Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Digitale Elternabende der Bundesagentur für Arbeit stoßen auf großes Interesse

Die Woche der digitalen Elternabende, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstmals ab dem 6. Februar durchgeführt hat, hat große Resonanz gefunden. Insgesamt informierten sich in rund 8.000 Haushalten Eltern und ihre Kinder in den einstündigen digitalen Infoabenden über die gut 50 verschiedenen Unternehmen mit deren Ausbildungsmöglichkeiten.

Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen der BA: „Mit den digitalen Elternabenden wollten wir Jugendliche, ihre Eltern und Unternehmen virtuell und damit ortsunabhängig zusammenbringen. Das Format sollte einen ersten Einblick in die Unternehmenskultur ermöglichen und so die Suche nach einem geeigneten Ausbildungs- oder Studienplatz erleichtern. Deshalb freuen wir uns umso mehr, dass dieses Pilotprojekt einen so großen Anklang bei den Jugendlichen und ihren Eltern gefunden hat. Das nehmen wir zum Anlass zu prüfen, wie wir das Format weiter ausbauen und beispielsweise auch regional anbieten können.“

Die digitalen Elternabende kamen sowohl bei den Eltern und Jugendlichen als auch bei den beteiligten Betrieben gut an. „Ich bin ein absoluter Fan dieses Formats, da man ohne großen Aufwand und zeitraubende Fahrerei innerhalb kurzer Zeit umfassend informiert wird“, so eine Teilnehmerin. „Insgesamt sind wir sehr begeistert vom Format und der Reichweite. Das hat unsere Erwartungen weit übertroffen“, beschreibt es ein Mitarbeiter eines der beteiligten Unternehmen.

Die BA nutzt viele Wege, um Jugendliche aber auch Ausbildungsbetriebe bestmöglich zu unterstützen. Dazu startet sie vom 13. bis 19. März 2023 die Woche der Ausbildung, die in diesem Jahr unter dem Motto „Ausbildung ist Zukunft“ stattfindet. Im Rahmen der Aktionswoche informiert die BA Unternehmen und junge Menschen über die vielen Vorteile einer beruflichen Ausbildung und stellt die Fördermöglichkeiten vor, mit denen Betriebe und Jugendliche unterstützt werden können:

  • Durch eine Einstiegsqualifizierung können Betriebe potenzielle Auszubildende kennenlernen und sich ihre zukünftigen Fachkräfte sichern. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter unterstützen Unternehmen hierbei mit finanziellen Leistungen.
  • Mit der „Assistierten Ausbildung“ (AsA) werden Auszubildende vor und während der Ausbildung intensiv begleitet. Dabei stehen Unternehmen und ihren Auszubildenden professionelle Ausbildungsbegleiterinnen und -begleiter persönlich zur Seite. Die Kosten der Maßnahme werden vollständig von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter getragen.
  • Die Berufsausbildungsbeihilfe kann Auszubildenden zusätzliche Unterstützung in Form eines finanziellen Zuschusses bieten, um ihren Lebensunterhalt (zum Beispiel während der Unterbringung in einem Jugendwohnheim) zu bestreiten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Fahrtkostenzuschüsse (wie für Pendelfahrkosten zur Ausbildungsstätte) möglich.

Auch mit der Fortsetzung der Initiative „Zukunftsstarter“ zum Januar 2022 behält die BA junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsabschluss weiterhin im Fokus. Neben der Vermittlung in eine Erstausbildung kommt dabei auch die berufliche Nachqualifizierung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in Betracht. Betriebe können hierbei mit Zuschüssen zum Arbeitsentgelt unterstützt werden.

Weitere Informationen zur Woche der Ausbildung finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/k/ausbildungklarmachen

Weitere Informationen zu den digitalen Elternabenden finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/k/digitale-elternabende

Bundesagentur für Arbeit
24.02.2023

Familienkasse der BA zieht Bilanz: 2022 geprägt von zusätzlichen Unterstützungsleistungen

Wegen höherer Preise, Inflation und gestiegenen Energiekosten hatte die Bundesregierung zusätzlich zu Kindergeld und Kinderbonus weitere Unterstützungsleistungen für Familien beschlossen.

„Unsere Leistungen helfen Familien, besonders in der Corona- und der Energiekrise. Im Rahmen unserer Regelleistungen Kindergeld und Kinderzuschlag haben wir nicht nur über 49 Milliarden Euro an über 10 Millionen Familien ausgezahlt“, konstatiert der Leiter der Familienkasse der BA, Karsten Bunk. „Im Rahmen von Sonderleistungen kamen zusätzlich der Kinderbonus 2022 für Kindergeldberechtigte, sowie der Sofortzuschlag zum Kinderzuschlag zur Unterstützung von Familien hinzu.“

Die Leistungen im Einzelnen:

Die Familienkasse hat in 2022 an 10,24 Millionen Kundinnen und Kunden Kindergeld und Kinderzuschlag ausgezahlt. Sie hat 2,73 Millionen Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag bearbeitet. Der Auszahlungsbetrag betrug insgesamt 49,21 Milliarden Euro, darunter 47,92 Milliarden Euro für Kindergeld und 1,29 Milliarden Euro für Kinderzuschlag.

Im Juli 2022 hat sie zusätzlich den Kinderbonus 2022 als einmalige Sonderleistung an Familien überwiesen. Der Kinderbonus in Höhe von 100 € sollte Familien helfen, die Belastungen durch Preissteigerungen abzufedern. So hat sie 1,7 Milliarde Euro an Kindergeldberechtigte für 17 Millionen Kinder ausgezahlt.

Mit dem Sofortzuschlag 2022 konnte die Familienkasse ab Juli 2022 den Kinderzuschlag dauerhaft um 20 Euro erhöhen. Für 800.000 Kinder hat die BA in dabei 91 Millionen Euro ausgezahlt.

Grundsätzlich setzt die Familienkasse auch weiterhin auf den Ausbau ihrer digitalen Serviceleistungen. „Der komplett papierlose Kindergeldantrag mit ELSTER, der Antrag auf Kinderzuschlag mit digitalem Personalausweis (eID), aber auch die Mitteilungsfunktion nebst Upload, runden unser bereits vorhandenes Onlineangebot, bestehend aus KiZ-Lotse, Online-Terminierung zur Videoberatung oder digitalen Selbstinformationstools auf www.familienkasse.de weiter ab. Damit ermöglichen wir Familien einen noch unkomplizierteren Zugang zu unseren Dienstleistungen“, betont Bunk.

Weitere Hintergrundinformationen zu den Aufgaben der Familienkasse der BA finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/familienkasse-bilanz-2022_ba043111.pdf

Bundesagentur für Arbeit
14.02.2023

„BA-mobil“- Die beliebte Kunden-App feiert zweijährigen Geburtstag

Seit zwei Jahren bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der App „BA-mobil“ Kundinnen und Kunden im Bereich der Arbeitslosenversicherung aktuelle Informationen sowie nützliche Funktionen direkt auf dem Smartphone an. Das Angebot wird auch in diesem Jahr weiterentwickelt.

Dr. Markus Schmitz, CIO der BA: „Ich freue mich sehr, dass unsere App für viele Bürgerinnen und Bürger zu einem zuverlässigen Begleiter wurde. Das spiegelt sich auch in der Zahl der Downloads wider: Mittlerweile haben 500.000 Kundinnen und Kunden die App heruntergeladen. Über 80.000 Nutzerinnen und Nutzer greifen monatlich auf die App zu. Jederzeit, schnell und unkompliziert können Kundinnen und Kunden Termine und Unterlagen einsehen sowie sicher und direkt Kontakt zu ihrer Beraterin und ihrem Berater aufnehmen. Die Wünsche und das Feedback auf Kundenseite sind uns sehr wichtig und bilden die Grundlage für den weiteren Ausbau der App. „

Für die Anmeldung in der App nutzen die Kundinnen und Kunden die gleichen Zugangsdaten, die sie auch für ihre Anmeldung im Online-Portal der BA verwenden.

Die Funktionen der App beinhalten unter anderem einen Mitteilungsservice in Form von Push-Nachrichten, der auf ungelesene Nachrichten und aktuelle Informationen hinweist. Analog zum Online-Portal steht neben einem Leistungs- und Vermittlungspostfach eine praktische Terminübersicht zur Verfügung. Auch lassen sich Vermittlungsvorschläge und Stellenangebote verwalten sowie der Bearbeitungsstand des Arbeitslosengeldantrages und Bescheide sowie Nachweise einsehen. In diesem Jahr soll eine weitere Funktion hinzukommen: Über eine Upload-Funktion lassen sich dann bequem Bewerbungsunterlagen oder Dokumente für den Arbeitslosengeldantrag hochladen. Die App wird kontinuierlich um weitere Funktionen des Online-Portals ergänzt.

Alle Funktionen der App und die Vorteile im Detail finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/app-ba-mobil

Bundesagentur für Arbeit
09.02.2023

Digitaler Datenaustausch: Bundesagentur für Arbeit kooperiert mit Sozialversicherungsträgern

Seit Jahresbeginn 2023 tauscht die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit den gesetzlichen Krankenkassen Daten elektronisch aus. Kundinnen und Kunden, die Arbeitslosengeld beantragen, brauchen keine Papierbescheinigungen (bspw. über den Krankengeldbezug) mehr bei der Krankenkasse einholen und bei der BA vorlegen. Auch Mitgliedsbescheinigungen in Papierform entfallen, denn die Krankenkassen melden automatisch die Krankenkassenmitgliedschaft ihrer Kundinnen und Kunden an die BA.
Dr. Markus Schmitz, CIO der BA: „Die Kooperation zwischen der BA, den gesetzlichen Krankenkassen und demnächst auch mit der Deutschen Rentenversicherung ist ein weiterer wichtiger Schritt in der behördenübergreifenden digitalen Zusammenarbeit. Das ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht nur einfacher, weil sie teilweise von gesetzlichen Nachweispflichten entlastet werden, sondern spart auch Wege und Kosten. Nicht die Kundinnen und Kunden sollen wandern, sondern ihre Vorgänge und Daten. Der elektronische Datenabruf zwischen den Sozialversicherungsträgern bringt uns einem durchgängig digitalen und automatisierten Arbeitslosengeld-Prozess ein großes Stück näher.“
Ab Juli 2023 wird auch die Deutsche Rentenversicherung am Datenaustauschverfahren teilnehmen. Die beiden Behörden werden dann bestehende Erstattungsansprüche untereinander auf elektronischem Weg abwickeln.
Ab Januar 2024 wird es der BA dann auch gesetzlich möglich sein, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) von Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit bei den Krankenkassen abzurufen. Bis dahin müssen Kundinnen und Kunden der Agenturen weiterhin eine AUB im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

Mit dem 7. Änderungsgesetz SGB IV hat der Gesetzgeber neue Rechtsgrundlagen zur Förderung der digitalen Zusammenarbeit zwischen Sozialversicherungsträgern geschaffen. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen wurden im Jahr 2022 gemeinsam mit den Trägern der Sozialversicherung im Rahmen des Projektes EDA-BE (Elektronischer Datenaustausch – Bescheinigungen und Erstattungen) geschaffen.

Bundesagentur für Arbeit
03.02.2023

Arbeitsmarkt im Januar 2023 – Jahreszeitlich üblicher Anstieg der Arbeitslosigkeit

„Der Arbeitsmarkt blieb auch am Jahresanfang stabil. Auswirkungen der geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten sind jedoch weiterhin erkennbar“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Januar: +162.000 auf 2.616.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +154.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Januar 2023 gegenüber dem Vormonat gestiegen, und zwar um 162.000 auf 2.616.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 15.000 abgenommen. Verglichen mit dem Januar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 154.000 höher. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich gesunken. Die Arbeitslosenquote stieg von Dezember 2022 auf Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent und hat sich damit auch gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 2,8 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gestiegen, da hier insbesondere auch die Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen berücksichtigt wird. Die Unterbeschäftigung lag im Januar 2023 bei 3.455.000 Personen. Das waren 269.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 57.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 208.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 24.000 gestiegen. Mit 45,84 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 458.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Oktober auf November 2022 um 30.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im November nach Hochrechnungen der BA um 477.000 auf 34,93 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,48 Millionen Personen hatten im November 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 206.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,18 Millionen ausschließlich und 3,30 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Zu Jahresbeginn lässt die Kräftenachfrage zwar weiter leicht nach. Insgesamt zeigt sich der Personalbedarf aber stabil auf vergleichsweise hohem Niveau. So waren 764.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 27.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 2.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – liegt im Januar 2023, ebenso wie in den drei Monaten zuvor, bei 128 Punkten.

Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit

817.000 Personen erhielten im Januar 2023 Arbeitslosengeld, 5.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.862.000. Gegenüber Januar 2022 war dies ein Anstieg um 278.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober 2022 bis Januar 2023 mit 63.000 gut 4.000 junge Menschen weniger auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 82.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 4.000 mehr als im Vorjahr. 25.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2023 noch unversorgt und weitere 20.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren 13.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt.
Für das neue Berichtsjahr 2022/23 sind bislang 2 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen übersteigt den Vorjahreswert um 3 Prozent. Im Januar ist der Ausbildungsmarkt allerdings noch sehr stark in Bewegung.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
31.01.2023

Die Familienkasse der BA erleichtert Zugang zu Kindergeld und Kinderzuschlag

Damit Familien zukünftig leichter Kindergeld und Kinderzugschlag beantragen können, erweitert die Familienkasse der BA ihr digitales Angebot stetig. Sie erfüllt damit außerdem ihren gesetzlichen Auftrag nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG).

Anträge papierlos erledigen

Seit dem vergangenen Jahr können der Antrag auf Kindergeld bei Geburt sowie Kindergeld ab 18 Jahren komplett papierlos über das ELSTER-Zertifikat eingereicht werden. Beim Kinderzuschlag ist dies nun auch möglich – und zwar mit dem digitalen Personalausweis (eID). Beide Zertifizierungsarten ermöglichen eine elektronische Signatur und ersetzen damit die ansonsten notwendige händische Unterschrift.

Online Mitteilungen und Nachweise übermitteln

Familien können nun auch online direkte Mitteilungen an die Familienkasse richten und dazu Unterlagen hochladen. Dabei kann es sich um allgemeine Anliegen oder Nachweise zu Kindergeld und Kinderzuschlag handeln, der Weg ist auch offen für Ein- oder Widersprüche.

Bewährtes Online-Portfolio

Die Familienkasse komplettiert damit ihr digitales Portfolio, das bereits seit Längerem zur Verfügung steht. Mit dem online-Tool „KiZ-Lotse“ können Familien schnell und einfach prüfen, ob sich der Antrag auf Kinderzuschlag lohnt. Sie haben über die Videoberatung nebst Online-Terminvereinbarung den schnellen Zugang zu Information und Beratung über die komplexe Familienleistung Kinderzuschlag. Weiterhin steht ein „digitaler Assistent“ (Chatbot) zur Verfügung, der auf viele Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag direkt Antworten gibt und ebenfalls per Lotsenfunktion Familien an die passende Stelle im Internetauftritt der Familienkasse der BA leitet.

Hohe Akzeptanz

Mit über einer Million online gestellter Anträge für Kindergeld und Kinderzuschlag im Jahr 2022 wird der Online-Antrag sehr gut angenommen, wie auch beispielsweise unser Chatbot, der im vergangenen Jahr durchschnittlich 31.000 Mal im Monat aufgerufen wurde.

Gut zu wissen: Ein ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanzverwaltung elektronisch beantragt werden und bietet ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Übertragung der vertraulichen Kundendaten. Infos auf www.elster.de. Informationen zum digitalen Personalausweis (eID) finden Sie auf https://www.ausweisapp.bund.de.

Die Nutzung von ELSTER oder eID ist freiwillig – Die Anträge auf Kindergeld oder Kinderzuschlag können auch weiterhin online ausgefüllt und dann ausgedruckt und unterschrieben postalisch eingereicht werden.

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de.

Bundesagentur für Arbeit
27.01.2023

Rückgang bei Widersprüchen und Klagen in der Grundsicherung

  • Zahl der Widersprüche und Klagen im Jahr 2022 erneut gesunken
  • Widerspruchsquote in gemeinsamen Einrichtungen liegt bei rund 1,5 Prozent

Im Jahr 2022 wurden in der Grundsicherung (Jobcenter) 403.856 Widersprüche und 50.893 Klagen eingereicht. Das waren 9.733 Widersprüche bzw. 10.489 Klagen weniger als 2021.

Vor allem die Widersprüche gegen Regelbedarf/Mehrbedarf sowie Aufhebung und Erstattung sind gesunken. Auch bei Widersprüchen gegen Einkommen/Vermögen gab es einen Rückgang, der aber etwas schwächer als im Vorjahr ausgefallen ist. Mit Beginn der Pandemie vereinfachte der Gesetzgeber den Zugang in die Grundsicherung. So wurde etwa darauf verzichtet, das Vermögen zu prüfen, wenn es nicht erheblich ist. Zudem wurden wie die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese höher als die jeweiligen kommunalen Richtwerte sind. Die Vereinfachungen sind Ende 2022 ausgelaufen.

Die Zahl der Widersprüche gegen Sanktionen ist weiterhin niedrig und bewegt sich wieder auf dem Niveau von 2020. Während vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 noch knapp 39.900 Widersprüche gegen Sanktionen eingelegt wurden, sank die Zahl auf knapp 8.100 im vergangenen Jahr. Die Jobcenter mussten aber auch weniger Sanktionen aussprechen.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcenter mit BA-Beteiligung gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 301 gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und dem Landkreis in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden. 2022 haben diese 23,4 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 347.500 Widersprüche und 41.100 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote sank von 1,6 Prozent im Jahr 2021 auf 1,5 Prozent, die Klagequote von 0,3 auf 0,2 Punkte. Die Quote ist ein Näherungswert, da etwa gegen denselben Bescheid auch mehrere Widersprüche eingelegt werden können.

Erledigte Widersprüche und Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 397.300 Widersprüche entschieden. Knapp zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 133.400 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden (58.700). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 50.700 Widersprüchen festgestellt.

66.600 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden rund 65 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 35 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung.

Bundesagentur für Arbeit
10.01.2023

Jahresrückblick 2022 – Stabiler Arbeitsmarkt trotz der Belastungen durch den russischen Angriffskrieg

„Im vergangenen Jahr haben die Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine – Preisanstiege, Unsicherheiten, aber auch die Fluchtmigration – durchaus Spuren auf dem deutschen Arbeitsmarkt hinterlassen. Angesichts des Ausmaßes der Belastungen fallen diese aber moderat aus“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Jahresdurchschnitt 2022: 2.418.000
  • Veränderung gegenüber 2021: -195.000
  • Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt gegenüber Vorjahr: -0,4 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind trotz des Ukrainekriegs deutlich gesunken

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind 2022 jahresdurchschnittlich deutlich gesunken. So reduzierte sich die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 195.000 auf 2.418.000 Menschen.

Die Unterbeschäftigung, die z.B. Personen in Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit mitzählt, sank ebenfalls. Im Jahresdurchschnitt lag die Unterbeschäftigung bei 3.186.000, 181.000 weniger als 2021.

Dabei beruhen die Rückgänge auf der günstigen Entwicklung im Vorjahr und in der ersten Jahreshälfte 2022. Ab Jahresmitte führte vor allem die Erfassung ukrainischer Geflüchteter zu einem Anstieg bei Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung.

Inanspruchnahme von Kurzarbeit ist deutlich niedriger als 2021

Der Arbeitsmarkt wurde auch 2022 durch den Einsatz von Kurzarbeit gestützt, die Inanspruchnahme hat aber im Vergleich zu den von der Corona-Krise stark beeinträchtigten Jahren 2020 und 2021 deutlich abgenommen. Wegen der erneut höheren Inanspruchnahme in Folge der Energiekrise im zweiten Halbjahr liegt der geschätzte Jahresdurchschnittswert aber immer noch höher als im Vor-Coronajahr 2019.

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit schätzt die jahresdurchschnittliche Kurzarbeiterzahl 2022 insgesamt auf rund 430.000, nach 1,85 Millionen im Jahr 2021.

Bei einem durchschnittlichen Arbeitsausfall von etwa 37 Prozent hat der Einsatz von Kurzarbeit rechnerisch Arbeitsplätze für rund 160.000 Beschäftigte gesichert und deren (vorübergehende) Arbeitslosigkeit verhindert.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung deutlich gestiegen

Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Erwerbstätigkeit (nach dem Inlandskonzept) mit 45,57 Millionen im Jahresdurchschnitt 2022 um 589.000 an.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im Vorjahresvergleich nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit von Juni 2021 auf Juni 2022 um 643.000 auf 34,45 Millionen gestiegen. Sie liegt damit um 1,04 Millionen über dem Wert aus dem entsprechenden Monat im Vor-Coronajahr Juni 2019.

Auch die geringfügig entlohnte Beschäftigung wies im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs auf. Sie ist im Juni 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 198.000 auf 7,36 Millionen gestiegen. Das Plus geht weit überwiegend auf Beschäftigungen im Nebenjob zurück.

Arbeitskräftenachfrage auf einem vergleichsweise sehr hohen Niveau

Die gemeldete Nachfrage nach neuen Mitarbeitern lag 2022 trotz großer wirtschaftlicher und politischer Unwägbarkeiten infolge des Ukraine-Krieges auf einem sehr hohen Niveau. In der zweiten Jahreshälfte wurde sie aber spürbar schwächer.

Mit 845.000 gemeldeten Arbeitsstellen im Jahresdurchschnitt 2022 lag die Arbeitskräftenachfrage um 139.000 höher als im Jahr 2021.

Den ausführlichen Jahresbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.01.2023

Bürgergeld kommt zum 01. Januar 2023 – Erhöhung des Regelbedarf erfolgt automatisch

Zum Jahreswechsel löst das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab – die Leistungen laufen aber ganz normal weiter. Die ab Januar 2023 erhöhten Regelbedarfe werden pünktlich und automatisiert ausgezahlt. Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein neuer Antrag gestellt werden. Endet jedoch der laufende Bewilligungsabschnitt, ist – wie bereits in der Vergangenheit – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Erhöhte Regelsätze

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro. Die Bescheide der Jobcenter werden im Hinblick auf die rechtlichen Änderungen sowie die Bezeichnung Bürgergeld angepasst – behalten aber im Wesentlichen zunächst ihre bekannte Gestalt.

Neue Vermögensfreibeträge und Karenzzeiten

Alle Anträge, deren Bewilligungszeiträume bis einschließlich 31.12.2022 beginnen, unterfallen dem aktuell geltenden Recht mit dem pandemiebedingt vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Vermögen gilt in diesen Fällen ab einer Höhe von 60.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 30.000 Euro für jede weitere Person als erheblich. Ab einem Bewilligungsbeginn in 2023 kommen die neuen Regelungen bzw. Beträge zum Tragen: Während der Karenzzeit bleiben 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Für jede weitere Person bleiben jeweils 15.000 Euro unangetastet. Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt das Schonvermögen 15.000 Euro für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person. Unterkunftskosten werden während der Karenzzeit in tatsächlicher Höhe anerkannt. Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Leistungsminderungen bis maximal 30 Prozent

Das Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel und die Leistungsminderungen – so heißen die Sanktionen in Zukunft – werden neu geregelt: Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei den Pflichtverletzungen erfolgen die Minderungen gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate ab dem dritten Verstoß.
Ergänzender Hinweis: Nur ca. 3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wurden in der Vergangenheit durchschnittlich mit mindestens einer Sanktion belegt.

Anträge und Anliegen an das Jobcenter können unter www.jobcenter.digital auch auf elektronischem Weg erfolgen.

Bundesagentur für Arbeit
28.12.202
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Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Bis 31. März: Freiwillige Beiträge für 2022 zahlen

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für 2022 können noch bis zum 31. März gezahlt werden. Die Höhe des freiwilligen Beitrags kann jeder selbst wählen zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 96,72 Euro und dem Höchstbeitrag von monatlich 1 311,30 Euro. Auf der Überweisung sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Zuname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, anzugeben.

Warum es sich lohnen kann

Wegen des günstigen Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung kann es für Selbständige, Hausfrauen und Personen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, interessant sein, freiwillige Beiträge zu zahlen. Denn sie zählen nicht nur für Mindestversicherungszeiten, sondern können die spätere Rente erhöhen.

Ein Beispiel: Für ein Jahr freiwillige Beiträge in Höhe von 100 Euro monatlich gibt es – Stand heute – jeden Monat 5,38 Euro mehr Rente. Über die Rentenanpassungen kann sich dieser Betrag in der Zukunft weiter erhöhen.

Außerdem kann es auch steuerlich interessant sein, freiwillige Beiträge zu zahlen. Auskünfte dazu geben die Finanzämter, die Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfevereine.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
23.02.2023

Jahresverdienstbescheinigung 2022 kommt / Angaben überprüfen

Bis spätestens Ende April erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Jahresverdienstbescheinigung 2022. Darin sind der Verdienst und die Dauer der Beschäftigung im Jahr 2022 bescheinigt. Da aus diesen Daten später die Rente berechnet wird, sollte man alle Angaben genau prüfen und die Bescheinigung gut aufbewahren.

Wichtig für die spätere Rente

Wichtig sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer hier Fehler entdeckt, sollte sich unbedingt an seinen Arbeitgeber wenden und die Jahresverdienstbescheinigung berichtigen lassen. Denn falsche Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Berechnung der späteren Rente erschweren.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.d

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
10.02.2023

Jetzt neu: Mit Online-Vorträgen zu Reha und Rente gut informiert

Online-Vorträge zu Rente und Reha sind ein neues Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Ganz bequem von zu Hause oder von unterwegs mit dem eigenen Computer, Tablet oder Smartphone kann sich jeder Interessierte über viele verschiedene Themen der gesetzlichen Rentenversicherung online informieren.

Einfach im Internet anmelden

Die Online-Vorträge sind auf www.drv-rlp.de/vortraege veröffentlicht. Unter Veranstaltungstermine wählt man hier bei Typ „Vortrag“ und bei Veranstaltungsort „online“ aus. Nun den gewünschten Vortrag auswählen und einfach per Mail an onlinevortraege@drv-bund.de mit dem Stichwort des Vortrags anmelden. Zur Sicherheit sollte man auch die Mailadresse mitteilen, um immer über alles informiert zu bleiben.

Die Anmeldebestätigung, die Zugangsdaten und alle Informationen zur Einwahl und zum Ablauf des Vortrages kommen dann per Mail.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
08.02.2023

Neue Geschäftsleitung im Amt – Geschäftsführer Matthias Förster in Ruhestand verabschiedet

v.l.: Reichert-Förster-Rademacher-Bensing-Ruhose

In einer Feierstunde ist Bettina Rademacher-Bensing heute als neue Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (DRV) in ihr Amt eingeführt worden. Ihr zur Seite steht der Jurist Johannes Reichert (52), der bereits seit Juli vergangenen Jahres stellvertretender Geschäftsführer ist und der DRV seit 2001 angehört. Beide bilden die neue Geschäftsleitung. Damit ist der im vergangenen Jahr eingeleitete Übergang an der hauptamtlichen Führungsspitze der rheinland-pfälzischen Rentenversicherung abgeschlossen.

„Die Digitalisierung, der Fachkräftemangel und vor allem der demografische Wandel sind die großen Herausforderungen für die DRV Rheinland-Pfalz in den kommenden Jahren. Ihnen beiden wünsche ich Ausdauer, Weitblick und eine glückliche Hand, damit Sie die vor Ihnen liegenden Aufgaben gemeinsam mit dem ‚Team DRV‘ erfolgreich meistern“, so DRV-Vorstandsvorsitzende Beate Petry.

Führungspersönlichkeit mit Blick von außen

Bettina Rademacher-Bensing (57) kommt von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und bringt viel Führungserfahrung mit – zuletzt in der Geschäftsführung der BA-Regionaldirektion Hessen in Frankfurt. In früheren Stationen war sie Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Krefeld und als langjährige Kanzlerin der BA-Hochschule in Mannheim für deren Management verantwortlich. Nach ihrem sprach- und sozialwissenschaftlichen Studium mit anschließender Promotion erwarb Bettina Rademacher-Bensing Berufserfahrungen in der Wirtschaft, wo sie als Unternehmensberaterin Projekte mit Bezug zur öffentlichen Verwaltung leitete.

Geschäftsführer Matthias Förster verabschiedet

Verabschiedet wurde heute Geschäftsführer Matthias Förster (66). Nach über 30 Jahren in der DRV, davon acht in der Geschäftsleitung, ist er in den Ruhestand getreten. Für die Landesregierung würdigte Staatssekretär Fedor Ruhose vom rheinland-pfälzischen Sozialministerium dessen Wirken: „In den herausfordernden Zeiten der Corona-Pandemie hat die DRV Rheinland-Pfalz für die reibungslose Einführung der Grundrente in Rheinland-Pfalz gesorgt. Diese enorme Kraftanstrengung verdient große Anerkennung und Lob. Mein herzlicher Dank gilt Herrn Matthias Förster sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DRV Rheinland-Pfalz, die durch ihr unermüdliches Engagement einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung dieses zentralen politischen Reformvorhabens geleistet haben.“

Die Amtszeit von Matthias Förster stand im Zeichen wegweisender Investitionen in die DRV-eigenen Reha-Kliniken Eußerthal, Bruchweiler und Bad Kreuznach. Prägend war auch die erfolgreiche Digitalisierung im Kerngeschäft Rente und Reha. In den letzten beiden Jahren hat Matthias Förster die DRV mit Umsicht und Besonnenheit durch die Corona-Pandemie und die Energiekrise geführt.

Hier geht es zu unserer Mediathek: http://www.drv-rlp.de/presse

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
01.02.2023

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

SWS: Briefe zu Preisanpassungen nicht zugestellt

Die Stadtwerke Speyer (SWS) waren im vergangenen Jahr wie viele andere Versorgungsunternehmen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die Auswirkungen auf die Energiemärkte gezwungen, ihre Preise für Strom und Erdgas anzupassen.

Im November 2022 wurden daher sämtliche Kundinnen und Kunden über die anstehenden Preiserhöhungen ab dem 1. Januar 2023 informiert. Mitte Februar musste jedoch festgestellt werden, dass die Zustellung dieser Schreiben teilweise nicht korrekt erfolgt ist. Nach derzeitigem Informationsstand hat eine von einem Dienstleister der SWS eingesetzte Person Schreiben in vierstelligem Umfang eingelagert, statt diese an die Kundinnen und Kunden auszuliefern.

Die gute Nachricht: Nach aktuellem Kenntnisstand sind keine Kundendaten öffentlich geworden, da die betroffenen Schreiben aufgefunden und inzwischen sichergestellt werden konnten. Die SWS haben dennoch vorsorglich die zuständigen Datenschutzbehörden über den Fall informiert. Derzeit wird noch ermittelt, welche Kundinnen und Kunden von dem Vorfall betroffen sind. Diese werden dann in den nächsten Tagen erneut angeschrieben und erhalten die notwendigen Informationen zu den Preiserhöhungen.

Da die Ermittlungen noch im Gange sind, können derzeit keine weiteren Informationen gegeben werden.

Stadtwerke Speyer GmbH
20.02.2023

bademaxx-Sauna öffnet wieder täglich

Hallenbad: Raum- und Wassertemperaturen angehoben

Ab Freitag, 17. Februar ist die Saunalandschaft des Sport- und Erlebnisbades bademaxx in der Speyerer Geibstraße wieder täglich geöffnet. Aufgrund der Energiekrise und dem damit verbundenen Appell zum Energiesparen konnte die Sauna in den letzten Monaten nur eingeschränkt – zuletzt von Donnerstagmittag bis Montag – besucht werden. Um den Aufenthalt im Hallenbad angenehmer zu gestalten, wurden die Temperaturen in den Räumen und im Wasser bereits Anfang der Woche um ein Grad auf Vorkrisenniveau angehoben.

„Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil und die Versorgungssicherheit gewährleistet“ betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Insgesamt bewerte die Bundesnetzagentur die Lage weniger angespannt als zu Beginn des Winters und die Speicherfüllstände seien mit über 70 Prozent viel höher als ursprünglich vorgegeben. Es sei laut Bundesnetzagentur unwahrscheinlich, dass es in diesem Winter noch zu einer Gasmangellage kommen werde, so die Oberbürgermeisterin. „Schwimmen und Saunabaden sind förderlich für die persönliche Gesundheitsvorsorge. Als Stadt und Stadtwerke haben wir eine Verantwortung für unsere Bürgerinnen und Bürger, dass sie Freizeiteinrichtungen wie das bademaxx wieder vollumfänglich nutzen können – zum Schwimmenlernen, um sich körperlich fit zu halten oder einfach nur, um zu entspannen“, betont Stefanie Seiler und dankt den Besucherinnen und Besuchern für ihre Treue und ihr Verständnis für die Einschränkungen in den letzten Monaten.

„Bis jetzt konnten im gesamten bademaxx 1,9 Mio. Kilowattstunden Erdgas eingespart worden“, ergänzt Ralf Lang, Bereichsleiter bei den Stadtwerken Speyer (SWS), Betreiber des bademaxx. Mit diversen Maßnahmen wie Temperaturabsenkungen in Räumen und Becken, der Schließung des Beckens im Freien und der tageweisen Außerbetriebnahme der Sauna hätten die SWS dazu beigetragen, fast 45 Prozent Energie im Vergleich zum Vor-Corona-Bezugsjahr 2019 einzusparen. „Jetzt müssen wir wieder an die Wirtschaftlichkeit denken“, macht er deutlich. Mit den Einnahmen der Sauna werde die gesamte Einrichtung mit Hallenbad und Freibad gestützt. Die Besucherzahlen in der Sauna seien zurzeit sehr hoch, sagt Ralf Lang und ergänzt: „Zeitweise ist die Sauna sogar zu gut besucht, und es kamen immer mehr Anfragen, ob wir nicht wieder ganz öffnen können.“

Anfragen gab es auch, die abgesenkten Wasser- und Raumtemperaturen im Hallenbad wieder zu erhöhen. Um den Badegästen ein angenehmeres Schwimmen und einen längeren Aufenthalt zu ermöglichen, haben die SWS die um ein Grad abgesenkten Temperaturen wieder auf Vorkrisenniveau angehoben. „Im Schwimmbecken beträgt die Temperatur dann wieder 28 Grad, im Freizeitbecken 30 Grad. Im Kinderplanschbecken hatten wir nicht abgesenkt“, erklärt Ralf Lang und informiert weiter: „Auch Schwimmkurse für Babys von drei bis sechs Monaten sind wieder möglich und die Bedingungen für alle Baby-, Schwimm- und Aqua-Kurse einfach besser. Das Ausschwimmbecken im Freien bleibt vorerst außer Betrieb, da es die meiste Energie benötigt“, schließt der Bereichsleiter.

Stadtwerke Speyer GmbH
16.02.2023

Vergleichsstudie zur Wärmeversorgung für die beiden Stadtquartiere „Maulbronner Hof“ und „Christian-Eberle-Straße“ in Speyer

Ab Montag, 13. Februar startet die MVV Regioplan GmbH im Auftrag der Stadtwerke Speyer (SWS) in den beiden Stadtquartieren „Maulbronner Hof“ und „Christian-Eberle-Straße“ mit einer Erhebung der vorhandenen Infrastruktur. Dazu zählen z. B. der Sanierungsstand der Gebäude, Bauweisen, Bebauung und Freiflächen sowie Plätze für dezentrale Erzeugungsanlagen. Hierzu finden Begehungen vor Ort statt. Von der vorhandenen Infrastruktur werden zur Dokumentation auch Bilder gemacht. Sollte in Einzelfällen das Betreten von privaten Grundstücken nötig sein, wird dies nur nach Rücksprache und Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers geschehen.

Die SWS möchten die Umsetzung der lokalen Energiewende voranbringen und nachhaltige Transformationswege beschreiten, um der Vorreiterrolle in Sachen regenerativer Energieversorgung auch in Zukunft gerecht zu werden. Bereits seit Oktober 2010 ist die Stadt Speyer über eine 21 Kilometer lange Transportleitung an das Mannheimer Fernwärmenetz als einem der größten zentralen Wärmeversorgungssysteme Europas angeschlossen. Um eine alternative Wärmeversorgung für die Zukunft zu gewährleisten, soll für die beiden Gebiete die Erschließung mit Fernwärme geprüft werden. Gesetztes Ziel ist es zudem, ökologisch und ökonomisch sinnvolle dezentrale Lösungen (z. B. mittels Biomasse, Solarthermie oder Wärmepumpen) zu prüfen und zu bewerten.

Alle betroffenen Bewohner*innen in den beiden Stadtquartieren werden bis Ende der Woche durch die SWS über die geplanten Begehungen informiert. Die entsprechenden Mitarbeitenden können sich ausweisen und werden im Ankündigungsschreiben der SWS benannt. Die erhobenen Daten werden ausschließlich in Zusammenhang der Planung zur alternativen Wärmeversorgung verwendet.

Ansprechpartner

Stadtwerke Speyer GmbH
09.02.2023

Stadtwerke Speyer erhöhen Abschläge

Energiepreisbremsen werden umgesetzt

Die Stadtwerke Speyer (SWS) mussten ihre Strom- und Erdgaspreise aufgrund der Energiekrise zum 1. Januar 2023 deutlich anheben. Daher werden die monatlichen Abschlagsbeträge – wie bereits angekündigt – zum 1. März 2023 nach oben angepasst. Die SWS wollen damit für ihre Kundinnen und Kunden bewirken, dass sie monatlich angemessene Beträge bezahlen und mit der Jahresrechnung nicht mit hohen Nachzahlungen belastet werden.

Die Briefe mit den neu berechneten Abschlagszahlungen sowie die Termine bis zur nächsten Jahresabrechnung gehen diese Woche an alle Kundinnen und Kunden, die unterhalb der beschlossenen Energiepreisbremsen der Bundesregierung liegen. Das sind bei den SWS alle Erdgas-Sonderverträge und der überwiegende Teil der Strom-Sonderverträge. Keine Informationen erhalten Kundinnen und Kunden, die ab Dezember 2022 bereits ihre Jahresabrechnung bekommen haben. Mit dieser wurden die Abschläge bereits neu berechnet und die aktuellen Vertragspreise berücksichtigt. Ebenfalls keine Neuberechnung erfolgt bei Kleinverbräuchen und Leerständen.

Alle Kundinnen und Kunden, deren Energiepreise oberhalb der Energiepreisbremsen liegen, erhalten erst in den nächsten Wochen ein Schreiben mit Entlastungsbeträgen und neuen Abschlägen unter Einbeziehung der Preisbremsen. Je nach Vertragswahl und somit Auswirkung der Energiepreisbremsen können auch zwei Briefe verschickt werden.

Zum Thema Energiepreisbremsen sind die SWS an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in ihre IT-Systeme. Für die Stadtwerke bedeutet das einen erheblichen Aufwand. Das Abrechnungssystem muss angepasst werden, um die individuellen Entlastungsansprüche für tausende Kundinnen und Kunden ausweisen zu können. Aktuell sind die SWS zuversichtlich, die Umstellung zum gesetzten Termin zu schaffen. Sollte es dennoch nicht fristgerecht möglich sein, geht niemandem Geld verloren. Um von den Entlastungen zu profitieren, müssen Haushalte und Gewerbebetriebe nichts tun. Das Prozedere läuft für sie automatisch.

Weitere Informationen zu den Preisbremsen und deren Umsetzung sind zu finden unter: www.stadtwerke-speyer.de/energiepreisbremsen. Fragen beantwortet das SWS-Personal im Kundenzentrum in der Industriestraße, telefonisch unter 06232/625-0 oder per E-Mail an info@stadtwerke-speyer.de.

Stadtwerke Speyer GmbH
06.02.2023

Glasfaser: SWS warnen vor Falschaussagen

Keine persönlichen Daten weitergeben

In den letzten Wochen meldeten sich zahlreiche Kundinnen und Kunden aus den Wohngebieten Neuland und Vogelgesang im Süden der Domstadt bei den Stadtwerken Speyer (SWS). Sie informierten darüber, dass sie von Personal eines Telekommunikationsunternehmens – ohne Terminvereinbarung – aufgesucht worden seien. Die Mitarbeitenden äußerten sich unter anderem zu Glasfaser-Produkten der SWS und der zeitlichen Umsetzung der Maßnahmen. Die Angaben entsprechen nicht der Wahrheit.

Immer wieder gibt Personal von Wettbewerbern im persönlichen Kontakt oder am Telefon auch vor, mit den SWS zusammenzuarbeiten. Die Mitarbeitenden verlangen persönliche Daten und geben vor, günstigere Verträge anzubieten – das betrifft diverse Produkte wie Strom, Erdgas und Telekommunikation. Mit diesen Daten werden alte Verträge gekündigt und neue bei anderen Anbietern abgeschlossen. Die SWS raten, nie persönliche Daten weiterzugeben, sich auf keine Diskussionen einzulassen, einfach das Gespräch am Telefon zu beenden oder die Haustür zu schließen.

Wird man unerwünscht angesprochen, sollten Name, Firma und Telefonnummer der Kontaktperson notiert werden. Sofern genaue Angaben gemacht werden können, ist es möglich, gemeinsam juristische Schritte einzuleiten. SWS-Personal ist an der Stadtwerke-Arbeitskleidung zu erkennen und kann sich ausweisen.

Wer Rückfragen hat bzw. Unterstützung benötigt, wendet sich unter Telefon 06232/625-0 oder E-Mail: vertrieb@stadtwerke-speyer.de an die SWS.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: AdobeStock – vegefox
23.01.2023

Neu im bademaxx: Aqua-Vital-Kurse für alle

Ab Donnerstag, 19. Januar beginnen neue Aqua-Vital-Kurse im Sport- und Erlebnisbad bademaxx in der Speyerer Geibstraße. Durch die vielseitige Bewegung im Wasser trainieren die Teilnehmer*innen ihren Körper gelenkschonend, stärken ihre Koordination und schaffen eine bessere Körperwahrnehmung. Ein abwechslungsreiches und ganzheitliches Programm mit vielen Übungsmaterialien, toller Musik und Spaß mit der Gruppe sorgt auch für die psychische Stärkung der Gesundheit.

Kursleiterin Tanja Leiser hat Choreographie und Business in den USA studiert und den Master in Tanz- und Bewegungstherapie absolviert. Im Rahmen ihrer umfassenden Reha-Ausbildung erlernt sie auch immer wieder neue Inhalte zur Kursgestaltung im Wasser.

Übungszeiten: Donnerstag: 10.25 bis 11.00 Uhr und 11.10 bis 11.45 Uhr. Aqua-Vital findet im Freizeitbecken des Hallenbads statt und dauert jeweils 35 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Zu zahlen ist lediglich der Badeintrittspreis. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Stadtwerke Speyer GmbH
17.01.2023

Sparkasse Vorderpfalz

Sparkassenstiftung: Kulturförderpreis geht an das Atelier „Molemol“ der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt

Der Kulturförderpreis wurde von Clemens Körner und Oliver Kolb überreicht.
Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus

Speyer-Schifferstadt / Ludwigshafen – Der mit 2.500 Euro dotierte Kulturförderpreis 2022 geht an das Atelier „Molemol“* der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt. Das teilt die Kulturstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz mit. Mit der Auszeichnung würdigt die Sparkassenstiftung das umfangreiche und vielfältige Kreativangebot des Förderateliers für Menschen mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten.

Förderatelier wurde 2015 gegründet

Auf Initiative des Dudenhofener Künstlers Theo Ofer (1926-2020) wurde 2007 in der Speyerer Wohneinrichtung der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt eine feste Malgruppe ins Leben gerufen. Aus einer Gruppe wurden bald mehrere. So entstand beispielsweise speziell für die Besucher der Tagesförderstätte ein Angebot, das sich ausdrücklich an den Bedürfnissen schwermehrfach beeinträchtigter Teilnehmer orientiert. Seit 2015 erhalten zusätzlich zu den inzwischen vier Kreativgruppen in den Wohnheimen von Speyer und Schifferstadt besonders künstlerisch begabte und interessierte Teilnehmer Förderung im eigenen Atelier der Lebenshilfe, dem Atelier „Molemol“. Das Atelier mit angeschlossener Galerie ist in den Räumen der ehemaligen Geschäftsstelle in der Speyerer Herdstraße 1 untergebracht.

Der Kulturförderpreis wurde von Clemens Körner und Oliver Kolb überreicht.
Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus

Malgruppen und Atelier beteiligen sich an Wettbewerben, inklusiven Kunstprojekten und überregionalen Ausstellungen

Clemens Körner, Vorsitzender des Kuratoriums der Sparkassenstiftung, hebt hervor: „Seit 2010 leitet die Malerin und Kunsthistorikerin Dr. Karin Bury aus Schifferstadt die Kreativgruppen und das Atelier „Molemol“ der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt mit großer Hingabe und Schaffensfreude. Die Malgruppen beteiligen sich regelmäßig an Wettbewerben, inklusiven Kunstprojekten und überregionalen Ausstellungen“. „Dies verdient großen Respekt und den Kulturförderpreis 2022 der Sparkassenstiftung“, ergänzt Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. „Im Namen der Sparkassenstiftung gratulieren wir dem Förderatelier der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt und seinen Mitgliedern von Herzen zum Kulturförderpreis. Die Auszeichnung soll sie ermuntern, ihre anspruchsvolle Aufgabe weiterhin kreativ und hoch engagiert zu verfolgen“, betont Kolb.

*Der Name ist die pfälzische Dialektform der Aufforderung „Mal‘ einmal“.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus
15.02.2023

Sparkassen Vorderpfalz: Stiftungen helfen auch 2023 mit Spenden

Förderanfragen können online unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen gestellt werden.

Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: „Die fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz werden auch in diesem Jahr das ehren- und bürgerschaftliche Engagement in der Region nach Kräften unterstützen“.

Ab sofort können wieder Förderanfragen an die fünf selbstständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz gestellt werden. Unterstützt werden lokale Projekte in Ludwigshafen, Speyer, Schifferstadt sowie dem Rhein-Pfalz-Kreis. Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Kuratorium der jeweiligen Stiftung in der ersten Jahreshälfte und bei Förderanträgen, die später eingereicht werden, ein weiteres Mal in der zweiten Jahreshälfte.

Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: „Die fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz werden auch in diesem Jahr das ehren- und bürgerschaftliche Engagement nach Kräften unterstützen. Mit ihren Fördermitteln leisten sie einen direkten Beitrag für das soziale und kulturelle Leben in der Region. Im zurückliegenden Jahr haben unsere fünf Stiftungen 85 Projekte – überwiegend aus den Bereichen Kultur, Sport und Bildung – mit 251.915 Euro unterstützt. Meine Empfehlung: Bewerben Sie sich mit ihrem Projektvorhaben bei unseren Sparkassenstiftungen. In vielen Fällen können wir helfen, denn unsere Stiftungen fördern vielfach auch Projekte und Initiativen, die nicht so häufig im Rampenlicht stehen“.

Sparkasse Vorderpfalz
10.02.2023

Sparkasse Vorderpfalz belohnt die fairsten Fußballvereine

Fair Play zahlt sich aus: Der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Vorderpfalz, Thomas Traue (l.), gratuliert den fairsten Fußballvereinen im Geschäftsgebiet mit Urkunden und Geldprämien von insgesamt 2.850 Euro.

Fair Play auf dem Fußballplatz zahlt sich in barer Münze aus. Mit Geldprämien von insgesamt 2.850 Euro belohnt die Sparkasse Vorderpfalz die fairsten Fußballmannschaften der vergangenen Saison in ihrem Geschäftsgebiet. Die Geldpreise wurden von Sparkassen-Chef Thomas Traue und den Kreisvorsitzenden des Südwestdeutschen Fußballverbands Klaus Rings und Klaus Karl übergeben.

Bei den Männern aus der Verbands-Landes-Bezirksliga / A-Klasse erhält die SG 1919 Limburgerhof e.V. I 500 Euro (1. Platz), der ESV 1927 Ludwigshafen e.V. 250 Euro (2. Platz) sowie der ASV Maxdorf 1946 e.V. 150 Euro (3. Platz). Aus der Verbands-Landes-Bezirksliga / B-Klasse erhält der ASV Maxdorf 1946 e.V. II 500 Euro (1. Platz), der FV Berghausen 1920/46 e.V. II 250 Euro (2. Platz) und die SG 2022 Böhl-Iggelheim II 150 Euro (3. Platz). In der Verbands-Landes-Bezirksliga / C-Klasse erhält die SG 2022 Böhl-Iggelheim III 500 Euro (1. Platz), die SG 1919 Limburgerhof e.V. II 250 Euro (2. Platz) und die SpVgg RW Speyer 1921 e.V. 150 Euro (3. Platz). Beim Fair-Play-Wettbewerb der Frauen erreichten die Spielerinnen des 1. FFC Ludwigshafen e.V. I den 3. Platz und können sich über eine Prämie von 150 Euro freuen.

Hintergrund zum Fair-Play-Wettbewerb:

Der Südwestdeutsche Fußballverband ermittelt in jeder Saison die fairsten Fußballvereine. Hierbei werden in unterschiedlichen Spielklassen die gezeigten roten, gelb-roten und gelben Karten erfasst und in einem Punktesystem bewertet. Darüber hinaus fließen noch das Zuschauerverhalten, das Nichtantreten und Spielabbruch in die Bewertung ein. Den Fair-Play-Wettbewerb unterstützen die Vorderpfälzer Sparkassen in der Saison 2021/2022 mit Geldpreisen über 9.550 Euro.

Sparkasse Vorderpfalz
09.02.2023

Sparkassen-Quartier: Siegerentwurf wird ausgestellt

Modell zum Sparkassen-Quartier: Im Architektenwettbewerb für die Entwicklung der Sparkasse Vorderpfalz in Speyer wurde der Entwurf von Stefan Forster mit dem ersten Preis ausgezeichnet.

Die Sparkasse Vorderpfalz wird den Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs für die Neuentwicklung ihres Sparkassen-Quartiers in der Wormser Str. 39 in Speyer ausstellen. Das Architekturbüros Stefan Forster aus Frankfurt konnte, in Zusammenarbeit mit NSP Landschaftsarchitekten aus Hannover, den Wettbewerb Ende letzten Jahres für sich entscheiden und sich gegen fünf weitere Bewerber durchsetzen. Vom 6. bis zum 17. Februar sind in der Sparkasse (Wormser Straße 39) Pläne, Projektionen und ein Modell des Siegerentwurfs zu sehen. Im Rahmen des bestehenden Bebauungsplans soll das Sparkassen-Quartier weiterentwickelt werden.

Sparkassen-Quartier soll weiterhin zeitgemäßes Banking bieten und die Attraktivität der Speyerer Innenstadt erhöhen

Sparkassen-Quartier mit Blick auf den Haupteingang: Eine neue Bepflanzung des Willy-Brandt-Platzes reagiert auf die Achse des Haupteingangs, sämtliche Grünanlagen sollen begeh- und nutzbar sein.

Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: „Ziel der Neuentwicklung des Sparkassen-Quartiers ist es, unseren Sparkassenkunden weiterhin ein zeitgemäßes Banking zu bieten. Zugleich möchten wir einen Beitrag für die Attraktivität der Speyerer Innerstadt leisten. Die umliegenden Freiflächen des 8.700 Quadratmeter großen Sparkassen-Areals sollen aufgewertet und zu Stadtplätzen umgestaltet werden. Sämtliche Grünanlagen – auch auf dem Willy-Brandt-Platz – sollen begeh- und nutzbar werden. Mit der Neugestaltung des Baukörpers erfolgt auch ein wesentlicher Beitrag zur Einpassung in die Umgebungsbebauung. Fensterumrahmungen und die Satteldächer mit regelmäßig gesetzten Dachgauben werden typische Motive der Speyerer Altstadt aufnehmen. Die Erdgeschossnutzung soll ggf. durch eine kleine Gastronomieeinheit ergänzt werden. Ein Teil der Fläche wird wohnwirtschaftlichen Zwecken zugeführt. Geplant sind u. a. Mietwohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 2.500 qm bei einer Sozialquote von 25% sowie weitere Gewerbeeinheiten“.

Unabhängiges Beurteilungsgremium ist vom Siegerentwurf überzeugt

Sparkassen-Quartier: Im Bild links, die Mauer des Kreuzganges des Augustinerklosters. Die umliegenden Freiflächen des Sparkassengebäudes sollen aufgewertet und zu Stadtplätzen umgestaltet werden. Fensterumrahmungen und die Satteldächer mit regelmäßig gesetzten Dachgauben nehmen typische Motive der Speyerer Altstadt auf.

Thomas Traue weiter: „Der Siegerentwurf des Architekturbüros Stefan Forster hatte im November letzten Jahres das unabhängige Beurteilungsgremium – bestehend u.a. aus Mitgliedern der Stadt Speyer, des Gestaltungsbeirats der Stadt Speyer und der Sparkasse – überzeugt. Die Ausstellungsbesucher sind sehr herzlich dazu eingeladen, sich selbst einen Eindruck von den vielseitigen und kreativen Ideen des Architekturbüros zu verschaffen. In der Ausstellung wird anhand von Plänen, Projektionen und einem Modell das neue Raum- und Funktionsprogramm des Sparkassen-Quartiers, die vielfältige Nutzungsstruktur sowie die deutlich verbesserte Aufenthaltsqualität – auch unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten – vorgestellt“.

Umsetzungsplanung hat bereits begonnen

„Mit dem Siegerentwurf ist nun eine sehr gute Grundlage für das weitere Planverfahren gelegt“, begründet Sparkassen-Chef Thomas Traue das weitere Vorgehen. Traue betont: „Wir sind bereits mit dem Gewinner des Wettbewerbs in konkretere Vertragsverhandlungen eingestiegen und wollen die Umsetzungsplanung unter Einbindung der Stadt Speyer im Laufe dieses Jahres weiterentwickeln, an dessen Ende der Bauantrag stehen wird. Nach Genehmigung des Bauantrages ist zeitnah der Baubeginn für das Sparkassen-Quartier in Speyer geplant“.

Sparkasse Vorderpfalz
03.02.2023

Planspiel Börse: Schülerteam aus Speyer gewinnt

Bulle und Bär, Synonyme der Börse: Schülerinnen und Schüler aus Speyer gewinnen bei Planspiel Börse der Sparkasse Vorderpfalz.

Siebzehn Wochen lang nahmen 254 Schülerinnen und Schüler von allgemein- und berufsbildenden Schulen beim Planspiel Börse der Sparkasse Vorderpfalz teil. Die Aufgabe der 100 Spielgruppen aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis war es, das fiktive Startkapital von 50.000 Euro durch gezielte Investitionen in vorgegebene Wertpapiere zu vermehren. Nach dem letzten Börsentag am 31. Januar hat die Sparkasse Vorderpfalz Bilanz gezogen und die Gewinner ermittelt.

Den höchsten Depotstand konnte die Spielgruppe „APL“ vom Nikolaus-von-Weis-Gymnasium Speyer aufweisen. Sie hatte den Börsenverlauf gut im Blick und konnte ihr Startkapital mit umsichtigem Handeln von 50.000 Euro auf 62.637,83 Euro erhöhen. Den zweiten Platz erarbeitete sich die Spielgruppe „Wolf of HPG“ vom Hans-Purrmann-Gymnasium Speyer mit einem Depotwert von 59.925,55 Euro. Das Schülerteam „Türkisch Rulette“ von der BBS Technik 1 Ludwigshafen sicherte sich mit einen Depotwert von 59.563,67 Euro den dritten Platz. Den Nachhaltigkeitspreis gewinnt das Team „TeamElonMusk“ vom Carl-Bosch-Gymnasium Ludwigshafen mit einem Ertrag von 1.394,99 Euro.

Berührungsängste und Wissensdefizite beim Thema Börse abgebaut

Die Sparkasse Vorderpfalz richtet das Planspiel Börse im Rahmen ihres öffentlichen Auftrags zur finanziellen Bildung aus. Oliver Kolb, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz betont: „Ich freue mich sehr über die rege Teilnahme am Planspiel Börse und gratuliere den Siegern und allen Teilnehmern sehr herzlich. Die erfolgreichsten Schüler-Teams erhalten Geldpreise im Gesamtwert von 1.500 Euro und das Team mit dem höchsten Nachhaltigkeitsertrag zusätzlich 300 Euro. Beim Planspiel Börse zu siegen war nicht einfach, denn es war ein turbulentes Jahr an den Börsen. Die Corona-Pandemie, Lieferengpässe, aber auch steigende Energiekosten und hohe Inflationsraten führten zu einer ausgeprägten Dynamik, sowohl in die eine wie auch in die andere Richtung. Wer hier Erfolg haben möchte, musste sich intensiv mit den Entwicklungen auseinandersetzen, täglich Kurse beobachten, Meldungen lesen, Wertpapiere und Firmen im Auge behalten und Entscheidungen treffen. Die Schüler lernten, sich Informationen zu beschaffen und diese durch geschickte und kluge Anlagestrategien zielgerichtet und aktiv in Entscheidungen einzubeziehen. Damit haben sie sich Fähigkeiten angeeignet, die in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft immer wichtiger werden. Zudem wurden im Spiel Berührungsängste und Wissensdefizite beim Thema Börse abgebaut. Die Teilnehmenden machten ihre Erfahrungen mit Gewinn und Verlust und konnten risikobewusstes Handeln erlernen. Auch nachhaltige Geldanlagen stehen beim Planspiel Börse seit vielen Jahren hoch im Kurs: Investitionen in nachhaltig wirtschaftende Unternehmen wurden in einem separaten Ranking bewertet und prämiert“.

Sparkasse Vorderpfalz
02.02.2023

Business-Casual ist neuer Dresscode bei der Sparkasse Vorderpfalz

Die Vorstände der Sparkasse Vorderpfalz im neuen Dresscode „Business Casual“ (v.l.n.r.): Oliver Kolb, Thomas Traue (Vorstandsvorsitzender) und Ulli Sauer.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse Vorderpfalz haben künftig freiere Hand bei der Kleiderwahl. Der neue Dresscode „Business Casual“ steht für eine moderne Kleidungsweise. Der traditionelle Anzug wird zwar nicht aus dem Sparkassenalltag verbannt, kann aber ab sofort auch ohne Krawatte getragen werden. Jeans, Cord- oder Chinohosen bieten zusätzliche Alternativen. Wichtig ist, dass die Kleidung zur Situation passe und das Gesamtbild stimmig sei, teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit.

Thomas Traue, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Vorderpfalz betont: „Natürlich werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin gut gekleidet sein und sollen durch ein Namensschild erkannt werden können. Dazu zählt auch, bei entsprechenden Anlässen einheitlich aufzutreten. Doch grundsätzlich gibt es neben dem klassischen Business-Look ab sofort viele Freiräume für Individualität und modische Gesichtspunkte. Kundennähe wollen wir durch weniger förmliche Kleidung noch deutlicher zeigen. Doch schon aus Respekt vor unseren Kunden bleiben wir immer noch im Bereich der Business-Kleidung. Freiwilligkeit und Eigenverantwortung – unter Berücksichtigung von Anlass und Kundengruppe – sind die Grundlage für den neuen Dresscode „Business Casual“. Kleidung wie Zerrissene Jeans, Minirock oder Freizeitschuhe sind als Arbeitskleidung weiterhin tabu“.

Sparkasse Vorderpfalz
31.01.2023

Deutsches Fertighaus Center Mannheim

Lichtblicke: Fertighäuser bei Nacht!

Am 10. März lädt das Deutsche Fertighaus Center Mannheim zur „Nacht der Musterhäuser“ ein – Eintritt frei

Mannheim – Funkelnde Illumination, Sektempfang, Musik und Zeit für informative Gespräche: Wer in diesem Jahr den Traum vom eigenen Haus realisieren möchte, kann sich bei der „Nacht der Musterhäuser“ am 10. März perfekt darauf einstimmen. Im Deutschen Fertighaus Center Mannheim sind – zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten von 10 bis 17 Uhr – die Musterhäuser auch am Abend von 18 bis 22 geöffnet und zeigen sich im besten Licht. Denn die Beratungsteams in den Häusern erwarten die Besucherinnen und Besucher mit kleinen Aktionen und den neuesten Infos zum individuellen, nachhaltigen Bauen sowie aktuellen Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. Außerdem können sich die Besucher auf regionale Köstlichkeiten und ein kostenloses Glas Sekt freuen. Der Eintritt ist frei.

info:

MEAG – Mannheimer Eigenheim-Ausstellungs-GmbH
16.02.2023

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

Wissenswertes rund um Fahrstuhlanlagen in Mehrfamilienhäusern

In größeren Wohnanlagen oder mehrstöckigen Mehrfamilienhäusern verbessert ein Aufzug den Wohnkomfort. Der Lift erleichtert die Mobilität für bewegungseingeschränkte Personen oder den mühsamen Transport von Einkäufen und Getränkekisten in höhere Etagen.

Aufzüge in einem Mehrfamilienhaus zählen nach Wohnungseigentumsrecht zum Gemeinschaftseigentum, sie sind für den gemeinschaftlichen Gebrauch von Bewohnern vorgesehen. Laut Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) kann eine wartungs- und reparaturintensive Bewirtschaftung des Fahrstuhls innerhalb einer Eigentümergemeinschaft auch zu Konflikten führen, da die entstehenden Kosten nach Miteigentumsanteilen zunächst einmal auf alle Wohnungsbesitzer umgelegt werden. Dr. jur. Oliver Martin, Vorstandsvorsitzender des VDIV-RPS: „Viele schätzen den Mehrwert einer funktionsfähigen Aufzugsanlage, für die Kosten von Betrieb, Wartung oder Reparatur aufkommen möchten allerdings die wenigsten. Bewohner von Erdgeschosswohnungen begründen diese Haltung mit einer geringeren Nutzung oder der intensiveren Geräuschkulisse im Treppenhausbereich beim Ein- und Ausstieg im Vergleich zu Hausbewohnern höherer Etagen.“ Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann in derartigen Fällen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG mehrheitlich beschließen, die für den Aufzug anfallenden Betriebs- oder Instandsetzungskosten nach einem neuen, der Gemeinschaftsordnung abweichenden, Verteilschlüssel umzulegen. Mit diesem Schritt ist es möglich, einzelne Bewohner von den Gebühren für die Aufzugsanlage zu befreien oder anfallende Kosten, gestaffelt nach Etagen, neu zu verteilen.

Wesentlich komplexer als der Unterhalt einer bestehenden Anlage ist der nachträgliche Einbau eines Fahrstuhls. Da es sich um eine Modernisierung bzw. eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum handelt, sind bei einer Entscheidung besondere Mehrheitsverhältnisse hinsichtlich der gemeinschaftlichen Kostentragung nach § 21 Abs. 2 WEG notwendig. In diesem Falle erfordert die Beschlussfassung ein doppeltes Quorum: mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile müssten zustimmen. Dr. jur. Oliver Martin: „Die Anschaffungskosten sind dann gemeinschaftlich nach Miteigentumsanteilen umzulegen, jeder Eigentümer erhält dafür im Gegenzug das uneingeschränkte Nutzungsrecht am neu geschaffenen Gemeinschaftseigentum. Denkbar wäre auch eine Aufzugsinstallation etwa nur für einzelne Nutzer bzw. Stockwerke, wenn sich diese Eigentümer darüber einig wären, dass auch die Kosten entsprechend nur von diesen Eigentümern zu tragen wären; dies ist seit der WEG-Reform durch die geänderten §§ 20 und 21 WEG seit 1.12.2020 möglich.“  Ein einzelner Eigentümer hat im Falle mangelnder Mobilität nun auch einen Anspruch auf die Montage einer Fahrstuhlanlage auf Flächen des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG, wobei die Eigentümer über die Durchführung der Maßnahme, also die Art der genauen Ausgestaltung, durch Mehrheitsbeschluss zu entscheiden haben (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG). Die Kosten einer solchen baulichen Veränderung hat der einzelne antragsstellende Eigentümer zu tragen, wobei ihm dann auch bis auf weiteres die alleinige Nutzung zusteht (§ 21 Abs. 1 WEG). Die Anträge einzelner Eigentümer scheiterten früher oft an den notwendigen Mehrheitsverhältnissen, doch die Umsetzungschancen sind jetzt weitaus höher, wenn innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z.B. mit vielen älteren Hausbewohnern) bei einem oder mehreren Eigentümern das berechtigte Interesse an der Installation einer Aufzuganlage besteht. Die Fahrstuhlanlage eines Mehrfamilienhauses erfordert im jährlichen Wechsel fachgerechte Haupt- und Zwischenüberprüfungen. Diese sind laut VDIV-RPS von zentraler Bedeutung, schließlich geht es neben der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit auch um mögliche Haftungsfragen bei Unfällen. Da bei nicht sachgemäß durchgeführter Wartung die Wohnungseigentümergemeinschaft haftbar gemacht werden kann, ist zur Kontrolle der Funktionsfähigkeit die Beauftragung einer fachgerechten Wartungsfirma oder eines bekannten Prüfinstituts gesetzlich vorgeschrieben.

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
22.02.2023

Rauchmelder in Mehrfamilienhäusern: Wer ist verantwortlich?                                     

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Ein Feuer in einem Mehrfamilienhaus kann bei einem Ausbreiten der Flammen schnell zu einer Katastrophe führen. Der oft giftige Brandrauch bringt Bewohner in Gefahr und versperrt wichtige Fluchtwege. Aus Sicherheitsgründen ist laut Bauverordnung jedes Bundeslandes die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen vorgeschrieben. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) informiert über die Vermieterpflichten bezüglich Installation und Wartung dieser Rauchmeldeanlagen und beantwortet die oft strittige Frage, wer für die Übernahme der Kosten zuständig ist.

Rauchmelder können Leben retten! Vor allem nachts schützen sie bei einem Brandausbruch per Warnton vor einem unbemerkten Ausbreiten des Rauchs im Gebäude. Den Bewohnern gelingt es dann in den meisten Fällen, sich in Sicherheit zu bringen oder die Feuerwehr zu alarmieren. Die Landesbauordnungen von Rheinland-Pfalz (§ 44 Absatz 8) und dem Saarland (§ 46 Absatz 4) schreiben die verpflichtende Installation von Warnmeldern bei selbst bewohnten oder vermieteten Wohnungen in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die wichtige Rettungswege gehen, vor. Die Installation ist Aufgabe des Eigentümers. Für die Betriebsamkeit und Wartung ist in Rheinland-Pfalz der Eigentümer, im Saarland der unmittelbare Besitzer – das bedeutet der Bewohner oder Mieter – zuständig. Allerdings kann diese Aufgabe auch hier der Eigentümer (freiwillig) übernehmen. Vermieter, die Wohnungen nicht mit Rauchmeldern ausgestattet haben, sollten dies unbedingt nachholen. In Mehrfamilienhäusern beauftragt die Wohnungseigentümergemeinschaft dafür über die Verwaltung in der Regel eine Fachfirma, die neben der Installation auch für die regelmäßig anfallende Wartung und technische Funktionsprüfung zuständig ist.

Bei der Frage, ob anfallende Kosten an die Mieter weitergegeben werden dürfen, ist entscheidend, um welche Ausgaben es sich konkret handelt: Kosten für die Installation, die Miete oder regelmäßig anfallenden Wartungsgebühren von Rauchmeldeanlagen. Die Anschaffungs- und Installationskosten durch eine Fachfirma sind zunächst Sache des Vermieters. Frank Hennig, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS: „Da es sich dabei grundsätzlich um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, die in der Wohnung für Sicherheit sorgt und den Gebrauchswert der angemieteten Räume verbessert (§ 555b BGB), darf der Vermieter bis zu acht Prozent der entstandenen Kosten per Mieterhöhung auf die Kaltmiete an seine Mieter weitergeben (§ 559 BGB). Aber Vorsicht: Eine derartige Modernisierungsmaßnahme fällt einmalig an. Betriebskosten hingegen sind regelmäßige Kosten. Eine monatliche Abrechnung über die Betriebskosten ist daher unzulässig, allein der Einbau kann anteilig auf die Miete umgelegt werden. Da sich diese Ausgaben aber oft in Grenzen halten, verzichten viele Vermieter in der Regel auf eine derartige Mieterhöhung.“

Anders verhält es sich, wenn der Eigentümer die Rauchmelder nicht kauft, sondern sich bei Inbetriebnahme für eine Mietanlage entscheidet. Nach einem aktuellen BGH-Urteil (siehe Urteil v. 11.5.2022, VIII ZR 379/20) dürfen diese Mietgebühren weder über eine Mieterhöhung noch über eine Betriebs- oder – in Einzelfällen sogar geschehen – Heizkostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden – auch dann nicht, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Ausschließlich die regemäßig anfallenden Wartungskosten können unter „sonstige Betriebskosten“ (BetrKV §2 Punkt 17) vereinbart werden, sie sind dann umlagefähig. Da Mietkosten laut BGH mit Anschaffungskosten gleichzusetzen sind, zählen sie nicht zu umlagefähigen Betriebskosten. Frank Hennig: „Obwohl in den Betriebskosten auch einzelne umlagefähige Mietpositionen oder Nutzungsentgelte angeführt werden, etwa für Wasserzähler oder ähnliches, handelt es sich dabei laut BGH um gesetzliche Ausnahmefälle.“ Mieter müssen Mietkosten für Rauchmelder also nicht begleichen; sie sollten ihre jährliche Betriebskostenabrechnung prüfen, ob eine vergleichbare Position „Miete und/oder Anschaffung von Rauchmeldern“ aufgeführt ist und dann das Gespräch mit dem Vermieter oder Verwalter suchen. Stichwort Wartung: Diese Prüfung muss laut DIN-Norm für Rauchmelder (DIN 14676) mindestens einmal jährlich erfolgen. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle bedeutet das eine technische Funktionsprüfung, eine Kontrolle auf eventuelle Schäden, das Entfernen von Schmutz oder Staub sowie einen Check und gegebenenfalls das Wechseln der Batterie. Die Kontrolle kann der Eigentümer selbst oder eine beauftragte Firma übernehmen. Verbleibt die Verantwortung beim Mieter, muss der Eigentümer prüfen, ob dieser die Aufgabe zuverlässig wahrnimmt. Um hier Konflikte zu vermeiden und die Verkehrssicherungspflicht nicht zu verletzen, ist es sinnvoll die Wartung an einen zuverlässigen Dienstleister zu vergeben. Bei modernen Funkwarnmeldern ist diese Funktionsprüfung beispielsweise einfach und unkompliziert per Ferncheck möglich. Übrigens: Es sind nicht ausschließlich Wartungskosten von Fachfirmen umlegbar. Übernimmt der Vermieter die jährliche Wartung selbst, darf er diesen Aufwand – wenn Wartungskosten für Rauchmelder im Mietvertrag unter den sonstigen Betriebskosten aufgeführt sind – ebenso an seine Mieter weitergeben. Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
14.02.2023

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Zum ersten Mal auf dem Lohnzettel: Entschädigung für die Wege zu den Baustellen

Bauarbeiter aus Speyer fahren 48 Mal um die Erde

Der Lohnzettel für Bauarbeiter in Speyer sieht diesmal in einem entscheidenden Punkt anders aus: Zum ersten Mal bekommen Bauarbeiter im Februar eine Lohnabrechnung, auf der die Kilometer eine Rolle spielen, die sie im Januar auf ihrem Weg zu den Baustellen zurückgelegt haben. „Das ist eine Premiere für den Bau: Endlich gibt es eine Entschädigung für die Fahrstrecken und damit vor allem für die vielen Stunden, die Maurer, Betonbauer, Kranführer & Co. Monat für Monat auf der Straße unterwegs sind. Denn bislang hat ein Großteil der Bauarbeiter Zeit und Nerven investiert, um zu den Baustellen zu kommen. Und das alles zum Null-Tarif. Denn die meisten Bauarbeiter haben ihre Zeit für die Fahrten zur Baustelle dem Chef einfach geschenkt“, sagt Rüdiger Wunderlich. Für den Bezirksvorsitzenden der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz ist die Entschädigung der Wegezeit „ein wichtiger Schritt nach vorn, um die Arbeit auf dem Bau vom Lohn her attraktiver und gleichzeitig auch gerechter zu machen“.

Immerhin sind die Strecken, die Bauarbeiter auf ihrem Weg zu den Baustellen zurücklegen, enorm, so die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Die Bau-Gewerkschaft weiß, wovon sie spricht: Sie hat die Fahrstrecken beim Pestel-Institut (Hannover) untersuchen lassen. Demnach sind rund 430 Bauarbeiter – und damit neun von zehn Beschäftigten der Baubranche – in Speyer an 200 Arbeitstagen unterwegs, um zu den Gebäuden, Straßen und Brücken zu kommen, die sie bauen und sanieren sollen. Für die einfache Fahrt legen sie dabei im Schnitt elf Kilometer zurück. Die Wissenschaftler vom Pestel-Institut kommen dabei auf rund 1,9 Millionen „Baustellen-Kilometer“ im Jahr. „Rein rechnerisch fahren die Bauarbeiter aus Speyer damit rund 48 Mal um die Erde. Klar, mal liegt die Baustelle um die Ecke, oft ist sie aber auch weit entfernt“, so Rüdiger Wunderlich von der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Bei der Untersuchung sind, so das Pestel-Institut, für die Mobilität von Baubeschäftigten relevante Faktoren wie die iedlungsdichte berücksichtigt.

„Das Ergebnis macht deutlich, dass die, die auf dem Bau arbeiten, viel Extra-Zeit am Steuer vom Pkw oder im Baubulli verlieren. Dabei ist die Wegezeit nichts anderes als für den Bau-Job investierte Lebenszeit“, sagt Carsten Burckhardt. Er ist im IG BAU-Bundesvorstand für die Bauwirtschaft zuständig und spricht von „enorm Kilometer-aktiven Bau-Jobs“. Die Fahrten zu den Baustellen seien „echte Zeitfresser“. Trotzdem sei es ein „hartes Stück Arbeit“ gewesen, die Entschädigung der Wegezeit am Tariftisch durchzusetzen. „Die Arbeitgeber haben sich jahrelang dagegen gesträubt“, so Burckhardt.

Die Zeiten, in denen Fahrstrecken von Bauarbeitern einfach unter den Teppich gekehrt wurden, seien jetzt allerdings endgültig vorbei: Für die Strecken zwischen dem Betrieb und der Baustelle bekommen Bauarbeiter, die Tag für Tag von zu Hause aus anfahren, jetzt – je nach Kilometern – zwischen 6 und 8 Euro pro Tag. Wer nicht mit dem Baubulli fährt, sondern das eigene Auto nimmt, bekommt weiterhin zusätzlich Kilometergeld. Auch für Fahrten mit Bussen und Bahnen gibt es eine Erstattung“, erläutert Carsten Burckhardt. Wer auf Montage sei und nicht jeden Tag nach Hause fahren könne, bekomme – abhängig von der Strecke – zwischen 18 und 78 Euro pro Woche.

Mehr Infos dazu gibt es bei der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz: 06 21 – 68 59 99 – 0 und ludwigshafen@igbau.de.
Oder im Internet: igbau.de/Infos-zur-Wegezeitentschaedigung-ab-1.-januar.html.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
14.02.2023

IG BAU will „saubere Baustellen in Speyer“

Kontrollen vom Hauptzollamt Saarbrücken auf dem Bau: 207 Ermittlungsverfahren im 1. Halbjahr 2022

Schwarze Schafe auf dem Bau: Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat kriminelle Praktiken auf Baustellen beklagt. So habe das Hauptzollamt Saarbrücken, das auch für Speyer zuständig ist, allein im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres in der Region insgesamt 207 Ermittlungsverfahren im Baugewerbe eingeleitet. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) deckte bei ihren Kontrollen vor allem illegale Beschäftigung, Sozialbetrug und Mindestlohnverstöße auf. Insgesamt habe die vom Saarbrückener Zoll ermittelte Schadenssumme durch nicht gezahlte Steuern und Sozialabgaben auf dem Bau rund 4,2 Millionen Euro betragen, so die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres leitete das Hauptzollamt Saarbrücken 324 Ermittlungsverfahren auf dem Bau ein. Die Baugewerkschaft beruft sich dabei auf Zahlen, die das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD) zur Kontroll-Bilanz des Zolls auf dem Bau mitgeteilt hat.

„Die hohe Zahl der Ermittlungsverfahren zeigt, dass kriminelle Methoden auf dem Bau auch in unserer Region zum Alltag gehören. Die tatsächlich aufgedeckten Verstöße sind nur die Spitze des Eisbergs“, so der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz, Rüdiger Wunderlich. Neben den vielen „sauber arbeitenden Unternehmen“ gäbe es noch immer unseriöse Firmen, für die Lohndumping und illegale Beschäftigung bei Bauaufträgen zum Geschäftsmodell gehörten. Und Wunderlich warnt vor einer weiteren Zunahme illegaler Machenschaften: „Die hohe Inflation, steigende Bauzinsen, hohe Material- und Energiekosten – alles führt zu einem wachsenden Kostendruck auf dem Bau. Unseriöse Chefs werden deshalb jetzt erst recht versuchen, ihre Kosten durch Lohndumping zu senken. Und sie werden sich noch mehr Tricksereien einfallen lassen, um Steuern und Sozialabgaben zu hinterziehen. Dadurch geraten Arbeitgeber, die sich an den Bau-Tarifvertrag halten, weiter unter Druck.

Vor diesem Hintergrund fordert der IG BAU Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz deutlich mehr Kontrollen und eine stärkere Präsenz des Zolls auf den Baustellen. „Auch in Speyer wollen wir ‚saubere Baustellen‘. Der Staat muss sicherstellen, dass kriminelle Praktiken auf Baustellen keine Chance mehr haben.“ Zudem müssten auffällig gewordene Firmen von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden. „Wir brauchen ein ‚Sündenregister für Schwarzarbeit‘ – eine öffentliche Kartei, in der die Betriebe aufgelistet werden, deren Geschäftsmodell auf illegaler Beschäftigung und Lohnprellerei beruht“, so Wunderlich.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
02.02.2023

Speyer: Zehn Maler- und Lackiererbetriebe mit 60 Beschäftigten

Dickere Lohntüten für die, die das Leben bunt machen

Egal, ob Häuserfassade, Küchenwand oder Kratzer auf der Kühlerhaube beim Auto: Maler und Lackierer in Speyer machen das Leben bunter und schöner. Für ihre Arbeit bekommen sie jetzt mehr Geld. „Mit der Januar-Lohnabrechnung, die Maler und Lackierer im Februar bekommen, gibt es einen deutlichen Sprung nach oben: Ein Geselle verdient jetzt 18,39 Euro pro Stunde. Er hat damit ein Lohn-Plus von 5 Prozent und 152 Euro mehr im Monat auf dem Lohnzettel, wenn er Vollzeit arbeitet“, sagt Rüdiger Wunderlich.

Der Vorsitzende der Handwerker-Gewerkschaft IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz spricht von einem „satten Euro-Anstrich“ beim Lohn, den die IG BAU bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk herausgeholt habe. Neben dem Lohn-Plus hat sich die Gewerkschaft nach eigenen Angaben auch noch für eine Inflationsausgleichsprämie von 600 Euro stark gemacht, die Betriebe, die der Innung angehören, bis zum April auszahlen müssen. Auszubildende bekommen 180 Euro, so die IG BAU. Für die von der Bundesregierung quasi als „Krisen-Puffer-Prämie“ geschaffene Sonderzahlung werden keine Steuern und keine Sozialabgaben fällig. In Speyer gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur zehn Betriebe im Maler- und Lackiererhandwerk mit rund 60 Beschäftigten.

„Wichtig ist auch, dass der Mindestlohn fürs Streichen, Tapezieren und Lackieren deutlich nach oben gegangen ist: Wer den Job nicht gelernt hat und als Seiteneinsteiger arbeitet, muss ab April mindestens 12,50 Euro pro Stunde verdienen. Gelernte Maler dürfen nicht unter 14,50 Euro nach Hause gehen. Das sind die neuen untersten Lohnsockel – die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende Rüdiger Wunderlich. Auch die Auszubildenden der Branche können sich ab Sommer über ein dickeres Portemonnaie freuen: Maler- und Lackierer-Azubis bekommen ab August 30 Euro pro Monat im ersten und zweiten Ausbildungsjahr mehr. Im dritten Lehrjahr verdienen sie dann 1.015 Euro – und damit 35 Euro mehr als bislang, so die IG BAU.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
26.01.2023

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Pfalz

Inflation trifft Beschäftigte in Gaststätten und Bäckereien „mit voller Wucht“ / 2.800 Menschen in Speyer arbeiten zum Niedriglohn – Extra-Lohn-Schub soll ihnen helfen

Gewerkschaft NGG will mit Lohn-Forderung „10 plus X Prozent“ ins Krisen-Jahr 2023 starten

Sie müssen sowieso schon jeden Cent zweimal umdrehen, aber explodierende Lebenshaltungskosten bringen sie jetzt endgültig ans Limit: In Speyer arbeiten rund 2.800 Menschen zum Niedriglohn. Und das, obwohl sie einen Vollzeitjob haben. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hin. Die NGG Pfalz beruft sich hierbei auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Danach liegen 15 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in Speyer beim Einkommen unter der amtlichen Niedriglohnschwelle von derzeit 2.344 Euro brutto im Monat.

„In Restaurants, Hotels, Bäckereien und Metzgereien arbeiten besonders viele Menschen zu Mini-Löhnen. Die rasant steigenden Preise für Energie und Lebensmittel treffen sie mit voller Wucht“, sagt Holger Winkow. Für den Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz ist es deshalb jetzt nötig, „Lohn-Täler anzuheben“. Ziel sei es, möglichst viele Beschäftigte in Speyer von einem „kräftigen Lohn-Plus“ profitieren zu lassen. „Wenn das neue Jahr eine ‚Lohn-Headline‘ hat, dann: ‚10 Prozent plus X‘“, so Winkow.

Die NGG habe sich deshalb für 2023 vorgenommen, eine kräftige und dauerhafte Erhöhung der Löhne durchzusetzen – bei Tarifverhandlungen für ganze Branchen genauso wie bei Haustarifverträgen mit einzelnen Betrieben. „Denn die Verbraucherpreise werden oben bleiben. Ziel ist es deshalb, die Einstiegslöhne auf mindestens 13 Euro pro Stunde anzuheben“, macht NGG-Geschäftsführer Holger Winkow klar.

Neben notwendigen, dauerhaft höheren Löhnen und Gehältern werde sich die NGG Pfalz zusätzlich auch für die kurzfristig wirksame Inflationsausgleichsprämie stark machen. „Bis zu 3.000 Euro ohne Steuern und ohne Abgaben sind ein gutes und zusätzliches Instrument, das die Bundesregierung den Unternehmen an die Hand gegeben hat, um Beschäftigten über die ‚Klippen der Krise‘ zu helfen“, so Winkow.

„Vom Einkauf im Supermarkt bis zum Haarschnitt beim Friseur – überall wird es teurer. So teuer, dass sich gerade Geringverdiener viele Dinge des täglichen Bedarfs nicht mehr leisten können“, warnt Winkow. Eine Bäckereifachverkäuferin habe schon in normalen Zeiten Schwierigkeiten, mit ihrem Geld bis zum Monatsende klarzukommen. „Deshalb brauchen Geringverdiener gerade jetzt einen ‚Extra-Lohn-Schub‘. Denn der Job muss auch in der Krise dafür sorgen, dass es nicht am Nötigsten zum Leben hapert. Eine Vollzeitarbeit darf nicht zum Risikofaktor fürs Portemonnaie werden“, sagt Holger Winkow.

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Pfalz
20.12.2022

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit (ARGE)

Mit Migration Fachkräfte gewinnen: Pilotprojekt von Entwicklungsministerium mit Deutscher Bahn wird konkret

Die Zuwanderung von Fachkräften und Auszubildenden aus Entwicklungsländern kann ein Teil der Lösung für den dramatischen Fachkräftemangel in Deutschland sein. Sie wird darum auch Teil der Fachkräftestrategie, die die Bundesregierung diese Woche beschließen will. Wie die Arbeitsmigration so gestaltet werden kann, dass Migrant*innen, Herkunftsländer und die deutsche Wirtschaft gleichermaßen profitieren, erprobt das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) mit einem Pilotprojekt, an dem auch die Deutsche Bahn (DB) beteiligt ist. In diesem Ausbildungsjahr beschäftigt die Bahn zum ersten Mal zwei Auszubildende aus Tunesien, die im Rahmen des Projekts nach Deutschland gekommen sind. Entwicklungsministerin Svenja Schulze und DB-Personalvorstand Martin Seiler begrüßten die beiden heute zusammen mit der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA) Andrea Nahles und BA-Vorstand Vanessa Ahuja in einer Berliner Werkstatt der DB. Auch die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Yasmin Fahimi, und der Gesandte der tunesischen Botschaft, Chiheb Chaouch, nahmen am Termin teil.

Entwicklungsministerin Svenja Schulze: „Der Fachkräftemangel ist bereits so dramatisch, dass er Wirtschaftskraft und Wohlstand in Deutschlands bedroht. Zugleich fällt es vielen Entwicklungsländern, gerade in Afrika schwer, genügend Jobs für ihre junge, wachsende Bevölkerung zu schaffen. Wir können uns also gegenseitig helfen, so dass alle etwas davon haben: die Migrantinnen und Migranten einen guten Job, die Herkunftsländer Ausbildung und Wissenstransfer, und wir in Deutschland dringend benötigte Fachkräfte. Das Pilotprojekt mit Tunesien und der Deutschen Bahn leistet wertvolle Pionierarbeit, die uns dabei helfen wird, künftig noch größere Lösungen zu entwickeln. Denn auch wenn Arbeitsmigration nur eines von vielen Elementen unserer neuen Fachkräftestrategie sein kann, können wir nicht auf sie verzichten. Eine moderne Einwanderungspolitik beginnt damit, beim Thema Migration aus Entwicklungsländern nicht zuerst an Probleme, sondern auch an Lösungen zu denken.“

Martin Seiler, Personalvorstand der Deutschen Bahn: „Wir stellen weiter auf absolutem Rekordniveau ein, allein 24.000 neue Mitarbeitende in diesem Jahr sollen die Schiene stärken und die Mobilitätswende vorantreiben. Da der Arbeitsmarkt aber immer enger wird, gehen wir in der Personalgewinnung neue Wege – und überschreiten auch Grenzen. Ausländische Fachkräfte werden perspektivisch immer wichtiger für uns und andere Unternehmen im Land. Umso mehr freut es mich, dass das Entwicklungsministerium und die Arbeitsagentur helfen, gute Fachkräfte zu vermitteln und nach Deutschland zu holen. Vor unseren tunesischen Azubis, die mit Mitte zwanzig mit einem One-Way-Ticket hierhergekommen sind, habe ich den allerhöchsten Respekt. Wir werden alles geben, sie optimal zu integrieren und zu qualifizieren.“

Andrea Nahles, Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit „Deutschland braucht Fachkräfte aus dem Ausland, damit der Arbeitsmarkt weiterhin funktioniert. Ohne Zuwanderung würde unser Erwerbspersonenpotential bis 2035 um sieben Millionen Menschen sinken. Erst bei einer jährlichen Nettozuwanderung von 400.000 Personen bleibt das Niveau konstant. Es ist wichtig, die Fachkräfteeinwanderung zu vereinfachen und bürokratische Hürden zu überwinden, um Fachkräfte aus anderen Staaten für unseren Arbeitsmarkt zu begeistern.“

Vanessa Ahuja, Vorstand Leistungen und Internationales ergänzt: „Wir setzen uns zudem für eine faire Migration ein, damit wir Heimatländern keine Fachkräfte abwerben, die dort dringend benötigt werden. Das Projekt THAMM ist dafür ein gutes Beispiel. Die Fachkräfteeinwanderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und entfaltet vor allem dann ihre Wirkung, wenn die beteiligten Akteure im Netzwerk gemeinsam an einem Strang ziehen.“

Während die deutsche Wirtschaft angesichts der alternden Bevölkerung unter einem dramatischen Fachkräftemangel leidet, haben viele Entwicklungsländer mit jungen Gesellschaften großes Interesse an Arbeitsmigration, die ihrer Bevölkerung Zugang zu Wissen und internationaler Ausbildung ermöglicht. Damit Arbeitsmigration für alle Seiten gewinnbringend ist, braucht es eine starke Allianz zwischen Politik und Wirtschaft in Deutschland, sowie den Herkunftsländern, aus denen Fachkräfte und Auszubildende kommen.

Die neue Fachkräftestrategie der Bundesregierung soll dafür die Grundlage legen und auch eine entwicklungsorientierte Handschrift tragen: Das bedeutet, dass auch die Herkunftsländer von regulärer Arbeitsmigration profitieren – beispielsweise durch Wissenstransfer und Ausbildung. Eine faire Anwerbung und Vermittlung an deutsche Arbeitgeber verhindert zudem prekäre Arbeitsverhältnisse und Ausbeutung. Zugleich stellt sie sicher, dass die Anwerbung von Fachkräften und Auszubildenden nicht zu Brain-Drain in den Herkunftsländer führt.

Ein Beispiel für diesen Ansatz ist das Pilotprojekt der Europäischen Union (EU) und des Entwicklungsministeriums zur Arbeitsmigration und -mobilität zwischen Nordafrika und Europa („THAMM“), an dem sich u.a. die DB beteiligt: Es berät und schult die Arbeitsagenturen in Tunesien, Marokko und Ägypten und verknüpft sie mit den Arbeitsagenturen in Belgien, Frankreich und Deutschland. Dadurch sind die Arbeitsagenturen besser in der Lage, die Bedarfe der eigenen Arbeitsmärkte zu erkennen und Fachkräfte mit Migrationswunsch passgenau mit europäischen Unternehmen zusammenzubringen. Deutsche Unternehmen können so (Lehr-)Stellen besetzen, für die auf dem deutschen Arbeitsmarkt keine passenden Kandidat*innen zu finden waren. Fachkräften mit Migrationswunsch wird eine attraktive und sichere berufliche Perspektive in Europa ermöglicht.

Im Projekt THAMM wurden bislang 234 Auszubildende und 44 Fachkräfte aus Tunesien, Marokko und Ägypten an Betriebe in Deutschland vermittelt, darunter die Branchen Hotel- und Gaststätten, Elektro, Metallverarbeitung, Sanitär-Heizung-Klimatechnik, Logistik, Bäckerhandwerk, Baugewerbe und Fachinformatik vermittelt. Zuvor hatten sie Kurse absolviert, in denen sie Deutschkenntnisse erworben haben und auf die deutsche Arbeitskultur und das Leben in Deutschland vorbereitet wurden.

Bei der DB haben bislang zwei Fachkräfte über „THAMM“ die Arbeit aufgenommen, sowie die beiden Auszubildenden, die im September ihre Ausbildung als Elektroniker für Betriebstechnik begonnen haben. Die DB will die Zusammenarbeit im kommenden Jahr ausweiten und weitere Fachkräfte aus Tunesien oder Ägypten über das Projekt gewinnen.

