Weihnachten / Speyer

Weihnachtsmarkt sucht Kunsthandwerkende – Kreative Köpfe gefragt

Im Rahmen des Weihnachtsmarkt Speyer präsentieren sich an den vier Adventswochenenden verschiedene Kunsthandwerker aus der Region mit ihren Waren und Kunstwerken auf dem Kunsthandwerkermarkt im Rathausinnenhof.
Foto: © Klaus Venus

Bald ist es wieder so weit: An den vier Adventswochenenden öffnet der bekannte und beliebte Kunsthandwerkermarkt im Rathausinnenhof endlich wieder seine Tore. Ein Jahr der pandemiebedingten Pause hat aber leider dazu geführt, dass einige Traditionsbeschicker*innen 2021 nicht wie gewohnt am Kunsthandwerkermarkt teilnehmen und ihre Werke ausstellen werden. Das hat unterschiedliche Gründe: einige haben ihr Handwerk aufgegeben, andere haben nicht genug Ware für einen Markt produziert, weil man von einer Absage ausging und wieder andere gehören selbst zur Risikogruppe und möchten sich nicht dem Kontakt mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Menschen aussetzen.

„Damit unsere Kunsthandwerkerzelte an den Ausstellungswochenenden nicht in Teilen leer stehen bleiben, sind wir nun auf der Suche nach Kunsthandwerkenden, Bastlerinnen und Bastlern und kreativen Köpfen, die Lust haben, ihre Werke im Hof des Rathausensembles den Besucherinnen und Besuchern zu präsentierten. Auch Neulinge sind herzlich eingeladen, die Chance, den Speyerer Weihnachtsmarkt mitzugestalten, zu nutzen“, unterstreicht Marktmeisterin Heidi Jester.

Es bestehen noch Kapazitäten an allen vier Adventswochenenden – vom 26. bis 28. November, vom 3. bis 5. Dezember, vom 10. bis 12. Dezember sowie vom 17. bis 19. Dezember 2021. Geöffnet ist jeweils freitags von 16 bis 20 Uhr und samstags und sonntags von 11 bis 20 Uhr. Interessierte müssen immer mindestens ein volles Wochenende ausstellen. Die Standgebühr beläuft sich in diesem Jahr – pandemiebedingt reduziert – auf 82,50 Euro für das Zelt sowie rund 60 Euro für den Stromanschluss. Die Zelte sind mindestens 3×3 Meter groß, teilweise auch 4×3 Meter.

Interessierte wenden sich bitte bis spätestens Freitag, 19. November 2021 direkt an Markmeisterin Heidi Jester unter Tel. 0 62 32 – 14 27 48 oder per E-Mail an heidi.jester@stadt-speyer.de.

Text: Stadt Speyer Foto: © Klaus Venus
09.11.2021

Weihnachten / Speyer

Weihnachtsspecial im städtischen Busverkehr: ÖPNV an Adventssamstagen kostenlos

Die Stadtverwaltung Speyer lädt in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN GmbH) und dem Verkehrsunternehmen DB Regio Mitte auch in diesem Jahr wieder alle Bürger*innen und Besucher*innen an den vier Adventssamstagen (27. November, 4., 11. und 18. Dezember 2021)  ein, kostenlos den städtischen Busverkehr zu nutzen. Das Angebot gilt im gesamten Linienbündel Speyer mit den Linien 561, 562, 563, 564, 565, 566, 567, 568, 569.

„Die Aktion bietet den Fahrgästen die Möglichkeit, ihre Weihnachtseinkäufe nicht nur stressfreier, sondern auch klimaschonend zu erledigen. Gleichzeitig fungiert sie als Unterstützung für den stationären Einzelhandel, der unter den Corona-bedingten Einschränkungen stark gelitten hat“, unterstreicht Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Insbesondere an den Adventssamstagen herrscht in der Innenstadt bekanntermaßen ein geschäftiges Treiben zwischen Weihnachtseinkäufen und Weihnachtsmarktbesuchen. Für diejenigen, die kostenlos den Bus nutzen, entfällt die oftmals anstrengende Suche nach einem Parkplatz und die Sorge um abgelaufene Parkzeit, wenn die Geschenkeauswahl doch mal länger dauern sollte“.

