Politik

Hilfen für Reisebusunternehmen

Die Bundestagsabgeordnete Isabel Mackensen begrüßt die Sofort-Hilfe für Reisebusunternehmen in Höhe von 170 Millionen Euro. „Nachdem bereits die Reisebüros und Reiseveranstalter bei den Überbrückungshilfen berücksichtigt wurden, war es nun besonders wichtig auch die Reisebusunternehmen, deren Einnahmen fast vollständig weggebrochen sind, in den Blick zu nehmen und zu unterstützen.

Es darf nicht sein, dass ein Unternehmen, welches im Vorfeld der Corona-Krise in neue, sichere und klimaneutrale Busse investiert hat, um die Existenz fürchten muss.“
Gefördert werden als nichtrückzahlbare Zuschüsse auch erworbene Gebrauchtfahrzeuge der Euro-V Norm, sowie Kosten für Reisekataloge und Werbeanzeigen. Förderanträge können ab dem 24. Juli beim Bundesamt für Güterverkehr gestellt werden.

Isabel Mackensen, MdB / Mitglied des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft
18.07.2020

Bund und Länder vereinbaren zielgerichtete Maßnahmen zur Eindämmung bei erhöhtem Infektionsgeschehen

In Fällen einer erhöhten Zahl von Corona-Infektionen und bei Unsicherheit über deren tatsächliche Ausbreitung sollen Eindämmungsmaßnahmen frühzeitig ergriffen werden. Sie sollen zielgerichtet erfolgen und sich im Einzelfall auch auf kleinräumige betroffene Bereiche beziehen können. Zugleich sollen Beschränkungen nur in dem Umfang gelten, in dem sie zur Bekämpfung des Ausbruchs und zur Verhinderung des Ausbruchs in der Fläche notwendig sind. In allen diesen Fällen werden die Länder und der Bund die betroffenen Regionen bei der Umsetzung der Teststrategie unterstützen.

Das haben der Chefs des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder in einer Schaltkonferenz vereinbart. Sie knüpfen damit an den Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 6. Mai 2020 sowie den Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien mit dem Chef des Bundeskanzleramts vom 26. Juni 2020 an.

Die bereits vereinbarten Maßnahmen, wie zum Beispiel die Beschränkung von nicht erforderlicher Mobilität in besonders betroffene Gebiete und aus ihnen heraus sowie das geeinte Vorgehen bei akutem signifikant angestiegenem Ausbruchsgeschehen werden in dem heutigen Beschluss ausdrücklich bekräftigt und detaillierter beschrieben. Dabei werden die neuere Rechtsprechung und die Erfahrungen bei Ausbruchsgeschehen in einem bestimmten Cluster (z.B. Unternehmen, Einrichtung, Feiern) berücksichtigt.

Einreisende und Reiserückkehrer aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, bleiben aufgrund landesrechtlicher Reglung weiterhin verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Dies gilt nicht für Pendler, aus besonderen sozialen Gründen oder bei Vorliegen eines maximal 48 Stunden alten negativen Tests.

Zudem erfolgte eine Verständigung auf einen noch intensiveren Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern. Der Bundesgesundheitsminister und die Konferenz der Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsminister der Länder wurden aufgefordert, die nationale Teststrategie für Testungen bei Reiserückkehrern weiterzuentwickeln.

Der Beschluss gibt den Verantwortlichen auf allen Ebenen den Rahmen für eine spezifischere Betrachtung lokaler und regionaler Bedarfe, neue Beschränkungen ergeben sich nicht.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
18.07.2020

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Schließungen von Grenzübergängen nach Luxemburg vermeiden

Ministerpräsidentin Malu Dreyer setzt sich mit Nachdruck dafür ein, erneute Schließungen von Grenzübergängen zu Luxemburg unter allen Umständen zu vermeiden. „Die aufgrund der Corona-Pandemie zeitweiligen Schließungen vieler Grenzübergänge zu unseren Nachbarn haben herbe Einschnitte für die Menschen in Rheinland-Pfalz bedeutet. Die Landesregierung war deshalb sehr erleichtert, dass die Bundesregierung die Reisebeschränkungen zum 15. Juni wieder aufgehoben hat. Aus meiner Sicht ist es enorm wichtig, dass wir aus diesen Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate lernen“, so die Ministerpräsidentin. Die Landesregierung stehe deshalb im Kontakt zur Bundesregierung um deutlich zu machen, dass erhöhte Infektionszahlen keinesfalls eine erneute Grenzschließung rechtfertigen.

