Mannheim

Special Olympics Baden-Württemberg verschiebt Landesspiele

Die Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie und das wellenartige Infektionsgeschehen machen nun auch den Landessommerspielen von Special Olympics Baden-Württemberg (SOBW) einen dicken Strich durch die Rechnung. Die für den 15. bis 18. Juni in Mannheim geplanten Spiele von Athletinnen und Athleten mit geistiger und mehrfacher Behinderung werden zu diesem Zeitpunkt nicht stattfinden, das Organisationskomitee der Spiele (OK) will jetzt zusammen mit der Ausrichterstadt Mannheim nach einem neuen Termin im kommenden Jahr suchen. Diese Entscheidung hat der Vorstand von SOBW heute schweren Herzens, jedoch einhellig nach eingehenden Beratungen mit dem OK, weiteren Gremien von SOBW und Verantwortlichen der Stadt Mannheim getroffen.

„Der Gesundheitsschutz für unsere Sportlerinnen und Sportler sowie alle Beteiligte ist für uns oberstes Gebot, deshalb war es in der weiterhin dynamischen Lage unumgänglich, jetzt den sicher nicht einfachen Schritt der Verschiebung zu gehen“, betont SOBW-Präsident Mathias Tröndle. Darüber hinaus widerspräche ein abgespecktes Programm mit nur einigen Wettbewerben in Sportstätten ohne Zuschauer „als Konsequenz der im Juni sicher noch notwendigen Abstands- und Hygieneregeln“ dem Geist von Special Olympics. Tröndle: „Unser Ziel, die Freude unserer Athletinnen und Athleten an ihrem Sport und ihren Leistungen auf die Menschen vor Ort zu übertragen und sie für unseren Weg der Inklusion zu begeistern, hätten wir in leeren Hallen nicht erreichen können.“

Die umfangreiche professionelle Vorarbeit zur Ausrichtung der Spiele war aber keineswegs umsonst: „Wir danken der Stadt Mannheim, den ehrenamtlichen Koordinatoren von SOBW und unseren Sponsoren für die großartige Unterstützung und nehmen alles, was erarbeitet wurde, zum neuen Termin mit“, unterstreicht OK-Vorsitzende und SOBW-Vizepräsidentin Beate Slavetinsky.

Mannheims Sportbürgermeister Ralf Eisenhauer verspricht: „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Und auch wenn die Landes-Sommerspiele dieses Jahr leider nicht stattfinden können haben sie bereits jetzt nachhaltig den inklusiven Gedanken in unserer Stadt geprägt und gefördert. Eine touristische Broschüre über Mannheim in leichter Sprache wird wie angekündigt im Sommer erscheinen. Erste inklusive Sportgruppen und Mannschaften in Mannheimer Sportvereinen sind in Planung und auch baulich wurden Anpassungen an den Sportanlagen vorangetrieben, um die Barrierefreiheit zu erhöhen.“

Über Special Olympics Baden-Württemberg:

Special Olympics Deutschland ist die deutsche Organisation der weltweit größten, vom IOC offiziell anerkannten Sportbewegung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung.
Im Mittelpunkt der Arbeit des Landesverbandes Special Olympics Baden-Württemberg (SOBW) mit Sitz in Karlsruhe steht die sportliche und gesundheitliche Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung. SOBW sorgt für ein ganzjähriges Sportangebot für rund 4.500 Athletinnen und Athleten im Land. Es gibt Trainings- und Wettbewerbsmöglichkeiten in über 20 verschiedenen Sportarten sowohl im Einzel- als auch im Mannschaftssport, in fast allen Sportarten sogar „Unified“, das heißt gemeinsam mit Menschen ohne Behinderung.

Text: Stadt Mannheim Foto: Special Olympics Baden-Würtemberg / Sattler
29.03.2021

Umfrage zu Inklusion und Barrierefreiheit in Mannheim

Im Rahmen des Bürgerbeteiligungsprozesses findet aktuell eine Online-Umfrage zu den Themen Inklusion und Barrierefreiheit statt. Der Fachbereich Demokratie und Strategie lädt alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mannheim ein, sich an der Umfrage zu beteiligen. „Möchten Sie auch in einer inklusiven Stadt leben? Einer Stadt, in der alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können?“ Diese Fragestellung dient als Basis für die Umfrage.

Mannheim hat sich auf den Weg gemacht: In den kommenden Monaten werden Vertretende der Verwaltung gemeinsam mit Interessierten aus der Bürgerschaft, Vereinen, Initiativen und Verbänden sowie aus der Politik ein „Handlungskonzept Inklusion und Barrierefreiheit“ erarbeiten. Das geplante Handlungskonzept soll Mannheim auf dem Weg zur inklusiven Stadt voranbringen und ist ein Baustein zur Umsetzung des Leitbildes „Mannheim 2030“.

Mit der Umfrage sollen erste Hinweise für den breit angelegten Beteiligungsprozess gesammelt werden. Die Teilnahme ist bis zum 14. April möglich und erfolgt anonym. Dieser Link führt zur Umfrage: https://www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de/node/3841

Die Beantwortung der Fragen dauert rund zehn Minuten, und die Ergebnisse der Umfrage werden in den Bürgerbeteiligungsprozess eingebunden. Man kann sie ab Ende April auf dem Beteiligungsportal www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de finden. Zu den Beteiligungsangeboten wird es auf dem Beteiligungsportal rechtzeitig Informationen geben.

Fragen dazu beantwortet Ursula Frenz, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Fachbereich Demokratie und Strategie der Stadt Mannheim. (Mail: ursula.frenz@mannheim.de, Telefon 0621/293-2005). Weitere Ansprechpartnerin ist Ruth Kupper von der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung (Mail: ruth.kupper@mannheim.de Telefon: 0621/293-9366).

Ausführliche Informationen rund um den Beteiligungsprozess finden Interessierte unter www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de/dialoge/handlungskonzept-inklusion-und-barrierefreiheit

Stadt Mannheim
29.03.2021

Schüler/innenkonferenz zu Klima und Umweltschutz Mannheimer Schüler/innen tauschen Ideen über Klima- und Umweltschutz aus

Auf Einladung des 68DEINS! Kinder- und Jugendbüros haben sich am Mittwoch, 24. März, 32 Schüler/innen verschiedener weiterführender Schulen und einzelner Grundschulen in Mannheim bei einer Online-Zukunftswerkstatt über Klima- und Umweltschutz an Mannheimer Schulen ausgetauscht und eigene Ideen und Forderungen zur Verbesserung formuliert. An der Veranstaltung haben auch die Umweltbürgermeisterin Prof. Dr. Diana Pretzell, Bildungsbürgermeister Dirk Grunert sowie Mitarbeiter/innen der Abteilung Klimaschutz und der Klimaschutzagentur Mannheim teilgenommen sowie Vertreter*innen der Organisation „Fridays for Future“ und des Mannheimer Jugendbeirats.

„Ich bin begeistert über die von euch entwickelten Vorschläge zum Thema Umwelt- und Klimaschutz. Nun müssen wir schauen, wie wir sie in unseren Klimaschutzaktionsplan und andere Maßnahmen gut einbinden“, richtete sich Umweltbürgermeisterin Prof. Dr. Diana Pretzell an die Jugendlichen.Und Jugendbürgermeister Dirk Grunert ergänzte: „Die Veranstaltung zeigt, dass wir alle selbst etwas tun und uns engagieren können, um das Thema Klima- und Umweltschutz tatkräftig voranzubringen. – Und gemeinsam können wir noch viel mehr erreichen.“

Ideen, die die Jugendlichen einbrachten, waren zum Beispiel die Einführung eines eigenen praxisorientierten Schulfaches zum Thema Umwelt- und Klimaschutz, der Ausbau einer klimafreundlicheren Infrastruktur, um gut mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zur Schule zu kommen, wie auch mehr finanzielle Unterstützung für Klima- und Umweltprojekte an Schulen. Es sollen Schulgärten mit Blumenkästen für Bienen angelegt werden, Schuldächer vermehrt begrünt und das Essensangebot an Schulmensen verbessert werden. Gefordert wurde eine Umstellung auf regionale Bio-Lebensmittel und ein größeres Angebot an vegetarischen und unverpackten Speisen.

Die Ideen und Ergebnisse der Online-Schüler/innenkonferenz werden in die Erstellung des Mannheimer Klimaschutz-Aktionsplans 2030 einfließen. Zudem werden die Forderungen der Schüler/innen an die Mannheimer Fraktionen im Gemeinderat und an die Mannheimer Landtagsabgeordneten weitergegeben werden. Die Stadt Mannheim hat sich mit dem Leitbild „Mannheim 2030“ das ambitionierte Ziel der klimaneutralen und klimagerechten Stadt gesetzt. Aktuell wird mit dem Klimaschutz-Aktionsplan 2030 ein integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet, das dem Klimaschutz und der Klimafolgenanpassung Rechnung trägt.

Hintergrund:

Das 68DEINS! Kinder- und Jugendbüro unterstützt Kinder und Jugendliche in Mannheim in ihrem Recht auf Beteiligung. Mit dem Format 68DEINS! Schule und Demokratie setzt die Mannheimer Kinder- und Jugendbeteiligung einen Schwerpunkt auf Beteiligung von Schüler*innen und die Mitbestimmung und Mitgestaltung an Mannheimer Schulen. Die Veranstaltung wird in enger Abstimmung mit der Abteilung Klimaschutz und Klimaschutzagentur Mannheim organisiert.

Stadt Mannheim
29.03.2021

Schüler*innen aus Mannheim feiern zahlreiche Erfolge bei „Jugend musiziert“ 2021 – „Der erste online Wettbewerb“

Ganz im Zeichen der Digitalisierung stand der vom 18. bis 21. März 2021 durchgeführte 58. Wettbewerb „Jugend musiziert“, an dem auch zahlreich Schüler/innen der Musikschule Mannheim teilgenommen haben. Der geplante Regionalwettbewerb entfiel und wurde in der Altersgruppen AG III bis VI (zwölf bis 20 Jahre) per Videoeinsendung in Form eines Landeswettbewerbs durchgeführt. Die eingesendeten Beiträge sind in der Bundesakademie in Trossingen und in Ochsenhausen gesichtet worden. Es ist noch ein Regionalwettbewerb in der Mannheimer Musikschule für die Altersgruppen I und II (fünf bis elf Jahre) im Juni geplant. 84 junge Musiker/innen der Region Mannheim mit westlichem Rhein-Neckar-Kreis (AG III bis VI – zwölf bis 20 Jahre) nahmen an diesem Wettbewerb teil. Darunter befanden sich 29 Solowertungen sowie 54 in einer Duo-Wertung mit einem zuzüglichen jugendlichen Begleiter.
Davon waren 50 aus dem Stadtgebiet Mannheim, 45 kamen aus der Musikschule Mannheim. Deren Ergebnisse waren äußerst erfreulich:

Zwölf Weiterleitungen zum Bundeswettbewerb und elf erste Preise

Zwölf Teilnehmer/innen dürfen zum Bundeswettbewerb in die Hansestadt Bremen und Bremerhaven fahren, der vom 20 bis 27. Mai stattfindet. Dieser wird entweder in Präsenz oder auch als Videowettbewerb abgehalten. Weitere 13 Teilnehmer/innen bekamen einen ersten Preis ohne Weiterleitung, weitere 18 einen zweiten und zwei einen dritten Preis.
Der Wettbewerb stand wie viele Veranstaltungen unter den Eindrücken der Pandemie und stellt eine besondere Leistung der jungen Musiker/innen dar. Diese musste ohne persönliche Kontakte zur Lehrkraft seit Mitte Dezember online ihre Beiträge vorbereiten, um dann selbstständig mit ihrem Smartphone oder Ähnlichem ein Video zu erstellen, das dann ausgewertet wurde. „Dies alleine stellt schon eine besondere Herausforderung für die Schüler/innen und ihre Lehrkräfte dar und wurde mit den nun erzielten Erfolgen belohnt. Die Musikschule Mannheim, die dieses Jahr ihr 50. Jubiläum begeht, gratuliert ihren Schüler/innen und Lehrer/innen ganz herzlich zu diesen zahlreichen tollen Erfolgen!“, betont der Leiter der Musikschule Mannheim, Bjoern Strangmann.

