Kommunalpolitik

E I N L A D U N G zur 44. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 20. Juli 2023, 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12

Tagesordnung
Öffentliche Sitzung Vorlage Nr.

  1. Fragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern –
  2. Allgemeinverfügung zur Festsetzung der Außenbewirtungszeiten im
    Bereich der Innenstadt von Speyer;
    Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 20.06.2023
    1547/2023
  3. Memoriam Garten auf dem Friedhof;
    Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 03.07.2023
    1566/2023
  4. Heiliggeistkirche als Kultureinrichtung sichern;
    Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 07.07.2023
    1571/2023
  5. Neubau des Jugendcafés in Speyer-Nord;
    Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom 09.07.2023
    1572/2023
  6. Standortsuche nach einer Hundewiese;
    Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion vom 10.07.2023
    1573/2023
  7. Umsetzung von Verkehrs- und Lärmberuhigender Maßnahmen im Bereich
    Schützenstraße/Holzstraße;
    Prüfantrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 10.07.2023
    1574/2023
  8. Maßnahmen zur Entlastung des Straßenzuges Fritz-Ober-Straße
    (FOS)/Ziegelofenweg (ZOW) vom motorisierten Individualverkehr (MIV);
    Prüfantrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.07.2023
    1576/2023
  9. Stärkung der Realschulen+;
    Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.07.2023
    1577/2023
  10. Nutzung des städtischen Gebäudes Maximilianstraße 99 (Marsilius);
    Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 10.07.2023
    1578/2023
  11. Hitzeaktionsplan;
    Antrag der Stadtratsfraktion Unabhängig – für Speyer vom 10.07.2023
    1579/2023
  12. Erhalt des historischen Straßenzuges Fischergasse;
    Anfrage von Ratsmitglied C. Ableiter (FWS) vom 10.07.2023
    1580/2023
  13. Flüchtlingsproblematik;
    Vorschlag einer Resolution der CDU-Stadtratsfraktion vom 02.07.2023
    1581/2023
  14. Neubau einer Asylunterkunft 1485/2023/2
  15. Ehrung – Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Prof. Dr. Dr. h.c. mult.
    Peter Eichhorn
    1575/2023
  16. Jahresbericht des Beirates für Migration und Integration; mdl. –
  17. Verwendung von Überschüssen bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) 1486/2023
  18. Förderung des Vereins „Frauenhaus Speyer e. V.“ 1543/2023/1
  19. Gewährung eines Zuschusses an den Verein „Interessengemeinschaft
    Behinderter und ihrer Freunde e. V.“ (IBF e. V.)
    1545/2023
  20. Wahl des Jugendstadtrates: Festsetzung des Wahltermins 1564/2023
  21. Umgestaltung des Bahnhofumfeldes
    hier: Beschluss zur Billigung des Vorentwurfs zum freiraum- und
    verkehrsplanerischen Konzept und zur Freigabe für die weitere
    Öffentlichkeitsbeteiligung im September
    1549/2023
  22. Information zur Fortschreibung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans
    Windkraft – Speyer, Römerberg, Dudenhofen (2009)
    1550/2023
  23. Bebauungsplan Nr. 016 A „Östliches Erlichgebiet – Änderungsplanung
    Waldstraße“
    hier: Städtebaulicher Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen
    Bebauungsplan
    1551/2023
  24. Bebauungsplan Nr. 016 A „Östliches Erlichgebiet – Änderungsplanung
    Waldstraße“
    hier: Auswertung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
    § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der
    Berhörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3
    i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1
    BauGB
    1552/2023
  25. Viadukt (Schipka-Paß) 1553/2023
  26. Anpassung der Parkgebührensatzung der Stadt Speyer 1554/2023
  27. Bund-Länder-Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt Speyer-Süd 1555/2023
  28. Eröffnungsstadt Tag des offenen Denkmals 2024 1556/2023
  29. Ergebnishaushalt der Waisenhausstiftung 2023; überplanmäßige
    Bereitstellung von Mitteln nach § 100 Abs. 1 GemO in Verbindung mit § 6
    der Stiftungssatzung bei HHSt. 36301.52313000 (Sonstige Leistungen der
    Kinder-, Jugend- und Familienhilfe; Unterhalt von Gebäude)
    1568/2023
  30. Bericht über die Geldanlagen nach § 9 Anlagerichtlinie der Stadt Speyer
    und der nichtrechtsfähigen Stiftungen des öffentlichen Rechts
    1565/2023
  31. Frauen-Nacht-Taxi Prüfergebnis 1582/2023
  32. Ergebnis Prüfung Markfrühstück Königsplatz 1583/2023
  33. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadtwerke Speyer GmbH
    und Ergebnisverwendung
    1567/2023
  34. Festsetzung der Besoldung der 2. Hauptamtlichen Beigeordneten ab
    01.08.2023 nach der Landesverordnung über die Besoldung und
    Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen
    Wahlbeamten auf Zeit (Kommunal-Besoldungsverordnung – LKomBesVO -)
    1584/2023
  35. Ermächtigung des Haupt- und Stiftungsausschusses für
    Beschlussfassungen an Stelle des Stadtrates während der Sommerpause (24.07.2023 bis 01.09.2023)
  36. Umbesetzung von Ausschüssen
    (evtl. Tischvorlage)
    1521/2023
  37. Annahme und Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO;
    (Tischvorlage)
    1522/2023
  38. Informationen der Verwaltung

