafür zu tun, die Virusausbreitung wirksam einzudämmen. Schon im Rahmen und im Nachgang des Kooperationsgespräches hat sich allerdings gezeigt, dass die Versammlungsleitung nur ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein diesbezüglich an den Tag legt. Es wurde weder das zwingend notwendige Hygienekonzept eingereicht, noch wurden konkrete Aussagen dazu getroffen, wie die grundlegendsten Schutzmaßnahmen wie Abstandsgebot und Maskenpflicht durchgesetzt werden sollen“, fügt Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann hinzu.

Da eine öffentliche Versammlung an prominenter Stelle im Stadtgebiet durchgeführt werden sollte, könnte durch die Versammlungsleitung weder sichergestellt noch verhindert werden, dass sich weitere Personen der Versammlung anschließen. Die angemeldete Teilnehmer*innenzahl von 66 Personen könnte daher deutlich nach oben variieren. Demnach handelt es sich bei den Teilnehmer*innen nicht um einen abgrenzbaren Personenkreis – was eine anschließende Kontaktnachverfolgung nahezu unmöglich macht. Für die Beurteilung der epidemiologischen Vertretbarkeit kommen etwaige Gegendemonstrant*innen hinzu, die nicht auszuschließen sind.

Nach gewissenhafter Abwägung und Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens hat die Versammlungsbehörde der Stadt Speyer die angemeldete Versammlung daher untersagt. Der Versammlungsleitung steht nun der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße offen.

Stadt Speyer
09.04.2021

Corona, Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen vom Mittwoch (07.04.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2305 ( + 6 )

Davon bereits genesen: 1961
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 134,5 ( – 27,7 )
Warnstufe: Rot

Stand: 07.04.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
07.04.2021

Stadtnotizen

Haus der Familie K.E.K.S. jetzt in Trägerschaft der Stadt Speyer

Zum 01.01.2021 übernimmt die Stadtverwaltung Speyer die Trägerschaft des Hauses der Familie K.E.K.S. (Kontakte für Eltern und Kinder in Speyer) und ermöglicht somit den Erhalt und die Erweiterung der pädagogischen Angebote für Familien im Stadtgebiet.

Zum Fortbestand des Hauses der Familie K.E.K.S. beantragte der damalige Vorstand von K.E.K.S. e.V. im November 2019 die Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt Speyer. Diese erfolgte mit der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses zum 1. Januar 2021. Die Stadtverwaltung stellte im Rahmen der Übernahme eine Koordinationskraft in Person von Diplom-Pädagogin Lisa Fedun ein, die für den Ausbau und die Professionalisierung des pädagogischen Angebots zuständig ist. Die Vorstandsmitglieder des ehemaligen Vereins gründeten Ende des letzten Jahres den Förderverein „K.E.K.S. plus e.V.“, um auch weiterhin bei der Durchführung des Angebots mitzuwirken und zu unterstützen. Die Vorstandsvorsitzende ist Alexandra Stumpp, unterstützt wird sie von den Vorstandsmitgliedern Carolin Henn und Martina Elsner.

Das Familienzentrum und Haus der Familie K.E.K.S. erfüllt einen präventiven Auftrag, indem Gelegenheiten für Familien geschaffen werden, sich im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe zu Erziehungsthemen auszutauschen. Zudem soll die Vernetzung untereinander und die Teilnahme an Bildung gefördert werden. „Die offenen Baby- und Familiencafés in K.E.K.S. sollen auch unter städtischer Trägerschaft die zentralen Angebote für Eltern mit Kindern von null bis drei Jahren darstellen und Familien weiterhin einen niedrigschwelligen Zugang zu den Beratungs-und Bildungsangeboten des Hauses bieten“, betont Koordinationskraft Lisa Fedun.

So sollen weitere Kooperationen, insbesondere mit den Frühen Hilfen der Stadt, fortgeführt und ausgebaut werden. Die Angebote sind bedarfsgerecht, generationenübergreifend und sozialraumorientiert gestaltet, um vorwiegend Familien aus dem Stadtteil zu erreichen.

