Schwetzingen

Stadtbibliothek öffnet am 1. Juni wieder

Die Stadtbibliothek wird am Dienstag, 1. Juni, wieder für die Besucher/innen öffnen. Zum Besuch der Bibliothek ist kein Corona-Testnachweis erforderlich. Es gelten die üblichen AHA-Regeln (Abstand, Maskenpflicht, Händedesinfektion).

Die Öffnung ist aufgrund der aktuell niedrigen Inzidenzwerte (Stand 27. Mai drei  Tage unter dem Wert von 50) und vorbehaltlich wieder steigender Inzidenzen möglich. 

Mit Rücksicht auf Hygienevorschriften und Abstandsregelungen werden nur 15 Personen gleichzeitig eingelassen. Am Eingang stehen Einkaufskörbe bereit (pro Haushalt bitte ein Korb).

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist das Lesen von Zeitungen und das Nutzen von Sitzgelegenheiten vorerst untersagt. Der Aufenthalt in den Regalzonen wird mit Rücksicht auf andere Leser/innen auf die Zeit der Medienauswahl beschränkt.

Bis zum 29. Juni werden keine Mahngebühren erhoben. Somit besteht keine Eile bei der Medienrückgabe.

Leihfristen können gerne auch telefonisch unter der Nummer: 06202 87271 oder per E-Mail an: stadtbibliothek@schwetzingen.de verlängert werden.“

Öffnungszeiten der Stadtbibliothek:

  • Montag:                              geschlossen
  • Dienstag:                            10-12 und 14-19 Uhr
  • Mittwoch:                           10-12 und 14-18 Uhr
  • Donnerstag:                      14-18 Uhr ( 03.06. geschlossen wegen Feiertag)
  • Freitag:                                10-15 Uhr

Stadtverwaltung Schwetzingen
30.05.2021

Verlegung Wochenmarkt

Am Samstag, den 05. Juni 2021, findet im Lutherhaus ein Impftag statt. Aus diesem Grund muss der Wochenmarkt an diesem Tag auf den nördlichen Schlossplatz verlegt werden.  Die Marktstandplatzierung erfolgt durch den Gemeindevollzugsdienst.

Stadtverwaltung Schwetzingen
30.05.2021

Weitere 1.500 Schwetzinger/innen können im Lutherhaus geimpft werden

Die Stadt Schwetzingen bietet im Zeitraum vom 03.06. bis 07.06.2021 (Erstimpfung) und 08. bis 12.07.2021 (Zweitimpfung) weiteren 1.500 Schwetzinger Bürger/innen die Möglichkeit, eine Impfung mit dem Impfstoff Moderna zu erhalten.

Achtung:

Das Impfangebot richtet sich ausschließlich an Schwetzinger Bürger/innen und Personen, die in Schwetzingen arbeiten (Lebensmittel- und Einzelhandel, Gastronomie, Körpernahe Dienstleistungen). Auswärtige werden nicht berücksichtigt!  

Für die Erstimpfung wird es keine Terminvereinbarung/Voranmeldung geben, weshalb mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Die Impfaktion findet im Lutherhaus auf den Kleinen Planken in der Mannheimer Straße 36 statt. Am 3. Juni ab 10.30 Uhr, vom 4. bis einschließlich 7. Juni ab 9.30 Uhr. Täglich stehen rund 300 Impfdosen zur Verfügung.

Zur Impfung müssen der Personalausweis, die Krankenversichertenkarte sowie der Impfpass mitgebracht werden.

Die Stadt bittet alle Impfwilligen, die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln beim Warten einzuhalten und erinnert an die bestehende Maskenpflicht auf den Kleinen Planken.

Interessierte können sich bei Fragen telefonisch (06202/87-233) oder per E-Mail (impfung@schwetzingen.de) an die Stadt wenden.

Stadtverwaltung Schwetzingen
30.05.2021

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung am 16. Juni 2021 findet als telefonische Beratung statt

Am Mittwoch, 16. Juni 2021, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die nächste kostenlose Wohnberatung zu altersgerechtem Wohnen statt. Da aufgrund der Corona-Pandemie derzeit keine Beratung im Generationenbüro stattfinden kann, wird die Innenarchitektin Ulla Badura eine telefonische Beratung anbieten.

