Germersheim und Landkreis GER

Coronavirus – Fallzahlen aus dem Landkreis

Aktuell kein bestätigter positiver Fall im Landkreis Germersheim (28. Mai 2020, Stand 13Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 0
  • Gesundete Personen: 143
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 148

Aktuell ein bestätigter positiver Fall im Landkreis Germersheim (27. Mai 2020, Stand 12 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: eine
  • Gesundete Personen: 142
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 148

Aktuell 4 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (26. Mai 2020, Stand 13 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 4
  • Gesundete Personen: 139
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 148

Aktuell 7 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (25. Mai 2020, Stand 12.30 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 7
  • Gesundete Personen: 136
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 148

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2020

Neue Öffnungszeiten der Corona-Ambulanz ab 2 Juni 2020

Die Corona-Ambulanz im Bürgerhaus Jockgrim, Untere Buchstraße, hat ab Montag, 1. Juni 2020, geänderte Öffnungszeiten. Diese sind:

  • Montag, 1. Juni, geschlossen, Feiertag
  • Dienstag, 2. Juni, 14-18 Uhr
  • Mittwoch, 3. Juni, geschlossen
  • Donnerstag, 4. Juni, 14-18 Uhr
  • Freitag, 5. Juni, 14-18 Uhr
  • Montag, 8. Juni, 14-18 Uhr
  • Dienstag, 9. Juni, 14-18 Uhr
  • Mittwoch, 10. Juni, geschlossen
  • Donnerstag, 11. Juni, geschlossen, Feiertag
  • Freitag, 12. Juni, 14-18 Uhr

Hinweis für Patientinnen und Patienten

Um in der Corona-Ambulanz untersucht und gegebenenfalls abgestrichen zu werden, benötigen Patientinnen und Patienten keine Überweisung, keinen Termin und müssen vorab auch nicht anrufen. Es genügt die Vorlage des Personalausweises und der Krankenkassenkarte.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2020

Corona-Pandemie: Thekenverkauf seit 27.05.2020 zulässig:

Landräte und Oberbürgermeister begrüßen Regelungen der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO)

Seit Mittwoch, 27. Mai, gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Verordnung im Kampf gegen das Corona-Virus. Landrätin Dr. Susanne Ganster (Südwestpfalz), die Landräte Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau) begrüßen, dass mit der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung nun auch die Bar- und Thekenbereiche für den Verkauf und die Abgabe von Speisen und Getränken geöffnet werden können.

„Wir danken der Landesregierung, dass die bisherige Haltung nochmals überdacht  und insbesondere  die Sinnhaftigkeit in der Gleichbehandlung der Gastronomie erkannt und eingesehen wurde. Die Öffnung ist natürlich auch im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste unserer schönen Region. Es war nicht plausibel, weshalb der Thekenverkauf (Selbstbedienung) in der vorherigen Verordnung nicht zulässig war“, so Landrätin Dr. Ganster, die Landräte Dr. Brechtel und Seefeldt sowie Oberbürgermeister Hirsch.

Bereits Mitte Mai haben sich die politisch Verantwortlichen aus den Landkreisen Südwestpfalz, Germersheim, Südliche Weinstraße und der Stadt Landau mit einem Schreiben an die Landesregierung gewandt und gefordert, landesweit einfache, klare und faire Regelungen zur Gleichbehandlung zu schaffen: „Wir sind nun froh über die neuen einheitlichen Regelungen der 8. CoBeLVO, die zur Gleichbehandlung in der Gastronomie und zum Schutz von Existenzen dringend notwendig waren.“ Es sei nicht nachvollziehbar gewesen, dass nach der 7. Corona-Bekämpfungsverordnung Gaststätten, Restaurants und Kneipen mit Bedienung an Tischen wieder öffnen durften und dass bei Eisdielen, Bäckereien, Metzgereien und anderen Verkaufsständen über die Theke verkauft werden durfte, nicht jedoch in Gaststätten oder Pfälzerwaldhütten. „Die Hütten- und Gaststättenkultur in unserer Region ist etwas Besonderes und ein wichtiger Teil der touristischen Infrastruktur, unserer Lebenskultur, unserer Identität und Teil unseres Selbstverständnisses. Gerade die Hütten, die oft von Ehrenamtlichen betrieben werden, haben Ideen und Konzepte entwickelt, die den hygienerechtlichen Anforderungen entsprechen und nun Anwendung finden können. Beispiele, wie diese Maßnahmen aussehen können, hatten wir längst gegenüber dem Land kommuniziert.“

Die Kreischefs und der Stadtchef haben in ihrem Schreiben grundsätzlich darauf hingewiesen, dass in Rheinland-Pfalz mit verschiedensten Maßnahmen erfolgreich gegen die Ausbreitung des Coronavirus gekämpft werde. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen, Selbstständige, Handel, Gastgewerbe etc. trügen unter Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz durch Einhaltung der beschlossenen Beschränkungen dazu bei. Auch Landrätin Dr. Ganster, die Landräte Dr. Brechtel und Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch erachten ein an die Infektionslage angepasstes Vorgehen nach wie vor als zielführend und sinnvoll: „Es war jedoch überfällig, die Gleichbehandlung der Gastronomie in den Blick zu nehmen. Die Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen ist auch dort selbstverständlich und umsetzbar, wie die Beispiele der Eisdielen, Bäckereien und Metzgereien zeigen“, betonen die Verwaltungschefs.

Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim und Südwestpfalz sowie der Stadt Landau Foto: Speyer 24/7 News, dak
29.05.2020

Freibäder im Landkreis Germersheim werden geöffnet, Baggerseen bleiben vorläufig noch geschlossen

Im Landkreis Germersheim werden die Freibäder geöffnet. Die Kommunen arbeiten mit Hochdruck an den erforderlichen Konzepten und sind zuversichtlich, sie in den nächsten Tagen vorlegen können. Bei Bade- und Baggerseen mit ihrem ungechlorten Wasser ist die Übertragungsgefahr des Virus höher, die Einhaltung der erforderlichen landeseinheitlichen Sicherheitsvorgaben nicht möglich. Sie bleiben daher vorläufig weiterhin geschlossen. Das haben die Bürgermeister aus dem Landkreis Germersheim zusammen den Fachleuten des Gesundheitsamtes und mit Landrat Dr. Fritz Brechtel in einer Telefonkonferenz besprochen und einhellig entschieden. „Das Risiko, dass das Coronavirus im Getümmel an einem Baggersee übertragen wird, im Wasser oder auf der Liegewiese, ist sehr hoch“, so Landrat Brechtel. Um die positiven Ergebnisse bei der Eindämmung der Infektionen nicht zu gefährden, wollen die Verwaltungschefs das Thema zumindest vorläufig restriktiv handhaben und die Badeseen nicht öffnen.

In der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung wurde vom Land bisher lediglich über die Öffnung der Freibäder – verbunden mit einem strengen Hygienekonzept – beschieden, nicht aber über Badeseen. „Wir wollen keine unkontrollierbaren Hotspots entstehen lassen. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die Maßnahmen einen dauerhaften Erfolg bringen. Bleiben die Infektionszahlen gering oder sinken weiter, dann kann über Lockerungen auch in sensiblen Bereichen wie Badeseen entschieden werden. Wir bitten daher die Bürgerinnen und Bürger noch um etwas Geduld, damit die bisherigen Erfolge der Pandemiebekämpfung nicht gefährdet werden“, sagt Brechtel. Gemeinsam mit den Bürgermeistern wird er das Thema immer wieder diskutieren und im Blick behalten mit dem Ziel, auch das Baden an den Baggerseen zu ermöglichen, allerdings erst dann, wenn es verantwortbar ist.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2020

Landkreis Germersheim mit neuer Gleichstellungsbeauftragten

Die Soziologin und Erziehungswissenschaftlerin Lisa-Marie Trog ist neue Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis Germersheim. Trog war vor Ihrer Tätigkeit in Germersheim als Integrationsfachkraft im Job-Center Landau beschäftigt, hat sich als pädagogische Fachkraft im Wohnheim für behinderte Menschen bei der Lebenshilfe Südliche Weinstraße eingebracht und verbrachte zudem zwei Jahre in Norwegen.

„Ich freue mich, dass wir gerade in dieser Zeit mit Lisa-Marie Trog eine kompetente und erfahrene Fachfrau für diese Position gewinnen konnten. Es ist leider immer noch so, dass viele Frauen vor immensen Herausforderungen stehen und gerade bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Hilfestellungen mehr denn je gefragt sind. Hier kann unsere Gleichstellungsbeauftragte nicht nur beraten, sondern individuell auch direkt aktiv werden.“ Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel, freut sich über den Neuzugang und die professionelle Unterstützung, wenn es darum geht, geschlechterspezifische Ungleichheiten auszuräumen.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat angekündigt, sich in den nächsten Tagen mit Ihren Kolleginnen aus den einzelnen Gemeindeverwaltungen und den benachbarten Landkreisen zu vernetzen. Außerdem wird Trog den Austausch und die Zusammenarbeit mit Frauengruppen anregen oder auch Info-Veranstaltungen organisieren. Trog geht es um die aktive Mitwirkung für einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft, hin zu mehr Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Über ihre Aktivitäten, die Situation der Frauen im Landkreis Germersheim und den Stand der Gleichberechtigung wird die Gleichstellungsbeauftragte einmal jährlich einen Bericht verfassen, der öffentlich einsehbar sein wird.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2020

Qualitätsoffensive Biomüll

STOP-Aufkleber-Aktion wurde teilweise von Bürgern missverstanden

Ein zusätzlicher Baustein im Rahmen der Qualitätsoffensive für den Biomüll im Landkreis Germersheim ist die Mitte Mai gestartete STOP-Aufkleber-Aktion, die bereits in den Wochen davor angekündigt wurde. Dabei werden sukzessive alle Biotonnen im Landkreis mit einem roten Aufkleber in Form eines Warnschilds auf dem Deckel zu versehen. Der Text auf dem Aufkleber lautet „STOP, Kein Plastik in die Biotonne – auch keine kompostierbaren Plastikbeutel“. Dies soll darauf aufmerksam machen, dass Plastik jeglicher Art nicht in die Biotonne gehört.

Allerdings führte die Aufkleber-Aktion bei einigen Bürgern im Landkreis zu Irritationen. Sie dachten, dass sie trotz richtiger Befüllung die „rote Karte“ erhalten hätten und die Tonne nun nicht mehr geleert würde. Andere wunderten sich, dass sie, aber nicht ihr Nachbar einen Aufkleber auf der Tonne hatte.

Jürgen Stumpf, Leiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft möchte deshalb nochmal betonen, dass die Aufkleber auf den Deckeln der Biogefäße nur als Hinweis bzw. als Aufforderung verstanden werden sollen bei der Biotonne auf die richtige Befüllung zu achten. Sie sind kein Hinweis auf eine aktuelle Fehlbefüllung der Tonne. Sie sollen zudem dauerhaft an den Tonnen verbleiben. Eigentümer der Biotonnen ist die Entsorgerfirma SUEZ.

