Wirtschaft, Finanzen & Rente

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Neue Solidarität nach Pflanzaktion

Stadtwerke rufen zu neuen Crowdfunding-Projekten auf – 20 Bäume schon gesetzt

Ein Spitzahorn für die Siedlungsschule. Steffen Schwendy (Stadt Speyer) beim Anbringen der Hinweisplakette „Bäume für Speyer“.
Foto: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Zahlreiche Speyerer Bürger*innen haben dafür gesorgt, dass das Klima in der Stadt nachhaltig verbessert werden kann. Sie beteiligten sich an der Aktion „Bäume für Speyer“, einem Crowdfunding-Projekt, das gemeinsam von den Stadtwerken Speyer (SWS) und der Stadt initiiert wurde. Von den eingenommenen 10.532 Euro konnten 30 Bäume angeschafft werden. Die ersten 20 sind bereits in der Erde.

Rund um die Siedlungsschule – Realschule plus und Grundschule – sind die ersten Bäume bereits zu besichtigen. Unter anderem zum Anbringen der Hinweisplaketten war am 22. April 2021 ein Vor-Ort-Termin. Apfel- und Birnbaum, zwei Spitz- und fünf Feldahorn sowie vier Mehlbeeren wurden auf dem weitläufigen Gelände gepflanzt.

Aktiv gewesen sind die Mitarbeiter*innen der Stadtgärtnerei in den zurückliegenden Wochen bereits im Spielhaus Sara Lehmann sowie in den Kindertagesstätten Seekätzchen, Löwenzahn, Mäuseburg und Pusteblume. „Die Einrichtungen konnten sich um die Bäume bewerben. Die Anzahl der Bäume variiert aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort“, erklärt Steffen Schwendy von der Stadtverwaltung Speyer. In den Kitas Schatzinsel und Mäuseburg sollen im Herbst noch zwei Esskastanien gesetzt werden. „Bei der Schulhofsanierung der Woogbachschule planen wir für den Herbst außerdem weitere Bäume ein“, kündigt die Verwaltung an. Bis dahin werden noch weitere Standorte an Schulen oder Kindergärten gesucht, die sich für das Baumpflanzen eignen. Dass sich so viele Speyerer*innen an der Aktion beteiligt haben, freut den Verantwortlichen im Fachbereich Stadtentwicklung ungemein. Der Betrag, der in Summe zusammenkam, war doppelt so hoch wie das gesteckte Ziel.

Übermitteln konnten die Unterstützer*innen ihre Geldbeträge über die Online-Plattform Speyer Crowd. Die Geldgebenden selbst hatten die Chance auf besondere Prämien, die von den SWS in Gemeinschaft mit der Stadt ausgelobt wurden und bereits im Februar verschickt wurden. „Jeder Baum in Speyer ist eine gute Investition in die Zukunft“, macht Steffen Schwendy deutlich.

Nach dem erfolgreichen Projekt „Bäume für Speyer“ haben die SWS mit ihrer Speyer Crowd eine erneute Corona-Hilfsaktion gestartet und 5.000 Euro Sonderfördermittel zur Verfügung gestellt. Initiatoren haben die Möglichkeit, ein individuelles Projekt ins Leben zu rufen und werden von den SWS unterstützt. Beteiligen können sich alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Geschäfte und Gastronomiebetriebe in Speyer. Projektideen können unter www.speyer-crowd.de/corona angelegt werden.

bademaxx in den Startlöchern

Die Freigabe der Landesregierung zur bademaxx-Öffnung in noch nicht in Sicht. Mitarbeiter Simon Mayer beim Spritzen der Beckenumrandung im Sommer 2020.
Foto: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

„Das bademaxx-Freibad kann geöffnet werden, sobald die Landesregierung grünes Licht gibt“, so das Fazit von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nach der Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke Speyer (SWS) am Montagabend. Die Öffnung sei jedoch frühestens drei Wochen nach der Freigabe möglich, da diese Zeit für die Inbetriebnahme des Bades und die Genehmigung durch das Gesundheitsamt benötigt werde. Derzeit sei nach Angaben der Landesregierung noch kein Zeitpunkt für eine Öffnung vorgesehen.

„Unsere Hygiene- und Sicherheitskonzepte haben sich bewährt und können schnell an neue Vorgaben angepasst werden“, ergänzte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring. Ebenso habe der Zutritt ins Freibad mittels Online-Ticket gut funktioniert und solle wieder so gehandhabt werden. Der Zugang zum Freibad sei weiterhin in zwei Zeitspannen geplant: vormittags von 8.00 bis 12.30 Uhr und nachmittags von 13.30 bis 19.30 Uhr. Die Eintrittspreise würden im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben (vormittags: Erwachsene 3,30 Euro, Ermäßigte 2,20 Euro, nachmittags: Erwachsene 4,20 Euro, Ermäßigte 3,30 Euro).

„Eine Öffnung des bademaxx-Hallenbades könnte ab 28. August, dem Ende der Sommerferien angestrebt werden“, informierte Bühring. Ein Parallelbetrieb von Hallenbad und Freibad sei aufgrund der zu erwartenden unterschiedlichen Besucherbegrenzungen schwer umsetzbar. Denkbar wäre es für die Stadtwerke, schon während der Sommermonate Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche im Freizeitbecken des Hallenbades anzubieten, die Freigabe der Landesregierung vorausgesetzt.

Auch einen Saunabetrieb könnte sich der SWS-Geschäftsführer unter Corona-Auflagen vorstellen: „Wir würden den Besuch von 14.00 bis 20.00 Uhr anbieten, für einen Komplettpreis von 15,00 Euro.“ Bereits im Oktober 2020 war die Sauna unter Pandemiebedingungen geöffnet, die erste Zeitspanne hatte sich jedoch nicht bewährt, da kaum Gäste kamen. Die Nachmittagszeiten waren überwiegend ausgebucht.

„Derzeit wird das bademaxx auf Vordermann gebracht“, ergänzte SWS-Bereichsleiter Ralf Lang. Im technischen Bereich seien ein Blockheizkraftwerk ausgetauscht, Wasseraufbereitungs- und Lüftungsanlagen gewartet, Maler-, Fliesen- und Grundreinigungsarbeiten durchgeführt worden. Zudem würden im Freibad Baumprüfungs- und Gartenarbeiten sowie die Instandhaltung der Spielgeräte anstehen. „Die 20 Voll- und Teilzeitkräfte, die im bademaxx arbeiten, sind derzeit in Kurzarbeit. Zwei bis drei Personen führen die Arbeiten aus“, so Lang.

Unter der Annahme, dass Freibad-, Hallenbad- und Saunabetrieb auch 2021 nur eingeschränkt stattfinden können, rechnen die SWS mit einem negativen Ergebnis von 2,2 Mio. Euro. 2020 war das bademaxx-Freibad von 25. Juni bis 6. September geöffnet. Pro Zeitspanne konnten 450 Besucher das Bad nutzen, täglich 900 Gäste. Insgesamt kamen 28.617 Besucher. Der Verlust wird lt. Hochrechnung bei ca. 2,6 Mio. Euro liegen.

SWS-Aufsichtsrat beschließt Wohnmobil-Stellplatz

Foto: AdobeStock – blattwerkstatt

250.000 Euro werden die Verkehrsbetriebe Speyer (VBS), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Speyer (SWS), in einen Wohnmobilstellplatz an der Straße Am Neuen Rheinhafen investieren, so der Beschluss des SWS-Aufsichtsrats am 19. April 2021. „Gemeinsam mit dem neu zu errichtenden Parkplatz in der Straße Am Neuen Rheinhafen und dem bademaxx-Parkplatz wollen die Verkehrsbetriebe diesen Wohnmobilstellplatz integriert betreiben“, informierte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Das Angebot sei für die Stadt Speyer aus touristischer Sicht eine große Bereicherung, zudem könnten viele Bürger*innen die Möglichkeit zur Entleerung ihrer Wohnmobil-Abwassersammelbehälter nutzen. Hier bestehe ein großer Bedarf in Speyer.

Bereits genehmigt wurden 598.000 Euro für den Ausbau des öffentlichen Parkplatzes auf dem Hafengelände. „Im südlichen Anschluss zum Parkplatz befindet sich eine Fläche von ca. 2.500 Quadratmetern, die derzeit an ein Logistikunternehmen zum Abstellen von Lkws vermietet wird“, führte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring aus und ergänzte: „Auf der Fläche sollen 20 Stellplätze für Wohnmobile, ausschließlich zum Kurzzeitaufenthalt, errichtet werden.“ Es sei geplant, die Einfahrt durch eine Schranke zu sichern. Möglichkeiten zur Entleerung von Abwassertanks sowie zum Zapfen von Frischwasser seien vorgesehen.

„Die Tiefbauarbeiten für die beiden Maßnahmen Parkplatz und Wohnmobilstellplatz sollen aus wirtschaftlichen Gründen gemeinsam ausgeschrieben und zeitnah vergeben werden“, sagte Bühring. Der Baubeginn sei für Ende des Jahres vorgesehen, ein Betriebskonzept dazu werde noch erstellt. Zudem gäbe es Überlegungen für eine Zusammenarbeit mit einem privaten Investor für einen Wohnmobilstellplatz.

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
27.04.2021

Bundesagentur für Arbeit

Ausbildung auf einen Blick: Neue Internetseite bündelt Informationen und Angebote

Die Corona-Krise darf nicht zur Ausbildungs- oder Fachkräftekrise werden.
Deshalb hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) zusammen mit den Partnern in der Selbstverwaltung der BA mit einer Internetplattform ein neues digitales Angebot geschaffen.

