Wirtschaft, Finanzen & Rente

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Landesregierung veröffentlicht 22. CoBeLVO: bademaxx startet in die Sommer-Saison

bademaxx-Freibad öffnet am 11. Juni, Sauna am 25. Juni

„Das bademaxx-Freibad kann am 11. Juni geöffnet werden. Eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher besteht nicht“, so das Fazit von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur 22. Corona-Bekämpfungsversordnung (CoBeLVO) der Landesregierung, die am 1. Juni veröffentlicht wurde. „Ich freue mich sehr, dass wir auch in Speyer in die Freibadsaison starten können. Mein Dank gilt den Verantwortlichen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des bademaxx ohne deren Mithilfe eine Öffnung nicht möglich wäre, betonte Seiler. Sie appellierte an die Besucherinnen und Besucher zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Einhaltung der Regeln, damit diese Herausforderung für alle Beteiligten gut bewältigt werden könne. 

Das Betriebs- und Hygienekonzept für das Freibad werde derzeit an die Vorgaben der Landesregierung angepasst und mit der Infektionsschutzbehörde der Stadt Speyer abgestimmt, ergänzte Wolfgang Bühring, Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer (SWS), Betreiber des Sport- und Erlebnisbades bademaxx. Das Betriebskonzept sehe wieder eine Öffnung in zwei Zeitspannen (vormittags 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, nachmittags 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr) vor. „Damit nach wie vor die Abstandsregeln eingehalten werden können, sind maximal 500 Personen pro Zeitspanne möglich“, erklärte Bühring. Der Zutritt sei wie bereits in der letzten Saison mittels Online-Tickets möglich, die ab 8. Juni über die bademaxx-Homepage und die MeinSpeyer-App gebucht werden könnten. Badegäste, die nicht Internet-fähig seien, könnten die Tickets mittels ec-Karte im Kundenzentrum der SWS in der Industriestraße erwerben. Die Eintrittspreise seien im Vergleich zum Vorjahr unverändert (vormittags: Erwachsene 3,30 Euro, Ermäßigte 2,20 Euro, nachmittags: Erwachsene 4,20 Euro, Ermäßigte 3,30 Euro). „Durch die Online-Buchung sind Kontaktdatenverfolgung und Plausibilitätsprüfung möglich, die in der aktuellen Bekämpfungsversordnung gefordert werden“, betonte der SWS-Geschäftsführer.

Überraschend ermöglicht die Landesregierung in der 22. CoBeLVO auch die Öffnung von Saunaeinrichtungen. Ursprünglich war die gemeinsame Öffnung von Hallenbädern und Saunen zu einem späteren Zeitpunkt geplant. „Wir können die bademaxx-Sauna am 25. Juni öffnen“, sagte Bühring dazu. Der Besuch werde von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr für einen Komplettpreis von 15,00 Euro möglich sein. Im Gegensatz zum Freibad werde für den Eintritt in die Sauna eine Testpflicht bzw. ein Impfnachweis bestehen. Während der Zeitspanne könnten 70 Personen die Sauna besuchen. Auch hier müsste noch das Betriebs- und Hygienekonzept angepasst werden, so Bühring. Bereits im Oktober 2020 war die Sauna unter Pandemiebedingungen geöffnet, die erste Zeitspanne hatte sich jedoch nicht bewährt, da kaum Gäste kamen. Die Nachmittagszeiten waren überwiegend ausgebucht.

Über die Öffnung von Hallenbädern wurde in der neuen Verordnung noch nicht entschieden. „Eine Öffnung des bademaxx-Hallenbades könnte ab 28. August, dem Ende der Sommerferien angestrebt werden“, informierte Bühring. Ein Parallelbetrieb von Hallenbad und Freibad sei aufgrund der zu erwartenden unterschiedlichen Besucherbegrenzungen schwer umsetzbar. Denkbar wäre es für die SWS schon während der Sommermonate Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche im Freizeitbecken des Hallenbades anzubieten, die Freigabe der Landesregierung vorausgesetzt.

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
03.06.2021

Stadtwerke wegen Brückentags geschlossen

Am Freitag, 04.06.2021, bleiben die Stadtwerke in der Industriestraße geschlossen. Der Abfallwirtschaftshof am Sonnenberg ist Freitag und Samstag regulär in Betrieb. Die Grünabfallcontainer stehen am 05.06.2021 von 8.00 bis 13.00 Uhr im Welfenweg und in der Seilerbahn.