Seit 1964 haben mehr als eine halbe Million Kinder und Jugendliche an „Jugend musiziert“ teilgenommen, für einige von ihnen war dies der Start in eine Weltkarriere. Trotz Pandemie meldeten sich dieses Jahr bundesweit 15.000 Teilnehmer*innen an. Dies zeigt die hohe Akzeptanz des Wettbewerbs.

Stadt Mannheim
29.03.2021

„Alleine stark, gemeinsam stärker“ – Frauenerfolgsteam startet online

Beruflich weiterkommen, die Karriere neu ausrichten oder sich selbständig machen: Die Kontaktstelle Frau und Beruf Mannheim – Rhein-Neckar-Odenwald startet für Akademikerinnen am 16. April 2021 ein Erfolgsteam „Alleine stark – gemeinsam stärker“. Bis 31. März 2021 können sich Frauen aus Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis mit Hochschulabschluss oder Promotion um einen Platz bewerben.

Unter Anleitung einer Trainerin beraten sich die Teilnehmerinnen in sechs Terminen im Monatsrhythmus gegenseitig zu den Herausforderungen von Akademikerinnen im Berufsleben, zum Beispiel den Berufsstart nach dem Studium oder der Promotion, entwickeln gemeinsam Lösungsansätze und erarbeiten Pläne zur Verfolgung individueller Ziele. „Im Erfolgsteam, das auf der Methode der kollegialen Beratung beruht, bekommen die Teilnehmerinnen neue Ideen, lernen ihre Projekte aus verschiedenen Perspektiven kennen und kommen ihren Zielen Schritt für Schritt näher“, erläutert Johannah Illgner, Beraterin in der Kontaktstelle Frau und Beruf.

Das Seminar wird in Kooperation mit dem WUMAN Wissenschaftlerinnen Netzwerk Mannheim angeboten. Anmeldungen sind möglich unter frauundberuf@mannheim.de, weitere Informationen finden sich auf https://frauundberuf-mannheim.de/erfolgsteam_mannheim-rnk.

Als Landesprogramm beraten die Kontaktstellen Frau und Beruf seit 1994 Frauen mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums in ganz Baden-Württemberg zu beruflichen Themen rund um Wiedereinstieg, Existenzgründung oder Weiterbildung. Frauen erhalten so Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, der Stellensuche und der Bewerbung. Mehr unter: www.frauundberuf-mannheim.de.

Stadt Mannheim
29.03.2021

Mehr Kita-Plätze für den Bezirk Waldhof und gesundes Mittagessen in Schulen und Kitas

Bildungs- und Gesundheits-Ausschuss sowie Jugendhilfe-Ausschuss vom 25. März

Beschlüsse, um den weiteren Ausbau der vorschulischen Betreuungsangebote im Stadtteil Waldhof voranzutreiben sowie die Mittagsverpflegung an Schulen und in Kitas nachhaltiger auszurichten, traf der Ausschuss für Bildung und Gesundheit, des Schulbeirates und des Jugendhilfeausschusses in seiner Sitzung am 25. März.

Standortkonzeption zum Ausbau der vorschulischen Kinderbetreuung im Stadtbezirk Waldhof

Als zweite Standortkonzeption für den Kita-Ausbau in Mannheim wurde nach Wallstadt nun eine Vorlage für den Stadtbezirk Waldhof vorgelegt. Ein weiterer Ausbau der vorhandenen Betreuungsplätze ist in allen dortigen Stadtteilen dringend erforderlich. Der Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung hatte Standortuntersuchungen für die Stadtteile Gartenstadt, Luzenberg und Waldhof vorgenommen und unter Federführung des Bildungs-Dezernats verwaltungsintern abgestimmt. Der neu installierte Lenkungsausschuss Kita-Ausbau hat dem Vorschlag zugestimmt.

Im Stadtteil Gartenstadt werden bis dato fünf Kindertagesstätten mit insgesamt 274 Plätzen betrieben. Auf Basis der Bevölkerungsprognose werden langfristig 129 Plätze für unter Dreijährige (U3) sowie 341 Plätze für über Dreijährige (Ü3) benötigt. Im Krippen-Bereich ist dafür ein weiterer Ausbau um neun neue Gruppen sowie im Kindergarten-Bereich um vier bis fünf zusätzliche Gruppen erforderlich.

Der Ausbau der Betreuungsangebote soll an drei Standorten erfolgen: Am Standort „Viktor-Lenel-Heim“ soll eine siebengruppige Kita mit vier Krippengruppen und drei Kindergartengruppen entwickelt werden. Das städtische Kinderhaus Gartenstadt soll um drei Krippengruppen erweitert werden. Hierbei sollen Überlegungen zum Ausbau der Alfred-Delp-Schule zur Ganztagesschule und dem hieraus möglicherweise resultierenden Wegfall der Hortgruppen im Kinderhaus berücksichtigt werden. Zudem befindet sich die Stadt derzeit im Dialog mit der evangelischen Kirche zur Übernahme des Grundstücks der Kita im Rottannenweg. So könnte dort nach einer Sanierung ein Betreuungsangebot am etablierten Standort erhalten und erweitert werden. Nach ersten Einschätzungen scheint eine dreigruppige Einrichtung realisierbar. Im Zuge des Ausbaus der Alfred-Delp-Schule zu einer Ganztagsgrundschule wird zudem geprüft, ob auf dem Gelände ergänzend eine Kinderbetreuungseinrichtung realisiert werden könnte. Falls dies möglich ist, wird dieser Standort als Reservestandort vorgehalten. Falls dies nicht möglich ist, wird die städtische Grünfläche an der Kirchwaldstraße als Reservestandort für eine Kindertagesstätte festgelegt.

Im Stadtteil Luzenberg werden bis dato zwei Kindertagesstätten betrieben, es stehen insgesamt 64 Plätze U3 und 137 Plätze Ü3 zur Verfügung. Hier ist der Ausbau der Betreuungsplätze in der Krippenbetreuung um eine Gruppe mit zehn Plätzen erforderlich sowie im Kindergartenbereich von zwei bis drei zusätzlichen Gruppen mit 40 bis 60 Plätzen. Nach der Prüfung unterschiedlicher Standorte wird der Ausbau auf dem Saint-Gobain-Areal empfohlen, hier soll mindestens eine Kindertagesstätte errichtet werden. Die Bedarfe aus dem Bereich Waldhof-West sollen bei der Entwicklung dieses Standortes berücksichtigt werden und die Kita könnte somit ein verbindendes Element zwischen den Quartieren darstellen. Der Standort „Spiegelpark“ wird als Reservestandort definiert, falls ein Zugriff auf die Flächen des Saint-Gobain-Areals zum Zeitpunkt der Realisierung einer Kindertagesstätte nicht möglich sein sollte.

In den Stadtteilen Waldhof und Waldhof-West werden bis dato sechs Kindertagesstätten mit insgesamt 248 Plätzen betrieben. Hier ist im U3-Bereich ein Ausbau der Krippenbetreuung um sechs Gruppen, dies entspricht 60 Plätzen, sowie der Kindertagespflege um 35 Plätze erforderlich. Im Ü3-Bereich werden insgesamt 14 bis 15 zusätzliche Gruppen, dies entspricht 280 bis 300 Plätzen, benötigt. Die Verwaltung empfiehlt den Ausbau an drei Standorten sowie einem ergänzenden Standort im Stadtteil Käfertal: Der Standort „städtisches Kinderhaus Friedrich-Ebert“ soll saniert und durch einen Anbau auf bis zu sieben Gruppen erweitert werden. Der Standort „ehemalige Werkrealschule Friedrich-Ebert“ soll zu einer sechsgruppigen Kindertagesstätte umgebaut werden. Bezüglich der „Kita Hessische Straße“ befindet sich die Stadt derzeit in Gesprächen mit der evangelischen Kirche, um das Gelände zu übernehmen. Die Einrichtung soll nach der Sanierung zu einer fünfgruppigen Kinderbetreuungseinrichtung entwickelt werden. Auch der Standort der ehemaligen evangelischen „Kita Wiesbadener Straße“ soll von der evangelischen Kirche/Pflege Schönau übernommen werden und zu einer fünfgruppigen Kinderbetreuungseinrichtung entwickelt werden. Am Standort „Korbangel/ehemaliges Theodor-Heuss-Areal“ soll eine dreigruppige Kindertagesstätte geschaffen werden. Der Standort „Grünfläche an der Offenbacher Straße“ wird als Reservestandort vorgehalten; im Fall baulicher Entwicklungen des Hallenbades Waldhof-Ost wird die Möglichkeit zur Integration einer Kita geprüft.

Die Kindertagespflege in allen drei Stadtteilen soll zudem ausgebaut werden. „Mit diesen Maßnahmen können die Bedarfe an Kinderbetreuungsplätzen mittel- bis langfristig gedeckt werden und ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot im Stadtbezirk Waldhof ist möglich, auch wenn die Bedarfe nicht alle vollumfänglich im jeweiligen Stadtteil gedeckt werden können“, erläuterte Bürgermeister Dirk Grunert die Vorlage. Er betonte: „Bei der baulichen Realisierung an den vorgeschlagenen Standorten spielt der Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekt eine zentrale Rolle“: Eingriffe in unversiegelte Flächen sind auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren. Prägender Baumbestand ist bei den Planungen zu berücksichtigen und möglichst zu erhalten. Für Standorte mit Baumbestand und Gebüsch-Strukturen ist ein Relevanzcheck zum Artenschutz durch ein Fachbüro notwendig zur qualifizierten Einschätzung einer möglichen Betroffenheit geschützter Arten. Bei städtischen Bauvorhaben an den vorgeschlagenen Standorten ist die Klimaverträglichkeit sicherzustellen, die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, Verwendung nachhaltiger Baumaterialien, sowie klimaangepasste Bauweise sind die Planung mit einzubeziehen.
Der Jugendhilfeausschuss stimmte der Vorlage einstimmig zu, die finale Entscheidung trifft der Ausschuss für Umwelt und Technik.

Mittagsverpflegung an Mannheimer Schulen und Kitas: Größerer Bio-Anteil, mehr Fair-Trade-Produkte und Modellversuch „vegane Menülinie“

In einem weiteren Tagesordnungspunkt hat der Bildungsausschuss einstimmig bei einer Enthaltung die öffentliche Ausschreibung und Vergabe der Mittagsverpflegung ab dem Schuljahr 2021/2022, größtenteils mit optionaler Verlängerung für drei weitere Schuljahre, an der Bertha-Hirsch-, Gerhart-Hauptmann-, Geschwister-Scholl-, Hermann-Gutzmann-Schule sowie der IGMH und dem Johanna-Geissmar-Gymnasium beschlossen. Final entscheidet der Hauptausschuss. Das gesamte Auftragsvolumen beträgt etwa rund 2,3 Millionen Euro.

Und auch der Vergabe der Mittagsverpflegung an den städtischen Kitas für zwei weitere Kalenderjahre bis Ende 2023 mit einem Auftragsvolumen von rund 4,2 Millionen Euro stimmte der Jugendhilfeausschuss einstimmig bei einer Enthaltung zu.

Grundlage für die Vergabe ist stets eine Leistungsbeschreibung, die der Caterer erfüllen muss. Neben der Qualität des Essens werden in dieser Leistungsbeschreibung Regelungen zur Speiseplangestaltung und Speisenherstellung, zum Bio-Anteil, zum Menüzyklus, zum Bestell- und Bezahlverfahren, zur Belieferung und zu sonstigen Dienstleistungen getroffen: Bei der Erstellung der Speisepläne sind vom Caterer die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung beziehungsweise die Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zwingend einzuhalten.

Im Vergleich zu den Vorjahren wird die Qualität der Mittagsverpflegung sowohl an den Schulen als auch in den städtischen Kindertagesstätten weiter erhöht: Der Anteil an Waren aus Bio-Erzeugung muss nun statt 30 mindestens 40 Prozent betragen. Milchprodukte und Eier müssen ausschließlich aus Bio-Erzeugung stammen, der weitere verbleibende geforderte Bio-Prozentanteil kann sich auf die Produktgruppen Kartoffeln, Nudeln, Reis, Hülsenfrüchte, Gemüse, Salat erstrecken. Neu aufgenommen wurde der Einsatz von Produkten in Fair Trade Qualität: Es müssen mindestens eine Sorte Tee, drei Sorten Gewürze/Kräuter und Reis oder Linsen oder Couscous oder Quinoa oder Bananen oder weitere Südfrüchte in Fair Trade Qualität angeboten werden.

