Die Stadtverwaltung Speyer lädt die Bürgerschaft zu zwei Beteiligungsformaten im Januar 2024 ein.
Bürgerbeteiligung zur Pendler-Radroute „Schifferstadt – Wörth“
Gemeinsam mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) Speyer plant die Stadt Speyer ihren Anteil an einer Pendler-Radroute zwischen Schifferstadt und Wörth. Die Bürgerschaft hat ab sofort die Möglichkeit, sich in den Planungsprozess einzubringen.
Mit dem Ausbau der Schifferstadter Straße im Sommer 2023 und der Einrichtung einer Fahrradzone in der Vincentius- und Holzstraße im Herbst 2023 wurden bereits auf etwa 22 Prozent der Gesamtstrecke von rund 4,7 Kilometern innerhalb der Zuständigkeit der Stadt Speyer die Voraussetzungen für die Widmung als Pendler-Radroute geschaffen.
Der geplante Trassenverlauf in Speyer soll von Schifferstadt kommend über die Schifferstadter Straße, Landwehr-, Kurt-Schumacher-, Theodor-Heuss-, Vincentius-, Holz- und Wimphelingstraße und weiter über Wirtschaftswege westlich der Bahnstrecke nach Römerberg führen.
Da die noch umzusetzenden Abschnitte der Pendler-Radroute größtenteils durch Gebiete mit Wohn- und Gewerbenutzung verlaufen, bietet die Stadt Speyer interessierten Bürger*innen die Möglichkeit, ihre Fragen und Anregungen zum Projekt der Pendler-Radroute an die Stadtverwaltung zu übermitteln.
Bis einschließlich Sonntag, 4. Februar 2024 können sich Interessierte per E-Mail an beteiligung@stadt-speyer.de oder postalisch (Stadt Speyer, Bürgerbeteiligung, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) an die Verwaltung wenden.
Die Stadt steht auch nach diesem Zeitraum für Fragen rund um das Projekt zur Verfügung.
Darüber hinaus sind im Rahmen der Entwurfsplanung zu gegebener Zeit für alle Abschnitte mit angrenzender Wohn- und Gewerbenutzung weitere Bürgerbeteiligungen mit Vor-Ort-Gesprächen vorgesehen.
Weitere Informationen zum Projekt und zur Möglichkeit der Beteiligung sind unter www.speyer.de/pendler-radroute abrufbar.
Zweite Runde der Bürgerbeteiligung zur städtebaulichen Gebietsentwicklung „Normand“
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur städtebaulichen Gebietsentwicklung „Normand“ im Juni 2023 stellte die Stadtverwaltung Speyer der interessierten Bürgerschaft für die Fläche des ehemaligen Sportplatzes Normand drei Entwicklungsvarianten vor.
Dank zahlreicher Anregungen und einem konstruktiven Austausch mit den Teilnehmenden wurde nach dem Termin eine vierte Variante „Urbanes Biotop“ erstellt, die die Vorteile der in der Beteiligung bevorzugten Varianten miteinander vereint.
Den neuen Entwurf stellt die Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung der Bürgerschaft am Mittwoch, 24. Januar 2024 um 17.30 Uhr vor und gibt die Gelegenheit zur anschließenden Diskussion. Treffpunkt ist im Erdgeschoss der Maximilianstraße 99 (ehemaliges Antiquariat im Hohenfeldschen Haus) mit barrierefreiem Zugang. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und der Zugang ist auch barrierefrei möglich.
Fragen zum Termin können telefonisch unter 06232 14-2236 gestellt oder per E-Mail an beteiligung@stadt-speyer.de gerichtet werden.
Alle Entwürfe, das Protokoll der letzten Bürgerbeteiligung und weitere Informationen zum Beteiligungsprozess sind unter www.speyer.de/normand einsehbar.
Neubau Unterführung Saalbachkanal / DB / Wirtschaftsweg und Unterführung Kammerforststraße nahe der Anschlussstelle Bruchsal
A 5: Optimierung der Entwässerungssituation entlang der Lärmschutzwand
Nachdem die Baumaßnahme auf der A 5 Ende Juli 2021 von der Autobahn GmbH Niederlassung Südwest mit einem Festakt offiziell für den Verkehr freigegeben wurde, werden nun noch abschließende Arbeiten zur Optimierung der Entwässerungssituation entlang der Lärmschutzwand in Fahrtrichtung Karlsruhe im Rahmen von Tagesbaustellen durchgeführt.
Zur Durchführung dieser Arbeiten muss aus Gründen der Verkehrssicherheit ab Montag, den 8. November, bis einschließlich Freitag, den 11. November 2021, sowohl der Standstreifen als auch der rechte Fahrstreifen an der Anschlussstelle Bruchsal in Fahrtrichtung Karlsruhe kurz nach der Auffahrt gesperrt werden. Gesperrt sind diese im Zeitraum von Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie Freitag, 08:30 Uhr bis voraussichtlich 12:30 Uhr.
Autobahn GmbH Niederlassung Südwest 05.11.2021
Erneuerung des Asphalts der Fahrbahn- und Parkflächen
A 5: Sperrung der PWC-Anlage Höfenschlag ab 8. November
Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest erneuert die Fahrbahndecke Park- und WC-Anlage (PWC) „Höfenschlag“ an der A 5 zwischen den Anschlussstellen Karlsruhe-Nord und Bruchsal. Grund hierfür sind die erheblichen Schäden im Bereich der Fahrbahn- und Parkflächen.
Für die Sanierungsarbeiten muss der Rastplatz ab Montag, den 8. November, ab 9 Uhr, für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gesperrt werden. Zunächst erfolgt die Einrichtung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen. Hierzu muss der Verkehr auf der A 5 in Fahrtrichtung Frankfurt aus Gründen der Verkehrssicherheit ab Montag, den 8. November, zwischen 9 Uhr und 14 Uhr, zeitweise auf zwei anstatt drei Fahrstreifen geführt werden.
Anschließend beginnt ab Dienstag, den 9. November, die Erneuerung der Asphaltflächen auf der PWC-Anlage. Die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten ist bis Anfang Dezember 2021 vorgesehen. Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für die unvermeidbaren Einschränkungen und Behinderungen um Verständnis.
Autobahn GmbH Niederlassung Südwest 05.11.2021
Offizielle Verkehrsfreigabe / A 8 auf 6 Spuren erweitert / Hohenstadt – Ulm-Nord
Der auf sechs Fahrstreifen plus Standstreifen erweiterte Streckenabschnitt der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm-Nord wurde heute offiziell für den Verkehr freigegeben. Baulich konnte die Maßnahme bereits Mitte September fertiggestellt werden – trotz Pandemiebedingungen sechs Wochen früher als geplant.
A 8 – Erweiterung zwischen Hohenstadt und Ulm-Nord offiziell für den Verkehr freigegeben – wichtiger Meilenstein für die wichtigste Ost-West-Verbindung im süddeutschen Raum
Der auf sechs Fahrstreifen plus Standstreifen erweiterte Streckenabschnitt der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm-Nord wurde heute offiziell für den Verkehr freigegeben. Baulich konnte die Maßnahme bereits Mitte September fertiggestellt werden – trotz Pandemiebedingungen sechs Wochen früher als geplant.
Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Winfried Hermann, Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg, und Gunter Czisch, Oberbürgermeister der Stadt Ulm, nahmen zusammen mit Anne Rethmann, Geschäftsführerin Finanzen der Autobahn GmbH des Bundes, und Christine Baur-Fewson, Direktorin der Autobahn GmbH Niederlassung Südwest, am Festakt teil.
Mit dem heutigen Tag gingen neun Jahre effektive Bauzeit erfolgreich zu Ende. Im Auftrag des Bundes wurde der rund 23 Kilometer lange Streckenabschnitt für die Verkehrsanforderungen der Zukunft gestaltet. Ein wichtiger Meilenstein für die Verkehrsinfrastruktur Deutschlands, ist doch die Bundesautobahn A 8 zwischen Karlsruhe und München Teil der europäischen Verkehrsachse „Frankreich – Deutschland – Österreich – Südosteuropa“.
Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Die Autobahn A 8 zwischen Karlsruhe und München stellt als Teil der europäischen Verkehrsachse eine sehr wichtige Ost-West-Verbindung im süddeutschen Raum dar. Sie ist neben ihrer Bedeutung für den großräumigen Durchgangsverkehr auch von wesentlicher Bedeutung für die wirtschaftlichen Standortbedingungen in der gesamten Region. Mit der sechsstreifigen Erweiterung der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm-Nord wurde ein wichtiger Schritt für den Zustand und die Zuverlässigkeit der Straßeninfrastruktur sowie für die Verkehrssicherheit getan. Die Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und zum Wohl der Verkehrsteilnehmer ist zentraler Bestandteil der Verkehrspolitik des Bundes, auf der Straße wie auf der Schiene.“
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, setzte seit 2012 die baulichen Maßnahmen in vier Bauabschnitten – von Widderstall bis Ulm – federführend um. Dies erforderte auch deshalb ein hohes Maß an Koordination, da der Verkehr während der gesamten Zeit aufrechterhalten werden musste. Darüber hinaus wurde gleichzeitig die auf 20 Kilometern unmittelbar parallel verlaufende Trassenlage der ICE-Neubaustrecke (NBS) „Wendlingen-Ulm“ realisiert. Nicht nur durch den gemeinsamen Planfeststellungsbeschluss, der 2008 erging und 2010 Rechtskraft erhielt, entstand damit ein gemeinsames Projekt, welches eine Besonderheit für den Autobahnbau darstellt.
Winfried Hermann, Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg: „Der gemeinsame Bau mit der ICE-Neubaustrecke auf der Albhochfläche erforderte einen hohen Abstimmungsaufwand, der sich aber gelohnt hat, da damit Eingriffe in Verkehr und Umwelt minimiert wurden und Synergien gefördert wurden. Hier gilt mein Dank allen Beteiligten für die schnelle Planung und zügige Umsetzung. Mit dem neuen Direktanschluss des Containerbahnhofs im Ulmer Norden an die Autobahn, an dem von der Straße auf die Schiene und umgekehrt geladen wird, können verschiedene Verkehrsträger miteinander kombiniert werden und der Transport wird umweltfreundlicher und effizienter.“
Anne Rethmann, Geschäftsführerin Finanzen der Autobahn GmbH des Bundes: „Diese Verkehrsverbindung ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Region und weit darüber hinaus. Und deshalb ist es umso wichtiger, dass die Maßnahme bereits sechs Wochen vor dem geplanten Termin fertiggestellt werden konnte. Damit einhergehend wurde von Beginn der Naturschutz rund um die Bauabschnitte entfaltet und konzeptionell eingebettet. Diese beeindruckende Gesamtleistung verdient große Anerkennung.“
Unter Beteiligung der Stadt Ulm wurde nach einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren und dessen Beschluss im Oktober 2015 die Anschlussstelle Ulm-West zum Doppelanschluss Ulm-West/Ulm-Nord ausgebaut. Beide liegen nur ca. 800 Meter voneinander entfernt. Der direkte Anschluss des Ulmer Nordens hat weitreichende Vorteile für die Bevölkerung und Wirtschaft der Region. Unter anderem wurde der wichtige Anschluss des Umschlagbahnhofs und der angrenzenden Gewerbegebiete des Ulmer Nordens geschaffen. Fahrstrecken für Güter sind damit stark verkürzt und Umgehungsverkehr durch die angrenzenden Ortschaften reduziert, was zu merklichen Lärmreduzierungen führt.
Gunter Czisch, Oberbürgermeister der Stadt Ulm: „Beeindruckend wie die Autobahn zwischen Hohenstadt und Ulm in den vergangenen neun Jahren zukunftsfähig ausgebaut worden ist. Für Ulm als wirtschaftsstarke Großstadt ist die unmittelbare Anbindung an diese leistungsfähige Achse ein wichtiger Standortfaktor.“
Drei der vier Bauabschnitte waren bereits abgeschlossen, als die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest die Maßnahme am 1. Januar 2021 übernahm und trotz erschwerter Baubedingungen in Folge der Corona-Pandemie im Spätsommer 2021 erfolgreich abschloss. Die Gesamtmaßnahme schloss neben dem reinen Straßenbau auch 29 Bauwerke mit ein. Davon wurden 26 Bauwerke neu gebaut und drei angepasst. Zu den neuen Bauwerken gehören auch eine Grünbrücke, eine Wildtierpassage als Unterführung und zwei Fledermausdurchlässe. Außerdem wurden acht Regenrückhaltebecken errichtet. Denn anders als vor der Erweiterung wird nunmehr das Oberflächenwasser nicht mehr über die Böschungen frei entwässert, sondern über Kanäle gesammelt und in den Becken vorgereinigt, bevor es später einmal in die Donau abgeleitet wird. Insgesamt mussten rund 1,4 Mio. Kubikmeter Erdreich ab- und ca. 2,2 Mio. Kubikmeter aufgetragen werden, um die Höhenlage der Autobahn an die heutigen Anforderungen einer fahrdynamischen Linienführung anzupassen und um Lärmschutzwälle als aktiven Lärmschutz zu schaffen.
Das Gesamtprojektvolumen, bestehend aus Bau- und Grunderwerbskosten, beträgt rund 278 Mio. Euro, von denen der Bund ca. 257 Mio. Euro trägt und die Stadt Ulm ca. 13,3 Mio. Euro. Die weiteren Kosten verteilen sich auf die Deutsche Bahn, mit ca. 6,5 Mio. Euro, sowie Anteile für das Land Baden-Württemberg und den Alb-Donau-Kreis. Nach derzeitigem Stand wird die Gesamtmaßnahme innerhalb des Kosten- und Zeitrahmens abgewickelt.
Christine Baur-Fewson, Direktorin der Autobahn GmbH Niederlassung Südwest: „Mit dem sechsstreifigen Ausbau der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm-Nord gibt die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest heute einen Autobahnabschnitt frei, der gleich dreifach große Bedeutung hat: für die Region Schwäbische Alb, für den gesamten süddeutschen Raum und die europäische Verkehrsinfrastruktur. Daneben sind die nachhaltig und ökologisch wertvoll angelegten Grünflächen und Kompensationsmaßnahmen hervorzuheben, die der Autobahn GmbH Niederlassung Südwest ein großes Anliegen sind! So konnte mit dem Bau der Grünbrücke Imberg ein bisher unterbrochener überregionaler Wanderkorridor für Wildtiere wieder geschlossen werden.
Autobahn GmbH Niederlassung Südwest 05.11.2021
Sanierung der Fahrbahn zwischen Speyer und Schifferstadt
A 61: Verkehr in Fahrtrichtung Koblenz bis Dienstag einspurig
Seit September 2021 wird auf der A 61 zwischen dem Autobahnkreuz Speyer und der Anschlussstelle Schifferstadt die Fahrbahn in Fahrtrichtung Koblenz saniert. Der linke Fahrstreifen, wo die Arbeiten begonnen hatten, ist derzeit auf die Fahrbahn in Richtung Speyer umgelegt. Aktuell steht die Verlegung der Asphaltarbeiten auf den rechten Fahrstreifen an. Dieser musste Anfang der Woche gesperrt werden, um die Verkehrsführung umzubauen und den Verkehr zu sichern. Weil sich diese Vorbereitungen ebenso wie der Abschluss der Arbeiten auf dem linken Fahrstreifen witterungsbedingt verzögern, muss der Verkehr in Richtung Koblenz derzeit weiterhin einspurig über den auf die Gegenfahrbahn umgelegten Fahrstreifen geleitet werden. Ab dem 2. November wird dann neben dem umgelegten Fahrstreifen auch der linke Fahrstreifen für den Verkehr freigegeben, so dass dieser wieder zweispurig fließen kann.
Bis zur Freigabe eines zweiten Fahrstreifens ist in Fahrtrichtung Koblenz mit tageszeitabhängigen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Als Alternative zur Autobahn kann die vorhandene Bedarfsumleitung U 77 über die B 9 genutzt werden. Mit der Änderung der Verkehrsführung beginnen nächste Woche die Sanierungsarbeiten auf dem rechten Fahrstreifen. Ab Mitte November erfolgt dann plangemäß für beide Fahrstreifen zusammen der Einbau der neuen Asphaltdeckschicht. In dieser letzten Bauphase steht in Fahrtrichtung Koblenz erneut nur der auf die Gegenfahrbahn umgelegte Fahrstreifen zur Verfügung, zusätzlich kann die oben genannte Bedarfsumleitung U 77 genutzt werden.
An der Anschlussstelle Schifferstadt bleibt die Auffahrt in Richtung Speyer bis zum Ende der Bauarbeiten gesperrt, da der Beschleunigungsstreifen als Fahrstreifen genutzt wird. Ersatzweise ist die Umleitung U 7 über die L 532/Nordumgehung und die B 9 ausgeschildert. In Richtung Koblenz ist ab Mitte November mit dem rechten Fahrstreifen auch die Abfahrt der Anschlussstelle nicht verfügbar. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit Fahrtziel Schifferstadt nehmen stattdessen am Kreuz Speyer die Umleitung über die B 9.
Autobahn GmbH Niederlassung Südwest 05.11.2021
A 65/B 10: Erneuerung von Schutzplanken ab 25. Oktober zwischen der Rheinbrücke Maxau und dem Wörther Kreuz
Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest erneuert seit Montag, den 25. Oktober, voraussichtlich ab 09:00 Uhr, auf der A 65/B 10 zwischen der Rheinbrücke Maxau und dem Wörther Kreuz in beiden Fahrtrichtungen die Schutzplanken im Mittelstreifen und die der querenden Brücken und Verkehrszeichenbrücken. Betroffen ist der Streckenabschnitt von der B 10 kommend in Fahrtrichtung Karlsruhe kurz nach der Rheinbrücke auf Pfälzer Seite bis zum Übergang auf die A 65 am Wörther Kreuz. Da die Arbeiten entlang des Mittelstreifens stattfinden, ist ebenso die Gegenrichtung in Fahrtrichtung Ludwigshafen von der A 65 kommend ab dem Wörther Kreuz bis zur B 10 kurz vor der Rheinbrücke betroffen.
Die Umrüstungsarbeiten werden im laufenden Verkehr im Rahmen von Tagesbaustellen durchgeführt. So soll der Verkehrsfluss, insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs, so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten finden deshalb montags bis freitags im Zeitraum zwischen 08:30 Uhr und längstens 15:00 Uhr statt; samstags und sonntags zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr. In diesem Zeitraum steht dann in beiden Fahrtrichtungen nur je eine Fahrspur zur Verfügung. Die Gesamtmaßnahme soll bis voraussichtlich Anfang März 2022 abgeschlossen sein.
Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für die unvermeidlichen Behinderungen um Verständnis.
Hintergrundinformation zum Schutzplankenwechsel
Durch den Wechsel der Schutzplanken erhöht sich die Verkehrssicherheit in dem stark frequentierten Streckenabschnitt maßgeblich, da die neuen Schutzplanken eine deutlich höherwertigere sogenannte Aufhaltestufe aufweisen als der bisherige Bestand. Im Ernstfall wird so eher verhindert, dass ein Auto bei einem Verkehrsunfall auf die Gegenfahrbahn und somit in den Gegenverkehr gerät.
Um die Umrüstungsarbeiten durchführen zu können, wird zunächst das bestehende Gehölz nebst Wurzeln im Streckenverlauf des Mittelstreifens gerodet. Anschließend werden die bestehenden Schutzplanken entfernt und mit neuen Schutzplanken getauscht. Um diese wiederum an den bestehenden Verkehrszeichenbrücken und Bauwerken befestigen zu können, müssen dort jeweils entsprechende Flächenfundamente hergestellt werden.
Zusatzinformation
Seit dem 1. Januar 2021 ist die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest mit rund 1000 Beschäftigten verantwortlich für ca. 1050 Kilometer Autobahnen in Baden-Württemberg sowie in Teilen von Hessen und Rheinland-Pfalz.
Der Wahlausschuss des Landkreises Germersheim für den Wahlkreis 52 – Wörth am Rhein – hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiter und Landrat Dr. Fritz Brechtel die Ergebnisse zur Landtagswahl offiziell festgestellt. Die Wahlbeteiligung lag bei 66,6 Prozent. Von den 46.184 Stimmberechtigten im Wahlkreis haben 30.771 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.
Das endgültige Wahlergebnis sieht folgendermaßen aus:
Direkt gewählt wurde Martin Brandl von der CDU mit 12.076 Stimmen (39,9 Prozent).
Dr. Katrin Rehak-Nitsche SPD, kam auf 8.161 Stimmen (27,0 Prozent). Andreas Wondra, AfD, konnte 3.259 Stimmen (10,8 Prozent), Steffen Weiß, FREIE WÄHLER, 2.636 Stimmen (8,7 Prozent), Pascal Endres, GRÜNE, 2.496 (8,2 Prozent), Christian Dieter Karl Völker, FDP, 1.653 (5,5 Prozent) auf sich vereinen. Von den 30.771 abgegebenen Wahlkreisstimmen waren 490 (1,6 Prozent) ungültig.
Bei den Landesstimmen erzielte die SPD mit 10.472 Stimmen (34,5 Prozent) das beste Ergebnis. Für die CDU entschieden sich im Wahlkreis 8.913 Wahlberechtigte (29,3 Prozent). Die AfD kam auf 3.362 Stimmen (11,1 Prozent), GRÜNE auf 2.327 (7,7 Prozent), die FDP auf 1.778 Stimmen (5,9 Prozent), die FREIE WÄHLER auf 1.496 (4,9 Prozent), DIE LINKE auf 527 (1,7 Prozent ), Tierschutzpartei auf 512 (1,7 Prozent), Die PARTEI auf 284 (0,9 Prozent), Volt auf 242 (0,8 Prozent), Klimaliste auf 177 (0,6 Prozent), ÖDP auf 154 (0,5 Prozent) und PIRATEN auf 144 (0,5 Prozent).
Bei den Landestimmen gab es 383 (1,2 Prozent) ungültige Stimmen.
Offizielles Ergebnis im Wahlkreis 51 – Germersheim
Der Wahlausschuss des Landkreises Germersheim für den Wahlkreis 51 „Germersheim“ hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiter und Landrat Dr. Fritz Brechtel die Ergebnisse zur Landtagswahl offiziell festgestellt. Die Wahlbeteiligung lag bei 61,5 Prozent. Von den 45.085 Stimmberechtigten im Wahlkreis haben 27.719 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.
Das endgültige Wahlergebnis sieht folgendermaßen aus:
Direkt gewählt wurde Markus Kropfreiter von der SPD mit 7.401 Stimmen (27,2 Prozent).
Tobias Baugärtner CDU, kam auf 7.397 Stimmen (27,2 Prozent). Matthias Joa, AfD, konnte 3.847 Stimmen (14,2 Prozent), Andy Becht, FDP, 3.203 Stimmen (11,8 Prozent), Marc-Andre Pantea, GRÜNE, 2.689 (9,9 Prozent), Volker Hardadt, FREIE WÄHLER, 2.646 (9,7 Prozent) auf sich vereinen. Von den 27.719 abgegebenen Wahlkreisstimmen waren 536 (1,9 Prozent) ungültig.
Bei den Landesstimmen erzielte die SPD mit 9.255 Stimmen (33,8 Prozent) ebenfalls das beste Ergebnis. Für die CDU entschieden sich im Wahlkreis 6.532 Wahlberechtigte (23,9 Prozent). Die AfD kam auf 3.847 Stimmen (14,0 Prozent), GRÜNE auf 2.215 (8,1 Prozent), die FDP auf 1.966 Stimmen (7,2 Prozent), die FREIE WÄHLER auf 1.433 (5,2 Prozent), DIE LINKE auf 555 (2,0 Prozent), Tierschutzpartei auf 532 (1,9 Prozent), Die PARTEI auf 260 (0,9 Prozent), Volt auf 250 (0,9 Prozent), Klimaliste auf 201 (0,7 Prozent), ÖDP auf 194 (0,7 Prozent) und PIRATEN auf 143 (0,5 Prozent).
Bei den Landestimmen gab es 336 (1,2 Prozent) ungültige Stimmen.
Der Kreiswahlausschuss hat festgestellt, dass keine ausreichenden Gründe für eine Nachzählung vorhanden sind und somit wurde das Wahlergebnis für den Wahlkreis 51- Germersheim in der Sitzung festgestellt.
Kreisverwaltung Germersheim 20.03.2021
Kfz-Zulassungsstelle: Außenstelle Kandel von 22. März bis Ostern geschlossen, Germersheim regulär geöffnet
Die
Kfz-Zulassungsstelle in Kandel bleibt von 22. März bis Ostern aus
organisatorischen und personellen Gründen geschlossen. Die Kfz-Zulassungs-und
Führerscheinstelle in Germersheim hat in dieser Zeit zu den üblichen Zeiten
(Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstagnachmittag von 13.30 bis 16 Uhr,
Donnerstagnachmittag von 13.30 bis 18 Uhr) geöffnet.
Wichtig:
Für alle Anliegen müssen zuvor telefonisch Termine mit der Zulassungs- bzw.
Führerscheinstelle in Germersheim vereinbart sein. Ohne
Terminvereinbarung kann leider keine Bearbeitung erfolgen. Es gelten weiterhin
die allgemeinen Hygienevorschriften.
Terminvereinbarungen für die Zulassungsstelle sind unter Tel.
07274/53 329 und 07274/53 326 möglich, für die Führerscheinstelle unter Tel.
07274/53 380 oder 07274/53 189.
Kreisverwaltung Germersheim 20.03.2021
Coronavirus
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Germersheim seit drei Tagen über 100
Land ordnet Verschärfung der Maßnahmen an – Neue Allgemeinverfügung
Landrat Brechtel: Das Hin und Her kann nicht der Weg sein. Mit guten Lösungen raus aus dem Lockdown
„Leider müssen wir auf Anordnung des Landes die Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie verschärfen, da der Landkreis Germersheim den dritten Tag hintereinander – und heute voraussichtlich den vierten Tag – eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 hat“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Ich habe mit dem Land darüber diskutiert, die schon geltenden Maßnahmen zunächst wie vorgesehen bis zum 28. März bestehen zu lassen, um die weitere Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls zielgerichtete Maßnahmen zu identifizieren. Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass es bei einer Inzidenz von anhaltend über 100 keine Spielräume gibt, sondern verschärfte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“
Nach Vorgabe des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Gesundheit, des Bildungsministeriums sowie der Dienstaufsichtsbehörde ADD besteht im Landkreis Germersheim weiterhin eine verschärfte Maskenpflicht auf ausgewiesenen Plätzen innerhalb des Kreises, die weiterführenden Schulen bleiben im Fernunterricht, der Präsenz- bzw. Wechselunterricht der Grundschulen bleibt in Verbindung mit dem Angebot der freiwilligen Selbsttestung bestehen.
Körpernahe Dienstleistungen müssen wieder schließen, wenn das Abstandsgebot der Landesverordnung nicht eingehalten werden kann, bspw. in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen.
Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
„Ich bedaure es sehr, dass wir dieses Hin und Her mitmachen müssen. Ich appelliere an Land und Bund, alles zu unternehmen, um gemeinsam Lösungen finden, die uns zielgerichtet und rasch aus dem Lockdown führen. Wir dürfen nicht dauerhaft allein die Inzidenzzahlen als Maßstab nehmen und die Menschen ständig mit neuen Regelungen verwirren. Impfen, Testen und die vulnerablen Gruppen besonders schützen, striktes Einhalten der AHA-Regeln und Hygienekonzepte in allen Bereichen der Gesellschaft, das sind nach meiner Ansicht die Faktoren, die eine entscheidende Rolle spielen. Natürlich dürfen wir unser Gesundheitssystem, dazu gehören u.a. die Krankenhäuser und die Gesundheitsämter, nicht überlasten, um die Menschen wirkungsvoll zu schützen. Um noch größeren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden zu verhindern, müssen wir gemeinsam schnell reagieren. Die Mitglieder der Spitzenverbände sind hier bereits im Gespräch. Ich bleibe dabei, dass auch die Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal der weiterführenden Schulen rasch geimpft werden sollte“, betont Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Bis dahin hat der Kreischef die eindringliche Bitte: „Es ist für alle mühsam und viele können es nicht mehr hören, aber zum Selbstschutz und zum Schutz anderer und damit zur Eindämmung der Pandemie müssen wir uns solidarisch an die geltenden Regeln halten. Vielen Dank!“
Die neue Allgemeinverfügung tritt am 20. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis 28. März 2021. Die aktuellen Allgemeinverfügungen, also die geltenden Regelungen für den Landkreis Germersheim, finden Interessierte unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.
Oder lesen sie die Allgemeinverfügung hier im Amtsblatt als pdf:
Diese Änderungen gelten ab Samstag, 20.03.2021 im Rahmen der
Allgemeinverfügung des Landkreises Germersheim:
1. Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker, Fußpflege, Podologie, Physio-, Ergo-, und Logotherapie, Reha-Sport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 9 SGB IX:
Solche Dienstleistungen sind weiterhin erlaubt. Es gilt die
Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens
OP-Mundschutz oder FFP2-Maske).
Friseure: Das Bartschneiden ist untersagt. Es müssen vorherige
Terminvereinbarungen getroffen werden. Kunden ohne Termin dürfen nicht bedient
werden.
Die Pflicht zur Kontakterfassung besteht weiterhin.
2. Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing Studios und ähnliche Einrichtungen:
Verboten sind Dienstleistungen in
diesen Bereichen, wenn das Abstandsgebot zwischen den Personen nicht
eingehalten werden kann. Erlaubt sind ausschließlich Dienstleistungen zu
medizinischen und hygienischen Zwecken. Die Pflicht zur Kontakterfassung
besteht weiterhin.
Kreisverwaltung Germersheim 20.03.2021
Coronakabinett: Vierter Öffnungsschritt verschoben – Außengastronomie mit negativem Corona-Test möglich
„Die Einhaltung
der allgemeinen Hygienemaßnahmen und die Vermeidung von Menschenansammlungen sind
enorm wichtig, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Je weniger persönliche
Kontakte bestehen, umso geringe ist das Risiko einer Ansteckung und Übertragung
des Virus“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Die christlichen Kirchengemeinden sowie die muslimischen Gemeinden der Stadt Wörth und der Stadt Germersheim haben sich vor diesem Hintergrund entschlossen bis einschließlich 28.03.2021 auf sämtliche Gottesdienste und Freitagsgebete zu verzichten und die Gotteshäuser und Moscheen vorerst geschlossen zu halten. „Bestimmt ist dies den Verantwortlichen der religiösen Gemeinschaften nicht leicht gefallen. Umso mehr freue ich mich über diesen aktiven Einsatz gegen Corona. Nur gemeinsam können wir die Ausbreitung eindämmen und damit hoffentlich bald zu mehr `Normalität´ zurückkehren“, so Brechtel.
Kreisverwaltung Germersheim 20.03.2021
Fallzahlen im Landkreis Germersheim
Freitag (19.03.2021)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 406 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3962 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 27 Fälle).
Weiterer Todesfall
Leider ist eine weitere Person an oder
mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf
110.
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
35
0
35
0
Hagenbach
157
11
131
15
Neuburg
78
2
72
4
Scheibenhardt
15
0
15
0
Summen
285
13
253
19
Wörth
Maximiliansau
156
8
146
2
Schaidt
36
8
28
0
Wörth, Stadt
372
45
323
4
Büchelberg
26
0
26
0
Summen
590
61
523
6
VG Kandel
Erlenbach
9
0
9
0
Freckenfeld
33
0
33
0
Kandel
211
37
171
3
Minfeld
34
2
32
0
Steinweiler
61
14
47
0
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
29
5
23
1
Summen
378
58
316
4
VG Jockgrim
Hatzenbühl
59
7
52
0
Jockgrim
196
29
162
5
Neupotz
43
13
27
3
Rheinzabern
122
17
102
3
Summen
420
66
343
11
VG Rülzheim
Hördt
90
10
79
1
Kuhardt
52
2
50
0
Leimersheim
47
2
44
1
Rülzheim
198
19
173
6
Summen
387
33
346
8
VG Bellheim
Bellheim
296
11
257
28
Knittelsheim
30
3
27
0
Ottersheim
68
16
52
0
Zeiskam
63
4
59
0
Summen
457
34
395
28
Germersheim + So
835
91
729
15
Summen
835
91
729
15
VG Lingenfeld
Freisbach
55
9
45
1
Lingenfeld
201
16
178
7
Lustadt
84
8
75
1
Schwegenheim
124
11
113
0
Weingarten
60
1
58
1
Westheim
86
5
72
9
Summen
610
50
541
19
Endsummen
3962
406
3446
110
Donnerstag (18.03.2021)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 390 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3935 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 21 Fälle).
Weiterer Todesfall
Leider ist eine weitere Person an oder
mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf
109.
Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom Freitag, 15.01.2021
Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 367 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 2853 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+42)
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG
Hagenbach
Berg
29
2
27
0
Hagenbach
135
11
109
15
Neuburg
67
6
58
3
Scheibenhardt
13
0
13
0
Summen
244
19
207
18
Wörth
Maximiliansau
134
9
124
1
Schaidt
14
2
12
0
Wörth,
Stadt
247
28
216
3
Büchelberg
18
3
15
0
Summen
413
42
367
4
VG
Kandel
Erlenbach
8
2
6
0
Freckenfeld
26
7
19
0
Kandel
134
16
116
2
Minfeld
25
4
21
0
Steinweiler
34
8
26
0
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
18
2
15
1
Summen
246
39
204
3
VG
Jockgrim
Hatzenbühl
33
6
27
0
Jockgrim
123
19
101
3
Neupotz
24
5
17
2
Rheinzabern
75
11
63
1
Summen
255
41
208
6
VG
Rülzheim
Hördt
54
8
46
0
Kuhardt
42
8
34
0
Leimersheim
37
4
32
1
Rülzheim
153
23
126
4
Summen
286
43
238
5
VG
Bellheim
Bellheim
257
22
210
25
Knittelsheim
24
2
22
0
Ottersheim
39
6
33
0
Zeiskam
44
2
42
0
Summen
364
32
307
25
Germersheim
+ So
588
57
521
10
Summen
588
57
521
10
VG
Lingenfeld
Freisbach
34
2
31
1
Lingenfeld
149
52
96
1
Lustadt
61
5
55
1
Schwegenheim
96
8
88
0
Weingarten
58
4
53
1
Westheim
59
23
30
6
Summen
457
94
353
10
Endsummen
2853
367
2405
81
Stand 15. Januar 2021
Kreisverwaltung Germersheim 17.01.2021
Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom Donnerstag, 14.01.2021
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 351 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 2811 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+12)
Weiterer
Todesfall
Leider ist eine weitere Person an oder mit Covid-19
verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 81.
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG
Hagenbach
Berg
29
2
27
0
Hagenbach
135
11
109
15
Neuburg
65
4
58
3
Scheibenhardt
13
0
13
0
Summen
242
17
207
18
Wörth
Maximiliansau
133
10
122
1
Schaidt
13
1
12
0
Wörth,
Stadt
247
30
214
3
Büchelberg
18
3
15
0
Summen
411
44
363
4
VG
Kandel
Erlenbach
8
2
6
0
Freckenfeld
26
7
19
0
Kandel
131
13
116
2
Minfeld
25
4
21
0
Steinweiler
33
7
26
0
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
18
4
13
1
Summen
242
37
202
3
VG
Jockgrim
Hatzenbühl
33
7
26
0
Jockgrim
120
16
101
3
Neupotz
24
6
16
2
Rheinzabern
72
8
63
1
Summen
249
37
206
6
VG
Rülzheim
Hördt
54
8
46
0
Kuhardt
41
8
33
0
Leimersheim
36
4
31
1
Rülzheim
150
24
122
4
Summen
281
44
232
5
VG
Bellheim
Bellheim
255
25
205
25
Knittelsheim
23
1
22
0
Ottersheim
38
5
33
0
Zeiskam
44
3
41
0
Summen
360
34
301
25
Germersheim
+ So
577
48
519
10
Summen
577
48
519
10
VG
Lingenfeld
Freisbach
34
2
31
1
Lingenfeld
143
48
94
1
Lustadt
61
5
55
1
Schwegenheim
95
8
87
0
Weingarten
58
5
52
1
Westheim
58
22
30
6
Summen
449
90
349
10
Endsummen
2811
351
2379
81
Stand 14. Januar 2021
Kreisverwaltung Germersheim 17.01.2021
Viel Lob für Landes-Impfzentrum Südpfalz in Wörth
Kreisverwaltung Germersheim zieht nach einer Woche Impfung positive Bilanz
Seit sieben Tagen hat das Landes-Impfzentrum Südpfalz in Wörth seine Pforten geöffnet. Erste Schwachstellen, die am Eröffnungstag sichtbar wurden, konnten in Rekordzeit verbessert werden. Eine Woche später ist die Resonanz unter den geimpften Personen einhellig positiv – sowohl über die Einrichtung selbst, wie auch über das Personal vor Ort. Das bestätigt eine Blitz-Umfrage, die seitens der Kreisverwaltung während der zurückliegenden Tage und insbesondere am Wochentag nach der ersten Impfung durchgeführt wurde. Für Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel, ein Beweis dafür, dass es richtig war, die vorhandene Infrastruktur am Wörther Rheinhafen für das Landes-Impfzentrum zu nutzen: „Gemeinsam mit dem Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau haben wir hier bei uns innerhalb von zwei Wochen eine Einrichtung geschaffen, die von den Menschen nicht nur angenommen, sondern obendrein äußerst positiv bewertet wird. Das freut insbesondere die Mitarbeiter am Zentrum, die hier seit einer Woche einen ausgezeichneten Job verrichten.“
Für den 42-jährigen Kai Schöttinger aus Kandel, der als Notfallsanitäter arbeitet, war es keine Frage, sich impfen zu lassen: „Meine Online-Registrierung hat problemlos funktioniert. Ich bin etwas erstaunt darüber, wie wenig im Moment hier noch los ist. Insofern ging bei mir wirklich alles sehr schnell und problemlos.“ Die 81-jährige Hanna Rihm aus Jockgrim, die von Sabine Starck begleitet wurde, lobt insbesondere das Personal in der Wörther Einrichtung: „Alle sind so nett und hilfsbereit. Das ist wirklich toll.“ Für Sabine Starck war es bereits das dritte Mal, dass Sie jemanden aus der Familie nach Wörth begleitet: „Die Abläufe sind wirklich gut erklärt und jedes Mal treffe ich auf sehr freundliche Menschen, die hier arbeiten.“
Edeltraut und Fritz Lietzau aus Jockgrim, beide über 80 Jahre alt, wurden von ihrem Sohn in das Landes-Impfzentrum gefahren und zeigen sich ebenfalls begeistert: „Wir sind erstaunt, wie perfekt hier alles organisiert ist. Für uns war von Anfang an klar, dass wir uns impfen lassen, sobald das möglich ist.“ Der Herxheimer Günter Marz hat den Weg ins Wörther Hafengebiet gut finden können: „Das war ja überhaupt kein Problem mit der Anfahrt. Die Beschilderung ist wirklich hervorragend.“
Getrud Kölsch (84) wurde von Petra Siener ins Impfzentrum begleitet. Da Sie aus Annweiler anreisen mussten, hätten sie sich auch über ein Impfzentrum in Landau gefreut, doch über die Anfahrt nach Wörth möchten sie nicht klagen: „Wir sind sehr erstaunt, wie reibungslos hier alles funktioniert hat. Die anfängliche Verunsicherung war schnell verflogen, als wir dann hier vor Ort gemerkt haben, wie problemlos alles funktioniert.“ Insbesondere über die unbürokratische Unterstützung hat sich Gertrud Kölschs Tochter Petra Siener gefreut: „Mein Vater hatte einige Stunden zuvor einen Termin, was etwas unglücklich war. Den Termin zur Zweitimpfung können wir jetzt zusammen wahrnehmen. Da haben die Leute hier wirklich gut reagiert.“
Auch für Gisela und Günter Steinel aus Landau gibt es keinen Anlass zum Ärgern: „Wir konnten uns problemlos online anmelden und haben uns vor Ort direkt gemeinsam impfen lassen können – obwohl unsere Termine eigentlich einige Stunden auseinanderlagen. Wir hoffen, dass noch viele unserem Beispiel folgen und sich nicht durch kritische Berichterstattung in den Medien abschrecken lassen.“ Die Mehrheit der Menschen, die derzeit nach Wörth kommen, gehört auch eine Woche nach Impfstart in der Südpfalz augenscheinlich zur Gruppe der „Über-80-Jährigen“. Rettungssanitäterin Sophia Jünger ist mit ihren 21 Jahren eher eine Ausnahmeerscheinung. Für sie war nach einigen Recherchen schnell klar, dass sie sich für eine Impfung entscheiden würde. Über die Einrichtung zeigt sich Jünger begeistert: „Alles hat reibungslos funktioniert, die Wartezeiten waren heute extrem kurz und die Menschen hier sind wirklich alle hilfsbereit und sehr freundlich.“
Mathias Deubig, der als Impfkoordinator für die Kreisverwaltung Germersheim in der Einrichtung die Organisationshoheit innehat, kann das positive Feedback eine Woche nach Öffnung nur bestätigen: „Wir erleben hier ausnahmslos positive Rückmeldungen. Von der Verärgerung, über die manche regionale Medien berichten, bekommen wir hier nichts zu spüren. Weder die Anfahrt noch die Abläufe innerhalb der Einrichtung scheint für die Menschen wirklich ein Problem.“ Über die durchweg positive Zwischenbilanz, eine Woche nach Impfstart, zeigt sich Landrat Dr. Fritz Brechtel zufrieden: „Wir haben mit sehr vielen Menschen gesprochen und es gab abgesehen von einigen wenigen Schwachstellen in den ersten Stunden am Eröffnungstag bis heute tatsächlich keine Kritik von denen, die unsere Einrichtung in Wörth aufgesucht haben. Im Gegenteil, von vielen Geimpften oder Ihren begleitenden Angehörigen wurde das Impfzentrum außerordentlich gelobt. Sei es wegen der hervorragenden Erreichbarkeit, wegen der guten Organisation oder der freundlichen Mitarbeiter. Dieses Lob gilt insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich seit Wochen mit außergewöhnlichem Einsatz dafür einbringen, dass hier alles reibungslos funktioniert. Es freut mich, dass dies von den Menschen, die sich in Wörth impfen lassen, honoriert wird.“
Aktuell 43
bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 07. Juli 2020, Stand
14 Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 43
Gesundete Personen: 140
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 188
Bis auf
einen stehen alle neuen Fälle im Zusammenhang mit dem Ausbruch in Schwegenheim.
Aktuell 42
bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 06. Juli 2020, Stand
14 Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 42
Gesundete Personen: 140
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 187
Kreisverwaltung Germersheim 08.07.2020
Information zum Ausbruch in Schwegenheim
Um eine zusätzliche Sicherheit zu bekommen wurden am Freitag eine Gruppe
Schüler sowie die dazugehörigen Lehrkräfte der Grundschule Schwegenheim
abgestrichen.
Die gute
Nachricht: Mittlerweile sind nahezu alle Testergebnisse dieser Gruppe Schüler
und Lehrkräfte eingetroffen, diese Testergebnisse sind alle negativ.
Kreisverwaltung Germersheim 08.07.2020
Während der Ferien etliche große und kleine Baustellen an weiterführenden Schulen
Wörth / Kandel / Germersheim – „Dieses Jahr ist vieles anders, aber eines bleibt: Auch in diesem Jahr nutzt die Kreisverwaltung die Sommerferien, um in vielen kreiseigenen Schulen Sanierungsarbeiten durchzuführen. Handwerker können in dieser Zeit ungestört arbeiten und der Schulbetrieb wird dabei nicht gestört“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Gleich an mehreren
kreiseigenen Schulen stehen große Investitionsmaßnahmen an. Dabei sollen
alleine im Jahr 2020 rund 19 Millionen in die Schulen investiert werden.
Am
Europa-Gymnasium Wörth wird der K-Bau saniert, die Fachräume Biologie, Physik
und Chemie und Kunst werden erneuert, neue Leistungsnetze und
Versorgungsleitungen verlegt und Brandabschottungen eingebaut. Die Fachklassen
erhalten eine neue labortechnische Ausstattung und neue Decken mit
Schallschutzmatten zur Verbesserung der Akustik. In den Unterrichtsräumen
werden Wände frisch gestrichen und Böden erneuert. Dieser Gebäudetrakt erhält
eine neue Vorhangfassade mit Wärmedämmung. „Insgesamt sind dafür sind rund 4,5
Mio. Euro vorgesehen. Das Land fördert die Maßnahmen über das Schulbauprogramm
und das Kommunale Investitionsprogramm 3.0. Bis zum Frühjahr 2021 soll die
Maßnahme abgeschlossen werden“, informiert Brechtel.