„Natürlich können nur Tonnen beklebt werden, die zur Leerung bereitgestellt sind. Es kann aber auch passieren, dass die Mitarbeiter schon durch die Straße gegangen sind und erst danach eine Biotonne bereit gestellt wurde, die dadurch nicht beklebt wurde. So kann es passieren, dass jemand einen Aufkleber auf seiner Biotonne hat, während auf der Tonne des Nachbarn (noch) kein Aufkleber zu finden ist, da seine Tonne am Beklebungstermin nicht zur Leerung draußen stand. Diese Tonne wird eben zu einem späteren Termin den Aufkleber erhalten“, so Jürgen Stumpf: „Grundsätzlich hoffen wir, dass mit diesem Aufkleber auf den Deckeln der Biotonnen, als weiterem Baustein der Qualitätsoffensive, das Bewusstsein für die richtige Befüllung der Biotonnen weiter geschärft wird.“

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2020

Lerncafé der KVHS Germersheim wieder vor Ort besetzt

Grundbildung kommt derzeit eine besondere Bedeutung zu. Denn einiges hat sich verändert, bisher verlässliche Strukturen existieren nicht mehr in der gewohnten Form, Einrichtungen und Anlaufstellen sind geschlossen. Noch dazu kursieren viele Informationen, von denen schwer zu beurteilen ist, ob sie tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Was bedeutet das alles aber, wenn der Alltag schon unter normalen Bedingungen eine Herausforderung darstellt, weil Lesen und Schreiben schwerfallen?

Wie kann man finanzielle Hilfen beantragen, wenn schon ein Formular oder ein amtliches Schreiben unverständlich ist? Wie kauft man einen Fahrschein, wenn der Automat nur Rätsel aufgibt? Gerade Menschen, die nicht ausreichend lesen und schreiben können, sind auf den persönlichen Kontakt angewiesen, um Alltägliches zu meistern.

Diesen Kontakt bietet GrubiNetz mit dem Projekt „Lerncafé“ und steht für alle Fragen zur Verfügung. Menschen mit Grundbildungsbedarf sowie Lernerinnen und Lerner sind eingeladen, die Ansprechpartnerin des Lerncafés der KVHS Germersheim, Rosemarie Bachtler, donnerstags zwischen 16-17.30 Uhr, persönlich zu kontaktieren. Terminvereinbarungen bei der Geschäftsstelle der KVHS, Tel. 07274-53382 bzw. 53334.

Gerne kann man dann mit Mundschutz und unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften in die Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz (Seiteneingang der Berufsbildenden Schule) kommen. Darüber hinaus kann man bei Dr. Andrea Fleischer von der Regionalkoordinationsstelle Pfalz unter 0151-28863911 auch außerhalb der Öffnungszeiten des Lerncafés Hilfestellung erhalten.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule (KVHS)
29.05.2020

KULT2020 – Aktuelle Ausschreibung des Kulturpreises der TechnologieRegion Karlsruhe: „Mein lieber Herr Gesangsverein“ – hereinspaziert!

Die TechnologieRegion Karlsruhe möchte mit ihrem Kulturpreis KULT2020 „Zukunftsrezepte“ aus dem ehrenamtlich getragenen Kulturbereich auszeichnen. Gesucht werden kreative und wirksame Lösungen, um langfristig neue „Köpfe“ zu gewinnen, sei es als Mitwirkende oder als Publikum oder beides. Angesprochen sind Kulturvereine oder ehrenamtlich getragene Kultureinrichtungen in der TechnologieRegion Karlsruhe. Die offizielle Ausschreibung und die Bewerbungsunterlagen gibt es online unter www.trk.de/kult. Der Einsendeschluss für den KULT2020 ist Dienstag, der 30. Juni 2020.

„In der Corona-Krise haben viele Kulturvereine und Kulturhäuser schnell mit guten Ideen reagiert, um ihre Mitglieder oder ihr Publikum zu motivieren. Aber auch schon davor gab es innovative Konzepte für die Zukunft des Vereinslebens wie das kreative Anwerben von Mitgliedern oder die vorbildhafte Steigerung der Besucherzahlen. Entsprechende Strategien und Maßnahmen aus der Region möchten wir in diesem Jahr mit dem KULT auszeichnen und bekannter machen“, so Jochen Ehlgötz, Geschäftsführer der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH.

Der Hintergrund für das diesjährige Motto der Ausschreibung sind zunächst die gesellschaftlichen Herausforderungen für viele Kulturvereine und ehrenamtlich getragenen Kultureinrichtungen. „Dazu zählen Individualisierung, Digitalisierung, demografische Entwicklungen aber auch die schwindende Traditionsverbundenheit“, erklärt Prof. Dr. Gerd Hager von der KulturRegion Karlsruhe, die das Konzept und die Organisation des KULT verantwortet. Hinzu kamen unerwartet die Herausforderungen durch die Corona-Krise. „Wir freuen uns, wenn vorbildhafte Bewerbungen für den KULT2020 im Nachhinein sogar zur Renaissance von Traditionsvereinen beitragen können“, so Hager.

Die TechnologieRegion Karlsruhe GmbH stellt Preisgelder in Höhe von insgesamt 2.000 Euro in Aussicht. „Im Vordergrund steht für uns jedoch die öffentliche Wertschätzung und die Auszeichnung der Preisträger als Botschafter der KulturRegion Karlsruhe“, unterstreicht Jochen Ehlgötz. Inzwischen verleiht die TechnologieRegion Karlsruhe ihren Kulturpreis KULT zum sechsten Mal. Initiator war der Karlsruher Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, der mit dem KULT vorbildhafte Kulturbausteine ehrenamtlicher Akteure ins Rampenlicht bringen möchte. Bewerben können sich in erster Linie Vereine und vereinsähnliche Zusammenschlüsse, deren Hauptzweck und überwiegendes Betätigungsfeld im Bereich der Kultur liegt. Angesprochen ist der Amateurbereich aus den Sparten Musik (Vokal und Instrumental), Darstellende und Bildende Künste, Heimat- und Traditionspflege, Archivwesen, Literatur, Foto, Film und Neue Medien. Inhaltlich entsprechend kommen auch ehrenamtlich getragene Kultureinrichtungen, deren Förder- oder Trägervereine sowie kulturfördernde Stiftungen als Bewerber in Frage. Diese sollten ihren Sitz in der TechnologieRegion Karlsruhe haben, das sind die Stadtkreise Baden-Baden und Karlsruhe sowie die vier Landkreise Germersheim, Karlsruhe, Rastatt und Südliche Weinstraße sowie erstmals auch das elsässische Département Bas-Rhin.