An den Schulen werden jeweils mindestens zwei Menülinien mit Getränk angeboten, davon eine Menülinie mit ovo-lacto-vegetarischer Kost sowie ein Sonderkost-Angebot für Schüler/innen mit Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien. An den Geschwister-Scholl-Schulen (Gymnasium und Realschule) soll zusätzlich die Einführung einer veganen Menülinie in einem Pilotprojekt getestet werden. Die Schüler/innen bezahlen pro Menü drei Euro. Mit Inkrafttreten des „Starke-Familien-Gesetz“ 2019 besteht für Kinder aus bedürftigen Familien die Möglichkeit, über die Leistungen für Bildung und Teilhabe ein kostenfreies Essen zu beziehen.

Die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder werden täglich grundsätzlich mit einer ovo-lacto-vegetarischen Menülinie versorgt. Ergänzend dazu wird gemäß der DGE-Standards für die Verpflegung in Kitas jeweils einmal wöchentlich eine Vollkostmenülinie mit Fleisch- und Fischprodukten zusätzlich angeboten. Die Menülinien berücksichtigen die unterschiedlichen Ansprüche für Krippenkinder, sowie Kindergarten- und Hortkinder gemäß DGE-Qualitätsstandards. Für Kinder mit Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien wird Sonderkost angeboten.

Ring Politischer Jugend (RPJ): Zuschuss für Maßnahmen der Politischen Bildung

Zudem empfahl der Jugendhilfeausschuss dem Gemeinderat einstimmig, der Gewährung eines Zuschusses an den Ring Politischer Jugend (RPJ) zuzustimmen. Demnach erhält der RPJ für Maßnahmen der politischen Bildung eine Zuwendung von 15.000 Euro pro Jahr. Die Mittel können nach einem von den Mitgliedern festgelegten Verteilerschlüssel an die Mitgliedsverbände verteilt werden.

„Die Jugendorganisationen von demokratischen Parteien und ihre ehrenamtlich tätigen Mitglieder leisten mit ihren Angeboten einen wichtigen Beitrag bei der Vermittlung von Werten sowie theoretischer und praktischer Grundkenntnisse, die für Prozesse der Meinungs- und Willensbildung in einer pluralistischen Stadtgesellschaft relevant sind. Die vom RPJ und seinen Mitgliedsverbänden übernommenen Aufgaben dienen dem Leitbild und den Nachhaltigkeitszielen der Stadt Mannheim. Insbesondere trägt die vielfältige und attraktive Arbeit von Jugendorganisationen dazu bei, dass Mannheimerinnen und Mannheimer überdurchschnittlich engagiert die Möglichkeiten nutzen, sich in demokratischen und transparenten Prozessen an der Entwicklung ihrer Stadt zu beteiligen“, heißt es in der Vorlage. Die Zielgruppe der Angebote sind vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Angebote richten sich sowohl an Mitglieder von Jugendorganisationen als auch an die interessierte Öffentlichkeit.

Stadt Mannheim
29.03.2021

Wartungs- und Reparaturarbeiten im Fahrlachtunnel

Autofahrer*innen müssen im Bereich des Fahrlachtunnels von Sonntag, 28. März, bis Sonntag, 11. April 2021 mit Verkehrsbeeinträchtigungen rechnen. Aufgrund von geplanten Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Tunneltechnik werden die beiden Tunnelröhren in dieser Zeit im Wechsel voll gesperrt. Neben der Beleuchtung und der Lüftungsanlage werden ebenso die Entwässerungsanlage und die Signalelektronik gewartet, sowie diverse Reinigungsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten sind im regelmäßigen Turnus erforderlich um die Betriebssicherheit des Tunnels zu gewährleisten. Dem Verkehr steht in dieser Zeit nur jeweils eine Fahrspur in der jeweiligen Tunnelröhre zur Verfügung.

Die Vollsperrungen im Einzelnen:

Vollsperrung Tunnelröhre Nord
Die Verkehrseinrichtungen für die Vollsperrung der Tunnelröhre Nord werden am Sonntag, 28. März, aufgebaut und am Samstag, 3. April, abgebaut. In dieser Zeit ist die Nordröhre gesperrt. Der Verkehr wird über die Südröhre geführt. Diese ist dann nur einspurig in beide Richtungen befahrbar.

Vollsperrung Tunnelröhre Süd
Am Samstag, 3. April, wird die Verkehrseinrichtung in der Tunnelröhre Nord abgebaut und in der Südröhre für die Vollsperrung aufbaut. Eine Woche später, am Sonntag, 11. April, sind die Arbeiten abgeschlossen und die Sperrung wird aufgehoben.

Stadt Mannheim
29.03.2021

Gutes Wohnen und Kinderbetreuung auf dem Pfalzplatz – gemeinsame Erörterung der bisherigen Varianten

Das Planungsbüro MESS hat fünf Varianten entwickelt, wie der Pfalzplatzbunker gestaltet werden könnte. Lila eingezeichnet ist die Kita, die weißen Blöcke stellen eine mögliche Wohnbebauung dar.

Schon heute nimmt der Pfalzplatz als Ort der Begegnung und der Bewegung eine zentrale Rolle für den Stadtteil Lindenhof ein. Nun soll das Areal städtebaulich optimal für die Zukunft entwickelt werden. Wie die künftigen Planungen aussehen, darüber informierte die Stadt am Dienstagabend in einer Bürgerveranstaltung. Knapp 70 Interessierte hatten sich zum virtuellen Treffen eingeschaltet.

„Noch stehen wir am Anfang vieler Überlegungen und Möglichkeiten. Da der Pfalzplatzbunker den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort dienen soll, ist es uns sehr wichtig, sie von Anfang an in den Prozess einzubeziehen“, erläuterte Baubürgermeister Ralf Eisenhauer zu Beginn. Er betonte: „Wir haben hier eine bereits versiegelte Fläche, die Potenzial für gutes und preisgünstiges Wohnen bietet – und daher auch genutzt werden sollte. Wie das konkret aussehen kann, das wollen wir gemeinsam herausfinden. Fest steht bislang, dass gemäß des Gemeinderatsbeschlusses von 2019 eine siebengruppige Kindertagesstätte gebaut wird.“

In die städtebauliche Machbarkeitsstudie, mit der die Planungsbüros MESS und YallaYalla! beauftragt wurden, ist eine mehrstufige Bürgerbeteiligung integriert. Bereits Anfang 2020 wurden, noch vor Beginn der gutachterlichen Untersuchungen, Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der bürgerschaftlichen Nutzungen vor Ort geführt, um deren Anregungen und Wünsche möglichst frühzeitig aufzunehmen. Anschließend fand eine Online-Beteiligung auf dem Beteiligungsportal der Stadt Mannheim statt. Insgesamt wurden im Dialograum 104 Beiträge und 24 Kommentare gepostet. Zudem gingen 28 Postkarten und drei E-Mails zu dem Thema ein. Ergänzt wurde die Online-Beteiligung durch eine 14-tägige Befragung vor Ort, bei der 129 Teilnehmende insgesamt 155 Anliegen äußerten und 71 Verbesserungsvorschläge einbrachten.

Am Dienstag wurden erstmals die fünf Varianten vorgestellt, die unter Berücksichtigung der Bürgerbeteiligung entwickelt wurden und unterschiedliche Grade der Bebauung aufweisen. Während die erste Variante ausschließlich den Kita-Bau vorsieht und in der zweiten Variante nur Wohnungen im Obergeschoss des Kita-Baus möglich sind, geht die dritte Variante dahingehend weiter, dass neben dem Komplex aus Kita-Neubau und Jugendtreff separat ein größeres Wohnraumangebot geschaffen wird. In der vierten Variante werden Kita und Jugendtreff in eine umfassendere Wohnbebauung integriert. Die Variante fünf sieht als einzige einen baulichen Eingriff in den südlichen, bislang nicht versiegelten Freiraum durch Kita und Wohnbebauung vor. In allen Varianten werden die vorhandenen Funktionen erhalten, nur Lage und Umfang variieren.

In der Veranstaltung hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich direkt zu den Varianten zu äußern oder Favoriten zu benennen. Ab 30. März sind die Varianten auf dem Beteiligungsportal einzusehen. Zusätzlich werden die Planungen vom 30. März bis zum 23. April im Lindenhof im Schaufenster der Baugemeinschaft Meerfeldstraße 70 – 72 ausgestellt und analoges Beteiligungsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Anregungen nehmen Stadt und Planungsbüros auf, um die Varianten dementsprechend anzupassen. Im Frühsommer 2021 ist eine weitere Beteiligungsveranstaltung geplant. Ziel ist es, bis zum Herbst den politischen Gremien eine Variante zur Entscheidung zu empfehlen.

Stadt Mannheim
29.03.2021

102 Bäume in Feudenheimer Straße gepflanzt

Rund die Hälfte der insgesamt 203 Bäume ist gepflanzt. Bürgermeisterin Prof. Dr. Diana Pretzell kam in die Feudenheimer Straße, um sich dort den Zwischenstand der Pflanzarbeiten anzusehen.

In den vergangenen Wochen hat der Stadtraumservice Mannheim zwischen Dudenstraße und B38 insgesamt 102 schmalkronige, säulenförmige Bäume gepflanzt, wie beispielsweise die Säulen-Eiche oder den Spitz-Ahorn. Im Herbst werden weitere 101 Bäume um den westlichen Teil der Feudenheimer Straße gepflanzt, zwischen Jüdischem Friedhof und Dudenstraße. „Jeder zusätzliche Baum ist ein Gewinn für das Klima und die Artenvielfalt“, erklärte Prof. Dr. Pretzell die Pflanzung. „Die Feudenheimer Straße ist zudem eine wichtige Zufahrt zum Gelände der Bundesgartenschau auf Spinelli. Mit den neuen Bäumen erleben Besucher*innen Mannheim von seiner grünen Seite.“

Finanziert durch Klimafonds

Die insgesamt 203 Bäume werden zusätzlich zu den Bäumen gepflanzt, die die Stadt Mannheim jährlich zum Erhalt des Baumbestandes pflanzt. Finanziert werden die zusätzlichen Baumpflanzungen aus dem Klimafonds. Dieser stellt bis 2023 jährlich 2,5 Millionen € für städtische Maßnahmen bereit, die zur CO2-Reduzierung beitragen.

Modellprojekt für innovative Wasserversorgung

Bei einigen Bäumen werden im Wurzelbereich Rigolen eingebaut. Das sind unterirdische Wasser- und Luftreservoirs, die Regenwasser aufnehmen, speichern und es langsam an die tieferliegenden Erdschichten abgeben. Die Rigolen sollen helfen, die neu gepflanzten Bäume in den immer häufiger werdenden Trockenperioden mit Wasser zu versorgen. Der Einbau der Rigolen ist ein Modellprojekt, das wissenschaftlich begleitet und hinsichtlich seiner langfristigen Wirkung ausgewertet wird.

Stadt Mannheim
29.03.2021

Mit gutem Beispiel vorangehen: Mannheimer Migrationsbeirat startet Videoclip-Kampagne #ichlassmichimpfen

Die Covid-19-Pandemie bestimmt unser aller Leben seit über einem Jahr maßgeblich – und von Beginn an war klar: Die Impfung ist die einzige Möglichkeit, die Pandemie in den Griff und wieder mehr Normalität für jede/n Einzelne/n zurückzubekommen. Je mehr Personen sich impfen lassen, desto sicherer können wir leben. Um davon so viele Menschen wie möglich zu überzeugen, müssen einige mit gutem Beispiel vorangehen – genau hier setzt die Kampagne #ichlassmichimpfen des Mannheimer Migrationsbeirates an:

In kurzen Videoclips rufen Mannheimer/innen mit Migrationsbiografie zur Impfung gegen Covid-19 auf, erklären kurz deren Bedeutung für die Bekämpfung der Pandemie – und lassen sich in einem Fall sogar live vor der Kamera impfen. Auf unterschiedlichen Sprachen, aus unterschiedlichen Kontexten: Ärzt/innen und deren Mitarbeiter*innen, Vorsitzende von religiösen Gemeinden und migrantischen Vereinen, in den Communities bekannte Privatpersonen.

