Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

DJ QUARTETT – Stream in den Mai – Die Online-Party für Auge & Ohr am 30. April – Frühlingserwachen

Ein neu zusammengestelltes Speyerer DJ QUARTETT freut sich auf die zweite Online-Party für Auge und Ohr aus dem Alten Stadtsaal am Freitag 30. April 2021, 19:00 bis 1:00 Uhr.

Gestreamt wird dieses Mal mit vielen Überraschungen über den Mixcloud-Kanal der mittlerweile erprobten LadenMusik: www.mixcloud.com/live/ladenmusik.

Motto, wie schon zum Faschingssamstag: „I scream, you scream, we all scream for Speyer.Kultur.Stream!“

Das Programm des Abends:

19:00 bis 20:30 Uhr: Frau Hoffmann – Irgendwas Mit Musik

Zum Einstieg in den Abend und zum Aufwärmen präsentiert DJane Frau Hoffmann einen fein zusammengestellten und sich langsam steigernden charmanten Mix aus französischen Chansons, Rap, Reggea und Alternative, um dann den Bogen hin zum tanzbaren Soul, Funk und Electrojazz zu spannen. Da schmeckt die Mai-Bowle doch gleich nochmal so gut!

20:30 bis 22:00 Uhr: Leonard Rillig – „Without The Funk Life Is Just A Mistake“.

Im zweiten Set übernimmt der bereits ladenmusikerprobte DJ Leonard Rillig mit einem breitgefächerten Klangspektrum die Decks, die die Welt bedeuten. Tanzbares aus den verschiedensten Dekaden und Stilirichtungen, gekonnt gemixt, geschüttelt und ja, zuweilen gar gerührt, sollen für ordentlich Bewegung vor den heimischen Endgeräten sorgen.

22:00 bis 23:30 Uhr: Partymixers DJane RedS und DJ Seemann

DJane RedS (Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler) und DJ Seemann (Robert Drixler)
Foto: Lenz

Hits und Gute Laune im Doppelpack „Keine Experimente!“, so könnte man den Sound dieses DJ-Teams auf den Punkt bringen. Auch wenn das Adenauer-Zitat politisch einer anderen Farbe zugeordnet werden muss, trifft es hier doch voll ins Schwarze bzw. eben Rote! Denn hinter DJane RedS verbirgt sich niemand geringeres als die Speyerer Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Gemeinsam mit DJ Seemann hat sie auf dessen Einladung hin im vergangenen Jahr schon einmal bei der Aktion „DJs gegen Corona“ ihr treffsicheres Händchen für partytaugliche Mucke unter Beweis stellen dürfen. Heia Safari!

23:30 bis 01:00 Uhr: Heringsøns – Brothers At Work.

Als letztes werden Glen und „his brother from another mother“ Janko die Nacht mit ebenso kompromisslosem wie straightem Techno zu einem energetischen Abschluss bringen. Erinnern wir uns: Die Loveparade war auch schon wieder vorgestern!

Begleitet wird das musikalische Programm einmal mehr vom Neustadter Video-Künstler Gunnar Keppler, auch bekannt als Düsterleuchten, der schon bei der Erstauflage des DJ QUARTETT für Aufsehen mit seiner analogen Liquid Light Show und seinen digitalen Arbeiten gesorgt hat. Tommi Alfter, nie um eine gute Idee verlegen, kümmert sich um Bühnenbild und Raumgestaltung und wird, wie man es von ihm gewohnt ist, dem Abend wieder eine ganz eigene und besondere Note aufdrücken. Initiator, Moderator und Tausendsassa Hering Cerin lässt diesmal zwar seine Cowbell daheim, wird aber im Hintergrund nicht gänzlich untätig bleiben. Man darf gespannt sein!

Also, wie immer, am besten die Endgeräte mit der Stereoanlage verbinden, schon mal Getränke kaltstellen, den heimischen Tanzflur fegen, gegebenenfalls der Nachbarschaft Bescheid sagen und die Discokugel an den Kronleuchter hängen. Let’s dance! Der Stream ist kostenfrei. Spenden für den Speyerer Kultur.Support sind sehr willkommen, entweder mit Online-Spendentickets oder mit Direktspenden. Alle Infos unter www.speyer.de/kultursupport.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Lenz Collagen: Stefan Hering Cerin
26.04.2021

Aufhebung der Aufstallungspflicht – Vogelgrippe gebannt

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 26. Januar 2021, wird mit Wirkung vom Freitag, 23. April 2021, aufgehoben.

Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hatte für das Gebiet der Gemeinde Bobenheim-Roxheim, die Gemeinden Neuhofen, Altrip, Waldsee, Otterstadt und Römerberg sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein und Speyer die Aufstallungspflicht für Geflügel erlassen. Grund dafür war der Ausbruch der Geflügelpest (H5N8, auch bekannt als Vogelgrippe) in einem Vogelpark in Bobenheim-Roxheim, der durch das Friedrich-Loeffler-Institut festgestellt wurde. Der Ausbruch ist auf den Wildvogelzug entlang des Rheins zurückzuführen. Um eine Verbreitung des Virus zu verhindern, wurden alle Vögel des Vogelparks aufgestallt und die Aufstallungspflicht für das genannte Gebiet erlassen.

Mittlerweile gilt der Ausbruch im Vogelpark in Bobenheim-Roxheim als erloschen, nachdem bei den Abschlussuntersuchungen bei keinem der Tiere mehr das Virus nachgewiesen wurde. Auch der Großteil des Vogelzuges ist nun vorüber, so dass die Aufstallungspflicht aufgehoben werden kann.

Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Vogelgrippe

Empfehlungen des Landesuntersuchungsamtes zur Verhinderung des Eintrags der Viren:

  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommt, geschützt gelagert werden müssen.
  • Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.
  • Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.
  • Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.
  • Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder -clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.
  • Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
  • Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.
  • Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.
  • Katzen können die Erreger übertragen und müssen deshalb von allen Vogelhaltungen ferngehalten werden.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
26.04.2021

Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 017 A „Am Rabensteinerweg“

Vom 26. April bis einschließlich 28. Mai 2021 findet die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 017 A „Am Rabensteinerweg“ statt.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die Weiterführung des angrenzenden Wohngebiets „Am Roßsprung“ in Form von Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern geschaffen werden.

So soll nach § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen und nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB das Ergebnis des Flächenprogramms Wohnen als ein von der Gemeinde beschlossenes Entwicklungskonzepts umgesetzt werden.       
Zur Schaffung des notwendigen Planungsrechtes und zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich.

Die Offenlage des Entwurfs zum oben genannten Bauleitplanverfahren erfolgt gemäß § 3 Abs.1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Speyer unter www.speyer.de/de/standort/bauen/bauleitplaene-im-verfahren/017-a-am-rabensteinerweg/.

Um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können, bietet die Stadt Speyer im oben genannten Zeitraum zudem den Versand der Unterlagen in Papierform an.

Zusätzlich kann der Planentwurf im oben genannten Zeitraum im Foyer des Rathauses, Maximilianstraße 12, während der Dienstzeiten von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.

Im Rathaus gelten die Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer OP-Maske oder einer Maske des Standards KN95/N95 bzw. FFP2. Bei einer Aufenthaltszeit von mehr als 15 Minuten im Dienstgebäude ist die Kontaktnachvollziehbarkeit mittels ausgelegter Erfassungsbogen sicherzustellen.