Alle Informationen und den Ausschreibungsflyer gibt es online unter www.trk.de/kult. Einsendeschluss ist Dienstag, der 30. Juni 2020. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Jury bestehend aus Fachleuten und Repräsentanten der TechnologieRegion Karlsruhe GmbH und der KulturRegion Karlsruhe wird die Bewerbungen sichten und nach dem Kriterienkatalog der Ausschreibung bewerten. Die Verleihung der Preise mit der Präsentation der Preisträger ist für Herbst in der TechnologieRegion Karlsruhe geplant.

Lesen sie hier die Ausschreibung als pdf:

Lesen sie hier das Bewerbungsformular als pdf:

TechnologieRegion Karlsruhe GmbH
29.05.2020

Kreisverwaltung Germersheim begrüßt die Empfehlungen des Landesjugendamtes für die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Am 18.05.2020 hat das Landesjugendamt Rheinland Pfalz „Empfehlungen für die Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in Rheinland-Pfalz im Umgang mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus)“ veröffentlicht.

„Das begrüßen wir sehr. Denn viele Anbieter von Ferienmaßnahmen bzw. Jugend- und Jugendsozialarbeit im Allgemeinen müssen sich derzeit Gedanken darüber machen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen sie ihre Angebote umsetzen können“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und Jugenddezernent und Erster Kreisbeigeordneter Christoph Buttweiler. Die Träger der Angebote sind gezwungen, mit den Auswirkungen des Corona-Virus umzugehen und befinden sich in einem wichtigen aber auch schwierigen Abwägungs- und Entscheidungsprozess.

„Die Empfehlungen des Landesjugendamtes schaffen hierfür eine hilfreiche Grundlage, die es den Trägern ermöglichen soll, ihre Entscheidungen verantwortungsbewusst abzuwägen“, so Jugendamtsleiterin Denise Hartmann-Mohr.

Darüber hinaus verursachen Anpassung, Umplanung oder auch Absage von Maßnahmen der Jugend- und Jugendsozialarbeit natürlich auch Kosten, mit deren Bewältigung sich viele Anbieter auseinandersetzen müssen. „Diesbezüglich sind in den Empfehlungen des Landesjugendamtes auch wichtige Förderungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zusammengetragen worden“, betont Jugenddezernent Christoph Buttweiler und empfiehlt den Anbietern diese auch zu nutzen.

Exemplarisch weist Buttweiler nochmals auf die „Förderung der Anschaffung oder Modernisierung von digitaler Ausstattung zur Unterstützung von kontaktlosen Beratungs-, Schulungs- und Begegnungsangeboten in der Corona-Krise“ und das „Schutzschild für Vereine in Not“ hin.

Die Empfehlungen des Landesjugendamtes sind unter folgenden links auf der Seite der Kreisverwaltung Germersheim bzw. des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung einsehbar:

https://www.kreis-germersheim.de/coronavirus

https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Dateien/Aufgaben/Kinder_Jugend_Familie/Rundschreiben/RdSchr_LJA_2020_39_Empfehlungen_Jugendarbeit_in_RLP_im_Umgang_mit_Coronavirus.pdf

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2020

Keine Schuleingangsuntersuchungen in diesem Jahr

Aufgrund der Corona-Pandemie wird für den Einschulungsjahrgang 2020/2021 die Pflicht der Gesundheitsämter ausgesetzt, die schulärztliche Untersuchung aller angemeldeten Kinder vorzunehmen. Dies hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie den Gesundheitsämtern im Land Rheinland-Pfalz mitgeteilt.

Folglich finden keine Einschulungsuntersuchungen statt, auch nicht für Kann-Kinder. Die Schuleingangsuntersuchungen werden nicht nachgeholt. Kinder, deren Eltern eine Zurückstellung beantragt haben, werden untersucht. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit körperlichen und geistigen Behinderungen, sowie für Kinder mit Beeinträchtigung des Sehens und Hörens, wird das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim Einzelfalllösungen herbeiführen. Die betroffenen Familien werden vom Gesundheitsamt gesondert kontaktiert.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2020

Von 25.05.2020 bis 16.06.2020 für Schulbuchausleihe anmelden

Schulen verteilen Briefe mit Zugangsdaten

Landrat Dr. Fritz Brechtel empfiehlt, sich an der Schulbuchausleihe zu beteiligen. Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schule (die Berufsfachschule I und II, die Höhere Berufsfachschule, das Wirtschaftsgymnasium) besuchen, können künftig an der entgeltlichen Ausleihe teilnehmen. Um sich dafür online im Internet anzumelden, erhalten alle Eltern im Mai einen Brief mit den notwendigen Zugangsdaten. Der Brief wird vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur über die Schulen verteilt bzw. per Post versandt.

