Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Digitale Elternabende der Bundesagentur für Arbeit stoßen auf großes Interesse

Die Woche der digitalen Elternabende, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstmals ab dem 6. Februar durchgeführt hat, hat große Resonanz gefunden. Insgesamt informierten sich in rund 8.000 Haushalten Eltern und ihre Kinder in den einstündigen digitalen Infoabenden über die gut 50 verschiedenen Unternehmen mit deren Ausbildungsmöglichkeiten.

Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen der BA: „Mit den digitalen Elternabenden wollten wir Jugendliche, ihre Eltern und Unternehmen virtuell und damit ortsunabhängig zusammenbringen. Das Format sollte einen ersten Einblick in die Unternehmenskultur ermöglichen und so die Suche nach einem geeigneten Ausbildungs- oder Studienplatz erleichtern. Deshalb freuen wir uns umso mehr, dass dieses Pilotprojekt einen so großen Anklang bei den Jugendlichen und ihren Eltern gefunden hat. Das nehmen wir zum Anlass zu prüfen, wie wir das Format weiter ausbauen und beispielsweise auch regional anbieten können.“

Die digitalen Elternabende kamen sowohl bei den Eltern und Jugendlichen als auch bei den beteiligten Betrieben gut an. „Ich bin ein absoluter Fan dieses Formats, da man ohne großen Aufwand und zeitraubende Fahrerei innerhalb kurzer Zeit umfassend informiert wird“, so eine Teilnehmerin. „Insgesamt sind wir sehr begeistert vom Format und der Reichweite. Das hat unsere Erwartungen weit übertroffen“, beschreibt es ein Mitarbeiter eines der beteiligten Unternehmen.

Die BA nutzt viele Wege, um Jugendliche aber auch Ausbildungsbetriebe bestmöglich zu unterstützen. Dazu startet sie vom 13. bis 19. März 2023 die Woche der Ausbildung, die in diesem Jahr unter dem Motto „Ausbildung ist Zukunft“ stattfindet. Im Rahmen der Aktionswoche informiert die BA Unternehmen und junge Menschen über die vielen Vorteile einer beruflichen Ausbildung und stellt die Fördermöglichkeiten vor, mit denen Betriebe und Jugendliche unterstützt werden können:

  • Durch eine Einstiegsqualifizierung können Betriebe potenzielle Auszubildende kennenlernen und sich ihre zukünftigen Fachkräfte sichern. Die Agenturen für Arbeit oder die Jobcenter unterstützen Unternehmen hierbei mit finanziellen Leistungen.
  • Mit der „Assistierten Ausbildung“ (AsA) werden Auszubildende vor und während der Ausbildung intensiv begleitet. Dabei stehen Unternehmen und ihren Auszubildenden professionelle Ausbildungsbegleiterinnen und -begleiter persönlich zur Seite. Die Kosten der Maßnahme werden vollständig von der Agentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter getragen.
  • Die Berufsausbildungsbeihilfe kann Auszubildenden zusätzliche Unterstützung in Form eines finanziellen Zuschusses bieten, um ihren Lebensunterhalt (zum Beispiel während der Unterbringung in einem Jugendwohnheim) zu bestreiten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Fahrtkostenzuschüsse (wie für Pendelfahrkosten zur Ausbildungsstätte) möglich.

Auch mit der Fortsetzung der Initiative „Zukunftsstarter“ zum Januar 2022 behält die BA junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsabschluss weiterhin im Fokus. Neben der Vermittlung in eine Erstausbildung kommt dabei auch die berufliche Nachqualifizierung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in Betracht. Betriebe können hierbei mit Zuschüssen zum Arbeitsentgelt unterstützt werden.

Weitere Informationen zur Woche der Ausbildung finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/k/ausbildungklarmachen

Weitere Informationen zu den digitalen Elternabenden finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/k/digitale-elternabende

Bundesagentur für Arbeit
24.02.2023

Familienkasse der BA zieht Bilanz: 2022 geprägt von zusätzlichen Unterstützungsleistungen

Wegen höherer Preise, Inflation und gestiegenen Energiekosten hatte die Bundesregierung zusätzlich zu Kindergeld und Kinderbonus weitere Unterstützungsleistungen für Familien beschlossen.

„Unsere Leistungen helfen Familien, besonders in der Corona- und der Energiekrise. Im Rahmen unserer Regelleistungen Kindergeld und Kinderzuschlag haben wir nicht nur über 49 Milliarden Euro an über 10 Millionen Familien ausgezahlt“, konstatiert der Leiter der Familienkasse der BA, Karsten Bunk. „Im Rahmen von Sonderleistungen kamen zusätzlich der Kinderbonus 2022 für Kindergeldberechtigte, sowie der Sofortzuschlag zum Kinderzuschlag zur Unterstützung von Familien hinzu.“

Die Leistungen im Einzelnen:

Die Familienkasse hat in 2022 an 10,24 Millionen Kundinnen und Kunden Kindergeld und Kinderzuschlag ausgezahlt. Sie hat 2,73 Millionen Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag bearbeitet. Der Auszahlungsbetrag betrug insgesamt 49,21 Milliarden Euro, darunter 47,92 Milliarden Euro für Kindergeld und 1,29 Milliarden Euro für Kinderzuschlag.

Im Juli 2022 hat sie zusätzlich den Kinderbonus 2022 als einmalige Sonderleistung an Familien überwiesen. Der Kinderbonus in Höhe von 100 € sollte Familien helfen, die Belastungen durch Preissteigerungen abzufedern. So hat sie 1,7 Milliarde Euro an Kindergeldberechtigte für 17 Millionen Kinder ausgezahlt.

Mit dem Sofortzuschlag 2022 konnte die Familienkasse ab Juli 2022 den Kinderzuschlag dauerhaft um 20 Euro erhöhen. Für 800.000 Kinder hat die BA in dabei 91 Millionen Euro ausgezahlt.

Grundsätzlich setzt die Familienkasse auch weiterhin auf den Ausbau ihrer digitalen Serviceleistungen. „Der komplett papierlose Kindergeldantrag mit ELSTER, der Antrag auf Kinderzuschlag mit digitalem Personalausweis (eID), aber auch die Mitteilungsfunktion nebst Upload, runden unser bereits vorhandenes Onlineangebot, bestehend aus KiZ-Lotse, Online-Terminierung zur Videoberatung oder digitalen Selbstinformationstools auf www.familienkasse.de weiter ab. Damit ermöglichen wir Familien einen noch unkomplizierteren Zugang zu unseren Dienstleistungen“, betont Bunk.

Weitere Hintergrundinformationen zu den Aufgaben der Familienkasse der BA finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/familienkasse-bilanz-2022_ba043111.pdf

Bundesagentur für Arbeit
14.02.2023

„BA-mobil“- Die beliebte Kunden-App feiert zweijährigen Geburtstag

Seit zwei Jahren bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der App „BA-mobil“ Kundinnen und Kunden im Bereich der Arbeitslosenversicherung aktuelle Informationen sowie nützliche Funktionen direkt auf dem Smartphone an. Das Angebot wird auch in diesem Jahr weiterentwickelt.

Dr. Markus Schmitz, CIO der BA: „Ich freue mich sehr, dass unsere App für viele Bürgerinnen und Bürger zu einem zuverlässigen Begleiter wurde. Das spiegelt sich auch in der Zahl der Downloads wider: Mittlerweile haben 500.000 Kundinnen und Kunden die App heruntergeladen. Über 80.000 Nutzerinnen und Nutzer greifen monatlich auf die App zu. Jederzeit, schnell und unkompliziert können Kundinnen und Kunden Termine und Unterlagen einsehen sowie sicher und direkt Kontakt zu ihrer Beraterin und ihrem Berater aufnehmen. Die Wünsche und das Feedback auf Kundenseite sind uns sehr wichtig und bilden die Grundlage für den weiteren Ausbau der App. „

Für die Anmeldung in der App nutzen die Kundinnen und Kunden die gleichen Zugangsdaten, die sie auch für ihre Anmeldung im Online-Portal der BA verwenden.

Die Funktionen der App beinhalten unter anderem einen Mitteilungsservice in Form von Push-Nachrichten, der auf ungelesene Nachrichten und aktuelle Informationen hinweist. Analog zum Online-Portal steht neben einem Leistungs- und Vermittlungspostfach eine praktische Terminübersicht zur Verfügung. Auch lassen sich Vermittlungsvorschläge und Stellenangebote verwalten sowie der Bearbeitungsstand des Arbeitslosengeldantrages und Bescheide sowie Nachweise einsehen. In diesem Jahr soll eine weitere Funktion hinzukommen: Über eine Upload-Funktion lassen sich dann bequem Bewerbungsunterlagen oder Dokumente für den Arbeitslosengeldantrag hochladen. Die App wird kontinuierlich um weitere Funktionen des Online-Portals ergänzt.

Alle Funktionen der App und die Vorteile im Detail finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/app-ba-mobil

Bundesagentur für Arbeit
09.02.2023

Digitaler Datenaustausch: Bundesagentur für Arbeit kooperiert mit Sozialversicherungsträgern

Seit Jahresbeginn 2023 tauscht die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit den gesetzlichen Krankenkassen Daten elektronisch aus. Kundinnen und Kunden, die Arbeitslosengeld beantragen, brauchen keine Papierbescheinigungen (bspw. über den Krankengeldbezug) mehr bei der Krankenkasse einholen und bei der BA vorlegen. Auch Mitgliedsbescheinigungen in Papierform entfallen, denn die Krankenkassen melden automatisch die Krankenkassenmitgliedschaft ihrer Kundinnen und Kunden an die BA.
Dr. Markus Schmitz, CIO der BA: „Die Kooperation zwischen der BA, den gesetzlichen Krankenkassen und demnächst auch mit der Deutschen Rentenversicherung ist ein weiterer wichtiger Schritt in der behördenübergreifenden digitalen Zusammenarbeit. Das ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht nur einfacher, weil sie teilweise von gesetzlichen Nachweispflichten entlastet werden, sondern spart auch Wege und Kosten. Nicht die Kundinnen und Kunden sollen wandern, sondern ihre Vorgänge und Daten. Der elektronische Datenabruf zwischen den Sozialversicherungsträgern bringt uns einem durchgängig digitalen und automatisierten Arbeitslosengeld-Prozess ein großes Stück näher.“
Ab Juli 2023 wird auch die Deutsche Rentenversicherung am Datenaustauschverfahren teilnehmen. Die beiden Behörden werden dann bestehende Erstattungsansprüche untereinander auf elektronischem Weg abwickeln.
Ab Januar 2024 wird es der BA dann auch gesetzlich möglich sein, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) von Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit bei den Krankenkassen abzurufen. Bis dahin müssen Kundinnen und Kunden der Agenturen weiterhin eine AUB im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

Mit dem 7. Änderungsgesetz SGB IV hat der Gesetzgeber neue Rechtsgrundlagen zur Förderung der digitalen Zusammenarbeit zwischen Sozialversicherungsträgern geschaffen. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen wurden im Jahr 2022 gemeinsam mit den Trägern der Sozialversicherung im Rahmen des Projektes EDA-BE (Elektronischer Datenaustausch – Bescheinigungen und Erstattungen) geschaffen.

Bundesagentur für Arbeit
03.02.2023

Arbeitsmarkt im Januar 2023 – Jahreszeitlich üblicher Anstieg der Arbeitslosigkeit

„Der Arbeitsmarkt blieb auch am Jahresanfang stabil. Auswirkungen der geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten sind jedoch weiterhin erkennbar“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Januar: +162.000 auf 2.616.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +154.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Januar 2023 gegenüber dem Vormonat gestiegen, und zwar um 162.000 auf 2.616.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 15.000 abgenommen. Verglichen mit dem Januar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 154.000 höher. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich gesunken. Die Arbeitslosenquote stieg von Dezember 2022 auf Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent und hat sich damit auch gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 2,8 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gestiegen, da hier insbesondere auch die Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen berücksichtigt wird. Die Unterbeschäftigung lag im Januar 2023 bei 3.455.000 Personen. Das waren 269.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 57.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 208.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 24.000 gestiegen. Mit 45,84 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 458.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Oktober auf November 2022 um 30.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im November nach Hochrechnungen der BA um 477.000 auf 34,93 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,48 Millionen Personen hatten im November 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 206.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,18 Millionen ausschließlich und 3,30 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Zu Jahresbeginn lässt die Kräftenachfrage zwar weiter leicht nach. Insgesamt zeigt sich der Personalbedarf aber stabil auf vergleichsweise hohem Niveau. So waren 764.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 27.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 2.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – liegt im Januar 2023, ebenso wie in den drei Monaten zuvor, bei 128 Punkten.

Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit

817.000 Personen erhielten im Januar 2023 Arbeitslosengeld, 5.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.862.000. Gegenüber Januar 2022 war dies ein Anstieg um 278.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober 2022 bis Januar 2023 mit 63.000 gut 4.000 junge Menschen weniger auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 82.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 4.000 mehr als im Vorjahr. 25.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2023 noch unversorgt und weitere 20.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren 13.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt.
Für das neue Berichtsjahr 2022/23 sind bislang 2 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen übersteigt den Vorjahreswert um 3 Prozent. Im Januar ist der Ausbildungsmarkt allerdings noch sehr stark in Bewegung.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
31.01.2023

Die Familienkasse der BA erleichtert Zugang zu Kindergeld und Kinderzuschlag

Damit Familien zukünftig leichter Kindergeld und Kinderzugschlag beantragen können, erweitert die Familienkasse der BA ihr digitales Angebot stetig. Sie erfüllt damit außerdem ihren gesetzlichen Auftrag nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG).

Anträge papierlos erledigen

Seit dem vergangenen Jahr können der Antrag auf Kindergeld bei Geburt sowie Kindergeld ab 18 Jahren komplett papierlos über das ELSTER-Zertifikat eingereicht werden. Beim Kinderzuschlag ist dies nun auch möglich – und zwar mit dem digitalen Personalausweis (eID). Beide Zertifizierungsarten ermöglichen eine elektronische Signatur und ersetzen damit die ansonsten notwendige händische Unterschrift.

Online Mitteilungen und Nachweise übermitteln

Familien können nun auch online direkte Mitteilungen an die Familienkasse richten und dazu Unterlagen hochladen. Dabei kann es sich um allgemeine Anliegen oder Nachweise zu Kindergeld und Kinderzuschlag handeln, der Weg ist auch offen für Ein- oder Widersprüche.

Bewährtes Online-Portfolio

Die Familienkasse komplettiert damit ihr digitales Portfolio, das bereits seit Längerem zur Verfügung steht. Mit dem online-Tool „KiZ-Lotse“ können Familien schnell und einfach prüfen, ob sich der Antrag auf Kinderzuschlag lohnt. Sie haben über die Videoberatung nebst Online-Terminvereinbarung den schnellen Zugang zu Information und Beratung über die komplexe Familienleistung Kinderzuschlag. Weiterhin steht ein „digitaler Assistent“ (Chatbot) zur Verfügung, der auf viele Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag direkt Antworten gibt und ebenfalls per Lotsenfunktion Familien an die passende Stelle im Internetauftritt der Familienkasse der BA leitet.

Hohe Akzeptanz

Mit über einer Million online gestellter Anträge für Kindergeld und Kinderzuschlag im Jahr 2022 wird der Online-Antrag sehr gut angenommen, wie auch beispielsweise unser Chatbot, der im vergangenen Jahr durchschnittlich 31.000 Mal im Monat aufgerufen wurde.

Gut zu wissen: Ein ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanzverwaltung elektronisch beantragt werden und bietet ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Übertragung der vertraulichen Kundendaten. Infos auf www.elster.de. Informationen zum digitalen Personalausweis (eID) finden Sie auf https://www.ausweisapp.bund.de.

Die Nutzung von ELSTER oder eID ist freiwillig – Die Anträge auf Kindergeld oder Kinderzuschlag können auch weiterhin online ausgefüllt und dann ausgedruckt und unterschrieben postalisch eingereicht werden.

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de.

Bundesagentur für Arbeit
27.01.2023

Rückgang bei Widersprüchen und Klagen in der Grundsicherung

  • Zahl der Widersprüche und Klagen im Jahr 2022 erneut gesunken
  • Widerspruchsquote in gemeinsamen Einrichtungen liegt bei rund 1,5 Prozent

Im Jahr 2022 wurden in der Grundsicherung (Jobcenter) 403.856 Widersprüche und 50.893 Klagen eingereicht. Das waren 9.733 Widersprüche bzw. 10.489 Klagen weniger als 2021.

Vor allem die Widersprüche gegen Regelbedarf/Mehrbedarf sowie Aufhebung und Erstattung sind gesunken. Auch bei Widersprüchen gegen Einkommen/Vermögen gab es einen Rückgang, der aber etwas schwächer als im Vorjahr ausgefallen ist. Mit Beginn der Pandemie vereinfachte der Gesetzgeber den Zugang in die Grundsicherung. So wurde etwa darauf verzichtet, das Vermögen zu prüfen, wenn es nicht erheblich ist. Zudem wurden wie die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese höher als die jeweiligen kommunalen Richtwerte sind. Die Vereinfachungen sind Ende 2022 ausgelaufen.

Die Zahl der Widersprüche gegen Sanktionen ist weiterhin niedrig und bewegt sich wieder auf dem Niveau von 2020. Während vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 noch knapp 39.900 Widersprüche gegen Sanktionen eingelegt wurden, sank die Zahl auf knapp 8.100 im vergangenen Jahr. Die Jobcenter mussten aber auch weniger Sanktionen aussprechen.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcenter mit BA-Beteiligung gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 301 gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und dem Landkreis in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden. 2022 haben diese 23,4 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 347.500 Widersprüche und 41.100 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote sank von 1,6 Prozent im Jahr 2021 auf 1,5 Prozent, die Klagequote von 0,3 auf 0,2 Punkte. Die Quote ist ein Näherungswert, da etwa gegen denselben Bescheid auch mehrere Widersprüche eingelegt werden können.

Erledigte Widersprüche und Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 397.300 Widersprüche entschieden. Knapp zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 133.400 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden (58.700). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 50.700 Widersprüchen festgestellt.

66.600 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden rund 65 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 35 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung.

Bundesagentur für Arbeit
10.01.2023

Jahresrückblick 2022 – Stabiler Arbeitsmarkt trotz der Belastungen durch den russischen Angriffskrieg

„Im vergangenen Jahr haben die Folgen des russischen Krieges gegen die Ukraine – Preisanstiege, Unsicherheiten, aber auch die Fluchtmigration – durchaus Spuren auf dem deutschen Arbeitsmarkt hinterlassen. Angesichts des Ausmaßes der Belastungen fallen diese aber moderat aus“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Jahresdurchschnitt 2022: 2.418.000
  • Veränderung gegenüber 2021: -195.000
  • Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt gegenüber Vorjahr: -0,4 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind trotz des Ukrainekriegs deutlich gesunken

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind 2022 jahresdurchschnittlich deutlich gesunken. So reduzierte sich die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 195.000 auf 2.418.000 Menschen.

Die Unterbeschäftigung, die z.B. Personen in Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit mitzählt, sank ebenfalls. Im Jahresdurchschnitt lag die Unterbeschäftigung bei 3.186.000, 181.000 weniger als 2021.

Dabei beruhen die Rückgänge auf der günstigen Entwicklung im Vorjahr und in der ersten Jahreshälfte 2022. Ab Jahresmitte führte vor allem die Erfassung ukrainischer Geflüchteter zu einem Anstieg bei Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung.

Inanspruchnahme von Kurzarbeit ist deutlich niedriger als 2021

Der Arbeitsmarkt wurde auch 2022 durch den Einsatz von Kurzarbeit gestützt, die Inanspruchnahme hat aber im Vergleich zu den von der Corona-Krise stark beeinträchtigten Jahren 2020 und 2021 deutlich abgenommen. Wegen der erneut höheren Inanspruchnahme in Folge der Energiekrise im zweiten Halbjahr liegt der geschätzte Jahresdurchschnittswert aber immer noch höher als im Vor-Coronajahr 2019.

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit schätzt die jahresdurchschnittliche Kurzarbeiterzahl 2022 insgesamt auf rund 430.000, nach 1,85 Millionen im Jahr 2021.

Bei einem durchschnittlichen Arbeitsausfall von etwa 37 Prozent hat der Einsatz von Kurzarbeit rechnerisch Arbeitsplätze für rund 160.000 Beschäftigte gesichert und deren (vorübergehende) Arbeitslosigkeit verhindert.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung deutlich gestiegen

Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg die Erwerbstätigkeit (nach dem Inlandskonzept) mit 45,57 Millionen im Jahresdurchschnitt 2022 um 589.000 an.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im Vorjahresvergleich nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit von Juni 2021 auf Juni 2022 um 643.000 auf 34,45 Millionen gestiegen. Sie liegt damit um 1,04 Millionen über dem Wert aus dem entsprechenden Monat im Vor-Coronajahr Juni 2019.

Auch die geringfügig entlohnte Beschäftigung wies im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs auf. Sie ist im Juni 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 198.000 auf 7,36 Millionen gestiegen. Das Plus geht weit überwiegend auf Beschäftigungen im Nebenjob zurück.

Arbeitskräftenachfrage auf einem vergleichsweise sehr hohen Niveau

Die gemeldete Nachfrage nach neuen Mitarbeitern lag 2022 trotz großer wirtschaftlicher und politischer Unwägbarkeiten infolge des Ukraine-Krieges auf einem sehr hohen Niveau. In der zweiten Jahreshälfte wurde sie aber spürbar schwächer.

Mit 845.000 gemeldeten Arbeitsstellen im Jahresdurchschnitt 2022 lag die Arbeitskräftenachfrage um 139.000 höher als im Jahr 2021.

Den ausführlichen Jahresbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.01.2023

Bürgergeld kommt zum 01. Januar 2023 – Erhöhung des Regelbedarf erfolgt automatisch

Zum Jahreswechsel löst das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab – die Leistungen laufen aber ganz normal weiter. Die ab Januar 2023 erhöhten Regelbedarfe werden pünktlich und automatisiert ausgezahlt. Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein neuer Antrag gestellt werden. Endet jedoch der laufende Bewilligungsabschnitt, ist – wie bereits in der Vergangenheit – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Erhöhte Regelsätze

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro. Die Bescheide der Jobcenter werden im Hinblick auf die rechtlichen Änderungen sowie die Bezeichnung Bürgergeld angepasst – behalten aber im Wesentlichen zunächst ihre bekannte Gestalt.

Neue Vermögensfreibeträge und Karenzzeiten

Alle Anträge, deren Bewilligungszeiträume bis einschließlich 31.12.2022 beginnen, unterfallen dem aktuell geltenden Recht mit dem pandemiebedingt vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Vermögen gilt in diesen Fällen ab einer Höhe von 60.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 30.000 Euro für jede weitere Person als erheblich. Ab einem Bewilligungsbeginn in 2023 kommen die neuen Regelungen bzw. Beträge zum Tragen: Während der Karenzzeit bleiben 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Für jede weitere Person bleiben jeweils 15.000 Euro unangetastet. Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt das Schonvermögen 15.000 Euro für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person. Unterkunftskosten werden während der Karenzzeit in tatsächlicher Höhe anerkannt. Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Leistungsminderungen bis maximal 30 Prozent

Das Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel und die Leistungsminderungen – so heißen die Sanktionen in Zukunft – werden neu geregelt: Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei den Pflichtverletzungen erfolgen die Minderungen gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate ab dem dritten Verstoß.
Ergänzender Hinweis: Nur ca. 3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wurden in der Vergangenheit durchschnittlich mit mindestens einer Sanktion belegt.

Anträge und Anliegen an das Jobcenter können unter www.jobcenter.digital auch auf elektronischem Weg erfolgen.

Bundesagentur für Arbeit
28.12.202
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Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Bis 31. März: Freiwillige Beiträge für 2022 zahlen

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für 2022 können noch bis zum 31. März gezahlt werden. Die Höhe des freiwilligen Beitrags kann jeder selbst wählen zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 96,72 Euro und dem Höchstbeitrag von monatlich 1 311,30 Euro. Auf der Überweisung sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Zuname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, anzugeben.

Warum es sich lohnen kann

Wegen des günstigen Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung kann es für Selbständige, Hausfrauen und Personen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, interessant sein, freiwillige Beiträge zu zahlen. Denn sie zählen nicht nur für Mindestversicherungszeiten, sondern können die spätere Rente erhöhen.

Ein Beispiel: Für ein Jahr freiwillige Beiträge in Höhe von 100 Euro monatlich gibt es – Stand heute – jeden Monat 5,38 Euro mehr Rente. Über die Rentenanpassungen kann sich dieser Betrag in der Zukunft weiter erhöhen.

Außerdem kann es auch steuerlich interessant sein, freiwillige Beiträge zu zahlen. Auskünfte dazu geben die Finanzämter, die Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfevereine.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
23.02.2023

Jahresverdienstbescheinigung 2022 kommt / Angaben überprüfen

Bis spätestens Ende April erhalten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Jahresverdienstbescheinigung 2022. Darin sind der Verdienst und die Dauer der Beschäftigung im Jahr 2022 bescheinigt. Da aus diesen Daten später die Rente berechnet wird, sollte man alle Angaben genau prüfen und die Bescheinigung gut aufbewahren.

Wichtig für die spätere Rente

Wichtig sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer hier Fehler entdeckt, sollte sich unbedingt an seinen Arbeitgeber wenden und die Jahresverdienstbescheinigung berichtigen lassen. Denn falsche Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Berechnung der späteren Rente erschweren.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.d

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
10.02.2023

Jetzt neu: Mit Online-Vorträgen zu Reha und Rente gut informiert

Online-Vorträge zu Rente und Reha sind ein neues Angebot der Deutschen Rentenversicherung. Ganz bequem von zu Hause oder von unterwegs mit dem eigenen Computer, Tablet oder Smartphone kann sich jeder Interessierte über viele verschiedene Themen der gesetzlichen Rentenversicherung online informieren.

Einfach im Internet anmelden

Die Online-Vorträge sind auf www.drv-rlp.de/vortraege veröffentlicht. Unter Veranstaltungstermine wählt man hier bei Typ „Vortrag“ und bei Veranstaltungsort „online“ aus. Nun den gewünschten Vortrag auswählen und einfach per Mail an onlinevortraege@drv-bund.de mit dem Stichwort des Vortrags anmelden. Zur Sicherheit sollte man auch die Mailadresse mitteilen, um immer über alles informiert zu bleiben.

Die Anmeldebestätigung, die Zugangsdaten und alle Informationen zur Einwahl und zum Ablauf des Vortrages kommen dann per Mail.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
08.02.2023

Neue Geschäftsleitung im Amt – Geschäftsführer Matthias Förster in Ruhestand verabschiedet

v.l.: Reichert-Förster-Rademacher-Bensing-Ruhose

In einer Feierstunde ist Bettina Rademacher-Bensing heute als neue Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (DRV) in ihr Amt eingeführt worden. Ihr zur Seite steht der Jurist Johannes Reichert (52), der bereits seit Juli vergangenen Jahres stellvertretender Geschäftsführer ist und der DRV seit 2001 angehört. Beide bilden die neue Geschäftsleitung. Damit ist der im vergangenen Jahr eingeleitete Übergang an der hauptamtlichen Führungsspitze der rheinland-pfälzischen Rentenversicherung abgeschlossen.

„Die Digitalisierung, der Fachkräftemangel und vor allem der demografische Wandel sind die großen Herausforderungen für die DRV Rheinland-Pfalz in den kommenden Jahren. Ihnen beiden wünsche ich Ausdauer, Weitblick und eine glückliche Hand, damit Sie die vor Ihnen liegenden Aufgaben gemeinsam mit dem ‚Team DRV‘ erfolgreich meistern“, so DRV-Vorstandsvorsitzende Beate Petry.

Führungspersönlichkeit mit Blick von außen

Bettina Rademacher-Bensing (57) kommt von der Bundesagentur für Arbeit (BA) und bringt viel Führungserfahrung mit – zuletzt in der Geschäftsführung der BA-Regionaldirektion Hessen in Frankfurt. In früheren Stationen war sie Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Krefeld und als langjährige Kanzlerin der BA-Hochschule in Mannheim für deren Management verantwortlich. Nach ihrem sprach- und sozialwissenschaftlichen Studium mit anschließender Promotion erwarb Bettina Rademacher-Bensing Berufserfahrungen in der Wirtschaft, wo sie als Unternehmensberaterin Projekte mit Bezug zur öffentlichen Verwaltung leitete.

Geschäftsführer Matthias Förster verabschiedet

Verabschiedet wurde heute Geschäftsführer Matthias Förster (66). Nach über 30 Jahren in der DRV, davon acht in der Geschäftsleitung, ist er in den Ruhestand getreten. Für die Landesregierung würdigte Staatssekretär Fedor Ruhose vom rheinland-pfälzischen Sozialministerium dessen Wirken: „In den herausfordernden Zeiten der Corona-Pandemie hat die DRV Rheinland-Pfalz für die reibungslose Einführung der Grundrente in Rheinland-Pfalz gesorgt. Diese enorme Kraftanstrengung verdient große Anerkennung und Lob. Mein herzlicher Dank gilt Herrn Matthias Förster sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DRV Rheinland-Pfalz, die durch ihr unermüdliches Engagement einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung dieses zentralen politischen Reformvorhabens geleistet haben.“

Die Amtszeit von Matthias Förster stand im Zeichen wegweisender Investitionen in die DRV-eigenen Reha-Kliniken Eußerthal, Bruchweiler und Bad Kreuznach. Prägend war auch die erfolgreiche Digitalisierung im Kerngeschäft Rente und Reha. In den letzten beiden Jahren hat Matthias Förster die DRV mit Umsicht und Besonnenheit durch die Corona-Pandemie und die Energiekrise geführt.

Hier geht es zu unserer Mediathek: http://www.drv-rlp.de/presse

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
01.02.2023

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

SWS: Briefe zu Preisanpassungen nicht zugestellt

Die Stadtwerke Speyer (SWS) waren im vergangenen Jahr wie viele andere Versorgungsunternehmen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die Auswirkungen auf die Energiemärkte gezwungen, ihre Preise für Strom und Erdgas anzupassen.

Im November 2022 wurden daher sämtliche Kundinnen und Kunden über die anstehenden Preiserhöhungen ab dem 1. Januar 2023 informiert. Mitte Februar musste jedoch festgestellt werden, dass die Zustellung dieser Schreiben teilweise nicht korrekt erfolgt ist. Nach derzeitigem Informationsstand hat eine von einem Dienstleister der SWS eingesetzte Person Schreiben in vierstelligem Umfang eingelagert, statt diese an die Kundinnen und Kunden auszuliefern.

Die gute Nachricht: Nach aktuellem Kenntnisstand sind keine Kundendaten öffentlich geworden, da die betroffenen Schreiben aufgefunden und inzwischen sichergestellt werden konnten. Die SWS haben dennoch vorsorglich die zuständigen Datenschutzbehörden über den Fall informiert. Derzeit wird noch ermittelt, welche Kundinnen und Kunden von dem Vorfall betroffen sind. Diese werden dann in den nächsten Tagen erneut angeschrieben und erhalten die notwendigen Informationen zu den Preiserhöhungen.

Da die Ermittlungen noch im Gange sind, können derzeit keine weiteren Informationen gegeben werden.

Stadtwerke Speyer GmbH
20.02.2023

bademaxx-Sauna öffnet wieder täglich

Hallenbad: Raum- und Wassertemperaturen angehoben

Ab Freitag, 17. Februar ist die Saunalandschaft des Sport- und Erlebnisbades bademaxx in der Speyerer Geibstraße wieder täglich geöffnet. Aufgrund der Energiekrise und dem damit verbundenen Appell zum Energiesparen konnte die Sauna in den letzten Monaten nur eingeschränkt – zuletzt von Donnerstagmittag bis Montag – besucht werden. Um den Aufenthalt im Hallenbad angenehmer zu gestalten, wurden die Temperaturen in den Räumen und im Wasser bereits Anfang der Woche um ein Grad auf Vorkrisenniveau angehoben.

„Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil und die Versorgungssicherheit gewährleistet“ betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Insgesamt bewerte die Bundesnetzagentur die Lage weniger angespannt als zu Beginn des Winters und die Speicherfüllstände seien mit über 70 Prozent viel höher als ursprünglich vorgegeben. Es sei laut Bundesnetzagentur unwahrscheinlich, dass es in diesem Winter noch zu einer Gasmangellage kommen werde, so die Oberbürgermeisterin. „Schwimmen und Saunabaden sind förderlich für die persönliche Gesundheitsvorsorge. Als Stadt und Stadtwerke haben wir eine Verantwortung für unsere Bürgerinnen und Bürger, dass sie Freizeiteinrichtungen wie das bademaxx wieder vollumfänglich nutzen können – zum Schwimmenlernen, um sich körperlich fit zu halten oder einfach nur, um zu entspannen“, betont Stefanie Seiler und dankt den Besucherinnen und Besuchern für ihre Treue und ihr Verständnis für die Einschränkungen in den letzten Monaten.