Stellungnahmen zum Bebauungsplan können schriftlich, per E-Mail oder per Onlineformular auf der Homepage der Stadt Speyer (www.speyer.de/de/standort/bauen/bauleitplaene-im-verfahren/017-a-am-rabensteinerweg/onlineformular-fuer-anregungen-und-einwaende/) jeweils unter Angabe von Namen und Adresse sowie nach Terminvereinbarung vor Ort abgegeben werden.        
Unter der Telefonnummer 06232 14-2408 sowie per Mail an stadtplanung@stadt-speyer.de und der Postadresse Stadt Speyer, Abteilung 520 Stadtplanung, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer können die Unterlagen angefordert, Auskünfte erteilt und entsprechende Rücksprachetermine vereinbart werden.

Stadtverwaltung Speyer
26.04.2021

Prominente Stimmen bei der Stadtwerke-Konferenz 2021

„Stadtwerke mit Erneuerbaren Energien“ nimmt Industriepolitik und Energiewende in den Fokus

Bonn / Speyer – Bei der bekannten EUROSOLAR-Konferenz „Stadtwerke mit Erneuerbaren Energien“, die am 28. April online stattfindet, geben sich prominente Sprecherinnen und Sprecher aus Politik und Wirtschaft die Ehre.

So wird die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, den Auftakt der Konferenz mit einer Ansprache zum Klimaschutz in Rheinland-Pfalz gestalten: „Klimaschutz ist eine, wenn nicht die zentrale Aufgabe unserer Zeit. Dies gilt sowohl für die verschiedenen politischen Ebenen als auch für Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Aber wie so oft liegt in der Herausforderung auch eine Chance. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz wird alles dafür tun, damit wir die kommenden Jahre bestmöglich nutzen.“

In der Eröffnung richten sich außerdem Speyers Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Wolfgang Bühring, Geschäftsführer Stadtwerke Speyer GmbH, sowie Margit Conrad Staatsministerin a.D. für EUROSOLAR mit Grußworten an die Vertreterinnen und Vertreter von Kommunalversorgern und anderen Energiewende-Akteuren. Weitere Highlights der diesjährige Konferenz sind Dr. Uwe Liebelt, Werkleiter BASF Ludwigshafen und President European Verbund Sites, mit seiner Keynote „Randbedingungen einer erfolgreichen Energietransformation am Beispiel der BASF“, Dr.-Ing. Britta Buchholz von Hitachi ABB Power Grids mit „Stadt-Land-Strom: Der Energiefluss der Zukunft ist elektrisch“ und Dr. Tobias Brosze, Technischer Vorstand der Mainzer Stadtwerke AG mit „Wasserstoff und Regionalität – der perfekte Mix für sektorenübergreifenden Klimaschutz“. Christoph Zeis, Geschäftsführer der EDG – Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH zeigt den Teilnehmenden indes die Rolle von erneuerbarer Wärme bei Quartierskonzepten, Arndt Müller, Technik-Vorstand Stadtwerke Trier,zeigt am Beispiel nicht nur der Wasserversorgung in Trier, wie man kommunale Infrastruktur ‚ERNEUERN‘ kann, und Dr. Peter Eckerle, Geschäftsführer der StoREGio Energiespeichersysteme e.V., macht mit „Designetz“ das integrierte Energiesystem zum Thema. Ein weiterer Höhepunkt ist Prof. Christian Held, Partner BBH, mit seinem Vortrag über den Rechtsrahmen der Energiewirtschaft, die EnWG-Reform.

Neben der Frage, wie Klimaschutz zum Treiber für Wachstum, Beschäftigung und Innovation wird, bietet die Konferenz auch eine individuelle Schwerpunktesetzung für die Themen Bürgerenergie, Eigenstromoptimierung oder Raumkonflikte. Schließlich diskutiert eine politische Runde die Frage „Industriepolitik und Energiewende – wie passt das zusammen?“ bevor das Vormittagsprogramm weitergeht mit dem Schwerpunktthema dezentrale Sektorenkopplung. Konferenz-Programm und Anmeldung: www.stadtwerke-konferenz.eurosolar.de

Stadtverwaltung Speyer / Stadtwerke Speyer
26.04.2021

Freiraumentwicklungskonzept für die Stadt Speyer: Start des Diskussionsforums „Maßnahmenprogramm“

Eine Brücke über die Zufahrt zum neuen Rheinhafen? Ein durchgängiger Weg rund um die Stadt?

Um das Freiraumsystem langfristig zu sichern und an neue Anforderungen anzupassen, lässt die Stadt Speyer ein Freiraumentwicklungskonzept für die Gesamtstadt erstellen und stellt die Umsetzung des Leitbilds zum Freiraumentwicklungskonzept zur Diskussion.

Ab dem 19. April 2021 ging die Online-Beteiligung mit dem Forum zum Maßnahmenprogramm auf der Plattform des Freiraumdialogs Speyer unterwww.freiraumdialog-speyer.de in die zweite Phase.  
Das neue Diskussionsforum ergänzt die bereits bestehenden Foren zum Leitbild und zur Bestandsbewertung.         
Hier werden die Maßnahmen und Handlungsansätze vorgestellt, mit denen die drei Bausteine zum Leitbild des Freiraumentwicklungskonzepts umgesetzt werden sollen.
Die Maßnahmenvorschläge berücksichtigen auch bereits einige Anregungen aus dem laufenden Online-Dialog zum Leitbild.

Interessierte können sich über die Kommentarfunktion zu den Maßnahmenvorschlägen äußern, weitere Anregungen geben und eigene Ideen einbringen.

Mit dem Freiraumentwicklungskonzept wird die Stadt Speyer die Weichen für ihre künftige Freiraumstruktur und die Entwicklung ihrer Frei- und Landschaftsräume stellen. Damit soll aufgezeigt werden, wie die Stadt die bestehenden Qualitäten der städtischen Freiräume sichern, den Bestand an innerstädtischen Grünflächen weiter qualifizieren, Multifunktionalität stärken und neue, vielfältig nutzbare Grünstrukturen schaffen kann.

Seit dem 15. März 2021 läuft der Online-Dialog zum Freiraumentwicklungskonzept. Hierbei stand zunächst das Leitbild mit seinen drei Bausteinen „Speyer an den Rhein“, „Grün-blauer Landschaftsbogen“ und „Grün-vernetzte Quartiere“ im Fokus. Nun werden konkrete Maßnahmen vorgestellt, wie die Leitideen und Ziele umgesetzt werden können.
Zentrale Elemente sind die Aufwertung des Freiraumkomplexes Rheinpromenade, Domgarten und Kipfelsau sowie ein Stadtrandweg, der durch die unterschiedlichen Landschaftsräume rund um die Stadt führt und an den Rheinuferweg angebunden ist. Daneben gehören die Aufwertung von verschiedenen Grünanlagen, die klimaangepasste Gestaltung der innerstädtischen Freiräume und der Bewegungsräume für Fußgänger und Radfahrer sowie die Sicherung und Weiterentwicklung verschiedener grüner Achsen in der Stadt zu den Maßnahmenvorschlägen.

Sie sind herzlich eingeladen: Schauen Sie ‘rein und diskutieren Sie mit – es geht um die künftige Freiraumentwicklung in Speyer!  
Wir freuen uns über Ihre Fragen, Hinweise und Anregungen.