Stadtverwaltung Speyer
29.10.2021

Weihnachts- und Neujahrsmarkt Speyer

Budenzauber in Speyer: Weihnachts- und Neujahrsmarkt 2021/2022 findet statt

  • Vom 22. November 2021 bis 9. Januar 2022 soll endlich wieder der Duft von Glühwein und Plätzchen durch die Speyerer Innenstadt ziehen.
  • Pandemiebedingt findet der Weihnachts- und Neujahrsmarkt in Rücksprache mit dem Land Rheinland-Pfalz in diesem Jahr angepasst an die aktuelle Infektionslage statt.
  • Die Standplätze des Weihnachtsmarktes werden entlang der Maximilianstraße verteilt und die Besucherströme auf diese Weise entzerrt.
  • Eine Umzäunung der Stände mit Einlasskontrollen wird es nicht geben.

„Eine Verteilung der Stände über die ganze Stadt war für uns von Anfang keine Option“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Die Besucherinnen und Besucher sollen nah bei Einzelhandel und Gastronomie sein – den Menschen, die durch die Pandemie besonders stark zurückstecken und die durch den Weihnachtsmarktausfall im letzten Jahr große finanzielle Einbuße hinnehmen mussten. Wir haben uns daher für die Auflage einer Maskenpflicht entschieden, um auf der einen Seite den Infektionsschutz zu gewährleisten und auf der anderen Seite die besondere Atmosphäre der Weihnachtszeit in Speyer genießen zu können, und zwar mitten im Herzen unserer Stadt“, so die Stadtchefin weiter.

Das gastronomische Angebot findet sich von der Alten Münze bis zum Stadthaus, die restlichen Verkaufsstände werden zwischen Alter Münze und Galeria Kaufhof vertreten sein.
Am Altpörtel sorgen Freddy Zinnecker und sein Team wie in der Vergangenheit mit Eisbahn und Buden für strahlende Augen.       
So kann der Besuch des Weihnachtsmarktes mit einem Stadtbummel durch die atmosphärisch beleuchteten Straßen der Speyerer Innenstadt verbunden werden.

Auch das Kunsthandwerk soll sich in diesem Jahr wieder in unterschiedlichen Facetten wie Keramik- und Holzarbeiten, Schmuck aus Glas und Edelmetall, Genähtem und Gesticktem u.v.m. präsentieren zu können. Um größtmöglichen Abstand zwischen den einzelnen Ständen gewährleisten zu können, werden diese im gesamten Rathausinnenhof aufgestellt.

Auf dem gesamten Marktgelände gilt eine Maskenpflicht (mit Ausnahme am Platz innerhalb gastronomischer Bereiche), das Abstandsgebot sowie ein 3G-Nachweis. Die Einhaltung dieser Regelungen wird stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert.   
Die Stadtverwaltung betont, dass die derzeitigen Planungen vorbehaltlich der zu dieser Zeit herrschenden Infektionslage sowie der jeweiligen Corona-Bekämpfungsverordnung und den damit verbundenen Regelungen gelten.

Vorgesehene Öffnungszeiten

Weihnachts- und Neujahrsmarkt

  • Vom 22. November 2021 bis 9. Januar 2022 täglich von 11.00 bis 21.00 Uhr
  • 24. Dezember 2021: 10.00 bis 13.00 Uhr
    25. und 26. Dezember 2021: geschlossen
  • 31. Dezember 2021: 11.00 bis 15.00 Uhr
  • 1. Januar 2021: 13.00 bis 21.00 Uhr

Kunsthandwerkermarkt

  • vom 26. November bis 19. Dezember 2021: freitags von 16.00 bis 20.00 Uhr
  • samstags und sonntags jeweils von 11.00 bis 20.00 Uhr

Verschiedenes

Vor dem Fest ist nach dem Fest:

So entsorgen Sie Weihnachtsbäume richtig

Ein geschmückter Weihnachtsbaum gehört für viele zum Weihnachtsfest einfach dazu. Nach den Feierlichkeiten nehmen Bewohner auf ihre Nachbarn und die Umwelt leider nicht immer Rücksicht: Sie lagern alte Weihnachtsbäume vor der Wohnungstür, stellen den Baum – oft nicht einmal richtig abgeschmückt – zu den Müllcontainern oder entsorgen Tannen, Fichten & Co einfach in freier Natur. Dieses Verhalten führt oft zu Ärger mit Anwohnern und – bei einer Entsorgung im öffentlichen Raum – im schlimmsten Falle zu hohen Bußgeldern durch das Ordnungsamt. Axel Ewen, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. (VDIV-RPS) über das richtige Vorgehen: „Der Weihnachtsbaum muss immer komplett abgeschmückt sein, um von Kompostieranlagen verarbeitet werden zu können. Auch bei einem abgeschmückten Baum ist eine Entsorgung in Grünanlagen oder im Wald natürlich verboten. In vielen Städten und Gemeinden ist die Baumentsorgung klar geregelt: hier holen die Abfallwirtschaftsbetriebe die Bäume nach den Feiertagen ab und entsorgen sie kostenlos.“

Die Termine werden in der Tagespresse, in Mitteilungsblättern, im Abfallkalender oder im Internet veröffentlicht. In kleineren Gemeinden übernimmt die Weihnachtsbaumentsorgung gegen eine kleine Spende oft auch die Jugendfeuerwehr. Aktuell können diese Angebote in Corona-Zeiten allerdings deutlich eingeschränkt sein. Viele Kommunen haben im Vorfeld angekündigt, beispielsweise auf die Abholung durch die Jugendfeuerwehr zu verzichten. Der VDIV-RPS empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig Informationen über das Entsorgungsangebot einzuholen und sich im Januar nicht auf bekannte Gewohnheiten aus den letzten Jahren zu verlassen. Findet keine organisierte Abholung statt, können Bewohner ihren Baum bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem Wertstoffhof selbst abgeben oder kleine, abgeschmückte Bäume eigenhändig zerkleinern und – soweit das übliche Müllvolumen nicht überschritten wird – über die Biotonne entsorgen.

Über den Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

Fachlich ausgebildete Wohnungseigentums- und Mietverwalter von Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben sich im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) organisiert. Die aktuell über 115 Mitglieder verwalten in beiden Bundesländern etwa 105.000 Einheiten mit einem Wert von 12,6 Milliarden Euro. Der Verband ist Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (Berlin). Ziel ist es u.a., Wohnungs- und Miethauseigentümer zu aktuellen Immobilienthemen zu informieren, sie bei der Wahl des richtigen Verwalters zu beraten und im Streitfall zwischen Eigentümern und Verwaltern zu schlichten.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
27.12.2020

Frohe Weihnachten

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Geschäftspartner, liebe Freunde,

das Team von Speyer 24/7 News wünscht euch und euren Familien frohe Weihnachten. Verbringt schöne Stunden, im Kreise eurer Lieben, genießt gutes Essen und die ruhige Zeit zwischen den Jahren.

Denkt leider dennoch an Abstand und die Minimierung der Kontakte denn Corona feiert leider nur das wir uns alle nahe kommen. Achtet daher auf euch und andere, bleibt Gesund und Munter und habt ein schönes, friedliches Weihnachtsfest.

Speyer 24/7 News
24.12.2020

Zoo Heidelberg

Heiligabend mit dem Zoodirektor

Online-Angebot: Dr. Wünnemann liest Geschichten aus dem Zoo

Weihnachtsstimmung vom Zoo Heidelberg ins Wohnzimmer: In diesem Jahr gibt es statt der traditionellen Lesung im Raubtierhaus eine Online-Alternative. Am 24. Dezember, 11 Uhr,  sind die neuen Geschichten aus dem Zoo, gelesen von Zoodirektor Dr. Wünnemann, online verfügbar unter www.zoo-heidelberg.de/deinzoo

Foto: Susi Fischer/Zoo Heidelberg

Die Weihnachtsfeiertage stehen kurz bevor. Für viele Familien ist es schon Tradition: Am Heiligabend um 11.00 Uhr geht es in den Zoo Heidelberg zur Weihnachts-Lesung im Raubtierhaus. Der Zoo muss leider weiterhin geschlossen bleiben, aber die Tradition geht weiter – nur dieses Jahr als Online-Alternative. Im Rahmen der Serie „Dein Zoo für Zuhause“ sind die tierischen Geschichten am 24. Dezember,  11.00 Uhr online unter www.zoo-heidelberg.de/deinzoo verfügbar.