„Bis jetzt konnten im gesamten bademaxx 1,9 Mio. Kilowattstunden Erdgas eingespart worden“, ergänzt Ralf Lang, Bereichsleiter bei den Stadtwerken Speyer (SWS), Betreiber des bademaxx. Mit diversen Maßnahmen wie Temperaturabsenkungen in Räumen und Becken, der Schließung des Beckens im Freien und der tageweisen Außerbetriebnahme der Sauna hätten die SWS dazu beigetragen, fast 45 Prozent Energie im Vergleich zum Vor-Corona-Bezugsjahr 2019 einzusparen. „Jetzt müssen wir wieder an die Wirtschaftlichkeit denken“, macht er deutlich. Mit den Einnahmen der Sauna werde die gesamte Einrichtung mit Hallenbad und Freibad gestützt. Die Besucherzahlen in der Sauna seien zurzeit sehr hoch, sagt Ralf Lang und ergänzt: „Zeitweise ist die Sauna sogar zu gut besucht, und es kamen immer mehr Anfragen, ob wir nicht wieder ganz öffnen können.“

Anfragen gab es auch, die abgesenkten Wasser- und Raumtemperaturen im Hallenbad wieder zu erhöhen. Um den Badegästen ein angenehmeres Schwimmen und einen längeren Aufenthalt zu ermöglichen, haben die SWS die um ein Grad abgesenkten Temperaturen wieder auf Vorkrisenniveau angehoben. „Im Schwimmbecken beträgt die Temperatur dann wieder 28 Grad, im Freizeitbecken 30 Grad. Im Kinderplanschbecken hatten wir nicht abgesenkt“, erklärt Ralf Lang und informiert weiter: „Auch Schwimmkurse für Babys von drei bis sechs Monaten sind wieder möglich und die Bedingungen für alle Baby-, Schwimm- und Aqua-Kurse einfach besser. Das Ausschwimmbecken im Freien bleibt vorerst außer Betrieb, da es die meiste Energie benötigt“, schließt der Bereichsleiter.

Stadtwerke Speyer GmbH
16.02.2023

Vergleichsstudie zur Wärmeversorgung für die beiden Stadtquartiere „Maulbronner Hof“ und „Christian-Eberle-Straße“ in Speyer

Ab Montag, 13. Februar startet die MVV Regioplan GmbH im Auftrag der Stadtwerke Speyer (SWS) in den beiden Stadtquartieren „Maulbronner Hof“ und „Christian-Eberle-Straße“ mit einer Erhebung der vorhandenen Infrastruktur. Dazu zählen z. B. der Sanierungsstand der Gebäude, Bauweisen, Bebauung und Freiflächen sowie Plätze für dezentrale Erzeugungsanlagen. Hierzu finden Begehungen vor Ort statt. Von der vorhandenen Infrastruktur werden zur Dokumentation auch Bilder gemacht. Sollte in Einzelfällen das Betreten von privaten Grundstücken nötig sein, wird dies nur nach Rücksprache und Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers geschehen.

Die SWS möchten die Umsetzung der lokalen Energiewende voranbringen und nachhaltige Transformationswege beschreiten, um der Vorreiterrolle in Sachen regenerativer Energieversorgung auch in Zukunft gerecht zu werden. Bereits seit Oktober 2010 ist die Stadt Speyer über eine 21 Kilometer lange Transportleitung an das Mannheimer Fernwärmenetz als einem der größten zentralen Wärmeversorgungssysteme Europas angeschlossen. Um eine alternative Wärmeversorgung für die Zukunft zu gewährleisten, soll für die beiden Gebiete die Erschließung mit Fernwärme geprüft werden. Gesetztes Ziel ist es zudem, ökologisch und ökonomisch sinnvolle dezentrale Lösungen (z. B. mittels Biomasse, Solarthermie oder Wärmepumpen) zu prüfen und zu bewerten.

Alle betroffenen Bewohner*innen in den beiden Stadtquartieren werden bis Ende der Woche durch die SWS über die geplanten Begehungen informiert. Die entsprechenden Mitarbeitenden können sich ausweisen und werden im Ankündigungsschreiben der SWS benannt. Die erhobenen Daten werden ausschließlich in Zusammenhang der Planung zur alternativen Wärmeversorgung verwendet.

Ansprechpartner

Stadtwerke Speyer GmbH
09.02.2023

Stadtwerke Speyer erhöhen Abschläge

Energiepreisbremsen werden umgesetzt

Die Stadtwerke Speyer (SWS) mussten ihre Strom- und Erdgaspreise aufgrund der Energiekrise zum 1. Januar 2023 deutlich anheben. Daher werden die monatlichen Abschlagsbeträge – wie bereits angekündigt – zum 1. März 2023 nach oben angepasst. Die SWS wollen damit für ihre Kundinnen und Kunden bewirken, dass sie monatlich angemessene Beträge bezahlen und mit der Jahresrechnung nicht mit hohen Nachzahlungen belastet werden.

Die Briefe mit den neu berechneten Abschlagszahlungen sowie die Termine bis zur nächsten Jahresabrechnung gehen diese Woche an alle Kundinnen und Kunden, die unterhalb der beschlossenen Energiepreisbremsen der Bundesregierung liegen. Das sind bei den SWS alle Erdgas-Sonderverträge und der überwiegende Teil der Strom-Sonderverträge. Keine Informationen erhalten Kundinnen und Kunden, die ab Dezember 2022 bereits ihre Jahresabrechnung bekommen haben. Mit dieser wurden die Abschläge bereits neu berechnet und die aktuellen Vertragspreise berücksichtigt. Ebenfalls keine Neuberechnung erfolgt bei Kleinverbräuchen und Leerständen.

Alle Kundinnen und Kunden, deren Energiepreise oberhalb der Energiepreisbremsen liegen, erhalten erst in den nächsten Wochen ein Schreiben mit Entlastungsbeträgen und neuen Abschlägen unter Einbeziehung der Preisbremsen. Je nach Vertragswahl und somit Auswirkung der Energiepreisbremsen können auch zwei Briefe verschickt werden.

Zum Thema Energiepreisbremsen sind die SWS an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in ihre IT-Systeme. Für die Stadtwerke bedeutet das einen erheblichen Aufwand. Das Abrechnungssystem muss angepasst werden, um die individuellen Entlastungsansprüche für tausende Kundinnen und Kunden ausweisen zu können. Aktuell sind die SWS zuversichtlich, die Umstellung zum gesetzten Termin zu schaffen. Sollte es dennoch nicht fristgerecht möglich sein, geht niemandem Geld verloren. Um von den Entlastungen zu profitieren, müssen Haushalte und Gewerbebetriebe nichts tun. Das Prozedere läuft für sie automatisch.

Weitere Informationen zu den Preisbremsen und deren Umsetzung sind zu finden unter: www.stadtwerke-speyer.de/energiepreisbremsen. Fragen beantwortet das SWS-Personal im Kundenzentrum in der Industriestraße, telefonisch unter 06232/625-0 oder per E-Mail an info@stadtwerke-speyer.de.

Stadtwerke Speyer GmbH
06.02.2023

Glasfaser: SWS warnen vor Falschaussagen

Keine persönlichen Daten weitergeben

In den letzten Wochen meldeten sich zahlreiche Kundinnen und Kunden aus den Wohngebieten Neuland und Vogelgesang im Süden der Domstadt bei den Stadtwerken Speyer (SWS). Sie informierten darüber, dass sie von Personal eines Telekommunikationsunternehmens – ohne Terminvereinbarung – aufgesucht worden seien. Die Mitarbeitenden äußerten sich unter anderem zu Glasfaser-Produkten der SWS und der zeitlichen Umsetzung der Maßnahmen. Die Angaben entsprechen nicht der Wahrheit.

Immer wieder gibt Personal von Wettbewerbern im persönlichen Kontakt oder am Telefon auch vor, mit den SWS zusammenzuarbeiten. Die Mitarbeitenden verlangen persönliche Daten und geben vor, günstigere Verträge anzubieten – das betrifft diverse Produkte wie Strom, Erdgas und Telekommunikation. Mit diesen Daten werden alte Verträge gekündigt und neue bei anderen Anbietern abgeschlossen. Die SWS raten, nie persönliche Daten weiterzugeben, sich auf keine Diskussionen einzulassen, einfach das Gespräch am Telefon zu beenden oder die Haustür zu schließen.

Wird man unerwünscht angesprochen, sollten Name, Firma und Telefonnummer der Kontaktperson notiert werden. Sofern genaue Angaben gemacht werden können, ist es möglich, gemeinsam juristische Schritte einzuleiten. SWS-Personal ist an der Stadtwerke-Arbeitskleidung zu erkennen und kann sich ausweisen.

Wer Rückfragen hat bzw. Unterstützung benötigt, wendet sich unter Telefon 06232/625-0 oder E-Mail: vertrieb@stadtwerke-speyer.de an die SWS.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: AdobeStock – vegefox
23.01.2023

Neu im bademaxx: Aqua-Vital-Kurse für alle

Ab Donnerstag, 19. Januar beginnen neue Aqua-Vital-Kurse im Sport- und Erlebnisbad bademaxx in der Speyerer Geibstraße. Durch die vielseitige Bewegung im Wasser trainieren die Teilnehmer*innen ihren Körper gelenkschonend, stärken ihre Koordination und schaffen eine bessere Körperwahrnehmung. Ein abwechslungsreiches und ganzheitliches Programm mit vielen Übungsmaterialien, toller Musik und Spaß mit der Gruppe sorgt auch für die psychische Stärkung der Gesundheit.

Kursleiterin Tanja Leiser hat Choreographie und Business in den USA studiert und den Master in Tanz- und Bewegungstherapie absolviert. Im Rahmen ihrer umfassenden Reha-Ausbildung erlernt sie auch immer wieder neue Inhalte zur Kursgestaltung im Wasser.

Übungszeiten: Donnerstag: 10.25 bis 11.00 Uhr und 11.10 bis 11.45 Uhr. Aqua-Vital findet im Freizeitbecken des Hallenbads statt und dauert jeweils 35 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Zu zahlen ist lediglich der Badeintrittspreis. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Stadtwerke Speyer GmbH
17.01.2023

Sparkasse Vorderpfalz

Sparkassenstiftung: Kulturförderpreis geht an das Atelier „Molemol“ der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt

Der Kulturförderpreis wurde von Clemens Körner und Oliver Kolb überreicht.
Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus

Speyer-Schifferstadt / Ludwigshafen – Der mit 2.500 Euro dotierte Kulturförderpreis 2022 geht an das Atelier „Molemol“* der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt. Das teilt die Kulturstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz mit. Mit der Auszeichnung würdigt die Sparkassenstiftung das umfangreiche und vielfältige Kreativangebot des Förderateliers für Menschen mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten.

Förderatelier wurde 2015 gegründet

Auf Initiative des Dudenhofener Künstlers Theo Ofer (1926-2020) wurde 2007 in der Speyerer Wohneinrichtung der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt eine feste Malgruppe ins Leben gerufen. Aus einer Gruppe wurden bald mehrere. So entstand beispielsweise speziell für die Besucher der Tagesförderstätte ein Angebot, das sich ausdrücklich an den Bedürfnissen schwermehrfach beeinträchtigter Teilnehmer orientiert. Seit 2015 erhalten zusätzlich zu den inzwischen vier Kreativgruppen in den Wohnheimen von Speyer und Schifferstadt besonders künstlerisch begabte und interessierte Teilnehmer Förderung im eigenen Atelier der Lebenshilfe, dem Atelier „Molemol“. Das Atelier mit angeschlossener Galerie ist in den Räumen der ehemaligen Geschäftsstelle in der Speyerer Herdstraße 1 untergebracht.

Der Kulturförderpreis wurde von Clemens Körner und Oliver Kolb überreicht.
Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus

Malgruppen und Atelier beteiligen sich an Wettbewerben, inklusiven Kunstprojekten und überregionalen Ausstellungen

Clemens Körner, Vorsitzender des Kuratoriums der Sparkassenstiftung, hebt hervor: „Seit 2010 leitet die Malerin und Kunsthistorikerin Dr. Karin Bury aus Schifferstadt die Kreativgruppen und das Atelier „Molemol“ der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt mit großer Hingabe und Schaffensfreude. Die Malgruppen beteiligen sich regelmäßig an Wettbewerben, inklusiven Kunstprojekten und überregionalen Ausstellungen“. „Dies verdient großen Respekt und den Kulturförderpreis 2022 der Sparkassenstiftung“, ergänzt Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. „Im Namen der Sparkassenstiftung gratulieren wir dem Förderatelier der Lebenshilfe Speyer-Schifferstadt und seinen Mitgliedern von Herzen zum Kulturförderpreis. Die Auszeichnung soll sie ermuntern, ihre anspruchsvolle Aufgabe weiterhin kreativ und hoch engagiert zu verfolgen“, betont Kolb.

*Der Name ist die pfälzische Dialektform der Aufforderung „Mal‘ einmal“.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus
15.02.2023

Sparkassen Vorderpfalz: Stiftungen helfen auch 2023 mit Spenden

Förderanfragen können online unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen gestellt werden.

Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: „Die fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz werden auch in diesem Jahr das ehren- und bürgerschaftliche Engagement in der Region nach Kräften unterstützen“.

Ab sofort können wieder Förderanfragen an die fünf selbstständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz gestellt werden. Unterstützt werden lokale Projekte in Ludwigshafen, Speyer, Schifferstadt sowie dem Rhein-Pfalz-Kreis. Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Kuratorium der jeweiligen Stiftung in der ersten Jahreshälfte und bei Förderanträgen, die später eingereicht werden, ein weiteres Mal in der zweiten Jahreshälfte.

Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: „Die fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz werden auch in diesem Jahr das ehren- und bürgerschaftliche Engagement nach Kräften unterstützen. Mit ihren Fördermitteln leisten sie einen direkten Beitrag für das soziale und kulturelle Leben in der Region. Im zurückliegenden Jahr haben unsere fünf Stiftungen 85 Projekte – überwiegend aus den Bereichen Kultur, Sport und Bildung – mit 251.915 Euro unterstützt. Meine Empfehlung: Bewerben Sie sich mit ihrem Projektvorhaben bei unseren Sparkassenstiftungen. In vielen Fällen können wir helfen, denn unsere Stiftungen fördern vielfach auch Projekte und Initiativen, die nicht so häufig im Rampenlicht stehen“.

Sparkasse Vorderpfalz
10.02.2023

Sparkasse Vorderpfalz belohnt die fairsten Fußballvereine

Fair Play zahlt sich aus: Der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Vorderpfalz, Thomas Traue (l.), gratuliert den fairsten Fußballvereinen im Geschäftsgebiet mit Urkunden und Geldprämien von insgesamt 2.850 Euro.

Fair Play auf dem Fußballplatz zahlt sich in barer Münze aus. Mit Geldprämien von insgesamt 2.850 Euro belohnt die Sparkasse Vorderpfalz die fairsten Fußballmannschaften der vergangenen Saison in ihrem Geschäftsgebiet. Die Geldpreise wurden von Sparkassen-Chef Thomas Traue und den Kreisvorsitzenden des Südwestdeutschen Fußballverbands Klaus Rings und Klaus Karl übergeben.

Bei den Männern aus der Verbands-Landes-Bezirksliga / A-Klasse erhält die SG 1919 Limburgerhof e.V. I 500 Euro (1. Platz), der ESV 1927 Ludwigshafen e.V. 250 Euro (2. Platz) sowie der ASV Maxdorf 1946 e.V. 150 Euro (3. Platz). Aus der Verbands-Landes-Bezirksliga / B-Klasse erhält der ASV Maxdorf 1946 e.V. II 500 Euro (1. Platz), der FV Berghausen 1920/46 e.V. II 250 Euro (2. Platz) und die SG 2022 Böhl-Iggelheim II 150 Euro (3. Platz). In der Verbands-Landes-Bezirksliga / C-Klasse erhält die SG 2022 Böhl-Iggelheim III 500 Euro (1. Platz), die SG 1919 Limburgerhof e.V. II 250 Euro (2. Platz) und die SpVgg RW Speyer 1921 e.V. 150 Euro (3. Platz). Beim Fair-Play-Wettbewerb der Frauen erreichten die Spielerinnen des 1. FFC Ludwigshafen e.V. I den 3. Platz und können sich über eine Prämie von 150 Euro freuen.

Hintergrund zum Fair-Play-Wettbewerb:

Der Südwestdeutsche Fußballverband ermittelt in jeder Saison die fairsten Fußballvereine. Hierbei werden in unterschiedlichen Spielklassen die gezeigten roten, gelb-roten und gelben Karten erfasst und in einem Punktesystem bewertet. Darüber hinaus fließen noch das Zuschauerverhalten, das Nichtantreten und Spielabbruch in die Bewertung ein. Den Fair-Play-Wettbewerb unterstützen die Vorderpfälzer Sparkassen in der Saison 2021/2022 mit Geldpreisen über 9.550 Euro.

Sparkasse Vorderpfalz
09.02.2023

Sparkassen-Quartier: Siegerentwurf wird ausgestellt

Modell zum Sparkassen-Quartier: Im Architektenwettbewerb für die Entwicklung der Sparkasse Vorderpfalz in Speyer wurde der Entwurf von Stefan Forster mit dem ersten Preis ausgezeichnet.

Die Sparkasse Vorderpfalz wird den Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs für die Neuentwicklung ihres Sparkassen-Quartiers in der Wormser Str. 39 in Speyer ausstellen. Das Architekturbüros Stefan Forster aus Frankfurt konnte, in Zusammenarbeit mit NSP Landschaftsarchitekten aus Hannover, den Wettbewerb Ende letzten Jahres für sich entscheiden und sich gegen fünf weitere Bewerber durchsetzen. Vom 6. bis zum 17. Februar sind in der Sparkasse (Wormser Straße 39) Pläne, Projektionen und ein Modell des Siegerentwurfs zu sehen. Im Rahmen des bestehenden Bebauungsplans soll das Sparkassen-Quartier weiterentwickelt werden.

Sparkassen-Quartier soll weiterhin zeitgemäßes Banking bieten und die Attraktivität der Speyerer Innenstadt erhöhen

Sparkassen-Quartier mit Blick auf den Haupteingang: Eine neue Bepflanzung des Willy-Brandt-Platzes reagiert auf die Achse des Haupteingangs, sämtliche Grünanlagen sollen begeh- und nutzbar sein.

Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: „Ziel der Neuentwicklung des Sparkassen-Quartiers ist es, unseren Sparkassenkunden weiterhin ein zeitgemäßes Banking zu bieten. Zugleich möchten wir einen Beitrag für die Attraktivität der Speyerer Innerstadt leisten. Die umliegenden Freiflächen des 8.700 Quadratmeter großen Sparkassen-Areals sollen aufgewertet und zu Stadtplätzen umgestaltet werden. Sämtliche Grünanlagen – auch auf dem Willy-Brandt-Platz – sollen begeh- und nutzbar werden. Mit der Neugestaltung des Baukörpers erfolgt auch ein wesentlicher Beitrag zur Einpassung in die Umgebungsbebauung. Fensterumrahmungen und die Satteldächer mit regelmäßig gesetzten Dachgauben werden typische Motive der Speyerer Altstadt aufnehmen. Die Erdgeschossnutzung soll ggf. durch eine kleine Gastronomieeinheit ergänzt werden. Ein Teil der Fläche wird wohnwirtschaftlichen Zwecken zugeführt. Geplant sind u. a. Mietwohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 2.500 qm bei einer Sozialquote von 25% sowie weitere Gewerbeeinheiten“.

Unabhängiges Beurteilungsgremium ist vom Siegerentwurf überzeugt

Sparkassen-Quartier: Im Bild links, die Mauer des Kreuzganges des Augustinerklosters. Die umliegenden Freiflächen des Sparkassengebäudes sollen aufgewertet und zu Stadtplätzen umgestaltet werden. Fensterumrahmungen und die Satteldächer mit regelmäßig gesetzten Dachgauben nehmen typische Motive der Speyerer Altstadt auf.

Thomas Traue weiter: „Der Siegerentwurf des Architekturbüros Stefan Forster hatte im November letzten Jahres das unabhängige Beurteilungsgremium – bestehend u.a. aus Mitgliedern der Stadt Speyer, des Gestaltungsbeirats der Stadt Speyer und der Sparkasse – überzeugt. Die Ausstellungsbesucher sind sehr herzlich dazu eingeladen, sich selbst einen Eindruck von den vielseitigen und kreativen Ideen des Architekturbüros zu verschaffen. In der Ausstellung wird anhand von Plänen, Projektionen und einem Modell das neue Raum- und Funktionsprogramm des Sparkassen-Quartiers, die vielfältige Nutzungsstruktur sowie die deutlich verbesserte Aufenthaltsqualität – auch unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten – vorgestellt“.

Umsetzungsplanung hat bereits begonnen

„Mit dem Siegerentwurf ist nun eine sehr gute Grundlage für das weitere Planverfahren gelegt“, begründet Sparkassen-Chef Thomas Traue das weitere Vorgehen. Traue betont: „Wir sind bereits mit dem Gewinner des Wettbewerbs in konkretere Vertragsverhandlungen eingestiegen und wollen die Umsetzungsplanung unter Einbindung der Stadt Speyer im Laufe dieses Jahres weiterentwickeln, an dessen Ende der Bauantrag stehen wird. Nach Genehmigung des Bauantrages ist zeitnah der Baubeginn für das Sparkassen-Quartier in Speyer geplant“.

Sparkasse Vorderpfalz
03.02.2023

Planspiel Börse: Schülerteam aus Speyer gewinnt

Bulle und Bär, Synonyme der Börse: Schülerinnen und Schüler aus Speyer gewinnen bei Planspiel Börse der Sparkasse Vorderpfalz.

Siebzehn Wochen lang nahmen 254 Schülerinnen und Schüler von allgemein- und berufsbildenden Schulen beim Planspiel Börse der Sparkasse Vorderpfalz teil. Die Aufgabe der 100 Spielgruppen aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis war es, das fiktive Startkapital von 50.000 Euro durch gezielte Investitionen in vorgegebene Wertpapiere zu vermehren. Nach dem letzten Börsentag am 31. Januar hat die Sparkasse Vorderpfalz Bilanz gezogen und die Gewinner ermittelt.

Den höchsten Depotstand konnte die Spielgruppe „APL“ vom Nikolaus-von-Weis-Gymnasium Speyer aufweisen. Sie hatte den Börsenverlauf gut im Blick und konnte ihr Startkapital mit umsichtigem Handeln von 50.000 Euro auf 62.637,83 Euro erhöhen. Den zweiten Platz erarbeitete sich die Spielgruppe „Wolf of HPG“ vom Hans-Purrmann-Gymnasium Speyer mit einem Depotwert von 59.925,55 Euro. Das Schülerteam „Türkisch Rulette“ von der BBS Technik 1 Ludwigshafen sicherte sich mit einen Depotwert von 59.563,67 Euro den dritten Platz. Den Nachhaltigkeitspreis gewinnt das Team „TeamElonMusk“ vom Carl-Bosch-Gymnasium Ludwigshafen mit einem Ertrag von 1.394,99 Euro.

Berührungsängste und Wissensdefizite beim Thema Börse abgebaut

Die Sparkasse Vorderpfalz richtet das Planspiel Börse im Rahmen ihres öffentlichen Auftrags zur finanziellen Bildung aus. Oliver Kolb, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz betont: „Ich freue mich sehr über die rege Teilnahme am Planspiel Börse und gratuliere den Siegern und allen Teilnehmern sehr herzlich. Die erfolgreichsten Schüler-Teams erhalten Geldpreise im Gesamtwert von 1.500 Euro und das Team mit dem höchsten Nachhaltigkeitsertrag zusätzlich 300 Euro. Beim Planspiel Börse zu siegen war nicht einfach, denn es war ein turbulentes Jahr an den Börsen. Die Corona-Pandemie, Lieferengpässe, aber auch steigende Energiekosten und hohe Inflationsraten führten zu einer ausgeprägten Dynamik, sowohl in die eine wie auch in die andere Richtung. Wer hier Erfolg haben möchte, musste sich intensiv mit den Entwicklungen auseinandersetzen, täglich Kurse beobachten, Meldungen lesen, Wertpapiere und Firmen im Auge behalten und Entscheidungen treffen. Die Schüler lernten, sich Informationen zu beschaffen und diese durch geschickte und kluge Anlagestrategien zielgerichtet und aktiv in Entscheidungen einzubeziehen. Damit haben sie sich Fähigkeiten angeeignet, die in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft immer wichtiger werden. Zudem wurden im Spiel Berührungsängste und Wissensdefizite beim Thema Börse abgebaut. Die Teilnehmenden machten ihre Erfahrungen mit Gewinn und Verlust und konnten risikobewusstes Handeln erlernen. Auch nachhaltige Geldanlagen stehen beim Planspiel Börse seit vielen Jahren hoch im Kurs: Investitionen in nachhaltig wirtschaftende Unternehmen wurden in einem separaten Ranking bewertet und prämiert“.

Sparkasse Vorderpfalz
02.02.2023

Business-Casual ist neuer Dresscode bei der Sparkasse Vorderpfalz

Die Vorstände der Sparkasse Vorderpfalz im neuen Dresscode „Business Casual“ (v.l.n.r.): Oliver Kolb, Thomas Traue (Vorstandsvorsitzender) und Ulli Sauer.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sparkasse Vorderpfalz haben künftig freiere Hand bei der Kleiderwahl. Der neue Dresscode „Business Casual“ steht für eine moderne Kleidungsweise. Der traditionelle Anzug wird zwar nicht aus dem Sparkassenalltag verbannt, kann aber ab sofort auch ohne Krawatte getragen werden. Jeans, Cord- oder Chinohosen bieten zusätzliche Alternativen. Wichtig ist, dass die Kleidung zur Situation passe und das Gesamtbild stimmig sei, teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit.

Thomas Traue, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Vorderpfalz betont: „Natürlich werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin gut gekleidet sein und sollen durch ein Namensschild erkannt werden können. Dazu zählt auch, bei entsprechenden Anlässen einheitlich aufzutreten. Doch grundsätzlich gibt es neben dem klassischen Business-Look ab sofort viele Freiräume für Individualität und modische Gesichtspunkte. Kundennähe wollen wir durch weniger förmliche Kleidung noch deutlicher zeigen. Doch schon aus Respekt vor unseren Kunden bleiben wir immer noch im Bereich der Business-Kleidung. Freiwilligkeit und Eigenverantwortung – unter Berücksichtigung von Anlass und Kundengruppe – sind die Grundlage für den neuen Dresscode „Business Casual“. Kleidung wie Zerrissene Jeans, Minirock oder Freizeitschuhe sind als Arbeitskleidung weiterhin tabu“.

Sparkasse Vorderpfalz
31.01.2023

Deutsches Fertighaus Center Mannheim

Lichtblicke: Fertighäuser bei Nacht!

Am 10. März lädt das Deutsche Fertighaus Center Mannheim zur „Nacht der Musterhäuser“ ein – Eintritt frei

Mannheim – Funkelnde Illumination, Sektempfang, Musik und Zeit für informative Gespräche: Wer in diesem Jahr den Traum vom eigenen Haus realisieren möchte, kann sich bei der „Nacht der Musterhäuser“ am 10. März perfekt darauf einstimmen. Im Deutschen Fertighaus Center Mannheim sind – zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten von 10 bis 17 Uhr – die Musterhäuser auch am Abend von 18 bis 22 geöffnet und zeigen sich im besten Licht. Denn die Beratungsteams in den Häusern erwarten die Besucherinnen und Besucher mit kleinen Aktionen und den neuesten Infos zum individuellen, nachhaltigen Bauen sowie aktuellen Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. Außerdem können sich die Besucher auf regionale Köstlichkeiten und ein kostenloses Glas Sekt freuen. Der Eintritt ist frei.

info:

MEAG – Mannheimer Eigenheim-Ausstellungs-GmbH
16.02.2023

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

Wissenswertes rund um Fahrstuhlanlagen in Mehrfamilienhäusern

In größeren Wohnanlagen oder mehrstöckigen Mehrfamilienhäusern verbessert ein Aufzug den Wohnkomfort. Der Lift erleichtert die Mobilität für bewegungseingeschränkte Personen oder den mühsamen Transport von Einkäufen und Getränkekisten in höhere Etagen.

Aufzüge in einem Mehrfamilienhaus zählen nach Wohnungseigentumsrecht zum Gemeinschaftseigentum, sie sind für den gemeinschaftlichen Gebrauch von Bewohnern vorgesehen. Laut Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) kann eine wartungs- und reparaturintensive Bewirtschaftung des Fahrstuhls innerhalb einer Eigentümergemeinschaft auch zu Konflikten führen, da die entstehenden Kosten nach Miteigentumsanteilen zunächst einmal auf alle Wohnungsbesitzer umgelegt werden. Dr. jur. Oliver Martin, Vorstandsvorsitzender des VDIV-RPS: „Viele schätzen den Mehrwert einer funktionsfähigen Aufzugsanlage, für die Kosten von Betrieb, Wartung oder Reparatur aufkommen möchten allerdings die wenigsten. Bewohner von Erdgeschosswohnungen begründen diese Haltung mit einer geringeren Nutzung oder der intensiveren Geräuschkulisse im Treppenhausbereich beim Ein- und Ausstieg im Vergleich zu Hausbewohnern höherer Etagen.“ Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann in derartigen Fällen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG mehrheitlich beschließen, die für den Aufzug anfallenden Betriebs- oder Instandsetzungskosten nach einem neuen, der Gemeinschaftsordnung abweichenden, Verteilschlüssel umzulegen. Mit diesem Schritt ist es möglich, einzelne Bewohner von den Gebühren für die Aufzugsanlage zu befreien oder anfallende Kosten, gestaffelt nach Etagen, neu zu verteilen.

Wesentlich komplexer als der Unterhalt einer bestehenden Anlage ist der nachträgliche Einbau eines Fahrstuhls. Da es sich um eine Modernisierung bzw. eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum handelt, sind bei einer Entscheidung besondere Mehrheitsverhältnisse hinsichtlich der gemeinschaftlichen Kostentragung nach § 21 Abs. 2 WEG notwendig. In diesem Falle erfordert die Beschlussfassung ein doppeltes Quorum: mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile müssten zustimmen. Dr. jur. Oliver Martin: „Die Anschaffungskosten sind dann gemeinschaftlich nach Miteigentumsanteilen umzulegen, jeder Eigentümer erhält dafür im Gegenzug das uneingeschränkte Nutzungsrecht am neu geschaffenen Gemeinschaftseigentum. Denkbar wäre auch eine Aufzugsinstallation etwa nur für einzelne Nutzer bzw. Stockwerke, wenn sich diese Eigentümer darüber einig wären, dass auch die Kosten entsprechend nur von diesen Eigentümern zu tragen wären; dies ist seit der WEG-Reform durch die geänderten §§ 20 und 21 WEG seit 1.12.2020 möglich.“  Ein einzelner Eigentümer hat im Falle mangelnder Mobilität nun auch einen Anspruch auf die Montage einer Fahrstuhlanlage auf Flächen des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG, wobei die Eigentümer über die Durchführung der Maßnahme, also die Art der genauen Ausgestaltung, durch Mehrheitsbeschluss zu entscheiden haben (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG). Die Kosten einer solchen baulichen Veränderung hat der einzelne antragsstellende Eigentümer zu tragen, wobei ihm dann auch bis auf weiteres die alleinige Nutzung zusteht (§ 21 Abs. 1 WEG). Die Anträge einzelner Eigentümer scheiterten früher oft an den notwendigen Mehrheitsverhältnissen, doch die Umsetzungschancen sind jetzt weitaus höher, wenn innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z.B. mit vielen älteren Hausbewohnern) bei einem oder mehreren Eigentümern das berechtigte Interesse an der Installation einer Aufzuganlage besteht. Die Fahrstuhlanlage eines Mehrfamilienhauses erfordert im jährlichen Wechsel fachgerechte Haupt- und Zwischenüberprüfungen. Diese sind laut VDIV-RPS von zentraler Bedeutung, schließlich geht es neben der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit auch um mögliche Haftungsfragen bei Unfällen. Da bei nicht sachgemäß durchgeführter Wartung die Wohnungseigentümergemeinschaft haftbar gemacht werden kann, ist zur Kontrolle der Funktionsfähigkeit die Beauftragung einer fachgerechten Wartungsfirma oder eines bekannten Prüfinstituts gesetzlich vorgeschrieben.

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
22.02.2023

Rauchmelder in Mehrfamilienhäusern: Wer ist verantwortlich?                                     

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Ein Feuer in einem Mehrfamilienhaus kann bei einem Ausbreiten der Flammen schnell zu einer Katastrophe führen. Der oft giftige Brandrauch bringt Bewohner in Gefahr und versperrt wichtige Fluchtwege. Aus Sicherheitsgründen ist laut Bauverordnung jedes Bundeslandes die Installation von Rauchmeldern in Wohnungen vorgeschrieben. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) informiert über die Vermieterpflichten bezüglich Installation und Wartung dieser Rauchmeldeanlagen und beantwortet die oft strittige Frage, wer für die Übernahme der Kosten zuständig ist.