Der europäische Gedanke sei in Rheinland-Pfalz insbesondere in den Grenzregionen fest verwurzelt und gelebter Alltag. Es gebe viele Pendlerinnen und Pendler, die Tag für Tag nach Luxemburg zur Arbeit fahren, aber auch Touristinnen und Touristen sowie Menschen, die ihre Verwandten auf der anderen Seite der Grenze besuchen. „Infolgedessen ist es für die Menschen in der Grenzregion sehr wichtig, dass die Grenzen zwischen Rheinland-Pfalz und Luxemburg frei passiert werden können“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie zeigte sich fest davon überzeugt, dass in enger Abstimmung zwischen allen Beteiligten geeignete Maßnahmen zur Eindämmung des Virus gefunden werden können, ohne die Reisefreiheit zwischen beiden Ländern erneut zu beschränken.    

Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Foto: Speyer 24/7 News
18.07.2020

Überbrückungshilfen

„Trotz der erfreulichen Lockerungen der Maßnahmen in vielen gesellschaftlichen Bereichen gibt es auch weiterhin einen erheblichen Bedarf an finanziellen Hilfen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-bedingten Einschränkungen abzumildern. Daher freut es mich sehr, dass im Rahmen des beschlossenen Konjunkturprogrammes auch die „Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ mitinbegriffen sind, die gerade kleinen und mittelständigen Unternehmen wieder auf die Beine helfen sollen, die von der Krise ganz besonders betroffen sind. Ab morgen können die Liquiditätshilfen für die Monate Juni, Juli und August beantragt werden. Um eine schnelle und effektive Hilfe gewährleisten zu können, können die Mittel unbürokratisch in einem digitalen Verfahren beantragt werden, dass in enger Abstimmung mit den Ländern überall gleichermaßen abläuft.

Innerhalb dieser Maßnahmen finden gerade auch Reisebüros beziehungsweise Reiseveranstalter mit bis zu 249 Mitarbeitenden Berücksichtigung, deren Geschäft in Folge der Pandemie fast vollständig zum Erliegen gekommen ist. Diese Branche lebt vor allem von den Provisionen, die im Eckpunkteplan der Überbrückungshilfen auch Beachtung finden. Nach intensivem Austausch mit Beschäftigten der Branche zeigte sich allerdings, dass nicht alle Provisionsarten in dem vorgelegten ursprünglichen Papier Berücksichtigung finden, sondern nur die Variante, die direkt nach der Buchung beim Veranstalter anfällt. Diese Provisionen machen aber nur ca. 20% aus. Viel häufiger sind Provisionen, die erst nach der Abreise der Kunden den Reisebüros gutgeschrieben werden. Die Reisebüros haben aber trotzdem den Aufwand.

Mit dieser Problematik habe ich mich in einem Schreiben an den zuständigen Bundeswirtschaftsminister, Peter Altmaier, gewandt. Meine Eingabe findet in dem morgen startenden Überbrückungshilfen Berücksichtigung, da nun alle Arten der Provision darin erfasst sind. Das ist eine wichtige Unterstützung für die Reisebranche.“

Isabel Mackensen, MdB / Mitglied des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft
18.07.2020

Isabel Mackensen bietet USA-Stipendium an

Im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms des Deutschen Bundestages und des US-amerikanischen Kongresses bietet die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neustadt-Speyer, Isabel Mackensen, einer Schülerin, einem Schüler oder Auszubildenden/-r aus ihrem Wahlkreis die Möglichkeit, das Schuljahr 2021/2022 in den USA zu verbringen.

Isabel Mackensen zeigt sich erfreut, bald eine Patenschaft im Rahmen des PPP übernehmen zu dürfen und betont die Wichtigkeit des Programmes: „Der Austausch über Grenzen hinweg ist in unserer globalisierten Welt unabdingbar. Gerade in Zeiten, in denen die transatlantische Partnerschaft zunehmend fragiler zu werden scheint, sind enge persönliche Verbindungen über den Atlantik essenziell und das Fundament unserer deutsch-amerikanischen Freundschaft.

Ich lade deshalb alle interessierten jungen Menschen aus meinem Wahlkreis ein, diese großartige Chance zu nutzen und diese bereichernde Erfahrung zu machen.“ Nähere Infos zur Bewerbung auf das Vollstipendium finden Sie auf www.bundestag.de/ppp.