Die Website https://www.arbeitsagentur.de/m/ausbildungklarmachen/ richtet sich in erster Linie an Jugendliche. Sie bündelt übersichtlich an einem Ort alle wichtigen Informationen und Angebote rund um das Thema Ausbildung: von Tipps für die Berufswahl und dem Online-Berufserkundungstool „Check-U“ über das persönliche Gespräch mit der Berufsberatung – zum Beispiel per Videoberatung – bis hin zu mehr als 100.000 Ausbildungsplatzangeboten aus der BA-Jobbörse. In einer Veranstaltungsdatenbank finden die Jugendlichen außerdem virtuelle Ausbildungsmessen, Speed-Datings und weitere (digitale) Events in ihrer Region. Ergänzt wird das Angebot von persönlichen Erfahrungsberichten und Erfolgsgeschichten von Azubis.

Daneben finden auch Arbeitgeber, Eltern und Lehrkräfte auf der digitalen Informationsplattform Hinweise und weiterführende Links. Ausbildungsbetriebe erhalten zum Beispiel alle wichtigen Informationen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ und gelangen per Link direkt zu den Förderanträgen.
Lehrerinnen und Lehrer können unter anderem Materialien für den Berufsorientierungsunterricht herunterladen. Eltern finden Tipps, wie sie ihre Kinder bei der Berufswahl unterstützen können oder welche finanziellen Hilfen es gibt.

Mit einem Klick geht es auch zu den Ausbildungsseiten der Partner in der Selbstverwaltung:
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA bietet über das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT auf https://www.schulewirtschaft.de/ umfangreiche Unterstützung für Lehrkräfte und Unternehmen zum Thema Berufliche Orientierung an.
Die DGB-Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes bietet mit „Dr. Azubi“ (www.dr-azubi.de) schnelle, anonyme und kostenlose Unterstützung bei allen Fragen rund um die Ausbildung.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bietet mit seinem „Lehrstellenradar“ (www.lehrstellen-radar.de) den direkten Weg zum Ausbildungsplatz im Handwerk. Dort finden ausbildungsinteressierte junge Menschen noch viele weitere Informationen, beispielsweise zu Praktika, und passende Ansprechpartner aus ihrer Region.

Die Webseite wird laufend erweitert und aktualisiert.

Weiterführende Informationen:

Deutscher Gewerkschaftsbund DGB: www.dgb.de
Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA: www.arbeitgeber.de
Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH: www.zdh.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bmas.de

Aktuelle Statistiken zum Ausbildungsmarkt:

Aktuelle Daten u.a. zu gemeldeten Bewerber/innen und gemeldeten Ausbildungsstellen (März 2021) finden Sie hier
Aktuelle Daten zur Inanspruchnahme des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ (März 2021) finden Sie hier.
Alle Statistiken zum Ausbildungsmarkt finden Sie hier und unter: www.statistik.arbeitsagentur.de

Allianz für Aus- und Weiterbildung: www.aus-und-weiterbildungsallianz.de

Zahl der Sanktionen im letzten Jahr stark gesunken

Hauptgrund war die Corona-Pandemie

  • Zahl der Sanktionen im letzten Jahr deutlich gesunken
  • Über 95 Prozent der Leistungsberechtigten bleiben von Sanktionen unberührt
  • Dreiviertel aller Sanktionen entstehen durch Meldeversäumnisse

Zahl der Sanktionen gesunken – Meldeversäumnisse häufigster Grund

Die Jobcenter mussten im letzten Jahr 171.100 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte aussprechen. Die Zahl der Leistungsminderungen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 635.700 gesunken. Der massive Rückgang resultiert im Wesentlichen aus den Folgen der Pandemie.

Dreiviertel der Sanktionen müssen ausgesprochen werden, weil vereinbarte persönliche Termine im Jobcenter, ohne Grund versäumt werden. Wegen der Corona-Pandemie fanden viele Gespräche zum Schutz der Mitarbeitenden und der Kundinnen und Kunden online und telefonisch statt. Deswegen konnte es nicht zu Terminversäumnissen kommen. Da sich die Pandemie auch auf den Arbeitsmarkt auswirkte, gab es weniger Stellenangebote und weniger arbeitsmarktpolitische Maßnahmen konnten begonnen werden. Auch das wirkte sich auf die Anzahl der Sanktionen aus.

Weiterhin dreiviertel aller Sanktionen aufgrund von versäumten Terminen

Mit 74 Prozent entfällt wie im Vorjahr ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse. 127.400 solcher Sanktionen mussten die Jobcenter im letzten Jahr aussprechen, weil vereinbarte Termine ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden. In diesen Fällen müssen die Jobcenter die Regelbedarfe für drei Monate um zehn Prozent kürzen. Für die Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, wurden 18.400 Sanktionen ausgesprochen.

Monatliche Sanktionsquote und Jahresverlaufsquote rückläufig; Über 95 Prozent von Sanktionen weiterhin nicht berührt

Im Jahresdurchschnitt 2020 waren pro Monat durchschnittlich 0,9 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von einer Sanktion betroffen. Im Jahr zuvor waren es 3,1 Prozent. Im gesamten Jahr 2020 mussten 3,3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mindestens einmal mit einer Sanktion belegt werden. Bei dieser jährlichen Sanktionsverlaufsquote werden die Personen addiert, denen gegenüber im Verlauf eines gesamten Jahres mindestens eine Sanktion ausgesprochen werden musste. Im Jahr 2019 waren dies 8,3 Prozent.

Bundesagentur für Arbeit
27.04.2021

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Workers’ Memorial Day am 28. April | Appell für mehr Arbeitsschutz

Speyer: Gedenken an verunglückte Beschäftigte

Bauarbeiter können kein Homeoffice machen – und tragen auch ohne Pandemie ein erhöhtes Risiko, im Job zu erkranken oder zu verunglücken. Die IG BAU fordert mehr Anstrengungen beim betrieblichen Arbeitsschutz.

Gedenkminute für verunglückte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ruft Beschäftigte in Speyer dazu auf, der Menschen zu gedenken, die bei der Arbeit ums Leben gekommen oder durch den Job erkrankt sind. „Am internationalen Workers’ Memorial Day, dem 28. April, sollte um 12 Uhr eine Minute lang der Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gedacht werden – ob im Betrieb, im Homeoffice oder auf der Baustelle“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Die Corona-Pandemie habe ein Bewusstsein für die Gesundheitsgefahren gerade auch am Arbeitsplatz geschaffen. „In Zeiten hoher Infektionszahlen ist es besonders wichtig, dass die Unternehmen ihre Beschäftigten schützen – über regelmäßige Testangebote, medizinische Masken, Hygienestandards und Homeoffice“, so der Gewerkschafter.

In der Bau-, Land- und Forstwirtschaft oder der Gebäudereinigung sei Heimarbeit aber nur im Ausnahmefall möglich. Wer in diesen Branchen arbeite, trage zugleich ein grundsätzlich höheres Unfallrisiko – etwa durch Stürze von Gerüsten oder Verletzungen mit Häckslern. An die Firmen appelliert die IG BAU, den Arbeits- und Gesundheitsschutz „mit höchster Priorität“ zu behandeln. Dieser sei Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

„Auf dem Bau ist angesichts der hohen Auftragslage aktuell besonders viel zu tun. Die Arbeitgeber sind es den rund 460 Beschäftigten der Branche in Speyer schuldig, sie bestmöglich vor Gefahren zu schützen“, ergänzt Carsten Burckhardt, das für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständige Mitglied im IG BAU-Bundesvorstand. 

Nach Angaben der Berufsgenossenschaft BG BAU birgt auch der Arbeitsweg ein erhebliches Unfallrisiko: Allein im vergangenen Jahr verunglückten bundesweit 21 Bau-Beschäftigte auf ihrem Weg zum Einsatzort tödlich. „Zu guten Arbeitsbedingungen zählt neben dem Arbeitsschutz eine faire Bezahlung“, so Burckhardt. In der anstehenden Tarifrunde für die Branche Bauhauptgewerbe setzt sich die Gewerkschaft daher für ein Lohn-Plus von 5,3 Prozent ein. Außerdem soll es eine Entschädigung der meist unbezahlten, oft stundenlangen Wegezeiten zu den Baustellen geben.

Hohe Corona-Infektionsgefahr für Beschäftigte in der Landwirtschaft

IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz fordert besseren Schutz von Erntehelfern

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Rheinhessen-Vorderpfalz hat die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften in der Landwirtschaft angemahnt. „Saisonbeschäftigte in der Region, die in der Ernte und Aussaat arbeiten, tragen ein besonders hohes Risiko, an Covid-19 zu erkranken. Ein Großteil der Erntehelfer ist nach wie vor in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Genauso gefährlich ist es, wenn Beschäftigte in Sammeltransporten zu den Feldern gefahren werden“, kritisiert IG BAU-Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. Die Unternehmen müssten alles dafür tun, dass die Branche nicht zum Corona-Hotspot werde. Außerdem seien verstärkte Arbeitsschutz- und Hygienekontrollen der Behörden notwendig. Saisonbeschäftigte dürften nicht ungeschützter sein als Menschen, die in Büros oder auf Baustellen arbeiteten.

„Mehrere Corona-Ausbrüche in der Fleischbranche, aber auch auf Bauernhöfen haben im vergangenen Jahr gezeigt, wie wichtig der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Pandemie ist“, so Wunderlich. Die überwiegend aus Osteuropa stammenden Saisonkräfte sorgten dafür, dass in den Supermärkten Spargel, Erdbeeren und Gurken nicht ausgingen. Dabei arbeiteten sie zu niedrigen Löhnen und häufig ohne Krankenversicherungsschutz. Nach einer neuen Regelung können Erntehelfer in diesem Jahr 102 statt wie bislang 70 Tage lang sozialversicherungsfrei in der Landwirtschaft arbeiten, was sie in ihrer sozialen Absicherung schlechterstellt, kritisiert die Gewerkschaft.

Volle Auftragsbücher: 260 Baugenehmigungen im vergangenen Jahr

Wegezeit-Entschädigung und Lohn-Plus für Bauarbeiter in Speyer gefordert

Bauarbeiter haben auch in Krisenzeiten viel zu tun. Sie sollen jetzt an den steigenden Umsätzen der Branche beteiligt werden, fordert die IG BAU.