Speyer, den 13. Juli 2023
Stadtverwaltung
Stefanie Seiler
Oberbürgermeisterin

Hinweis:

Alle Vorlagen und Anlagen zu öffentlichen Tagesordnungspunkten finden Sie in unserem
Bürgerinformationssystem (https://buergerinfo2.speyer.de); Vorlagen im nicht öffentlichen Teil sind
im Ratsinformationssystem (https://ratsinfo2.speyer.de) hinterlegt, für das jedoch ein individueller
Login erforderlich ist.

© Stadtverwaltung Speyer
13.07.2023

Liveübertragung der Stadtratssitzung, ab 17 Uhr, durch den Offenen Kanal (OK) Speyer, in Youtube.

Klage der Wählergruppe Schneider gegen die Stadt Speyer erfolgreich

Eine Stellungnahme von Matthias Schneider

Bis Frühjahr 2019 war es völlig normal, daß Parteien oder politische Gruppierungen kommunale Räume der Stadt Speyer für Veranstaltungen nutzen durften.

Das änderte sich schlagartig, als die damals neu auftretende Wählergruppe Schneider am Kommunalwahlkampf teilnahm und Veranstaltungsräume suchte. Weil der damalige Stadtvorstand, bestehend aus Oberbürgermeisterin Seiler und Bürgermeisterin Kabs „Bedenken“ gegen diese Wählergruppe hatte, wurde ab sofort allen politischen Parteien der Zugang zu kommunalen Räumen verwehrt, obwohl dazu laut Gemeindeordnung §14 grundsätzlich ein Anspruch besteht.

Da auch Speyerer Wirte von Stadtratsmitgliedern und Lokalpolitikern genötigt wurden, vereinbarte Raumzusagen an die Wählergruppe Schneider zurückzunehmen, blieb der Wählergruppe nichts anderes übrig, als sich vor Gericht den Zugang zu kommunalen Räumen zu erstreiten, womit sie in zwei Instanzen auch erfolgreich war.

Nachdem die Wählergruppe 2019 in den Rat eingezogen war, wurde von Ratsmitglied Schneider im Februar 2020 eine historische Vortragsveranstaltung im Mehrgenerationenhaus durchgeführt. Dies war Anlaß für die Stadtpolitik die Vergabe von kommunalen Räumen erneut zu überdenken und restriktiv zu handhaben.

Ausschlaggebend waren u. A. mediale Rufmordkampagnen der anonym auftretenden Aktivisten von „Aufstehen gegen Rassismus“ einem Ableger der linksradikalen Antifa.
Im Mai 2022 wurde dann mehrheitlich im Stadtrat eine Nutzungsordnung beschlossen, in welcher die Nutzung kommunaler Räume von der Anerkennung einer Antidiskriminierungsagenda abhängig gemacht wurde.
Die Antidiskriminierungsagenda ist eine persönliche politische Verpflichtungserklärung, entworfen von einer Steuerungsgruppe „Stadt ohne Rassismus – Stadt mit Courage“.
Auch diese Gruppe agiert, ebenso wie „Aufstehen gegen Rassismus“, in Speyer anonym und ist
demokratisch nicht legitimiert.
Zudem beinhaltet die Antidiskriminierungsagenda einen Passus, wonach sich die Unterzeichner verpflichten die Steuerungsgruppe ideell und materiell zu unterstützen.
Die Unterzeichnung einer politischen Gesinnungserklärung mit materiellen Zugeständnissen an eine anonyme Steuerungsgruppe wurde von Ratsmitglied Schneider als Zumutung empfunden und abgelehnt.