Das Internetportal ist ab dem 25.05.2020 bis einschließlich 16.06.2020 geöffnet. Mit den entsprechenden Zugangsdaten können sich alle, die an der Schulbuchausleihe teilnehmen wollen, dort registrieren. Die Teilnahme ist freiwillig. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie kann in Einzelfällen die Frist verlängert werden. Dennoch wird empfohlen, die Bestellung sofort nach Erhalt der Zugangsdaten durchzuführen.

Ebenso wird empfohlen die Anmeldung im Internet-Portal durchzuführen, auch wenn noch keine eindeutige Entscheidung über einen eventuellen Schulwechsel bzw. eine Versetzung des Kindes getroffen werden kann, da eine nachträgliche Freischaltung in diesem Fall ausgeschlossen ist.

In dem Portal hinterlegen die Eltern ihre Kontodaten. Von dem hinterlegten Bankkonto wird dann die Leihgebühr am 01.11.2020 abgebucht.

„Für die Eltern bedeutet das nicht nur weniger Aufwand in der Beschaffung der Schulbücher, sondern auch eine deutliche finanzielle Entlastung. Deshalb kann ich nur dazu animieren, sich an der Schulbuchausleihe zu beteiligen“, so Brechtel.

„Da nicht jeder Haushaltüber einen Internetzugang und PC verfügt, haben wir an den Schulen Servicestellen eingerichtet, die die Eltern gerne bei der Anmeldung unterstützen. Wann diese zu erreichen sind, entnehmen die Eltern den Informationen, die von den Schulen versandt und verteilt wurden. Bei Vorsprache in der Servicestelle bitten wir darum, insbesondere die Bankverbindung (mit IBAN und BIC) bereit zu halten, um den Bestellvorgang reibungslos unter Beachtung des neuen SEPA-Verfahrens durchführen lassen zu können“, erklärt Christoph Buttweiler, Erster Kreisbeigeordneter und Schuldezernent. Die Servicestellen sind wie folgt geöffnet:

Realschule plus Geschwister-Scholl Germersheim:
vom 02.06.2020 bis 05.06.2020 jeweils von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Realschule plus Richard-von-Weizsäcker Germersheim:
vom 27.05.2020 bis 16.06.2020 jeweils von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr (nur nach telefonischer Anmeldung)

Realschule plus Kandel:
vom 02.06.2020 bis 04.06.2020 jeweils von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Realschule plus Bellheim:
nach telefonischer Vereinbarung

Realschule plus Lingenfeld:
vom 25.05.2020 bis 10.06.2020 (nur nach telefonischer Anmeldung)

Goethe Gymnasium Germersheim:
am 26.05.2020 und 02.06.2020 jeweils von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Europa Gymnasium Wörth:
nach telefonischer Vereinbarung

IGS Kandel:
vom 02.06.2020 bis 05.06.2020 jeweils von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

IGS Rheinzabern:
vom 25.05.2020bis 10.06.2020 jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr bzw. nach telefonischer Vereinbarung

IGS Rülzheim:
am 28.05.2020 und 04.06.2020 von jeweils 14.00 Uhr – 16.00 Uhr und

am 02.06.2020 und 09.06.2020 von jeweils 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
(nur nach telefonischer Anmeldung)

IGS Wörth:
vom 25.05.2020 bis 16.06.2020

montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr und
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Berufsbildende Schule Germersheim:
vom 08.06.2020 bis 10.06.2020 jeweils von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Berufsbildende Schule Wörth:
vom 08.06.2020 bis 10.06.2020 jeweils von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Folgendes ist zu beachten: Sofern ein Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) bewilligt wurde, ist eine Anmeldung im Online-Portal nicht erforderlich, da die Kreisverwaltung diesen Schritt bereits durchgeführt hat.

Die Bestellung der Bücher erfolgt über die Schulen in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung als Schulträger. Zu Schuljahresbeginn werden diese Bücher in der Schule bereits sortiert und kodiert für jeden einzelnen Schüler bereit liegen.

Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2020

Förderschule Lernen auf einen Standort konzentrieren

Größere Gemeinschaft für mehr Miteinander und gezieltes Lernen – ADD erbittet Einvernehmen zur Aufhebung des Standortes in Wörth

Auf Initiative der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Süd (ADD) plant die Kreisverwaltung als Schulträger die Zusammenlegung der beiden Standorte Wörth und Germersheim der „Förderschule Lernen“. Vorausgesetzt, auch Schulträgerausschuss und Kreistag stimmen dem Vorhaben zu, wird ab dem kommenden Schuljahr nur noch in einer größeren Schulgemeinschaft am Standort Germersheim, in der Nardini-Schule, unterrichtet.

„Rückläufige Schülerzahlen haben zu dieser pädagogisch bedingten Entscheidung geführt. Im Schuljahr 2020/2021 werden am Standort Wörth voraussichtlich nur noch 25 Schülerinnen und Schüler in zwei Klassen beschult. Dadurch ergeben sich für diese Schülerinnen und Schüler in pädagogischer und sozialer Hinsicht weitreichende Einschränkungen“, erklären Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Soziales und Schulen zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler. Auch mit der Schulleiterin, Petra Mohr, und ihrer Stellvertreterin, Lisa Mosner-Kempermann, wurde das Thema erörtert. Sie betonen: „Insbesondere in Förderschulen geht es um mehr als um Wissensvermittlung. Aspekte wie soziale und emotionale Bildung spielen eine weitaus größere Rolle als an Regelschulen beim Lernen für das tägliche Leben und den Übergang in ein selbstbestimmtes Erwachsenen-Dasein.“

„Die Förderschule Lernen ist schon seit Jahren eine Einheit, allerdings bisher mit zwei Standorten. Der gemeinsame Standort Nardini-Schule Germersheim würde die Voraussetzungen bieten, in Angeboten wie klassenübergreifende Arbeitsgemeinschaften, gemeinsamen Sportunterricht, Sportfesten oder Projekten den Schülerinnen und Schülern den angemessenen Mehrwert sowie Begegnungen und Abwechslungen zu ermöglichen. Auch würden sich zum Beispiel krankheitsbedingte Ausfälle bei den Lehrkräften nicht so heftig auswirken, da die Gemeinschaft in allen Bereichen größer und tragfähiger wird“, so Buttweiler.