Die rund 460 Bau-Beschäftigten in Speyer sollen mehr Geld bekommen: In der anstehenden Tarifrunde für die Branche fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ein Lohn-Plus von 5,3 Prozent. Außerdem soll ein Modell für die Entschädigung der sogenannten Wegezeit, also der langen, meist unbezahlten Fahrzeit zur Baustelle, weiterentwickelt werden. „Der Boom der Bauwirtschaft hält trotz Pandemie an. Nun müssen die Beschäftigten an den steigenden Umsätzen beteiligt werden“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Der Gewerkschafter verweist auf die hohe Zahl der Baugenehmigungen, die zu weiterhin vollen Auftragsbüchern bei den Unternehmen führten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurde in Speyer im vergangenen Jahr der Bau von 260 Wohnungen genehmigt. Dabei investierten Bauherren rund 60 Millionen Euro.

„Während viele Branchen stark von den Lockdowns und Kontaktbeschränkungen betroffen sind, laufen die Arbeiten am Bau auf Hochtouren weiter“, sagt IG BAU-Verhandlungsführer Carsten Burckhardt. Statt Homeoffice und Kurzarbeit seien für viele Maurer, Zimmerleute und Straßenbauer Überstunden und Wochenendarbeit an der Tagesordnung. Dafür hätten sie eine faire Anerkennung verdient. Nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes stieg der Umsatz in der Branche im vergangenen Jahr um sechs Prozent. Auch die Aussichten für das laufende Jahr sind gut: Die Konjunkturprognose für das Bauhauptgewerbe kletterte laut ifo-Institut im März mit einem Plus von 2,3 Prozent auf den höchsten Wert seit Beginn der Corona-Pandemie.

„Neben einer Lohnerhöhung erwarten die Beschäftigten eine Entschädigung für die viele Zeit, die sie für den Betrieb zu ihren Baustellen unterwegs sind“, so Burckhardt. Eine Weiterentwicklung der Wegezeitenentschädigung sei überfällig. Nach einer Studie des Pestel-Instituts legen Bauarbeiter in Deutschland im Schnitt 64 Kilometer für die einfache Strecke zur Arbeit zurück. Jeder Vierte ist mehr als eine Stunde zum Einsatzort unterwegs – plus Rückfahrt. Zum Vergleich: Unter allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern außerhalb des Bauhauptgewerbes betrifft das nur fünf Prozent.

Die Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern beginnen am 11. Mai in Berlin.

Jahresbilanz: 2.300 Streitfälle bei der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz

Rechtshilfe in Krisenzeiten für Bauleute und Reinigungskräfte in Speyer

Fragen rund um das Thema Kurzarbeit sorgten für volle Terminkalender bei den Rechtsschutzexperten der IG BAU.

Juristischer Beistand in Krisenzeiten: Die Rechtsschutzexperten der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz waren im vergangenen Jahr stark gefragt. Insgesamt 2.300 Mal kamen die Beraterinnen und Berater der Gewerkschaft in der Region zum Einsatz. „Vom Verdienstausfall durch Kurzarbeit über fehlende Atemschutzmasken im Job bis hin zu Problemen bei der Kinderbetreuung – Corona hatte zahlreiche Rechtsstreitigkeiten auch in Speyer zur Folge“, so der Bezirksvorsitzende Rüdiger Wunderlich.

Wegen der Pandemie habe ein Großteil der Beratungen per Telefon stattgefunden. „Viele Streitfälle gab es in der Gebäudereinigung. Beschäftigte klagten über finanzielle Nöte wegen des niedrigen Kurzarbeitergeldes, Defizite beim Arbeitsschutz oder nicht gezahlte Löhne in der Quarantäne“, berichtet Wunderlich. In der Baubranche sei es unter anderem um vorenthaltene Corona-Prämien und unbezahlte Überstunden gegangen. Ein weiterer Schwerpunkt sei das Thema Kinderbetreuung gewesen. „Bauarbeiter, Forstbeschäftigte und Reinigungskräfte können kein Homeoffice machen. Wenn Kitas und Schulen geschlossen sind, wird das für sie besonders zum Problem“, so Wunderlich.

Der Gewerkschafter appelliert an Beschäftigte aus den Branchen der IG BAU, sich auch in Pandemie-Zeiten um ihre Belange zu kümmern und die Hilfe der Gewerkschaft zu suchen. „Arbeitgeber dürfen die Krise nicht als Vorwand nutzen, um das Personal um seine Rechte zu bringen.“

Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz haben alle Gewerkschaftsmitglieder. Weitere Infos und Termine gibt es in den IG BAU-Büros Ludwigshafen / Mainz (Telefon: 06 21 – 68 59 99-0) und Worms (Telefon: 0 62 41 – 5 28 56).

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
27.04.2021

E.ON

E.ON Auswertung: Jeder zweite Deutsche streamt regelmäßig – In diesen Städten und Kreisen ist der Streaming-Anteil deutschlandweit am größten

  • Hamburg, Mainz, Köln, Darmstadt und Frankfurt am Main beim Vergleich der Landkreise und kreisfreien Städte mit den höchsten Werten

Streaming boomt: Mehr als jede/r zweite Deutsche konsumiert regelmäßig Inhalte wie Videos, Musik, Podcasts oder Spiele über das Internet. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Civey-Umfrage für den E.ON Energieatlas, der unter https://energieatlas.eon.de abrufbar ist. Die Auswertung zeigt auch, wie sich das Streaming-Verhalten vor Ort in den Regionen unterscheidet.

Im Vergleich der 401 Landkreise und kreisfreien Städte ist der Anteil an Streaming-Nutzerinnen und -Nutzern in Hamburg (63,3 Prozent), Mainz (62,1 Prozent), Köln (61,6 Prozent), Darmstadt (61,0 Prozent) und Frankfurt am Main (60,7 Prozent) am größten. Wie hoch die Streaming-Nutzung in Ihrer Region ist, zeigt die nachfolgende Liste der 50 Regionen mit den größten Anteilen an Streaming-Nutzerinnen und -Nutzern.

70 Prozent der Familien mit Kindern streamen

Der Auswertung zufolge geben 54,9 Prozent der Bundesbürgerinnen und -bürger an, mindestens einmal wöchentlich übers Netz zu streamen. Familien mit Kindern nutzen solche Angebote mit 70 Prozent überdurchschnittlich häufig. Und auch in den einzelnen Altersgruppen zeigen sich große Unterschiede: Bei den 18- bis 29-Jährigen ist die Streaming-Quote am höchsten, hier sind es rund acht von zehn Befragten. Bei älteren Befragten ist der Anteil etwas geringer (50 bis 64 Jahre: 49,4 Prozent; 65 und älter: 31,1 Prozent).

Die beliebtesten Streaming-Inhalte sind Videos, sie werden von 70,6 Prozent der Befragten mindestens einmal wöchentlich abgerufen. Danach folgen Musik, (49,5 Prozent), Podcasts (22,4 Prozent) und Spiele (11,2 Prozent). Rund ein Viertel der Befragten konsumiert die Inhalte „zwei bis drei Stunden“ täglich. „Mehr als fünf Stunden“ streamt nur jeder 20.

Streaming-Quote in den Stadtstaaten besonders hoch

Regional unterscheidet sich der Anteil der Streaming-Nutzerinnen und -Nutzer teils deutlich: Überdurchschnittlich groß ist die Verbreitung auf Bundesland-Ebene in den Stadtstaaten Hamburg (63,3 Prozent), Berlin (58,2 Prozent) und Bremen (57,1 Prozent). Generell lässt sich ein Stadt-/Land-Gefälle erkennen: Befragte aus dicht besiedelten Gebieten streamen oft grundsätzlich häufiger als Umfrage-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer aus Regionen mit geringerer Bevölkerungsdichte.

Schleswig-Holsteiner Nutzer würden „grüne“ Anbieter am häufigsten bevorzugen

E.ON hat außerdem ermittelt, wie nachhaltig Streaming-Nutzende in Deutschland orientiert sind. Auf die Frage, ob sie Anbieter bevorzugen würden, wenn diese für die Bereitstellung ihrer Angebote ausschließlich erneuerbare Energie nutzen würden, antworteten 44,4 Prozent der Streaming-Fans mit „Ja“. Im regionalen Vergleich platziert sich Schleswig-Holstein hierbei an der Spitze der Bundesländer (50,8 Prozent). Auf den Plätzen zwei und drei folgen Baden-Württemberg (50,3 Prozent) und Hamburg (49,2 Prozent).

Die Details zu den Umfrage-Ergebnissen rund ums Thema Streaming finden Sie im E.ON Energieatlas: https://energieatlas.eon.de.