Isabel Mackensen, MdB / Mitglied des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft
18.07.2020

Germersheim und Kreis GER

Coronavirus – Fallzahlen Landkreis Germersheim

Aktuell 21 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 16. Juli 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 21
  • Gesundete Personen: 172
  • Bislang leider verstorbene Personen: 6
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 199

Aktuell 26 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 15. Juli 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 26
  • Gesundete Personen: 167
  • Bislang leider verstorbene Personen: 6
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 199

Die beiden seit gestern neuen Fälle stehen im Zusammenhang mit dem Ausbruch in Schwegenheim. Außerhalb des bekannten Personenkreises sind im Bereich Schwegenheim bislang keine weiteren Fälle aufgetreten. Durch diese neuen Fälle hat sich die Infektionslage in Schwegenheim nicht geändert.

Aktuell 27 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 15. Juli 2020, Stand 13 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 27
  • Gesundete Personen: 167
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 199

Aktuell 36 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 14. Juli 2020, Stand 13 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 36
  • Gesundete Personen: 156
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 197

Aktuell 36 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 13. Juli 2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 36
  • Gesundete Personen: 156
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 197

Aktuell 47 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 10. Juli 2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 47
  • Gesundete Personen: 141
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 193

Aktuell 46 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 09. Juli 2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 46
  • Gesundete Personen: 141
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 192

Aktuell 42 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 08. Juli 2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 42
  • Gesundete Personen: 141
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 188

Kreisverwaltung Germersheim
17.07.2020

Gesundheitsamt informiert über aktuelle Quarantäneregeln bei Reiserückkehrern

Einreisende aus Risikogebieten: 14 Tage Quarantäne

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim weist darauf hin, dass bei Urlaubsreisen grundsätzlich das Risiko einer Ansteckung und von anschließenden Quarantänemaßnahmen besteht. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten im In- und Ausland beschlossen. Danach sind Personen, die aus einer Risikoregion nach Rheinland-Pfalz einreisen, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu melden und in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Quarantäne bedeutet in der Wohnung bleiben, keine Einkäufe, nicht zur Arbeit gehen, kein Spazierengehen, kein Empfang von Besuch. Zusätzlich auch Absonderung, wenn möglich, von Personen im eigenen Hausstand, die keine Reiserückkehrer sind.

Die Quarantäne- und Meldepflicht gilt nicht für Personen auf der Durchreise. Die Quarantäne- und Meldepflicht kann zudem entfallen, wenn Menschen aus einem Risikogebiet einen negativen Corona-Test vorlegen können, der bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion und keine Symptome vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein und muss in Deutsch oder Englisch vorgelegt werden.

Sollten binnen 14 Tagen nach Einreise Symptome auftreten, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten, ist trotz negativen Testergebnisses unverzüglich der Hausarzt/ die Hausärztin zu kontaktieren oder dies mit dem Gesundheitsamt zu besprechen.

Das Gesundheitsamt ist erreichbar unter Telefon 07274/53 448 und per Mail an reise@kreis-germersheim.de

Die E-Mail sollte die Kontaktdaten aller Reisenden sowie die Reisedaten und das Reisegebiet enthalten.

Welche Gebiete als Risikogebiete eingestuft werden, kann dem aktuellen Lagebericht der Bundesregierung unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html (nationale Risikogebiete) und der Seite des Robert Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html (internationale Risikogebiete) entnommen werden.

Informationen zu den aktuellen Quarantäneregeln des Landes Rheinland-Pfalz und FAQs sind unter https://corona.rlp.de/de/themen/quarantaeneregeln/ zu finden.

Kreisverwaltung Germersheim
17.07.2020

Corona-Pandemie: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim sagen südpfalzweiten Mobilitätstag ab – Veranstaltung für 2021 geplant

Ob die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken, der Ausbau des ÖPNV, die Förderung von Radschnellwegen oder verschiedene gemeinsame Straßenausbauprojekte in der Region: Eine funktionierende Mobilität über Stadt- oder Landkreisgrenzen hinaus ist nicht nur wichtiges Zukunftsthema, sondern auch eine Frage der interkommunalen Zusammenarbeit. Aus diesem Grund hatten Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch, der Landrat des Landkreises Südliche Weinstraße, Dietmar Seefeldt, und Landrat Dr. Fritz Brechtel aus Germersheim gemeinsam für diesen Herbst einen südpfalzweiten Mobilitätstag geplant, bei dem Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der Region und interessierte Bürgerinnen und Bürger mit zuständigen Verkehrsplanerinnen und Verkehrsplanern ins Gespräch kommen sollten. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie haben sich die Verwaltungschefs dazu entschlossen, den Austausch ins kommende Jahr zu verschieben.