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
03.06.2021

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im Mai 2021

Erste Zeichen der Besserung

„Im Mai zeigen sich erste Anzeichen für eine umfassende Besserung am Arbeitsmarkt. Die Folgen der Corona-Krise sind immer zwar noch sehr deutlich sichtbar, werden aber etwas kleiner.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Mai: -84.000 auf 2.687.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -126.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen im Mai 2021 mit 2.687.000 um 84.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 15.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent. Im Vergleich zum Mai des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 126.000 verringert. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Minus von 0,2 Prozentpunkten. Allerdings war der Mai 2020 bereits massiv von der Corona-Krise betroffen. Deren Folgen belaufen sich auf ein Plus von gut 450.000 Arbeitslosen bzw. 1,0 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im April auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Mai bei 3.492.000 Personen. Das waren 90.000 weniger als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Mai für 96.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit hat die angezeigte Personenzahl weiter deutlich nachgegeben.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis März 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 2,61 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit ist die Zahl im März 2021 erstmals seit November, als die erneuten Eindämmungsmaßnahmen Wirkung zeigten, wieder gesunken.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, lassen aktuell jedoch eine Aufwärtsbewegung erkennen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im April 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Mit 44,50 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 231.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis März 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 38.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im März nach Hochrechnungen der BA um 16.000 auf 33,63 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im März mit 6,90 Millionen 347.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahr
esmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Im Mai waren 654.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 70.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 19.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Mai 2021 um 4 Punkte auf 108 Punkte. Er liegt damit 17 Punkte über dem Wert des bereits von Corona betroffenen Vorjahresmonat Mai 2020. Gegenüber März 2020, dem letzten Monat vor dem ersten Lockdown, gibt es einen Rückgang von 6 Punkten.

Geldleistungen

870.000 Personen erhielten im Mai 2021 Arbeitslosengeld, 153.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Mai bei 3.924.000. Gegenüber Mai 2020 war dies ein Rückgang von 97.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2020 bis Mai 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 367.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 33.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. 177.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 451.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 15.000 weniger als vor einem Jahr. In diesem Rückgang spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 234.000 im Mai noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im Mai aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter: https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.06.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer

Corona-bedingte Ausnahme verlängert: Kurzfristige Beschäftigung ist 2021 für 4 Monate möglich

Eine kurzfristige Beschäftigung kann auch in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie länger ausgeübt werden. Zwischen März und Oktober 2021 ist sie für vier Monate oder 102 Tage möglich. Entscheidend dabei ist, dass die Beschäftigung von vornherein vertraglich oder aufgrund ihrer Art befristet ist. Dies ist gerade bei Erntehelfern in der Landwirtschaft der Fall, aber auch bei Ferienjobs von Schülern oder Studenten.

Verdienst spielt keine Rolle

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle. Es werden keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt und somit auch keine Rentenanwartschaften erworben. Aber: Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn die Beschäftigung den Lebensunterhalt sichert, also berufsmäßig ausgeübt wird.

Verlängerung wegen Corona-Pandemie

Kurzfristige Beschäftigungen sind grundsätzlich auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt. Die erneute Verlängerung soll den Personalwechsel in den Betrieben und die Mobilität von Saisonarbeitskräften in der Corona-Pandemie reduzieren.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
03.06.2021

Für Steuererklärung 2020: Rentenversicherung bescheinigt Rentenhöhe

Auch Rentner müssen bis zum 31. Juli ihre Steuererklärung für 2020 abgeben. Die Deutsche Rentenversicherung bescheinigt ihnen dazu die Höhe der Rente und der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2020. Diese Angaben können in die Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ eingetragen werden.

Bescheinigung online oder telefonisch anfordern

Wer Anfang des Jahres keine Rentenbezugsmitteilung 2020 von der Rentenversicherung erhalten hat, kann diese im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung oder unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 480 16 anfordern. Dazu braucht man nur die Versicherungsnummer. Zugeschickt wird sie dann per Post.

Steuererklärung wird einfacher

Übrigens: Die Rentenversicherung hat die Daten bereits Anfang des Jahres auch an die Finanzämter übermittelt. Für Rentenbezieher wird die Steuererklärung damit einfacher. Seit diesem Jahr müssen sie die Werte nicht mehr selbst in die entsprechenden Vordrucke eintragen. Über ihre Rentenbezugsbescheinigung wissen sie aber, was dem Finanzamt gemeldet wurde.

Nicht jeder Rentner muss Steuern zahlen

Viele Rentner müssen keine Steuern zahlen. Wer 2020 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen, wenn die Bruttorente höher als rund 13 700 Euro jährlich ist (bei Verheirateten sind es 27 400 Euro) oder wenn zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden. Auskünfte zu steuerlichen Fragen dürfen nur die Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben.