In
ähnlicher Weise wird in den Bestandgebäuden der Carl-Bent-Gesamtschule Wörth (IGS
Wörth) gearbeitet.
Im
Mittelbau werden Leitungstrassen und Rohre für den technischen Innenausbau neu
verlegt, danach neue Trockenbauwände geschlossen und feuerbeständige Wände
errichtet und neue Brandschutztüren eingebaut. Der Mittelbau hat bereits neue
Fenster bekommen, die Handwerker arbeiten an der neuen wärmegedämmten Fassade.
Bis zu den Herbstferien soll alles fertig werden, dann ziehen die 5. und 6.
Klassen in diesen neu sanierten Gebäudetrakt. Die Maßnahme in Wörth ist mit ca.
2,5 Mio. Euro veranschlagt. Anschließend starten die Sanierungsarbeiten im
Hauptgebäude.
Mit
Hochdruck wird am Neubau der IGS Kandel gearbeitet. Der Rohbau ist bereits
fertiggestellt, das Richtfest ist leider Corona-bedingt entfallen. Trotzdem
laufen die Arbeiten planmäßig weiter. Das Dach ist bereits abgedichtet, der
Einbau der Fenster läuft gerade und die Technikgewerke haben mit der
Rohinstallation für Sanitär, Heizung und Elektro ebenso begonnen. Die Maße für
die Metallfassade und die Betonfertigteile wurden bereits am Bau genommen, die
Fertigung läuft, der Einbau ist ab Mitte Juli vorgesehen. Die Gebäudeaußenhülle
soll bis zu den Herbstferien vollständig geschlossen sein.
„Läuft
alles nach Plan in diesem 20 Millionen Schulbauprojekt, wird der erste
Unterricht in einem Jahr zum Schuljahresbeginn 2021/22 stattfinden. Dann kann
hoffentlich mit einem großen Fest die Einweihung gefeiert werden. Im Anschluss
wird der Altbau zurückgebaut und ein neuer Schulhof entsteht“, sagt Landrat Dr.
Fritz Brechtel.
In der
Berufsbildenden Schule in Wörth soll ein Aus- und Weiterbildungszentrum
Industrie 4.0 „Smart Factory“ errichtet werden. Dazu wurde in den letzten
Wochen bereits die alte Schreinerwerkstatt ausgeräumt und derzeit werden Wände,
Decken und alte Installationen zurückgebaut. In den Sommerferien beginnen die
Maurer und errichten neue Wände, anschließend folgen die Technikgewerke und der
Innenausbau. Ab Januar 2021 ist die Montage der vernetzten Produktionsanlage
vorgesehen.
An der
Richard-von-Weizsäcker-Realschule in Germersheim läuft im Moment der 4. und
letzte Bauabschnitt einer 6,5 Mio. Euro Brandschutzsanierung. Nach gut zwei
Jahren Bauzeit wird derzeit im Verwaltungstrakt saniert, die Decken und die
Beleuchtung werden ausgetauscht, die Wände gestrichen, der alte Teppichboden
erneuert und die Physik-Unterrichtsräume erhalten eine neue Nawi-Ausstattung.
Bis zu den Herbstferien soll alles fertig sein.
Am
Goethe-Gymnasium in Germersheim läuft bereits seit den Osterferien die
Fassadensanierung am Westbau. Nord- und Ostseite sind bereits fertiggestellt.
Nun erfolgt auf der Südseite der Fenstertausch mit neuen Jalousien, dazu wurde
bereits in den letzten Wochen der Beton der Fassade saniert. In den
Klassenräumen müssen nach dem Fenstertausch die Decken und Laibungen wieder
angearbeitet werden, dies soll bis Ende der Sommerferien inkl. Reinigung
erfolgen. Die Maßnahmen an der Außenfassade werden voraussichtlich bis zu den
Herbstferien dauern und insgesamt ca. 700.000 Euro kosten.
Kreisverwaltung Germersheim 08.07.2020
Machbarkeitsstudie für Pendler-Radroute „Schifferstadt-Wörth“ in Germersheim vorgestellt und überreicht
Schifferstadt / Wörth / Germersheim – Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel, begrüßt die fertiggestellte Machbarkeitsstudie für die Pendler-Radroute „Schifferstadt-Wörth“, die in der vergangenen Woche von Verkehrsstaatssekretär Andy Becht im Deutschen Straßenmuseum in Germersheim vorgestellt und übergeben wurde. „Ich werde nun mit meinen Bürgermeister-Kollegen im Landkreis das weitere Vorgehen abstimmen, um schnell mit der Umsetzung dieses Projektes beginnen zu können“, so Brechtel. Die Umsetzung des 59 Kilometer langen linksrheinischen Radschnellweg ist für den Germersheimer Kreischef ein wichtiges Projekt, welches sich auch aus einem deutlich angestiegenen Bedarf ergibt: „Es ist erfreulich, dass immer mehr Menschen bei ihrer Mobilität auf die umweltfreundliche Alternative Fahrrad oder E-Bike umsteigen und damit täglich zur Arbeit pendeln. Wir sind nun angehalten hierfür die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.“
Bei dem Termin in Germersheim informierte Staatssekretär Andi Becht, über das Projekt „Schifferstadt-Wörth“. Es ist eine Maßnahme, die das Land gemeinsam mit den Kreisen und Kommunen realisieren möchte. Die mehr als 70 Seiten umfassende Studie wurde bereits im Kreistag Germersheim vorgestellt und erläutert. Der größte Teil der Strecke befindet sich auf dem Gebiet des Landkreises Germersheim. Weitere Partner sind der Rhein-Pfalz-Kreis und die Stadt Speyer. Das Land Rheinland-Pfalz hat hierfür eine Premiumförderung in Aussicht gestellt, die ebenfalls in der Machbarkeitsstudie detailliert genannt und ausgeführt wurde. „In einer gebietsübergreifenden Kooperation aller Akteure, unter Federführung des Landesbetriebs Mobilität, bildet der Landkreis Germersheim eine Scharnierfunktion, auch über die Rheinbrücke bei Wörth hinweg, in Richtung Karlsruhe. Dieser Vermittlerrolle wollen wir nun gerecht werden“, so Brechtel am Rande des Zusammentreffens.
Was ändert sich konkret vor Ort? Stadt Landau setzt neue Landesverordnung zur Lockerung der Corona-Beschränkungen um – Städtische Einrichtungen bereiten sich auf Wiedereröffnung vor – Hirsch: „Auch Gastronomie braucht zeitnahe Lockerungen für Außenflächen!“
Auf Basis der am Freitagabend veröffentlichten
Landesverordnung hat die Stadt Landau mit den Vorbereitungen für die Umsetzung
der von Bund und Ländern verabredeten Lockerungen für Wirtschaft und
Gesellschaft in der Corona-Krise begonnen. Oberbürgermeister Thomas Hirsch
betont: „Die neuen Festlegungen sind nicht durchgängig konsequent, das ist aber
das Ergebnis der schwierigen Abwägung und Abstimmung zwischen der
Bundesregierung und den Ländern – und wir befinden uns in einer belastenden
Lage, für die es keine Musterlösung gibt.“
Landaus OB plädiert daher besonders in der aktuellen Situation für Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. „Die Infektionsgefahr wird uns noch einige Zeit beschäftigen. Die in Aussicht gestellten Lockerungen sind kein Freibrief, um zu einem «normalen Leben» wie vor der Krise zurückzukehren. Wir müssen weiter die Gemeinschaft im Kampf gegen das Virus bewahren, uns gegenseitig helfen und uns an die Empfehlungen der Fachleute halten: Bleiben Sie möglichst zuhause, wahren Sie Abstand und nutzen Sie Mundmasken als zusätzlichen Schutz“, so der Appell des Stadtchefs, der über die wichtigsten Auswirkungen die Stadt Landau betreffend informiert:
Seit Montag, 20. April, dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern wieder öffnen. Laut Landesregierung ist es auch zulässig, dass größere Geschäfte einen Teil ihrer Fläche abtrennen. Es gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. U.a. ist nur eine Kundin bzw. ein Kunde pro 10 Quadratmeter Fläche erlaubt. Die Geschäfte haben beispielsweise durch entsprechende Einlasskontrollen hierfür Sorge zu tragen.
Vorerst weiter geschlossen bleiben etwa Bars, Clubs,
Kneipen und Diskotheken, Theater und Museen, Kinos und andere
Freizeiteinrichtungen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Kosmetiksalons. Auch
die Spielplätze werden noch nicht geöffnet. Lebensmittelmärkte, Drogerien,
Apotheken, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Reinigungen und Waschsalons,
Baumärkte, der Großhandel sowie Zeitungsgeschäfte bleiben wie bisher geöffnet.
Ebenfalls öffnen dürfen der Fahrrad- und der Autohandel, Autowaschanlagen sowie
Buchhandlungen.
Friseure sollen nach der Bund-/Länder-Festlegung ab 4. Mai wieder öffnen können. Dazu ist derzeit allerdings noch keine konkrete Landesregelung getroffen. Landaus OB hat aufgrund verschiedener Anfragen das Land um eine klarstellende Bekanntmachung gebeten.
Bei Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben bleiben die
Regelungen unverändert: Diese dürfen nicht zu touristischen Zwecken betrieben
werden, die Beherbergung von Geschäftsreisenden ist jedoch erlaubt.
Der Zoo Landau wird zeitnah wieder öffnen, aus
organisatorischen Gründen allerdings noch nicht direkt am Montag, 20. April.
Auch hier schreibt die Landesverordnung strenge Zutrittskontrollen und die
Einhaltung der Hygieneanforderungen vor. Zoo und Ordnungsamt prüfen aktuell
noch, wie dies am besten umzusetzen ist.
Die Stadt Landau wird das Stadion sowie den Sport- und
Freizeitcampus voraussichtlich im Laufe des Montags, 20. April, wieder öffnen.
Zulässig ist aber nur die sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit
Personen des eigenen Haushalts.
Landesweit dürfen Bibliotheken und Archive wieder öffnen. In der Stadtbibliothek Landau dauern die umfangreichen Sanierungsarbeiten jedoch noch bis voraussichtlich Mitte Mai an. Wann das Stadtarchiv unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen wieder öffnen kann, entscheidet sich zeitnah.
Die Dienstgebäude der Stadtverwaltung wie beispielsweise das Rathaus bleiben für den regulären Publikumsverkehr geschlossen. Jedoch sind bei einigen Dienststellen ab Montag, 20. April, persönliche Termine vor Ort nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Nähere Informationen finden sich auf www.landau.de direkt auf der Startseite.
Der Landauer Wochenmarkt zur Versorgung der Bevölkerung
mit frischen und regionalen Lebensmitteln findet unverändert dienstags und
samstags statt. Samstags wird vorerst der erstmals am Ostersamstag erprobte,
„entzerrte“ Aufbau der Verkaufsstände angewendet.
Großveranstaltungen wie der Landauer Sommer und wohl auch
die Weinfeste in den Stadtdörfern werden in diesem Jahr nicht stattfinden
können. Ob und wann ersatzweise größere Veranstaltungen im Herbst durchgeführt
werden können, entscheidet sich je nach Infektionslage.
Ab Montag, 20. April, ist auch in Landau der
Straßenverkauf von Eis wieder zulässig. Die Innen- und Außengastronomie von
Eisdielen und Eiscafés bleibt jedoch geschlossen.
Der städtische Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb (EWL)
bereitet aktuell die vollständige Öffnung des Wertstoffhofs für den 4. Mai vor.
In der Woche ab dem 20. April sammelt der EWL mit der regulären Bioabfallsammlung
zusätzlich kostenlos gebündelte Zweige und Äste. Weitere Informationen hierzu
finden sich auf der Internetseite www.ew-landau.de.
Stadtspitze und Stadtverwaltung werden die weitere Entwicklung
kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des
Corona-Virus bei Bedarf anpassen. Jeweils aktuelle Informationen finden sich
unter www.landau.de/corona. Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes
Rheinland-Pfalz sowie die dazugehörige Auslegungshilfe können unter www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen
eingesehen werden.
Für künftige Lockerungen
hat Landaus OB vor allem eine weitere Branche im Blick: „Für die Gastronomie
bedarf es baldmöglichst weiterer Lockerungen. Dies ist zum einen aufgrund der
wirtschaftlichen Situation der Betriebe notwendig; zum anderen sollte es bei
warmen Temperaturen möglich sein, Außenflächen zu nutzen, um Abstandsgebote
einzuhalten“, so der OB, der sich auf unterschiedlichen Ebenen für
gastronomische Betriebe einsetzt.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Kreativ in der Krise: Video „Landau lebt“ zeigt gute Ideen der Landauer Geschäftswelt
Landau lebt – auch in der Krise! Das ist die Botschaft des
neuesten Projekts der Landauer Filmproduktionsfirma Medienpalast. In einem
kurzen Video zeigt das Team, wie das Leben in Landau während der Corona-Krise
weitergeht. Mitmachen konnten Unternehmerinnen und Unternehmer, Gastronominnen
und Gastronomen, Kulturschaffende sowie Einzelhändlerinnen und Einzelhändler. Aber
auch Oberbürgermeister Thomas Hirsch ist in dem Clip zu sehen, der den
Landauerinnen und Landauern Mut machen soll und ab sofort u.a. auf www.medienpalast.de zu
finden ist.
„Die Corona-Krise stellt uns alle vor große
Herausforderungen. Ich bin froh und dankbar, dass sich viele Landauer
Unternehmen davon nicht unterkriegen lassen und stattdessen kreative Ideen entwickeln,
damit das gesellschaftliche Leben in unserer Stadt weitergehen kann – sei es
digital, per Liefer- bzw. Abholservice oder durch andere gute Einfälle“, sagt
OB Hirsch. Das Video des Medienpalasts zeige eine kleine Auswahl des Kreativpotentials
der Landauer Geschäftswelt.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Gemeinsam gegen die Ausbreitung des Corona-Virus: Stadt Landau plant Maskenbörse
Vor wenigen Tagen haben Bund und Länder einen ersten Fahrplan vorgestellt, wie das öffentliche Leben in Deutschland in den kommenden Wochen und Monaten schrittweise wiederhochgefahren werden kann. Neben verschiedenen Lockerungen wurde sich auch auf eine dringende Empfehlung zum Tragen von Masken in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften geeinigt. Da Masken auf dem Markt derzeit rar und schwer erhältlich sind, begrüßt Landaus OB Thomas Hirsch die zahlreichen privaten und ehrenamtlichen Initiativen, die selbst Mundmasken aus Baumwolle herstellen. Alle wichtigen Informationen zur Herstellung und Beschaffung von Masken stellt die Stadt Landau ab sofort auf ihrer Internetseite unter www.landau.de/maskenbörse zur Verfügung. Darüber hinaus laufen derzeit die Planungen für eine zentrale Maskenbörse.
„Zahlreiche Landauerinnen und Landauer haben sich
zusammengeschlossen und stellen fleißig Mundmasken her“, erklärt OB Thomas
Hirsch. „Um sie auch mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammenzubringen, die
noch einen empfohlenen Mund-Nasen-Schutz benötigen, prüfen wir derzeit die
Einrichtung einer zentralen Sammel- und Verteilstelle.“ Neben der Verteilung
von gespendeten Mundmasken sei dort auch die Annahme von Stoff- und
Materialspenden vorgesehen. „Mit unserem Unterstützungsangebot hoffen wir,
allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt den Zugang zu dieser wichtigen
Schutzmaßnahme gegen das Corona-Virus zu ermöglichen“, so der Stadtchef.
Einfache Mundmasken aus Baumwolle schützen nicht die
Trägerin bzw. den Träger, dafür aber die Mitmenschen, da der Ausstoß von
Tröpfchen beim Sprechen, Niesen oder Husten reduziert wird. Wichtig bleibt
jedoch: Abstand wahren und die Hygienerichtlinien einhalten.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Gemeinsames Diagnosezentrum von Stadt und
Kreis: künftig montags und donnerstags geöffnet
Die Nachfrage nach Abstrichen am gemeinsamen Diagnosezentrum der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ist in den vergangenen Tagen stark zurück gegangen. Aus diesem Grund ist das Diagnosezentrum bis auf Weiteres nur noch montags und donnerstags von 16:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. Die Regelung gilt seit Montag, 20. April, so dass das Testzentrum am heutigen Freitag noch von 16:00 bis 20:00 Uhr geöffnet ist.
„Wir gehen ressourcenschonend mit dem Material und dem freiwilligen
Personal im Testzentrum um und passen die Öffnungszeiten deshalb der Nachfrage
an, die in den letzten Tagen stetig zurückgegangen ist und auch im
Wochen-Vergleich einen Rückgang zeigt“, so Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister
Thomas Hirsch, die betonen, dass diese Öffnungszeiten-Regelung sowie die Lage
dynamisch seien und die Öffnungszeiten deshalb im Bedarfsfall entsprechend
angepasst werden könnten. „Wir sind in der Lage flexibel und der Situation
entsprechend zu reagieren“, so der Kreis- und der Stadtchef.
An der Teststation in Form eines „Drive-ins“ können sich nach wie
vor Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem
Corona-Virus testen lassen. Wer sich testen lassen will, benötigt weiter eine
sogenannte „Laborüberweisung“ von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der
Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Bürgerinnen und Bürger, die Infekt-Anzeichen und
den Verdacht haben, mit dem Corona-Virus infiziert zu sein, können auch die
zentrale Telefon-Hotline 0800 99 00 400 für Patientinnen und Patienten der
Kassenärztlichen Vereinigung anrufen, um eine notwendige Vorabklärung zu ermöglichen.
Die neu errichtete Corona-Ambulanz der Kassenärztlichen Vereinigung bleibt von der Regelung unberührt.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 02.05.2020
Freibad am Prießnitzweg: Rückabwicklung Dauerkartenvorverkauf
Aufgrund der Corona-Pandemie ist es derzeit
leider immer noch nicht absehbar, wann das Freibad am Prießnitzweg in diesem
Jahr seine Pforten öffnen wird.
„Bereits Mitte März haben wir den für
dieses Jahr gestarteten Dauerkartenvorverkauf für die Freibadsaison 2020 eingestellt,
da wir zu diesem Zeitpunkt noch keine Aussage dazu treffen konnten, wann wir
das Freibad am Prießnitzweg öffnen werden. Nachdem wir uns diesbezüglich immer
noch nicht festlegen und die Dauerkarteninhaber nun auch die beliebte und
vielfach in Anspruch genommene LA OLA-Garantie nicht nutzen können, werden wir
den Dauerkartenvorverkauf für das Freibad am Prießnitzweg in diesem Jahr nicht
fortsetzen und den Besitzern von bereits erworbenen Dauerkarten für die
Freibadsaison 2020 das Geld zurückerstatten“, so Oberbürgermeister und
Stadtholding-Geschäftsführer Thomas Hirsch.
Saisonkarteninhaber können das
Originalformular mit Angabe ihrer Bankverbindung an die Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH, Marktstraße 50, 76829 Landau in
der Pfalz oder alternativ als Scan an stadtholding@landau.de
senden. Der Betrag wird dann auf das angegebene Bankkonto erstattet. Eine
Rückgabe im Bürgerbüro ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.
„Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, das Freibad spätestens zu den Sommerferien für unsere Gäste zu öffnen. Ich wünsche mir, dass sich die aktuelle Situation so entwickelt, dass uns dies möglich sein wird“, so Hirsch.
Als
wichtiges Zeichen der grenzüberschreitenden Freundschaft und Solidarität mit
dem benachbarten Elsass hat Kreisfeuerwehrinspekteur Jens Thiele im Auftrag von
Landrat Dietmar Seefeldt am Gründonnerstag 500 Atemschutzmasken FFP 2 und 100
Teströhrchen für Corona-Abstriche an die Verantwortlichen des Krankenhauses in
Wissembourg übergeben. Wegen Lieferschwierigkeiten war es im Krankenhaus in
Wissembourg kurzfristig zu Engpässen gekommen. Die Übergabe fand am früheren
Grenzübergang in Schweigen-Rechtenbach statt.
„Gerade jetzt, in diesen schwierigen Zeiten, ist es für uns selbstverständlich, unseren unmittelbaren Nachbarn im Elsass zu helfen. Wenn man helfen kann, gibt es keine Grenzen. Ganz egal, ob es sich um Dinge handelt, die im Moment im Elsass Mangelware sind oder es darum geht, französische Patienten in unseren Krankenhäusern aufzunehmen. Zum Glück sind wir durch die auferlegten Einschränkungen und das vernünftige Verhalten unserer Bürger in der Lage auszuhelfen.“, unterstreichen die Landräte Dietmar Seefeldt und Dr. Fritz Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch unisono die wichtige gemeinsame und unbürokratische Maßnahme. Die Lieferung war bereits die dritte Hilfslieferung an das Krankenhaus Wissembourg, bereits im März wurden insgesamt über 100 FFP-Schutzmasken, Medikamente und 5000 Behelfs-Schutzkittel über den gemeinsamen Katastrophenschutzstab mit der Stadt Landau an das Krankenhaus in Wissembourg geliefert.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim 02.05.2020
Rosarotes Blumenmeer: Gartenstadt Landau steht in voller Blüte – Bäume im Stadtgebiet brauchen bereits jetzt zusätzlich Wasser
Der Schillerpark – ein Blütenmeer. Und nicht nur hier,
sondern auch am Deutschen Tor, im Ostpark, am Kreisel Nord und östlich der
Queichheimer Brücke steht die Stadt Landau aktuell in voller Blüte. Was viele
nicht wissen: Möglich macht das der Einsatz der städtischen Gärtnerinnen und
Gärtner im Herbst. Bereits Mitte Oktober hatten sie die städtischen
Wechselflorbeete mit dem Winterflor bepflanzt, der jetzt erblüht. Rund 12.000
Blumenzwiebeln wurden hierfür gesteckt und etwa 18.000 Blumen auf den über 800
Quadratmetern Wechselflorflächen gepflanzt.
„Stiefmütterchen, Vergissmeinnicht und Goldlack zeigen aktuell
ihr rosarotes Farbenspiel und bringen «Attila», «Gabriella» und «Rems Favourite»,
so die Namen der von uns ausgewählten Tulpen, so richtig zur Geltung“, sagt Sabine
Klein, die Leiterin der städtischen Grünflächenabteilung. Mitte Mai, nach den
Eisheiligen, stehe dann der Wechsel zum Sommerflor an, so Klein weiter. Dann
sorgen unter anderem Löwenmäulchen, Schmuckkörbchen, Dahlien,
Schneeflockenblumen, Sonnenhut und Fleißige Lieschen für farbenfrohe Beete, die
in diesem Jahr ebenfalls hauptsächlich in verschiedenen Violett- und Rosatönen
erblühen. Aktuell stecke sie außerdem schon in den Planungen für den nächsten
Winterflor, verrät Klein.
Etwas früher als gewohnt starten die Gärtnerinnen und
Gärtner des städtischen Bauhofs in diesem Jahr mit den regelmäßigen Gießgängen.
„Aufgrund der schon frühen warmen Temperaturen und den geringen Niederschlägen
brauchen insbesondere unsere Jungbäume und die Bäume, die an Straßen oder in
engen Pflanzbeeten stehen, schon jetzt zusätzlich Wasser“, erklärt Klein.
Hierbei setzt die Grünflächenabteilung auch wieder auf die sogenannten
Treegator – große, grüne Wassersäcke, die mit etwa 70 Litern Wasser befüllt
über ihr durchlässiges Gewebe das Wasser nach und nach an den Boden und die
Wurzeln abgeben. „Wir haben damit großartige Erfahrungen gemacht und
mittlerweile mehrere Hundert im Einsatz“, so Klein. Die Treegator werden zu
Beginn der Gießsaison jetzt wieder im Stadtgebiet verteilt.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Schrittweises Wiederhochfahren des öffentlichen Lebens: Landaus OB Hirsch begrüßt „ausgewogene Regelungen von Bund und Ländern“
Das öffentliche Leben in Deutschland kann in den kommenden Tagen, Wochen und Monaten schrittweise wiederhochgefahren werden. Einen ersten Fahrplan dazu haben Bund und Länder vorgestellt. Demnach dürfen Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern seit Montag, 20. April, wieder öffnen; der Schulbetrieb soll ab Ende des Monats langsam wiederaufgenommen werden. Hingegen bleiben Großveranstaltungen bis Ende August verboten und auch die geltenden Kontaktbeschränkungen wurden bis zum 3. Mai verlängert. In einer ersten Reaktion sagte Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch mit Blick auf seine Stadt: „Ich begrüße die sehr ausgewogenen Regelungen, die eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen Infektionsschutz und sozialen bzw. wirtschaftlichen Bedürfnissen berücksichtigen.“
In Bezug auf Schulen gebe es nach den heutigen Entscheidungen einiges an Hausaufgaben für die Stadt Landau als Träger zu erledigen, so Hirsch weiter – etwa bei der Schülerbeförderung im ÖPNV. Landaus Stadtchef teilt mit, dass man aktuell davon ausgehe, dass der Zoo zeitnah wieder öffnen könne, die Bäder hingegen blieben zunächst geschlossen. „Die Freibadsaison wird in diesem Jahr, wenn überhaupt, auf jeden Fall erst später beginnen“, erwartet Hirsch. Die Absage von Großveranstaltungen betreffe in Landau viele traditionelle Feste, allen voran den Landauer Sommer, aber auch die Weinfeste in den Stadtdörfern, so der OB. Dies sei für Pfälzerinnen und Pfälzer besonders schmerzhaft, aber leider notwendig, wirbt Landaus Stadtchef um Verständnis.
Der OB begrüßt die dringende Empfehlung von Bund und
Ländern zum Tragen von Masken in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften. Auch
die südpfälzischen Verwaltungschefs hatten sich vor wenigen Tagen für das
Tragen von Mund-Nasen-Masken im öffentlichen Raum ausgesprochen.
Unabhängig von bevorstehenden Lockerungen brauche es weiter Hilfe und Unterstützung für alle, die von der Corona-Krise betroffen seien, betont OB Hirsch, der in diesem Zusammenhang noch einmal auf das städtische Hilfspaket „Miteinander in Landau“ verweist. Dieses unterstützt ergänzend zu den Soforthilfemaßnahmen von Bund und Land soziale und kulturelle Einrichtungen, freie Träger, gemeinnützige Initiativen, Hilfsorganisationen und Härtefälle mit städtischen Zuschüssen. Alle Informationen und die Anträge finden sich auf www.landau.de/zuschussprogramm. Stadtspitze und Stadtverwaltung werden den heute vorgestellten Fahrplan nun für Landau auswerten und entsprechende Maßnahmen einleiten, auch in bewährter Abstimmung mit den Nachbarlandkreisen in der Südpfalz. Der OB dankt schon jetzt allen Landauerinnen und Landauern, die sich in der aktuellen Krise engagieren – und ganz besonders der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis. „Durch die Krise schaffen wir es nur gemeinsam: Das ist keine Floskel, sondern hier und heute gilt es tatsächlich, als Gesellschaft zusammenzustehen und diese schwierige Herausforderung mit großer Nähe trotz sozialer Distanz gemeinsam zu meistern.“
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Unterricht am heimischen Küchentisch: Uni Landau führt im Zuge der Corona-Pandemie Elternbefragung zu Homeschooling durch
Als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die
Schulen in Rheinland-Pfalz seit dem 16. März geschlossen. Damit die Schülerinnen
und Schüler nicht zu viel Unterrichtsstoff verpassen, sollen sie mit
Materialien, die ihnen von ihren Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung gestellt
werden, von zu Hause aus weiterarbeiten und dabei möglichst von ihren Eltern
unterstützt und begleitet werden. Wie funktioniert dieser Heimunterricht aus
Sicht der Eltern? Und welche Herausforderungen bringt die ungewohnte
Lernsituation mit sich? Um das herauszufinden, führt das Zentrum für Empirische
Pädagogische Forschung (zepf) der Universität Koblenz-Landau am Campus Landau
aktuell eine Online-Umfrage durch.
OB Thomas Hirsch ruft Mütter und Väter dazu auf, sich bei
Interesse an der Umfrage zu beteiligen und die Arbeit des Forschungszentrums zu
unterstützen: „Die Corona-Pandemie wirkt sich auf viele Bereiche unseres Lebens
aus – so auch auf das Lernen unserer Kinder – und fordert uns, umzudenken und
neue Wege zu gehen. Von diesen Erfahrungen können die Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler unserer Uni nur profitieren und erhalten so wichtige Hinweise
für die künftige Gestaltung des Beschulens zu Hause.“
An der anonymen Befragung, die unter
https://homeschooling-e.zepf.eu abrufbar ist, können alle in Deutschland
wohnhaften Eltern mit schulpflichtigen Kindern teilnehmen. Geleitet wird die
Studie von der Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Anja Wildemann und dem
Psychologen Prof. Dr. Ingmar Hosenfeld. Bei Fragen zur Studie sind die beiden
per Mail an homeschooling@zepf.uni-landau.de erreichbar.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Kommune der Zukunft: Stadt Landau ist Vorbild für landesweite Förderung von Stadtdörfern
Die Landauer Stadtdörfer fit für die Zukunft machen: Das
war das Ziel des vom Land Rheinland-Pfalz geförderten Modellprojekts „Kommune
der Zukunft“, das im vergangenen Herbst nach drei Jahren intensiver Projektarbeit
zu Ende ging. Als Modellkommune hat die Stadt Landau damit eine landesweite
Vorreiterrolle bei der zukunftsfähigen Entwicklung von Stadtdörfern
eingenommen, von der jetzt auch andere Städte profitieren sollen. Nach dem
Vorbild Landaus werden die Stadtdörfer in Koblenz, Ludwigshafen und Trier
entwickelt. Insgesamt fördert das Land die Umsetzung der in Landau erarbeiteten
Projekte sowie die Entwicklung der anderen Stadtdörfer mit insgesamt 3,5
Millionen Euro.
„Stadtdörfer sind sowohl von der Städtebauförderung als
auch von den klassischen Töpfen der Dorfentwicklung ausgenommen“, erinnert
Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Aus diesem Grund sind wir sehr dankbar, dass
die Stadt Landau als Modellkommune für diesen besonderen Entwicklungsprozess ausgewählt
wurde und freuen uns, dass die in Landau gewonnenen Erkenntnisse nun auch in
anderen rheinland-pfälzischen Kommunen erfolgreich Anwendung finden können“, so
der Stadtchef.
Auch nach dem Ende des
offiziellen Projektzeitraums führt die Stadt Landau den Dorfentwicklungsprozess
weiter. Aktuell stehen ganz besonders die Umsetzung der im Rahmen des
Modellprojekts erarbeiteten Leuchtturmprojekte und die Erstellung von
Leitbildern im Vordergrund. Darüber hinaus gilt es, die Vernetzung der
Stadtdörfer untereinander und vor allem auch mit der Kernstadt weiter zu
fördern.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
QMatrix GmbH spendet Masken an den DRK Kreisverband Landau e.V.
Die QMatrix GmbH wurde 2013 von Stefano Lisci und Tobias Hoffmann mit Sitz in Bellheim gegründet und unterstützt weltweit Ihre Kunden in den Bereichen Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Interimsmanagement, Lieferantenmanagement, Auditierung sowie Logistik- und Prozessoptimierungen.
Geschäftsführer Tobias Hoffmann übergibt dem DRK Kreisverband Landau e.V. 300 Mund-Nasen-Schutzmasken sowie 120 Masken mit dem Schutzstandard FFP2. Mit dieser Spende möchte Geschäftsführer Stefano Lisci auch andere Firmen und Unternehmen animieren, das DRK in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. „Am Ende kommt jedem einzelnen diese Hilfe zu Gute. Die Gesellschaft muss in dieser schwierigen Lage nun zusammenhalten. Denn nur gemeinsam sind wir stark“, erklärt Tobias Hoffmann.
Peter Wollny, 1. Vize-Präsident des DRK Landau, freut sich sehr über diese Spende, da die Helfer auf die Schutzausrüstung angewiesen sind. „Denn nur so lange die Helfer mit den entsprechenden Schutzvorkehrungen ausgestattet sind, können sie auch helfen“, erklärt Peter Wollny.
„Die Masken leisten im Kampf gegen das Corona-Virus wertvolle Dienste, um unsere Mitarbeiter, ehrenamtlichen Helfer und die Bewohner in Landau und Südliche Weinstraße zu schützen“, so Kreisgeschäftsführerin Tanja Melzer. „Für die Kosten der Schutzausrüstung muss das DRK Landau selbst aufkommen und die Preise explodieren um ein Vielfaches. Daher ruft das DRK Landau zur Unterstützung auf. Wir haben ein Spendenkonto eingerichtet, welches ausschließlich zur Verwendung und Bewältigung der COVID-19 Lage dient“, so der 1. Vize-Präsident des DRK.
Von Tierpatenschaften über Spenden bis zu Eintrittsgutscheinen: Zoo Landau dankt für viel Zuspruch in schwierigen Zeiten
Der Zoo Landau kann sich in den
aktuellen, schwierigen Zeiten über viel Zuspruch freuen: Das Team um Zoodirektor
Dr. Jens-Ove Heckel dankt allen, die die Einrichtung in der Corona-Krise etwa über
Spenden, den Kauf von Jahreskarten oder Eintrittsgutscheinen bzw. die Übernahme
von Tierpatenschaften unterstützen.
Vor allem die Zahl der neu
eingegangen Patenschaftsanträge sei überwältigend, teilt der Zoo jetzt mit.
Und: Erstmals dürfen sich auch die Südlichen Streifengnus über gleich zwei
Paten freuen. Die imposanten Tiere waren lange Jahre die einzige größere Art im
Zoo, die keine Patin bzw. keinen Paten hatte.
Die Zooverwaltung bemüht sich
aktuell, jeden Antrag sehr zeitnah zu bearbeiten. „Auch, wenn die dadurch
entstehende finanzielle Entlastung die durch die Zooschließung bedingten
Einnahmeausfälle nicht wettmachen kann: Der viele Zuspruch bedeutet auch eine
enorme moralische Unterstützung für das gesamte Team“, freut sich Dr. Heckel.
Wer eine Patenschaft für einen der rund 800 tierischen Zoobewohner übernehmen möchte, findet Informationen auf der Internetseite des Zoo-Freundeskreises unter www.zoofreunde-landau.de/Tierpatenschaften.html. Vormittags gibt die Zooverwaltung auch gerne telefonisch Auskunft unter 0 63 41/13 70 02 bzw. 0 63 41/13 70 11.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Zur Entlastung der Hausärztinnen und Hausärzte: Corona-Ambulanz auf dem Neuen Messplatz in Landau namm am Mittwoch, 15. April, den Betrieb auf
Um die Hausärztinnen und Hausärzte in der aktuellen Corona-Krise zu entlasten, ergänzt künftig eine neue Corona-Ambulanz die gemeinsame Drive-In-Diagnosestation der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße auf dem Neuen Messplatz in Landau. In der Ambulanz in Trägerschaft der Kassenärztlichen Vereinigung sollen infektiöse Atemwegserkrankungen mit (auch vagem) Corona-Verdacht sowie bereits positiv getestete oder an Covid-19 erkrankte Patientinnen und Patienten behandelt werden. Die neue Einrichtung namm am Mittwoch, 15. April, den Betrieb auf; Termine werden ab sofort vergeben.
Und so funktioniert’s: Wer sich krank
fühlt, wendet sich immer zuerst – per Telefon – an seine Hausarztpraxis. Diese
entscheidet nach Abfrage der Symptome, ob die reguläre Sprechstunde besucht
werden kann oder ob sich die Patientin bzw. der Patient in der neu
eingerichteten Corona-Ambulanz vorstellen soll. Die Terminvereinbarung für die Corona-Ambulanz
übernimmt die Hausarztpraxis. Nach einer entsprechenden Meldung setzt sich der
Terminbuchungsservice der Corona-Ambulanz mit der Patientin bzw. dem Patienten
telefonisch in Verbindung, bestätigt den Termin und teilt eine entsprechende
Buchungsnummer mit, die bei der Einfahrt zur Corona-Ambulanz vorzuzeigen ist.
Die Zufahrt erfolgt über die Lise-Meitner-Straße.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 02.05.2020
Ökologie, Ökonomie & Soziales: 10 Jahre Nachhaltigkeitsberichterstattung bei der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH
Die Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH hat als städtische Betriebs- und Beteiligungsgesellschaft jetzt erneut einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht und kann damit ein kleines Jubiläum feiern: Der in seiner zehnten Fassung vorliegende „Corporate Responsibility Report“ ist in die drei Nachhaltigkeitssäulen Ökologie, Ökonomie und Soziales gegliedert und informiert über das Erreichte im zurückliegenden Geschäftsjahr.
„Jeder Bericht, der seit 2011 veröffentlicht wurde, enthält wichtige Bausteine, die Stück für Stück das Haus der nachhaltigen Unternehmensführung zum Wachsen gebracht haben“, fasst Oberbürgermeister Thomas Hirsch in seiner Funktion als Geschäftsführer des städtischen Unternehmens zusammen. „Auch für die Zukunft gilt, dass der Nachhaltigkeitsgedanke fester Bestandteil unserer Unternehmenspolitik bleiben wird“, ergänzt Hirsch.
Das Engagement der Stadtholding könnte dabei nicht vielfältiger sein: Vom Tropenwaldschutzprojekt auf den Philippinen, über ein konsequentes und auditiertes Energiemanagement bis hin zum Ausbau des Betrieblichen Gesundheitsmanagements im direkten Dialog mit allen Beschäftigten.
Alle Interessierten finden den aktuellen Bericht sowie die Nach¬haltigkeitsberichte der vergangenen zehn Jahre auf der Internetseite der Stadtholding unter www.stadtholding.de und dort im Bereich Nachhaltigkeit.
Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH 02.05.2020
Corona-Pandemie: Verwaltungschefs planen
Corona-Hilfsstation in Wörth gemeinsam zu betreiben
Hilfsstrukturen südpfalzweit für
bestmögliche Versorgung optimieren
„Wir haben südpfalzweit für die
Bürgerinnen und Bürger effektive Maßnahmen ergriffen, um den Folgen des
Coronavirus möglichst immer einige Schritte voraus zu sein“, sagen die Landräte
Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister
Thomas Hirsch (LD). „Unser Gesundheitswesen ist gut aufgestellt, die Krankenhäuser
halten ausreichend freie Betten vor, die Corona-Ambulanz in Jockgrim bzw. die
Teststation Landau werden gut angenommen.“ Für die drei Behördenchefs ist das
mit Blick auf die ständigen Entwicklungen in der Corona-Pandemie dennoch kein
Grund, nicht weiter in die Zukunft zu planen und die bestehenden Strukturen
immer wieder in neuem Licht zu betrachten: „Gemeinsam mit den
Hilfsorganisationen und den Katastrophenschutzstäben haben wir medizinische
Versorgungsstrukturen geschaffen, auf die wir alle bauen und stolz sein
können.“
Die Krankenhäuser in der Region wie
im gesamten Land haben ihre Intensivkapazitäten erweitert, am Standort Bad
Bergzabern ist eine zusätzliche Station mit Bundeswehr-Equipment aufgerüstet
worden und die Luftrettungskapazitäten wurden ausgeweitet. Für Pflegenotfälle
stehen auch die Reha-Kliniken zur Verfügung. In Jockgrim gibt es eine
Corona-Ambulanz, die gut angenommen wird, in Landau soll in der kommenden Woche
eine eröffnen. „Aus einer gemeinsamen Teststation in Landau haben wir im Sinne
der Patientinnen und Patienten zunächst eine und künftig dann zwei
Corona-Ambulanzen werden lassen. Das war eine gute Entscheidung in der
Versorgungsstruktur“, sagen Hirsch, Brechtel und Seefeldt. In diesem Sinne
beraten die drei Verwaltungschef aktuell darüber, die Corona-Hilfsstation
(Hilfskrankenhaus) in Wörth künftig als gemeinsame Einrichtung zu betreiben, um
Synergien zu nutzen, Kräfte zu bündeln sowie materielle, personelle und
finanzielle Ressourcen zu teilen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob
die Hilfskrankenhaus-Struktur in der IGS in Landau wieder zurückgebaut werden
kann.
Die Corona-Hilfsstation in Wörth
wurde in einer modernen, neuen Halle im Hafengebiet aufgebaut – zunächst mit
104 Betten, aufgeteilt in 26 Kabinen. Die Einrichtung verfügt über eine
zentrale Sauerstoffversorgung für derzeit mehr als die Hälfte aller Betten. Der
Zugang zur Corona-Hilfsstation, die insgesamt in deutlich erkennbare
Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist, erfolgt über eine Schleuse. Neben
ausreichend Nasszellen verfügt die Einrichtung über Räumlichkeiten für das
Personal, Büros sowie einen zentralen Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare
Erweiterung wäre in kürzester Zeit möglich.
Versorgt
würden hier ausschließlich mittelschwer erkrankte Patienten, die positiv auf
Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. „Erst
wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale
Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung
stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und
Überlauf-Krankenhaus in Betrieb“, erklärte Landrat Brechtel bereits bei der Vorstellung
der Hilfsstation Ende März. Wie die Station künftig gemeinsam betrieben und die
Hilfsstrukturen zusammengeführt werden können, diskutieren Seefeldt, Hirsch und
Brechtel momentan gemeinsam auch mit den Fachleuten in den
Katastrophenschutzstäben und Hilfsorganisationen, „die alle bereits
südpfalzweit großartige Arbeit geleistet haben. Ihre Expertise und
Unterstützung ist in der Bewältigung der Corona-Pandemie in unserer Region eine
überaus wertvolle und unabdingbare Hilfe. Dafür bedanken wir uns von Herzen.
Gleichzeitig hoffen wir, dass die Not-Einrichtungen, in die wir so viel Mühe,
Zeit und Kraft legen, zum guten Schluss nie in Betrieb gehen müssen“, so
Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar
Seefeldt
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim 02.05.2020
Coronavirus: RKI definiert neue Risikogebiete – Reiserückkehrer sollen sich in häusliche Quarantäne begeben und beim
Gesundheitsamt melden
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat weitere Gebiete
als Risikogebiete definiert. Dazu gehören als gesamte Länder Ägypten, Frankreich, Iran, Italien,
Niederlande, Österreich, Schweiz, Spanien, USA, Vereinigtes Königreich Großbritannien
und Nordirland. In Südkorea wurde Daegue und die Provinz
Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) als Risikogebiet definiert. Das RKI
empfiehlt Einreisenden aus allen Ländern, sich nach Einreise in eine 14-tägige
häusliche Quarantäne zu begeben.
Um das notwendige Verwaltungsverfahren durchzuführen ruft das Gesundheitsamt Landau – Südliche Weinstraße auch
weiterhin alle Reiserückkehrer aus dem Landkreis Südliche Weinstraße und der
Stadt Landau auf – aus welchem Land sie auch kommen mögen – sich unverzüglich
mit dem Gesundheitsamt Landau – Südliche Weinstraße in Verbindung zu setzen.
Nach dem RKI ist aufgrund der pandemischen Ausbreitung von COVID-19 weltweit von einem Infektionsrisiko auszugehen. „Wegen unterschiedlicher Surveillancesysteme und Teststrategien sowie zeitlichem Verzug zwischen Infektionszeitpunkt und Meldung lässt sich das tatsächliche Infektionsrisiko oft nicht aus den vorliegenden Meldedaten ablesen. Daher sollte generell erhöhte Vorsicht gelten. Einreisenden aus allen Ländern ist empfohlen, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben“, so der Wortlaut der RKI-Empfehlung.
Das Gesundheitsamt ist per E-Mail unter gesundheitsamt@suedliche-weinstrasse.de erreichbar. Bei Kontaktaufnahme sollten in der Mail am Tag der Einreise für jeden Mitreisenden folgende Daten angegeben oder beigefügt sein: Vor- und Zuname, Meldeadresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Reisedaten (Reisezeitraum und Aufenthaltsort), Nachweis über den Hin- und Rückflug (z.B. Boarding Pass als Foto oder PDF im Anhang).