Das Generationenbüro bittet per E-Mail: generationenbuero@schwetzingen.de oder unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
30.05.2021

Verkehrsnotiz

Zeitweise Sperrung der Nadlerstraße in Höhe der Bushaltestelle am 8. Juni – Bus fährt Haltestelle nur eingeschränkt an

Am Dienstag, 8. Juni, ist die Nadlerstraße in Fahrtrichtung Carl-Theodor-Brücke in Höhe der Bushaltestelle Herzogstraße in der Zeit von 6.00 bis 9.30 Uhr halbseitig gesperrt. Grund ist ein privates Bauvorhaben, für das ein Kran gestellt werden muss. In dieser Zeit werden die Buslinien 713, 715 und 716 die Haltestelle Herzogstraße nicht anfahren. Fahrgäste sollten während dieser Zeit auf die Haltestellen Bahnhof oder August-Neuhaus-Straße (Linie 713), Lessingstraße (Linie 715) und Carl-Theodor-Brücke (Linie 716) ausweichen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
30.05.2021

Schwetzingen

Schwetzingen-Hirschacker: Es geht unter die Erde!

Arbeiten für neue Personenunterführung beginnen / Rammarbeiten bis voraussichtlich 7. Mai 2021

Die Deutsche Bahn beginnt am 12. April 2021 mit den Arbeiten für die zukünftige Personenunterführung des neuen Haltepunkts Schwetzingen-Hirschacker. Dafür sind Rammarbeiten notwendig, die voraussichtlich bis zum 7. Mai 2021 durchgeführt werden. Dabei kommt es zeitweise zu erhöhtem Lärm und Vibrationen. Nach aktuellem Stand finden die Arbeiten ausschließlich tagsüber statt.

Die Deutsche Bahn und die Baufirmen bemühen sich, entstehende Lärmbelästigungen durch die Wahl der Bauverfahren und -maschinen auf ein minimal mögliches Maß zu begrenzen. Außerdem werden die Arbeiten ständig von einem Fachmann überwacht.

Die Deutsche Bahn bittet für entstehende Unannehmlichkeiten um Verständnis.

Deutschen Bahn
10.04.2021

Wegen Leitungsarbeiten der Stadtwerke: Ab 12. April Teilsperrungen im Bereich Berliner Straße und Grenzhöfer Straße

Buslinien 716 und 728 fahren alternative Route / Haltestellen bleiben erhalten / Liselottestraße und Straße Berliner Platz werden während der Baumaßnahme zu Einbahnstraßen / Einseitiges Halteverbot im Teilbereich der Breslauer Straße

Im Zuge der Arbeiten für die neue Gas- und Wasserverbindungsleitung der Stadtwerke zwischen Schwetzingen und Plankstadt in der Grenzhöfer Straße muss ab Montag, 12. April, auch die Berliner Straße teilweise gesperrt werden. So müssen die neuen Leitungen beginnend  von der Berliner Straße Hausnummer 60 in Richtung der Berliner Straße Hausnummer 70  bis in die Grenzhöfer Straße (diese wird gequert) vor die Nordstadthalle verlegt werden.

Hierzu muss wegen der geringen Straßenbreite die Berliner Straße im Bereich der Hausnummer 62 – 70 voll gesperrt werden. Der Parkplatz gegenüber der Berliner Straße 70 muss ebenfalls gesperrt werden. Die Anwohner der Stichstraße Berliner Straße 60/62 können für den Zeitraum der Baumaßnahme ihre Fahrzeuge auf dem Schotterparkplatz der Nordstadthalle parken. Die Querung über die Grenzhöfer Straße erfolgt mit einer halbseitigen Sperrung. Eine Umleitung für den motorisierten Verkehr ist ausgeschildert.

