Verkehrsbeeinträchtigungen durch Versammlungen der Landwirte am 08.01.2024

Auf Grund bundesweiter Versammlungen und Aufzüge am Montag (08.01.2024) werden auch in der Vorder- und Südpfalz Verkehrsbeeinträchtigungen erwartet / Hinweise der Polizei

(Präsidialbereich Rheinpfalz) – Im Zusammenhang mit bundesweiten Aktionen haben der Bauernverband und andere Organisationen für kommenden Montag (08.01.2024) zahlreiche Demonstrationen im Bereich der Vorder- und Südpfalz angemeldet.

Obwohl die Polizei die Versammlungen und Aktionen begleitet, wird es wahrscheinlich zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen, insbesondere im frühmorgendlichen Berufsverkehr.

Regionale Protestaktionen sollen am Montagmorgen an folgenden Orten durchgeführt werden:

  • an der Autobahn 6 an den Anschlussstellen Grünstadt und Wattenheim
  • an der Autobahn 65 an den Anschlussstellen Edenkoben, Rohrbach, Kandel-Nord und -Süd
  • an der B 9 an den Anschlussstellen Rülzheim-Nord und Jockgrim (Industriegebiet)
  • an der B 10 an der Auffahrt Landau-Godramstein
  • auf der L 512 in Richtung B 10 bzw. Richtung A 65
  • an den Auffahrten zur B 38 bei Landau-Ebenberg

An diesen Straßenabschnitten ist ein Auffahren auf diese ab voraussichtlich 6 Uhr bzw. 6:30 Uhr für die Dauer von einer Stunde nicht möglich. Auch wenn die Ausfahrten frei bleiben, müssen sie dennoch mit spürbaren Verkehrsbeeinträchtigungen rechnen.

Dabei wird es nicht nur während der Dauer der Versammlungen zu Behinderungen kommen, sondern auch davor und danach wegen der An- und Abreise der Versammlungsteilnehmenden mit ihren Traktoren.

Neben diesen regionalen Versammlungen ist am Montagmorgen ab 8 Uhr auch eine Sternfahrt mit mehreren hundert Traktoren nach Ludwigshafen über folgende Straßen geplant:

  • aus dem Süden ab der Anschlussstelle Schwegenheim (B272) über die B 9
  • aus westlicher Richtung ab der Anschlussstelle Neustadt-Süd über die Autobahn 65 und vom Wurstmarktplatz in Bad Dürkheim über die A 650
  • aus dem Norden vom Festplatz Worms über die L 523 durch Frankenthal und danach auf die B 9 in Richtung Oggersheimer Kreuz

Die Sternfahrt endet an der Friedrich-Ebert-Halle in der Erzbergerstraße in Ludwigshafen, wo am Vormittag ab 10:30 Uhr eine Kundgebung geplant ist, die voraussichtlich gegen 13:30 Uhr enden soll.

Die Traktoren der Sternfahrt nach Ludwigshafen werden zentral über folgende Strecke zur Friedrich-Ebert-Halle polizeilich begleitet:

  • aus allen Richtungen zum Oggersheimer Kreuz (A 650 / B 9)
  • A 650 bis zur Abfahrt Ludwigshafen-Oggersheim-Süd
  • Kreisstraße 3 bis zur Mannheimer Straße
  • Mannheimer Straße bzw. Frankenthaler Straße bis Bayreuther Straße
  • Kopernikusstraße bis zur Sternstraße
  • Sternstraße bis zur Erzbergerstraße

Die Kopernikusstraße wird am frühen Montagmorgen für den Straßenverkehr komplett gesperrt und steht als ergänzender Parkraum für Traktoren zur Verfügung.

Insbesondere während der Anreise der erwarteten mehreren hundert Traktoren ab voraussichtlich 9 Uhr und während der Abreise der Traktoren ab voraussichtlich 13:30 Uhr ist mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen im Stadtgebiet Ludwigshafen, insbesondere im Umfeld der Friedrich-Ebert-Halle, zu rechnen.

Bei der Rückfahrt der Traktoren dürfen diese nicht mehr die Autobahnen oder Kraftfahrstraßen benutzen, so dass es auch abseits der Hauptverkehrswege auf den Landstraßen und in Gemeinden zu spürbaren Verkehrsbeeinträchtigungen kommen dürfte.

Bitte rechnen Sie ganztägig mit starken Verkehrsbehinderungen in der Region. Die Polizei rät allen Bürgerinnen und Bürgern, dies bei der Planung des Arbeits- und Schulwegs bzw. bei sonstigen Fahrten zu berücksichtigen.

Wir bitten alle Verkehrs- und auch Versammlungsteilnehmende, unbedingt Not- und Rettungswege freizuhalten, damit Rettungsfahrzeuge, Feuerwehren und die Polizei ungehindert zu ihren Einsatzstellen gelangen können.

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein ist zuständig für die Sicherheit von rund 900.000 Menschen. Der Dienstbezirk der Behörde mit ihren rund 2200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfasst auf etwa 2.400 Quadratkilometern die Vorder- und Südpfalz mit den Landkreisen Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt a.d.W. und Speyer.