Weitere Informationen zum Pilotprojekt finden Sie unter
http://www.bmz.de/Informationspapier_Faire_Gewinnung_von_Fachkräften-Pilotprojekt_THAMM

Bundesagentur für Arbeit
11.10.2022

Amtsantritt Katrin Krömer: Neuer Gesamtvorstand nimmt Arbeit auf

Mit dem Amtsantritt von Dr. Katrin Krömer zum 1. Oktober ist der neue Vorstand der Bundesagentur für Arbeit komplett. Krömer verantwortet ab sofort die Bereiche Personalmanagement, Organisationsentwicklung, Controlling, Infrastruktur und Einkauf.

Zuvor leitete sie die Personal- und Führungskräfteentwicklung der Deutschen Bahn AG. Mit der BA ist die 49-jährige bereits gut vertraut. Von 2009 bis 2015 verantwortete sie als Geschäftsführerin in der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg die Bereiche Personal, Finanzen und Controlling. Sie folgt auf Christiane Schönefeld, die Ende September in den Ruhestand wechselte.

„Digitalisierung, Demographie und Dekarbonisierung verändern den Arbeitsmarkt. Wir werden den Menschen und Betrieben dabei zur Seite stehen, uns noch kundennäher aufstellen und als moderne, digitale, offene und lernende Organisation weiter stärken. Und wir werden uns selbst noch mehr als attraktive Arbeitgeberin zeigen, denn auch die BA spürt den Wandel am Arbeitsmarkt und steht im Wettbewerb um Fachkräfte“, so Krömer.

Nahles: „Krömer ist doppelter Gewinn“ – Vorstand nun komplett

Bereits zum 1. August hatte Andrea Nahles das Amt der Vorstandsvorsitzenden angetreten. Die 52-jährige verantwortet zudem das Finanzressort und die IT der BA.
„Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Katrin Krömer. Sie ist für die BA ein doppelter Gewinn. Wir begrüßen eine erfahrene Personalmanagerin, die zudem durch ihre Vorerfahrung in der BA ein Gespür für die Organisation mitbringt. Im Vorstand sind wir nun komplett und widmen uns mit voller Kraft den langfristig strukturellen Trends sowie den aktuellen wirtschaftlichen Hürden am Arbeitsmarkt. Wir setzen alles daran, Arbeitslose in Arbeit zu bringen und Beschäftigte im Job zu halten“, sagt Nahles.

Zum Vorstand gehören außerdem Vanessa Ahuja und Daniel Terzenbach. Ahuja fungiert seit Juli als Leistungsvorständin und verantwortet zudem die Familienleistungen und das internationale Geschäft. Zuvor war sie Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bereits seit 2019 gehört Terzenbach dem Vorstand an. Der 42-jährige ist als Vorstand Regionen für Beratung und Vermittlung und führt die Regionaldirektionen.

In der BA arbeiten rund 110.000 Beschäftigte. Davon sind rund 42.000 in den Jobcentern tätig, 5.000 in der Familienkasse.

Bundesagentur für Arbeit
04.10.2022

Tag der Deutschen Einheit: In Ostdeutschland verdienen Frauen weiterhin mehr als Männer

Auch nach 32 Jahren deutscher Einheit sind die Unterschiede zwischen Ost und West immer noch signifikant. In Ostdeutschland liegt etwa das Medianentgelt der Frauen schon seit Jahren über dem der Männer. Im Westen ist es umgekehrt. Insgesamt liegen die Medianentgelte in Ostdeutschland nach wie vor deutlich unter denen im Westen. Die grundsätzliche Tendenz geht dahin, dass die Unterschiede – wenn auch nur langsam – geringer werden.

Frauen in Ostdeutschland verdienen mehr als die Männer

Das Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erreichte 2021 in Ostdeutschland erstmals die 3.000 Euro-Marke und liegt aktuell bei 3.007 Euro. Dabei verdienen die ostdeutschen Frauen mit 3.060 Euro im Mittel 82 Euro mehr als die Männer (2.978 Euro). Der höhere Median der vollzeitbeschäftigten Frauen wird aber durch die deutschlandweit hohe Teilzeitquote der Frauen eingeschränkt. Auch in Ostdeutschland arbeitet fast die Hälfte der Frauen in Teilzeit (49 Prozent).

Im Westen zeigt sich dagegen ein anderes Bild: Dort verdienen die Männer im Mittel 461 Euro mehr als die Frauen und erreichen 2021 ein Medianentgelt von 3.787 Euro.

Die unterschiedlichen Medianentgelte von Männern und Frauen in den beiden großen Landesteilen gehen auf die jeweiligen Branchenstrukturen zurück. In den alten Bundesländern finden sich weitaus mehr große Unternehmen in den von Männern dominierten Branchen mit entsprechenden Tarifstrukturen, wie z.B. dem verarbeitenden Gewerbe. Demgegenüber ist in Ostdeutschland der Frauenanteil in Branchen mit Tariflöhnen relativ hoch, z.B. in der öffentlichen Verwaltung oder dem Gesundheitswesen.

Tendenz: die Unterschiede werden geringer

Insgesamt verzeichneten die Löhne und Gehälter 2021 im Osten einen kräftigeren Zuwachs als im Westen: Während in den alten Bundesländern die Medianentgelte um 86 Euro stiegen, konnten die Vollzeitbeschäftigten in Ostdeutschland ein Plus von 117 Euro erzielen. Damit verringerte sich 2021 erneut der Ost-West-Unterschied bei den Löhnen und Gehältern. Er beträgt aber immer noch 619 Euro. Im Jahr zuvor betrug der Abstand noch 650 Euro. 2017 lag der Unterschied noch bei 739 Euro.

Mehr Infos unter:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/entgelte-2017-2021-nach-geschlecht-bund-und-laendern_ba147561.pdf

Link zum Entgeltatlas:
https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/?pk_vid=df797693d44a6055166368279688d00e

Bundesagentur für Arbeit
01.10.2022

Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres auch für Leiharbeit möglich

Die Bundesregierung hat den vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit bis Ende des Jahres beschlossen und nun zusätzlich festgelegt, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer ab dem 01. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2022 ebenso unterstützt werden können.

Es gilt: Bis zum 31. Dezember 2022 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als zehn Prozent der Arbeitszeit haben. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab dem 1. Oktober 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen.

Unverändert bleibt: Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte nur dann erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:

Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Förderung von Weiterbildung
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

Übersicht der Regelungen im Allgemeinen

Bezugsdauer

  • Zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022: Bis zu 28 Monate, längstens bis 30. Juni 2022.
  • Ab dem 01. Juli 2022: Bis zu 12 Monate

Bezugshöhe

  • Zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022:
  • Ab dem 4. Bezugsmonat: 70/77* Prozent des entfallenen Nettoentgelts bei Lohnausfall von mindestens 50 Prozent
  • Ab dem 7. Bezugsmonat: 80/87* Prozent des entfallenen Nettoentgelts bei Lohnausfall von mindestens 50 Prozent

*Beschäftigte mit mind.1 Kind

  • Ab dem 01. Juli 2022: 60/67* Prozent des entfallenen Nettoentgelts

*Beschäftigte mit mind.1 Kind

Minijob

  • Zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022: Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung bleibt anrechnungsfrei
  • Ab dem 01. Juli 2022: Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, wird angerechnet

Bundesagentur für Arbeit
30.09.2022

Arbeitsmarkt im September 2022 – Weiter insgesamt stabile Lage trotz des schwierigen Umfelds

„Der Arbeitsmarkt ist trotz steigender Preise und der Sorge vor Energieknappheit insgesamt weiter stabil. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind zu Beginn der Herbstbelebung gesunken. Die Arbeitskräftenachfrage gibt aber auf sehr hohem Niveau leicht nach“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im September: -62.000 auf 2.486.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +21.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der beginnenden Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit im September 2022 gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 62.000 auf 2.486.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 14.000 zugenommen. Verglichen mit dem September des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 21.000 höher. Die Anstiege hängen auch mit der Erfassung der arbeitslosen ukrainischen Geflüchteten zusammen. Ohne Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit wäre die Entwicklung deutlich besser ausgefallen. Die Arbeitslosenquote sank von August auf September um 0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im August auf 3,0 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 26.000 gestiegen, was sich mit der zunehmenden Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen erklärt. Die Unterbeschäftigung lag im September 2022 bei 3.251.000 Personen. Das waren 51.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. September für 44.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 99.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit war die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit weiter rückläufig.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lassen weiter einen Aufwärtstrend erkennen, der aktuell jedoch schwächer wird. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im August 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat geringfügig um 4.000 gesunken. Mit 45,60 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 501.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juni auf Juli 2022 um 16.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Juli nach Hochrechnungen der BA um 598.000 auf 34,33 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,36 Millionen Personen hatten im Juli 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 140.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,18 Millionen ausschließlich und 3,18 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht ausschließlich auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuem Personal hat im September erkennbar nachgelassen, bewegt sich aber weiter auf hohem Niveau. So waren 873.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 74.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 11.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im September 2022 um 2 auf 132 Punkte.

Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit

698.000 Personen erhielten im September 2022 Arbeitslosengeld, 51.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im September bei 3.809.000. Gegenüber September 2021 war dies ein Anstieg um 110.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
30.09.2022

BA erreicht zweiten Platz beim eGovernment-Wettbewerb in Kategorie „Nachhaltigkeit durch Digitalisierung

Eine Fachjury aus Verwaltungs-, IT- und Wissenschaftsexpertinnen und -experten vergibt den zweiten Platz an die Bundesagentur für Arbeit in der Kategorie „Nachhaltigkeit durch Digitalisierung“.

Mit dem Beitrag „Wald, Wasser, Watt – Das Projekt E-Justiz spart nachhaltig Ressourcen“ hat die BA beim diesjährigen 21. eGovernment-Wettbewerb in der Kategorie „Nachhaltigkeit durch Digitalisierung“ den zweiten Platz gewonnen. Die Jury überzeugte, dass die BA im Austausch mit Justizbehörden nicht mehr auf Papierakten setzt. Der Rechtsverkehr mit Anwältinnen und Anwälten und Gerichten läuft seit Mitte des Jahres 2020 elektronisch. Verfahrens- und Arbeitsabläufe werden beschleunigt; das manuelle Ausdrucken und Versenden von umfangreichen Dokumenten entfallen. Es lassen sich durch den Wegfall von Papier-, Druck-, Scan- und Portokosten mehrere Millionen Euro pro Jahr einsparen. Ressourcen werden geschont: Der elektronische Versand und Empfang von Nachrichten und Akten zwischen BA und Justiz spart jährlich rund 25 Millionen Blätter bedrucktes Papier. Dies entspricht einem Papierstapel in einer Höhe von 2,5 Kilometer. Die Herstellung der Menge Recyclingpapier würde pro Jahr circa
110 Tonnen CO2-Emissionen verursachen sowie 2.500 Kubikmeter Wasser und 500.000 Kilowattstunden Strom verbrauchen.

Andrea Nahles, Vorstandsvorsitzende der BA: „Der zweite Platz ist eine tolle Wertschätzung für die gesamte IT-Landschaft der BA. Der Preis wurde uns nahezu zeitgleich mit dem zehnjährigen Geburtstag der Einführung der elektronischen Akte in der BA verliehen. Umso mehr freut es mich, dass die Jury anerkennt, dass wir im öffentlichen Sektor schon sehr weit in Sachen Digitalisierung sind und unsere Bemühungen auf das Konto der immer wichtiger werdenden Nachhaltigkeit einzahlen.“

Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter der BA: „Dank der Vorarbeit der letzten Jahre können wir den Bürgerinnen und Bürgern sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur moderne IT-Verfahren und eServices zur Verfügung stellen. Die Digitalisierung der zwischenbehördlichen Zusammenarbeit ermöglicht es uns zugleich, wichtige Ressourcen wie Energie und Wasser einzusparen – getreu unserem Motto: Die Akten und Daten sollen elektronisch wandern, nicht die Menschen.“

Der „Wettbewerb zur Digitalisierung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung“, kurz eGovernment-Wettbewerb, ist seit 21 Jahren einer der anerkanntesten Gradmesser für eGovernment-Aktivitäten im deutschsprachigen Raum. Schirmherrin des Wettbewerbs ist Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser. Zahlreiche Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sind auch dieses Jahr wieder dem Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb gefolgt. Ein unabhängiger Stab von Expertinnen und Experten bewertet jeden Wettbewerbsbeitrag. Die Jury setzt sich aus Verwaltungs-, IT-, eGovernment- und Wissenschaftsexpertinnen und -experten zusammen. In sechs Kategorien treten im Finale je drei Projekte an. Zudem gibt es einen Publikumspreis.

Bundesagentur für Arbeit
13.09.2022

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Stadtwerke wegen Brückentags geschlossen

Am Montag, 31.10.2022, bleiben die Stadtwerke in der Industriestraße geschlossen. Der
Bereitschaftsdienst und die Mitarbeiter der Abfallentsorgung sind natürlich im Einsatz.

Stadtwerke Speyer GmbH
28.10.2022

Glasfaser-Ausbau: Großes Interesse im Speyerer Norden

Nachfassaktionen im Westen geplant

13.08.19 Die Stadtwerke Speyer (SWS) investieren 555.000,- Euro in die die Akquiese und Vorplanung füpr das Glasfaser-Teilausbaugebiet „Auestrasse“ in Speyer und beginnen in diesem Gebiet mit der Errichtung eines leistungsfähigen Glasfasernetzes für ein Hochgeschwindigkeits-Internet und modernste und schnellste Kommunikation leisten damit einen erheblichen Beitrag die Stadt zur „Smart City Speyer“ zu machen.

Die Stadtwerke Speyer (SWS) wollen den Bürgerinnen und Bürgern in der Domstadt ein modernes und zukunftsfähiges Glasfasernetz zur Verfügung stellen. Dazu betont SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring: „Die digitalen Datenmengen steigen kontinuierlich an. Schnelles Internet ist heute genauso wichtig wie Strom, Wärme und Wasser. Als Infrastrukturdienstleister der Stadt Speyer wollen wir daher das Netz der Zukunft für alle bauen.“

Ende Oktober endet die Vorvermarktung von fünf weiteren Glasfaser-Ausbaugebieten, sogenannten Clustern. Dabei handelt es sich um die Bereiche „Lange Gewann“ und „Birkenweg“ in Speyer-Nord, in Speyer-West um die Gebiete „St. Otto“ und „Berliner Platz“ sowie um das Neubaugebiet „Russenweiher“ im Süden der Domstadt.

Im Speyerer Norden ist das Interesse am schnellen Internet am größten. „In den Gebieten „Lange Gewann“ und „Birkenweg“ haben sich bereits über 700 Haushalte für einen Glasfaseranschluss entschieden“, informiert Georg Weyrich, Teamleiter Unternehmensentwicklung/Marketing bei den SWS. Die aktuelle Abschlussquote liege derzeit knapp unter 40 Prozent. Die Vorvermarktungsphase werde daher bis 18. November verlängert. Wie bei vorhergehenden Clustern müsse die Abschlussquote in dem jeweiligen Gebiet die 40 Prozent erreichen, damit der Ausbau realisiert werden könne, sagt Weyrich und macht auf ein besonderes Angebot aufmerksam: „Nur während der Vorvermarktungsphase ist der Glasfaser-Hausanschluss kostenfrei zu haben.“

Bei den Gebieten in Speyer-West war die Vorvermarktung mit nur 15 Prozent im ersten Schritt nicht erfolgreich. Dazu erklärt Weyrich: „Im Vergleich zu Ausbaugebieten im Norden mit vielen Einfamilienhäusern ist die Bebauung in den Gebieten „St. Otto“ und „Berliner Platz“ durch Mehrfamilienhäuser geprägt. Hier fehlen noch Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften, die im Norden mit der GEWO bereits bestehen und gut funktionieren.“ Insbesondere die Abstimmung bei der Hausinstallation stelle bei Wohnblocks die Vorvermarktung vor besondere Herausforderungen. Bühring ergänzt: „Wir geben die Cluster aber nicht auf, sondern wollen Gebiete, die zunächst nicht die erforderliche Abschlussquote von 40 Prozent erreichen, bündeln. Mitte 2023 ist es plant, mit Nachfassaktionen durchzustarten. Nur gemeinsam mit Eigentümergemeinschaften und Wohnungsbaugesellschaften können wir den digitalen Ausbau in Speyer flächendeckend realisieren. Unser Personal berät Gemeinschaften umfassend und erstellt individuelle Angebote.“

Auch im fünften Cluster um das Neubaugebiet „Russenweiher“ wäre es der Struktur mir Mehrfamilienhäusern geschuldet, dass die Anschlussquote mit derzeit 14 Prozent noch gering sei, sagt Weyrich und informiert: „Trotz der bislang geringen Quote wollen wir die Vorvermarktungszeit bis 30. November verlängern, da es bei der Erschließung des Neubaugebiets Synergien mit der Verlegung der Versorgungsleitungen und Hausanschlüsse gibt.“ Nach Ende der Vermarktung könnten eventuell auch Teilgebiete erschlossen werden, so der SWS-Projektleiter zu einer möglichen Vorgehensweise, sollte die Quote nicht zu schaffen sein. Wichtig für alle Bewohner*innen des Neubaugebietes sei es, sich schon heute die Infrastruktur von morgen zu sichern.

Termine vereinbaren und registrieren können sich Interessierte jederzeit unter www.swsglasfaser.de. Auch aktuelle Ausbaugebiete und Quoten sind hier einsehbar. Weitere Kontaktmöglichkeiten: Tel. 06232/625-1024, E-Mail: info@stadtwerke-speyer.de. Anlaufstelle vor Ort: Kundenzentrum der SWS in der Industriestraße 23.

Bislang profitieren die Bürgerinnen und Bürger im Cluster Auestraße von den Vorteilen der Glasfaser. Im südlichen Teil von Speyer-Nord geht der Ausbau im Dezember 2022 zu Ende. Im Cluster Meisenweg/Bussardweg im nördlichen Teil von Speyer-Nord war die Vorvermarktung mit einer Abschlussquote von über 56 Prozent erfolgreich. Abseits der Cluster wurden bereits zahlreiche Schulen, Unternehmen und digitale Einrichtungen wie z. B. das Media:TOR Speyer ans Netz gebracht.

Stadtwerke Speyer GmbH
27.10.2022

SWS warnen vor vermeintlichem Partner nowenergy

Keine Zählernummern und persönliche Daten weitergeben

In den letzten Tagen meldeten sich zahlreiche Kundinnen und Kunden bei den Stadtwerken Speyer (SWS). Sie informierten darüber, dass sie von dem Unternehmen nowenergy GmbH aus Berlin angerufen wurden. Personen am Telefon gaben vor, mit den SWS zusammenzuarbeiten. Sie verlangten Zählernummern sowie weitere persönliche Daten und gaben vor, günstigere Energieverträge anzubieten.

Die SWS distanzieren sich von den Anrufen. SWS-Mitarbeitende wenden sich nur bei Rückfragen an Kundinnen und Kunden, dann wird eine Speyerer Nummer im Display angezeigt. Der Wechsel zu anderen Energielieferanten ist gerade auch in der Energiekrise keine Alternative. Mehr als 40 Händler mussten in den letzten Monaten die Belieferung einstellen, da sie kurzfristig an der Börse beschafften und die hohen Beschaffungspreise nicht mehr zahlen konnten. Die SWS bieten auch in der Energiekrise moderatere Konditionen, da sie vorausschauend und langfristig Energie einkaufen.

Die SWS stellen klar, dass sie weder Kooperationen mit anderen Energiehändlern haben noch Verträge/Tarifwechsel am Telefon anbieten bzw. Zählerdaten und Bankdaten abfragen. Die SWS raten, generell keine persönlichen Daten, Zählerstände, Energieverbräuche, Bankverbindungen usw. weiterzugeben. Wird man unerwünscht kontaktiert, sollten Name, Firma und Telefonnummer des Anrufenden notiert werden. Sofern genaue Angaben zu den Anrufenden gemacht werden können, ist es möglich, gemeinsam juristische Schritte einzuleiten.

Wer Rückfragen hat bzw. Unterstützung benötigt, wendet sich unter Tel. 06232/625-0 oder E-Mail: vertrieb@stadtwerke-speyer.de an die SWS.

Stadtwerke Speyer GmbH
21.10.2022

SWS Investieren in Panattoni-Park in Solarenergie

„Bislang größte Photovoltaikanlage“

Auf dem Logistikgebäude in der Speyerer Brunckstraße haben die SWS ihre bislang größte Photovoltaikanlage installiert.
Foto: Emondo

Die Stadtwerke Speyer (SWS) arbeiten weiter an den Klimazielen für die Domstadt. Vor wenigen Tagen wurde die Installation einer vollflächigen Photovoltaikanlage auf dem neuen Logistikgebäude des ehemaligen Projektentwicklers Panattoni in der Speyerer Brunckstraße abgeschlossen.

Die Gesamtleistung der Anlage beträgt 1.889 Kilowatt. 1.137 Tonnen Kohlendioxid werden jährlich durch die Erzeugung vor Solarstrom eingespart. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler äußerte sich zu dem Projekt: „Ich freue mich über den sehr positiv verlaufenen Prozess der Grundstücksentwicklung durch Panattoni, die Umsetzung der zahlreichen Nachhaltigkeitsmaßnahmen und die Installation einer Photovoltaikanlage auf der gesamten Dachfläche des Neubaus in enger Kooperation mit unseren Stadtwerken.“ Ebenfalls beeindruckt von der vollflächigen Anlage sagte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring: „Die Solarenergie bietet mit Abstand das größte Potenzial für Erneuerbare Energien in der Stadt. Auf dem Logistikgebäude in Speyer-West konnten wir unsere bislang größte Photovoltaikanlage realisieren – bei diesem Projekt gemeinsam mit den Fachleuten des Solateurs Emondo.“ Solarenergie sei zuverlässig, wirtschaftlich attraktiv und im Betrieb komplett CO2-frei. Seine Forderung lautet daher: „Wir müssen die Solarenergie noch viel konsequenter einsetzen und alle zur Verfügung stehenden Flächen dafür nutzen.“

SWS und Emondo übernahmen die Errichtung der Photovoltaikanlage, die eine Hallengrundfläche von etwa 17.700 Quadratmetern aufweist. 4.748 Module mit jeweils einer Leistung von 400 Watt – ausgerichtet nach Ost und West – produzieren insgesamt 1.813.600 Kilowattstunden Sonnenstrom im Jahr. Umgerechnet bedeutet das: 605 Einfamilienhäuser könnten damit versorgt werden. In Betrieb gehen soll die Anlage 2023. Wegen Lieferengpässen kann die Trafostation nicht direkt installiert werden.

Die verfügbare Solarstrommenge wollen die SWS im neuen Jahr über unterschiedliche Wege vermarkten. „Zum einen ist es möglich, interessierte Bürger*innen mit unserem Regionalstrom zu versorgen“, informierte Christoph Doll, Teamleiter Geschäftskunden/Handel bei den SWS und ergänzte: „Dazu beabsichtigen wir, die neue Photovoltaikanlage in unsere Regionalstrom-Plattform zu integrieren. Dort können Interessierte Energie aus Wind- und Solaranlagen aus der Region beliebig kombinieren oder den vorgeschlagenen Mix beziehen.“ Zudem will man Geschäftskunden an dem Solarstrom vor Ort partizipieren lassen. „Individuell definierte Anteile können über das Verteilnetz bilanziell zu Lieferstellen durchgeleitet und so in die Stromlieferverträge integriert werden“, erläuterte Christoph Doll.

Text: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH Foto: Emondo
18.10.2022

Speyerer Entenrennen: Erlöse aus Verkauf verteilt

Fünf Vereine und Einrichtungen können sich freuen

3.000 Euro erbrachte der Verkauf der 1.500 Enten „Lenny Long“, die am Altstadtfest-Samstag auf dem Speyerbach ins Rennen gingen. Soziale Einrichtungen und Vereine konnten sich mit der Beschreibung anstehender Projekte für eine Spende aus diesem Topf bei den Stadtwerken Speyer (SWS) bewerben.

  • Nun ist die Entscheidung gefallen. 1.000 Euro erhält die Speyerer Karnevalgesellschaft (SKG) für die Anschaffung von Turnschläppchen und Gardestiefel für zwei Kinder-Gardegruppen.
  • 500 Euro gehen als Zuschuss an den Kinder- und Jugendzirkus Bellissima für ein neues Zirkuszelt.
  • Den gleichen Betrag erhält die Soziale Anlaufstelle Speyer (SAS), um Schlafsäcke und Isomatten für bedürftige Menschen anschaffen zu können.
  • Auch die Freie Reformschule Speyer (FRS) bekommt 500 Euro. Damit soll das Außengelände kreativ gestaltet werden – unter anderem durch das Anlegen und Pflegen einer Gartenecke mit Gemüse- und Kräuterbeeten.
  • Zu guter Letzt freut sich der Offene Kanal Speyer (OK Speyer) über 500 Euro für die Produktion eines Seniorenmagazins.

Stadtwerke Speyer (SWS)
26.09.2022

Blaue Tonne auf dem Vormarsch – das Aus für die Papiersäcke

Auch bei Säcken für Papier/Pappe/Kartonagen (PPK) gibt es derzeit keinen Nachschub. Die Lieferketten sind gestört. Bei einer Ausschreibung der Entsorgungsbetriebe Speyer (EBS) gingen keine Angebote ein. Eine Direktanfrage ergab eine Verdopplung der Preise. Für die Jahresmenge müssten statt 50.000 jetzt 100.000 Euro gezahlt werden – und das mit unbestimmten Lieferzeiten. „Um Ressourcen zu schonen und die Müllgebühren nicht zu belasten, nutzen wir diese Konstellation, um uns vom Sammelsack für Papier zu trennen“ kündigt der Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer Wolfgang Bühring als Betriebsführer der
EBS an.

Kein Einwegplastik mehr fürs Papier

Seit 2008 gibt es in Speyer die kostenfreie Blaue Tonne in drei verschiedenen Größen zum Einsammeln von Papier und Pappe. 6515 solcher Behälter sind heute schon im Einsatz. Trotzdem werden immer noch 1,2 Mio. Plastiksäcke jedes Jahr ausgegeben, von denen nur ca. die Hälfte über die Sammlung zurückkommen. Der Rest wird wohl zweckentfremdet eingesetzt.

Für die Nachhaltigkeit und den Klimaschutz ist es dringend notwendig, Plastikartikel für die einmalige Nutzung zurückzudrängen. Die Wertstoffsäcke stehen seit langem in der Diskussion. Für Papier sind die Alternativen schon da.

Die Blaue Tonne gibt es in der 120-Liter- und 240-Liter-Ausführung. Für Hausgemeinschaften und Gewerbe bieten die EBS 1.100-Liter-Container an. Kartonagen können – fest ineinandergesteckt oder gebündelt – unverpackt an die Straße gestellt werden. Auch verschnürte Zeitungen und Zeitschriften werden mitgenommen. An regnerischen Tagen ist es vorteilhaft, das Sammelgut erst morgens um 6 Uhr bereitzulegen.

Stadtwerke Speyer (SWS)
22.09.2022

Trinkwasserflaschen für alle 1. Klassen

Lebensmittel Nr. 1 ist idealer Durstlöscher

Auch in diesem Jahr erhalten alle Erstklässler in der Domstadt von den Stadtwerken Speyer (SWS) zum Schulstart eine sprudelfeste Trinkflasche geschenkt. 470 Stück sind bei allen Grundschulen zusammen schon in der letzten Woche angeliefert worden. Immer gut gefüllt sollte die Flasche parat stehen, wenn sich die kleinen Köpfe beim Buchstabieren und Addieren anstrengen.

Der lustige Wassertropfen, der auf dem Flaschenbauch hervorlugt, möchte jeden Tag daran erinnern, dass Trinkwasser der ideale Durstlöscher ist – zuckerfrei, mit wichtigen Mineralien und überall präsent. Dafür sorgen die Stadtwerke-Mitarbeiter, die für die Förderung und Verteilung des Trinkwassers zuständig sind. So kommt das Lebensmittel Nr. 1 zuverlässig bei jedem zu Hause und auch in der Schule an.

Stadtwerke Speyer (SWS)
06.09.2022

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (DRV)

Energie sparen: Rentenversicherung am 31. Oktober geschlossen

Um die Einsparung von Energie zu unterstützen, ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz in Speyer am Montag, den 31. Oktober, geschlossen. Am „Brückentag“ zwischen dem Wochenende und Allerheiligen ist der Rentenversicherungsträger daher nicht erreichbar. Das gilt auch für die Auskunfts- und Beratungsstelle, die Gutachterstelle und den Betriebsprüfdienst.

Die Maßnahme ist Teil des Energiesparkonzepts der DRV Rheinland-Pfalz. Da die DRV-Gebäude an Wochenenden und Feiertagen nicht beheizt werden, würde ein on-off-Betrieb lediglich für einen Werktag unverhältnismäßig viel Energie verbrauchen.

Die DRV bittet ihre Kunden um Verständnis. Für allgemeine Auskünfte ist auch am 31. Oktober das bundesweite Servicetelefon 0800 1000 48 00 geschaltet. Rund um die Uhr stehen die Online-Services unter www.drv-rlp.de zur Verfügung. Ab Mittwoch, den 2. November, ist die DRV Rheinland-Pfalz wieder wie gewohnt erreichbar.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
14.10.2022

Sparkasse Vorderpfalz

Experten informieren über Erbrecht

Der Eintritt ist frei, das Platzangebot begrenzt. Eine telefonische Anmeldung unter 0621/5992-3222 ist erforderlich.

Jetzt anmelden, solange Plätze frei sind. Die Sparkasse Vorderpfalz lädt am 29. November um 18.30 Uhr zur Vortagsveranstaltung „Erben und Vererben“ mit Fachvorträgen ein.
Foto: Fotolia.com

Schlösschen Kleinniedesheim – Nachlassregelung, Erbengemeinschaft, Pflichtteil: Da kann einiges schief laufen. Hilfestellung hierbei soll die Vortragsreihe „Erben und Vererben“ der Sparkasse Vorderpfalz bringen. Die nächste Veranstaltung findet am 29. November im Schlösschen Kleinniedesheim (Großniedesheimerstr. 1) statt. Die Veranstaltung beginnt um 18.30 Uhr, Einlass ist ab 18 Uhr. Eine Fachanwältin für Erbrecht und die Generationenmanager der Sparkasse Vorderpfalz informieren über eine sinnvolle Nachlassplanung.

Der eigene Tod ist ein Thema, das viele Menschen gerne verdrängen. Wer sein Hab und Gut nach dem Ableben in die richtigen Hände legen möchte, sollte das zu Lebzeiten durch ein gültiges Testament festlegen. Die gesetzliche Erbfolge muss nicht immer den Wünschen und Vorstellungen des Verstorbenen entsprechen. Doch auch wer bereit ist, seinen letzten Willen niederzuschreiben, sieht sich mit vielen Fragen konfrontiert: Wie muss ein Testament aussehen? Wer ist erbberechtigt? Wie können die Erben Steuern sparen? Welche Rolle übernimmt ein Testamentsvollstrecker? Soll ich eventuell einen Teil meines Vermögens in eine Stiftung einbringen? Und wann ist es ratsam, ein Erbe anzunehmen oder auszuschlagen? Antworten hierauf geben die Fachvorträge der Fachanwältin für Erbrecht und die Generationenmanager der Sparkasse. Der Eintritt zu den Vorträgen ist kostenlos, das Platzangebot ist jedoch begrenzt. Eine telefonische Sitzplatzreservierung ist bei der Sparkasse Vorderpfalz unter der Nummer 0621/5992-3222 erforderlich.

Text: Sparkasse Vorderpfalz GmbH Foto: Fotolia.com
27.10.2022

Geld für Schuldnerberatungsstellen in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis

Sparkasse Vorderpfalz unterstützt die Schuldnerberatungsstellen in ihrem Geschäftsgebiet mit 66.105 Euro

Schuldnerberatung ist ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes. Mit 66.105 Euro unterstützt die Sparkasse Vorderpfalz die Arbeit der Schuldnerberater in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis.
Foto: Fotolia.com

Institutionelle Schuldnerberatung ist heute ein fester und wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes. Menschen in finanzieller Notlage erhalten dort kompetente Beratung und Lebenshilfe. Mit einer Spende von insgesamt 66.105 Euro unterstützt die Sparkasse Vorderpfalz erneut die Schuldnerberatungsstellen in ihrem Geschäftsgebiet. Wie in den Vorjahren wird damit die Arbeit der Schuldnerberater in Ludwigshafen (43.830), Speyer (6.075) und dem Rhein-Pfalz-Kreis (16.200) gefördert. Die Sparkassen leisten als einzige Bankengruppe einen Beitrag zur Finanzierung der Schuldnerberatung. Dabei sind sie, gemessen an ihrem Marktanteil, deutlich seltener als andere Kreditinstitute Gläubiger überschuldeter Haushalte.

Dem Problem der Überschuldung begegnet die Sparkasse Vorderpfalz nicht nur durch die aktive Unterstützung von Schuldnerberatungsstellen, sondern auch durch vielfältige Präventionsmaßnahmen, mit dem Ziel, ihre Kunden vor der „Schuldenfalle“ zu bewahren. So gehe beispielsweise jeder Kreditvergabe eine ausführliche und verantwortungsvolle Beratung voraus, die insbesondere die finanzielle Belastbarkeit des potentiellen Kreditnehmers berücksichtige. Weitere Informationen zu Finanzthemen gibt es auch beim Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe „Geld und Haushalt“. Im Internetportal unter www.geldundhaushalt.de finden sich Bestellmöglichkeiten für Broschüren und Planungshilfen sowie Online-Angebote. Die Ratgeber von „Geld und Haushalt“ sind für alle Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Einrichtungen kostenfrei, teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit.

Text: Sparkasse Vorderpfalz GmbH Foto: Fotolia.com
11.10.2022

Sparkasse Vorderpfalz lädt zu Weltspartagswochen ein

Oliver Kolb, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz, empfiehlt: „Lassen Sie sich zum kommenden Weltspartag von unseren Experten einen Anlage-Check machen. Er schafft Klarheit und gibt Impulse, wie jeder Einzelne seine individuellen Ziele unter den gegebenen Rahmenbedingungen erreichen kann“.

Am 28. Oktober ist Weltspartag. Auch in diesem Jahr lädt die Sparkasse Vorderpfalz wieder zu Weltspartagswochen ein. Kinder und Jugendliche können ihr Erspartes vom 17. Oktober bis zum 4. November in ihre Sparkassen-Geschäftsstelle bringen und an Gewinnspielen teilnehmen. Zu gewinnen gibt es Drachen-Kuscheltiere für Kinder sowie drei Nintendo Switch inklusive Ring Fit Adventure für Jugendliche. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/weltsparwochen.

Sparen schafft Sicherheit

Oliver Kolb, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz, betont: „Der im Oktober 1924 ins Leben gerufene Weltspartag erinnert jährlich an die Bedeutung des Sparens. Auch heute ist es wichtig, regelmäßig Geld zur Seite zu legen, um sich ein finanzielles Polster und damit Sicherheit zu schaffen. Aber: Wer sein Erspartes vermehren möchte, sollte sein Geldanlageverhalten gründlich überdenken und Strategien gegen den Kaufkraftverlust entwickeln – insbesondere vor dem Hintergrund einer deutlich gestiegenen Inflationsrate. Hierzu gibt es viele Möglichkeiten. In Zeiten der Niedrigzinsphase ist die breit aufgestellte Geldanlage sehr wichtig. Deshalb empfehlen wir allen Sparerinnen und Sparern, sich bei uns beraten zu lassen, wie sie ihr Geld bei der veränderten Zinssituation anlegen können. Wertpapiere, Fondsparpläne und auch Nachhaltigkeitsfonds können helfen bei der hohen Inflation gegenzusteuern, beispielsweise mit dem exklusiven Fonds „Sparkasse Vorderpfalz Select Deutschland N“, der für einen klaren Nachhaltigkeitsgedanken steht. Weitere Informationen hierzu gibt es unter www.sparkasse-vorderpfalz.de. Mein Tipp: Lassen Sie sich zum kommenden Weltspartag von unseren Experten einen Anlage-Check machen. Er schafft Klarheit und gibt Impulse, wie jeder Einzelne seine individuellen Ziele unter den gegebenen Rahmenbedingungen erreichen kann“.

Sparkasse Vorderpfalz
13.10.2022

Vorstandsverträge mit Thomas Traue und Ulli Sauer verlängert

Das Vorstandsteam der Sparkasse Vorderpfalz: Die Verlängerung der Vorstandsverträge von Thomas Traue (Bildmitte), Ulli Sauer (r.) und Oliver Kolb (l.) sorgen für Kontinuität.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Vorderpfalz hat die Verträge von Vorstandsvorsitzenden Thomas Traue (60) und Vorstandsmitglied Ulli Sauer (48) frühzeitig um weitere fünf Jahre verlängert. Den Gesamtvorstand komplettiert Oliver Kolb (46), dessen Vertrag als Vorstandsmitglied bereits Ende letzten Jahres ebenso um fünf Jahre verlängert wurde.

Zur Person:

Thomas Traue wurde 1962 in Hannover geboren. Der 60-jährige Dipl.-Sparkassenbetriebswirt hat seine Karriere 1986 bei der Sparkasse Hannover begonnen. Nach seinem Studium am Bonner Lehrinstitut für das kommunale Sparkassen- und Kreditwesen übernahm Traue 2000 die Firmenkundenleitung der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau. 2002 wurde er dort zum stellvertretenden Vorstandsmitglied ernannt. Bei der Sparkasse Vorderpfalz ist Traue seit 2006 als Vorstandsmitglied und seit 1. April 2018 deren Vorstandsvorsitzender.

Oliver Kolb wurde 1975 in Böblingen geboren. Der 46-jährige Diplom-Betriebswirt (BA) hat seine Karriere 1996 bei der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen begonnen. Nach dem Studium und der Tätigkeit als Individualkundenberater übernahm Kolb 2002 dort die Leitung der Abteilung Vorstandssekretariat und Kommunikation. 2011 wurde er Regionalbereichsleiter Privat- und Individualkunden und im August 2013 zum stellvertretenden Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ernannt. Seit 09.10.2017 verantwortet er das Vorstandsressort Privatkunden der Sparkasse Vorderpfalz.

Ulli Sauer wurde 1974 in Ulm an der Donau geboren. Der 48-jährige Diplom-Betriebswirt (BA / MBA) hat seine Karriere 2000 bei der Kreissparkasse Göppingen begonnen. 2004 übernahm er die stellvertretende Leitung Zentrale Kreditanalyse, 2009 wurde er Regionaldirektor Firmenkunden und 2016 zum stellvertreten Vorstandsmitglied Firmenkunden der Kreissparkasse Göppingen ernannt. Seit 01.09.2018 verantwortet er das Vorstandsressort Firmenkunden und Private Banking der Sparkasse Vorderpfalz.

Sparkasse Vorderpfalz
05.10.2022

Sparkasse Vorderpfalz: Planspiel Börse ist am 4. Oktober gestartet

Jugendliche tauchen in Börsenalltag ein und handeln mit Aktien und Wertpapieren

Das Planspiel Börse der Sparkasse Vorderpfalz ist gestartet: Wer am Ende gewinnt, bestimmt nicht nur der Depotgesamtwert, sondern auch die Erträge aus nachhaltigen Geldanlagen.

Die Sparkasse Vorderpfalz veranstaltet wieder ihr kostenloses Online-Lernspiel Planspiel Börse. Bisher haben sich 41 Schülergruppen aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis angemeldet. Noch bis zum 17. November können sich weitere Interessenten unter www.planspiel-boerse.de anmelden und teilnehmen. Als digitales Online-Lernprojekt kann das Planspiel Börse überall gespielt werden – im Klassenzimmer, Zuhause oder unterwegs.

Über das eingerichtete Wettbewerbsdepot können die Teilnehmenden mit 50.000 Euro fiktivem Startkapital handeln und eigene Anlagestrategien entwickeln. Doch nicht nur der strategisch kluge Einsatz des fiktiven Startkapitals steht im Vordergrund – das Planspiel Börse möchte die Teilnehmenden auch für einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld sensibilisieren. Wer am Ende gewinnt, bestimmt nicht nur der Depotgesamtwert, sondern auch die Erträge aus nachhaltigen Geldanlagen. Zum Spielende am 31. Januar 2023 werden alle Depots miteinander verglichen und die Siegerteams ermittelt. Die erfolgreichsten Schüler der Sparkasse Vorderpfalz erhalten Geldpreise im Gesamtwert von 1.500 Euro und Teams mit dem höchsten Nachhaltigkeitsertrag zusätzlich 300 Euro. Auf Bundesebene werden die besten Teams zur Siegerehrung nach Frankfurt eingeladen. Weitere Informationen zum Planspiel Börse gibt es unter www.planspiel-boerse.de. Dort können sich die Teilnehmer noch bis zum 17. November kostenlos für das Spiel anmelden.

Sparkasse Vorderpfalz
05.10.2022

Zinssicherheit rückt weiter in den Fokus

Polychronis Michailidis, Leiter Bausparen und Versicherungen der Sparkasse Vorderpfalz: „Ein Bausparvertrag unterstützt nicht nur beim staatlich geförderten Sparen, sondern garantiert auch sichere Darlehenszinsen bei der späteren Finanzierung der eigenen vier Wände“.

In Zeiten stetig steigender Zinsen richtet sich der Blick vieler Immobilienkäufer und Käuferinnen, Eigentümer und Eigentümerinnen mit laufender Baufinanzierung auf Möglichkeiten, den jetzt noch niedrigen Bauzins so lange wie möglich festzuschreiben. Dabei rückt der Zinsanstieg der vergangenen Monate den vermeintlich konservativen Bausparvertrag für die Zinssicherung wieder in den Fokus – sei es für den Immobilienerwerb, die sichere Anschlussfinanzierung oder die Modernisierung der eigenen vier Wände.

Darlehenszinsen werden oft nicht für die gesamte Kreditlaufzeit vereinbart, üblich ist in Deutschland ein Zeitraum von 10 oder 15 Jahren. Danach wird der Baukredit zu den dann gültigen Konditionen neu abgeschlossen. „Fehlt in einer Immobilienfinanzierung eine dauerhafte Zinssicherung, wie sie ein Bausparvertrag bietet, führen steigende Zinsen zu deutlich höheren Belastungen bei den monatlichen Kreditraten und auch den Gesamtkosten“, informiert Polychronis Michailidis, Leiter Bausparen und Versicherungen der Sparkasse Vorderpfalz.

Niedrige Bauzinsen für Anschlussfinanzierung sichern

„Je länger eine Immobilienfinanzierung dauert, desto größer wird das Risiko, bei einer Anschlussfinanzierung ohne Zinssicherung unter Druck zu geraten“, betont Michailidis. Seit Jahresbeginn haben sich die Zinsen für ein zehnjähriges Annuitätendarlehen in etwa verdreifacht. Konjunktur-Experten gehen von weiteren Zinssteigerungen aus.

„Wer bereits seine eigenen vier Wände finanziert oder noch erwerben möchte, kann sich mit einem Bausparvertrag günstige Zinsen über die gesamte Kreditlaufzeit langfristig sichern und gleichzeitig unter bestimmten Voraussetzungen von staatlichen Förderungen profitieren“, so Michailidis. Insbesondere bei einer anstehenden Anschlussfinanzierung sei ein Bausparvertrag gerade jetzt unerlässlich. „Finanzierer sichern sich damit die aktuell immer noch sehr niedrigen Zinsen des Bauspardarlehens und verringern so deutlich ihr Zinsrisiko in der Zukunft“, so Michailidis.

Auch die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 09/2022) stellt mit Blick auf die Zinsrallye der vergangenen Monate fest, dass der klassische Nutzen des Bausparens, nämlich der Schutz vor steigenden Zinsen, derzeit wieder zum Tragen kommt. Michailidis informiert: „Mit einem Bausparvertrag sichern sich Kunden schon viele Jahre im Voraus günstige Zinsen für ihre Finanzierung – unabhängig vom Auf und Ab am Kapitalmarkt.“

Sparkasse Vorderpfalz
28.09.2022

Neuentwicklung des Sparkassen-Quartiers: Zwischenentscheid beim Architektenwettbewerb

Der im April ausgeschriebene Architektenwettbewerb für die Neuentwicklung des Sparkassen-Quartiers der Sparkasse Vorderpfalz in der Wormser Str. 39 in Speyer ist noch nicht final entschieden. In einem freien Architektenwettbewerb hatten sechs Architekturbüros ihre Vorstellungen für eine Umgestaltung des Sparkassen-Quartiers eingebracht. Ziel der Neuentwicklung des Sparkassen-Quartiers ist es, den Sparkassenkunden weiterhin ein zeitgemäßes Banking zu bieten. Zugleich soll ein Beitrag für die Attraktivität der Speyerer Innenstadt geleistet und ein Teil der Fläche wohnwirtschaftlichen Zwecken zugeführt werden. Geplant sind u. a. Mietwohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 2.900 qm bei einer Sozialquote von 25%.

Das unabhängige Beurteilungsgremium – bestehend u.a. aus Mitgliedern der Stadt Speyer, des Gestaltungsbeirats der Stadt Speyer, der DAL Bautec, und der Sparkasse unter der Leitung des renommierten Architekten Prof. Zvonko Turkali – hat am Mittwoch drei herausragende Entwürfe in die engere Wahl gezogen, sieht aber noch Ergänzungsbedarf. „Die endgültige Entscheidung kann noch nicht getroffen werden, da uns nun drei Entwürfe vorliegen, die allesamt sehr attraktiv und durchdacht sind. Daher sind weitere Details notwendig, um den finalen Gewinner zu küren“, so Thomas Traue, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Vorderpfalz. „Wir haben im heutigen Entscheidungsprozess intensive und konstruktive Gespräche geführt. Schließlich ist es unser erklärtes Ziel, die beste Lösung für die Stadt zu finden und umzusetzen“, betont der Sparkassenchef.