Aufgrund der Sperrung der Berliner Straße müssen die Fahrtrouten der Buslinien 716 und 728 von der Berliner Straße in die Liselotte- und die Breslauer Straße verlegt werden. Dazu werden die Liselottestraße und die parallele Straße Berliner Platz für die Dauer der Baustelle zu Einbahnstraßen. Die Haltestellen der Busse bleiben erhalten. Um den Bussen die Durchfahrt zu ermöglichen, wird in der Breslauer Straße in Fahrtrichtung vom Berliner Platz bis zur Grenzhöfer Straße auf der rechten Fahrbahnseite ein Haltverbot eingerichtet. Als Ersatzparkplatz dient auch hier der Parkplatz an der Nordstadthalle hinter dem Bahnübergang.

Die Bauarbeiten und die damit verbundenen Sperrungen und Umleitungen dauern voraussichtlich bis zum 31. Juli 2021.

Stadtverwaltung Schwetzingen
10.04.2021

Anleinpflicht für Hunde im Wald- und Stadtgebiet Schwetzingen

Hunde müssen auch im Staatswald Schwetzinger Hardt an die Leine / Im Landschaftsschutzgebiet dürfen Hunde frei laufen / Wo gelten welche Regelungen?

Da es immer wieder Rückfragen hinsichtlich der Anleinpflicht für Hunde kommt, informiert die Stadtverwaltung Schwetzingen über die gültige Regelung.

Im Stadtgebiet Schwetzingen müssen Hundehalter/innen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Hunde an der Leine führen. Dies regelt Artikel 13 der Polizeiverordnung der Stadt Schwetzingen.

Diese generelle Anleinpflicht gilt auch im Staatswald Schwetzinger Hardt zwischen der B 291 im Westen und der Sternallee im Osten beziehungsweise der B 291 im Norden und dem Trimm-Dich-Pfad im Süden. Dieser Bereich ist mit entsprechenden Hinweisschildern gekennzeichnet.

Im Waldschutzgebiet und Erholungswald Schwetzinger Hardt gilt nur während der Brut-und Setzzeit von Vögeln und Wildtieren zwischen dem 1. Februar und dem 31. August generelle Anleinpflicht für Hunde.

Im Naturschutzgebiet Hirschacker, Dossenwald und Schwetzinger Wiesen besteht ganzjährig eine Anleinpflicht für Hunde. Im Landschaftsschutzgebiet Hirschacker und Dossenwald besteht dagegen kein Leinenzwang, jedoch sollte der Hund immer im Einwirkungsbereich des Hundehalters/der Hundehalterin stehen.

Die Stadt bittet alle Hundehalter/innen, insbesondere auf stark frequentierten Wald- und Feldwegen, um gegenseitige Rücksichtnahme. Viele Spaziergänger, Jogger und Radfahrer haben Angst vor freilaufenden Hunden.

Bei einem Verstoß gegen die Anleinpflicht kann der/die Hundehalter mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige und einem Bußgeld von 35 EUR bestraft werden.

Anmerkung der Redaktion:

Einen weiteren Grund weshalb sie ihre Hund anleinen sollten sehen sie hier: https://fb.watch/4MWN2gSJFI/

Stadtverwaltung Schwetzingen
10.04.2021

Wochenmarkt findet am 21. April auf dem Schlossplatz statt

Der Wochenmarkt muss am Mittwoch, 21. April, von seinem angestammten Platz auf den Kleinen Planken auf den nördlichen Schlossplatz verlegt. Grund für die Verlegung ist die Corona-Impfaktion für die über 70-Jährigen im Lutherhaus während dieser Zeit.

Stadtverwaltung Schwetzingen
10.04.2021

Schwetzingen

„Aus dem Gemeinderat am 10. März 2021

Corona-Pandemie: Stadt erlässt Gebühren für Kindergärten und außerschulische Betreuung

Hauptsatzung wird geändert

Um künftig Gemeinderats- und Ausschusssitzungen auch in Form einer Videositzung zu ermöglichen, ergänzte der Gemeinderat die Hauptsatzung um einen neuen § 3a. Der Landtag hatte dazu zuvor § 37a der Gemeindeordnung geändert. Weiterhin gilt, dass die Gemeindeordnung Präsenzsitzungen verlangt. Sollte dies aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß möglich sein, darf nur über „Gegenstände einfacher Art“ Beschluss gefasst werden; Wahlen dürfen zum Beispiel nicht durchgeführt werden. Bei öffentlichen Sitzungen muss eine zeitgleiche Übertragung von Ton und Bild in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen, um den Öffentlichkeitsgrundsatz nach § 35 GemO zu wahren. 