Weitere Informationen finden sich unter www.rki.de.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 02.05.2020
Gabenzaun am Landauer Hauptbahnhof: Bitte keine verderblichen Waren spenden!
Zuhause bleiben: Das ist aktuell das Gebot der
Stunde. Was aber ist mit denen, die kein Zuhause haben? Um wohnungslose
Menschen in der Corona-Krise zu unterstützen, hat eine private Initiative nach
dem Vorbild anderer Städte einen Gabenzaun am Landauer Hauptbahnhof ins Leben
gerufen. Die Stadt Landau begrüßt dieses Engagement, bittet aber darum, keine
verderblichen Waren an den Zaun zu hängen. Diese werden vom städtischen
Ordnungsamt entfernt.
Der Gabenzaun befindet sich am Mitfahrerparkplatz
in der Nähe der Queichheimer Brücke. Hier können Lebensmittel und
Hygieneartikel, in Tüten verpackt, gespendet und dann von Bedürftigen
mitgenommen werden.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Mit Nadel und Zwirn gegen die Ausbreitung des Corona-Virus: Viele Ehrenamtliche in Landau nähen Mundmasken – Unterstützung willkommen!
Die Produktion läuft auf
Hochtouren: Circa 2.500 Mundmasken hat die Nähgruppe rund um die Landauerin
Sabine Gerstner in Kooperation mit Neustadter Nähbegeisterten bereits
produziert und an Bedarfsstellen in der Region, u.a. an das Bethesda und das
Vinzentius-Krankenhaus in Landau, verteilt. Um die Organisation und
Koordination zu erleichtern, hat Gerstner mit ihren Mitstreiterinnen Angelika
Klein und Laura Wittinger die Facebook-Gruppe „Mundmasken“ gegründet, die
mittlerweile fast 400 Mitglieder zählt, und steht für logistische Unterstützung
in engem Kontakt mit den Administratoren der Facebook-Gruppe „Coronahilfe
Südpfalz“.
Auch in vielen anderen Haushalten surren zurzeit fleißig die Nähmaschinen: „Die Aktion von Sabine Gerstner und ihrer Nähtruppe ist nur ein Beispiel von vielen. Zahlreiche Menschen haben sich, um etwas für die Gemeinschaft zu tun, zusammengeschlossen, stellen emsig Mundmasken her und verteilen diese an Einrichtungen in der Region“, erklärt OB Thomas Hirsch. „So haben sich etwa auch die Kolleginnen und Kollegen aus dem LA OLA während der Schließung des Freizeitbads eine kleine Nähecke eingerichtet und selbst mit der Masken-Produktion begonnen. Und auch über viele andere Kanäle höre ich von fleißigen Näherinnen und Nähern.“ Der Stadtchef freut sich über so viel Einsatzbereitschaft und Kreativität: „Allen, die sich während dieser herausfordernden Zeit auf diese oder andere Weise engagieren, danke ich von Herzen. Es ist schön zu sehen, wie Sie alle Lösungen finden, dass wir es gemeinsam gut durch die Krise schaffen.“ Wer die Nähaktion von Sabine Gerster unterstützen möchte, sei es durch Materialspenden, organisatorische Hilfe oder weil sie oder er selbst gerne mit nähen möchte, kann gerne der Gruppe „Mundmasken“ bei Facebook beitreten oder sich per Mail an held68@t-online.de wenden. Aktuell werde zum Beispiel dringend Gummiband in 5 bis 7 Millimetern Breite benötigt.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Mehr Grün für Landau: Stadt pflanzt im Winterhalbjahr rund 300 neue Bäume
Die Grünflächenabteilung der Stadt Landau hat im
zurückliegenden Winterhalbjahr rund 300 Bäume pflanzen lassen, davon rund 200
im Siedlungsbereich und rund 100 in der freien Landschaft. Wie Umweltdezernent
Lukas Hartmann mitteilt, handelt es sich vor allem um Ersatzpflanzungen für
abgestorbene oder gefällte Bäume; zudem wurden Pflanzlücken aufgefüllt – ein
wichtiger Beitrag zur weiteren Verbesserung des Stadtklimas im Rahmen der
städtischen Klimaanpassungsmaßnahmen.
„Sofern die Art der Bäume nicht schon vorgegeben war, wie
z.B. in vorhandenen Baumreihen, haben wir uns möglichst für heimische und vor
allem klimaangepasste Baumarten entschieden“, erläutert Sabine Klein, Leiterin
der städtischen Grünflächenabteilung. So gelte zum Beispiel der heimische
Feld-Ahorn als robuste Baumart hinsichtlich des Klimawandels und sei gut
geeignet für Extremstandorte entlang von Straßen. Die aus dem Mittelmeerraum
stammende Blumen-Esche habe ebenfalls gute Eigenschaften, um mit einem
zunehmend trockeneren und heißeren Klima zurecht zu kommen – und sei im
Gegensatz zur heimischen Esche deutlich weniger anfällig für das sich in Europa
rasant ausbreitende Eschentriebsterben, so Klein.
In der freien Landschaft, wo die Standortbedingungen für
die Bäume durch die umgebenden Grünflächen deutlich besser sind als in der
Stadt, wurden 80 Obstbäume in 30 verschiedenen Sorten gepflanzt. Dabei wurden
überwiegend alte, bewährte Obstsorten ausgewählt, aber auch neue Sorten verwendet
wie beispielsweise die November-Birne „Novembra“.
Auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse wurden drei
Firmen aus der Region mit den Pflanzarbeiten beauftragt. Die Firmen sind auch
mit der dreijährigen Anwuchspflege betraut, bei der das ständige Wässern der
Bäume besonders wichtig ist. Die Gesamtkosten für Pflanzung und Pflege belaufen
sich zusammen auf rund 300.000 Euro. Gut investiertes Geld, denn: Bäume spenden
Schatten an sonnigen Tagen, kühlen aufgrund der Verdunstungswirkung die
Umgebung, halten rund ein Drittel der Regenmenge zurück bzw. verdunsten diese
und entlasten somit die Kanalisation, bieten Nahrung und Habitat für Insekten,
Vögel und Fledermäuse – und verschönern nicht zuletzt das Wohnumfeld und die
Straßen.
Wer wissen möchte, welche städtischen Bäume wo stehen,
kann auf der Internetseite www.landau.de/bäume nachschauen.
Ein Link leitet von dort auf das Geoportal, in welchem die Baumarten abgerufen
werden können.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Positive Quartalsbilanz der Stadtbibliothek Landau: Steigende Ausleihzahlen sowohl vor Ort als auch online – Sanierungsarbeiten während Schließzeit laufen nach Plan – Kostenloses Onleihe-Angebot für neue Nutzerinnen und Nutzer noch bis 20. Mai
Da schlägt das Herz eines jeden Bücherwurms höher: Die
Stadtbibliothek Landau kann auf ein sehr erfolgreiches erstes Quartal 2020
zurückblicken – und das, obwohl die Einrichtung aufgrund der Maßnahmen zur
Eindämmung des Corona-Virus zwei Wochen früher als geplant in die
Renovierungspause gehen musste. In den ersten drei Monaten des Jahres haben die
Landauerinnen und Landauer insgesamt 59.006 Medien vor Ort ausgeliehen, das
sind über 5.000 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahrs. Auch im Bereich der
Onleihe ist ein Plus zu vermelden: 14.666 virtuelle Medien wurden im ersten
Quartal abgerufen, ein Zuwachs von 2.012 Entleihungen.
„Es ist ein starkes Signal, dass das Jahr 2020 so positiv
für die Stadtbibliothek begonnen hat und das Angebot auf eine so tolle Resonanz
stößt. Die Stadtbibliothek ist so breit wie vielfältig aufgestellt und auf der
Höhe der Zeit – das honorieren unsere Nutzerinnen und Nutzer. Herzlichen Dank
dafür sage ich allen Leserinnen und Lesern wie auch dem Team der
Stadtbibliothek“, sagt Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron. „Viele
Bürgerinnen und Bürger sind auch unserem Aufruf gefolgt und haben sich vor der
Schließzeit ausreichend mit Material eingedeckt. Gerade jetzt, wo wir
aufgefordert sind, unsere sozialen Kontakte auf das Nötigste zu reduzieren und
zu Hause zu bleiben, ist das Eintauchen in unterschiedliche Lesewelten eine
gute Möglichkeit, um die eigenen vier Wände zumindest gedanklich für eine
gewisse Zeit zu verlassen.“ Allen, deren Lese- und Hörstoff sich bereits dem
Ende zu neigt, legt der Kulturdezernent das Angebot der Onleihe ans Herz: Noch
bis Mittwoch, 20. Mai, können sich Interessierte für einen kostenfreien Zugriff
anmelden.
Auf die Wiederöffnung der Stadtbibliothek freuen sich Dr.
Ingenthron und auch die Leiterin der Einrichtung, Amelie Löhlein, schon sehr.
Denn die Schließzeit wird vom städtischen Gebäudemanagement (GML) aktuell für
Renovierungsarbeiten in den Räumlichkeiten am Heinrich-Heine-Platz genutzt:
Unter anderem werden der Parkettboden, die Holztreppen und die Schreib- und
Stehtische aufbereitet sowie ein Teil der Wände neu verputzt. Die
Bibliotheksmitarbeiterinnen seien aktuell vor allem damit beschäftigt, neue
Medien für die Ausleihe zu bearbeiten, erläutert Bibliotheksleiterin Löhlein und
fügt hinzu: „So können sich unsere Nutzerinnen und Nutzer bei Wiedereröffnung
nicht nur über den frisch renovierten Innenbereich freuen, sondern auch über
zahlreiche neue Titel!“
Bürgerinnen und Bürger, die an der Onleihe-Aktion interessiert sind, können sich telefonisch unter 0 63 41/13 43 20 oder mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und Kontaktdaten per E-Mail an stadtbibliothek@landau.de anmelden. Wer das Angebot der Stadtbibliothek nach dem 20. Mai weiter nutzen möchte, muss anschließend ein kostenpflichtiges Benutzerkonto beantragen. Dieses kostet für Kinder bis 14 Jahren 4 Euro und für Erwachsene 28 Euro pro Jahr.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Gemeinsam durch die Corona-Krise: Hauptausschuss verabschiedet Resolution zum Zusammenhalt in Landau
Durch die Krise schaffen wir es nur gemeinsam: Um ein
starkes Zeichen des Zusammenhalts und der Solidarität in Landau zu setzen, hat
der vorübergehend mit Stadtratskompetenzen ausgestatte Hauptausschuss in seiner
jüngsten Sitzung eine gemeinsame Resolution verabschiedet. Darin appellieren
die Mitglieder aller Fraktionen an die Landauerinnen und Landauer, den lokalen
Einzelhandel und die örtliche Gastronomie zu stärken, ehrenamtliche und soziale
Initiativen zu unterstützen, aufeinander zu achten und besonders gefährdete
Bevölkerungsgruppen zu schützen.
Außerdem bringen die Ratsmitglieder ihre Wertschätzung für
die Menschen zum Ausdruck, die im medizinischen Bereich, im Katastrophenschutz
und vielen weiteren systemrelevanten Berufen für die Gesellschaft im Einsatz
sind und zeigen sich solidarisch mit den europäischen Freundinnen und Freunden
in Frankreich, Italien und Spanien, die ganz besonders von der Corona-Pandemie
betroffen sind.
Die gesamte Resolution, in der sich die Ratsmitglieder direkt an die Landauerinnen und Landauer wenden, findet sich auf der Internetseite der Stadt Landau unter www.landau.de/resolutionzusammenhalt.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Trotz Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbot: Blutspenden ausdrücklich erlaubt und dringend erwünscht – Nächster Spende-Termin des DRK in Landau am Donnerstag, 7. Mai
Der Kreisverband Landau des Deutschen Roten Kreuzes schlägt
Alarm: Die Zahl der Blutspenden ist zurückgegangen, der Bedarf jedoch nicht. Um
Kranke und Verletzte weiterhin mit den für ihre Behandlung notwendigen
Blutpräparaten versorgen zu können, werden dringend spendewillige Menschen
gebraucht. Und auch Oberbürgermeister und DRK-Präsident Thomas Hirsch weist
darauf hin, dass Blutspenden trotz der aktuellen Ausgangsbeschränkungen
ausdrücklich erlaubt sei.
„Liebe Landauerinnen und Landauer, sofern Sie sich gesund
fühlen und nicht kürzlich erst aus einem vom Corona-Virus betroffenen
Risikogebiet zurückgekommen sind: Bitte nutzen Sie die angebotenen Blutspende-Möglichkeiten
und helfen Sie dabei, dass Menschen, die im Rahmen ihrer Therapie oder
Behandlung auf Blutpräparate angewiesen sind, diese auch weiterhin bekommen können,“
so der Appell des Stadtchefs. „Wir brauchen diese Spenden wirklich dringend“,
unterstreicht auch Tanja Melzer, Kreisgeschäftsführerin des DRK in Landau. So
komme es zwar jährlich in der Erkältungs- und Grippesaison zu einem Rückgang
der Blutspenden, aber die Krisensituation durch die Corona-Pandemie stelle eine
zusätzliche Herausforderung dar. „Allen, die aus Furcht vor einer Ansteckung
mit dem Corona-Virus aktuell von einer Blutspende absehen, kann ich versichern:
Die Sicherheit unserer Spenderinnen und Spender hat höchste Priorität und bei
den Spende-Terminen werden wir natürlich auf alle nötigen Schutz- und Hygienevorkehrungen
achten. Also bitte kommen Sie vorbei“, so die DRK-Chefin weiter.
Der nächste
Blutspende-Termin des DRK Landau findet am Donnerstag, 7. Mai, von 16:30 Uhr
bis 20:30 Uhr in der Sporthalle des Max-Slevogt-Gymnasiums in der
Hindenburgstr. 2 statt und nicht, wie vorher angekündigt, im DRK-Sozialzentrum
in Landau. Weitere Informationen sind unter www.blutspendedienst-west.de zu finden.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Wichtiger Beitrag zur Nahversorgung in der Corona-Krise: Dorfläden in den Landauer Stadtdörfern Arzheim und Mörzheim erhalten Soforthilfe des Landes
Kurze Wege, möglichst wenig Kontakte: So lautet derzeit
das Gebot der Stunde, das – ganz besonders – auch beim Einkaufen gilt. Die
Einkaufsmöglichkeit „um die Ecke“, die schon vor der Corona-Krise für die
Bewohnerinnen und Bewohner zahlreicher Dörfer von großer Bedeutung war, zeigt
sich in der aktuellen Situation als ganz besonders wichtiger Baustein der
Nahversorgung. Um die rheinland-pfälzischen Dorfläden zu fördern und sie beim
Aufbau von Lieferdiensten zu unterstützen, hat das Land jetzt pro Dorfladen
eine Soforthilfe in Höhe von 1.500 Euro zugesagt. In Landau dürfen sich der Dorfladen
Tante Emma in Arzheim und der Mörzheimer Dorftreff Linde über Unterstützung
freuen.
Der Dorfladen Tante Emma in Arzheim nimmt unter der Telefonnummer 0 63 41/ 6 74 08 62 Bestellungen entgegen. Aufgrund der großen Nachfrage ist das Team auf der Suche nach Helferinnen und Helfern, die beim Ausfahren der Waren unterstützen. Freiwillige werden gebeten, sich telefonisch oder per E-Mail an info@tante-emma-arzheim.de zu wenden. Nähere Informationen finden sich unter www.tante-emma-arzheim.de.
Auch das Team des Dorftreffs Linde Mörzheim liefert seinen Kundinnen und Kunden die Einkäufe bis vor die Haustür. Bestellungen werden telefonisch von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 01 78/5 23 09 14 entgegengenommen, können per E-Mail an dorftreff.linde@gmail.com gesendet oder über das Kontaktformular auf www.dorftreff-linde.com/corona aufgegeben werden. Auch in Mörzheim freut man sich über freiwillige Helferinnen und Helfer, die beim Einkaufsservice unterstützen möchten.
Hintergrund: Eine Förderung erhalten die Dorfläden, die
bereits durch das Landesprojekt M.Punkt RLP begleitet oder durch andere
Förderprogramme des Landes unterstützt wurden.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Zur Unterstützung des Landauer Einzelhandels: Aktion „Landau hilft Landau“ bringt Rabattblock heraus – Erlös kommt teilnehmenden Unternehmen zugute
Die Corona-Krise bringt nicht nur global, sondern auch
lokal viele Herausforderungen mit sich – und mindestens ebenso viele kreative
Ideen, mit denen sich die Menschen vor Ort gegenseitig unterstützen. Die Initiative
„Landau hilft Landau“, die vom Verein SV Landau West ins Leben gerufen wurde
und u.a. einen Einkaufsservice für besonders von der Corona-Pandemie betroffene
Menschen anbietet, startet nun den Verkauf eines Rabattblocks, um den Landauer
Einzelhandel zu stärken. Unterstützt wird die Initiative durch die Stadt
Landau, deren Büro für Tourismus und die Verbandsgemeinde Landau-Land.
Der „Landau hilft Landau“-Block bietet teilnehmenden Unternehmerinnen und Unternehmern die Möglichkeit, ihren Kundinnen und Kunden attraktive, einmalig einlösbare Rabatte zu gewähren. Der eingenommene Verkaufspreis geht zu gleichen Teilen an die beteiligten Unternehmen. Wer den Rabattblock vorbestellen möchte, kann dies mit einer E-Mail an das städtische Tourismusbüro unter touristinfo@landau.de tun. Der Block kostet 30 Euro.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch dankt den Initiatoren von
„Landau hilft Landau“ um Peter Schilinski für deren Engagement. „Die neueste
Aktion ermöglicht es den Kundinnen und Kunden, einen solidarischen Beitrag in
Zeiten der Krise zu leisten, um damit die Vielfalt sowie Vielzahl an
Unternehmen in unserer Stadt zu sichern. Als Dankeschön erhalten die Käuferinnen
und Käufer nach Wiedereröffnung der Geschäfte den Rabattblock, können damit nach
nach Herzenslust shoppen – und ihre «locals» auf diese Weise erneut
unterstützen.“
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Zuspruch aus der Westsahara: Landauer Bundeswehrsoldat sendet Grüß aus dem Einsatz in die Heimat
„Grüße aus der sonnigen Wüste“ erhielt Landaus
Oberbürgermeister Thomas Hirsch vor wenigen Tagen über Facebook: Der aus der
Südpfalzmetropole stammende Bundeswehrsoldat Axel S., der im Auftrag der
Vereinten Nationen seit Januar als Militärbeobachter in der Westsahara
eingesetzt ist, ließ den Stadtchef über das soziale Netzwerk wissen, dass er
die aktuelle Situation in seiner Heimatstadt aufmerksam verfolgen – und
schickte einen Bericht seines Einsatzes gleich mit.
Der Oberbürgermeister freut sich sehr über diese Geste,
möchte in diesem Zuge aber auch seine Wertschätzung für die Dienste der Bundeswehr
aussprechen: „Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aus verschiedenen Teilen
Deutschlands unterstützen uns in der Südpfalz derzeit tatkräftig während der
Corona-Lage, sei es beim Betrieb unserer zentralen Teststation in Landau oder
beim Aufbau einer zusätzlichen Beatmungsabteilung an unserem Klinikum-Standort
in Bad Bergzabern. Aber, wie am Beispiel des Pfälzer Militärbeobachters in der
Westsahara zu sehen ist, gibt es auch Soldatinnen und Soldaten aus unserer
Region, die in anderen Teilen der Welt in wichtigen Missionen eingesetzt sind.
Ihnen allen gilt mein ausdrücklicher Dank für ihre Dienste und mein großer
Respekt für das, was sie für uns leisten“, so der Stadtchef.
Der Einsatzbericht aus der
Westsahara ist zu finden unter: https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/die-bundeswehr-in-marokko/militaerberater-westsahara-afrika-un-229766.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Stadt Landau informiert: Haushaltsgenehmigung für 2020 liegt vor – Corona-Krise verschiebt Prioritäten – Einführung des Altstadtshuttles verzögert sich
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier
hat den Haushalt der Stadt Landau sowie den Wirtschaftsplan des städtischen
Gebäudemanagements (GML) für das Jahr 2020 genehmigt. Die Haushaltsgenehmigung
und die damit verbundenen Auflagen gingen der Stadtverwaltung bereits zu Beginn
der Corona-Krise zu. Der Haushaltsentwurf für das laufende Jahr sah im
Ergebnishaushalt ein Defizit von rund 11,9 Millionen Euro vor – bei Erträgen in
Höhe von rund 147,4 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von rund 159,3
Millionen Euro.
Ein Zahlenwerk, das angesichts der Corona-Krise und der damit wegbrechenden Erträge sowie der zu erwartenden steigenden Ausgaben nun weitestgehend überholt sei, wie Oberbürgermeister Thomas Hirsch betont. Aber: „Wir sind jedoch froh, dass uns die grundsätzliche Haushaltsgenehmigung vorliegt, sodass wir damit handlungsfähig sind und unseren Verpflichtungen in der kommunalen Daseinsvorsorge nachkommen können.“
In der Haushaltsgenehmigung nimmt die ADD die Erhöhung der
Grundsteuern A und B positiv auf – und legt der Stadt eine weitere Anpassung in
der Zukunft nahe. Auch bei den sogenannten freiwilligen Leistungen bleibt die
Aufsichtsbehörde streng: Diese dürfen die Stadt Landau insgesamt nicht mehr als
10,5 Millionen Euro kosten.
Die Stadt muss nun prüfen, welche der für 2020 geplanten
(Rekord-)Investitionen in Höhe von rund 45,6 Millionen Euro noch getätigt
werden können und welche Maßnahmen verschoben werden müssen.
Mobilitätsdezernent Lukas Hartmann teilt in diesem Zusammenhang mit, dass der
geplante Altstadtshuttle nicht wie geplant im Frühjahr 2020 an den Start gehen
könne. „Aufgrund der aktuellen, unsicheren Situation, in der wir alle nicht
wissen, wie das öffentliche Leben und die Nutzung des ÖPNV in den kommenden
Wochen und Monaten aussehen werden, habe ich vorgeschlagen, die Einführung auf
die Zeit nach der Krise zu verschieben.“ Der ticketfreie Shuttlebus soll im
Rahmen der Neuordnung der Innenstadtmobilität als Kompensation für wegfallende
Parkplätze etwa in der Königstraße und besonders für mobilitätseingeschränkte
Menschen sowie Seniorinnen und Senioren künftig im 20-Minuten-Takt auf dem
inneren Ring verkehren.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
„Miteinander in Landau“: Stadt will örtliches Hilfspaket in Höhe von bis zu 250.000 Euro zur Bewältigung der Corona-Krise schnüren – Ehrenamt, Organisationen und Initiativen sowie freie Kulturszene im Mittelpunkt
Die Corona-Krise verändert alle Bereiche unseres Alltags – global wie lokal. Auch in der Stadt Landau wird diese besondere Ausnahmesituation deutlich: Das Herunterfahren des öffentlichen Lebens bedroht die wirtschaftliche Existenz vieler Unternehmen; zugleich hat die Krise aber auch gravierende Auswirkungen auf Gesellschaft und Kultur, etwa auf soziale Angebote und freie Initiativen. Die Stadtspitze um OB Thomas Hirsch will daher die Anregung der Landauer Klima-Koalition aus GRÜNEN, CDU und FDP aufgreifen und ein Hilfspaket auf den Weg bringen, das ergänzend zu den bereits bestehenden Soforthilfemaßnahmen von Bund und Land speziell das Ehrenamt, Organisationen, Initiativen, die freie Kulturszene sowie vergleichbare Strukturen vor Ort unterstützen soll. Das teilte OB Hirsch nach der heutigen Sitzung des Stadtvorstands mit. Das Hilfspaket wird am Dienstag, 7. April, dem Hauptausschuss zum Beschluss vorgelegt.
„Die Corona-Krise dauert an und es gibt weiter viel zu
tun, um eine stabile medizinische Versorgung in unserer Region sicherzustellen
– aber auch um Menschen in verschiedenen Lebenslagen zu helfen“, fasst der Stadtchef
zusammen. „Dazu ist es wichtig, überörtliche Hilfen und Förderungen zu sichten,
auch, um Lücken herauszuarbeiten und vor Ort passgenaue Entscheidungen zur
ergänzenden Unterstützung treffen zu können.“ Der Stadtvorstand sei daher
übereingekommen, einen Teilbetrag von bis zu 250.000 Euro aus der Sonderzahlung
des Landes zur Unterstützung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie an
besonders von der Krise betroffene Bereiche des kulturellen, sportlichen und
gesellschaftlichen Lebens in Landau weiterzugeben – und das zielgenau in Form
von städtischen Zuschüssen, informiert der OB.
Konkret richtet sich das Hilfspaket etwa an:
ehrenamtliche Initiativen, die sich mit Hol-,
Bring- und Lieferdiensten für besonders durch die Pandemie gefährdete Menschen
engagieren,
an Vereine aus den Bereichen Kunst, Sport oder
Soziales, die durch neue, nicht-kommerzielle Angebote einen Beitrag zur
Bewältigung der Krise leisten,
an Organisationen wie das DRK oder die
Feuerwehr, die sich mit Helferinnen und Helfern sowie Material in den Dienst
der Allgemeinheit stellen,
an Organisationen und freie Träger, die Hilfs-
und Beratungsangebote für Familien, etwa bei häuslicher Gewalt, anbieten
und an Vereine und Initiativen der freien
Kulturszene, die nicht bereits über sonstige Soforthilfeprogramme bezuschusst
werden.
Zudem soll u.a. das städtische Sommerferienprogramm
ausgeweitet werden, um mehr Kindern in diesem Jahr eine pädagogische Betreuung
in den Sommermonaten zu ermöglichen. Auch soll das Stadtmarketing durch einen
Zuschuss neue Impulse erhalten, um den lokalen Einzelhandel zu beleben und zu
fördern.
Die Modalitäten will die Verwaltung kurzfristig erarbeiten
und in den kommenden Tagen gemeinsam mit den zuständigen Ansprechpartnerinnen
und Ansprechpartnern bekannt gegeben. Anträge können voraussichtlich nach den
Osterfeiertagen gestellt werden.
Auch über die Möglichkeit, zu spenden und damit die zur Verfügung stehenden Gesamtsumme noch zu erhöhen, wird noch informiert. „Je mehr wir an Spendengeldern dazubekommen, desto größer die Wirksamkeit unseres Förderprogramms, das die Überschrift «Miteinander in Landau» tragen soll“, teilt OB Hirsch mit.
Ergänzt wird das Hilfspaket durch mehrere weitere Maßnahmen:
Um Familien zu entlasten, empfiehlt der
Stadtvorstand dem Hauptausschuss auch, den Antrag der SPD- bzw. AfD-Fraktion
zur Befreiung von Beiträgen für Kita, Hort und betreuende Grundschule
anzunehmen – und diesen noch um die Elternbeiträge der Tagespflege zu
erweitern.
Die städtische Kulturabteilung um Leiterin
Sabine Haas bereitet darüber hinaus gemeinsam mit der Stadtholding Landau in
der Pfalz GmbH eine spezielle Möglichkeit der Förderung örtlicher
Kulturschaffenden durch ein „Streamingprogramm“ aus der Jugendstil-Festhalle vor.
Die Initiative „Landau hilft Landau“, die vom
Verein SV Landau West ins Leben gerufen wurde, wird mit städtischer
Unterstützung um ein Gutscheinheft erweitert, das über das Büro für Tourismus im
Rathaus verkauft wird und dessen Erlös umfassend den teilnehmenden Unternehmen
zugutekommen soll.
Für OB Hirsch ist das Hilfspaket auch eine Möglichkeit, um
als Stadt Landau „Danke“ für den Zusammenhalt in der Krise zu sagen. „Ich bin
sehr dankbar für ein gutes Miteinander, die gute kommunale Zusammenarbeit in
der Südpfalz, das überparteiliche Zusammenwirken in der ganzen Stadt, den
großen Einsatz unserer Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher in den Stadtdörfern
und die vielen Ideen und Angebote, die uns aus der Bevölkerung erreichen. Unser
gemeinsames Anliegen muss es sein, dass alle möglichst gut durch diese Krise
kommen.“
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Aufgrund der Corona-Krise: Pfälzer Weinfest in Schwesterstadt Landau an der Isar fällt aus
Die pfälzische Weinkultur nach Bayern bringen: Das ist die
Idee des Pfälzer Weinfests, das seit mehr als 30 Jahren einmal im Jahr im
niederbayerischen Landau an der Isar stattfindet. Aufgrund der Corona-Krise
muss die beliebte Veranstaltung, die von Landau in der Pfalz aus organisiert
wird, 2020 leider ausfallen. Das teilt die gemeinsame
Veranstaltungsgesellschaft des Vereins Südliche Weinstrasse, des Büros für
Tourismus der Stadt Landau und der Sparkasse Südliche Weinstraße jetzt mit, die
für die Organisation des Pfälzer Weinfests in der bayerischen Schwesterstadt
verantwortlich zeichnet.
Die „beiden Landaus“ sind seit den 1950er Jahren
befreundet, als Landau an der Isar von einer Flutkatastrophe heimgesucht wurde
und die Pfälzer Landauerinnen und Landauer spontan ihre Hilfe anboten. Das
Pfälzer Weinfest, Zeugnis dieser besonderen Beziehung, entstammt einer
Weinlaune: Beim Fest des Federweißen im Jahr 1987 wurde die Idee vom Nußdorfer
Winzer Gustav Zimpelmann und dem damaligen Bürgermeister der Stadt Landau an
der Isar, Jürgen Stadler, geboren. Seitdem genießt das Fest Kult-Charakter in
der niederbayrischen Stadt.
Das diesjährige Pfälzer
Weinfest in Landau an der Isar hätte vom 21. bis zum 24. Mai stattfinden
sollen. Aktuell wird noch geprüft, ob eine Verlegung in den Herbst möglich ist.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Charity-Projekt #1: Landauer Spendenaktion geht vorerst online weiter – April-Sammlung zugunsten des Kinderschutzbunds Landau-SÜW
Eigentlich sollte die Spendenbox des Charity-Projekts #1
im April die Bengels Bar in Landau als temporäres Zuhause beziehen, um dort von
den Gästen fleißig gefüttert zu werden. Doch aufgrund der aktuellen Situation
rund um das Corona-Virus wird die Aktion in diesem Monat in den virtuellen Raum
verlegt: Spenden sind vorerst nur über PayPal möglich, gehen aber wie geplant
an den Kinderschutzbund Landau-SÜW.
Bei dem Charity-Projekt #1, das auch beim diesjährigen
Neujahrsempfang von OB Thomas Hirsch vorgestellt wurde, haben sich unter dem Motto
„1 Jahr, 1 Stadt, 1 Euro Spende!“ zwölf Landauer Unternehmen mit zwölf
Influencerinnen und Influencern zusammengetan, um Spenden für zwölf verschiedene
gute Zwecke zu sammeln. Dabei sollte die Spendenbox eigentlich im Laufe des
Jahres von Unternehmen zu Unternehmen wandern – im April wäre die Bengels Bar
Gastgeberin gewesen, unterstützt von Influencer Jakob Elias Mathis.
Spenden können ab sofort auf das PayPal-Konto www.paypal.me/DKSBLandau
überwiesen werden. Mit der am Ende des Monats zusammengekommenen Summe soll das
Projekt Kinder- und Jugendtelefon des Kinderschutzbundes bezuschusst werden.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Rette deinen Lieblingsort: Stadt Landau bei Gutscheinplattform LOKAL.HELP mit dabei – Unternehmen können sich ab sofort registrieren
Leere Straßen, verwaiste Restaurants und geschlossene Geschäfte: Landaus attraktive Innenstadt, in der sonst eigentlich immer was los ist, bietet zu Zeiten von Corona ein ungewohntes Bild. Seit knapp zwei Wochen befindet sich die Stadt im zur Eindämmung des Corona-Virus notwendigen Dornröschenschlaf, der gerade die lokale Wirtschaft vor große Herausforderungen stellt. Besonders Selbstständigen sowie Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben fehlen nun die Einnahmen, um Fixkosten wie Miete und Gehälter zu bezahlen. Um die Unternehmen vor Ort weiter zu unterstützen, kooperiert die Stadt Landau ab sofort mit der Gutscheinplattform LOKAL.HELP (www.lokal.help). Mit-Initiator ist das Haus des Sehens am Obertorplatz; die anfallenden Hosting-Gebühren übernimmt die EnergieSüdwest AG.
Auf der Non-Profit-Plattform aus Annweiler haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, heute Gutscheine zu kaufen, die sie nach der Krise in ihrem Lieblingsgeschäft einlösen können. Die Gutscheine der gelisteten Unternehmen können mit nur wenigen Klicks bestellt und via PayPal bezahlt werden. Auch das Bestellen per E-Mail oder Telefon ist möglich. Interessierte Unternehmerinnen und Unternehmen können sich ab sofort auf der Plattform registrieren.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch ermuntert die
Landauerinnen und Landauer dazu, ihre „locals“ auf diesem Weg zu unterstützen.
„Wir alle möchten künftig wieder durch unsere attraktive Innenstadt bummeln,
einen Kaffee auf dem Rathausplatz trinken oder das Essen in unseren Restaurants
genießen“, betont der Stadtchef. „Mit dem Kauf von Gutscheinen können wir
unsere heimische Wirtschaft ganz einfach unterstützen und dabei helfen, die
Liquidität der Unternehmen zu sichern. Wer also noch auf der Suche nach einem
passenden Geschenk zu Ostern ist und dabei den Unternehmen vor Ort etwas Gutes
tun möchte, der sollte unbedingt auf diese Möglichkeit zurückgreifen“, so
Hirsch.
Auch die Sparkassen haben unter dem Motto
#GemeinsamDaDurch eine Plattform ins Leben gerufen, auf der regionale
Unternehmen mit Gutscheinen unterstützt werden können. Nähere Informationen
finden sich auf helfen.gemeinsamdadurch.com.
Die Angebote ergänzen die umfangreiche Übersicht von
Liefer- und Abholdiensten sowie Onlineshops von Landauer Unternehmen, die die
städtische Wirtschaftsförderung erstellt hat. Zu finden ist diese unter www.landau.de/lieferservice.
Für weitere Informationen oder Rückfragen steht die Wirtschaftsförderung
per E-Mail unter martin.messemer@landau.de zur Verfügung.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Hohe Einsatzbereitschaft: OB und DRK-Präsident Hirsch dankt DRK-Kreisverband Landau für Unterstützung in der Corona-Krise – „teamRLP“ als landesweite Plattform zur Vernetzung von Helferinnen und Helfern
#IMMERDA: Bereits seit Wochen ist auch der Kreisverband Landau
des Deutschen Roten Kreuzes im Rahmen der Corona-Pandemie im Einsatz – ob beim
Betrieb des Diagnosezentrums auf dem Neuen Messegelände, bei Aufbau und Planung
der Notkrankenhaus-Strukturen, bei der Mitarbeit im Katastrophenschutzstab und
der Technischen Einsatzleitung oder natürlich wie gewohnt mit Sanitätsdiensten,
dem Menüservice und der Betreuung des Hausnotrufs. Als DRK-Präsident dankt OB
Thomas Hirsch den Helferinnen und Helfern jetzt für deren unermüdlichen
Einsatz.
„Die Mitarbeitenden im DRK Kreisverband Landau sind immer
– und auch gerade jetzt zu Zeiten von Corona – rund um die Uhr für die
Bürgerinnen und Bürger da“, betont der OB. „Für diese großartige Leistung und
den Dienst an der Allgemeinheit gilt allen Helferinnen und Helfern mein ausdrücklicher
Dank und unser aller Respekt“, so der Stadtchef.
Der Landauer DRK-Präsident weist außerdem auf die neue
Hilfsplattform „teamRLP“ hin, die der DRK-Kreisverband Rheinland-Pfalz
gemeinsam mit der Landesregierung ins Leben gerufen hat. Unter einem Dach haben
sich alle großen Hilfsorganisationen mit verschiedenen Medienpartnern
zusammengefunden, die das „teamRLP“ unterstützen, und bieten mit
www.team-rlp.de eine Plattform an, auf der Organisationen, die freiwillige
Helferinnen und Helfer brauchen, und Menschen, die ihre Zeit und ihre Hilfe zur
Verfügung stellen, zusammenkommen. Das „teamRLP“ ist außerdem über die Zentrale
Hotline 0 61 31/ 2 18 21 00 und via E-Mail an teamrlp@lv-rlp.drk.de erreichbar.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Dammheim: Ausbau der Radwege-Infrastruktur zwischen Landauer Kernstadt und Stadtdörfern hat begonnen
Glatter Asphalt statt Schotter und Schlaglöcher: Der
frisch ausgebaute Radweg zwischen der Alten Bahnhofstraße in Dammheim und der
Fichtenstraße im Landauer Stadtteil Horst ermöglicht ab sofort komfortables
Radfahren aus dem Stadtdorf in die Kernstadt. Die Maßnahme stellt den Auftakt
für den Ausbau der Radwegeinfrastruktur zwischen den Stadtdörfern und der
Innenstadt dar.
„Wir wollen einen gut ausgebauten, breiten und
asphaltierten Radweg von jedem Stadtdorf in die Kernstadt führen,“ gibt
Beigeordneter Lukas Hartmann als Ziel aus. „Eine gute und sichere
Radwegeverbindung zwischen Landau und den Stadtdörfern ist ein wichtiger
Beitrag zur Verkehrswende in unserer Stadt. Den Anfang haben wir jetzt in
Dammheim gemacht“, so der Mobilitätsdezernent. Ziel des Ausbaus sei außerdem,
die Vernetzung der Stadtdörfer untereinander zu verbessern. Geprüft werde
hierzu aktuell eine Verbindung zwischen Arzheim und Wollmesheim. Als nächstes
Projekt für die Erreichbarkeit der Kernstadt soll der Weg zwischen der
Kraftgasse und der Autobahn entlang des Birnbachs befestigt werden.
Für eine sichere und komfortable Radwegeverbindung
zwischen Dammheim und Landau wurde die Strecke auf etwa 900 Metern asphaltiert.
Der Ausbau kostet die Stadt Landau etwa 150.000 Euro.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Aktion „Unternehmen helfen Unternehmen“ des
Landeswirtschaftsministeriums zur Herstellung von medizinischen Produkten in
der Corona-Krise: Städtische Wirtschaftsförderung bittet Landauer Unternehmen
um Unterstützung
Unter dem Namen „Unternehmen helfen Unternehmen“ hat der
rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing eine Aktion
gestartet, um die Hersteller von medizinischen Produkten wie etwa
Beatmungsgeräten, Schutzausrüstungen oder Desinfektionsmitteln zu entlasten.
Konkret will der Minister branchenfremde Industrie- und Technologieunternehmen,
beispielsweise Automobilzulieferer, miteinander vernetzen, sodass diese bei der
Belieferung mit Vorprodukten unterstützen oder gemeinsam im Verbund
medizinische Produkte herstellen können.
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Landau hat die
innovative Idee des Ministers gerne aufgegriffen und mehr als 1.000 Landauer
Unternehmen entsprechend informiert. „Mit Blick auf die breite Branchenvielfalt
in unserer Stadt sind wir zuversichtlich, dass wir in Landau helfen können“,
sagt Wirtschaftsförderer Martin Messemer. Er hofft, dass sich das eine oder
andere Unternehmen finde, das in der Lage und willens sei, in dem geforderten
Segment „außer der Reihe“ aktiv zu werden und einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung
der Corona-Krise zu leisten.
Wer sich in das neue, landesweite Unternehmensnetzwerk aufnehmen lassen möchte, kann sich unter der E-Mail-Adresse Unternehmen-helfen-Unternehmen@mwvlw.rlp.de direkt an das Wirtschaftsministerium wenden. Weitere Informationen finden sich auf mwvlw.rlp.de.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Ein Leben für den Tourismusstandort Landau: Langjähriger Tourismus-Geschäftsführer Franz Müller verabschiedet sich nach mehr als drei Jahrzehnten in den Ruhestand
Jede Ära geht einmal zu Ende: Nach genau 34 Jahren und 9
Monaten an der Spitze der Tourismusarbeit in Landau hat sich der langjährige
Geschäftsführer des Büros für Tourismus (BfT), Franz Müller, jetzt in den
Ruhestand verabschiedet. Das große Fest zum Abschluss seiner Karriere, mit dem
sich der BfT-Chef standesgemäß aus dem Dienst verabschieden wollte, konnte
aufgrund der aktuellen Corona-Krise nicht wie geplant stattfinden – aber:
„Aufgeschoben ist auf gar keinen Fall aufgehoben“, betont Müller
augenzwinkernd.
„Franz Müller hat die Tourismusarbeit der Stadt Landau
geprägt wie kein Zweiter und kann mit Stolz auf eine beeindruckende berufliche
Lebensleistung blicken“, betont OB Hirsch, der dem scheidenden BfT-Chef
gemeinsam mit Tourismusdezernent Alexander Grassmann für sein außergewöhnliches
Engagement in den zurückliegenden drei Jahrzehnten dankt. „In seine über
30-jährige Amtszeit fallen u.a. die Konzeption und erstmalige Ausrichtung des
Kunsthandwerklichen Thomas-Nast-Nikolausmarkts, des Pfälzischen Weinfests in
unserer Schwesterstadt Landau an der Isar und des Landauer Sommers – allesamt Veranstaltungen,
die heute fest im Veranstaltungskalender verankert und untrennbar mit unserer
Stadt verbunden sind“, sind sich Hirsch und Grassmann einig.
Franz Müller, geboren in Niederschlettenbach, studierte
zunächst Lehramt an der damaligen Erziehungswissenschaftlichen Hochschule in
Landau und arbeitete dann als Lehrer an der Maria-Ward-Schule. Seine ersten
Sporen im Tourismus verdiente er sich bei der Kurverwaltung Bad Bergzabern,
bevor er am 1. Juli 1985 die Stelle als Geschäftsführer des Büros für Tourismus
in Landau antrat. Neben der Konzeption und Ausrichtung zahlreicher Feste und
Veranstaltungen war Franz Müller unter anderem in den Jahren 1985 bis 1989 für
die Organisation des Blumenkorsos in der Stadt Landau verantwortlich, baute den
städtischen Kutschenbestand auf, war von 1994 bis 1999 Vorsitzender des
Werbeausschusses Pfalz und des Touristischen Arbeitskreises Pfalz, leitete von
1999 bis 2007 als Geschäftsführer das Landauer Stadtmarketing, richtete 2001 als
Projektleiter den Rheinland-Pfalz-Tag in Landau aus, führte den
Ticketing-Service „ticket REGIONAL“ ein – und vieles mehr.
Der scheidende BfT-Chef freut sich auf den neuen
Lebensabschnitt, der nun vor ihm liegt. „Alles hat seine Zeit und man soll ja
bekanntlich aufhören, wenn es am Schönsten ist“, schmunzelt Franz Müller. „In
den drei Jahrzehnten meiner Tätigkeit beim BfT konnte ich viele tolle Projekte
auf den Weg bringen und ich freue mich, zu sehen, dass viele Veranstaltungen
und Strukturen heute zum festen Bestandteil des Stadtgeschehens gehören.“ Am
meisten vermissen werde er sein tolles Team beim BfT, betont Müller, der aber
verspricht, sich auch weiterhin für den Tourismus in Landau einzusetzen und die
vielen Freundschaften, die im Laufe seines Berufslebens entstanden sind, zu
pflegen. Seinem Nachfolger Bernd Wichmann, mit dem er in den vergangenen
Monaten in einer gemeinsamen Übergangszeit den Wechsel an der Spitze des
Tourismusbüros vorbereitet hat, wünscht der scheidende BfT-Chef viel Erfolg und
ein glückliches Händchen im Dienste der Stadt Landau.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Kleinod in der Landauer Innenstadt: Kreuzgarten als Ausflugstipp in der Broschüre „GartenpfOrte“ der Metropolregion Rhein-Neckar
Was haben der Schwetzinger Schlossgarten, der Chinesische
Garten im Luisenpark in Mannheim und der Landauer Kreuzgarten gemeinsam? Sie
sind immer einen Besuch wert, spenden Ruhe und Kraft – und wurden alle drei in
die Neuauflage der Broschüre „GartenpfOrte“ der Metropolregion Rhein-Neckar
aufgenommen. Diese steht ab sofort auf der städtischen Homepage unter
www.landau.de/naherholung zum Download bereit und soll voraussichtlich noch in
diesem Frühjahr auch als Druckversion erscheinen.
