Schifferstadt

Neue Regelungen für Trauerfeiern

Die siebte Corona-Bekämpfungsverordnung präzisiert die Vorgaben für Trauerfeiern und Bestattungen. Für die Nutzung der Trauerhalle des Waldfriedhofes Schifferstadt gelten die folgenden Regelungen:

Die Trauernden

An Bestattungen in geschlossenen Räumen dürfen folgende Personen teilnehmen: die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Verlobte oder der Verlobte der Verstorbenen oder des Verstorbenen,      Personen, die mit der Verstorbenen oder dem Verstorbenen im ersten Grad verwandt sind, und Personen eines weiteren Hausstands. Über diesen Personenkreis hinaus dürfen auch weitere Personen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass nicht mehr als eine Person pro 10 qm Raumfläche anwesend ist.

Das Tragen einer Mund- und Nasenmaske ist für alle Teilnehmer – mit Ausnahme des Pfarrers – verpflichtend.

Die Trauerhalle

In der Trauerhalle auf dem Waldfriedhof Schifferstadt stehen 20 Sitzplätze zur Verfügung. Der Mindestabstand zwischen den Stühlen beträgt mindestens 1,50 m. Dies gilt nicht, wenn die Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Am Eingang der Trauerhalle wird Desinfektionsmittel für die Hände bereitgestellt. Aufgrund des vermehrten Aufwandes für Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden für die Nutzung der Hallen trotz vermindertem Platzangebot die geltenden Gebührensätze in Rechnung gestellt. Gesang der Teilnehmer, der Einsatz eines Chores und von Blasinstrumenten ist untersagt. Die Nutzung der Orgel ist zulässig. Gesangsbücher werden nicht mehr gestellt. Auch Weihwasserbecken und -behälter bleiben leer. Während der Trauerfeier sind alle Türen zwecks Belüftung geöffnet. Die Trauergäste dürfen die Türen nicht gleichzeitig als Ein-und Ausgänge nutzen.

Persönliche Daten

Die persönlichen Daten der Besucher der Trauerfeier in der Trauerhalle müssen zur Rückverfolgung der Teilnehmer erfasst werden. Hierzu werden den Angehörigen durch die Bestatter die notwendigen Formulare vorab ausgehändigt. Das Formular kann ebenfalls auf der städtischen Homepage abgerufen und ausgedruckt werden. Vor dem Betreten der Trauerhalle sind die ausgefüllten Formulare mit den persönlichen Daten am Eingang abzugeben.

Unter freiem Himmel

Selbstverständlich sind Trauerfeiern auch weiterhin im Freien möglich, sofern die Mindestabstandsregeln von 1,50 m eingehalten werden und die Trauergesellschaft auf den engsten Familienkreis beschränkt wird.

Die Stadtverwaltung Schifferstadt bittet die Trauernden um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen. Diese dienen dem Schutz vor Infektion und der Eindämmung der Pandemie.

Stadtverwaltung Schifferstadt
23.05.2020

Werbekampagne „Wir kaufen da, wo wir zuhause sind“

Mit einer Werbekampagne möchte das Stadtmarketing die Schifferstadter Gewerbebetriebe unterstützen.

Aktuell animieren viele Plakate im Stadtgebiet und in den Schaufenstern zum Einkauf vor Ort. Angesichts der massiven Einschränkungen – wie Geschäftsschließungen -, die wochenlang zur Eindämmung des Corona-Virus notwendig waren, sind die Händler vor Ort mehr denn je auf die Unterstützung der Kunden angewiesen. Nicht auszudenken, wie Schifferstadt ohne die vielen Einzelhändler, Dienstleister oder Gastronomen aussähe.

„Wir möchten alle, dass es unsere Betriebe auch nach Corona noch gibt“, äußert sich Bürgermeisterin Ilona Volk. Deshalb richtet sie einen dringenden Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: „Kaufen Sie vor Ort, besuchen Sie die örtliche Gastronomie und unterstützen Sie unsere Händler und Dienstleister. Jeder noch so kleine Einkauf hilft unseren Betrieben beim wirtschaftlichen Überleben und ist wichtiger denn je.“

Auf der städtischen Homepage haben sich viele Betriebe bereits in die Liste mit Liefer- und Abholdiensten eintragen lassen, um somit dem Onlinehandel entgegenzuwirken. Auch die Plattform „lokal.help“ unterstützt das Gewerbe mit Gutscheinkäufen, um die Kaufkraft vor Ort zu halten.

Einzelhändler und Dienstleister können seit 20. April wieder unter Einhaltung der Hygieneregeln öffnen, Gastronomiebetriebe seit 13. Mai. Auch hier gilt: Masken tragen und Abstand halten.

Stadtverwaltung Schifferstadt
23.05.2020

Kreuzplatz: Das Pflanzkonzept steht

Die Pflasterarbeiten in der Speyerer Straße sind in vollem Gange und können voraussichtlich in zwei Wochen abgeschlossen werden. Anfang Juni sollten die Arbeiten und damit auch die Vollsperrung in der Speyerer Straße beendet sein und der zweite Bauabschnitt – die Umgestaltung des Kreuzplatzes – kann beginnen. Vollsperrungen sind während dieses Bauabschnitts keine geplant.