Nachdem ein Antrag der Wählergruppe Schneider auf Nutzung des Mehrgenerationenhauses für einen historischen Vortrag in Speyer-Nord seitens der Stadtverwaltung abgelehnt wurde, hat die Wählergruppe dann im November 2022 Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt eingereicht.

Diese wurde am Mittwoch, den 28. Juni verhandelt und zugunsten der Wählergruppe entschieden. Das Urteil ist für die Stadt Speyer das, was man im heutigen politischen Sprachgebrauch als „Klatsche“ bezeichnet.

Im folgenden eine Zusammenfassung des Urteils:

Der Vorsitzende Richter Scheuer befand, daß die Klage der Wählergruppe Schneider in der Sache
begründet war, denn die Ablehnung des Antrages auf eine Vortragsveranstaltung über den Hererokrieg 1904/05 war rechtswidrig. Die materiellen Anspruchsvoraussetzungen lagen vor, denn nach §14 Abs. 2 Gemeindeordnung sind auch Personenvereinigungen, wie eine Wählergruppe, zur Nutzung berechtigt.

Die vom Stadtrat im Mai 2022 mehrheitlich beschlossene Nutzungsordnung war unwirksam. Durch Verknüpfung des Zugangsanspruches mit der Anerkennung der Antidiskriminierungsagenda der Stadt wird die Nutzungssatzung unbestimmt, denn sie erfüllt nicht das Rechtsstaatsprinzip der Normenklarheit.
Die Beklagte, also die Stadt, vertreten durch Frau Bohlender, konnte nicht erklären, auf welchem Weg die Antidiskriminierungsagenda Bestandteil eines Nutzungsvertrages wird.
Die Antidiskriminierungsagenda ist als programmsatzartige Eigenerklärung der Ratsmitglieder der Stadt Speyer formuliert. Andere Nutzer, die keine Stadtratsmitglieder sind, könnten diese Eigenerklärung gar nicht abgeben.
Hinsichtlich der Forderung, stadtweite Aktionen einer „Steuerungsgruppe Stadt ohne Rassismus“ materiell und ideell zu unterstützen, ist eine solche Verpflichtung mangels wertneutralem Sachbezug, als politische Zweckvorgabe sachwidrig und unwirksam.
Durch die Ausgestaltung der Agenda erfolgt ein beachtlicher Impetus an politisch gewünschter Steuerung.
Sogar grundgesetzlich verbriefte Freiheitsrechte werden von der Nutzungsordnung verletzt, denn es verbietet sich eine inhaltliche Kontrolle der Veranstaltungsthemen hinsichtlich der Meinungsfreiheit, sowie ggfs. auch der Versammlungsfreiheit, so befand das Gericht.

Zuletzt, unter Punkt 5. sah sich der Richter sogar veranlaßt, der Stadt erläuternde Hinweise und Handlungsempfehlungen zu geben, die über das Urteil und dessen Begründung hinausgehen.

Oder mit anderen Worten ausgedrückt: Die an die Nutzungsordnung geknüpfte Antidiskriminierungsagenda ist eine politische Verpflichtungserklärung und somit als Voraussetzung für die Gewährung von Bürgerrechten unzulässig.
In der DDR mußte man sich zum sozialistischen Klassenstandpunkt des Arbeiter- und Bauernstaates bekennen. In einem demokratischen Rechtsstaat werden solche Zumutungen vom Gericht kassiert. So ist es am 28. Juni vorm Verwaltungsgericht in Neustadt geschehen.

Sollte die Stadt in Berufung gehen, so sieht die Wählergruppe diesem Schritt mit Gelassenheit entgegen. Angesichts der blamablen und überdeutlichen Urteilsbegründung ist es unwahrscheinlich, daß das Oberverwaltungsgericht zu anderen Einsichten käme.

Stadtrat Matthias Schneider für die Wählergruppe Schneider (WGS)
13.07.2023

Anmerkung der Redaktion:

Wir haben auch die Stadt Speyer um einen Kommentar angefragt, dieser soll zeitnah, nach der Stadtratssitzung heute, erfolgen. Auch diesen werden wir veröffentlichen sobald er uns vorliegt.