Der Beschluss erfolgte mehrheitlich (18 Ja, 2 Nein, 6 Enthaltungen)

Wegen Corona-Pandemie bedingten Schließungen: Stadt erlässt Gebühren für Kindergärten und außerschulische Betreuung

Wegen der Corona-Pandemie waren die Kindergärten und Schulen vom 16. Dezember 2020 bis 22. Februar 2021 geschlossen. Die Stadt erlässt Eltern daher die Gebühren für nicht geleistete Betreuungsstunden für den Zeitraum vom 11. Januar bis 22. Februar 2021 für den Kindergarten Spatzennest sowie für die außerschulische Betreuung. Auch die Gebühren für Kindergärten, Krippen und für die Kindertagespflege in sonstiger Trägerschaft werden den Eltern von den jeweiligen Einrichtungen erstattet. Die Stadt gleicht den konfessionellen und sonstigen Trägern den durch den Gebührenerlass entstandenen Verlust aus. Die Gebühren für die außerschulische Betreuung werden ab dem 22. Februar 2021 nur anteilig in Höhe von 50 Prozent erhoben, da die Betreuung durch das Wechselunterrichtsmodell nur an den Präsenztagen genutzt werden kann. Die Essensgebühren werden für die Zeiträume, in denen keine Betreuung stattgefunden hat, anteilig zurückerstattet. Durch diesen Gebührenerlass entstehen geschätzte Kosten in Höhe von 255.000 EUR. Das Land übernimmt 80 % dieser Kosten, so dass auf die Stadt Schwetzingen noch ein Anteil von ca. 51.000 EUR entfällt.

Gemeinsamer Gutachterausschuss komplett

Der Gemeinderat beschloss Ende 2019 die Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Bezirk Schwetzingen ab dem 01.03.2020. Als letzte der zehn beteiligten Städte und Gemeinden trat die Gemeinde Oftersheim mit Wirkung zum 24.01.2021 diesem Gremium bei. Für die Gemeinde Oftersheim werden jetzt Susanne Barisch und Gregor Imo in das Gremium bestellt. Für Brühl wird Hans Faulhaber als Nachrücker für den zum 31.12.2020 ausgeschiedenen Bruno Ganz nachrücken. Die Amtszeit für die ehrenamtlichen Gutachter Susanne Barisch und Gregor Imo beginnt am 24.01.2021 und endet am 29.02.2024. Die Amtszeit für den ehrenamtlichen Gutachter Hans Faulhaber beginnt rückwirkend zum 01.01.2021 und endet ebenfalls am 29.02.2024.

Sanierungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“: 2. Satzungsänderung

Mit dem städtebaulichen Erneuerungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“ wurde die Stadt 2011 in das Bund–Länder Sanierungsprogramm DSP (Städtebaulicher Denkmalschutz) aufgenommen. Ziel der städtebaulichen Erneuerung ist der Erhalt und die Umnutzung der Wagenrichthalle II, die Schaffung von Verkehrs- und Freiflächen wie Geh- und Radwegen sowie die denkmalgerechte Sanierung des Pförtnerhauses. Mit der 2. Satzungsänderung wird die Einbeziehung des gemeindeeigenen Radweges zwischen Wagenrichthalle II und Decathlon ermöglicht. Dadurch sind alle notwendigen Ordnungsmaßnahmen nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes voll förderungsfähig.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Spoleto Straße bleibt weiterhin für den Verkehr voll gesperrt