Rauchmelder können Leben retten! Vor allem nachts schützen sie bei einem Brandausbruch per Warnton vor einem unbemerkten Ausbreiten des Rauchs im Gebäude. Den Bewohnern gelingt es dann in den meisten Fällen, sich in Sicherheit zu bringen oder die Feuerwehr zu alarmieren. Die Landesbauordnungen von Rheinland-Pfalz (§ 44 Absatz 8) und dem Saarland (§ 46 Absatz 4) schreiben die verpflichtende Installation von Warnmeldern bei selbst bewohnten oder vermieteten Wohnungen in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die wichtige Rettungswege gehen, vor. Die Installation ist Aufgabe des Eigentümers. Für die Betriebsamkeit und Wartung ist in Rheinland-Pfalz der Eigentümer, im Saarland der unmittelbare Besitzer – das bedeutet der Bewohner oder Mieter – zuständig. Allerdings kann diese Aufgabe auch hier der Eigentümer (freiwillig) übernehmen. Vermieter, die Wohnungen nicht mit Rauchmeldern ausgestattet haben, sollten dies unbedingt nachholen. In Mehrfamilienhäusern beauftragt die Wohnungseigentümergemeinschaft dafür über die Verwaltung in der Regel eine Fachfirma, die neben der Installation auch für die regelmäßig anfallende Wartung und technische Funktionsprüfung zuständig ist.

Bei der Frage, ob anfallende Kosten an die Mieter weitergegeben werden dürfen, ist entscheidend, um welche Ausgaben es sich konkret handelt: Kosten für die Installation, die Miete oder regelmäßig anfallenden Wartungsgebühren von Rauchmeldeanlagen. Die Anschaffungs- und Installationskosten durch eine Fachfirma sind zunächst Sache des Vermieters. Frank Hennig, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS: „Da es sich dabei grundsätzlich um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, die in der Wohnung für Sicherheit sorgt und den Gebrauchswert der angemieteten Räume verbessert (§ 555b BGB), darf der Vermieter bis zu acht Prozent der entstandenen Kosten per Mieterhöhung auf die Kaltmiete an seine Mieter weitergeben (§ 559 BGB). Aber Vorsicht: Eine derartige Modernisierungsmaßnahme fällt einmalig an. Betriebskosten hingegen sind regelmäßige Kosten. Eine monatliche Abrechnung über die Betriebskosten ist daher unzulässig, allein der Einbau kann anteilig auf die Miete umgelegt werden. Da sich diese Ausgaben aber oft in Grenzen halten, verzichten viele Vermieter in der Regel auf eine derartige Mieterhöhung.“

Anders verhält es sich, wenn der Eigentümer die Rauchmelder nicht kauft, sondern sich bei Inbetriebnahme für eine Mietanlage entscheidet. Nach einem aktuellen BGH-Urteil (siehe Urteil v. 11.5.2022, VIII ZR 379/20) dürfen diese Mietgebühren weder über eine Mieterhöhung noch über eine Betriebs- oder – in Einzelfällen sogar geschehen – Heizkostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden – auch dann nicht, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Ausschließlich die regemäßig anfallenden Wartungskosten können unter „sonstige Betriebskosten“ (BetrKV §2 Punkt 17) vereinbart werden, sie sind dann umlagefähig. Da Mietkosten laut BGH mit Anschaffungskosten gleichzusetzen sind, zählen sie nicht zu umlagefähigen Betriebskosten. Frank Hennig: „Obwohl in den Betriebskosten auch einzelne umlagefähige Mietpositionen oder Nutzungsentgelte angeführt werden, etwa für Wasserzähler oder ähnliches, handelt es sich dabei laut BGH um gesetzliche Ausnahmefälle.“ Mieter müssen Mietkosten für Rauchmelder also nicht begleichen; sie sollten ihre jährliche Betriebskostenabrechnung prüfen, ob eine vergleichbare Position „Miete und/oder Anschaffung von Rauchmeldern“ aufgeführt ist und dann das Gespräch mit dem Vermieter oder Verwalter suchen. Stichwort Wartung: Diese Prüfung muss laut DIN-Norm für Rauchmelder (DIN 14676) mindestens einmal jährlich erfolgen. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle bedeutet das eine technische Funktionsprüfung, eine Kontrolle auf eventuelle Schäden, das Entfernen von Schmutz oder Staub sowie einen Check und gegebenenfalls das Wechseln der Batterie. Die Kontrolle kann der Eigentümer selbst oder eine beauftragte Firma übernehmen. Verbleibt die Verantwortung beim Mieter, muss der Eigentümer prüfen, ob dieser die Aufgabe zuverlässig wahrnimmt. Um hier Konflikte zu vermeiden und die Verkehrssicherungspflicht nicht zu verletzen, ist es sinnvoll die Wartung an einen zuverlässigen Dienstleister zu vergeben. Bei modernen Funkwarnmeldern ist diese Funktionsprüfung beispielsweise einfach und unkompliziert per Ferncheck möglich. Übrigens: Es sind nicht ausschließlich Wartungskosten von Fachfirmen umlegbar. Übernimmt der Vermieter die jährliche Wartung selbst, darf er diesen Aufwand – wenn Wartungskosten für Rauchmelder im Mietvertrag unter den sonstigen Betriebskosten aufgeführt sind – ebenso an seine Mieter weitergeben. Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
14.02.2023

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Zum ersten Mal auf dem Lohnzettel: Entschädigung für die Wege zu den Baustellen

Bauarbeiter aus Speyer fahren 48 Mal um die Erde

Der Lohnzettel für Bauarbeiter in Speyer sieht diesmal in einem entscheidenden Punkt anders aus: Zum ersten Mal bekommen Bauarbeiter im Februar eine Lohnabrechnung, auf der die Kilometer eine Rolle spielen, die sie im Januar auf ihrem Weg zu den Baustellen zurückgelegt haben. „Das ist eine Premiere für den Bau: Endlich gibt es eine Entschädigung für die Fahrstrecken und damit vor allem für die vielen Stunden, die Maurer, Betonbauer, Kranführer & Co. Monat für Monat auf der Straße unterwegs sind. Denn bislang hat ein Großteil der Bauarbeiter Zeit und Nerven investiert, um zu den Baustellen zu kommen. Und das alles zum Null-Tarif. Denn die meisten Bauarbeiter haben ihre Zeit für die Fahrten zur Baustelle dem Chef einfach geschenkt“, sagt Rüdiger Wunderlich. Für den Bezirksvorsitzenden der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz ist die Entschädigung der Wegezeit „ein wichtiger Schritt nach vorn, um die Arbeit auf dem Bau vom Lohn her attraktiver und gleichzeitig auch gerechter zu machen“.

Immerhin sind die Strecken, die Bauarbeiter auf ihrem Weg zu den Baustellen zurücklegen, enorm, so die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Die Bau-Gewerkschaft weiß, wovon sie spricht: Sie hat die Fahrstrecken beim Pestel-Institut (Hannover) untersuchen lassen. Demnach sind rund 430 Bauarbeiter – und damit neun von zehn Beschäftigten der Baubranche – in Speyer an 200 Arbeitstagen unterwegs, um zu den Gebäuden, Straßen und Brücken zu kommen, die sie bauen und sanieren sollen. Für die einfache Fahrt legen sie dabei im Schnitt elf Kilometer zurück. Die Wissenschaftler vom Pestel-Institut kommen dabei auf rund 1,9 Millionen „Baustellen-Kilometer“ im Jahr. „Rein rechnerisch fahren die Bauarbeiter aus Speyer damit rund 48 Mal um die Erde. Klar, mal liegt die Baustelle um die Ecke, oft ist sie aber auch weit entfernt“, so Rüdiger Wunderlich von der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Bei der Untersuchung sind, so das Pestel-Institut, für die Mobilität von Baubeschäftigten relevante Faktoren wie die iedlungsdichte berücksichtigt.

„Das Ergebnis macht deutlich, dass die, die auf dem Bau arbeiten, viel Extra-Zeit am Steuer vom Pkw oder im Baubulli verlieren. Dabei ist die Wegezeit nichts anderes als für den Bau-Job investierte Lebenszeit“, sagt Carsten Burckhardt. Er ist im IG BAU-Bundesvorstand für die Bauwirtschaft zuständig und spricht von „enorm Kilometer-aktiven Bau-Jobs“. Die Fahrten zu den Baustellen seien „echte Zeitfresser“. Trotzdem sei es ein „hartes Stück Arbeit“ gewesen, die Entschädigung der Wegezeit am Tariftisch durchzusetzen. „Die Arbeitgeber haben sich jahrelang dagegen gesträubt“, so Burckhardt.

Die Zeiten, in denen Fahrstrecken von Bauarbeitern einfach unter den Teppich gekehrt wurden, seien jetzt allerdings endgültig vorbei: Für die Strecken zwischen dem Betrieb und der Baustelle bekommen Bauarbeiter, die Tag für Tag von zu Hause aus anfahren, jetzt – je nach Kilometern – zwischen 6 und 8 Euro pro Tag. Wer nicht mit dem Baubulli fährt, sondern das eigene Auto nimmt, bekommt weiterhin zusätzlich Kilometergeld. Auch für Fahrten mit Bussen und Bahnen gibt es eine Erstattung“, erläutert Carsten Burckhardt. Wer auf Montage sei und nicht jeden Tag nach Hause fahren könne, bekomme – abhängig von der Strecke – zwischen 18 und 78 Euro pro Woche.

Mehr Infos dazu gibt es bei der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz: 06 21 – 68 59 99 – 0 und ludwigshafen@igbau.de.
Oder im Internet: igbau.de/Infos-zur-Wegezeitentschaedigung-ab-1.-januar.html.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
14.02.2023

IG BAU will „saubere Baustellen in Speyer“

Kontrollen vom Hauptzollamt Saarbrücken auf dem Bau: 207 Ermittlungsverfahren im 1. Halbjahr 2022

Schwarze Schafe auf dem Bau: Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat kriminelle Praktiken auf Baustellen beklagt. So habe das Hauptzollamt Saarbrücken, das auch für Speyer zuständig ist, allein im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres in der Region insgesamt 207 Ermittlungsverfahren im Baugewerbe eingeleitet. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) deckte bei ihren Kontrollen vor allem illegale Beschäftigung, Sozialbetrug und Mindestlohnverstöße auf. Insgesamt habe die vom Saarbrückener Zoll ermittelte Schadenssumme durch nicht gezahlte Steuern und Sozialabgaben auf dem Bau rund 4,2 Millionen Euro betragen, so die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres leitete das Hauptzollamt Saarbrücken 324 Ermittlungsverfahren auf dem Bau ein. Die Baugewerkschaft beruft sich dabei auf Zahlen, die das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD) zur Kontroll-Bilanz des Zolls auf dem Bau mitgeteilt hat.

„Die hohe Zahl der Ermittlungsverfahren zeigt, dass kriminelle Methoden auf dem Bau auch in unserer Region zum Alltag gehören. Die tatsächlich aufgedeckten Verstöße sind nur die Spitze des Eisbergs“, so der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz, Rüdiger Wunderlich. Neben den vielen „sauber arbeitenden Unternehmen“ gäbe es noch immer unseriöse Firmen, für die Lohndumping und illegale Beschäftigung bei Bauaufträgen zum Geschäftsmodell gehörten. Und Wunderlich warnt vor einer weiteren Zunahme illegaler Machenschaften: „Die hohe Inflation, steigende Bauzinsen, hohe Material- und Energiekosten – alles führt zu einem wachsenden Kostendruck auf dem Bau. Unseriöse Chefs werden deshalb jetzt erst recht versuchen, ihre Kosten durch Lohndumping zu senken. Und sie werden sich noch mehr Tricksereien einfallen lassen, um Steuern und Sozialabgaben zu hinterziehen. Dadurch geraten Arbeitgeber, die sich an den Bau-Tarifvertrag halten, weiter unter Druck.

Vor diesem Hintergrund fordert der IG BAU Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz deutlich mehr Kontrollen und eine stärkere Präsenz des Zolls auf den Baustellen. „Auch in Speyer wollen wir ‚saubere Baustellen‘. Der Staat muss sicherstellen, dass kriminelle Praktiken auf Baustellen keine Chance mehr haben.“ Zudem müssten auffällig gewordene Firmen von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen werden. „Wir brauchen ein ‚Sündenregister für Schwarzarbeit‘ – eine öffentliche Kartei, in der die Betriebe aufgelistet werden, deren Geschäftsmodell auf illegaler Beschäftigung und Lohnprellerei beruht“, so Wunderlich.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
02.02.2023

Speyer: Zehn Maler- und Lackiererbetriebe mit 60 Beschäftigten

Dickere Lohntüten für die, die das Leben bunt machen

Egal, ob Häuserfassade, Küchenwand oder Kratzer auf der Kühlerhaube beim Auto: Maler und Lackierer in Speyer machen das Leben bunter und schöner. Für ihre Arbeit bekommen sie jetzt mehr Geld. „Mit der Januar-Lohnabrechnung, die Maler und Lackierer im Februar bekommen, gibt es einen deutlichen Sprung nach oben: Ein Geselle verdient jetzt 18,39 Euro pro Stunde. Er hat damit ein Lohn-Plus von 5 Prozent und 152 Euro mehr im Monat auf dem Lohnzettel, wenn er Vollzeit arbeitet“, sagt Rüdiger Wunderlich.

Der Vorsitzende der Handwerker-Gewerkschaft IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz spricht von einem „satten Euro-Anstrich“ beim Lohn, den die IG BAU bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk herausgeholt habe. Neben dem Lohn-Plus hat sich die Gewerkschaft nach eigenen Angaben auch noch für eine Inflationsausgleichsprämie von 600 Euro stark gemacht, die Betriebe, die der Innung angehören, bis zum April auszahlen müssen. Auszubildende bekommen 180 Euro, so die IG BAU. Für die von der Bundesregierung quasi als „Krisen-Puffer-Prämie“ geschaffene Sonderzahlung werden keine Steuern und keine Sozialabgaben fällig. In Speyer gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur zehn Betriebe im Maler- und Lackiererhandwerk mit rund 60 Beschäftigten.

„Wichtig ist auch, dass der Mindestlohn fürs Streichen, Tapezieren und Lackieren deutlich nach oben gegangen ist: Wer den Job nicht gelernt hat und als Seiteneinsteiger arbeitet, muss ab April mindestens 12,50 Euro pro Stunde verdienen. Gelernte Maler dürfen nicht unter 14,50 Euro nach Hause gehen. Das sind die neuen untersten Lohnsockel – die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende Rüdiger Wunderlich. Auch die Auszubildenden der Branche können sich ab Sommer über ein dickeres Portemonnaie freuen: Maler- und Lackierer-Azubis bekommen ab August 30 Euro pro Monat im ersten und zweiten Ausbildungsjahr mehr. Im dritten Lehrjahr verdienen sie dann 1.015 Euro – und damit 35 Euro mehr als bislang, so die IG BAU.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
26.01.2023

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Pfalz

Inflation trifft Beschäftigte in Gaststätten und Bäckereien „mit voller Wucht“ / 2.800 Menschen in Speyer arbeiten zum Niedriglohn – Extra-Lohn-Schub soll ihnen helfen

Gewerkschaft NGG will mit Lohn-Forderung „10 plus X Prozent“ ins Krisen-Jahr 2023 starten

Sie müssen sowieso schon jeden Cent zweimal umdrehen, aber explodierende Lebenshaltungskosten bringen sie jetzt endgültig ans Limit: In Speyer arbeiten rund 2.800 Menschen zum Niedriglohn. Und das, obwohl sie einen Vollzeitjob haben. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hin. Die NGG Pfalz beruft sich hierbei auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Danach liegen 15 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten in Speyer beim Einkommen unter der amtlichen Niedriglohnschwelle von derzeit 2.344 Euro brutto im Monat.

„In Restaurants, Hotels, Bäckereien und Metzgereien arbeiten besonders viele Menschen zu Mini-Löhnen. Die rasant steigenden Preise für Energie und Lebensmittel treffen sie mit voller Wucht“, sagt Holger Winkow. Für den Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz ist es deshalb jetzt nötig, „Lohn-Täler anzuheben“. Ziel sei es, möglichst viele Beschäftigte in Speyer von einem „kräftigen Lohn-Plus“ profitieren zu lassen. „Wenn das neue Jahr eine ‚Lohn-Headline‘ hat, dann: ‚10 Prozent plus X‘“, so Winkow.

Die NGG habe sich deshalb für 2023 vorgenommen, eine kräftige und dauerhafte Erhöhung der Löhne durchzusetzen – bei Tarifverhandlungen für ganze Branchen genauso wie bei Haustarifverträgen mit einzelnen Betrieben. „Denn die Verbraucherpreise werden oben bleiben. Ziel ist es deshalb, die Einstiegslöhne auf mindestens 13 Euro pro Stunde anzuheben“, macht NGG-Geschäftsführer Holger Winkow klar.

Neben notwendigen, dauerhaft höheren Löhnen und Gehältern werde sich die NGG Pfalz zusätzlich auch für die kurzfristig wirksame Inflationsausgleichsprämie stark machen. „Bis zu 3.000 Euro ohne Steuern und ohne Abgaben sind ein gutes und zusätzliches Instrument, das die Bundesregierung den Unternehmen an die Hand gegeben hat, um Beschäftigten über die ‚Klippen der Krise‘ zu helfen“, so Winkow.

„Vom Einkauf im Supermarkt bis zum Haarschnitt beim Friseur – überall wird es teurer. So teuer, dass sich gerade Geringverdiener viele Dinge des täglichen Bedarfs nicht mehr leisten können“, warnt Winkow. Eine Bäckereifachverkäuferin habe schon in normalen Zeiten Schwierigkeiten, mit ihrem Geld bis zum Monatsende klarzukommen. „Deshalb brauchen Geringverdiener gerade jetzt einen ‚Extra-Lohn-Schub‘. Denn der Job muss auch in der Krise dafür sorgen, dass es nicht am Nötigsten zum Leben hapert. Eine Vollzeitarbeit darf nicht zum Risikofaktor fürs Portemonnaie werden“, sagt Holger Winkow.

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Pfalz
20.12.2022

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsmarkt im März weiter günstig / Krieg in der Ukraine wirkt sich kaum aus

„Der Arbeitsmarkt erholt sich weiter. Durch die Lockerungen und die beginnende Frühjahrsbelebung sinkt die Arbeitslosigkeit und steigt die Beschäftigung. Folgen des Krieges in der Ukraine zeigen sich in den Arbeitsmarktdaten momentan nur vereinzelt. Die Gefahren, die von einer weiteren Eskalation und beispielsweise Lieferstopps fossiler Rohstoffe ausgehen, belasten jedoch die weitere wirtschaftliche Entwicklung“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im März: -66.000 auf 2.362.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -465.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Zahl der Arbeitslosen ist im März 2022 im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 66.000 auf 2.362.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 18.000 abgenommen. Verglichen mit dem März des vorigen Jahres ist sie um 465.000 geringer. Im Vergleich zum März 2020 liegt sie nur noch um 27.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank von Februar auf März um 0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent und liegt damit 1,1 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,0 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 23.000 gesunken. Sie lag im März 2022 bei 3.110.000 Personen. Das waren 479.000 weniger als vor einem Jahr und 138.000 weniger als im März 2020.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 27. März für 113.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Allerdings sind diese Daten aufgrund des kurzfristigen Inkrafttretens der gesetzlichen Sonderregelungen erheblich untererfasst.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 654.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 34.000 gestiegen. Mit 45,10 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 678.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Dezember auf Januar 2022 um 71.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Januar nach Hochrechnungen der BA um 656.000 auf 34,17 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,12 Millionen Personen hatten im Januar 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 235.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,05 Millionen ausschließlich und 3,07 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im März weiter auf hohem Niveau. So waren 839.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 229.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 4.000 erhöht. Die neu gemeldeten Stellen haben dagegen saisonbereinigt um 12.000 abgenommen. Dies könnte wirtschaftliche Unsicherheiten vor allem in Folge des Ukraine-Kriegs widerspiegeln. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im März 2022 um 1 Punkt auf 135 Punkte.

Geldleistungen

744.000 Personen erhielten im März 2022 Arbeitslosengeld, 282.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.579.000. Gegenüber März 2021 war dies ein Rückgang von 355.000 Personen. 6,6 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2021 bis März 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 313.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 9.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im März noch 188.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 443.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 28.000 mehr als vor einem Jahr. 298.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Weitere Informationen zu Auswirkungen der wirtschaftlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt finden Sie hier.

Bundesagentur für Arbeit
31.03.2022

Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022 verlängert

Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30.06.2022 beschlossen. Zur Gesetzesänderung gehört der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit.

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Bis zum 30.06.2022 wird zudem weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Auch Beschäftigte in der Leiharbeit können unterstützt werden. Die Bezugsdauer wird für Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 entstanden ist, auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum Ablauf des 30. Juni 2022, verlängert. Das Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte in Kurzarbeit, die einen Lohnausfall von mindestens 50 Prozent haben, bis Ende Juni weiterhin aufgestockt. Ab dem vierten Bezugsmonat – gerechnet ab März 2020 – auf 70 Prozent (77 Prozent für Personen mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Personen mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts.

Bis Ende Juni bleibt es während der Kurzarbeit weiterhin möglich, in einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:

Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Förderung von Weiterbildung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

Bundesagentur für Arbeit
29.03.2022

70 Jahre BA: Herausforderungen im Jubiläumsjahr

Seit 70 Jahren bringt die Bundesagentur für Arbeit Menschen und Arbeit zusammen. Im Jubiläumsjahr sind die großen Aufgaben die Bewältigung der anhaltenden Corona-Pandemie, die Begleitung des Strukturwandels und Strategien gegen den zunehmenden Fachkräftemangel.

Am Anfang ging es um den Aufbau des Landes und der Wirtschaft. Millionen Heimkehrer, Vertriebene und Geflüchtete suchten nach dem Krieg Wege in den Beruf. Nicht in allen Regionen suchten Unternehmen aber in gleichem Maß Mitarbeitende. Damit bestand ein Bedürfnis, durch eine überbezirkliche Organisation den Ausgleich an Arbeitskräften zu erreichen. Als Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung riefen diese der Bundestag und Bundesrat am 10. März 1952 ins Leben. Ging es zunächst also auch darum, für eine überregionale Vermittlung alle Arbeitsämter wieder auf einen genügend einheitlichen Nenner zu bringen, rückte mit dem beginnenden Wirtschaftswunder schon bald die Fachkräftesicherung in den Vordergrund. Es galt dabei, Gastarbeiter unter anderem aus Italien, Spanien und Portugal und der Türkei über Anwerbeabkommen für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu gewinnen.

Die durch die Sozialpartnerschaft geprägte und selbstverwaltete heutige Bundesagentur für Arbeit hat wie in frühen Jahren später in zahlreichen Krisen und Phasen politischer Herausforderungen einen wesentlichen Beitrag auf dem Arbeitsmarkt geleistet: Die Wiedervereinigung 1990, die hohe Arbeitslosigkeit um die Jahrtausendwende, die Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 sowie die Integration Geflüchteter seit 2015 seien beispielhaft genannt. Dabei haben gerade Nähe und Verbundenheit mit den Sozialpartnern und die Orientierung an der Praxis in den Betrieben zum Gelingen beigetragen.

Auch 70 Jahre nach Gründung sorgt die BA heute für einen Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Es vollzieht sich ein tiefgreifender Strukturwandel im Land: Mit der Digitalisierung und der Dekarbonisierung der Wirtschaft steigt der Qualifizierungsbedarf. Gleichzeitig gibt es einen Fachkräftemangel. In der Pandemie, in der das Kurzarbeitergeld weiter Beschäftigungsverhältnisse sichert, ist die Transformation am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stärker spürbar geworden.

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit: „Immer wieder hat sich die BA in den 70 Jahren ihres Bestehens entsprechend den Dynamiken am Arbeitsmarkt grundlegend neu aufgestellt. In Krisen hat sie sich als flexible Organisation erwiesen und konnte dadurch kurzfristig und entschlossen reagieren. Es gibt in ihrer Geschichte dabei Kontinuitäten: Jeder Mensch, der seine Arbeit verliert, ist abgesichert. In der Beratung und Vermittlung steht der Mensch mit seinen individuellen Interessen, Wünschen und Fähigkeiten im Mittelpunkt. Die wesentliche Aufgabe liegt für die BA heute darin, Menschen ein Berufsleben lang erfolgreich mit Arbeitgebern zusammenzubringen. Im Strukturwandel setzt die BA hierbei noch stärker auf die Qualifizierung Arbeitsloser und Beschäftigter. Im bevorstehenden demographischen Wandel kommt es am Arbeitsmarkt auf die Teilhabe einer möglichst großen Zahl von Erwerbspersonen an. In der Fachkräftesicherung liegt damit eine der größten Heraus
forderungen in den nächsten Jahren.“

Anja Piel, Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund und Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit: „Es ist das große Verdienst der BA und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass viele Jugendliche und Erwachsene mit ihrer Unterstützung jedes Jahr eine schwierige Wegstrecke hinter sich bringen und schließlich einen passenden Beruf finden. Nach dem Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit in der Pandemie richtet die BA den Fokus für eine erfolgreiche Vermittlung in Zukunft noch stärker auf Qualifizierung. Das ist sozialpolitisch ein wichtiges Signal: Jeder Mensch hat eine gute Beschäftigung und einen fairen Lohn verdient.“

Christina Ramb, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit: „In der Pandemie hat sich die BA einmal mehr als sehr verlässlich erwiesen. Das Kurzarbeitergeld wurde schnell und zuverlässig ausgezahlt; in Tagen großer Unsicherheit haben Unternehmen und Verbände in den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BA kompetente Ansprechpartner gefunden. Dabei hat sich die Selbstverwaltung der BA – wie schon in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 – bewährt. Die Herausforderung der Zukunft wird die Arbeits- und Fachkräftesicherung bleiben. Hier muss die BA weiter ihren Beitrag leisten: durch Vermittlung, Beratung und Qualifizierung von Menschen, die bereits in Deutschland leben und durch die Gewinnung von Menschen aus dem Ausland. Nur so kann Deutschland wettbewerbsfähig gehalten und Wohlstand für alle gesichert werden.“

Bundesagentur für Arbeit
08.03.2022

Arbeitsmarkt im Februar 2022 – Fortgesetzte Erholung vor Beginn des Ukrainekrieges

„Bis in den Februar hat der Arbeitsmarkt seinen Aufwärtstrend fortgesetzt. Allerdings ist in den aktuellen Indikatoren der Krieg in der Ukraine noch nicht abgebildet.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Februar: -34.000 auf 2.428.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -476.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Zahl der Arbeitslosen ist im Februar 2022 gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 34.000 auf 2.428.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 33.000 abgenommen. Verglichen mit dem Februar des vorigen Jahres ist sie um 476.000 geringer. Im Vergleich zum Februar 2020 liegt sie nur noch um 32.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank von Januar auf Februar 2022 um 0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent und liegt damit 1,0 Prozentpunkte niedriger als im Februar 2021. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 35.000 gesunken. Sie lag im Februar 2022 bei 3.174.000 Personen. Das waren 482.000 weniger als vor einem Jahr und 128.000 weniger als im Februar 2020.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Februar für 201.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Die Anzeigen stammen überwiegend aus dem Verarbeitenden Gewerbe, dem Handel und dem Gastgewerbe.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember 2021 zur
Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur
für Arbeit in diesem Monat für 641.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme ging damit bis zum Dezember
weiter zurück.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 80.000 gestiegen. Mit 45,07 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 636.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von November auf Dezember 2021 um 82.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 603.000 auf 34,30 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,25 Millionen Personen waren im Dezember 2021 geringfügig entlohnt beschäftigt, 221.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,12 Millionen ausschließlich und 3,12 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht allein auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuem Personal bleibt im Februar auf hohem Niveau. So waren 822.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 240.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Februar 2022 um 1 Punkt auf 136 Punkte und setzt damit seinen Wachstumspfad fort.

Geldleistungen

807.000 Personen erhielten im Februar 2022 Arbeitslosengeld, 316.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.597.000. Gegenüber Februar 2021 war dies ein Rückgang von 313.000 Personen. 6,6 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2021 bis Februar 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 284.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 10.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 417.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 29.000 mehr als vor einem Jahr. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Weitere Informationen zu Auswirkungen der wirtschaftlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt finden Sie unter https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Corona/Corona-Nav.html.

Bundesagentur für Arbeit
02.03.2022

Videokommunikation in der BA: Mit wenigen Klicks zum Beratungsgespräch

Mit der Videokommunikation hat die BA neben der persönlichen oder telefonischen Beratung ein ergänzendes Interaktionsangebot geschaffen. Seit Herbst 2020 fanden über 150.000 Videogespräche statt. Dieses Angebot wird auch nach Ende der Pandemie weiterbestehen.

Die Videokommunikation ergänzt die persönliche Beratung

Die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen haben dazu beigetragen, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) innerhalb kürzester Zeit Alternativen zur persönlichen und telefonischen Beratung in den Häusern entwickelt hat. Die BA bietet ihren Kundinnen und Kunden inzwischen in vielen Bereichen die Möglichkeit zur Videokommunikation dauerhaft an, beispielsweise in der Beratung zu Aus- und Weiterbildung oder zu Rehabilitations- und Teilhabebedarfen. Seit Anfang dieses Jahres können alle Kundinnen und Kunden, die sich online arbeitsuchend melden, online einen ersten Beratungstermin für ein Videogespräch buchen. Inzwischen nutzen auch rund 160 Jobcenter erfolgreich die Videokommunikation als zusätzlichen Kommunikationskanal neben der persönlichen und telefonischen Beratung.

Die Beliebtheit der Videokommunikation spiegelt sich in den Nutzerzahlen wider. Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter der BA: „Seit Herbst 2020 fanden über 150.000 Videogespräche in Agenturen und Jobcentern statt, in einer Zeit, in der persönliche Kundengespräche pandemiebedingt deutlich erschwert oder teilweise gar nicht möglich waren. Das macht zusammen über fünf Millionen Gesprächsminuten. Die Weiterempfehlungsquote von 95 Prozent belegt, dass unsere Kundinnen und Kunden das neue und moderne Interaktionsformat der Videokommunikation sehr gut annehmen und es auch nach Ende der Pandemie weiternutzen wollen.“
Die Videoberatung ist seit Ende letzten Jahres als dauerhafter Interaktionskanal in der BA verankert und wird sukzessive ausgebaut.

Mit wenigen Klicks zur Videoberatung

Die BA bietet ihren Kundinnen und Kunden eine browser- und geräteunabhängige Videokommunikation in einem digitalen Beratungsraum an. Die persönlichen Daten sind zu jeder Zeit geschützt. Beratungsgespräche werden nicht aufgezeichnet.
Nähere Informationen zur Funktionsweise und den technischen Voraussetzungen des Videotermins finden sich unter:
https://www.arbeitsagentur.de/videotermin

Bundesagentur für Arbeit
25.02.2022

„Tag der sozialen Gerechtigkeit“: Die BA setzt auf faire Migration

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) macht sich auf verschiedenen Wegen stark für einen fairen Zugang zum Deutschen Arbeitsmarkt für Menschen aus Deutschland, der EU und anderen Staaten. Gemeinsam mit ihren EURES-Netzwerkpartnern schafft sie beispielsweise ein digitales und persönliches europaweites Angebot für Arbeitssuchende und Unternehmen.

Das Europäische Mobilitätsportal von EURES mit einer integrierten Stellenbörse verbindet alle Europäischen Arbeitsverwaltungen, sowie weitere EURES-Mitglieder und EURES-Partner miteinander. Ein möglichst einfach gestalteter Zugang zum Arbeitsmarkt steht dabei im Fokus. Deutsche Unternehmen und Arbeitssuchende können dort mit Hilfe der BA ihre offenen Stellen bzw. Bewerbungsunterlagen europaweit veröffentlichen. Soziale Gerechtigkeit bei Rekrutierung und Vermittlung soll durch Transparenz unterstützt werden, z. B. mit mehrsprachigen Informationen über die Arbeitsmärkte in Europa, nationale Arbeitsregelungen und soziale Rahmenbedingungen wie durchschnittliche Entgelte.
Die BA arbeitet dabei eng mit allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zusammen.
Zurzeit sind auf dem EURES-Portal 3 Millionen offene Stellen, 4.000 Unternehmen und 800 000 Arbeitsuchende registriert.
Mehr als 200 EURES-Akteure innerhalb der BA ermöglichen es, Informationen, Beratung, Vermittlung und Rekrutierung in Deutschland und dem europäischen Arbeitsmarkt für EU-Bürger*innen zugänglich zu machen und damit einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit zu leisten.