„Wir möchten die Tradition nicht abreißen lassen und unseren Zoofreunden zu Weihnachten eine Freude machen. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, die Lesung trotz Zoo-Schließung durchzuführen. Große und kleine Ohren können den neuen Geschichten in diesem Jahr vom heimischen Sofa lauschen“, berichtet Zoodirektor Dr. Klaus Wünnemann.Bereits in der Vergangenheit fieberten die Zuhörer bei den Erzählungen, die der Zoodirektor auswählt oder persönlich verfasst, mit. Ob Bär Benni, der sich nicht über die Brücke in seinem Gehege traute oder Elefant Gandhi auf Freiersfüßen – die Hauptfiguren der Geschichten sind oftmals bekannte Tier-Persönlichkeiten aus dem Zoo Heidelberg. In diesem Jahr dürfen sich die Zuhörer unter anderem auf eine Geschichte freuen, bei der die Erdmännchen-Familie eine wichtige Rolle spielt….

„Für mich persönlich sind die Zoo-Geschichten auch eine tolle Gelegenheit, etwas Positives an unsere Freunde und Unterstützer zurückzugeben“, sagt Wünnemann. „Besonders in diesem Jahr hat der Zoo sehr viel Spendenbereitschaft erfahren. Es macht unglaublich Mut zu wissen, dass ganz viele Menschen in dieser außergewöhnlichen Zeit an den Zoo denken. Dafür möchte ich mich, auch im Namen des gesamten Teams, ganz herzlich bedanken!“ Für den Zoo Heidelberg haben alle Spenden eine sehr hohe Bedeutung – und das nicht nur während einer Pandemie. „Die Spenden helfen dabei, wichtige Projekte, wie beispielsweise den Umbau der Gorilla-Außenanlage, zu finanzieren, damit unser Zoo weiterhin für die Tiere artgerecht und abwechslungsreich gestaltet werden kann“, erklärt der Zoodirektor. Wer die Arbeit des Zoos aktiv unterstützen möchte, findet online unter www.zoo-heidelberg.de/unterstuetzen, verschiedene Möglichkeiten. Zum Beispiel mit einer Tierpatenschaft, einer klassischen Geldspende, mit der Erfüllung eines Wunsches von der Weihnachtswunschliste oder – für ein langfristiges Engagement – mit einer Mitgliedschaft im Förderverein des Zoos.

Text: Tiergarten Heidelberg gGmbH Foto: Susi Fischer/Zoo Heidelberg
23.12.2020

Speyer Aktuell

Beleuchteter Weihnachtsbaum vor dem Kaiserdom spendet Hoffnung

Dies ist natürlich nicht der aktuelle Baum sondern der aus dem Jahr 2018. Da hat es am 16.12. früh morgens kurz geschneit und es entstand u.a. diese Aufnahme

Die Adventszeit wird in Speyer seit vielen Jahren mit dem Aufstellen des Weihnachtsbaumes vor dem Speyerer Dom gekrönt. Und auch dieses Jahr wurde die Ankunft des traditionsreichen Baumes hoffnungsvoll erwartet – und die Erwartung wird erfüllt: Ab dem heutigen Tag (18.12.2020) erstrahlen die geschmückten Tannenzweige vor dem Kaiserdom.

Die zwölf Meter hohe Nordmanntanne wurde in diesem Jahr von Familie Recktenwald aus Hanhofen gespendet, von der Firma Merckel Stahlbau vor dem Speyerer Wahrzeichen aufgestellt und ehrwürdig geschmückt von den Mitarbeiter*innen der Abteilung Stadtgrün und der Firma Elektro Rillig.
Die Finanzierung von Transport, Aufstellung und Beleuchtung, die sich auf 6.000 Euro beläuft, ist dem Konsortium aus Palatina GeoCon und Neptune Energy zu verdanken.