Die ADD war auf die Kreisverwaltung zugekommen und hatte darum gebeten, das Einvernehmen mit der Entscheidung des Landes, den gemeinsamen Schulstandort aufzuheben, herzustellen. Derzeit besuchen 140 Schülerinnen und Schüler die Förderschule Lernen an zwei Standorten. Zahlen für das kommende Schuljahr liegen noch nicht final vor.

Inzwischen sind auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern und Schulelternbeirat über die geplante Entwicklung informiert. Auch die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages sowie der Wörther Bürgermeister wurden informiert und erklärten die Entscheidung für nachvollziehbar.

Was mit dem dann leerstehenden Gebäude in Wörth geschieht, ist noch offen. Eine mögliche weitere Nutzung wird derzeit geprüft.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2020

Germersheim und Landkreis GER

Coronafallzahlen aus dem Landkreis Germersheim

Aktuell 19 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (15. Mai2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 19
  • Gesundete Personen: 122
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 146

Aktuell 20 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (14. Mai2020, Stand 12 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 20
  • Gesundete Personen: 121
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 146

Aktuell 23 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (13. Mai2020, Stand 13 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 23
  • Gesundete Personen: 118
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 146

Kreisverwaltung Germersheim
16.05.2020

Appell für klare und faire Regeln und Formulierungen

Missverständnisse vermeiden und frühzeitige Kommunikation mit den Verwaltungen

Klare Regelungen in den Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes, eindeutige Hinweise zur Auslegung und eine schnelle und enge Kommunikation mit den Ordnungsbehörden und Verwaltungsspitzen – das fordern die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD), „um landesweit einheitlich, bürgerfreundlich und eindeutig agieren zu können! Das Wirrwarr in den Interpretationen muss ein Ende haben!“

Von wegen „Rolle rückwärts“: „Gerne hätten wir schon vor Tagen diese Rolle vorwärts gemacht“, reagieren Landräte und Oberbürgermeister auf Unterstellung aus politischen Kreisen, die Verwaltungen würden die Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes nicht ausreichend prüfen und damit in die sowieso schon angespannte Lage der Gastronomen Unruhe bringen. „Im Interesse der Gastronomen – und im Interesse vieler anderer Berufsfelder – wäre es, wenn in den Landesverordnungen klare und verständliche Regelungen getroffen würden, die nicht unterschiedlich interpretierbar sind. Auch den Aspekt der Gleichbehandlung sollte das Land intensiver berücksichtigen“, so die Verwaltungschefs, „Seit Beginn der Corona-Pandemie sind die Kreis- und Stadtverwaltungen landesweit damit beschäftigt, Verordnungen auszulegen und unzählige Rückfragen wegen Unklarheiten an das Land zu richten. Antworten lassen gerne auf sich warten. Wie sollen die Verwaltungen da schnell, rechtssicher und vor allem im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entscheiden? Und wenn sie dann bürgerfreundlich handeln, haut uns das Land auf die Finger.“

Das Thema Thekenbewirtung bringen die Verwaltungsspitzen dabei als ein Beispiel an, das in besonderer Weise für Unverständnis sorgt. „Wir hätten uns gewünscht, dass die Landesregierung hier schneller nachsteuert und auch den Gastronomiebetrieben mit Thekenbewirtung, wie beispielsweise Hütten, die Öffnung gestattet. Wir sind aber zuversichtlich, dass diese Schieflage erkannt ist und beim Land bereits daran gearbeitet wird, die Verordnung zu konkretisieren.“

Die Kreis- und Stadtchefs haben dabei durchaus eine vorsichtige, schrittweise Öffnung im Blick und verweisen insbesondere auf Hygienemaßnahmen, wehren sich aber gegen eine Ungleichbehandlung, die seitens der Ordnungsämter nicht zu kommunizieren ist. Auch in anderen Bereichen gab es landesweit seitens der Verwaltungen großen Rückkopplungsbedarf mit dem Land, „und selbst dann wurden dort unterschiedliche Aussagen getroffen“, berichten die Landräte und der Oberbürgermeister. Darunter waren Themen wie Autokonzerte oder Spielplatzöffnung, die Fragen, was sind Sportanlagen, was Freizeitanlagen. Ganz aktuell liegen auch wieder unterschiedliche Antworten zum Thema Thekenbewirtung vor.

„Viel Vertrauensverlust und Diskussion könnten wir uns sicherlich auch sparen, indem die Verwaltungen vor Ort, die letztendlich mit den Verordnungen des Landes umgehen müssen, frühzeitiger eingebunden werden. Hilfreich wäre es auch, wenn das Land seine Verordnungen nicht freitags oder vor Feiertagen veröffentlichen würde, sodass wir alle noch die Chance hätten, Rückfragen zu stellen und Klärungsbedarf anzumelden. Daher nochmals die Bitte an das Land, enger mit den Verwaltungen zu kommunizieren, um so Missverständnissen vorzubeugen. Wir bedanken uns vorab dafür“, so Hirsch, Brechtel und Seefeldt abschließend.