EURES Mobilitätsportal mit Jobbörse online: https://ec.europa.eu/eures/public/index_de

Hintergrund:

Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883 / 2004 koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zusätzlich hierzu hat die Europäische Kommission das Netzwerk des Europäischen Arbeitsmarktservices (EURES) in den 1990er Jahren aufgebaut, welches heute Teil der European Labour Authority (Europäische Arbeitsmarktbehörde) ist. Die Bundesagentur für Arbeit ist Mitglied dieses Netzwerkes gemeinsam mit 14 weiteren EURES-Partnern und EURES-Mitgliedern in Deutschland. Europaweit ist das EURES-Netzwerk organisiert über Nationale Koordinierungsbüros und über 1000 EURES-Berater, die Kundinnen und Kunden die passenden Dienstleistungen anbieten, um chancengleich eine Stelle oder Personal auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu finden.

Bundesagentur für Arbeit
18.02.2022

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Speyer/Schifferstadt: Stadtwerke planen Geothermieprojekt

Potenzielle Standorte erst nach Auswertung der geologischen Daten

Die beiden rheinland-pfälzischen Energieunternehmen Stadtwerke Speyer GmbH und Stadtwerke Schifferstadt kooperieren erneut und planen das Geothermieprojekt „Rhein-Pfalz“. Sie wollen damit die Potenziale der Erdwärme in der Region nutzen und die gemeinsamen Klimaziele einer regenerativen Wärme- und Stromerzeugung erreichen.

Schon viele Projekte rund um Energie und Klimaschutz haben die Partnerunternehmen zusammen auf den Weg gebracht. Mit dem weiteren „Baustein“ Geothermie – Erdwärme – beabsichtigen sie, die Energiewende durch eine nachhaltige, möglichst CO2-neutrale Energieversorgung voranzubringen und Anlagen zur Einspeisung der Erdwärme in ein Fernwärmeverbundnetz zu bauen und zu betreiben. Auf fossile Energieträger als Brennstoff soll dabei verzichtet werden (Dekarbonisierung der Energiegewinnung). Gerade als heimische Energiequelle kann die Geothermie zur Importunabhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdgas und Erdöl beitragen.   

Die guten Voraussetzungen des Oberrheingrabens zur alternativen Energiegewinnung von Wärme und Strom möchten die Stadtwerke Speyer und die Stadtwerke Schifferstadt bei ihrem Erdwärme-Projekt erkunden. Die Energie ist rund um die Uhr verfügbar und wird dabei aus heißen Thermalwasserreservoirs in tiefen Erd- und Gesteinsschichten gewonnen. Je tiefer man in die Erde eindringt, desto wärmer wird es. Als Richtwert gilt, dass die Temperatur in Mitteleuropa pro 100 Meter um drei Grad Celsius steigt. Im Oberrheingraben liegen die Temperaturen sogar höher – in der Vorderpfalz kann mit Temperaturen von über vier Grad pro 100 Meter Tiefe gerechnet werden. Mithilfe von geothermischen Anlagen wird das Thermalwasser gefördert und die enthaltene Wärmeenergie in Strom umgewandelt und für die Wärmeversorgung genutzt.

Nach umfangreichen Prüfungen erteilte das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) den beiden Stadtwerken eine Aufsuchungserlaubnis. Das Aufsuchungsfeld „Rhein-Pfalz“ hat eine Fläche von etwa 150 Quadratkilometern und umfasst Gebiete der kreisfreien Stadt Speyer, der kreisangehörigen Stadt Schifferstadt sowie des Landkreises Rhein-Pfalz bis zum angrenzenden Landkreis Bad Dürkheim.

Um bestehende seismische Daten zur Ermittlung des Untergrundes zu begutachten, wurde ein Fachunternehmen beauftragt. Aktuell wird geprüft, ob geologische Daten auch von anderen Firmen zugekauft werden können, die für einen Großteil des Feldes bereits vorliegen.   

Darauf aufbauend planen die Partnerunternehmen mit Geologen und Geophysikern die weitere Exploration und entscheiden, ob zusätzlich eigene Datenerhebungen durch Messungen durchgeführt werden müssen. Erst nach den gesamten Auswertungen sind potenzielle Standorte für eine Geothermieanlage zu ermitteln. Für die eigentliche Erschließung der Erdwärmequellen sind dann gesonderte Genehmigungsverfahren erforderlich.

Das Einbeziehen der Bürgerinnen und Bürgern sowie der beteiligten Kommunen ist beiden Unternehmen sehr wichtig. Sie werden dabei von der unabhängigen Stiftung Risiko-Dialog aus der Schweiz begleitet, die Erfahrungen in verschiedenen Geothermieprojekten vorweisen kann, selbst aber keine Position zur Geothermie vertritt.   

Im Mai sind zwei öffentliche Veranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger geplant, bei denen der Dialog und Austausch auf Augenhöhe im Mittelpunkt steht:

  • 09.05.2022, 19 Uhr, Stage-Center, Hasenpfühlerweide 2, 67346 Speyer
  • 24.05.2022, 19 Uhr, Paul-von-Denis-Schulzentrum (Aula der Realschule Plus), Neustückweg 2, 67105 Schifferstadt

Weitere Informationen:

www.stadtwerke-speyer.de/geothermie
www.sw-schifferstadt.de/Aktuelles/Geothermie

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: GeoBasis-DE
04.04.2022

SWS-Umweltpreis: 15.950 Euro für fünf Projekte

Ehrenwerter Einsatz für Klimaschutz in Speyer

Die Umwelt-Stiftung der SWS fördert Projekte und Bildungsmaßnahmen rund um den Klimaschutz.
Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock

Gleich fünf Projekte werden von der Stiftung der Stadtwerke Speyer (SWS) für erneuerbare Energien und Umwelt in diesem Jahr gefördert. 15.950 Euro aus dem ausgelobten Umweltpreis verteilen sich nach der Entscheidung des Stiftungsrates auf die Siedlungsschule Speyer, den Stadtteilverein Speyer-West in Kooperation mit dem Hans-Purrmann-Gymnasium, den Verein der Freunde und Förderer der Rucksackschule gemeinsam mit dem Edith-Stein-Gymnasium, den Miteinander e.V. und die Initiative Junge Menschen im Aufwind (JuMa).

Aus insgesamt 14 Anträgen wurden die Preisträger*innen ausgewählt. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, gleichzeitig Stiftungsratsvorsitzende, freute sich über die tolle Resonanz auf die Ausschreibung des Umweltpreises. „Diese beweist, dass die Thematik des Klima- und Umweltschutzes in unserer Stadt nicht nur angekommen ist, sondern auch zukunftsorientiert gearbeitet wird“, hob sie hervor. SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring machte deutlich: „Der Umweltpreis soll ein Anreiz für die Menschen im Netzgebiet sein, sich weiterhin und intensiver mit dem Klimawandel auseinanderzusetzen, neue Ideen zu entwickeln und diese praktisch umzusetzen.“

Mit 6.200 Euro wird JuMa unterstützt. Straffällig gewordene Menschen bekommen dort die Chance, durch gemeinnützige Arbeit etwas zum Allgemeinwohl beizutragen. Im konkreten Fall werden in Speyer-Nord Zigarettenkippen gesammelt. Diese werden später recycelt und zu Taschenaschenbechern umfunktioniert.

4.450 Euro kann der Miteinander e.V. Aussiedler Netzwerk dank der Stiftung in sein Projekt „Kinder entdecken Nachhaltigkeit“ stecken. Workshops zu den Themen erneuerbare Energien und deren elektronische Umsetzung sowie zum Klimawandel soll es geben. Dafür werden Experimentierkästen und Roboterbausätze angeschafft. Schon im laufenden Frühjahr soll die Umsetzung des Projekts beginnen.

Unter dem Motto „Vogelhochzeit“ soll sich auf dem Speyerer Friedhof etwas tun. Initiatoren sind der Verein der Freunde und Förderer der Rucksackschule Speyer in Zusammenarbeit mit dem Edith-Stein-Gymnasium. Geplant ist, die biologische Vielfalt durch das Anbringen von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse zu verbessern. Gleichzeitig steht das Projekt für besonderen Einsatz in der Umweltbildung, was mit 3.000 Euro von der Stiftung belohnt wird.

Um das Thema Aufklärung in Umweltfragen geht es dem Stadtteilverein Speyer-West. Der Fokus liegt auf Jugendlichen, die sich mit den Bereichen Abfall und Umwelt auseinandersetzen wollen. Dazu animieren sollen Schautafeln, die im Woogbachtal und auf dem Gelände des Hans-Purrmann-Gymnasiums im Frühjahr noch aufgestellt werden. Schüler*innen des Gymnasiums werden bei der Umsetzung der mit 1.500 Euro geförderten Tafeln unterstützen.

Weitere 800 Euro werden den Klassen 3a und b der Siedlungsschule Speyer zuteil. Sie werden sich den Auswirkungen des Klimawandels widmen und auch Maßnahmen dagegen entwickeln. Die Erkenntnisse sollen zum einen in einer Schulausstellung, zum anderen für alle öffentlich sichtbar durch Plakate in der Innenstadt weitergetragen werden.

Bewerbungen für den Umweltpreis 2023 können schon jetzt inklusive einer kurzen Beschreibung der Organisation und des Projekts (Situation, Idee, zeitlicher Ablauf und Kosten) abgegeben werden: Stadtwerke Speyer GmbH, Georg-Peter-Süß-Straße 2. 67346 Speyer, oder per E-Mail an engagement@stadtwerke-speyer.de, Stichwort: SWS – Stiftung Umwelt. Die Projekte müssen in den Jahren 2023/24 umgesetzt werden.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock
21.03.2022

„Wir müssen alle Flächen nutzen“

SWS investieren in Speyer-Nord in Solarenergie

Die Stadtwerke Speyer (SWS) arbeiten weiter an den Klimazielen für die Domstadt. Aktuell zeigt sich das an der Ausstattung des neuen Handelsstandortes an der Schifferstadter Straße mit einer großflächigen Photovoltaik-Anlage. Die Gesamtleistung beträgt 460 Kilowatt. 299 Tonnen Kohlendioxid werden jährlich durch die Erzeugung vor Solarstrom eingespart, der von den Mietern direkt zum Eigenverbrauch genutzt werden kann. Der Überschuss soll als Regionalstrom für interessierte Bürger*innen zur Verfügung stehen. Anfang März soll die Anlage ans Netz gehen.   

Erfreut über die großflächige Anlage äußert sich SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring: „Die Solarenergie bietet mit Abstand das größte Potenzial für erneuerbare Energien in der Stadt.“ Sie sei zuverlässig, wirtschaftlich attraktiv und komplett CO2-frei. Seine Forderung lautet daher: „Wir müssen die Solarenergie noch viel konsequenter einsetzen und alle zur Verfügung stehenden Flächen dafür nutzen.“

Die SWS übernahmen die Errichtung der Photovoltaikanlage auf dem neuen Handelsgebäude an der Schifferstadter Straße. 1.226 Module mit jeweils einer Leistung von 375 Watt – ausgerichtet nach Ost und West – produzieren insgesamt 437.000 Kilowattstunden Sonnenstrom im Jahr. Umgerechnet bedeutet das: 145 Einfamilienhäuser könnten damit versorgt werden.

„Der produzierte Strom kann direkt an die ansässigen Mieter geliefert werden“, sagt Mathias Reinhart, Teamleiter für Erneuerbare Energien bei den SWS. „Da der so genannte Direktstrom nicht das öffentliche Netz durchläuft, entfallen die Entgelte für die Netznutzung“, erklärt er. Das sei ein wesentlicher Faktor für die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Abgesehen davon, dass der Strom vom Dach effizient und nachhaltig produziert werde, sei die Form der Energiegewinnung günstiger als die herkömmliche Stromlieferung aus dem Netz.

Im Zusammenhang mit der Einrichtung der Photovoltaikanlage weist Mathias Reinhart auf zwei öffentliche Schnellladestationen hin, die auf dem neuen Parkplatz des Handelsstandorts entstehen sollen. Aufgrund der aktuellen Lieferzeiten geht er von einer Inbetriebnahme im August, spätestens September dieses Jahres aus. „Alle E-Fahrzeuge können dann mit dem Sonnenstrom der Solaranlage laden“, informiert Mathias Reinhart. Die Stationen haben eine Leistung von je 50 Kilowatt. Auch an Zeiten, in denen die Sonnenenergie einmal nicht ausreicht, ist gedacht. „Dann“, so der SWS-Fachmann, „wird der Strom über das öffentliche Versorgungsnetz bezogen.“ Das gelte nicht nur für die Ladestationen, sondern natürlich auch für die Mieter im Gebäude. Der nicht unmittelbar vor Ort verbrauchte Strom soll in den Pool von regenerativen Erzeugungsanlagen der SWS aufgenommen werden. Daraus können interessierte Bürger*innen grünen Strom direkt aus der Region beziehen.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Emondo
24.02.2022

Sparkasse Vorderpfalz

Bewerber für den Kulturförderpreis der Sparkassenstiftung gesucht

Die „Kulturstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz“ ist eine von fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz. Interessenten können sich um den Kulturförderpreis 2022 bewerben.

Ab sofort können sich Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/kulturfoerderpreis um den Kulturförderpreis der „Kulturstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz“ bewerben. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert und wird jährlich für eine besondere Leistung im kulturellen Bereich vergeben, die im Rhein-Pfalz-Kreis erbracht wurde. Nach Angaben der Stiftung zählen hierzu insbesondere die Bereiche der bildenden und darstellenden Kunst, der Literatur, der Musik sowie der Denkmal- und Heimatpflege. Über die Vergabe des Preises entscheidet das Kuratorium der Stiftung.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Sparkassenstiftung betont: „Durch die jährliche Vergabe unseres Kulturförderpreises werden Initiativen, die aus der Vielzahl der ehrenamtlichen kulturellen Leistungen im Rhein-Pfalz-Kreis besonders herausragen, gewürdigt und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Vorschläge und Bewerbungen nimmt die Sparkassenstiftung unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/kulturfoerderpreis bis zum 31. August 2022 entgegen“.

Sparkasse Vorderpfalz
22.03.2022

PS-Sparer der Sparkasse Vorderpfalz vom Glück verwöhnt

Glück gehabt: Vier Hauptgewinne in Höhe von insgesamt 60.000 Euro und drei MINI Cooper SE gehen an Sparkassenkunden aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis.
Foto Klaus Venus

Vier Hauptgewinne in Höhe von insgesamt 60.000 Euro und drei MINI Cooper SE gehen an Sparkassenkunden aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis.

Glücksgöttin Fortuna hat ihr Füllhorn überschwänglich bei den PS-Sparern der Sparkasse Vorderpfalz ausgeschüttet. Über einen wahren Geldsegen aus der März-Sonderauslosung können sich vier Sparkassenkunden mit Hauptgewinnen von zwei Mal 25.000 Euro und zwei Mal 5.000 Euro freuen. Zudem wurden drei MINI Cooper SE an PS-Sparer der Sparkasse Vorderpfalz verlost.

Um gewinnen zu können benötigt man ein PS-Los, das es in allen Geschäftsstellen der Sparkasse Vorderpfalz zum Preis von 5 Euro zu kaufen gibt. Vier Euro wandern auf ein Sparkonto und ein Euro beträgt der Einsatz für die Auslosung mit monatlichen Gewinnen bis zu 25.000 Euro und einem Auto. Es profitieren aber nicht nur die Gewinner der monatlichen PS-Auslosungen, denn ein Teil des Los-Einsatzes fließt wieder in die Region zurück, als Spenden an Vereine und gemeinnützige Organisationen. Weitere Informationen gibt es unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/pslose. Dort können auch PS-Lose Online gekauft werden.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto Klaus Venus
29.03.2022

70 Jahre WoP: Kleine Prämie – große Wirkung

Polychronis Michailidis, Leiter Bausparen und Versicherungen der Sparkasse Vorderpfalz: „Ein Bausparvertrag unterstützt nicht nur beim staatlich geförderten Sparen, sondern garantiert auch sichere Darlehenszinsen bei der späteren Finanzierung der eigenen vier Wände“.

Unter Konrad Adenauer wurde sie eingeführt – bis heute ist sie eine Institution für deutsche Sparerinnen und Sparer: Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) hilft der Staat jenen, die Geld für ein eigenes Zuhause zurücklegen. „Am 17. März dieses Jahres feierte die Prämie ihren 70sten Geburtstag. Doch die Grundidee ist zeitlos und heute notwendiger denn je: Die Förderung signalisiert, dass es bereits mit kleinem Einkommen gelingen kann, Vermögen aufzubauen – und sie hilft dabei auch ganz konkret“, informiert Polychronis Michailidis, Leiter Bausparen und Versicherungen der Sparkasse Vorderpfalz.

Sprungkraft für die Eigenkapitalhürde

Trotz ihres relativ geringen Volumens motiviert die Prämie vor allem junge Menschen, regelmäßig und vor allem langfristig ein paar Euro beiseite zu legen. Das ist wichtig: insbesondere mit Blick auf eine eigene Immobilie. Denn etwa 75 Prozent der Menschen wünschen sich Wohneigentum, nur rund 45 Prozent leben in den eigenen vier Wänden. Das Forschungsinstitut empirica hat festgestellt, dass der Grund für diese Diskrepanz in den meisten Fällen nicht am zu geringen Einkommen liegt, sondern am fehlenden Eigenkapital. Polychronis Michailidis erläutert: „Während die monatliche Rate einer Finanzierung dank noch vergleichsweise niedriger Zinsen oftmals gut darstellbar ist, wird das Eigenkapital zunehmend zur Hürde. Umso wichtiger ist es, dass die Wohnungsbauprämie seit 2021 deutlich verbessert wurde. Das trägt dazu bei, die Eigenkapitalbasis künftiger Wohneigentümer zu erhöhen.“

Das passende Spar-Instrument

Ein Bausparvertrag unterstützt nicht nur beim staatlich geförderten Sparen, sondern garantiert auch sichere Darlehenszinsen bei der späteren Finanzierung der eigenen vier Wände. „Wer diesen Schritt geschafft hat, ist fortan beim Wohnen sein eigener Herr und hat gleichzeitig wesentliche Weichen für die Zukunft gestellt“, so LBS-Experte Michailidis. Denn Wohneigentümer sparen mehr. Das liegt am konsequenten Sparprozess vor dem Immobilienerwerb sowie den regelmäßigen Tilgungsleistungen während der Finanzierung. Hinzu kommt: Die meisten Immobilienbesitzer behalten dieses gelernte disziplinierte Sparverhalten auch dann noch bei, wenn die Immobilie bereits abbezahlt ist. So zeigt eine Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes durch empirica: Im Alter zwischen 50 und 59 Jahren verfügten Wohneigentümer mit einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 1.700 und 2.300 Euro durchschnittlich über ein Nettovermögen von rund 190.000 Euro – das ist gut das Fünffache gleichaltriger Mieterhaushalte aus derselben Einkommensgruppe. Diese kamen abzüglich ihrer Schulden lediglich auf ein Vermögen von knapp 36.000 Euro.

Gut zu wissen

Auch viele Haushalte mit einem höheren Bruttoeinkommen können von der Wohnungsbauprämie profitieren, denn um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, werden mehrere Posten vom Bruttoeinkommen abgezogen. Dazu zählen etwa bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen oder auch Kinderfreibeträge. Aufschluss über die Höhe des zu versteuernden Einkommens gibt der letzte Steuerbescheid. Berechnungsbeispiele gibt es im Internet unter www.lbs.de/wop.

Sparkasse Vorderpfalz
22.03.2022

Sparkassenstiftung erweitert Förderzweck

Die Kuratoriumsvorsitzende Ilona Volk betont, dass die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Schifferstadt seit 28 Jahren einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Schifferstadt leistet.

Schifferstadt – Die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Schifferstadt hat den Förderzweck ihrer Satzung erweitert. Ab sofort wird sie auch die Bereiche Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe unterstützen.

Sparkassenstiftung engagiert sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ilona Volk, Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung, betont: „Die Sparkassenstiftung leistet seit ihrer staatlichen Anerkennung am 7. März 1994 einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Schifferstadt. Sie unterstützt die breite Vielfalt bürgerschaftlichen Engagements. Gefördert werden die Bereiche Kunst und Kultur, Heimatpflege und Heimatkunde, Sport, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz sowie die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Ich freue mich sehr, dass wir mit der Erweiterung der Satzung, künftig auch die Bereiche Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe in Schifferstadt unterstützen werden“.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Sparkassenstiftung, informiert: „Wir unterstützen Vorhaben in Schifferstadt, die möglichst vielen zugute kommen. Meine Empfehlung: Bewerben Sie sich mit ihrem Projektvorhaben bei unserer Sparkassenstiftung. In vielen Fällen können wir helfen“.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Stiftung, informiert: „Eine Gesellschaft, die zusammenhält und an der wir alle teilhaben können: Dafür steht die Sparkasse Vorderpfalz. Und dafür stehen auch unsere Stiftung in Schifferstadt. Insbesondere auch in der Corona-Pandemie bleibt die Sparkassenstiftung mit ihrer finanziellen Unterstützung weiterhin ein verlässlicher Partner und Förderer in Schifferstadt. Wir unterstützen Vorhaben, die möglichst vielen zugute kommen. Meine Empfehlung: Bewerben Sie sich mit ihrem Projektvorhaben bei unserer Sparkassenstiftung. In vielen Fällen können wir helfen“.

Förderanfragen können an die Sparkassenstiftung gestellt werden

Alle Vereine und Initiativen aus Schifferstadt haben die Chance auf Förderung ihrer Vorhaben und Projekte. Förderanfragen können auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen gestellt werden. Auch Vereine und Vorhaben, die nicht so häufig im Rampenlicht stehen, können sich mit ihren Projekten um eine Förderung bewerben. Das Kuratorium wird in seiner nächsten Sitzung entscheiden, welche Projekte im Sinne der Stiftung gefördert werden.

Sparkasse Vorderpfalz
14.03.2022

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Viele der 490 Baubeschäftigten in Speyer betroffen

Auf dem heimischen Bau steht es Spitz auf Knopf: Keine Maxileistung für Minilohn

Appell an heimische Bauunternehmen: „Branchenmindestlohn bis Freitag retten“

Die Preise im Supermarkt ziehen an – und auch der Mindestlohn auf dem Bau soll steigen: Ab Mai könnten viele der rund 490 Baubeschäftigten in Speyer mindestens 13,45 Euro pro Stunde verdienen – sie bekämen dann einen um 60 Cent höheren Branchenmindestlohn. Doch genau das droht jetzt an den Arbeitgebern zu scheitern. „Dann würde der Stundenlohn von Bauhelfern, Maurern, Zimmerern und Co. abstürzen – auf 9,82 Euro. Das wäre der unterste Lohnsockel, der überhaupt zulässig ist: der gesetzliche Mindestlohn“, sagt Rüdiger Wunderlich vom Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz der Industriegewerkschaft BAU.

Der Bau warte auf ein „Ja“ der Arbeitgeber zum Branchenmindestlohn. Dazu müssten Bauindustrie und Bauhandwerk bis kommenden Freitag [Hinweis f.d. Red.: 8. April] dem Beispiel der Gewerkschaft folgen und einen Schlichterspruch zum eigenen Mindestlohn für den Bau annehmen. „Es steht Spitz auf Knopf. Der Countdown läuft“, so Rüdiger Wunderlich. Der Bezirksvorsitzende ruft die Bauunternehmen in Speyer auf, ihren Arbeitgeberverbänden „das eindeutige Signal zu geben, den Branchenmindestlohn auf dem Bau zu retten“. Andernfalls werde es auf den Baustellen eine „regelrechte Abwanderungswelle“ geben. „Kein Mensch stellt sich bei Wind und Wetter hin und schuftet körperlich hart, um lediglich den gesetzlichen Mindestlohn und damit an der untersten Lohnkante zu verdienen: Minilohn für Maxileistung – das passt nicht. Schon gar nicht bei einer Inflation, die enorm anziehe und die Preise weiter steigen lasse“, sagt Wunderlich.

Der Bau in Speyer habe volle Auftragsbücher: Für den Neubau von Wohnungen, für Energiespar-Sanierungen und für seniorengerechte Modernisierungen suchten Unternehmen schon heute händeringend Leute. Es sei ein offenes Geheimnis, dass die Branche auf Zuwanderung dringend angewiesen sei. Der Ruf nach Fachkräften aus dem Ausland werde immer lauter. „Was die Manpower angeht, steht hier eine ganze Branche mit dem Rücken zur Wand. Sollte der Bau-Mindestlohn jetzt an den Arbeitgebern scheitern, dann scheitern auch viele Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in Speyer. Nämlich genau die, bei denen Bauarbeiter nur den Mindestlohn und nicht den fairen und deutlich höheren Tariflohn bekommen“, so Rüdiger Wunderlich. Vor allem sei der Baumindestlohn auch ein Garant für den fairen Wettbewerb der Branche.

Mit seinem Schlichterspruch zum Branchenmindestlohn habe der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, dem Bau bei der Lohnuntergrenze eine Perspektive gegeben. Er hat vorgeschlagen, den generellen Bau-Mindestlohn nicht nur ab diesem Mai, sondern auch im nächsten und übernächsten Jahr um jeweils 60 Cent zu erhöhen. Der Mindestlohn für Facharbeiter in Speyer soll, so schlägt der Schlichter vor, bis zum Ende dieses Jahres bei 15,70 Euro liegen und dann als feste Position im Tarifpaket verhandelt werden – also regulär mit den Löhnen auf dem Bau steigen.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
05.04.2022

Gewerkschafter vertritt Interessen von 1.100 Beschäftigten in der Stadt

Rüdiger Wunderlich als Chef der IG BAU in Speyer wiedergewählt

IG BAU-Bezirksvorsitzender wiedergewählt: Rüdiger Wunderlich ist als Chef des Bezirksverbands Rheinhessen-Vorderpfalz der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt für vier weitere Jahre im Amt bestätigt worden. Damit bleibt der 54-Jährige Interessenvertreter für Bauarbeiter, Reinigungskräfte und Beschäftigte aus der Land- und Forstwirtschaft auch in Speyer. Nach Angaben der Arbeitsagentur arbeiten in den Branchen der IG BAU in der Stadt aktuell rund 1.100 Menschen – 490 von ihnen im Bauhauptgewerbe und 550 in der Gebäudereinigung.

Rüdiger Wunderlich ist gelernter Isolierer und Industriemeister. Seit fast 40 Jahren ist der gebürtige Frankenthaler gewerkschaftlich in der Region aktiv, seit 2017 als IG BAU-Bezirksvorsitzender. Als frisch gewählter Betriebsrat kümmert er sich um die Belange der Beschäftigten bei der Ludwigshafener G+H Industrie Service GmbH. Ehrenamtlich engagiert sich Wunderlich als Richter am Arbeitsgericht Ludwigshafen sowie am Sozialgericht Speyer. Außerdem ist er Mitglied im Verwaltungs- und Kündigungsausschuss der Arbeitsagentur in Ludwigshafen.

„Ob auf der Baustelle, in der Reinigungsfirma oder im Malerbetrieb – den Beschäftigten sollten die Entwicklungen in ihrem Beruf und an ihrem Arbeitsplatz nicht egal sein“, sagt Wunderlich. Bessere Löhne und Arbeitsbedingungen fielen aber nicht vom Himmel. Der Gewerkschafter appelliert an die Beschäftigten, sich gemeinsam mit der IG BAU für die eigenen Belange einzusetzen. Das Handwerk in der Region sei in den nächsten Jahren auf Tausende zusätzliche Kräfte angewiesen. Fachleute sollten deshalb auf einer tariflichen Bezahlung bestehen, rät Wunderlich. Wer zu wenig verdiene, solle sich an die Gewerkschaft vor Ort wenden.

Beschäftigte müssten darüber hinaus stärker mitentscheiden, wie ihr Job in Zukunft aussehe. Ein „Riesen-Thema“ sei hier die Weiterbildung. „Viele Branchen stehen vor einem enormen Umbruch. Ob es um die klimagerechte Sanierung von Altbauten, den Waldumbau im Forst oder die Digitalisierung in der Baubranche geht – wichtig ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch zusätzliches Know-how für die Zukunft fit zu machen“, so Wunderlich. Neue Trends und Technologien müssten den Beschäftigten zugutekommen, statt Jobs zu gefährden. Beim Wandel der Arbeitswelt sei es unverzichtbar, dass Gewerkschaften und Betriebsräte ein entscheidendes Wort mitredeten, betont der IG BAU-Bezirksvorsitzende.

Außerdem kündigt Wunderlich an, sich in politische Debatten einzumischen: „Viele Vorhaben der Berliner Ampel-Koalition haben direkte Auswirkungen in unserer Region – von der Wohnungsbau-Offensive über die Umgestaltung der Agrarwirtschaft bis hin zur gesetzlichen Rente. Bei all diesen Themen wird sich die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz einbringen und dabei auch der Kommunal- und Landespolitik auf die Finger schauen.“

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
22.03.2022

500 Bau-Beschäftigte – Gewerkschaft: „Viele verdienen zu wenig“

Bauarbeiter in Speyer: Lohn-Check, notfalls Firmenwechsel

Wer auf dem Bau arbeitet, hat auch in Pandemie-Zeiten alle Hände voll zu tun. Doch nach Beobachtung der IG BAU sind viele Beschäftigte deutlich unterbezahlt. Sie sollten daher einen Lohn-Check machen und notfalls den Arbeitgeber wechseln.

Maurer & Co. oft unterbezahlt: Die rund 500 Bau-Beschäftigten in Speyer können sich über fehlende Arbeit nicht beschweren. Doch viele von ihnen verdienen deutlich weniger, als ihnen zusteht. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin – und ruft die Bauarbeiter dazu auf, im Zweifelsfall die Firma zu wechseln. „Der Bau boomt – auch in der Pandemie. Die Betriebe suchen händeringend Fachleute. Es kann nicht sein, dass in dieser Situation viele Beschäftigte um einen angemessenen Lohn gebracht werden“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Wer mit einer dreijährigen Ausbildung als Spezialbaufacharbeiter arbeite, müsse aktuell auf einen Stundenlohn von 21,58 Euro kommen. Carsten Burckhardt vom Bundesvorstand der IG BAU, der die Tarifverhandlungen für die Gewerkschaft geführt hat, ruft jetzt zum Lohn-Check auf: „Jeder, der weniger verdient, sollte seinem Chef Bescheid sagen und sich nicht länger unter Wert verkaufen. Im Klartext heißt das dann auch: den Betrieb wechseln.“

Nach Informationen der Gewerkschaft liegt der Durchschnittsverdienst von Bauarbeitern in Rheinland-Pfalz aktuell bei 17,61 Euro pro Stunde – 3,97 Euro weniger als der Tariflohn. „Rein rechnerisch gehen einem gelernten Straßenbauer oder Zimmerer damit pro Jahr rund 8.200 Euro durch die Lappen“, betont Wunderlich. Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz weist darauf hin, dass jeder Anspruch auf die tarifliche Bezahlung hat, der in der Gewerkschaft ist und dessen Betrieb dem Arbeitgeberverband im Bauhandwerk oder in der Bauindustrie angehört.

Infos und Tipps zum fairen Lohn und zum Jobwechsel gibt es bei der IG BAU vor Ort unter: 06 21 – 68 59 99 – 0 und ludwigshafen@igbau.de. Ebenso im Internet: www.igbau.de/Bauhauptgewerbe.de

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
16.03.2022

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Pfalz

Beschäftigte im Gastgewerbe besonders betroffen

In der Pandemie 480 Minijobs in Speyer verloren gegangen

Gewerkschaft NGG warnt: „Geplante 520-Euro-Jobs sind nicht krisenfest“

Wenn Corona den Job kostet: In der Pandemie ist die Zahl der Minijobs in Speyer deutlich zurückgegangen. Mitte vergangenen Jahres gab es in der Stadt rund 5.900 Stellen auf 450-Euro-Basis – das sind 480 weniger als zwei Jahre zuvor (minus 8 Prozent). Besonders betroffen ist das Gastgewerbe: Hier gingen im selben Zeitraum 240 Minijobs verloren – ein Einbruch von 25 Prozent. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG beruft sich hierbei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

„450-Euro-Kräfte zählen zu den Hauptverlierern der Pandemie. Von der Küchenhilfe im Restaurant bis zur Verkäuferin an der Bäckereitheke – viele Minijobber leben in ständiger Angst, gekündigt zu werden. Dabei haben sie weder Anspruch auf das Arbeitslosen- noch auf das Kurzarbeitergeld“, kritisiert Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz. Der Gewerkschafter warnt davor, dass künftig noch mehr Menschen in solche unsicheren Jobs abrutschen könnten und damit zu prekären Bedingungen arbeiten müssten. „Wenn die Bundesregierung die Verdienstgrenze bei den Minijobs anhebt, dann dürfte das viele reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Für die Betroffenen, zu einem Großteil Frauen, wird das zur Karrierefalle. Und spätestens im Alter ist Armut vorprogrammiert“, so Winkow.