Dargestellte Meinungen sind lediglich die des/der Verfassers/in und stellen nicht die der Redaktion dar. Wir veröffentlichen ALLE Kommentare und Lesermeinungen, ungekürzt, sofern uns diese entweder hier auf der Seite oder per Email zugehen.

Speyer 24 NEWS
20.07.2023

Speyer / Landesgartenschau

Bewerbung für die Landesgartenschau 2026 in Speyer: Oberbürgermeisterin erfreut über Beschluss des Stadtrates

Nach Beschluss des Stadtrates am Donnerstag, 16. September 2021 steht endgültig fest: Speyer kann die Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2026 beim Land Rheinland-Pfalz einreichen. Denn nachdem bereits am 9. September der Haupt- und Bauausschuss zu den Planungen getagt hatte, hat sich nun auch der Stadtrat auf Grundlage der Machbarkeitsstudie mehrheitlich (mit 20 zu 6 Stimmen und 3 Enthaltungen) für das eingereichte Konzept ausgesprochen.

20 Ja Stimmen, vor allem aus der Kooperation aus CDU, Grünen und SWG.

„Ich freue mich sehr, dass mit der Entscheidung heute der erste Meilenstein der Bewerbung für die Landesgartenschau geschafft ist. Ein großes Dankeschön geht an alle Kolleginnen und Kollegen aus dem Projektteam, die die Bewerbung schon bis hierher mit so viel Einsatz vorangetrieben haben. Ich danke auch dem Planungsbüro RMP, das die Ideen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger nicht nur aufgegriffen, sondern die Studie daraus entwickelt hat“, äußerte sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler bei der gestrigen Stadtratssitzung und betont auch: „Natürlich gehen wir in die Bewerbungsphase mit dem unbedingten Wunsch, dass die Landesgartenschau in Speyer stattfindet. Klar ist aber auch: Die Studie an sich ist schon ein Gewinn und sie wird weiterhin eine zentrale Rolle spielen, um bestimmte Themen und Orte in unserem Stadtgebiet abzudecken und zu verbessern.“

Bei 6 Nein Stimmen und 3 Enthaltungen wurde dem Konzept zur Landesgartenschau 2026 zugestimmt.

So können mit Fördermitteln viele Anhaltspunkte wie Wegeverbindungen, Nahverkehr und Nachhaltigkeit auf einmal generiert werden, was einen großen Schwung für eine nachhaltige Stadtentwicklung bedeutet.

Das städtische Projektteam um Steffen Schwendy und Julia Kafitz hatte gemeinsam mit Vertreterinnen des Planungsbüros RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten im Rahmen der Machbarkeitsstudie Wege gefunden, Ideen, Wünsche und Anregungen aller Bürger*innen in die Planungen zu integrieren. So wurden beispielsweise Bedenken der Landwirtschaft und zum Erhalt der Zugänglichkeit von Innenstadtflächen wie dem Domgarten und der Rheinpromenade ebenso aufgenommen wie das dringende Anliegen, im Rahmen des Projektes dem Klimawandel entgegenzutreten und die Stadt nachhaltig auf den Weg in die Zukunft auszurichten.

Steffen Schwendy erklärt dem Stadtrat die Änderungen und Planungen in der Machbarkeitsstudie.

„Ich möchte mich auch noch einmal ausdrücklich bei den vielen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die sich bisher eingebracht und damit gezeigt haben: Im Austausch kommen die besten Ideen“, so die Stadtchefin. „Der Prozess der Machbarkeitsstudie hat uns auch die Augen geöffnet für bestimmte Themen und Orte in unserem Stadtgebiet. Es soll nicht alles anders werden, sondern es sollen bestimmte Bereiche gezielt aufgewertet und dafür die Finanzmittel einer Landesgartenschau genutzt werden.“

Stadtvorstand und Stadtrat stehen gemeinsam hinter der Landesgartenschau 2026 in Speyer.