Bis längstens zum 28. Februar 2022 bleibt die Spoleto Straße in Höhe Hausnummer 4 voll für den motorisierten sowie den Fuß-Verkehr gesperrt. Grund sind die dortigen Bauarbeiten zur Gemeinschaftsschule.Eine Durchfahrt/ -gang Richtung Plankstadter Straße und Oftersheim und in die Gegenrichtung ist weiterhin auch nicht für Radfahrer/innen und Fußgänger/innen möglich. Nur die Zufahrt bis zum bellamar Parkplatz bleibt für Schwimmbadgäste weiterhin bestehen. Grund sind die Bauarbeiten an der Schimper Gemeinschaftsschule. Die bestehenden Verkehrsregelungen rund um die Baustelle haben weiterhin Bestand.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Besuch in der Stadtbibliothek seit 10.03.21 nach Terminvergabe wieder möglich

Seit dieser Woche bietet die Stadtbibliothek das so genannte „click & meet“ Angebot an, d.h. der Besuch und die Medienausleihe sind nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (Tel.: 06202 /87271) wieder möglich.

Da die Anzahl der Besucher/innen begrenzt ist, erhalten die Besucher/innen ein Zeitfenster von ca. 20 Minuten. Zur möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten werden die Kontaktdaten der Besucher/innen notiert (Ausweisnummer, Datum und Uhrzeit).

Das bisherige „click & collect“ bleibt erhalten.  So können auch weiterhin Medien bestellt und kontaktlos in einem Korb vor der Bibliothek abgeholt werden.

Alternativ kann zur kontaktfreien Rückgabe auch weiterhin der Medienrückgabekasten genutzt werden, der sich hinter der Gittertür vor der Eingangstür zur Bibliothek befindet.

Das Angebot gilt vorbehaltlich steigender Inzidenzzahlen und wird jeweils den aktuellen Entwicklungen angepasst.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Stadt ersetzt drei Ahornbäume auf der Carl-Theodor-Brücke

Drei junge Ahornbäume auf der Carl-Theodor-Brücke sind so stark von einem Pilz befallen, dass die Stadtgärtnerei sie am 10.03.2021 gegen drei gesunde Jungbäume austauschet hat. Die Bäume stehen in der Verlängerung der Bushaltestelle vor der Einfahrt ins Kaufland Parkhaus.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Wochenmarkt findet am 17. März auf dem Schlossplatz statt

Der Wochenmarkt muss am Mittwoch, 17. März, von seinem angestammten Platz auf den Kleinen Planken auf den nördlichen Schlossplatz verlegt. Grund für die Verlegung ist die Moblile Impfaktion für die über 80-Jährigen im Lutherhaus während dieser Zeit.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Touristinformation bis 22. März für Publikumsverkehr geschlossen

Die Touristinformation bleibt noch bis Montag, 22. März 2021, für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Kolleg/innen sind weiterhin wochentags telefonisch (87-400) und per E-Mail (touristinfo@schwetzingen.de) erreichbar. In den Außenfächern  und in den Prospektständern sind auch Infomaterial und Broschüren erhältlich.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung am 17. März 2021 findet als telefonische Beratung statt

Am Mittwoch, 17. März 2021, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die nächste kostenlose Wohnberatung zu altersgerechtem Wohnen statt. Da aufgrund der Corona-Pandemie derzeit keine Beratung im Generationenbüro stattfinden kann, wird die Innenarchitektin Ulla Badura eine telefonische Beratung anbieten.

Das Generationenbüro bittet per E-Mail: generationenbuero@schwetzingen.de oder unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

Corona-Virus

„Stadt Schwetzingen bietet über 80-Jährigen eine Corona-Impfung durch mobile Impfteams im Lutherhaus an

Schwetzingen ist bei dieser Vor-Ort-Impfaktion Vorreiter im Rhein-Neckar-Kreis / Anschreiben an alle potenziell 1.415 Impfberechtigten wurden verschickt

Nachdem das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg am 3. März das Impfangebot um lokale Impfaktionen für über 80-Jährige erweitert hat, können nun auch Kommunen ohne Impfzentrum ihre Impfberechtigten vor Ort in der Kommune durch Mobile Impfteams impfen lassen.