Nach den Plänen der Berliner Ampel-Koalition sollen Minijobber künftig 520 statt wie bislang 450 Euro im Monat verdienen können – ohne dafür beispielsweise automatisch arbeitslosenversichert zu sein. Den entsprechenden Gesetzentwurf, über den der Bundestag noch im Frühjahr beraten wird, kritisiert die Gewerkschaft scharf: „Die Politik baut prekäre und krisenanfällige Stellen weiter aus, statt sie einzudämmen. Das ist ein Irrweg – gerade nach den Erfahrungen mit Corona. Viele Minijobber haben bei der Kurzarbeit in die Röhre geguckt oder ihre Stelle verloren.“

Die NGG verweist auf den Koalitionsvertrag. Darin schreiben SPD, Grüne und FDP, es müsse verhindert werden, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle werden“. Die Gewerkschaft ruft deshalb die heimischen Bundestagsabgeordneten der Ampel-Koalition dazu auf, sich an dieses Versprechen zu halten und „das Gesetz auf solide Füße zu stellen“. Abhilfe könne langfristig allerdings nur eine grundlegende Reform schaffen: Für Minijobs müsse bereits ab dem ersten Euro die Sozialversicherungspflicht gelten. Erst wenn Sozialabgaben, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt würden, könnten Beschäftigte wirksam geschützt werden.

Nach Einschätzung von NGG-Regionalchef Holger Winkow hätte dies positive Effekte vor Ort: „Die Abschaffung der Sonderregelungen für Minijobs würde dabei helfen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen. In Speyer klagen vor allem Hoteliers und Wirte, kein Personal mehr zu finden. Aber Fachleute gewinnt man nicht, indem man kaum abgesicherte Stellen mit wenigen Wochenstunden bietet, sondern reguläre Arbeitsverträge mit Perspektive und sozialem Netz. Davon würden am Ende alle profitieren – die Beschäftigten, die Betriebe und durch höhere Einnahmen auch der Staat und die Sozialversicherungen.“

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Pfalz
21.03.2022

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.

Welche Regelungen gibt es bei der Gartennutzung in Mietobjekten?

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Ein Garten zählt bei einem angemieteten Einfamilienhaus in der Regel zum Mietobjekt, nur in Ausnahmen gibt es zwischen Vermieter und Mieter abweichende vertragliche Vereinbarungen. Die Rechtslage zur Gartennutzung in Mehrfamilienhäusern ist etwas komplizierter: Ein Mieter darf den Hausgarten nutzen, wenn dieser laut Mietvertrag ausdrücklich mit der Wohnung mitvermietet wird oder allen Mietern als Gemeinschaftsfläche zur Verfügung steht. Es gibt kein automatisches Gewohnheitsrecht, wonach ausschließlich der Mieter einer Erdgeschosswohnung den Hausgarten nutzen darf. Zudem haben einzelne Mieter nicht das Recht, einen Teil des Gartens für sich zu beanspruchen oder etwa einzuzäunen.

Axel Ewen, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz VDIV-RPS): „Der Eigentümer kann über die Hausordnung oder den Mietvertrag Vorgaben über die erlaubte Art der Nutzung machen. Für die Organisation der Gartenpflege ist er grundsätzlich erst einmal selbst verantwortlich. Er kann anfallende Kosten, etwa durch den Hausmeister, jedoch als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.“

Dies ist aber nur möglich, wenn die Flächen von diesen auch genutzt werden dürfen. Bei der Vermietung an eine einzelne Mietpartei kann der Vermieter die Gartenpflege auf diesen Mieter übertragen, allerdings darf er nicht vorschreiben, wann und wie die Gartenpflege zu erfolgen hat. Während der Mieterdauer ist der Mieter nur für die Übernahme einfacher Arbeiten (z.B. Gießen, Laubkehren) verpflichtet, der Grünschnitt von hohen Bäumen und Büschen zählt nicht dazu.

Trotzdem gilt: Mieter dürfen einen Garten nicht verwildern lassen. Bei der Gartengestaltung werden Mietern kaum Grenzen gesetzt. Sie können Blumen pflanzen, Pflanzkübel, Sandkästen oder Schaukeln aufstellen. Ohne Erlaubnis des Vermieters dürfen im Gartenbereich keine größeren baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Hierzu zählen unter anderem das Anlegen eines Gartenteiches, die Errichtung eines Gartenhauses oder Schuppens. 

Das Entfernen von Büschen und Bäumen ist ohne Einverständnis ebenfalls unzulässig, da dies nicht zur vertraglich vereinbarten Nutzung zählt. Ist die Gartennutzung allen Mietparteien gestattet, sollten darüber untereinander – zur Stärkung des Gemeinwohls – klare Absprachen getroffen werden. Geben Mietvertrag oder Hausordnung etwa kein Grillverbot vor, dürfen Bewohner den Garten grundsätzlich auch für gelegentliche Grillabende nutzen, solange keine weiteren Mietparteien belästigt werden. Axel Ewen: „Fühlen sich Personen durch Lärm, Rauch oder Grillgeruch gestört, können die Eigentümer bei der nächsten Eigentümerversammlung die Aufnahme eines Grillverbots in die Hausordnung vorschlagen, worüber die dann anwesenden Eigentümer zu entscheiden haben.“ 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
23.03.2022

Sperrmüll – Wie entsorgt man richtig?

Der VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Wer ärgert sich nicht über Anwohner, deren Sperrmüll tagelang das Straßenbild verunstaltet? Wohl die meisten von uns. Aber wie wird der sperrige Müll richtig beseitigt? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) informiert.

Das Thema Müllentsorgung wird je nach Satzung von Kommunen und Abfallunternehmen unterschiedlich behandelt. Allgemein zählen zum Sperrmüll Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht über die Mülltonne entsorgt werden können. Elektroschrott, umweltschädliche Stoffe (u.a. Batterien, PVC) oder Bauschutt werden aus Umweltgründen separat abgeholt. Bei Missachtung der Mülltrennung drohen überall hohe Bußgelder. Was genau zum Sperrmüll gehört und ab wann dieser zur Entsorgung an die Straße gestellt werden darf, hängt von den Kommunen oder Landkreisen ab. In vielen Regionen wird Sperrmüll oft nur noch nach Voranmeldung abgeholt. Es ist dann verboten, den Müll mehrere Tage vor den Terminen auf Straßen oder Gehwegen bereit zu stellen. Bei einem Abholtermin am Morgen ist es gestattet, den Müll dort am Vorabend zu platzieren; fallen diese Tage auf Sonn- oder Feiertage, ist selbst das in einigen Städten nicht erlaubt. Der Lageplatz an der Straße muss so gewählt sein, dass Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Autofahrer usw.) nur minimal eingeschränkt werden. U.a. ist auf Gehwegen ausreichend Platz freizuhalten, dass Personen mit Kinderwägen oder Rollstühlen die Stellen problemlos begehen können. In bestimmten Bereichen dürfen Vermieter auch ein Abstellverbot von Sperrmüll aussprechen, da sie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit verantwortlich sind. Frank Hennig, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS über die Kosten der Sperrmüllentsorgung: „Bei kostenpflichtiger Entsorgung können die Gebühren für die Sperrmüllabfuhr bei Mehrfamilienhäusern über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Sie sind als wiederkehrende Kosten der Müllbeseitigung umlagefähig.“

Viele Kommunen haben mittlerweile auch feste Sperrmüllsammelplätze eingerichtet. Hier wird der Müll nicht mehr abgeholt, sondern muss von den Bürgern beim kommunalen Sammelplatz abgegeben werden, wo er oft kostenfrei entsorgt wird. Achtung: Nicht alles was wie Sperrmüll aussieht, darf von Passanten für den Eigengebrauch einfach mitgenommen werden. In vielen Kommunen ist der sogenannte „Sperrmülltourismus“ verboten. Allerdings steht niemand in der Pflicht, seinen Müll rund um die Uhr zu bewachen, auch nicht im Fall, dass Nachbarn ihren Sperrmüll einfach dazustellen. Es dürfte dann allerdings schwierig sein, nachzuweisen, welche Gegenstände von einem selbst bzw. von umliegenden Bewohnern stammen. Streitfälle sind dann keine Seltenheit.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
01.03.2022

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im September 2021

Gute Entwicklung setzt sich fort

„Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiterhin positiv. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen kräftig ab. Die Beschäftigung und der Stellenbestand wachsen und liegen wieder über ihrem jeweiligen Vorkrisenniveau, gleichzeitig sinkt die Zahl der Kurzarbeiter deutlich.“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im September: -114.000 auf 2.465.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -382.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der Herbstbelebung hat sich die Zahl der Arbeitslosen im September 2021 gegenüber dem Vormonat verringert, und zwar um 114.000 auf 2.465.000. Saisonbereinigt hat sie um 30.000 abgenommen. Gegenüber dem September des vorigen Jahres ist sie um 382.000 geringer. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 5,4 Prozent, 0,8 Prozentpunkte niedriger als im September 2020. Aufgrund der Corona-Krise dürfte das Niveau der Arbeitslosigkeit noch um 232.000 Arbeitslose bzw. 0,5 Prozentpunkte bei der Arbeitslosenquote höher liegen. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote lag im August bei 3,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im September bei 3.233.000 Personen. Das waren 393.000 weniger als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. September für 70.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 927.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht damit weiter zurück. Im April 2020 hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bewegen sich weiter aufwärts. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im August 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 66.000 gestiegen. Mit 45,05 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 328.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juni auf Juli um 32.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Juli nach Hochrechnungen der BA um 481.000 auf 33,71 Millionen Beschäftigte gestiegen. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung erholt sich ebenfalls weiter von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Im Juli betrug ihre Zahl 7,20 Millionen. Saisonbereinigt bedeutet das einen spürbaren Anstieg von 57.000 gegenüber dem Vormonat.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuem Personal bleibt auch im September aufwärtsgerichtet. So waren 799.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 209.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 18.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im September 2021 um 1 Punkt auf 124 Punkte. Er liegt damit 30 Punkte über dem Wert von September 2020. Der BA-X übertrifft auch den Wert vom März 2020, also dem letzten Berichtsmonat, bevor die Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurden.

Geldleistungen

740.000 Personen erhielten im September 2021 Arbeitslosengeld, 353.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im September bei 3.734.000. Gegenüber September 2020 war dies ein Rückgang von 170.000 Personen. 6,8 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.
Weitere Informationen zu Auswirkungen der wirtschaftlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt finden Sie hier .

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Bundesagentur für Arbeit
30.09.2021

Stadtwerke Speyer / Bademaxx

Lichtgeschwindigkeit fürs Klassenzimmer

17 Schulen docken an Glasfasernetz an

Vor-Ort-Termin im Gymnasium am Kaiserdom: (v. l.) Stefanie Seiler, Monika Kabs, Andreas Heck (Stadt Speyer), Stefan Nitsche, Georg Weyrich, Wolfang Bühring (SWS), Hartmut Loos (Kaiserdom-Gymnasium)
Foto: Klaus Landry

Wie unverzichtbar ein stabiles und schnelles Internet geworden ist, hat die Corona-Pandemie mehr als deutlich gemacht. Aufgerüstet haben die Stadtwerke Speyer (SWS) deshalb und 17 Schulen in der Domstadt ans Glasfasernetz gebracht. Die Kompetenz der SWS auf dem Terrain wurde bei der Umsetzung genutzt. Die Investition des Energiedienstleisters lag bei 350.000 Euro.

Lichtgeschwindigkeit in Speyerer Schulen zu bringen haben sich die SWS mit dem Projekt gemeinsam mit der Verwaltung der Stadt Speyer auf die Fahne geschrieben. Die positiven Folgen wurden am 22. September bei einem Überblick über den aktuellen Ausbau am Standort des Gymnasiums am Kaiserdom aufgezeigt.

Die optimale Vorbereitung der SWS in Sachen Glasfaser hat sich für die Schulen im Stadtgebiet ausgezahlt. „Etwa 95 Kilometer Leitung wurden verlegt, um insgesamt 17 Schulen von drei Trägern – städtisch, kirchlich und privat – ans Glasfasernetz anzuschließen“, konkretisierte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring und merkte an: „Vom Übergabepunkt der Stadtwerke bis in die Server-Schränke der Schulen zu kommen war unsere Aufgabe.“ Er unterstrich: „Für die Schulen bedeutet das Andocken an das Glasfasernetz ein deutliches Plus an Geschwindigkeit beziehungsweise eine erstmals sinnvolle Internet-Nutzung.“ Kein klassisches Kupferkabel könne das Tempo künftig bremsen, Geschwindigkeiten von bis zu einem Gigabit pro Sekunde seien möglich. „Das ist etwa zehnmal mehr als bisher“, sagte Bühring und ergänzte: „Damit sind wir für die Zukunft gewappnet, planen aber, noch größere Bandbreiten zur Verfügung zu stellen.“  

Wie wichtig es ist, Geschwindigkeit ins Internet zu bringen, sagte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Dazu gehöre eine leistungsfähige digitale Infrastruktur, wofür Glasfaser als Grundlage diene. „Es kann und darf nicht sein, dass Deutschland im internationalen Vergleich in dem Bereich hinterherhinkt“, so Seiler. Die Glasfaser bezeichnete sie als Kommunikationstechnik der Zukunft, da sie eine extrem schnelle, verlustarme und sichere Datenübertragung erlaube. Gemeinsam mit Bürgermeisterin und Schuldezernentin Monika Kabs war sie zur Präsentation des Glasfaseranschlusses gekommen. „Um digitale Medien selbstbestimmt und verantwortungsbewusst zu nutzen, ist digitale Kompetenz von entscheidender Bedeutung. Diese sollen die Kinder bereits in der Schule erlernen und dafür braucht es gut qualifizierte Lehrer, tragfähige pädagogische Konzepte und entsprechend ausgestattete Schulen, die die digitalen Medien nutzen können“, machte Kabs deutlich. Durch das Internet würden neue Lernformen möglich und das Lernen im Unterricht sowie außerhalb der Schule werde besser vernetzt. Wie notwendig ein funktionierendes Netz sei, erwähnte Hartmut Loos, Schulleiter des Gymnasiums am Kaiserdom. „Gerade in der Zeit von Corona war es eine Herausforderung, dass die Digitalisierung Einzug in die Schulen hält“, hob er hervor.

Weiter voranbringen wollen die SWS den bereits begonnenen Glasfaserausbau in Speyer. Bühring wies auf die nächsten Schritte hin. In Speyer-Nord, in Zusammenhang mit einem Bauprojekt der GEWO, sollen bis Mitte Dezember 2022 knapp 700 Nutzungseinheiten hinzukommen. Ein weiteres Cluster inklusive Vorvermarktung sei bis 30. Juni 2022 geplant. Die Anschlüsse der Schule im Erlich und der Salierschule laufen bereits und werden zeitnah fertiggestellt.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Klaus Landry
30.09.2021

Aqua-Fit-Kurse im bademaxx – noch Plätze frei

Für die Aqua-Fit-Kurse im Sport- und Erlebnisbad bademaxx sind noch Plätze frei. Eine Erstattung der Kursgebühr durch die Krankenkasse ist möglich. Es gilt die 3-G-Regel.

  • Start: 06.10.2021, 19:00, 19:45, 20.30 Uhr
  • Umfang: 10 Termine
  • Dauer: 45 Minuten
  • Kursgebühr: 110 Euro
  • Infos und Anmeldung online: www.bademaxx.de/Kursanmeldung

Aqua-Fit bietet einen hohen Trainingseffekt verbunden mit Spaß und Bewegung im tragenden Element Wasser. Fachkundige und motivierende Übungsanleitungen fördern die körperliche Fitness sowie das Herz-Kreislauf-System, tragen zur Gewichtsreduktion bei und schaffen seelischen Ausgleich.

  • bademaxx – Das Sport- und Erlebnisbad in Speyer
  • Geibstraße 3
  • 67346 Speyer
  • Tel 06232/625-1500
  • www.bademaxx.de

Text: Stadtwerke Speyer GmbH / Bademaxx Foto: AdobeStock
30.09.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Mit ein paar Klicks zur Reha oder Rente

Anträge im Internet stellen und Services nutzen

Schnell und bequem von zu Hause oder unterwegs einen Antrag stellen oder einen der zahlreichen Services der Rentenversicherung nutzen, das ist im Internet möglich. Auf www.drv-rlp.de einfach den Button „Online-Dienste“ ganz oben rechts anklicken und alle Online-Dienste rund um Reha und Rente werden angeboten.

Vom Antrag bis zur Bankverbindung

Die Rente oder eine Reha beantragen, das geht online. Kontenklärung, Versicherungsverlauf, Rentenauskunft, Renteninformation oder eine Rentenbezugsbescheinigung kann man mit ein paar Klicks online anfordern. Die neue Anschrift oder Bankverbindung mitteilen, ist kein Problem. Unterlagen oder Nachweise – einfach online einreichen. Wer Lücken im Versicherungsverlauf feststellt, kann diese hier mitteilen. Rentnerausweis verloren? Am besten online einen neuen beantragen. Infos zu einem Termin für ein Beratungsgespräch gibt es ebenfalls. Wer Kontakt zur Rentenversicherung aufnehmen möchte, findet hier alle Kontaktmöglichkeiten.
Übrigens: Wer einen Antrag oder ein Formular nicht in einem Zug ausfüllen kann, weil zum Beispiel noch Unterlagen fehlen, kann seine Angaben speichern und später weiter machen.

Ergänzt wird dies durch verschiedene Online-Rechner zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Hinzuverdienst und mehr.

Erklärvideos zeigen, wie es geht

Erklärvideos zeigen Schritt für Schritt, wie die Online-Dienste funktionieren. Auch welche technischen Voraussetzungen erforderlich sind, wird erklärt.

Schnell und sicher

Viele Online-Angebote können ohne besondere Registrierung genutzt werden. Damit die Daten geschützt sind, schickt die Rentenversicherung die gewünschten Informationen per Post zu. Mit einer Signaturkarte, dem Personalausweis oder einem Aufenthaltstitel mit elektronischem Identitätsausweis kommt man auch direkt zu seinen persönlichen Versicherungsdaten und kann dann papierlos kommunizieren.

Gerade während der Corona-Pandemie wurden mehr Anträge online gestellt. 2020 waren es bereits mehr als die Hälfte der rund 47 000 Rentenanträge, die volldigital weiterbearbeitet werden. Das geht schnell und ist nachhaltig.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
30.09.2021

Sparkasse Vorderpfalz

Neuentwicklung des Sparkassen-Areals in Speyer: Bürgerworkshop am 11. Oktober im Augustinersaal

In einem Bürgerworkshop sollen Ideen und Impulse der Speyerer Bevölkerung für die Neuentwicklung des Sparkassen-Areals aufgenommen werden.

Die Sparkasse Vorderpfalz lädt am 11. Oktober um 18 Uhr interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einem Workshop in den Augustinersaal (Wormser Straße 39) ein. Unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen sowie der 3G-Regel sollen dort Ideen und Impulse für die Neuentwicklung des 8.700 Quadratmeter großen Sparkassen-Areals in der Wormser Str. 39 zusammengetragen werden. Interessentinnen und Interessenten können sich bis spätestens 08.10.2021 für den Bürgerworkshop anmelden: online unter https://www.sparkasse-vorderpfalz.de/buergerworkshop oder persönlich in der Geschäftsstelle Wormser Str. 39 in Speyer. Aufgrund der Hygiene- und Abstandsregelungen können an der Veranstaltung maximal 70 Interessentinnen und Interessenten teilnehmen.

Mit der Neuentwicklung des Sparkassen-Areals möchte die Sparkasse ihren Kunden weiterhin ein zeitgemäßes Banking bieten. Zugleich soll ein Beitrag für die Attraktivität der Speyerer Innerstadt geleistet und im Rahmen des bestehenden Bebauungsplanes ein Teil der Fläche wohnwirtschaftlichen Zwecken zugeführt werden. Geplant sind u. a. Mietwohnungen mit einer Sozialquote von 25%. Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: „Mir ist wichtig, dass bei der Revitalisierung des Areals auch die Wünsche und Anregungen aller Beteiligten – insbesondere auch der Speyerer Bevölkerung – in die Planung mit einfließen können. Deshalb lade ich interessierte Bürgerinnen und Bürger recht herzlich zu unserem Workshop in den Augustinersaal ein. Sicherlich können wir nicht alle Wünsche, die gestellt werden, erfüllen, aber dadurch erhalten wir ein ganzheitliches Bild, das uns bei der Weiterentwicklung unseres Sparkassen-Areals unterstützten wird. Nach dem Bürgerworkshop ist ein freier Architektenwettbewerb mit 4-6 Teilnehmern geplant. Am Endes des Wettbewerbes (voraussichtlich März 2022) werden die Architekturbüros mit den besten Ergebnissen ermittelt, von denen eines mit der Umsetzung der Neuentwicklung unseres Areals beauftragt wird“.

Unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit des Projektes geht Sparkassen-Chef Thomas Traue von einem Investitionsvolumen im mittleren zweistelligen Millionenbereich aus. Eine seriöse Prognose könne allerdings erst nach dem Architektenwettbewerb (März 2022) und der dann beginnenden konkreten Planungsphase, an dessen Ende der Bauantrag steht, gemacht werden. Eine Fertigstellung könnte bis Ende 2025 erreicht werden.

Sparkasse Vorderpfalz
30.09.2021

Wohneigentum möglich machen: Eigenkapital-Hürde mit Ausdauer meistern

Peter Bausch, Leiter ImmobilienCenter der Sparkasse Vorderpfalz betont: „. Eine realistische Einschätzung der persönlichen Situation hilft, damit der Wohntraum Wirklichkeit wird“.

Der Wunsch der Menschen nach einem Eigenheim ist größer denn je. Insbesondere in Großstadtlagen und deren Speckgürteln wird es aber immer schwieriger, sich eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen. Das hat unterschiedliche Gründe: ein geringes Angebot, hohe Immobilienpreise, zu wenig Eigenkapital. „Wer frühzeitig anfängt, den künftigen Eigentumserwerb zu planen und offen ist für neue Wohnideen, kann es aber schaffen. Eine realistische Einschätzung der persönlichen Situation hilft, damit der Wohntraum Wirklichkeit wird“, betont Peter Bausch, Leiter ImmobilienCenter der Sparkasse Vorderpfalz.

Eigenkapital als stabiles Fundament für Wohneigentum

Üblicherweise wird angehenden Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern geraten, mindestens 20 Prozent des Kaufpreises sowie die Erwerbsnebenkosten mit Eigenkapital zu bestreiten und die Kreditraten unter 35 Prozent ihres Nettoeinkommens zu halten. „Um das nötige Startkapital aufzubringen, sollten sie frühzeitig mit dem Vermögensaufbau beginnen – am besten schon lange, bevor die Kaufabsicht konkret wird“, empfiehlt daher Peter Bausch von der Sparkasse Vorderpfalz. „Auch wenn die Zinserträge im Moment nur wenig Anreiz bieten: Wer regelmäßig Einzahlungen beispielsweise auf einen Bausparvertrag leistet, sammelt im Laufe der Jahre nicht nur einen ordentlichen Grundstock an, sondern zeigt außerdem, dass er Geld zur Seite legen kann.“ Beim Sparen greift auch der Staat den Bau- und Kaufwilligen unter die Arme. Zum Beispiel mit Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester.

Solide Finanzierung realistisch planen

Wenn der Traum dann in greifbare Nähe rückt, steht die realistische Auseinandersetzung mit den eigenen Vorstellungen und der persönlichen finanziellen Situation an. Peter Bausch rät: „Man sollte sich fragen: Was ist individuell möglich, was können wir uns auf lange Sicht leisten, auch wenn es mal nicht so gut läuft? Dazu einen Kassensturz machen, alle fixen Einnahmen, Ausgaben und Ersparnisse auflisten und so die maximale Darlehenshöhe herausfinden.“ Vor steigenden Bauzinsen schützen sich Käufer durch eine Finanzierung mit langer Zinsbindung, nach Möglichkeit über 15 oder 20 Jahre, sowie hoher Tilgungsrate. Auch einige Fördertöpfe können bei der Finanzierung helfen: So unterstützen KfW und BAFA beim energieeffizienten Bauen und Sanieren, Landesbanken und Kommunen beim Eigentumserwerb. „Die Experten der Sparkasse Vorderpfalz beraten bei allem. Sie helfen bei der Suche nach passenden Krediten, Förderungen und Zuschüssen, damit die Finanzierung solide ist und die neuen Besitzer ruhig schlafen können“, verspricht Peter Bausch.

Mögliche Kosteneinsparungen prüfen

Wer von einer eigenen Immobilie träumt, kann unter dem Aspekt möglicher Kosteneinsparungen auch selbst etwas tun. „Beispielsweise entscheiden, was wirklich wichtig ist und wo vielleicht Abstriche gemacht werden können oder Kompromisse möglich sind“, sagt Peter Bausch. So kann die Immobilie schon ein paar Straßen vom Wunschort entfernt, wenn sie renovierungsbedürftig oder ein bisschen kleiner ist als erträumt, deutlich preiswerter sein. Auch wer offen ist für neue Wohnkonzepte mit gemeinschaftlich genutzten Räumen, oder wer sich vorstellen kann, mit einer Eigentumswohnung oder einem Reihenhaus anstatt einem freistehenden Haus zu leben, kommt günstiger zu den eigenen vier Wänden. Bauherren können die Kosten durch verschiedene Maßnahmen bremsen: auf einem Erbbaurechtsgrundstück bauen, einen einfachen Grundriss wählen, selbst mit anpacken, kostensparende Technologien einbauen oder schlicht auf Unterkellerung und Garage verzichten.

Sparkasse Vorderpfalz
30.09.2021

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

IG BAU startet „Lockruf in die Wahlkabine“ per Film zum Thema Rente: „…iXen gehen!“

Spitzen-Arbeitspensum: Bauarbeiter in Speyer arbeiten 1.432 Stunden pro Jahr

Bauarbeiter leisten „Spitzen-Arbeitspensum“: Pro Kopf arbeiten Baubeschäftigte in Speyer im Schnitt 1.432 Stunden im Jahr. Das sind 121 Stunden und damit 9,2 Prozent mehr als Beschäftigte in Speyer quer durch alle Berufe durchschnittlich bei der Arbeit verbringen. Darauf hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hingewiesen. Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz beruft sich dabei auf den aktuellen Arbeitsmarkt-Monitor des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Wissenschaftler haben darin eine Arbeitszeitanalyse für 2019 – dem Jahr vor der Corona-Pandemie – gemacht.

„Der Bau gehört demnach zu den Branchen mit einem Spitzenpensum bei der Arbeitszeit“, sagt Rüdiger Wunderlich. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz geht davon aus, dass die Zahl der Arbeitsstunden, die Bauarbeiter leisten, aktuell eher sogar noch zugenommen hat: „In der Pandemie hat es einen enormen Auftragsstau im Baugewerbe gegeben. Für viele Baubeschäftigte sind Überstunden ohnehin an der Tagesordnung.“

Der Arbeitsmarkt-Monitor des WSI liefert auch den Vergleich mit dem öffentlichen Dienst, dem Erziehungsbereich und dem Gesundheitssektor: Demnach werden auf dem Bau in Speyer sogar 138 Stunden pro Kopf im Jahr mehr gearbeitet als in diesen Branchen. „Das liegt vor allem daran, dass auf dem Bau gilt: entweder ganz oder gar nicht. Vollzeit plus Überstunden – das ist die Regel: Den ‚Halbtagsmaurer‘ gibt es nicht. Bei oft langen Anfahrten zur Baustelle von 60 Kilometern und mehr funktioniert kein Teilzeitmodell“, so Rüdiger Wunderlich.

Das bedeute, dass Baubeschäftigte „enorm lange und enorm hart am Stück arbeiten“. Die körperliche Belastung im Laufe eines Berufslebens sei auf dem Bau gewaltig: „Kaum ein Dachdecker schafft es bis zur Rente. Nur jeder Zehnte arbeitet noch zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr. Im Schnitt müssen Bauarbeiter vor 59 in Rente gehen, obwohl sie eigentlich bis 67 durchhalten müssten. Sie sind körperlich einfach Jahre früher am Ende und müssen dann zum Teil starke Abstriche bei der Rente in Kauf nehmen“, sagt Rüdiger Wunderlich von der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Zur geringeren Rente komme dann auch noch eine geringere Lebenserwartung. Bei Männern sei dies besonders drastisch. So lebe ein Beamter statistisch zum Beispiel 5,6 Jahre länger als ein Arbeiter. Entsprechend länger bekomme er auch seine Pension. Das gehe aus einer aktuellen Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor. „Hart arbeiten und dann am Ende für eine kürzere Zeit weniger Rente bekommen – damit muss Schluss sein“, fordert Rüdiger Wunderlich.

„Der Bau in Speyer ist typisch für das hohe Pensum an Arbeitsstunden, das im Baugewerbe geleistet wird. Wer mehr und härter arbeitet, sollte am Ende allerdings auch eine höhere Rente bekommen als heute. Die neue Bundesregierung muss deshalb die Rente ab Herbst anpacken und auf neue Füße stellen: Wir müssen endlich Altersarmut effektiver verhindern. Und auch eine geringere Lebenserwartung muss ausgeglichen werden“, fordert der Bundesvorsitzende der IG BAU, Robert Feiger. Er spricht sich für eine „grundlegende Rentenreform“ aus: „Bei der Rente muss die Reset-Taste gedrückt werden. Notwendig ist eine Rentenkasse, in die alle einzahlen – Arbeiter, Angestellte, Selbständige, Beamte, Parlamentarier und Minister: der Polier genauso wie die Professorin und der Politiker.“

Damit das passiere, sei eine Botschaft wichtig: „Eine sichere und gute Rente kann man wählen“, so Feiger. Der IG BAU-Chef appelliert deshalb, „einen kritischen Blick in die Wahlprogramme der Parteien zu werfen und genau zuzuhören, was von denen kommt, die in den Bundestag und ins Kanzleramt wollen“. Die Ziele der Parteien zur Rente seien sehr unterschiedlich. Die Gewerkschaft hat deshalb jetzt einen „Lockruf in die Wahlkabine“ gemacht – Wahl-Clips mit der Aufforderung: „… iXen gehen!“. Es sind Film-Spots mit skurrilen Szenen und kuriosen Charaktertypen – wie dem „Marathon-Schufter“ auf einer Baustelle, der mit 78 Jahren noch Säcke auf dem Bau schleppen muss. Dazu der Kommentar: „Deutschland, deine Rentner. Solange sie noch atmen, sollen sie auch arbeiten.“

Die IG BAU macht damit einen „Weckruf zur Wahl“: „Es geht darum, die Probleme, die den Menschen auf den Nägeln brennen, klar auf den Punkt zu bringen – mit einem Augenzwinkern. Ob per Briefwahl am Küchentisch oder am 26. September in der Wahlkabine: Wichtig ist, dass die Menschen wählen gehen“, sagt der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
30.09.2021

IG BAU startet „Lockruf in die Wahlkabine“ per Film zum Thema Wohnen: „…iXen gehen!“

Wohnungen in Speyer knapp – Mieten heben ab: In 6 Jahren um 19,7 Prozent gestiegen

Das Wohnen fängt beim Wählen an: „Für die Mieten in Speyer gibt es seit Jahren nur eine Richtung – nämlich immer nach oben“, sagt Rüdiger Wunderlich. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz beruft sich dabei auf eine Mietpreis-Analyse des Pestel-Instituts. Im Fokus der Untersuchung steht der Anstieg der Kosten fürs Wohnen, die der Staat übernimmt, wenn Haushalte auf Hartz IV angewiesen sind: Selbst die Kaltmiete für Wohnungen mit einfachem Standard ist demnach in Speyer von 6,40 Euro pro Quadratmeter (im Januar 2015) auf 7,60 Euro (im April 2021) enorm angestiegen – ein Plus von 19,7 Prozent. Zum Vergleich: Die Verbraucherpreise haben im gleichen Zeitraum deutlich weniger zugelegt – nämlich um 9,8 Prozent, so das Pestel-Institut. „Die neue Bundesregierung muss sich enorm ins Zeug legen und für mehr Wohnungen sorgen“, so Rüdiger Wunderlich. Es fehlten vor allem bezahlbare Wohnungen und Sozialwohnungen – gerade auch in Speyer.

„Die Situation in Speyer ist damit Teil der bundesweiten Misere auf dem Wohnungsmarkt“, sagt der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger. Das Drehen an der Mietspirale müsse ein Ende haben. „Die Mieten müssen wieder runter. Dafür muss der Neubau aber deutlich nach oben gehen – vor allem bei den bezahlbaren Wohnungen und bei Sozialwohnungen“, fordert Feiger. Deshalb müsse die neue Bundesregierung „schleunigst ein dickes Wohnungsbau-Paket“ auf den Weg bringen.

„Damit das passiert, ist eine Botschaft wichtig: Das Wohnen fängt beim Wählen an“, so Feiger. Der IG BAU-Chef appelliert deshalb, „einen kritischen Blick in die Wahlprogramme der Parteien zu werfen und genau zuzuhören, was von denen kommt, die in den Bundestag und ins Kanzleramt wollen“. Es gebe Parteien, die bereits klare Zielmarken beim Neubau von Wohnungen gesetzt hätten. Andere dagegen blieben vage und vermieden konkrete Zahlen.