Die Nordmanntanne auf ihrem Transport aus Hanhofen

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler honoriert den Einsatz aller Beteiligten: „Ich bin sehr dankbar, dass mit Ihrer Unterstützung unsere Tradition auch 2020 gewahrt bleiben kann!“ 

Zugleich weist die Stadtchefin auf die diesjährigen Widrigkeiten hin: „Unser diesjähriges Weihnachten, das Fest der Freude, fällt in ein besonders schweres Jahr für uns und auch über die Feiertage wird uns der Schatten der Corona-Pandemie begleiten.
In diesen aufwühlenden Zeiten ist ein Ort der Ruhe, an dem die Gedanken rasten können, von großer Wichtigkeit. Zugleich ist das Leuchten der geschmückten Tannenzweige ein Zeichen für uns, die Hoffnung nicht aufzugeben. Denn gemeinsam wollen wir die Pandemie und mit ihr alle Entbehrungen der vergangenen und bevorstehenden Zeit überwinden.“

Die Nordmanntanne beim Abtransport in Hanhofen

„Auch in diesem für uns alle schwierigen Jahr haben wir versucht, möglichst viele Projekte und Initiativen in Speyer zu unterstützen,“ erklärt Jürgen Siewerth von der Palatina GeoCon. Und Sandra Arndt, Pressereferentin der Neptune Energy ergänzt: „Die traditionelle Zusammenarbeit mit der Stadt bei der Aufstellung des Weihnachtsbaums ist für uns eine Herzensangelegenheit.“

Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs wendet sich im Hinblick auf die diesjährigen besonderen Umstände an die Speyerer*innen mit den Worten: „Lasst uns zum Fest der Nächstenliebe an unsere Mitmenschen denken und solidarisch sein. Es kommt auf uns alle an, gerade diejenigen in unserer Mitte zu schützen, die pflegebedürftig und somit in Zeiten von Corona besonders auf die Hilfe und Rücksicht anderer angewiesen sind.“

Noch bis zum 2. Februar 2021, bis Mariä Lichtfest also, kann der beleuchtete Christbaum bewundert werden.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
19.12.2020

Ein Funken Hoffnung-Tour

Dudenhofen – Speyer – Otterstadt – Schifferstadt

05.12.2020

Hintergrund ist der Aufruf der Organisation Land schafft Verbindung (LsV) und die Idee von Markus Wipperfürth unseren Kindern, in dieser tristen und so noch nie dagewesenen Vorweihnachtszeit, ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern.

Wir, Landwirte und Landwirtinnen aus der Vorderpfalz, unterstützen gerne diese großartige Idee und begaben uns mit unseren weihnachtlich geschmückten Traktoren auf verschiedenen Routen durch die Pfalz.

So auch am 05.12.2020 von Dudenhofen aus, über Speyer nach Otterstadt und Schifferstadt und durch Dudenhofen wieder nach Hause. Wir haben uns über die vielen hunderte Menschen entlang der Strecke gefreut und hoffen das wir ihnen allen ein wenig diese spezielle Zeit verschönern konnten.

Nebenbei wurden und werden noch Spenden für das Kinderhospiz Sterntaler in Dudenhofen gesammelt. Falls Sie dies ebenfalls unterstützen möchten: https://paypal.me/pools/campaign/115003723653325692.

Jeder Betrag ist Willkommen und deren wichtige Arbeit zu unterstützen.

Sehen sie hier das Fotoalbum zur „Ein Funken Hoffnung Tour“:

Sehen sie hier das Video zur Idee der Tour vom Organisator Sebastian Fischer:

Sehen sie hier die Tour wie sie in Dudenhofen einfährt:

Speyer 24/7 News
06.12.2020

2. Advent

Wir wünschen ihnen, liebe Leserinnen und Leser, genauso wie ihren Familien, Liebsten und Angehörigen, einen frohen zweiten Advent.

Genießen sie die einkehrende Ruhe und Besinnlichkeit, geben sie auf sich und andere Acht und denken sie daran das ab Montag, nicht nur in Speyer, eine Ausgangsbeschränkung von 21 – 5 Uhr herrscht. Ob diese Maßnahme wirklich etwas ändert werden wir sehen… allerdings müssen wir Alle ihr uns fügen.

Umso schöner war daher gestern die Aktion unserer regionalen Landwirte/innen bei „Ein Funke Hoffnung Tour“. Videos hierzu folgen heute im Laufe des Tages auf Speyer 24/7 News.