Über die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz:

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,5 Millionen Versicherte, 80 000 Arbeitgeber und zahlt 641 000 Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich, Luxemburg und Albanien auch bundesweit.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
03.06.2021

Sparkasse Vorderpfalz

Sparkassen-App ist erneut Testsieger

Sparkassenvorstand Oliver Kolb betont: „Die Sparkassen-App ist die mobile Schaltzentrale für alle finanziellen Angelegenheiten unserer Kunden und die perfekte Ergänzung zur Internet Filiale und der Beratung vor Ort“.
Foto: Sparkasse Vorderpfalz

Die App der Sparkassen ist Testsieger bei „Börse Online“. Dies gab die Sparkasse Vorderpfalz in einer Mitteilung bekannt. Die Prüfer haben 22 bankeigene wie auch bankenunabhängige Banking-Apps unter die Lupe genommen. Die Sparkassen-App war klarer Testsieger bei den Punkten „Sicherheit“, „Nutzerfreundlichkeit“ und auch beim „Kundenservice“. Nur beim „Angebot“ mussten sich die Sparkassen mit dem fünften Platz begnügen.

„Wir freuen uns, dass die Sparkassen-App die Tester überzeugen konnte. Wiederholte Top-Platzierungen bei zahlreichen unabhängigen Tests zeigen die umfangreiche Qualität dieser App. Sie ist die mobile Schaltzentrale für alle finanziellen Angelegenheiten unserer Kunden und die perfekte Ergänzung zur Internet Filiale und der Beratung vor Ort“, sagt Oliver Kolb, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz und zuständig für das Privatkundengeschäft. „Das positive Urteil der Tester zeigt uns, dass dieser wichtige Zugangsweg unserer Multi-Kanal-Strategie in Sachen Qualität und Sicherheit überzeugt. Vom Abfragen des Kontostandes oder Prüfen der Umsätze über Foto-, Termin- oder Echtzeitüberweisung bis hin zum Einbinden von Depots oder auch Konten anderer Kreditinstitute – all dies leistet die multibankfähige Sparkassen-App“, so Kolb weiter.

Die Testergebnisse wurden über Befragungen und Mystery-Callling bzw. –Mailing ermittelt. Zudem wurden alle Internetseiten und Social-Media-Auftritte analysiert. In der Kategorie „Angebot“ etwa untersuchten die Tester verfügbare Überweisungsarten, Sprachfunktion und die Möglichkeit, seine Kundendaten anzupassen. Der gesamte Test kann auf der Homepage bei „Börse Online“ nachgelesen werden.

Über die Sparkasse Vorderpfalz

Die Sparkasse Vorderpfalz unterstützt ihre Kunden, Wirtschaft, Kultur und soziale Einrichtungen gleichermaßen. Sie steht für persönliche, individuelle und nachhaltige Finanzlösungen. Ihre Kunden begleitet sie, wo und wann sie es wünschen: ob persönlich in der Geschäftsstelle oder beim Kunden zu Hause, telefonisch im KundenDialogCenter unter 062159920, online unter sparkasse-vorderpfalz.de oder mobil über die Sparkassen-App oder WhatsApp. Die Zufriedenheit ihrer Kunden, die Nähe zum Berater sowie eine ergebnisoffene Beratung ist für die Sparkasse Vorderpfalz Maßstab und Antrieb zugleich.

Gesellschaftlich engagiert: Das macht die Sparkasse Vorderpfalz aus

Als öffentlich-rechtliche, kommunal getragene und regional verankerte Sparkasse gehört es zu ihrer unternehmerischen Identität, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben in ihrem Geschäftsgebiet zu unterstützen. Ein großer Teil der erwirtschafteten Erträge fließt wieder in Form von Spenden und Sponsoring sowie über ihre fünf selbständigen Stiftungen an Vereine, Schulen, Institutionen und ehrenamtlich wirkende Bürgerinnen und Bürger zurück. Allein im zurückliegenden Geschäftsjahr sind Fördergelder in Höhe von über 917.000 Euro geflossen. Damit hat sie in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis 924 soziale, kulturelle, gesellschaftliche, wissenschaftliche und sportliche Projekte begleitet. Daneben ist die Sparkasse Vorderpfalz ein wichtiger Steuerzahler, Investor, Ausbilder und Arbeitgeber.