Top 50 Landkreise/kreisfreie Städte mit dem bundesweit höchsten Anteil an Streaming-Nutzern:

Landkreis/Kreisfreie StadtAnteil Streaming-Nutzer
Kreisfreie Stadt Hamburg63,3%
Kreisfreie Stadt Mainz62,1%
Kreisfreie Stadt Köln61,6%
Kreisfreie Stadt Darmstadt61,0%
Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main60,7%
Kreisfreie Stadt Wolfsburg60,6%
Landkreis Friesland60,3%
Kreisfreie Stadt München60,1%
Kreisfreie Stadt Baden-Baden60,0%
Landkreis Trier-Saarburg59,8%
Landkreis Goslar59,7%
Kreisfreie Stadt Freiburg im Breisgau59,7%
Kreisfreie Stadt Coburg59,6%
Kreisfreie Stadt Braunschweig59,0%
Landkreis Ahrweiler59,0%
Kreisfreie Stadt Osnabrück58,9%
Kreisfreie Stadt Aschaffenburg58,9%
Landkreis Wittmund58,8%
Kreisfreie Stadt Mannheim58,8%
Kreisfreie Stadt Würzburg58,8%
Landkreis Mayen-Koblenz58,5%
Kreisfreie Stadt Kaiserslautern58,5%
Kreisfreie Stadt Wuppertal58,4%
Kreisfreie Stadt Leipzig58,4%
Landkreis Wesermarsch58,3%
Kreisfreie Stadt Bremen58,3%
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald58,3%
Kreisfreie Stadt Berlin58,2%
Landkreis Göttingen58,1%
Landkreis Bad Dürkheim58,1%
Städteregion Aachen58,0%
Ennepe-Ruhr-Kreis58,0%
Kreisfreie Stadt Speyer58,0%
Landkreis Mainz-Bingen58,0%
Kreisfreie Stadt Stuttgart58,0%
Kreisfreie Stadt Bochum57,9%
Kreisfreie Stadt Dortmund57,9%
Landkreis Hameln-Pyrmont57,8%
Landkreis Lüchow-Dannenberg57,8%
Kreisfreie Stadt Düsseldorf57,8%
Hochtaunuskreis57,8%
Kreisfreie Stadt Trier57,8%
Landkreis Miesbach57,7%
Kreisfreie Stadt Rostock57,7%
Kreisfreie Stadt Lübeck57,6%
Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein57,6%
Landkreis Northeim57,5%
Region Hannover57,5%
Landkreis Neuwied57,5%
Landkreis Kassel57,4%
Bodenseekreis57,4%

Hintergrund:

Das Marktforschungsunternehmen Civey befragte für den „Streaming-Atlas“ im Februar 2021 unterschiedlich große Stichproben. Um den Anteil der Streaming-Nutzer zu ermitteln, wurden insgesamt 30.000 Bundesbürger befragt. Die Ergebnisse sind auf Ebene des Bundes, der Bundesländer und der Landkreise und kreisfreien Städte repräsentativ. Die Fragestellung lautete: „Streamen Sie mindestens einmal pro Woche Inhalte über das Internet (z.B. Videos, Musik, Podcasts oder Spiele)?“ Antwortmöglichkeiten: „Ja“, „Nein“, „Weiß nicht“.

Um Inhalte / Dauer des Konsums zu ermitteln, wurden 1.000 Personen befragt, die regelmäßig streamen. Die Fragestellungen lauteten: „Welche dieser Inhalte streamen Sie mindestens einmal pro Woche?“ / „Wie viele Stunden streamen Sie täglich Inhalte über das Internet (z.B. Videos, Musik, Podcasts oder Spiele)?“

Für das Nachhaltigkeits-Ranking wurden insgesamt 7.500 Personen, die regelmäßig streamen, befragt. Die Ergebnisse sind auf Bundes- und Landesebene repräsentativ für Personen, die regelmäßig Inhalte über das Internet streamen. Die Fragestellung lautete: „Würden Sie Streaming-Anbieter bevorzugen, die für die Bereitstellung ihrer Angebote ausschließlich erneuerbare Energien nutzen?“ Antwortmöglichkeiten: „Ja, auf jeden Fall“, „Eher ja“, „Unentschieden“, „Eher nein“, „Nein, auf keinen Fall“. Die „Ja“-Antwortmöglichkeiten wurden für die Auswertung zusammengefasst.

E.ON SE
27.04.2021

Maimarkt Mannheim

„Maimarkt Spezial“ Bauen – Umwelt – Energie im Juni kann nicht stattfinden

Wir haben sehr gehofft und unverdrossen geplant, jetzt steht allerdings fest: Der „Maimarkt Spezial“ Bauen – Umwelt – Energie vom 23. bis 27. Juni 2021 kann nicht stattfinden.

Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen ist es für die Stadt Mannheim und für uns als Mannheimer Ausstellungsgesellschaft absehbar, dass eine Veranstaltung wie der „Maimarkt Spezial“ zum geplanten Zeitpunkt nicht durchgeführt werden kann.

Es ist nach wie vor unklar, wann die dritte Corona-Welle bricht und wir können nicht riskieren, dass für unsere Aussteller Kosten entstehen. Wir bedauern dies sehr! Sehr gerne hätten wir Ausstellern und Besuchern eine schöne Messe ermöglicht.

Dennoch macht sich das Team unbeirrt an die Planungen für den nächsten Maimarkt Mannheim: Dieser findet vom 30. April bis zum 10. Mai 2022 statt.

Herzlichen Dank für Ihre Verbundenheit!

MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH
27.04.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V

Die außerordentliche Eigentümerversammlung

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V klärt auf

In der Regel findet mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft statt. Tagungsordnungspunkte der immer nicht öffentlichen Versammlung sind etwa die Diskussion über Nutzung und Erhaltung des Gemeinschaftseigentums, Entscheidungen über bauliche Veränderungen, die Verabschiedung von Nachforderungen und neuen Vorauszahlungen sowie die Bestellung (oder Abberufung) des Verwalters und ggfs. seine Entlastung für das letzte Wirtschaftsjahr. In begründeten Sonderfällen kann es darüber hinaus auch zu weiteren Versammlungen kommen. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) erklärt, welche Themen die Einberufung einer zusätzlichen Veranstaltung rechtfertigen und welche gesetzlichen Aspekte es dabei zu beachten gilt. In Ausnahmen kann es innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft notwendig werden, kurzfristig über elementare Themen zu diskutieren und damit nicht bis zur nächsten regulären Versammlung zu warten. Um dringende Beschlüsse zeitnah herbeizuführen, muss zu diesem Zweck eine außerordentliche Versammlung aller Eigentümer einberufen werden. Das Wort „außerordentlich“ unterstreicht bei derartigen Versammlungen das Ziel, keine alltäglichen Anliegen (Ruhestörungen, ausbleibende Reinigungsdienste o.ä.) zu behandeln; im Blickpunkt stehen ausschließlich Themen von besonderer Brisanz und Wichtigkeit, die schnelle Entscheidungen aller Beteiligten verlangen. Versammlungsgegenstand sind beispielsweise plötzlich eintretende Beschädigungen am Gemeinschaftseigentum (u.a. Mängel an Fassade, Dach oder Leitungen), deren fachgerechte Beseitigung, sowie die Einleitung weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden in der Zukunft. Die Versammlung thematisiert in diesem Zusammenhang auch rechtliche und finanzielle Folgen, unter anderem die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei Gebäudeschäden, die Kostenübernahme zur Schadensregulierung und die damit verbundene Notwendigkeit einer möglichen Sonderumlage. Auch Schwierigkeiten mit der zuständigen Verwaltung, sei es durch eine zögerliche Umsetzung von Beschlüssen oder anderweitige Punkte, können Gegenstand einer außerordentlichen Eigentümerversammlung sein. Axel Ewen, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS: „Alle Beteiligten sollten immer abwägen, ob das jeweilige Anliegen eine Einberufung zwingend notwendig macht. In der Regel ist eine außerordentliche Versammlung mit Aufwand für die Eigentümer und die Verwaltung, sowie erheblichen Kosten verbunden. Das beginnt bei der Anmietung von Tagungsräumen und der Anreise der Teilnehmer zum Veranstaltungsort, reicht bis zu den anfallenden Verwaltergebühren für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung einer zusätzlichen Versammlung. Geht es um die Abwendung und Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum, macht eine außerordentliche Eigentümerversammlung allerdings oftmals Sinn, da eine alternative Entscheidungsfindung per Umlaufbeschluss – je größer die WEG ist – selten zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führt. Hier wäre nämlich grundsätzlich immer die Zustimmung ALLER Miteigentümer in Textform erforderlich.“  Die Befugnis für die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung hat die jeweils bestellte Verwaltung oder bei deren Untätigkeit alternativ – falls vorhanden – der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates. Auch auf Verlangen von mehr als 25 % aller Eigentümer ist zu einer zusätzlichen Versammlung einzuberufen. Der organisatorische Ablauf im Vorfeld entspricht dem Verfahren einer regulären Versammlung: Die Einladung hat in Textform zu erfolgen, die Einladungsfrist von drei Wochen darf auch nur bei besonderer Dringlichkeit verkürzt werden. Am Versammlungstag übernimmt die jeweilige Verwaltung die Leitung der Veranstaltung, sofern die Eigentümer nichts anderes beschließen. Zur Beschlussfähigkeit ist seit dem 01.12.2020 keine Mindestanwesenheit der Eigentümer – persönlich oder per Vollmacht – erforderlich. Sämtliche Entscheidungen sind von der zuständigen Verwaltung in einer Niederschrift und zusätzlich in der Beschlusssammlung festzuhalten. Werden auf einer außerordentlichen Versammlung Beschlüsse, beispielsweise bezüglich dringend einzuleitender Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen getroffen, ist es im nächsten Schritt die Aufgabe des Verwalters, die notwendigen Arbeiten in die Wege zu leiten und die Koordination der ordnungsgemäßen Durchführung zu übernehmen. Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
27.04.2021

Küchentreff

Küchen-Schütz unterstützt Sponsoring-Aktion für neue Kindergarten-Küche

Initiiert wurde die Aktion von Sally Özcan

So sah die „in die Jahre gekommene“ alte Küche aus.

Mit vereinten Kräften für die Kleinsten: Auf Initiative der bekanntesten deutschen Influencerin für Kochen und Backen, Sally Özcan („Sallys Welt“), bekommt der Kindergarten Don Bosco in Waghäusel eine neue Einbauküche. Während nobilia und Bosch die Küche bzw. die Elektrogeräte sponserten, hat KüchenTreff-Mitglied Küchen-Schütz die Küche kostenlos montiert.

In dieser neuen Traumküche macht das Kochen und Backen wieder Spaß.