„Es beteiligen sich Menschen, die Vorbilder und Vertrauenspersonen für viele sind und die somit Unsicherheiten und Ängste nehmen können. Genau das ist aktuell so wichtig, damit uns mit Hilfe der Impfungen der Weg aus der Pandemie gelingt“, so Zahra Alibabanezhad Salem, Vorsitzende des Migrationsbeirates.

Mit seiner Initiative möchte der Migrationsbeirat den vielen kursierenden Fehlinformationen über die Impfung entgegenwirken und die Bemühungen der Stadt um Aufklärung und Erhöhung der Impfbereitschaft in der gesamten Bevölkerung unterstützen.

„Ich freue mich sehr über den Beitrag des Migrationsbeirates zur Pandemiebekämpfung. Die Impfbereitschaft ist der entscheidende Schlüssel, um diese Situation zu überwinden. Der Migrationsbeirat geht hier mit gutem Beispiel voran“ bedankt sich Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Ein kurzer Zusammenschnitt der ersten Videoclips ist einsehbar unter www.mannheim.de/migrationsbeirat/aktuelles . Geplant sind weitere Clips in möglichst vielen Sprachen und aus den unterschiedlichsten Bereichen. Sie sollen ausgehend vom Migrationsbeirat nach dem Schneeballsystem stadtweit Verbreitung finden und insbesondere die Mannheimer Bevölkerung mit Migrationsbiografie erreichen. Wer sich auch mit einem kurzen Videoclip beteiligen möchte, kann Kontakt mit der Geschäftsstelle des Migrationsbeirates aufnehmen.

Der Migrationsbeirat der Stadt Mannheim ist seit dem Jahr 2000 das offizielle Vertretungsorgan der Mannheimer*innen mit Migrationsbiografie gegenüber dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung und wurde per gemeinderätlichem Beschluss Ende November 2019 neu berufen. Informationen zu den Aufgaben und Mitgliedern des Gremiums sind zu finden unter www.mannheim.de/migrationsbeirat.

Kontakt: Geschäftsstelle des Migrationsbeirates, Mailin Heidl, Tel.: 0621/293-3090, Email: migrationsbeirat@mannheim.de (Mo-Do, 9:30h bis 14:30h).

Stadt Mannheim
29.03.2021

Onleihe – Pressreader – Datenbanken: Das digitale Angebot der Stadtbibliothek Mannheim

Das digitale Angebot der Stadtbibliothek Mannheim ist vielfältig: Tageszeitungen auf dem PC, Lektüre auf dem E-Book-Reader sowie Hörbücher auf dem Smartphone bietet die Stadtbibliothek mit der Metropolbib. Im Pressreader befinden sich rund 5.000 aktuelle elektronische Zeitungen und Zeitschriften aus 100 Ländern in 60 Sprachen.

Mit einem gültigen Bibliotheksausweis können die Kund*innen der Stadtbibliothek zusätzlich auf verschiedene elektronische Datenbanken kostenlos zugreifen: Brockhaus bietet online Zugriff auf alle Artikel der Enzyklopädie und des Jugendlexikons. Kindlers Literatur Lexikon und die Munzinger-Datenbanken runden das Angebot ab.

Beim Medienmittwoch am Mittwoch, 31. März, 16 Uhr, stellt das Team der Stadtbibliothek das Angebot vor und erklärt die Nutzung. Wie immer sind Fragen rund um das Thema herzlich willkommen!

Die Veranstaltung ist kostenlos und findet digital statt, eine Anmeldung vorab per E-Mail unter stadtbibliothek.zentralbibliothek@mannheim.de oder gerne auch telefonisch unter 0621/ 293 8933 ist erforderlich.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Stadtbibliothek Mannheim.

Stadt Mannheim
29.03.2021

Ressource Wasser steht in Mannheim hoch im Kurs

Die Stadtentwässerung Mannheim zieht Bilanz zum Weltwassertag (22.März) und berichtet über Aktivitäten des Eigenbetriebs zum Umwelt- und Gewässerschutz in ihrem aktuellen Umweltbericht. Die Gewässer zu schützen, den Ressourcenverbrauch zu verringern und das Klärwerk energieautark zu betreiben, sind die wesentlichen langfristigen Umweltziele des Eigenbetriebs der Stadt Mannheim. „Die Stadtentwässerung leistet mit dem Erreichen ihrer Umweltziele einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutzkonzept der Stadt Mannheim und zum Schutz unserer Gewässer, allen voran für den Rhein“, sagt Prof. Dr. Diana Pretzell, Umweltbürgermeisterin der Stadt Mannheim.

Die Stadtentwässerung Mannheim hält den Ressourcenverbrauch so gering wie möglich. „Deshalb unternimmt der Betrieb fortlaufend Maßnahmen, um beispielsweise so wenig Trinkwasser und Grundwasser wie möglich zu verbrauchen“, sagt Alexander Mauritz, Betriebsleiter der Stadtentwässerung Mannheim. Beim Trinkwasserverbrauch hat der Kanalbetrieb den größten Bedarf für die Spülung der Kanalrohre. Durch den Einsatz von drei Hochdruckspülfahrzeugen mit Wasserrückgewinnung kann der Trinkwasserverbrauch reduziert werden. Das Klärwerk deckt seinen Bedarf an sauberem Wasser zu Reinigungszwecken hauptsächlich durch Grundwasser. Den Hauptanteil beim Wasserverbrauch hat jedoch das behandelte Abwasser, welches als Kühlwasser in der Klärschlammtrocknung, zum Spülen der Regenüberlaufbecken und der Sandwaschanlage verwendet wird. Mit der Nutzung des bereits vorhandenen Abwassers spart die Stadtentwässerung erhebliche Ressourcen und Kosten ein.

Der komplette Umweltbericht der Stadtentwässerung Mannheim ist unter www.mannheim.de/stadtentwaesserung abrufbar.

Der Internationale Tag des Wassers am 22. März ist ein jährlicher weltweiter Aufruf der Vereinten Nationen zu einem nachhaltigen Umgang mit Wasserressourcen und den Gewässern. In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Wert des Wassers“. Weitere Informationen zum Weltwassertag sind hier verfügbar: www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/gewaesserschutzpolitik/international/weltwassertag-am-22-maerz-2021/

Stadt Mannheim
29.03.2021

Corona-Virus

390. Aktuelle Meldung zu Corona 28.03.2021

  • 1. Aktuelle Fallzahlen
  • 2. Neue Corona- Verordnung des Landes
  • 3. Impftermine – zentrale Terminvergabe des Landes seit Freitag wieder möglich
  • 4. Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1941

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 12324

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 28.03.2021, 16 Uhr, 88 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 12324.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10813 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1253 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Neue Corona- Verordnung des Landes

Die Landesregierung hat am 27. März 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 29. März 2021 und sind hier zu finden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

3. Impftermine – zentrale Terminvergabe des Landes seit Freitag wieder möglich

Die zentrale Terminvergabe ist nach Informationen des Landes seit Freitagvormittag, 26. März, wieder möglich. Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt folgende Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren:

Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.

Per Telefon unter 116117

Bitte beachten Sie, dass Impftermine nur nach der vorgegebenen Priorisierung vergeben werden dürfen. Wurde trotz fehlender Berechtigung ein Termin gebucht, wird kein Zugang zum Impfzentrum gewährt. Zu den impfberechtigten Personengruppen sowie den dafür jeweils erforderlichen Nachweisen:https://impfen-bw.de/#

4. Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1941

Die Stadt Mannheim verschickt zudem nach und nach ein Schreiben an alle Bürger/innen des Geburtsjahrgangs 1941 mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Die Schreiben erreichen die Bürger/innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Es sind auch kurzfristige Termine verfügbar.

Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also – zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117 – eine Terminvergabe für diesen berechtigten Personenkreis gesichert.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert.

Zuvor wurden bereits alle über 80-jährigen Mannheimer*innen angeschrieben. Diese werden weiterhin gebeten, zu prüfen, ob der Brief eingegangen ist und die Möglichkeit der gesonderten Buchung rasch zu nutzen, wenn sie über die zentrale Anmeldung noch keinen Impftermin erhalten haben.

Ob die Stadt weitere Jahrgänge anschreiben kann, hängt von weiteren Entscheidungen des Landes ab.

389. Aktuelle Meldung zu Corona 27.03.2021

  • 1. Aktuelle Fallzahlen
  • 2. Meldung des Landes: Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft-Anmelde- und Testpflichten bei Einreise / Weitgehende Ausnahmen bei Quarantänepflichten-Kostenloses Testangebot für Grenzpendler
  • 3. Impftermine – zentrale Terminvergabe des Landes seit gestern wieder möglich
  • 4. Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1941

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 12236

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 27.03.2021, 16 Uhr, 45 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 12236.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10753 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1225 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Meldung des Landes: Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft-Anmelde- und Testpflichten bei Einreise / Weitgehende Ausnahmen bei Quarantänepflichten-Kostenloses Testangebot für Grenzpendler

Der Bund hat Frankreich gestern als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Ab Sonntag, 28. März, 0 Uhr, gelten damit verschärfte Einreiseregelungen für alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Frankreich aufgehalten haben.

Ab Sonntag gilt aufgrund bundesrechtlicher Regelungen grundsätzlich eine zwingende Test- und Nachweispflicht bereits bei Einreise. Zudem muss man sich vor der Einreise digital anmelden.

Um ein unkompliziertes Vorgehen zu ermöglichen und dem gemeinsamen grenzüberschreitenden Lebensraum gerecht zu werden, hat das Land Baden-Württemberg zusätzliche Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht geschaffen, von denen insbesondere Grenzpendler und Grenzgänger profitieren. Hier sind wöchentlich zwei Negativtests ausreichend, zudem kann der Test auch unverzüglich nach Einreise durchgeführt werden. Antigen-Schnelltests können in Baden-Württemberg kostenlos durchgeführt werden. Tägliche Grenzpendler sind zudem von der Anmeldepflicht befreit.

Die Quarantänevorschriften hatte Baden-Württemberg bereits frühzeitig für den Fall der Einstufung eines Landes als Hochinzidenzgebiet angepasst. Es gelten in Baden-Württemberg daher weiterhin dieselben Ausnahmevorschriften, die bislang schon bei Einstufung als normales Risikogebiet galten. Sofern allerdings eine Quarantänepflicht besteht, ist zu beachten, dass man sich in diesem Fall in 10-tägige häusliche Absonderung begeben muss, die nicht durch einen Negativtest verkürzt werden kann.

3. Impftermine – zentrale Terminvergabe des Landes seit gestern wieder möglich

Die zentrale Terminvergabe ist nach Informationen des Landes seit Freitagvormittag, 26. März, wieder möglich. Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt folgende Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren:

Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.

Per Telefon unter 116117

Bitte beachten Sie, dass Impftermine nur nach der vorgegebenen Priorisierung vergeben werden dürfen. Wurde trotz fehlender Berechtigung ein Termin gebucht, wird kein Zugang zum Impfzentrum gewährt. Zu den impfberechtigten Personengruppen sowie den dafür jeweils erforderlichen Nachweisen:https://impfen-bw.de/#

4. Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1941

Die Stadt Mannheim verschickt zudem nach und nach ein Schreiben an alle Bürger/innen des Geburtsjahrgangs 1941 mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Die Schreiben erreichen die Bürger/innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Es sind auch kurzfristige Termine verfügbar.

Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also – zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117 – eine Terminvergabe für diesen berechtigten Personenkreis gesichert.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert.

Zuvor wurden bereits alle über 80-jährigen Mannheimer*innen angeschrieben. Diese werden weiterhin gebeten, zu prüfen, ob der Brief eingegangen ist und die Möglichkeit der gesonderten Buchung rasch zu nutzen, wenn sie über die zentrale Anmeldung noch keinen Impftermin erhalten haben.

Ob die Stadt weitere Jahrgänge anschreiben kann, hängt von weiteren Entscheidungen des Landes ab.