Coronabedingt sind die Türen des Hauses zwar schon seit Monaten für Besucher*innen geschlossen, hinter den Kulissen sind die Vorbereitungen für eine Wiedereröffnung allerdings in vollem Gange. Diese erfolgt, sobald das Infektionsgeschehen es erlaubt.

Stadtverwaltung Speyer
07.04.2021

Binsfeld-Seen: Wasserrinne vertieft

Die Wasserverbindung an der Insel zwischen Binsfeldsee und Kuhuntersee ist in den letzten Jahren derart stark verlandet, dass das Rettungsteam der DLRG an die Stadt herangetreten ist. Die Retter*innen hatten die Sorge, nicht mehr von ihrer Station am Binsfeldsee in den Kuhuntersee zu gelangen, ohne mit dem Boot an dem Nadelöhr auf Grund zu laufen.

Damit die Rettungsaktionen des DLRG nicht buchstäblich im Sande verlaufen, wurde die Verbindung nun vor Beginn der Badesaison durch die Stadtverwaltung vertieft. Ein Spezialbagger hat die Rinne auf 2 bis 2,5 Meter Tiefe ausgebaggert. Das Material wurde an den Seiten angelagert, sodass hier eine kleine Flachwasserzone entstanden ist.

Die Landzunge, die von Norden zwischen Gänsdrecksee und Binsfeldsee verläuft, ist nun aber nur noch auf dem Landweg oder schwimmend zu erreichen. Die Stadtverwaltung warnt Badegäste im Binsfeld, dass die Möglichkeit der annähernd fußläufigen Querung der Wasserrinne nun nicht mehr besteht.

Stadtverwaltung Speyer
07.04.2021

Verkehrsnotizen

Im Rothschild gesperrt

Aufgrund privater Umbauarbeiten wird die Straße Im Rothschild auf Höhe der Hausnummer 7 ab dem 12. April bis voraussichtlich 23. April 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird der betroffene Straßenteil beidseitig als Sackgasse ausgewiesen. Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
07.04.2021

Speyer

Sandbienen: Nützlich und ungefährlich

Im Frühjahr, pünktlich zu den ersten warmen Tagen, erscheinen sie meist in größeren Ansammlungen und kreisen flach über den vegetationsfreien Bereichen von Sand- und Lehmböden: die Sand- oder Erdbienen. Was da zunächst zu sehen ist, sind die Männchen, die einige Tage vor den Weibchen aus dem warmen Boden schlüpfen. Sandbienen sind, auch wenn das zunächst nicht so scheinen mag, solitär, also einzeln lebend. Sie haben keinen Nestverteidigungstrieb wie die schwarmlebende Honigbiene oder Wespen und Hornissen.

Hier sieht man klar den Unterschied, links die Sandbiene und rechts eine Honigbiene.

Die zahlreich an Spielplätzen wie beispielsweise auf dem Roßsprung sowie an Schulen und Kindergärten auftretenden Tierchen sind in der Regel harmlos. Die Männchen haben keinen Stachel, die Weibchen sind beschäftigt mit dem Bau der Brutröhre. Da diese Bienenart, wie übrigens alle Wildbienen, nach der Bunderartenschutzverordnung geschützt ist, darf sie von den Menschen nur respektvoll beobachtet und in Ruhe gelassen werden. Selbstverständlich werden seitens der Stadtverwaltung keine Bekämpfungsmaßnahmen vorgenommen. An den der Verwaltung bekannten Standorten werden in Bereichen engen Kontakts zwischen Biene und Mensch Hinweisschilder zur Information der Menschen aufgestellt.

Sandbienenweibchen beim Nahrungssammeln für den Nachwuchs in der Brutröhre.

Die zahlreich auftretenden Männchen sterben nach der Paarung schnell, sodass der „Spuk“ nach etwa drei bis vier Wochen vorüber ist. Die Weibchen fliegen dann zwischen der Brutröhre und Trachtpflanzen hin und her und legen den Vorrat für die in der Röhre schlüpfenden Larven an. Sie sichern damit eine neue Generation Sandbienen, die im kommenden Frühjahr zum Vorschein kommen wird.

Stadtverwaltung Speyer
07.04.2021