Wie geht es weiter?

Im nächsten Schritt werden die drei finalisierten Architekturbüros ihre Entwürfe weiter ergänzen, damit sich das Beurteilungsgremium im Laufe des Jahres für eines der Büros entscheiden kann. Anschließend folgt die Vorstellung des Siegerentwurfs im Verwaltungsrat der Sparkasse und den Gremien der Stadt. Vertragsverhandlungen mit dem Gewinner und die weitere Konkretisierung der Umsetzung beginnen Anfang des kommenden Jahres.

Sparkasse Vorderpfalz
14.09.2022

Sparkassenstiftung: Förderanfragen können jederzeit gestellt werden

Auch Vereine und Vorhaben, die nicht so häufig im Rampenlicht stehen, können sich mit ihren Projekten um eine Förderung bewerben.

Die Kuratoriumsvorsitzende Ilona Volk betont, dass die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Schifferstadt seit 1994 einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Schifferstadt leistet.

Schifferstadt – Die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Schifferstadt weist darauf hin, dass jederzeit Online-Förderanfragen unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen gestellt werden können. Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Kuratorium.

Sparkassenstiftung engagiert sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ilona Volk, Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung, betont: „Die Sparkassenstiftung leistet seit ihrer staatlichen Anerkennung am 7. März 1994 einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Schifferstadt. Sie unterstützt die breite Vielfalt bürgerschaftlichen Engagements. Gefördert werden die Bereiche Kunst und Kultur, Heimatpflege und Heimatkunde, Sport, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz sowie die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Ich freue mich sehr, dass wir mit der Erweiterung der Satzung, seit kurzem auch die Bereiche Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe in Schifferstadt unterstützen können“.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Sparkassenstiftung, informiert: „Wir unterstützen Vorhaben in Schifferstadt, die möglichst vielen zugute kommen. Meine Empfehlung: Bewerben Sie sich mit ihrem Projektvorhaben bei unserer Sparkassenstiftung“.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Stiftung, betont: „Eine Gesellschaft, die zusammenhält und an der wir alle teilhaben können: Dafür steht die Sparkasse Vorderpfalz. Und dafür stehen auch unsere Sparkassenstiftung in Schifferstadt. Kontinuität und Verlässlichkeit der Mittelvergabe ermöglichen es die in Schifferstadt vorhandenen kulturellen und sozialen Strukturen zu unterstützen. Meine Empfehlung: Bewerben Sie sich mit ihrem gemeinwohlorientierten Projektvorhaben bei unserer Sparkassenstiftung. In vielen Fällen können wir helfen“.

Sparkasse Vorderpfalz
14.09.2022

Losglück: Auto beim PS-Sparen gewonnen

Freute sich über den Gewinn eines MINI Cooper SE: Die Eheleute Ursula und Manfred Nickel aus Oggersheim (Bildmitte). Die Fahrzeugpapiere und -schlüssel wurden von Axel Bevier (r.) und Jenifer Stefanowicz (l.) übergeben.
Foto Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus

Über einen MINI Cooper SE können sich die Eheleute Ursula und Manfred Nickel aus Oggersheim freuen. Bei der Auslosung des PS-Sparens der rheinland-pfälzischen Sparkassen fiel der Hauptpreis auf eines ihrer Lose. Die langjährigen PS-Sparer staunten nicht schlecht als Axel Bevier, Leiter der Geschäftsstelle Ludwigshafen-Oggersheim der Sparkasse Vorderpfalz und ihre Beraterin Jenifer Stefanowicz, die frohe Botschaft überbrachte.

Um gewinnen zu können benötigt man ein PS-Los, das es in allen Geschäftsstellen der Sparkasse Vorderpfalz zum Preis von 5 Euro zu kaufen gibt. Vier Euro wandern auf ein Sparkonto und ein Euro beträgt der Einsatz für die Auslosung mit monatlichen Gewinnen bis zu 25.000 Euro und einem Auto. Es profitieren aber nicht nur die Gewinner der monatlichen PS-Auslosungen, denn ein Teil des Los-Einsatzes fließt wieder in die Region zurück, als Spenden an Vereine und gemeinnützige Organisationen. Weitere Informationen gibt es unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/pslose. Dort können auch PS-Lose Online gekauft werden.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus
01.09.2022

Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier

Lifestyle-Marke für Garten und Haus: RESTBERRY eröffnet in Q 6 Q 7

  • Murat Özcan: „Wir lieben Garten, Pflanzen und die Natur“
  • RESTBERRY eröffnet direkt neben Sallys Flagship Store im 1. OG von Q 6 Q 7
  • Meet & Greet mit Murat Özcan morgen [29.10.2022] zwischen 10 und 19 Uhr
Murat Özcan, Vater der Lifestyle-Marke RESTBERRY.
Foto: RESTBERRY

RESTBERRY, die neue Lifestyle-Marke für Garten und Haus aus dem „Sallycon Valley“ in Waghäusel, eröffnete gestern [27.10.2022] direkt neben Sallys Flagship Store im 1. Obergeschoss von Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. Murat Özcan hat die Marke gemeinsam mit seiner Ehefrau, YouTube-Star Saliha „Sally“ Özcan, entwickelt. RESTBERRY möchte die Garten- und Pflanzenwelt mit naturverbundenem Lifestyle, zeitlosem Design und viel Liebe zum Garten und zur Natur verändern. Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann: „Sally hat vor zwei Jahren ihren Flagship-Store bei uns eröffnet. Jetzt auch Murats modernes Shop-Konzept zu beheimaten ist für uns eine konsequente Weiterentwicklung. Mit der Lifestyle-Marke RESTBERRY wird Q 6 Q 7 auch für Garten- und Pflanzenfreunde eine der führenden Shopping-Adressen in der Metropolregion Rhein-Neckar.“ Von 10 bis 19 Uhr ist der RESTBERRY-Store morgen an seinem ersten Tag geöffnet. Ab 10 Uhr steht Murat Özcan für ein Meet & Greet zur Verfügung.

„Wir lieben Garten, Pflanzen und die Natur“, schwärmt Murat Özcan. „Aus einer Anfangsidee über Pflanzen mit Superkräften ist in unserer Kreativschmiede, dem Sallycon Valley, die neue Marke RESTBERRY entstanden. Wir möchten die Garten- und Pflanzenwelt mit naturverbundenem Lifestyle, zeitlosem Design und viel Liebe zum Garten und zur Natur verändern. Das alles ist für uns das pure Leben – dem Alltag entfliehen und die Seele auftanken.“

RESTBERRY ist eine moderne Lifestyle-Marke für alle Gartenliebhaber und leidenschaftliche Menschen, für die die Farbe Grün mehr als nur ein Wort ist. Ziel des RESTBERRY-Teams ist es nicht nur, Gartenträume anhand von Produkten und Werkzeugen wahr werden zu lassen, sondern zu motivieren, wieder mehr zur Natur zu finden und den eigenen grünen Raum zu schaffen. 

Neben Murat und Saliha „Sally“ Özcan steht hinter RESTBERRY ein Team aus Pflanzenexperten, Visionären und Designern, die das Ziel verfolgen, die Gartenwelt etwas zu verschönern und das Leben zu bereichern. Mit effizienten und innovativen Produkten fördern sie den grünen Daumen und machen dadurch das Gärtnern nicht nur optisch schön, sondern auch kinderleicht.

Die Produktpalette reicht von besonderen Pflanzen über ausgewählte Accessoires und Fashion bis hin zu hilfreichen Dingen fürs Gärtnern. RESTBERRY hat ein einzigartiges Sortiment aus Produkten zusammengestellt, die durch Qualität und Langlebigkeit überzeugen. Zum Teil sind es sogar handgefertigte, mit Liebe hergestellte Unikate.

Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann, Geschäftsführer der CRM – Center & Retail Management GmbH, die Q 6 Q 7 betreibt: „Q 6 Q 7 steht seit der Eröffnung vor mehr als sechs Jahren für außergewöhnliche, kreative Konzepte. Die besondere Lifestyle-Marke RESTBERRY entspricht deshalb perfekt unserer Grundstrategie, mit der wir uns auch als Vorreiter in einer Branche sehen, die vor neuen Herausforderungen steht. Mit der Lifestyle-Marke RESTBERRY wird Q 6 Q 7 zudem auch für Garten- und Pflanzenfreunde eine der führenden Shopping-Adressen in der Metropolregion Rhein-Neckar.“

Neben RESTBERRY hat vor zwei Wochen auch Baby Walz und gestern [27.10.2022] Ravensburger in Q 6 Q 7 eröffnet. Eine weitere Neueröffnung folgt in wenigen Wochen: MediaMarkt wird in Kürze seine Kunden im fast gesamten 1. Obergeschoss von Q 7 begrüßen.

Text: CRM – Center & Retail Management GmbH Foto: RESTBERRY
28.10.2022

Spiel & Spaß für die ganze Familie: Ravensburger eröffnet in Q 6 Q 7

  • Breite Produktauswahl, Neuheiten und Spezial-Angebote am Eröffnungswochenende
  • Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann: „Großartige Erweiterung des Portfolios im Quartier“
  • Weitere Neueröffnungen: Baby Walz, Restberry, MediaMarkt
Eröffneten am Donnerstag [27.10.2022] den „Ravensburger Pop up Store“ in Q 6 Q 7 Mannheim (von links): Anne Müntinga (Deputy Store Manager), Siglinde Nowack (Geschäftsführung), Marlis Ehrenbeck (Q 6 Q 7 Retail & Quartier-Verantwortliche), Sigrid Schmidt (Store-Mitarbeiterin), Hendrik Hoffmann (Geschäftsführer der CRM Center & Retail Management GmbH), Christiane Tillmann (Head of Operations Retail GSA), Rosa Meyer (Store-Manger).
Foto: Ravensburger Freizeit & Promotion GmbH

In Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. ist der Spiel- und Spaß-Faktor abermals deutlich angestiegen: Nach dem Start von YULLBE GO, dem Virtual-Reality-Abenteuer des Europa-Park im September, eröffnete heute [27.10.2022] Ravensburger, deren Markenzeichen das blaue Dreieck ist, einen Pop-up-Store. In diesem geradezu fantastischen Raum lässt sich die große Produktvielfalt der Ravensburger-Gruppe mit den Marken Ravensburger, BRIO und ThinkFun entdecken. Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann: „Wir freuen uns sehr über diese hervorragende Erweiterung unserer Angebotspalette. Ravensburger passt perfekt zu uns.“

Das blaue Dreieck von Ravensburger ist eine der führenden Marken für Puzzles, Spiele und Beschäftigungsprodukte in Europa sowie für Kinder- und Jugendbücher im deutschsprachigen Raum. Ravensburger ist ein traditionsreiches Familienunternehmen, das vor fast 140 Jahren in Oberschwaben gegründet wurde und gleichermaßen für die Werte Freude, Bildung und Gemeinsamkeit steht, die gerade in unserer heutigen schnelllebigen Welt zunehmend wichtiger werden. In diese Erlebniswelt können alle Altersgruppen jetzt im Quartier Q 6 Q 7 in Mannheim eintauchen. Dazu gehört auch eine breite Auswahl an Puzzles. Und auf die Kleinsten wartet ein BRIO-Spieltisch zum Ausprobieren, Spielen und Spaß haben.

Ergänzt wird das Produkt-Portfolio durch die Spielzeuge der schwedischen Marke BRIO und Produkte des US-Spieleverlags ThinkFun. Während ThinkFun mit Logikspielen dafür sorgt, dass der Verstand spielerisch trainiert wird, zeichnet sich BRIO durch hochwertiges Holzspielzeug für die Kleinsten aus.

Speziell zur Eröffnung hat Ravensburger abwechslungsreiche Angebote der verschiedenen Kategorien zusammengestellt. Mit dem BRIO Adventskalender gibt es sogar schon das passende Geschenk für die Vorweihnachtszeit. Und das Beste: Am Eröffnungswochenende lockt ein Glücksrad mit attraktiven Preisen.

Am Donenrstag [27.10.2022] wurde der „Ravensburger Pop up Store“ offiziell eröffnet. Dabei handelt es sich um einen temporären Store, der hinsichtlich des Ladenaufbaus vom eigentlichen Ravensburger Store-Konzept abweicht. Siglinde Nowack aus der Geschäftsführung der Ravensburger Freizeit & Promotion GmbH: „Wir sind froh, jetzt auch in Q 6 Q 7 Mannheim mit einem „Ravensburger Pop Up Store“ vertreten zu sein und freuen uns sehr auf die ersten Kunden und darauf, unsere breite Ravensburger Produktvielfalt aufzeigen zu können.“

Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann, Geschäftsführer der CRM – Center & Retail Management GmbH, die Q 6 Q 7 betreibt: „Spiel und Spaß spielen eine zunehmend große Rolle bei uns in Q 6 Q 7. Ravensburger passt perfekt in den Marken-Mix. Exklusive Angebote und ausgezeichnete Beratung zu Produkten von höchster Qualität, das erwarten unsere großen und kleinen Kundinnen und Kunden in Q 6 Q 7. Ravensburger wird sie begeistern!“

Neben Ravensburger hat vor zwei Wochen auch Baby Walz in Q 6 Q 7 sein Geschäft eröffnet. Weitere Neueröffnungen folgen in den kommenden Tagen und Wochen: Die Gartenzubehör-Marke „Restberry“ aus dem „Sallycon Valley“ präsentiert sich direkt neben Sallys Flagship Store und MediaMarkt wird in Kürze seine Kunden im fast gesamten 1. Obergeschoss von Q 7 begrüßen.

Text: CRM – Center & Retail Management GmbH Foto: Ravensburger Freizeit & Promotion GmbH
27.10.2022

Komplette Baby-Ausstattung und mehr: Baby Walz eröffnet in Q 6 Q 7

  • Am 15.10.2022 große Eröffnung mit Intensiv-Beratung und vielen Aktionen
  • Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann: „Hervorragende Bereicherung für Vielfalt im Quartier“
  • Weitere Neueröffnungen: Restberry, Ravensburger, MediaMarkt
Herausragende Einkaufserlebnisse und vielfältige Gastronomie: Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. mit dem belebten Münzplatz.
Foto: Johannes Vogt für Q 6 Q 7

Baby Walz macht Q 6 Q 7 Mannheim jetzt auch zur Shopping-Adresse Nr. 1 in der Metropolregion Rhein-Neckar für die Allerjüngsten: Alles was zur kompletten Baby-Ausstattung gehört und mehr findet sich in Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. Mit zahlreichen Angeboten und Attraktionen eröffnet Baby Walz morgen [15.10.2022] sein Geschäft im 1. Obergeschoss von Q 6 mit Expertenberatung durch Vertreter der Hersteller wie bugaboo, Joie, Joolz, Nuna und Werner Christ Baby, mit Glücksrad, tollen Aktionen und Rabatten von bis zu 150 Euro. Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann: „Baby Walz ist eine hervorragende Bereicherung für die ohnehin schon große Vielfalt in Q 6 Q 7.“

Die Nachricht, dass Nachwuchs ins Haus steht, gehört für (werdende) Eltern zu den glücklichsten Momenten im Leben. Einer der wichtigsten frühen Begleiter der wachsenden Familie ist Baby Walz mit seiner Komplettausstattung für den Nachwuchs bis drei Jahre: Hochstühle, Kleidung, Pflegeartikel, Umstandsmode, Stillzubehör, Sicherheitsartikel, Reisebetten, Schlafzubehör, Babytragen, Toilettenaufsätze, Badehandtücher, Spannbetttücher, Oberbetten, Babybetten und noch viel mehr… – den Bedarf der jüngsten Familienmitglieder deckt Baby Walz von A bis Z, sowohl im neuen Geschäft im Mannheimer Quartier Q 6 Q 7 als auch online. Im Quartier steht die ausführliche Beratung im Vordergrund. Filialleiterin Melanie Müller und ihr Team werden zur Eröffnung am Samstag [15.10.2022] zusätzlich von Außendienstmitarbeitern und Beratungspersonal zahlreicher Hersteller – von bugaboo und Joie über Joolz und Nuna bis Werner Christ Baby – unterstützt.

Beratung ist ohnehin das A und O bei Baby Walz. Regionalleiterin Susanne Scherer empfiehlt, Beratungstermine vorab zu vereinbaren. Dann steht ein:e Mitarbeiter:in exklusiv für ausführliche Beratung zur Verfügung und kann diese nach den Wünschen der Eltern auch schon vorbereiten.

Es sind jedoch nicht nur die Eltern, die Fragen stellen. Die Experten von Baby Walz fragen mindestens eben so häufig, um optimal beraten zu können, beispielsweise nach der Größe des Kofferraums – um sicher zu sein, dass der Wunsch-Kinderwagen auch hinein passt.

Zur Eröffnung am Samstag haben sich Melanie Müller und ihr Team zahlreiche Aktionen überlegt. Neben der Intensiv-Beratung durch die Hersteller lockt ein Glücksrad mit tollen Geschenken – vom Autositz bis zum Buggy. Darüber hinaus gibt es Rabatte bis zu 150 Euro. Sechs Baby-Walz-Mitarbeitende betreuen die Kunden derzeit in Q 6 Q 7 Mannheim. „Wir wollen uns aber noch verstärken“, so Melanie Müller: „Wer Interesse hat, kann einfach bei uns im Laden vorbeischauen und sich vorstellen.“

Baby Walz in Q 6 Q 7 ist ein Multi-Channel-Store, wie Regionalleiterin Susanne Scherer erläutert: „Alle Artikel aus unserem Online-Shop können Sie sich kostenlos in die Filiale schicken lassen und umgekehrt schicken wir Ihnen auch alle Artikel aus unserem Store im Quartier gerne nach Hause.“

Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann freut sich über das neue Angebot: „Baby Walz ist nicht nur eine hervorragende Bereicherung für die ohnehin schon große Vielfalt in Q 6 Q 7, sondern passt auch perfekt in den Marken-Mix. Ausgezeichnete Beratung in einer modernen Atmosphäre zum Wohlfühlen mit Produkten von höchster Qualität, das erwarten unsere Kundinnen und Kunden in Q 6 Q 7 und das wird sie begeistern.“

Weitere Neueröffnungen folgen in den kommenden Wochen: Die Gartenzubehör-Marke „Restberry“ aus dem „Sallycon Valley“ eröffnet direkt neben Sallys Flagship Store, ebenso wird Ravensburger bald in seinen neuen Shop in Q 6 Q 7 einladen und MediaMarkt wird in Kürze seine Kunden im fast gesamten 1. Obergeschoss von Q 7 begrüßen.

Text: CRM – Center & Retail Management GmbH Foto: Johannes Vogt für Q 6 Q 7
14.10.2022

Q 6 Q 7: Reisen durch virtuelle Welten im Herzen von Mannheim

  • Mannheims erster Bürgermeister Christian Specht eröffnet VR-Attraktion YULLBE in Q 6 Q 7
  • Michael Mack lobt Standort: „Werden Europa-Park-Feeling nach Mannheim bringen“
  • Hendrik Hoffmann: „YULLBE ist weiteres Ausrufezeichen für außergewöhnliche Konzepte“
Eröffneten YULLBE GO in Mannheim (von links): Nicolas Mack, Christian Specht (1. Bürgermeister Mannheim), Miriam und Michael Mack, Influencer Younes Zarou, Achim Ihrig (Geschäftsführer Dienstleistungen bei DIRINGER & SCHEIDEL), Hendrik Hoffman (Geschäftsführer Quartier Q 6 Q 7), Thomas Wagner (Geschäftsführer VR Coaster).
Foto: Thomas Tröster für Europa-Park

Das war ein unterhaltsames „Go“ für YULLBE GO im Quartier Q 6 Q 7 im Herzen der Mannheimer Innenstadt. Am 23.09.2022 wurde die Virtual Reality Attraktion feierlich eröffnet. Inmitten des Stadtquartiers können sich Teilnehmer ab acht Jahren (ohne Begleitung der Eltern ab zwölf Jahren) nun auf eine Vielzahl virtueller Abenteuer freuen. Alle aktuellen YULLBE GO Angebote stehen den Gästen aus der Rhein-Neckar-Region ab sofort zur Verfügung und machen den Einkaufstrip so zum besonderen Erlebnis für die ganze Familie.

Influencer Younes Zarou war der erste Spieler der YULLBE GO Experience in Mannheim.
Foto: Thomas Tröster für Europa-Park

Mit einer VR-Brille und einem Handtracker ausgerüstet, bewegen sich Teilnehmer von YULLBE GO frei im Raum und stürzen sich in immersive Abenteuer. Ob bei einer abenteuerlichen Entdeckungstour durch den verzauberten Europa-Park mit Ed und Edda, einer Mission ins Weltall oder bei einer waghalsigen Verbrecherjagd – die VR-Experience begeistert Groß und Klein gleichermaßen. Feierlich eröffnete Christian Specht, erster Bürgermeister der Stadt Mannheim, am 23.09.2022 den neuen Standort und freute sich über das innovative Angebot: „Es ist eine besondere Auszeichnung für die Stadt Mannheim, von nun an ein Stück Europa-Park zu beheimaten. Der neue YULLBE GO Standort im Quartier Q 6 Q 7 verbindet virtuelles Entertainment und analoges Shopping zu einem innovativen Erlebnis, eine absolute Bereicherung für unsere zukunftsorientierte Stadt.“ Die Kooperation mit dem Europa-Park sei auch für die Stadt wichtig: „Wir brauchen Frequenz in unseren Innenstädten und müssen dabei auf neue Medien und Innovationen setzen. Deshalb ist diese Eröffnung weit mehr als nur ein Shop-Konzept. Ganz herzlichen Dank all jenen, die dies möglich gemacht haben.“

Auch die Social-Media-Größe Younes Zarou, einer der erfolgreichsten Influencer weltweit mit mehr als 60 Millionen Followern auf Instagram, YouTube und TikTok, der durch seine kreativen Videos bekannt wurde, zeigte sich bei der Eröffnung beeindruckt von der Vielfalt der virtuellen Erlebnisse.

Besichtigten den in Europa-Park- und Rulantica-Motive getauchten Verbindungssteg von Q 6 Q 7 (von links): Achim Ihrig, Christian Specht, Michael und Miriam Mack, Hendrik Hoffman, Nicolas Mack, Christian von Elverfeldt (Geschäftsführer MACK Rides).
Foto: Thomas Tröster für Europa-Park

Ab sofort können die Kunden des Quartier Q 6 Q 7 ihren Einkaufsbummel oder den Restaurantbesuch in der Mannheimer City durch das neue Angebot zu einem großartigen Ausflug mit Freunden und Familie ausweiten. Michael Mack, geschäftsführender Gesellschafter des Europa-Park und Gründer von MackNeXT, lobt den einmaligen Standort: „Mit YULLBE GO kommt nicht nur unsere innovative und starke VR-Attraktion nach Nordbaden, wir werden in Zukunft auch ein bisschen Europa-Park Feeling nach Mannheim bringen. Hier gibt es Geschenkideen für jedes Alter, vor allem aber werden auch Ed Euromaus und seine Freunde immer wieder in Q 6 Q 7 zu Gast sein und die Kunden mit tollen Mitmach-Aktionen begeistern.“ Der neue Store von YULLBE GO bietet eine große Auswahl an Europa-Park Souvenirs, außerdem können Tickets für Deutschlands größten Freizeitpark sowie für die Wasserwelt Rulantica direkt vor Ort erworben werden. Damit ist die Neueröffnung eine ideale Ergänzung zum bestehenden Angebot des Quartier Q 6 Q 7.

Als urbaner Treffpunkt für Einheimische und Touristen in Mannheim zählt das Quartier zu den attraktivsten Besuchermagneten der Quadratestadt. Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann über die Zusammenarbeit: „Dass das zukunftsweisende Projekt YULLBE jetzt bei uns in Q 6 Q 7 Einzug halten kann, ist auch dem persönlichen Engagement der Familie Mack und der Unternehmerfamilie von DIRINGER & SCHEIDEL zu verdanken: Das ist für mich ein Beleg, wie die Zusammenarbeit von erfolgreichen Familienunternehmen dazu führen kann, dem Wettbewerb immer einen Schritt voraus zu sein.“

YULLBE GO in Mannheim wurde am 23.09.2022 feierlich eröffnet.
Foto: Thomas Tröster für Europa-Park

Hoffmanns besonderer Dank bei der Eröffnungsveranstaltung galt Frankreichs Honorarkonsul in Mannheim, Folker Zöller, der die Verbindung zwischen der Europa-Park-Gesellschafterfamilie und Q 6 Q 7-Management hergestellt hatte. „Mit dieser Eröffnung setzten wir mit Q 6 Q 7 ein weiteres Ausrufezeichen für außergewöhnliche Konzepte. Viele unserer Besucher warten neugierig darauf, YULLBE auszuprobieren.“ Hoffmann überreichte Michael Mack als Dank „für Ihr Vertrauen, mit YULLBE bei uns in Q 6 Q 7 zu starten“ ein „Namensgeschenk“, wie es nur Mannheim kann: Das Autokennzeichen „MA-CK 1978“, „für allzeit freie Fahrt durch unsere Stadt.“

Text: CRM – Center & Retail Management GmbH Foto: Thomas Tröster für Europa-Park
29.09.2022

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS)

BAFA-Zuschüsse bei Sanierungen von Immobilien

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. informiert über die Fördermöglichkeiten einzelner energetischer Sanierungsmaßnahmen

Sanierungsmaßnahmen an „in die Jahre gekommenen“ Ein- oder Mehrfamilienhäusern sind aufwändig und für viele Eigentümer in heutigen Zeiten kaum ohne Kredit oder finanzielle Unterstützung umsetzbar. Staatliche Förderungen oder KfW-Kredite helfen bei der Finanzierung und Kostenreduzierung. Aufgrund der allgemeinen Haushaltslage hat der Staat allerdings einige Fördersätze zuletzt deutlich reduziert oder komplett gestrichen. Besonders bei der Umsetzung einzelner energetischer Sanierungsmaßnahmen können Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften aber weiter von Fördermitteln profitieren. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) klärt auf, welche Programme das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung stellt, um Investitionsanreize zu energetischen Sanierungen zu schaffen und das Bewusstsein für Nachhaltigkeit zu stärken.

Die in diesem Sommer durchgeführte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hatte reduzierte Fördersätze, überarbeitete Förderbedingungen, ein neues Bonussystem und eine Neuordnung der Zuständigkeiten von KfW und BAFA zur Folge. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist weiter wie bisher für die Vergabe von Krediten zuständig, bewilligt im Bereich Förderungen aber künftig nur noch Maßnahmen für Sanierungen und Neubauten von Effizienzhäusern. Das dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstellte BAFA übernimmt ab sofort die gesamte Bundesförderung für effiziente Gebäude – das umfasst jedoch keine Komplettsanierungen, sondern ausschließlich Einzelprojekte in Bestandsimmobilien (BEG EM). Da der Bund zur Senkung der CO2-Emission und zum Erreichen seiner Klimaziele den Anteil erneuerbarer Energien steigern möchte, unterstützt er über diese BAFA-Programme Investitionen in energetische Sanierungen in Bestandsbauten (Wohngebäude) je nach Maßnahme mit 15 bis – in Einzelfällen und unter Erhalt weiterer Boni – rund 40 Prozent der förderfähigen Kosten (höchstens 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr). Ein großer Mehrwert: Anders als bei einem KfW-Kredit müssen BAFA-Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Erhöhung der Energieeffizienz eines Hauses (Fenster, Türen, Dämmung von Außenwänden und Dächern) sowie in den Bereichen Anlagentechnik (u.a. energieeffiziente Klima- und Lüftungsanlagen in Wohngebäuden) oder Heizungstechnik (u.a. Einbau umweltfreundlicher Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien). Die Zuschüsse können im Bereich „Anlagen zur Wärmeerzeugung“ je nach Art der neu installierten Heizung zwischen 10 bis 25 Prozent der förderfähigen Investitionssumme liegen. Biomassenheizungen werden mit 10 Prozent, Solarthermieanlagen und Wärmepumpen sogar mit 25 Prozent bezuschusst. Dr. Oliver Martin, Vorstandsvorsitzender des VDIV-RPS: „Für den Austausch alter Öl-, Kohle-, strombetriebener Nachtspeicherheizungen oder mindestens 20 Jahre alter Gasheizungen wurde zusätzlich ein Bonus von weiteren 10 Prozent ausgelobt, wenn die Anlage durch eine energieeffiziente Biomasseheizung, Wärmepumpe oder erneuerbare Energie-Hybridheizung ersetzt und nach der Sanierung auf das Beheizen des Gebäudes mit fossilen Brennstoffen verzichtet wird, was leider nicht in allen Liegenschaften so auch im Detail umgesetzt werden kann und daher regelmäßig auch auf hierauf spezialisierte Fachplaner und Experten zurückgegriffen werden sollte.“

BAFA-Programme bezuschussen auch die Optimierung bestehender Heizanlagen, etwa durch den Einbau moderner effizienter Umwälz- oder Wasser-Zirkulationspumpen, die Optimierung der Wärmepumpen oder die Dämmung der Rohrleitungen mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Außerdem wird die Fachplanung oder Baubegleitung von energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen unter anderem mit Hilfe eines Energie-Effizienz-Experten mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Laut BAFA sind die förderfähigen Kosten für diese Beratung pro Kalenderjahr bei Ein- bis Zweifamilienhäusern auf 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern auf 2.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Übrigens: Neben den genannten energetischen Sanierungen sind anteilig auch Bauaktivitäten rund um die eigentliche Einzelmaßnahme förderfähig. Dazu zählen beispielsweise das Eindecken des neu gedämmten Daches mit neuen Dachziegeln sowie anfallende Maurer- oder Malerarbeiten. Eine detaillierte Übersicht über die energetischen Förderbereiche bei der Sanierung von Wohn- oder Nichtwohngebäuden, die maximale Zuschusshöhe und die Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung bietet die BAFA-Homepage unter www.bafa.de. Hier ist auch das ausführliche Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen abrufbar; darüber hinaus finden Interessierte Informationen über die einzelnen Schritte der Antragstellung. Antragsberechtigt für die BAFA-Programme für Wohngebäude sind unter anderem Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften oder Wohnungsbaugenossenschaften. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht für Antragssteller allerdings grundsätzlich nicht. Dr. Oliver Martin: „Der Antrag ist vor Baubeginn online einzureichen. Zudem müssen alle Fördervoraussetzungen erfüllt sein, da sonst kein positiver Bescheid erteilt werden kann. Die Vergabe von Aufträgen darf also erst nach der Antragsstellung erfolgen. Sinnvoller ist es, mit der Vergabe und dem Start der Sanierungsarbeiten sogar bis zum Erhalt des BAFA-Zuwendungsbescheides zu warten, denn auch das Bewilligungsverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen.“ Neben dem Antrag und einer technischen Projektbeschreibung muss auf dem BAFA-Portal auch ein Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Kosten der Sanierungsmaßnahme hochgeladen werden. Antragssteller sind also verpflichtet, im Vorfeld zwingend Angebote von Fachfirmen einzuholen, um einen Überblick über die voraussichtlichen Baukosten zu erhalten. Zu beachten gilt: Bei einigen Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten vorgeschrieben. Dazu zählen Sanierungen an der Gebäudehülle wie Fenster oder Dämmungen sowie im Bereich Anlagentechnik. Die Liste zertifizierter Energieberater der deutschen Energie-Agentur ist unter www.energie-effizienz-experten.de einzusehen. Über das Suchfeld finden Antragssteller hier den passenden Energie-Effizienz-Experten direkt in ihrer Nähe. Bei Förderungen rund um Heizungsanlagen ist es ausreichend, wenn der Antrag gemeinsam mit einem Fachunternehmen oder einem zertifizierten Energieberater eingereicht wird. So ist sichergestellt, dass die technischen Mindestanforderungen der Anlage auch tatsächlich eingehalten werden. Bei der Zuschussbewilligung für eine energetische Einzelmaßnahme erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid. Der Bewilligungszeitraum beträgt dann 24 Monate, in denen die zu fördernde Einzelmaßnahme von Fachunternehmen umgesetzt werden kann; bei unverschuldeten Verzögerungen ist eine Fristverlängerung möglich. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme sind alle Rechnungen inklusive Verwendungsnachweis online über das BAFA-Portal einzureichen. Nach erfolgreicher Prüfung folgt der Feststellungsbescheid per Post und der gewährte Zuschuss wird von der Bundeskasse Trier auf das bei der Antragstellung angegebene Konto (private Person, WEG, Hausverwaltung) ausgezahlt.

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS)
18.10.2022

Die Vorteile einer digitalen Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist das Herzstück einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie findet jährlich statt; in Sonderfällen können – wenn es mehr als ein Viertel der Eigentümer verlangen – weitere Versammlungen zu wichtigen Entscheidungen und Themen einberufen werden. In der nicht öffentlichen Versammlung werden unter den Eigentümern wichtige Themen besprochen und Beschlüsse gefasst. Tagungsordnungspunkte sind etwa die Diskussion über die Nutzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, Entscheidungen über bauliche Veränderungen oder die Verabschiedung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan. Seit Beginn der Coronapandemie finden viele Eigentümerversammlungen nicht oder nur mit deutlicher Verzögerung statt. Die Folge sind mehrfache Verschiebungen, unzufriedene Eigentümer, ein drohendes Terminchaos für die ausrichtenden Verwaltungen. Um dieser Herausforderung entgegenzuwirken, entscheiden sich viele Eigentümergemeinschaften, zumindest temporär auf Hybrid- bzw. auf digitale – auch onlinebasierte – Versammlungen zu setzen. Der Vorteil: Eigentümer haben die Möglichkeit, bequem von zu Hause und unterwegs per Tablet oder Smartphone an der noch zwingend durchzuführenden Präsenzveranstaltung teilzunehmen, ohne selbst zum Tagungsort anreisen zu müssen. Beschlüsse können so auch in Coronazeiten schnell und unbürokratisch verabschiedet werden.

Nach Informationen des Bundesjustizministeriums soll das Wohnungseigentumsgesetz womöglich noch in diesem Jahr dahingehend geändert werden, dass sich Eigentümer künftig nicht mehr nur ergänzend zur Präsenzversammlung für eine hybride, also auch online Teilnahme, sondern dauerhaft für eine onlinebasierte Veranstaltungsform entscheiden können. Axel Ewen, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. „Die online-basierten Versammlungstools haben sich in den letzten Jahren bewährt: Jeder hat sowohl privat als auch beruflich Erfahrungen mit der Durchführung von digitalen Meetings gesammelt. Praxisgerecht sehen wir die Planung, welche eine reine Online-Versammlung nur dann gestattet, wenn sie von der Eigentümergemeinschaft einstimmig beschlossen wird. So wird den Wohnungseigentümergemeinschaften Rechnung getragen, deren Eigentümerstruktur eine reine Onlineversammlung – womöglich auch aus Alternsgründen – nicht wünschen. Gleichzeitig würde der Weg für die Gemeinschaften geöffnet, die auf eine Präsenzveranstaltung verzichten können, denn diese ist aktuell – trotz der bereits bestehenden Möglichkeit eine Onlineteilnahme für die Zukunft zu beschließen – noch immer zwingend einmal jährlich abzuhalten.“

Die Ausrichtung von reinen Online-Versammlungen kann ein Mehrwert für Verwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften sein. Sie sind für alle Beteiligten mit geringer Vorlaufszeit und weniger Aufwand einfach plan- und durchführbar. Da keine externe Tagungslocation angemietet oder ein langer Anfahrtsweg in Kauf genommen werden muss, entfallen Kosten für Raummiete, Bewirtung und Sprit. Ebenso verläuft eine digitale Versammlung in der Regel deutlich effizienter und strukturierter, als das zeitintensive Abarbeiten der Tagungsagenda bei einer Präsenzveranstaltung. Allgemein kann diese Ausrichtungsform helfen, der zunehmenden Personalknappheit in Verwaltungen entgegenzuwirken und die Arbeit der Verwaltungsmitarbeiter – auch im Interesse der Wohnungseigentümer – etwas zu erleichtern. Gleichwohl sind die technischen Voraussetzungen zunächst für alle Beteiligten zu schaffen. Ein weiterer Aspekt: Bei vereinfachter Online-Teilnahme, etwa aus dem Urlaub oder unterwegs von einer Geschäftsreise, steigt die Teilnahmebereitschaft der Eigentümer. Der Prozess der Willensbildung wird gestärkt und Beschlüsse können so – auch bei dringend anstehenden Sanierungsmaßnahmen – mit den erforderlichen Mehrheitsverhältnissen schneller herbeigeführt werden. Dieser Aspekt ist von enormer Bedeutung, da seit dem coronabedingten Ausfall der Präsenzversammlungen viele Beschlüsse liegengeblieben sind. Die Folge: aufgeschobene Sanierungsmaßnahmen und ein wachsender Sanierungstau in vielen Gebäuden. Axel Ewen: „Online Versammlungen sollen die klassische Präsenz- oder Hybrid-Eigentümerversammlung nicht komplett ersetzen, sondern Eigentümergemeinschaften viel mehr eine weitere Alternative zur Verfügung stellen. Diese zeigt ihnen auf, welche neuen Tagungsmöglichkeiten es dank digitaler Technologien gibt und wie einfach und zeitnah so wichtige Entscheidungen bezüglich des eigenen Eigentums getroffen werden können.“ 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS)
27.09.2022

Klimafreundliche Stromerzeugung über Solarenergie in Mehrfamilienhäusern

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. informiert über Photovoltaikanlagen und die Schritte von der Planung bis zur Inbetriebnahme

Die Zahl der Photovoltaikanlagen steigt kontinuierlich, 2022 gibt es bereits über 2 Millionen auf deutschen Dächern. Neben allgemeinen Nachhaltigkeitstrends ist dafür vor allem die Entwicklung der Strompreise verantwortlich. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz VDIV-RPS) beschreibt nachfolgend verschiedene Betriebsmodelle von Solarstromanlagen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und erklärt die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur kostengünstigen Stromerzeugung auf den Dachflächen des Gemeinschaftseigentums.

Viele Eigentümer von Wohnimmobilien investieren aktuell in die Erzeugung von nachhaltigem Sonnenstrom. Sie versprechen sich dadurch etwas Unabhängigkeit von dem hochpreisigen Strom der Energieanbieter und der rasanten Preisentwicklung auf dem Strommarkt. Während auf Dächern von Einfamilienhäusern immer mehr Photovoltaik-Module installiert werden, die Sonneneinstrahlung direkt in elektrische Energie umwandeln, gestaltet sich dieses Vorhaben bei Mehrfamilienhäusern in der Regel schwieriger: die Installation einer Photovoltaikanlage ist nach § 20 Absatz 1 WEG eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum, die zur Umsetzung einen WEG-Beschluss erfordert. Trifft der Eigentümer eines Eigenheims derartige Entscheidungen unbürokratisch selbst, sind diese Prozesse innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund verschiedener Interessen und hoher Investitionskosten von mehreren zehntausend Euro komplex. Angelika Neubauer, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS: „Das Thema Solarenergie bedarf im Vorfeld einer detaillierten Planung und Beratung. Möchte eine WEG Solarstrom produzieren, sollten die Betriebsmodelle von Solaranlagen gemeinsam mit einem Experten auf Vor- und Nachteile analysiert und Angebote verschiedener Anbieter eingeholt werden. Ein wichtiges Thema ist dabei immer die Frage der Finanzierung: Welches Förderprogramm hilft bei der Senkung der Investitionskosten? Investieren nur einzelne Eigentümer oder die komplette WEG? Gibt es Nutzungskonzepte, die für die WEG dank eines Miet- oder Pachtmodells mit einem Solarstromdienstleister keine Investitionen erfordern? Oftmals wird neben der notwendigen Leitungsführung das Thema Brandschutz übersehen und/oder der entsprechende Fachplaner hier zu spät eingeschaltet. Auch die Lieferzeiten der Solarmodule und die Verfügbarkeiten der Handwerksbetriebe werden – bei allem Verständnis für den Wunsch nach einer nachhaltigeren Nutzung der Sonnenenergie – leider teilweise nicht von allen Interessierten berücksichtigt.“  Besteht seitens einzelner Eigentümer der Wunsch einer Photovoltaikanlage, empfiehlt es sich, weitere Mitstreiter für das Vorhaben zu gewinnen oder – im Hinblick auf die erforderliche Beschlussfassung – im Vorfeld notwendige Mehrheitsverhältnisse auszuloten, offene Fragen zu klären und die Verwaltung in die Planungen einzuweihen. Interessieren sich innerhalb einer Hausgemeinschaft nur wenige Eigentümer für die Anschaffung, besteht für sie die Möglichkeit, für die Solarstromversorgung auf dem Dach auf eigene Kosten Einzelanlagen zu errichten. Da Dachflächen zum Gemeinschaftseigentum zählen, kann die Eigentümergemeinschaft diesen Bereich dafür an einzelne Eigentümer verpachten. DIE perfekte Allgemeinlösung für Mehrfamilienhäuser existiert nicht, das ideale Betriebsmodell ist je nach Immobilie und WEG von verschiedenen Faktoren abhängig. Dabei spielen Punkte wie die Lage, Hausgröße, die verfügbare Dachfläche oder der allgemeine Strombedarf eine wichtige Rolle. Darüber hinaus ist ausschlaggebend, welche Art der Stromversorgung die geplante Anlage erfüllen soll: Der erzeugte Solarstrom kann beispielsweise ausschließlich für die Deckung des allgemeinen Strombedarfes, etwa für den Aufzug oder die Beleuchtung von Tiefgarage oder Treppenhaus genutzt werden, alternativ eine Solarthermieanlage als Ergänzung zur klassischen Öl- und Gasheizung Wärmeenergie zuliefern, oder – im Idealfall – auch einzelne Wohneinheiten über eigene Stromzähler direkt mit Solarenergie versorgen. Neben der Stromgenerierung für rein lokale Zwecke innerhalb des Gebäudes kann der erzeugte Strom alternativ per Volleinspeisung auch komplett und ausschließlich in das öffentliche Stromnetz fließen. Nach der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG) vom 30. Juli wird dieser Schritt für Eigentümer von Photovoltaikanlagen dank steigender Vergütungssätze künftig deutlich attraktiver. Das neue EEG bietet ab 01.01.2023 auch weitere Förderungsmöglichkeiten für Neuinvestitionen und die Inbetriebnahme von Eigenversorgeranlagen, neuerdings auch auf Carports und Garagen, falls keine geeignete Dachfläche zur Verfügung stehen sollte. Die WEG hat neben der Möglichkeit des kompletten Erwerbs und des eigenständigen Betreibens der Photovoltaikanlage die Option, die erstellte Anlage an einen externen Dienstleister zu verpachten, der als Betreiber für die Stromlieferung zuständig ist. Möchte die Wohnungseigentümergemeinschaft die hohen Investitionskosten nicht übernehmen, kann sie die Dachfläche bei größeren Wohnanlagen auch einem externen Energiedienstleister zur Verfügung stellen, der dort die passende Photovoltaikanlageauf eigene Kosten installiert und betreibt. Die Hausbewohner profitieren so von ihrem lokal produzierten Solarstrom, mehrproduzierter Strom fließt in die Einspeisung des öffentlichen Netzes. Erzeugt die Anlage weniger Energie als benötigt, erfolgt die Stromversorgung aus dem öffentlichen Stromnetz. Dieser Strom – auch Mieterstrom genannt – erweist sich mit Blick auf den Preis pro Kilowattstunde womöglich etwas teurer als direkterzeugter Solarstrom in Eigenregie – dank staatlicher Förderung und entfallender Netzentgelte kann er aber günstiger als der Strom klassischer Energieversorger sein. Der Vorteil für die WEG, wenn sie die Anlage in diesem Falle nicht selbst betreibt: es entfallen für die Eigentümer neben Bürokratie, Planung, Abrechnung und Wartung sämtliche Investitionskosten. An Mieterstrom interessierte Bewohner müssen nur den vereinbarten Stromtarif entrichten, alles Übrige wird von Seiten des beauftragten Energiedienstleisters vertraglich übernommen. Die Beschlussfassung erfolgt bei der Eigentümerversammlung. Die Erstellung der Photovoltaikanlage erfordert als bauliche Veränderung eine einfache Mehrheit. Angelika Neubauer über die Verteilung der Kosten: „Nur bei Erreichen eines doppelten Quorums, also bei mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile, tragen nach § 21 Absatz 2 WEG in der Regel alle Eigentümer – aufgeteilt nach Miteigentumsanteilen – die Kosten der Installation. Kommen diese Mehrheitsverhältnisse nicht zustande, müssten nach § 21 Absatz 3 nur die Eigentümer für die Kosten aufkommen, die für die Investition stimmten. Sie dürfen die Photovoltaikanlagen dann auch ausschließlich nutzen, was vielmals im Vorfeld nicht ausreichend problematisiert beziehungsweise bedacht wird.“ Nach der Beschlussfassung kann die Anlage von der beauftragten Fachfirma errichtet und für die Stromgewinnung in Betrieb genommen werden. Eigentümer sollten dabei aber immer beachten: Den kompletten Strombedarf kann eine Photovoltaikanlage aufgrund unterschiedlicher örtlicher Gegebenheiten (Dachstatik, fehlende Dachflächen, mangelnde Sonnenscheindauer) oft nicht komplett abdecken. Entscheidet man sich für die Investition in eine Photovoltaikanlage, dauert es einige Jahre bis sich die hohen Anschaffungskosten auch wirklich rechnen, allerdings sind die Anlagen mit bis zu 25 Jahren Gebrauchsdauer sehr langlebig und verursachen überschaubare Wartungskosten. Unabhängig von der Anschaffung größerer Photovoltaikanlagenbesteht für alle Bewohner immer die Option einer Kleinstanlage, die auf Balkon oder Terrasse aufgestellt werden kann. Sie ist mit der Steckdose einfach zu verbinden und erzeugt dann für diese Wohnung selbsterzeugten Solarstrom; bis zu 10 % des eigenen Stromverbrauchs können so abgedeckt werden. 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS)
19.09.2022

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau)
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Jugend-Wahlen gestartet / 1.900 Auszubildende in der Stadt

Azubis in Speyer können Nachwuchs-Betriebsräte wählen

Junior-Betriebsräte gesucht: Azubis und junge Beschäftigte aus Speyer sollen sich für ihre eigenen Belange einsetzen – und bei den laufenden Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) mitmachen. Dazu ruft die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf. „Von unbezahlten Überstunden bis hin zu Arbeiten, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben – immer wieder klagen Azubis über Missstände. Aber die muss niemand einfach so hinnehmen. Wer eigene Interessenvertreter wählt, kann im Betrieb ein entscheidendes Wort mitreden und sich das nötige Gehör beim Chef verschaffen“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Insbesondere Azubis aus der Baubranche sollten bei den JAV-Wahlen, die noch bis Ende November laufen, ihre Stimme abgeben, rät der Gewerkschafter. „Die Bau-Ausbildung hat zwar einen guten Ruf und liegt in puncto Bezahlung auf den vorderen Plätzen. Doch nach wie vor berichten Azubis, dass sie viele Aufgaben erfüllen müssen, die nicht der Ausbildung dienen. Immer wieder fühlen sie sich als billige Arbeitskräfte missbraucht. Zudem klagen sie über lange Arbeitszeiten durch weit entfernte Baustellen“, moniert Wunderlich.