Stadtverwaltung Speyer
26.04.2021

„Acht nach 8“ wird digital

Nachdem die beliebten Buchbesprechungsabende von und mit Joachim Roßhirt letztes Jahr pandemiebedingt ausfallen mussten, finden sie dieses Jahr digital statt.

In seiner unvergleichlichen Art stellt Joachim Roßhirt also nun online Neuerscheinungen des Buchmarktes vor, die ihm besonders aufgefallen sind, darunter den vieldiskutierten Roman von Christian Kracht „Eurotrash“.
Die Veranstaltung findet auf der Plattform Zoom statt und ist für Teilnehmende kostenlos. Eine Anmeldung per E-Mail an stadtbibliothek@stadt-speyer.de ist erforderlich. Die Stadtbibliothek verschickt dann einen Anmeldelink zur Veranstaltung.

Donnerstag, 6. Mai 2021, 20.00 Uhr

Online-Veranstaltung

Ansprechpartner: Stadtbibliothek Speyer

Text: Stadtverwaltung Speyer / Stadtbibliothek Speyer Foto: Bernhard Bumb
26.04.2021

Welttag des Buches: Digitale Märchenstunde mit Speyerer Stadtspitze und Buchgeschenktüten

Am Freitag, 23. April 2021, den Welttag des Buches, feierten Buchhandlungen, Verlage, Bibliotheken, Schulen und Lesebegeisterte das Lesen.

Längst ist der Welttag des Buches zum internationalen Ereignis geworden.

Auch die Stadtbibliothek Speyer hat sich für diesen Tag etwas Besonderes überlegt: Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, Bürgermeisterin Monika Kabs und die Beigeordneten Irmgard Münch-Weinmann und Sandra Selg lesen online jeweils ein Märchen der Gebrüder Grimm.

Die Lesungen wurden am 23. April 2021 auf dem YouTube-Kanal der Stadt Speyer veröffentlicht.

„Gemeinsam wollen wir Freude am Lesen verbreiten und kleine und große Leseratten in die Welt der Märchen entführen. Gerade zu dieser Zeit, in der viele Veranstaltungen wegfallen, nehmen Bücher mit ihren vielfältigen Erzählungen eine ungemein wichtige Rolle ein, denn: Geschichten verbinden“, freut sich Bürgermeisterin und Bildungsdezernentin Monika Kabs auf das Event.

Außerdem hat das Team der Stadtbibliothek fleißig „Welttag des Buches“-Tüten gepackt, in denen sich das Welttagsbuch „Ich schenk dir eine Geschichte“ (für Kinder von 9 bis 12 Jahren) sowie jede Menge Rätselspaß befindet. Die Tüten sind seit Dienstag, 20. April 2021 für den Zeitraum von zwei Wochen erhältlich.

Wer Interesse an einer oder mehreren Buchgeschenktüten hat, kann telefonisch unter 06232 14-1380 oder per Mail an stadtbibliothek@stadt-speyer.de einen Termin zum Abholen vereinbaren.

Ansprechpartnerinnen sind die Mitarbeiterinnen der Stadtbibliothek Kerstin Bürger und Lea Zander.

Stadtverwaltung Speyer / Stadtbibliothek Speyer
26.04.2021

Verkehrsnotizen

Verkehrseinschränkungen im Kreuzungsbereich Waldseer Straße/Tullastraße/Spaldinger Straße

Aufgrund des Fernwärmeausbaus der Stadtwerke Speyer werden die Waldseer Straße und die Tullastraße im Kreuzungsbereich vom 3. Mai bis voraussichtlich 28. Juni 2021 halbseitig gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird die Tullastraße, zwischen der Waldseer Straße und der Straße im Neudeck, als Einbahnstraße in Richtung der Straße im Neudeck ausgewiesen. Darüber hinaus wird die Spaldinger Straße an der Kreuzung zur Waldseer Straße vollgesperrt. Umleitungen werden eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
26.04.2021

Verkehrseinschränkungen Dudenhofer Straße

Aufgrund von Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird die Dudenhofer Straße im Kreuzungsbereich Freiherr-vom-Stein-Straße von Montag, 26. April 2021 bis voraussichtlich 28. Mai 2021 halbseitig gesperrt.

Die Verkehrsführung erfolgt mittels Lichtsignalanlage. Für die Dauer der Maßnahme wird die Freiherr-vom-Stein-Straße (in Richtung Otto-Mayer-Straße) zur Einbahnstraße.

Des Weiteren wird die Albert-Einstein-Straße an der Kreuzung zur Dudenhofer Straße vollgesperrt. Eine Umleitung wird eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
26.04.2021

Rhein-Pfalz-Kreis

Coronavirus – Fallzahlen

Freitag, 29.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden uns seit gestern 64 Fälle im Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer gemeldet.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 181 68 1 104 9
Beindersheim 74 12   61 1
Birkenheide 54 7   46 1
Bobenheim-Roxheim 198 52   146  
Böhl-Iggelheim 290 17 1 262 11
Dannstadt-Schauernheim 188 18   168 2
Dudenhofen 275 30   233 12
Fußgönheim 53 9   42 2
Großniedesheim 35 3   32  
Hanhofen 66 11   55  
Harthausen 112 23   80 9
Heßheim 63 9   51 3
Heuchelheim 17 4   13  
Hochdorf-Assenheim 60 7 1 52 1
Kleinniedesheim 25 7   18  
Lambsheim 139 35 1 102 2
Limburgerhof 258 65 2 185 8
Maxdorf 242 29   189 24
Mutterstadt 424 37 2 358 29
Neuhofen 186 40 1 140 6
Otterstadt 104 7   95 2
Rödersheim-Gronau 62 12   48 2
Römerberg 356 66   281 9
Schifferstadt 670 69 1 588 13
Waldsee 145 9   129 7
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4283 646 10 3484 153
SK Frankenthal 1325 203 19 1085 37
SK Ludwigshafen 6417 993 31 5189 235
SK Speyer 1912 159 4 1709 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

  29.01.2021
SK Ludwigshafen 2
SK Frankenthal 0
SK Speyer 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 1
Summe: 3

Die betroffenen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis:

Heßheim

Die Einrichtungen (Krankenhäuser & Pflege) mit Anz. neuer Cov19 Meldungen:

Lage Typ Name
LU Pflege Mundus Seniorenresidenz

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Donnerstag, 28.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden im Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer 82 Fälle seit gestern gemeldet.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 179 68   102 9
Beindersheim 74 12 1 61 1
Birkenheide 54 7   46 1
Bobenheim-Roxheim 197 54 4 143  
Böhl-Iggelheim 289 18 1 260 11
Dannstadt-Schauernheim 188 19 1 167 2
Dudenhofen 275 34 4 229 12
Fußgönheim 53 9   42 2
Großniedesheim 35 3   32  
Hanhofen 66 11   55  
Harthausen 112 23 3 80 9
Heßheim 63 10   51 2
Heuchelheim 17 4 1 13  
Hochdorf-Assenheim 59 6   52 1
Kleinniedesheim 25 7   18  
Lambsheim 138 36 3 100 2
Limburgerhof 256 67 7 181 8
Maxdorf 242 30 4 188 24
Mutterstadt 423 39 1 355 29
Neuhofen 185 43 1 136 6
Otterstadt 104 8 1 94 2
Rödersheim-Gronau 62 12   48 2
Römerberg 356 70 7 277 9
Schifferstadt 668 76 3 579 13
Waldsee 145 12   126 7
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4271 678 42 3441 152
SK Frankenthal 1304 197 4 1070 37
SK Ludwigshafen 6385 999 28 5153 233
SK Speyer 1908 167 6 1697 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