Im dritten Bauabschnitt, der voraussichtlich Anfang September startet, muss die Hauptstraße gesperrt werden. Dafür wird der Kreuzplatz dann aber auch endlich zu einer grünen Oase der Erholung. Denn wenn die Kultivierung der Pflanzen klappt und das Wetter mitspielt, werden die Pflanzarbeiten im Laufe des Septembers durchgeführt.

Dem Vorschlag der Stadtgärtnerei für die Bepflanzung des Kreuzplatzes hat der Forst-, Agrar- und Umweltausschuss Anfang Mai zugestimmt. Auch die Vorschläge diverser Bürgerbeteiligungen sind in das Pflanzkonzept eingeflossen. Die angedachten Staudenmischpflanzen sind optisch ansprechend, insektenfreundlich, aber auch mit geringem, gärtnerischem Aufwand zu pflegen. Geplant sind neben Bodendeckern wie Lavendel, Thymian und Nachtkerze, auch Kletterpflanzen, wie die Weinrebe, und bunte Frühjahrsblüher, zum Beispiel Hyazinthen.

Die Stadtverwaltung dankt allen Anwohnern sowie den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis angesichts der mit den Bauarbeiten einhergehenden Herausforderungen.

Stadtverwaltung Schifferstadt
23.05.2020

Maskenpflicht drinnen und draußen

Auch in Wartebereichen, zum Beispiel vor Eiscafés, besteht die Maskenpflicht. Dass diese Information noch nicht bei allen Schifferstadterinnen und Schifferstadtern angekommen ist, musste der städtische Vollzugsdienst in den letzten Tagen feststellen.

Nicht nur, dass viele keine Masken trugen, als sie sich im Straßenverkauf für ihr Eis anstellten – auf Nachfrage seitens der Vollzugsbeamten hatten die meisten gar keine dabei. Daher möchte die Stadtverwaltung hier nochmal sensibilisieren. „Dass im Supermarkt, in öffentlichen Verkehrsmittel oder im Restaurant außer beim Sitzen am Tisch eine Maskenpflicht besteht, ist inzwischen nahezu jedem klar“, sagt Peter Schlindwein, Fachbereichsleiter Bürgerdienste. Diese gelte aber auch für Wartebereiche unter freiem Himmel – sowohl bei Gartenmärkten als auch bei Gastronomiebetrieben. Verantwortlich für die Einhaltung der Maskenpflicht sei sowohl die Kundin bzw. der Kunde selbst als auch der Gewerbetreibende. „Wir hoffen auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger – die Masken können zum gegenseitigen Schutz vor Infektionen beitragen“, so Schlindwein.

Schutz durch Mund-Nasen-Masken

Eine Maske kann – je nach Material – Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder einer feuchten Aussprache entstehen, zurückhalten. Sie ersetzt jedoch nicht den nachweislich wirksamen Infektionsschutz durch häufiges, sorgfältiges Händewaschen, Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder ein Papiertaschentuch, das anschließend direkt entsorgt wird, Vermeidung von Berührungen des Gesichtes und der Augen und das Abstand halten. Hilfreich ist die Maske in jedem Fall als physische Barriere, die verhindert, dass man sich ins Gesicht fasst.

Noch keine Maske?

Wer noch keine Mund-Nasen-Maske hat, findet auf www.schifferstadt.de eine Liste mit Anbietern aus Schifferstadt.

Stadtverwaltung Schifferstadt
23.05.2020

Pfingstwochenende: Software-Umstellung im Bürgerservice

Von Mittwoch, 27. Mai bis einschließlich Dienstag, 2. Juni wird die Software des Bürgerservices auf ein neues, landesweites Verfahren umgestellt. Während dieser Zeit können keine Anträge und Vorgänge bearbeitet werden. Daher bleibt der Bürgerservice an diesen Tagen für den Publikumsverkehr geschlossen.

Nachdem am Dienstag, 2. Juni verschiedene Einstellungen getestet werden, nimmt der Bürgerservice am Mittwoch, 3. Juni die Arbeit mit dem neuen Verfahren wieder auf. An den ersten Tagen des Einsatzes der neuen Software ist erfahrungsgemäß mit etwas längeren Bearbeitungs- und somit Wartezeiten zu rechnen. Die Stadtverwaltung Schifferstadt dankt allen Bürgerinnen und Bürgern vorab für Ihr Verständnis!

Stadtverwaltung Schifferstadt
23.05.2020

Volkshochschule (VHS) Schifferstadt

Online-Kurs: English for Conversation B1

Am Donnerstag, 4. Juni beginnt um 9 Uhr der Online-Kurs „online – Englisch für die Reise – A2“.