„Die Bedeutung von Mobilitätsfragen nimmt in der Gesellschaft ständig zu. Klimawandel, Lebensqualität, Erreichbarkeit – auch für die Südpfalz hat Mobilität eine Querschnittsfunktion“, sind Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel überzeugt. „Bei dem von uns geplanten Mobilitätstag in der Jugendstil-Festhalle, bei dem wir gemeinsam mit Verkehrsminister Dr. Volker Wissing über aktuelle Projekte informieren und Anregungen dazu aufnehmen wollten, hätte vor allem der persönliche Austausch im Vordergrund gestanden. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, die Veranstaltung in das kommende Jahr zu verlegen“, so die Verwaltungschefs. Neben Verkehrsminister Dr. Wissing wären als Referenten unter anderem Vertreter des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar, des Landesbetriebs Mobilität und des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr RLP Süd zu Gast gewesen. Der neue Termin für den südpfalzweiten Mobilitätstag im Jahr 2021 und das entsprechende Programm werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
17.07.2020

Neues Konzept in Rülzheim: Corona-Ambulanz nicht öffentlich zugänglich

Jockgrim – Die Corona-Ambulanz im Bürgerhaus Jockgrim ist wie bekannt geschlossen, da sich die Fallzahlen trotz der jüngsten Ereignisse um lokale Infektionen im Umfeld der Gemeinde Schwegenheim auf einem niedrigen Niveau eingepegelt haben. Die Kreisverwaltung hat dennoch beschlossen am Konzept einer „Corona Ambulanz“ festzuhalten und daher Räume in der Gemeinde Rülzheim angemietet. Das Konzept am Standort Rülzheim unterscheidet sich allerdings von den Vorgaben, die in Jockgrim galten, da die Kassenärztliche Vereinigung keine Ärzte für deren Weiterbetrieb abstellt. Landrat Dr. Fritz Brechtel bestätigt: „Die Corona-Ambulanz ist nur zu vereinbarten Terminen geöffnet. Aktuell kommen nur Personen, die vom Gesundheitsamt eingewiesen werden. Wir wissen also ganz genau, wann welche Personen zu den vereinbarten Zeiten erscheinen. Die ambulante Behandlung beziehungsweise Testung von Bürgerinnen und Bürgern, die Symptome verspüren oder sich aus sonstigem Grund testen lassen wollen, liegt weiterhin in der Zuständigkeit der Hausärzte.“

Ein Team aus freiwilligen Helfenden steht in Rülzheim auf Abruf zur Verfügung, um vom Gesundheitsamt angeordnete Abstriche von Personen zu nehmen, die im Verdacht stehen mit Corona infiziert zu sein. Der Zugang erfolgt von einem großen Parkplatz aus über eine barrierefreie Rampe, die Adresse der Ambulanz wird den zu testenden Personen persönlich mitgeteilt. Getestet werden hier in erster Linie Menschen, die beispielsweise Teil einer größeren Umfeld-Untersuchung sind. „Es besteht kein Anlass zur Sorge, dass sich Personen mit Symptomen in der Gemeinde bewegen und dabei andere Menschen anstecken. Das neue Rülzheimer Konzept wird dem weitestgehend vorbeugen. Außerdem bitten wir die Bevölkerung weiterhin, sich an die inzwischen bewährten Abstands-, Hygiene- und Alltagsmasken-Regeln zu halten, die einen sehr guten Schutz für sich selbst und andere bieten“, mahnt Brechtel weiterhin zur Vorsicht, trotz der aktuell im Landkreis entspannten Lage- mit Ausnahme der bekannten Situation in Schwegenheim.

Kreisverwaltung Germersheim
17.07.2020

Vierte Interkulturelle Woche im Landkreis Germersheim – Aktionen bitte melden

Die bundesweite Interkulturelle Woche steht 2020 erneut unter dem Motto „Zusammen leben, zusammen wachsen“.