Hier sollten die Firmen umdenken und für bessere Konditionen sorgen. Insbesondere für Frauen müsse die Ausbildung auf dem Bau attraktiver werden. Nur so könnten die Arbeitgeber den Fachkräftemangel in der Branche überwinden. Nach Überzeugung der IG BAU profitieren letztlich auch die Unternehmen von engagierten Azubi-Vertretern: Dort, wo es einen „Jugend-Betriebsrat“ gebe, stiegen die Zufriedenheit und die Motivation der Azubis. „Damit wachsen dann auch die Chancen, dass Azubis nach der Lehre ihrem Arbeitgeber die Treue halten“, so die Gewerkschaft.

Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es in Speyer aktuell rund 1.900 Auszubildende. Eine Interessenvertretung kann wählen, wer in einem Betrieb arbeitet, der mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat hat. Stimmberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren – genauso wie alle, die ihre Berufsausbildung absolvieren. Zur Wahl aufstellen lassen können sich darüber hinaus Beschäftigte unter 25 ohne Auszubildenden-Status.

Alle Infos rund um die Wahl gibt es im Netz unter www.jav-portal.de. Azubis aus der Bau-, Land- und Forstwirtschaft sowie aus der Gebäudereinigung, die einen „Nachwuchs-Betriebsrat“ gründen wollen oder Hilfe bei der Wahl brauchen, finden Rat bei der Jungen BAU unter https://www.instagram.com/jungebau/ oder www.facebook.com/JungeIGBAU.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
24.10.2022

Mindestlohn in der Gebäudereinigung jetzt bei 13 Euro pro Stunde

Deutlich mehr Geld für 550 Reinigungskräfte in Speyer

Lohn-Plus für Reinigungskräfte: Die 550 Menschen, die in Speyer in der Gebäudereinigung arbeiten, bekommen deutlich mehr Geld. Der Einstiegsverdienst in der Branche klettert zum Oktober auf 13 Euro pro Stunde – 12,6 Prozent mehr als bislang. Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung kommen jetzt auf einen Stundenlohn von 16,20 Euro (plus 9,4 Prozent). Das teilt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit.

„Wer Schulen und Büros putzt oder für Hygiene im Krankenhaus und Altenheim sorgt, macht einen unverzichtbaren Job. Dafür gibt es nun eine wichtige Anerkennung. Mit dem kräftigen Einkommensplus haben die Beschäftigten auch in Zeiten hoher Inflation de facto mehr Geld in der Tasche – und verdienen deutlich mehr als den gesetzlichen Mindestlohn, der im Oktober auf zwölf Euro pro Stunde gestiegen ist“, sagt Rüdiger Wunderlich.

Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz appelliert an alle Reinigungskräfte in der Region, ihre nächste Lohnabrechnung zu prüfen. Denn die Löhne sind – bei ungelernten Kräften ebenso wie bei Fachleuten in der Glas- und Fassadenreinigung – für die Betriebe verpflichtend. „Jede Reinigungsfirma muss sich an die neuen Standards halten. Niemand darf weniger als 13 Euro pro Stunde verdienen. Wer trotzdem zu wenig bekommt, sollte sich an die IG BAU wenden“, rät Wunderlich.

Nach dem Tarifvertrag, den Gewerkschaft und Arbeitgeber ausgehandelt haben, steigen die Einkommen im Januar 2024 erneut. Der unterste Stundenlohn liegt dann bei 13,50 Euro. In der Glas- und Fassadenreinigung werden künftig 16,70 Euro pro Stunde gezahlt. Außerdem profitiert der Nachwuchs: Die Azubi-Löhne erhöhen sich bis 2024 auf 900 Euro im ersten, 1.035 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
04.10.2022

IG BAU warnt vor Drehen an der Mietenschraube: „Zitrone nicht weiter auspressen“

Speyer wohnt auf 2,4 Mio. Quadratmetern – Mehr Wohnungen durch Umbau und Dachaufstockung

Speyer wohnt auf insgesamt rund 2,4 Millionen Quadratmetern. Die verteilen sich in der Stadt auf 26.320 Wohnungen. Das teilt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mit. Die IG BAU beruft sich dabei auf aktuelle Daten zum Wohnungsbestand vom Statistischen Bundesamt, die vom Pestel-Institut (Hannover) für die IG BAU analysiert wurden.

Demnach haben rund 2.410 Wohnungen in Speyer sieben oder sogar mehr Räume. „Wer so eine große Wohnung hat, die ihm auch noch gehört, hat eine Sorge nicht: die Angst vor steigenden Mieten“, sagt Rüdiger Wunderlich. Der Vorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz warnt die Immobilienwirtschaft davor, die Mietenspirale weiter nach oben zu drehen und damit die Inflation zusätzlich anzuheizen.

Wunderlich fordert Privatvermieter genauso wie Wohnungsgesellschaften auf, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen. Dies bedeute, bei den Mieten Maß zu halten und auf Steigerungen weitgehend zu verzichten. „Gerade jetzt geht es darum, eines für den Wohnungsmarkt klar auszusprechen: Es ist ungehörig, die Zitrone weiter auszupressen. Ein Großteil der Haushalte wird durch die Kostenexplosion bei den Heizkosten ohnehin schon finanziell in die Knie gezwungen. Da darf nicht auch noch die ‚Mietenkeule‘ hinterherkommen“, so Wunderlich.

Darüber hinaus warnt die IG BAU vor einer „Lähmungsphase beim Wohnungsbau“. Angesichts der aktuell schwierigeren Neubaubedingungen – hier vor allem Materialengpässe, steigende Materialpreise, hohe Baulandpreise und anziehende Bauzinsen – sei es dringend nötig, nach alternativen Wegen zu suchen. „Was wir jetzt brauchen, ist Flexibilität: Die Schaffung von neuem Wohnraum muss der Situation angepasst werden“, sagt der IG BAU-Bezirksvorsitzende Wunderlich.

Vor allem Wohnungsbaugesellschaften seien jetzt gefordert, Bauvorhaben zu switchen: „Wenn der Neubau nicht realisierbar erscheint, bietet gerade das Umbauen von vorhandenen Nicht-Wohngebäuden zu Wohnungen große Chancen. Der Umbau braucht deutlich weniger Material – und ist schon deshalb der passende Weg zu mehr Wohnungen in der Krise. Allein durch den Umbau von Büros, die durch das Etablieren vom Homeoffice nicht mehr gebraucht werden, können viele neue Wohnungen entstehen. Und das deutlich kostengünstiger als im Neubau“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende.

Darüber hinaus biete die Dachaufstockung bei Wohnhäusern, die in der Nachkriegszeit bis zum Ende der 90er-Jahre gebaut wurden, ein enormes Potential: „Viele neue Wohnungen sind allein hier durch On-Top-Etagen möglich – und ebenfalls günstiger als jeder Neubau“, sagt Rüdiger Wunderlich. Es lohne sich, eine „Dachaufstockungs- und Umbau-Offensive“ zu starten.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
21.09.2022

Oft schlechte Energiebilanz bei Ämtern & Co. / Appell an Kommunalpolitik

IG BAU fordert mehr Klima-Sanierungen an öffentlichen Gebäuden in Speyer

Klima-Check für Rathaus, Polizei, Schule & Co.: Öffentliche Gebäude in Speyer, die eine schlechte CO2-Bilanz haben, sollen mit Hochdruck energetisch saniert werden. Dafür spricht sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aus. „In Zeiten extremer Gaspreise kommt es darauf an, dass auch der Staat die Umweltbilanz seiner eigenen Bauten unter die Lupe nimmt. Wir brauchen eine faire und gründliche Bestandsaufnahme, wie viel Energie die öffentlichen Gebäude in Speyer verbrauchen. Dort, wo am meisten verschleudert wird, muss die Sanierung Priorität haben“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Neue Fenster einzubauen, Fassaden zu dämmen und Dächer neu einzudecken – all das spare langfristig viel Geld. Gleichzeitig seien energieeffiziente Umbauten ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel. „Kommunal- und Landespolitik sollten diese Zukunftsinvestitionen vorantreiben. Es geht darum, dass der Staat seine energiepolitischen Hausaufgaben macht – und beim Thema Sanieren mit gutem Beispiel vorangeht“, betont Wunderlich.

Vom Finanzamt bis zum Feuerwehrhaus: Es sei ein wichtiges Signal, sich darum zu kümmern, dass öffentliche Gebäude in Speyer nicht zu den Schlusslichtern in puncto Energiebilanz zählen. Verwaltungsgebäude oder Sportstätten gehörten oft den schlechtesten Effizienzklassen – G oder H – an. Das bedeutet, dass sie jährlich mehr als 200 Kilowattstunden Energie pro Quadratmeter verbrauchen. Zum Vergleich: In der Effizienzklasse A, wie er beim Neubau üblich ist, liegt der Jahresenergieverbrauch bei 30 bis 50 Kilowattstunden.

Nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur (dena) belaufen sich die Energiekosten öffentlicher Gebäude bundesweit auf sechs Milliarden Euro pro Jahr – davon müssen allein die Kommunen 3,8 Milliarden Euro tragen. Die stark gestiegenen Preise im Zuge des Ukraine-Kriegs sind hierbei noch nicht berücksichtigt.

Die IG BAU verweist auf Pläne der EU-Kommission. Danach sollen öffentliche Gebäude bis zum Jahr 2027 europaweit mindestens auf die Effizienzklasse F gebracht werden, bis 2030 dann mindestens auf die Klasse E. Das Klimaschutzpaket „Fit for 55“ sieht vor, den gesamten Gebäudesektor bis zum 2050 klimaneutral zu machen. In Deutschland verursacht der Betrieb von Gebäuden derzeit 35 Prozent des Endenergieverbrauchs, so das Umweltbundesamt.

Die Klima-Ziele ließen sich aber nur erreichen, wenn neben den privaten Hausbesitzern und Vermietern auch die öffentliche Hand deutlich mehr als bislang investiere, ist sich Wunderlich sicher. Das Klima-Sofortprogramm von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sei dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Danach soll noch in der zweiten Jahreshälfte ein Dialog zwischen Bund, Ländern und Kommunen starten, um die Sanierungszahlen bei öffentlichen Bauten deutlich zu erhöhen. Dabei müssten zügig konkrete Maßnahmen vereinbart werden, so Wunderlich. Auch der Plan von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), die „Behörden-Temperatur“ ab dem Herbst nur noch auf höchstens 19 Grad hochzufahren, nutze dem Klimaschutz und dem staatlichen Geldbeutel. „Jetzt ist es wichtig, dass die Politik die nötigen Mittel für die Sanierungen bereitstellt. Viel Zeit bleibt nicht. Dürre, Stürme und Starkregen zeigen schon heute, was passiert, wenn der Klimawandel nicht gestoppt wird.“

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
01.09.2022

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Den richtigen Ausbildungsberuf finden und durchstarten mit #AusbildungKlarmachen

Jugendliche haben am Ausbildungsmarkt in diesem Jahr gute Chancen – müssen diese aber auch ergreifen: Unter #AusbildungKlarmachen bietet die BA online einen leichten Einstieg in die berufliche Orientierung und Ausbildung.

Eine Berufsausbildung steht am Anfang einer attraktiven Karriere. #AusbildungKlarmachen ist die Internetseite, auf der Jugendliche alles für Ihren Weg zum richtigen Ausbildungsplatz finden. Wer noch nicht weiß, in welche Richtung es gehen soll, nutzt das Erkundungstool Check-U.

Mit Check-U finden die Jugendlichen in vier Tests zu Fähigkeiten, sozialen Kompetenzen, beruflichen Vorlieben und Interessen schnell heraus, wo ihre Stärken und Interessen liegen. Influencerinnen und Expertinnen und Experten erklären, warum eine Ausbildung richtig und wichtig ist. Bewerbungstipps helfen für eine erfolgreiche Bewerbung und ein FAQ gibt Antworten auf die Fragen, die alle vor dieser wichtigen Entscheidung haben. Wer zu Veranstaltungen oder Ausbildungsmessen will, findet diese im interaktiven Kalender. Und das sind nur einige der Angebote auf #AusbildungKlarmachen.

Für eine gelungene und nachhaltige Berufswahl sollten die Jugendlichen die Angebote der Berufsberatung nutzen. Denn derzeit sind noch 291.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Gleichzeitig haben 182.000 Bewerberinnen und Bewerbern noch keine Ausbildungsstelle oder Alternative. Der Anteil der unbesetzten Ausbildungsstellen an allen der BA gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen liegt mit 63 Prozent höher als in den Vorjahren.

Die Angebote erreichen Jugendliche unter der Seite https://www.arbeitsagentur.de/k/ausbildungklarmachen

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Bundesagentur für Arbeit
09.05.2022

Neue Vorständin: Vanessa Ahuja hat ihre Arbeit in Nürnberg aufgenommen

Vanessa Ahuja ist seit dem 1. Mai 2022 offiziell im Amt.
Am 2. Mai 2022 hat sie ihre Arbeit in der Nürnberger Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgenommen.

Die 53-jährige Arbeitsmarktexpertin wechselt aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach Nürnberg und wird in ihrem Ressort „Leistungen und Internationales“ unter anderem die Umsetzung des geplanten Bürgergeldes verantworten. Auch die Fachkräftezuwanderung sowie die Leistungen der Familienkasse fallen in den Zuständigkeitsbereich der neuen Vorständin.

Mit Vanessa Ahuja besteht der Gesamtvorstand der BA nunmehr erstmals aus vier Mitgliedern.

In den kommenden Monaten wird es weitere Wechsel an der Spitze der Nürnberger Behörde geben. Nach Vorschlag des Verwaltungsrats vom 8. April 2022 und bereits erfolgter Zustimmung im Bundeskabinett wird Andrea Nahles nach der offiziellen Ernennung durch den Bundespräsidenten im August auf Detlef Scheele als Vorsitzende des Vorstands der BA folgen. Scheele geht Ende Juli in den Ruhestand.

Im Oktober nimmt mit Dr. Katrin Krömer ein weiteres neues Vorstandsmitglied ihre Arbeit auf. Dr. Katrin Krömer folgt auf Christiane Schönefeld, die ebenfalls in den Ruhestand wechselt.

Daniel Terzenbach, bereits seit 2019 amtierender Vorstand, komplettiert das neue Spitzenteam der Bundesagentur für Arbeit.

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Bundesagentur für Arbeit
06.05.2022

Gemeinsame Pressemitteilung – Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung starten den „Sommer der Berufsausbildung“

Die Partner der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ starten in diesem Jahr erneut ihren „Sommer der Berufsausbildung“. Der Bundeskanzler, Olaf Scholz, begrüßt die Allianz in einer Videobotschaft.

Die Kampagne richtet sich an Jugendliche, Eltern und Betriebe. In zahlreichen Veranstaltungen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene werden von Mai bis Oktober wichtige Themen aufgegriffen: Berufsorientierung, Attraktivität der Ausbildung, Vielfalt der Talente und Nachvermittlung.

Der „Sommer der Berufsausbildung“ fand im vergangenen Jahr erstmals statt und war mit über 800 Veranstaltungen und großer Resonanz in den sozialen Netzwerken sehr erfolgreich. (#AusbildungSTARTEN)

In der gegenwärtigen Situation ist es besonders wichtig, die Fachkräftebasis in Deutschland zu stärken. Die duale Ausbildung ist der Motor zur Fachkräftegewinnung. In mehr als 320 dual zu erlernenden Ausbildungsberufen können Jugendliche ihre individuellen Stärken und Talente nutzen und entwickeln, um dann in eine Zukunft mit vielfältigen Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten zu starten.
Mit der Aktion soll für das international bekannte deutsche Erfolgsmodell der dualen Ausbildung sowie die vielfältigen Unterstützungsangebote geworben werden. Ziel ist, dass möglichst viele junge Menschen im Jahr 2022 ihre Berufsausbildung im Betrieb beginnen können.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „Die duale Ausbildung bietet jungen Menschen viele spannende und anspruchsvolle Berufe, mit denen sie beispielsweise die Energiewende aktiv mitgestalten können. Im Energie- und Mobilitätsbereich, bei der Digitalisierung – überall werden gut ausgebildete Fachkräfte gesucht und die Basis hierfür liefert die duale Ausbildung. Gemeinsam wollen wir mit dem ‚Sommer der Berufsbildung‘ jungen Menschen Lust auf Ausbildung machen und ihnen helfen, ein für sie passendes Angebot zu finden. Wir brauchen eine viel intensivere Berufsberatung und wir müssen auf allen Ebenen für die duale Ausbildung werben. Die Allianz ist dafür eine gute Basis.“

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Eine duale Ausbildung ist ein hervorragender Start ins Berufsleben und bietet viele Chancen: sichere Arbeitsplätze heute und sehr gute Entwicklungsperspektiven in der Zukunft. Deswegen engagiere ich mich als Bildungsministerin im Sommer der Berufsausbildung. Unsere gemeinsame Anstrengung ist enorm wichtig, denn wir brauchen schon heute dringend mehr Fachkräfte. Ich hoffe, dass möglichst viele junge Menschen noch in diesem Jahr eine Ausbildung starten!“

Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: „Ob Werkstatt, Büro oder Backstube – eine berufliche Ausbildung ist der Start in ein spannendes Berufsleben und eröffnet gute Perspektiven für die Zukunft. Junge Menschen für eine Ausbildung zu begeistern, ist Ziel des Sommers der Berufsausbildung. Ein wichtiger Baustein dabei ist es, über die zahlreichen Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren. Ich bin froh, dass das nach den langen Corona-Monaten jetzt wieder vor Ort in den Schulen und auf Messen mit Beratungsgesprächen durch die Arbeitsagenturen sowie Jugendberufsagenturen möglich ist. Mit dem Sommer der Ausbildung wollen wir den Schülern auch ermöglichen, durch Schülerpraktika möglichst früh Praxisluft zu schnuppern und die eigenen Stärken und Fähigkeiten im Betrieb zu erleben. So unterstützen wir die Schüler von heute dabei, die Auszubildenden von Morgen und die Fachkräfte von Übermorgen zu werden.“

Staatsministerin Reem Alabali-Radovan: „Mehr als ein Drittel aller jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahren in Deutschland hat eine familiäre Einwanderungsgeschichte. Selbstverständlich müssen sie die gleichen Chancen auf gute Ausbildung haben, wir müssen in allen Branchen dafür sorgen, dass die Qualifikation entscheidet, nicht Name, Aussehen oder Herkunft. Die duale Ausbildung ist ein hervorragender Einstieg in die Berufswelt. Umso wichtiger ist, dass sich die Vielfalt unserer Gesellschaft überall widerspiegelt, ob im DAX-Konzern, beim Handwerksbetrieb, im Bezirksamt oder in der Bundesverwaltung. Da müssen wir Vorbild sein und werden für den Bund mit einer Diversity-Strategie vorangehen. Damit alle die gleichen Chancen auf Einstieg und Aufstieg haben.“

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit: „Zum Start in den ‚Sommer der Berufsausbildung‘ melden Arbeitgeber bundesweit zwar wieder deutlich mehr Ausbildungsstellen; aber die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber geht weiter zurück. Deshalb braucht es abgestimmte Initiativen der ‚Allianz für Aus- und Weiterbildung‘. Nach den schwierigen Pandemiejahren kommt es jetzt besonders darauf an, dass kein Jugendlicher am Übergang von der Schule in den Beruf verlorengeht. Unser gemeinsames Ziel ist, dass möglichst alle Jugendlichen eine nachhaltige berufliche Perspektive erhalten – und eine duale Ausbildung bietet diese in nahezu allen Berufen. Gleichzeitig leisten wir damit einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung in unserem Land. Wir beteiligen uns deshalb aktiv mit vielen Aktionen und Veranstaltungen am ‚Sommer der Berufsausbildung‘: Wir informieren und beraten die jungen Menschen vor Ort und digital. Auch die Betriebe unterstützen wir dabei, Jugendliche zu Fachkräften zu entwickeln. Dafür stehen wir ihnen zum Beispiel finanziell mit der Einstiegsqualifizierung oder mit der ‚Assistierten Ausbildung‘ zur Seite.“

Karin Prien, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein: „Die Aussichten für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben mit einer Ausbildung waren selten günstiger als jetzt. Für noch Unentschlossene und Ausbildungsplatzsuchende bietet der ,Sommer der Berufsausbildung‘ mit unterschiedlichen Veranstaltungsformaten umfassende Informationsmöglichkeiten, um die Vielfalt der Berufswelt und die damit verbundenen Karriereperspektiven zu entdecken.“

Friedemann Schmidt, Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe e. V. (BFB): „Die Betriebe in den Freien Berufen, Industrie und Handel sowie Handwerk engagieren sich trotz schwieriger Pandemiebedingungen und des Krieges in der Ukraine ungebrochen stark in der Ausbildung junger Menschen. Wir sind zuversichtlich, dass wir die Erfolgsgeschichte des ‚Sommers der Berufsausbildung‘ nach einem Plus an Neuverträgen zum 30. September 2021 in diesem Jahr zusammen fortschreiben werden. Mit den thematischen Schwerpunkten ‚Berufsorientierung‘, ‚Attraktivität der Ausbildung‘, ‚Vielfalt in der beruflichen Bildung‘ und ‚Nachvermittlung‘ sind die richtigen Handlungsfelder zur Stärkung der beruflichen Bildung festgelegt. Eine duale Ausbildung und anschließende Weiterbildung bietet jungen Menschen weiterhin beste Perspektiven und Karriereoptionen bis hin zur beruflichen Selbstständigkeit. Alle Talente sind willkommen und werden gebraucht, um die vor uns liegenden Zukunftsausgaben zu meister
n. Seien dies die Transformation, die Energie- und Mobilitätswende, die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, die Digitalisierung von Verwaltung und Wirtschaft oder der demografische Wandel. Als Ausbildungsbetriebe wollen wir die jungen Menschen ermutigen, ihren beruflichen Weg mit uns zu gehen und dafür die passende Ausbildung zu finden.“

Elke Hannack, Stellvertretende DGB-Vorsitzende: „Das beste Rezept gegen den Fachkräftemangel ist eine qualitativ hochwertige und attraktive Ausbildung. Beim Sommer der Berufsausbildung können sich junge Menschen über die große Vielfalt der Berufe informieren und Betriebe aktiv um Nachwuchs werben. Wir appellieren an beide Seiten, die Beratungs- und Informationsangebote intensiv zu nutzen. Es gibt nach wie vor ein großes Potenzial an jungen Menschen, die gerne eine Ausbildung aufnehmen würden, dafür aber eine Chance brauchen. Im Zentrum aller Anstrengungen muss deshalb ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen und die Besetzung der Plätze stehen.“

Informationen zum „Sommer der Berufsausbildung“ und zur Allianz für Aus- und Weiterbildung finden Sie hier.

Bundesagentur für Arbeit
04.05.2022

Arbeitsmarkt im April 2022

Weiter auf Erholungskurs trotz des Ukraine-Krieges

„Mit der Frühjahrsbelebung und den Lockerungen der Corona-Maßnahmen setzt sich die Erholung am Arbeitsmarkt fort. Allerdings wird die Entwicklung durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine gebremst.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im April: -53.000 auf 2.309.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -462.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,0 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Zahl der Arbeitslosen ist im April 2022 im Zuge der Frühjahrsbelebung gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 53.000 auf 2.309.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 13.000 abgenommen. Verglichen mit dem April des vorigen Jahres ist sie um 462.000 geringer. Die Arbeitslosenquote sank von März auf April um 0,1 Prozentpunkt auf 5,0 Prozent und liegt damit 1 Prozentpunkt niedriger als im Vorjahresmonat. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 2,9 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 14.000 gesunken. Sie lag im April 2022 bei 3.060.000 Personen. Das waren 471.000 weniger als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 27. April für 120.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Februar 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 723.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt.

Damit war sowohl die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit als auch die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wurde, zuletzt rückläufig.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 87.000 gestiegen. Mit 45,24 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 735.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Januar auf Februar 2022 um 77.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Februar nach Hochrechnungen der BA um 720.000 auf 34,24 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,12 Millionen Personen hatten im Februar 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 257.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,04 Millionen ausschließlich und 3,08 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im April weiter auf hohem Niveau. So waren 852.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 223.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 10.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im April 2022 um 2 auf 138 Punkte.

Geldleistungen

715.000 Personen erhielten im April 2022 Arbeitslosengeld, 212.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.563.000. Gegenüber April 2021 war dies ein Rückgang von 359.000 Personen. 6,6 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2021 bis April 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 339.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 6.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im April noch 182.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 466.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 33.000 mehr als vor einem Jahr. 291.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im April aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.05.2022

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Stadtwerke Speyer/Schifferstadt informieren über Geothermie

Große Resonanz bei Auftaktveranstaltung

Die Zeit ist reif für Geothermie. Das war die Botschaft, die die rund 100 Anwesenden bei der gemeinsamen Informationsveranstaltung der Stadtwerke Speyer und Stadtwerke Schifferstadt am 9. Mai im Stage Center in der Hasenpfühlerweide in Speyer mitnahmen. Kooperieren werden die Energieversorger auf dem Feld „Rhein-Pfalz“, für das sie drei Jahre lang eine Aufsuchungserlaubnis haben.

Das Interesse an alternativen Energieformen ist groß, wie die Resonanz auf das erste Treffen zeigte. Die Speyerer Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler wies auf die Dringlichkeit der Umsetzung des Projektes hin. „Wir wollen unabhängig werden im Bereich der Energie“, formulierte sie die Zielführung. Die Schifferstadter Bürgermeisterin Ilona Volk sieht das Geothermie-Vorhaben auf guten breiten Schultern aufgestellt und ergänzte: „Die Wärme- und Stromversorgung der Zukunft soll in kommunaler Hand bleiben.“

Geothermie, das stellte der Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer, Wolfgang Bühring, heraus, ist in Speyer kein neues Thema. Anfang der 2000er-Jahre sei am ehemaligen Heizkraftwerk eine Bohrung vorgenommen und Thermalwasser gefunden worden. Allerdings stieß die ausführende Firma auch auf Erdöl und fördert dieses seither erfolgreich. „Mit der Geothermie wollen wir eine Ressource nutzen, die ideal zu unserer Fernwärme passt“, machte Wolfgang Bühring deutlich. An vorderster Stelle steht für ihn die Sicherung der Energieversorgung in der Region. Dazu gehöre – das zeige die aktuelle Lage als Folge des Angriffskriegs auf die Ukraine besonders – sich unabhängig zu machen.

In Dr. Hagen Deckert, Geschäftsführer des Instituts für geothermisches Ressourcenmanagement, hatten die Stadtwerke einen versierten Fachmann vor Ort, der umfänglich über Geothermie berichtete. Anschaulich führte er den Interessierten vor Augen, wie der Vorstoß in die Erdschichten vonstattengehen soll, welche Erfolge zu erwarten sind und welche Rolle die seismographischen Bewegungen spielen.

Die wichtigste Nachricht von Hagen Deckert: „Wir sitzen im Oberrheingraben auf dem heißesten Punkt in ganz Deutschland.“ Den Blick auf Europa gewendet, lasse sich der nur beispielsweise mit der Toskana vergleichen. Konkret bedeute das: „In 3.000 Metern Tiefe stoßen wir stellenweise bereits auf 160 Grad warmes Wasser.“

Klimafreundlichste Energieversorgung

„Das ist keine Netto-Volumenentnahme“, machte Hagen Deckert deutlich, „wir führen das Wasser, das entnommen wird, auch wieder dem Erdreich zu.“ Bei einer Förderung von 80 Litern pro Sekunde und 8.000 Betriebsstunden pro Jahr könnten im Bereich Strom etwa 8.000 Haushalte versorgt werden. Mit Wärme würden nach grober Hochrechnung des Referenten 1.300 Altbau-Einfamilienhäuser oder zirka 8.000 neue Drei-Zimmer-Wohnungen gespeist werden. „Laut einer Studie des Umweltbundesamtes ist die Geothermie aktuell die klimafreundlichste Energieversorgung“, untermauerte Hagen Deckert.

Nachdem die Aufsuchungserlaubnis erteilt wurde, geht es nun darum, heißes Wasser zu finden. Zunächst finden die geologischen Bewertungen statt. „Mitte, spätestens Ende 2023 wissen wir, wo wir bohren können“, zeigte Wolfgang Bühring auf. Erste Probebohrungen sollen dann 2024 vorgenommen werden. Die Bürger*innen müssten jedoch hinter dem Projekt stehen, machte Wolfgang Bühring deutlich, dass den Dienstleistern die Meinung der Kundinnen und Kunden wichtig ist.

Baustein ergänzt Sonne und Wind

Einen Kraftwerksbau avisierte Hagen Deckert im Jahr 2027/28. Der Großteil der Speyerer Wärmeversorgung könnten durch die Geothermie in der Region sichergestellt werden, warf Wolfgang Bühring ein und fügte an: „Das ist ein guter Baustein, um Wind und Sonne zu ergänzen.“ Gerd Baumann, stellvertretende Werkleiter der Schifferstadter Stadtwerke, ergänzte: „Die Vorbereitungen haben gezeigt, dass wir in der Lage sind, das Projekt gemeinsam umzusetzen.“

Moderiert wurde die zweistündige Veranstaltung, bei der viele Fragen aus der Bevölkerung beantwortet wurden, von Matthias Holstein, Geschäftsführer der Stiftung Risiko-Dialog.

Einen zweiten Informationsabend wird es in Schifferstadt am 24. Mai, 19 Uhr, in der Aula des Paul-von-Denis-Schulzentrums, geben.

Weitere Hinweise zum Projekt: www.stadtwerke-speyer.de/geothermie

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Klaus Venus
10.05.2022

Sparkasse Vorderpfalz

Sportabzeichen-Wettbewerb der Sparkassen-Finanzgruppe: Jetzt mitmachen

Informationen und Anmeldung unter www.sportabzeichen-wettbewerb.de

Der Sportabzeichen-Wettbewerb der Sparkassen-Finanzgruppe ist in eine neue Runde gestartet. Das teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit. Mitmachen kann jeder. Ob Jung oder Alt, ob Menschen mit oder ohne Behinderung. Noch bis Dezember haben Bildungseinrichtungen, Vereine, Unternehmen, Behörden und auch Einzelpersonen die Chance auf viele Einzelpreise im Gesamtwert von bis zu 100.000 Euro. Das Preisgeld ist gebunden an sportbezogene Sachausgaben oder Veranstaltungen.

Sparkasse Vorderpfalz
09.05.2022

Stiftergemeinschaft der Sparkasse: Vier neue Themenstiftungen gegründet

Markus Laubscher, Generationenmanager der Sparkasse Vorderpfalz betont: „Unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz wurden vier neue Themenstiftungen gegründet.

Unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz wurden vier neue Themenstiftungen gegründet, die Stiftung „Zu Guter Letzt – Hospizbegleitung im Rhein Pfalz Kreis“, die Stiftung „Nachwuchshandball Förderstiftung Eulen Ludwigshafen“, die „Stiftung für die Tafel Ludwigshafen“ und die „Stiftung zu Gunsten des Tierschutzvereins Ludwigshafen und Umgebung e.V.“. Mit einem Stiftungskapital von über 6 Mio. Euro führt die Sparkasse damit insgesamt 36 Einzelstiftungen und 26 Themenstiftungen für ihre Kunden.

Spenden oder Zustiftungen sind möglich

Wer die Arbeit der verschiedenen Stiftungen unterstützen und aktiv mitgestalten möchte, kann dies jederzeit durch Spenden oder Zustiftungen tun. Spenden nimmt die Sparkasse unter IBAN DE85 5455 0010 0191 4629 93 mit dem jeweiligen Stiftungsnamen als Verwendungszweck entgegen. Spendenbescheinigungen ab 300 Euro werden von der Stiftergemeinschaft ausgestellt, sofern die Adressdaten mit angeben werden. Bei Spenden darunter genügt der Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt.

Bürger, Unternehmen und Kommunen können sich als Stifter engagieren

Markus Laubscher, Generationenmanager der Sparkasse Vorderpfalz betont: „Als Ergänzung zu ihren eigenen fünf Stiftungen bietet die Sparkasse Vorderpfalz allen Bürgern, Unternehmen und Kommunen die Möglichkeit sich als Stifter zu engagieren. Mit professioneller Betreuung und ohne großen Verwaltungsaufwand, aber mit einem Höchstmaß an Individualität, können mit einem Kapital ab 10.000 Euro eigene Stiftungen gegründet werden. Davon profitiert nicht nur das bürgerschaftliche Engagement sowie gemeinnützige Vereine und Organisationen aus der Region sondern auch die Stifter: Die gestifteten Gelder sind erbschafts- und schenkungssteuerfrei und wirken sich steuermildernd auf die Einkommenssteuer aus. Weitere Informationen gibt es unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftergemeinschaft“.

Hintergrund zu den neu gegründeten Stiftungen

Die Stiftung „Zu Guter Letzt – Hospizbegleitung im Rhein Pfalz Kreis“ wurde mit dem Ziel gegründet die palliativmedizinische Betreuung zu verbessern und mittelfristig ein stationäres Hospiz zwischen Ludwigshafen und Bad Dürkheim zu errichten.

Begeisterte Handballfans der Eulen Ludwigshafen haben die Stiftung „Nachwuchshandball Förderstiftung Eulen Ludwigshafen“ gegründet. Das Nachwuchskonzept der Handball Leistungszentrums Friesenheim Hochdorf und das Leitbild der Eulen sind die Basis für die Stiftung um junge, talentierte Spieler aus der Region an die Anforderungen im Spitzenhandball heran zu führen und ihnen die Chance zu geben sich im Bundesligahandball zu beweisen.

Leere Regale, Flüchtlinge aus der Ukraine und steigende Nahrungsmittelpreise sorgen für einen großen Andrang bei der Tafel in Ludwigshafen. Um die technische Ausstattung der Organisation zu erhalten und Zukäufe von Lebensmitteln zu ermöglichen, wurde von einer Privatperson die „Stiftung für die Tafel Ludwigshafen“ gegründet.

Die „Stiftung zu Gunsten des Tierschutzvereins Ludwigshafen und Umgebung e.V.“ wurde gegründet um neue Förderer zu gewinnen und damit die umfangreiche Tätigkeit des Tierschutzvereins dauerhaft zu sichern.

Sparkasse Vorderpfalz
04.05.2022

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Einkommen deutlich gestiegen / 490 Bau-Beschäftigte in der Stadt

Lohn-Plus für Bauarbeiter in Speyer: „Jetzt Tarif-Check machen“

Zupackende Arbeit besser bezahlt: Die Löhne für Bauarbeiter sind deutlich gestiegen. Die IG BAU rät den Beschäftigten, jetzt einen Lohn-Check zu machen – und sich nicht unter Wert zu verkaufen.
Foto: IG BAU | Tobias Seifert

Mehr Kies auf dem Bau: Die Löhne für Bauarbeiter in Speyer steigen deutlich. Ein gelernter Maurer kommt jetzt auf einen Stundenlohn von 22,06 Euro und hat damit am Monatsende gut 80 Euro mehr als bisher (plus 2,2 Prozent) im Portemonnaie. Darauf weist die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin. Die Gewerkschaft appelliert an die rund 490 Bau-Beschäftigten in der Stadt, ihren aktuellen Lohnzettel zu prüfen. „Auf der April-Abrechnung, die bis Mitte Mai kommt, muss das Plus auftauchen. Wer zu wenig bekommt, soll sich an die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz wenden“, rät Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. Außerdem sollten Zimmerleute, Betonbauer & Co. auf die anstehende Einmalzahlung von 400 Euro achten, die mit dem Mai-Lohn ausgezahlt wird.

Selbst in Zeiten globaler Krisen seien die Auftragsbücher der heimischen Baufirmen gut gefüllt, so der Gewerkschafter. „Es gibt also keinen Grund, sich unter Wert zu verkaufen. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten, den Tariflohn zu bekommen“, empfiehlt Wunderlich. Wer dagegen nur den gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde verdiene, dem rät die Gewerkschaft, sich dringend bei einer neuen Firma einen neuen Job auf dem Bau zu suchen.

Die Arbeitgeber hätten gerade erst den deutlich höheren Branchen-Mindestlohn scheitern lassen. „Damit können sie jetzt tatsächlich auch Bauarbeitern maximale Leistung für einen minimalen Lohn abverlangen. Das muss sich aber keiner gefallen lassen. Wer auf dem Bau zupackt, ist nach wie vor eine gesuchte Kraft und hat mehr verdient.“ Die IG BAU weist darauf hin, dass Gewerkschaftsmitglieder, deren Betrieb im Arbeitgeberverband ist, einen festen Anspruch auf eine tarifliche Bezahlung haben.

Das Fazit der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz: „Die schwere und stark gefragte Arbeit auf dem Bau muss anständig bezahlt werden. Fachleute, die mit weniger als 22,06 Euro nach Hause gehen, sollten also das Gespräch mit dem Chef suchen und im Zweifelsfall den Betrieb wechseln“, so Wunderlich. Weitere Infos und Tipps gibt es bei der Gewerkschaft vor Ort. Ebenso online per Video unter: https://igbau.de/Tarif-Ticker-Bau-West.html. Und per Tarif-Hotline: 069 / 957 37 584.

Text: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz Foto: IG BAU | Tobias Seifert
12.05.2022

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

Richtiger Umgang mit der Abrechnungsspitze beim Verkauf von Wohnungen

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf:

Wer kennt es nicht: kommt es bei Wohnungen im Laufe eines Jahres zu einem Mieterwechsel, werden Verbrauchswerte (Wasser, Heizung) zum Übergabetag abgelesen und die umlagefähigen Nebenkosten beiden Parteien mit der Jahresabrechnung für die jeweilige Mietdauer in Rechnung gestellt. Doch wie verhält es sich bei einem Eigentümerwechsel mit Guthaben und Nachzahlungen rund um die Jahresabrechnung? Haftet der Verkäufer für Fehlbeträge oder ist der Neueigentümer verantwortlich?

Als „Abrechnungsspitze“ wird im Wohnungseigentumsrecht der Betrag bezeichnet, der sich ergibt, wenn der Abrechnungssaldo der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben die nach dem Wirtschaftsplan für diese Wohneinheit zu leistenden Beträge übersteigt. Nach dem Verkauf einer Eigentumswohnung ist der Verkäufer, der seinen monatlichen Zahlungsverpflichtungen aus dem Wirtschaftsplan nachgekommen ist, jedoch nicht automatisch für eine Nachzahlung verantwortlich; auch steht ihm ein eventuelles Guthaben nicht mehr automatisch zu. Dr. Oliver Martin, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.: „Kommt es beispielsweise im Frühjahr zu einem Eigentumswechsel, die Jahresabrechnung für das letzte Kalenderjahr liegt aber erst im Sommer vor, ist klar geregelt, dass alle Verpflichtungen in den Verantwortungsbereich des Neueigentümers übergehen, wenn er zum Tag der Beschlussfassung über diese Jahresabrechnung im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen ist.“

Das Datum der Eintragung im Grundbuch ist somit ausschlaggebend: Der Veräußerer ist bis zum Eintragungstag für monatliche Hausgeldzahlungen oder Fehlbeträge verantwortlich oder profitiert von möglichen Guthabenbeträgen aus der Jahresabrechnung. Ab der Grundbucheintragung des Erwerbers übernimmt dieser alle Hausgeldzahlungen sowie eventuelle Nachzahlungen aus dem vorherigen Wirtschaftsjahr. Resultieren aus den Einzahlungen des Voreigentümers und den tatsächlich entstandenen Kosten des Abrechnungszeitraums positive Differenzbeträge, erhält der Erwerber diese als Gutschrift – auch wenn er die Zahlungen selbst gar nicht geleistet hat. Auch werden Abrechnung und Einladung zur Eigentümerversammlung ausschließlich an den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer verschickt. „Dies führt bei dem Käufer, der so eine Nachzahlung zu leisten hat, aber nicht minder bei einem Verkäufer, der weder ein Guthaben ausgezahlt, noch eine Jahresabrechnung übermittelt bekommt, meist zu völligem Unverständnis und regen Nachfragen bei den Verwaltern“, so der Jurist Dr. Oliver Martin, „umso wichtiger ist es dem Verwalter das Datum der Eigentumsumtragung im Grundbuch (nicht das der Auflassungsvormerkung) schnellstmöglich mitzuteilen“.

Natürlich können beide Parteien individuelle Vereinbarungen über den Umgang mit der Abrechnungsspitze und hinsichtlich der Übermittlung einer Kopie der Jahresabrechnung treffen. Da Immobilien jedoch nicht personen- sondern objektbezogen verwaltet werden, ist der beauftragte Immobilienverwalter für die Bearbeitung eventueller Nebenabsprachen nicht verantwortlich. Er richtet sich in der Korrespondenz immer ausschließlich an den aktuellen Eigentümer der Wohneinheit.

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne zur Verfügung: telefonisch unter 06238/98358-13 oder per Mail office@vdiv-rps.de. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de.

Text: Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. Foto: Speyer 24/7 News
02.05.2022

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsmarkt im März weiter günstig / Krieg in der Ukraine wirkt sich kaum aus

„Der Arbeitsmarkt erholt sich weiter. Durch die Lockerungen und die beginnende Frühjahrsbelebung sinkt die Arbeitslosigkeit und steigt die Beschäftigung. Folgen des Krieges in der Ukraine zeigen sich in den Arbeitsmarktdaten momentan nur vereinzelt. Die Gefahren, die von einer weiteren Eskalation und beispielsweise Lieferstopps fossiler Rohstoffe ausgehen, belasten jedoch die weitere wirtschaftliche Entwicklung“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im März: -66.000 auf 2.362.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -465.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Zahl der Arbeitslosen ist im März 2022 im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 66.000 auf 2.362.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 18.000 abgenommen. Verglichen mit dem März des vorigen Jahres ist sie um 465.000 geringer. Im Vergleich zum März 2020 liegt sie nur noch um 27.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank von Februar auf März um 0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent und liegt damit 1,1 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,0 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 23.000 gesunken. Sie lag im März 2022 bei 3.110.000 Personen. Das waren 479.000 weniger als vor einem Jahr und 138.000 weniger als im März 2020.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 27. März für 113.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Allerdings sind diese Daten aufgrund des kurzfristigen Inkrafttretens der gesetzlichen Sonderregelungen erheblich untererfasst.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 654.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 34.000 gestiegen. Mit 45,10 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 678.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Dezember auf Januar 2022 um 71.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Januar nach Hochrechnungen der BA um 656.000 auf 34,17 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,12 Millionen Personen hatten im Januar 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 235.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,05 Millionen ausschließlich und 3,07 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im März weiter auf hohem Niveau. So waren 839.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 229.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 4.000 erhöht. Die neu gemeldeten Stellen haben dagegen saisonbereinigt um 12.000 abgenommen. Dies könnte wirtschaftliche Unsicherheiten vor allem in Folge des Ukraine-Kriegs widerspiegeln. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im März 2022 um 1 Punkt auf 135 Punkte.

Geldleistungen

744.000 Personen erhielten im März 2022 Arbeitslosengeld, 282.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.579.000. Gegenüber März 2021 war dies ein Rückgang von 355.000 Personen. 6,6 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2021 bis März 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 313.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 9.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im März noch 188.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 443.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 28.000 mehr als vor einem Jahr. 298.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Weitere Informationen zu Auswirkungen der wirtschaftlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt finden Sie hier.

Bundesagentur für Arbeit
31.03.2022

Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022 verlängert

Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30.06.2022 beschlossen. Zur Gesetzesänderung gehört der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit.