Sparkasse Vorderpfalz
03.06.2021

Unterstützung für Sportler im Rhein-Pfalz-Kreis

Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz schüttet 3.500 Euro aus

Ulli Sauer, Vorstandsvorsitzender der Sportstiftung, betont: „Mit ihren Fördermitteln unterstützt die Sparkassenstiftung seit 2003 die Breiten- und Spitzensportentwicklung in Vereinen sowie begabte Nachwuchssportlerinnen und -sportler im Rhein-Pfalz-Kreis“.
Foto: Sparkasse Vorderpfalz

Vier Sportlerinnen und Sportler aus dem Rhein-Pfalz-Kreis profitieren von der Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz. Sie ist eine von fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz und schüttet Erträge in Höhe von 3.500 Euro aus. Aufgrund der Abstands- und Hygieneregelungen wird es keine Übergabeveranstaltung geben. Die Stiftung wird die Fördergelder in den nächsten Tagen überweisen. Unterstützt wird Nastasja Schunk (Tennis Bundeskader / Ludwigshafen), Leoni Horton (Trampolinsport Landeskader / Mutterstadt), Jonas Kriesamer (Leichtathletik Leistungssport / Schifferstadt) und Florian Haas (Goju-Ryu Nationalteam / Karateverein Schifferstadt).

Ulli Sauer, Vorstandsvorsitzender der Sportstiftung, betont: „Mit ihren Fördermitteln unterstützt die Sparkassenstiftung seit 2003 begabte Nachwuchssportlerinnen und -sportler im Rhein-Pfalz-Kreis. Darüber hinaus unterstützt die Sparkassenstiftung in dieser Zielgruppe Sportveranstaltungen, lobt Geld- und Sachpreise für herausragende sportliche Leistungen aus, ermöglicht die Teilnahme an Wettbewerben und gibt Zuschüsse für die Trainingsarbeit“.

Neue Förderung möglich: Kuratorium entscheidet

Alle Vereine, Initiativen und Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis haben erneut die Chance auf Förderung ihrer Sportprojekte. Förderanfragen können auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen direkt gestellt werden. Das Kuratorium wird in seiner nächsten Sitzung erneut entscheiden, welche Projekte im Sinne der Stiftung gefördert werden.

Stiftungsmanagement der Sparkasse Vorderpfalz: Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz

Die fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz unterstützen auf vielseitige Art lokale und regionale Projekte. Eine der fünf Stiftungen ist die Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz. Sie wurde 2003 gegründet, hat ein Stiftungskapital von 500.000 Euro und fördert die Breiten- und Spitzensportentwicklung im Rhein-Pfalz-Kreis. Im Kuratorium der Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz sind Landrat Clemens Körner (Vorsitzender), Thomas Traue (stellv. Vorsitzender), Ilona Volk, Hans-Dieter Schneider, Alfons Wiebelskircher, Volker Knörr, Harald Löffler, Klaus Lenz, Dieter Rieger, Maurice Kuhn sowie Erwin Fischer. Dem Vorstand der Stiftung gehören Ulli Sauer, Olaf Maurus und Konrad Reichert an. Weitere Informationen zu den fünf Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz: www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen.

Sparkasse Vorderpfalz
03.06.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

„Die Balkonnutzung in Mietwohnungen“ – Was ist erlaubt?                                                                 

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Ob Trocknen der Wäsche, Hobbygärtnern, Grillen mit Freunden, Anbringen der SAT-Antenne oder kurze Zigarettenpause: Balkone oder Terrassen sind dank ihrer universellen Nutzbarkeit bei Mietern sehr beliebt. Beides zählt prinzipiell zum Wohnraum; die Nutzung ist für Mieter also mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie innerhalb der eigenen vier Wände verbunden. Sie können die Fläche problemlos für das Aufstellen von Gartenmöbeln, Bänken, Tischen oder Sonnenschirmen nutzen. Schwieriger wird es mit größeren Aufbauten wie einem Sichtschutz oder dem Anbringen von Blumenkästen außerhalb des Balkons. Ein Sichtschutz am Geländer ist in der Regel zulässig, solange er maximal bis zur Höhe des Handlaufs reicht. Blumenkästen sind grundsätzlich erlaubt, besteht jedoch durch herabfallende Gegenstände Gefahr für Passanten, kann der Vermieter das Anbringen untersagen.

Grillen ist auf Balkonen prinzipiell zulässig, solange es im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten wird. Dennoch gilt hier das Gebot der Rücksichtnahme, da Nachbarn durch übermäßigen Rauch nicht belästigt und die Nachtruhe ab 22 Uhr unbedingt eingehalten werden sollen. „Hier darf das Maß jedoch nicht ausgereizt werden“, so Frank Hennig, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V., „die Gerichte sind sich über die Dauer und Häufigkeit sehr uneinig. Es empfiehlt sich, um Nachbarschaftsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, die nächste Grill-Session vorher anzukündigen.“

Anders als der Geruch von Kohle und Grillgut muss Zigarettenrauch vom Nachbarbalkon in den meisten Fällen hingenommen werden. Rauchen auf Balkon oder Terrasse zählt grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Ein Unterlassungsanspruch durch Dritte ist in Einzelfällen jedoch nicht ausgeschlossen.