Der Landkreis Germersheim beteiligt sich bereits seit vier Jahren an der Interkulturellen Woche, die dieses Jahr vom 27. September bis 4. Oktober 2020 stattfindet und den „Welttag des Migranten und Flüchtlings“ am 2. Oktober mit einschließt.

„Die Kreisverwaltung Germersheim engagiert sich für eine offene und solidarische Gesellschaft und gegen Segregation, Diskriminierung und Rassismus. Die Teilnahme an der Interkulturellen Woche war für uns, wie auch schon in den vergangenen Jahren, selbstverständlich. Schon seit längerem bereiten die Mitarbeiterinnen der Leitstelle Integration die Teilnahme an der Interkulturellen Woche so vor, dass sie unter den erschwerten Covid-19-Bedingungen stattfinden kann. Jetzt laden wir alle Schulen, Einrichtungen, Vereine, Träger, Initiativen, Gemeinden, Ehrenamtliche, Einzelpersonen und sonstige Akteure im Landkreis Germersheim ein, sich mit Aktionen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien daran zu beteiligen. Ideen dazu gibt es auf der Homepage www.interkulturellewoche.de“, so Christoph Buttweiler, Erster Kreisbeigeordneter und Dezernent für Jugend, Soziales und Schulen.

Angesichts Covid-19 sind mögliche Veranstalterinnen und Veranstalter in diesem Jahr allerdings vor besondere Herausforderungen gestellt, wie das Einhalten der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bekämpfung der Pandemie oder das Entwickeln neuer kreativer Ideen und Veranstaltungsformate, z.B. auf digitalen Wegen.

Gleichzeitig und umso wichtiger ist die Durchführung der Projekte und Aktionen, um Isolation zu durchbrechen und (virtuelle) Räume für Begegnung und Austausch in der Bevölkerung des Landkreises zu schaffen und zu fördern sowie Themen wie Migration, Integration und Teilhabe aufzugreifen, anzusprechen und erlebbar zu machen; mit dem Ziel zum Kennenlernen, Austauschen, Netzwerken, Weiterbilden, Begegnen und das Zusammenleben mitzugestalten.

Auch dieses Jahr wird die Kreisverwaltung Germersheim die Aktionen mit einem jeweiligen Zuschuss von bis zu 500 Euro unterstützen. Fragen hierzu beantwortet gerne die Leitstelle für Integration unter 07274/53-487 oder integration@kreis-germersheim.de. Dort gibt es auch nähere Informationen zur Aktion im Landkreis Germersheim.

Das Formular für die Projektbeschreibung steht zum Download unter www.kreis-germersheim.de/ikw bereit.

Anmeldeschluss für die Teilnahme an der Interkulturellen Woche als Veranstalter ist der 15.08.2020.

Weitere Informationen zur bundesweiten Interkulturellen Woche finden Interessierte unter www.interkulturellewoche.de.

Kreisverwaltung Germersheim
17.07.2020

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Das neue Programm „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ des Bundes ist am 10. Juli 2020 gestartet. Darauf weist die Wirtschaftsförderin des Landkreises Germersheim, Maria Farrenkopf, hin.

Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.

Die aktuellsten Informationen zu dem Programm sind auf der Corona-Infoseite der ISB zusammengestellt. All jene, die noch keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer haben, finden auf dieser Seite einen Link zur Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, die wiederum einen speziellen Steuerberater-Suchdienst bereithält. Ebenfalls wird man fündig bezüglich Wirtschaftsprüfer, die im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer zusammengeführt sind.

Zielgruppen der neuen Überbrückungshilfe des Bundes sind die kleinen und mittelständischen Unternehmen, Solo-Selbständigen und Angehörigen der Freien Berufen. Diesen kann bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe gewährt werden, sofern sie unmittelbar oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind. Das Programm dient dazu, zur Existenzsicherung beizutragen.

Weitere Infos unter https://isb.rlp.de/corona

Kreisverwaltung Germersheim
17.07.2020

25-jähriges Dienstjubiläum von Gülay Yuvaci

Landrat Dr. Fritz Brechtel gratulierte Gülay Yuvaci zu ihrem 25-jährigen Dienstjubiläum.