  28.01.2021
SK Ludwigshafen 3
SK Frankenthal 0
SK Speyer 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 2
Summe: 5

Die betroffenen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis:

Waldsee, Böhl-Iggelheim

Die Einrichtungen (Krankenhäuser & Pflege) mit Anz. neuer Cov19 Meldungen:

Lage Typ Name
RPK Limburgerhof Pflege Caritas Altenzentrum St. Bonifatius

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Mittwoch, 27.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden im Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer 72 Fälle seit gestern gemeldet.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 179 73   97 9
Beindersheim 73 12   60 1
Birkenheide 54 7 1 46 1
Bobenheim-Roxheim 193 52 3 141  
Böhl-Iggelheim 288 19 1 259 10
Dannstadt-Schauernheim 187 18   167 2
Dudenhofen 271 30   229 12
Fußgönheim 53 10 1 41 2
Großniedesheim 35 3   32  
Hanhofen 66 11   55  
Harthausen 109 20 1 80 9
Heßheim 63 10   51 2
Heuchelheim 16 3   13  
Hochdorf-Assenheim 59 6   52 1
Kleinniedesheim 25 8   17  
Lambsheim 135 33 1 100 2
Limburgerhof 247 60 13 179 8
Maxdorf 237 25   188 24
Mutterstadt 422 40 2 353 29
Neuhofen 184 47   131 6
Otterstadt 103 7 1 94 2
Rödersheim-Gronau 62 13   47 2
Römerberg 349 65 2 275 9
Schifferstadt 665 77 6 575 13
Waldsee 145 16   123 6
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4226 665 32 3411 150
SK Frankenthal 1300 199 10 1064 37
SK Ludwigshafen 6357 1014 20 5112 231
SK Speyer 1901 165 10 1692 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

  27.01.2021
SK Ludwigshafen 5
SK Frankenthal 0
SK Speyer 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 0
Summe: 5

Die betroffenen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis:

Es sind seit gestern keine Meldungen von Einrichtungen mit neuen Cov19-Erkrankungen eingegangen.

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Dienstag, 26.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden im Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer 66 Fälle im Zeitraum seit gestern gemeldet.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 179 73 1 97 9
Beindersheim 73 12 1 60 1
Birkenheide 53 6   46 1
Bobenheim-Roxheim 190 50 1 140  
Böhl-Iggelheim 287 18 1 259 10
Dannstadt-Schauernheim 187 18   167 2
Dudenhofen 271 30   229 12
Fußgönheim 52 12   38 2
Großniedesheim 35 3 2 32  
Hanhofen 66 11 2 55  
Harthausen 108 19 1 80 9
Heßheim 63 10   51 2
Heuchelheim 16 4   12  
Hochdorf-Assenheim 59 6 1 52 1
Kleinniedesheim 25 8   17  
Lambsheim 134 32 2 100 2
Limburgerhof 234 48 2 178 8
Maxdorf 237 27 1 186 24
Mutterstadt 420 38   353 29
Neuhofen 184 47 1 131 6
Otterstadt 102 8 1 92 2
Rödersheim-Gronau 62 13   47 2
Römerberg 347 63 4 275 9
Schifferstadt 658 72   573 13
Waldsee 145 16   123 6
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4193 644 21 3399 150
SK Frankenthal 1290 193 15 1060 37
SK Ludwigshafen 6335 1012 25 5097 226
SK Speyer 1891 156 5 1691 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

  26.01.2021
SK Ludwigshafen 3
SK Frankenthal 0
SK Speyer 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 3
Summe: 6

Die betroffenen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis:

Schifferstadt 2x, Neuhofen

Die Einrichtungen (Krankenhäuser & Pflege) mit Anz. neuer Cov19 Meldungen:

Lage Typ Name
RPK Limburgerhof Pflege Caritas Altenzentrum St. Bonifatius

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021

Neue Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) sowie neue Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises

Nachdem das Land Rheinland-Pfalz seine 15. Corona Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) bereits am vergangenen Montag verlängert hat, wird auch der Rhein-Pfalz-Kreis seine Allgemeinverfügung – basierend auf der 15. CoBeLVO – bis einschließlich 14. Februar 2021 verlängern.

Die Verlängerung des Lockdowns bedeutet, dass alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen weiterhin bis mindestens 14. Februar 2021 geschlossen bleiben müssen.

Außerdem sind Zusammenkünfte weiterhin nur noch im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Weiterhin entfällt die Präsenzpflicht an Schulen bis Mitte Februar 2021. Neben einer Notbetreuung wird in diesem Zeitraum Fernunterricht angeboten. Nicht aufschiebbare Prüfungen finden jedoch statt.

Die Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises wird in ihrer bisherigen Form verlängert und gilt ebenso bis zum 14. Februar 2021. Das bedeutet, dass die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr weiterhin gelten. Davon weiterhin ausgenommen sind 

  • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  • Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,
  • die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, 
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Ausführen (eine Person).

Auch die Verkaufsstätten (inklusive Gastronomie) müssen spätestens ab 21 Uhr geschlossen sein. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist weiterhin verboten. Öffentliche und private Sportstätten bleiben geschlossen.

Des Weiteren bleiben die Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen bestehen. Demnach sind Besuche nur für eine Person für eine Stunde pro Tag und nur mit Maske gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Einrichtungen dürfen von Personen mit einer Absonderungspflicht nach der CoBeLVO nicht betreten werden.

„Die Inzidenzzahl im Rhein-Pfalz-Kreis ist immer noch nicht auf einem Level, das uns beruhigen könnte. Unser Ziel ist es, den Inzidenzwert in Richtung max. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sinken zu lassen, um die Infektionsherde besser erkennen und die Verbreitung des Virus eindämmen zu können. In Absprache mit den umliegenden Städten Ludwigshafen und Frankenthal werden wir die Allgemeinverfügung verlängern. Ich halte nichts davon zu früh zu lockern, das wäre ein falsches Signal einer nicht vorhandenen Sicherheit.  Ein Auf und Ab zwischen Lockerungen und Einschränkungen führen zu Verwirrungen und Unmut in der Bevölkerung. Ich bin mir bewusst, dass die Verlängerung der Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger stark in ihrem Leben einschränken. Aber die im Moment auftretenden und noch nicht einzuschätzenden Mutationen erfordern weiterhin unsere Geduld und Einsicht. Ich appelliere daher an alle Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises weiterhin durchzuhalten und nicht nachzulassen. Unsere Gesundheit ist unser höchstes Gut und die gilt es zu schützen“, betont Landrat Clemens Körner.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021

Pflegestützpunkte seit 2021 unter neuen E-Mail-Adressen erreichbar

Zum Jahreswechsel haben die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz ein neues EDV-System erhalten. Aus diesem Grund sind die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten unter neuen E-Mail-Adressen erreichbar.

Aus dem Punkt zwischen „pflegestuetzpunkte“ und „rlp“ wurde ein Minuszeichen:

Auf die telefonische Erreichbarkeit der Pflegestützpunkte hat die Systemumstellung keine Auswirkungen.