Der Rhein-Neckar-Kreis hatte bereits Anfang Februar bei den Kreiskommunen vorab angefragt,  ob Interesse an einer Vor-Ort-Impfung des betroffenen Personenkreises besteht. In Abstimmung mit Oberbürgermeister Dr. René Pöltl und der evangelischen Kirchengemeinde, bekundete Ordnungsamtsleiter Pascal Seidel dann direkt das Interesse Schwetzingens im Lutherhaus solch eine Vor-Ort-Impfaktion anzubieten. Auch die Kirchengemeinde war sofort bereit, für diese Aktion das Lutherhaus für mehrere Tage zur Verfügung zu stellen.

Schwetzingen wird bei der Impfaktion Modellkommune für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis / Vorbereitungen laufen seit Wochen / Impfberechtigte erhalten zwei konkrete Termine für die Impfungen / Impfungen starten vermutlich Ende März

Schon seit einigen Wochen laufen daher im Ordnungsamt Schwetzingen die logistischen Vorbereitungen. Aktuell werden an alle Schwetzinger Senioren/innen über 80 Jahren (bzw. an diejenigen, die bis zum 14.03.2021 das 80. Lebensjahr vollenden) Anschreiben verschickt. Damit wird der Bedarf nach einem solchen Impftermin vor Ort bei den rund 1.415 Schwetzinger Senioren abgefragt. „Wir haben ja seit Beginn der Impfaktion in den Kreisimpfzentren immer wieder von den Senioren rückgemeldet bekommen, wie schwierig das System der Terminvergabe über die Impfhotline oder das Online-Buchungssystem war,“ fasst Pascal Seidel die Rückmeldungen an die Stadt zusammen. „Daher hatten wir ja bereits Mitte Januar  unseren über 80-Jährigen Hilfestellung bei der Terminbuchung angeboten. Durch die Impfaktion Vor-Ort können wir unseren Senioren jetzt eine deutliche Erleichterung beim Impfen anbieten“, ist sich Seidel sicher. Dem Anschreiben liegt ein Rückantwortbogen bei, in dem die Senioren/innen angeben können, ob sie bereits geimpft sind, ob sie bereits einen Termin in einem der zentralen Impfzentren haben oder ob sie Interesse an einer Impfung im Lutherhaus haben. Aber Achtung: Wenn bereits Termine für eine Impfung in einem der Kreisimpfzentren bestehen oder der Impfberechtigte dort auf einer Warteliste steht, muss der Impftermin dort wahrgenommen werden. Eine Impfung im Lutherhaus ist dann aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Diese Rückmeldungen werden gesammelt und – sobald feststeht, wie viele Impfungen in Schwetzingen durch die Mobilen Impfteams durchgeführt werden können – nach Eingang der Meldungen zwei Impftermine koordiniert. Die Betroffenen erhalten dann ein Einladungsschreiben mit Nennung  der beiden konkreten Impftermine im Lutherhaus. „Im Moment gehen wir davon aus, dass wir Mitte/ Ende März mit den Impfungen im Lutherhaus starten können“, zeigt sich Pascal Seidel zuversichtlich.

Organisation liegt bei der Stadt

Die gesamte Organisation (Terminvergabe, Registrierung vor Ort, Vorerfassung der Daten der Betroffenen, Ausstattung der Räumlichkeiten) liegt in der Verantwortung der Stadt Schwetzingen. Lediglich das Impfen wird von den Mobilen Impfteams des Landes übernommen. Dies bedeutet für das Rathaus einen organisatorischen und auch finanziellen Kraftakt mit ämterübergreifender Beteiligung vieler Kollegen/innen. „Da uns die Impfung unserer über 80-Jährigen Mitbürger/innen besonders am Herzen liegt, und wir in den letzten Wochen wiederholt die Rückmeldung erhalten haben, dass sich die Erreichbarkeit der zentralen Impfzentren für diesen Personenkreis in Teilen sehr schwierig darstellt, habe ich keine Sekunde gezögert die Chance zu ergreifen, eine Vor-Ort-Impfung zu ermöglichen“, freut sich auch Oberbürgermeister Dr. René Pöltl über das tolle Angebot an die Senior/innen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

Schwetzingen

Wer macht mit beim Ferienprogramm 2020?