In der Broschüre finden Gartenfreundinnen und -freunde
zehn Tipps für Ausflugsziele zwischen Worms und Bensheim im Norden sowie Landau
und Angelbachtal im Süden der Metropolregion Rhein-Neckar. Mit dabei ist auch
der Kreuzgarten in der Landauer Königstraße. Der an die Augustinerkirche
angrenzende Garten wird von einem Kreuzgang mit spätgotischen Spitzbögen
umschlossen. Im Jahr 2003 wurde die innenliegende Grünfläche nach historischem
Vorbild neu angelegt und zählt seitdem zu Landaus schönsten Gartenanlagen.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 02.05.2020
Hilfe für regionale Künstlerinnen und Künstler: Stadt Landau informiert über Hilfsprogramme sowie Gutschein- und Spendenaktionen
Der Mensch lebt nicht vom Brot allein und nach der Corona-Pandemie wollen viele Landauerinnen und Landauer wieder zu Konzerten, ins Theater, ins Kino oder in die Galerie gehen. Doch ohne Einnahmen durch Auftritte und Ausstellungen stehen viele Kulturschaffende in Landau und Umgebung finanziell schon jetzt mit dem Rücken zur Wand. Einige Einrichtungen versuchen die Krise durch den Verkauf von Gutscheinen oder mit Spendenaktionen zu meistern. Die Leiterin der Kulturabteilung der Stadt Landau, Sabine Haas, sammelt diese Aktionen auf der städtischen Internetseite unter www.landau.de/kulturhilfe. Dort finden sich außerdem Links zu verschiedenen Hilfsprogrammen für Kulturschaffende.
„Der kulturelle Reichtum unserer Region ist keine
Selbstverständlichkeit. Er ist das Ergebnis von enormer Kreativität der
Kunstschaffenden – und er basiert auf der Tatsache, dass es viele Orte der
Präsentation dieses kulturellen Schaffens gibt. Und wenn wir wollen, dass die
Südpfalz eine reiche und vielfältige Kulturlandschaft mit Landau als deren
Zentrum bleibt, müssen wir unseren Beitrag dazu leisten“, so Kulturdezernent
Dr. Maximilian Ingenthron. „Es kommt auf uns alle an. Beweisen wir Solidarität
mit den Künstlerinnen und Künstlern ebenso wie mit den Anbieterinnen und
Anbietern von Kunst und Kultur. Darum bitte ich Sie, wenn es Ihre persönliche
Situation zulässt: Unterstützen Sie die regionale Kulturszene jetzt durch den
Kauf von Gutscheinen oder durch Spenden! Jeder Euro hilft den Künstlerinnen und
Künstlern wie auch den freien Trägern des kulturellen Lebens, diese oftmals
existenzbedrohende Krise zu bewältigen.“
Die Liste mit Gutschein- und Spendenaktionen auf der Landauer Homepage befindet sich noch im Aufbau und wird regelmäßig aktualisiert. Wer in die Liste aufgenommen werden möchte, kann sich per E-Mail an sabine.haas@landau.de wenden.
Fallzahlen zum Coronavirus im Landkreis Germersheim
Coronavirus: Aktuell
32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (30. April 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 32
Gesundete Personen: 106
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Coronavirus: Aktuell 32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (29. April 2020, Stand 14 Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 32
Gesundete Personen: 106
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Coronavirus:Aktuell
40 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (28. April 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 40
Gesundete Personen: 98
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Coronavirus: Aktuell
39 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (27. April 2020, Stand 13
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 39
Gesundete Personen: 98
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 141
Traurige
Nachricht
Leider muss im Landkreis Germersheim ein vierter Todesfall verzeichnet werden. Es handelt sich dabei um eine betagte und schwer vorerkrankte Person.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Landrat
Brechtel appelliert für das grenzenlose Miteinander
„Das Wir ist stärker als Hetze!“
„Mich erschüttern die persönlichen
Berichte, die mich zunehmend erreichen, zu tiefst. Elsässer und Deutsche, die
im Elsass wohnen, werden in Deutschland aufs übelste angefeindet, Deutsche im
Elsass mit Vorwürfen und Beschimpfungen überschüttet. Bis vor wenigen Wochen
sind wir uns doch stets mit einem freundlichen Lächeln begegnet, das
Autokennzeichen hatte keine Relevanz. Und jetzt haben wir innerhalb kurzer Zeit
wieder unsichtbare Grenzen hochgezogen, opfern dieses gewachsene, grenzenlose
Miteinander tatsächlich dem Unbill, den die Corona-Pandemie mit sich brachte?
Das macht mich fassungslos, ich kann das so nicht hinnehmen“, so Landrat Dr.
Fritz Brechtel und bittet: „Bitte halten Sie inne, bitte erinnern Sie sich an
ihre Besuche im Elsass, an die Begegnungen in Deutschland mit dem französischen
Nachbarn, an das Frühstück in Wissembourg, das Flammkuchenessen in Lauterbourg.
Oder an die gemütlichen und geselligen Sonntage an einem Baggersee, da es egal war,
ob der See dies- oder jenseits der unsichtbaren Ländergrenze liegt.“
Landrat Dr. Fritz Brechtel erinnert
daran, dass die Corona-Pandemie alle gleichermaßen erschüttert und aus dem
alltäglichen Trott gebracht hat, dass alle Einschränkungen hinnehmen und neue
Regeln lernen müssen und alle ein stückweit in dieser Unsicherheit leben
müssen. Der Kreischef und Vize-Präsident des EVTZ Eurodistrikt PAMINA vermutet,
dass viel Unmut auch aus den teilweise unschönen Situationen an den
Grenzübergängen resultiert und aus einer Angst heraus, nachdem sich die
Pandemie so deutlich im nahen Elsass gezeigt hat. Die Schließung der Grenze,
kurz nachdem das Robert-Koch-Institut das Elsass zum Risikogebiet erklärt
hatte, kam es – nach den Berichten von Betroffenen – häufiger, zu heftigen
Anfeindungen und Ausgrenzungen.
„Die Berichte handeln von noch
harmlos Beschimpfungen und Beleidigungen und gehen über zu Sachbeschädigung und
Androhung körperlicher Gewalt. Wenn nur die Hälfte der Geschichten wahr ist,
wirft das ein dunkles Bild auf – ich hoffe doch sehr – einzelne Mitglieder
unserer Gesellschaft“, so Landrat Brechtel. „Ich bin zuversichtlich und baue
auf die Menschlichkeit, auf die Freundschaft, auf die Solidarität und auf ein
geeintes Europa. Ich baue darauf, dass die allermeisten Mensch in unserer PAMINA-Region
diese Wert ebenfalls zu tiefst schätzen und sich aufrichtig und beherzt gegen
Anfeindungen, Pöbeleien und rassistische Haltungen und Handlungen stellen.“
Brechtel ergänzt, dass es jedem klar
sein muss, dass die Corona-Pandemie die Welt verändert hat und vielleicht auch
weiter verändern wird. „Wir arbeiten daran, dass Maßnahmen, die uns im
Miteinander nicht guttun, nach und nach wieder gelockert werden – allerdings
stets unter den wichtigsten aller Aspekten: Gesundheit und Schutz aller
Menschen“, so Brechtel und ergänzt, „konkrete Lockerungen für unsere Pendler
aus dem Elsass sind beispielsweise die zeitweise Öffnung der Grenzübergangs in
Neulauterburg sowie der Wegfall des Einkaufverbots.“
Er appelliert: „Geben Sie uns allen dazu die notwendige Zeit und das Vertrauen, geben Sie uns und sich die notwendige Geduld und vor allem lassen Sie uns weiterhin zusammenhalten und freundschaftlich begegnen – auf deutscher und auf französischer Seite. Ich bin dankbar für die grenzen-lose Zusammenarbeit, für grenz-übergreifende Begegnungen und Strukturen im privaten und beruflichen Bereich. Bitte halten Sie mit mir daran fest. Ich glaube fest daran, dass so Hetze und alles, was uns vorübergehend zu trennen scheint, keine Chance hat. Das `Wir´ ist die stärkste Kraft im deutsch-französischen Miteinander.“
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Antragsverfahren
Teil 1 für die Antragstellung
auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von
Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021
Antragszeitraum Frühjahr 2020: 04. Mai.– 02. Juni 2020
Antragszeitraum Herbst 2020: 01. – 30. September 2020
Das Antragsverfahren Teil 1 für die
Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und
Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021 beginnt. Für den
Antragszeitraum Frühjahr muss die Antragstellung vom 4. Mai bis 2. Juni 2020
erfolgen, für den Antragszeitraum Herbst ist die Antragstellung vom 1. bis 30.
September 2020 erforderlich.
Die Anträge für die
Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 können
bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung gestellt werden.
Beim Teil 1 des
Antragsverfahrens müssen alle Flächen, auch die Flächen in
Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2020 oder im
Frühjahr 2021 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die
Umstrukturierung geplant ist.
Die Rodebescheide
aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet
wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte
Flächen, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten
Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist, sind zu
melden.
Unbestockte Flächen,
die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven
Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.
Im
Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier
können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil
1 aufgeführt wurden.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Wer noch keinen Zugang für das WIP besitzt, kann über Neuregistrierung einen Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Den Datenträgerbegleitschein und die dazugehörigen Anlagen müssen für
Anträge mit Antragszeitraum Frühjahr bis spätestens 2. Juni 2020 bei der
Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung eingereicht werden; für
Anträge mit Antragszeitraum Herbst bis spätestens 30. September 2020.
Nach Durchführung
der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung
auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf
den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet
werden kann, erfolgt im September (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember
(Herbstantrag) durch die zuständige Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet
Agrarförderung.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de, Unsere Themen/Umwelt und Landwirtschaft/Agrarförderung.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Gremiensitzungen
Ab Mai
tagen wieder Ausschüsse und Kreistag
„Aufgrund der aktuellen Entwicklung können
ab Mai die Sitzungstermine der Kreisgremien wieder stattfinden;
selbstverständlich unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen“,
so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Dies betrifft bis zur Sommerpause zwei
Kreisausschüsse, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Bauen und
Klimaschutz, den Schulträgerausschuss, den Sozialausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Verkehr sowie den Kreistag am 15. Juni.
„Die Sitzungen finden jeweils nur
statt, wenn dringender Beratungs- und Entscheidungsbedarf besteht. Ist ein
Sitzungstermin nicht zwingend notwendig, weil beispielsweise die
Tagesordnungspunkte nur zur allgemeinen Information dienen, wird er nicht
stattfinden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Ähnlich wollen es die
Bürgermeister in ihren Gemeinden handhaben, darauf habe man sich bei einer
Telefonkonferenz mit den hauptamtlichen Bürgermeistern verständigt.
Den Beginn macht der Kreisausschuss
am 4. Mai in der Carl-Benz-Gesamtschule Wörth.
Für alle Sitzungstermine gelten
selbstverständlich die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Desinfektionsmittel
steht zur Verfügung, die Sitzordnung ist an die Abstandsregelungen angepasst.
Außerdem müssen Gesichtsmasken bis zum Sitzplatz getragen werden (am Sitzplatz
kann die Maske abgenommen werden und beim Verlassen des Sitzplatzes muss sie wieder
getragen werden). Dies gilt gleichermaßen für Ratsmitglieder sowie für
Interessierte, die den öffentlichen Sitzungspunkten beiwohnen wollen.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Von
Mai bis Oktober wieder wöchentliche Leerung der Biotonnen im Landkreis
Germersheim
Die
Kreisverwaltung teilt mit, dass in der warmen Jahreszeit die Bürger des
Landkreises Germersheim wieder die Möglichkeit haben, ihre Biotonnen
wöchentlich leeren zu lassen. Der Zeitraum in dem die Biotonnen jede Woche
angefahren werden erstreckt sich von Anfang Mai bis Ende Oktober.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Alltagsmasken
bei der Arbeit und in der Schule
Landrat appelliert: Mund-Nasen-Schutz als Symbol der Verantwortung tragen
„Bei den allermeisten Menschen ist es
angekommen, dass aus der Empfehlung eine Pflicht wurde. Ich danke unseren
Mitbürgerinnen und Mitbürgern dafür, dass sie die Notwendigkeit erkannt haben
und in der Öffentlichkeit eine Alltagsmaske tragen“, sagt Landrat Dr. Fritz
Brechtel, „Ich weiß, dass es mit einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht immer
angenehm ist. Ich denke aber, dass wir uns mit der Zeit mehr und mehr daran gewöhnen
werden.“ Besprechungen in der Kreisverwaltung finden aus Schutzgründen in der
Regel als Telefon- oder Videokonferenzen statt, ansonsten nur mit großem
Anstand und mit Schutzmasken.
Das bisher Erreichte dürfe mit der Öffnung des gesellschaftlichen Lebens, so Landrat Brechtel, jetzt nicht aufs Spiel gesetzt werden: „Ein besonders sensibler Bereich sind jetzt die Schulen. Ich begrüße ihre schrittweise Öffnung und möchte alle Schülerinnen und Schüler bitten: Haltet euch an die Maskenpflicht! Es genügt eine einfache, auch selbstgenähte Alltagsmaske. Seht sie als Symbol der Verantwortung, die Ihr mittragt. Zeigt damit, dass Ihr und wir alle aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Herzlichen Dank dafür.“
Für den Schulstart am 4. Mai hat das
Land allen Schülerinnen und Schülern der 47 Grund- und weiterführenden Schulen
im Landkreis Germersheim eine Alltagsmaske zugesagt. Ca. 4.600 Masken werden am
Sonntagnachmittag, 3. Mai, nach Landau geliefert. Dort werden sie von
Kreisverwaltung und Helfern aus dem Kreis des Krisenstabes abgeholt. Nachdem
die Lieferung dann für die Schulen „portioniert wurden“, werden sie am Montag an
die Schulen verteilt.
Zudem werden einmalig 4.000 Notfallmasken für die Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr bereitgestellt. Diese sollen in Bus und Bahn an Schüler ausgegeben werden, wenn diese ihre privaten Masken vergessen haben sollten. Auch diese Lieferung kommt am 3. Mai nach Landau, dort holen die ersten Busunternehmen ihre Anteile ab.
Helfern von Hilfsorganisationen im
Landkreis Germersheim haben die Kreisverwaltung bereits bei der Verteilung von
11.500 Mund-Nasen-Schutz-Masken und 1.900 Liter Desinfektionsmittel an die
Grund- und weiterführenden Schulen unterstützt. Beides stammt aus einer anonymen
Spende an das Land. Die Masken liegen als Notfallmasken bereit, sollten
Schülerinnen und Schüler ihre Alltagsmaske vergessen.
Unabhängig von den aktuellen
Lockerungen und Öffnungen hatte Landrat Dr. Fritz Brechtel den Stadt- und
Verbandsbürgermeistern je 200 FFP-2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung
gestellt. Diese werden vor Ort nach Notwendigkeit verteilt.
„Für den Alltag genügen sogenannte Alltagsmasken, auch Community-Masken genannt, denn ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die beispielsweise beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. Mit der Maskenpflicht geht ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz einher, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske“, betont Landrat Brechtel nochmals.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Die Unterstützungsbereitschaft im Landkreis Germersheim reißt nicht ab:
Daimler Lkw-Werk Wörth spendet Gesichtsschilde
Nach EIZO (Befundungsmonitore), Strohmeier Gilb (Einrichtung Notarzt-Wohnung) und L’Oreal (Desinfektionsmittel) ist nun auch das Mercedes-Benz
Lkw-Werk in Wörth mit einer außergewöhnlichen Offerte auf die Kreisverwaltung Germersheim zugekommen: Daimler spendete der Kreisverwaltung Germersheim insgesamt 500 Gesichtsschilde, die im Zusammenhang mit einer landesweiten Spendenaktion stehen. Die Übergabe
erfolgte am heutigen Donnerstag, 29. April, in der Corona-Hilfsstation in Wörth.
Daimler hat die letzten Wochen seine internationalen Ressourcen in vielfältiger Weise genutzt, um ebenfalls an der Eindämmung der COVID19-Pandemie
mitzuwirken. Jüngstes Beispiel der Initiative „Daimler hilft“ sind Gesichtsschilde aus Kunststoff. Dank modernster 3D-Druck-Technologie und großem Engagement konnten innerhalb kurzer Zeit an verschiedenen nationalen und internationalen Standorten mehrere Tausend
dieser Schilde hergestellt werden.
Am Donnerstag, 29. April 2020, übergab Dr. Matthias Jurytko, Standortverantwortlicher des Mercedes-Benz Lkw-Werks in Wörth, stellvertretend für Daimler insgesamt 500 dieser Gesichtsschilde an Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim. Brechtel wörtlich: „Ich bin froh, dass uns die Wirtschaft nach wie vor verbunden ist und in dieser für uns alle schwierigen Zeit unterstützt. Mit der jüngsten Spende ist unser Personal bei einer Zuspitzung der Krise noch besser geschützt.“
Dr. Matthias Jurytko zeigte sich von der Einrichtung in Wörth beeindruckt. Bei einem Rundgang mit dem Germersheimer Katastrophenschutzstab wurden
ihm die Vorkehrungen für den Ernstfall und die Konzepte einer Inbetriebnahme der Corona-Hilfsstation erläutert.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Gesundheitsamt gibt Informationen zu Vorkehrungen um Verkeimung von Trinkwasser-Installationen in Corona-Zeiten zu vermeiden
Während der aktuellen Corona-Pandemie
kam die Frage zur Übertragbarkeit des Coronavirus durch Trinkwasser auf. Das
Umweltbundesamt gibt Entwarnung und schätzt eine Verbreitung des Virus über das
Trinkwasser als höchst unwahrscheinlich ein.
Das Gesundheitsamt Germersheim weist
jedoch auf einen wichtigen Aspekt bei der Verteilung des Trinkwassers innerhalb
von Gebäuden und Einrichtungen hin: In der aktuellen Zeit der verordneten
Nutzungseinschränkungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens
müssen die Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen bedacht und
Vorkehrungen getroffen werden.
Im Zusammenhang mit den Maßnahmen
gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie
Wohnungen und Einrichtungen eine längere Zeit nicht genutzt werden (z.B.
Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios,
Vereinsheime u.a.). Wenig genutzte Armaturen und Leitungen, in denen das Kalt-
und Warmwasser stagniert, gelten nach den allgemein anerkannten Regeln der
Technik (a.a.R.d.T.) als „nicht bestimmungsgemäß betrieben“ und können innen
verkeimen.
In diesen Fällen muss die
Trinkwasser-Installation in den vorübergehend ungenutzten Leitungen entweder
gespült werden, um den Wasseraustausch zu ermöglichen, oder stillgelegt werden,
um die Verkeimung des Wassers zu vermeiden. Bestimmte
Trinkwasser-Installationen verfügen über technische Maßnahmen (zeitgesteuerte
Spülvorrichtungen); die Funktion dieser Einrichtungen müssen geprüft und
gewartet werden. Wenn diese technische Ausrüstung nicht vorhanden ist, ist eine
manuelle Spülung mit anschließender Dokumentation vorzunehmen.
Das heißt: Sollte abzusehen sein,
dass eine Anlage bis auf Weiteres nicht mehr benutzt werden kann, muss entweder
der bestimmungsgemäße Betrieb aufrechterhalten werden oder die
Trinkwasser-Installation vorübergehend stillgelegt werden
(Betriebsunterbrechung).
Bestimmungsgemäßer
Betrieb
Ein „bestimmungsgemäßer Betrieb“
einer Trinkwasser-Installation bedeutet die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne
und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten, …) im Gebäude bzw. in der
Wohnung.
Der bestimmungsgemäße Betrieb einer
Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage
mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht
wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sichergestellt
werden.
Betriebsunterbrechung
Eine Trinkwasser-Installation
vorübergehend stillzulegen (Betriebsunterbrechung) bedeutet, bei einer
längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist
diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der
Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist nur eine Wohnung und kein ganzes Gebäude
betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Bei
der Wiederaufnahme des Betriebes muss ein kompletter Trinkwasseraustausch durch
Spülung gewährleistet werden.
Bei Nutzungsunterbrechungen von mehr
als sechs Monaten sind vor der Wiederinbetriebnahme neben der Spülung und
Rückspülung der Hauseingangsfilter mikrobiologische Untersuchungen sowie ggf.
weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung des hygienisch unbedenklichen Zustands
vorzunehmen.
Hintergrund
Trinkwasser
in Deutschland ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und von
höchster Qualität. Seine Aufbereitung, Speicherung und Verteilung unterliegen
den anspruchsvollen Vorschriften der Trinkwasserverordnung, werden von den
Wasserversorgern sichergestellt und von den Gesundheitsämtern überwacht. Die
Unbedenklichkeit des Trinkwassers ist jederzeit sichergestellt.
Die Corona-Ambulanz im Bürgerhaus Jockgrim, Untere Buchstraße, hat ab Montag, 4. Mai 2020 geänderte Öffnungszeiten. Sie öffnet von da an immer montags bis freitags jeweils von 14 bis 18 Uhr. Derzeit werden in Jockgrim täglich zwischen zwölf und 20 Personen abgestrichen, eine Änderung der Öffnungszeiten halten Mediziner und Krisenstab daher für vertretbar. Sollten sich die Zahlen wieder erhöhen, können die Öffnungszeiten schnell wieder ausgeweitet werden.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Wir sind auch in der Krise da!
Jugendamt macht immer wieder auf seine Angebote aufmerksam
Taschen für bereits bekannte Familien und deren Kinder
Nicht rausgehen und sich nicht treffen dürfen, nicht gemeinsam abhängen, nicht mit den Leuten aus der Clique quatschen können. Kein zufälliges Gespräch von Angesicht zu Angesicht, keine mal schnell zugerufener Tipp oder Ratschlag. „Wir wissen um die Nöte unserer Kinder und Jugendlichen in dieser anhaltenden Situation und nehmen deren Anliegen ernst. Genauso wichtig ist uns der Kontakt zu den Familien insgesamt, zu den Müttern und den Vätern. Wir wollen die Verbindungen aufrecht erhalten, um, das wir gemeinsam erreicht haben, nicht zu gefährden und vor allem zu zeigen: Wir sind auch in der Pandemie für euch da!“, sagt Denise Hartmann-Mohr, Leiterin des Jugendamtes Landkreis Germersheim.
Je länger die Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie andauert, desto deutlicher wird auch den Familien, dass es hier nicht um ein paar Wochen geplante Ferien geht, in denen vieles absehbar anders ist. „Als Zeichen unserer Aufmerksamkeit schicken wir Familien, zu denen wir bereits Kontakt haben, Tasche mit einem kleinen Geschenk und wollen damit verdeutlichen: Wir haben Sie nicht vergessen! Wir wollen auch sagen, dass die Frühen Hilfen und das Jugendamt im Landkreis Germersheim auch jetzt, in diesen schwierigen Zeiten persönlich für Eltern und Kinder da sind“, berichtet der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler und ergänzt: „Abstand halten heißt nicht, Kontakte wegzulassen oder gar nicht herzustellen. Aber in Zeiten von Corona braucht es andere Wege.“
Auf Idee der Netzwerkkoordinatorin Kindeswohl und Kindergesundheit hin und dank Unterstützung einer internen Arbeitsgruppe „Neue Wege in der Kommunikation“ wurden die Taschen gefüllt mit Informationen und kleinen Aufmerksamkeiten: einem Anschreiben für Eltern und einem für Kinder ab 6 Jahren, dem Flyer Wegweiser Frühe Hilfen, auf dem sämtliche Beratungsstelle im und für den Landkreis zu finden sind, Luftballons samt Anleitung, um Jonglierbälle aus den Luftballons zu basteln sowie einem Würfelbecher mit Anleitung für Würfelspiele. Zudem erhalten die Kinder ein Buch in ihrer entsprechenden Altersgruppe.
„Wir hoffen, `unseren´ Familien damit ihre Situation etwas zu erleichtern“, erklärt Hartmann-Mohr. Wenn sie von `unseren´ Kindern und Familien spricht, meint sie in erster Linie die Familien, die bereits im Rahmen der Frühen Hilfen betreut werden oder Hilfe zur Erziehung – zum Beispiel in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe – erhalten. Aber auch Familien, die formlos betreut oder sich z.B. auch über die Familienbüros in enger Betreuung/Beratung befinden.
Verteilt werden die Taschen insbesondere über die kreiseigene Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes, einzeln auch über Freie Träger, die die Sozialpädagogische Familienhilfe durchführen und die Familienbüros im Landkreis an die Familien. Die Taschen werden persönlich den Familien durch ihre Betreuenden übergeben. Dabei wird vorrangig vorab telefoniert, wann die Tasche vorbeigebracht wird, diese vor die Haustüre gestellt, geklingelt und unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände ein kurzes „Hallo“ ermöglicht.
Ein ganz kontaktloses Angebot bietet das Jugendamt auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim (Stichwort Corona, Familien). Hier sind viele Informationen, Adressen und Tipps zusammengestellt: Krise, Beratung online / telefonisch, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung vor Ort, Corona verstehen und erklären, Weitere Linktipps rund um „Corontäne“, Rund ums Geld, Familienleben organisieren, Angebote, Beschäftigung und vieles gegen Lagerkoller, Für Fachkräfte und Interessierte und Gemeinsam gegen Missbrauch.
Wer nicht im Internet nachschauen kann, darf gerne sein Familienbüro der jeweiligen Verbandsgemeinde/Stadt oder das Beratungstelefon im Jugendamt anrufen. Während der Öffnungszeiten erreichbar unter: Tel.: 07274/53-432
„Für Kinder und Jugendliche sind auf der Kreisseite ein paar Telefonnummern aufgelistet, die bei Nöten und Sorgen unterschiedlicher Art ohne Scheu angerufen werden können“, ermutigt die Jugendamtsleiterin. „Sich mit Sachen, die einem Spaß machen, die Zeit zu vertreiben, kann auch helfen, z.B.: Singen, Tanzen, Spielen und Sport. Auf der Homepage findet Ihr außerdem ganz viele Links mit Ideen, was man so machen kann. Und auch in der YouBoxx könnt Ihr was gegen Langeweile finden!“ Die Youboxx ist eine neue Informations- und Austauschplattform für Kinder und Jugendliche im Landkreis Germersheim: Neben Mitmachaktionen und Rätsel werden hier in den nächsten Tagen auch weitere Podcasts und Filme für und von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht.“ Die Youboxx kann unter https://kurzelinks.de/s5yv aufgerufen werden.
Hier eine Auswahl an hilfreichen Einrichtungen und ihrer Telefonnummern:
Beratung für Kinder und Jugendliche:
Kinderschutzdienst im Caritas-Zentrum Germersheim: Telefon 07274/9491-135 oder -134 oder -136, (Termine tagsüber, im Moment vormittags)
Rund um die Uhr erreichbar sind:
Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer”, Telefon: 116 111, nummergegenkummer.de
Weitere telefonisch erreichbare Hilfe und Beratung:
Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”: 08000 116 016
Nummer gegen Kummer, Telefon Eltern: 0800 1110550
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222
Frühen Hilfen, Familien- und Gesundheitskinderkrankenschwester Ulrike Beinhardt, Tel. 0170 7905825
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Amerikanische Faulbrut bei Bienen – Erweiterung des Sperrbezirks
Die
Amerikanische Faulbrut ist in einem weiteren Bienenstand im Kreis Germersheim
ausgebrochen.
Bei
dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven
der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.
Für
den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich-
auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.
Aufgrund
der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich
vorgeschrieben.
Die Kreisverwaltung Germersheim
erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz
gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 27.04.2020
In einem weiteren Bienenstand
in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am 27.04.2020 der
Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.
Aufgrund der §§ 1 und 24 des
Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013
in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3
Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden
Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung
ergeht folgende
tierseuchenrechtliche Verfügung
Das
nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinden Lustadt,
Zeiskam, Westheim und Bellheim wird zum Sperrbezirk erklärt.
Der bereits bestehende
Sperrbezirk wird wegen eines weiteren betroffenen Bienenstandes in Lustadt an
der Ludwigsmühle wie folgt erweitert:
Der Sperrbezirk wird in seinem
nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von
Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze
verläuft entlang der L 540 und geht in die Zeiskamer Straße über bis zur
Kreuzung zur Hauptstraße in Bellheim. Von dort verläuft die Grenze entlang der
Hauptstraße, setzt sich in der Fortmühlstraße fort und mündet in die L 538. Den
östlichen Verlauf bildet die L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.
Details sind der beigefügten Karte zu
entnehmen.
Für
den Sperrbezirk gilt:
Alle
Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe
der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der
Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz,
Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
Alle
Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der
Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut
amtstierärztlich untersuchen zu lassen.
Diese Untersuchung ist frühestens
zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche
erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
Die zweite Untersuchung ist
entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der
ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die
Amerikanische Faulbrut ergeben.
Bewegliche
Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
Bienenvölker,
lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig,
Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen
entfernt werden.
Bienenvölker
oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Die
o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
Wachs, Waben, Wabenteile und
Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die
erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der
Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
Honig, der nicht zur Verfütterung an
Bienen bestimmt ist.
Hinweis:
1. Zuwiderhandlungen gegen diese tierseuchenrechtliche
Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung in Verbindung mit § 32
Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis
zu 30 000,00 EUR geahndet werden.
2. Die angeordneten Schutzmaßnahmen können
erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich festgestellt
wurde.
Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4
Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung
folgenden Tag als bekannt gegeben.
Ein Widerspruch gegen diese Verfügung
hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.
Begründung:
Am
27.04.2020 wurde in einem weiteren
Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt befindet, die Amerikanische
Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.
Die
bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer
Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr
widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte Vektoren
übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen
führen können.
Die
Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.
Mit
der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e) angeordneten
Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder
nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur
Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim erhoben werden.
Bei der Verwendung der
elektronischen Form (§ 3 a Abs. 2 VwVfG) sind besondere technische
Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der
Kreisverwaltung
(www.kreis-germersheim.de) unter dem Punkt Impressum aufgeführt sind.
„Drive-in“ für begründete Corona-Verdachtsfälle: Stadt Landau sowie Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße richten Diagnosezentrum ein
Landau – Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Diagnosezentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus ab Dienstag, 17. März, testen lassen können. Die Teststation in Form eines „Drive-ins“ wird wochentags von 16 bis 20 Uhr betrieben. Gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Thomas Gebhart, haben sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt heute vor Ort ein Bild von der Einrichtung gemacht.
„Wir werden es nur gemeinsam schaffen, die
Corona-Infektion zu beherrschen“, sind die drei Verwaltungschefs überzeugt. Das
interkommunale und aus allen Richtungen gut erreichbare Diagnosezentrum auf dem
Neuen Messegelände in Landau sei ein wichtiger Baustein, um die
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die
Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. „Die Einrichtung der Station wurde
möglich durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und durch die professionelle
Unterstützung der Katastrophenstäbe, der Gesundheitsämter, des DRK, der
Krankenhäuser und der Ärzteschaft in der Region – dafür unser herzliches
Dankeschön“, so Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt.
Die südpfälzischen Verwaltungschefs und der Parlamentarische
Staatssekretär nutzten die Gelegenheit auch noch einmal, um an die Bevölkerung
zu appellieren, mitzuhelfen, die Ausbreitung der Infektion so zu verlangsamen,
dass das Gesundheitssystem diese bewältigen könne. „Angesichts der Ausbreitung
des neuartigen Virus ist jetzt einmal mehr Solidarität in der Gesellschaft
gefragt, um damit vor allem die Älteren und chronisch Kranken zu schützen“,
erneuerte Dr. Gebhart seinen Appell. Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt
ergänzten: „Wir alle sowie unsere Verwaltungen erhalten unzählige Anfragen, ob
diese oder jene Veranstaltung nicht vielleicht doch stattfinden kann – wir
können diese unmöglich alle beantworten. Die zentrale Faustregel lautet aber:
Alles, was an sozialen Kontakten nicht zwingend notwendig ist, ist zu
unterlassen! So retten wir Leben.“
Wer sich im neuen Diagnosezentrum testen
lassen will, benötigt dafür zwingend eine Überweisung von einer Ärztin bzw.
einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Weiterhin gilt: Bevor eine
Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen! Der Schein
muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden. Ebenfalls wichtig: Auf dem
Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des
Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem
Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum
Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren
Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Testung erfolgt im
„Drive-in“-Verfahren, d.h., die zu testende Person bleibt im Auto sitzen. Das
Testergebnis kann zwei Tage später bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt
abgeholt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Mitteilung auch durch das zuständige
Gesundheitsamt.
Die Durchführung eines Tests ist streng an
bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet
zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer
positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens
15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern.
Wer keinen Überweisungsschein hat bzw. sich
nicht ausweisen kann, wird abgewiesen. Auch wer zu Fuß kommt, wird abgewiesen.
Personen, die nicht mit dem Auto zur
Teststation fahren oder sich fahren lassen können, werden gebeten, die 116 117
zu wählen und erhalten dann einen Hausbesuch.
Die Gesundheitsämter Landau-Südliche Weinstraße und Germersheim weisen unterdessen noch einmal darauf hin, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten, etwa Österreich und Italien, auch bei Symptomfreiheit eine 14-tägige häusliche Quarantäne einhalten sollten. In dieser Zeit sollte insbesondere der Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen unterbleiben. Alle Risikogebiete finden sich tagesaktuell auf www.rki.de, der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.
Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz Foto: Stadt Landau 16.03.2020
Coronavirus: Allgemeinverfügung an Landeserlass angepasst – Veranstaltungen von mehr als 75 Personen untersagt
Ludwigshafen – Im Zuge der fortlaufenden Verbreitung des Coronavirus hat die Stadt Ludwigshafen ihre Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen verschärft. Die Stadtverwaltung untersagt Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Menschen. Damit setzt sie einen Erlass des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie um.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 16.03.2020
Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da
Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da
Telefon- und Online-Zugang werden intensiviert und ausgebaut
Persönliche Kontakte werden reduziert
Nürnberg / Deutschland – Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.
Dafür schaffen wir die Voraussetzungen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können, damit wir diese Kontakte minimieren können. So wollen wir einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sicherstellen.
Aufgrund der aktuellen Lage haben wir für alle Kundinnen und Kunden von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) und Arbeitsagenturen folgende Informationen:
1. Persönliche Vorsprachen:
Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in unseren Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.
Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine *nicht* absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.
Sie können Anträge formlos per Mail oder über unsere eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen.
Bitte kommen Sie wirklich nur im Notfall in die Dienststelle.
2. Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung
Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Sie können die Meldung telefonisch vornehmen.
Wir werden so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen schalten und sie darüber sowohl über unsere Internetseiten als auch über die überregionale und regionale Presse informieren.
Da wir unsere telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärken müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann unsere Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein.
3. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt
Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist.
Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.
Unsere Arbeitsfähigkeit ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.
Bundesagentur für Arbeit 16.03.2020
Aktuelle Information zu Corona 15.03.2020
Aktuelle Fallzahlen
Ansprache von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger
Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 44
Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden seit bis heute Nachmittag, 14.03.2020, 17 Uhr, sieben weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 44. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Nahezu alle Infektionsketten sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen insbesondere im Bereich der sog. vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2. Ansprache von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger
In einer Video-Botschaft richtet sich der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger.
3. Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“
Mannheim richtet Not-Kinderbetreuung für Eltern ein, die beide in kritischer Infrastruktur arbeiten – Notangebot startet Dienstag, den 17.03.
Am Montag sind in Mannheim bis auf wenige Ausnahmen noch alle Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) geöffnet. Die Landesregierung hat die Schließung der Schulen und Kindertagesstätten erst ab Dienstag verfügt, um den Eltern so die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Arbeitgebern abzustimmen und die Betreuung zu klären. Zudem sollen die Schulen die Möglichkeit haben, die Schülerinnen und Schüler durch Übergabe von Material und Hinweisen auf die Phase des Selbststudiums in den nächsten vier Wochen vorzubereiten. Eltern mit Kindern in Kindertagesstätten, die den Montag nicht für die angesprochenen Klärungen benötigen, werden gebeten, ihre Kinder schon morgen zu Hause zu lassen.
Die Stadt Mannheim bietet ab Dienstag, 17.03. eine dezentrale Not-Kinderbetreuung für Eltern an, die beide oder alleinerziehend in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Dazu gehören insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, etc.), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung sowie die Versorgung mit Lebensmitteln.
Eltern, die in diesen Bereichen arbeiten und deren Kinder bisher in eine Mannheimer Einrichtung zur Kinderbetreuung gehen – sei es Krippe, Kindergarten, Hort, Schule oder Schulkindbetreuung – können ihre Kinder weiter in die selbe Einrichtung mit gleichem Zeitumfang schicken. Die Stadt Mannheim wird für die Notbetreuung alle ihre Einrichtungen und die Schulen offenhalten.
Gleichzeitig befindet sich die Stadt mit den freien Trägern im Austausch und trägt an diese die Bitte heran, ebenso zu verfahren. Die Eltern müssen für die Betreuung ein Formular ausfüllen, das sie in den Einrichtungen abgeben, sowie ihre „systemrelevante Tätigkeit“ innerhalb von drei Tagen nachweisen (Kopie aus dem Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers). Das Formular kann auf der Homepage der Stadt abgerufen werden unter LINK und liegt auch in den jeweiligen Einrichtungen bereit.
Kindertagespflege (KTP)
Für Eltern, die im Bereich kritischer Infrastruktur arbeiten und ihre Kinder bisher durch Kindertagespflege betreuen ließen, deren Angebot jetzt entfällt, wird die Stadt ein Ersatzangebot bereitstellen. Plätze für dieses Ersatzangebot werden über eine eigens eingerichtete Kinder-Notbetreuungs-Hotline der Stadt vergeben.
Die Kinder-Notbetreuungshotline ist ab Montag, 16.03, ab 12 Uhr, unter der Telefonnummer 0621 -293-5656 freigeschaltet. Vor 12 Uhr ist die Hotline nicht freigeschaltet und erreichbar! Sie ist am Montag von 12 bis 20 Uhr sowie Dienstag bis Freitag von 7 bis18 Uhr besetzt.
Auswärtige Eltern, die in Mannheim in kritischer Infrastruktur arbeiten und in deren Heimatgemeinde kein Notbetreuungsangebot vorhalten, können sich ebenfalls an die Kinder-Notbetreuungs-Hotline wenden.
Corona-Virus: Stadt Landau erlässt neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen – Betrieb von Diskotheken, Clubs und Kinos wird untersagt
Dringender Appell von OB Hirsch: „Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch erlaubt oder gut!“ – Soziale Kontakte sollen möglichst vermieden werden
Landau – Um das Corona-Virus einzudämmen, hat die Stadt Landau zusätzlich zur landesweiten Ankündigung von Freitag, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verbieten, eine neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen erlassen. Abgestimmt mit den Städten der Pfalz ist seit Montag, 16. März, der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Shisha-Bars, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt. Auch die Innenbereiche zoologischer Anlagen bleiben geschlossen, also das Reptilium oder im Fall des Zoos das Warmhaus. Die Außenbereiche des Zoos sind weiter für Besucherinnen und Besucher geöffnet.
Gastronomiebetriebe und
Hotels bleiben ebenfalls geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung
mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier
Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen.
Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 10. April.
Oberbürgermeister Thomas
Hirsch macht deutlich, dass diese Vorsichtsmaßnahmen unumgänglich seien, um die
Verbreitung des Virus einzudämmen bzw. zu verlangsamen. „In Deutschland haben
wir noch ein kleines Zeitfenster, um uns auf die Wucht der Infektion
vorzubereiten und je mehr wir soziale Kontakte einschränken, desto langsamer
wird die Ausbreitung voranschreiten“, so Landaus Stadtchef. Und: Nicht alles,
was nicht verboten sei, sei auch erlaubt oder gut, betont der OB mit Nachdruck.
„Jede und jeder von uns hat jetzt Verantwortung für ihre bzw. seine Mitmenschen;
wir müssen Sozialkontakte zurücknehmen und alle Veranstaltungen, die nicht
zwingend notwendig sind, absagen.“ Die Stadt könne nicht jede Veranstalterin
und jeden Veranstalter persönlich schriftlich informieren, so Hirsch – in
dieser besonderen Situation sei jede und jeder Einzelne gefragt, sich zu
informieren und entsprechend im Sinne des Gemeinwohls zu handeln.
Erfreulich: Vereine wie der SV Landau West haben begonnen, Einkäufe für Seniorinnen und Senioren zu organisieren und auch Landauer Nachbarschaften pflegen telefonische Kontakte. OB Hirsch dankt allen, die sich aktuell so für ihre Mitmenschen engagieren. „Soziale Wärme trotz sozialer Distanz: Das brauchen wir in diesen schweren Zeiten“, so der Stadtchef. Weitere Informationen finden sich in den sozialen Netzwerken oder unter www.landau-west.de.
Text: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Foto: (1) Bundesregierung; (2) Stadt Landau in der Pfalz 16.03.2020
Coronavirus: Weitere Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau
Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau haben sich neun weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Fünf Personen stammen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, vier Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben und eine Person aus der Stadt Landau.
Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über
die Infektion informiert.
Nach aktuellem Stand gibt es momentan im
Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße insgesamt
zehn Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden; neun im
Landkreis Südliche Weinstraße, eine Person aus der Stadt Landau.
Bürgertelefon: Unter der 06341/940 555 erhalten Bürgerinnen und Bürger des Kreises SÜW und der Stadt Landau Informationen rund um das richtige Verhalten. Das Bürgertelefon erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 12:30 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 12:30 Uhr.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz und des Landkreises Südliche Weinstraße 16.03.2020
Betrieb in der Thermen & Badewelt Sinsheim wird ab 16. März 2020 eingestellt
Sinsheim / Thermen & Badewelt – In Anbetracht der aktuellen Situation und der damit verbundenen Gesamtentwicklung in Bezug auf COVID-19 hat sich die Thermen & Badewelt Sinsheim in Absprache mit den zuständigen Behörden, zu einer Einstellung des Gästebetriebes ab 16. März 2020 entschlossen. Somit endete der reguläre Betrieb der Thermen & Badewelt Sinsheim am 15. März 2020 um 22 Uhr bis auf Weiteres.
„Wir sehen uns in der Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und deren Familien sowie auch unseren Gästen. In den letzten Tagen und Wochen standen wir in einem sehr engen und konstruktiven Austausch mit den verantwortlichen Behörden, bei denen wir uns an dieser Stelle für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr Engagement bedanken wollen. Mit der Schließung möchten wir unseren Beitrag zur Eindämmung von COVID-19 in dieser schwierigen Zeit leisten“ so Stephan Roth, Geschäftsleiter der Thermen & Badewelt Sinsheim.
Wir werden die Öffentlichkeit und unsere Gäste informieren, wenn der Termin der Wiedereröffnung bekannt ist.
Badewelt Sinsheim GmbH 16.03.2020
Aktuelle Information zu Corona in Mannheim 14.03.2020
Aktuelle Fallzahlen
Risikogebiet
Fragen und Antworten Allgemeinverfügung
1. Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden seit Freitag bis Samstagnachmittag, 14.03.2020, 9 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 37. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Eine der nachgewiesen infizierten Personen ist an der Friedrichsfeldschule beschäftigt. Wie vom Kultusministerium angeordnet, bleiben alle Schulen ab kommenden Dienstag bis nach den Osterferien geschlossen. Die Friedrichsfeldschule bleibt aus organisatorischen Gründen bereits am kommenden Montag, 16.03., geschlossen. Nahezu alle Infektionsketten sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen. insbesondere im Bereich der sog. vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2. Risikogebiete
Das Robert-Koch-Institut hat nun auch das Bundesland Tirol in Österreich sowie Madrid, Spanien, in die Liste der Risikogebiete aufgenommen:
Coronavirus: Landkreis untersagt Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmern
Landkreis Germersheim – Im gesamten Land und damit auch im Landkreis Germersheim sind ab sofort Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen untersagt. Das hat der Landkreis Germersheim per Allgemeinverfügung erlassen. Mit dieser Verfügung setzt der Landkreis die Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) um. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 10. April 2020.