Während Großereignissen wie der in wenigen Tagen anstehenden Fußball-Europameisterschaft ist das Aushängen von Nationalflaggen oder das Schmücken mit elektrischen Lichterketten beliebt. Dazu Frank Hennig: „Grundsätzlich darf der Mieter eine Nationalflagge oder Fahne seines Lieblingsvereins am Balkon anbringen. Er sollte lediglich darauf achten, dass andere Mieter durch Verdunkelung oder Sichteinschränkung nicht belästigt oder Passanten auf der Straße nicht gefährdet werden.“ Das Anbringen einer Partylichterkette bedarf keiner vorherigen Erlaubnis des Vermieters, sofern es keinen Eingriff in die Bausubstanz bedeutet. Stichwort „Optik“: Das Trocknen von Wäsche im Außenbereich stört das Erscheinungsbild. Der Vermieter kann dies jedoch nicht untersagen, besonders nicht dann, wenn die Wäsche (laut Mietvertrag) nicht in geschlossenen Räumen getrocknet werden darf. Dem Mieter ist es sogar erlaubt, auf seinem Balkon Vorrichtungen zur Trocknung anzubringen, solange damit nur eine geringfügige Substanzverletzung der Mietsache einhergeht.

Auch „Satellitenschüsseln“ mindern oft den optischen Gesamteindruck eines Wohngebäudes. Laut eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 31.03.2013 (Az. 1 BvR 1314/11) kann Mietern jedoch nicht generell das Anbringen einer SAT-Anlage auf dem Balkon untersagt werden, da das grundrechtlich geschützte Mieterinteresse an der Nutzung allgemein zugänglicher Informationsquellen (Art. 5 Abs. 1 GG) berücksichtigt werden muss. Dies gilt vor allem bei ausländischen Mietern. Im Streitfall sollte ein Gespräch stattfinden und zwischen beiden Parteien bestenfalls eine Interessenabwägung mit nachfolgender Kompromisslösung erfolgen. 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. gerne zur Verfügung: telefonisch unter 06238 98358-13 oder per Mail office@vdiv-rps.de. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
03.06.2021

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

IG BAU kritisiert Niedriglöhne in der Floristik

Geschäft mit Blumen und Pflanzen boomt: Floristinnen in Speyer sollen profitieren

Schöner Beruf, aber schlecht bezahlt: Beschäftigte in der Floristik arbeiten meist zu Niedriglöhnen, kritisiert die IG BAU – und ruft die Arbeitgeber zu Tarifverhandlungen auf.

Gartenmärkte und Blumengeschäfte erleben in der Pandemie einen Ansturm – doch wer Sträuße bindet und Pflanzen pflegt, arbeitet in Speyer meist zu Niedriglöhnen. „In der Floristik liegt der Stundenlohn für gelernte Kräfte gerade einmal bei 11,27 Euro pro Stunde. Von solchen Einkommen lässt sich kaum leben“, kritisiert Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Rheinhessen-Vorderpfalz. Der Gewerkschafter fordert für die Beschäftigten deutlich mehr Geld. In der Branche arbeiteten überwiegend Frauen, für die die geringe Bezahlung zum Armutsrisiko werde.

„In der Corona-Zeit kaufen mehr Menschen als sonst Blumen, Topfpflanzen oder Deko, um es sich zuhause schön zu machen. Vor allem in den Gartencentern herrscht eine große Nachfrage“, betont Wunderlich. Die Firmen ignorierten die gute Wirtschaftslage aber bislang – und zogen einen Tarifabschluss für die Branche im Dezember vergangenen Jahres überraschend zurück. Danach sollten die Einkommen ab Februar um drei Prozent steigen. Für Azubis sah die Einigung ein Plus von 30 Euro pro Monat vor. Die Gewerkschaft ruft den Fachverband Deutscher Floristen (FDF) dazu auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Der bereits gefundene Kompromiss sei ein wichtiger Schritt für die Floristik heraus aus dem Niedriglohnsektor. Mittelfristig müsse sich die Bezahlung aber noch deutlich verbessern, fordert die IG BAU – „sonst finden Blumenläden & Co. bald kein Personal mehr.“

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
03.06.2021