Zustande kam die Aktion durch den Küchenverband KüchenTreff, bei dem Küchen-Schütz Mitglied ist: Sally Özcan macht sich als Testimonial für die KüchenTreff- Jubiläumskampagne „25 Küchen für den guten Zweck“ stark. Bei den Gesprächen kam heraus, dass in ihrer Heimat, der Kreisstadt Waghäusel in Baden-Württemberg, ebenfalls Bedarf an einer neuen Küche bestand. Sally Özcan, die in Deutschland den erfolgreichsten YouTube-Kanal zum Thema Kochen und Backen betreibt, hat selbst zwei Töchter, die den Kindergarten Don Bosco besuchen. Dort legt man großen Wert auf gesunde Ernährung und möchte dem Nachwuchs schon früh Freude am gesunden Kochen und Essen vermitteln. Ein Engagement, das definitiv unterstützenswert ist, wie auch Benjamin Schütz von Küchen-Schütz aus dem benachbarten Schwegenheim fand: „Als wir davon hörten, haben wir nicht gezögert und unsere Hilfe angeboten. Wir haben einen Ort geschaffen, an dem die Kinder sich wohlfühlen, kreativ sein können und Spaß am Kochen und gesunder Ernährung erleben – alles Werte, die uns als Küchenstudio-Betreiber am Herzen liegen und die wir daher gern unterstützen.“

Benjamin Schütz von Küchen-Schütz aus Schwegenheim zögerte nicht als er von dem Projekt hörte.

Um dem Kindergarten eine kulinarische Früherziehung zu ermöglichen, wurde kurzerhand von allen beteiligten Partnern diese Sponsoring-Aktion ins Leben gerufen. Im November letzten Jahres begannen die Planungen, Anfang dieses Jahres wurde die Küche montiert – und jetzt können die Kinder im Kindergarten Don Bosco in einer hellen, bunten und modernen Küche das Kochen lernen.

Sally Özcan, deren beide Töchter ebenfalls den Kindergarten besuchen, freut sich über das gelungene Ergebnis.

Die Sponsoring-Aktion findet losgelöst von der aktuell laufenden KüchenTreff-Jubiläumsaktion statt. Zum 25-jährigen Bestehen hat KüchenTreff nämlich die Aktion „25 Küchen für den guten Zweck“ gestartet (www.25guteTaten.de). Dort können sich wohltätige Institutionen und Vereine noch bis Ende Juni für eine Küche im Wert von 10.000 Euro bewerben. Das Los entscheidet dann über den Gewinner.

Sally Özcan gemeinsam mit dem ganzen Küchenstudio Team bei der Arbeit

GOOS COMMUNICATION GmbH & Co. KG
27.04.2021

Remax Germany

Immobilieneigentümer: Übergangsregelung zum Energieausweis bis 30. April 2021 nutzen

Verbrauchsausweise werden teurer / Immobilieneigentümer können jetzt Kosten sparen / Rechtliche Vorgaben zur Energietransparenz auch für Immobilieninserate verschärft / Bußgelder möglich

Leinfelden-Echterdingen – Immobilieneigentümer ohne gültigen Energieausweis für ihr Bestandsgebäude können bis Ende April eine Übergangsfrist nutzen. Diese ermöglicht es ihnen, einen für zehn Jahre gültigen Nachweis nach den bisherigen Vorgaben der alten EnEV zu beschaffen – und so Kosten zu sparen. Denn: Anfang November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten und hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. „Immobilieneigentümer, die keinen gültigen Energieausweis besitzen, können von einer Übergangsregelung profitieren. Dabei gibt es jedoch Unterschiede, welcher Typ für welches Gebäude Pflicht ist“, sagt Samina Julevic, COO des Immobilienmaklernetzwerks Remax Germany.

Ein gültiger Energieausweis ist seit 2008 Pflicht für fast alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die verkauft oder vermietet werden sollen. Verschiedene Gesetzesnovellen haben seitdem nachjustiert, um mögliche Schlupflöcher zu schließen und Energiewerte transparenter auszuweisen. „Dass der Gesetzgeber jetzt die Daumenschrauben ordentlich anzieht, bedeutet für Immobilieneigentümer, dass sie an einem gültigen Energieausweis nicht mehr vorbeikommen. Ausnahmen sind selten und gelten nur für Gebäude, die nicht regelmäßig bewohnt und beheizt werden“, erklärt Julevic und rät verunsicherten Eigentümern, gegebenenfalls einen Makler hinzuzuziehen.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Kosten variieren und steigen

Wer einen Energieausweis für seine bestehende Immobilie beschaffen will, kann zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis wählen. Während der Bedarfsausweis mit 400 bis 500 Euro zu Buche schlägt, kostet der Verbrauchsausweis bisher nur rund 25 bis 100 Euro. „Ab dem 1. Mai 2021 wird der Verbrauchsausweis jedoch teurer, daher sollten Immobilienbesitzer jetzt handeln“, sagt Julevic. Der Verbrauchsausweis ist allerdings nur dann zulässig, wenn das Gebäude mindestens fünf Wohnungen umfasst, der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude nach der Wärmeschutzordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet wurde. Diese Ausweisvariante war bisher nur deshalb günstiger, weil sie weniger aussagekräftig war. So wies der Verbrauchsausweis bisher für Wohngebäude nur die Verbrauchswerte von Heizung und Warmwasser aus. Ab Mai 2021 soll er aber zudem Treibhausemissionen und damit den CO2-Fußabdruck nachweisen – etwa durch Vor-Ort-Begehungen oder anhand geeigneter Fotos.

Umfangreicher Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis dagegen ist laut Remax die umfangreichere Variante des Energieausweises und bei Bestandsgebäuden Pflicht, wenn sie weniger als fünf Wohnungen haben, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht erreicht wurde. Für ihn ermitteln zertifizierte Fachleute wie Bauingenieure, Architekten oder Energieberater den Gesamtenergiebedarf des Gebäudes anhand verschiedener Faktoren wie Dämmschicht, Heizung oder Fenstern. „Diese Werte sind objektiver, denn sie zeigen den Energieverbrauch unabhängig vom Heizverhalten der Vorbewohner – der Bedarfsausweis ermöglicht so einen objektiven Vergleich mit anderen Immobilien“, erklärt Julevic. Wer seine Immobilie möglichst transparent und wettbewerbsorientiert verkaufen möchte, sollte deshalb auf den Bedarfsausweis ausweichen.

Verschärfte Gesetzeslage bei Immobilieninseraten

Einen Makler als Fachmann zu engagieren, lohnt sich nicht nur für den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie selbst. „Auch bei der Beschaffung des Energieausweises können Makler für Immobilienbesitzer eine Hilfe sein, wenn sie in der Zukunft verkaufen oder vermieten wollen“, sagt Julevic. Besonders mit den weiteren Änderungen nach dem GEG lohne sich ein Gang zum Profi: „Denn das neue Gesetz beinhaltet auch zahlreiche neue Regelungen, was die Angaben in Immobilieninseraten betrifft. So müssen nun bestimmte Angaben aus dem Energieausweis in die Anzeige übernommen werden, sonst drohen Bußgelder.“

Remax Germany eröffnet Büro in Rülzheim

Remax Pro Partner berät Immobilienkunden in Rülzheim und der Region Germersheim, Speyer und Karlsruhe / 3 Makler, 1 Marketing- und 1 Accounting-Spezialist / Aufstockung auf 10 Makler geplant

Daniel Wessa, Büroinhaber und Geschäftsführer sowie Co-Geschäftsführerin Sabina Wessa.
Foto: Remax

Leinfelden-Echterdingen – Das Immobilienmaklernetzwerk Remax Germany hat soeben ein Büro im rheinland-pfälzischen Rülzheim eröffnet. Inhaber und Geschäftsführer der an der Mittleren Ortsstraße 70 gelegenen, 75 Quadratmeter großen Niederlassung ist Daniel Wessa. Gemeinsam mit Co-Geschäftsführerin Sabina Wessa und drei Mitarbeitern betreut er Immobilienverkäufer und -käufer in der 8.300-Einwohner-Stadt sowie in der Region Germersheim, Speyer und Karlsruhe.

Daniel Wessa, Büroinhaber und Geschäftsführer des neuesten Remax-Ablegers, erklärt zur Büroeröffnung: „Rülzheim zeichnet sich durch eine stabile wirtschaftliche Entwicklung aus. Unter anderem wegen der ansässigen und sich neu ansiedelnden Unternehmen besteht ein großer Wohnraumbedarf.“

Co-Geschäftsführerin Sabina Wessa ergänzt: „Trotz des Wunsches nach natürlichem und ländlichem Wohnen sehen wir wegen des Mangels an Objekten und Bauland im Umland zunehmend eine Entwicklung in Richtung städtische Innenverdichtung, also in bestehende Grundstücke in zweiter Reihe.“

Weitere Informationen: www.remax.de/propartner-ruelzheim

Remax Germany
27.04.2021

IW Junior

Beste Schülerfirma aus Rheinland-Pfalz heisst Ceaseless

Wiederverwendbare und waschbare Reinigungspads aus Bio-Baumwolle – damit hat das JUNIOR Unternehmen ceaseless heute beim digitalen Landesentscheid in Rheinland-Pfalz den Titel gewonnen. Die Schülerinnen und Schüler überzeugten die Jury aus Bildungs- und Wirtschaftsvertretern. ceaseless wird Rheinland-Pfalz im Juni beim Bundeswettbewerb vertreten, wenn Deutschlands beste Schülerfirma gekürt wird.

Schülerfirma ceaseless vom Franziskus-Gymnasium Nonnenwerth in Remagen.
Foto: Schülerfirma ceaseless

Geschäftsidee und -bericht, Jury-Interview und Videopräsentation – beim Landeswettbewerb werden die Schülerfirmen in diesen vier Kategorien bewertet. Ausgezeichnet wird das Unternehmen mit dem stimmigsten Gesamtkonzept. Dazu zählt auch der Entwicklungsprozess der Jugendlichen, ihr Umgang mit Herausforderungen im Team und die Fähigkeit, potenzielle Kunden und Investoren zu begeistern. In Rheinland-Pfalz hatten sich von 13 JUNIOR expert Schülerfirmen nach einem Vorentscheid fünf Unternehmen für den Wettbewerb qualifiziert.