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Bis zum 30.06.2022 wird zudem weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Auch Beschäftigte in der Leiharbeit können unterstützt werden. Die Bezugsdauer wird für Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 entstanden ist, auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum Ablauf des 30. Juni 2022, verlängert. Das Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte in Kurzarbeit, die einen Lohnausfall von mindestens 50 Prozent haben, bis Ende Juni weiterhin aufgestockt. Ab dem vierten Bezugsmonat – gerechnet ab März 2020 – auf 70 Prozent (77 Prozent für Personen mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Personen mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts.

Bis Ende Juni bleibt es während der Kurzarbeit weiterhin möglich, in einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:

Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Förderung von Weiterbildung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

Bundesagentur für Arbeit
29.03.2022

70 Jahre BA: Herausforderungen im Jubiläumsjahr

Seit 70 Jahren bringt die Bundesagentur für Arbeit Menschen und Arbeit zusammen. Im Jubiläumsjahr sind die großen Aufgaben die Bewältigung der anhaltenden Corona-Pandemie, die Begleitung des Strukturwandels und Strategien gegen den zunehmenden Fachkräftemangel.

Am Anfang ging es um den Aufbau des Landes und der Wirtschaft. Millionen Heimkehrer, Vertriebene und Geflüchtete suchten nach dem Krieg Wege in den Beruf. Nicht in allen Regionen suchten Unternehmen aber in gleichem Maß Mitarbeitende. Damit bestand ein Bedürfnis, durch eine überbezirkliche Organisation den Ausgleich an Arbeitskräften zu erreichen. Als Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung riefen diese der Bundestag und Bundesrat am 10. März 1952 ins Leben. Ging es zunächst also auch darum, für eine überregionale Vermittlung alle Arbeitsämter wieder auf einen genügend einheitlichen Nenner zu bringen, rückte mit dem beginnenden Wirtschaftswunder schon bald die Fachkräftesicherung in den Vordergrund. Es galt dabei, Gastarbeiter unter anderem aus Italien, Spanien und Portugal und der Türkei über Anwerbeabkommen für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu gewinnen.

Die durch die Sozialpartnerschaft geprägte und selbstverwaltete heutige Bundesagentur für Arbeit hat wie in frühen Jahren später in zahlreichen Krisen und Phasen politischer Herausforderungen einen wesentlichen Beitrag auf dem Arbeitsmarkt geleistet: Die Wiedervereinigung 1990, die hohe Arbeitslosigkeit um die Jahrtausendwende, die Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 sowie die Integration Geflüchteter seit 2015 seien beispielhaft genannt. Dabei haben gerade Nähe und Verbundenheit mit den Sozialpartnern und die Orientierung an der Praxis in den Betrieben zum Gelingen beigetragen.

Auch 70 Jahre nach Gründung sorgt die BA heute für einen Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Es vollzieht sich ein tiefgreifender Strukturwandel im Land: Mit der Digitalisierung und der Dekarbonisierung der Wirtschaft steigt der Qualifizierungsbedarf. Gleichzeitig gibt es einen Fachkräftemangel. In der Pandemie, in der das Kurzarbeitergeld weiter Beschäftigungsverhältnisse sichert, ist die Transformation am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stärker spürbar geworden.

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit: „Immer wieder hat sich die BA in den 70 Jahren ihres Bestehens entsprechend den Dynamiken am Arbeitsmarkt grundlegend neu aufgestellt. In Krisen hat sie sich als flexible Organisation erwiesen und konnte dadurch kurzfristig und entschlossen reagieren. Es gibt in ihrer Geschichte dabei Kontinuitäten: Jeder Mensch, der seine Arbeit verliert, ist abgesichert. In der Beratung und Vermittlung steht der Mensch mit seinen individuellen Interessen, Wünschen und Fähigkeiten im Mittelpunkt. Die wesentliche Aufgabe liegt für die BA heute darin, Menschen ein Berufsleben lang erfolgreich mit Arbeitgebern zusammenzubringen. Im Strukturwandel setzt die BA hierbei noch stärker auf die Qualifizierung Arbeitsloser und Beschäftigter. Im bevorstehenden demographischen Wandel kommt es am Arbeitsmarkt auf die Teilhabe einer möglichst großen Zahl von Erwerbspersonen an. In der Fachkräftesicherung liegt damit eine der größten Heraus
forderungen in den nächsten Jahren.“

Anja Piel, Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund und Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit: „Es ist das große Verdienst der BA und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass viele Jugendliche und Erwachsene mit ihrer Unterstützung jedes Jahr eine schwierige Wegstrecke hinter sich bringen und schließlich einen passenden Beruf finden. Nach dem Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit in der Pandemie richtet die BA den Fokus für eine erfolgreiche Vermittlung in Zukunft noch stärker auf Qualifizierung. Das ist sozialpolitisch ein wichtiges Signal: Jeder Mensch hat eine gute Beschäftigung und einen fairen Lohn verdient.“

Christina Ramb, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit: „In der Pandemie hat sich die BA einmal mehr als sehr verlässlich erwiesen. Das Kurzarbeitergeld wurde schnell und zuverlässig ausgezahlt; in Tagen großer Unsicherheit haben Unternehmen und Verbände in den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BA kompetente Ansprechpartner gefunden. Dabei hat sich die Selbstverwaltung der BA – wie schon in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 – bewährt. Die Herausforderung der Zukunft wird die Arbeits- und Fachkräftesicherung bleiben. Hier muss die BA weiter ihren Beitrag leisten: durch Vermittlung, Beratung und Qualifizierung von Menschen, die bereits in Deutschland leben und durch die Gewinnung von Menschen aus dem Ausland. Nur so kann Deutschland wettbewerbsfähig gehalten und Wohlstand für alle gesichert werden.“

Bundesagentur für Arbeit
08.03.2022

Arbeitsmarkt im Februar 2022 – Fortgesetzte Erholung vor Beginn des Ukrainekrieges

„Bis in den Februar hat der Arbeitsmarkt seinen Aufwärtstrend fortgesetzt. Allerdings ist in den aktuellen Indikatoren der Krieg in der Ukraine noch nicht abgebildet.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Februar: -34.000 auf 2.428.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -476.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Zahl der Arbeitslosen ist im Februar 2022 gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 34.000 auf 2.428.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 33.000 abgenommen. Verglichen mit dem Februar des vorigen Jahres ist sie um 476.000 geringer. Im Vergleich zum Februar 2020 liegt sie nur noch um 32.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank von Januar auf Februar 2022 um 0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent und liegt damit 1,0 Prozentpunkte niedriger als im Februar 2021. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 35.000 gesunken. Sie lag im Februar 2022 bei 3.174.000 Personen. Das waren 482.000 weniger als vor einem Jahr und 128.000 weniger als im Februar 2020.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Februar für 201.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Die Anzeigen stammen überwiegend aus dem Verarbeitenden Gewerbe, dem Handel und dem Gastgewerbe.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember 2021 zur
Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur
für Arbeit in diesem Monat für 641.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme ging damit bis zum Dezember
weiter zurück.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 80.000 gestiegen. Mit 45,07 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 636.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von November auf Dezember 2021 um 82.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 603.000 auf 34,30 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,25 Millionen Personen waren im Dezember 2021 geringfügig entlohnt beschäftigt, 221.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,12 Millionen ausschließlich und 3,12 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht allein auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuem Personal bleibt im Februar auf hohem Niveau. So waren 822.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 240.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Februar 2022 um 1 Punkt auf 136 Punkte und setzt damit seinen Wachstumspfad fort.

Geldleistungen

807.000 Personen erhielten im Februar 2022 Arbeitslosengeld, 316.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.597.000. Gegenüber Februar 2021 war dies ein Rückgang von 313.000 Personen. 6,6 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2021 bis Februar 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 284.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 10.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 417.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 29.000 mehr als vor einem Jahr. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Weitere Informationen zu Auswirkungen der wirtschaftlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt finden Sie unter https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Corona/Corona-Nav.html.

Bundesagentur für Arbeit
02.03.2022

Videokommunikation in der BA: Mit wenigen Klicks zum Beratungsgespräch

Mit der Videokommunikation hat die BA neben der persönlichen oder telefonischen Beratung ein ergänzendes Interaktionsangebot geschaffen. Seit Herbst 2020 fanden über 150.000 Videogespräche statt. Dieses Angebot wird auch nach Ende der Pandemie weiterbestehen.

Die Videokommunikation ergänzt die persönliche Beratung

Die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen haben dazu beigetragen, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) innerhalb kürzester Zeit Alternativen zur persönlichen und telefonischen Beratung in den Häusern entwickelt hat. Die BA bietet ihren Kundinnen und Kunden inzwischen in vielen Bereichen die Möglichkeit zur Videokommunikation dauerhaft an, beispielsweise in der Beratung zu Aus- und Weiterbildung oder zu Rehabilitations- und Teilhabebedarfen. Seit Anfang dieses Jahres können alle Kundinnen und Kunden, die sich online arbeitsuchend melden, online einen ersten Beratungstermin für ein Videogespräch buchen. Inzwischen nutzen auch rund 160 Jobcenter erfolgreich die Videokommunikation als zusätzlichen Kommunikationskanal neben der persönlichen und telefonischen Beratung.

Die Beliebtheit der Videokommunikation spiegelt sich in den Nutzerzahlen wider. Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter der BA: „Seit Herbst 2020 fanden über 150.000 Videogespräche in Agenturen und Jobcentern statt, in einer Zeit, in der persönliche Kundengespräche pandemiebedingt deutlich erschwert oder teilweise gar nicht möglich waren. Das macht zusammen über fünf Millionen Gesprächsminuten. Die Weiterempfehlungsquote von 95 Prozent belegt, dass unsere Kundinnen und Kunden das neue und moderne Interaktionsformat der Videokommunikation sehr gut annehmen und es auch nach Ende der Pandemie weiternutzen wollen.“
Die Videoberatung ist seit Ende letzten Jahres als dauerhafter Interaktionskanal in der BA verankert und wird sukzessive ausgebaut.

Mit wenigen Klicks zur Videoberatung

Die BA bietet ihren Kundinnen und Kunden eine browser- und geräteunabhängige Videokommunikation in einem digitalen Beratungsraum an. Die persönlichen Daten sind zu jeder Zeit geschützt. Beratungsgespräche werden nicht aufgezeichnet.
Nähere Informationen zur Funktionsweise und den technischen Voraussetzungen des Videotermins finden sich unter:
https://www.arbeitsagentur.de/videotermin

Bundesagentur für Arbeit
25.02.2022

„Tag der sozialen Gerechtigkeit“: Die BA setzt auf faire Migration

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) macht sich auf verschiedenen Wegen stark für einen fairen Zugang zum Deutschen Arbeitsmarkt für Menschen aus Deutschland, der EU und anderen Staaten. Gemeinsam mit ihren EURES-Netzwerkpartnern schafft sie beispielsweise ein digitales und persönliches europaweites Angebot für Arbeitssuchende und Unternehmen.

Das Europäische Mobilitätsportal von EURES mit einer integrierten Stellenbörse verbindet alle Europäischen Arbeitsverwaltungen, sowie weitere EURES-Mitglieder und EURES-Partner miteinander. Ein möglichst einfach gestalteter Zugang zum Arbeitsmarkt steht dabei im Fokus. Deutsche Unternehmen und Arbeitssuchende können dort mit Hilfe der BA ihre offenen Stellen bzw. Bewerbungsunterlagen europaweit veröffentlichen. Soziale Gerechtigkeit bei Rekrutierung und Vermittlung soll durch Transparenz unterstützt werden, z. B. mit mehrsprachigen Informationen über die Arbeitsmärkte in Europa, nationale Arbeitsregelungen und soziale Rahmenbedingungen wie durchschnittliche Entgelte.
Die BA arbeitet dabei eng mit allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zusammen.
Zurzeit sind auf dem EURES-Portal 3 Millionen offene Stellen, 4.000 Unternehmen und 800 000 Arbeitsuchende registriert.
Mehr als 200 EURES-Akteure innerhalb der BA ermöglichen es, Informationen, Beratung, Vermittlung und Rekrutierung in Deutschland und dem europäischen Arbeitsmarkt für EU-Bürger*innen zugänglich zu machen und damit einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit zu leisten.

EURES Mobilitätsportal mit Jobbörse online: https://ec.europa.eu/eures/public/index_de

Hintergrund:

Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883 / 2004 koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zusätzlich hierzu hat die Europäische Kommission das Netzwerk des Europäischen Arbeitsmarktservices (EURES) in den 1990er Jahren aufgebaut, welches heute Teil der European Labour Authority (Europäische Arbeitsmarktbehörde) ist. Die Bundesagentur für Arbeit ist Mitglied dieses Netzwerkes gemeinsam mit 14 weiteren EURES-Partnern und EURES-Mitgliedern in Deutschland. Europaweit ist das EURES-Netzwerk organisiert über Nationale Koordinierungsbüros und über 1000 EURES-Berater, die Kundinnen und Kunden die passenden Dienstleistungen anbieten, um chancengleich eine Stelle oder Personal auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu finden.

Bundesagentur für Arbeit
18.02.2022

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Speyer/Schifferstadt: Stadtwerke planen Geothermieprojekt

Potenzielle Standorte erst nach Auswertung der geologischen Daten

Die beiden rheinland-pfälzischen Energieunternehmen Stadtwerke Speyer GmbH und Stadtwerke Schifferstadt kooperieren erneut und planen das Geothermieprojekt „Rhein-Pfalz“. Sie wollen damit die Potenziale der Erdwärme in der Region nutzen und die gemeinsamen Klimaziele einer regenerativen Wärme- und Stromerzeugung erreichen.

Schon viele Projekte rund um Energie und Klimaschutz haben die Partnerunternehmen zusammen auf den Weg gebracht. Mit dem weiteren „Baustein“ Geothermie – Erdwärme – beabsichtigen sie, die Energiewende durch eine nachhaltige, möglichst CO2-neutrale Energieversorgung voranzubringen und Anlagen zur Einspeisung der Erdwärme in ein Fernwärmeverbundnetz zu bauen und zu betreiben. Auf fossile Energieträger als Brennstoff soll dabei verzichtet werden (Dekarbonisierung der Energiegewinnung). Gerade als heimische Energiequelle kann die Geothermie zur Importunabhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdgas und Erdöl beitragen.   

Die guten Voraussetzungen des Oberrheingrabens zur alternativen Energiegewinnung von Wärme und Strom möchten die Stadtwerke Speyer und die Stadtwerke Schifferstadt bei ihrem Erdwärme-Projekt erkunden. Die Energie ist rund um die Uhr verfügbar und wird dabei aus heißen Thermalwasserreservoirs in tiefen Erd- und Gesteinsschichten gewonnen. Je tiefer man in die Erde eindringt, desto wärmer wird es. Als Richtwert gilt, dass die Temperatur in Mitteleuropa pro 100 Meter um drei Grad Celsius steigt. Im Oberrheingraben liegen die Temperaturen sogar höher – in der Vorderpfalz kann mit Temperaturen von über vier Grad pro 100 Meter Tiefe gerechnet werden. Mithilfe von geothermischen Anlagen wird das Thermalwasser gefördert und die enthaltene Wärmeenergie in Strom umgewandelt und für die Wärmeversorgung genutzt.

Nach umfangreichen Prüfungen erteilte das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) den beiden Stadtwerken eine Aufsuchungserlaubnis. Das Aufsuchungsfeld „Rhein-Pfalz“ hat eine Fläche von etwa 150 Quadratkilometern und umfasst Gebiete der kreisfreien Stadt Speyer, der kreisangehörigen Stadt Schifferstadt sowie des Landkreises Rhein-Pfalz bis zum angrenzenden Landkreis Bad Dürkheim.

Um bestehende seismische Daten zur Ermittlung des Untergrundes zu begutachten, wurde ein Fachunternehmen beauftragt. Aktuell wird geprüft, ob geologische Daten auch von anderen Firmen zugekauft werden können, die für einen Großteil des Feldes bereits vorliegen.   

Darauf aufbauend planen die Partnerunternehmen mit Geologen und Geophysikern die weitere Exploration und entscheiden, ob zusätzlich eigene Datenerhebungen durch Messungen durchgeführt werden müssen. Erst nach den gesamten Auswertungen sind potenzielle Standorte für eine Geothermieanlage zu ermitteln. Für die eigentliche Erschließung der Erdwärmequellen sind dann gesonderte Genehmigungsverfahren erforderlich.

Das Einbeziehen der Bürgerinnen und Bürgern sowie der beteiligten Kommunen ist beiden Unternehmen sehr wichtig. Sie werden dabei von der unabhängigen Stiftung Risiko-Dialog aus der Schweiz begleitet, die Erfahrungen in verschiedenen Geothermieprojekten vorweisen kann, selbst aber keine Position zur Geothermie vertritt.   

Im Mai sind zwei öffentliche Veranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger geplant, bei denen der Dialog und Austausch auf Augenhöhe im Mittelpunkt steht:

  • 09.05.2022, 19 Uhr, Stage-Center, Hasenpfühlerweide 2, 67346 Speyer
  • 24.05.2022, 19 Uhr, Paul-von-Denis-Schulzentrum (Aula der Realschule Plus), Neustückweg 2, 67105 Schifferstadt

Weitere Informationen:

www.stadtwerke-speyer.de/geothermie
www.sw-schifferstadt.de/Aktuelles/Geothermie

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: GeoBasis-DE
04.04.2022

SWS-Umweltpreis: 15.950 Euro für fünf Projekte

Ehrenwerter Einsatz für Klimaschutz in Speyer

Die Umwelt-Stiftung der SWS fördert Projekte und Bildungsmaßnahmen rund um den Klimaschutz.
Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock

Gleich fünf Projekte werden von der Stiftung der Stadtwerke Speyer (SWS) für erneuerbare Energien und Umwelt in diesem Jahr gefördert. 15.950 Euro aus dem ausgelobten Umweltpreis verteilen sich nach der Entscheidung des Stiftungsrates auf die Siedlungsschule Speyer, den Stadtteilverein Speyer-West in Kooperation mit dem Hans-Purrmann-Gymnasium, den Verein der Freunde und Förderer der Rucksackschule gemeinsam mit dem Edith-Stein-Gymnasium, den Miteinander e.V. und die Initiative Junge Menschen im Aufwind (JuMa).

Aus insgesamt 14 Anträgen wurden die Preisträger*innen ausgewählt. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, gleichzeitig Stiftungsratsvorsitzende, freute sich über die tolle Resonanz auf die Ausschreibung des Umweltpreises. „Diese beweist, dass die Thematik des Klima- und Umweltschutzes in unserer Stadt nicht nur angekommen ist, sondern auch zukunftsorientiert gearbeitet wird“, hob sie hervor. SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring machte deutlich: „Der Umweltpreis soll ein Anreiz für die Menschen im Netzgebiet sein, sich weiterhin und intensiver mit dem Klimawandel auseinanderzusetzen, neue Ideen zu entwickeln und diese praktisch umzusetzen.“

Mit 6.200 Euro wird JuMa unterstützt. Straffällig gewordene Menschen bekommen dort die Chance, durch gemeinnützige Arbeit etwas zum Allgemeinwohl beizutragen. Im konkreten Fall werden in Speyer-Nord Zigarettenkippen gesammelt. Diese werden später recycelt und zu Taschenaschenbechern umfunktioniert.

4.450 Euro kann der Miteinander e.V. Aussiedler Netzwerk dank der Stiftung in sein Projekt „Kinder entdecken Nachhaltigkeit“ stecken. Workshops zu den Themen erneuerbare Energien und deren elektronische Umsetzung sowie zum Klimawandel soll es geben. Dafür werden Experimentierkästen und Roboterbausätze angeschafft. Schon im laufenden Frühjahr soll die Umsetzung des Projekts beginnen.

Unter dem Motto „Vogelhochzeit“ soll sich auf dem Speyerer Friedhof etwas tun. Initiatoren sind der Verein der Freunde und Förderer der Rucksackschule Speyer in Zusammenarbeit mit dem Edith-Stein-Gymnasium. Geplant ist, die biologische Vielfalt durch das Anbringen von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse zu verbessern. Gleichzeitig steht das Projekt für besonderen Einsatz in der Umweltbildung, was mit 3.000 Euro von der Stiftung belohnt wird.

Um das Thema Aufklärung in Umweltfragen geht es dem Stadtteilverein Speyer-West. Der Fokus liegt auf Jugendlichen, die sich mit den Bereichen Abfall und Umwelt auseinandersetzen wollen. Dazu animieren sollen Schautafeln, die im Woogbachtal und auf dem Gelände des Hans-Purrmann-Gymnasiums im Frühjahr noch aufgestellt werden. Schüler*innen des Gymnasiums werden bei der Umsetzung der mit 1.500 Euro geförderten Tafeln unterstützen.

Weitere 800 Euro werden den Klassen 3a und b der Siedlungsschule Speyer zuteil. Sie werden sich den Auswirkungen des Klimawandels widmen und auch Maßnahmen dagegen entwickeln. Die Erkenntnisse sollen zum einen in einer Schulausstellung, zum anderen für alle öffentlich sichtbar durch Plakate in der Innenstadt weitergetragen werden.

Bewerbungen für den Umweltpreis 2023 können schon jetzt inklusive einer kurzen Beschreibung der Organisation und des Projekts (Situation, Idee, zeitlicher Ablauf und Kosten) abgegeben werden: Stadtwerke Speyer GmbH, Georg-Peter-Süß-Straße 2. 67346 Speyer, oder per E-Mail an engagement@stadtwerke-speyer.de, Stichwort: SWS – Stiftung Umwelt. Die Projekte müssen in den Jahren 2023/24 umgesetzt werden.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock
21.03.2022

„Wir müssen alle Flächen nutzen“

SWS investieren in Speyer-Nord in Solarenergie

Die Stadtwerke Speyer (SWS) arbeiten weiter an den Klimazielen für die Domstadt. Aktuell zeigt sich das an der Ausstattung des neuen Handelsstandortes an der Schifferstadter Straße mit einer großflächigen Photovoltaik-Anlage. Die Gesamtleistung beträgt 460 Kilowatt. 299 Tonnen Kohlendioxid werden jährlich durch die Erzeugung vor Solarstrom eingespart, der von den Mietern direkt zum Eigenverbrauch genutzt werden kann. Der Überschuss soll als Regionalstrom für interessierte Bürger*innen zur Verfügung stehen. Anfang März soll die Anlage ans Netz gehen.   

Erfreut über die großflächige Anlage äußert sich SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring: „Die Solarenergie bietet mit Abstand das größte Potenzial für erneuerbare Energien in der Stadt.“ Sie sei zuverlässig, wirtschaftlich attraktiv und komplett CO2-frei. Seine Forderung lautet daher: „Wir müssen die Solarenergie noch viel konsequenter einsetzen und alle zur Verfügung stehenden Flächen dafür nutzen.“

Die SWS übernahmen die Errichtung der Photovoltaikanlage auf dem neuen Handelsgebäude an der Schifferstadter Straße. 1.226 Module mit jeweils einer Leistung von 375 Watt – ausgerichtet nach Ost und West – produzieren insgesamt 437.000 Kilowattstunden Sonnenstrom im Jahr. Umgerechnet bedeutet das: 145 Einfamilienhäuser könnten damit versorgt werden.

„Der produzierte Strom kann direkt an die ansässigen Mieter geliefert werden“, sagt Mathias Reinhart, Teamleiter für Erneuerbare Energien bei den SWS. „Da der so genannte Direktstrom nicht das öffentliche Netz durchläuft, entfallen die Entgelte für die Netznutzung“, erklärt er. Das sei ein wesentlicher Faktor für die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Abgesehen davon, dass der Strom vom Dach effizient und nachhaltig produziert werde, sei die Form der Energiegewinnung günstiger als die herkömmliche Stromlieferung aus dem Netz.

Im Zusammenhang mit der Einrichtung der Photovoltaikanlage weist Mathias Reinhart auf zwei öffentliche Schnellladestationen hin, die auf dem neuen Parkplatz des Handelsstandorts entstehen sollen. Aufgrund der aktuellen Lieferzeiten geht er von einer Inbetriebnahme im August, spätestens September dieses Jahres aus. „Alle E-Fahrzeuge können dann mit dem Sonnenstrom der Solaranlage laden“, informiert Mathias Reinhart. Die Stationen haben eine Leistung von je 50 Kilowatt. Auch an Zeiten, in denen die Sonnenenergie einmal nicht ausreicht, ist gedacht. „Dann“, so der SWS-Fachmann, „wird der Strom über das öffentliche Versorgungsnetz bezogen.“ Das gelte nicht nur für die Ladestationen, sondern natürlich auch für die Mieter im Gebäude. Der nicht unmittelbar vor Ort verbrauchte Strom soll in den Pool von regenerativen Erzeugungsanlagen der SWS aufgenommen werden. Daraus können interessierte Bürger*innen grünen Strom direkt aus der Region beziehen.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Emondo
24.02.2022

Sparkasse Vorderpfalz

Bewerber für den Kulturförderpreis der Sparkassenstiftung gesucht

Die „Kulturstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz“ ist eine von fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz. Interessenten können sich um den Kulturförderpreis 2022 bewerben.

Ab sofort können sich Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/kulturfoerderpreis um den Kulturförderpreis der „Kulturstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz“ bewerben. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert und wird jährlich für eine besondere Leistung im kulturellen Bereich vergeben, die im Rhein-Pfalz-Kreis erbracht wurde. Nach Angaben der Stiftung zählen hierzu insbesondere die Bereiche der bildenden und darstellenden Kunst, der Literatur, der Musik sowie der Denkmal- und Heimatpflege. Über die Vergabe des Preises entscheidet das Kuratorium der Stiftung.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Sparkassenstiftung betont: „Durch die jährliche Vergabe unseres Kulturförderpreises werden Initiativen, die aus der Vielzahl der ehrenamtlichen kulturellen Leistungen im Rhein-Pfalz-Kreis besonders herausragen, gewürdigt und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Vorschläge und Bewerbungen nimmt die Sparkassenstiftung unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/kulturfoerderpreis bis zum 31. August 2022 entgegen“.

Sparkasse Vorderpfalz
22.03.2022

PS-Sparer der Sparkasse Vorderpfalz vom Glück verwöhnt

Glück gehabt: Vier Hauptgewinne in Höhe von insgesamt 60.000 Euro und drei MINI Cooper SE gehen an Sparkassenkunden aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis.
Foto Klaus Venus

Vier Hauptgewinne in Höhe von insgesamt 60.000 Euro und drei MINI Cooper SE gehen an Sparkassenkunden aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis.

Glücksgöttin Fortuna hat ihr Füllhorn überschwänglich bei den PS-Sparern der Sparkasse Vorderpfalz ausgeschüttet. Über einen wahren Geldsegen aus der März-Sonderauslosung können sich vier Sparkassenkunden mit Hauptgewinnen von zwei Mal 25.000 Euro und zwei Mal 5.000 Euro freuen. Zudem wurden drei MINI Cooper SE an PS-Sparer der Sparkasse Vorderpfalz verlost.

Um gewinnen zu können benötigt man ein PS-Los, das es in allen Geschäftsstellen der Sparkasse Vorderpfalz zum Preis von 5 Euro zu kaufen gibt. Vier Euro wandern auf ein Sparkonto und ein Euro beträgt der Einsatz für die Auslosung mit monatlichen Gewinnen bis zu 25.000 Euro und einem Auto. Es profitieren aber nicht nur die Gewinner der monatlichen PS-Auslosungen, denn ein Teil des Los-Einsatzes fließt wieder in die Region zurück, als Spenden an Vereine und gemeinnützige Organisationen. Weitere Informationen gibt es unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/pslose. Dort können auch PS-Lose Online gekauft werden.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto Klaus Venus
29.03.2022

70 Jahre WoP: Kleine Prämie – große Wirkung

Polychronis Michailidis, Leiter Bausparen und Versicherungen der Sparkasse Vorderpfalz: „Ein Bausparvertrag unterstützt nicht nur beim staatlich geförderten Sparen, sondern garantiert auch sichere Darlehenszinsen bei der späteren Finanzierung der eigenen vier Wände“.

Unter Konrad Adenauer wurde sie eingeführt – bis heute ist sie eine Institution für deutsche Sparerinnen und Sparer: Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) hilft der Staat jenen, die Geld für ein eigenes Zuhause zurücklegen. „Am 17. März dieses Jahres feierte die Prämie ihren 70sten Geburtstag. Doch die Grundidee ist zeitlos und heute notwendiger denn je: Die Förderung signalisiert, dass es bereits mit kleinem Einkommen gelingen kann, Vermögen aufzubauen – und sie hilft dabei auch ganz konkret“, informiert Polychronis Michailidis, Leiter Bausparen und Versicherungen der Sparkasse Vorderpfalz.

Sprungkraft für die Eigenkapitalhürde

Trotz ihres relativ geringen Volumens motiviert die Prämie vor allem junge Menschen, regelmäßig und vor allem langfristig ein paar Euro beiseite zu legen. Das ist wichtig: insbesondere mit Blick auf eine eigene Immobilie. Denn etwa 75 Prozent der Menschen wünschen sich Wohneigentum, nur rund 45 Prozent leben in den eigenen vier Wänden. Das Forschungsinstitut empirica hat festgestellt, dass der Grund für diese Diskrepanz in den meisten Fällen nicht am zu geringen Einkommen liegt, sondern am fehlenden Eigenkapital. Polychronis Michailidis erläutert: „Während die monatliche Rate einer Finanzierung dank noch vergleichsweise niedriger Zinsen oftmals gut darstellbar ist, wird das Eigenkapital zunehmend zur Hürde. Umso wichtiger ist es, dass die Wohnungsbauprämie seit 2021 deutlich verbessert wurde. Das trägt dazu bei, die Eigenkapitalbasis künftiger Wohneigentümer zu erhöhen.“

Das passende Spar-Instrument

Ein Bausparvertrag unterstützt nicht nur beim staatlich geförderten Sparen, sondern garantiert auch sichere Darlehenszinsen bei der späteren Finanzierung der eigenen vier Wände. „Wer diesen Schritt geschafft hat, ist fortan beim Wohnen sein eigener Herr und hat gleichzeitig wesentliche Weichen für die Zukunft gestellt“, so LBS-Experte Michailidis. Denn Wohneigentümer sparen mehr. Das liegt am konsequenten Sparprozess vor dem Immobilienerwerb sowie den regelmäßigen Tilgungsleistungen während der Finanzierung. Hinzu kommt: Die meisten Immobilienbesitzer behalten dieses gelernte disziplinierte Sparverhalten auch dann noch bei, wenn die Immobilie bereits abbezahlt ist. So zeigt eine Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes durch empirica: Im Alter zwischen 50 und 59 Jahren verfügten Wohneigentümer mit einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 1.700 und 2.300 Euro durchschnittlich über ein Nettovermögen von rund 190.000 Euro – das ist gut das Fünffache gleichaltriger Mieterhaushalte aus derselben Einkommensgruppe. Diese kamen abzüglich ihrer Schulden lediglich auf ein Vermögen von knapp 36.000 Euro.

Gut zu wissen

Auch viele Haushalte mit einem höheren Bruttoeinkommen können von der Wohnungsbauprämie profitieren, denn um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, werden mehrere Posten vom Bruttoeinkommen abgezogen. Dazu zählen etwa bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen oder auch Kinderfreibeträge. Aufschluss über die Höhe des zu versteuernden Einkommens gibt der letzte Steuerbescheid. Berechnungsbeispiele gibt es im Internet unter www.lbs.de/wop.

Sparkasse Vorderpfalz
22.03.2022

Sparkassenstiftung erweitert Förderzweck

Die Kuratoriumsvorsitzende Ilona Volk betont, dass die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Schifferstadt seit 28 Jahren einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Schifferstadt leistet.

Schifferstadt – Die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Schifferstadt hat den Förderzweck ihrer Satzung erweitert. Ab sofort wird sie auch die Bereiche Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe unterstützen.

Sparkassenstiftung engagiert sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ilona Volk, Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung, betont: „Die Sparkassenstiftung leistet seit ihrer staatlichen Anerkennung am 7. März 1994 einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Schifferstadt. Sie unterstützt die breite Vielfalt bürgerschaftlichen Engagements. Gefördert werden die Bereiche Kunst und Kultur, Heimatpflege und Heimatkunde, Sport, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz sowie die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Ich freue mich sehr, dass wir mit der Erweiterung der Satzung, künftig auch die Bereiche Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe in Schifferstadt unterstützen werden“.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Sparkassenstiftung, informiert: „Wir unterstützen Vorhaben in Schifferstadt, die möglichst vielen zugute kommen. Meine Empfehlung: Bewerben Sie sich mit ihrem Projektvorhaben bei unserer Sparkassenstiftung. In vielen Fällen können wir helfen“.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Stiftung, informiert: „Eine Gesellschaft, die zusammenhält und an der wir alle teilhaben können: Dafür steht die Sparkasse Vorderpfalz. Und dafür stehen auch unsere Stiftung in Schifferstadt. Insbesondere auch in der Corona-Pandemie bleibt die Sparkassenstiftung mit ihrer finanziellen Unterstützung weiterhin ein verlässlicher Partner und Förderer in Schifferstadt. Wir unterstützen Vorhaben, die möglichst vielen zugute kommen. Meine Empfehlung: Bewerben Sie sich mit ihrem Projektvorhaben bei unserer Sparkassenstiftung. In vielen Fällen können wir helfen“.

Förderanfragen können an die Sparkassenstiftung gestellt werden

Alle Vereine und Initiativen aus Schifferstadt haben die Chance auf Förderung ihrer Vorhaben und Projekte. Förderanfragen können auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen gestellt werden. Auch Vereine und Vorhaben, die nicht so häufig im Rampenlicht stehen, können sich mit ihren Projekten um eine Förderung bewerben. Das Kuratorium wird in seiner nächsten Sitzung entscheiden, welche Projekte im Sinne der Stiftung gefördert werden.

Sparkasse Vorderpfalz
14.03.2022

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Viele der 490 Baubeschäftigten in Speyer betroffen

Auf dem heimischen Bau steht es Spitz auf Knopf: Keine Maxileistung für Minilohn

Appell an heimische Bauunternehmen: „Branchenmindestlohn bis Freitag retten“

Die Preise im Supermarkt ziehen an – und auch der Mindestlohn auf dem Bau soll steigen: Ab Mai könnten viele der rund 490 Baubeschäftigten in Speyer mindestens 13,45 Euro pro Stunde verdienen – sie bekämen dann einen um 60 Cent höheren Branchenmindestlohn. Doch genau das droht jetzt an den Arbeitgebern zu scheitern. „Dann würde der Stundenlohn von Bauhelfern, Maurern, Zimmerern und Co. abstürzen – auf 9,82 Euro. Das wäre der unterste Lohnsockel, der überhaupt zulässig ist: der gesetzliche Mindestlohn“, sagt Rüdiger Wunderlich vom Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz der Industriegewerkschaft BAU.

Der Bau warte auf ein „Ja“ der Arbeitgeber zum Branchenmindestlohn. Dazu müssten Bauindustrie und Bauhandwerk bis kommenden Freitag [Hinweis f.d. Red.: 8. April] dem Beispiel der Gewerkschaft folgen und einen Schlichterspruch zum eigenen Mindestlohn für den Bau annehmen. „Es steht Spitz auf Knopf. Der Countdown läuft“, so Rüdiger Wunderlich. Der Bezirksvorsitzende ruft die Bauunternehmen in Speyer auf, ihren Arbeitgeberverbänden „das eindeutige Signal zu geben, den Branchenmindestlohn auf dem Bau zu retten“. Andernfalls werde es auf den Baustellen eine „regelrechte Abwanderungswelle“ geben. „Kein Mensch stellt sich bei Wind und Wetter hin und schuftet körperlich hart, um lediglich den gesetzlichen Mindestlohn und damit an der untersten Lohnkante zu verdienen: Minilohn für Maxileistung – das passt nicht. Schon gar nicht bei einer Inflation, die enorm anziehe und die Preise weiter steigen lasse“, sagt Wunderlich.

Der Bau in Speyer habe volle Auftragsbücher: Für den Neubau von Wohnungen, für Energiespar-Sanierungen und für seniorengerechte Modernisierungen suchten Unternehmen schon heute händeringend Leute. Es sei ein offenes Geheimnis, dass die Branche auf Zuwanderung dringend angewiesen sei. Der Ruf nach Fachkräften aus dem Ausland werde immer lauter. „Was die Manpower angeht, steht hier eine ganze Branche mit dem Rücken zur Wand. Sollte der Bau-Mindestlohn jetzt an den Arbeitgebern scheitern, dann scheitern auch viele Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in Speyer. Nämlich genau die, bei denen Bauarbeiter nur den Mindestlohn und nicht den fairen und deutlich höheren Tariflohn bekommen“, so Rüdiger Wunderlich. Vor allem sei der Baumindestlohn auch ein Garant für den fairen Wettbewerb der Branche.

Mit seinem Schlichterspruch zum Branchenmindestlohn habe der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, dem Bau bei der Lohnuntergrenze eine Perspektive gegeben. Er hat vorgeschlagen, den generellen Bau-Mindestlohn nicht nur ab diesem Mai, sondern auch im nächsten und übernächsten Jahr um jeweils 60 Cent zu erhöhen. Der Mindestlohn für Facharbeiter in Speyer soll, so schlägt der Schlichter vor, bis zum Ende dieses Jahres bei 15,70 Euro liegen und dann als feste Position im Tarifpaket verhandelt werden – also regulär mit den Löhnen auf dem Bau steigen.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
05.04.2022

Gewerkschafter vertritt Interessen von 1.100 Beschäftigten in der Stadt

Rüdiger Wunderlich als Chef der IG BAU in Speyer wiedergewählt

IG BAU-Bezirksvorsitzender wiedergewählt: Rüdiger Wunderlich ist als Chef des Bezirksverbands Rheinhessen-Vorderpfalz der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt für vier weitere Jahre im Amt bestätigt worden. Damit bleibt der 54-Jährige Interessenvertreter für Bauarbeiter, Reinigungskräfte und Beschäftigte aus der Land- und Forstwirtschaft auch in Speyer. Nach Angaben der Arbeitsagentur arbeiten in den Branchen der IG BAU in der Stadt aktuell rund 1.100 Menschen – 490 von ihnen im Bauhauptgewerbe und 550 in der Gebäudereinigung.

Rüdiger Wunderlich ist gelernter Isolierer und Industriemeister. Seit fast 40 Jahren ist der gebürtige Frankenthaler gewerkschaftlich in der Region aktiv, seit 2017 als IG BAU-Bezirksvorsitzender. Als frisch gewählter Betriebsrat kümmert er sich um die Belange der Beschäftigten bei der Ludwigshafener G+H Industrie Service GmbH. Ehrenamtlich engagiert sich Wunderlich als Richter am Arbeitsgericht Ludwigshafen sowie am Sozialgericht Speyer. Außerdem ist er Mitglied im Verwaltungs- und Kündigungsausschuss der Arbeitsagentur in Ludwigshafen.

„Ob auf der Baustelle, in der Reinigungsfirma oder im Malerbetrieb – den Beschäftigten sollten die Entwicklungen in ihrem Beruf und an ihrem Arbeitsplatz nicht egal sein“, sagt Wunderlich. Bessere Löhne und Arbeitsbedingungen fielen aber nicht vom Himmel. Der Gewerkschafter appelliert an die Beschäftigten, sich gemeinsam mit der IG BAU für die eigenen Belange einzusetzen. Das Handwerk in der Region sei in den nächsten Jahren auf Tausende zusätzliche Kräfte angewiesen. Fachleute sollten deshalb auf einer tariflichen Bezahlung bestehen, rät Wunderlich. Wer zu wenig verdiene, solle sich an die Gewerkschaft vor Ort wenden.

Beschäftigte müssten darüber hinaus stärker mitentscheiden, wie ihr Job in Zukunft aussehe. Ein „Riesen-Thema“ sei hier die Weiterbildung. „Viele Branchen stehen vor einem enormen Umbruch. Ob es um die klimagerechte Sanierung von Altbauten, den Waldumbau im Forst oder die Digitalisierung in der Baubranche geht – wichtig ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch zusätzliches Know-how für die Zukunft fit zu machen“, so Wunderlich. Neue Trends und Technologien müssten den Beschäftigten zugutekommen, statt Jobs zu gefährden. Beim Wandel der Arbeitswelt sei es unverzichtbar, dass Gewerkschaften und Betriebsräte ein entscheidendes Wort mitredeten, betont der IG BAU-Bezirksvorsitzende.

Außerdem kündigt Wunderlich an, sich in politische Debatten einzumischen: „Viele Vorhaben der Berliner Ampel-Koalition haben direkte Auswirkungen in unserer Region – von der Wohnungsbau-Offensive über die Umgestaltung der Agrarwirtschaft bis hin zur gesetzlichen Rente. Bei all diesen Themen wird sich die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz einbringen und dabei auch der Kommunal- und Landespolitik auf die Finger schauen.“

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
22.03.2022

500 Bau-Beschäftigte – Gewerkschaft: „Viele verdienen zu wenig“

Bauarbeiter in Speyer: Lohn-Check, notfalls Firmenwechsel

Wer auf dem Bau arbeitet, hat auch in Pandemie-Zeiten alle Hände voll zu tun. Doch nach Beobachtung der IG BAU sind viele Beschäftigte deutlich unterbezahlt. Sie sollten daher einen Lohn-Check machen und notfalls den Arbeitgeber wechseln.

Maurer & Co. oft unterbezahlt: Die rund 500 Bau-Beschäftigten in Speyer können sich über fehlende Arbeit nicht beschweren. Doch viele von ihnen verdienen deutlich weniger, als ihnen zusteht. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin – und ruft die Bauarbeiter dazu auf, im Zweifelsfall die Firma zu wechseln. „Der Bau boomt – auch in der Pandemie. Die Betriebe suchen händeringend Fachleute. Es kann nicht sein, dass in dieser Situation viele Beschäftigte um einen angemessenen Lohn gebracht werden“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Wer mit einer dreijährigen Ausbildung als Spezialbaufacharbeiter arbeite, müsse aktuell auf einen Stundenlohn von 21,58 Euro kommen. Carsten Burckhardt vom Bundesvorstand der IG BAU, der die Tarifverhandlungen für die Gewerkschaft geführt hat, ruft jetzt zum Lohn-Check auf: „Jeder, der weniger verdient, sollte seinem Chef Bescheid sagen und sich nicht länger unter Wert verkaufen. Im Klartext heißt das dann auch: den Betrieb wechseln.“

Nach Informationen der Gewerkschaft liegt der Durchschnittsverdienst von Bauarbeitern in Rheinland-Pfalz aktuell bei 17,61 Euro pro Stunde – 3,97 Euro weniger als der Tariflohn. „Rein rechnerisch gehen einem gelernten Straßenbauer oder Zimmerer damit pro Jahr rund 8.200 Euro durch die Lappen“, betont Wunderlich. Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz weist darauf hin, dass jeder Anspruch auf die tarifliche Bezahlung hat, der in der Gewerkschaft ist und dessen Betrieb dem Arbeitgeberverband im Bauhandwerk oder in der Bauindustrie angehört.

Infos und Tipps zum fairen Lohn und zum Jobwechsel gibt es bei der IG BAU vor Ort unter: 06 21 – 68 59 99 – 0 und ludwigshafen@igbau.de. Ebenso im Internet: www.igbau.de/Bauhauptgewerbe.de

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
16.03.2022

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Pfalz

Beschäftigte im Gastgewerbe besonders betroffen

In der Pandemie 480 Minijobs in Speyer verloren gegangen

Gewerkschaft NGG warnt: „Geplante 520-Euro-Jobs sind nicht krisenfest“

Wenn Corona den Job kostet: In der Pandemie ist die Zahl der Minijobs in Speyer deutlich zurückgegangen. Mitte vergangenen Jahres gab es in der Stadt rund 5.900 Stellen auf 450-Euro-Basis – das sind 480 weniger als zwei Jahre zuvor (minus 8 Prozent). Besonders betroffen ist das Gastgewerbe: Hier gingen im selben Zeitraum 240 Minijobs verloren – ein Einbruch von 25 Prozent. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG beruft sich hierbei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

„450-Euro-Kräfte zählen zu den Hauptverlierern der Pandemie. Von der Küchenhilfe im Restaurant bis zur Verkäuferin an der Bäckereitheke – viele Minijobber leben in ständiger Angst, gekündigt zu werden. Dabei haben sie weder Anspruch auf das Arbeitslosen- noch auf das Kurzarbeitergeld“, kritisiert Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz. Der Gewerkschafter warnt davor, dass künftig noch mehr Menschen in solche unsicheren Jobs abrutschen könnten und damit zu prekären Bedingungen arbeiten müssten. „Wenn die Bundesregierung die Verdienstgrenze bei den Minijobs anhebt, dann dürfte das viele reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Für die Betroffenen, zu einem Großteil Frauen, wird das zur Karrierefalle. Und spätestens im Alter ist Armut vorprogrammiert“, so Winkow.