Die Pflegestützpunkte sind seit dem 01. Januar 2021 wie folgt erreichbar:

Pflegestützpunkt Böhl-Iggelheim elke.pohlmann@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Böhl-Iggelheim manfred.krueger@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Lambsheim clemens.dietz@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Lambsheim mechthild.bopp-mohrbacher@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Limburgerhof elisabeth.schwarz@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Limburgerhof britta.schwarz@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Schifferstadt desiree.urban@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Schifferstadt claudia.schoeneberger@pflegestuetzpunkte-rlp.de

Die Kontaktdaten aller rheinland-pfälzischen Pflegestützpunkte findet man auf der Homepage des Sozialportals Rheinland-Pfalz unter

www.pflegestuetzpunkte.rlp.de oder https://sozialportal.rlp.de/aeltere-menschen/pflegestuetzpunkte/

Die 135 Pflegestützpunkte im Land sind zentrale Anlaufstellen für Beratungen und Informationen rund um die Pflege. Sie bieten eine kostenfreie, individuelle, unabhängige und trägerübergreifende Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen an.

Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte beraten bei Fragen zur Finanzierung von Pflege und helfen bei Anträgen. Hier können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Mutterstadt, Limburgerhof und der VG Rheinauen vertraulich, kostenlos und neutral zu Themen rund um die Pflege beraten lassen.

Der Pflegestützpunkt stellt kompetente Beratung aus einer Hand sicher und koordiniert alle Formen der Versorgung.

Ziel ist es, die Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern, sodass sie möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Die Pflegeberater zeigen die verschiedenen regionalen Hilfen vor Ort auf und geben Informationen dazu. Die Beratung kann im Pflegestützpunkt oder zu Hause stattfinden.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021

Online-Seminar: Nutzung von Solarenergie – auf Dach, Balkon oder Fassade

Fast die Hälfte aller Dächer in Ludwigshafen und im Rhein-Pfalz-Kreis eignen sich für die Nutzung von Solarenergie. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach erzeugt Strom, der selbst genutzt und dessen Überschuss ins Netz eingespeist werden kann. Aber welche Bedingungen müssen vorliegen und wie erfährt man, ob sich die Energieerzeugung auf dem Dach lohnt?

Am Montag, 22. Februar 2021, 18 Uhr, laden die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die Klimaschutzmanagerinnen von Stadt Ludwigshafen und des Rhein-Pfalz-Kreises sowie die Volkshochschule zu einem Online-Seminar ein. Matthias Unnath, Energieberater der Verbraucherzentrale, erklärt die Technik und die Grundregeln für den sinnvollen Einsatz von Photovoltaik auf dem Dach. Ellen Schlomka, Klimaschutzkoordinatorin der Stadt Ludwigshafen, erläutert anschließend die Funktionsweise und Benutzung des Solarkatasters und dessen Wirtschaftlichkeitsrechners. Hiermit können Hausbesitzer erkennen, inwieweit ihr Gebäude für die Nutzung von Solarenergie geeignet ist und ab wann sich die Anlage amortisiert.

Für die Teilnahme benötigen Interessierte einen Computer mit Internetzugang und Lautsprecher. Ideal ist ein Kopfhörer. Über einen Chat können auch Fragen gestellt werden. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum bekommen Teilnehmende nach der Anmeldung unter www.vhs-lu.de oder unter 0621/504-2238.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021

Ausbruch der Geflügelpest / Vogelgrippe im Rhein-Pfalz-Kreis

Erlass einer allgemeinen Aufstallungspflicht

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bei verendeten Vögeln den Ausbruch der Geflügelpest (H5N8, auch bekannt als Vogelgrippe) in einem Vogelpark in Bobenheim-Roxheim festgestellt. Daraufhin hat das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen, die am Mittwoch, 27. Januar 2021 in Kraft tritt.

Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hat den Betrieb umgehend gesperrt und führt weitere Untersuchungen durch. Um eine Verbreitung des Virus zu verhindern, wurden bereits am Freitag alle Vögel des Vogelparks aufgestallt.

Die nun erlassene Aufstallungspflicht gilt für das Gebiet der Gemeinde Bobenheim-Roxheim, die Gemeinden Neuhofen, Altrip, Waldsee, Otterstadt und Römerberg sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein und Speyer. Für alle Bestände mit gehaltenen Vögeln – wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – gilt die Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung). Der Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln sollte unbedingt verhindert werden.

Der Risikobewertung wurde dabei zugrunde gelegt, dass Teile des Rhein-Pfalz-Kreises, sowie der genannte Städte, Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel sind und dass in diesem Gebiet mehrere Flüsse und mehrere Feuchtgebiete vorhanden sind. Da mit weiteren Einträgen des Virus durch Wildvögel – wie auch in anderen Regionen Deutschlands geschehen – gerechnet werden muss, sind die Geflügelbestände vor der Infektion mit dem Virus zu schützen.

Alle Geflügelhalter in den genannten Gemeinden und Städten, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Flügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis anzuzeigen.

Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Vogelgrippe

Das Landesuntersuchungsamt rät angesichts der sich ausbreitenden Vogelgrippe allen Geflügelhaltern im Land, ihre Biosicherheitsmaßnahmen erneut zu überprüfen und einen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln unbedingt zu verhindern. Mit diesen Maßnahmen kann der Eintrag der Viren verhindert werden:

  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommt, geschützt gelagert werden müssen.
  • Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.
  • Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.
  • Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.
  • Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder -clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.
  • Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
  • Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.
  • Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.
  • Katzen können die Erreger übertragen und müssen deshalb von allen Vogelhaltungen ferngehalten werden.

Hintergrund:

Seit Oktober 2020 breitet sich die Geflügelpest massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland und Europa aus. Zuletzt sind nun auch zunehmend Geflügelbestände betroffen. Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza (Vogelgrippe). Sie wird durch sehr virulente Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Die Krankheit ist ansteckend und verläuft bei Hausgeflügel meist mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei dem derzeitigen Seuchenzug gibt es keinen Hinweis, dass dieser Erreger H5N8 für den Menschen gefährlich ist. Fleisch kann ohne Bedenken weiterhin verzehrt werden.

Lesen sie hier die Allgemeinverfügung als pdf:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021

Rhein-Pfalz-Kreis

Fertigstellung Ausbau K6/K1

Ortsdurchfahrt Bobenheim-Roxheim wieder für den Verkehr freigegeben

Mit Fertigstellung des letzten und 8. Bauabschnittes endete in der Mörscher Straße nach gut zweijähriger Bauzeit im Dezember 2020 der Ausbau der K6 / K1 in der Ortsdurchfahrt Bobenheim-Roxheim. Die Abnahme erfolgte unmittelbar nach der Fertigstellung und wies keine bedeutenden Mängel auf. Die Maßnahme kann damit als erfolgreich abgeschlossen bezeichnet werden.

Auf die geplante offizielle Verkehrsfreigabe wurde Corona bedingt verzichtet und die Straße dem Verkehr freigegeben. Damit war diese wichtige innerörtliche Verbindung wieder auf der gesamten Strecke befahrbar.