Beim virtuellen Event setzte sich ceaseless vom Franziskus-Gymnasium Nonnenwerth in Remagen gegen die anderen Finalisten durch. „Wir haben gar nicht damit geplant, da wir sehr starke Konkurrenz hatten. Aber wir sind sehr sehr froh, dass wir das Ding gerockt haben!“, so Anna Glaser, Vorstandsvorsitzende von ceaseless, live in der Preisverleihung. Der Sieg qualifiziert die Jugendlichen für die Teilnahme beim Bundeswettbewerb am 15. Juni 2021.

Wiederverwendbare und waschbare Reinigungspads aus Bio-Baumwolle, das Siegerprodukt der Schülerfirma Ceaseless.
Foto: Schülerfirma ceaseless

Auf dem zweiten Platz landete ReWood aus Bad Kreuznach mit der Geschäftsidee, alte Weinkisten und Korken wiederzuverwenden und daraus individuell gestaltete Pinnwände und Tabletts anzufertigen (BBS Wirtschaft). Über Platz drei freute sich TechnikTaskForce aus Mainz mit ihrem Dienstleistungsangebot „Support und Wartung der Schultechnik“ (Bischöfliche Willigis-Schulen).

„Das Engagement der Schülerinnen und Schüler ist beachtlich und man merkt schnell: Sie alle haben Freude daran, etwas Eigenes auf die Beine zu stellen. Diese Erfahrungen sind prägend für ihr ganzes Leben. Und wer weiß, vielleicht entscheidet sich die eine oder der andere später tatsächlich für eine Unternehmensgründung. Dass die jungen Wettbewerberinnen und Wettbewerber das Zeug dazu haben, haben sie mit ihrer Schülerfirma bereits bewiesen“, sagte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Text: Institut der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR gemeinnützige GmbH Foto: Schülerfirma ceaseless
27.04.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen vom Freitag (02.04.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2253 ( + 1 )

Davon bereits genesen: 1948
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 160,2 ( – 21,8 )
Warnstufe: Rot

Stand: 02.04.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
03.04.2021

Solidaritätsaktion der Speyer Crowd

Gemeinsam durch die Pandemie

Gemeinsam gegen Corona – mit der Online-Corona-Hilfsaktion der SWS
Foto: stock.adobe.com – juripozzi.

Die Stadtwerke Speyer (SWS) starten mit ihrer Speyer Crowd eine erneute Corona-Hilfsaktion, die bis 31. Mai läuft. Initiatoren haben dabei die Möglichkeit, ein Projekt ins Leben zu rufen und dafür innerhalb von 30 Tagen finanzielle Mittel von Unterstützern zu sammeln. Aktiv werden können alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Geschäfte und Gastronomiebetriebe in Speyer. Die Speyer Crowd bietet neben der Möglichkeit, Geld zu sammeln auch die Chance mit der eigenen Kundschaft in Kontakt zu bleiben.

„Wir stellen dafür einen zusätzlichen Sonderfördertopf in Höhe von 5.000 Euro bereit“, informiert Sonja Daum, Teamleiterin Marketing/Kommunikation bei den SWS. Jede Spende von mindestens 10 Euro wird von den Stadtwerken mit zehn Euro aus dem Fördertopf ergänzt. Schon mit kleinen Spendensummen tragen Unterstützer dazu bei, die Wirtschafts-, Kultur- und Sportszene in Speyer zu fördern. 

„Ohne Eigeninitiative geht es dabei nicht. Wer eine Idee umsetzen möchte, muss diese der Öffentlichkeit bekannt machen, sich dafür einsetzen und für Einnahmen durch Spenden sorgen“, ergänzt Daum. „Für ihren Einsatz erhalten die Unterstützer in der Regel kleine Prämien, wie z. B. freien Eintritt, Gutscheine, Künstler-Autogramme, die besten Küchen-Rezepte, persönliche Videokonzerte – es gibt viele Möglichkeiten und der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.“

Die SWS unterstützen, um ihr Engagement – über eine sichere Versorgung und Entsorgung hinaus – in einer schwierigen Zeit für die Menschen in Speyer einzubringen.

Auf www.speyer-crowd.de/corona können sich Initiatoren informieren und anmelden. Die Projektberatung teilen sich die SWS mit ihrem Partner fairplaid, einem Online-Marketing-Unternehmen, das sich auf Crowdfunding spezialisiert hat.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: stock.adobe.com – juripozzi.
03.04.2021

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

SWS: Speyer Crowd-Plattform geplant

37.000 Euro für Vereine und Initiativen gesammelt

People with puzzle indoors, closeup of hands. Unity concept

Speyer – Die aktuell außergewöhnlichen Zeiten voller neuer Herausforderungen bringen gleichzeitig auch Chancen auf Veränderungen mit sich. So haben die Stadtwerke Speyer (SWS) im vergangenen halben Jahr auf Kommunales Crowdfunding als kommunikationsstrategischen Baustein in der Krise gesetzt.

Über die Plattform des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), die die SWS kostenlos nutzen durften, konnten so in den vergangenen sechs Monaten ca. 37.000 Euro für Vereine und Initiativen mit Speyer-Bezug gesammelt und ausgeschüttet werden. Im Detail wurden unterstützt: Christian Uhl (Projekt: Schöne bunte Welt – Ich male dein Bild), Sandra Heß (Projekt: Amazing Boat, Schiffsanlegestelle), Verkehrsverein Speyer (Projekt: Spenden für Hilfsprojekte Round Table/Sozialfond für Schausteller), Speyerer Karnevalgesellschaft (Projekt: Festwagen), Palzrockretter (Projekt: CD-Produktion), Mareile Martin (Projekt: Kunst für Unterstützer).

Das Crowdfunding mit dem VKU konnte Ende September erfolgreich abgeschlossen werden. Die SWS wollen mit einer eigenen Speyer Crowd-Plattform ab 1. Dezember 2020 weitermachen. „Mit der Speyer Crowd gehen wir neue Wege – über das klassische Sponsoring hinaus“, informiert Sonja Daum, Teamleiterin Marketing /Kommunikation bei den SWS. Besonders begeistere sie beim Crowdfunding, dass Projektinitiierende gleichermaßen von Mitstreitern und den SWS unterstützt würden. Die SWS seien somit ein wichtiger Partner, aber nicht der alleinige Geldgeber. „Projekte, für die mehrere Leute zu gewinnen sind, sind in der Regel mit starker emotionaler Bindung, Kreativität und Innovation verbunden“, stellt Daum fest. Eigenschaften die auch gut zu den Stadtwerke Speyer passten.

Interessierte aus Speyer können sich jetzt schon mit Projektideen an die SWS wenden, die dann ab Dezember online gehen: Telefon: 06232/625-2180, E-Mail: engagement@stadtwerke-speyer.de.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Adobe Stock/New Africa
06.10.2020

bademaxx: Hallenbad und Sauna geöffnet seit 28. September

Hallenbad und Sauna des Sport- und Erlebnisbades bademaxx öffneten am Montag, 28. September 2020 unter Corona-Auflagen.

Das bademaxx-Hallenbad freut sich auf Besucher/innen
Foto: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Die Systematik mit Zeitspannen bei den Öffnungszeiten, vereinfachter Preisgestaltung und Online-Ticket-System muss auch in der Herbst-/Wintersaison beibehalten werden, informiert bademaxx-Betreiber Stadtwerke Speyer. Nur so können Warteschlangen, Abstandsproblematiken und Diskussionen beim Eintritt vermieden sowie die Anforderungen an den Datenschutz erfüllt werden. Der Eintritt ist ausschließlich mit Online-Tickets möglich. Diese sind zu buchen unter: www.bademaxx.de/tickets. Für Bade- und Saunagäste, die keinen Internet-Zugang haben, wurde im Kundenzentrum der Stadtwerke Speyer in der Industriestraße eine Verkaufsstelle eingerichtet. Dort können Online-Tickets ausschließlich mittels ec-Karte erworben werden. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch: 7.30 bis 16.00 Uhr, Donnerstag: 7.30 bis 18.00 Uhr, Freitag: 7.30 bis 13.00 Uhr.

Das bademaxx-Betriebskonzept sieht täglich eine Öffnung für Hallenbad und Sauna in zwei Zeitspannen vor (Montag bis Samstag: 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr und 16:30 Uhr bis 22:00 Uhr; Sonntag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr). Montags ist die zweite und samstags die erste Zeitspanne den Vereinen und Kursen vorbehalten. Eine dritte Zeitspanne ist für das Frühschwimmen vorgesehen (Dienstag und Donnerstag: 6:30 – 8:00 Uhr). Gleichzeitig dürfen 100 Personen das Hallenbad und 70 Gäste die Sauna nutzen. Im Hallenbad gelten Einheitspreise pro Zeitspanne von 5 Euro (ermäßigt 4 Euro) und in der Sauna von 16 Euro pro Zeitspanne. Aufgrund des Online-Ticket-Systems, das nicht mit dem Kassensystem kompatibel ist, können Wertkarten und Gutscheine weiterhin nicht als Zahlungsmittel eingesetzt werden, behalten aber ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen: www.bademaxx.de, Telefon: 06232/625-1500.

Stadtwerke Speyer GmbH
06.10.2020

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Arm trotz Arbeit: IG BAU kritisiert Lohn-Drückerei

2.900 Vollzeit-Beschäftigte in Speyer arbeiten zum Niedriglohn

Schöner Beruf, aber oft schlecht bezahlt: In der Floristik müssen sich viele Beschäftigte mit Mini-Löhnen begnügen, die bei weitem nicht zum Familienunterhalt reichen, kritisiert die IG BAU.