388. Aktuelle Meldung zu Corona 26.03.2021

  • 1. Aktuelle Fallzahlen
  • 2. Aktuelle Impfzahlen
  • 3. Impftermine – zentrale Terminvergabe des Landes seit heute wieder möglich
  • 4. Impftermine für Bürger/innen des Jahrgangs 1941 5 Selbsttests für Schüler/innen und Kita-Kinder in Mannheim nach Ostern – Mannheim schafft Testmöglichkeiten für Kinder und Personal

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 12191

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 26.03.2021, 16 Uhr, 73 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 12191.

Im Zeitraum vom 20.03.2021 – 26.03.2021 sind 145 neue Fälle von Mutationen gemeldet worden. Insgesamt ist in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle die Virusvariante B.1.1.7. nachgewiesen, die vorwiegend in Großbritannien aufgetreten ist und bei der es Hinweise darauf gibt, dass eine Infektion mit einer höheren Viruslast einhergeht, die Variante infektiöser ist und eine höhere Reproduktionszahl aufweist.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10741 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1192 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Aktuelle Impfzahlen

In der Zeit vom 27.12.2020 bis zum 26.03.2021 (Stand heute 16:00 Uhr) wurden in Mannheim 69.532 Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt.

Dabei handelt es sich bei 44.033 Impfungen um Erstimpfungen und bei 25.499 um Zweitimpfungen.

Die Zahlen beinhalten sowohl die Impfungen im Mannheimer Impfzentrum als auch die Impfungen der mobilen Impfteams.

3. Impftermine – zentrale Terminvergabe des Landes seit heute wieder möglich

Die zentrale Terminvergabe ist nach Informationen des Landes seit Freitagvormittag, 26. März, wieder möglich. Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt folgende Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren:

Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.

Per Telefon unter 116117

Bitte beachten Sie, dass Impftermine nur nach der vorgegebenen Priorisierung vergeben werden dürfen. Wurde trotz fehlender Berechtigung ein Termin gebucht, wird kein Zugang zum Impfzentrum gewährt. Zu den impfberechtigten Personengruppen sowie den dafür jeweils erforderlichen Nachweisen:https://impfen-bw.de/#

4. Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1941

Die Stadt Mannheim verschickt zudem nach und nach ein Schreiben an alle Bürger/innen des Geburtsjahrgangs 1941 mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Die Schreiben erreichen die Bürger/innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Es sind auch kurzfristige Termine verfügbar.

Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also – zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117 – eine Terminvergabe für diesen berechtigten Personenkreis gesichert.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert.

Zuvor wurden bereits alle über 80-jährigen Mannheimer*innen angeschrieben. Diese werden weiterhin gebeten, zu prüfen, ob der Brief eingegangen ist und die Möglichkeit der gesonderten Buchung rasch zu nutzen, wenn sie über die zentrale Anmeldung noch keinen Impftermin erhalten haben.

Ob die Stadt weitere Jahrgänge anschreiben kann, hängt von weiteren Entscheidungen des Landes ab.

5. Selbsttests für Schüler*innen und Kita-Kinder in Mannheim nach Ostern – Mannheim schafft Testmöglichkeiten für Kinder und Personal

Das Land hat angekündigt, dass nach den Osterferien für alle Kinder an Schulen regelmäßige Schnelltests zwei Mal pro Woche angeboten werden sollen. Ein klares Konzept mit den Details zur Umsetzung hierfür liegt derzeit noch nicht vor. Die Stadt Mannheim hat sich bereits vor der Ankündigung des Landes auf den Weg gemacht, für Personal an Schulen und Kitas entsprechende Testmöglichkeiten bereitzustellen und wird solche nun auch ab Mitte April für alle Kinder und Jugendlichen an Mannheimer Schulen und Kitas schaffen. Ziel ist es, dass alle Kinder in Mannheimer Einrichtungen zwei Mal wöchentlich getestet werden können.

Dazu hat die Stadt für die Schulen 300.000 Tests mit kurzen Teststäbchen für einen Nasaltest geordert, die nach den Osterferien den Schulen zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Umsetzung der Testungen liegt bei den Schulen. Um einen niederschwelligen Zugang zum Thema Testen zu schaffen, hatte die Stadt bereits seit Mitte März ein Pilotprojekt mit Riechtests an drei Mannheimer Schulen initiiert. Einzelne Schulen haben zudem auch eigene Modelle erprobt. Derzeit wird geklärt, ob zum Teil eine Refinanzierung durch das Land erfolgt. Unklar ist derzeit auch, ob das Land (ergänzende) Lieferungen von Tests vorsieht.

Auch im Bereich der Kindertagesstätten (Kitas) hatte die Stadt dem Personal bereits vor der Ankündigung des Landes regelmäßige Testungen mit Antigen Schnelltests direkt in den Kitas ermöglicht. Das Angebot wird von zirka 70 Prozent der Beschäftigten in den städtischen Kitas angenommen. Zudem setzt sich die Stadt für ein schnelles Impfen des pädagogischen Personals ein und hat hierzu bereits eine erste Aktion initiiert, indem eine Lücke bei Terminen des Landes in dieser Woche genutzt wurde, um für Erzieher*innen (trägerübergreifend) ein solches Impfangebot zu offerieren.

Aber auch für alle Kita-Kinder sollen nach Ostern regelmäßige Testmöglichkeiten zwei Mal pro Woche bereitstehen. Den Eltern stehen zwei unterschiedliche Tests zur Auswahl: ein Spucktest und ein Nasaltest. Sie können frei entscheiden, welchen Test sie zu Hause bei ihrem Kind nutzen möchten. Welcher Test gewählt wird, hängt dabei auch von der Reaktion des Kindes ab. Die Antigen-Schnelltests werden den Eltern kostenfrei für zwei Tests pro Woche zur Verfügung gestellt. Dazu hat die Stadt je Testform 50.000 Stück geordert. Das Angebot der Stadt richtet sich sowohl an Eltern städtischer Tageseinrichtungen als auch an Eltern in Kitas freier Träger. Bereits seit 22. März hat die Stadt dazu ein Pilotprojekt mit zwölf städtischen Kitas gestartet, um die Handhabung dieser Testmöglichkeiten mit Kindern auszuloten. Die Erfahrungen werden ausgewertet.

387. Aktuelle Meldung zu Corona 25.03.2021

  • 1. Aktuelle Fallzahlen
  • 2. Impftermine – zentrale Terminvergabe nach Landesangaben ab morgen wieder möglich
  • 3. Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1941

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 12118

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 25.03.2021, 16 Uhr, 99 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 12118.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10700 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1160 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Impftermine – zentrale Terminvergabe nach Landesangaben ab morgen wieder möglich

Das Land hat angekündigt, dass die zentrale Terminvergabe ab morgen Vormittag, 26. März wieder möglich sein soll. Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt folgende Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren:

Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.

Per Telefon unter 116117

Bitte beachten Sie, dass Impftermine nur nach der vorgegebenen Priorisierung vergeben werden dürfen. Wurde trotz fehlender Berechtigung ein Termin gebucht, wird kein Zugang zum Impfzentrum gewährt. Zu den impfberechtigten Personengruppen sowie den dafür jeweils erforderlichen Nachweisen: https://impfen-bw.de/#

3. Impftermine für Bürger*innen des Jahrgangs 1941

Die Stadt Mannheim verschickt zudem seit heute nach und nach ein Schreiben an alle Bürger/innen des Geburtsjahrgangs 1941 mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Die Schreiben erreichen die Bürger/innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Es sind auch kurzfristige Termine verfügbar.

Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also – zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117 – eine Terminvergabe für diesen berechtigten Personenkreis gesichert.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert.

Zuvor wurden bereits alle über 80-jährigen Mannheimer*innen angeschrieben. Diese werden weiterhin gebeten, zu prüfen, ob der Brief eingegangen ist und die Möglichkeit der gesonderten Buchung rasch zu nutzen, wenn sie über die zentrale Anmeldung noch keinen Impftermin erhalten haben.

Ob die Stadt weitere Jahrgänge anschreiben kann, hängt von weiteren Entscheidungen des Landes ab.

386. Aktuelle Meldung zu Corona 24.03.2021

  • 1. Aktuelle Fallzahlen
  • 2. Neue Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen in Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 12019

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 24.03.2021, 16 Uhr, 90 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 12019.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10649 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1112 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Neue Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen in Mannheim

Angesichts der weiter steigenden Inzidenz erlässt die Stadt Mannheim eine Allgemeinverfügung über eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr. Die Ausgangsbeschränkung tritt am Freitag, den 26. März 2021, 0.00 Uhr in Kraft treten und wird bis zum 11. April 2021, 24.00 gültig sein.
Die Allgemeinverfügung ist einzusehen unter: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften

385. Aktuelle Meldung zu Corona 23.03.2021

  • 1. Aktuelle Fallzahlen
  • 2. Neue Allgemeinverfügung

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 11929

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 23.03.2021, 16 Uhr, 96 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 11929.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10586 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1085 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Neue Allgemeinverfügung

Die Stadtverwaltung kündigt für morgen eine Allgemeinverfügung mit einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr an, nach dem unklar geblieben ist, ob es bei der kreisbezogenen Regelung bleibt oder eine landesweite Ausgangsbeschränkung kommt. Angesichts der weiter steigenden Inzidenz kann nicht weiter zugewartet werden. Die rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, nachdem Öffnungen durch Rechtsverordnung zurückgenommen wurden. Die Stadt Mannheim hat darüber hinaus die Maskenpflicht an Grundschulen und für KITA-Beschäftigte eingeführt, die Kindertagesstätten auf Notbetreuung reduziert und die Maskenpflicht im Öffentlichen Raum ausgeweitet. Hinzu kommt die Ausweitung von Schnelltests u.a. an Schulen und Kitas. Die Ausgangsbeschränkung soll Freitag 0.00 Uhr in Kraft treten und bis zum 11.April 24.00 gültig sein.
Die Allgemeinverfügung wird morgen hier einzusehen sein: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften

384. Aktuelle Meldung zu Corona 22.03.2021

Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 11833

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 22.03.2021, 16 Uhr, 25 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 11833.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 10531 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1044 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.
Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

Stadt Mannheim
29.03.2021

Mannheim

„Water Is Right“ – Jeder hat ein Recht auf Trinkwasser: Mannheimer um Rolf Stahlhofen gehen voran

  • Premiere für WIR-RefillStation in Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier.
  • Oberbürgermeister Dr. Kurz: „Wasser als Menschenrecht entspricht Leitbild Mannheim 2030“
  • Musiker und Stiftungsgründer Rolf Stahlhofen: „Es ist Zeit, Wasser gerechter zu verteilen“
Stellten die „Water Is Right“-RefillStation vor (v. l.): Hendrik Hoffmann (Q 6 Q 7), Achim Ihrig (DIRINGER & SCHEIDEL), Mannheims Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz, Musiker & „WIR“-Initiator Rolf Stahlhofen, Ralf Klöpfer (MVV Energie), Domenico Tricarico (simply-x), Rolf Balschbach (Radio Regenbogen Harald Wohlfahrt Palazzo).
(Foto: Thomas Tröster für CRM – Center & Retail Management GmbH)

Wasser ist ein Menschenrecht, postuliert Rolf Stahlhofen, Gründungsmitglied der „Söhne Mannheims“ und erster europäischer „Messenger of Truth on Water“ im Rahmen des Programms der Vereinten Nationen für menschliche Siedlungen UN-HABITAT. Mit seiner Stiftung „Water Is Right“ setzt er sich bereits seit über 10 Jahren für den Zugang zu sauberem und bezahlbarem Trinkwasser ein und konnte seitdem Wasserprojekte für Millionen Menschen weltweit realisieren. Mit starken Partnern – Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier., Radio Regenbogen Harald Wohlfahrt Palazzo und MVV Energie – hat er jetzt im Beisein von Mannheims Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz die erste WIR-RefillStation vorgestellt. Mit jedem Liter spritzigem Tafelwasser daraus trinken bis zu zehn Menschen mit und es werden Wasserprojekte der „Water Is Right“-Stiftung global und lokal finanziert.