Speyer 24/7 News
06.12.2020

Speyer / Corona

Oberbürgermeisterin reagiert auf die Beschlüsse von Bund und Ländern – Zusammenfassung der kommenden Maßnahmen – Stringente Test- und Quarantänestrategie unabdingbar

Nach den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder wurde am 25.11.2020 im Rahmen einer anschließenden Pressekonferenz verkündet, dass die Novembermaßnahmen bis mindestens 20. Dezember 2020 verlängert und zum Teil noch verschärft werden sollen. In diesem Zusammenhang ist eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zu erwarten, die die verkündeten Entscheidungen in eine gültige Rechtsgrundlage umsetzen wird.

„Es ist sehr zu begrüßen, dass die von Bund und Ländern nun gefassten Beschlüsse unsere städtische Allgemeinverfügung unterstreichen und dass einige längst überfällige Maßnahmen verkündet wurden, für die wir noch vor wenigen Wochen nicht das Einvernehmen mit dem Land herstellen konnten. Dazu gehören insbesondere die einheitlichen und strengeren Regeln zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an Arbeitsstätten“ führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Dass angesichts der hohen Infektionszahlen und der damit einhergehenden hohen Inzidenz in unserer Stadt viele Bürger*innen Ängste und Sorgen haben, ist verständlich. Allerdings sind die neuaufgetretenen Infektionen in den letzten Tagen größtenteils auf wenige Hotspots in Senioren- und Gemeinschaftsunterkünften zurückzuführen, in denen wir konsequent Reihentestungen veranlasst haben und für die nun glücklicherweise strengere Regelungen zum Schutz der Menschen erlassen wurden. Wir dürfen also hoffen, dass wir den Höhepunkt erreicht haben und sich die Zahlen in den kommenden Tagen und Wochen wieder rückläufig entwickeln werden“, so Seiler weiter. „Klar ist: eine stringente Test- und Quarantänestrategie ist unabdingbar für eine erfolgreiche Eindämmung der Pandemie“.

Was die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen angeht, gilt es zunächst die ausformulierte Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz abzuwarten. Bund und Länder betonen, dass in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden muss. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen und einem diffusen Infektionsgeschehen sollen die bereits geltenden Maßnahmen im Zusammenarbeit mit der Landesregierung lokal weiter verschärft werden.

Kontaktbeschränkungen

Angekündigt wurde außerdem, dass ab Dienstag, 1. Dezember 2020, die kontaktbeschränkenden Maßnahmen verschärft werden. Demnach sind die Bürger*innen weiter angehalten, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken – Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.

Weihnachten und Silvester

Für Weihnachten und die Tage zwischen den Jahren wurde bereits eine Ausnahmeregelung kommuniziert, gemäß derer zwischen dem 23. Dezember 2020 und dem 1. Januar 2021 Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis bis maximal zehn Personen möglich sein werden – Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Vor solchen Begegnungen, insbesondere mit älteren Familienangehörigen, ist es sinnvoll, in den fünf bis sieben Tagen zuvor stringent auf alle nicht notwendigen Kontakte zu verzichten und sich in eine Art freiwillige Quarantäne (Schutzwoche) zu begeben.

Zum Jahreswechsel 2020/21 empfehlen Bund und Länder, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt. Als örtlich zuständige Behörde wird die Stadtverwaltung nun prüfen, für welche Örtlichkeiten ein solches Abbrennverbot von Feuerwerk auszusprechen ist und zu gegebener Zeit entsprechend informieren. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt. 

Maskenpflicht

In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, haben alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch an allen öffentlichen Orten – auch unter freiem Himmel – an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten ist künftig grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sicher eingehalten werden kann.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer, die unter anderem die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Innenstadtbereich regelt, bleibt weiter in Kraft und wird nach Veröffentlichung der Rechtsverordnung des Landes wenn nötig erweitert oder angepasst.

Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen

Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat weiterhin oberste Priorität, zumal Schulen weiterhin keine Infektionsherde sind. In Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen gilt auf dem Schulgelände aller Schulen dort, wo der Abstand nicht eingehalten wird sowie grundsätzlich im Unterricht in weiterführenden Schulen ab Klasse 7 für alle Personen eine Maskenpflicht. Eine solche kann auch in 5. und 6. Klassen sowie an Grundschulen eingeführt werden.

