Schifferstadt

Gesucht: Gruppenbetreuer für Ortsranderholung und Mitmachzirkus

Die Jugendpflege Schifferstadt sucht für die Ortsranderholung und den Mitmachzirkus in den Sommerferien engagierte Gruppenbetreuer/innen gegen Aufwandsentschädigung. Die Bewerber/innen sollten Freude am Umgang mit Kindern haben und mindestens 16 Jahre alt sein.

Die Ortsranderholung läuft in den ersten beiden Sommerferienwochen vom 19. bis 30. Juli 2021, der Mitmachzirkus schließt sich vom 02. bis 06. August 2021 an. Die Betreuungszeit beträgt acht Stunden. Interessierte Schüler/innen können sich ab sofort bei der Jugendpflege bewerben, entweder per E-Mail an kontakt@jugendtreff-schifferstadt.de oder telefonisch unter 06235 / 929382. Unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz diese zulässt, finden beide Angebote statt. Alternativ wird eine Ferienbetreuung in Betracht gezogen, heißt es seitens der Stadtverwaltung.

Stadtverwaltung Schifferstadt
11.02.2021

Kreuzplatz: Fortschritte trotz ungünstiger Wetterlage

Obwohl in den letzten Tagen wetterbedingt nur punktuell gearbeitet werden konnte, geht es voran auf der Baustelle am Kreuzplatz: Das Bau-Team hat die Standorte für verschiedene Schilder, wie das zur Bedienung des Gleichgewichtstrainers, festgelegt. Bei den Arbeiten im nördlichen Bereich des Kreuzplatzes fiel auf, dass diverse Telekomleitungen zu hoch liegen. Nach Rücksprache mit dem Unternehmen werden diese Leitungen entsprechend tiefer gelegt. Außerdem versetzt das Bau-Team eine der geplante Pollerleuchten vor den beiden bestehenden Telekomschränken. Wegen diverser hier liegender Kabel soll die Lampe zwar im gleichen Pflanzbeet bleiben, aber Richtung Süden in den gegenüberliegenden Kurvenbereich versetzt werden. 

Durch die für die kommenden Tage vorausgesagten Minusgrade müssen die Arbeiten am Kreuzplatz möglicherweise vorübergehend eingestellt werden, da bei solchen Temperaturen keine Betonarbeiten und dergleichen durchgeführt werden können.

Die Stadtverwaltung dankt allen Anwohnern sowie den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis angesichts der mit den Bauarbeiten einhergehenden Herausforderungen.

Stadtverwaltung Schifferstadt
11.02.2021

Räumen der öffentlichen Wege und Flächen von Schnee und Eis

Die Ordnungsbehörde Schifferstadt informiert

Eigentümer und Besitzer derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke, die an einer Straße liegen, sind zum Kehren oder – ganz aktuell – zum Schneeräumen sowohl des Gehwegs als auch der Straße verpflichtet. Das regelt die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, wie sie auch in vielen anderen Städten und Gemeinden gilt.

In der Satzung ist auch noch geregelt, dass die Reinigungsverpflichtung auch das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte umfasst. Als Streumittel sollten sogenannte abstumpfende Stoffe, also Asche, Sand, Sägemehl, Granulat, verwendet werden. Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind aufgrund ihrer Umweltschädlichkeit grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) und an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen und Rampen erlaubt. In diesen Fällen ist die Verwendung von Salz auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

Die Ordnungsbehörde bittet die Bevölkerung eindringlich, insbesondere die Fußgängerbereiche vom Schnee und Eis zu befreien. Mehr Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Schifferstadt unter www.schifferstadt.de. Dort findet man unter dem Suchbegriff „Reinigung“ die Satzungsbestimmungen mit einem entsprechenden Merkblatt.

Stadtverwaltung Schifferstadt
11.02.2021