Zum 15. Oktober 2021 endet die Frist für die Bewerbung bei der rheinland-pfälzischen Landesregierung. Im November wird die Kommission zum Ortstermin erwartet. Erhält Speyer den Zuschlag, wird zunächst wieder die Bürgerschaft aufgerufen sein, in einem Gestaltungswettbewerb und verschiedenen Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung den weiteren Prozess zu begleiten, der in den Beginn der Baumaßnahmen im Jahr 2024 münden würde.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
18.09.2021

Stadtnotiz Speyer

Stadtrat tagt wieder in Präsenz – 3G-Regel gilt

Der Speyerer Stadtrat wird am Donnerstag, 16. September 2021, 17 Uhr zum ersten Mal in diesem Jahr wieder vollständig in Präsenz tagen. Da in der Stadthalle nach wie vor das Impfzentrum in Betrieb ist, findet die Sitzung in der Aula der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften statt.

Aufgrund der beschränkten Platzkapazitäten können zur Sitzung leider nach wie vor keine Besucher*innen zugelassen werden. Um die Öffentlichkeitswirkung herzustellen, wird der Offene Kanal die Sitzung in bekannter Weise übertragen. Der Livestream ist am Donnerstag, 16. September 2021 ab 17 Uhr unter www.speyer.de/gremienkanal abrufbar.

Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung, dass für alle Anwesenden die 3G-Regel gilt, das heißt an der Präsenzsitzung kann nur teilnehmen, wer vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet ist. Diese Regelung gilt ab sofort und für alle Gremiensitzungen, die in Präsenz stattfinden.

Stadtverwaltung Speyer
13.09.2021

Leserbrief

Die AntiFa – salon- und hoffähig

von Walter Knoch

Leider stoße ich erst jetzt auf einen Sachverhalt, der das Selbstverständnis des Stadtvorstandes und von Teilen des Stadtrates offenbart. 

Die Stadt Speyer erscheint gemeinsam mit der vom Verfassungsschutz beobachteten, der gewaltbereiten und gewalttätigen AntiFa im Impressum eines Handzettels. 

Auf diesen Sachverhalt angesprochen äußert sich die OB mit Zustimmung des gesamten Stadtvorstandes und eines wesentlichen Teiles des Stadtrates: „Wir sind alle Demokratinnen (?) und somit auch Antifaschisten.“ 

Zunächst einmal von dem „vorgeschriebenen“, unangemessenen Gender-Sprech abgesehen – die Unterscheidung zwischen Genus und Sexus ist alldieweil eine schwierige Sache – , zeigt die OB(in) eine Ignoranz, die man bei einem Amtsträger (generisches Maskulinum) nicht erwarten sollte. 

Die Fascistas, gegründet von dem Linkssozialisten Mussolini, waren in Deutschland nie an der Macht. Es waren Nationale Sozialisten, die Deutschland und fast die ganze Welt in den Abgrund rissen. 

Der Faschismus wurde, nur zur Auffrischung des Sachverhaltes, als Kampfbegriff der Kommunisten gegen die Sozialdemokratie in den politischen Diskurs eingeführt. Heute hat er sich durchgesetzt, weil er auf elegante Weise die Verbindung von national und Sozialismus unsichtbar macht. 

Wir waren in diesem Lande schon einmal weiter. Zur Staatsraison dieser Republik gehörte über Jahrzehnte die Gegnerschaft gegen jede Art von Totalirismen. Diese Gemeinsamkeit wurde vom Tisch gekippt. Schlimm. 

Besonders bedauerlich ist das Verhalten der CDU-Bürgermeisterin. Allerdings zeigt sie, wie weit diese CDU nach links gedriftet ist. Arnold Vaatz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU, beklagt ja auch: „Unter Mitwirkung der CDU wird die friedliche Revolution zerhackt.“ 

Was erstaunt noch in diesem Lande, wo ein Bundespräsident für „Feine Sahne, Fischfilet“ Reklame macht? wo in der Heute-Sendung der komplizierte 3-Wörter-Satz „White Lives Matter“* ohne tendenziöse Absicht mit „Nur weiße Leben zählen, übersetzt wird? 

Heute Abend muss ich mir Heine vornehmen: Denk ich an Speyer in der Nacht, …

*PS: (Diese Aufschrift bezog sich übrigens auf 3 homosexuelle Männer, die regelrecht abgeschlachtet wurden.)

Anmerkung der Redaktion:

Leserbriefe spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wieder. Sollten auch sie Interesse haben uns einen Leserbrief zu schreiben freuen wir uns diesen unter 24newsspeyer@web.de zu erhalten.