1992 begann Gülay Yuvaci bei der Kreisverwaltung Germersheim ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Seit Beendigung ihrer Ausbildung 1995 ist sie im Fachbereich 41 – Ordnung, Kommunalaufsicht, Katastrophenschutz tätig, zunächst im Bereich Ausländerbehörde, ab 2017 im Bereich Einbürgerungen und Kommunalaufsicht. Zusätzlich hat Gülay Yuvaci erfolgreich den Angestelltenlehrgang II zur Verwaltungsfachwirtin besucht. Seit Dezember 2019 ist Gülay Yuvaci zusätzlich Teamleiterin im Bereich Ausländerbehörde und stellvertretende Fachbereichsleiterin „Ordnung, Kommunalaufsicht, Katastrophenschutz“.

Landrat Dr. Fritz Brechtel dankte Gülay Yuvaci für ihr langjähriges Engagement und wünschte ihr weiterhin alles Gute. Den Glückwünschen und dem Dank schlossen sich der Leiter des Dezernats 4 Holger Mahlein, der Leiter des Fachbereichs „Ordnung, Kommunalaufsicht, Katastrophenschutz“ Marc Leppla, Personalchef Ralph Lehr und der Personalratsvorsitzende Klemens Puderer an.

Kreisverwaltung Germersheim
17.07.2020

25-jähriges Dienstjubiläum von Ingrid Lindner

Landrat Dr. Fritz Brechtel gratulierte Ingrid Lindner zu ihrem 25-jährigen Dienstjubiläum.

Nach ihrem Studienabschluss als M.A. in Soziologie und Romanistik an der Universität Mannheim und Heidelberg war Ingrid Lindner zunächst einige Zeit als Freie Mitarbeiterin bei einer Zeitung sowie als Dozentin für Spanisch und Deutsch bei der KVHS Ludwigshafen und der VHS Speyer tätig, bevor sie ab 1995 als Sozialplanerin bei der Stadtverwaltung Speyer beschäftigt war.

Mitte 1997 kam Ingrid Lindner dann zur Kreisverwaltung Germersheim in den Fachbereich 21 „Jugendhilfe“. Dort war Ingrid Lindner im Bereich Jugendhilfeplanung in Teilzeit eingesetzt, seit 2015 zusätzlich war sie Dozentin für Deutsch als Fremdsprache und Alphabetisierung. Ab 2019 war Ingrid Lindner weiterhin im Bereich Jugendhilfeplanung sowie zusätzlich im Projekt „InProcedere“ in der Leitstelle Integration beschäftigt. Seit Februar 2020 ist Ingrid Lindner nun komplett im Bereich Leitstelle Integration tätig.

Landrat Dr. Fritz Brechtel dankte Ingrid Lindner für ihr langjähriges Engagement und wünschte ihr weiterhin alles Gute. Den Glückwünschen und dem Dank schlossen sich Dezernent Christoph Buttweiler, Fachbereichsleiterin „Jugendhilfe“ Denise Hartmann-Mohr, Personalchef Ralph Lehr und der Personalratsvorsitzende Klemens Puderer an.

Kreisverwaltung Germersheim
17.07.2020

Ökologische Vorrangflächen für Futternutzung frei

Aufgrund der starken Trockenheit im Frühjahr und der damit verbundenen Futterknappheit wird für das gesamte Land Rheinland-Pfalz die Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zugelassen. Darauf weist die Agrarförderung der Kreisverwaltung Germersheim hin.

Ab 16.07.2020 dürfen brachliegende Flächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden:

Flächen mit Zwischenfrüchten-ÖVF / Untersaaten-ÖVF dürfen im Jahr der Antragstellung lediglich mit Schafen und Ziegen beweidet werden (§ 31 Abs. 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung). Im Jahr nach der Antragstellung gilt § 5 Abs. 6 der Agrarzahlungen-Durchführungsverordnung. Nach Satz 2 dieser Regelung ist lediglich das Beweiden (mit Tieren) dieser Flächen zulässig. Eine Ausnahmeregelung, die eine Schnittnutzung zur Futtergewinnung oder das Beweiden (mit Tieren) im Antragsjahr erlaubt, ist rechtlich nicht zulässig.

Die Futternutzung von Winterzwischenfrüchten als Nachbau nach Leguminosen-ÖVF richtet sich ausschließlich nach § 5 Abs. 6 der Agrarzahlungen-Durchführungsverordnung. Nach Satz 2 dieser Regelung ist lediglich das Beweiden (mit Tieren, d. h. auch mit Rindern, Pferden, etc.) dieser Flächen zulässig (auch im Antragsjahr). Eine Ausnahmeregelung, die eine Schnittnutzung zur Futtergewinnung dieser Flächen erlaubt, ist rechtlich nicht zulässig.