„Aus Mannheim kamen große Erfindungen, die unser Leben veränderten: Hier wurde das Auto erfunden, der Traktor und das Fahrrad“, so Musiker Rolf Stahlhofen. Für ihn ist jetzt die Zeit für die nächste große Veränderung. Die von ihm gegründete Wasserstiftung „Water Is Right“ setzt sich für eine gerechtere Verteilung dieser wertvollen Ressource ein. Rolf Stahlhofen: „Noch heute haben rund eine Milliarde Menschen weltweit keinen Zugang zu sauberem und sicheren Trinkwasser. Es ist Zeit, Wasser gerechter zu verteilen, sicher und bezahlbar verfügbar zu machen. Mit nachhaltigen Wasserprojekten auf vier Kontinenten setzt sich die Stiftung ,Water Is Right‘ dafür ein.“

Rolf Stahlhofen, Musiker, Stifter und Initiator des “Mannheimer WIR-Modells”.
(Foto: Thomas Tröster für CRM – Center & Retail Management GmbH)

An der neuen WIR-RefillStation auf dem gläsernen Verbindungssteg in Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. kann man sich jetzt für 50 Cent einen halben Liter stilles oder prickelndes Trinkwasser – wahlweise natürlich auch gekühlt – zapfen und unterstützt dabei Rolf Stahlhofens „Water Is Right“-Stiftung, die dafür sorgt, dass mehr und mehr Menschen Zugang zu sicherem und sauberem Trinkwasser bekommen.

Mit jedem Liter Tafelwasser aus der WIR-RefillStation werden Wasserprojekte der Water Is Right Stiftung global und lokal finanziert. Rolf Stahlhofen nennt es das „Mannheimer WIR-Modell“ und wurde dafür vom German Council of Shopping Center mit dem Innovations- und Nachhaltigkeitspreis des Handels ausgezeichnet, mit der Zusage 100 Stationen in ganz Deutschland zu positionieren.

Mannheims Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz (rechts) mit Achim Ihrig (DIRINGER & SCHEIDEL).
(Foto: Thomas Tröster für CRM – Center & Retail Management GmbH)

Mannheims Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz: „Schon vor der Gründung seiner ,Water Is Right‘-Stiftung engagierte sich Rolf Stahlhofen in Krisen- und Entwicklungsgebieten, um dort den Zugang zu sauberem Trinkwasser sicherzustellen und wichtige Aufklärungsarbeit zu leisten. Die Gründung von ,Water Is Right‘ war daher die logische Konsequenz und bietet die Möglichkeit, noch effizienter zur globalen Lösung dieses Problems beizutragen. Wir teilen seine Aussage ,Wasser ist ein Menschenrecht.‘ Sie entspricht dem Leitbild Mannheim 2030 und von daher ist es selbstverständlich, Herrn Stahlhofen bei seinem Engagement zu unterstützen. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit.“ Engagement für andere sei ein wesentlicher Bestandteil unseres freiheitlichen Gesellschaftssystems, so der Oberbürgermeister: „Sie ist gelebte Verantwortung. Ein Drittel der Mannheimerinnen und Mannheimer sind ehrenamtlich tätig und leisten damit einen essenziellen Beitrag für unsere städtische Gemeinschaft. Ich möchte diese Gelegenheit gerne dafür nutzen, allen Engagierten herzlich zu danken. Die Stadt Mannheim bemüht sich, die Bedingungen für unsere ehrenamtlichen Helfer zu verbessern und noch größere Teile der Gesellschaft für ein solches Engagement zu gewinnen.“

Der „Water Is Right“-Foundation war es wichtig, dass dieses innovative Modell seine Premiere in Mannheim hat. Die Stadt ist heute einer der wenigen internationalen Experten für Städtekooperationen und Städteleitbild zur Verfolgung der UN-Nachhaltigkeitsziele. Stahlhofen: „Mannheim hat uns mit der DIRINGER & SCHEIDEL Unternehmensgruppe ins Gespräch gebracht, die das Quartier Q 6 Q 7 betreibt. Wir freuen uns sehr, dass Q 6 Q 7 diesen Weg mit uns geht.“

Achim Ihrig, Mitglied der Geschäftsleitung der DIRINGER & SCHEIDEL Unternehmensgruppe: „Soziales Engagement ist uns als Familienunternehmen sehr wichtig, wir unterstützen selbst verschiedene Organisationen. Wir stimmen mit Rolf Stahlhofen völlig überein: Wasser ist ein Menschenrecht. Deshalb unterstützen wir gerne die Initiative.“

Social Distancing: Pressekonfernz „mit Abstand“ zur Vorstellung der ersten „Water Is Right“-RefillStation.
(Foto: Thomas Tröster für CRM – Center & Retail Management GmbH)

Hendrik Hoffmann, Geschäftsführer der DIRINGER-&-SCHEIDEL-Tochterfirma CRM – Center & Retail Management GmbH, die Q 6 Q 7 betreibt: „Rolf Stahlhofens Stiftung ,Water Is Right‘ und die WIR-RefillStationen sind außergewöhnlich und passen nicht nur deshalb prima zu Q 6 Q 7. Wir verstehen uns als Teil der Stadt Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar. Wenn von hier solch großartiges Engagement ausgeht wie das von Rolf Stahlhofen, dann sind wir selbstverständlich gerne mit im Boot. Ich lade alle unsere Besucher ein, während ihrem Shopping-Trip bei uns an der WIR-RefillStation auf der gläsernen Verbindungsbrücke inne zu halten und nicht nur einen Schluck Wasser, sondern auch die wunderbare Aussicht auf unseren Münzplatz und in unsere tolle Stadt zu genießen.“

Das in Mannheim ansässige Energieunternehmen MVV Energie versorgt die Stadt und die Region zuverlässig mit Wasser und Energie und stiftet im Rahmen der Aktion das Wasser für den Wasserspender. Ralf Klöpfer, Mitglied des Vorstands von MVV Energie: „Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Wir sorgen Tag für Tag dafür, dass in Mannheim und der Region qualitativ hochwertiges Wasser zuverlässig aus den Leitungen fließt. Deshalb unterstützen wir dieses nachhaltige Projekt sehr gerne und stellen ab sofort das Trinkwasser für die erste WIR-RefillStation Deutschlands zur Verfügung.“

Die Patenschaft für die erste WIR-RefillStation übernimmt gemeinsam mit Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. auch das Radio Regenbogen Harald Wohlfahrt Palazzo. Palazzo-Geschäftsführer Rolf Balschbach begeistert: „Für uns war klar, dass wir die Aktion ,Water Is Right‘ von Rolf Stahlhofen im Schulterschluss mit unserem Partner Q 6 Q 7 unterstützen. Bereits seit Jahren besteht ein enger Austausch auf der künstlerischen Ebene, so dass wir jetzt diese Verbindung mit dem Engagement für die humanitäre Organisation dieses großartigen Sängers gerne vertiefen. Hier geht es um eine gute Sache und da tragen wir unseren Teil dazu bei.“

Weitere Unterstützung kommt vom Verein Zukunft Metropolregion Rhein Neckar e.V., der der WIR-Stiftung jeweils einen Wasserautomaten für eine Schule in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz und in Hessen sponsert.

Die „Water Is Right“-Stiftung wurde 2011 von Rolf Stahlhofen, Sänger der „Söhne Mannheims“ und Wasserbotschafter der „UN Habitat Messenger of Truth“, gegründet und konnte seitdem Millionen Menschen den Zugang zu bezahlbarem und sauberem Trinkwasser in Afrika, Asien sowie Süd- und Mittelamerika sichern.

„Water Is Right“ gibt lokalem Wasser einen Wert und setzt sich für eine gerechtere Verteilung dieser wertvollen Ressource ein. Die Stiftung stellt innovative Wasseraufbereitungsanlagen in Regionen ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser bereit und sorgt dafür, das vor Ort vorhandene Wasser so aufzubereiten, dass es in der benötigten Qualität und den Wünschen entsprechend zur Verfügung steht. Ohne Transportwege, ohne unnötige Plastikerzeugung, aber mit viel Innovationsgeist und Wissen, sowie Verantwortung und Respekt gegenüber unserem kostbarsten Gut: Wasser.

Die Stiftung bildet Fachkräfte aus, um in Gemeinden das Wasserwesen autark werden zu lassen und sanitäre Einrichtungen zu ermöglichen, organisiert „City CleanUps“ mit Schulen und Gemeinden, um ein Bewusstsein für die Umweltprobleme zu schaffen.

„Water Is Right“ berät zudem Institutionen, Firmen, Städte und Gemeinden zum Thema Wasser und entwickelt mit starken Technologiepartnern Wasser-Lösungen. Des Weiteren organisiert die Stiftung „City CleanUps“ mit Schulen und Gemeinden, sowie Kultur- und Firmen-Events, um ein Bewusstsein für die Umwelt zu schaffen.

Text: CRM – Center & Retail Management GmbH Foto: Thomas Tröster für CRM – Center & Retail Management GmbH
08.07.2020

Germersheim & Landkreis Germersheim

Fallzahlen zum Coronavirus im Landkreis Germersheim

Coronavirus: Aktuell 32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (30. April 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 32
  • Gesundete Personen: 106
  • Bislang leider verstorbene Personen: 4
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142

Coronavirus: Aktuell 32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (29. April 2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 32
  • Gesundete Personen: 106
  • Bislang leider verstorbene Personen: 4

Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142

Coronavirus:Aktuell 40 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (28. April 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 40
  • Gesundete Personen: 98
  • Bislang leider verstorbene Personen: 4
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142

Coronavirus: Aktuell 39 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (27. April 2020, Stand 13 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 39
  • Gesundete Personen: 98
  • Bislang leider verstorbene Personen: 4
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 141

Traurige Nachricht

Leider muss im Landkreis Germersheim ein vierter Todesfall verzeichnet werden. Es handelt sich dabei um eine betagte und schwer vorerkrankte Person.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Landrat Brechtel appelliert für das grenzenlose Miteinander

„Das Wir ist stärker als Hetze!“

„Mich erschüttern die persönlichen Berichte, die mich zunehmend erreichen, zu tiefst. Elsässer und Deutsche, die im Elsass wohnen, werden in Deutschland aufs übelste angefeindet, Deutsche im Elsass mit Vorwürfen und Beschimpfungen überschüttet. Bis vor wenigen Wochen sind wir uns doch stets mit einem freundlichen Lächeln begegnet, das Autokennzeichen hatte keine Relevanz. Und jetzt haben wir innerhalb kurzer Zeit wieder unsichtbare Grenzen hochgezogen, opfern dieses gewachsene, grenzenlose Miteinander tatsächlich dem Unbill, den die Corona-Pandemie mit sich brachte? Das macht mich fassungslos, ich kann das so nicht hinnehmen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und bittet: „Bitte halten Sie inne, bitte erinnern Sie sich an ihre Besuche im Elsass, an die Begegnungen in Deutschland mit dem französischen Nachbarn, an das Frühstück in Wissembourg, das Flammkuchenessen in Lauterbourg. Oder an die gemütlichen und geselligen Sonntage an einem Baggersee, da es egal war, ob der See dies- oder jenseits der unsichtbaren Ländergrenze liegt.“

Landrat Dr. Fritz Brechtel erinnert daran, dass die Corona-Pandemie alle gleichermaßen erschüttert und aus dem alltäglichen Trott gebracht hat, dass alle Einschränkungen hinnehmen und neue Regeln lernen müssen und alle ein stückweit in dieser Unsicherheit leben müssen. Der Kreischef und Vize-Präsident des EVTZ Eurodistrikt PAMINA vermutet, dass viel Unmut auch aus den teilweise unschönen Situationen an den Grenzübergängen resultiert und aus einer Angst heraus, nachdem sich die Pandemie so deutlich im nahen Elsass gezeigt hat. Die Schließung der Grenze, kurz nachdem das Robert-Koch-Institut das Elsass zum Risikogebiet erklärt hatte, kam es – nach den Berichten von Betroffenen – häufiger, zu heftigen Anfeindungen und Ausgrenzungen.