Die Südpfalz macht A-H-A: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim werben mit Großplakaten für Abstand, Hygiene und Alltagsmaske

v.l.: OB Hirsch, Landrat Seefeldt und Landrat Dr. Brechtel bei der Vorstellung der neuen Plakat-Kampagne. (Quelle: Stadt Landau)

Abstand, Hygiene und Alltagsmaske: So lautet das Gebot der Stunde im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die Stadt Landau sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim haben eine gemeinsame, großangelegte Plakat-Kampagne ins Leben gerufen, um sich bei der Bevölkerung für deren Vorsicht und Rücksicht in den vergangenen Wochen zu bedanken – und um für die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu werben.

„Im Kampf gegen das Corona-Virus hat es Lockerungen gegeben, die uns allen guttun“, sagen Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD), Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER). „Aber: Wenn wir die bisher erzielten Erfolge nicht gefährden wollen, müssen wir weiter vorsichtig sein – das gilt jetzt sogar noch mehr als in den Wochen des kompletten «Lockdowns». Das schulden wir nicht nur uns selbst und unseren Mitmenschen, sondern auch den Geschäften, Restaurants und Hotels in unserer Region. Denn wenn die Infektionskurve wieder ansteigt, werden sie wohl erneut schließen müssen. Wir müssen nun alle zusammenhalten, stark sein, zueinanderstehen – dann gelingt es uns, gemeinsam gut durch diese Krise zu kommen“, sind sich die Verwaltungschefs einig.

Gemeinsam sich und andere schützen? Das geht am besten mit der sogenannten A-H-A-Formel, für die Stadt und Landkreise auf den neuen, großformatigen Plakaten werben.

  • A steht für Abstand halten.
  • H steht für Hygieneregeln beachten.
  • A steht für Alltagsmaske tragen. 

Die Plakat-Kampagne wurde in Zusammenarbeit mit der Agentur magma design studio aus Karlsruhe und dem Walsheimer Fotografen Jacksenn entwickelt. Die großformatigen Plakate, die an rund 100 Standorten in der Region zu sehen sind, zeigen ein Model mit Alltagsmaske vor einer typisch südpfälzischen Kulisse und werben mit dem Slogan „Schutz für uns alle“.

„Wir danken den Südpfälzerinnen und Südpfälzern für ihre Geduld und ihr Verständnis, ihre Vorsicht und Rücksichtnahme, ihr Engagement und ihre Hilfsbereitschaft in den zurückliegenden Wochen“, betonen Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel. „Die Krise hat uns trotz der erforderlichen ‚sozialen Distanz‘ näher zusammenrücken lassen und gezeigt, wie ausgeprägt der Gemeinschaftssinn in unserer Region ist. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!“

Text: Gemeinsame Medieninformation der Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau Foto: Stadt Landau
16.05.2020

Corona-Pandemie/Thekenverkauf

Landräte und Oberbürgermeister fordern klare und faire Regelungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger – Gemeinsames Schreiben an Landesregierung

Könnte so schön sein wenn auch wieder Thekenverkauf in der Gastronomie gestattet wäre, hier die Schoppenwiese des Weinland Meckenheim

„Es ist inhaltlich nicht nachvollziehbar und gefährdet obendrein Existenzen, dass die neue Landesverordnung den sogenannten Thekenverkauf in der Gastronomie (Selbstbedienung) nicht zulässt. Das Land muss dringend den Regelungswirrwarr beenden und landesweit einfache, klare und faire Regelungen schaffen!“ Dazu fordern Landrätin Dr. Susanne Ganster (Südwestpfalz), die Landräte Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau) die Landesregierung in einem gemeinsamen Schreiben auf.

Blick auf die Schoppenwiese des Weinland Meckenheim

Die Verwaltungschefs weisen darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz mit verschiedensten Maßnahmen erfolgreich gegen die Ausbreitung des Coronavirus gekämpft wird: „Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen, Selbstständige, Handel, Gastgewerbe etc. tragen unter Gefährdung ihrerwirtschaftlichen Existenz durch Einhaltung der beschlossenen Beschränkungen dazu bei.“ Ein an die Infektionslage angepasstes Vorgehen erachten auch Ganster, Brechtel, Hirsch und Seefeldt als zielführend und sinnvoll. Jedoch sei nicht nachvollziehbar, dass Gaststätten , Restaurants und Kneipen mit Bedienung an Tischen wieder öffnen dürfen, dass bei Eisdielen, Bäckereien, Metzgereien und anderen Verkaufsständen über die Theke verkauft werden darf, nicht jedoch in Gaststätten oder Pfälzerwaldhütten. Denn die neue Landesverordnung verbietet weiterhin den sogenannten Thekenverkauf (Selbstbedienung). „Die Hütten- und Gaststättenkultur in der Südpfalz ist etwas Besonderes und ein wichtiger Teil der touristischen Infrastruktur und unserers Selbstverständnisses. Gerade die Hütten, die oft von Ehrenamtlichen betrieben werden, haben Ideen und Konzepte entwickelt, die den hygienerechtlichen Anforderungen durchaus entsprechen. Würde man den Thekenverkauf in der Gastronomie weiterhin verbieten, so wäre dies ungerecht und würde zahlreiche Existenzen gefährden.“

„Pfälzer Teller“ mit einem passenden „Schoppe“

In ihrem Schreiben führen die vier Verwaltungschefs Beispiele auf, wie ein Konzept für Thekenverkauf aussehen könnte:

  • Bestellung und Ausgabe erfolgen beispielsweise an zwei unterschiedlichen Fenstern bzw. Theken, die über einen entsprechenden Spuckschutz verfügen. Die geltenden Abstandsregeln werden analog zu den Richtlinien im Kassenbereich von Supermärkten über Markierungen/Kennzeichnungen und entsprechende Hinweise sichergestellt.
  • Die Abholung der Speisen erfolgt nach erfolgter Anmeldung vom zugewiesenen Platz aus z.B. über einen Pager, so dass jeweils nur ein Gast an die Ausgabestelle kommt. Diese Pager werden nach jedem Gast desinfiziert. Die Geschirrrückgabe erfolgt zentral, ohne Kontakt zwischen den Personen.
  • Bei anderen können die Gäste warten, bis ihre Tischnummer aufgerufen wird und ebenfalls nur einzeln an die Theke gehen.