Speyer – 40 Stunden Arbeit pro Woche und trotzdem bleibt es klamm im Portemonnaie: Aktuell arbeiten in Speyer 17 Prozent aller Vollzeit-Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Insgesamt rund 2.900 Menschen erzielen trotz voller Stundenzahl ein Einkommen unterhalb der amtlichen Niedriglohnschwelle von derzeit 2.350 Euro brutto im Monat (Wert für Westdeutschland). Darauf hat die Gewerkschaft IG BAU hingewiesen. Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag hervor.

„Dass selbst eine Vollzeitstelle häufig nicht ausreicht, um finanziell halbwegs abgesichert zu sein, ist alarmierend“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. In der Region zählten unter anderem die Landwirtschaft, die Gebäudereinigung und die Floristik zu den Branchen, in denen besonders wenig gezahlt werde. Grund dafür sei auch die schwindende Tarifbindung. „Je mehr Firmen aus Tarifverträgen aussteigen, desto schlechtere Karten haben die Beschäftigten. Es droht eine immer tiefere Spaltung des Arbeitsmarktes“, warnt Wunderlich. Diese werde durch die Corona-Pandemie teils verschärft: Beschäftigte im Handwerk könnten nur selten Homeoffice machen. Wegen hoher Mieten in den Städten müssten sie zudem oft weite Pendelwege in Kauf nehmen.

Der Gewerkschafter ruft die Unternehmen in der Stadt dazu auf, sich zu Mitbestimmung und Tarifautonomie zu bekennen: „Die Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell, das den Beschäftigten – und den Betrieben – über Jahrzehnte wachsenden Wohlstand beschert hat. Sie darf nicht unter die Räder kommen.“ Nach Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung profitieren davon auch die Firmen. In tarifgebundenen Unternehmen steige die Produktivität, Mitarbeiter seien motivierter.

„Aber auch die Politik ist am Zug. Sie sollte mehr für die Tarifbindung tun“, erklärt Wunderlich und nennt das Beispiel des Maler- und Lackiererhandwerks: Dort haben Gesellen Anspruch auf einen tariflichen Mindestlohn von 13,50 Euro pro Stunde. Diese Lohnuntergrenze wurde von der Politik für die ganze Branche zur Pflicht gemacht. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 9,35 Euro pro Stunde.

„Klar ist aber auch: Je mehr Menschen sich in den Gewerkschaften engagieren, desto mehr lässt sich gegenüber den Arbeitgebern herausholen“, so Wunderlich.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
06.10.2020

Bundesagentur für Arbeit

30 Jahre Deutsche Einheit: Arbeitsmarkt in Ost und West auf Annäherungskurs

Nürnberg / Deutschland – 30 Jahre nach der Wiedervereinigung hat sich viel getan auf dem Arbeitsmarkt. Dieser war in drei bewegten Jahrzehnten geprägt von den Herausforderungen der Wendejahre, der größten Arbeitsmarktreform in der Geschichte, und steht nun ganz aktuell unter dem Einfluss der Corona-Pandemie.

In den 90er Jahren galt es, die Strukturveränderungen im Osten aufzufangen. Die Arbeitslosenquoten lagen in den späten 90er Jahren im Westen zwischen 8 und 9,5 Prozent, im Osten dagegen kletterten sie auf über 15 Prozent, im Jahr 1998 mit einem vorläufigen Höchststand von 17,8 Prozent.
Seither ist die Arbeitslosigkeit nach einem erneuten Hoch durch die Arbeitsmarktreformen bis 2019 deutlich gesunken und lag nun 6,4 Prozent.

Als die Arbeitsmarktreformen ab 2003 einsetzten, zeigte sich die vorher verborgene Arbeitslosigkeit durch die Zusammenlegung der bisherigen Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe in der nun ausgewiesenen Grundsicherung. In der Folge lagen die Arbeitslosenquoten im Osten bis 2005 bei rund um 18 Prozent, in Westen lagen sie bei acht bis neun Prozent.

Die aktuelle Pandemie stellt den Arbeitsmarkt in Ost, West, Nord und Süd vor besondere Herausforderungen. Wie unser Land mit ihnen fertig werden wird, ist vor allem von der weiteren Entwicklung der Virusinfektionen und eventuellen weiteren wirtschaftlichen Einschnitten abhängig.

Abseits der allgemeinen Entwicklung lohnt sich ein besonderer Blick auf die Frauen. Bei der Beschäftigung von Frauen ist Ostdeutschland Spitzenreiter. Die Erwerbsquote von Frauen war in Ostdeutschland traditionell hoch. Hier gleicht sich Westdeutschland langsam an die ostdeutschen Länder an.

Sowohl in westdeutschen Bundesländern als auch in den ostdeutschen hat die Beschäftigungsquote von Frauen über die Jahre zugenommen. Dabei haben die westdeutschen Frauen über die Jahre aufgeholt. Ostdeutsche Frauen haben aber mit einer Quote von 61,5 Prozent immer noch eine höhere Beschäftigungsneigung als westdeutsche mit 56,5 Prozent.
In den Westdeutschen Bundesländern lagen 2019 die Beschäftigungsquoten von Frauen mit Ausnahme von Bayern (60,3 Prozent) zum Teil deutlich unter 60 Prozent. In allen ostdeutschen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin (55,3 Prozent) liegen die Beschäftigungsquoten über 60 Prozent.
Spitzenreiter waren die Frauen in Sachsen, von denen 65,2 Prozent einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgingen. In Thüringen waren es 63,3 Prozent, in Brandenburg 63,2 Prozent.
In Westdeutschland liegen die Frauen in Bremen und NRW deutlich zurück, in Bremen gingen 51,3 Prozent der Frauen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, in NRW waren es 53,3 Prozent.
Grundsätzlich hat sich also die Beschäftigungsneigung von Frauen in Ost und West über die Jahre angeglichen, auch wenn die Quote im Osten immer noch über der im Westen liegt. In den vorherigen Jahren blieb die Differenz aber weitgehend stabil.

Bundesweites Pilotprojekt von BA, BAVC und IG BCE

Gemeinsam für mehr und bessere Qualifizierung

Nürnberg / Deutschland – Bundesagentur für Arbeit (BA), Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) engagieren sich im Strukturwandel gemeinsam für die Stärkung der Weiterbildung in der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes unterstützt die BA Beschäftigte und Arbeitgeber der Branche gezielt bei der Organisation und Finanzierung der Weiterbildung von Beschäftigten.

Die Chemie-Industrie ist damit die erste Gesamtbranche in Deutschland, die im Rahmen eines übergreifenden sozialpartnerschaftlichen Abkommens gemeinsam mit der BA die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes nutzt. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde in Nürnberg unterzeichnet. BAVC und IG BCE setzen damit die im Tarifabschluss 2019 verankerte „Qualifizierungsoffensive Chemie“ um, die die 580.000 Beschäftigten in den 1.900 Unternehmen der Branche für den strukturellen Wandel rüsten soll.

BA-Chef Detlef Scheele: „Ein Gewinn für alle“

„Wir begrüßen die Vereinbarung der Sozialpartner in der Chemiebranche über eine umfassende Strategie der Beschäftigtenqualifizierung sehr. Damit ist sie Vorreiter in Deutschland. Sozialpartnerschaftliche Abkommen sind aus unserer Sicht der beste Weg, um Beschäftigte in den kommenden Jahren im Transformationsprozess zu begleiten und bei der Weiterbildung zu unterstützen. Die Sozialpartner kennen die Rahmenbedingungen des Betriebes und die Qualifizierungsbedarfe der Beschäftigten. Wir können dies mit persönlicher Beratung, finanzieller Förderung und unseren digitalen Angeboten flankieren. Damit gewinnen alle: Die Unternehmen sichern ihre Fachkräfte und die Beschäftigten erhalten berufsbegleitend die notwendigen Qualifikationen für neue Tätigkeiten.“

BAVC-Hauptgeschäftsführer Stiller: „Innovativ und wettbewerbsfähig bleiben“

„Digitalisierung, Klimaschutz und nicht zuletzt die Corona-Pandemie beschleunigen den Strukturwandel der Wirtschaft massiv. Um langfristig innovativ und wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen wir mehr und bessere Weiterbildung, auch und gerade in der Hochtechnologie-Branche Chemie und Pharma“, betont BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller. „Unsere Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und IG BCE ist ein wichtiger Baustein für eine gute Zukunft von Standort und Arbeitsplätzen. Vor allem kann sie dabei helfen, die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und den Fachkräftebedarf der Betriebe zu decken.“

IG BCE-Vorstandsmitglied Reinbold-Knape: „In das Know-How der Menschen investieren“

„Weiterbildung ist der Schlüssel zum Erfolg in der industriellen Transformation. Das gilt für Beschäftigte wie für Unternehmen gleichermaßen“, sagt Petra Reinbold-Knape, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG BCE. „Vor uns liegt eine große Aufgabe, die nur in einer konzertierten Aktion von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Staat geschultert werden kann. Deshalb ist unsere Zusammenarbeit beispielgebend. Digitalisierung und klimagerechte Transformation müssen zur Chance für die Beschäftigten werden. Deshalb ist es nur konsequent, in das Know-how der Menschen zu investieren. Dafür brauchen wir Instrumente und Beratung, die die Betriebsräte und das Management, aber auch jeden einzelnen Beschäftigten unterstützen.“

Start in drei Pilotregionen ab 2021

Kern der Vereinbarung ist die Beteiligung der BA an gemeinsamen Veranstaltungen in den Betrieben sowie das Angebot zeit- und ortsnaher persönlicher Beratungsgespräche für Arbeitgeber und Beschäftigten. Im Fokus der Beratungen und berufsorientierenden Veranstaltungen durch die BA stehen Entwicklungsperspektiven, Fördermöglichkeiten und geeignete Qualifikationsmaßnahmen. Zugleich können Erwerbstätige ab 2021 auf ein Tool zur Selbsteinschätzung zurückgreifen, das bei der individuellen beruflichen Orientierung unterstützt.
BAVC und IG BCE werden ihre Mitglieder über das Beratungsangebot informieren und dafür werben, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich stellen BAVC und IG BCE ein Tool für die Analyse des betrieblichen Qualifikationsbedarfs zur Verfügung, das für die Beratung verwendet werden kann. Ziel ist, die Motivation für Weiterbildung zu fördern und so Innovations- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Das Angebot wird im kommenden Jahr zunächst in den Pilotregionen Hessen, Nordost und Nordrhein erprobt und soll im Erfolgsfall bundesweit ausgerollt werden.