Der Ausbau erfolgte auf eine Gesamtlänge von ca. 1.160 m und war eine Gemeinschaftsmaßnahme der Gemeinde Bobenheim-Roxheim, der Versorgungsträger und des Rhein-Pfalz-Kreises. Neben dem eigentlichen Straßenkörper, für den sich der Rhein-Pfalz-Kreis als Straßenbaulastträger der Kreisstraße verantwortlich zeichnete, wurde durch die Gemeinde die straßenbegleitenden Gehwege neu gestaltet und hergestellt. Die Versorgungsträger erneuerten oder verlegten neue Ver- und Entsorgungsleitungen. In weiten Bereichen stellte die Gemeinde neue Hausanschlüsse her, ordnete den ruhenden Verkehr durch die Anlage von Parkplätzen neu und wertete durch z.B. Baumpflanzungen den Straßenraum nachhaltig auf.

Die Kosten für den Kreis betragen ca. 1,345 Mio.Euro. Das Land Rheinland-Pfalz beteiligt sich mit 60% an dem förderfähigen Anteil.

„Wir unterstützen die Kommunen und Kreise beim Ausbau und Erhalt ihrer Straßen. Der Verkehr in Bobenheim-Roxheim wird durch die erneuerte Straße sicherer und das Ortsbild insgesamt aufgewertet. Das bedeutet mehr Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger in Bobenheim-Roxheim“, sagte Daniela Schmitt, Staatssekretärin im rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium, das für den Bau der Gesamtmaßnahme Zuwendungen in Höhe von bis zu 780.000 Euro bewilligt hat.

Landrat Clemens Körner hebt für den Kreis die gelungene Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, der Gemeinde, dem LBM Speyer und dem Land hervor. Ein besonderes Lob gebührt den Planern, hier vor allem dem Planungsbüro MWW-Ingenieure Ramstein-Miesenbach, den Fachplanern und nicht zuletzt der ausführenden Firma Ömer Halici GmbH Kirchheimbolanden für den reibungslosen und erfolgreichen Ablauf der Maßnahme.

Auch Bürgermeister Michael Müller bedankt sich bei allen Beteiligten, insbesondere bei dem (noch) Eigentümer, dem Rhein-Pfalz-Kreis, und natürlich bei den Anwohnern, für deren Verständnis und Geduld während der Bauphase. „Es war ein großer gemeinsamer Kraftakt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen“, freut sich Müller.

Als letzter Schritt erfolgt nun die Übergabe der Ortsdurchfahrt vom Kreis an die Gemeinde im Zuge der Abstufung von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße. Dies ist nach Landesstraßengesetz notwendig, da die innerörtliche Strecke keine überörtliche Verbindungsfunktion hat und damit nicht mehr die Bedingungen für eine Klassifizierung als Kreisstraße erfüllt.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
26.01.2021

Vogelgrippe im Rhein-Pfalz-Kreis bestätigt

Betrieb ist gesperrt / Land ist gut auf Tierseuche vorbereitet.

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Verdacht des hochansteckenden Vogelgrippevirus H5N8 bei einer verendeten Hawaiigans im Vogelpark Bobenheim-Roxheim bestätigt. Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hat den Betrieb gesperrt und führt weitere Untersuchungen durch. Der Vogelpark selbst verfügt über ein Biosicherheits- und Hygienekonzept, das bereits seit längerem umgesetzt wird.

Um eine Verbreitung des Virus zu verhindern, wurden bereits am Freitag alle Vögel aufgestallt. Aufgrund des Hygienekonzepts und weil der Vogelpark als zoologische Einrichtung besondere Vogelarten hält, kann von einer Tötung der Vögel durch eine Ausnahmegenehmigung zunächst abgesehen werden. Im Vogelpark werden jetzt weitere Untersuchungen durchgeführt und die Seuchenmaßnahmen der aktuellen Lage angepasst.

„Wir wissen jetzt, dass das Geflügelpestvirus auch in Rheinland-Pfalz angekommen ist und nehmen das sehr ernst. Daher meine eindringliche Bitte an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter: Überprüfen Sie Ihre Biosicherheitsmaßnahmen und verhindern Sie unbedingt einen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln“, sagte Staatsministerin Anne Spiegel.

Die rheinland-pfälzischen Landkreise können nach durchgeführter Risikobewertung entscheiden, ob eine Aufstallung von Geflügel und anderen Vögeln in bestimmten Risikogebieten erforderlich ist. Bei einem vermehrten Auffinden von toten Greifvögeln und Wasservögeln wie etwa Enten, Gänsen oder Schwänen ist das zuständige Veterinäramt zu informieren.

Vorsorge durch Monitoring & Tierseuchenübung

Seit Oktober 2020 breitet sich die Geflügelpest massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland und Europa aus. Zuletzt sind nun auch zunehmend Geflügelbestände betroffen. „Wir sind auf die Tierseuche gut vorbereitet. Um für den Ernstfall gerüstet zu sein, führt das Landesuntersuchungsamt seit Jahren ein Monitoring durch. Es untersucht Wildvögel und Hausgeflügel auf die Erreger der Vogelgrippe. Zudem organisiert das Land immer wieder Übungen für Tierseuchen mit allen betroffenen Akteurinnen und Akteuren“, so Spiegel.

Hintergrund:

Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza (Vogelgrippe). Sie wird durch sehr virulente Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Die Krankheit ist ansteckend und verläuft bei Hausgeflügel meist mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei dem derzeitigen Seuchenzug gibt es keinen Hinweis, dass dieser Erreger H5N8 für den Menschen gefährlich ist. Fleisch kann ohne Bedenken weiterhin verzehrt werden.

Weitere allgemeine Informationen zur Vogelgrippe sind online abrufbar unter: https://mueef.rlp.de/de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/gefluegelpest-aviaere-influenza-ai/

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
26.01.2021

100 Jahre Kreiswohnungsverband Rhein-Pfalz

Spende zum Jubiläum an DESWOS

Der Kreiswohnungsverband als kommunales Wohnungsunternehmen des Landkreises und der Gemeinden beging im November 2020 sein 100 jähriges Jubiläum. Im Hinblick auf diesen besonderen Anlass spendete das Unternehmen vor den Weihnachtstagen den Betrag in Höhe von 1.000 Euro für ein Projekt für menschenwürdigen Wohnraum im Südsudan.

Der Vorschlag für diese besondere Spende stammt von Geschäftsführer Volker Spindler. „Die Spende wird aus Vermietungserlösen von Mobilfunkantennen und Photovoltaikanlagen auf Dachflächen der Gebäude des Kreiswohnungsverbandes finanziert. Es ist erfreulich, dass durch den Ausbau von Solarstrom auch anderen Orten Gutes getan werden kann.“

In Juba im Südsudan leben viele geflüchtete Frauen mit ihren Kindern in extremer Armut in einfachen Lehmhütten oder provisorischen Zelten – ohne Wasser, Strom und sanitäre Versorgung. Sie haben ihre Männer und Väter im Bürgerkrieg verloren und sind den Gefahren, denen Geflüchtete ausgesetzt sind, oft schutzlos ausgeliefert.