Für die Verwaltungen waren die Ausführungen in der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung nicht schlüssig und wurden daher von Ihnen in Teilen zunächst aus Gerechtigkeitsgründen und im Sinne der Gastronomen ausgelegt. „Leider ist das Land bisher dieser Auslegungsmöglichkeit nicht gefolgt. Im Gegenteil: Uns und der Öffentlichkeit wurde vom Land mitgeteilt, dass ein Thekenverkauf selbstverständlich nicht möglich sei“, zeigen sich Hirsch, Seefeldt, Ganster und Brechtel verständnislos und appellieren an das Land , „im Sinne der Gastronomen und der Gleichbehandlung eindringlich, die bisherige Haltung nochmals zu überdenken und für die Regionen einfache, klare und faire Regeln zu schaffen, diese zu konkretisieren und den Betrieb von Hütten und Biergärten – natürlich unter Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen – auch im Rahmen der Selbstbedienung zuzulassen.“

Text: Gemeinsame Medieninformation der Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie der Stadt Landau Foto: Speyer 24/7 News, dak
16.05.2020

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim

Vorbereitungskurse zu den telc-Deutschsprachprüfungen

Zu den jeweiligen telc-Deutschsprachprüfungen bietet die Kreisvolkshochschule Germersheim Vorbereitungskurse an.

Inhalte sind die Prüfungsdurchführung auf der Basis zentraler Aufgabenstellungen nach veröffentlichten Kriterien der telc-GmbH. Die Prüfungsthemen umfassen den gesamten Alltag. In der schriftlichen Prüfung werden Hör-, Schreib- und Leseverständnis geprüft. In der mündlichen Prüfung werden dem Niveau entsprechenden Sprachkenntnisse und Ausdruck abgefragt.

Für Niveau A1/A2

2/20kv063      Samstag, 26. September 2020, 08:30 – 11:30 Uhrzur Prüfung am 10.10.2020

2/20kv069      Samstag, 05. Dezember 2020, 08:30 – 11:30 Uhr    zur Prüfung am 12.12.2020

Kursgebühr: je Kurs 20,00 €

Für Niveau B1/B2

1/20kv198      Sonntag, 14. Juni 2020, 08:30 – 12:15 Uhr                zur Prüfung am 27.06.2020

2/20kv064      Samstag, 26. September 2020, 12:00 – 15:45 Uhr   zur Prüfung am 11.10.2020

2/20kv070      Samstag, 05. Dezember 2020, 12:00 – 15:45 Uhr    zur Prüfung am 13.12.2020

Kursgebühr: je Kurs 25,00 €

Für Niveau C1/C2

1/20kv197      Samstag, 13. Juni 2020, 08:30 – 14:30 Uhr               zur Prüfung am 27.06.2020

2/20kv071      Sonntag, 06. Dezember 2020, 08:30 – 14:30 Uhr     zur Prüfung am 13.12.2020

Kursgebühr: je Kurs 40,00 €

Anmeldung und weitere Informationen bei der KVHS-Geschäftsstelle Germersheim:

07274- 53 334 / – 53 382

vhs@kreis-germersheim.de

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr

DEUTSCH – Sprachprüfungen von Telc

Die KVHS-Germersheim bietet vom Juni bis Dezember 2020 folgende telc-Deutschsprach-prüfungen an. Eine persönliche Anmeldung mit Personalausweis ist dazu in der KVHS-Geschäftsstelle, Ritter von Schmauß-Str. (Seiteneingang der Berufsbildenden Schule, UG) erforderlich! Bitte Termin vereinbaren.

– A1

1/20kv053             Sonntag, 28. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 22.05.2020

2/20kv065             Samstag, 10. Oktober 2020               Anmeldeschluss am 04.09.2020

2/20kv072             Samstag, 12. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 06.11.2020

Prüfungsgebühr: 80,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 110,00 €/externe Teilnehmer

– A2

1/20kv054             Samstag, 28. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 22.05.2020

2/20kv066             Samstag, 10. Oktober 2020               Anmeldeschluss am 04.09.2020

2/20kv073             Samstag, 12. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 06.11.2020

Prüfungsgebühr: 95,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 120,00 €/externe Teilnehmer

– B1

1/20kv058             Samstag, 27. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 15.05.2020

2/20kv067             Sonntag, 11. Oktober 2020               Anmeldeschluss am 28.08.2020

2/20kv074             Samstag, 13. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 30.10.2020

Prüfungsgebühr: 160,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 190,00 €/externe Teilnehmer

– B2

1/20kv059             Samstag, 27. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 15.05.2020

2/20kv068             Sonntag, 11. Oktober 2020               Anmeldeschluss am 28.08.2020

2/20kv075             Samstag, 13. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 30.10.2020

Prüfungsgebühr: 170,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 200,00 €/externe Teilnehmer

– C1

1/20kv060             Samstag, 27. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 15.05.2020

2/20kv076             Samstag, 19. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 06.11.2020

Prüfungsgebühr: 200,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 250,00 €/externe Teilnehmer

– C2

1/20kv061             Samstag,27. Juni 2020                       Anmeldeschluss am 15.05.2020

2/20kv077             Samstag, 19. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 06.11.2020

Prüfungsgebühr: 200,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 250,00 €/externe Teilnehmer

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim
16.05.2020