Weitere Informationen zur Weiterbildung von Beschäftigten, zum Qualifizierungschancengesetz und zu den Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizierungsoffensive/

Der Arbeitsmarkt im September 2020

Folgen der Corona-Krise weiter deutlich sichtbar, aber leichte Besserung

Nürnberg / Deutschland – „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt sind nach wie vor deutlich sichtbar. Es zeigen sich aber leichte Zeichen der Besserung.“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im September: -108.000 auf 2.847.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +613.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit ist aufgrund der einsetzenden Herbstbelebung im September gesunken. Mit 2.847.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 108.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 8.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 613.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote sinkt von August auf September um 0,2 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum September des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im August auf 4,6 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 26.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im September 2020 bei 3.613.000 Personen. Das waren 462.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. September für 85.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit geht die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, weiter zurück.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Juli für 4,24 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds nach dem bisherigen Höchststand im April mit 5,95 Millionen sukzessive weiter abgenommen.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise haben sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, aktuell stabilisieren sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im August saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 19.000 erhöht. Mit 44,71 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 597.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juni auf Juli um 5.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Juli nach Hochrechnungen der BA um 106.000 auf 33,25 Millionen Beschäftigte gesunken.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, aktuell hat sie sich auf niedrigem Niveau stabilisiert und zeigt sich wenig dynamisch. Im September waren 591.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 197.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 3.000 leicht erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im September 2020 unverändert bei 94 Punkten. Er liegt damit 30 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.097.000 Personen erhielten im September 2020 Arbeitslosengeld, 378.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im September bei 3.933.000. Gegenüber September 2019 war dies ein Anstieg von 113.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Ministerbesuch in bewegten Zeiten: Hubertus Heil bei der Bundesagentur in Nürnberg

Nürnberg / Deutschland – Arbeitsminister Heil führte Gespräche mit Verwaltungsrat, Vorstand, dem Hautpersonalrat und Beschäftigten, um über die besonderen Herausforderungen in Zeiten der Corona-Pandemie zu sprechen.

Die Corona-Pandemie hat die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und die Kassenlage der Bundesagentur für Arbeit binnen weniger Monate auf den Kopf gestellt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil machte sich heute bei einem Besuch in der Nürnberger Zentrale vor Ort ein Bild von der aktuellen Situation. Er diskutierte mit dem Verwaltungsrat und tauschte sich intensiv mit Vorstand und Beschäftigten aus.

Der Minister wörtlich: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter haben in diesem Jahr Außergewöhnliches zur Bewältigung der Krise und zur Aufrechterhaltung des sozialen Friedens geleistet. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Gleichzeitig stehen wir weiter vor großen Herausforderungen, die wir gemeinsam meistern müssen.“

Steffen Kampeter, Vorsitzender des Verwaltungsrats betonte im Vorfeld der BA Haushaltsaufstellung: „Ich begrüße ausdrücklich, dass die Politik ihr Wort hält und mit dem Bundeshaushaltsgesetz sichergestellt werden soll, dass die Bundesagentur schuldenfrei in das Jahr 2022 starten kann.“ Die BA und die Arbeitgeber und Beschäftigten hätten einen immensen finanziellen Beitrag zur Bewältigung der Krisenausgaben geleistet. Es sei daher richtig, dass sich auch der Bund jetzt beteilige, so Kampeter weiter.

Anja Piel, stellvertretende Vorsitzende des Gremiums nahm Bezug auf die Arbeitssituation der Beschäftigten. „Die BA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine enorme Belastung in den letzten Monaten getragen und ein Ende ist noch nicht in Sicht.“ Sie setzte sich daher bei zunehmenden Aufgaben auch für die notwendigen zusätzlichen personellen Ressourcen ein.

Vorstandsvorsitzender Detlef Scheele betonte die vielfältigen Herausforderungen, vor denen die Organisation infolge der Pandemie steht: „Der Vorstand ist sich mit dem Verwaltungsrat einig, dass wir für die anstehenden Herausforderungen auskömmliche finanzielle und personelle Rahmenbedingungen benötigen. Einerseits werden wir noch eine lange Zeit Kurzarbeit in großem Umfang bewilligen, auszahlen und abrechnen müssen. Andererseits kommt der Arbeits- und Ausbildungsmarkt wieder in Bewegung und wir müssen parallel unsere Arbeit wieder verstärkt auf Beratung, Förderung und Vermittlung ausrichten: Für Menschen, die in der Pandemie arbeitslos geworden sind oder wegen der Pandemie ihre Arbeitslosigkeit nicht beenden konnten, für Jugendliche, die unter erschwerten Bedingungen ins Berufsleben starten – und nicht zuletzt für Beschäftigte, in deren Betrieben die Pandemie die Transformationsprozesse massiv beschleunigt hat.“

Bundesminister Heil zog nach seinen Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine positive Bilanz seines Nürnberg-Besuches: „Eine arbeitsreiche Zeit liegt hinter uns und wir haben die Krise auch noch nicht überstanden. Wir werden weiter um jeden Arbeitsplatz kämpfen. Und ich bin mir sicher: Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BA ist unser Arbeitsmarkt jeden Tag in guten Händen!“

Derzeit arbeiten die Finanzexperten der BA unter Hochdruck an der Aufstellung des Haushalts für 2021, der Anfang November vom Verwaltungsrat festgestellt werden wird.

Bundesagentur für Arbeit gewinnt Digital Leader Award 2020

Fachjury aus unabhängigen Digitalisierungsexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medien kürt Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Siegerin in der Kategorie „Society“ für neue Maßstäbe bei der Digitalisierung

Nürnberg / Deutschland – Mit dem Beitrag „Homeoffice, Hubertus Heil, Hackathon – Die Express-Digitalisierung der Bundesagentur für Arbeit für Bürger und Arbeitgeber in Corona-Zeiten“ hat die BA den diesjährigen DIGITAL LEADER AWARD in der Kategorie „Society“ gewonnen. Damit wird auch die Leistung der BA-IT und der gesamten BA insbesondere in den letzten Monaten gewürdigt.
Besonders überzeugt hat die Jury, dass die Anliegen der Bürger und Arbeitgeber in Corona-Zeiten bei neuen IT-Entwicklungen immer im Vordergrund standen: Die neue App für Kurzarbeitergeld, Chatbots als Unterstützung bei Beantragung von Grundsicherung und Kurzarbeitergeld, und der Umbau des Online-Portals zu Beginn der Pandemie sind nur einige Beispiele.

Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter und Chief Information Officer (CIO) der BA zur Auszeichnung: „Dieser erste Platz ist eine tolle Wertschätzung in herausfordernden Zeiten. Die Auszeichnung gehört allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer IT, die sich in den letzten „Corona-Monaten“ rund um die Uhr sowohl für den stabilen Betrieb als auch die Neu- und Weiterentwicklung unserer digitalen Angebote ins Zeug gelegt haben, aber auch den Beteiligten aus den anderen Bereichen und aus der Praxis. Dank der Vorarbeit der letzten Jahre konnten wir neue IT-Produkte, die Bürger und Arbeitgeber gerade in Pandemie-Zeiten schnell benötigten, innerhalb kürzester Zeit entwickeln und zur Verfügung stellen.“, so Schmitz.

Der Digital Leader Award ist die führende Auszeichnung für Digital Leadership in Deutschland und wird seit 2016 branchenübergreifend an innovative Projekte sowie die dahinterstehenden Teams und Leader verliehen, die Maßstäbe für die Digitalisierung in Deutschland setzen. In diesem Jahr gab es 83 Bewerbungen mit 24 Finalisten in fünf Kategorien. Weitere Finalisten in verschiedenen Kategorien waren u.a. BMW Group, Deutsche Lufthansa, Fraport, Infineon, Ergo Versicherung und Otto.

Kinderbonus – Familienkasse zieht positive Zwischenbilanz

Nürnberg / Deutschland – Seit dem 7. September wurde die erste Rate des Kinderbonus in Höhe von 200 Euro für rund 16 Millionen Kinder ausgezahlt. Auch die Auszahlung der zweiten Rate in Höhe von 100 Euro erfolgt ab 7. Oktober wieder automatisch, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Kindergeld-Fälle, deren Anspruch auf Kindergeld in den Monaten Januar bis August 2020 geendet hat, erhalten den Kinderbonus in den Monaten November und Dezember. Auch hierfür ist eine Antragstellung nicht erforderlich. Die Kinderbonuszahlung erfolgt immer an den Kindergeldberechtigten, der zuletzt für das jeweilige Kind Kindergeld erhalten hat. Um Zahlungsfehlläufer zu vermeiden, sollten Adress- und Kontodatenänderungen bis spätestens 31. Oktober der zuständigen regionalen Familienkasse mitgeteilt werden. Dies ist komfortabel online unter www.familienkasse.de „Veränderungen mitteilen“ möglich.

Der Kinderbonus wird nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung. Die Auszahlungstermine orientieren sich an den Endziffern der Kindergeldnummer. Sie sind ebenfalls im Internet auf www.familienkasse.de unter „Informationen zum Kinderbonus“ einsehbar. Zwischen der Auszahlung des Kindergeldes und des Kinderbonus können einige Tage liegen, da durch die Familienkasse zwei Auszahlungen angewiesen werden und die Geldinstitute entsprechend zwei Überweisungen verarbeiten müssen.

Bundesagentur für Arbeit
06.10.2020