„Wohnungen kann man wählen. Gute Arbeit und eine ordentliche Rente übrigens auch“, sagt Feiger. Dazu startet die IG BAU jetzt einen „Lockruf in die Wahlkabine“ – mit Wahl-Clips und der Aufforderung: „… iXen gehen!“. Es sind Film-Spots mit skurrilen Szenen und kuriosen Charaktertypen – wie dem „Luxus-Loft-Dealer“, der als grotesker Makler die Situation auf dem Wohnungsmarkt ebenso schräg wie spöttisch skizziert.

Die IG BAU will damit einen „Weckruf zur Wahl“ machen: „Es geht darum, die Probleme, die den Menschen auf den Nägeln brennen, klar auf den Punkt zu bringen – mit einem Augenzwinkern. Ob per Briefwahl am Küchentisch oder am 26. September in der Wahlkabine: Wichtig ist, dass die Menschen wählen gehen“, sagt der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger.

Hier geht es zum Wahl-Clip „Wohnen“ mit einem „Luxus-Loft-Dealer“:

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
30.09.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.

„Laub im Herbst“ – Wer steht in der Pflicht?

Der VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Die dunkle Jahreszeit steht vor der Tür. Ein Streitpunkt ist in diesen Monaten nicht selten die Laubentsorgung. Damit im Ernstfall keine unnötigen Kosten drohen, klärt der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. auf: Welche Laub-Pflichten haben Mieter und Vermieter? Die regelmäßige Beseitigung von Laub und gefährlichen Ästen zählt zu den sogenannten Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers bzw. Vermieters. Auf den öffentlichen Straßen und Wegen ist dafür eigentlich die Kommune zuständig. In der Regel gibt sie diese Aufgabe über eine Satzung jedoch direkt an die angrenzenden Grundstückseigentümer weiter. So sind neben den Wegen auf dem eigenen Grundstück auch die direkt angrenzenden Gehsteige von Laub- oder Schneemengen zu befreien.

Vermieter können diese Arbeiten zwar grundsätzlich – durch ausdrückliche Regelung im Mietvertrag oder einer beigefügten Hausordnung – dem Mieter aufgeben, jedoch entbindet ihn das selbst nicht automatisch von seinen Verkehrssicherungspflichten. Er muss gewährleisten, dass der Mieter seiner Aufgabe nachkommt, ihn notfalls abmahnen und bei wiederholter Nichterfüllung auf dessen Kosten einen externen Dienstleister für die Räumung beauftragen.

Wann ist das Laub täglich zu beseitigen? Angelika Neubauer, Vorstandsmitglied im VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.: „Die Laubentsorgung muss natürlich zumutbar bleiben. Gerichte sprechen beim Thema Laub von einer Räumpflicht in üblichem Maß. Das Problem ist allerdings, dass das im Streitfall von Gerichten unterschiedlich ausgelegt wird. Oft übergeben Eigentümergemeinschaften das Laubräumen an einen externen Dienstleister, dieser wird über die Jahresabrechnung verrechnet und die Bewohner müssen sich um nichts kümmern.“

Werktags ist je nach Satzung der jeweiligen Kommune zwischen ca. 06.30 Uhr und 21.00 Uhr für laubfreie Wege zu sorgen, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Kommt es etwa durch nasses Laub zum Sturz, entscheiden Gerichte über Mitschuld und Ansprüche des Verunglückten. Auch Fußgänger haben sich bei herbstlicher Witterung vorsichtig zu verhalten. Angelika Neubauer: „Die Haus- und Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherung des Vermieters reguliert den Schaden, auch wenn der Mieter für das Räumen zuständig war. Die Versicherung versucht aber, sich das Geld beim Mieter zurückzuholen. Wenn er Glück hat, übernimmt seine Haftpflichtversicherung dann den entstandenen Schaden.“ Doch wohin mit dem Laub? Eine Entsorgung über die Biotonne ist wegen der begrenzten Kapazitäten oft schwierig. In der Regel bieten Städte und Gemeinden gegen Gebühr Laubsäcke an, die von der Müllabfuhr mitgenommen werden. Das Verbrennen oder Entsorgen im Wald ist in den meisten Kommunen jedoch ausdrücklich nicht zulässig.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
30.09.2021

Frieren ohne Heizung? Wissenswertes rund um die Heizperiode

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Im Herbst machen es sich viele Menschen wieder in den eigenen vier Wänden gemütlich. Aber welche Regelungen gibt es in der kalten Jahreszeit bei der Beheizung von Wohnungen? Ab wann müssen Vermieter heizen und welche Rolle spielt dabei die Mindesttemperatur in Räumlichkeiten? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) informiert über die wichtigsten Punkte, damit zwischen Vermieter und Mieter in der Heizperiode garantiert keine Eiszeit herrscht.

In Deutschland gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Heizpflicht, vielmehr hat sich u.a. in Mietverträgen die Zeit vom 01. Oktober bis Ende April als Heizperiode durchgesetzt. In diesen Monaten muss der Eigentümer gewährleisten, dass die Gebäudeheizung ordnungsgemäß funktioniert und die Wohnräume seiner Mieter angemessen beheizt werden. Markus Herrmann, Geschäftsführender Vorstand im VDIV-RPS: „Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass während der Heizperiode in der Mietwohnung zwischen 6 und 24 Uhr die mietvertraglich vereinbarten Raumtemperaturen eingehalten werden. Haben Vermieter und Mieter keine individuellen Regelungen getroffen, sind bei geschlossenen Fenstern und Türen Temperaturen von 20 bis 22 Grad in Küchen und Wohnräumen, sowie 23 Grad in Badezimmern ausreichend, in Schlafzimmern oder Fluren sind auch 18 Grad noch erlaubt.“

Auch außerhalb des genannten Zeitraumes muss der Vermieter die Heizung an kühlen Tagen in Betrieb nehmen, wenn in geschlossenen Räumen unter 18 Grad gemessen werden und absehbar ist, dass die Witterung länger als zwei Tage anhält. Fallen die Temperaturen unter 16 Grad, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden. Der Mieter hat zwar die monatliche Heizkostenvorauszahlung an seinen Mieter zu entrichten, kann aber in seiner Wohnung selbst entscheiden, inwieweit er die Heizung nutzt oder nicht. Er ist jedoch verpflichtet darauf zu achten, dass die Wohnung bei ausbleibender Beheizung zum Beispiel durch Einfrieren der Rohre keinen Schaden nimmt. Zu niedrige Temperaturen oder ein Heizungsausfall während der Heizperiode stellen einen Mangel dar. Der Vermieter ist nach Aufforderung seitens des Mieters dann verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Heizung wiederherzustellen, was in der Regel durch die Einschaltung von Sanitärfirmen und bei kleinen Störungen auch meist binnen eines Tages erfolgt. Geschieht dies jedoch nicht, kann der Mieter die Miete mindern.

Markus Herrmann: „Mieter sind in der Beweispflicht, wenn sie gegenüber Ihrem Vermieter Ansprüche geltend machen möchten. Die Temperaturen sollten deshalb bei fortlaufenden Störungen jeden Tag in allem Räumen – in der Raummitte, einen Meter über Bodenhöhe – gemessen und festgehalten werden. Bevor Betroffene beim Thema Mietminderung selbst aktiv werden, empfehlen wir dringend, sich bei Experten Rat einzuholen und nicht willkürlich die Miete zu mindern.“ 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
30.09.2021

Wohin mit meinem Fahrrad im Mehrfamilienhaus?

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. informiert

In Städten sind immer mehr Menschen mit dem Rad unterwegs, besonders in größeren Wohnanlagen ist das sichere Abstellen von Fahrrädern aber häufig ein Problem: Parkflächen existieren zwar an Laternenmasten, Zäunen oder Radständern, die Gefahr eines Diebstahls oder potentielle Schäden durch Vandalismus sind im öffentlichen Raum jedoch deutlich höher als innerhalb eines Wohngebäudes. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) informiert, welche Abstellmöglichkeiten es für Fahrräder in Mehrfamilienhäusern gibt und welche Rechte Eigentümer und Mieter diesbezüglich haben.

Um die Sicherheit und Ordnung innerhalb eines Gebäudes zu gewährleisten, dürfen Bewohner ihr Fahrrad nicht automatisch willkürlich abstellen. Axel Ewen, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS: „Für das Abstellen von Fahrrädern gibt es in einer Hausgemeinschaft gewisse Spielregeln. Hierfür genügt der Blick in die Hausordnung, um Störungen der Mitbewohner zu vermeiden. Gibt die Hausordnung einen gemeinschaftlich genutzten Abstellplatz im Keller oder Hof vor, dürfen Eigentümer und Mieter ihre Fahrräder grundsätzlich auch nur dort abstellen. Die Gebrauchsregelungen lassen sich durch die Hausordnung oder den Mietvertrag dann verbindlich festlegen.“ Reicht die vorhandene Stellfläche nicht aus, können Eigentümer auf einer Eigentümerversammlung über das Aufstellen zusätzlicher Fahrradständer oder die Nutzung eines weiteren Fahrradraumes und die Kostentragung beschließen.

Wichtig: Während Bauordnungen oder Satzungen von Ländern und Kommunen bereits bei der Planung von Neubauprojekten die Ausweisung ausreichender Fahrradstellplätze fordern, ist bei älteren Bestandsimmobilien eine nachträgliche Errichtung oder Ausweitung von Fahrradflächen hingegen nicht verpflichtend.  Existiert innerhalb eines Gebäudes kein Fahrradstellplatz, werden durch das ungeordnete Parken schnell wichtige Fluchtmöglichkeiten, die Feuerwehrzufahrt oder frei zugängliche Gemeinschaftsflächen (Müllcontainer, Zugangswege o.ä.) blockiert. Um das zu vermeiden, sollten Bewohner ihr Rad im eigenen Kellerabteil, (falls vorhanden und gestattet) auf ihrem Stellplatz in der Tiefgarage oder gut gesichert außerhalb des Gebäudes abstellen. Die Hausgemeinschaft kann das Platzieren von Fahrrädern im Hauseingang, Flur oder vor der Wohnungstür über Regelungen in der Hausordnung ebenso untersagen, wie – im Falle eines freizugänglichen Fahrradkellers – die Mitnahme des „Drahtesels“ in die eigene vier Wände, da durch den Transport auf die Etage Fahrstuhl und Hauswände beschmutzt oder beschädigt werden können.

Macht die Hausordnung bezüglich der Fahrradnutzung keine Vorgaben, dürfen Hausbewohner ihr Rad beliebig abstellen, solange es andere nicht behindert oder keine Flucht- und Durchgangswege versperrt werden. Blockieren alte unbenutzte Räder den Platz eines Fahrradkellers, sollten Betroffene nicht voreilig handeln. Axel Ewen: „Weder die Hausverwaltung noch der Hausmeister haben das Recht, alte Fahrräder ohne Vorankündigung einfach zu entsorgen, da die Geschädigten sonst Schadensersatz fordern können. Um Chaos im Fahrradraum zu vermeiden, empfiehlt sich in regelmäßigen Abständen eine Begehung durch den Hausmeister. Diese sollte allen Hausbewohner per Aushang allerdings rechtzeitig mitgeteilt werden. Die Mieter haben dann ausreichend Gelegenheit, ihre Fahrräder zu kennzeichnen oder eigenständig zu entsorgen.“ Legt ein potentieller Neumieter Wert auf einen sicheren Fahrradstellplatz sollte er sich bereits vor Abschluss des Mietvertrages über die örtlichen Gegebenheiten im Haus informieren. Da Hausbewohner bei Einzug – wie auch bei PKWs – nicht automatisch Anspruch auf die Existenz eines Stellplatzes haben, ist eine nachträgliche Reklamation beim Vermieter beziehungsweise das Einfordern eines festen Fahrradstellplatzes meist wenig zielführend. Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
30.09.2021

MEAG – Mannheimer Eigenheim-Ausstellungs-GmbH

Jubiläums-Tage im Fertighaus Center

Neue Bautrends, Beratung, Spielstraße und Livemusik am 2. und 3. Oktober – Eintritt frei

Das eigene Wunschhaus bauen, stets am Puls der Zeit: Seit mehr als 50 Jahren besteht das Deutsche Fertighaus Center Mannheim. Bei den Jubiläums-Tagen am 2. und 3. Oktober gibt es ein buntes Programm für die ganze Familie. Rund 40 Musterhäuser laden zur Besichtigung ein, FachberaterInnen erläutern Energieeffizienz und nachhaltiges Bauen und geben Tipps zur individuellen Planung. Für die Kinder sind eine Spielstraße und ein Bastelzelt aufgebaut. Tolle Preise gibt es bei der Kinderrallye und beim Ratespiel für Erwachsene zu gewinnen.

Zum Mitmachen lädt die Musikgruppe RUMBACOUSTIC ein. Stärken können sich die BesucherInnen mit Leckerem vom Grill und aus der Crêpe-Pfanne.

Alle Besucherinnen und Besucher müssen sich registrieren. Außerdem müssen sie nach derzeitigem Stand die 3G-Regeln (geimpft, genesen oder getestet) erfüllen sowie innerhalb der Häuser eine medizinische Maske tragen.

Tagesaktuell sind alle Vorgaben unter www.deutsches-fertighaus-center.de nachzulesen.

info:

  • Deutsches Fertighaus Center Mannheim
  • am Maimarktgelände, verkehrsgünstig an der BAB 656
  • Geöffnet: dienstags bis sonntags von 10 bis 17 Uhr
  • Eintritt frei.
  • Weitere Infos, Programm und Hygiene-Regeln unter
  • www.deutsches-fertighaus-center.de

MEAG – Mannheimer Eigenheim-Ausstellungs-GmbH
30.09.2021

Q 6 Q 7 – Das Quartier

Endlich wieder shoppen – „aus Liebe zu Mannheim“

Aktions-Wochenende in Q 6 Q 7 zum verkaufsoffenen Sonntag am 3. Oktober

Auf dem Münzplatz und im Quartier: Streetart, Musik – und Spaß für die ganze Familie
Q 6 Q 7-Shops begrüßen Kunden mit speziellen Angeboten und Aktionen für das Wochenende

Künstler Benny Eichelsheimer hat das Hauptmotiv zum Aktionswochenende entworfen: „Der Wasserturm macht Mannheim erkennbar, das bunte Herz spiegelt die wild gemixte Mannheimer Bevölkerung und Kultur.“
Foto: CRM – Center & Retail Management GmbH

Endlich mal wieder nach Herzenslust shoppen gehen – am verkaufsoffenen Sonntag in den Mannheimer Quadraten. Und weil sich Q 6 Q 7 Mannheim und der Münzplatz geradezu anbieten, setzt das Quartier-Team noch einen drauf und feiert das ganze Wochenende! Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann: „Nach dieser langen Zeit der angezogenen Corona-Handbremse freuen wir uns, all unseren Kunden und Freunden des Quartiers nicht nur Einkaufsspaß nach Lust und Laune zu ermöglichen, sondern mit tollen Aktionen auf dem Münzplatz und im gesamten Quartier gemeinsam zu feiern!“
Das Kreativ-Team von Q 6 Q 7 hat in den vergangenen Monaten so viele wunderbare Aktions-Ideen zusammengetragen, dass sie gar nicht in einen einzigen (verkaufsoffenen) Sonntag gepasst haben. Also wird das ganze Wochenende lang gefeiert!

Dabei reiht sich dann ein Highlight ans nächste: Ein kunterbuntes Herz – so bunt wie die Mannheimer Stadtgesellschaft – zusammen mit dem Wahrzeichen der Stadt, dem Wasserturm, hat Benny Eichelsheimer zum Hauptmotiv für das Aktionswochenende in Q 6 Q 7 erkoren: „Den Wasserturm habe ich gewählt, um Mannheim erkennbar zu machen, und das bunte Herz spiegelt die wild gemixte Mannheimer Bevölkerung und Kultur.“ Genau so „gemixt“ sind die Farben, die Benny verwendet hat: überwiegend Lack, aber auch Ölfarbe, Marker und Tinte. „Mixed Media“ nennt er es. Seine Ausstellung in Q 6 Q 7 steht unter dem Motto „Balloons, Bots and LOVE“. Zu sehen gibt es, der Titel verrät es, Bilder, bei denen Ballons und Roboter im Mittelpunkt stehen, gemischt mit „älteren“ Werken aus den Jahren 2019/2020.

Am neuen „Ich liebe Mannheim“-Fotopunkt auf dem Münzplatz wird live gesprayt – noch mehr Kunst, noch mehr Farbe! Hier ist das Streetart-Kollektiv „Studio 68“ am Werk.

„Kinder-Verzauberer“ Steffen Nägele.
Foto: Steffen Nägele

Zu den bekanntesten Fotokünstlern der Region zählt sicherlich Benedikt Hild, der zunächst Mannheim und jetzt auch die Pfalz aus den ungewöhnlichsten Perspektiven aufnimmt: Eine Wasserpfütze vor dem Mannheimer Schloss erscheint auf seinen Fotografien dann plötzlich wie ein großer See vor der Universität: In der gesamten Metropolregion haben seine Werke unter dem Titel „Little Mannheim“ viele Fans. Die nächste Reihe hat er gerade begonnen: „Little Pfalz“, mit ebenso atemberaubenden Motiven von links des Rheins. Entdecken Sie am Aktionswochenende die Fotoausstellung mit Buchverkauf und sichern Sie sich einen seiner brandneuen Wandkalender, die er im Quartier erstmals zeigt! Übrigens: Auf der Ausstellungsfläche haben sich einige „Winzlinge“ versteckt. Ob Sie wohl alle finden?

Die Magie ist eine ganz besondere Kunst – und Steffen Nägele beherrscht sie wie kaum ein anderer „Kinder-Verzauberer“. Bis auf wenige Meter nähert er sich seinen – auch erwachsenen – Zuschauenden mit seiner Close-up-Magie. Und trotzdem kommt man den Tricks nicht auf die Schliche. Es bleibt einem nur, ein ergebenes „Unglaublich!“ auszurufen.
Ähnlich unglaublich ist die Kreativität, mit der die Start-ups der Mannheimer Kreativwirtschaft immer wieder von sich reden machen und – gerade die aus der TEXTILEREI – zeigen, wie man sich auch immer wieder neu erfindet. Gezeigt wird das in Q 6 Q 7 mindestens einmal pro Jahr bei „Hometown Glory“. Eine Sonderausgabe dieser erfolgreichen Reihe gibt’s ab dem Aktions-Wochenende – mit dem Besten was Mannheim zu bieten hat in den Bereichen Lifestyle, Mode, Schmuck, Beauty, Kunst, Kulinarik und Accessoires.

Breakdance-Trio um David Kwiek alias „Mr. Quick“.
Foto: David Kwiek

Und das alles bei feinster Musik und lässigsten Beats von DJ Max und DJ Tiny Tunes auf dem Münzplatz. Mit dabei ist auch das Breakdance-Trio um David Kwiek alias „Mr. Quick“. Das gesamte Quartier bespielen als musikalischer Walking Act Holger Bläß & Friends.

Nur für einen Tag – Sonntag – zieht Mannheimer Cocktail-Kultur ins Basement von Q 6 Q 7 ein: Gäste des Quartiers können hier, die neuen ROOF Bar Lab Bottled Cocktails genießen. Zudem präsentiert das Ursulinen-Gymnasium Mannheim in Kooperation mit dem Café BRUE des Radisson Blu Hotels, Mannheim eigene Kaffeeröstungen.

Tolle Angebote und Aktionen gibt es in den Q 6 Q 7-Shops, die am Samstag von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr und am Sonntag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie da sind. Das komplette Wochenend-Programm mit allen Details und Uhrzeiten finden Sie unter q6q7.de/mannheimliebe.

Hendrik Hoffmann, Geschäftsführer der CRM – Center & Retail Management GmbH, die Q 6 Q 7 betreibt: „Nach der langen Zeit der Zurückhaltung freuen wir uns, all unsere Kunden und Freunde aus Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar ,willkommen zurück‘ zu heißen. Und welches Motto könnte passender sein als ,Aus Liebe zu Mannheim‘ – haben sich doch gerade Q 6 Q 7 und der Münzplatz in den vergangenen Jahren zu einem neuen In-Treffpunkt der Mannheimerinnen und Mannheimer entwickelt. Das Q 6 Q 7-Team hat ein Programm zusammengestellt, wie es für unser Quartier typisch ist: für die ganze Familie, aber doch einzigartig und außergewöhnlich – mit Programmpunkten, die es eben nur bei uns gibt.“

Text: CRM – Center & Retail Management GmbH Foto: (1) CRM – Center & Retail Management GmbH;(2) Steffen Nägele;(3) Foto: David Kwiek
30.09.2021

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Glasfaser-Testbetrieb startet in Speyer

Kunden gehen am ersten „PoP“ online

Das Glasfaserzeitalter im Ausbaugebiet Auestraße in Speyer hat für einige Testkunden jetzt offiziell begonnen. Sie surfen mit schnellstem Highspeed-Internet.

Glasfaser-Highspeed für die ersten Testkunden: (v. l.) Tim Rufenach (SWS), Elke Stoll-Stumpf (Stumpf Datenelektronik), Stephan Rosenow (SWS)
Foto: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Aktuell wurden Elke und Thomas Stumpf (Stumpf Datenelektronik) aus der Hasenpfühler Weide im neuen „PoP“ – Point of Presence – in der Straße Nachtweide/Ecke Am Rübsamenwühl angeschlossen. Der „PoP“ dient als Hauptverteiler für die beauftragten Glasfaseranschlüsse. Der Ausbau des Glasfasernetzes durch die Stadtwerke Speyer (SWS) im Ausbaugebiet Auestraße kann somit weiter durchstarten. Die ersten Kunden surfen nun bereits mit Lichtgeschwindigkeit. Die Testphase wollen die SWS nutzen, um die innovative Highspeed-Technologie auf Herz und Nieren zu prüfen.

„Diese Testphase dauert einige Wochen und ist ein wichtiger Baustein und letzter Schritt vor der eigentlichen Inbetriebnahme“, erklärt Georg Weyrich, Projektleiter bei den SWS für den Glasfaserausbau. Eigentlich wollte man mit dem Glasfaserausbau bereits weiter sein, aber auch die Arbeiten der SWS und ihren Dienstleitstern zogen sich durch die Corona-Pandemie etwas in die Länge. „Geschafft ist dennoch schon viel“, bringt es der Projektleiter auf den Punkt. „Seit dem Baustart haben wir mehr als 8.500 Meter Trasse in Speyer gebaut und 180 Hausanschlüsse hergestellt. In diese werden die Glasfasern eingebracht. Das entspricht einer Strecke vom Dom bis zum Kollersee“, veranschaulicht Weyrich die Dimensionen des Glasfaserausbaus. „Wir befinden uns auf der Zielgeraden im Ausbaugebiet Auestraße. Anschlüsse und Tests im „PoP“ sind weitere Meilensteine auf dem Weg in ein digitales Speyer“, fasst der SWS-Mitarbeiter zusammen.

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
18.06.2021

Sparkasse Vorderpfalz

Vereint vorangehen: Sparkasse Vorderpfalz verlost erneut 100.000 Euro an in Not geratene Vereine

Online-Bewerbungen und Teilnahmebedingungen unter https://www.sparkasse-vorderpfalz.de/corona-soforthilfe

Vereint vorangehen: Sparkasse Vorderpfalz verlost erneut 100.000 Euro an in Not geratene Vereine.

Die Sparkasse Vorderpfalz vergibt wie im Vorjahr Spenden von insgesamt 100.000 Euro an gemeinnützige Empfänger, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Bewerben können sich vom 15. Juni bis 15. Juli gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen, die Kunde bei der Sparkasse Vorderpfalz sind und ihren Sitz in Ludwigshafen, Speyer oder dem Rhein-Pfalz-Kreis haben. Die Spendenempfänger werden von der Sparkasse ausgelost und erhalten eine Förderung von jeweils bis zu 2.000 Euro.

Ludwigshafen, Speyer und der Rhein-Pfalz-Kreis werden profitieren

Jutta Steinruck, Vorsitzende im Zweckverband und Verwaltungsrat der Sparkasse Vorderpfalz, und ihre Stellvertreter/in Stefanie Seiler und Clemens Körner erklären unisono: „Unsere Gesellschaft profitiert vom persönlichen Einsatz vieler Menschen in Vereinen und Initiativen vor Ort. Doch auch Unternehmen tragen Verantwortung für die Menschen, die Lebensqualität und das gesellschaftliche und kulturelle Leben in der Region. Wir freuen uns, dass die Sparkasse Vorderpfalz mit der 100.000-Euro-Spendenaktion erneut die in Not geratenen Vereine in ihrem Geschäftsgebiet in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis unterstützen wird“.

Spendenaktion soll das Ehrenamt und die Vereinsarbeit unterstützen

Die Corona-Krise macht auch vor den Vereinen in unserer Region nicht halt. Mit unserer Spendenaktion möchten wir sie unterstützen.

Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: „Die Corona-Krise dauert auch im zweiten Jahr nach wie vor an und macht auch vor den Vereinen in unserer Region nicht halt. Viele müssen Einnahmeausfälle verkraften. Andere haben einen höheren Aufwand, weil sie sich verstärkt um Menschen kümmern, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind. Die Folgen sind oftmals wirtschaftliche Schieflage, verbunden mit dem Ringen um den Fortbestand des Vereins. Eine schwierige Situation, aus der die Betroffenen nicht ohne solidarische Hilfe herauskommen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir als regional verankerte Sparkasse schnell und unbürokratisch geholfen. Der Erfolg dieser Aktion war enorm, so dass uns die Entscheidung für eine Neuauflage in diesem Jahr leichtgefallen ist. Die Unterstützung soll aber auch ehrenamtlich und bürgerschaftlich engagierten Menschen weiterhin Mut machen: Gerade jetzt sind sie mit ihrem Engagement und ihrer Hilfsbereitschaft eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft. Wir möchten sie mit unserer Spendenaktion unterstützen, um die Auswirkungen der Pandemie letztlich erfolgreich abmildern zu können. Denn unsere Gesellschaft lebt – insbesondere auch in dieser schwierigen Zeit – vom persönlichen Einsatz vieler Einzelner, gerade in Vereinen und Initiativen vor Ort.“

Sparkasse Vorderpfalz
18.06.2021

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

„Auftragsbücher prall gefüllt“ | Gewerkschaft fordert Lohn-Plus

Bau-Boom hält an: 135 neue Wohnungen in Speyer gebaut

Boomende Baubranche: In Speyer wurden im vergangenen Jahr 135 neue Wohnungen gebaut – in Ein- und Zweifamilienhäusern, in Reihen- und Mehrfamilienhäusern. Das teilt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mit. Die IG BAU beruft sich hierbei auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. Danach flossen für den Neubau in Speyer Investitionen in Höhe von rund 20,4 Millionen Euro. „Der Boom der Branche hält schon seit Jahren an. Und es ist kein Ende in Sicht“, sagt Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. Der Gewerkschafter verweist auf einen wachsenden Berg genehmigter, aber noch nicht fertiggestellter Wohnungen, der zu „prall gefüllten Auftragsbüchern“ bei den Unternehmen führe: Nach einer Auswertung des Pestel-Instituts wurden in der Stadt zwischen 2011 und 2019 Baugenehmigungen für rund 220 Wohnungen erteilt, die noch gebaut werden müssen.

„Es gibt einen regelrechten Stau am Bau. Maurer, Zimmerleute und Fliesenleger arbeiten am Anschlag, um die Auftragsflut zu bewältigen. Statt Kurzarbeit und Homeoffice heißt es bei ihnen: Überstunden und Wochenendarbeit“, so Wunderlich. Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz fordert, die Beschäftigten in der Region an den guten Geschäften der Firmen fair zu beteiligen.

In der laufenden Tarifrunde setzt sich die Gewerkschaft für ein Einkommensplus von 5,3 Prozent ein. Außerdem sollen die sogenannten Wegezeiten, also die langen, meist unbezahlten Fahrzeiten zu den Baustellen, entschädigt werden. Darüber hinaus sollen die Lohnunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung überwunden werden.

„Bauleute machen einen unverzichtbaren Job: Sie schaffen dringend benötigten Wohnraum, halten Straßen und Brücken instand, bauen Gleise und errichten Windräder“, betont IG BAU-Verhandlungsführer Carsten Burckhardt. Zugleich habe die Baubranche die Binnenkonjunktur im Corona-Krisenjahr 2020 entscheidend stabilisiert und einen noch stärkeren Einbruch verhindert. „Es ist überfällig, dass die Arbeitgeber diese Leistung anerkennen“, so Burckhardt. Die Beschäftigten erwarteten ein kräftiges Lohn-Plus und einen Ausgleich für die oft stundenlange Pendelei zu den Baustellen – „das ist Zeit, in der sie ihre Familie nicht sehen, um für den Chef unterwegs zu sein“.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im vergangenen Jahr 306.376 neue Wohnungen in Deutschland fertiggestellt – ein Plus von 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit wurden so viele Wohnungen neu gebaut wie seit 2001 nicht mehr. Die Statistikbehörde geht zudem von bundesweit rund 780.000 genehmigten Wohnungen aus, die erst noch gebaut werden müssen. Dieser sogenannte Bauüberhang habe ein Rekordhoch erreicht. Laut Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) stieg der Umsatz der Branche im vergangenen Jahr um sechs Prozent auf 143 Milliarden Euro. Die Tarifverhandlungen zwischen der IG BAU und den Arbeitgebern gehen am 21. und 22. Juni in Mainz in die zweite Runde.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
18.06.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.

Wissenswertes zu Nebenkostenabrechnung und Steuererklärung

Der VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. gibt Tipps zur Abgabefrist

Eigentümer und Mieter können einzelne Ausgaben rund um ihre Wohnung steuerlich absetzen und sich einen Teil der gezahlten Nebenkosten vom Finanzamt wieder „zurückholen“. Die Jahresabrechnung ist somit für viele Steuererklärungen ein wichtiges Dokument. Doch welches Abrechnungsjahr ist für die Erstattung entscheidend?

Entstehen finanzielle Nachteile, wenn die Abrechnung bis zur Abgabefrist der Steuererklärung – in diesem Jahr der 02. August – nicht vorliegt? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) klärt auf. Die zuständige Hausverwaltung erstellt für das vergangene Kalenderjahr die Jahresabrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft und den entfallenden Anteilen auf die einzelnen Wohneinheiten. Manchmal haben Eigentümer oder Mieter diese Kostenaufstellung bis zum gewünschten Abgabedatum ihrer selbsterstellten Steuererklärung noch nicht erhalten, da sich die Abrechnung wie aktuell in Corona-Zeiten verzögert, die finale Genehmigung seitens der Eigentümerversammlung aussteht oder die Abgabe schlicht bereits gleich zu Beginn des Folgejahres erfolgen soll. Dies sorgt gelegentlich für Unmut: viele gehen davon aus, dass beim Finanzamt beispielsweise mit der Steuererklärung 2020 auch die dazugehörige Jahresabrechnung eingereicht werden muss – doch das ist ein Irrtum.

Eigentümer oder Mieter können im steuerlichen Umgang mit den Ausgaben ihrer Wohnung grundsätzlich auswählen: Jährlich anfallende Ausgaben für Hausmeisterdienste, Gartenpflege oder Reinigungskosten können zum Teil bereits im Jahr der Vorauszahlungen steuerlich in Abzug gebracht werden, einmalige Handwerkerkosten für Reparatur-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen lassen sich meist jedoch erst nach dem Vorliegen der Jahresabrechnung geltend machen. Axel Ewen, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS, empfiehlt, bei der Steuererklärung nicht auf die WEG-Abrechnung des Vorjahres zu warten: „Entstanden letztes Jahr absetzbare Kosten, die beschlossene Jahresabrechnung 2020 lag aber erst nach der Abgabe der Steuererklärung vor, können Sie diese Kosten und Steuervorteile regelmäßig einfach mit der folgenden Steuererklärung im Steuerjahr 2021 geltend machen.“

Das bedeutet, dass bei Steuererklärungen derartige Ausgaben zeitversetzt eingereicht werden können, so etwa in der Steuererklärung für 2020 die Kosten von 2019, 2019 die von 2018 usw. Bei diesem Vorgehen wird die Steuererklärung ohne finanzielle Nachteile fristgerecht abgegeben und die Wartezeit auf die Jahresabrechnung entfällt. Als absetzbare Kosten zählen ausschließlich die auf die Wohneinheit entfallenden anteiligen Arbeits- und entstandenen Fahrtkosten ohne Mehrwertsteuer; Ausgaben für Material oder Verwaltungsgebühren können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Insgesamt lassen sich 20 Prozent der gezahlten Kosten von der Steuer absetzen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Diese Regelung umfasst nicht allein die Jahresabrechnung, auch eigene Reparatur- und Modernisierungen in der Wohnung können regelmäßig in der Steuererklärung bei Einreichung der Rechnung und klarer Trennung von Arbeits- und Materialkosten steuerlich geltend gemacht werden. 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
18.06.2021

Zurich Gruppe Deutschland

Zurich unterstützt gemeinsam mit der Z Zurich Foundation die UNICEF Initiative für weltweite Impfstoffversorgung

Die Zurich Gruppe Deutschland unterstützt gemeinsam mit der Z Zurich Foundation die weltweite COVAX Kampagne, die sich zum Ziel gesetzt hat, eine gerechte globale Verteilung von Covid-19-Impfstoffen zu ermöglichen, insbesondere für die ärmsten Länder und Krisenregionen.