Ferienprogramm für die Kinder  in den Sommerferien geht in die Vorbereitungsphase.

Die Stadt Schwetzingen kann dank des großen Engagements der hiesigen Vereine und Unternehmen/Organisationen seit vielen Jahren ein attraktives Ferienprogramm für Kinder anbieten. An der Programmgestaltung kann sich jedes Unternehmen mit Sitz in Schwetzingen beteiligen. Vielleicht können auch Sie Kindern einen interessanten Einblick in Ihr Unternehmen gewähren, egal ob Sie in Handel, Produktion, Kunst oder Bildung tätig sind. Materialkosten, Verpflegung für die Kinder, etc. werden in angemessenem Rahmen von der Stadt übernommen.

Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen von Manfred Dams vom Amt für Familien, Senioren & Kultur, Sport unter der Telefonnummer 06202 / 87-134 oder unter E-Mail: manfred.dams@schwetzingen.de.

Für alle Anbieter, die schon dabei sind: In diesem Jahr wird es zur Nachbetrachtung ein Treffen nach den Sommerferien geben, kein Arbeitsessen davor.  Sie erhalten dazu noch weitere Informationen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
19.02.2020

Verkehrsführung während des 66. Kurpfälzer Fastnachtszuges am 25. Februar 2020

Auch diesem Jahr löst sich der Zug wegen der Baustelle in der Walter-Rathenau Straße bereits in der Friedrich-Ebert-Straße ab Hausnummer 36 auf

Am Fastnachtsdienstag, 25. Februar 2020, startet um 15.01 Uhr der 66. Kurpfälzer Fastnachtsumzug. Die dafür erforderlichen Straßensperrungen beginnen ab 13.00 Uhr in den Seitenstraßen. Ab 13.30 Uhr ist dann auch der Zugweg voll gesperrt.

Auch in diesem Jahr wird sich aufgrund von Bauarbeiten in der Walter-Rathenau-Straße der Zug bereits in der Friedrich-Ebert-Straße in Höhe der Hausnummer 36 (Bäckerei Görtz) auflösen. Der Zug beginnt wieder in der Lindenstraße (Aufstellung) und läuft über die Kronenstraße und Hebelstraße, biegt am Schlossplatz in die Carl-Theodor-Straße, in die Nadlerstraße bis zum Kaufland Kreisel und von dort über die Mühlenstraße in die Friedrich-Ebert-Straße, wo sich der Zug auflösen wird.

Teile der Innenstadt sind für die Zeit des Fastnachtumzuges gesperrt. Dazu zählen neben dem Zugweg auch die Straßenzüge zwischen Rondell und Schlossplatz (so genanntes „Moabit“), die sich innerhalb des Zugwegs befinden. Auch die Einfahrt in die Mannheimer Straße vom Rondell aus ist ab 13.00 Uhr gesperrt.

Zudem ist die Einfahrt in das Parkhaus Schlossgarage in der Karlsruher Straße und die Einfahrt in das Kaufland Parkdeck am Kaufland Kreisel ab 13.00 Uhr gesperrt. Zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr ist dann nur noch die Ausfahrt aus beiden Parkhäusern möglich. Alle anderen Parkhäuser sind uneingeschränkt an- und ausfahrbar. Die Stadt bittet alle Narren, die mit dem Auto anreisen wollen, um frühzeitige Anreise. Als weitere Parkmöglichkeiten stehen der Neue Messplatz, die Nordstadthalle und der Parkplatz am Friedhof zur Verfügung.

Durch die Sperrung der Innenstadt wird der überörtliche Verkehr über die B535 und B36 geleitet.

Sehen sie hier die Umzugsstrecke und damit verbundenen Sperrungen als pdf:

Folgende Umleitungen und Änderungen gibt es am Dienstag, 25. Februar 2020 beim Busverkehr in der Zeit von 13:00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr:

Linie 710

In dieser Zeit enden und beginnen alle Fahrten an der Haltestelle Schwetzingen Mannheimer Landstraße (vor Avia-Tankstelle).