Mit zunächst vier besonders betroffenen Familien errichtet die Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V. (DESWOS) und Ihre  Partnerorganisation Daughters of Mary Immaculate (DMI) in einem Pilotprojekt menschenwürdigen Wohnraum in Kapuri, am Stadtrand von Juba. Für die Realisierung des Projektes werden insgesamt 55.400 Euro Spenden benötigt. Gerhard Müller, Vorstand der DESWOS, bedankte sich anlässlich der Scheckübergabe im Namen der Organisation für die Spende. „Menschenwürdiger Wohnraum ist ein Grundbedürfnis das dazu ermöglicht, dass Menschen eine Heimat finden. Es wäre schön wenn viele Menschen unsere Arbeit unterstützen könnten, zumal die DESWOS als gemeinnützige Spendenorganisation das DZI Siegel verliehen wurde“.

Bau von vier Wohnhäusern in Juba, Südsudan

Landrat und Vorstand des Kreiswohnungsverbandes, Clemens Körner, betont, dass diese Unterstützung vom Vorstand und Verbandsausschuss einstimmig mitgetragen wurde. „Der Kreiswohnungsverband zeigt seit 100 Jahren soziale Verantwortung im Landkreis und schafft attraktive und bezahlbare Wohnungen im Rhein-Pfalz-Kreis für jedermann. Es ist daher nur konsequent, wenn der Kreiswohnungsverband zu seinem besonderen Jubiläum auch an Menschen denkt, deren Situation prekärer ist.“

Denn bereits im Tätigkeitsbericht des Kreiswohnungsverbandes aus dem Jahr 1927 hieß es: „Helft uns Wohnraum schaffen, macht die Leute bodenständig und ihr löst die soziale Frage!“

Wer helfen und dieses Projekt unterstützen möchte, findet weitere Informationen auf der Homepage der DESWOS unter www.deswos.de. Gerne kann das Projekt mit einer Spende unterstützt werden: SPENDENKONTO DESWOS, Sparkasse Köln/Bonn, IBAN DE87 3705 0198 0006 6022 21, SWIFT-BIC COLSDE33.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
26.01.2021

Coronafallzahlen Rhein-Pfalz-Kreis

Samstag bis Montag, 23.01.2021 – 25.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden im Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer 135 Fälle im Zeitraum vom 23. bis 25. Januar 2021 gemeldet.

23.01.2021:

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 178 74 2 95 9
Beindersheim 72 14   57 1
Birkenheide 53 9   43 1
Bobenheim-Roxheim 189 54   135  
Böhl-Iggelheim 286 26   250 10
Dannstadt-Schauernheim 186 20 1 164 2
Dudenhofen 271 36 1 223 12
Fußgönheim 52 14   36 2
Großniedesheim 33 1 1 32  
Hanhofen 64 9 1 55  
Harthausen 106 21 1 76 9
Heßheim 62 9 1 51 2
Heuchelheim 15 3   12  
Hochdorf-Assenheim 58 6   51 1
Kleinniedesheim 21 4   17  
Lambsheim 132 35 2 95 2
Limburgerhof 229 48 2 174 7
Maxdorf 236 32 1 180 24
Mutterstadt 419 39 6 351 29
Neuhofen 182 73   104 5
Otterstadt 100 8   90 2
Rödersheim-Gronau 62 15 1 45 2
Römerberg 342 65 3 268 9
Schifferstadt 654 88   554 12
Waldsee 144 18   120 6
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4152 721 23 3284 147
SK Frankenthal 1262 195 9 1030 37
SK Ludwigshafen 6286 1070 33 4995 221
SK Speyer 1875 208 6 1623 44

24.01.2021

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 178 74   95 9
Beindersheim 72 13   58 1
Birkenheide 53 8   44 1
Bobenheim-Roxheim 189 54   135  
Böhl-Iggelheim 286 24   252 10
Dannstadt-Schauernheim 187 18 1 167 2
Dudenhofen 271 31   228 12
Fußgönheim 52 12   38 2
Großniedesheim 33 1   32  
Hanhofen 64 9   55  
Harthausen 106 21   76 9
Heßheim 63 10 1 51 2
Heuchelheim 16 4 1 12  
Hochdorf-Assenheim 58 5   52 1
Kleinniedesheim 23 6 2 17  
Lambsheim 132 33   97 2
Limburgerhof 230 49 1 174 7
Maxdorf 236 30   182 24
Mutterstadt 419 37   353 29
Neuhofen 182 72   105 5
Otterstadt 100 8   90 2
Rödersheim-Gronau 62 14   46 2
Römerberg 342 64   269 9
Schifferstadt 658 87 4 559 12
Waldsee 144 18   120 6
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4162 702 10 3313 147
SK Frankenthal 1268 191 6 1040 37
SK Ludwigshafen 6294 1041 8 5032 221
SK Speyer 1879 190 4 1645 44

25.01.2021

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 178 73   96 9
Beindersheim 72 12   59 1
Birkenheide 53 7   45 1
Bobenheim-Roxheim 189 50   139  
Böhl-Iggelheim 286 21   255 10
Dannstadt-Schauernheim 187 18   167 2
Dudenhofen 271 31   228 12
Fußgönheim 52 12   38 2
Großniedesheim 33 1   32  
Hanhofen 64 9   55  
Harthausen 107 22 1 76 9
Heßheim 63 10   51 2
Heuchelheim 16 4   12  
Hochdorf-Assenheim 58 5   52 1
Kleinniedesheim 25 8 2 17  
Lambsheim 132 33   97 2
Limburgerhof 232 50 2 175 7
Maxdorf 236 27   185 24
Mutterstadt 420 38 1 353 29
Neuhofen 182 71   106 5
Otterstadt 100 8   90 2
Rödersheim-Gronau 62 14   46 2
Römerberg 343 62 1 272 9
Schifferstadt 658 80   566 12
Waldsee 145 19 1 120 6
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4170 685 8 3338 147
SK Frankenthal 1275 190 7 1048 37
SK Ludwigshafen 6309 1043 14 5044 222
SK Speyer 1886 178 7 1664 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

Todesmeldungen
  25.01.2021 24.01.2021 23.01.2021
SK Ludwigshafen 7 0 0
SK Frankenthal 0 0 0
SK Speyer 0 0 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 0 0 0
Summe: 7 0 0

Die betroffenen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis:

Es sind übers Wochenende keine Einrichtungen mit neuen Cov19-Meldungen eingegangen.

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Freitag, 22.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden im Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer heute 58 Fälle gemeldet.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6 1   5  
Altrip 176 74 3 93 9
Beindersheim 72 14   57 1
Birkenheide 53 12   40 1
Bobenheim-Roxheim 189 57   132  
Böhl-Iggelheim 286 35   241 10
Dannstadt-Schauernheim 185 20   163 2
Dudenhofen 270 40 1 218 12
Fußgönheim 52 15   35 2
Großniedesheim 32     32  
Hanhofen 62 7   55  
Harthausen 105 23 1 73 9
Heßheim 61 8   51 2
Heuchelheim 15 4 1 11  
Hochdorf-Assenheim 58 6   51 1
Kleinniedesheim 21 5 1 16  
Lambsheim 130 34 1 94 2
Limburgerhof 227 49 6 171 7
Maxdorf 235 34 1 177 24
Mutterstadt 413 35   349 29
Neuhofen 182 75   102 5
Otterstadt 100 10   88 2
Rödersheim-Gronau 61 14 1 45 2
Römerberg 339 69 2 261 9
Schifferstadt 654 98 1 544 12
Waldsee 144 18   120 6
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4128 757 19 3224 147
SK Frankenthal 1253 198 9 1019 36
SK Ludwigshafen 6251 1093 30 4944 214
SK Speyer 1869 232   1593 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