Auch die Zurich Gruppe unterstützt die weltweite COVAX Kampagne der UNICEF.
Foto: UNICEF

Die Zurich Gruppe Deutschland unterstützt gemeinsam mit der Z Zurich Foundation die weltweite COVAX Kampagne, die sich zum Ziel gesetzt hat, eine gerechte globale Verteilung von Covid-19-Impfstoffen zu ermöglichen, insbesondere für die ärmsten Länder und Krisenregionen. UNICEF und seine Partner arbeiten im Rahmen der Initiative unermüdlich am bisher größten Beschaffungs- und Lieferprogramm für Impfungen, um Gesundheits- und Sozialarbeiter an vorderster Front sowie gefährdete Menschen auf der ganzen Welt zu impfen. UNICEF stellt für COVAX seine jahrzehntelange Erfahrung bei der Beschaffung und Auslieferung von Impfstoffen sowie sein Logistiknetzwerk zur Verfügung. Die Zurich Gruppe Deutschland unterstützt gemeinsam mit der weltweiten Z Zurich Foundation diese globalen Bemühungen. Zurich Mitarbeitende, Vertriebspartner, Kunden und Kooperationspartner sind eingeladen, sich an dieser bedeutenden COVAX-Initiative zu beteiligen.  Mit verschiedenen Spendenaktionen sollen über die eingerichtete Spendenseite https://www.unicef.de/spenden/covax-zurich zusätzliche Spenden generiert werden. 

„Die Pandemie kann nur besiegt werden, wenn sie weltweit gleichermaßen bekämpft wird. Während das Impfthema nun auch in Deutschland an Geschwindigkeit gewonnen hat, ist es wichtig, dass wir mit diesem Engagement auch den Menschen in weniger privilegierten Regionen der Erde den Zugang zur Impfung ebnen können“, unterstreicht Carsten Schildknecht, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe Deutschland, die Bedeutung dieser Aktion. 

Über die Z Zurich Foundation 

Die Z Zurich Foundation ist eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Zürich, die von der „Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG“ und der „Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG“ in Übereinstimmung mit Schweizer Recht gegründet wurde. Sie ist das Hauptinstrument, mit dem die Zurich Insurance Group (Zurich) ihre globale Strategie für gemeinnützige Investitionen umsetzt.

Die Z Zurich Foundation arbeitet gemeinsam mit Zurich-Mitarbeitern, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen an einer Zukunft, in der die Menschen angesichts zunehmender Klimagefahren gedeihen können, in der diejenigen unter uns, die den Stress des Lebens spüren, befähigt werden, ihre Stimme zu erheben, und in der die Ausgegrenzten in unserer Gesellschaft ihr volles Potenzial erreichen können. 

Besuchen Sie die Website der Z Zurich Foundation, um mehr über ihre Arbeit zu erfahren: https://zurich.foundation. Folgen Sie Z Zurich Foundation auf LinkedInTwitterFacebookInstagram und YouTube.  

Über UNICEF

UNICEF ist die größte Kinderorganisation der Welt und arbeitet an einigen der schwierigsten Orte der Welt, um die am meisten benachteiligten Kinder der Welt zu erreichen. In 190 Ländern und Territorien arbeiten sie für jedes Kind, überall, um eine bessere Welt für alle zu schaffen. Weitere Informationen über UNICEF und seine Arbeit für Kinder finden Sie unter www.unicef.org Folgen Sie UNICEF auf TwitterFacebookInstagram und YouTube

Über die COVAX-Einrichtung

COVAX ist die Impfstoff-Säule des Access to COVID-19 Tools (ACT) Accelerator, einer bahnbrechenden globalen Zusammenarbeit zur Beschleunigung der Entwicklung, Produktion und des gerechten Zugangs zu COVID-19-Tests, -Behandlungen und -Impfstoffen. COVAX wird gemeinsam von Gavi, der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) und der WHO geleitet. Ziel ist es, die Entwicklung und Herstellung von COVID-19-Impfstoffen zu beschleunigen und einen fairen und gerechten Zugang für jedes Land der Welt zu gewährleisten. https://www.who.int/initiatives/act-accelerator/covax UNICEF leitet in Zusammenarbeit mit dem PAHO Revolving Fund die Bemühungen zur Beschaffung und Lieferung von COVID-19-Impfdosen im Namen der COVAX Facility.  Diese Initiative wird die Beschaffung und Lieferung von Impfstoffen für 92 Länder mit niedrigem und niedrigem bis mittlerem Einkommen leiten.

Text: Zurich Gruppe Deutschland Foto: UNICEF
18.06.2021

Wirtschaft, Finanzen & Rente

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Neue Solidarität nach Pflanzaktion

Stadtwerke rufen zu neuen Crowdfunding-Projekten auf – 20 Bäume schon gesetzt

Ein Spitzahorn für die Siedlungsschule. Steffen Schwendy (Stadt Speyer) beim Anbringen der Hinweisplakette „Bäume für Speyer“.
Foto: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Zahlreiche Speyerer Bürger*innen haben dafür gesorgt, dass das Klima in der Stadt nachhaltig verbessert werden kann. Sie beteiligten sich an der Aktion „Bäume für Speyer“, einem Crowdfunding-Projekt, das gemeinsam von den Stadtwerken Speyer (SWS) und der Stadt initiiert wurde. Von den eingenommenen 10.532 Euro konnten 30 Bäume angeschafft werden. Die ersten 20 sind bereits in der Erde.

Rund um die Siedlungsschule – Realschule plus und Grundschule – sind die ersten Bäume bereits zu besichtigen. Unter anderem zum Anbringen der Hinweisplaketten war am 22. April 2021 ein Vor-Ort-Termin. Apfel- und Birnbaum, zwei Spitz- und fünf Feldahorn sowie vier Mehlbeeren wurden auf dem weitläufigen Gelände gepflanzt.

Aktiv gewesen sind die Mitarbeiter*innen der Stadtgärtnerei in den zurückliegenden Wochen bereits im Spielhaus Sara Lehmann sowie in den Kindertagesstätten Seekätzchen, Löwenzahn, Mäuseburg und Pusteblume. „Die Einrichtungen konnten sich um die Bäume bewerben. Die Anzahl der Bäume variiert aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort“, erklärt Steffen Schwendy von der Stadtverwaltung Speyer. In den Kitas Schatzinsel und Mäuseburg sollen im Herbst noch zwei Esskastanien gesetzt werden. „Bei der Schulhofsanierung der Woogbachschule planen wir für den Herbst außerdem weitere Bäume ein“, kündigt die Verwaltung an. Bis dahin werden noch weitere Standorte an Schulen oder Kindergärten gesucht, die sich für das Baumpflanzen eignen. Dass sich so viele Speyerer*innen an der Aktion beteiligt haben, freut den Verantwortlichen im Fachbereich Stadtentwicklung ungemein. Der Betrag, der in Summe zusammenkam, war doppelt so hoch wie das gesteckte Ziel.

Übermitteln konnten die Unterstützer*innen ihre Geldbeträge über die Online-Plattform Speyer Crowd. Die Geldgebenden selbst hatten die Chance auf besondere Prämien, die von den SWS in Gemeinschaft mit der Stadt ausgelobt wurden und bereits im Februar verschickt wurden. „Jeder Baum in Speyer ist eine gute Investition in die Zukunft“, macht Steffen Schwendy deutlich.

Nach dem erfolgreichen Projekt „Bäume für Speyer“ haben die SWS mit ihrer Speyer Crowd eine erneute Corona-Hilfsaktion gestartet und 5.000 Euro Sonderfördermittel zur Verfügung gestellt. Initiatoren haben die Möglichkeit, ein individuelles Projekt ins Leben zu rufen und werden von den SWS unterstützt. Beteiligen können sich alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Geschäfte und Gastronomiebetriebe in Speyer. Projektideen können unter www.speyer-crowd.de/corona angelegt werden.

bademaxx in den Startlöchern

Die Freigabe der Landesregierung zur bademaxx-Öffnung in noch nicht in Sicht. Mitarbeiter Simon Mayer beim Spritzen der Beckenumrandung im Sommer 2020.
Foto: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

„Das bademaxx-Freibad kann geöffnet werden, sobald die Landesregierung grünes Licht gibt“, so das Fazit von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nach der Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke Speyer (SWS) am Montagabend. Die Öffnung sei jedoch frühestens drei Wochen nach der Freigabe möglich, da diese Zeit für die Inbetriebnahme des Bades und die Genehmigung durch das Gesundheitsamt benötigt werde. Derzeit sei nach Angaben der Landesregierung noch kein Zeitpunkt für eine Öffnung vorgesehen.

„Unsere Hygiene- und Sicherheitskonzepte haben sich bewährt und können schnell an neue Vorgaben angepasst werden“, ergänzte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring. Ebenso habe der Zutritt ins Freibad mittels Online-Ticket gut funktioniert und solle wieder so gehandhabt werden. Der Zugang zum Freibad sei weiterhin in zwei Zeitspannen geplant: vormittags von 8.00 bis 12.30 Uhr und nachmittags von 13.30 bis 19.30 Uhr. Die Eintrittspreise würden im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben (vormittags: Erwachsene 3,30 Euro, Ermäßigte 2,20 Euro, nachmittags: Erwachsene 4,20 Euro, Ermäßigte 3,30 Euro).

„Eine Öffnung des bademaxx-Hallenbades könnte ab 28. August, dem Ende der Sommerferien angestrebt werden“, informierte Bühring. Ein Parallelbetrieb von Hallenbad und Freibad sei aufgrund der zu erwartenden unterschiedlichen Besucherbegrenzungen schwer umsetzbar. Denkbar wäre es für die Stadtwerke, schon während der Sommermonate Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche im Freizeitbecken des Hallenbades anzubieten, die Freigabe der Landesregierung vorausgesetzt.

Auch einen Saunabetrieb könnte sich der SWS-Geschäftsführer unter Corona-Auflagen vorstellen: „Wir würden den Besuch von 14.00 bis 20.00 Uhr anbieten, für einen Komplettpreis von 15,00 Euro.“ Bereits im Oktober 2020 war die Sauna unter Pandemiebedingungen geöffnet, die erste Zeitspanne hatte sich jedoch nicht bewährt, da kaum Gäste kamen. Die Nachmittagszeiten waren überwiegend ausgebucht.

„Derzeit wird das bademaxx auf Vordermann gebracht“, ergänzte SWS-Bereichsleiter Ralf Lang. Im technischen Bereich seien ein Blockheizkraftwerk ausgetauscht, Wasseraufbereitungs- und Lüftungsanlagen gewartet, Maler-, Fliesen- und Grundreinigungsarbeiten durchgeführt worden. Zudem würden im Freibad Baumprüfungs- und Gartenarbeiten sowie die Instandhaltung der Spielgeräte anstehen. „Die 20 Voll- und Teilzeitkräfte, die im bademaxx arbeiten, sind derzeit in Kurzarbeit. Zwei bis drei Personen führen die Arbeiten aus“, so Lang.

Unter der Annahme, dass Freibad-, Hallenbad- und Saunabetrieb auch 2021 nur eingeschränkt stattfinden können, rechnen die SWS mit einem negativen Ergebnis von 2,2 Mio. Euro. 2020 war das bademaxx-Freibad von 25. Juni bis 6. September geöffnet. Pro Zeitspanne konnten 450 Besucher das Bad nutzen, täglich 900 Gäste. Insgesamt kamen 28.617 Besucher. Der Verlust wird lt. Hochrechnung bei ca. 2,6 Mio. Euro liegen.

SWS-Aufsichtsrat beschließt Wohnmobil-Stellplatz

Foto: AdobeStock – blattwerkstatt

250.000 Euro werden die Verkehrsbetriebe Speyer (VBS), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Speyer (SWS), in einen Wohnmobilstellplatz an der Straße Am Neuen Rheinhafen investieren, so der Beschluss des SWS-Aufsichtsrats am 19. April 2021. „Gemeinsam mit dem neu zu errichtenden Parkplatz in der Straße Am Neuen Rheinhafen und dem bademaxx-Parkplatz wollen die Verkehrsbetriebe diesen Wohnmobilstellplatz integriert betreiben“, informierte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Das Angebot sei für die Stadt Speyer aus touristischer Sicht eine große Bereicherung, zudem könnten viele Bürger*innen die Möglichkeit zur Entleerung ihrer Wohnmobil-Abwassersammelbehälter nutzen. Hier bestehe ein großer Bedarf in Speyer.

Bereits genehmigt wurden 598.000 Euro für den Ausbau des öffentlichen Parkplatzes auf dem Hafengelände. „Im südlichen Anschluss zum Parkplatz befindet sich eine Fläche von ca. 2.500 Quadratmetern, die derzeit an ein Logistikunternehmen zum Abstellen von Lkws vermietet wird“, führte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring aus und ergänzte: „Auf der Fläche sollen 20 Stellplätze für Wohnmobile, ausschließlich zum Kurzzeitaufenthalt, errichtet werden.“ Es sei geplant, die Einfahrt durch eine Schranke zu sichern. Möglichkeiten zur Entleerung von Abwassertanks sowie zum Zapfen von Frischwasser seien vorgesehen.

„Die Tiefbauarbeiten für die beiden Maßnahmen Parkplatz und Wohnmobilstellplatz sollen aus wirtschaftlichen Gründen gemeinsam ausgeschrieben und zeitnah vergeben werden“, sagte Bühring. Der Baubeginn sei für Ende des Jahres vorgesehen, ein Betriebskonzept dazu werde noch erstellt. Zudem gäbe es Überlegungen für eine Zusammenarbeit mit einem privaten Investor für einen Wohnmobilstellplatz.

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
27.04.2021

Bundesagentur für Arbeit

Ausbildung auf einen Blick: Neue Internetseite bündelt Informationen und Angebote

Die Corona-Krise darf nicht zur Ausbildungs- oder Fachkräftekrise werden.
Deshalb hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) zusammen mit den Partnern in der Selbstverwaltung der BA mit einer Internetplattform ein neues digitales Angebot geschaffen.

Die Website https://www.arbeitsagentur.de/m/ausbildungklarmachen/ richtet sich in erster Linie an Jugendliche. Sie bündelt übersichtlich an einem Ort alle wichtigen Informationen und Angebote rund um das Thema Ausbildung: von Tipps für die Berufswahl und dem Online-Berufserkundungstool „Check-U“ über das persönliche Gespräch mit der Berufsberatung – zum Beispiel per Videoberatung – bis hin zu mehr als 100.000 Ausbildungsplatzangeboten aus der BA-Jobbörse. In einer Veranstaltungsdatenbank finden die Jugendlichen außerdem virtuelle Ausbildungsmessen, Speed-Datings und weitere (digitale) Events in ihrer Region. Ergänzt wird das Angebot von persönlichen Erfahrungsberichten und Erfolgsgeschichten von Azubis.

Daneben finden auch Arbeitgeber, Eltern und Lehrkräfte auf der digitalen Informationsplattform Hinweise und weiterführende Links. Ausbildungsbetriebe erhalten zum Beispiel alle wichtigen Informationen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ und gelangen per Link direkt zu den Förderanträgen.
Lehrerinnen und Lehrer können unter anderem Materialien für den Berufsorientierungsunterricht herunterladen. Eltern finden Tipps, wie sie ihre Kinder bei der Berufswahl unterstützen können oder welche finanziellen Hilfen es gibt.

Mit einem Klick geht es auch zu den Ausbildungsseiten der Partner in der Selbstverwaltung:
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA bietet über das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT auf https://www.schulewirtschaft.de/ umfangreiche Unterstützung für Lehrkräfte und Unternehmen zum Thema Berufliche Orientierung an.
Die DGB-Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes bietet mit „Dr. Azubi“ (www.dr-azubi.de) schnelle, anonyme und kostenlose Unterstützung bei allen Fragen rund um die Ausbildung.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bietet mit seinem „Lehrstellenradar“ (www.lehrstellen-radar.de) den direkten Weg zum Ausbildungsplatz im Handwerk. Dort finden ausbildungsinteressierte junge Menschen noch viele weitere Informationen, beispielsweise zu Praktika, und passende Ansprechpartner aus ihrer Region.

Die Webseite wird laufend erweitert und aktualisiert.

Weiterführende Informationen:

Deutscher Gewerkschaftsbund DGB: www.dgb.de
Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA: www.arbeitgeber.de
Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH: www.zdh.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bmas.de

Aktuelle Statistiken zum Ausbildungsmarkt:

Aktuelle Daten u.a. zu gemeldeten Bewerber/innen und gemeldeten Ausbildungsstellen (März 2021) finden Sie hier
Aktuelle Daten zur Inanspruchnahme des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ (März 2021) finden Sie hier.
Alle Statistiken zum Ausbildungsmarkt finden Sie hier und unter: www.statistik.arbeitsagentur.de

Allianz für Aus- und Weiterbildung: www.aus-und-weiterbildungsallianz.de

Zahl der Sanktionen im letzten Jahr stark gesunken

Hauptgrund war die Corona-Pandemie

  • Zahl der Sanktionen im letzten Jahr deutlich gesunken
  • Über 95 Prozent der Leistungsberechtigten bleiben von Sanktionen unberührt
  • Dreiviertel aller Sanktionen entstehen durch Meldeversäumnisse

Zahl der Sanktionen gesunken – Meldeversäumnisse häufigster Grund

Die Jobcenter mussten im letzten Jahr 171.100 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte aussprechen. Die Zahl der Leistungsminderungen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 635.700 gesunken. Der massive Rückgang resultiert im Wesentlichen aus den Folgen der Pandemie.

Dreiviertel der Sanktionen müssen ausgesprochen werden, weil vereinbarte persönliche Termine im Jobcenter, ohne Grund versäumt werden. Wegen der Corona-Pandemie fanden viele Gespräche zum Schutz der Mitarbeitenden und der Kundinnen und Kunden online und telefonisch statt. Deswegen konnte es nicht zu Terminversäumnissen kommen. Da sich die Pandemie auch auf den Arbeitsmarkt auswirkte, gab es weniger Stellenangebote und weniger arbeitsmarktpolitische Maßnahmen konnten begonnen werden. Auch das wirkte sich auf die Anzahl der Sanktionen aus.

Weiterhin dreiviertel aller Sanktionen aufgrund von versäumten Terminen

Mit 74 Prozent entfällt wie im Vorjahr ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse. 127.400 solcher Sanktionen mussten die Jobcenter im letzten Jahr aussprechen, weil vereinbarte Termine ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden. In diesen Fällen müssen die Jobcenter die Regelbedarfe für drei Monate um zehn Prozent kürzen. Für die Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, wurden 18.400 Sanktionen ausgesprochen.

Monatliche Sanktionsquote und Jahresverlaufsquote rückläufig; Über 95 Prozent von Sanktionen weiterhin nicht berührt

Im Jahresdurchschnitt 2020 waren pro Monat durchschnittlich 0,9 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von einer Sanktion betroffen. Im Jahr zuvor waren es 3,1 Prozent. Im gesamten Jahr 2020 mussten 3,3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mindestens einmal mit einer Sanktion belegt werden. Bei dieser jährlichen Sanktionsverlaufsquote werden die Personen addiert, denen gegenüber im Verlauf eines gesamten Jahres mindestens eine Sanktion ausgesprochen werden musste. Im Jahr 2019 waren dies 8,3 Prozent.

Bundesagentur für Arbeit
27.04.2021

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Workers’ Memorial Day am 28. April | Appell für mehr Arbeitsschutz

Speyer: Gedenken an verunglückte Beschäftigte

Bauarbeiter können kein Homeoffice machen – und tragen auch ohne Pandemie ein erhöhtes Risiko, im Job zu erkranken oder zu verunglücken. Die IG BAU fordert mehr Anstrengungen beim betrieblichen Arbeitsschutz.

Gedenkminute für verunglückte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ruft Beschäftigte in Speyer dazu auf, der Menschen zu gedenken, die bei der Arbeit ums Leben gekommen oder durch den Job erkrankt sind. „Am internationalen Workers’ Memorial Day, dem 28. April, sollte um 12 Uhr eine Minute lang der Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gedacht werden – ob im Betrieb, im Homeoffice oder auf der Baustelle“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Die Corona-Pandemie habe ein Bewusstsein für die Gesundheitsgefahren gerade auch am Arbeitsplatz geschaffen. „In Zeiten hoher Infektionszahlen ist es besonders wichtig, dass die Unternehmen ihre Beschäftigten schützen – über regelmäßige Testangebote, medizinische Masken, Hygienestandards und Homeoffice“, so der Gewerkschafter.

In der Bau-, Land- und Forstwirtschaft oder der Gebäudereinigung sei Heimarbeit aber nur im Ausnahmefall möglich. Wer in diesen Branchen arbeite, trage zugleich ein grundsätzlich höheres Unfallrisiko – etwa durch Stürze von Gerüsten oder Verletzungen mit Häckslern. An die Firmen appelliert die IG BAU, den Arbeits- und Gesundheitsschutz „mit höchster Priorität“ zu behandeln. Dieser sei Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

„Auf dem Bau ist angesichts der hohen Auftragslage aktuell besonders viel zu tun. Die Arbeitgeber sind es den rund 460 Beschäftigten der Branche in Speyer schuldig, sie bestmöglich vor Gefahren zu schützen“, ergänzt Carsten Burckhardt, das für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständige Mitglied im IG BAU-Bundesvorstand. 

Nach Angaben der Berufsgenossenschaft BG BAU birgt auch der Arbeitsweg ein erhebliches Unfallrisiko: Allein im vergangenen Jahr verunglückten bundesweit 21 Bau-Beschäftigte auf ihrem Weg zum Einsatzort tödlich. „Zu guten Arbeitsbedingungen zählt neben dem Arbeitsschutz eine faire Bezahlung“, so Burckhardt. In der anstehenden Tarifrunde für die Branche Bauhauptgewerbe setzt sich die Gewerkschaft daher für ein Lohn-Plus von 5,3 Prozent ein. Außerdem soll es eine Entschädigung der meist unbezahlten, oft stundenlangen Wegezeiten zu den Baustellen geben.

Hohe Corona-Infektionsgefahr für Beschäftigte in der Landwirtschaft

IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz fordert besseren Schutz von Erntehelfern

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Rheinhessen-Vorderpfalz hat die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften in der Landwirtschaft angemahnt. „Saisonbeschäftigte in der Region, die in der Ernte und Aussaat arbeiten, tragen ein besonders hohes Risiko, an Covid-19 zu erkranken. Ein Großteil der Erntehelfer ist nach wie vor in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Genauso gefährlich ist es, wenn Beschäftigte in Sammeltransporten zu den Feldern gefahren werden“, kritisiert IG BAU-Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. Die Unternehmen müssten alles dafür tun, dass die Branche nicht zum Corona-Hotspot werde. Außerdem seien verstärkte Arbeitsschutz- und Hygienekontrollen der Behörden notwendig. Saisonbeschäftigte dürften nicht ungeschützter sein als Menschen, die in Büros oder auf Baustellen arbeiteten.

„Mehrere Corona-Ausbrüche in der Fleischbranche, aber auch auf Bauernhöfen haben im vergangenen Jahr gezeigt, wie wichtig der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Pandemie ist“, so Wunderlich. Die überwiegend aus Osteuropa stammenden Saisonkräfte sorgten dafür, dass in den Supermärkten Spargel, Erdbeeren und Gurken nicht ausgingen. Dabei arbeiteten sie zu niedrigen Löhnen und häufig ohne Krankenversicherungsschutz. Nach einer neuen Regelung können Erntehelfer in diesem Jahr 102 statt wie bislang 70 Tage lang sozialversicherungsfrei in der Landwirtschaft arbeiten, was sie in ihrer sozialen Absicherung schlechterstellt, kritisiert die Gewerkschaft.

Volle Auftragsbücher: 260 Baugenehmigungen im vergangenen Jahr

Wegezeit-Entschädigung und Lohn-Plus für Bauarbeiter in Speyer gefordert

Bauarbeiter haben auch in Krisenzeiten viel zu tun. Sie sollen jetzt an den steigenden Umsätzen der Branche beteiligt werden, fordert die IG BAU.

Die rund 460 Bau-Beschäftigten in Speyer sollen mehr Geld bekommen: In der anstehenden Tarifrunde für die Branche fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ein Lohn-Plus von 5,3 Prozent. Außerdem soll ein Modell für die Entschädigung der sogenannten Wegezeit, also der langen, meist unbezahlten Fahrzeit zur Baustelle, weiterentwickelt werden. „Der Boom der Bauwirtschaft hält trotz Pandemie an. Nun müssen die Beschäftigten an den steigenden Umsätzen beteiligt werden“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Der Gewerkschafter verweist auf die hohe Zahl der Baugenehmigungen, die zu weiterhin vollen Auftragsbüchern bei den Unternehmen führten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurde in Speyer im vergangenen Jahr der Bau von 260 Wohnungen genehmigt. Dabei investierten Bauherren rund 60 Millionen Euro.

„Während viele Branchen stark von den Lockdowns und Kontaktbeschränkungen betroffen sind, laufen die Arbeiten am Bau auf Hochtouren weiter“, sagt IG BAU-Verhandlungsführer Carsten Burckhardt. Statt Homeoffice und Kurzarbeit seien für viele Maurer, Zimmerleute und Straßenbauer Überstunden und Wochenendarbeit an der Tagesordnung. Dafür hätten sie eine faire Anerkennung verdient. Nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes stieg der Umsatz in der Branche im vergangenen Jahr um sechs Prozent. Auch die Aussichten für das laufende Jahr sind gut: Die Konjunkturprognose für das Bauhauptgewerbe kletterte laut ifo-Institut im März mit einem Plus von 2,3 Prozent auf den höchsten Wert seit Beginn der Corona-Pandemie.

„Neben einer Lohnerhöhung erwarten die Beschäftigten eine Entschädigung für die viele Zeit, die sie für den Betrieb zu ihren Baustellen unterwegs sind“, so Burckhardt. Eine Weiterentwicklung der Wegezeitenentschädigung sei überfällig. Nach einer Studie des Pestel-Instituts legen Bauarbeiter in Deutschland im Schnitt 64 Kilometer für die einfache Strecke zur Arbeit zurück. Jeder Vierte ist mehr als eine Stunde zum Einsatzort unterwegs – plus Rückfahrt. Zum Vergleich: Unter allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern außerhalb des Bauhauptgewerbes betrifft das nur fünf Prozent.

Die Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern beginnen am 11. Mai in Berlin.

Jahresbilanz: 2.300 Streitfälle bei der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz

Rechtshilfe in Krisenzeiten für Bauleute und Reinigungskräfte in Speyer

Fragen rund um das Thema Kurzarbeit sorgten für volle Terminkalender bei den Rechtsschutzexperten der IG BAU.

Juristischer Beistand in Krisenzeiten: Die Rechtsschutzexperten der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz waren im vergangenen Jahr stark gefragt. Insgesamt 2.300 Mal kamen die Beraterinnen und Berater der Gewerkschaft in der Region zum Einsatz. „Vom Verdienstausfall durch Kurzarbeit über fehlende Atemschutzmasken im Job bis hin zu Problemen bei der Kinderbetreuung – Corona hatte zahlreiche Rechtsstreitigkeiten auch in Speyer zur Folge“, so der Bezirksvorsitzende Rüdiger Wunderlich.

Wegen der Pandemie habe ein Großteil der Beratungen per Telefon stattgefunden. „Viele Streitfälle gab es in der Gebäudereinigung. Beschäftigte klagten über finanzielle Nöte wegen des niedrigen Kurzarbeitergeldes, Defizite beim Arbeitsschutz oder nicht gezahlte Löhne in der Quarantäne“, berichtet Wunderlich. In der Baubranche sei es unter anderem um vorenthaltene Corona-Prämien und unbezahlte Überstunden gegangen. Ein weiterer Schwerpunkt sei das Thema Kinderbetreuung gewesen. „Bauarbeiter, Forstbeschäftigte und Reinigungskräfte können kein Homeoffice machen. Wenn Kitas und Schulen geschlossen sind, wird das für sie besonders zum Problem“, so Wunderlich.

Der Gewerkschafter appelliert an Beschäftigte aus den Branchen der IG BAU, sich auch in Pandemie-Zeiten um ihre Belange zu kümmern und die Hilfe der Gewerkschaft zu suchen. „Arbeitgeber dürfen die Krise nicht als Vorwand nutzen, um das Personal um seine Rechte zu bringen.“

Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz haben alle Gewerkschaftsmitglieder. Weitere Infos und Termine gibt es in den IG BAU-Büros Ludwigshafen / Mainz (Telefon: 06 21 – 68 59 99-0) und Worms (Telefon: 0 62 41 – 5 28 56).

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
27.04.2021

E.ON

E.ON Auswertung: Jeder zweite Deutsche streamt regelmäßig – In diesen Städten und Kreisen ist der Streaming-Anteil deutschlandweit am größten

  • Hamburg, Mainz, Köln, Darmstadt und Frankfurt am Main beim Vergleich der Landkreise und kreisfreien Städte mit den höchsten Werten

Streaming boomt: Mehr als jede/r zweite Deutsche konsumiert regelmäßig Inhalte wie Videos, Musik, Podcasts oder Spiele über das Internet. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Civey-Umfrage für den E.ON Energieatlas, der unter https://energieatlas.eon.de abrufbar ist. Die Auswertung zeigt auch, wie sich das Streaming-Verhalten vor Ort in den Regionen unterscheidet.

Im Vergleich der 401 Landkreise und kreisfreien Städte ist der Anteil an Streaming-Nutzerinnen und -Nutzern in Hamburg (63,3 Prozent), Mainz (62,1 Prozent), Köln (61,6 Prozent), Darmstadt (61,0 Prozent) und Frankfurt am Main (60,7 Prozent) am größten. Wie hoch die Streaming-Nutzung in Ihrer Region ist, zeigt die nachfolgende Liste der 50 Regionen mit den größten Anteilen an Streaming-Nutzerinnen und -Nutzern.

70 Prozent der Familien mit Kindern streamen

Der Auswertung zufolge geben 54,9 Prozent der Bundesbürgerinnen und -bürger an, mindestens einmal wöchentlich übers Netz zu streamen. Familien mit Kindern nutzen solche Angebote mit 70 Prozent überdurchschnittlich häufig. Und auch in den einzelnen Altersgruppen zeigen sich große Unterschiede: Bei den 18- bis 29-Jährigen ist die Streaming-Quote am höchsten, hier sind es rund acht von zehn Befragten. Bei älteren Befragten ist der Anteil etwas geringer (50 bis 64 Jahre: 49,4 Prozent; 65 und älter: 31,1 Prozent).

Die beliebtesten Streaming-Inhalte sind Videos, sie werden von 70,6 Prozent der Befragten mindestens einmal wöchentlich abgerufen. Danach folgen Musik, (49,5 Prozent), Podcasts (22,4 Prozent) und Spiele (11,2 Prozent). Rund ein Viertel der Befragten konsumiert die Inhalte „zwei bis drei Stunden“ täglich. „Mehr als fünf Stunden“ streamt nur jeder 20.

Streaming-Quote in den Stadtstaaten besonders hoch

Regional unterscheidet sich der Anteil der Streaming-Nutzerinnen und -Nutzer teils deutlich: Überdurchschnittlich groß ist die Verbreitung auf Bundesland-Ebene in den Stadtstaaten Hamburg (63,3 Prozent), Berlin (58,2 Prozent) und Bremen (57,1 Prozent). Generell lässt sich ein Stadt-/Land-Gefälle erkennen: Befragte aus dicht besiedelten Gebieten streamen oft grundsätzlich häufiger als Umfrage-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer aus Regionen mit geringerer Bevölkerungsdichte.

Schleswig-Holsteiner Nutzer würden „grüne“ Anbieter am häufigsten bevorzugen

E.ON hat außerdem ermittelt, wie nachhaltig Streaming-Nutzende in Deutschland orientiert sind. Auf die Frage, ob sie Anbieter bevorzugen würden, wenn diese für die Bereitstellung ihrer Angebote ausschließlich erneuerbare Energie nutzen würden, antworteten 44,4 Prozent der Streaming-Fans mit „Ja“. Im regionalen Vergleich platziert sich Schleswig-Holstein hierbei an der Spitze der Bundesländer (50,8 Prozent). Auf den Plätzen zwei und drei folgen Baden-Württemberg (50,3 Prozent) und Hamburg (49,2 Prozent).

Die Details zu den Umfrage-Ergebnissen rund ums Thema Streaming finden Sie im E.ON Energieatlas: https://energieatlas.eon.de.