Es finden nur noch zwingend
notwendige Veranstaltungen mit einer Obergrenze von 75 Personen statt. Dies
gilt auch für private Veranstaltungen. Damit soll die Ausbreitung verlangsamt
und insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder
geschwächtem Immunsystem geschützt werden. „Es gilt jetzt ganz besonders,
diesen Personenkreis zu schützen. Aus diesem Grund bitte ich Sie alle
eindringlich, diese Verfügung zu beachten und zudem alle sozialen Kontakte auf
ein Minimum zu beschränken“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Durch den vorherrschenden
Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und
durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es
zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann.
Bei größeren Menschenansammlungen
lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs
an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen. Dafür spricht die
heterogene, nicht vollständig zu überblickende Zusammensetzung und Herkunft der
Teilnehmenden sowie die zu befürchtende Durchmischung und Nähe der
Teilnehmenden. Darüber hinaus ist bei einer höheren Teilnehmerzahl eine
vollständige und zuverlässige Erfassung der persönlichen Daten, für eine
etwaige Rückverfolgung der Teilnehmenden, nur schwer zu gewährleisten.
Kreisverwaltung bittet alle Rückkehrer
aus Skigebieten in Österreich, Italien und der Schweiz zuhause zu bleiben
Bei Symptomen beim Hausarzt anrufen
Bürgertelefon ab Montag länger erreichbar
Landkreis Germersheim / Südpfalz – Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub schließt sich das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim der Bitte und dringenden Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an, Rückkehrer aus Österreich, Italien und der Schweiz mögen bitte freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne gehen. Der Minister twitterte: „Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Italien, in der Schweiz oder in Österreich waren: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie 2 Wochen zu Hause – unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht.“
Die
Kreisverwaltung bitte dringend darum, dieser Empfehlung zu folgen. Rückkehrer,
die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.
„Unser Augenmerk muss weiterhin vor allem darauf liegen, die Infektionsgeschwindigkeit und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um unser Gesundheits-, Sozial- und Verwaltungssystem nicht zu überlasten und die Schwachen und Vorerkrankten unserer Gesellschaft nicht in eine vermeidbare Gefahr zu bringen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Er appelliert die Bürgerinnen und Bürger nach ihren Möglichkeiten zu Schutz ihrer Mitmenschen beizutragen: „Bitte haben Sie Verständnis, halten Sie sich an die Hygienetipps und vermeiden Sie nicht dringend notwendige soziale Kontakte. Ich bitte Sie insbesondere hier im Namen derer, die einer besonderen Gefährdung durch eine Ansteckung ausgesetzt sind.“
Bürgertelefon – Erreichbarkeit ausgeweitet
Das Bürgertelefon der
Kreisverwaltung Germersheim ist unter der
Telefonnummer 07274/53-131 erreichbar.
Seit Montag, 16. März 2020, wird die Erreichbarkeit des Bürgertelefons ausgeweitet. Dieses ist ab Montag zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis
Mittwoch: Donnerstag 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Haßloch / 1. FC 08 – Liebe Mitglieder und Freunde des 1. FC 08 Haßloch,
aufgrund der aktuellen Entwicklung bei der Coronakrise hat der Gesamtvorstand des 1. FC 08 Haßloch in einer Sondersitzung am 14. März einstimmig folgendes beschlossen:
Der gesamte Spiel- und Sportbetrieb wie auch der Trainingsbetrieb bei allen drei Sportarten Fußball, American Football und Cheerleading wird ab sofort bis auf weiteres eingestellt. Dies gilt für den Senioren- wie auch Jugendbereich gleichermaßen.
Das 08-Clubheim bleibt bis auf weiteres geschlossen. Alle Aktivitäten im Clubhaus wie Seniorentanz („Tanz für Junggebliebene“), Clubabende des 1. Skatclubs Haßloch und 08-Stammtische werden bis auf weiteres eingestellt.
Mit diesem Beschluss kommt der Verein seiner Verantwortung für die Mitglieder, Freunde und Gäste nach. Motiv ist, unsere Mitglieder und Gäste zu schützen und dazu beizutragen, dass sich die Situation nicht weiter verschärft.
Wir bitten unsere Mitglieder und Freunde um Verständnis für diese Maßnahme. Sobald es die Situation zulässt, diesen Beschluss aufzuheben, wird der Verein in gewohnter Weise alle informieren.
Jürgen Hurrle 1. Vorsitzender 1. FC 08 Haßloch 16.03.2020
Bistum
lädt Gläubige zum Angelus-Gebet füreinander ein
Glocken in den Gemeinden läuten morgens, mittags und abends – Bischof Wiesemann: „Wir verbinden uns zu einer bistumsweiten Gebetsgemeinschaft“
Speyer – Während die Gottesdienste im Bistum Speyer aufgrund des Corona-Virus vorerst ausgesetzt sind, lädt Bischof Karl-Heinz Wiesemann die Gläubigen zum Angelus-Gebet füreinander ein: „Wir wollen uns dreimal täglich zu einer bistumsweiten Gebetsgemeinschaft verbinden. Dabei wollen wir besonders an die Menschen denken, die am Corona-Virus erkrankt sind. Zugleich gilt das Gebet den Ärzten und Pflegekräften, die die Erkrankten medizinisch betreuen.“
Seit Sonntag, den 15. März, werden in den Kirchen des Bistums Speyer dreimal täglich die Kirchenglocken läuten. „Morgens zwischen 6 und 7 Uhr – die Uhrzeit variiert in den einzelnen Gemeinden – , mittags um 12 Uhr und abends um 18 Uhr“, erläutert Generalvikar Andreas Sturm. Das Läuten ist das Zeichen zum gemeinsamen Gebet. „Die Gläubigen können dabei den Text des Angelus-Gebets verwenden oder ihren Bitten in freier Form Ausdruck geben.“
Das Angelus-Gebet hat in der katholischen Kirche eine lange
Tradition. Im Jahr 1274 sprach der heilige Bonaventura zum ersten Mal die
Empfehlung aus, am Abend dreimal das „Ave Maria“ zu beten. Vom Kloster
Montecassino in Italien ist bereits Ende des 13. Jahrhunderts belegt, dass dort
morgens und abends unter Glockengeläut das „Ave Maria“ gebetet wurde.
Papst Johannes XXII. griff diese Tradition 1318 auf: Er ordnete an, dass die
Gläubigen jeden Abend beim Läuten auf die Knie fallen und Maria dreimal grüßen
sollen. 1571 legte Papst Pius V. das Angelus-Gebet in der heutigen Form fest. Wie
die Mönche im Stundengebet beteten, sollte der „Engel des Herrn“ allen
Christen die Möglichkeit geben, in beständiger Form Maria zu grüßen und Gott um
seinen Schutz zu bitten. Seitdem betet die Kirche dreimal täglich den
„Engel des Herrn“. Morgens soll dabei an die Auferstehung Christi
gedacht werden, mittags an sein Leiden und am Abend an Jesu Menschwerdung. Das
Gebet besteht auch heute noch aus drei „Ave Maria“, die jeweils von
einem biblischen Vers eingeleitet werden, einem Gebet für die Verstorbenen und
dem abschließenden Gebet. Das Gebet ist benannt nach seinen ersten Worten.
Das
Angelus-Gebet
Der Engel des Herrn brachte Maria die Botschaft, und
sie empfing vom Heiligen Geist.
Gegrüßet seist du, Maria, voll der Gnade, der Herr ist
mit dir. Du bist gebenedeit unter den Frauen, und gebenedeit ist die Frucht
deines Leibes, Jesus. Heilige Maria, Mutter Gottes, bitte für uns Sünder, jetzt
und in der Stunde unseres Todes. Amen.
Maria sprach: „Siehe, ich bin die Magd des Herrn; mir
geschehe nach deinem Wort.“
Gegrüßet seist du, Maria, …
Und das Wort ist Fleisch geworden und hat unter uns
gewohnt.
Gegrüßet seist du, Maria, …
Bitte für uns, heilige Gottesmutter, dass wir würdig
werden der Verheißung Christi.
Lasset uns beten: Allmächtiger Gott, gieße deine Gnade in
unsere Herzen ein. Durch die Botschaft des Engels haben wir die Menschwerdung
Christi, deines Sohnes, erkannt. Lass uns durch sein Leiden und Kreuz zur
Herrlichkeit der Auferstehung gelangen. Darum bitten wir durch Christus, unsern
Herrn. Amen
Speyer – Das Land Rheinland-Pfalz hat am Freitag, 13. März 2020 umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Gemäß der erlassenen Allgemeinverfügung können nur noch zwingend notwendige Veranstaltungen mit weniger als 75 Teilnehmer*innen durchgeführt werden. Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmer*innen dürfen nicht mehr stattfinden. Darüber hinaus wird ab Montag, 16. März 2020 der reguläre Schul- und Kitabetrieb eingestellt.
„Ich bin froh, dass es jetzt eine rechtsverbindliche Vorgabe des Landes Rheinland-Pfalz gibt, die Unsicherheiten beseitigt und eine einheitliche Vorgehensweise im Land garantiert“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Unser oberstes Ziel ist es, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und ein Abflachen beziehungsweise eine Verzögerung des Höhepunkts der Pandemie zu erreichen, um das Gesundheitssystem zu entlasten“. Darüber hinaus gelte es nun, die städtische Infrastruktur und Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.
„Insbesondere die Versorgung von älteren Mitmenschen und jenen mit ernsthaften Vorerkrankungen oder alleinstehenden Menschen, die sich aufgrund von Quarantänemaßnahmen nicht mehr selbst versorgen können, müssen wir sicherstellen,“ erklärt die Stadtchefin. Um dies zu gewährleisten werde sich die Verwaltung um den Aufbau eines Versorgungs- und Einkaufsdienstes bemühen.
Im Laufe des Freitages hat der Krisenstab der Stadt Speyer wiederholt in unterschiedlichen Konstellationen getagt, um über die jeweils neusten Entwicklungen und geeignete weitere Maßnahmen zu beraten.
Die Oberbürgermeisterin wird am Montag eine Telefonkonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktionen einberufen und besprechen, wie weiter mit Stadtrat-, Ausschuss- und Beiratssitzungen verfahren wird.
Um die vom Land Rheinland-Pfalz in Aussicht gestellte Notbetreuung in Kitas und Schulen sorgfältig zu planen und zu steuern, bleiben am Montag, 16. März 2020 zunächst alle Einrichtungen komplett geschlossen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis. Weiter Informationen folgen sobald die Rahmenbedingungen feststehen.
Aufgrund der Allgemeinverfügung müssen die Frühjahrsmesse und der für den 5. April 2020 geplante verkaufsoffene Sonntag abgesagt werden. Die Stadtchefin bedauert die Absage, betont aber, dass das potentielle Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko nach den jüngsten Entwicklungen nicht vertretbar sei.
Da für ältere Menschen eine Infektion mit dem Corona-Virus besonders gefährlich ist, empfiehlt die Verwaltung Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen bis auf weiteres auf notwendige Sozialkontakte zu reduzieren und wird am Montag eine Allgemeinverfügung zur Besucherregelung erlassen.
Die Stadt plant, ab Montag ein erweitertes Bürgertelefon einzurichten, um Fragen rund um Betreuungsmöglichkeiten, Öffnungszeiten und Veranstaltungen zu beantworten. Darüber hinaus wird der Publikumsverkehr in allen städtischen Dienststellen eingeschränkt. Eine persönliche Vorsprache ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die neusten Informationen zur Situation in Speyer finden Sie unter: www.speyer.de/corona
Weitere Informationen zur aktuellen Lage in Rheinland-Pfalz stellt das Land unter www.corona.rlp.de zur Verfügung.
Stadtverwaltung Speyer 16.03.2020
Bekämpfung Coronavirus: Landesregierung beschließt Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus: Wir handeln entschlossen!
Rheinland-Pfalz – „Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt uns vor Herausforderungen, die es so noch niemals gab. Deshalb möchte ich zunächst voranstellen: Für uns stehen Schutz und die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen an erster Stelle. Die Lage ist ernst, deswegen handeln wir entschlossen. Wir wollen, dass Sie wissen: Es gibt keinen Grund zur Panik. Rheinland-Pfalz ist gut vorbereitet. Ziel all unserer Maßnahmen ist die Ausbreitung zu verlangsamen. Unsere Maßnahmen orientieren sich jeweils am aktuellen Stand der Wissenschaft, und wir sind im ständigem Austausch mit den Expertinnen und Experten. Diese haben seit gestern eine neue Einschätzung vorgenommen. Deshalb hat sich das Kabinett heute außerplanmäßig getroffen, um eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus zu beschließen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates.
Bund, Länder, Kommunen und alle beteiligten Stellen arbeiten entschlossen daran, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und gleichzeitig auf eine höhere Zahl von erkrankten Menschen eingestellt zu sein. „Gemeinsam
müssen wir dafür sorgen, dass besonders gefährdete, ältere und hochbetagte Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen geschützt werden. Jeder Bürger und jede Bürgerin sei dazu aufgerufen, wo immer es möglich ist, Sozialkontakte einzuschränken.
Versammlungsverbote um die Ausbreitung zu verlangsamen und vulnerable Personen zu schützen
Auch wenn der Krankheitsverlauf in der Mehrzahl leicht verlaufen kann, müssen wir massiv Vorsorge treffen, um die verwundbaren Personengruppen zu schützen. Daher werden Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmenden
mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen ab 16. März 2020, 8.00 Uhr verboten. Das gilt zunächst bis Ostern
Dem liegt zugrunde, dass es durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen zu Übertragungen
von Mensch-zu-Mensch kommen kann. Rheinland-Pfalz grenzt an mehrere Risikogebiete bzw. besonders betroffene Gebiete (im Norden Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, im Süden an das Departement Grand Est), in denen die Krankheit besonders häufig auftritt.
Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen.
Regulärer Schulbetrieb wird befristet eingestellt; Notfallbetreuung wird sichergestellt
Aus diesem Grund haben wir auch beschlossen:
Ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen und Kindergärten bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für einen regulären Betrieb geschlossen.
Eltern werden gebeten, ihre Kinder – wenn möglich – nicht in die Schulen und Kindertagesstätten zu schicken. Es wird eine Notfallbetreuung eingerichtet.
Förderschulen, an denen überwiegend Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterrichtet werden, können nicht geschlossen werden. Dies ergibt sich aus der komplexen
Beeinträchtigung und der Tatsache, dass bei einer Schließung dieser Schulen die medizinische-pflegerische Versorgung seitens der Eltern nicht sichergestellt werden kann. Die Schulaufsicht wird mit diesen Schulen unmittelbar Kontakt aufnehmen und zusammen mit
dem jeweiligen Gesundheitsamt über die notwendigen Standards im Zusammenhang mit der Infektionshygiene beraten.
Für Lehrkräfte besteht weiterhin Dienst und Anwesenheitspflicht. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen,
nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie der ADD, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Sie erfüllen ihre Dienstpflicht am häuslichen Arbeitsplatz.
Am kommenden Montag, 16.3.2020, wird an allen Schulen des Landes eine Dienstbesprechung zur Organisation des Notbetriebs durchgeführt. Ein Hinweis zu den zu besprechenden Punkten wird von der Schulaufsicht unterstützend
zur Verfügung gestellt. Lehrkräfte, insbesondere die aktuell nicht in der Notfallbetreuung eingesetzt werden, sind für die Organisation von Lernmaterialien verantwortlich.
Die zuständigen Schulaufsichtsbeamten und –beamtinnen werden sich kurzfristig mit den Schulen in Verbindung setzen.
Für Kinder, bei denen Bedarf für eine Betreuung besteht, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die Notfallbetreuung wird an allen Schulen sichergestellt, die nicht durch Einzelverfügung geschlossen wurden. Gleiches
gilt für den Bereich der Kitas.
Abiturprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden grundsätzlich durchgeführt. Allen Schülerinnen und Schüler wird ermöglicht, ihre Prüfung durchzuführen, ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Prüfungen für das mündliche Abitur starten nicht, wie geplant, am kommenden Montag, sondern finden in der Woche vom 23.3.2020 statt.
Die Schulen erhalten Vorgaben zur Gestaltung der Prüfungssituation.
Soweit Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung in den Schulen sind, wird dort ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot stattfinden.
Für alle anderen Schülerinnen und Schüler muss eine Versorgung mit Lernmaterialien zum häuslichen Studium organisiert werden. Diese kann über digitale oder analoge Unterstützungsangebote erfolgen.
Erzieherinnen und Erzieher sind gehalten, weiterhin zum Erhalt der Notfallbetreuung in ihren jeweiligen Einrichtungen anwesend zu sein. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer
Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie in Abstimmung mit ihrem Dienstherrn, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen.
Für Kinder von Eltern, die nicht in der Lage sind, eine häusliche Betreuung sicherzustellen, wird eine Notbetreuung im Rahmen der bisherigen Öffnungszeiten in den Kitas sichergestellt.
Verstärkung Intensivbetten
Wir treffen alle notwendigen Vorkehrungen, damit unsere Krankenhäuser gut auf die Versorgung schwer erkrankter Menschen vorbereitet sind. Unsere Krankenhäuser sind gut aufgestellt. Am Montag werden Ministerpräsidentin
Malu Dreyer und Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit den zuständigen Krankenhausträgern darüber sprechen, wie planbare Eingriffe, die medizinisch nicht unbedingt notwendig sind, verschoben werden können, damit möglichst viele Ressourcen für die Behandlung
von Corona-Patienten vorgehalten werden können. Hierzu gehört auch die Schulung und Verstärkung des Personals wie auch die Anschaffung von notwendigem Material.
Eine Abfrage des Gesundheitsministeriums hat ergeben, dass in den Gesundheitsämtern der Kommunen zusätzliche Kräfte benötigt würden. Wir sehen die personelle Situation in den Gesundheitsämtern, dort werden wir
unterstützen. Das Ministerium steht hierzu mit der Landesärztekammer im Austausch und es wurden bereits pensionierte Ärzte angeschrieben. Des Weiteren läuft eine Ausschreibung zur Gewinnung von fortgeschrittenen Medizinstudierenden zwecks Unterstützung, beispielsweise
bei den diversen Hotlines.
Auch um die Kapazitäten an der Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116117) erweitern zu können, sind bereits Vorkehrungen getroffen worden. In den Leitstellen Mainz und Landau wird derzeit die technische
Infrastruktur für weitere 22 Arbeitsplätze geschaffen, die im Bedarfsfall für eine landesweite Kapazitätserweiterung sorgen. Zudem werden die Lehrgänge an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes ab sofort ausgesetzt. Die Einsatzkräfte werden
in den Kommunen gebraucht. Das Aussetzen gemeinsamer Seminare mit Teilnehmenden aus dem gesamten Land soll auch dazu beitragen, die Ausbreitungswege weiter zu reduzieren.
Wirtschaftsfördernde Maßnahmen und Stundung der Steuerschuld
Der Ministerrat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung heute ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt hat. Die Landesregierung wird gleichermaßen alle notwendigen Maßnahmen vornehmen, um
die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz dauerhaft sicherzustellen.
Im Wirtschaftsministerium wurde eine Stabsstelle Unternehmenshilfe eingerichtet. Diese ist Ansprechpartner für Unternehmen, die aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus mit wirtschaftlichen Problemstellungen konfrontiert
sind. Gemeinsam mit der ISB und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz wird das Finanzministerium sicherstellen, dass kurzfristig Bürgschaften und Liquiditätshilfen für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um wirtschaftliche Schäden im Zuge der Corona-Krise
zu minimieren.
Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 14.03.2020
Aktuelle Informationen zum Coronavirus aus Mannheim
Bestätigte Fälle von 19 auf 28 Personen angestiegen
Mannheim – Mit Blick auf die vorgestern auf Bundes- und gestern auf Landesebene eingeleitete deutliche Erweiterung der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Corona-Infektion, hat die Stadt Mannheim weitreichende Entscheidungen getroffen. Insbesondere hat sich die Stadt Mannheim am Freitag, 13. März 2020, entschieden, einen Teil ihrer öffentlichen Einrichtungen zu schließen.
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz bittet um Verständnis für die Schließungen und Einschränkungen: „Die von den Fachstellen und medizinischen Experten als notwendig gesehene drastische Reduzierung sozialer Kontakte ist nur durch weitreichende Maßnahmen zu erreichen. Die weitgehende Einstellung des öffentlichen Lebens für die nächsten vier Wochen ist erforderlich, um Zeit zu gewinnen und das öffentliche Gesundheitssystem zu entlasten.“
„Vor allem die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen werden für viele Eltern, aber auch für Betriebe eine große Herausforderung sein. Hier setze ich auf das Verständnis der Arbeitgeber und darauf, dass gemeinsame Lösungen wie z.B. Arbeit im Home-Office gefunden werden können.“
Die Stadt Mannheim betont, dass die Entscheidungen nicht getroffen wurden, weil das Gefahrenpotenzial gestiegen sei. Bei den inzwischen 28 bestätigten Corona-Infizierten in unserer Stadt kann nahezu durchgehend der Infektionsweg nachvollzogen werden, die Krankheitsverläufe sind bisher mild. Nur ein Infizierter war in stationärer Behandlung!
Die allgemeinen Dienstleistungen und Hilfen für einzelne Bürgerinnen und Bürger werden aufrechterhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden alles tun, um die zentralen Aufgaben des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.
Aufrechterhalten wird der öffentliche Nahverkehr, insbesondere zur Sicherstellung des Berufsverkehrs.
1.Folgende Allgemeinverfügung hat die Stadt Mannheim erlassen:
Keine Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern
Bei der Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen ergeben sich neue Vorgaben: Bis auf weiteres dürfen diese eine Größe von 50 Personen nicht mehr überschreiten. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für private Veranstaltungen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl unter 50 müssen bei der Ortspolizeibehörde der Stadt Mannheim im Vorfeld angezeigt werden.
Zudem wird der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art verboten – ausgenommen sind Speiselokale sowie Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden.
Kinos, Clubs und Discotheken, Saunen, Spielhallen, Indoorspielplätze und Prostitutionsstätten bleiben ebenfalls geschlossen.
Als grundsätzlich unproblematisch werden Aktivitäten im Freien angesehen, bei denen kein enger Körperkontakt stattfindet.
Die Allgemeinverfügung gilt ab Sonntag, 15. März 2020 und steht auch auf der städtischen Homepage zur Verfügung:
2.Die Stadt Mannheim schließt folgende Einrichtungen
a.Bereiche Bildung, Jugend, Kindertagesstätten
Gemäß Vorgabe des Kultusministeriums bleiben alle Schulen, Horte und Kindertagesstätten der öffentlichen Hand und der freien Träger ab kommendem Dienstag bis zum Ende der Osterferien geschlossen.
Auch wird es keine Schulraumüberlassungen sowie die Überlassungen von Turn- und Sporthallen in Schulen in diesem Zeitraum geben.
Das Sozialministerium und die Stadt Mannheim empfehlen Großeltern bzw. ältere Menschen nicht zur Kinderbetreuung einzusetzen.
Kindertagespflege
Auch die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist von der Schließung betroffen. Ebenso Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson. Kindertagespflege im Haushalt der Eltern kann weiterlaufen, da dort in der Regel nur die Kinder einer Familie betreut werden.
Angebot für besondere Berufsgruppen
Für Eltern aus Berufsgruppen, die für die medizinische und öffentliche Infrastruktur relevant sind (wie z.B. Medizin, Polizei, Feuerwehr) wird die Stadt trotz der Schließungen eine Betreuung für Kinder von Geburt bis zum Ende des Grundschulalters anbieten. Über die detaillierte Regelung wird gesondert zeitnah informiert.
Besonders angesprochen sind dabei nicht nur Kräfte in Einrichtungen, sondern auch Pflegekräfte in der häuslichen Betreuung von Pflegebedürftigen.
Die Zentralbibliothek und die Zweigstellen der Stadtbibliothek bleiben geöffnet. Einzelne Angebote werden ggf. reduziert oder entfallen, ebenso wie auch Veranstaltungen.
Geschlossen wird ebenso die Musikschule ab Dienstag.
Gleiches gilt für Einrichtungen der Abteilung Jugendförderung sowie die Jugendhilfe-Einrichtungen der Freien Träger und somit alle Jugendhäuser und –treffs.
Ebenso schließen die Mannheimer Abendakademie und Tochtergesellschaften ab Montag (keine Bedeutung für Betreuung von Kindern).
b.Sportstätten:
Geschlossen werden ab Sonntag
•Hallenbäder (Herschelbad, Gartenhallenbad Neckarau, Hallenbad Seckenheim, Hallenbad Vogelstang, Hallenbad Waldhof-Ost)
•Sporthallen (Sporthalle am Boehringer Dreieck, Herbert-Lucy-Halle, GBG-Halle am Herzogenried, Leichtathletikhalle, Sporthalle Schwetzingerstadt, Lilli-Gräber-Halle, Rhein-Neckar-Sporthalle)
•Eissporthallen (Eissportzentrum Herzogenried, Nebenhallen SAP Arena Nord und Süd)
•Stadien (Seppl-Herberger-Stadion, Rhein-Neckar-Stadion, Carl-Benz-Stadion)
c.Kultureinrichtungen
•Die städtischen Museen und das Planetarium schließen ab Sonntag.
•Die Veranstaltungen der Alten Feuerwache wurden unmittelbar abgesagt.
•Das Congress Center Rosengarten ist geschlossen.
•Bereits gestern, 12. März 2020, wurde entschieden, dass das Nationaltheater Mannheim bis Sonntag, 19. April 2020, seinen Spielbetrieb einstellt.
d.Die SeniorenTreffs sind geschlossen.
3.Weitere Maßnahmen:
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In Krankenhäusern sind in der Regel keine Besuche mehr möglich. Für Pflegeheime gelten Besuchsbeschränkungen. In Pflegeheimen darf jeweils nur ein/e Angehörige/r pro Tag für eine Stunde den Bewohner bzw. die Bewohnerin besuchen.
Bei stark nachgefragten Dienstleistungen wird in städtischen Bürogebäuden durch eine Eingangskontrolle geregelt, dass sich im Gebäude keine Schlangen in Wartebereichen bilden.
Maßnahmen für vorerkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden getroffen.
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus
Speyer reduziert Besucherzahlen im Krankenhaus
Aufgrund der aktuellen Situation ändert das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer ab Samstag, den 14.3.2020, seine Besucherregelungen. Zudem finden bis auf Weiteres keine Vorträge, Informationsveranstaltungen, Kreißsaalführungen oder Elternschul-Kurse statt.
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um die Besucherzahlen auf ein Minimum zu reduzieren und so Patienten und Mitarbeitende zu schützen, gelten für die Speyerer Klinik ab Samstag geänderte Besuchszeiten. Ein Besuch ist nur noch zwischen 16 bis 18 Uhr möglich und auf einen Besucher pro Patient beschränkt. Außerdem werden künftig alle Besucher wie bereits die ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten durch die vor dem Haupteingang aufgestellten Container geleitet und kurz befragt, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte. „Bei Erkältungssymptomen oder anderen Anzeichen für eine Infektion sollten Angehörige unbedingt auf den Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura.
Zudem finden aktuell keine medizinischen Vorträge, Informationsveranstaltungen oder Kreißsaalführungen statt. Die Elternschule Speyer hat ihr Kursprogramm zunächst bis einschließlich 19. April abgesagt.
Diakonissen Speyer 14.03.2020
Schutzmaßnahmen aktualisiert
Coronavirus: Empfehlungen für die kirchlichen Handlungsfelder
Speyer (lk) – Angesichts der neusten staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) hat die Evangelische Kirche der Pfalz ihre Empfehlungen aktualisiert. Demnach gilt das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen auch für Gottesdienste. Dennoch sollen die Kirchengebäude zumindest während der üblichen Gottesdienstzeiten für Gebet und seelsorgerliche Begleitung geöffnet sein.
Davon unabhängig empfiehlt der Landeskirchenrat die grundsätzliche Verschiebung der anstehenden Konfirmationen. Konzerte und Veranstaltungen sowie regelmäßige Zusammenkünfte von Gruppen und Kreisen sollen den Empfehlungen gemäß abgesagt werden.
14.03.2020
Kindertagesstätten ab Montag geschlossen: Stadt bietet Notbetreuung an
Ludwigshafen – Aufgrund des Beschlusses des rheinland-pfälzischen Ministerrates schließt die Stadt Ludwigshafen am Rhein ab Montag, 16. März 2020, ihre Kindertagesstätten für den regulären Betrieb bis zum Ende der Osterferien, 17. April 2020.
Alle Eltern, die
ihre Kinder zu Hause betreuen können oder betreuen lassen können, werden
gebeten, die Kinder nicht in die Kindertagesstätten zu schicken.
Für Eltern, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben oder diese nicht kurzfristig organisieren können, sowie Eltern, die in Bereichen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung öffentlicher Dienstleistungen unbedingt erforderlich sind (Gesundheit, Versorgung, bestimmte Teile des öffentlichen Dienstes), bietet die Stadt in Abstimmung mit den Freien Trägern ab Montag in allen städtischen Kindertagesstätten eine Notbetreuung an. Dorthin können ausnahmsweise am Montag Kinder gebracht werden, die sowohl städtische Kitas als auch Kitas der Freien Träger besuchen. Ab Dienstag, 17. März, wollen auch die Freien Träger eine Notbetreuung anbieten.
Ludwigshafen am Rhein 14.03.2020
Historisches Museum der Pfalz vorübergehend geschlossen
Speyer / Historisches Museum – Als Maßnahme gegen den Corona-Virus wird das Historische Museum der Pfalz vom 14. März 2020 an bis auf weiteres geschlossen.
Die angekündigten Veranstaltungen entfallen und sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem in der Lage ist, die Krise zu bewältigen. Diese Maßnahme erfolgt analog zum Vorgehen in den Einrichtungen des Bezirksverbands Pfalz.
Historisches Museum der Pfalz Speyer 14.03.2020
Schließung von Schulen und Kindertagesstätten ab kommenden Montag
Rhein-Pfalz-Kreis – Nachdem die Länder Bayern, Baden-Württemberg (ab 17.03.20), Saarland und aktuell Nordrhein-Westfalen ab kommenden Montag, 16. März 2020, flächendeckende Schulschließungen aufgrund des Coronavirus beschlossen haben, ist auch das Land Rheinland-Pfalz diesem Entschluss gefolgt.
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist daher darauf hin, dass aufgrund der Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz auch die Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis ab Montag, 16. März 2020 bis zum Ende der rheinlandpfälzischen Osterferien (17.04.2020), geschlossen sein werden.
Die ab Montag geplanten Prüfungen für das mündliche Abitur werden erst in der Woche ab dem 23. März 2020 stattfinden.
Von
der Schließung der Schulen sind auch die Kurse der Kreisvolkshochschule und der
Unterricht der Kreismusikschule betroffen. Ebenso geschlossen werden auch die
Kreisporthallen sowie alle Hallenbäder inklusive Saunen im Rhein-Pfalz-Kreis.
Landrat Clemens Körner bittet die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Kinder um Verständnis für diese Maßnahmen, die zum Schutz der Risikopatienten erfolgen und unser Gesundheitssystem handlungsfähig halten soll. Die Ausbreitung des Virus lässt sich nicht mehr verhindern, soll jedoch so langsam wie nur möglich erfolgen.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 14.03.2020
TSV-Trainingsbetrieb wird eingestellt
Speyer / TSV – Aufgrund der aktuellen Lage und der sich weiter abzeichnenden Entwicklung des Coronavirus hat der Vorstand des TSV Speyer einstimmig beschlossen, ab sofort und bis auf Weiteres jeglichen Trainingsbetrieb und Kurse in und auf allen von Abteilungen des Vereins genutzten Sporthallen-/anlagen einzustellen. Die Entscheidung erfolgt in sportlicher und sozialer Verantwortung gegenüber allen Mitgliedern.
Weitere Infos zu gegebener Zeit auf der TSV-Homepage unter „www.tsvspeyer.de“
Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis. Der Vorstand
TSV Speyer 14.03.2020
Coronavirus: Maßnahmen des Bistums Speyer
Bistum Speyer sagt alle öffentlichen Gottesdienste und andere Veranstaltungen ab – Regelungen gelten auch für den Speyerer Dom – Erstkommunionfeiern sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden – Gottesdienste medial mitfeiern
Speyer – Das Bistum Speyer hat angesichts der Ausbreitung des Coronavirus an seine Pfarreien und Einrichtungen weitere Handlungsanweisungen gegeben. Schon in den vergangenen Tagen hatte das Bistum alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pfarreien und Einrichtungen über vorbeugende Hygienemaßnahmen und weitere Handlungsanweisungen informiert.
Das Bistum sagt alle öffentlichen Gottesdienste ab. In einem heutigen Schreiben heißt es: „Mit sofortiger Wirkung wird die Feier von Gottesdiensten eingestellt. Die Priester des Bistums sind aufgerufen alleine, stellvertretend für die Gemeinden die Heilige Messe zu feiern und für die Gläubigen zu beten. Die Gläubigen werden von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit.“
Bischof Wiesemann erklärt dazu: „Die Maßnahmen, die wir als Bistum beschlossen haben, sind Ausdruck unserer Verantwortung für die Gläubigen und die Gesellschaft. Uns leitet die Sorge um den Schutz aller Menschen, vor allem derer, die einer Risikogruppe angehören. Somit ist die Sonntagspflicht bis auf weiteres aufgehoben. Auch wenn wir vorerst keine öffentlichen Gottesdienste feiern, ist es mir als Bischof sehr wichtig, dass wir auch weiterhin unseren seelsorglichen Auftrag wahrnehmen. Daher bleiben unsere Kirchen offen als Orte, in denen Menschen ihre Anliegen vor Gott tragen und von ihm Stärkung erfahren können. Ich rufe dazu auf, dass wir uns im Gebet verbinden: mit allen Kranken und ihren Angehörigen, mit Ärzten und Pflegenden und mit allen, die Sorge tragen für das Wohlergehen der Menschen in unserem Land.“
Die Absage gilt auch für alle pfarrlichen Veranstaltungen. Erstkommunionfeiern in den Pfarreien sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Kirchen im Bistum bleiben als Ort des Gebetes geöffnet. Klöster und Ordensgemeinschaften werden weiterhin in ihrer Klausur Gottesdienste feiern.
Diese Regelungen gelten zunächst bis 31. März 2020.
Angebote an die Gläubigen:
Informationen zu Alternativen für den Gottesdienstbesuch, zu Gottesdienstübertragungen in den Medien, Andachten und spirituelle Impulse findet man auf der Homepage im Bistum Speyer.
Als Angebot an die Gläubigen wird am Sonntag, 15. März, um 10 Uhr eine Messfeier von Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann über auf die Homepage des Bistums mit zu feiern sein. Anschließend stehen in einer digitalen Gesprächsrunde per Livestream Vertreterinnen und Vertreter des Bistums für Fragen bis 12 Uhr zur Verfügung.
Klöster und Ordensgemeinschaften werden weiterhin in ihrer Klausur Gottesdienste feiern.
Schutzmaßnahmen vor Covid-19 im Dom
Bereits seit Beginn der ersten Krankheitsfälle von Covid-19 in Deutschland sind Bistum und Domkapitel darum bemüht, die Besucher des Doms zu schützen. Das Weihwasser wurde vor einigen Tagen aus den Becken entfernt und auch die Ausgabe von Audioguides wird seit zwei Wochen verzichtet. Ab sofort werden keine Gottesdienste mehr im Dom gefeiert. Für das persönliche Gebet bleibt die Kathedrale jedoch bis auf Weiteres geöffnet. Schilder an allen Eingängen und die Homepage des Doms informieren die Gläubigen über die aktuelle Situation.
Auch die Dommusik handelt vorausschauend und hat, wenn auch „schweren Herzens“, die anstehenden Konzerte abgesagt und den Probenbetrieb eingestellt. „So traurig es auch ist – wir werden aus gegebenem Anlass schweren Herzens die anstehenden Konzerte unserer Reihe ‚Cantate Domino‘ absagen“, teilte Domkapellmeister Markus Melchiori mit. Als weitere Maßnahme wird der gesamte Domsingschul-Betrieb auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Das bedeutet auch, dass die Chöre an Ostern nicht singen werden. „Das heißt, es finden für alle Chorgruppen keine Proben, keine Auftritte in Gottesdiensten und Konzerten, keine Stimmbildung und kein Instrumentalunterricht statt“, erklärte Melchiori.
Im touristischen Dombetrieb wird laufend überprüft, welche Maßnahmen zum Schutz von Besuchern und Mitarbeitern getroffen werden können. Die um diese Jahreszeit ohnehin geringen Besucherzahlen haben sich weiter verringert, so dass bei einem Besuch des Doms derzeit keine Gefährdung auszugehen scheint. Dennoch ist Personen, die zum Kreis der besonders Gefährdeten gehören, von einem Besuch abzuraten.
Hinweis:
Fortlaufend aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus werden auf der Homepage des Bistums www.bistum-speyer.de veröffentlicht. Hier finden Sie auch die jeweiligen Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einrichtungen im Bistum.
Für Fragen aus den Pfarreien gibt es eine Hotline: Tel. 06232/102414, die zu den folgenden Zeiten erreichbar ist.
Samstag, 9.00 – 12.00 Uhr
Sonntag, 11.00 – 13.00 Uhr
Ab Montag, 16.03.2020, 9.00 – 17.00 Uhr
Bistum Speyer 14.03.2020
Persönliche Vorsprache nur noch nach Terminvereinbarung
Speyer – Aus aktuellem Anlass sind Vorsprachen bei sämtlichen Dienststellen der Stadtverwaltung Speyer zum Schutz der Bürger*innen und Mitarbeiter*innen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, diese Möglichkeit nur in wirklich dringenden Angelegenheiten wahrzunehmen und nur dann, wenn sie selbst keine Krankheitssymptome zeigen. Ziel ist es, größere Menschenansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden und so die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler appelliert an die Bevölkerung und die Medien, keine unbestätigten Informationen zu verbreiten. Die
Stadt Speyer informiert in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises und dem Land Rheinland-Pfalz unter
www.speyer.de/corona über die aktuelle Lage.
Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung folgende Kontaktmöglichkeiten:
Alle anderen Abteilungsrufnummern und Funktionspostfächer können auf www.speyer.de unter Rathaus/Verwaltung/Verwaltungsgliederung abgerufen werden.
Stadtverwaltung Speyer 14.03.2020
Coronavirus: Stadt aktualisiert Allgemeinverfügung
Ludwigshafen – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus im gesamten Bundesgebiet und auch in der Region hat die Stadt Ludwigshafen die Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen ausgeweitet. Damit folgt die Stadtverwaltung den aktuellen bundespolitischen Empfehlungen. Die aktualisierte Allgemeinverfügung untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 200 Menschen. Mit der Festlegung der Personenzahl auf 200 hat die Stadt Ludwigshafen unter anderem die Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Öffentlichen Personennahverkehrs im Blick.
Für alle anderen
Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Veranstalter sicherzustellen und zu
bestätigen hat, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen
und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.
Aus infektionsmedizinischen Gründen sollte gemäß den Empfehlungen der Fachleute
des Klinikums auf Veranstaltungen beziehungsweise Ansammlungen bereits ab einer
Anzahl von 100 Personen verzichtet und jene abgesagt werden.
Die Stadtverwaltung bittet die
Bürger*innen um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Entwicklungen alle
größeren Veranstaltungen in der Stadt bis Ende Juni abgesagt werden müssen.
Details dazu folgen in der kommenden Woche.
Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de einsehbar.
Darüber hinaus gibt die
Stadtverwaltung die nachfolgenden Hinweise zu Einschränkungen bei den Bereichen
Bürgerdienste, Straßenverkehr, Öffentliche Ordnung, Stadtkasse und Finanzen
bekannt: Ab Montag, 16. März 2020, sind dort persönliche Vorsprachen nur
eingeschränkt oder nicht mehr möglich.
Standesamt
Eheschließungen werden
weiterhin durchgeführt. Es liegen Anwesenheitslisten aus, in denen sich die
Gäste der Trauungen einzutragen haben. Das Standesamt behält sich vor, die
Gästezahl für Eheschließungen bei Bedarf zu begrenzen.
Das Standesamt bittet die
Bürger*innen, bei der Anforderung von Personenstandsurkunden auf persönliche
Vorsprachen zu verzichten und dies dafür auf dem Postweg oder per E-Mail
durchzuführen.
Straßenverkehr
Persönliche Vorsprachen sind
beim Bereich Straßenverkehr in der Achtmorgenstraße nur noch nach vorheriger
Terminvereinbarung möglich.
Terminabsprache zur Zulassungsstelle für Fahrzeuge in dringenden Fällen telefonisch unter 0621 504-2490 und ansonsten über die Behördennummer 115, die städtische Internetseite www.ludwigshafen.de (Bürgerservice > Onlineservices > Zulassungsstelle) sowie über die E-Mail-Adresse zulassungsstelle@ludwigshafen.de.
Zulassung für Personen: Terminvereinbarung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0621 504-2407 und unter der E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@ludwigshafen.de unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bürgerbüro Achtmorgenstraße:
Terminvereinbarungen unter Telefon 0621 504-3860 von Montag bis Freitag von 8
bis 12 Uhr unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse Termine.
Stadtkasse
Die Stadtkasse ist für
Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen.
• Bareinzahlungen und
Kautionszahlungen in bar sind nicht möglich.
Die Bankverbindungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen sind auf www.ludwigshafe.de (unter Bürgernah > Bürgerservice > Bankverbindung) einsehbar.
Kontaktaufnahme ist telefonisch
oder per E-Mail mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen möglich, deren Kontaktdaten
auf der Rückseite der jeweiligen Zahlungserinnerung aufgeführt sind.
Für allgemeine Anliegen ist die Stadtkasse unter Telefon 0621 504-3021 sowie unter der Faxnummer 0621 504-3323 und per E-Mail an 2-12@ludwigshafen.de zu erreichen.
Bürgerdienste
Der Bereich Bürgerdienste führt
ab sofort keine Passüberträge mehr durch und nimmt bis auf Weiteres auch keine
Verpflichtungserklärungen für Einladungen von Personen aus dem Ausland auf.
Notfälle sind von diesen Regelungen ausgenommen. Zudem werden keine
Aufenthaltstitel mehr verlängert oder erteilt. Damit sich die davon betroffenen
Personen nicht illegal im Bundesgebiet aufhalten oder ihre Arbeitsstelle
verlieren, erfolgt die gebührenfreie und langfristige Ausstellung von
Fiktionsbescheinigungen.
Öffentliche Ordnung
Öffnungszeiten
• Fundbüro dienstags von 8 bis 12 Uhr
• Gewerbemeldestelle donnerstags von 8 bis 12 sowie von 14 bis 17 Uhr
• Gaststättenabteilung und Waffenbehörde montags zwischen 8 und 12 Uhr.
Steuerverwaltung
Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Kontaktdaten sind auf der Rückseite der jeweiligen Steuer- und Abgabenbescheide aufgeführt. Das Verwaltungssekretariat ist täglich von 8 bis 12 Uhr unter Telefon 0621 504-3022 erreichbar. Stundungsbeantragungen: Kontakt über Jutta Ratajski für die Nachnamensbuchstaben A bis L, Telefon 0621 504-2234 und E-Mail jutta.ratajski@ludwigshafen.de; für Nachnamensbuchstaben M bis Z, Nicole Merz, Telefon 0621 504-2267 und E-Mail nicole.merz@ludwigshafen.de.
Bereich Immobilien
Die Sachbearbeiter*innen können telefonisch oder per E-Mail erreicht werden. Weitere Informationen sind auf www.ludwigshafen.de (Rathaus > Verwaltung > Dezernat 2 > 2-13 Immobilien) verfügbar. Allgemeine Anliegen: Telefon 0621 504-3023, Fax 0621 504-3821 und E-Mail 2-13@ludwigshafen.de.
Kein Infostand zum Equal Pay Day
Das für Dienstag, 17. März 2020, 11 bis 14 Uhr, geplante Informationsangebot zum Equal Pay Day in der Rhein-Galerie findet nicht statt. Das haben die Veranstalterinnen, die Gleichstellungsstellen der Stadt und des Rhein-Pfalz-Kreises sowie der Business and Professional Women Club Mannheim Ludwigshafen (BPW) entschieden. Grundlage sind die von der Stadt Ludwigshafen getroffenen Vorsorgemaßnahmen aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus in Deutschland. Die Stadt hat ab 12. März 2020 einen Teil ihrer Einrichtungen geschlossen und Dienstleistungen eingeschränkt.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 14.03.2020
Ahnen und Wissing begrüßen umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft
Berlin / Mainz / Deutschland – Die Bundesregierung hat am Freitag (13.03.2020) ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt. Dieses sieht unter anderem einen unbegrenzten Garantierahmen des Bundes für die Kreditprogramme der KfW, eine erhebliche Erweiterung der Möglichkeiten der Bürgschaftsbanken, Erleichterungen bei der Kurzarbeit sowie Steuererleichterungen bei Vorauszahlungen und Stundungen vor. Finanzministerin Doris Ahnen und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing begrüßen diese umfassenden Sofortmaßnahmen. Das milliardenschwere Hilfspaket sei aus ihrer Sicht ein entscheidender Beitrag, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland dauerhaft sicherzustellen.
„Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus sehen sich viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz vor wirtschaftliche Herausforderungen und Probleme gestellt. Insbesondere die Anhebung des Höchstbetrags für Bürgschaften
der Bürgschaftsbanken von 1,25 Millionen auf 2,5 Millionen Euro ist ein wichtiges wirtschaftspolitisches Signal, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen durch das Corona-Virus zu unterstützen. Wir begrüßen es,
dass die Bundesregierung hier zusammen mit den Ländern schnell und konsequent handelt. Wo immer es erforderlich ist, werden wir umgehend alle notwendigen Instrumente bereitstellen, um die Auswirkungen des Corona-Virus auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft
abzufedern“, erklärten Ahnen und Wissing. Neben der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH stehe den Unternehmen auch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Seite. In jedem Fall sollten sich Unternehmen bei drohenden Liquiditätsengpässen
frühzeitig an ihre Hausbank wenden.
Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH vergibt Bürgschaften und Garantien zur Besicherung von Krediten und Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen, wenn anderweitige bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend vorhanden sind. Bund und Länder übernehmen dabei anteilig einen Teil des Risikos der Bürgschaftsbank durch Rückbürgschaften. Der Höchstbetrag für Bürgschaften lag bisher bei 1,25 Millionen Euro und wurde jetzt durch das Bundeswirtschaftsministerium auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Das Land hebt für seinen Haftungsanteil ebenso wie der Bund den Höchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro an.
Für Bürgschaften, die über dem Höchstbetrag der Bürgschaftsbank von 2,5 Mio. € liegen, können die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie das Land Rheinland-Pfalz Bürgschaften übernehmen. Als Sofortmaßnahme hat die ISB eine Anlaufstelle sowie eine telefonische Beratungs-Hotline zu diesem Thema eingerichtet. Die ISB stellt eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge sicher.
„Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Wir haben unsere Finanzämter sensibilisiert, bei der Entscheidung entsprechender Anträge das zur Verfügung stehende Ermessen großzügig anzuwenden“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz 14.03.2020
Coronavirus – Weitere positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt
Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es zwei neu bestätigte positive Fälle (Stand Freitag, 13 Uhr).
Insgesamt sind damit derzeit 4
bestätigte Fälle bekannt. Beide Personen wohnen in unterschiedlichen Orten im
Süden des Landkreises. Sie und ihre Familien befinden sich bis auf Weiteres in
häuslicher Quarantäne.
In beiden Fällen handelt sich um
Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Aufgrund von Symptomen wurden die
Betroffenen vom Hausarzt/-ärztin untersucht und getestet. Das Gesundheitsamt
des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt
angeordnet. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen läuft.
Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises finden Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr), Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim 14.03.2020
Landrat Brechtel: Notbetreuung an Kitas und Schulen sicherstellen!
Germersheim & Landkreis Germersheim – „Seit Freitagvormittag kursiert die Information, dass das Land Rheinland-Pfalz alle Schulen und Kitas schließen wird. Klar ist, dass nicht alle Eltern eine Betreuung ad hoc sicherstellen können. Daher hat die Kreisverwaltung aktuell alle Schulen und Kitas bzw. deren Träger darauf hingewiesen, dass eine Notbetreuung eingerichtet werden muss“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.
Wir gehen davon aus, dass das Land
mit den Kommunen konkrete Kriterien hierfür erarbeitet.
Bereits heute Vormittag haben sich Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister der gesamten Region und entlang der Grenze zu Frankreich mit einem Brief an Ministerpräsidentin Malu Dreyer gewandt und zum Schutz der Bevölkerung die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten gefordert. „Vor allem zur Unterbrechung von Übertragungswegen und zur Verlangsamung der Erkrankungswelle halten wir diese Maßnahme für unbedingt erforderlich“, so Landrat Brechtel. „Dennoch müssen wir eine Betreuung anbieten für all jene, die ansonsten ihre Kinder nicht betreuen können. Wichtig ist außerdem, dass das mündliche Abitur durchgeführt werden kann.“
Kreisverwaltung Germersheim 14.03.2020
Erster bestätigter Corona-Fall in Speyer – Person isoliert und stabil
Speyer – In Speyer ist erstmalig eine Person positiv auf das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet worden, die sich in Ischgl zum Skifahren aufgehalten hat. Das Ergebnis liegt seit Freitagvormittag, 13. März 2020, vor. Die Behörden haben umgehend die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Die Person, die in der Verwaltung der Stadt Speyer arbeitet, befindet sich ebenso wie ihre unmittelbaren Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne, der Gesundheitszustand ist stabil. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat die weiteren Kontaktpersonen bereits ermittelt und wird weitere Maßnahmen ergreifen.
„Es ist unser vordringlichstes Anliegen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen.
Die schnelle und besonnene Reaktion aller Beteiligten zeigt, dass die Maßnahmen greifen und wir gut vorbereitet sind“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Der betroffenen Person wünsche ich eine schnelle und vollständige Genesung“, so Seiler weiter.
Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten
zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.
Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00
Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.
Auch das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat eine Hotline eingerichtet. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer
0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Notruf 112 sollte auch weiterhin nur in Notsituationen wie akuter Atemnot genutzt werden.
Stadtverwaltung Speyer 14.03.2020
Coronavirus: Stadtwerke Speyer geschlossen
Speyer / Stadtwerke – Gemeinsam mit der Stadt Speyer ist es unser Ziel, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern.
Wegen der aktuellen Gesundheitslage bleiben die Stadtwerke Speyer (SWS) ab Montag, 16. März vorsorglich bis auf Weiteres geschlossen (Verwaltung und Kundenzentrum in der Industriestraße).
Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter müssen wir diese Maßnahmen ergreifen. Zudem geht es maßgeblich um die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit.
Anliegen sind weiterhin telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Kundenportal der SWS möglich. Der Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr erreichbar. Der Abfallwirtschaftshof in der Franz-Kirrmeier-Straße bleibt zunächst geöffnet. Details sind im Internet unter www.stadtwerke-speyer.de zu finden. In dringenden Fällen wenden sich Kunden zu den regulären Öffnungszeiten unter Tel. 06232/625-0 an die SWS.
Stadtwerke Speyer GmbH 14.03.2020
Coronavirus: bademaxx bleibt geschlossen
Speyer / Bademaxx – Gemeinsam mit der Stadt Speyer ist es unser Ziel, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern. Wegen der aktuellen Gesundheitslage müssen wir das bademaxx ab Samstag, 14. März vorsorglich bis auf Weiteres schließen.
Wie Schulen, Kindergärten, Hochschulen sind Bäder/Saunen ein öffentlicher, geschlossener Raum, über den Krankheitserreger übertragen werden können. Zum Schutz unserer Bade- und Saunagäste sowie Mitarbeiter müssen wir diese Maßnahmen ergreifen.
Gemeindeverwaltung sagt vorerst alle gemeindeeigenen Veranstaltungen ab
Haßloch – Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am Mittwoch die Coronaerkrankung zum Pandemiefall erklärt. Die Bundeskanzlerin hat am Donnerstag einen Appell an die Bevölkerung gerichtet, alle nicht notwendigen Veranstaltungen abzusagen. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim und das Gesundheitsamt raten dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen.
Die Lage ändert sich nahezu täglich und die Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland unterliegt derzeit einer Dynamik, die darauf hinweist, dass sich das Virus weiter verbreitet. Daher hat sich die Gemeindeverwaltung Haßloch dazu entschieden, alle gemeindeeigenen Veranstaltungen vorerst abzusagen. „Es geht dabei nicht um das Schüren von Panik, sondern um die Gewinnung von Zeit. Es ist dringend erforderlich, dass jeder das Mögliche tut, um die weitere Ausbreitung des Coronavirsus zumindest zu verlangsamen, um unser Gesundheitssystem nicht über die Leistungsgrenzen hinaus zu beanspruchen“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer.
Meyer betont auch, dass sich die Verantwortlichen diese Entscheidung nicht leicht gemacht hätten – dass diese aber unbedingt notwendig sei, um das Virus einzudämmen. „Unser Beitrag, auf Veranstaltungen zu verzichten, dient darüber hinaus auch dem Schutz der älteren und gesundheitlich schwächeren Mitbürger, bei denen eine Ansteckung zu einem schweren Krankheitsverlauf führen kann“.
Konkret betrifft die Entscheidung folgende Veranstaltungen:
15.03.2020: Sommertagsumzug durch den Ortskern
15.03.2020: Suiseki-Ausstellung im Kulturviereck
15.03.2020: Theaterfahrt für Senioren in den Pfalzbau nach Ludwigshafen
16.03.2020: Infoveranstaltung KlimawandelAnpassungsCoach im Kulturviereck
17.03.2020: Internationales Frauen-Frühstück der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Versammlungsraum der Feuerwehr
18.03.2020: Auftaktveranstaltung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im Kulturviereck
21.03.2020: Vortrag „Jede*r für Gleichberechtigung“ der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Blaubär
26.03.2020: Leseabend in französischer Sprache in der Gemeindebücherei
26.03.2020: Demenz-Partner – Basisschulung im Kulturviereck
26.03.2020: Abschlussveranstaltung zum Girls’Day der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
29.03.2020: Theaterfahrt für Senioren in den Pfalzbau nach Ludwigshafen
05.04.2020: Suiseki-Ausstellung im Kulturviereck
07.04.2020: Anwohnerforum Industriegebiet Süd
09.05.2020: Konzert für Senioren im Hannah-Arendt-Gymnasium
20.05.2020: Seniorenausflug der Gemeinde
Schließung von Kitas und Schulen:
Um das Coronavirus einzudämmen, haben inzwischen mehrere Bundesländer die Schließung von Schulen und Kitas beschlossen.
Auch in Rheinland-Pfalz bleiben ab Montag, 16.03.2020, Schulen und Kindertagestätten geschlossen. Die Maßnahme gilt bis zum Ende der Osterferien am 17.04.2020. In Haßloch betrifft das neben sämtlichen Schulen und Kindertagesstätten auch die Musikschule.
Es wird Regelungen zur Notbetreuung geben. Wie Maßnahmen zur Notbetreuung aussehen können, wird vom Land noch kommuniziert.
Über die Umsetzung vor Ort werden wir im Laufe des Wochenendes auf unserer Homepage
www.hassloch.de informieren.
Schulsporthallen ab Montag geschlossen:
Nachdem das Land Rheinland-Pfalz mitgeteilt hat, dass alle Schulen und Kindertagesstätten ab Montag geschlossen bleiben,
hat der Landkreis Bad Dürkheim beschlossen, ab Montag auch alle Schulturnhallen bei kreiseigenen Schulen zu schließen. Das betrifft in Haßloch die Turnhallen des Hannah-Arendt-Gymnasiums und der Siebenpfeiffer-Realschule Plus sowie der Gottlieb-Wenz-Schule.
Auch die Gemeindeverwaltung befürwortet die Entscheidung des Landkreises und überträgt diese auf die in eigener Schulträgerschaft
stehenden Turnhallen der Schillerschule und Ernst-Reuter-Schule.
„Wir bedauern die Umstände für Vereine und andere Gruppen, sehen die Schließung aber als folgerichtig in der aktuellen
Situation. Jeder Einzelne steht in der Verantwortung, die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, so der Beigeordnete und zuständige Vereinsdezernent Claus Wolfer.
Sitzungen der gemeindlichen Gremien sollen nach jetzigem Planungsstand weiterhin abgehalten werden. Eine nächste Sitzung (Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss) findet am 19. März 2020 im Ratssaal des Rathauses statt.
Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde, Christine Steinmetz, weist darauf hin, dass Sie ihre persönlichen Sprechstunden dienstags und mittwochs im Foyer des Rathauses vorerst pausieren lässt, telefonisch aber als Ansprechpartnerin unter 0152/0794 6932 zur Verfügung steht.
Ob mit weiteren Einschränkungen zu rechnen ist, können wir Stand heute (13.03.2020) nicht sagen. Wir werden bei Änderungen entsprechend informieren.
Gemeindeverwaltung Haßloch 14.03.2020
Allgemeinverfügung der Stadt Schwetzingen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten
Beschränkung
des Besuchs von
Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr.
1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare
medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und
Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1
bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind
sowie
von stationären Einrichtungen für
Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von
einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem
Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)
Personen,
die sich in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet
entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut
(RKI) aufgehalten haben und am 26.02.2020 oder später von dort zurückgekehrt
sind, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet
oder des besonders betroffenen Gebiets folgende Einrichtungen nicht betreten:
Einrichtungen
nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare
medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und
Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1
bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind.
Stationäre
Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit
Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute
Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG).
Ausreichend
ist, dass die entsprechende Festlegung der Gebiete durch das RKI innerhalb der
14-Tage-Frist erfolgt.
Die
Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter
www.rki.de/ncov-risikogebiete tagesaktuell abrufbar.
Ausnahmen
von den unter Ziff. 1 getroffenen Anordnungen können für nahestehende Personen
(z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten
Kindes) sowie Personen, deren Zutritt aus beruflichen Gründen notwendig ist, im
Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.
Von
der Regelung unter Ziff. 1 nicht erfasst ist das Personal in den dort genannten
Einrichtungen. Zur Aufrechterhaltung des Pflegebetriebs kann diese
Personengruppe nach Abwägung und Risikobewertung die berufliche Tätigkeit in
den genannten Einrichtungen unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen.
Wenn
eine nach Ziffer 1 verpflichtete Person minderjährig ist, so hat derjenige für
die Einhaltung der diese Person treffende Verpflichtung zu sorgen, dem die
Sorge für diese Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft Betreuerinnen
oder Betreuer einer von der Verpflichtung nach Ziffer 1 betroffenen Person,
soweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu deren Aufgabenkreis gehört. Sie
sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine
Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen.
Die
Anordnung gilt sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung.
Auf
die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG wird hingewiesen.
II.
Angesichts
der sich dynamisch entwickelnden Lage bei COVID-19 Erkrankungen besteht die
Notwendigkeit, weitergehende kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung
der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen, um besonders vulnerable Gruppen wie z.B.
alte und kranke Menschen zu schützen. Aufgrund des vorherrschenden
Übertragungswegs (Tröpfcheninfektion) ist eine Übertragung von Mensch zu
Mensch, z.B. durch Husten, Niesen, auch durch mild weitgehende ohne
einschlägige Symptome erkrankte Personen leicht möglich. Derzeit gehen
bestätigte Fälle der Erkrankung an COVID-19 in Baden-Württemberg vor allem auf
Kontakte von Personen zurück, die sich in Risikogebieten und besonders
betroffen Gebieten aufgehalten haben. Daher ist es aus der Sicht des
Infektionsschutzes notwendig die unter den Ziffer I dieser Verfügung
aufgeführten Regelungen zu treffen.
Die
Maßnahme dient folglich dazu, die Ausbreitung des Erregers einzudämmen sowie
den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen. Darüber hinaus tragen
die Maßnahmen für die erfassten Einrichtungen auch zur Aufrechterhaltung der
Versorgungskapazitäten bei.
In
den unter Ziff. I. 1. genannten Einrichtungen werden vielfach Personen betreut,
die durch eine Infektion mit dem neuen Erreger in besonders schwerer Weise
gesundheitlich gefährdet wären. Zum Schutz dieser besonders vulnerablen
Personengruppen stellt die Beschränkung des Zugangs für Reiserückkehrer aus
Risikogebieten oder besonders betroffenen Gebieten eine geeignete und
erforderliche Schutzmaßnahme dar. Neben der Vermeidung von Einträgen des
Erregers wird auch die medizinische Versorgung unterstützt. Die Erkrankung des
betreuenden und medizinischen Personals wird verringert.
Die
Festlegung des Betretungsverbotes auf einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr
aus dem Risikogebiet bzw. dem besonders betroffenen Gebiet ergibt sich aus den
Erkenntnissen des Robert-Koch-Institutes zur Spannweite der Inkubationszeit (1
bis 14 Tage).
Die
Anordnung tritt am auf die Bekanntgabe folgenden Tag in Kraft. Sie ist nicht
befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die
Allgemeinverfügung aufgehoben.
Die
Anordnung ist gem. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen
diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim
Ordnungsamt der Stadt Schwetzingen, Zeyherstraße 1, 68723 Schwetzingen,
Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der
Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde,
Regierungspräsidium Karlsruhe, Schloßplatz 1-3, 76137 Karlsruhe, eingelegt
wird.
Schwetzingen, den 13.
März 2020
Dr. René Pöltl
Oberbürgermeister
Hinweis:
Diese Allgemeinverfügung einschließlich Begründung kann bei der Stadt Schwetzingen im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Stadtverwaltung Schwetzingen 14.03.2020
Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 12.3.2020
Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 19
Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat am Donnerstagabend (12.03.2020) fünf weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 19.
In zwei der Fälle handelt es sich um Familienangehörige – den 1967 geborenen Vater und 1999 geborenen Bruder – eines Teilnehmers der Skifreizeit in Südtirol, Trentino, aus der bereits weitere bestätigte Fälle bekannt sind. Beide befanden sich als enge Kontaktpersonen bereits in häuslicher Isolierung und wurden, nachdem sie leichte Krankheitsanzeichen zeigten, auf das Virus getestet. Der Test erbrachte bei beiden den labordiagnostischen Nachweis.
Auch in den anderen drei Fällen handelt es sich um Rückkehrer aus Skigebieten: Eine 1962 geborene Frau, die zum Skifahren in Ischgl war und grippeartige Symptome mit Husten entwickelte, einen 1985 geborenen Mann, der aus dem Skiurlaub in St. Anton zurückkehrte und leichte Krankheitsanzeichen zeigte sowie eine 1968 geborene Frau, die zum Skifahren in Südtirol war und milde Krankheitsanzeichen hat. Alle drei wurden auf das Virus getestet, der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis. Für alle drei wurde nun häusliche Isolation angeordnet.
Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Stadt Mannheim 13.03.2020
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Schifferstadt – Die Stadtverwaltung bestätigt, dass die Kreisordnungsbehörde sieben Personen in Schifferstadt auf Hinweis des Gesundheitsamtes ab heute bis 21. März unter häusliche Quarantäne gestellt hat. Eine männliche Person wurde positiv auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet; die weiteren sechs Personen gelten als Kontaktpersonen der Kategorie I.
Absage von Veranstaltungen
Um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Bürgerinnen und Bürger vor einer Corona-Ansteckung zu schützen, hat die Stadtverwaltung sich dafür entschieden, den Vortrag von Patricia Küll am Donnerstag, 12. März sowie die Kleidertauschparty am Freitag, 13. März abzusagen. Wer eine Eintrittskarte für den Vortrag gekauft hat, kann sich das Geld in der Stadtbücherei zurückerstatten lassen. Auch zur Absage der Aktion „Sauberes Schifferstadt“ am Wochenende sieht sich die Verwaltung gezwungen. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Des Weiteren finden vorerst keine Seniorennachmittage in der Adlerstube mehr statt und auch die Bürgerbus-Fahrten werden vorübergehend ausgesetzt. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Besucherinnen und Besucher liege den Verwaltungs-Mitarbeitenden sehr am Herzen – daher hoffe man auf Ihr Verständnis. Ob weitere Veranstaltungen abgesagt werden, wird in den nächsten Tagen und in Rücksprache mit der Kreisverwaltung besprochen.
Telefonanruf statt persönlicher Besuch
Um die Ausbreitung der
Infektion weiter einzuschränken, bittet die Stadtverwaltung darum, vorläufig
auf persönliche Besuche im Rathaus zu verzichten. Bei dringenden Fragen ist die
Telefonzentrale unter der Nummer 06235 / 440 erreichbar. Die Mitarbeiterinnen stellen
die Anrufer dann an den entsprechenden Ansprechpartner durch.
Weitere Informationen
Auf der Startseite der städtischen Website www.schifferstadt.de finden Interessierte aktuelle, ausführliche Informationen und Neuigkeiten zum Coronavirus.
Stadtverwaltung Schifferstadt 13.03.2020
Weiterer bestätigter Fall von Coronavirus – nun aus der Stadt Frankenthal
Frankenthal / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein weiterer bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Frankenthal geliefert.
Der
48-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus
angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als
vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu
stellen.
Die
Kontaktpersonen des Mannes werden nun ermittelt.
Auch
dieser Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung.
Über weitere Fallzahlen aus dem Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises und der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer, werden wir künftig auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises veröffentlichen.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 13.03.2020
Behördliches Verbot des Maimarktes in Mannheim
Mannheim – Wir haben am Donnerstag, den 12.03.2020, um 14:25 Uhr eine Verfügung vom Ordnungsamt der Stadt Mannheim – Fachbereich Sicherheit und Ordnung – erhalten. Darin wird entschieden, dass der diesjährige Maimarkt verboten wird, die Veranstaltung abzusagen ist und die Teilnehmer unverzüglich zu informieren sind. Dieser Verfügung leisten wir hiermit Folge.
Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Gleichzeitig steht auch für uns der Schutz der Gesundheit von Besuchern, Ausstellern und Mitarbeitern an erster Stelle.
Der nächste Maimarkt findet vom 24. April bis 4. Mai 2021 statt.
Weitere Informationen folgen, wir bitten hierzu vorerst noch um Ihre Geduld.
MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH 13.03.2020
Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 12.3.2020
Mannheim – Das Nationaltheater Mannheim stellt ab Freitag, 13. März 2020 bis Sonntag, 19. April 2020 seinen Spielbetrieb ein. Führungen, Begleitprogramme sowie Veranstaltungen an anderen Spielorten sind davon ebenfalls betroffen. Die dafür zuständigen Fachbereiche der Stadt Mannheim haben das Nationaltheater Mannheim sorgfältig nach den Maßstäben des Robert-Koch-Instituts geprüft. Danach wäre auch zum jetzigen Zeitpunkt ein Spielbetrieb zwar teilweise möglich gewesen. Die Absage eines Teils der Veranstaltungen ist weder organisatorisch noch in der Kommunikation sinnvoll zu gestalten. Mit dieser Maßnahme wird darüber hinaus auf das konkrete Publikumsverhalten reagiert. Das Nationaltheater Mannheim schließt sich damit den Entscheidungen zu den Staatstheatern in Baden-Württemberg an. Das Vorgehen ist ebenso mit dem Theater Heidelberg abgestimmt.
Weitere Informationen und organisatorische Hinweise finden Sie auf der Homepage des Nationaltheaters: www.nationaltheater-mannheim.de
Der Verkauf für die Vorstellungen ab Montag, 20. April 2020 läuft weiter wie gewohnt.
Stadt Mannheim 13.03.2020
ALLGEMEINVERFÜGUNG
der Stadtverwaltung Speyer zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) und Einführung einer Anzeigepflicht von Veranstaltungen und Versammlungen vom 12.03.2020
Speyer – Aufgrund von § 16 und § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10. März 2010 (GVBl. 2010, 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) erlässt die Stadtverwaltung Speyer als zuständige Behörde folgende
ALLGEMEINVERFÜGUNG
Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besuchern, welche auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer durchgeführt werden, sind ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag untersagt.
Öffentliche Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl unter 1.000 Besuchern, welche ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer durchgeführt werden, haben zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“. (Quelle: www.rki.de) Vom Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises wird darüber hinaus gefordert, dass Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse und das zuständige Gesundheitsamt ermittelt und bereitgehalten werden. Diese Angaben sind bis 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden herauszugeben.
Der jeweilige Veranstalter von Veranstaltungen und Versammlungen nach Ziffer 2 hat gegenüber der Stadt Speyer –Fachbereich 2– Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, die jeweilige Veranstaltung anzuzeigen und mindestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn zu bestätigen, ob und wie die o.g. Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, in Bezug auf Teilnehmer, Art und Ort der Veranstaltung eingehalten werden. Sonstige Genehmigungs- und Anzeigepflichten nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Versammlungsrecht) bleiben hiervon unberührt.
Die Anzeige nach Ziffer 3 muss die folgenden Daten enthalten:
a. Veranstalter (Name, Anschrift, Telefon)
b. Veranstaltungsort, -zeit und -dauer
c. erwartete Teilnehmerzahl
d. erwartete Zusammensetzung der Teilnehmer (Altersstruktur, regionale Herkunft)
e. Art der Veranstaltung (öffentlich, geschlossen, unter freiem Himmel)
f. Vollständige Risikoanalyse nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts gemäß der Anlage 1, dort die Ziffern (1), (2) und (3).
5.) Die Anzeige nach Ziffer 2-4 hat schriftlich an
Stadtverwaltung Speyer
Fachbereich 2 – Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
6.) Erfolgt die Durchführung der Veranstaltung ohne Einhaltung der Festlegungen unter Nummer 1 bis 5, haftet der Veranstalter für alle durch die Verletzung seiner Pflichten resultierenden Folgen. Bei Verstoß gegen Ziff. 1 dieser Allgemeinverfügung kann ein Bußgeld gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 IfSG in Höhe von bis zu 25.000 EUR festgesetzt werden. Wer den Verstoß vorsätzlich begeht, wird gem. § 74 IfSG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
7.) Diese Verfügung gilt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tage als bekannt gegeben (§ 1 LVwVfG i.V.m. § 41 Abs. 3 u. 4 VwVfG) und gilt unbefristet. Sie erlischt, sobald eine gleichgerichtete Rechtsverordnung gem. § 32 IfSG durch das fachlich zuständige Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz erlassen wird.
8.) Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren Nebenbestimmungen versehen werden.
Begründung
Die angeordneten Maßnahmen ergehen auf Grund der derzeitigen Risikobewertung des Robert Koch Instituts zu dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2). Danach handelt es sich auf globaler Ebene um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation, mit zum Teil schweren und auch tödlichen Krankheitsverläufen. Mit weiteren Fällen, Infektionsketten und Ausbrüchen muss in Deutschland gerechnet werden.
Veranstaltungen mit einer großen Anzahl an Besuchern können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von größeren Veranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld, aber auch bei größeren Veranstaltungen vor. Auf Messen, Kongressen oder Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.
Die Risiken sind nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß, daher sollten die jeweiligen Verantwortlichen eine sorgfältige Abwägung der konkreten Maßnahmen treffen. Die Zuständigkeit zur Veranlassung von Maßnahmen für Veranstaltungen obliegt dabei den Veranstaltern sowie den lokalen Behörden vor Ort.
Die Stadt Speyer hat sich aufgrund der aktuellen Lage und der Empfehlung des Bundesgesundheitsministers dazu entschieden, Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besucher zu untersagen. Veranstaltungen unter einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besucher können grundsätzlich, bei Beachtung der in dieser Anordnung enthaltenen Auflagen, weiterhin durchgeführt werden.
Dabei sollten vor allem folgende Maßnahmen entsprechend den Empfehlungen des Robert-KochInstituts („Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“) durch den Veranstalter getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung zu verringern:
Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes.
Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfhygiene.
Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren.
Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen.
Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome.
Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten.
Veranstaltungen verschieben oder je nach weiterer Entwicklung absagen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Speyer (Postanschrift: Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) zu erheben.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2745), in der jeweils geltenden Fassung, an folgende Mailadresse zu richten: stv-speyer@poststelle.rlp.de.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie im Internet unter www.speyer.de → Impressum → Rahmenbedingungen für elektronische Kommunikation
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung gemäß § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung hat.
Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht in 67433 Neustadt an der Weinstraße, Robert-Stolz-Straße 20, gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.01.1960 (BGBl. I S. 17) die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Dieser Antrag ist schon vor Erlass einer Entscheidung des Stadtrechtsausschusses Anfechtungsklage zulässig. Er wäre gegen die Stadt Speyer, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, zu richten. Er müsste den Antragsteller und den Antragsgegner sowie den Streitgegenstand bezeichnen. Die zu einer Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollten angegeben werden. Die Anordnung, gegen die sich der Antrag richtet, sollte in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden.
Speyer, 12.03.2020
Stadtverwaltung Speyer
gez. Stefanie Seiler
Oberbürgermeisterin
Stadtverwaltung Speyer 13.03.2020
Veranstaltungsabsagen in Speyer
Speyer – Aufgrund der aktuellen Lage hat sich die Stadt Speyer zur Absage der folgenden Veranstaltungen entschieden:
Norwegen. Schweden. Finnland – Eine Multimedia-Show von Cornelia Greverus und Friedrich Goyert
Dienstag, 31. März 2020, 19 Uhr im Vortragsaal der Villa Ecarius
Fahrradbasar in der Kita WoLa
Sonntag, 29. März 2020, 14 Uhr in der Kita WoLa
Die Stadtverwaltung bittet hierfür um Verständnis.
Stadtverwaltung Speyer 13.03.2020
Recht auf freie Religionsausübung mit dem Recht auf Gesundheit abwiegen
Coronavirus: Landeskirche gibt Hinweise für die Handlungsfelder in der Kirchengemeinde – Keine generelle Absage von Gottesdiensten
Speyer (lk) – Angesichts der staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) sieht Kirchenpräsident Christian Schad Christen in der Pflicht, „vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsrisiko auch in Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen zu minimieren.“ Ebenso wolle man dazu beitragen, „dass auch weiterhin die begrenzten medizinischen Ressourcen in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen“, betonte der Kirchenpräsident. Für eine generelle Absage von Gottesdiensten sieht er zurzeit jedoch keinen Anlass.
Der Ausbruch der Corona-Epidemie ist nach Auffassung des Kirchenpräsidenten ein Geschehen, das unter den Bedingungen einer globalen Welt nicht auszuschließen sei. Die gegenwärtige Machtlosigkeit gegen das Virus erinnere nicht nur an die Zerbrechlichkeit menschlichen Lebens, „sie erschüttert auch unsere zum Teil ungebrochene Wissenschaftsgläubigkeit: als ob der Mensch alles könne und alles im Griff habe“, sagte Schad.
Gerade in Zeiten der Sorge seien das gemeinsame Gebet, das Hören auf Gottes Wort und die Bitte um seinen Schutz und Segen umso wichtiger und stärkender, erklärte der Kirchenpräsident. Der Gottesdienst sei für Protestanten der Ort, „an dem Menschen Gott begegnen können, wo Gott uns seinen Zuspruch zukommen lässt, auch wenn das Abendmahl nur mit Brot oder gar nicht gefeiert wird“, sagte Schad. Dort wo ein Gottesdienst abgesagt werden müsse, könne die Kirche dennoch für das Gebet geöffnet und seelsorgerliche Gespräche angeboten werden.
Für Gottesdienste und Veranstaltungen mit hohen Teilnehmerzahlen, zum Beispiel bei Konfirmationen oder den Karfreitags- und Ostergottesdiensten, könnten am selben Tag zwei Gottesdienste angeboten werden, um die Zahl der Besuchenden in einem Gottesdienst zu minimieren und die Möglichkeit eines ausreichenden Abstandes zwischen den Teilnehmenden zu gewährleisten, schreibt der Kirchenpräsident an die Pfarrerschaft und die Presbyterinnen und Presbyter. Bei Konfirmationsgottesdiensten solle zusätzlich die Teilnahme auf die Patinnen und Paten sowie die engsten Familienangehörigen der Konfirmandinnen und Konfirmanden beschränkt werden.
Falls Trauerfeiern in kommunalen Räumlichkeiten derzeit nicht durchführbar sind, besteht nach Auffassung von Kirchenpräsident Schad „die Möglichkeit, hier als Alternative unsere weitaus größeren Kirchengebäude zur Verfügung zu stellen – selbstverständlich unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen.“
Das Recht auf freie Religionsausübung müsse in den für alle schwierigen Zeiten mit dem Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit abgewogen werden, sagte Kirchenpräsident Schad. Daher gelte ein besonderes Augenmerk auch der Sorge für ältere und kranke Menschen. „Wir wollen sozialer Ausgrenzung, die nicht der medizinisch gebotenen Quarantäne dient, entgegentreten und dem genannten Personenkreis sowie deren Angehörigen im Rahmen unserer Möglichkeiten seelsorgerlich beistehen“, so der Kirchenpräsident. Frauen und Männern, die sich in den Gesundheitsdiensten Tag und Nacht um erkrankte und pflegebedürftige Menschen kümmerten, gelte die Fürbitte.
13.03.2020
Stadt Ludwigshafen schränkt Besuchsrecht in Alten- und Pflegeheimen aufgrund der Corona-Pandemie ein
Ludwigshafen – Ältere Menschen, besonders jene, die bereits an Krankheiten leiden, sind besonders durch das neuartige Corona-Virus gefährdet. Um diese Menschen besser zu schützen, hat die Stadt Ludwigshafen auf Empfehlung des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises eine Verfügung mit sofortiger Wirkung für Pflegeeinrichtungen und Altenheime auf dem Gemeindegebiet der Stadt Ludwigshafen erwirkt. Darin ist geregelt, dass folgende Personen als Besucher*innen bis zum Erlass einer anderslautenden oder einer aufhebenden Verfügung Alten- und Pflegeheime nicht betreten dürfen: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, welches das Robert Koch Institut (RKI) als „Risikogebiet“ oder als „Besonders betroffene Gebiete in Deutschland“ bezeichnet; Personen, die mit einer an Covid-19 erkrankten Person direkten Kontakt hatten; Personen mit Fieber; Personen, die an akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot) leiden; Personen, die ein positives Testergebnis für das neue Corona-Virus haben; Personen, die von einem Gesundheitsamt als Kontaktperson eingestuft worden sind und Personen, denen die häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt oder einen Arzt empfohlen wurde.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 13.03.2020
Diagnosezentrum
Südpfalz
Landkreise Südliche
Weinstraße und Germersheim und die Stadt Landau errichten gemeinsame
Anlaufstelle
Südpfalz – Die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Stadt Landau errichten ein gemeinsames zentrales Diagnosezentrum, in dem sich Personen mit einem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus künftig testen lassen können. „Wir haben uns entschieden, unsere Kräfte zu bündeln und zusammen für die Bürgerinnen und Bürger der Südpfalz ein aus allen Richtungen gut erreichbares Diagnosezentrum aufzubauen“, teilen die Landräte Dr. Fritz Brechtel, Dietmar Seefeldt und der Oberbürgermeister Thomas Hirsch mit.
In der nächsten Woche wird das Diagnosezentrum in
Betrieb genommen. Derzeit läuft die konkrete Umsetzung, d.h. der Aufbau der
Infektstation. Als Standort wurde das Neue Messegelände (Alfred-Nobel-Platz) in
Landau als besonders geeignet ausgewählt. „Es liegt am Rande der Stadt, ist
sehr gut über die Autobahn erreichbar und bietet die notwendige Infrastruktur“,
so der Oberbürgermeister und die Landräte.
Vorgesehen ist, das Diagnosezentrum als Drive-in zu
betreiben. „Auf diese Weise verringern wir das Risiko einer Übertragung des
Virus deutlich“, so Seefeldt, Hirsch und Brechtel. „Das muss weiterhin eines
unsere wichtigen Ziele sein: Die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen!“
Patienten aus Landau und den Landkreisen Südliche
Weinstraße und Germersheim mit Symptomen wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber
können sich nach Inbetriebnahme in dem Diagnosezentrum Südpfalz nach
telefonischer Anmeldung vorstellen, d.h. einen Rachenabstrich machen lassen.
Voraussetzungen sind eine akute Erkrankung der Atemwege und ein Kontakt mit
einem als infiziert bestätigten Menschen oder ein Aufenthalt in einem
Risikogebiet.
Sobald das Diagnosezentrum einsatzbereit ist, wird eine
Information der Medien und Öffentlichkeit erfolgen. Darin werden auch weitere
Details zum Anmeldeverfahren mitgeteilt.
„Leider gibt es noch keine Aussage von Land oder Kassenärztlicher Vereingung zur Übernahme der anfallenden Kosten. Sowohl mit dem Innenministerium des Landes wie auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung haben wir Kontakt aufgenommen. Unabhängig von einer finalen Klärung dieser Frage, werden wir das Diagnosezentrum in Betrieb nehmen – für unsere Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Südpfalz und zur Entlastung unserer niedergelassenen Ärzte und der Kliniken“, versichern Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt. „Wir danken schon jetzt allen Ärzten und dem ganzen Personal des Gesundheitswesens für ihren Einsatz“.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 13.03.2020
Erster bestätigter Fall von Coronavirus im Rhein-Pfalz-Kreis
Schifferstadt / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein erster bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Schifferstadt geliefert.
Der
57-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise in einem
Risikogebiet mit dem Virus angesteckt und befindet sich nun in häuslicher
Quarantäne. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat alle
möglichen Kontaktpersonen ermittelt. Enge Kontaktpersonen werden ebenso
häuslich abgesondert.
Landrat Clemens Körner betont, dass das Gesundheitsamt den positiv getesteten Fällen mit Hochdruck nachgeht, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus weitgehend zu unterbinden. Die allgemeinen Hygieneempfehlungen, die auch bei infektiösen Atemwegserkrankungen anzuwenden sind, wie Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette, sind unbedingt zu beachten.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 13.03.2020
Absage Corona-Virus: Jubiläumswochenende und Vorstellungen
Speyer – Aufgrund der aktuellen Lage sowie auf Empfehlung der Stadt Speyer hat sich das Kinder- und Jugendtheater dazu entschlossen, alle Vorstellungen ab dem 16.03.2020 bis auf Weiteres abzusagen.
Dies betrifft vor allen Dingen auch unser großes Geburtstags-Jubiläum „30 Jahre Kinder- und Jugendtheater“ vom 20. – 22.03.2020.
Zu gegebenem Zeitpunkt möchten wir unser Jubiläum sowie die betroffenen Veranstaltungen gerne nachholen.
Hierzu geben wir rechtzeitig die Termine bekannt. Die nächste öffentliche Vorstellung nach dem 16.03. wird voraussichtlich erst wieder der Sonntag, 26. April 2020 sein.
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Kinder- und Jugendtheater Speyer e. V. 13.03.2020
Um das Corona-Virus
einzudämmen: Stadt und Stadtholding Landau schließen Freizeitbad LA OLA – Jugendstil-Festhalle
wird für Veranstaltungen gesperrt
Landau – Mit der Ausweisung des benachbarten Elsasses als Risikogebiet für das neuartige Corona-Virus verschärft sich auch die Lage in der Südpfalz weiter. Stadt und Stadtholding Landau haben gemeinsam entschieden, das Freizeitbad LA OLA ab Sonntag, 15. März, zu schließen und vorgezogene Reinigungswochen durchzuführen. Diese finden sonst in den Sommermonaten statt. Die Wiedereröffnung des Bads erfolgt nach Lage.
Weiter finden im Großen Saal
der Jugendstil-Festhalle ab Freitag, 13. März, keine Veranstaltungen mehr
statt. In enger Abstimmung mit den umliegenden Städten und Landkreisen, etwa
der Stadt Neustadt, die ihren Saalbau ebenfalls für Veranstaltungen gesperrt
hat, erlässt die Stadt Landau eine entsprechende ordnungsbehördliche Verfügung.
Auch hier wird nach Lage entschieden, wann wieder Veranstaltungen stattfinden
können.
Oberbürgermeister und
Stadtholding-Geschäftsführer Thomas Hirsch betont, dass sich die
Verantwortlichen diese Entscheidungen nicht leicht gemacht hätten – dass diese
aber unbedingt notwendig seien, um das Virus einzudämmen. „Ein Blick nach
Italien reicht, um den Ernst der Lage beurteilen zu können“, macht Landaus
Stadtchef deutlich. „Oberste Priorität ist es nun, die Schwächsten in der
Gesellschaft zu schützen und ich danke allen, die das erkannt haben und mit der
notwendigen Rücksicht und Vorsicht Verständnis zeigen“, so Hirsch. Er
appelliert in diesem Zusammenhang an alle Veranstalterinnen und Veranstalter, Veranstaltungen,
die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen.
In enger Abstimmung in der Region arbeitet die Stadt Landau aktuell auch am Aufbau eines Diagnostikzentrums, bereitet Notfallpläne vor und wägt die Durchführbarkeit eigener Veranstaltungen ab. Die Checkliste zur Risikobewertung von öffentlichen Veranstaltungen, die auch die Stadt Landau nutzt, findet sich im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 13.03.2020
Aktuelle Information zu Corona in Mannheim -12.3.20
1) Aktuelle Fallzahlen 2) Schutz vulnerabler Gruppen 3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischen Betriebe
1) Fallzahlen: Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 14
Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute vormittag (12.03.2020) zwei weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 14.
In den beiden Fällen handelt es sich um eine 1974 geborene Frau sowie ihr 2009 geborenes Kind, die beide Teilnehmer der Skigruppe waren, die in Südtirol, Trentino gewesen war und aus der bereits weitere bestätigte Fälle bekannt sind.
Beide befanden sich als Kontaktpersonen bereits in häuslicher Isolierung. Die Frau zeigte milde Erkältungsanzeichen und wurde auf das Virus getestet. Der labordiagnostische Test erbrachte den Nachweis. Das Kind zeigte keine Symptome, wurde aber als sehr enge Kontaktperson ebenfalls getestet, der Test erbrachte auch bei ihm den labordiagnostischen Nachweis.
Die Frau ist bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Das Gesundheitsamt ermittelt nun die von ihr in der vergangenen Woche betreuten Personen und begleitet diese eng. Die Mitarbeitenden des Pflegedienstes, die keine Kontaktpersonen sind, werden nun vom Gesundheitsamt noch einmal gezielt zum Thema Hygiene- und Infektionsschutz beraten. „Die gepflegten Personen gehören einer besonders schutzwürdigen Gruppe an, daher gilt diesen nun unser ganz besonderes Augenmerk und unsere Aufmerksamkeit“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Peter Schäfer.
Das Kind besuchte in der vergangenen Woche, bevor Südtirol als Risikogebiet eingestuft wurde, eine Mannheimer Grundschule sowie den zugehörigen Hort an der Schule. Für alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe, Lehrende der Klasse sowie Kinder und Mitarbeitende der Hortgruppe, die an den entsprechenden Tagen die Schule und den Hort besucht hatten, wurde eine 14tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Für alle anderen Schüler*innen und Beschäftigten, die keinen engen Kontakt zu dem Kind hatten, gilt kein erhöhtes Infektionsrisiko. Sie können die Schule und den Hort wie gewohnt besuchen. Derzeit besteht aus Sicht des Gesundheitsamtes kein Anlass, die gesamte Schule zu schließen.
Die Eltern wurden bereits informiert. Bis alle Kontaktpersonen ermittelt sind, bleiben vorsorglich alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe heute vom Unterricht befreit. Bei den ermittelten Kontaktpersonen ist eine Testung zum Erregernachweis aus medizinischer Sicht nicht begründet, solange keine Krankheitssymptome vorliegen. Personen, die mit den Kontaktpersonen Umgang hatten oder haben, unterliegen keinen Einschränkungen.
Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2.) Schutz vulnerabler Gruppen: Besonders schutzwürdige Menschen im Blick
Die bisherigen Erkenntnisse über das neuartige Corona-Virus zeigen, dass besonders über 60-jährige Menschen und chronisch Kranke gefährdet sind. Zu den häufigsten Erregern, die Infektionen der Lunge auslösen können, gehören auch Pneumokokken und Keuchhusten (Pertussis) sowie Influenza-Viren. Das Gesundheitsamt empfiehlt daher allen Menschen, die zu der vulnerablen Gruppe gehören, die entsprechenden Impfungen. Eine bereits mit einem Krankheitserreger befallene Lunge kann auch noch von einem zweiten (oder dritten) Erreger – hier dem Coronavirus – angegriffen werden. Dabei würde es sich um eine Komplikation handeln, die die Behandlung sehr erschweren würde und den Patienten/die Patientin besonders gefährden würde. Um diese Komplikation zu vermeiden, sollte gegen Pneumokokken, Keuchhusten und Influenza geimpft werden.