Nach den Plänen der Berliner Ampel-Koalition sollen Minijobber künftig 520 statt wie bislang 450 Euro im Monat verdienen können – ohne dafür beispielsweise automatisch arbeitslosenversichert zu sein. Den entsprechenden Gesetzentwurf, über den der Bundestag noch im Frühjahr beraten wird, kritisiert die Gewerkschaft scharf: „Die Politik baut prekäre und krisenanfällige Stellen weiter aus, statt sie einzudämmen. Das ist ein Irrweg – gerade nach den Erfahrungen mit Corona. Viele Minijobber haben bei der Kurzarbeit in die Röhre geguckt oder ihre Stelle verloren.“

Die NGG verweist auf den Koalitionsvertrag. Darin schreiben SPD, Grüne und FDP, es müsse verhindert werden, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle werden“. Die Gewerkschaft ruft deshalb die heimischen Bundestagsabgeordneten der Ampel-Koalition dazu auf, sich an dieses Versprechen zu halten und „das Gesetz auf solide Füße zu stellen“. Abhilfe könne langfristig allerdings nur eine grundlegende Reform schaffen: Für Minijobs müsse bereits ab dem ersten Euro die Sozialversicherungspflicht gelten. Erst wenn Sozialabgaben, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt würden, könnten Beschäftigte wirksam geschützt werden.

Nach Einschätzung von NGG-Regionalchef Holger Winkow hätte dies positive Effekte vor Ort: „Die Abschaffung der Sonderregelungen für Minijobs würde dabei helfen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen. In Speyer klagen vor allem Hoteliers und Wirte, kein Personal mehr zu finden. Aber Fachleute gewinnt man nicht, indem man kaum abgesicherte Stellen mit wenigen Wochenstunden bietet, sondern reguläre Arbeitsverträge mit Perspektive und sozialem Netz. Davon würden am Ende alle profitieren – die Beschäftigten, die Betriebe und durch höhere Einnahmen auch der Staat und die Sozialversicherungen.“

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Pfalz
21.03.2022

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.

Welche Regelungen gibt es bei der Gartennutzung in Mietobjekten?

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Ein Garten zählt bei einem angemieteten Einfamilienhaus in der Regel zum Mietobjekt, nur in Ausnahmen gibt es zwischen Vermieter und Mieter abweichende vertragliche Vereinbarungen. Die Rechtslage zur Gartennutzung in Mehrfamilienhäusern ist etwas komplizierter: Ein Mieter darf den Hausgarten nutzen, wenn dieser laut Mietvertrag ausdrücklich mit der Wohnung mitvermietet wird oder allen Mietern als Gemeinschaftsfläche zur Verfügung steht. Es gibt kein automatisches Gewohnheitsrecht, wonach ausschließlich der Mieter einer Erdgeschosswohnung den Hausgarten nutzen darf. Zudem haben einzelne Mieter nicht das Recht, einen Teil des Gartens für sich zu beanspruchen oder etwa einzuzäunen.

Axel Ewen, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz VDIV-RPS): „Der Eigentümer kann über die Hausordnung oder den Mietvertrag Vorgaben über die erlaubte Art der Nutzung machen. Für die Organisation der Gartenpflege ist er grundsätzlich erst einmal selbst verantwortlich. Er kann anfallende Kosten, etwa durch den Hausmeister, jedoch als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.“

Dies ist aber nur möglich, wenn die Flächen von diesen auch genutzt werden dürfen. Bei der Vermietung an eine einzelne Mietpartei kann der Vermieter die Gartenpflege auf diesen Mieter übertragen, allerdings darf er nicht vorschreiben, wann und wie die Gartenpflege zu erfolgen hat. Während der Mieterdauer ist der Mieter nur für die Übernahme einfacher Arbeiten (z.B. Gießen, Laubkehren) verpflichtet, der Grünschnitt von hohen Bäumen und Büschen zählt nicht dazu.

Trotzdem gilt: Mieter dürfen einen Garten nicht verwildern lassen. Bei der Gartengestaltung werden Mietern kaum Grenzen gesetzt. Sie können Blumen pflanzen, Pflanzkübel, Sandkästen oder Schaukeln aufstellen. Ohne Erlaubnis des Vermieters dürfen im Gartenbereich keine größeren baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Hierzu zählen unter anderem das Anlegen eines Gartenteiches, die Errichtung eines Gartenhauses oder Schuppens. 

Das Entfernen von Büschen und Bäumen ist ohne Einverständnis ebenfalls unzulässig, da dies nicht zur vertraglich vereinbarten Nutzung zählt. Ist die Gartennutzung allen Mietparteien gestattet, sollten darüber untereinander – zur Stärkung des Gemeinwohls – klare Absprachen getroffen werden. Geben Mietvertrag oder Hausordnung etwa kein Grillverbot vor, dürfen Bewohner den Garten grundsätzlich auch für gelegentliche Grillabende nutzen, solange keine weiteren Mietparteien belästigt werden. Axel Ewen: „Fühlen sich Personen durch Lärm, Rauch oder Grillgeruch gestört, können die Eigentümer bei der nächsten Eigentümerversammlung die Aufnahme eines Grillverbots in die Hausordnung vorschlagen, worüber die dann anwesenden Eigentümer zu entscheiden haben.“ 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
23.03.2022

Sperrmüll – Wie entsorgt man richtig?

Der VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Wer ärgert sich nicht über Anwohner, deren Sperrmüll tagelang das Straßenbild verunstaltet? Wohl die meisten von uns. Aber wie wird der sperrige Müll richtig beseitigt? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) informiert.

Das Thema Müllentsorgung wird je nach Satzung von Kommunen und Abfallunternehmen unterschiedlich behandelt. Allgemein zählen zum Sperrmüll Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht über die Mülltonne entsorgt werden können. Elektroschrott, umweltschädliche Stoffe (u.a. Batterien, PVC) oder Bauschutt werden aus Umweltgründen separat abgeholt. Bei Missachtung der Mülltrennung drohen überall hohe Bußgelder. Was genau zum Sperrmüll gehört und ab wann dieser zur Entsorgung an die Straße gestellt werden darf, hängt von den Kommunen oder Landkreisen ab. In vielen Regionen wird Sperrmüll oft nur noch nach Voranmeldung abgeholt. Es ist dann verboten, den Müll mehrere Tage vor den Terminen auf Straßen oder Gehwegen bereit zu stellen. Bei einem Abholtermin am Morgen ist es gestattet, den Müll dort am Vorabend zu platzieren; fallen diese Tage auf Sonn- oder Feiertage, ist selbst das in einigen Städten nicht erlaubt. Der Lageplatz an der Straße muss so gewählt sein, dass Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Autofahrer usw.) nur minimal eingeschränkt werden. U.a. ist auf Gehwegen ausreichend Platz freizuhalten, dass Personen mit Kinderwägen oder Rollstühlen die Stellen problemlos begehen können. In bestimmten Bereichen dürfen Vermieter auch ein Abstellverbot von Sperrmüll aussprechen, da sie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit verantwortlich sind. Frank Hennig, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS über die Kosten der Sperrmüllentsorgung: „Bei kostenpflichtiger Entsorgung können die Gebühren für die Sperrmüllabfuhr bei Mehrfamilienhäusern über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Sie sind als wiederkehrende Kosten der Müllbeseitigung umlagefähig.“

Viele Kommunen haben mittlerweile auch feste Sperrmüllsammelplätze eingerichtet. Hier wird der Müll nicht mehr abgeholt, sondern muss von den Bürgern beim kommunalen Sammelplatz abgegeben werden, wo er oft kostenfrei entsorgt wird. Achtung: Nicht alles was wie Sperrmüll aussieht, darf von Passanten für den Eigengebrauch einfach mitgenommen werden. In vielen Kommunen ist der sogenannte „Sperrmülltourismus“ verboten. Allerdings steht niemand in der Pflicht, seinen Müll rund um die Uhr zu bewachen, auch nicht im Fall, dass Nachbarn ihren Sperrmüll einfach dazustellen. Es dürfte dann allerdings schwierig sein, nachzuweisen, welche Gegenstände von einem selbst bzw. von umliegenden Bewohnern stammen. Streitfälle sind dann keine Seltenheit.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
01.03.2022

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Mit Inklusionsbetrieben den Weg in den ersten Arbeitsmarkt ebnen

Menschen mit Behinderungen haben es immer noch schwerer auf dem Arbeitsmarkt als Menschen ohne Behinderungen. Schwerbehinderten Arbeitslosen gelingt es beispielsweise seltener als nicht-schwerbehinderten, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am dritten Dezember ruft die Bundesagentur für Arbeit (BA) jeden dazu auf, sich aktiv für Inklusion stark zu machen, beispielsweise indem man Inklusionsbetriebe unterstützt.

Inklusionsbetriebe erfüllen einen sehr wichtigen sozialen Auftrag und übernehmen besondere gesellschaftliche Verantwortung: Sie verpflichten sich, zwischen 30 Prozent und 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Eva Strobel, Inklusionsbeauftragte der BA macht auf eine rechtliche Neuerung im Vergaberecht aufmerksam: „In diesem Jahr wurden die Möglichkeiten für Bundesbehörden erweitert, Aufträge bevorzugt neben Werkstätten für behinderte Menschen auch an Inklusionsbetriebe zu vergeben. Auch Länderregelungen sehen unterschiedliche Regelungen für eine bevorzugte Vergabe an Sozialunternehmen vor. Damit werden Inklusionsbetriebe unterstützt, Arbeitsmarktbarrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen neue Wege in den ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen.“

Inklusionsbetriebe bieten für Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung. Bei REHADAT sind derzeit bayernweit 93 Inklusionsbetriebe aufgelistet, bundesweit sind es 1007 Inklusionsbetriebe und zugehörige Verbände. Sie sind in vielen Branchen zu finden und bieten vielfältige Produkte und Dienstleistungen, vielfach auch für Bürgerinnen und Bürger. Wer aktiv einen Beitrag zu gelingender Inklusion leisten möchte, kann in seiner Region gezielt nach Inklusionsbetrieben schauen und auch dessen Produkte kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Ein Beispiel für einen Inklusionsbetrieb ist die AfB gGmbH. Sie schafft als Refurbisher durch Aufarbeitung und Verkauf gebrauchter IT- und Mobilgeräte Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung, beispielsweise auch an ihrem Standort in Nürnberg.

Rainer Hufer, Niederlassungsleitung bei AfB Nürnberg: „Mir ist es wichtig, alle Beschäftigten so einzusetzen, dass sie sich entfalten können. Das gehört zur Firmenphilosophie bei AfB, wir schauen auf die Stärken nicht auf die Schwächen. Dazu gehört nur ein kleiner Perspektivwechsel: Man darf sich nicht fragen, was einer nicht kann; man muss fragen: Was können die Leute? Was wollen sie? Worin gehen sie auf? Wenn sich unsere Mitarbeitenden wohlfühlen und nicht behindert werden, können sie Leistung bringen. Das gilt übrigens für alle Menschen, egal ob mit Behinderung oder ohne.“

In der Woche des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung veranstalten Arbeitsagenturen und Regionaldirektionen viele Events, in denen sie auf die Arbeitsmarktsituation der Menschen mit Behinderung aufmerksam machen und für diese sensibilisieren wollen. Je nach Pandemiegeschehen in der Region können sie auch virtuell stattfinden.

Bundesagentur für Arbeit
29.11.2021

Arbeitsagenturen führen 2G-Regel für persönliche Gespräche ein

Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.

Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November 2021 bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.

Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich.

Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen

Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen.

Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgendem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices

In den Arbeitsagenturen sind auch weiterhin Sonderrufnummern geschaltet.

Weitere Informationen finden Sie auf www.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
29.11.2021

BA-Haushalt 2022 gut aufgestellt für anstehende Aufgaben

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute den Haushalt für das Jahr 2022 festgestellt. Die BA kann hiermit die im nächsten Jahr notwendige Unterstützung bei Ausbildung, Beschäftigung und Qualifizierung leisten.

Für das kommende Jahr hat die BA Gesamtausgaben in Höhe von knapp 38 Mrd. Euro eingeplant. Nach den Rekordausgaben in Höhe von 61 Mrd. Euro im Jahr 2020, und voraussichtlich 58 Mrd. Euro für das laufende Jahr, nähern sich die geplanten Ausgaben dem Vorkrisenniveau an. Der Rückgang wird vor allem durch die voraussichtlich sinkenden Ausgaben für die Kurzarbeit und beim Arbeitslosengeld begünstigt.

Zudem rechnet die BA mit steigenden Einnahmen. Für das Jahr 2022 werden Einnahmen von knapp 37 Mrd. Euro berechnet, ein Plus von 3,2 Prozent.

Weiterhin Defizit erwartet – keine Rücklage

Pandemiebedingt geht die BA weiterhin von einem Zuschussbedarf aus, der nach dem ersten Regierungsentwurf zum Bundeshalt 2022 durch den Bund getragen werden soll. Durch die hohen Defizite in den Jahren 2020 und 2021 ist die Rücklage in Höhe von knapp 26 Mrd. Euro aufgebraucht. Für beide Jahre zusammen wird zudem der Bund knapp 24 Mrd. Euro bereitstellen. Ab dem Jahr 2023 wird erstmals wieder ein Überschuss erwartet, sofern die Rahmenbedingungen unverändert bleiben.

Zwei Milliarden Euro für Investitionen in Weiterbildung

Investitionen in Weiterbildung und Qualifizierung bilden auch im kommenden Jahr einen Schwerpunkt und werden mit 2 Mrd. Euro im Haushalt berücksichtigt. Davon entfallen knapp 900 Millionen Euro auf die Qualifizierung von Beschäftigten, denn der Strukturwandel und die fortschreitende Digitalisierung verändern den Arbeitsmarkt.

Junge Menschen am Übergang von Schule und Beruf kann die BA mit rund 1 Milliarde Euro fördern. Dazu zählen die Berufseinstiegsbegleitung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder die assistierte Ausbildung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf.

Ausgaben für Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld sinken voraussichtlich

Für das Arbeitslosengeld hat die BA rund 15,9 Mrd. Euro eingestellt, 3,2 Mrd. Euro weniger als im laufenden Jahr. Für die Leistung bei konjunktureller Kurzarbeiter sind im nächsten Haushalt 1,7 Mrd. Euro eingeplant. Im laufenden Jahr wird die BA für Kurzarbeitergeld und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an Arbeitgeber voraussichtlich rund 20 Mrd. Euro ausgeben. Voraussetzung ist hier, dass sich die Rahmenbedingungen nicht wieder verschlechtern.

Temporär weiterhin Personalbedarfe für pandemiebedingte Mehraufwände

Der Verwaltungsrat hat zudem einem pandemiebedingten Personalbedarf von rund 3.300 Beschäftigungsmöglichkeiten zugestimmt. Damit können im Jahr 2022 in diesem Umfang vor allem temporäre Arbeitsverträge verlängert werden. Das ermöglicht der BA weiterhin, die pandemiebedingten Mehraufgaben abzufedern. So muss die BA über eine Million Abschlussprüfungen für beendete Kurzarbeit durchführen, die bis ins Jahr 2023 andauern werden.

Die Vorsitzende des Verwaltungsrats Anja Piel erklärte dazu: „Die Lage am Arbeitsmarkt scheint sich weiter zu entspannen. Dennoch stehen wir vor großen Herausforderungen – die Zahl der Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit nimmt weiter zu, trotz aller Bemühungen verfestigt sich leider Arbeitslosigkeit, Transformation und Strukturwandel in der Wirtschaft verlangen Unternehmen und Beschäftigten in den nächsten Jahren viel ab. Der Verwaltungsrat versucht mit diesem Haushalt die Grundlage dafür zu schaffen, dass Arbeitslose wie Beschäftigte ausreichend unterstützt und gefördert werden können. Die nächste Bundesregierung muss den Arbeitsmarkt weiter aktiv unterstützen und dafür braucht die Bundesagentur absehbar Schuldenfreiheit. Die Beschäftigten der BA arbeiten auch weiterhin unter Volllast, um die Leistungsgewährung gleichzeitig mit der großen Anzahl der Abschlussprüfungen für das Kurzarbeitergeld und aller übrigen umfangreichen Aufgaben in Beratung und Vermittlung zu stemmen. Hierfür versucht der Verwaltungsrat mit diesem Haushalt auch den notwendigen personellen Rahmen zu schaffen.“

Die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats Christina Ramb erklärte dazu: „Der heute durch den Verwaltungsrat festgestellte Haushalt stellt für eine herausfordernde Zukunft auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt die Handlungsfähigkeit der BA sicher. Für Unternehmen steht die Fachkräftesicherung wie auch der Strukturwandel in der deutschen Wirtschaft im Mittelpunkt. Hierfür sind die duale Berufsausbildung, die Zuwanderung von Fachkräften und die Weiterqualifizierung von Beschäftigten wichtige Anliegen. Diese Schwerpunkte spiegeln sich auch im Haushalt der BA wider. Die Botschaft ist: Am Eingliederungs- und Weiterbildungsbudget werden notwendige Qualifizierungen nicht scheitern. Vermittlung und Beratung werden durch personelle und organisatorische Maßnahmen gestärkt. In den Ausbau weiterer digitaler Angebote der BA wird investiert. Damit werden von der Selbstverwaltung der BA gute Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Arbeitsmarkt geschafften.“

Finanzvorstand Christiane Schönefeld: „Nach zwei Krisenjahren mit historisch hohen Ausgaben legen wir nun wieder einen Haushalt vor, der sich dem Vorkrisenniveau annähert. Wenn der Rahmen günstig bleibt, können wir ab dem Jahr 2023 wieder in kleinen Schritten eine stützende Rücklage für konjunkturelle Krisenzeiten aufbauen. Wie wertvoll unsere 26 Milliarden Euro Rücklage waren, hat die Krise deutlich gezeigt. Den Wandel am Arbeitsmarkt begleiten wir mit kraftvollen Investitionen in Qualifizierungen für Arbeitslose und Beschäftigte. Mehr als zwei Milliarden Euro stehen bereit, um Arbeitslose und Beschäftigte weiterzubilden.“

Hinweis: Der Haushalt der BA muss abschließend noch durch die Bundesregierung genehmigt werden.

Bundesagentur für Arbeit
29.11.2021

Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung blicken auf erfolgreichen „Sommer der Berufsausbildung“ zurück

Junge Menschen mit Ausbildungsbetrieben zusammenzubringen, damit sie eine #AusbildungSTARTEN – dafür haben sich die Partner der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ von Juni bis Oktober 2021 im „Sommer der Berufsausbildung“ stark gemacht. An neun thematischen Aktionstagen haben sie gezeigt, welche umfassenden Möglichkeiten zur persönlichen Entfaltung eine betriebliche Berufsausbildung bietet.

Die Aktionstage wurden durch vielfältige Veranstaltungen begleitet wie etwa Informationsevents oder Sommercamps und haben zahlreiche junge Menschen angesprochen. Insgesamt zählte der „Sommer“ rund 800 regionale Veranstaltungen und erzielte über 2 Millionen Views in den Sozialen Medien. So konnten zahlreiche Jugendliche und ihre Eltern erreicht und über die hervorragenden Berufs-, Karriere- und Verdienstmöglichkeiten einer dualen Ausbildung informiert werden. Und viele Betriebe wurden motiviert, Ausbildungsplätze anzubieten und zu besetzen.

Im „Sommer der Berufsausbildung“ ist es durch die gemeinsame Anstrengung der Allianzpartner gelungen, die berufliche und duale Ausbildung regional und bundesweit prominent in der Öffentlichkeit zu platzieren. Der Erfolg der Initiative spiegelt sich auch in den aktuellen Zahlen zum Ausbildungsmarkt wider: Die Betriebe von Industrie und Handel, Handwerk und Freien Berufen schlossen bis Ende September 2021 zwei Prozent mehr Ausbildungsverträge ab als im Vorjahr.

Die Allianz für Aus- und Weiterbildung setzt sich auch nach dem Ende des „Sommers der Berufsausbildung“ für die Stärkung der dualen Ausbildung ein. Und auch die Vermittlung geht weiter: Die Lehrstellenbörsen der Kammern und die Ausbildungsbörse der Bundesagentur für Arbeit bieten noch viele attraktive Ausbildungsplatzangebote, die auf interessierte Bewerberinnen und Bewerber warten. Viele Betriebe und Unternehmen suchen noch nach ihrer Fachkraft von morgen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die duale Ausbildung ist eine große Stärke des Standorts Deutschland. Wir müssen auch weiterhin alles daran setzen, die duale Ausbildung weiter zu stärken und mehr junge Menschen für diesen Weg zu begeistern. Der Sommer der Berufsausbildung war ein großer Erfolg. Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben mit einer beeindruckenden Zahl an Veranstaltungen und Social-Media-Aktivitäten ein starkes Zeichen gesetzt. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung wird sich auch in kommenden Monaten intensiv dafür einsetzen, den Ausbildungsmarkt weiter zu stabilisieren und die duale Ausbildung als zentrale Säule des Fachkräftenachwuchses zu stärken.“

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Es liegt mir am Herzen, dass alle Jugendlichen, die eine Ausbildung anstreben, einen Ausbildungsplatz finden, auf dem sie ihre Fähigkeiten und Stärken einsetzen können. Eine Ausbildung ist der Schlüssel zu einer gesicherten beruflichen Zukunft. Gleichzeitig sichert jeder besetzte Ausbildungsplatz, dass auch in den kommenden Jahren gut ausgebildete Fachkräfte in Handwerk und Industrie bereitstehen. Damit uns das auch im Jahr 2 der Pandemie gelingt, haben wir uns im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung zum ‚Sommer der Berufsausbildung‘ mit seinen vielfältigen Aktionen zusammengeschlossen. Mit dem Erfolg unserer gemeinsamen Arbeit können wir zufrieden sein. Als einen nachhaltigen Beitrag des Bundesbildungsministeriums habe ich im Oktober das digitale Berufsorientierungsportal berufenavi.de gestartet, das jetzt und in Zukunft für die Jugendlichen einen umfassenden und verlässlichen Einstieg in die Berufsorientierung und Ausbildun
gsplatzsuche ermöglicht.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Ausbildung ist die beste Investition in die Zukunft. Dazu müssen wir junge Menschen bei ihrem Start ins Berufsleben unter-stützen und mit Unternehmen zusammenbringen. Die gemeinsame Aktion hat gezeigt, dass das auch unter Corona-Bedingungen möglich ist. Mit dem Bundesprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern‘ leisten wir außerdem finanzielle Hilfe, damit die Ausbildung auch in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten weitergehen kann. Die Förderung kann jetzt noch beantragt werden. Deshalb rufe ich alle Firmen auf, auszubilden und dabei auch die Ausbildungsprämien zu nutzen.“

Staatsministerin für Integration Annette Widmann-Mauz: „Für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland müssen wir junge Menschen für eine duale Ausbildung begeistern und unsere Unternehmen und Betriebe unterstützen. Das haben wir mit dem ‚Sommer der Berufsausbildung‘ und dem Start des Programms ‚Ausbildungsplätze sichern‘ getan. Wichtig ist, hierbei alle Jugendlichen in den Blick zu nehmen, mit oder ohne Einwanderungsgeschichte. Denn Vielfalt ist ein echter Faktor für Innovation und sichert unserer Wirtschaft den Fachkräftenachwuchs, den sie dringend braucht!“
Vorsitzender des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele: „In diesem Jahr sind wir gemeinsam mit den Partnern der Allianz für Aus- und Weiterbildung mit dem „Sommer der Berufsausbildung“ ungewöhnliche Wege gegangen, um junge Menschen beim Start in die Ausbildung zu unterstützen. Über den Sommer verteilt haben wir unterschiedlichste Aktionen veranstaltet, damit Jugendliche und Betriebe auch in diesem Jahr zusammenkommen. Jungen Menschen, die auch nach dem offiziellen Ausbildungsbeginn noch nichts gefunden haben, möchte ich unbedingt Mut machen. Es ist auch jetzt noch nicht zu spät für den Ausbildungsstart. Wichtig ist, dass Jugendliche sich für einen Beruf anhand ihrer Stärken und Interessen entscheiden. Und bei dieser wichtigen Entscheidung steht die Berufsberatung der Arbeitsagentur jungen Menschen mit Rat und Tat zur Seite.“

BDA-Präsident Dr. Rainer Dulger: „Die Wirtschaft hat im Sommer der Berufsausbildung Vollgas gegeben. Die vielfältigen Aktionen, um Jugendliche und ihre Eltern für eine Ausbildung zu begeistern, haben eine beindruckende Reichweite erzielt. In der Berufsorientierung gibt es insbesondere bei der Vernetzung der Schulen aber noch Nachholbedarf. Hier müssen wir gemeinsam mit den Partnern der Allianz für Aus- und Weiterbildung ansetzen. Die Wirtschaft lässt auch nach dem „Sommer der Berufsausbildung“ in ihrem Ausbildungsengagement nicht nach. Denn gerade jetzt sind Fachkräfte als Herzstück jedes Unternehmens ein wichtiger Motor für den wirtschaftlichen Aufschwung trotz und nach Corona. Wichtig ist: Eine Ausbildung kann nicht nur im August oder September begonnen werden, sondern noch über das Jahresende hinaus.“

Stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack: „Der Sommer der Berufsbildung hat die Bedeutung der Dualen Ausbildung noch einmal in den Vordergrund gestellt. Wir dürfen aber nicht nachlassen in unseren Anstrengungen, allen ausbildungs-interessierten jungen Menschen einen Ausbildungsplatz anzubieten. Noch immer bleiben zu viele junge Menschen unversorgt und sind auf Übergangsmaßnahmen angewiesen. Deshalb lohnt es sich, weiter um jeden Ausbildungsplatz zu kämpfen. Dem vielfach beklagten Fachkräftemangel lässt sich aber nur mit guter Ausbildung begegnen. Die Corona-Ausbildungsstudie der DGB-Jugend hat die drängenden Probleme der Auszubildenden aufgezeigt und gibt wichtige Impulse für die Verbesserung der Qualität in der Ausbildung.“

Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Britta Ernst: „Wir dürfen nicht in unseren Anstrengungen nachlassen, die vielfältigen und hochdifferenzierten Angebote der beruflichen Bildung, die allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen offen stehen, wieder stärker in das öffentliche Bewusstsein zu stellen. Gerade auch mit Blick auf die attraktiven und krisenfesten Karriereperspektiven, die eine berufliche Ausbildung bietet, gilt es, über den „Sommer der Berufsausbildung“ hinaus, die Angebote zur beruflichen Orientierung in und auch außerhalb von Schule zielgruppenadäquat zu intensivieren und dazu neue Informations- und Veranstaltungsformate auch im sozialen Umfeld der Jugendlichen zu nutzen.“

Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz, Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Das System der dualen Ausbildung stellt das Fundament für eine zukünftige Fachkräftesicherung dar. Gut ausgebildete Menschen werden in den Betrieben dringend gebraucht. Vor diesem Hintergrund genießt die duale Ausbildung eine hohe Priorität in den Ländern. Dies spiegelt sich gerade auch in der Vielzahl der Maßnahmen von Partnern der Bündnisse, Allianzen und Pakte in den Ländern, die den Sommer der Ausbildung der Allianzpartner hervorragend ergänzt haben. Nordrhein-Westfalen zum Beispiel hat im Juni unter der Dachmarke „Ausbildung jetzt!“ des Ausbildungskonsens NRW eine Aktionswoche gestartet, in deren Rahmen mit vielfältigen Beratungsangeboten für Jugendliche und Eltern, Hotlines, Social Media Plattformen und einer Kampagne für Praktika im Handwerk erfolgreich angesprochen wurden.“

Vorsitzende der Arbeit- und Sozialministerkonferenz, Kristina Vogt: „Der „Sommer der Berufsausbildung“ hat die Bedeutung und Werthaftigkeit der Berufsausbildung für Deutschland hervorgehoben. Dies war ein wichtiges Zeichen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Vielfältige Akteur*innen haben die Chancen, die eine Ausbildung bietet, aufgezeigt. Bündnisse wurden erneuert, Sonderaktionen durchgeführt, Maßnahmen zur Stabilisierung des Ausbildungsmarktes ausgebaut und kreative Anspracheformate genutzt. Viele jungen Menschen und Betriebe konnten erreicht werden. Eine Berufsausbildung ist die beste Existenzsicherung und bietet unterschiedliche Berufsbilder und Karrierewege. Für die Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen und der notwendigen Transformation unserer Lebens- und Arbeitswelt ist eine moderne Berufsausbildung ein Kernelement zur Mitgestaltung. Wichtig ist nun, nicht nachzulassen und Zugangswege sowie Förder- und Unterstützungssysteme immer wieder transparent zu machen, aber auch Verbesserungspotenziale zu erschließen.“

Informationen zum „Sommer der Berufsausbildung“ und zur Allianz für Aus- und Weiterbildung finden Sie unter: www.aus-und-weiterbildungsallianz.de.

Bundesagentur für Arbeit
29.11.2021

Ausbildungsmarktbilanz 2020/21: Ausbildungsmarkt weiter stark von der Pandemie geprägt, aber Aufhellung sichtbar

„Die Lage am Ausbildungsmarkt war 2020/21 weiter stark von der Corona-Krise geprägt. Die Ergebnisse bleiben trotz einer Aufhellung noch sehr deutlich hinter denen vor der Pandemie zurück und wir stehen weiterhin vor großen Herausforderungen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, bei der Vorstellung der Bilanz des Berufsberatungsjahres 2020/21 und appellierte: „Bewerberinnen und Bewerber sollten nicht aufgeben, sich weiter bewerben und sich dabei auch für Ausbildungsberufe jenseits ihres Traumberufes öffnen. Die Betriebe sollten ihren Blick auf die Kandidatinnen und Kandidaten erweitern, die zunächst vielleicht nicht einhundert Prozent der Anforderungen erfüllen. Wir unterstützen im Rahmen der Nachvermittlungsaktivitäten weiterhin aktiv, dass noch möglichst viele Betriebe und Bewerber zusammenfinden.“

Von Oktober 2020 bis September 2021 wurden den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen insgesamt 511.300 Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das waren 19.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der überwiegende Teil sind betriebliche Ausbildungsstellen; sie verzeichnen ein Minus von 17.700 auf 496.800.

Seit Beginn des Beratungsjahres am 1. Oktober 2020 haben insgesamt 433.500 Bewerberinnen und Bewerber die Ausbildungsvermittlung der Agenturen und der Jobcenter bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle in Anspruch genommen. Das waren 39.400 weniger als im Vorjahr.

Das deutliche Minus auf der Bewerberseite ist vor allem durch die eingeschränkten Zugangswege zur Berufsberatung zu erklären, die durch digitale Angebote nicht vollständig ersetzt werden konnten. Deshalb dürfte die gemeldete Bewerberzahl das tatsächliche Ausbildungsinteresse nur unzureichend widerspiegeln.

In der Bilanz gab es auch in diesem Beratungsjahr rechnerisch mehr gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen als gemeldete Bewerberinnen und Bewerber. Bundesweit kamen auf 100 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen rein rechnerisch 87 gemeldete Bewerberinnen und Bewerber. Da sich jedoch viele Bewerberinnen und Bewerber aufgrund der Pandemiemaßnahmen nicht gemeldet haben, dürfte diese Gegenüberstellung die Marktlage aus Bewerbersicht etwas günstiger zeichnen als sie tatsächlich war.

Neben den bereits aus den Vorjahren bekannten regionalen, berufsfachlichen und qualifikatorischen Ungleichgewichten hat die Corona-Pandemie auch im Berichtsjahr 2020/21 den Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt deutlich beeinträchtigt. So sind sowohl die Anteile der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber als auch die der unbesetzten Ausbildungsstellen deutlich ungünstiger ausgefallen als vor der Pandemie.

Insgesamt waren am 30. September 2021 noch 63.200 unbesetzte Ausbildungsstellen zu vermitteln. Gegenüber dem Vorjahr waren das 3.200 mehr. Besetzungsschwierigkeiten traten insbesondere in Hotel- und Gaststättenberufen, in Berufen in Lebensmittelherstellung und -verkauf, in der Gesundheitstechnik sowie in Bauberufen auf.

Zeitgleich waren 24.600 Bewerberinnen und Bewerber noch unversorgt. Damit blieben 6 Prozent der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsstelle oder alternatives Angebot.

Bis Ende September 2021 haben 199.500 Bewerberinnen und Bewerber eine Berufsausbildung begonnen, 16.600 weniger als im Vorjahr. Das entsprach einem Anteil von 46 Prozent. 16 Prozent wichen auf einen weiteren Schulbesuch, ein Praktikum oder ein Studium aus und 2 Prozent auf eine geförderte Qualifizierung wie eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung. Weitere 8 Prozent haben eine Arbeit aufgenommen, 2 Prozent engagieren sich in gemeinnützigen sozialen Diensten, und 5 Prozent haben sich arbeitslos gemeldet. Von 13 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber liegt keine Rückmeldung zum Verbleib vor.

Neben den unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern sind 43.200 junge Menschen zum 30. September zwar in eine Alternative eingemündet, haben aber ihren Vermittlungswunsch in eine duale Ausbildung dennoch aufrechterhalten. Ihre Zahl liegt im Vergleich zum Vorjahr um 5.700 niedriger.

Um diese und die noch unversorgten Bewerberinnen und Bewerber mit den noch unbesetzten Ausbildungsstellen zusammenzubringen, werden die Vermittlungsaktivitäten bis mindestens Ende des Jahres fortgesetzt. Außerdem melden sich in den nächsten Wochen noch junge Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen (wieder) auf der Suche nach einer Ausbildung sind. Auch Betriebe melden erfahrungsgemäß Ausbildungsstellen, die (wieder) frei geworden sind.

Weitergehende statistische Informationen finden Sie im Internet unter statistik.arbeitsagentur.de > Themen im Fokus > Bildung.

Bundesagentur für Arbeit
29.11.2021

Der Arbeitsmarkt im Oktober 2021 – Weiter positive Entwicklung

„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sinken kräftig, Beschäftigung und die Nachfrage der Unternehmen nach neuem Personal nehmen zu und Kurzarbeit ist weiter rückläufig. Die Folgen der Corona-Krise auf dem Arbeitsmarkt sind zwar noch sichtbar, werden aber kleiner“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Oktober: -88.000 auf 2.377.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -383.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der Herbstbelebung hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Oktober 2021 gegenüber dem Vormonat kräftig verringert, und zwar um 88.000 auf 2.377.000. Saisonbereinigt hat sie damit um 39.000 abgenommen. Gegenüber dem Oktober des vorigen Jahres ist sie um 383.000 geringer. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent, 0,8 Prozentpunkte niedriger als im Oktober 2020. Der Anstieg der Arbeitslosenzahl aufgrund der Corona-Krise ist zwar noch nicht vollständig wieder ausgeglichen, wird aber zunehmend kleiner. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote lag im September bei 3,2 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Oktober bei 3.138.000 Personen. Das waren 397.000 weniger als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Oktober für 93.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis August 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 760.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht damit weiter zurück. Im April 2020 hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im September 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 31.000 gestiegen. Mit 45,24 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 267.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juli auf August um 33.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im August nach Hochrechnungen der BA um 490.000 auf 33,97 Millionen Beschäftigte gestiegen. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung erholt sich ebenfalls weiter von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Im August betrug ihre Zahl 7,23 Millionen. Saisonbereinigt bedeutet das einen merklichen Anstieg von 26.000 gegenüber dem Vormonat.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuem Personal steigt im Oktober leicht auf hohem Niveau. So waren 809.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 206.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 13.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Oktober 2021 um 2 Punkte auf 126 Punkte. Er liegt damit 29 Punkte über dem Wert von Oktober 2020. Der BA-X übertrifft auch den Wert vom März 2020, also dem letzten Berichtsmonat, bevor die Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurden.

Geldleistungen

711.000 Personen erhielten im Oktober 2021 Arbeitslosengeld, 339.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Oktober bei 3.673.000. Gegenüber Oktober 2020 war dies ein Rückgang von 156.000 Personen. 6,8 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
29.11.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

„Riestern“ – aber richtig: – Eigenbeitrag in richtiger Höhe – Staatliche Zulagen sichern

Wer mit einem Riestervertrag zusätzlich fürs Alter vorsorgt, erhält dazu staatliche Zulagen. Wichtig dabei ist, die eigene Sparleistung in richtiger Höhe zu zahlen und die Zulagen rechtzeitig zu beantragen.

Zulagen vom Staat

Beim Riestervertrag gibt es vom Staat eine Grundzulage in Höhe von 175 Euro und Zulagen für jedes Kind in Höhe von 300 Euro, bzw. 185 Euro, wenn das Kind vor 2008 geboren ist. Damit die Zulagen in voller Höhe gezahlt werden, ist ein eigener Mindestbeitrag erforderlich. Ansonsten gibt es die Zulagen nur anteilig.

Mindestbeitrag hängt vom Einkommen ab

Der Mindestbeitrag beträgt vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres, abzüglich der staatlichen Grundzulage und der Kinderzulagen. Ein Beispiel: Eine Riestersparerin hatte 2020 30 000 Euro Jahreseinkommen. Für den Riestersparvertrag sind 4 Prozent davon als eigener Beitrag zu zahlen, also 1 200 Euro. Davon sind abzuziehen: 175 Euro Grundzulage und 600 Euro für zwei Kinderzulagen (je 300 Euro für ihre beiden 2010 und 2012 geborenen Kinder). Der eigene Sparbeitrag beträgt dann noch mindestens 425 Euro, um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten.
Da sich die Höhe des Einkommens immer wieder ändert, sollte man regelmäßig prüfen, ob man den Eigenbeitrag noch in der richtigen Höhe zahlt.
Übrigens: Geringverdiener müssen eventuell nur einen Eigenbeitrag von 60 Euro zahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Zahlen sie weniger, bekommen auch sie die Zulage nur anteilig.

Dauerzulagen-Antrag macht es einfacher

Riestersparer mit Dauerzulagen-Antrag haben es einfacher: Denn hier beantragt der Anbieter der Riesterrente jedes Jahr die Zulage für den Sparer. Der Sparer sollte seinen Anbieter aber immer informieren, wenn sich zum Beispiel bei Einkommen, Kindergeld oder durch Arbeitslosigkeit etwas an seinem Jahreseinkommen geändert hat.

Wer seine Zulagen selbst beantragt, muss diese innerhalb von zwei Jahren nach dem jeweiligen Beitragsjahr bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragen. Wer also die Zulagen für 2019 noch nicht beantragt hat, sollte dies unbedingt noch bis Ende 2021 tun.

Infos herunterladen oder anfordern

Weitere Informationen gibt es in Broschüren zum Thema „Vorsorge“. Diese können im Internet unter www.deutscherentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Mediathek/Broschueren/broschueren heruntergeladen sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Öffentlichkeitsarbeit, 67340 Speyer und unter 06232 17-2034 angefordert werden.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
29.11.2021

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

2022: SWS investieren 18,2 Mio. Euro

Schwerpunkte: Anlagen/Netze, Telekommunikation, Photovoltaik

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Speyer (SWS) beschloss in seiner Sitzung am 25. November 2021 eine Gesamtinvestitionssumme von 18,2 Mio. Euro für das Jahr 2022.

Die Smartflower vor dem Verwaltungsgebäude steht für das Engagement der SWS in Sachen Erneuerbare Energien und Klimaschutz.

4,3 Mio. Euro davon setzen die SWS in den Sparten Strom, Erdgas und Wasser für die Erweiterung und Erneuerung ihrer Netze, Anlagen und Hausanschlüsse ein. „Dabei hat – wie bereits in den Vorjahren – die Trinkwasserversorgung Priorität“, informierte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring. Für die Planung der dritten Aufbereitungsstufe des Wasserwerks Nord sollen 650.000 Euro investiert werden. Der Bau der Anlage soll ab 2023 erfolgen. Zum Hintergrund erläuterte Bühring: „Wir müssen das Wassergewinnungsgebiet Nord aus Redundanzgründen sowie Schonung der bereits vorhandenen Brunnen kurz- bis mittelfristig weiter erschließen.“ Ein neuer Brunnen sei im Herbst bereits fertig gestellt worden, ein weiterer werde Mitte 2022 in Betrieb gehen. Durch die Aufbereitungsanlage könne schließlich eine größere Wassermenge im Gewinnungsgebiet Nord gleichzeitig aufbereitet werden. Stefanie Seiler, Aufsichtsratsvorsitzende der SWS, nannte den Klimawandel mit immer häufigeren Hitzeperioden und Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung mit als Grund für die bereits getätigten und bevorstehenden Investitionen. „Auch in Zukunft wollen wir in Speyer eine sichere Trinkwasserversorgung von bester Qualität garantieren“, so Seiler.

1,8 Mio. Euro werden in den Bereich Fern- und Nahwärmeversorgung investiert.

Um das Großprojekt Smart City Speyer voranzubringen, wird auch 2022 in Telekommunikationsinfrastruktur investiert. 4,7 Mio. Euro sollen für Vermarktung und Ausbau des Clustergebiets Nord (rund um den Bussardweg) und weitere Gebiete, die nach Nachfrage priorisiert werden, eingesetzt werden. Für Gewerbetreibende und Einrichtungen außerhalb des Clusters stehen 650.000 Euro zur Verfügung. Zusätzliche Investitionen zur Optimierung der digitalen Infrastruktur in der Domstadt sind mit dem WLAN-Ausbau in der Innenstadt – besonders für Marktplatz, Jugendtreffs und Tourist-Sammelplätze – sowie dem Ausbau der LoRaWan-Funkstrecke geplant.

4,8 Mio. Euro setzen die SWS 2022 für den Ausbau der Photovoltaik ein. 3,9 Mio. Euro davon sollen in drei Freiflächen-Photovoltaikanlagen investiert werden. Eine Anlage ist am Standort Müllberg – zu der bereits bestehenden Freiflächenanlage – vorgesehen, um den Stromeigenbedarf der Kläranlage auf Dauer zu hundert Prozent zu decken. Bei den beiden anderen Anlagen handelt es sich um eine schwimmende PV-Anlage auf einem Baggersee im regionalen Umfeld von Speyer sowie um eine Anlage auf dem Hallendach eines Speyerer Industrieunternehmens. Die Anlagen waren bereits im Investitionsplan 2021 vorgesehen, konnten wegen der aktuellen Genehmigungslage nicht realisiert werden. „Die solare Stromerzeugung bietet das mit Abstand größte erneuerbare Erzeugungspotenzial in Speyer“, sagte Wolfgang Bühring. Photovoltaik sei zuverlässig, CO2-frei und wirtschaftlich attraktiv. „Wir müssen die Solarenergie nur viel konsequenter einsetzen und zur Verfügung stehende Flächen dafür nutzen“, untermauerte Stefanie Seiler. Nur so könnten die ambitionierten Klimaschutzziele erreicht werden.

Auch soll die Elektroladeinfrastruktur in Speyer weiter ausgebaut werden. 500.000 Euro sind im Planansatz 2022 vorgesehen für Normal-, Schnellladepunkte sowie private und öffentliche Ladekonzepte. „51 Normalladepunkte, elf Schnellladepunkte und drei Ladestationen für E-Bikes und Pedelecs betreiben die SWS derzeit in Speyer und Otterstadt“, informierte der SWS-Geschäftsführer. Bei kaum einer anderen rheinland-pfälzischen Stadt sei ein so dichtes E-Ladenetz vorhanden. Stefanie Seiler ergänzte: „Mit dem Ausbau der E-Ladeinfrastruktur schaffen wir eine wichtige Voraussetzung für die Weiterentwicklung der elektro-mobilen Zukunft.“

Die Investitionen für das Sport- und Erlebnisbad bademaxx liegen bei 99.200 Euro.

Die Verkehrsbetriebe Speyer (VBS), eine 100%ige Tochtergesellschaft der SWS, investieren ca. 1,3 Mio. Euro in Stadtverkehr, Hafen und Parkraumbewirtschaftung. 1,0 Mio. Euro davon sind für die Errichtung eines öffentlichen Parkplatzes mit Busparkspur zwischen Neuem Rheinhafen, Jugendherberge und bademaxx-Parkplatz mit 165 Parkplätzen vorgesehen. In südlicher Nähe dazu soll ein Stellplatz für 20 Wohnmobile errichtet werden.

Stadtwerke Speyer GmbH
29.11.2021

Seit 24. November 2 G – Regelung im Bademaxx

Entsprechend der 28. CoBeLVO (Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz) ist ein Besuch des Bademaxx nur noch mit 2 G (Geimpft oder Genesen) möglich.

29.11.2021

Erlöse aus Entenrennen verteilt

Starke Teilnehmerzahl beim SWS-Event

2.424 Euro erbrachte der Verkauf von 1.212 Enten Nerzi Friese, die im September zur Altstadtfest-Zeit im Kundenzentrum der Stadtwerke Speyer (SWS), an der Hallenbad-Kasse im bademaxx sowie an allen acht Schaustellerständen im Domgarten verkauft wurden. Da ein Wettschwimmen auf dem Speyerbach und das traditionelle Altstadtfest leider nicht möglich waren, gingen die Enten unter die Fotomodels und ließen sich badend zu Hause und auf Urlaubsreisen ablichten. 115 tolle Fotos gingen bei den SWS, Organisatorin des Events, ein. Die zehn besten Fotos wurden bereits prämiert. Das zweite Entenrennen ohne das reale Speyerer Altstadtfest war auch beim Spendensammeln ein großer Erfolg. Soziale Einrichtungen und Vereine konnten sich mit der Beschreibung anstehender Projekte für eine Spende aus diesem Topf bei den SWS bewerben, die die Summe auf die bewährten 3.000 Euro aufstockten.