Like to join an online class to practice and improve your English? There will be five sessions with fun and interesting topics to talk about, but also time for conversation about everyday situations at an intermediate level of English. Your teacher will be happy to provide you with the necessary materials via email and to help you to access the class meetings. Headset and webcam would be helpful, but not necessary.

Die Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass ihre Datenschutzerklärung nicht mit den Datenschutzregelungen von Google Hangouts übereinstimmt. Mit der Kurs-Anmeldung stimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugleich der Nutzung von Google Hangouts zu.

Für weitere Informationen und Anmeldungen können sich Interessierte bei der Stadtverwaltung Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235/44302 oder 44305 melden.

Online-Kurs: Englisch für die Reise – A2

Am Dienstag, 2. Juni beginnt um 16 Uhr der Online-Kurs „online – Englisch für die Reise – A2“.

Sie planen eine Reise nach Großbritannien, in die Vereinigten Staaten oder ein anderes Land, in dem Englischkenntnisse von Vorteil wären? In diesem Online-Kurs trainieren und erweitern Sie an fünf Terminen die bereits vorhandenen Sprachkenntnisse, vor allem für wichtige Situationen, in die Reisende gerne mal geraten können. Das Lernmaterial erhalten die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer vom Dozenten per E-Mail – ebenso wie den Zugang zur Videoschaltung in Google Hangouts. Eine eigene Google-Adresse ist dazu nicht erforderlich. Headset und Webcam sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich. Die Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass ihre Datenschutzerklärung nicht mit den Datenschutzregelungen von Google Hangouts übereinstimmt. Mit der Kurs-Anmeldung stimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugleich der Nutzung von Google Hangouts zu.

Für weitere Informationen und Anmeldungen können sich Interessierte bei der Stadtverwaltung Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235/44302 oder 44305 melden.

Online-Kurs: Englisch für Anfänger*innen

Am Dienstag, 2. Juni beginnt um 10:30 Uhr der Online-Kurs „online – Englisch für Anfänger*innen“. Insgesamt sind fünf Termine geplant.

Wer keine oder nur sehr wenige Vorkenntnisse in Englisch hat und das ändern möchte, kann im Online-Kurs der Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis die Grundlagen der Sprache erlernen.  Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer erhalten das Lernmaterial vom Dozenten per E-Mail – ebenso wie den Zugang zur Videoschaltung in Google Hangouts. Eine eigene Google-Adresse ist dazu nicht erforderlich. Headset und Webcam sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich. Die Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass ihre Datenschutzerklärung nicht mit den Datenschutzregelungen von Google Hangouts übereinstimmt. Mit der Kurs-Anmeldung stimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugleich der Nutzung von Google Hangouts zu.

Für weitere Informationen und Anmeldungen können sich Interessierte bei der Stadtverwaltung Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235/44302 oder 44305 melden.

Bewegungs- und Entspannungsangebote unter freiem Himmel

Wegen der aktuellen Beschränkungen bei der Nutzung von Räumen verlegt die Volkshochschule des Rhein-Pfalz-Kreises einen Teil ihrer Bewegungs- und Entspannungsangebote nach draußen und bereitet auch Notprogramm unter freiem Himmel vor. Innerhalb von Gebäuden finden bis zum Ende der Sommerferien so gut wie keine vhs-Veranstaltungen mehr statt.

Die T’ai-Chi-Kurse mit Helmut Spindler beispielsweise, die ursprünglich im Gymnastikraum des Schifferstadter vhs-Bildungszentrums geplant waren, wandern nun einfach in den ausreichend großen Garten des Bildungszentrums und verschieben sich um ein paar Wochen. Neuer Anfangstermin des Einstiegskurses ist Samstag, 30. Mai, 9 Uhr, der letzte von insgesamt sieben Terminen soll am 11. Juli stattfinden. Die einzelnen Teile erstrecken sich über 75 Minuten. Wegen der Wetterabhängigkeit werden die Gebühren ausnahmsweise erst zum Schluss endgültig festgelegt, wenn die Zahl der tatsächlich durchgeführten Termine feststeht. Sofern mindestens acht Personen teilnehmen, sind höchstens 30 Euro zu zahlen, bei weniger als acht Teilnehmenden 39 Euro.

Für Interessierte mit T‘ai-Chi-Grundkenntnissen stehen zwei Kurse zur Auswahl, die sich ebenfalls über sieben Termine erstrecken. Der eine läuft freitags von 19:30 bis 20:45 Uhr und beginnt am 29. Mai, der andere samstags von 10:15 bis 11:45 Uhr mit Beginn am 30. Mai. Während der Freitagskurs dasselbe kostet wie der Einstiegskurs, beträgt die Gebühr beim Samstagskurs maximal 47 Euro (ab acht Teilnehmenden nur 39 Euro), weil die einzelnen Teile eine Viertelstunde länger sind.

Nähere Informationen sind unter www.vhs-rpk.de zu finden, wo auch gleich Gelegenheit zum Anmelden besteht. Anmeldungen nimmt aber auch die Stadtverwaltung Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235/44302 entgegen.

Volkshochschule (VHS) Schifferstadt
23.05.2020