Bei Zwischenfrüchten/Untersaaten, welche nicht als ÖVF angemeldet wurden, bzw. Winterzwischenfrüchten als Nachbau von Leguminosen, welche nicht als ÖVF angemeldet wurden, ist eine Beweidung oder Schnittnutzung zulässig.

Für Flächen, welche nach § 32a der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung als für Honigpflanzen (Nutzcode 065 und 066) genutztes Land angemeldet wurden, ist ab 1. Oktober lediglich eine Beweidung mit Schafen und Ziegen zulässig. Eine Ausnahmegenehmigung, die eine Schnittnutzung zur Futtergewinnung dieser Flächen erlaubt, ist rechtlich nicht zulässig.

Nach § 28 Abs. 2 und § 29 Abs. 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung ist eine Beweidung oder Schnittnutzung von Pufferstreifen/Feldrändern und Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern außerhalb des Sperrzeitraums nach § 5 Abs. 4 der Agrarzahlungen-Durchführungsverordnung (01.04. – 30.06.) immer erlaubt.

Ein Antrag zur Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen ist bei der Kreisverwaltung Germersheim einzureichen.

Weitere Informationen zur Antragstellung sind bei Frau Heid, Tel. 07274/53-257, erhältlich.

Kreisverwaltung Germersheim
17.07.2020

Jägerprüfung erfolgreich abgelegt

Die Prüfungsausschussmitglieder und Ausbildungsleiter sowie Kreisbeigeordneter Michael Braun freuen sich mit den Jungjägern über die bestandenen Prüfungen.

Acht Jungjäger und eine Jungjägerin haben im Landkreis Germersheim die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt und ihren ersten Jagdschein erhalten.

Seit vergangenem September haben ehrenamtliche Ausbilder der Kreisgruppe Germersheim Landesjagdverband Rheinland-Pfalz die angehenden Jäger und die angehende Jägerin an vielen Lehrgangstagen sowie Schießstandterminen auf die Prüfung vorbereitet. Die frischgebackenen Jäger lobten die vielseitige und interessant gestaltete Ausbildung der Kreisgruppe und die Kompetenz der Ausbilder.

Im ersten Teil der Jägerprüfung mussten die Jungjäger/in ihr Können im Schießen mit Schrot, Kugel und Kurzwaffe auf stehende und bewegliche Ziele zeigen. Danach stand die landeseinheitliche schriftliche Prüfung an. Hierbei sind in jedem von sechs Sachgebieten jeweils 20 Fragen zu beantworten. Nach bestandener schriftlicher Prüfung folgte wenige Tage danach die mündlich-praktische Prüfung im Forsthof Schaidt. Dieser letzte Prüfungsteil beinhaltet neben Sachwissen auch das praktische Können, wie beispielsweise der Umgang mit der Waffe auf der Jagd, das Aufbrechen von Wild sowie Kenntnisse über Pflanzen, Tiere und Wildkrankheiten.

Die erfolgreichen Jungjäger mit dem Kreisbeigeordneten Michael Braun.

Alle Prüfungsabschnitte wurden von den Prüflingen mit Bravur gemeistert und sie können sich nun über die bestandene Prüfung und den Erhalt ihrer Zeugnisse und Jagdscheine freuen.

Die Prüfung wurde von einer Kommission aus sechs ehrenamtlich berufenen Prüfern unter dem Vorsitz des Kreisjagdmeisters Jochen Geeck durchgeführt. Dieser beglückwünschte die sichtlich erleichterten Prüflinge zur bestandenen Prüfung.

Auch der bei der Kreisverwaltung Germersheim für das Jagdwesen zuständige Kreisbeigeordnete Michael Braun gratulierte der Jungjägerin und den Jungjägern und lobte die hochqualifizierte Ausbildung. „Gerade auch unter der weiter drohenden Afrikanischen Schweinepest ist die verantwortungsvolle Jagdausübung für die Gesellschaft und den Naturschutz unentbehrlich“, so Kreisbeigeordneter Braun: „Für die nächste Jägerprüfung 2021 stehen bereits 15 Interessierte in den Startlöchern und warten auf den Beginn der Ausbildung im August. Darüber freuen wir uns, denn dies spricht für eine gute Ausbildung und ist wohl das größte Lob für die Ausbilder der Kreisgruppe Germersheim.“

Kreisverwaltung Germersheim
17.07.2020