Hygienefachkräfte des Gesundheitsamtes suchen die Seniorenheime und Behinderteneinrichtungen in der Stadt auf und beraten die Träger, Mitarbeitenden und Bewohner*innen entsprechend zu Hygienethemen und vorbeugendem Infektionsschutz. Eine vorbeugende Maßnahme, um die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Corona-Virus zu reduzieren, kann auch die Anpassung der Besuchszeiten in den Seniorenheimen sein. In den Krankenhäusern wurden unter anderem bereits die allgemeinen Besucherregeln angepasst: Die allgemeinen Besuchszeiten wurden von 15 bis 19 Uhr verkürzt. Personen mit Erkältungssymptomen oder ansteckenden Erkrankungen sind als Besucher*innen zum Schutz der (vorerkrankten) Patient*innen nicht zugelassen. Kinder unter zwölf Jahren sollten möglichst auch nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen.
3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischer Betriebe
Sportlerehrung der Stadt Mannheim: Verschiebung in den Sommer – Terminkorrektur Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft. Nach eingehenden Beratungen hat sich die Stadt entschieden, die Sportlerehrung, die am Freitag, 20. März 2020, stattfinden sollte, in den Sommer 2020 zu verschieben. Hierdurch soll in der aktuellen Situation das Kontaktrisiko für die Besucherinnen und Besucher im recht engen Foyer des Veranstaltungsraums minimiert werden. Denn gerade eine Sportlerehrung lebt in der Regel von einer engen Kommunikation. Bezüglich eines Ersatztermins wird zu entsprechender Zeit informiert.
Stadt Mannheim 13.03.2020
Gemeinsame Erklärung der Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg und der Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises
Die Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg und die Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises geben folgende gemeinsame Erklärung zu den vom Stadtvorstand der Stadt Ludwigshafen, Mittwoch, 11.3.2020, angeordneten Maßnahmen ab:
Derzeit besteht keine Veranlassung von der bundeseinheitliche Regelungen, den Empfehlungen des Robert-Koch-Institues sowie den Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg abzuweichen. Diese sind fachlich begründet und der jetzigen Situation angemessen.
Von besonderer Bedeutung in dieser Situation ist ein abgestimmtes und einheitliches Vorgehen der verantwortlichen Entscheidungsträger.
Die Behörden und Einrichtungen der Städte Mannheim, Heidelberg, des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises bleiben bleiben daher grundsätzlich geöffnet.
Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 11.03.2020
Aktuelle Fallzahlen
Landesverordnung zu Veranstaltungen
Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischen Betriebe
Risikogebiete
Hinweise für Schulen und Kitas
1) Fallzahlen: Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf zwölf
Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute (11.03.2020) einen weiteren Fall einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf zwölf.
In dem Fall handelt es sich um einen 1956 geborenen Mann, der als Kontaktperson zu einem bei einem auswärtigen Gesundheitsamt bekannten bestätigten Fall nach einem Skiurlaub in Südtirol bereits in häuslicher Isolierung war. Er zeigte leichte Krankheitsanzeichen und wurde auf das Virus getestet, der labordiagnostische Test erbrachte den Nachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2.) Landesverordnung zu Veranstaltungen – Absage sämtlicher Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern
Im Vorgriff auf die zu erlassende Rechtsverordnung hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium angewiesen, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bzw. Zuschauern aus infektiologischer Sicht abzusagen. Damit wird die bereits am Montag von der Stadt Mannheim festgelegte Linie verbindlich.
Schon seit Anfang der Woche bespricht die städtische Versammlungsbehörde mit Veranstaltern, deren Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden können, das weitere Vorgehen.
Die Stadt bewertet aktuell individuell sämtliche Veranstaltungen der kommenden Wochen, für die weniger als 1000 Teilnehmer angemeldet sind. Hier liegt das Augenmerk unter anderem auf der Veranstaltungsörtlichkeit (beispielsweise Frischluftzufuhr, Abstand der Gäste untereinander), aber insbesondere auch auf den zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern: Handelt es sich um besonders risikoanfällige oder ältere Personen? Sind die Tickets personalisiert, so dass sich auch im Nachhinein nachvollziehen lässt, wer an der Veranstaltung teilgenommen hat? – Das sind nur einige der zu betrachtenden und zu beurteilenden Aspekte, die sich an den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts orientieren. Die Einschätzungen erfolgen stets unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit.
Im Rahmen der Gespräche mit den Veranstaltern soll auch geprüft werden, ob die betreffenden Veranstaltungen unter 1000 durch infektionshygienische Maßnahmen oder weitere Auflagen wie zeitliche Verschiebungen doch noch ermöglicht werden können.
Die Weisung des Gesundheitsministeriums sichert ein landesweit einheitliches Vorgehen und gibt auch der Stadt Mannheim die nötige Rechtssicherheit. Heute erhielt die Stadt zunächst die Weisung des Ministeriums, die bis zum Erlass der angekündigten Rechtsverordnung gilt, die im Laufe der Woche erwartet wird.
Das Spiel Waldhof-Uerdingen am Freitag, 13. März, wurde durch den DFB auf nach Ostern verlegt.
3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischer Betriebe
Sportlerehrung der Stadt Mannheim: Verschiebung in den Sommer Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft.
Nach eingehenden Beratungen hat sich die Stadt Mannheim deshalb entschieden, die Sportlerehrung, die am Freitag, 13. März 2020, stattfinden sollte, in den Sommer 2020 zu verschieben. Bezüglich eines Ersatztermins wird zu entsprechender Zeit informiert.
Veranstaltungen der Reiss-Engelhorn-Museen (REM) Die Reiss-Engelhorn-Museen nehmen ihre Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Besucher und Mitarbeiter sehr ernst und möchten zugleich einer weiteren Verbreitung des Coronavirus vorbeugen. Um dies zu gewährleisten, wird in den Reiss-Engelhorn-Museen das Veranstaltungsprogramm anhand der Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Stadt Mannheim täglich überprüft und neu bewertet.
Absage der Eröffnungsfeier „Yesterday – Tomorrow“ am Samstag, den 14. März 2020 Aus diesem Grund haben die Reiss-Engelhorn-Museen die Eröffnungsfeierlichkeiten für die Sonderausstellung „Marc Erwin Babej: Yesterday – Tomorrow“, die für Samstag, den 14. März 2020 geplant waren, abgesagt. Die Veranstaltung richtete sich an geladene Gäste, die bereits postalisch über die Absage informiert wurden. Erwartet wurden mehr als 500 Gäste.
Durchführung des aktuellen Veranstaltungsprogramms
Weitere Veranstaltungen, die sich an die Öffentlichkeit richten, wie Führungen, Vorträge, Kulturabende oder das Kinderprogramm, werden nach Prüfung der genannten Kriterien derzeit regulär durchgeführt.
Ausstellungshäuser weiterhin regulär geöffnet
Eine Auswirkung auf den Besuch der einzelnen Ausstellungen im Museum Weltkulturen und Museum Zeughaus gibt es derzeit nicht. Die Ausstellungen sind regulär geöffnet. Relevante Hands-on-Bereiche wie die Virtuelle-Brillen-Station in der Ausstellung „Reconsidering Icons“ werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Die Risikobewertung wird von den Reiss-Engelhorn-Museen täglich neu geprüft.
Über Änderungen und Absagen von Veranstaltungen oder über die Änderung der Öffnungszeiten informieren die Reiss-Engelhorn-Museen auf ihrer Website unter http://www.rem-mannheim.de.
4) Risikogebiete: Neue Gebiete in RKI-Liste aufgenommen
Informationen zum Coronavirus im Hinblick auf Veranstaltungen
Speyer – Veranstaltungen mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern können zu einer schnelleren Verbreitung des Coronavirus beitragen, da eine Übertragung auf viele Personen möglich ist. Im Falle einer Ausbreitung erschweren Massenveranstaltungen die Rückverfolgung und die Ermittlung von Kontaktpersonen. Im Einzelfall kann daher das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation gerechtfertigt sein.
Oberstes Ziel ist es, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus hinauszuzögern.
Die Stadt Speyer folgt daher der Empfehlung des Landes Rheinland-Pfalz und den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes und wird alle Veranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden, bis auf weiteres absagen.
Eine ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung der Stadt zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes folgt am Donnerstag, 12. März 2020.
Auch bei Veranstaltungen mit einer kleineren Teilnehmeranzahl kann eine Absage bzw. eine Verlegung des Termins/der Veranstaltung erfolgen, wenn:
es sich um einen Teilnehmerkreis mit besonderem Risiko (ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen oder Immungeschwächte) handelt oder
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Risikogebieten erwartet werden oder
die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit Körperkontakt stattfindet (etwa Tanzveranstaltungen oder unbestuhlte Konzerte) oder
die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung stattfindet Bei allen Veranstaltungen sind die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Empfehlungen „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“ streng zu prüfen.
Die Stadt Speyer rät allen Veranstaltern dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen. Wir appellieren zum Schutz der Bevölkerung an das Verantwortungsbewusstsein und bitten darum, bereits geplante Veranstaltungen bis auf weiteres abzusagen bzw. zu verschieben, sollte eines der oben genannten Kriterien zutreffen.
Bei allen Veranstaltungen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Ungeachtet dessen werden die Bevölkerung und die Medien gebeten, die Ereignisse realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren. Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor.
Coronavirus: Stadt Ludwigshafen ergreift weitere Vorsichtsmaßnahmen
OB Steinruck: Zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt
Ludwigshafen – Aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus in Deutschland hat die Stadt Ludwigshafen am Mittwoch 11. März 2020, aus Vorsorgegründen entschieden, einen Teil ihrer Einrichtungen zu schließen. Zudem wird es ab Donnerstag, 12. März 2020, 8 Uhr, Einschränkungen bei städtischen Dienstleistungen und Servicestellen geben. Ziel dieser weitreichenden Vorsichtsmaßnahmen ist es, die Verbreitung des Virus durch das frühzeitige und konsequente Unterbrechen möglicher Infektionsketten einzudämmen.
Gemeinsam mit Medizinern und
Hygienespezialisten des Klinikums sowie dem Gesundheitsamt hat sich der
Ludwigshafener Stadtvorstand unter Leitung von Oberbürgermeisterin Jutta
Steinruck auf ein Bündel präventiver, also vorsorglicher Maßnahmen zum Schutz
der Bürger*innen sowie der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung verständigt.
Sie alle dienen dazu, größere Ansammlungen von Menschen zu vermeiden.
Menschenansammlungen werden als eine wesentliche Ursache für die Verbreitung
des Coronavirus angesehen. Aus diesem Grund werden u.a. Sporthallen, Bäder,
Bibliotheken und kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater geschlossen.
Die Stadtverwaltung reagiert damit auch auf den ersten bestätigen Fall eines
mit dem Coronavirus infizierten Menschen in Ludwigshafen.
Zudem gibt es seit Dienstagabend einen Verdachtsfall in der Kindertagesstätte Karl-Krämer-Straße. Die Kita ist derzeit geschlossen. Die Verwaltung erwartet das Testergebnis.
„Wir haben
uns sehr genau überlegt, welche Schritte wir nun gehen wollen und Maßnahmen
gegeneinander abgewogen. Es gibt keinen Grund für größte Besorgnis oder gar für
Panik. Deutschland – und ein so starker Standort wie Ludwigshafen – ist auf
viele schwierige Situationen vorbereitet. Wir unternehmen aktuell angemessene
Schritte, um eine weitere Verbreitung des Virus auch bei uns einzudämmen. Das
ist zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt. Wir müssen dafür sorgen, dass
keine unnötigen Infektionsketten entstehen. Denn genau das könnte zu einer
Zunahme der Erkrankungen führen. Dies gilt es im Interesse der Gesundheit
unserer Bürger*innen sowie auch unseres öffentlichen Gesundheitssystems und der
dort arbeitenden Menschen und auch unserer Verwaltung zu verhindern. Mit
unseren Maßnahmen leisten wir einen Beitrag, in der derzeitigen Lage wichtige
Zeit zu gewinnen. Diese Ziele hat auch die Bundeskanzlerin heute im Anschluss
an Konsultationen mit ihren europäischen Partnern so formuliert. Wir alle – und
eben auch als Kommune – sind gehalten, die Infektionsrisiken zu minimieren.
Dazu tragen wir durch abgestimmte und durchdachte Maßnahmen bei“, erläuterte
Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.
Die OB bittet Bürger*innen um Verständnis dafür, dass Dienstleistungen der Verwaltungen teilweise eingeschränkt sind oder bestimmten Restriktionen unterliegen. „Öffentliche Aufgaben und Funktionen, die von grundlegender Bedeutung für die Allgemeinheit sind, werden selbstverständlich weiter erfüllt.
Das steht außer Frage.
Dienstleistungen rund um den Bürgerservice werden erbracht. Hier bitten wir
darum, Regularien, wie wir sie nun vorsorglich festgelegt haben, einzuhalten.
Aber dort, wo wir durch Einschränkungen von Services aktuell einen Beitrag zum
Infektionsschutz leisten können, machen wir das. Die kommenden Tage wird uns
alle etwas Geduld abnötigen, die wir aber im Interesse der allgemeinen
Gesundheit gerne aufbringen sollten“, betont die OB.
Jutta Steinruck dankte den
ärztlichen Ratgebern und Partnern aus Klinikum und Gesundheitsamt sowie den
Mitarbeiter*innen der Gesundheitsbehörden und –einrichtungen sowie den
zahlreichen sachbefassten Mitarbeiter*innen aus der Stadtverwaltung für deren
großes Engagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. „Als politische Verantwortliche brauchen wir
die wissenschaftliche Sicht und den fundierten Ratschlag, die kritische
Reflexion und das Abwägen mit Expert*innen, um solide und begründete
Entscheidungen zu treffen“, betont die OB.
Nachdem das erfolgt sei, habe
sich die Stadt zu folgenden Vorsorgemaßnahmen entschieden:
Folgenden Einrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen
Kultureinrichtungen
Stadtbibliothek einschließlich der Stadtteilbibliotheken
Theater im Pfalzbau
Wilhelm-Hack-Museum
Stadtmuseum
Rudolf-Scharpf-Galerie
Schillerhaus Oggersheim
Musikschule
Kulturzentrum DasHaus
Ernst Bloch Zentrum
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Alle offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt einschließlich der Einrichtungen der Bürgerinitiativen
Schullandheim Ramsen
Sportanlagen und Schwimmbäder
Schulsporthallen und Bezirkssportanlagen für den Vereinsbetrieb (Ausnahme Schulsport).
Leichtathletikhalle (Ausnahme Schulsport)
Südwest-Stadion
Hallenbad Süd
Hallenbad Oggersheim
Soziales
Soziale Stadt Büros
Abteilung Wohngeld
Schuldnerberatungsstelle
Drogenberatung, Goethestraße 12
Stadthaus Nord – Öffnungszeiten vorerst nur Donnerstag 9 bis 12 Uhr
Senioren
Seniorentreffs und Seniorenzentren
Seniorenförderung Walzmühle: Öffnungszeiten vorerst nur Donnerstag 9 bis 12 Uhr
Beschäftigungsförderung
Kleidertreffs
Volkshochschule Anmeldung geschlossen Sprachberatung geschlossen Alle Kurse und Veranstaltungen werden abgesagt Prüfungsrelevante Kurse finden statt
Es finden keine Trauerfeiern mehr statt
Das Haus der Naturpädagogik ist geschlossen, der Wildpark bleibt geöffnet
Die Liste wird gegebenenfalls aktualisiert
Für weitere Bürgerfragen ist
unter der Rufnummer 0621 504-6000 ein Informationstelefon geschaltet. Über
dieses Informationstelefon können sich die Bürger*innen über die
Vorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel Schließungen informieren.
Coronavirus – Weiterer positiver Fall
im Landkreis Germersheim bestätigt
Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim ist der zweite positive Fall bestätigt. Der betroffene Mann und die Ehepartnerin befinden sich bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne. Das Ehepaar war aus Südtirol zurückgekehrt und war von Anfang an zuhause geblieben. Aufgrund von Symptomen wurde der Betroffene vom Hausarzt untersucht und getestet. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet.
Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim 12.03.2020
Corona-Virus: Gedenkveranstaltung zum Bombenangriff auf die Stadt Landau, Premiere des Fugger-Glött-Films und zwei „FrauenZimmer“-Veranstaltungen werden verschoben bzw. abgesagt
Landau – Die interne Risikoeinschätzung anhand der Empfehlungen des Gesundheitsamts Landau-Südliche Weinstraße in Bezug auf das Corona-Virus führt dazu, dass die Stadt Landau drei geplante Veranstaltungen absagt. Die Gedenkstunde für die Opfer des Bombenangriffs auf das Stadtgebiet im Zweiten Weltkrieg, die für den 16. März geplant war, soll auf den 8. Mai verschoben werden, dem Jahrestag der Kapitulation der deutschen Wehrmacht. Der Vortrag zum Equal-Pay-Day am 17. März und das Damencafé am 25. März, beides Veranstaltungen im Rahmen der Reihe „FrauenZimmer“ der städtischen Gleichstellungsstelle, finden nicht statt.
Ebenso weist die Stadt
Landau darauf hin, dass die für den 15. März geplante Premiere des
Dokumentarfilms „Theodor Graf Fugger von Glött – Deserteur oder
Freiheitskämpfer?“ des Ehepaars Knauf im Universum-Kinocenter abgesagt wurde.
Die Veranstaltung soll nachgeholt werden.
Die Stadt Landau versucht auf allen Ebenen und eng abgestimmt mit dem Landkreis Südliche Weinstraße die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aus diesem Grund gebeten, kritisch die Notwendigkeit geplanter Veranstaltungen zu hinterfragen. Die entsprechende Checkliste zur Risikoeinschätzung, mit der auch die Stadtverwaltung arbeitet, findet sich im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 12.03.2020
Erster bestätigter Fall von Coronavirus in der Stadt Ludwigshafen
Ludwigshafen / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein erster bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Ludwigshafen geliefert.
Der
Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus
angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als
vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu
stellen.
Die
Kontaktpersonen des Mannes wurden ermittelt und an die zuständigen
Gesundheitsämter weitergeleitet. Kontaktpersonen im Zuständigkeitsbereich des
Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gibt es nicht.
Der Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 12.03.2020
Aktuelle Informationen zur Lage in Mannheim
Inhalt :
Aktuelle Fallzahlen
Landesverordnung zu Veranstaltungen
Diagnosestützpunkt eingerichtet
Aktuelle Fallzahlen
Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Dienstag (10.03.2020) keine weiteren bestätigten Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit beträgt die Zahl der nachgewiesenen Fälle in Mannheim weiterhin elf.
Veranstaltungen
Die Stadt Mannheim hat mit Blick auf Großveranstaltungen wie gestern angekündigt mit Veranstaltern Kontakt aufgenommen, um Veranstaltungen über 1000 Teilnehmern in der Regel abzusagen. Die Ankündigung des Gesundheitsministeriums eine verbindliche Verordnung dazu zu erlassen, begrüßt der Mannheimer Oberbürgermeister und Präsident des baden-württembergischen Städtetags Peter Kurz ausdrücklich. „Rechtssicherheit und Einheitlichkeit des Vorgehens sind für diese weitreichenden Eingriffe notwendig. Die Ankündigung entspricht der von gestern festgelegten Linie. Eine Verordnung in dieser Frage ist von den Kommunen gewünscht.„
Diagnose-Stützpunkt am Universitätsklinikum
Das Universitätsklinikum Mannheim (UMM) richtet ab Mittwoch, 11. März, einen Coronavirus Diagnose-Stützpunkt in mehreren speziell ausgestatteten Containern im Park des UMM-Campus ein. Die Zuweisung erfolgt ausschließlich über das Info-Telefon des Gesundheitsamts Mannheim, Telefon 0621-293-2253. Das Universitätsklinikum teilt dazu mit: „Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, können dort getrennt von anderen Patienten auf das neuartige Coronavirus getestet werden. Der neue Coronavirus Diagnose-Stützpunkt liegt zentral und gut erreichbar im Park der Universitätsmedizin Mannheim direkt neben Haus 22.
Zuweisung über Info-Telefon des Gesundheitsamts
Personen mit begründetem Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion erhalten vom Info-Telefon des Mannheimer Gesundheitsamts, 0621/293-2253, ein Passwort, mit dem sie sich im Diagnose-Stützpunkt melden. Mit dem Passwort können sie auch über die Einfahrt in der Röntgenstraße auf den UMM-Campus fahren und ihr Auto nach Einweisung durch den Sicherheitsdienst in unmittelbarer Nähe zum Stützpunkt abstellen. Wer weiter außerhalb parkt oder zu Fuß kommt, findet zahlreiche Hinweisschilder und auf den Boden aufgesprühte Markierungen, die den besten Weg von den Eingängen zum Stützpunkt weisen. Die Öffnungszeiten des Coronavirus Diagnose-Stützpunkts können beim Info-Telefon des Mannheimer Gesundheitsamts, 0621/293-2253, erfragt werden.
Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) als begründete Verdachtsfälle nur Personen gelten, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen UND Kontakt zu einem NACHGEWIESEN am neuartigen Coronavirus erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen.
Das Universitätsklinikum führt die Tests auf SARS-CoV-2 im hauseigenen Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene selbst durch. Dazu wird mit einem Wattestab ein Abstrich aus Rachen und Nase entnommen, der dann nach bestimmten, eindeutigen Abschnitten der Virus-DNA durchsucht wird. Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb eines Tages vor und kann telefonisch mit einem individuellen Kennwort abgerufen werden. In der Zwischenzeit können die Getesteten nach Hause zurückkehren, wenn sie keine größeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen verspüren. Bis zum Testergebnis sollten sie aber den Umgang mit anderen Menschen soweit als möglich reduzieren, um nicht selbst zu einer Infektionsquelle zu werden.“
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hatte in der vergangenen Woche zur Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrages abhängig von der jeweiligen Ressourcenverfügbarkeit empfohlen, in jedem Landkreis eine zentrale Anlauf- und Abstrichstelle zur Testung des neuartigen Corona-Virus einzurichten. Wenn dies nicht möglich ist, könnten auch andere Alternativen wie beispielsweise sogenannte „Drive-In-Corona-Abstrich-Konzepte“ in Betracht kommen.
„Mit dem Diagnose-Stützpunkt am Universitätsklinikum haben wir hier in Mannheim nun in kürzester Zeit die beste empfohlene Lösung eingerichtet“, betont Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert. Er weist noch einmal drauf hin, dass die Einrichtung nur begründeten Verdachtsfällen, die über das Info-Telefon zugewiesen werden, vorbehalten ist.
Coronavirus: Stadt erlässt aktualisierte Allgemeinverfügung
Ludwigshafen – Die Stadt Ludwigshafen hat wegen der fortdauernden Verbreitung des Coronavirus auch in der Region die Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen gemäß den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums ergänzt und aktualisiert. Die neue Allgemeinverfügung untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 1.000 Menschen. Für alle anderen Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Veranstalter sicherzustellen und zu bestätigen hat, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.
Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de einsehbar.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 12.03.2020
Informationen zum Coronavirus
Speyer – Auf Anregung des medizinischen Fachberaters der Stadt Speyer, Dr. Peter Wresch, fand am Freitag, 6. März 2020, ein Austauschgespräch zum aktuellen Sachstand in Sachen Coronavirus zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Speyerer Krankenhäuser, der niedergelassenen Ärzteschaft und der Rettungsdienste sowie der Stadtverwaltung und der Feuerwehr Speyer statt.
„Alle betroffenen Stellen sind vorbereitet und die Gesundheitsversorgung der Stadt ist sichergestellt. Um die Zusammenarbeit zwischen
den Institutionen noch besser aufeinander abzustimmen, wird sich der besagte Teilnehmerkreis jede Woche zu einem Austauschtermin treffen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Infolge der Empfehlung des Bundesgesundheitsministerium für Veranstaltungen sei auf die Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen des Robert-Koch-Instituts hingewiesen, die auf der Homepage der Stadt Speyer einzusehen und dieser Medieninfo beigefügt sind. Ebenso hat der Landkreis Südliche Weinstraße eine einfache Checkliste für Veranstaltungen entworfen, die wir nach Rücksprache ebenso online stellen und hiermit weiterleiten dürfen. Die Stadt Speyer ist hierzu aber auch in Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, um bei Bedarf und Lage entsprechende Anordnungen für Veranstaltungen auf den Weg zu bringen.
Es gibt nach wie vor weder in der Stadt noch im Kreis Verdachtsfälle. Die Bevölkerung wird ebenso wie die Medien gebeten, die Ereignisse
realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren.
Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor.
Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten
haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.
Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.
Lesen sie hier die Risikoeinschätzungen für Großveranstaltungen als pdf:
Coronavirus: Stadt folgt Landesempfehlungen zum Umgang mit Veranstaltungen
Mannheim – Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft. Sie wird mit den Veranstaltern in Kontakt treten, deren Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden können.
Das Mannheimer Gesundheitsamt orientiert sich grundsätzlich an den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg, Veranstaltungen in einer Größenordnung von mehr als 1000 Teilnehmern abzusagen. Dies erfolgt aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen in Baden-Württemberg und der Region Rhein-Neckar sowie der Tatsache, dass aktuell nicht mehr alle Infektionsfälle im Einzelfall zurückverfolgt werden können. Aktuell gibt es in Frankreich und damit in unmittelbarer Nähe Baden-Württembergs weitere Infektions-Hotspots.
Die Stadt Mannheim hatte bereits in der letzten Woche begonnen, sich auf Basis der derzeitigen Lage und der Hinweise des Robert-Koch-Instituts eine Übersicht zu verschaffen und die Veranstaltungen einzelfallbezogen entsprechend der aktuellen Empfehlungen zu prüfen. Unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit ist die Stadt damit in der Lage, sich kurzfristig und gezielt an diejenigen zu wenden, deren Veranstaltungen als kritisch zu bewerten sind.
Folgende Kriterien des Robert-Koch-Instituts kommen bei der Bewertung von Veranstaltungen zur Anwendung:
Zusammensetzung der Teilnehmer (u.a. Herkunft, Symptome, Risikogebiete)
Art der Veranstaltung (Interaktionen wie bspw. Tanzen)
Ort der Veranstaltung (Mannheim und die dortige aktuelle Situation, geschlossener Raum oder im Freien )
Zudem gilt die aktuelle Empfehlung der genannten Ministerien, die Teilnehmerzahl auf 1000 zu beschränken.
Fragen der Kostenrückerstattung sind mit dem jeweiligen Veranstalter zu klären.
Mit Stand Montagabend 19 Uhr ist für diese Woche bereits der dreitägige Mittelaltermarkt im Herzogenriedpark mit seinen geschätzt 15.000 Besucherinnen und Besuchern abgesagt.
Bezüglich publikumsintensiver Sportevents wie zum Beispiel Fußballspiele der 1., 2. und 3. Liga, Eishockey- oder Handballspiele stehen die kommunalen Spitzenverbände (z.B. Deutscher Städtetag) in Kontakt mit den zuständigen Verbänden des Sports. Eine bundesweite Regelung wird hier erwartet.
Stadt Mannheim 10.03.2020
Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf elf
Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Montag (09.03.2020) zwei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf elf.
In einem Fall handelt es sich um eine 1952 geborene Frau, die in Kontakt mit einer Person stand, bei der eine Corona-Infektion bereits nachgewiesen wurde und bekannt ist. Die Frau stand bereits in häuslicher Isolation. Sie zeigte Anzeichen eines grippalen Infekts und wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.
Im zweiten Fall handelt es sich um einen 1996 geborenen Mann, der mit der Skigruppe, aus der bereits zwei nachgewiesene Corona-Fälle bekannt sind, aus Südtirol, Trentino nach Mannheim zurückkehrte. Als Kontaktperson befand er sich in häuslicher Isolation. Er entwickelte grippeartige Krankheitssymptome und wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.
Stadt Mannheim 10.03.2020
Corona-Virus: Stadt Landau gibt Veranstalterinnen und Veranstaltern Checkliste an die Hand – Deutsch-Französischer Bauernmarkt und Lätare-Umzug werden abgesagt – OB Hirsch: „Vorsicht und Rücksicht: Ja. Panik: Nein.“
Landau / LK Landau / LK Südliche Weinstraße – Auf allen Ebenen und eng abgestimmt mit dem Landkreis Südliche Weinstraße versucht die Stadt Landau die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aus diesem Grund gebeten, kritisch die Notwendigkeit geplanter Veranstaltungen zu hinterfragen. Dazu weist die Stadt jetzt auch erneut auf eine Checkliste zur Risikoeinschätzung bei Veranstaltungen hin, die vom gemeinsamen Gesundheitsamt von Stadt und Kreis erarbeitet wurde und die im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php zu finden ist.
Die
Stadt Landau wendet die dort angegeben Kriterien auch auf ihre eigenen
Veranstaltungen an. Aus diesem Grund hat der Stadtvorstand entschieden, sowohl
den Lätare-Umzug durch die Innenstadt am 22. März als auch den Deutsch-Französischen
Bauernmarkt samt Verkaufsoffenem Sonntag am 29. März abzusagen. Bei beiden
Veranstaltungen kommen viele Menschen auf engstem Raum zusammen – und das
zumindest im Fall des Bauernmarkts bzw. des Verkaufsoffenen Sonntags aus einem
großen Einzugsbereich. Auch die Ausstellungseröffnung des Wettbewerbs zum neuen
Stadtquartier Südwest am 12. März und die erste Veranstaltung von „Ihre Fragen
an den Oberbürgermeister“ am 14. März in Arzheim entfallen. Über die
Durchführung weiterer Veranstaltungen entscheidet die Verwaltung von Fall zu
Fall und gibt eventuelle Absagen baldmöglichst bekannt.
„Vorsichtsmaßnahmen schränken uns ein, helfen aber, die Infektionslage möglichst gut zu bewältigen“, betont OB Thomas Hirsch. Auch wenn eine Infektion mit dem neuen Erreger nach heutigem Kenntnisstand in aller Regel kaum über übliche Erkältungssymptome hinausreiche, so gelte es doch, die flächendeckende Ausbreitung einzudämmen – um die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen und die Ressourcen des Gesundheitssystems zu schonen, so Hirsch. Landaus Stadtchef ist sich bewusst, dass viele Menschen angesichts der Dynamik der Ereignisse verunsichert seien. Dies sei auch verständlich, weiß Hirsch. Er bittet aber: „Vorsicht und Rücksicht: Ja. Panik: Nein.“ Die aktuellen Risikogebiete und viele weitere Informationen rund um das Corona-Virus können jederzeit auf den Internetseiten www.rki.de bzw. www.infektionsschutz.de abgerufen werden. Zusätzlich zum überregionalen Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministerium, das unter 030/346 465 100 zu erreichen ist, haben Stadt Landau und Landkreis Südliche Weinstraße ein eigenes, regionales Bürgertelefon unter 0 63 41/94 05 55 eingerichtet. Dieses ist montags bis donnerstags von 10 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr sowie freitags von 10 bis 12:30 Uhr geschaltet.
Stadt Landau in der Pfalz 10.03.2020
Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf neun
Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Sonntag (08.03.2020) zwei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf neun.
In einem Fall handelt es sich um eine 1974 geborene Frau, die der Skigruppe angehörte, die in Südtirol, Trentino, gewesen war und aus der bereits ein anderer nachgewiesener Fall einer Corona-Infektion bekannt ist. Nach ihrer Rückkehr zeigte sie leichte Krankheitsanzeichen, wurde auf das Virus getestet und befindet sich seitdem in häuslicher Isolation. Die Frau ist in einer städtischen Kindertagesstätte beschäftigt und besuchte die Einrichtung an einem Tag in dieser Woche, bevor die häusliche Isolation angeordnet wurde.
Alle an diesem Tag im Kinderhaus betreuten Kinder und tätigen Mitarbeitenden gelten als Kontaktpersonen, sie sind dem Gesundheitsamt bereits alle namentlich bekannt. Für sie wurde eine 14-tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Diese ist nicht für Familienmitglieder der betroffenen Kinder oder Mitarbeitenden erforderlich, sie können regulär ihren Beschäftigungen nachgehen. Alle Kinder und Personen, die an dem entsprechenden Tag nicht anwesend waren, können grundsätzlich weiterhin betreut werden bzw. arbeiten, für sie besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Am morgigen Montag bleibt das Kinderhaus aus organisatorischen Gründen geschlossen, um die weitere Betreuung für diese Kinder vorzubereiten. Die Familien und Mitarbeitenden wurden im Lauf des heutigen Nachmittags bereits persönlich informiert. Besondere oder weitergehende Maßnahmen sind für das Kinderhaus nicht erforderlich.
Im zweiten Fall handelt es sich um eine 1999 geborene Frau, die Schülerin einer beruflichen Schule in Mannheim ist. Sie zeigte unspezifische Krankheitssymptome und wurde auf das Virus getestet, der Test erbrachte nun den labordiagnostischen Nachweis. Der Ansteckungsweg ist nach derzeitigem Stand noch nicht bekannt und wird vom Gesundheitsamt ermittelt. Sie hat den Unterricht seit den Faschingsferien nicht besucht. Besondere Maßnahmen an der Schule sind daher nicht erforderlich, für andere Schüler und Lehrende besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.
Stadt Mannheim 10.03.2020
Entwarnung: Alle Tests negativ – derzeit kein Hinweis auf eine SARS-CoV-2 Infektionen nach Schülerreisen nach Südtirol
Landkreis Germersheim – „Gute Nachrichten: Alle Ergebnisse der Freitag genommenen Abstriche sind negativ. Das heißt, alle Rückkehrer der Schülerreise sind nicht mit dem Coronavirus infiziert. Ich freue mich für die Betroffenen über das Ergebnis und danke allen für ihr Verständnis“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Die
Betroffenen und auch alle anderen Rückkehrer sind neben den mündlichen
Erläuterungen durch den Amtsarzt mit einem Schreiben über den weiteren Ablauf
informiert worden. Alle
Rückkehrer bleiben 14 Tage in häuslicher Absonderung. Alle anderen Schülerinnen
und Schüler, die nicht in der Reisegruppe waren, sind von diesen Maßnahmen
nicht betroffen. Der Unterricht findet für diese uneingeschränkt weiter statt.
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hatte gestern bei acht Personen einer aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppe Abstriche genommen. Diese wurden auf SARS-CoV-2 und Influenzaviren untersucht. Die Abstriche wurden entnommen, da Südtirol inzwischen zum Risikogebiet erklärt wurde und zudem bei diesen acht Personen milde Erkältungszeichen aufgetreten waren. „Die Abstriche wurden als besondere Vorsichtsmaßnahme entnommen“, erklärt Landrat Brechtel.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf sieben
Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurde am Samstag (07.03.2020) ein weiterer bestätigter Coronavirus-Fall gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf sieben.
Bei dem neuen Fall handelt es sich um einen 1967 geborenen Mann, der mit einer Skigruppe im Risikogebiet Südtirol, Trentino, gewesen war. Nach seiner Rückkehr zeigte er leichte grippeartige Symptome und wurde auf das Virus getestet. Seitdem befindet er sich in häuslicher Isolation.
Der labordiagnostische Nachweis bestätigte nun den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.
Stadt Mannheim 10.03.2020
Corona-Virus: Sechster bestätigter Fall in Mannheim
Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat Freitagabend, 6. März, beim Landesgesundheitsamt einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf sechs.
Bei dem Fall handelt es sich um einen 63jährigen Mann, der nach einem Urlaub in Südtirol am Sonntag mit leichten Krankheitssymptomen erkrankte. Deshalb hielt er sich seither zuhause auf. Der labordiagnostische Nachweis bestätigte den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.
Der Fall steht nach derzeitiger Kenntnis nicht in Zusammenhang mit den anderen bereits bekannten und bestätigten Fällen.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt, arbeiten dabei eng zusammen.
Absage zugesagt: Demonstrationen am 07. März 2020 in Jockgrim
Jockgrim – Die drei für Samstag, 07.03.2020, angemeldeten Versammlungen in Jockgrim werden nach dringender Empfehlung der Kreisverwaltung durch die Veranstalter selbst abgesagt. Die Kreisverwaltung hatte die dringende Empfehlung ausgesprochen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren. Im Gespräch mit Landrat Dr. Fritz Brechtel haben alle drei Anmelder Verständnis signalisiert und dem Landrat zugesichert, dass sie ihre Veranstaltungen absagen. Landrat Dr. Fritz Brechtel bedankt sich bei allen Veranstaltern und bei den Teilnehmenden für ihre Einsicht und ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Germersheim 07.03.2020
Verdachtsfälle nach Schülerreisen
nach Südtirol
Landkreis Germersheim – Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hat Donnerstagnachmittag (06.03.2020) bei acht Personen einer heute aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppe der IGS Kandel Abstriche genommen. Diese werden nun auf den Coronavirus hin untersucht. Mit den Ergebnissen wird morgen gerechnet. Die Abstriche wurden entnommen, da Italien Südtirol inzwischen zum Risikogebiet erklärt hat und zudem bei diesen acht Personen milde Erkältungszeichen aufgetreten sind. Dies dient einer besonderen Vorsichtsmaßnahme. Ein nachweislicher Kontakt zu einer infizierten Person liegt nicht vor.
Alle Personen, die sich in dem Reisebus befunden haben, bleiben nun als besondere Vorsichtsmaßnahme für 14 Tage in freiwilliger häuslicher Absonderung. Über die Ergebnisse der Abstriche werden die Reisenden durch das Gesundheitsamt informiert.
Kreisverwaltung Germersheim 07.03.2020
Corona-Virus: Fünfter bestätigter Fall in Mannheim
Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute, 6. März, beim Landesgesundheitsamt einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf fünf.
Bei dem Fall handelt es sich um eine 35jährige Frau, die an der Universität studiert und in Kontakt mit einer der bereits nachgewiesenen vier infizierten Personen stand. Sie befindet sich seit Mittwoch in häuslicher Absonderung, nachdem sie als enge Kontaktperson des zuvor bestätigten Falles identifiziert worden war. Da sie leichte Krankheitsanzeichen zeigte, erfolgte der Abstrich, im Ergebnis bestätigte der Test den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.
Unter den engen Kontaktpersonen sind auch Studierende und Beschäftigte der Universität. Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Abstimmung mit den übergeordneten Landesbehörden eine sorgfältige Risikobewertung vorgenommen und für wenige Personen, die in direktem und länger anhaltendem Kontakt mit den nachgewiesen Infizierten standen, häusliche Quarantäne angeordnet.
Für alle anderen Studierenden und Angehörigen der Universität besteht kein erhöhtes Risiko einer Infektion. Derzeit besteht keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, die Universität sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Coronavirus: Stadt erlässt Richtlinien für Veranstaltungen
(Ludwigshafen) – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus auch in der Region hat die Stadt Ludwigshafen Richtlinien zur Durchführung für alle öffentlichen Veranstaltungen in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Demnach dürfen nur noch öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden, bei denen der Veranstalter sicherstellt und bestätigt, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.
Der Koordinierungsstab der Stadtverwaltung unter Leitung von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck hat das Vorgehen am heutigen Freitag, 6. März 2020, gemeinsam mit Medizinern und Hygienespezialisten des städtischen Klinikums sowie dem Gesundheitsamt festgelegt.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 07.03.2020
Coronavirus: die Lage in Heidelberg
(Heidelberg) – Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat am Freitagmorgen, 6. März 2020, zwei weitere Personen in der Stadt Heidelberg bestätigt, bei denen der Coronavirus (COVID-19) nachgewiesen wurde. Damit liegt die Zahl der bestätigten Coronavirus-Fälle im Stadtgebiet Heidelberg nun bei vier. Bei den beiden neuen Fällen handelt es sich um bereits bekannte Kontaktpersonen (Ehefrau und Neffe) des am Mittwoch, 4. März, positiv getesteten Reiserückkehrers aus Südtirol. Die Ehefrau stand bereits seit Urlaubsrückkehr unter freiwilliger Quarantäne; der Neffe hat bis zum Auftreten erster leichter Symptome die Schule besucht. Der Neffe ist Schüler am Heidelberger Helmholtz-Gymnasium. Der Schulbetrieb muss nicht eingestellt werden. Bis das Gesundheitsamt die direkten Kontaktpersonen ermittelt hat, ist die gesamte Kursstufe, die der Schüler besucht hat, aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Schulleitung hat diese Entscheidung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt getroffen.
Das Robert Koch-Institut
(RKI) hat am späten Donnerstagabend, 5. März, nun auch Südtirol in Norditalien
in die Liste der Risikogebiete aufgenommen. Das Sozialministerium
Baden-Württemberg gibt für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten folgende
Hinweise:
Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem
Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte
und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.
Waren Sie in einem der Risikogebiete und bekommen
Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber,
Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, so vermeiden Sie alle nicht
notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und beachten Sie die Husten- und
Niesetikette. Kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt – für Heidelberg
ist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig und täglich von 7.30
bis 21 Uhr unter der Telefonnummer 06221 522-1881 erreichbar.
Hatten Sie während Ihrer Italienreise innerhalb
der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten, so
kontaktieren Sie bitte umgehend das zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von
Symptomen. Für Heidelberg ist das Gesundheitsamt
des Rhein-Neckar-Kreises zuständig und täglich von 7.30 bis 21 Uhr unter der
Telefonnummer 06221 522-1881 erreichbar.
Das
Kultusministerium hat am Freitagmorgen ebenfalls darüber informiert, dass alle
Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14
Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, zu Hause bleiben sollen. Die
14 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr
zu zählen. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit
einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet
zurückgekehrt ist, können hingegen weiter uneingeschränkt am Schul- bzw.
Kita-Betrieb teilnehmen, sofern sie keine Symptome zeigen.
Die
Stadtverwaltung Heidelberg hat die Regelung analog für ihre Beschäftigten
übernommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den vergangenen 14 Tagen
aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, bleiben demnach zu Hause. Bislang
betraf das nur fünf Personen. Durch die Einstufung von Südtirol als
Risikogebiet durch das RKI wird sich die Zahl sicherlich verändern.
Vor dem Hintergrund des Coronavirus wird auch die Ehrung von Heidelbergs Sportlerinnen und Sportler des Jahres nicht wie geplant am 20. März 2020 im Casino der Stadtwerke Heidelberg stattfinden. Die Sportlerehrung durch die Stadt Heidelberg und den Sportkreis Heidelberg wird verschoben und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Stadt Heidelberg 07.03.2020
Hinweis des Gesundheitsamts zur Meldung des Sozialministeriums zur Einstufung von Südtirol als Risikogebiet: Test nur in begründeten Verdachtsfällen sinnvoll!
Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts als Verdachtsfälle nur Personen gelten, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen UND Kontakt zu einem NACHGEWIESEN an Corona erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll!. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen.
Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt.
Jeder Bürger und jede Bürgerin kann durch die Beachtung folgender allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten: Abstand beim Husten und Niesen halten, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden, den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen vermeiden und auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung zu verzichten.
Diese Hinweise finden Sie auch zum Download als Poster auf der Serviceseite der Stadt unter: http://www.mannheim.de/Corona
Gemeinsame Pressemeldung der Stadt Mannheim mit der Universitätsmedizin Mannheim (UMM), dem Theresienkrankenhaus und dem Diakonissenkrankenhaus
GEMEINSAM GUT GERÜSTET – ABGESTIMMTES VORGEHEN GEGEN DAS NEUARTIGE CORONAVIRUS
(Mannheim) – Um einzelne Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) früh zu erkennen und eine weitere Ausbreitung in Mannheim einzudämmen, steht der Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt in engem Austausch mit den Mannheimer Krankenhäusern. „Die Mannheimer Krankenhäuser verfügen über ausreichende Möglichkeiten und Kapazitäten, Menschen mit begründetem Verdacht auf eine Corona-Infektion zu untersuchen. Sie sind gut vorbereitet“, erklärt Dr. Peter Schäfer, Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt nach einem gestrigen Treffen mit Vertreter*innen aller Mannheimer Krankenhäuser.
Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelten als begründete Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie bei einer Erkältung zeigen, und sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer (durch Laboruntersuchung) nachgewiesen an SARS-CoV2 erkrankten Person hatten. Eine Testung ist daher primär für diese Personen vorgesehen. Wer keine Symptome hat und lediglich in einem Gebiet war, in dem Erkrankungsfälle aufgetreten sind, oder Kontakt mit einer Person hatte, die in einem Risikogebiet war, gilt nicht als Verdachtsfall.
Eine stationäre Behandlung von nachgewiesen mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Patient*innen ist übrigens nicht zwingend erforderlich. Nach individueller Rücksprache mit dem Gesundheitsamt kann bei milden Krankheitsverläufen auch eine häusliche Absonderung ausreichen.
