Generalbundesanwalt: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds „Islamischer Staat (IS)

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ und Durchsuchungsmaßnahmen gegen mutmaßliche Unterstützer

(Karlsruhe) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (16. August 2022)

den syrischen Staatsangehörigen Ahmed H. I.

in Berlin von Beamten des Landeskriminalamtes Berlin festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnung und andere Räumlichkeiten des Beschuldigten durchsucht. Weitere Durchsuchungsmaßnahmen betrafen vier Beschuldigte, die Ahmed H. I. unterstützt haben sollen.

Ahmed H. I. ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) in drei Fällen dringend verdächtig. Zudem besteht der dringende Tatverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2a StGB) sowie des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 7 KrWaffKontrG).

Beispielbild Zelle / Verhaftung, dient lediglich der Visualisierung

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Ahmed H. I. reiste mit Hilfe von drei anderen Beschuldigten im April 2019 über Griechenland und die Türkei nach Syrien aus, um sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ anzuschließen. Er wollte sich zum Kämpfer ausbilden lassen und für die Organisation an Kampfhandlungen oder Anschlägen beteiligen. Da ihm Kampfeinsätze allerdings aufgrund einer Verletzung nicht möglich waren, fungierte er als Ansprechpartner für mindestens zwei weibliche IS-Anhängerinnen, die ihre Flucht aus einem kurdischen Lager planten. Im Oktober 2019 kehrte Ahmed H. I. mit Erlaubnis seines „Emirs“ nach Deutschland zurück. Von hier aus holte er Informationen über Wege zum Transfer finanzieller Zuwendungen an den IS ein. In der Folgezeit bewegte er den vierten Mitbeschuldigten dazu, als Mittelsmann bei der Übermittlung von Geldern an den IS nach Syrien aufzutreten. Zudem erwarb Ahmed H. I. bei zwei Gelegenheiten über Mittelsmänner in Syrien insgesamt drei Sturmgewehre mitsamt passender Magazine und Munition.

Ahmed H. I. wird im Laufe des morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
16.08.2022

Polizei / Terrorverdacht

Mutmaßliches Mitglied des „Islamischer Staat (IS)“ in Römerberg festgenommen / Haftbefehl in Kraft gesetzt

Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ in Vollzug gesetzt

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat heute den Haftbefehl gegen den deutschen Staatsangehörigen

Aleem N.

in Vollzug gesetzt.

Der Beschuldigte war am 13. Juni 2022 festgenommen und heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
14.06.2022

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ in Römerberg

Die Bundesanwaltschaft hat am Montag (13. Juni 2022) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 1. Juni 2022

den deutschen Staatsangehörigen Aleem N.

in Römerberg durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Der Einsatz erfolgte in Koordination mit Ermittlungsbehörden in der Schweiz. Dort kam es zeitgleich zu Festnahmen und Durchsuchungen gegen drei weitere Beschuldigte durch die Schweizer Bundesanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft Winterthur (vgl. Medienmitteilung der Schweizer Bundesanwaltschaft vom 14. Juni 2022, abrufbar unter: Medienmitteilungen (bundesanwaltschaft.ch))

Der Beschuldigte Aleem N. ist der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2a i.V.m. § 89a Abs. 1 und 2 Nr. 1 StGB) sowie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Aleem N. ist seit langem Anhänger jihadistischer und radikalislamischer Ideen. Mitte September 2020 reiste er von Deutschland aus in die Türkei, um von dort weiter nach Syrien zu gelangen. In Syrien wollte der Beschuldigte sich der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS“) anschließen, sich von dieser militärisch ausbilden lassen und sodann an Kampfhandlungen oder terroristischen Anschlägen mitwirken. Hierzu kam es jedoch nicht. Vielmehr kehrte der Beschuldigte Ende Oktober 2020 nach Deutschland zurück.

Spätestens ab April 2021 gliederte sich Aleem N. von Deutschland aus in den IS ein und übte umfangreiche Propagandatätigkeiten für die Vereinigung aus. Seine Aufgabe bestand vor allem darin, offizielle Texte, Videos oder Audiobotschaften des IS aus dem Arabischen ins Deutsche zu übersetzen und auf verschiedenen Kanälen des Messenger-Dienstes Telegram im deutschsprachigen Raum zu verbreiten. Der IS betrachtet derartige Tätigkeiten als gleichwertig mit der unmittelbaren Beteiligung am gewaltsamen Jihad. Daneben unterzog sich Aleem N. wahrscheinlich im Spätherbst 2021 einer telefonischen Befragung durch Verantwortliche des IS. Zweck dieser Befragung war die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Beschuldigten, da dieser sich abermals vorgenommen hatte, in Operationsgebiete des IS zu reisen. Ein solcher Versuch scheiterte im Januar 2022 erneut.

Aleem N. wird im Laufe des Dienstages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Text: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Foto: BKA
14.06.2022