In Städten und Regionen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen wird das Land Rheinland-Pfalz weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 (außer Abschlussklassen) mit den Schulen spezifisch abstimmen und umsetzen, damit die Umsetzung der AHA+L Regeln besser gewährleistet werden kann. Denkbar sind beispielsweise Wechsel- oder Hybridunterricht.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler betont: „In der aktuellen Situation würden wir die Einführung von Wechsel- oder Hybridunterricht sehr begrüßen. Bürgermeisterin Monika Kabs und ich haben uns diesbezüglich bereits an die zuständigen Landesbehörden gewandt. Aktuell stehen wird in Kontakt mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und haben von dort die Information erhalten, dass die ADD in Abstimmung mit dem Bildungsministerium des Landes in dieser Sache federführend ist und kurzfristig auf die Schulleitungen zugehen wird. Nach unserem Kenntnisstand sollen diese heute noch über das weitere Vorgehen informiert werden“.

Weiterhin sollen an Schulen künftig gezielt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden, um Infektionsketten schneller nachzuvollziehen. Nach der Positivtestung eines Schülers oder einer Schülerin erfolgt demnach eine sofortige Clusterisolation der Klasse zu Hause für zunächst fünf Tage ab Diagnosetag des Indexfalls. Eltern und andere Haushaltsmitglieder der betroffenen Schüler*innen werden ebenso wie die jeweiligen Lehrer*innen nicht unter Quarantäne gestellt. Nur bei Auftreten von Symptomen tritt eine Haushaltsquarantäne in Kraft. Nach fünf Tagen erfolgt ein Antigen-Schnelltest, nach dessen Ergebnis negativ getestete Schüler*innen wieder zum Unterricht zugelassen werden. Positiv getestete Schüler*innen werden in dreitägigen Abständen erneut zur Wiederzulassung getestet.

Senioren- und Pflegeeinrichtungen

Das Land Rheinland-Pfalz hat zum Schutz besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen und aufgrund der Beobachtung, dass nach wie vor zu viele Infektionen in die besonders gefährdeten Alten- und Pflegeeinrichtungen getragen werden, angekündigt, dass die Besucher*innenzahl künftig auf nur noch eine Person bzw. maximal zwei Personen aus einem Hausstand pro Tag beschränkt wird. Besucher*innen müssen zum Schutz ihrer Angehörigen FFP2-Masken tragen. Außerdem sollen alle Mitarbeiter*innen in Pflegeheimen wöchentlich getestet werden. In Regionen mit besonders hohen Inzidenzen, die über dem Landesdurchschnitt liegen, soll zweimal wöchentlich getestet werden.

Der Bund wird den vulnerablen Bevölkerungsgruppen gegen eine geringe Eigenbeteiligung insgesamt 15 FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Im Rahmen der nationalen Teststrategie werden für die einrichtungsbezogenen Testkonzepte ab dem 1. Dezember je Pflegebedürftigem 30 Schnelltests pro Monat vorgesehen.

Wirtschaft und Einzelhandel

Die Verlängerung der Novembermaßnahmen bedeutet auch, dass die seit 2. November geschlossenen Betriebe und Einrichtungen zunächst weiterhin geschlossen bleiben müssen. Betroffen davon sind beispielsweise Kultureinrichtungen, Gastronomie- und Hotelleriebetriebe sowie weitere Freizeiteinrichtungen.

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Für große Geschäfte über 800 qm Verkaufsfläche gilt, dass sich insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche befinden darf. Die Maskenpflicht gilt künftig auch vor den Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.

Die finanziellen Hilfen von Bund und Ländern für von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe und Selbstständige, Vereine und Einrichtungen werden auf Basis der Novemberhilfen in den Dezember verlängert. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III werden die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängert, um insbesondere den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Selbstständigen und die Reisebranche zu schützen.

Sobald die Rechtsverordnung des Landes veröffentlicht wird, kann diese unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. 

Bei allen nicht-medizinischen Fragen können sich Bürger*innen von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr unter der 0 62 32 – 14 13 12 an das Bürgertelefon der Stadt Speyer wenden.

Text: Stadt Speyer Foto: pixabay
27.11.2020