„Die Berichte handeln von noch harmlos Beschimpfungen und Beleidigungen und gehen über zu Sachbeschädigung und Androhung körperlicher Gewalt. Wenn nur die Hälfte der Geschichten wahr ist, wirft das ein dunkles Bild auf – ich hoffe doch sehr – einzelne Mitglieder unserer Gesellschaft“, so Landrat Brechtel. „Ich bin zuversichtlich und baue auf die Menschlichkeit, auf die Freundschaft, auf die Solidarität und auf ein geeintes Europa. Ich baue darauf, dass die allermeisten Mensch in unserer PAMINA-Region diese Wert ebenfalls zu tiefst schätzen und sich aufrichtig und beherzt gegen Anfeindungen, Pöbeleien und rassistische Haltungen und Handlungen stellen.“

Brechtel ergänzt, dass es jedem klar sein muss, dass die Corona-Pandemie die Welt verändert hat und vielleicht auch weiter verändern wird. „Wir arbeiten daran, dass Maßnahmen, die uns im Miteinander nicht guttun, nach und nach wieder gelockert werden – allerdings stets unter den wichtigsten aller Aspekten: Gesundheit und Schutz aller Menschen“, so Brechtel und ergänzt, „konkrete Lockerungen für unsere Pendler aus dem Elsass sind beispielsweise die zeitweise Öffnung der Grenzübergangs in Neulauterburg sowie der Wegfall des Einkaufverbots.“

Er appelliert: „Geben Sie uns allen dazu die notwendige Zeit und das Vertrauen, geben Sie uns und sich die notwendige Geduld und vor allem lassen Sie uns weiterhin zusammenhalten und freundschaftlich begegnen – auf deutscher und auf französischer Seite. Ich bin dankbar für die grenzen-lose Zusammenarbeit, für grenz-übergreifende Begegnungen und Strukturen im privaten und beruflichen Bereich. Bitte halten Sie mit mir daran fest. Ich glaube fest daran, dass so Hetze und alles, was uns vorübergehend zu trennen scheint, keine Chance hat. Das `Wir´ ist die stärkste Kraft im deutsch-französischen Miteinander.“

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021

  • Antragszeitraum Frühjahr 2020:           04. Mai.– 02. Juni 2020
  • Antragszeitraum Herbst 2020:              01. – 30. September 2020

Das Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021 beginnt. Für den Antragszeitraum Frühjahr muss die Antragstellung vom 4. Mai bis 2. Juni 2020 erfolgen, für den Antragszeitraum Herbst ist die Antragstellung vom 1. bis 30. September 2020 erforderlich.

Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 können bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung gestellt werden.

Beim Teil 1 des Antragsverfahrens müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2020 oder im Frühjahr 2021 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist.

Die Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist, sind zu melden.

Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Wer noch keinen Zugang für das WIP besitzt, kann über Neuregistrierung einen Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.

Den Datenträgerbegleitschein und die dazugehörigen Anlagen müssen für Anträge mit Antragszeitraum Frühjahr bis spätestens 2. Juni 2020 bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung eingereicht werden; für Anträge mit Antragszeitraum Herbst bis spätestens 30. September 2020.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im September (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember (Herbstantrag) durch die zuständige Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de, Unsere Themen/Umwelt und Landwirtschaft/Agrarförderung.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Gremiensitzungen

Ab Mai tagen wieder Ausschüsse und Kreistag

„Aufgrund der aktuellen Entwicklung können ab Mai die Sitzungstermine der Kreisgremien wieder stattfinden; selbstverständlich unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Dies betrifft bis zur Sommerpause zwei Kreisausschüsse, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Bauen und Klimaschutz, den Schulträgerausschuss, den Sozialausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sowie den Kreistag am 15. Juni.

„Die Sitzungen finden jeweils nur statt, wenn dringender Beratungs- und Entscheidungsbedarf besteht. Ist ein Sitzungstermin nicht zwingend notwendig, weil beispielsweise die Tagesordnungspunkte nur zur allgemeinen Information dienen, wird er nicht stattfinden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Ähnlich wollen es die Bürgermeister in ihren Gemeinden handhaben, darauf habe man sich bei einer Telefonkonferenz mit den hauptamtlichen Bürgermeistern verständigt.

Den Beginn macht der Kreisausschuss am 4. Mai in der Carl-Benz-Gesamtschule Wörth.

Für alle Sitzungstermine gelten selbstverständlich die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Desinfektionsmittel steht zur Verfügung, die Sitzordnung ist an die Abstandsregelungen angepasst. Außerdem müssen Gesichtsmasken bis zum Sitzplatz getragen werden (am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden und beim Verlassen des Sitzplatzes muss sie wieder getragen werden). Dies gilt gleichermaßen für Ratsmitglieder sowie für Interessierte, die den öffentlichen Sitzungspunkten beiwohnen wollen.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Von Mai bis Oktober wieder wöchentliche Leerung der Biotonnen im Landkreis Germersheim

Die Kreisverwaltung teilt mit, dass in der warmen Jahreszeit die Bürger des Landkreises Germersheim wieder die Möglichkeit haben, ihre Biotonnen wöchentlich leeren zu lassen. Der Zeitraum in dem die Biotonnen jede Woche angefahren werden erstreckt sich von Anfang Mai bis Ende Oktober.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Alltagsmasken bei der Arbeit und in der Schule

Landrat appelliert: Mund-Nasen-Schutz als Symbol der Verantwortung tragen

Verteilung der Masken an Schulen (Foto: DRK Kreisverband GER)

„Bei den allermeisten Menschen ist es angekommen, dass aus der Empfehlung eine Pflicht wurde. Ich danke unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern dafür, dass sie die Notwendigkeit erkannt haben und in der Öffentlichkeit eine Alltagsmaske tragen“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Ich weiß, dass es mit einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht immer angenehm ist. Ich denke aber, dass wir uns mit der Zeit mehr und mehr daran gewöhnen werden.“ Besprechungen in der Kreisverwaltung finden aus Schutzgründen in der Regel als Telefon- oder Videokonferenzen statt, ansonsten nur mit großem Anstand und mit Schutzmasken.

Das bisher Erreichte dürfe mit der Öffnung des gesellschaftlichen Lebens, so Landrat Brechtel, jetzt nicht aufs Spiel gesetzt werden: „Ein besonders sensibler Bereich sind jetzt die Schulen. Ich begrüße ihre schrittweise Öffnung und möchte alle Schülerinnen und Schüler bitten: Haltet euch an die Maskenpflicht! Es genügt eine einfache, auch selbstgenähte Alltagsmaske. Seht sie als Symbol der Verantwortung, die Ihr mittragt. Zeigt damit, dass Ihr und wir alle aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Herzlichen Dank dafür.“

Verteilung der Masken an Schulen (Foto: DRK Kreisverband GER)

Für den Schulstart am 4. Mai hat das Land allen Schülerinnen und Schülern der 47 Grund- und weiterführenden Schulen im Landkreis Germersheim eine Alltagsmaske zugesagt. Ca. 4.600 Masken werden am Sonntagnachmittag, 3. Mai, nach Landau geliefert. Dort werden sie von Kreisverwaltung und Helfern aus dem Kreis des Krisenstabes abgeholt. Nachdem die Lieferung dann für die Schulen „portioniert wurden“, werden sie am Montag an die Schulen verteilt.

Zudem werden einmalig 4.000 Notfallmasken für die Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr bereitgestellt. Diese sollen in Bus und Bahn an Schüler ausgegeben werden, wenn diese ihre privaten Masken vergessen haben sollten. Auch diese Lieferung kommt am 3. Mai nach Landau, dort holen die ersten Busunternehmen ihre Anteile ab.

Dezernentenrunde mit Maske und Abstand – Arbeiten in der Kreisverwaltung. (von links nach rechts: Michael Gauly, Christoph Buttweiler, Landrat Dr. Fritz Brechtel, Ralph Lehr, Holger Mahlein) (Foto: KV GER)

Helfern von Hilfsorganisationen im Landkreis Germersheim haben die Kreisverwaltung bereits bei der Verteilung von 11.500 Mund-Nasen-Schutz-Masken und 1.900 Liter Desinfektionsmittel an die Grund- und weiterführenden Schulen unterstützt. Beides stammt aus einer anonymen Spende an das Land. Die Masken liegen als Notfallmasken bereit, sollten Schülerinnen und Schüler ihre Alltagsmaske vergessen.

Unabhängig von den aktuellen Lockerungen und Öffnungen hatte Landrat Dr. Fritz Brechtel den Stadt- und Verbandsbürgermeistern je 200 FFP-2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese werden vor Ort nach Notwendigkeit verteilt.

„Für den Alltag genügen sogenannte Alltagsmasken, auch Community-Masken genannt, denn ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die beispielsweise beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. Mit der Maskenpflicht geht ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz einher, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske“, betont Landrat Brechtel nochmals.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Die Unterstützungsbereitschaft im Landkreis Germersheim reißt nicht ab:

Daimler Lkw-Werk Wörth spendet Gesichtsschilde

v.l.: Hoher Besuch in der Corona Hilfsstation in Wörth: Standortleiter Dr. Matthias Jurytko (links) überbrachte 500 Visiere als Geschenk des Mercedes-Benz Lkw-Werkes in Wörth an Mike Schönlaub (Kreisfeuerwehrinspektor und Stabsleiter), dem Germersheimer Landrat Dr. Fritz Brechtel und dem medizinischen Leiter des Stabes, Dr. Matthias Wölfel.

Nach EIZO (Befundungsmonitore), Strohmeier Gilb (Einrichtung Notarzt-Wohnung) und L’Oreal (Desinfektionsmittel) ist nun auch das Mercedes-Benz Lkw-Werk in Wörth mit einer außergewöhnlichen Offerte auf die Kreisverwaltung Germersheim zugekommen: Daimler spendete der Kreisverwaltung Germersheim insgesamt 500 Gesichtsschilde, die im Zusammenhang mit einer landesweiten Spendenaktion stehen. Die Übergabe erfolgte am heutigen Donnerstag, 29. April, in der Corona-Hilfsstation in Wörth.

Daimler hat die letzten Wochen seine internationalen Ressourcen in vielfältiger Weise genutzt, um ebenfalls an der Eindämmung der COVID19-Pandemie mitzuwirken. Jüngstes Beispiel der Initiative „Daimler hilft“ sind Gesichtsschilde aus Kunststoff. Dank modernster 3D-Druck-Technologie und großem Engagement konnten innerhalb kurzer Zeit an verschiedenen nationalen und internationalen Standorten mehrere Tausend dieser Schilde hergestellt werden.

Am Donnerstag, 29. April 2020, übergab Dr. Matthias Jurytko, Standortverantwortlicher des Mercedes-Benz Lkw-Werks in Wörth, stellvertretend für Daimler insgesamt 500 dieser Gesichtsschilde an Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim. Brechtel wörtlich: „Ich bin froh, dass uns die Wirtschaft nach wie vor verbunden ist und in dieser für uns alle schwierigen Zeit unterstützt. Mit der jüngsten Spende ist unser Personal bei einer Zuspitzung der Krise noch besser geschützt.“

Dr. Matthias Jurytko zeigte sich von der Einrichtung in Wörth beeindruckt. Bei einem Rundgang mit dem Germersheimer Katastrophenschutzstab wurden ihm die Vorkehrungen für den Ernstfall und die Konzepte einer Inbetriebnahme der Corona-Hilfsstation erläutert.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Gesundheitsamt gibt Informationen zu Vorkehrungen um Verkeimung von Trinkwasser-Installationen in Corona-Zeiten zu vermeiden

Während der aktuellen Corona-Pandemie kam die Frage zur Übertragbarkeit des Coronavirus durch Trinkwasser auf. Das Umweltbundesamt gibt Entwarnung und schätzt eine Verbreitung des Virus über das Trinkwasser als höchst unwahrscheinlich ein.

Das Gesundheitsamt Germersheim weist jedoch auf einen wichtigen Aspekt bei der Verteilung des Trinkwassers innerhalb von Gebäuden und Einrichtungen hin: In der aktuellen Zeit der verordneten Nutzungseinschränkungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens müssen die Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen bedacht und Vorkehrungen getroffen werden.

Im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie Wohnungen und Einrichtungen eine längere Zeit nicht genutzt werden (z.B. Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime u.a.). Wenig genutzte Armaturen und Leitungen, in denen das Kalt- und Warmwasser stagniert, gelten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) als „nicht bestimmungsgemäß betrieben“ und können innen verkeimen.