Die Entscheidung ist gefallen. Die Realschule plus Siedlungsschule freut sich über 1.000 Euro für die Anschaffung von zwei Kindergokarts für den Außenbereich. Mit 800 Euro unterstützen die „Nerzi-Friese-Enten“ die THW Helfervereinigung Speyer. Dort werden für die Jahresabschlussfeier – unter Einhaltung der Corona-Auflagen – für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die Gelder benötigt. Mehrere Wochen mit inzwischen über 11.000 Einsatzstunden wurden durch die Ehrenamtlichen im Ahrtal erbracht. Weitere 800 Euro gehen an die Soziale Anlaufstelle Speyer (SAS), die den Zuschuss für Lebensmittel für bedürftige Menschen einsetzt. Der Förderverein „Freunde der Stadtbibliothek Speyer e. V.“ bekommt 400 Euro, um eine Bücherkiste für Seniorinnen und Senioren anzuschaffen. Ab Januar soll es einen Lesekreis am Vormittag geben, für den sich die Verantwortlichen eine „Starterkiste“ wünschen, die aus einer Mischung von unterhaltsamen Romanen, Büchern in Großdruck und Gedichten bestehen soll.

Stadtwerke Speyer GmbH
29.11.2021

Wieder mehr Besucher*innen ins bademaxx

Wertkarten und Gutscheine einlösbar

Seit Dienstag, 2. November 2021 gelten neue Regeln für den Eintritt in das Sport- und Erlebnisbad bademaxx in der Speyerer Geibstraße. Damit verbunden ist das Bestreben des Betreibers, den Stadtwerke Speyer, weitere Schritte in Richtung Normalität zu gehen und durch die überwiegende Umstellung auf die 2G+-Regel mehr Bade- und Saunagäste in die Einrichtung zu lassen.

Ausgenommen von dieser Regel sind für das Hallenbad die Wochentage Montag bis Freitag, da dann auch Schulen und Vereine trainieren sowie Kurse stattfinden. In dieser Zeitspanne bleibt die 3G-Regel bestehen, die besagt, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen, geimpft, genesen oder getestet, die Einrichtung betreten darf. Bei der 2G+-Regel sind unbegrenzte Besucherzahlen möglich, zu denen ein gewisses Kontingent an negativ getesteten Personen hinzukommen kann (z. B. 25 Personen bei Warnstufe 1). Diese Kontrolle ist beim Einlass von Vereins-, Schul- und Kursgruppen nicht möglich, da der Zutritt außerhalb des Online-Buchungssystems abgewickelt wird. Im Saunabereich gilt die 2G+-Regel grundsätzlich ab 2. November.   

Zusätzlich zur Online-Ticketbuchung, die sich in den letzten Monaten bewährt hat, besteht ab diesem Datum die Möglichkeit für vollständig Geimpfte und Genesene, Tickets an der Bad-Kasse zu erwerben. Wertkarten und Gutscheine können dort ebenso eingelöst werden. Voraussetzung für den bademaxx-Eintritt ohne Online-Ticket ist die Nutzung der Luca-App, um die Kontaktdatenerfassung sicherzustellen. Negativ getestete Personen (mit Nachweis) können Tickets weiterhin nur online kaufen.

Stadtwerke Speyer GmbH
29.11.2021

SWS: Neue Website

Ganz aktuell haben die Stadtwerke Speyer (SWS) ihre neu gestaltete Unternehmenswebsite veröffentlicht. Durch eine durchdachte Struktur und klare Nutzerführung sind die relevantesten Informationen für alle Zielgruppen jetzt noch schneller auffindbar. Darüber hinaus ist die Website geräteunabhängig – sowohl mobil als auch am Desktop – intuitiv zu bedienen und punktet mit einem frischen Design mit modernisiertem Marken-Farbkonzept.

Vertriebsrelevante Unterseiten wurden als sogenannte Onepager konzipiert: Nutzer*innen finden zu einem Thema, zum Beispiel Stromtarife, alle Informationen auf einer Seite – dies erspart ihnen Klicks und fördert die Übersichtlichkeit. Zu Beginn der Seite gelangt man über den Tarifrechner schnell und übersichtlich online zum Wunschtarif.

„Kundenorientierung ist unser höchstes Ziel. Unsere Kundinnen und Kunden stehen mit ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Mit unserem neuen Online-Auftritt gehen wir diesen Weg konsequent weiter und bieten den Website-Besucherinnen und -Besuchern eine positive Nutzungserfahrung und ansprechend aufbereitete Inhalte mit Mehrwert“, so SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring.  

Weitere Infos: www.stadtwerke-speyer.de

Stadtwerke Speyer GmbH
29.11.2021

Sparkasse Vorderpfalz

Planspiel Börse: Teams aus Ludwigshafen derzeit an der Spitze

Mit 50.000 Euro fiktivem Startkapital üben die Jugendlichen noch bis zum 28. Januar 2022 die Geldanlage in Wertpapieren und erhalten so kostenlos und ohne Risiko einen Einblick in wirtschaftliche Zusammenhänge.

Zur Spielmitte des diesjährigen Planspiel Börse stehen viele Depots der 132 Spielgruppen der Sparkasse Vorderpfalz im Plus. Nach sechs Wochen Spielzeit hat dort die Spielgruppe „extendo“ vom Theodor-Heuss-Gymnasium Ludwigshafen die Nase vorne. Plus 20,36 Prozent bedeuten einen vorläufigen Depotgesamtwert von stattlichen 60.180,49 Euro. Gefolgt von der Spielgruppe „FinanzministeriumsSchrecken“ vom Max-Planck-Gymnasium Ludwigshafen und einem Depotwert von 59.907,47 Euro sowie der Spielgruppe „Oelimperium“ vom Max-Planck-Gymnasium Ludwigshafen und einem Depotwert von 57.126,58 Euro. Beim Nachhaltigkeitswettbewerb führt aktuell die Gruppe „Maßgeschneiderter Anzug“ vom Theodor-Heuss-Gymnasium Ludwigshafen mit einem Plus von 13,42% und einem Nachhaltigkeitsertrag von 4.344,65 Euro.

Doch noch ist nichts entschieden. Schon eine einzige gut durchdachte Kaufentscheidung kann ausreichen, um den Vorsprung der anderen innerhalb weniger Handelsstunden aufzuholen. Es bleibt also bis Spielende am 28. Januar 2022 spannend. Denn ganz wie an der realen Börse bekommen die Teilnehmenden beim Planspiel Börse die Dynamik des Aktienmarktes zu spüren. Wer hier Erfolg haben möchte, muss täglich Kurse beobachten, Meldungen lesen, Wertpapiere und Firmen im Auge behalten und Entscheidungen treffen.

Mit 50.000 Euro fiktivem Startkapital üben die Jugendlichen die Geldanlage in Wertpapieren und erhalten so kostenlos und ohne Risiko einen Einblick in wirtschaftliche Zusammenhänge und die Funktion der Börse. Doch nicht nur der strategisch kluge Einsatz des fiktiven Startkapitals steht im Vordergrund – das Planspiel Börse möchte die Teilnehmenden auch für einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld sensibilisieren. Zum Spielende am 28. Januar 2022 werden alle Depots miteinander verglichen und die Siegerteams ermittelt. Die erfolgreichsten Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sparkasse Vorderpfalz erhalten Geldpreise im Gesamtwert von 2.100 Euro und Teams mit dem höchsten Nachhaltigkeitsertrag zusätzlich 600 Euro. Auf Bundesebene werden die besten Teams zur Siegerehrung nach Frankfurt eingeladen.

Sparkasse Vorderpfalz
29.11.2021

PS-Sparer der Sparkasse Vorderpfalz können sich freuen

Vier 5.000-Euro-Hauptgewinne und ein Mini One gehen an Sparkassenkunden

Glück gehabt: Vier 5.000-Euro-Hauptgewinne und ein Mini One gehen an Kunden der Sparkasse Vorderpfalz.
Foto: Speyer 24/7 News

Bei der Novemberauslosung der PS-Sparlotterie der rheinland-pfälzischen Sparkassen können sich fünf Kunden der Sparkasse Vorderpfalz über Hauptgewinne freue. 5.000-Euro-Treffer verbuchten PS-Sparer aus Mundenheim, Maxdorf, Oppau und Dudenhofen. Ein Mini One im Wert von 18.000 Euro geht an Sparkassenkunden aus Bobenheim-Roxheim. Monatlich nehmen über 125.000 PS-Lose von Kunden der Sparkasse Vorderpfalz am PS-Los-Sparen teil. Im November schüttete die Sparkasse insgesamt über 70.000 Euro an ihre PS-Los-Sparer aus.

Um gewinnen zu können benötigt man ein PS-Los, das es in allen Geschäftsstellen der Sparkasse Vorderpfalz zum Preis von 5 Euro zu kaufen gibt. Vier Euro wandern auf ein Sparkonto und ein Euro beträgt der Einsatz für die Auslosung mit monatlichen Gewinnen bis zu 25.000 Euro und einem Auto. Es profitieren aber nicht nur die Gewinner der monatlichen PS-Auslosungen, denn ein Teil des Los-Einsatzes fließt wieder in die Region zurück, als Spenden an Vereine und gemeinnützige Organisationen. Weitere Informationen gibt es unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/pslose. Dort können auch PS-Lose Online gekauft werden.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Speyer 24/7 News
29.11.2021

Stiftergemeinschaft der Sparkasse wächst rasant

Zwei neue Themenstiftungen gegründet

Unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz wurde zwei neue Stiftungen gegründet.

Unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz wurden zwei neue Themenstiftungen gegründet, die „Stiftung zur Unterstützung der Krebsforschung und – behandlung“ sowie die „Stiftung zur Unterstützung von Kinderkrebspatienten“. Beide Stiftungen möchten die Situation für Patienten und Angehörige verbessern. Mit einem Stiftungskapital von über 5,5 Mio. Euro führt die Sparkasse damit insgesamt 36 Einzelstiftungen und 21 Themenstiftungen für ihre Kunden. Darunter auch die „Stiftung zur Förderung des Projekts Mama / Papa hat Krebs“, die Hilfestellung und Unterstützung für betroffene Familien anbietet.

Hintergrund zu den neu gegründeten Stiftungen

Die „Stiftung zur Unterstützung der Krebsforschung und – behandlung“ hat es sich zur Aufgabe gemacht die Arbeit der Deutschen Krebshilfe von Mildred Scheel zu unterstützten. Ziel der Stiftung ist es, Krebskrankheiten in allen Erscheinungsformen zu bekämpfen und neben der Unterstützung von Patienten und deren Angehörigen vor allem auch die Forschung zu fördern.

Die „Stiftung zur Unterstützung von Kinderkrebspatienten“ setzt sich für die Deutsche Kinderkrebsstiftung ein. Die Stiftung ist darauf ausgerichtet krebskranken Kindern und deren Familien zu unterstützen, Projekte zur Verbesserung der Heilungschancen zu finanzieren und dabei auch Reha und soziale Maßnahmen anzubieten, wie z.B. das Wildpiraten Camp für krebskranke Kinder im Heidelberger Stadtwald.

Die „Stiftung zur Förderung des Projekts Mama / Papa hat Krebs“ bietet einen sozialen Beitrag um Kindern von Krebspatienten ein Ansprechpartner bzw. eine Auszeit zu bieten, damit deren Ängste und Sorgen die eigentlichen Krebspatienten nicht zusätzlich belasten. Dies hilft beiden Seiten und fördert die Heilungschancen der Betroffenen. Mit dieser Stiftung wird dabei hauptsächlich die Krebsgesellschaft RLP mit deren Beratungszentrum Ludwigshafen unterstützt.

Spenden oder Zustiftungen möglich

Wer die Arbeit der verschiedenen Krebs-Stiftungen unterstützen und aktiv mitgestalten möchte, kann dies jederzeit durch Spenden oder Zustiftungen tun. Spenden nimmt die Sparkasse unter IBAN: DE85 5455 0010 0191 4629 93 mit dem jeweiligen Stiftungsnamen als Verwendungszweck entgegen. Spendenbescheinigungen ab 300 Euro werden von der Stiftergemeinschaft ausgestellt, sofern die Adressdaten mit angeben werden. Bei Spenden darunter genügt der Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt.

Hintergrund zur Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz

Als Ergänzung zu ihren eigenen fünf Stiftungen bietet die Sparkasse Vorderpfalz allen Bürgern, Unternehmen und Kommunen die Möglichkeit sich als Stifter zu engagieren. Mit professioneller Betreuung und ohne großen Verwaltungsaufwand, aber mit einem Höchstmaß an Individualität, können mit einem Kapital ab 10.000 Euro eigene Stiftungen gegründet werden. Davon profitiert nicht nur das bürgerschaftliche Engagement sowie gemeinnützige Vereine und Organisationen aus der Region sondern auch die Stifter: Die gestifteten Gelder sind erbschafts- und schenkungssteuerfrei und wirken sich steuermildernd auf die Einkommenssteuer aus. Weitere Informationen gibt es unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftergemeinschaft.

Sparkasse Vorderpfalz
29.11.2021

365 Tage das Geld im Griff

Der kostenfreie Haushaltskalender 2022 hilft beim täglichen Finanzcheck.

Broschüre „Mein Haushaltskalender 2022“ vereint Kalender und Haushaltsbuch. Die Broschüre kann kostenfrei nach Hause bestellt werden: Online unter www.haushaltskalender.de oder telefonisch unter 030 – 204 55 818.

Wann kommt das nächste Gehalt? Zum Ende des Monats schauen viele Menschen noch einmal genauer in den Kalender, um abzuschätzen, ob das Geld noch bis zum nächsten Gehaltseingang reicht. Aber ein Kalender eignet sich nicht nur für den Check, wann das Geld eingeht oder die allgemeine Termin- und Ferienplanung. Mit dem Haushaltskalender von Geld und Haushalt lassen sich parallel auch tägliche Ausgaben und Zahlungstermine festhalten – ein Mix aus Haushaltsbuch und Kalender in einem Heft, teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit.

Durch die Kombination aus Terminplaner und Haushaltsbuch gelingt es leichter, den Überblick über die täglichen Ausgaben zu behalten. Sowohl der Wocheneinkauf, als auch Geburtstagsgeschenke oder die Stromabschlagszahlung finden Platz in dem Heft – und geben Aufschluss darüber, ob das Geld zum Monatsende knapp wird oder noch die eine oder andere Ausgabe drin ist. Im besten Fall enthüllt der Haushaltskalender auch die Stellen, an denen langfristig Geld eingespart werden kann.

Abseits des Alltags müssen ab und an auch die großen Geldthemen besprochen werden. Viele Paare und Familien scheuen sich jedoch davor, weil Streit und Spannungen vorprogrammiert scheinen. Der Haushaltskalender beinhaltet deshalb auch zwei Beiträge, die zeigen, wie solche Gespräche gelingen können – zwei Experten geben dazu im Interview Tipps und wertvolle Ratschläge. Heraustrennbare Übersichten zu Ferienterminen und Notfallnummern machen den Kalender darüber hinaus zu einem wertvollen Alltagsbegleiter.

Der Haushaltskalender wird vom Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe herausgegeben. Die Broschüre kann kostenfrei nach Hause bestellt werden: Online unter www.haushaltskalender.de oder telefonisch unter 030 – 204 55 818.

Sparkasse Vorderpfalz
29.11.2021

Geld für Schuldnerberatungsstellen in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis

Sparkasse Vorderpfalz unterstützt die Schuldnerberatungsstellen in ihrem Geschäftsgebiet mit 73.450 Euro

Schuldnerberatung ist ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes. Mit 73.450 Euro unterstützt die Sparkasse Vorderpfalz die Arbeit der Schuldnerberater in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis.

Institutionelle Schuldnerberatung ist heute ein fester und wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes. Menschen in finanzieller Notlage erhalten dort kompetente Beratung und Lebenshilfe. Mit einer Spende von insgesamt 73.450 Euro unterstützt die Sparkasse Vorderpfalz erneut die Schuldnerberatungsstellen in ihrem Geschäftsgebiet. Wie in den Vorjahren wird damit die Arbeit der Schuldnerberater in Ludwigshafen (46.000), Speyer (9.450) und dem Rhein-Pfalz-Kreis (18.000) gefördert. Die Sparkassen leisten als einzige Bankengruppe einen Beitrag zur Finanzierung der Schuldnerberatung. Dabei sind sie, gemessen an ihrem Marktanteil, deutlich seltener als andere Kreditinstitute Gläubiger überschuldeter Haushalte.

Dem Problem der Überschuldung begegnet die Sparkasse Vorderpfalz nicht nur durch die aktive Unterstützung von Schuldnerberatungsstellen, sondern auch durch vielfältige Präventionsmaßnahmen, mit dem Ziel, ihre Kunden vor der „Schuldenfalle“ zu bewahren. So gehe beispielsweise jeder Kreditvergabe eine ausführliche und verantwortungsvolle Beratung voraus, die insbesondere die finanzielle Belastbarkeit des potentiellen Kreditnehmers berücksichtige. Weitere Informationen zu Finanzthemen gibt es auch beim Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe „Geld und Haushalt“. Im Internetportal unter www.geldundhaushalt.de finden sich Bestellmöglichkeiten für Broschüren und Planungshilfen sowie Online-Angebote. Die Ratgeber von „Geld und Haushalt“ sind für alle Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Einrichtungen kostenfrei, teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit.

Sparkasse Vorderpfalz
29.11.2021

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Lohn-Plus für Dachdecker in Speyer – „Auf Tariflohn pochen“

2,1 Prozent mehr Einkommen / gute Auftragslage im Handwerk

Mehr Geld für die Arbeit mit Ziegeln: Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk erhalten seit Oktober ein
Lohn-Plus von 2,1 Prozent. Darauf weist die Gewerkschaft IG BAU hin.
Foto: IG BAU | Ferdinand Paul

Lohn-Plus für die Jobs ganz oben: Wer in Speyer im Dachdeckerhandwerk arbeitet, hat jetzt mehr Geld. Fachleute erhalten seit Oktober einen Stundenlohn von 19,52 Euro – ein Plus von 2,1 Prozent. Damit stehen bei einem Dachdeckergesellen am Monatsende knapp 70 Euro mehr auf dem Lohnzettel, wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mitteilt.

Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz, spricht von einem „verdienten Plus“ und rät den Beschäftigten in der Region, sich nicht mit dem deutlich niedrigeren Branchenmindestlohn von 14,10 Euro zufrieden zu geben. „Viele Dachdeckerbetriebe suchen händeringend nach Personal. Keine Fachkraft sollte sich unter Wert verkaufen und deshalb auf den Tariflohn pochen“, so der Gewerkschafter. Einen Anspruch auf tarifliche Bezahlung haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied der Arbeitgeberinnung ist.

Die IG BAU verweist zugleich auf die gute Wirtschaftslage in dem Handwerk. „Getrieben durch den Bau-Boom und die hohe Nachfrage nach neuen, klimafreundlichen Dächern quellen die Auftragsbücher vieler Unternehmen über. Die Dachdeckermeister sind gut beraten, ihre Beschäftigten fair zu bezahlen und im Betrieb zu halten“, unterstreicht Wunderlich.

Text: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz Foto: IG BAU | Ferdinand Paul
29.11.2021

Mehr Geld für 50 Maler und Lackierer in Speyer

Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk haben auch in Pandemie-Zeiten viel zu tun – jetzt gibt es für sie mehr Geld.
Foto: IG BAU | Ferdinand Paul

Lohn-Plus für die Arbeit mit Pinsel und Tapezierrolle: Die rund 50 Maler und Lackierer in Speyer streichen mehr Geld ein. Fachkräfte kommen nun auf einen Stundenlohn von 17,51 Euro – 2,1 Prozent mehr als bisher. Das teilt die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz mit und rät den Beschäftigten in der Region, die letzten Lohnabrechnungen zu prüfen. Bereits ab der Mai-Abrechnung müsse das Plus auf dem Konto sein, erklärt Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. Es gebe aber immer wieder Chefs, die um eine Lohnerhöhung gern einen Bogen machten. Wer bislang leer ausgegangen sei, solle sich deshalb an die Gewerkschaft wenden und die Lohnerhöhung rückwirkend einfordern, empfiehlt die IG BAU.

„Die Bauwirtschaft brummt – auch in Zeiten der Pandemie. Davon profitieren die Malerbetriebe. Jetzt bekommen die Beschäftigten endlich einen fairen Anteil an der guten Umsatzentwicklung“, so Wunderlich. Fachleute mit Gesellenbrief sollten sich nicht unter Wert verkaufen und auf der Bezahlung nach Tarif bestehen. Anspruch auf den Tariflohn haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Betrieb in der Malerinnung ist.

Zudem sind die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk gestiegen. Gelernte Kräfte müssen aktuell mindestens 13,80 Euro pro Stunde bekommen – ein Plus von 2,2 Prozent. Beschäftigte ohne Ausbildung haben Anspruch auf einen Stundenlohn von 11,40 Euro (plus 2,7 Prozent). „Diese Löhne sind aber nur eine absolute Untergrenze. Gerade mit Blick auf die aktuelle Hochkonjunktur im Baunebengewerbe sollten Fachleute auf dem deutlich höheren Tariflohn bestehen“, betont die IG BAU.

Text: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz Foto: IG BAU | Ferdinand Paul
29.11.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. 

Verschlossene Eingangstüren in Mehrfamilienhäusern

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. warnt vor versperrten Fluchtwegen

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist in den Herbst- und Wintermonaten besonders hoch. Neben Bewohnern, Besuchern, Handwerkern, der Post und Paketdiensten können auch viele ungebetene Gäste ein Gebäude betreten. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV RPS) warnt Bewohner von Mehrfamilienhäusern jedoch, die Haustür abzuschließen und begründet dies mit einem versperrten Fluchtweg im Katastrophenfall.

Viele Hausordnungen schreiben das Verschließen der Haupteingangstür zwischen 22 und 6 Uhr aber noch immer vor. Dieser gut gemeinte Schutz vor Einbrechern stellt im Brandfall eine erhebliche Gefahr dar; der Fluchtweg wird versperrt und die Fluchtzeit so deutlich erhöht. Angelika Neubauer, Vorstandsmitglied im VDIV RPS: „Wir warnen davor, sich und Mitbewohnern den oft einzigen Fluchtweg ins Freie zu blockieren. Niemand denkt in einer Notsituation an den Hausschlüssel, der Rauch schränkt zusätzlich die Sicht ein. So wird eine verschlossene Tür schnell zu einer tödlichen Falle. Der Schutz vor Einbrechern darf nicht auf Kosten des Fluchtweges gehen.“

Für den Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. steht bei einer Interessensabwägung die Sicherheit der Bewohner im Gefahrenfall klar über dem materiellen Schaden eines möglichen Wohnungseinbruches. Technische Lösungen helfen, beide Interessen miteinander zu verbinden: Sogenannte Panikschlösser lassen sich von Innen ohne Schlüssel öffnen, von der Außenseite bleiben sie verschlossen. Bewohner gelangen also nur mit Schlüssel in das Haus, im Falle eines Brandes steht die Tür weiter als sicherer Fluchtweg ins Freie zur Verfügung. 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
29.11.2021

Was tun bei Graffitischmierereien an Hauswänden von Wohnanlagen?

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Graffiti und Schmierereien an Hauswänden verunstalten das optische Erscheinungsbild von Wohnanlagen. Im Schadensfall herrscht oft Unklarheit: Wer trägt die Kosten für die zeitaufwändige Beseitigung? Lassen sich Ausgaben für die Reinigung auf den Mieter umlegen? Sind Graffitischmierereien ein berechtigter Mangel für eine eventuelle Mietminderung? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) liefert Antworten auf diese Fragen und informiert am Beispiel von Mehrfamilienhäusern über das richtige Vorgehen bei Graffitischäden.

Da eine komplette Kameraüberwachung der Straßenfront aus Datenschutzgründen verboten und der Nutzen auch durchaus zweifelhaft ist, haben Eigentümer wenig Handhabungsmöglichkeiten, sich vor derartigen Sachbeschädigungen zu schützen. Allein das nächtliche Ausleuchten des Gebäudes oder eine Teilbegrünung von Hauswänden erweisen sich in der Praxis oft als unzureichend, um Sprayer abzuschrecken. Da die Gebäudeversicherung nicht automatisch für die Regulierung der Schäden aufkommt, muss die Eigentümergemeinschaft die anfallenden Kosten in der Regel selbst übernehmen. Markus Herrmann, geschäftsführender Vorstand im VDIV-RPS: „In den seltensten Fällen können die Verursacher von der Polizei ermittelt und für den verursachten Schaden zur Rechenschaft gezogen werden. Trotzdem ist es wichtig, die Beschädigung durch Beweisbilder zu dokumentieren, die Schadenssumme zu beziffern und den Fall zur Anzeige zu bringen. Anschließend sollten die Betroffenen die Schmierereien zeitnah beseitigen, um nicht weitere Nachahmer anzuziehen.“ Empfehlenswert ist bei der Wandgestaltung der Einsatz besonders strapazierfähiger Lacke und Oberflächen, Graffitifarbe lässt sich mit Lösungsmitteln so schneller entfernen, ohne den Anstrich oder die Hauswand erheblich zu beschädigen.

Vermieter dürfen entstehende Ausgaben für die Graffitibeseitigung nicht ohne weiteres über die Betriebskostenabrechnung an ihre Mieter weitergeben. Umlagefähig sind laufende und regelmäßig anfallende Abgaben, beispielsweise für Reinigungen, Hausmeisterservice oder Winterdienst. Da die Entfernung von „Graffitikunst“ an Hauswänden in der Regel nicht regelmäßig anfällt, gilt sie als nicht umlagefähige Erhaltungsmaßnahme. Markus Herrmann: „Vereinzelt gestatten Gerichte die Kostenweitergabe derartiger Graffitibeseitigung, wenn sie in bestimmten Problemstadtteilen immer wieder anfallen. Dann muss die Graffitibeseitigung im Mietvertrag aber auch explizit aufgeführt werden, etwa unter „sonstige Betriebskosten“ im Sinne von § 2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung. Dabei gilt zu unterscheiden, ob der Schaden mit einer einfachen Reinigung der Hauswand behoben werden kann, oder – etwa bei einer Beschädigung der Bausubtanz – weitere Reparaturmaßnahmen notwendig sind. Ist der Schaden umfangreicher, handelt es sich um Instandsetzungskosten, die Ausgaben sind dann von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.“

Bei übermäßiger Graffitischmiererei können Mieter im Einzelfall einen Mietmangel geltend machen und von ihrem Vermieter eine Beseitigung fordern, da dieser laut Mietvertrag regelmäßig neben dem Wohnraum auch gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Hauseingang und Fassade in einem ordnungsgemäßen Zustand halten muss. Eine hilfreiche Bewertungsgrundlage spielen dafür teilweise die Wohnlage (gehobene Wohngegend oder sozialer Brennpunkt), der Mietpreis, die Bestimmungen im Mietvertrag und der allgemeine Erhaltungszustand des Gebäudes bei Übergabe des Mietverhältnisses. Besonders in Problembezirken oder im Innenstadtbereich werden Schmierereien aufgrund ihrer Häufigkeit oft nicht sofort beseitigt. Da die Wohnbereiche nicht betroffen sind, rechtfertigt Graffitikunst in diesen Gebieten vielfach keine Mietminderung. Sollte allerdings ein guter Erhaltungszustand der Fassade im Mietvertrag aufgeführt sein, hat der Mieter bei einem nicht vertragsgemäßen Zustand möglicherweise Anspruch auf die Beseitigung. Wird diese vom Vermieter verweigert, ist eine eventuelle Mietminderung in gehobenen Wohnlagen einfacher durchsetzbar als in sozialen Problemgebieten, wo Sprayereien an Hauswänden, Stromkästen, Brücken oder Unterführungen leider oftmals „zum Alltag“ gehören.

Einzelne Kommunen bekämpfen diese zunehmende Art des Vandalismus mit eigenen „Anti-Graffiti“-Konzepten, stellen Sprayern legale Graffitiflächen zur Verfügung oder bieten Anwohnern unbürokratische Unterstützung bei der Beseitigung. Für den Erhalt eines optisch ansprechenden Stadtbildes beauftragen sie in Einzelfällen sogar spezielle Reinigungsteams, die illegale Schmierereien nach Beauftragung schnell und fachmännische entfernen. Die anfallenden Einsatzkosten müssen die Eigentümer – je nach Gemeinde – dann zum Teil nur anteilig übernehmen. 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
29.11.2021

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

Koalitionsvertrag zeigt, Druck der EVG wirkt: Integrierter Bahn-Konzern bleibt!

Kommentierung des aktuellen Koalitionsvertrages von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD. Ralf Damde, Mitglied des Bundesvorstandes der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und EVG-Landesvorsitzender Saarland:

Der Koalitionsvertrag zeigt, dass EVG wirkt! Der unermüdliche Druck der EVG mit bundesweiten Protesten und die Kundgebungen in beispielsweise Saarland, Nürnberg und Berlin gegen eine Zerschlagung der Bahn haben sich ausgezahlt. Im Koalitionsvertag steht schwarz auf weiß: „Wir werden die Deutsche Bahn AG als integrierten Konzern inklusive des konzerninternen Arbeitsmarktes im öffentlichen Eigentum erhalten.“ Der Einsatz und auch die Unterstützung der Verkehrsministerin und SPD-Vorsitzenden im Saarland, Anke Rehlinger, führte zu diesem erfolgreichen Ergebnis.

Die Vernunft hat gesiegt – Arbeitsplätze und der interne Arbeitsmarkt bleiben erhalten. Die Infrastruktureinheiten DB Station und Service und DB Netz werden zu einer gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte zusammengelegt. Die künftigen Gewinne der Infrastruktur verbleiben dann in der neuen Infrastruktureinheit. All das sind Schritte in die richtige Richtung und wir werden als EVG die weiteren Entwicklungen und Umsetzungen aktiv begleiten.

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
29.11.2021

DGB gegen Trennung von Netz und Betrieb, die integrierte Bahn muss erhalten bleiben!

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Südwest hat auf der 5. ordentlichen Bezirkskonferenz des DGB Rheinland-Pfalz/Saarland einen Initiativantrag gegen die beabsichtige Zerschlagung des DB Konzerns beschlossen. Der Antrag kam initiativ aufgrund der aktuellen Debatte zur Trennung von Netz und Betrieb durch den Vorstoß von FDP und GRÜNEN in den aktuellen Koalitionsverhandlungen.

Dazu Lars Kreer, EVG-Geschäftsstellenleiter Mainz:

Die Delegierten aller DGB Gewerkschaften schlossen sich einstimmig dem Antrag an. Dies zeigt, die Gewerkschaften stehen im Südwesten zusammen. Wir werden eine mögliche Trennung von Netz und Betrieb bei der Deutschen Bahn nicht hinnehmen. Die Trennung ist und bleibt unsere rote Linie!

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
29.11.2021

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

SWS-Stiftung: 12.000 Euro für nachhaltige Umweltprojekte

Die Umwelt-Stiftung der SWS fördert Projekte und Bildungsmaßnahmen rund um den Klimaschutz.
Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock

Die Stiftung der Stadtwerke Speyer (SWS) für erneuerbare Energien und Umwelt will auch 2021 Projekte im Sinne des Klima- und Umweltschutzes fördern. Dafür wird ein Geldbetrag in Höhe von 12.000 Euro ausgelobt.

SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring beschreibt, worauf es dabei ankommt: „Durch die Förderung möchten wir die Menschen in unserem Netzgebiet darin unterstützen, sich über die Nachhaltigkeit im Umgang mit erneuerbaren Energien weiter Gedanken zu machen und diese praktisch umzusetzen.“ Neben Speyer zählen Römerberg, Dudenhofen, Harthausen und Otterstadt zum Netzgebiet der SWS.

Um das Bewusstsein im Umgang mit natürlichen Ressourcen zu schärfen, will die Stiftung mit dem jährlich ausgeschütteten Geld gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen fördern, die sich aktiv für den Klima- und Umweltschutz einsetzen. Das kann durch die Durchführung von Veranstaltungen oder Vortragsreihen sein, durch Bildungsmaßnahmen zum Umweltschutz oder durch Projekte auf den Gebieten erneuerbare Energien, alternative Stromerzeugung, Ressourcenschonung, Umweltbildung oder -technik. „Die Kreativität der lokalen Akteure ist hierbei gefragt“, macht Bühring deutlich. Im Besonderen freut sich der Geschäftsführer, wenn Kinder und Jugendliche von den Angeboten profitieren.

Im vergangenen Jahr wurden einmalig 23.500 Euro ausgeschüttet. 15.000 Euro erhielt der Verein „InSPEYERed“ zur Anschaffung zweier E-Lastenräder zur kostenlosen Ausleihe. 5.000 Euro gingen an den Verein Forschungswerkstatt Natur-Kunst-Technik und 3.500 Euro an den Verein Miteinander.

Bewerbungen für den Umweltpreis 2021 können inklusive einer kurzen Projektbeschreibung bis Dienstag, 23. Februar 2021, abgegeben werden: Stadtwerke Speyer GmbH, Georg-Peter-Süß-Straße 2, 67346 Speyer oder per E-Mail: engagement@stadtwerke-speyer.de, Stichwort: „SWS-Stiftung Umwelt“. Die Projekte müssen 2021/22 umgesetzt werden.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock
19.01.2021

Bundesagentur für Arbeit

Kinderbonus an 10 Millionen Familien ausgezahlt

Familienkasse zieht positive Bilanz

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat die Auszahlung des Kinderbonus weitestgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen, für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind 300 € als Unterstützung auszuzahlen.

Der Kinderbonus wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen zu treten. Er sollte die geschwächte Kaufkraft stärken und indirekt Arbeitsplätze sichern. Mit dem Kinderbonus sollten dabei besonders Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern finanziell unterstützt werden.

In den Monaten September und Oktober wurde der Kinderbonus in zwei Raten überwiesen – zunächst für Kinder, für die im Monat September ein laufender Anspruch auf Kindergeld bestand. In den Monaten November und Dezember erfolgte dann die Auszahlung des Kinderbonus für diejenigen Kinder, für die mindestens in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Anspruch auf Kindergeld vorlag.
Obwohl es nur eine kurze Vorlaufzeit gab, hat die Familienkasse damit den Betrag in knapp 10 Millionen Fällen für insgesamt über 16 Millionen Kinder ohne größere Verzögerungen ausgezahlt.

Für Kinder, die noch im Jahr 2020 geboren wurden und für die bislang kein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde, kann der Kinderbonus auch im Jahr 2021 nachträglich ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass für die betroffenen Kinder ein Anspruch auf Kindergeld für mindestens einen Monat des Jahres 2020 entsteht.

Der Antrag auf Kindergeld kann direkt online ausgefüllt werden. Informationen zur Antragstellung gibt es unter www.familienkasse.de.

Bundesagentur für Arbeit
19.01.2021

Weniger Widersprüche und Klagen in der Grundsicherung

  • Zahl der Widersprüche und Klagen im Jahr 2020 erneut gesunken
  • Widerspruchsquote in gemeinsamen Einrichtungen bei 2,3 Prozent

Im Jahr 2020 wurden in der Grundsicherung (Jobcenter) 511.400 Widersprüche und 79.000 Klagen eingereicht. Das waren 65.700 Widersprüche bzw. 16.300 Klagen weniger als 2019, obwohl im letzten Jahr pandemiebedingt die Zahl der Regelleistungsberechtigten stieg.

Für den starken Rückgang gibt es vorrangig zwei Ursachen. (1) Mit dem Lockdown im Frühjahr vereinfachte der Gesetzgeber den Zugang in die Grundsicherung. In den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes werden seitdem die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese zu hoch sind. Zudem wird darauf verzichtet, nicht erhebliches Vermögen zu prüfen. Beide Erleichterungen waren in den letzten Jahren häufige Gründe für Widersprüche und Klagen. Durch die vereinfachten Regeln sank die Zahl der Widersprüche und Klagen. (2) Durch die Auswirkungen der Pandemie konnten persönliche Termin kaum stattfinden. Dadurch verringerte sich die Zahl der Sanktionen erheblich, da bereits seit Jahren rund 75 Prozent aller Leistungskürzungen durch versäumte Termine entstanden sind. Muss eine Sanktion nicht ausgesprochen werden, entfällt auch der Widerspruchs- oder Klagegrund.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcenter mit BA-Beteiligung gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 302 gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und dem Landkreis in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden. 2020 haben diese 19,1 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 433.310 Widersprüche und 64.010 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote lag rechnerisch bei 2,3 Prozent, die Klagequote bei 0,3 Prozent.

Erledigte Widersprüche und Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 544.300 Widersprüche entschieden. Knapp zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 190.300 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden (74.600). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 62.300 Widersprüchen festgestellt.

87.200 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden etwas mehr als 60 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 39 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung. Die meisten Klagen werden ohne Urteil erledigt – häufig deswegen, weil die Leistungsempfänger bislang fehlende Unterlagen im Klageverfahren nachreichen.

Bundesagentur für Arbeit
19.01.2021

Verband der Immobilienverwalter (VDIV) Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. 

Welche Pflichten haben Mieter bei Schönheitsreparaturen?

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Rund um das Thema Schönheitsreparaturen bestehen in Mietverhältnissen viele Irrtümer und Unsicherheiten, nicht jede von Vermieterseite im Mietvertrag verankerte Klausel ist zulässig. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) informiert über die Rechtmäßigkeit derartiger Vertragsklauseln und erklärt, wann und in welchem Umfang Mieter Schönheitsreparaturen auch wirklich durchführen müssen.

Der Eigentümer ist rein formal verpflichtet, für die Instandsetzung- und Instandhaltung seiner Immobilie selbst aufzukommen, das umfasst auch anfallende Schönheitsreparaturen: Er überlässt einem Mieter gegen Mietzahlung sein Eigentum laut § 535 Abs. 1 BGB in einem geeigneten und vertragsgemäßen Zustand und hat dafür zu sorgen, dass dieser auch unter Berücksichtigung von Abnutzungserscheinungen während des gesamten Mietverhältnisses erhalten bleibt. Rechtlich ist es dem Eigentümer gestattet, diese Pflicht über entsprechende Klauseln im Mietvertrag an den Mieter „weiterzugeben“. Dabei darf die Gegenseite aber nicht grundsätzlich für alle Reparaturen verantwortlich gemacht werden. Dr. iur. Oliver Martin, Vorstandsvorsitzender im VDIV-RPS. „Zu Schönheitsreparaturen können das Tapezieren oder Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Innentüren, sowie die Beseitigung von Bohrlöchern an den Wänden zählen. Holzfenster und Wohnungseingangstüren wären jedoch nur von innen zu streichen; Schäden, die auf normaler Abnutzung beruhen, etwa Gebrauchsspuren an Laminat und Teppich, müssen von Mieterseite nicht übernommen werden.“

Der Mieter muss für die Behebung nicht zwingend ein Handwerksunternehmen beauftragen, er kann die Arbeiten auch eigenständig durchführen. Ausgeschlossen von Schönheitsreparaturen sind das Streichen von Balkonen oder Außenfenstern, die Erneuerung von Badarmaturen oder Bodenbelägen wie Teppich und Laminat beziehungsweise das Versiegeln von Parkettböden. Derartige Forderungen des Vermieters und Klauseln im Vertragswerk sind unwirksam. Dr. Oliver Martin: „Führt eine vertragliche Klausel Punkte auf, die über die eigentlichen Schönheitsreparaturen hinausgehen, verliert die komplette Klausel ihre Gültigkeit und der Mieter ist zur Übernahme dieser Arbeiten nicht verpflichtet.“

Viele Mietverträgen geben zur Durchführung von Schönheitsreparaturen regelmäßige Zeitintervalle vor. Finden sich im Vertragswerk diesbezüglich keine Angaben, sollten laut Rechtsprechung – je nach Grad der Abnutzung – Küche und Badezimmer alle drei, Flure, Wohn- und Schlafräume alle fünf sowie alle übrigen Zimmer alle sieben Jahre gestrichen werden. Unwirksam sind allerdings Bestimmungen, die einen festen und verbindlichen Renovierungsturnus („Es ist alle drei Jahre zu streichen“) beziehungsweise für die Renovierung die Verwendung bestimmter Streichfarben („Das Wohnzimmer ist weiß zu streichen“) fordern. Sinnvoller ist eine offene, weniger starre Formulierung dieser Punkte, Beispiel: Schönheitsreparaturen sind im Abstand von etwa allen drei Jahren durchzuführen. Für das Streichen der Wände verwenden Sie bitte neutrale Farben.

Hat der Mieter bei Einzug eine unrenovierte Wohnung übernommen, muss er trotz Klausel im unterschriebenen Mietvertrag oder bei Aufforderung seines Vermieters zunächst einmal nicht für anfallende Schönheitsreparaturen aufkommen und dem Vermieter bei Auszug keine renovierte Wohnung hinterlassen. Verschlechtert sich der Zustand der Räumlichkeiten mit der Zeit, kann er laut BGH (Urteile vom 8. Juli 2020 – VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18) – bei Selbstbeteiligung von regelmäßig der Hälfte aller anfallenden Kosten – von Vermieterseite Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen fordern. Dr. Oliver Martin: „Den Zustand der Wohnräume bei Vertragsantritt muss deshalb immer klar dokumentiert werden. Nicht selten kommt es im Laufe eines Mietverhältnisses oder bei Auszug zu Konflikten beider Vertragsparteien, wenn keine Übergabevereinbarung, ggfs. ergänzt mit Belegfotos, vorliegt.“

Bezieht der Mieter eine neue oder komplett renovierte Wohnung, darf der Vermieter bei Auszug eine Wohnung ohne Abnutzungsspuren verlangen, wenn dies im Mietvertrag verbindlich und rechtswirksam definiert ist. Ungültig sind dabei laut Gesetzgeber allerdings sogenannte Endrenovierungsklauseln, die besagen, dass Mieter die Wohnung unabhängig vom Gesamtzustand stets immer in renoviertem Zustand hinterlassen müssen, oder vertragliche Abgeltungsregelungen. Sie fordern bei einem vorzeitigen Auszug eine prozentuale Beteiligung an den anfallenden Schönheitsreparaturen.

Mieter und Vermieter sollten immer detailliert prüfen, in welchem Umfang die jeweiligen Klauseln im Mietvertrag verankert sind und ob sie auch tatsächlich Gültigkeit besitzen. Hält ein Mieter eine bestehende Klausel für fehlerhaft und sieht sich nicht in der Verantwortung, zum Auszug Schönheitsreparaturen zu übernehmen, sollte er dies seinem Vermieter mit der Angabe der Gründe im Vorfeld des Übergabedatums schriftlich mitteilen, um im Nachgang drohenden Ärger zu vermeiden. Beharrt der Vermieter ohne rechtliche Grundlage weiter auf dem Standpunkt, dass der Mieter die Instandsetzungsarbeiten durchzuführen hat, sollte sich dieser unbedingt rechtlichen Rat einholen. Sind die Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag allerdings wirksam, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Renovierungskosten von der Mietkaution abzuziehen.

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-PfalzSaarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter (VDIV) Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
19.01.2021

Straßenräumung im Winter

Schnee und Eis – Wer ist verantwortlich?

Der VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Winterzeit = Unfallzeit – auf und neben den Straßen. Auch wenn die Schneemengen in der Region nicht so ausgeprägt sind wie in anderen Teilen Deutschlands, gibt es für Immobilienbesitzer einige Pflichten zu beachten, um im Schadensfall nicht von langen Gerichtsprozessen und Schadensersatzansprüchen überrascht zu werden. Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht innerhalb ihres Grundstücks und auch auf den angrenzenden Wegen für die Schnee- und Eisräumung sorgen, um Fußgängern nicht in Gefahr zu bringen. Frank Hennig, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.: „Vermieter können Räum- und Streupflichten an Mieter übertragen. Das muss dann im Mietvertrag oder der Hausordnung klar festgehalten werden, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Trotzdem hat ein Immobilienbesitzer dafür Sorge zu tragen, dass sein Mieter dieser Pflichten auch nachkommt.“ Wer die Kosten für das Streugut übernimmt, sollte ebenfalls im Mietvertrag festgeschrieben sein. Kommunen geben die erlaubten Einsatzmittel vor, meistens handelt es sich dabei um Granulat und Split, nur an gefährlichen Stellen darf Salz gestreut werden.

Werktags besteht je nach Satzung der Kommune zwischen 06.30 und 21.00 Uhr Räumpflicht. Dazu zählen alle Zugänge zu Häusern, Tiefgaragen, Mülltonnen sowie die angrenzenden Gehwege eines Grundstückes. Den Schnee dürfen Eigentümer oder Mieter nicht auf der Straße oder auf dem Nachbargelände entsorgen, er sollte bestenfalls an die Gehwegseiten geräumt werden. Dabei haben sie allerdings einen Durchgang von mindestens einem Meter für Fußgänger, Kinderwagen o.ä. freizuhalten. Befindet sich auf beiden Straßenseiten kein befestigter Bürgersteig, muss entlang des Grundstücks ein etwa 1,20 Meter (festgelegt in der Satzung der Kommune) breiter Streifen geräumt werden, um sich bei Stürzen von Fußgängern nicht schadensersatzpflichtig zu machen. Von der Räumpflicht ausgenommen sind „Trampelpfade“, die Fußgänger für Abkürzungen nutzen. Hier haftet der Passant im Schadensfall selbst. Schilder mit dem Hinweis „Privatgelände, kein Winterdienst – Betreten auf eigene Gefahr“ entbinden den Besitzer übrigens nicht völlig von seiner Verkehrssicherungspflicht. Trotzdem haben sich auch Passanten in der Winterzeit angepasst zu verhalten, da ihnen bei Unfällen durchaus eine Mitschuld übertragen werden kann. Eigentümergemeinschaften beauftragen über die Hausverwaltung für den Winterdienst oft einen Dienstleister oder Hausmeisterservice. Die Kosten werden dann anteilig über die Jahresabrechnung abgerechnet.

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne zur Verfügung: telefonisch unter 06238/98358-13 oder per Mail office@vdiv-rps.de. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
04.01.2021