  22.01.2021
SK Ludwigshafen 3
SK Frankenthal 0
SK Speyer 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 1
Summe: 4

Die betroffene Gemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis: Altrip

Die Einrichtungen (Krankenhäuser & Pflege) mit Anz. neuer Cov19 Meldungen:

Lage Typ Name
RPK Altrip Pflege Altenheim Waldparkresidenz

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Donnerstag, 21.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden im Rhein-Pfalz-Kreis und den Städten Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer heute 87 Fälle gemeldet.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6 1   5  
Altrip 162 63 1 91 8
Beindersheim 72 14   57 1
Birkenheide 53 13 1 39 1
Bobenheim-Roxheim 189 63 2 126  
Böhl-Iggelheim 286 39   237 10
Dannstadt-Schauernheim 185 22   161 2
Dudenhofen 269 47 2 210 12
Fußgönheim 52 15   35 2
Großniedesheim 32     32  
Hanhofen 62 7   55  
Harthausen 104 22 2 73 9
Heßheim 61 8 2 51 2
Heuchelheim 14 4 1 10  
Hochdorf-Assenheim 58 6 2 51 1
Kleinniedesheim 20 5   15  
Lambsheim 129 33 5 94 2
Limburgerhof 222 49 9 166 7
Maxdorf 234 34 1 176 24
Mutterstadt 412 39 1 344 29
Neuhofen 182 77 2 100 5
Otterstadt 100 11   87 2
Rödersheim-Gronau 60 14 1 44 2
Römerberg 337 69 3 259 9
Schifferstadt 653 105 1 536 12
Waldsee 143 20   117 6
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4097 780 36 3171 146
SK Frankenthal 1245 212 12 997 36
SK Ludwigshafen 6220 1134 32 4877 209
SK Speyer 1866 252 7 1570 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

  21.01.2021
SK Ludwigshafen 1
SK Frankenthal 1
SK Speyer 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 0
Summe: 2

Die betroffenen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis:

Die Einrichtungen (Krankenhäuser & Pflege) mit Anz. neuer Cov19 Meldungen:

  Lage Typ Name
RPK Limburgerhof Pflege Caritas Altenzentrum St. Bonifatius

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
26.01.2021

Rhein-Pfalz-Kreis

Vogelgrippe im Rhein-Pfalz-Kreis bestätigt

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Verdacht des hochansteckenden Vogelgrippevirus H5N8 bei einer verendeten Hawaiigans in einem rheinland-pfälzischen Vogelpark im Rhein-Pfalz-Kreis bestätigt. Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hat den Betrieb gesperrt und führt weitere Untersuchungen durch.

Der Vogelpark selbst verfügt über ein Biosicherheits- und Hygienekonzept, das bereits seit längerem umgesetzt wird. Um eine Verbreitung des Virus zu verhindern, werden jetzt alle Vögel aufgestallt.

Aufgrund des Hygienekonzepts und weil der Vogelpark als zoologische Einrichtung besondere Vogelarten hält, kann von einer Tötung der Vögel durch eine Ausnahmegenehmigung zunächst abgesehen werden. Im Vogelpark werden jetzt weitere Untersuchungen durchgeführt und die Seuchenmaßnahmen der aktuellen Lage angepasst.

„Wir wissen jetzt, dass das Geflügelpestvirus auch in Rheinland-Pfalz angekommen ist und nehmen das sehr ernst. Daher meine eindringliche Bitte an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter: Überprüfen Sie Ihre Biosicherheitsmaßnahmen und verhindern Sie unbedingt einen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln“, sagte Staatsministerin Anne Spiegel.

Die rheinland-pfälzischen Landkreise können nach durchgeführter Risikobewertung entscheiden, ob eine Aufstallung von Geflügel und anderen Vögeln in bestimmten Risikogebieten erforderlich ist. Bei einem vermehrten Auffinden von toten Greifvögeln und Wasservögeln wie etwa Enten, Gänsen oder Schwänen ist das zuständige Veterinäramt zu informieren.

Vorsorge durch Monitoring & Tierseuchenübung

Seit Oktober 2020 breitet sich die Geflügelpest massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland und Europa aus. Zuletzt sind nun auch zunehmend Geflügelbestände betroffen. „Wir sind auf die Tierseuche gut vorbereitet. Um für den Ernstfall gerüstet zu sein, führt das Landesuntersuchungsamt seit Jahren ein Monitoring durch. Es untersucht Wildvögel und Hausgeflügel auf die Erreger der Vogelgrippe. Zudem organisiert das Land immer wieder Übungen für Tierseuchen mit allen betroffenen Akteurinnen und Akteuren“, so Spiegel.

Hintergrund:

Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza (Vogelgrippe). Sie wird durch sehr virulente Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Die Krankheit ist ansteckend und verläuft bei Hausgeflügel meist mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei dem derzeitigen Seuchenzug gibt es keinen Hinweis, dass dieser Erreger H5N8 für den Menschen gefährlich ist. Fleisch kann ohne Bedenken weiterhin verzehrt werden.

Weitere allgemeine Informationen zur Vogelgrippe sind online abrufbar unter:

https://mueef.rlp.de/de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/gefluegelpest-aviaere-influenza-ai/

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
25.01.2021

Tierseuchenbekämpfung: Verdacht auf Vogelgrippe im Rhein-Pfalz-Kreis

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) weist darauf hin, dass bei einer verendeten Hawaiigans aus einem Vogelpark im Rhein-Pfalz-Kreis das Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen wurde. Die Bestätigung des Ergebnisses durch das Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) steht noch aus. Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hat den Betrieb umgehend gesperrt, lässt weitere Tiere auf den Erreger untersuchen und führt epidemiologische Untersuchungen durch. 

Alle Vögel des Vogelparks werden jetzt aufgestallt. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werden die getroffenen Maßnahmen überprüft und angepasst. Hierzu stimmen sich die Kreisverwaltung, das Landesuntersuchungsamt und das Umweltministerium eng miteinander ab.

Der Vogelpark ist als zoologische Einrichtung anerkannt und verfügt bereits seit längerem über ein Biosicherheits- und Hygienekonzept. Ferner hat er bereits in seuchenfreien Zeiten eine Ausnahmegenehmigung beantragt, so dass zunächst von einer Tötung der Vögel abgesehen werden kann.

Seit Oktober 2020 breitet sich eine hochansteckende Variante des Vogelgrippevirus H5N8 massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland aus, immer wieder sind auch Geflügelbestände oder Tierparks betroffen. Ob es sich bei dem Nachweis im Rhein-Pfalz-Kreis um den gleichen hochansteckenden Erreger handelt, wird die Untersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts zeigen.

Das Landesuntersuchungsamt rät angesichts der sich ausbreitenden Vogelgrippe allen Geflügelhaltern im Land, ihre Biosicherheitsmaßnahmen erneut zu überprüfen und einen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln unbedingt zu verhindern.

Mit diesen Maßnahmen kann der Eintrag der Viren verhindert werden:

  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommt, geschützt gelagert werden müssen.
  • Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.
  • Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.
  • Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.
  • Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder -clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.
  • Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
  • Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.
  • Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.
  • Katzen können die Erreger übertragen und müssen deshalb von allen Vogelhaltungen ferngehalten werden.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
25.01.2021