Polizeipräsidium Rheinpfalz
05.01.2024

Verkehrsbeeinträchtigungen durch Versammlungen am 08.01.2024

Erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen durch Versammlungen am 08.01.2024 erwartet

(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar Kreis) – Am kommenden Montag, dem 08.01.2024, werden aufgrund landesweit angekündigter Proteste auch Versammlungen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidium Mannheim stattfinden. Die Aufzüge sollen in Form von sogenannten Sternfahrten mittels Traktoren stattfinden. Darüber hinaus kann es ebenfalls zu stationären Versammlungen kommen. Durch Kooperationsgespräche mit den jeweiligen Versammlungsbehörden, wurde versucht die Auswirkungen für den öffentlichen Straßenverkehr so gering wie möglich zu halten. Aufgrund der anfahrenden Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, aber auch aufgrund der Versammlungen selbst muss im gesamten Tagesverlauf mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen in Heidelberg, Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis gerechnet werden.

  • Bereits in den frühen Morgenstunden kommt es zu einer Fahrt mehrerer Traktoren im Stadtgebiet Heidelberg.
  • Weiterhin ist eine Traktorenfahrt im Bereich Hockenheim angemeldet, welche sich im Anschluss aber in Richtung Bruchsal auf den Weg machen wird.
  • Beginnend am Nachmittag werden sich Versammlungsteilnehmerinnen- und teilnehmer mit ihren Fahrzeugen durch das Stadtgebiet Mannheim bewegen und in den Abendstunden im Rahmen der Aktionen nach derzeitigem Stand ein Mahnfeuer, angrenzend an die B 44 zwischen Mannheim-Sandhofen und Lampertheim, veranstalten.
  • Im Zeitraum von 12 Uhr bis 20 Uhr ist zudem eine Sternfahrt mit mehreren hundert Traktoren zwischen Sinsheim und Heidelberg angemeldet worden.

Die Polizei bittet alle Verkehrsteilnehmenden dies – insbesondere im Berufsverkehr – bei ihren Reiseplanungen zu beachten. Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer die von entsprechenden Verkehrsbeeinträchtigungen und -verzögerungen betroffen sind, werden gebeten die notwendige Vorsicht und Rücksichtnahme walten zu lassen, um eine Gefährdung oder gar Schädigung zu vermeiden.

Polizeipräsidium Mannheim
05.01.2024

Speyer / Aktuell

Stadt Speyer untersagt angemeldete Versammlung auf dem Domplatz

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass die Versammlungsbehörde die für Samstag, 10. April 2021 angemeldete Versammlung auf dem Domplatz unter dem Motto „Sans haine, sans armes, sans violence“ nach eingehender Prüfung untersagt hat. Mit Blick auf das Infektionsgeschehen, die hohe und weiterhin deutlich über dem Landesschnitt liegende Inzidenz, steigende Patientenzahlen in den Speyerer Krankenhäusern sowie die weite Verbreitung der Virusmutation B.1.1.7. im Stadtgebiet ist die Durchführung einer solchen Veranstaltung aktuell nicht vertretbar.

„Selbstverständlich sind wir uns der hohen Bedeutung des Rechts auf Versammlungsfreiheit bewusst. Wie wichtig eine genaue Abwägung ist, zeigt sich schon dadurch, dass die Ausübung der Versammlungsfreiheit mit der 18. CoBeLVO einem grundsätzlichen präventiven Verbot unterworfen wurde. Eine mögliche Erlaubniserteilung liegt im Ermessen der Verwaltung. Der Schutz von Leib und Leben einer breiten Bevölkerung ist ein herausragendes verfassungsrechtliches Schutzgut, das in diesem besonderen Fall über das Recht auf Versammlungsfreiheit zu stellen ist. Ein Verbot der Versammlung ist daher das einzig wirksame Mittel, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu verhindern. Das zeigen sowohl unsere Erfahrungen, als auch die anderer Städte“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

„Die Versammlungsleitung ist bei einer Versammlung in Pandemiezeiten dafür verantwortlich, alles in ihrer Macht stehende dafür zu tun, die Virusausbreitung wirksam einzudämmen. Schon im Rahmen und im Nachgang des Kooperationsgespräches hat sich allerdings gezeigt, dass die Versammlungsleitung nur ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein diesbezüglich an den Tag legt. Es wurde weder das zwingend notwendige Hygienekonzept eingereicht, noch wurden konkrete Aussagen dazu getroffen, wie die grundlegendsten Schutzmaßnahmen wie Abstandsgebot und Maskenpflicht durchgesetzt werden sollen“, fügt Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann hinzu.

Da eine öffentliche Versammlung an prominenter Stelle im Stadtgebiet durchgeführt werden sollte, könnte durch die Versammlungsleitung weder sichergestellt noch verhindert werden, dass sich weitere Personen der Versammlung anschließen. Die angemeldete Teilnehmer*innenzahl von 66 Personen könnte daher deutlich nach oben variieren. Demnach handelt es sich bei den Teilnehmer*innen nicht um einen abgrenzbaren Personenkreis – was eine anschließende Kontaktnachverfolgung nahezu unmöglich macht. Für die Beurteilung der epidemiologischen Vertretbarkeit kommen etwaige Gegendemonstrant*innen hinzu, die nicht auszuschließen sind.

Nach gewissenhafter Abwägung und Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens hat die Versammlungsbehörde der Stadt Speyer die angemeldete Versammlung daher untersagt. Der Versammlungsleitung steht nun der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße offen.

Stadt Speyer
09.04.2021