Die Haltestellen Schwetzingen evangelische  Kirche, Schloss, Bismarckstraße, Bahnhof, Schlossplatz und Storchen entfallen in dieser Zeit.

Linie 711

In dieser Zeit enden und beginnen alle Fahrten an der Haltestelle Schwetzingen Mannheimer Landstraße (vor Avia-Tankstelle).

Die Haltestellen Schwetzingen evangelische Kirche, Schloss, Bismarckstraße, Bahnhof, Schlossplatz und Storchen (und Friedrich-Ebert-Straße in Richtung Mannheim) entfallen in dieser Zeit.

Linie 712

In dieser Zeit beginnen und enden und beginnen an der Haltestelle Schwetzingen Markgrafenstraße.

Die Haltestellen Schwetzingen Bahnhof, Bismarckstraße und Schlossplatz entfallen in dieser Zeit.

Linie 713

Die Haltestellen Schwetzingen Herzogstraße, Schlossplatz, Bismarckstraße und Bahnhof entfallen.

Ersatzweise können Sie auf die Haltestelle August-Neuhaus-Straße oder auf die Ersatzhaltestelle in der Scheffelstraße ausweichen.

Linie 715

Ab 12.57 Uhr entfallen die Fahrten dieser Buslinie.

Linie 716

Ab 12.55 Uhr entfallen die Fahrten dieser Buslinie.

Linie 717

Die Haltestellen Schwetzingen Bismarckstraße, Bahnhof und Schlossplatz entfallen. Ersatzweise können Sie auf die Haltestellen Markgrafenstraße und Krankenhaus B36 ausweichen.

Da die Dauer des Umzuges nicht genau geplant werden kann, muss während und nach dem Umzug auf allen Linien mit Verspätungen gerechnet werden.

Die Stadt bittet alle Narren und Besucher/innen für Verständnis und wünscht viel Vergnügen beim Fastnachtsumzug.

Text: Stadtverwaltung Schwetzingen Foto: Speyer 24/7 News, dak
19.02.2020

Förderung und Auszeichnung von jungen Ehrenamtlichen 

Ehrung am 16. Juni 2020 / Stadt nimmt Anträge bis zum 8. Mai an

In diesem Jahr findet am Dienstag, den 16. Juni um 19 Uhr im Palais Hirsch wieder eine Ehrung für junge Menschen im Ehrenamt statt. Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 10 bis 27 Jahren, die sich in besonderer Weise durch freiwilliges, bürgerliches Engagement in der Gesellschaft verdient gemacht haben, können ausgezeichnet werden. Dazu zählen z.B. Initiativen und Aktivitäten in den Bereichen Jugendarbeit, Kultur, Sport, Soziales, Natur- und Umweltschutz. Die zu Ehrenden müssen in Schwetzingen wohnen bzw. ihr Engagement in oder für Schwetzingen erbringen.
Die Auszeichnung soll jungen Mitbürgern, die bereits ehrenamtlich tätig sind, zeigen, dass ihr Einsatz gewürdigt und anerkannt wird, aber auch andere motivieren, ebenfalls ein Ehrenamt zu übernehmen.

Anträge können bis spätestens Freitag, den 8. Mai formlos bei der Stadt Schwetzingen eingereicht werden. Sie sollten eine Kurzdarstellung zur Person und eine detaillierte Beschreibung des Engagements enthalten. Es gelten die Richtlinien zur Förderung des Ehrenamtes, die auf der Schwetzinger Homepage unter „Stadt und Bürger/Rathaus/Stadtrecht online“ eingesehen werden können.  

Ansprechpartner für Rückfragen oder weitere Informationen ist Manfred Dams vom Amt für Familien, Senioren & Kultur, Sport, Telefon 06202 87-134, E-Mail: manfred.dams@schwetzingen.de.

Stadtverwaltung Schwetzingen
19.02.2020

Wochenmarkt fällt aus

Am Aschermittwoch, 26. Februar 2020, fällt der Wochenmarkt ersatzlos aus. Am Samstag, 29. Februar, findet der Wochenmarkt dann wieder wie gewohnt auf den Kleinen Planken statt.

Stadtverwaltung Schwetzingen
19.02.2020