In diesen Fällen muss die Trinkwasser-Installation in den vorübergehend ungenutzten Leitungen entweder gespült werden, um den Wasseraustausch zu ermöglichen, oder stillgelegt werden, um die Verkeimung des Wassers zu vermeiden. Bestimmte Trinkwasser-Installationen verfügen über technische Maßnahmen (zeitgesteuerte Spülvorrichtungen); die Funktion dieser Einrichtungen müssen geprüft und gewartet werden. Wenn diese technische Ausrüstung nicht vorhanden ist, ist eine manuelle Spülung mit anschließender Dokumentation vorzunehmen.

Das heißt: Sollte abzusehen sein, dass eine Anlage bis auf Weiteres nicht mehr benutzt werden kann, muss entweder der bestimmungsgemäße Betrieb aufrechterhalten werden oder die Trinkwasser-Installation vorübergehend stillgelegt werden (Betriebsunterbrechung).

Bestimmungsgemäßer Betrieb

Ein „bestimmungsgemäßer Betrieb“ einer Trinkwasser-Installation bedeutet die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten, …) im Gebäude bzw. in der Wohnung.

Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sichergestellt werden.

Betriebsunterbrechung

Eine Trinkwasser-Installation vorübergehend stillzulegen (Betriebsunterbrechung) bedeutet, bei einer längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist nur eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Bei der Wiederaufnahme des Betriebes muss ein kompletter Trinkwasseraustausch durch Spülung gewährleistet werden.

Bei Nutzungsunterbrechungen von mehr als sechs Monaten sind vor der Wiederinbetriebnahme neben der Spülung und Rückspülung der Hauseingangsfilter mikrobiologische Untersuchungen sowie ggf. weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung des hygienisch unbedenklichen Zustands vorzunehmen.

Hintergrund

Trinkwasser in Deutschland ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und von höchster Qualität. Seine Aufbereitung, Speicherung und Verteilung unterliegen den anspruchsvollen Vorschriften der Trinkwasserverordnung, werden von den Wasserversorgern sichergestellt und von den Gesundheitsämtern überwacht. Die Unbedenklichkeit des Trinkwassers ist jederzeit sichergestellt.

Die Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Verbreitung des Virus über das Trinkwasser wurde unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/coronavirus-uebertragung-ueber-das-trinkwasser veröffentlicht. Was bei einer manuellen Spülung im Detail zu berücksichtigen ist, ist in einer Information des Deutschen Verbandes für Gas und Wasser unter https://www.dvgw.de/medien/dvgw/covid19/dvgw-information-trinkwasser-installation-coronavirus.pdf ersichtlich.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Neue Öffnungszeiten der Corona-Ambulanz ab 4. Mai

Die Corona-Ambulanz im Bürgerhaus Jockgrim, Untere Buchstraße, hat ab Montag, 4. Mai 2020 geänderte Öffnungszeiten. Sie öffnet von da an immer montags bis freitags jeweils von 14 bis 18 Uhr. Derzeit werden in Jockgrim täglich zwischen zwölf und 20 Personen abgestrichen, eine Änderung der Öffnungszeiten halten Mediziner und Krisenstab daher für vertretbar. Sollten sich die Zahlen wieder erhöhen, können die Öffnungszeiten schnell wieder ausgeweitet werden.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Wir sind auch in der Krise da!

Jugendamt macht immer wieder auf seine Angebote aufmerksam

Taschen für bereits bekannte Familien und deren Kinder

Nicht rausgehen und sich nicht treffen dürfen, nicht gemeinsam abhängen, nicht mit den Leuten aus der Clique quatschen können. Kein zufälliges Gespräch von Angesicht zu Angesicht, keine mal schnell zugerufener Tipp oder Ratschlag. „Wir wissen um die Nöte unserer Kinder und Jugendlichen in dieser anhaltenden Situation und nehmen deren Anliegen ernst. Genauso wichtig ist uns der Kontakt zu den Familien insgesamt, zu den Müttern und den Vätern. Wir wollen die Verbindungen aufrecht erhalten, um, das wir gemeinsam erreicht haben, nicht zu gefährden und vor allem zu zeigen: Wir sind auch in der Pandemie für euch da!“, sagt Denise Hartmann-Mohr, Leiterin des Jugendamtes Landkreis Germersheim.

Je länger die Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie andauert, desto deutlicher wird auch den Familien, dass es hier nicht um ein paar Wochen geplante Ferien geht, in denen vieles absehbar anders ist. „Als Zeichen unserer Aufmerksamkeit schicken wir Familien, zu denen wir bereits Kontakt haben, Tasche mit einem kleinen Geschenk und wollen damit verdeutlichen: Wir haben Sie nicht vergessen! Wir wollen auch sagen, dass die Frühen Hilfen und das Jugendamt im Landkreis Germersheim auch jetzt, in diesen schwierigen Zeiten persönlich für Eltern und Kinder da sind“, berichtet der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler und ergänzt: „Abstand halten heißt nicht, Kontakte wegzulassen oder gar nicht herzustellen. Aber in Zeiten von Corona braucht es andere Wege.“

Auf Idee der Netzwerkkoordinatorin Kindeswohl und Kindergesundheit hin und dank Unterstützung einer internen Arbeitsgruppe „Neue Wege in der Kommunikation“ wurden die Taschen gefüllt mit Informationen und kleinen Aufmerksamkeiten: einem Anschreiben für Eltern und einem für Kinder ab 6 Jahren, dem Flyer Wegweiser Frühe Hilfen, auf dem sämtliche Beratungsstelle im und für den Landkreis zu finden sind, Luftballons samt Anleitung, um Jonglierbälle aus den Luftballons zu basteln sowie einem Würfelbecher mit Anleitung für Würfelspiele. Zudem erhalten die Kinder ein Buch in ihrer entsprechenden Altersgruppe.

„Wir hoffen, `unseren´ Familien damit ihre Situation etwas zu erleichtern“, erklärt Hartmann-Mohr. Wenn sie von `unseren´ Kindern und Familien spricht, meint sie in erster Linie die Familien, die bereits im Rahmen der Frühen Hilfen betreut werden oder Hilfe zur Erziehung – zum Beispiel in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe – erhalten. Aber auch Familien, die formlos betreut oder sich z.B. auch über die Familienbüros in enger Betreuung/Beratung befinden.

Verteilt werden die Taschen insbesondere über die kreiseigene Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes, einzeln auch über Freie Träger, die die Sozialpädagogische Familienhilfe durchführen und die Familienbüros im Landkreis an die Familien. Die Taschen werden persönlich den Familien durch ihre Betreuenden übergeben. Dabei wird vorrangig vorab telefoniert, wann die Tasche vorbeigebracht wird, diese vor die Haustüre gestellt, geklingelt und unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände ein kurzes „Hallo“ ermöglicht.

Ein ganz kontaktloses Angebot bietet das Jugendamt auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim (Stichwort Corona, Familien). Hier sind viele Informationen, Adressen und Tipps zusammengestellt: Krise, Beratung online / telefonisch, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung vor Ort, Corona verstehen und erklären, Weitere Linktipps rund um „Corontäne“, Rund ums Geld, Familienleben organisieren, Angebote, Beschäftigung und vieles gegen Lagerkoller, Für Fachkräfte und Interessierte und Gemeinsam gegen Missbrauch.

Wer nicht im Internet nachschauen kann, darf gerne sein Familienbüro der jeweiligen Verbandsgemeinde/Stadt oder das Beratungstelefon im Jugendamt anrufen. Während der Öffnungszeiten erreichbar unter: Tel.: 07274/53-432

„Für Kinder und Jugendliche sind auf der Kreisseite ein paar Telefonnummern aufgelistet, die bei Nöten und Sorgen unterschiedlicher Art ohne Scheu angerufen werden können“, ermutigt die Jugendamtsleiterin. „Sich mit Sachen, die einem Spaß machen, die Zeit zu vertreiben, kann auch helfen, z.B.: Singen, Tanzen, Spielen und Sport. Auf der Homepage findet Ihr außerdem ganz viele Links mit Ideen, was man so machen kann. Und auch in der YouBoxx könnt Ihr was gegen Langeweile finden!“ Die Youboxx ist eine neue Informations- und Austauschplattform für Kinder und Jugendliche im Landkreis Germersheim: Neben Mitmachaktionen und Rätsel werden hier in den nächsten Tagen auch weitere Podcasts und Filme für und von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht.“ Die Youboxx kann unter https://kurzelinks.de/s5yv aufgerufen werden.

Hier eine Auswahl an hilfreichen Einrichtungen und ihrer Telefonnummern:

Beratung für Kinder und Jugendliche:

Kinderschutzdienst im Caritas-Zentrum Germersheim: Telefon 07274/9491-135 oder -134 oder -136, (Termine tagsüber, im Moment vormittags)

Rund um die Uhr erreichbar sind:

Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer”, Telefon: 116 111, nummergegenkummer.de

Telefon-Seelsorge, Telefon: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, Telefonseelsorge.de,

Hilfetelefon sexueller Missbrauch, Telefon: 0800 22 555 30, save-me-online.de, jugendnotmail.de

Weitere telefonisch erreichbare Hilfe und Beratung:

Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”: 08000 116 016 

Nummer gegen Kummer, Telefon Eltern: 0800 1110550

Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 

Frühen Hilfen, Familien- und Gesundheitskinderkrankenschwester Ulrike Beinhardt, Tel. 0170 7905825

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Amerikanische Faulbrut bei Bienen – Erweiterung des Sperrbezirks

Die Amerikanische Faulbrut ist in einem weiteren Bienenstand im Kreis Germersheim ausgebrochen.

Bei dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.

Für den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich- auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.

Aufgrund der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Kreisverwaltung Germersheim erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 27.04.2020

In einem weiteren Bienenstand in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am 27.04.2020 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.

Aufgrund der §§ 1 und 24 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013 in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3 Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung ergeht folgende

tierseuchenrechtliche Verfügung

  1. Das nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinden Lustadt, Zeiskam, Westheim und Bellheim wird zum Sperrbezirk erklärt.

Der bereits bestehende Sperrbezirk wird wegen eines weiteren betroffenen Bienenstandes in Lustadt an der Ludwigsmühle wie folgt erweitert:

Der Sperrbezirk wird in seinem nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze verläuft entlang der L 540 und geht in die Zeiskamer Straße über bis zur Kreuzung zur Hauptstraße in Bellheim. Von dort verläuft die Grenze entlang der Hauptstraße, setzt sich in der Fortmühlstraße fort und mündet in die L 538. Den östlichen Verlauf bildet die L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.

Details sind der beigefügten Karte zu entnehmen.

  • Für den Sperrbezirk gilt:
  1. Alle Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
  • Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen.

Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

Die zweite Untersuchung ist entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die Amerikanische Faulbrut ergeben.

  • Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  • Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
  • Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  • Die o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
  1. Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
  • Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Hinweis:

1.     Zuwiderhandlungen gegen diese tierseuchenrechtliche Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung in Verbindung mit § 32 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30 000,00 EUR geahndet werden.

2.     Die angeordneten Schutzmaßnahmen können erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich festgestellt wurde.

  • Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
  • Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.

Begründung:

Am 27.04.2020 wurde in einem weiteren Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt befindet, die Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.

Die bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte Vektoren übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen führen können.

Die Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.

Mit der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e) angeordneten Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form (§ 3 a Abs. 2 VwVfG) sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung
(www.kreis-germersheim.de) unter dem Punkt Impressum aufgeführt sind.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Eilmeldung

Unbedenkliche Trübungen im Trinkwasser

(Speyer) – Seit Mittwochmorgen gingen bei den Stadtwerken Speyer aus der Südhälfte der Stadt Meldungen über Trübungen im Trinkwasser ein.

Ursache hierfür ist mit großer Wahrscheinlichkeit eine Umbaumaßnahme an der Spülwasserstation im Wasserwerk Süd.

Bei der Wiederinbetriebnahme der Anlage kann es zu einem zusätzlichen Sauerstoffeintrag ins Netz gekommen sein. Erhöhte Sauerstoffwerte führen dazu, dass Mangan und Eisen aus den Leitungswandungen gelöst werden. Diese Stoffe sind gesundheitlich unbedenklich.

Die Mitarbeiter der SWS spülen das Netz großräumig und kontrollieren weiterhin.

Stadtwerke Speyer GmbH
21.11.2019