Top 50 Landkreise/kreisfreie Städte mit dem bundesweit höchsten Anteil an Streaming-Nutzern:

Landkreis/Kreisfreie StadtAnteil Streaming-Nutzer
Kreisfreie Stadt Hamburg63,3%
Kreisfreie Stadt Mainz62,1%
Kreisfreie Stadt Köln61,6%
Kreisfreie Stadt Darmstadt61,0%
Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main60,7%
Kreisfreie Stadt Wolfsburg60,6%
Landkreis Friesland60,3%
Kreisfreie Stadt München60,1%
Kreisfreie Stadt Baden-Baden60,0%
Landkreis Trier-Saarburg59,8%
Landkreis Goslar59,7%
Kreisfreie Stadt Freiburg im Breisgau59,7%
Kreisfreie Stadt Coburg59,6%
Kreisfreie Stadt Braunschweig59,0%
Landkreis Ahrweiler59,0%
Kreisfreie Stadt Osnabrück58,9%
Kreisfreie Stadt Aschaffenburg58,9%
Landkreis Wittmund58,8%
Kreisfreie Stadt Mannheim58,8%
Kreisfreie Stadt Würzburg58,8%
Landkreis Mayen-Koblenz58,5%
Kreisfreie Stadt Kaiserslautern58,5%
Kreisfreie Stadt Wuppertal58,4%
Kreisfreie Stadt Leipzig58,4%
Landkreis Wesermarsch58,3%
Kreisfreie Stadt Bremen58,3%
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald58,3%
Kreisfreie Stadt Berlin58,2%
Landkreis Göttingen58,1%
Landkreis Bad Dürkheim58,1%
Städteregion Aachen58,0%
Ennepe-Ruhr-Kreis58,0%
Kreisfreie Stadt Speyer58,0%
Landkreis Mainz-Bingen58,0%
Kreisfreie Stadt Stuttgart58,0%
Kreisfreie Stadt Bochum57,9%
Kreisfreie Stadt Dortmund57,9%
Landkreis Hameln-Pyrmont57,8%
Landkreis Lüchow-Dannenberg57,8%
Kreisfreie Stadt Düsseldorf57,8%
Hochtaunuskreis57,8%
Kreisfreie Stadt Trier57,8%
Landkreis Miesbach57,7%
Kreisfreie Stadt Rostock57,7%
Kreisfreie Stadt Lübeck57,6%
Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein57,6%
Landkreis Northeim57,5%
Region Hannover57,5%
Landkreis Neuwied57,5%
Landkreis Kassel57,4%
Bodenseekreis57,4%

Hintergrund:

Das Marktforschungsunternehmen Civey befragte für den „Streaming-Atlas“ im Februar 2021 unterschiedlich große Stichproben. Um den Anteil der Streaming-Nutzer zu ermitteln, wurden insgesamt 30.000 Bundesbürger befragt. Die Ergebnisse sind auf Ebene des Bundes, der Bundesländer und der Landkreise und kreisfreien Städte repräsentativ. Die Fragestellung lautete: „Streamen Sie mindestens einmal pro Woche Inhalte über das Internet (z.B. Videos, Musik, Podcasts oder Spiele)?“ Antwortmöglichkeiten: „Ja“, „Nein“, „Weiß nicht“.

Um Inhalte / Dauer des Konsums zu ermitteln, wurden 1.000 Personen befragt, die regelmäßig streamen. Die Fragestellungen lauteten: „Welche dieser Inhalte streamen Sie mindestens einmal pro Woche?“ / „Wie viele Stunden streamen Sie täglich Inhalte über das Internet (z.B. Videos, Musik, Podcasts oder Spiele)?“

Für das Nachhaltigkeits-Ranking wurden insgesamt 7.500 Personen, die regelmäßig streamen, befragt. Die Ergebnisse sind auf Bundes- und Landesebene repräsentativ für Personen, die regelmäßig Inhalte über das Internet streamen. Die Fragestellung lautete: „Würden Sie Streaming-Anbieter bevorzugen, die für die Bereitstellung ihrer Angebote ausschließlich erneuerbare Energien nutzen?“ Antwortmöglichkeiten: „Ja, auf jeden Fall“, „Eher ja“, „Unentschieden“, „Eher nein“, „Nein, auf keinen Fall“. Die „Ja“-Antwortmöglichkeiten wurden für die Auswertung zusammengefasst.

E.ON SE
27.04.2021

Maimarkt Mannheim

„Maimarkt Spezial“ Bauen – Umwelt – Energie im Juni kann nicht stattfinden

Wir haben sehr gehofft und unverdrossen geplant, jetzt steht allerdings fest: Der „Maimarkt Spezial“ Bauen – Umwelt – Energie vom 23. bis 27. Juni 2021 kann nicht stattfinden.

Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen ist es für die Stadt Mannheim und für uns als Mannheimer Ausstellungsgesellschaft absehbar, dass eine Veranstaltung wie der „Maimarkt Spezial“ zum geplanten Zeitpunkt nicht durchgeführt werden kann.

Es ist nach wie vor unklar, wann die dritte Corona-Welle bricht und wir können nicht riskieren, dass für unsere Aussteller Kosten entstehen. Wir bedauern dies sehr! Sehr gerne hätten wir Ausstellern und Besuchern eine schöne Messe ermöglicht.

Dennoch macht sich das Team unbeirrt an die Planungen für den nächsten Maimarkt Mannheim: Dieser findet vom 30. April bis zum 10. Mai 2022 statt.

Herzlichen Dank für Ihre Verbundenheit!

MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH
27.04.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V

Die außerordentliche Eigentümerversammlung

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V klärt auf

In der Regel findet mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft statt. Tagungsordnungspunkte der immer nicht öffentlichen Versammlung sind etwa die Diskussion über Nutzung und Erhaltung des Gemeinschaftseigentums, Entscheidungen über bauliche Veränderungen, die Verabschiedung von Nachforderungen und neuen Vorauszahlungen sowie die Bestellung (oder Abberufung) des Verwalters und ggfs. seine Entlastung für das letzte Wirtschaftsjahr. In begründeten Sonderfällen kann es darüber hinaus auch zu weiteren Versammlungen kommen. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) erklärt, welche Themen die Einberufung einer zusätzlichen Veranstaltung rechtfertigen und welche gesetzlichen Aspekte es dabei zu beachten gilt. In Ausnahmen kann es innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft notwendig werden, kurzfristig über elementare Themen zu diskutieren und damit nicht bis zur nächsten regulären Versammlung zu warten. Um dringende Beschlüsse zeitnah herbeizuführen, muss zu diesem Zweck eine außerordentliche Versammlung aller Eigentümer einberufen werden. Das Wort „außerordentlich“ unterstreicht bei derartigen Versammlungen das Ziel, keine alltäglichen Anliegen (Ruhestörungen, ausbleibende Reinigungsdienste o.ä.) zu behandeln; im Blickpunkt stehen ausschließlich Themen von besonderer Brisanz und Wichtigkeit, die schnelle Entscheidungen aller Beteiligten verlangen. Versammlungsgegenstand sind beispielsweise plötzlich eintretende Beschädigungen am Gemeinschaftseigentum (u.a. Mängel an Fassade, Dach oder Leitungen), deren fachgerechte Beseitigung, sowie die Einleitung weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden in der Zukunft. Die Versammlung thematisiert in diesem Zusammenhang auch rechtliche und finanzielle Folgen, unter anderem die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei Gebäudeschäden, die Kostenübernahme zur Schadensregulierung und die damit verbundene Notwendigkeit einer möglichen Sonderumlage. Auch Schwierigkeiten mit der zuständigen Verwaltung, sei es durch eine zögerliche Umsetzung von Beschlüssen oder anderweitige Punkte, können Gegenstand einer außerordentlichen Eigentümerversammlung sein. Axel Ewen, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS: „Alle Beteiligten sollten immer abwägen, ob das jeweilige Anliegen eine Einberufung zwingend notwendig macht. In der Regel ist eine außerordentliche Versammlung mit Aufwand für die Eigentümer und die Verwaltung, sowie erheblichen Kosten verbunden. Das beginnt bei der Anmietung von Tagungsräumen und der Anreise der Teilnehmer zum Veranstaltungsort, reicht bis zu den anfallenden Verwaltergebühren für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung einer zusätzlichen Versammlung. Geht es um die Abwendung und Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum, macht eine außerordentliche Eigentümerversammlung allerdings oftmals Sinn, da eine alternative Entscheidungsfindung per Umlaufbeschluss – je größer die WEG ist – selten zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führt. Hier wäre nämlich grundsätzlich immer die Zustimmung ALLER Miteigentümer in Textform erforderlich.“  Die Befugnis für die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung hat die jeweils bestellte Verwaltung oder bei deren Untätigkeit alternativ – falls vorhanden – der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates. Auch auf Verlangen von mehr als 25 % aller Eigentümer ist zu einer zusätzlichen Versammlung einzuberufen. Der organisatorische Ablauf im Vorfeld entspricht dem Verfahren einer regulären Versammlung: Die Einladung hat in Textform zu erfolgen, die Einladungsfrist von drei Wochen darf auch nur bei besonderer Dringlichkeit verkürzt werden. Am Versammlungstag übernimmt die jeweilige Verwaltung die Leitung der Veranstaltung, sofern die Eigentümer nichts anderes beschließen. Zur Beschlussfähigkeit ist seit dem 01.12.2020 keine Mindestanwesenheit der Eigentümer – persönlich oder per Vollmacht – erforderlich. Sämtliche Entscheidungen sind von der zuständigen Verwaltung in einer Niederschrift und zusätzlich in der Beschlusssammlung festzuhalten. Werden auf einer außerordentlichen Versammlung Beschlüsse, beispielsweise bezüglich dringend einzuleitender Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen getroffen, ist es im nächsten Schritt die Aufgabe des Verwalters, die notwendigen Arbeiten in die Wege zu leiten und die Koordination der ordnungsgemäßen Durchführung zu übernehmen. Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
27.04.2021

Küchentreff

Küchen-Schütz unterstützt Sponsoring-Aktion für neue Kindergarten-Küche

Initiiert wurde die Aktion von Sally Özcan

So sah die „in die Jahre gekommene“ alte Küche aus.

Mit vereinten Kräften für die Kleinsten: Auf Initiative der bekanntesten deutschen Influencerin für Kochen und Backen, Sally Özcan („Sallys Welt“), bekommt der Kindergarten Don Bosco in Waghäusel eine neue Einbauküche. Während nobilia und Bosch die Küche bzw. die Elektrogeräte sponserten, hat KüchenTreff-Mitglied Küchen-Schütz die Küche kostenlos montiert.

In dieser neuen Traumküche macht das Kochen und Backen wieder Spaß.

Zustande kam die Aktion durch den Küchenverband KüchenTreff, bei dem Küchen-Schütz Mitglied ist: Sally Özcan macht sich als Testimonial für die KüchenTreff- Jubiläumskampagne „25 Küchen für den guten Zweck“ stark. Bei den Gesprächen kam heraus, dass in ihrer Heimat, der Kreisstadt Waghäusel in Baden-Württemberg, ebenfalls Bedarf an einer neuen Küche bestand. Sally Özcan, die in Deutschland den erfolgreichsten YouTube-Kanal zum Thema Kochen und Backen betreibt, hat selbst zwei Töchter, die den Kindergarten Don Bosco besuchen. Dort legt man großen Wert auf gesunde Ernährung und möchte dem Nachwuchs schon früh Freude am gesunden Kochen und Essen vermitteln. Ein Engagement, das definitiv unterstützenswert ist, wie auch Benjamin Schütz von Küchen-Schütz aus dem benachbarten Schwegenheim fand: „Als wir davon hörten, haben wir nicht gezögert und unsere Hilfe angeboten. Wir haben einen Ort geschaffen, an dem die Kinder sich wohlfühlen, kreativ sein können und Spaß am Kochen und gesunder Ernährung erleben – alles Werte, die uns als Küchenstudio-Betreiber am Herzen liegen und die wir daher gern unterstützen.“

Benjamin Schütz von Küchen-Schütz aus Schwegenheim zögerte nicht als er von dem Projekt hörte.

Um dem Kindergarten eine kulinarische Früherziehung zu ermöglichen, wurde kurzerhand von allen beteiligten Partnern diese Sponsoring-Aktion ins Leben gerufen. Im November letzten Jahres begannen die Planungen, Anfang dieses Jahres wurde die Küche montiert – und jetzt können die Kinder im Kindergarten Don Bosco in einer hellen, bunten und modernen Küche das Kochen lernen.

Sally Özcan, deren beide Töchter ebenfalls den Kindergarten besuchen, freut sich über das gelungene Ergebnis.

Die Sponsoring-Aktion findet losgelöst von der aktuell laufenden KüchenTreff-Jubiläumsaktion statt. Zum 25-jährigen Bestehen hat KüchenTreff nämlich die Aktion „25 Küchen für den guten Zweck“ gestartet (www.25guteTaten.de). Dort können sich wohltätige Institutionen und Vereine noch bis Ende Juni für eine Küche im Wert von 10.000 Euro bewerben. Das Los entscheidet dann über den Gewinner.

Sally Özcan gemeinsam mit dem ganzen Küchenstudio Team bei der Arbeit

GOOS COMMUNICATION GmbH & Co. KG
27.04.2021

Remax Germany

Immobilieneigentümer: Übergangsregelung zum Energieausweis bis 30. April 2021 nutzen

Verbrauchsausweise werden teurer / Immobilieneigentümer können jetzt Kosten sparen / Rechtliche Vorgaben zur Energietransparenz auch für Immobilieninserate verschärft / Bußgelder möglich

Leinfelden-Echterdingen – Immobilieneigentümer ohne gültigen Energieausweis für ihr Bestandsgebäude können bis Ende April eine Übergangsfrist nutzen. Diese ermöglicht es ihnen, einen für zehn Jahre gültigen Nachweis nach den bisherigen Vorgaben der alten EnEV zu beschaffen – und so Kosten zu sparen. Denn: Anfang November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten und hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. „Immobilieneigentümer, die keinen gültigen Energieausweis besitzen, können von einer Übergangsregelung profitieren. Dabei gibt es jedoch Unterschiede, welcher Typ für welches Gebäude Pflicht ist“, sagt Samina Julevic, COO des Immobilienmaklernetzwerks Remax Germany.

Ein gültiger Energieausweis ist seit 2008 Pflicht für fast alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die verkauft oder vermietet werden sollen. Verschiedene Gesetzesnovellen haben seitdem nachjustiert, um mögliche Schlupflöcher zu schließen und Energiewerte transparenter auszuweisen. „Dass der Gesetzgeber jetzt die Daumenschrauben ordentlich anzieht, bedeutet für Immobilieneigentümer, dass sie an einem gültigen Energieausweis nicht mehr vorbeikommen. Ausnahmen sind selten und gelten nur für Gebäude, die nicht regelmäßig bewohnt und beheizt werden“, erklärt Julevic und rät verunsicherten Eigentümern, gegebenenfalls einen Makler hinzuzuziehen.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Kosten variieren und steigen

Wer einen Energieausweis für seine bestehende Immobilie beschaffen will, kann zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis wählen. Während der Bedarfsausweis mit 400 bis 500 Euro zu Buche schlägt, kostet der Verbrauchsausweis bisher nur rund 25 bis 100 Euro. „Ab dem 1. Mai 2021 wird der Verbrauchsausweis jedoch teurer, daher sollten Immobilienbesitzer jetzt handeln“, sagt Julevic. Der Verbrauchsausweis ist allerdings nur dann zulässig, wenn das Gebäude mindestens fünf Wohnungen umfasst, der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude nach der Wärmeschutzordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet wurde. Diese Ausweisvariante war bisher nur deshalb günstiger, weil sie weniger aussagekräftig war. So wies der Verbrauchsausweis bisher für Wohngebäude nur die Verbrauchswerte von Heizung und Warmwasser aus. Ab Mai 2021 soll er aber zudem Treibhausemissionen und damit den CO2-Fußabdruck nachweisen – etwa durch Vor-Ort-Begehungen oder anhand geeigneter Fotos.

Umfangreicher Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis dagegen ist laut Remax die umfangreichere Variante des Energieausweises und bei Bestandsgebäuden Pflicht, wenn sie weniger als fünf Wohnungen haben, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht erreicht wurde. Für ihn ermitteln zertifizierte Fachleute wie Bauingenieure, Architekten oder Energieberater den Gesamtenergiebedarf des Gebäudes anhand verschiedener Faktoren wie Dämmschicht, Heizung oder Fenstern. „Diese Werte sind objektiver, denn sie zeigen den Energieverbrauch unabhängig vom Heizverhalten der Vorbewohner – der Bedarfsausweis ermöglicht so einen objektiven Vergleich mit anderen Immobilien“, erklärt Julevic. Wer seine Immobilie möglichst transparent und wettbewerbsorientiert verkaufen möchte, sollte deshalb auf den Bedarfsausweis ausweichen.

Verschärfte Gesetzeslage bei Immobilieninseraten

Einen Makler als Fachmann zu engagieren, lohnt sich nicht nur für den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie selbst. „Auch bei der Beschaffung des Energieausweises können Makler für Immobilienbesitzer eine Hilfe sein, wenn sie in der Zukunft verkaufen oder vermieten wollen“, sagt Julevic. Besonders mit den weiteren Änderungen nach dem GEG lohne sich ein Gang zum Profi: „Denn das neue Gesetz beinhaltet auch zahlreiche neue Regelungen, was die Angaben in Immobilieninseraten betrifft. So müssen nun bestimmte Angaben aus dem Energieausweis in die Anzeige übernommen werden, sonst drohen Bußgelder.“

Remax Germany eröffnet Büro in Rülzheim

Remax Pro Partner berät Immobilienkunden in Rülzheim und der Region Germersheim, Speyer und Karlsruhe / 3 Makler, 1 Marketing- und 1 Accounting-Spezialist / Aufstockung auf 10 Makler geplant

Daniel Wessa, Büroinhaber und Geschäftsführer sowie Co-Geschäftsführerin Sabina Wessa.
Foto: Remax

Leinfelden-Echterdingen – Das Immobilienmaklernetzwerk Remax Germany hat soeben ein Büro im rheinland-pfälzischen Rülzheim eröffnet. Inhaber und Geschäftsführer der an der Mittleren Ortsstraße 70 gelegenen, 75 Quadratmeter großen Niederlassung ist Daniel Wessa. Gemeinsam mit Co-Geschäftsführerin Sabina Wessa und drei Mitarbeitern betreut er Immobilienverkäufer und -käufer in der 8.300-Einwohner-Stadt sowie in der Region Germersheim, Speyer und Karlsruhe.

Daniel Wessa, Büroinhaber und Geschäftsführer des neuesten Remax-Ablegers, erklärt zur Büroeröffnung: „Rülzheim zeichnet sich durch eine stabile wirtschaftliche Entwicklung aus. Unter anderem wegen der ansässigen und sich neu ansiedelnden Unternehmen besteht ein großer Wohnraumbedarf.“

Co-Geschäftsführerin Sabina Wessa ergänzt: „Trotz des Wunsches nach natürlichem und ländlichem Wohnen sehen wir wegen des Mangels an Objekten und Bauland im Umland zunehmend eine Entwicklung in Richtung städtische Innenverdichtung, also in bestehende Grundstücke in zweiter Reihe.“

Weitere Informationen: www.remax.de/propartner-ruelzheim

Remax Germany
27.04.2021

IW Junior

Beste Schülerfirma aus Rheinland-Pfalz heisst Ceaseless

Wiederverwendbare und waschbare Reinigungspads aus Bio-Baumwolle – damit hat das JUNIOR Unternehmen ceaseless heute beim digitalen Landesentscheid in Rheinland-Pfalz den Titel gewonnen. Die Schülerinnen und Schüler überzeugten die Jury aus Bildungs- und Wirtschaftsvertretern. ceaseless wird Rheinland-Pfalz im Juni beim Bundeswettbewerb vertreten, wenn Deutschlands beste Schülerfirma gekürt wird.

Schülerfirma ceaseless vom Franziskus-Gymnasium Nonnenwerth in Remagen.
Foto: Schülerfirma ceaseless

Geschäftsidee und -bericht, Jury-Interview und Videopräsentation – beim Landeswettbewerb werden die Schülerfirmen in diesen vier Kategorien bewertet. Ausgezeichnet wird das Unternehmen mit dem stimmigsten Gesamtkonzept. Dazu zählt auch der Entwicklungsprozess der Jugendlichen, ihr Umgang mit Herausforderungen im Team und die Fähigkeit, potenzielle Kunden und Investoren zu begeistern. In Rheinland-Pfalz hatten sich von 13 JUNIOR expert Schülerfirmen nach einem Vorentscheid fünf Unternehmen für den Wettbewerb qualifiziert.

Beim virtuellen Event setzte sich ceaseless vom Franziskus-Gymnasium Nonnenwerth in Remagen gegen die anderen Finalisten durch. „Wir haben gar nicht damit geplant, da wir sehr starke Konkurrenz hatten. Aber wir sind sehr sehr froh, dass wir das Ding gerockt haben!“, so Anna Glaser, Vorstandsvorsitzende von ceaseless, live in der Preisverleihung. Der Sieg qualifiziert die Jugendlichen für die Teilnahme beim Bundeswettbewerb am 15. Juni 2021.

Wiederverwendbare und waschbare Reinigungspads aus Bio-Baumwolle, das Siegerprodukt der Schülerfirma Ceaseless.
Foto: Schülerfirma ceaseless

Auf dem zweiten Platz landete ReWood aus Bad Kreuznach mit der Geschäftsidee, alte Weinkisten und Korken wiederzuverwenden und daraus individuell gestaltete Pinnwände und Tabletts anzufertigen (BBS Wirtschaft). Über Platz drei freute sich TechnikTaskForce aus Mainz mit ihrem Dienstleistungsangebot „Support und Wartung der Schultechnik“ (Bischöfliche Willigis-Schulen).

„Das Engagement der Schülerinnen und Schüler ist beachtlich und man merkt schnell: Sie alle haben Freude daran, etwas Eigenes auf die Beine zu stellen. Diese Erfahrungen sind prägend für ihr ganzes Leben. Und wer weiß, vielleicht entscheidet sich die eine oder der andere später tatsächlich für eine Unternehmensgründung. Dass die jungen Wettbewerberinnen und Wettbewerber das Zeug dazu haben, haben sie mit ihrer Schülerfirma bereits bewiesen“, sagte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Text: Institut der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR gemeinnützige GmbH Foto: Schülerfirma ceaseless
27.04.2021

Wirtschaft, Finanzen & Rente

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im März 2021

Frühjahrsbelebung trotz steigender Infektionszahlen

„Im März gab es am Arbeitsmarkt eine spürbare Frühjahrsbelebung – und das, obwohl die Infektionen steigen und die Einschränkungen für einige Wirtschaftsbereiche nach wie vor bestehen. Insgesamt zeigt der Arbeitsmarkt aber weiter sehr deutliche Spuren der nun seit einem Jahr andauernden Krise.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im März: -77.000 auf 2.827.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +492.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen mit 2.827.000 um 77.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 8.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent. Im Vergleich zum März des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 492.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 1,1 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im März bei 3.624.000 Personen. Das waren 344.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. März für 197.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Januar für 2,85 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, steigt seit November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gesunken. Mit 44,35 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 754.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Januar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 4.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Januar nach Hochrechnungen der BA um 96.000 auf 33,51 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Januar mit 6,87 Millionen um 560.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Gut zwei Fünftel des Rückgangs gingen auf das Gastgewerbe zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Im März waren 609.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 82.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im März 2021 um 4 Punkte auf 102 Punkte. Er liegt damit 11 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.031.000 Personen erhielten im März 2021 Arbeitslosengeld, 183.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.905.000. Gegenüber März 2020 war dies ein Anstieg von 89.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2020 bis März 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 323.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 46.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. 197.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 415.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 32.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 260.000 im März noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.04.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Früher in Rente und ohne Abschläge? – Mit freiwilligen Beiträgen Abschläge ausgleichen

Wer früher in Altersrente gehen möchte, muss mit Abschlägen bei der Rente rechnen. Mit zusätzlichen freiwilligen Beiträgen kann man Abschläge ausgleichen. Möglich ist dies bereits ab dem 50. Lebensjahr.

2020 haben Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz rund 7,3 Millionen Euro an zusätzlichen Beiträgen eingezahlt – so viel wie noch nie. Das zeigt das große Vertrauen in die Rentenversicherung – gerade in Krisenzeiten. Hinzu kommt, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung mit 18,6 Prozent vergleichsweise günstig ist.

Beraten lassen

Wer plant, früher in Altersrente zu gehen und die Abschläge auszugleichen, sollte sich persönlich beraten lassen. Einen Beratungstermin gibt es auch in Zeiten von Corona telefonisch direkt bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen in Speyer, Kaiserslautern, Mainz, Bad Kreuznach,Trier, Koblenz oder Andernach.

Zusätzliche Beiträge erhöhen die Rente

Wichtig: Auch wenn sich die Pläne ändern und die Altersrente erst später beginnen sollte, gehen die zusätzlich gezahlten Beiträge nicht verloren. Im Gegenteil: Sie erhöhen die spätere Rente. Außerdem können sie als Aufwendungen für die Altersvorsorge bei der Steuer geltend gemacht werden. Konkrete Auskünfte erteilen Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater oder Finanzämter.

So hoch sind die Abschläge

Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns betragen die Abschläge 0,3 Prozent der Rente. Wer also ein Jahr früher in Rente geht, muss einen Abschlag von 3,6 Prozent in Kauf nehmen. Bis zu 14,4 Prozent der Rente können es maximal sein. Dies gilt dann für die gesamte Zeit des Rentenbezugs und eine anschließende Hinterbliebenenrente. Nur noch die Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren gibt es ohne Abschläge.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
03.04.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.

Nachgefragt: „Welche Nebenkosten sind umlagefähig?“

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Jeder Vermieter stellt sich bei der Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung die Frage: Welche Kosten lassen sich über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen? Eine genaue Definition liefert die Betriebskostenverordnung (BetrKV): §2 beinhaltet eine Aufzählung mit 17 Punkten, die als umlagefähige Betriebskosten anerkannt sind.

Dazu zählen unter anderem die Gebühren der Wasserversorgung, Heizkosten, die Schornstein- und Straßenreinigung, Müllabfuhr oder die Allgemeinbeleuchtung. Die umlagefähigen Nebenkosten müssen im Mietvertrag entweder detailliert aufgeführt oder im Vertrag auf §2 der Betriebskostenvereinbarung verwiesen werden. Voraussetzung für die Nebenkostenberechnung ist eine nach § 556 I BGB entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag – ist diese nicht vorhanden, gelten Nebenkosten als mit der Miete abgegolten. 

Bei speziellen Wohnformen besteht die Möglichkeit, den Katalog der umlagefähigen Kosten über §2 Nr. 17 BetrKV zu erweitern. „Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass viele der regelmäßigen und wiederkehrenden Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Dazu zählt auch die anfallende kommunale Grundsteuer“, so Axel Ewen, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS. Verwaltungs- oder Instandhaltungszahlungen sind im Gegensatz zu den Betriebskosten keine regelmäßig anfallenden Kosten. Eine gültige Definition findet sich in §26 II der Berechnungsverordnung (BV).

Lässt der Vermieter beispielsweise alte Dachziegel durch neue ersetzen oder aufgrund eines Sturmschadens beschädigte Ziegel erneuern, sind dies gemäß §1 II 2 BetrKV keine Betriebskosten, da das Gesetz den Vermieter verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. 

Weitgehend anerkannt ist, dass der Vermieter Klein- und Schönheitsreparaturen auf Mieter umlegen darf. Solche sogenannten Bagatellschäden innerhalb der Wohnung können dem Mieter angelastet werden, wenn die Beseitigung einen Betrag von etwa 50,00 bis 75,00 Euro nicht überschreitet. Fallen mehrere Bagatellschäden an, sollten die jährlichen Kosten nicht mehr als rund 8 Prozent der Miete ausmachen.

Modernisierungsmaßnahmen, wie z.B. der Einbau einer neuen Heizungsanlage, obliegen hingegen immer dem Vermieter. Nach einer derartigen Modernisierung ist er allerdings berechtigt, die Miete zu erhöhen. Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung sollte der Mieter diese mit seinen im Mietvertrag aufgeführten Nebenkosten überprüfen und die umlagefähigen Kosten nach § 2 BetrKV betrachten. Findet der Mieter hier keine entsprechenden Regelungen zu einem Kostenpunkt, ist dieser nicht umlagefähig und der Mieter kann gegen seine Nebenkostenabrechnung Widerspruch einlegen. 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
03.04.2021

One Click & Test – die einfache click & TEST Lösung für Corona Tests

Nach „One Click & Meet“ – dem erfolgreichen Terminvereinbarungstool für den Einzelhandel – etablieren die beiden Macher, Benedikt Daller und Markus Fograscher, nun die bahnbrechend einfache Lösung der Schnelltest-Terminvereinbarung.

One click & TEST“. In vielen Bereichen sind nun Schnelltests Pflicht und auch Unternehmen sollen die Mitarbeiter regelmäßige Testangebote machen.

One Click and TEST“ liefert eine absolut anwenderfreundliche, extrem einfache Lösung der Online Terminvereinbarung für Corona Tests. Natürlich wird dabei die politische Lage im Blick behalten und der Termin-Assistent immer aktuell gehalten.

One Click & TEST“ ist DIE perfekte Lösung der Terminvereinbarung für PflegeheimeApotheken und Unternehmen in jeder Größe.

Werfen Sie einen Blick darauf: www.clickandtest.de

Schluss mit der Zettelwirtschaft! Die Registrierung dauert weniger als 2 Minuten!

Die Macher:

v.l.: Benedikt Daller und Markus Fograscher

Benedikt Daller, 34 Jahre, Betriebswirt und Geschäftsführer von Daller Tracht.

Markus Fograscher, 36 Jahre, Diplom Wirtschaftsinformatiker und Geschäftsführer Blackwing GmbH.

Die beiden Macher von „One Click & Meet“ & „One Click & TEST“  haben es sich zum Ziel gesetzt, die Terminvereinbarung für Einzelhandel und Corona-Testungen zu erleichtern.

Blackwing GmbH
03.04.2021

Straßenräumung im Winter

Schnee und Eis – Wer ist verantwortlich?

Der VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Winterzeit = Unfallzeit – auf und neben den Straßen. Auch wenn die Schneemengen in der Region nicht so ausgeprägt sind wie in anderen Teilen Deutschlands, gibt es für Immobilienbesitzer einige Pflichten zu beachten, um im Schadensfall nicht von langen Gerichtsprozessen und Schadensersatzansprüchen überrascht zu werden. Eigentümer müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht innerhalb ihres Grundstücks und auch auf den angrenzenden Wegen für die Schnee- und Eisräumung sorgen, um Fußgängern nicht in Gefahr zu bringen. Frank Hennig, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.: „Vermieter können Räum- und Streupflichten an Mieter übertragen. Das muss dann im Mietvertrag oder der Hausordnung klar festgehalten werden, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Trotzdem hat ein Immobilienbesitzer dafür Sorge zu tragen, dass sein Mieter dieser Pflichten auch nachkommt.“ Wer die Kosten für das Streugut übernimmt, sollte ebenfalls im Mietvertrag festgeschrieben sein. Kommunen geben die erlaubten Einsatzmittel vor, meistens handelt es sich dabei um Granulat und Split, nur an gefährlichen Stellen darf Salz gestreut werden.

Werktags besteht je nach Satzung der Kommune zwischen 06.30 und 21.00 Uhr Räumpflicht. Dazu zählen alle Zugänge zu Häusern, Tiefgaragen, Mülltonnen sowie die angrenzenden Gehwege eines Grundstückes. Den Schnee dürfen Eigentümer oder Mieter nicht auf der Straße oder auf dem Nachbargelände entsorgen, er sollte bestenfalls an die Gehwegseiten geräumt werden. Dabei haben sie allerdings einen Durchgang von mindestens einem Meter für Fußgänger, Kinderwagen o.ä. freizuhalten. Befindet sich auf beiden Straßenseiten kein befestigter Bürgersteig, muss entlang des Grundstücks ein etwa 1,20 Meter (festgelegt in der Satzung der Kommune) breiter Streifen geräumt werden, um sich bei Stürzen von Fußgängern nicht schadensersatzpflichtig zu machen. Von der Räumpflicht ausgenommen sind „Trampelpfade“, die Fußgänger für Abkürzungen nutzen. Hier haftet der Passant im Schadensfall selbst. Schilder mit dem Hinweis „Privatgelände, kein Winterdienst – Betreten auf eigene Gefahr“ entbinden den Besitzer übrigens nicht völlig von seiner Verkehrssicherungspflicht. Trotzdem haben sich auch Passanten in der Winterzeit angepasst zu verhalten, da ihnen bei Unfällen durchaus eine Mitschuld übertragen werden kann. Eigentümergemeinschaften beauftragen über die Hausverwaltung für den Winterdienst oft einen Dienstleister oder Hausmeisterservice. Die Kosten werden dann anteilig über die Jahresabrechnung abgerechnet.

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne zur Verfügung: telefonisch unter 06238/98358-13 oder per Mail office@vdiv-rps.de. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
04.01.2021