15.08.2020

Speyer Aktuell:

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler verweist bei Beigeordnetenfrage auf Verwaltungsverfahren

Mit Blick auf die Medienberichterstattung und die öffentliche Diskussion über mögliche neue Beigeordnete der Stadt Speyer verweist Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf das einzuhaltende Verwaltungsverfahren. „Bevor über Geschäftsbereiche zu diskutieren ist, müssen zunächst einmal die satzungsrechtlichen Bedingungen geschaffen werden, um den Stadtvorstand zu erweitern. Hieran haben sich auch die politischen Parteien zu halten und erst dann werden weitere Gespräche zu führen sein“, stellt Seiler klar.

Das nötige Verwaltungsverfahren sieht laut Gemeindeordnung zunächst eine Änderung der Hauptsatzung vor, die vom Stadtrat genehmigt werden muss. „Es ist ein normaler demokratischer Prozess, dass gewünschte Satzungsänderungen zunächst im Rat besprochen und diskutiert werden. Die Antragssteller müssen wie bei jedem anderen Antrag begründen, weshalb sie diese Änderung als sinnvoll und wichtig erachten, danach entscheidet der Rat“, so Seiler. Bei einem positivem Votum zugunsten einer Änderung der Hauptsatzung wäre in einem folgenden Schritt im Ältestenrat die öffentliche Ausschreibung der möglichen Beigeordentenstelle(n) und deren Geschäftsbereich(e) zu klären. „Unabhängig von parteipolitischen wie auch persönlichen Interessen sind diese Verfahrenswege einzuhalten“, erklärt die Oberbürgermeisterin.

Ob die Schaffung einer ehrenamtlichen Beigeordnetenstelle finanziell wie auch inhaltlich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu vertreten sei, sieht Stefanie Seiler nach wie vor kritisch.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News,dak
27.09.2019

Speyer / Kommunalpolitik:

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler appelliert an die Fraktionen und wirbt für Rat ohne Koalition

Mit Blick auf die neusten Entwicklungen um mögliche Koalitionen im Speyerer Stadtrat appelliert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler an die Parteien und Fraktionen, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger nicht aus den Augen zu verlieren. „Es ist nicht an der Zeit, in einen Modus des politischen Macherhalts zu verfallen“, so Seiler. Die Verwaltung sei kein Warenhaus für die Fraktionen, an dem sie sich nach politischer Couleur bedienen dürfen.

„Als Oberbürgermeisterin stehe ich für ein politisches Miteinander, das Parteigrenzen überwinden und die bisherigen Blöcke zwischen „Koalition“ und „Opposition“ auflösen möchte. Es ist unsere Aufgabe im Sinne der Stadt und der Menschen zielführende Entscheidungen zu treffen und zukunftsfähige Projekte voranzubringen. Dies kann auch fernab von Koalitionen geschehen und wurde bereits in der Vergangenheit unter meinem Amtsvorgänger Dr. Christian Roßkopf erfolgreich praktiziert.“ Ein Stadtrat ohne Koalition könne zudem zu einer neuen politischen Kultur und zu demokratischeren Entscheidungen führen, wenn je nach Sachthema Mehrheiten gesucht würden.

Was die Zusammensetzung des künftigen Stadtvorstandes anbelangt, gibt Seiler eine klare Zeitschiene vor: „Auf Grundlage der Klausurtagung der Leitungskräfte und einer Mitarbeiterbefragung wird derzeit die Verwaltungsstruktur überarbeitet. Das neue Organigramm soll dem Rat im Herbst vorgelegt werden.“ Hierbei setzt die Oberbürgermeisterin auf die Kompetenz und Verwaltungserfahrung der Leitungsebene, die aktiv einbezogen wird. Erst wenn dies erfolgt ist, könne in einem nächsten Schritt über die Dezernate und deren Verteilung gesprochen werden.

Wenn es der Stadtrat mit Blick auf die Kostenstruktur ernst nehme, müsse er von sich aus auf eine weitere hauptamtliche Beigeordnetenstelle verzichten. „Eine mögliche Umstrukturierung eines Hauptamtes in zwei ehrenamtliche Stellen mit oder ohne Geschäftsbereiche sehe ich aufgrund der großen Herausforderungen, vor denen wir etwa im Bereich des Wohnungsbaus, der Gewerbeentwicklung, der Förderung von Kindern und Jugendlichen, aber auch durch den Klimawandel und die Digitalisierung stehen, kritisch“, so Oberbürgermeisterin Seiler.

Text: Stadt Speyer Foto: S24N,dak
16.07.2019