Maßnahmen in den Krankenhäusern
Die Mannheimer Krankenhäuser verfügen beispielsweise aufgrund von „Grippewellen“ über weitreichende Erfahrung und Kapazitäten für den Umgang mit größeren Zahlen an infektiösen Patientinnen. Durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen haben sich alle Mannheimer Kliniken darauf eingestellt, Verdachtsfälle sowie Menschen mit bestätigten Infektionen räumlich von anderen Patientinnen und Besucherinnen zu isolieren, um Ansteckungen von Anfang an zu vermeiden. Umfassende Infektionsschutz- und Hygiene-Informationen an Mitarbeiterinnen, Patientinnen und Besucherinnen gehören ebenfalls zu den Maßnahmen.
Aufgrund des neuartigen Coronavirus wurden unter anderem die allgemeinen Besu-cherregeln in den Krankenhäusern angepasst: Die allgemeinen Besuchszeiten wurden von 15 bis 19 Uhr verkürzt. Personen mit Erkältungssymptomen oder ansteckenden Erkrankungen sind als Besucher*innen zum Schutz der Patient*innen nicht zugelassen. Kinder unter zwölf Jahren sollten möglichst auch nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen. Auch das ist eine vorbeugende Maßnahme, um die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Coronavirus zu reduzieren. Die Verantwortlichen der Krankenhäuser bitten hier um Verständnis. Die Mannheimer Kliniken und das Gesundheitsamt stehen in kontinuierlichem Austausch zu allen das neuartige Coronavirus betreffenden Fragen der medizinischen Versorgung im stationären Bereich und in Notfällen.
Informationstelefon für Bürger*innen
Aufgrund des hohen Informationsbedürfnisses der Mannheimer Bürger*innen hat die Stadt ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt. Hier können auch begründete Verdachtsfälle für eine mögliche Infektion mit dem neuartigen Coronavirus erkannt werden, für die eine entsprechende Testung in Mannheim dann gesichert ist.
Wichtige aktuelle Informationen sind zudem auf der Internet-Serviceseite http://www.mannheim.de/corona zusammengestellt. Dort ist unter anderem die Liste des RKI mit den Risikogebieten hinterlegt.
Stadt Mannheim 07.03.2020
Kontaktpersonen der vier Infizierten werden ermittelt und betreut
(Mannheim) – In den bereits bekannt gegebenen vier bestätigten Fällen von Corona-Infektionen im Mannheim ermittelt das Gesundheitsamt derzeit die möglichen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Unter den Infizierten befindet sich auch eine Person, die an der Universität Mannheim studiert und sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Die Person befindet sich seit Anfang der Woche in häuslicher Isolation.
Unter den Kontaktpersonen sind auch einige wenige Studierende und Beschäftigte der Universität, die bereits informiert wurden. Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Abstimmung mit den übergeordneten Landesbehörden eine sorgfältige Risikobewertung vorgenommen und für fünf Personen, die in direktem Kontakt mit dem Indexpatienten standen, häusliche Quarantäne angeordnet.
Für alle anderen Studierende und Angehörige der Universität besteht kein erhöhtes Risiko einer Infektion. Derzeit besteht auch keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen oder gar eine Einstellung des Betriebs an der Universität.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, die Universität sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Coronavirus: Dorschbergschule darf Montag wieder Schulbetrieb aufnehmen – Virus bei Angehörigen nicht nachgewiesen
Wörth / Dorschbergschule – „Die Angehörigen des mit dem Coronavirus Infizierten in Wörth am Rhein waren zum Zeitpunkt des Schulbesuchs nicht infiziert. Die Tests vom Mittwoch waren bei allen Angehörigen negativ. Das bedeutet, dass keine Gefahr bestand, dass eine Infektion vorhanden war. Die Kinder waren somit zum Zeitpunkt des Schulbesuchs nicht infektiös“, teil Landrat Dr. Fritz Brechtel mit. Für die Dorschbergschule bedeutet dies, dass ab Montag der Schulbetrieb wieder regulär aufgenommen wird. Die Angehörigen, also auch die Kinder des mit dem Coronavirus Infizierten, bleiben jedoch weiterhin zuhause in Quarantäne. Sie gehen erst wieder zur Schule, wenn auch im Verlauf der Quarantäne kein Nachweis des Virus erfolgt.
„Die
Schulschließung war seitens der Kreisverwaltung eine besondere Vorsichtsmaßnahme.
Herzlichen Dank an alle, die die Entscheidung, die Schule vorübergehend zu
schließen, mitgetragen haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis!“, so Landrat Dr.
Fritz Brechtel. „Es war eine Frage der Zeit, dass auch im Landkreis Germersheim
der Virus nachgewiesen wird. Dennoch gibt es keinen Grund zur Panik. Ich bitte
Sie, bleiben Sie weiterhin bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und
informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat
Dr. Fritz Brechtel.
Für alle
Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage
interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes
zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise
und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim 05.03.2020
Corona-Virus: Vierter bestätigter Fall in Mannheim
Mannheim – Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg gerade veröffentlichte, hat das Landesgesundheitsamt heute, 4. März 2020, einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim bestätigt. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf vier.
Bei dem Fall handelt es sich um eine 33jährige Frau, die in der vergangenen Woche aus dem Risikogebiet Teheran, Iran, nach Mannheim gekommen ist. Nachdem sie leichte Krankheitssymptome zeigte, erfolgte gestern der Abstrich. Seitdem befindet sie sich in häuslicher Absonderung. Im Ergebnis bestätigte der Test nun den Virusnachweis.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Es besteht nach den ersten vorliegenden Informationen keine Verbindung zu den drei bereits bekannten Fällen in Mannheim.
Stadt Mannheim 05.03.2020
Coronavirus – Erster positiver Fall im
Landkreis Germersheim bestätigt
Wörth / Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim ist der erste positive Fall seit dem 4. März 2020 bestätigt. Die betroffene Person und ihre Familie sind in häuslicher Quarantäne in ihrer Wohnung in der Stadt Wörth am Rhein. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach §30 Infektionsschutzgesetzt angeordnet. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen läuft.
Ein Kind der
nachweislich infizierten Person besucht die Dorschberggrundschule in Wörth am
Rhein. Um eine besondere Vorsicht walten zu lassen, werden aktuell weitere
Testungen bei der gesamten betroffenen Familie durchgeführt. Landrat Dr. Fritz
Brechtel betont: „Bei diesen Angehörigen sind bisher keine Krankheitszeichen
festgestellt worden. Aus besonderer Vorsicht wird die gesamte
Dorschberggrundschule ab morgen geschlossen. Wir bitten alle Betroffenen für
Verständnis.“
An allen
anderen Schulen im Kreis findet unverändert Schulunterricht statt. Auch die
Kindertagesstätten bleiben geöffnet.
Sind alle
weiteren Testungen der Angehörigen negativ, kann die Dorschbergschule zeitnah
wieder geöffnet werden. Dies entscheidet dann der Amtsarzt des Gesundheitsamtes
Landkreis Germersheim. Die Kinder der betroffenen Familie bleiben bis auf
weiteres zuhause und zeigen bisher keine Symptome.
Ein weiteres
Kind besucht eine Schule in Karlsruhe. Das zuständige Gesundheitsamt ist
informiert. Dieses wird über weitere Maßnahmen vor Ort entscheiden.
Der DRK
Kreisverband hat speziell für Personen, die sich in Quarantäne befinden, eine
Hotline eingerichtet. Diese Hotline ist für die betroffenen Personen jederzeit
erreichbar. Besetzt ist die Hotline mit Einsatzkräften aus dem Bereich der
sozialen Betreuung oder der psychosozialen Notfallversorgung besetzt. „Die
psychosoziale Betreuung in dieser besonderen Situation ist damit
gewährleistet“, so Landrat Brechtel.
„Es war eine Frage der Zeit, dass
auch im Landkreis Germersheim der Virus nachgewiesen wird. Dennoch gibt es
keinen Grund zur Unruhe. Ich bitte Sie, bleiben Sie weiterhin bedacht, halten
Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über
zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Für alle
Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage
interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes
zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise
und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
„Die Ausbreitung des Corona-Virus ist
nach meiner Einschätzung nur zu verlangsam, nicht mehr aufhaltbar“, betont der
Wörther Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche. „Das ist jedoch keinerlei Grund zur
Panik, für Hamsterkäufe oder anderen Unfug. Wir haben eine neue Krankheit, mit
deren Existenz wir leben müssen, zumindest bis Impfstoffe dagegen entwickelt
wurden. Die meisten Menschen bemerken die Erkrankung kaum. Ein Risiko besteht
ausschließlich für Menschen mit geschädigtem Immunsystem oder bestehenden schwerwiegenden
Erkrankungen. Unser Gesundheitssystem ist darauf ausgelegt, die optimale
Versorgung zu gewährleisten.“
Die Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim 05.03.2020
Wichtige Informationen zum Coronavirus – Bürgertelefon für den Rhein-Pfalz-Kreis eingerichtet
Rhein-Pfalz-Kreis – Gemäß den Angaben des Robert-Koch-Instituts breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus. Aktuell sind zum 03.03.2020 noch keine Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis nachweislich am Coronavirus erkrankt.
Da die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beim Gesundheitsamt des
Rhein-Pfalz-Kreises zurzeit zunehmen, hat sich die Kreisverwaltung dazu
entschlossen, ein Bürgertelefon einzurichten. Dieses erreichen Bürgerinnen und
Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9
bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr.
Weiterhin möchte die Kreisverwaltung darauf aufmerksam machen, dass die Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises tagesaktuell interessante und wichtige Informationen zum Coronavirus bereitstellt. Auch auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes sind Informationen zum Virus, allgemeine Verhaltensweisen, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu erhalten.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 05.03.2020
Infotelefon eingerichtet
Mannheim / Baden-Württemberg – Der Verwaltungsstab der Stadt Mannheim hat heute getagt, um im Rahmen der Pandemieplanung relevante Fragen gemeinsam mit den für Fragen des Infektionsschutzes wichtigen Akteuren vom Gesundheitsamt bis zur Katastrophenschutzbehörde zu erörtern. Derzeit gibt es in Mannheim keine weiteren, über die drei bereits bekannten Fälle hinausgehenden, bestätigten Verdachtsfälle von Corona-Infektionen.
Infotelefon eingerichtet
Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt ab sofort ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt. Wichtige Informationen liefert zudem die Internet-Serviceseite www.mannheim.de/corona. Neben allgemeinen Hinweisen zum Corona-Virus werden die Anrufer*innen auch informiert, für wen eine Testung sinnvoll ist: Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND in den letzten zwei Wochen in einem RISIKOGEBIET gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Kontakt zu einem NACHGEWIESEN an Corona erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen. Wer lediglich in einem Gebiet war, in dem Corona-Fälle aufgetreten sind, oder Kontakt mit einer Person hatte, die in einem Risikogebiet war, gilt nicht als Verdachtsfall!
„Dennoch kann jeder Bürger und jede Bürgerin durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten“; appelliert Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert und empfiehlt folgende allgemeine Empfehlungen einzuhalten: Abstand beim Husten und Niesen halten, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden, den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen vermeiden und auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung zu verzichten. Nach wie vor ist jedoch der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. Deshalb rät Dr. Peter Schäfer, Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt: „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“.
Derzeit besteht kein Anlass für das Schließen von öffentlichen Einrichtungen. Hinweise für Schulen und Kitas sowie Rückkehrer aus dem Italienurlaub geben das Kultus- und Sozialministerium auf seiner Homepage.
Stadt Mannheim 04.03.2020
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus
Speyer bereitet sich auf Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor
Am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer gibt es bisher keine Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder bei denen der Verdacht einer Infektion besteht. Dennoch bereitet sich die Speyerer Klinik auf die zu erwartende Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor und richtet eine Anlaufstelle für die Ersteinschätzung von Patienten vor dem Krankenhaus-Haupteingang ein.
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um einer Übertragung in Wartebereichen vorzubeugen, hat sich die Klinikleitung entschieden, alle ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten bis auf Weiteres in einem Container vor dem Haupteingang einer kurzen Befragung zur Ersteinschätzung, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte, zu unterziehen. Die Patienten ohne Risiko können danach wie gewohnt durch den Haupteingang in das Krankenhaus gehen. Patienten mit einem Risiko für eine Coronavirusinfektion erhalten einen Mund-Nasen-Schutz, werden um das Haus geleitet und in einem in Containern eingerichteten gesonderten Wartebereich in Empfang genommen. „Diese neue Patientenlenkung ist eine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz unserer Patienten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura und appelliert an die Bevölkerung, sich bei einem Infektionsverdacht zunächst telefonisch an das örtliche Gesundheitsamt, den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 zu wenden.
Um sich und andere zu schützen, weist Krankenhaushygieniker Dr. Thomas Kienbaum auf einfache, aber sehr wirksame Hygienemaßnahmen zur Vorbeugung von Infektionen hin, wie beispielsweise regelmäßiges Händewaschen, richtiges Verhalten bei Husten und Niesen sowie ein Mindestabstand von erkälteten Personen von einem Meter. Die Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seien hier ein hilfreicher Leitfaden, so Kienbaum. Zudem sollten Angehörige und Freunde bei Schnupfen, Husten, Halskratzen, Fieber, Durchfall oder anderen Anzeichen für eine Infektion auf einen Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten.
Diakonissen Speyer 04.03.2020
Drei bestätigte Fälle von Corona-Virus in Mannheim
Mannheim – Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg am Samstagabend veröffentlichte, hat das Landesgesundheitsamt Samstag, 1. März 2020, drei nachgewiesene Coronavirus-Fälle in Mannheim bestätigt.
Im ersten Fall handelt es sich um einen 68-jährigen Mann, der Kontakt zu der infizierten Person aus dem Rhein-Neckar-Kreis hatte, die am vergangenen Mittwoch aus dem Skiurlaub in Südtirol nach Deutschland zurückkehrte. Der Mannheimer befand sich als Kontaktperson bereits in häuslicher Absonderung. Der Infizierte zeigt bislang keine Krankheitsanzeichen, es geht ihm gut, er bleibt in häuslicher Quarantäne.
Der zweite Infizierte, ein 23-jähriger Mann aus Mannheim, hatte Kontakt zu einem bereits bestätigten Fall in Nordrhein-Westfalen. Auch er befand sich als Kontaktperson bereits in häuslicher Quarantäne. Der Patient hat leichte grippale Symptome und bleibt in häuslicher Absonderung.
Beim dritten Fall handelt es sich um einen 53jährigen Mannheimer, der von einer Reise aus dem Risikogebiet Ghom im Iran zurückgekehrt ist. Er befand sich seitdem in häuslicher Absonderung. Der Patient befindet sich im Theresienkrankenhaus und wird isoliert von den anderen Patientinnen und Patienten behandelt. Er zeigt Anzeichen einer Lungenentzündung.
In allen drei Fällen geht das Gesundheitsamt möglichen weiteren Kontaktpersonen nach, diese werden entsprechend informiert und begleitet.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten eng zusammen.
Hinweise für Italien-Rückkehrer*innen sowie Schulen und Kitas
Mannheim – „Bislang haben wir glücklicherweise nach wie vor keinen bestätigten Corona-Verdachtsfall bei uns in Mannheim“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Peter. „Falls dieser jedoch eintreten sollte, sehen wir uns im Rahmen der Pandemieplanung gut vorbereitet. Derzeit besteht kein Anlass für die Schließung von Einrichtungen oder die Absage von Veranstaltungen. Jede*r Bürger*in kann jedoch durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten“:
Allgemeine Hygienemaßnahmen:
Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen (COVID 19) sind allgemeine Hygienemaßnahmen wie Abstand halten beim Husten und Niesen, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden. Vermeiden Sie den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen. Verzichten Sie auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung. Diese Maßnahmen schützen auch vor einer Übertragung der derzeit noch sehr stark zirkulierenden Grippeviren oder anderer Auslöser von Erkältungskrankheiten.
Mit dem Ende der Faschingsferien in Baden-Württemberg werden viele Rückkehrer*innen aus Norditalien erwartet, wo sich derzeit Coronavirus-Fälle häufen. Besonders betroffen sind dort aktuell folgende Risikogebiete: Die Region Lombardei sowie die Stadt Vo im Bezirk Padua. Die aktuelle Liste der Risikogebiete findet sich auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Hinweise für Schulen und Kitas, Eltern, Lehrer*innen, Pädagogische Fachkräfte – Mitteilung des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 28. 02.2020
Wichtige
Informationen und Hygiene-Hinweise gesammelt auf der Homepage des Landkreises –
Ab Montag Bürgertelefon für den Landkreis Germersheim eingerichtet
Landkreis Germersheim – Der Coronavirus breitet sich weltweit weiter aus. Noch ist im Landkreis Germersheim keine Person am nachweislich am Coronavirus erkrankt (Stand Freitag, 28. Februar 2020, 12 Uhr).
„Auch wenn niemand ausschließen, dass auch hier Erkrankungen auftreten, gibt es keinen Grund zur Unruhe. Ich bitte Sie, bleiben Sie bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, des Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellten Fragen.
Die Informationen auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Ab Montag ist in der Kreisverwaltung zudem ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim 04.03.2020
Weiterhin kein Fall von Corona-Infektionen in Mannheim
Mannheim – Am Dienstagabend (25.02.2020) wurde bei einem Patienten in Baden-Württemberg eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) nachgewiesen. Das ist die erste bestätigte Infektion im Land. In Mannheim gibt es auch weiterhin bis Mittwoch (26. Februar) keinen bestätigten Fall der Virusinfektion.
Gesundheitsminister Manne Lucha mahnt zur Besonnenheit: „Baden-Württemberg hat sich schon früh auf diesen Fall eingestellt. Alle beteiligten Stellen arbeiten eng und intensiv zusammen.“ Personen, die sich einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einer an dem neuen Coronavirus erkrankten Person hatten, und bis 14 Tage nach der Rückkehr bzw. dem Kontakt grippeartige Krankheitssymptome entwickeln, sollten sich bei einem Arzt melden: „Nehmen Sie unter Hinweis auf den Aufenthalt im Risikogebiet telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Notdienst auf“, so das Ministerium.
Menschen, die nach ihrer Einreise aus Gebieten, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollen
unnötige Kontakte vermeiden,
nach Möglichkeit zu Hause bleiben,
beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Menschen halten beziehungsweise in die Armbeuge niesen oder husten,
nach Möglichkeit nur ein Taschentuch benutzen, das sofort entsorgt wird,
regelmäßig und gründlich Hände mit Wasser und Seife waschen,
Berührungen von Nase, Augen und Mund vermeiden,
nach telefonischer Anmeldung unter Hinweis auf die Reiseregion einen Arzt aufsuchen. Erste Anlaufstelle ist der zuständige Hausarzt oder Kinderarzt!
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.
Wie kann man sich jetzt vor akuten Atemwegsinfektionen schützen?
Auch beim Gesundheitsamt Mannheim ist die Vermeidung von akuten Atemwegsinfektionen derzeit ein sehr gefragtes Thema. „Vor dem Ausbruchsgeschehen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 machen sich auch in Mannheim viele Menschen verständlicherweise Sorgen und wollen sich bestmöglich schützen“, so der Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer. Dennoch ist derzeit der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus, weiterhin der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“, rät Dr. Peter Schäfer.
Besonders empfiehlt das Robert-Koch-Institut allen Personen über 60, chronisch kranken Menschen aller Altersstufen und Medizin- und Pflegepersonal eine Impfung als wichtigste Schutzmaßnahme gegen die Grippe. Außerdem gibt es eine allgemeine Impfempfehlung für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Die Grippe-Impfung schützt jedoch nicht vor „normalen“ Erkältungen, die landläufig als „grippaler Infekt“ bezeichnet werden und zeitgleich „Hochsaison“ haben. Sie schützt auch nicht gegen Infektionen mit SARS-CoV2. Allerdings haben Personen, die gegen Grippe geimpft sind, ein geringeres Risiko, zeitgleich an mehreren Erregern von Atemwegsinfektionen zu erkranken.
Was passiert, falls es in der Region Mannheim einen bestätigten Fall des Corona-Virus gibt?
Nach einem positiven Ergebnis eines Tests auf Corona-Viren würde der Patient, der Krankheitssymptome zeigt, in eine Klinik eingeliefert und dort isoliert von den übrigen Patient*innen untergebracht und behandelt werden. Das zuständige Gesundheitsamt würde dann in enger Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz des Landes am Landesgesundheitsamt die Kontaktpersonen des Patienten ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen veranlassen. Das bedeutet, dass enge Kontaktpersonen häuslich abgesondert werden. Sobald eine Kontaktperson Symptome entwickelt, wird sie ebenfalls in einem Krankenhaus isoliert. Alle beteiligten Ärzte, Kliniken und Gesundheitsbehörden arbeiten dabei eng zusammen.
Vorbereitung / Maßnahmen zum Infektionsschutz des Landes
Das Zusammenwirken der Gesundheitsbehörden beim Auftreten von Infektionskrankheiten ist in Baden-Württemberg gut eingespielt, betont das Landesgesundheitsamt. Die Behörden sind gut vorbereitet, das nationale und weltweite Geschehen wird aufmerksam beobachtet. Es besteht ein ständiger Austausch mit den Bundesbehörden und den anderen Bundesländern, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Alle relevanten Akteure im Land sind sensibilisiert und mit den wesentlichen aktuellen Informationen versorgt. Eine wichtige Rolle kommt den in Praxen und Kliniken tätigen Ärzten zu, da sich ein Krankheitsverdacht in der Regel bei der Anamnese und Untersuchung von Patienten ergibt.
Um eine zeitnahe Diagnostik zu gewährleisten, hat das Land die eigenen Laborkapazitäten inzwischen ausgebaut. So können ab sofort Proben von begründeten Verdachtsfällen in Absprache mit dem Gesundheitsamt im Labor des Landesgesundheitsamtes untersucht werden.
Berlin / Deutschland / Italien – Das Robert-Koch-Institut informiert zum COVID-19-Geschehen in Italien: Mit Stand vom 24.02.2020 meldet Italien einen sprunghaften Anstieg der Fallzahlen von COVID-19 aus mehreren Regionen: Neben drei bereits bekannten importierten Fällen in der Region Lazio, die jeweils einen Bezug zu China hatten, kommen aktuell zahlreiche Fälle v.a. in der Lombardei und in Venezien vor.
Reisende, die mit einer in Italien an COVID-19 erkrankten Person einen persönlichen Kontakt hatten, sollten sich umgehend an ihr Gesundheitsamt wenden. Alle anderen Reisenden aus italienischen Regionen mit COVID-19-Erkrankungsfällen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten nach telefonischer Anmeldung und unter Hinweis auf die Reise einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten diese Personen unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, beim Husten und Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen und sich die Armbeuge oder ein Taschentuch, das sie sofort entsorgen, vor Mund und Nase halten. Auch die Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife zu waschen, ist zu empfehlen.
Kreisverwaltung Germersheim 04.03.2020
Quarantäne für China-Rückkehrer in Germersheim beendet
Landrat dankt allen Beteiligten für ihr Engagement und das gute Zusammenspiel
Germersheim – Die Quarantäne für die 124 in der Germersheimer Südpfalz-Kaserne verbliebenen China-Rückkehrer ist seit Sonntag beendet. Nach einer dritten Beprobung und einem ärztlichen Check wurde bei keinem der Gäste und keinem der Helfer des Deutschen Roten Kreuzes das Coronavirus nachgewiesen. Es besteht kein Verdacht für eine Infektion mit Sars-CoV-2 gemäß Infektionsschutzgesetz. Die 124 Rückkehrer und 22 Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes gelten somit nicht als ansteckungsverdächtig. „Der Amtsarzt unseres Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Germersheim konnte die Quarantäne-Verfügung für alle Personen aufheben. Noch am Sonntag haben sich die China-Rückkehrer auf die Reise zu ihren persönlichen Zielorten begeben. Ich bin sehr froh, dass die Quarantäne ein so glückliches Ende genommen hat“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Zwei Wochen hatten die insgesamt 146 Rückkehrer und Einsatzkräfte auf einem abgeriegelten Gelände in einem neu errichteten Gebäude innerhalb der Südpfalzkaserne verbracht. Dreimal wurden in dieser Zeit Rachenabstriche genommen und ins Landesuntersuchungsamt zur Beprobung gebracht. Die Betreuung der Rückkehrer innerhalb der Quarantänezone hatte das Deutsche Rote Kreuz mit 22 Freiwilligen übernommen. Im Hintergrund im Einsatz waren zahlreiche weitere Helfer der Bundeswehr sowie Ehrenamtliche auch aus Organisationen aus dem Landkreis Germersheim. „Als Leiter der Kreisverwaltung, die für die Durchführung der Quarantäne nach § 30 Infektionsschutzgesetz von Anfang bis Ende Verantwortung getragen hat, möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken: Danke an alle, die in dieser besonderen Situation im Einsatz waren – egal ob ehrenamtlich oder hauptamtlich“, betont Landrat Brechtel. Das Zusammenwirken der verschiedenen Organisationen habe sehr gut funktioniert: „Besonders möchte ich die hervorragende Kooperation mit der Bundeswehr hervorheben. Sie und die Kräfte des DRK haben gemeinsam mit unserer medizinischen Schiene alles getan, damit diese herausfordernde Aufgabe und Zeit gut gemeistert und zu einem glücklichen Ende geführt werden konnte.“
Landrat Brechtel betont auch, „dass die Bewältigung dieser neuartigen und komplexen Aufgabe nur möglich war, weil alle Beteiligten hervorragend gemeinsam zusammengearbeitet und sich dabei über die Maßen zeitlich und fachlich eingesetzt haben. Die Verantwortung wurde angenommen, es gab einen großen Einsatzwillen von Hauptamtlichen, auch in Amtshilfe, und auch von zahlreichen Ehrenamtlichen, alle haben sich in unglaublichem Maße engagiert.“
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Dr. Thomas Gebhart: „Ich freue mich sehr, dass die Rückkehrer aus Wuhan gesund zu ihren Familien zurückkehren können. Die Quarantäne war für alle Beteiligten nicht einfach. Aber sie war notwendig zum Schutze aller. Mein Dank gilt allen, die das möglich gemacht haben. Aber mein Dank gilt auch den Bürgerinnen und Bürgern von Germersheim, die diese Situation so gelassen mitgetragen haben. Wir haben gezeigt: Wenn es darauf ankommt, arbeiten Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand, um die Bevölkerung zu schützen.“
Der Kommandeur des Luftwaffenausbildungsbataillons und Standortältester des Standorts Germersheim, Oberstleutnant Peter Eckert im Rückblick: „Es ist bemerkenswert und einzigartig was die Angehörigen des Standortes und des Luftwaffenausbildungsbataillons in den letzten Wochen geleistet haben. Ich bin stolz auf dieses Team und dessen bemerkenswerte Leistungsfähigkeit. Ebenso hervorragend gestaltete sich auch die Zusammenarbeit mit Landkreis, Stadt, DRK sowie allen anderen Beteiligten. Als Luftwaffe war es uns ein aufrichtiges Bedürfnis, alles für das Wohlergehen der Rückkehrer aus Wuhan zu tun und Ihnen diese besondere Situation so angenehm wie irgend möglich zu gestalten. Die vergangen zwei Wochen waren für uns alle besonders und herausfordernd und deshalb freut es uns umso mehr, dass wir unsere Gäste heute aus der Quarantäne entlassen durften. Wir wünschen allen eine gute Heimreise und für die Zukunft alles erdenklich Gute. Danke nochmals an alle für diese außerordentliche und hervorragende Teamleistung und das bemerkenswerte Zeichen der Geschlossenheit!“
„Wir sind glücklich, dass die Isolation der Rückkehrer und Helfer in Germersheim aufgehoben werden konnte. Die Belastung für alle Beteiligten war enorm groß. Mein Dank gilt allen insgesamt rund 120 Helfern des DRK, die jeden Tag mit beispiellosem Engagement im Einsatz waren, ganz besonders den 22 Freiwilligen in der Kaserne. Es war eine großartige Leistung, 14 Tage lang die Betreuung der 124 Rückkehrer zu übernehmen und mit ihnen isoliert zu leben“, sagte DRK-Generalsekretär Christian Reuter am Sonntag. Unter der Leitung des Generalsekretariats des Deutschen Roten Kreuzes seien an dem Einsatz auch der Verband der Schwesternschaften vom DRK sowie die DRK-Landesverbände Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berliner Rotes Kreuz, Brandenburg, Hessen, Nordrhein, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und der DRK-Bezirksverband Frankfurt/Main beteiligt gewesen.
Die gesamte Zeit war geprägt von einem guten Zusammenspiel unterschiedlicher Organisationen und Einrichtungen: dem Luftwaffenausbildungsbataillon der Bundeswehr in der Südpfalz-Kaserne in Germersheim, der Kreisverwaltung Germersheim, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, der Stadt Germersheim, dem Deutschen Roten Kreuz, der Polizei, dem Malteser Hilfsdienst, dem Technischen Hilfswerk, der Feuerwehr, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, benachbarten Kreisverwaltungen, dem Robert-Koch-Institut, dem Landesuntersuchungsamt, den Krankenhäusern und dem Ärztlichen Dienst der Bundeswehr.
Kreisverwaltung Germersheim 04.03.2020
Weitere
Medieninformation aus der Quarantäne-Einrichtung erst nach Vorliegen der
nächsten Testergebnisse
Germersheim – Am Freitag, 14. Februar 2020, wird es eine weitere Beprobung der China-Rückkehrer und der DRK-Helferinnen und Helfer geben, denn bis zum Ende der Quarantänezeit ist nicht auszuschließen, dass doch noch ein Nachweis des Virus´ erfolgt. Mit den Ergebnissen ist frühestens Samstagabend zu rechnen. Selbst nach einem wiederholt negativen Ergebnis wird am Sonntag eine ärztliche Untersuchung aller in der Quarantäne befindlichen Personen stattfinden. Erst danach kann über eine Aufhebung der Quarantäne entschieden werden.
Kreisverwaltung Germersheim 14.02.2020
Gute
Nachrichten aus der Quarantäne-Einrichtung: Alle Ergebnisse der Beprobung von
Montag sind negativ
Germersheim – Alle Proben, die am Montag von den China-Rückkehrern in der Quarantäne-Einrichtung in der Südpfalzkaserne in Germersheim genommen wurden, sind negativ. Bei keinem der 122 Rückkehrerinnen und Rückkehrern und den 22 Helferinnen und Helfern des Deutschen Roten Kreuzes im Quarantänebereich wurde das neue Coronavirus nachgewiesen. Die Testergebnisse geliefert hat das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.
Am Freitag wird es noch eine
weitere Beprobung geben. Denn auch wenn es mit zunehmender Dauer immer
unwahrscheinlicher wird, dass das Virus noch nachgewiesen wird, ist es bis zum
Ende der Quarantänezeit nicht auszuschließen, dass doch noch ein Nachweis
erfolgt.
Mit den Ergebnissen ist
frühestens Samstagabend zu rechnen. Eine mögliche Aufhebung der Quarantäne erfolgt nach den Richtlinien des Robert Koch
Institutes. Demnach folgt selbst nach einem wiederholt negativen Ergebnis am
Sonntag eine ärztliche Untersuchung. Erst danach kann überhaupt über eine
Aufhebung der Quarantäne entschieden werden.
Momentan zeigen sich alle Beteiligten erleichtert über das aktuelle negative Ergebnis der aktuellen Beprobung. Sowohl die Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes, die Vertreter der Bundeswehr, des Landkreises und der Stadt Germersheim sowie die Ministerien sind optimistisch und schauen zuversichtlich auf ein Ende der Quarantänezeit für die China-Rückkehrer und die Helferinnen und Helfer in der Quarantänezone.
Kreisverwaltung Germersheim 14.02.2020
Corona-Virus: Hotline beim Landesgesundheitsamt eingerichtet
Gemeinsame Pressemeldung des Sozialministeriums und Landesgesundheitsamts
Mannheim / Stuttgart / Baden-Württemberg – In der Region Mannheim gibt es auch weiterhin keinen vermuteten oder bestätigten Fall von Corona-Viren-Infektionen. Das Landesgesundheitsamt hat nun eine Hotline für Bürger*innen zu dem Thema eingerichtet.
Gesundheitsminister Lucha und Regierungspräsident Reimer betonen, dass die Gesundheitsbehörden im Land gut auf das neuartige Coronavirus vorbereitet und das Risiko für Bevölkerung gering seien. In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Ministeriums und Landesgesundheitsamtes heißt es dazu:
„Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0711/904-39555 mit Fragen zum neuartigen Coronavirus an eine eigens eingerichtete Hotline des Landesgesundheitsamts (LGA) Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart wenden. „Wir haben Verständnis für das große Informationsbedürfnis der Menschen. Da die Flut an Meldungen sowie teilweise bewusste Falschinformationen in den Sozialen Netzwerken zu Verunsicherungen führen, haben wir die Hotline beim Landesgesundheitsamt eingerichtet“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (5. Februar) in Stuttgart.
„Neben der Hotline für Bürgerinnen und Bürger informieren wir über das Coronavirus selbstverständlich auch über unsere Internetseiten, die wir regelmäßig aktualisieren“, sagte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer, in dessen Behörde das Landesgesundheitsamt (LGA) angesiedelt ist. Reimer erklärte außerdem, dass im Falle eines bestätigten Falls das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz beim Landesgesundheitsamt die zentrale Koordination im Land übernehme und die Gesundheitsämter vor Ort als „Task Force“ unterstütze. „Schon jetzt sind die Expertinnen und Experten beim LGA rund um die Uhr für die Gesundheitsämter erreichbar“, so Reimer.
In Baden-Württemberg wurden bislang keine Erkrankungen am Coronavirus festgestellt. Im Labor des LGA wurden bisher 84 Proben vorsorglich untersucht – alle waren negativ. „Aktuell befinden sich neun Personen in Baden-Württemberg, die Kontakt zu einer infizierten Person aus Bayern hatten, vorsorglich für 14 Tage – die Inkubationszeit – in häuslicher Absonderung. Bisher sind alle bei diesen Personen durchgeführten Tests auf das Coronavirus negativ ausgefallen“, erklärte die Leiterin des LGA, Dr. Karlin Stark.
Das Erkrankungsrisiko für die Bevölkerung in Deutschland wird vom Robert-Koch-Institut in Berlin weiterhin als gering eingestuft. Die Lage ist jedoch dynamisch, sodass sich diese Einschätzung kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern kann. Ausführliche Informationen zum Krankheisterreger, zum Verbreitungsgebiet, den Infektionsschutzmaßnahmen bei Verdachtsfällen und weitere Hinweise können auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts abgerufen werden. Dort steht auch eine umfangreiche Fragen-und-Antworten-Liste zur Verfügung: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Sozialministerium und Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 08.02.2020
Bisher kein Coronavirus bei Rückkehrern in Germersheim nachgewiesen
Südpfalz Kaserne Germersheim – Das mit Spannung erwartete Ergebnis der Beprobung aller China-Rückkehrer liegt nun vor. Es ist sehr erfreulich. Bei keinem der in der Südpfalz Kaserne in Germersheim untergebrachten Rückkehrer konnte bisher das Coronavirus nachgewiesen werden. Landrat und Kommandeur überbrachten die freudige Nachricht an die Gäste und die Helfer des Roten Kreuzes im Quarantänebereich, wo die Nachricht mit großer Erleichterung und Freude aufgenommen wurde.
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, das die
Untersuchung durchgeführt hat, weist allerdings darauf hin, dass es für eine
Entwarnung noch viel zu früh sei. Das Virus könne noch bis zum Ende der
Quarantänezeit auftreten. Dennoch ist die rheinland-pfälzische
Gesundheitsministerin zuversichtlich: „Das Ergebnis ist eine gute
Ausgangsbedingung dafür, dass die Quarantäne hoffentlich wie vorgesehen beendet
werden kann.“ Der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr. Brechtel ergänzte:
“Ich bin sehr erleichtert. Das ist in erster Linie für die Rückkehrer ein
beruhigendes Ergebnis, aber auch für alle Beteiligten, die sich um die Menschen
kümmern.“
Die Gesundheitsbehörden sehen eine weitere Testung in der nächsten Woche und am Ende der vorgesehenen Quarantänezeit vor. Sie dienen dazu, mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen, infektionshygienische Maßnahmen zu unterstützen und den Rückkehrern in der Quarantäne Sicherheit zu geben.
Frankfurt / Germersheim – Am 01. Februar 2020 wurden 115 Personen, die zuvor aus Wuhan, China, zurückgeholt wurden, vom Flughafen Frankfurt nach Germersheim in Quarantäne gebracht. Hier befindet sich die zentrale Unterbringung für die Rückkehrer. Die Unterbringung erfolgte nach den üblichen, für diese Situationen vorgegebenen Verfahrensweisen unter den Vorgaben des zuständigen Amtsarztes des Landkreises Germersheim. Die Betreuung erfolgte durch das Deutsche Rote Kreuz.
Am
Morgen des 02. Februars 2020 erhielt die örtliche Einsatzleitung in Germersheim
die Information, dass zwei Personen in Frankfurt positiv auf das Corona-Virus
getestet wurden. Es ist der Fall eingetreten, wofür die Einrichtung dieser
Schutzzone erfolgt ist. Die betroffenen Personen haben diesen Befund gefasst
aufgenommen und wurden isoliert. Als weitere Maßnahme werden die Personen mit
einem Infektionsschutzkrankentransportwagen durch das Deutsche Rote Kreuz in
das Uniklinikum Frankfurt gefahren.
Für das am Standort Germersheim eingesetzte militärische wie zivile Personal, sowie für die ehrenamtlichen Helfer vom Deutschen Roten Kreuz und die Bevölkerung besteht kein Grund zur Sorge.
Gemeinsame Pressemitteilung der Luftwaffe, dem Deutschem Roten Kreuz, dem Landkreis und der Stadt Germersheim 02.02.2020
„Bundeswehrstandort
ist gut vorbereitet“
„Keine
Gefahr für Anwohner“
„Es kommen ausschließlich Personen in Germersheim in Quarantäne, die keine Krankheitssymptome aufweisen“
Südpfalz Kaserne Germersheim – Ca. 130 deutsche Staatsbürger werden aus der vom Coronavirus betroffenen chinesischen Provinz Hubei von der Bundesregierung zurück nach Deutschland geflogen. Nach ihrer Landung in Frankfurt sollen diese Personen in der Südpfalzkaserne in Germersheim für 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Über diese Entscheidung des federführend zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit wurden Landrat Dr. Fritz Brechtel, Bürgermeister Marcus Schaile und der Beigeordnete der Stadt Germersheim, Dr. Sascha Hofmann, gestern informiert.
Am Bundeswehrstandort in der
Südpfalzkaserne wurden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit die
ankommenden Menschen hier optimal versorgt und untergebracht werden können. Die
Behörden vor Ort unterstützen die Kräfte am Bundeswehrstandort und das federführende
Bundesgesundheitsministerium und stehen in einem ständigen Austausch.
Landrat Dr. Fritz Brechtel und Dr. Sascha Hofman betonen, dass ausschließlich deutsche Staatsbürger hier vorübergehende untergebracht werden, die bisher keinerlei Krankheitssymptome aufweisen. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr einer Ansteckung. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.
Kreisverwaltung Germersheim 31.01.2020
Bisher kein Fall von Corona-Infektionen in Mannheim
Mannheim – Inzwischen gibt es die ersten Nachweise der neuen Lungenkrankheit in Deutschland. In der Region Mannheim gibt es hingegen bislang keinen vermuteten oder bestätigten Fall von Corona-Viren.
Sofern es Verdachtsfälle gibt, sind diese dem Gesundheitsamt zu melden. Ein Verdacht auf eine Erkrankung liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vor allem in zwei Fällen vor:
Zum einen, wenn ein Mensch eine akute Infektion der unteren Atemwege wie zum Beispiel eine Lungenentzündung hat und bis maximal 14 Tage vor dem Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet – etwa in Wuhan in China – war.
Als Verdachtsfall wird auch eingestuft, wenn die Person nur Symptome wie Husten hat, aber in direktem Kontakt mit einem Erkrankten bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn war.
Gemäß Infektionsschutzgesetz besteht eine Arzt- und Labormeldepflicht für das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit sowie den Nachweis von Coronaviren. In Verdachtsfällen gemäß o.g. Definition werden entsprechende Tests (in der Regel Abstriche aus Nase oder Rachen und, wenn möglich, eine Probeentnahme aus den unteren Atemwegen) durchgeführt.
Vorsichtsmaßnahmen (Prävention)
Aufgrund der derzeitigen Grippesaison auf der Nordhalbkugel kommt es zu zeitgleichem Auftreten von Erkrankungen durch Influenza-Viren, die ähnliche Symptome wie Coronaviren hervorrufen. Vor einer Erkrankung an saisonaler Influenza können Sie sich durch eine Impfung schützen. Eine Influenza-Impfung trägt dadurch auch zur Vermeidung unnötiger Verdachtsfälle einer Infektion durch Corona-Viren bei.
Zur Vermeidung einer Infektion wird folgendes Verhalten empfohlen:
Achten Sie auf eine gute persönliche Hygiene, insbesondere auf regelmäßiges richtiges Händewaschen.
Vermeiden Sie direkten Kontakt mit Personen, die an Atemwegserkrankungen leiden.
Husten und nießen Sie in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge.
Falls Sie Fieber, Husten oder Atemschwierigkeiten haben, gehen Sie zum Arzt – dies gilt insbesondere, nach Aufenthalt in den Ausbruchsgebieten oder engem Kontakt mit einer Person aus dem Ausbruchsgebiet.
Verlauf meist mild
Eine Impfung oder eine spezielle Therapie zur Behandlung der Erkrankung gibt es nicht, die Symptome können aber mit Medikamenten abgemildert werden. Nach derzeitiger Einschätzung von Experten verläuft die neuartige Lungenkrankheit offenbar in den meisten Fällen mild, möglicherweise sogar ohne Symptome. Vor allem bei älteren Patienten mit schweren Vorerkrankungen kann die Erkrankung auch schwer verlaufen bis hin zu Todesfällen.
Mainz – „Auf unserem Weg, den grenzüberschreitenden Schienenpersonennahverkehr zwischen Deutschland und Frankreich deutlich zu verbessern, sind wir ein großes Stück weitergekommen. Heute können wir einen Vertrag unterzeichnen, der es uns ermöglicht, für die kommende Förderperiode (2021-2027) des Interreg-Programms einen europäischen Zuschuss zu beantragen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in der Villa Denis im pfälzischen Frankenstein. Gemeinsam mit den Verkehrsministern aus dem Saarland und Baden-Württemberg, Anke Rehlinger und Winfried Hermann, dem Vize Präsidenten der Region Grand Est, David Valence, sowie den Verbandsvorstehern der rheinland-pfälzischen Zweckverbände Schienenpersonennahverkehr informierte sie über den aktuellen Sachstand des bisher einmaligen europäischen Verkehrsprojektes.
Den Veranstaltungsort
der Vertragsunterzeichnung nannte die Ministerpräsidentin
symbolträchtig, denn der Erbauer der Villa, der Bahningenieur Paul
Camille von Denis, habe in der Frühzeit des Eisenbahnbaus die
rheinland-pfälzischen
Strecken geschaffen. „Wir wollen seine Bahnlinien wieder in eine
attraktive Form bringen und neue Verbindungen über Grenzen hinweg
schaffen. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass die Bürger und Bürgerinnen
aus drei Bundesländern und der Nachbarregion Grand Est
ein attraktives, klimafreundliches Verkehrsangebot nutzen können“,
erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Gute Zugverbindungen
seien wichtig für den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt, für Bildung,
Kultur, Tourismus und Umwelt. An solchen Projekten, die konkrete
Verbesserungen für den Alltag der Menschen bringen, werde
der europäische Mehrwert deutlich. „Das ist ein deutliches Signal für
Europa“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
„Mit unserem
gemeinsamen Projekt haben wir die einmalige Chance, in den kommenden
Jahren den Nahverkehr nicht nur im Saarland, sondern auch über die
saarländischen Grenzen hinaus gemeinsam voranzubringen. Die
Schienenverbindung
bietet Arbeitnehmern, die grenzüberschreitend pendeln, ein
umweltfreundliches Mobilitätsangebot, das die Verkehrssituation und die
Umwelt vor Ort deutlich entlasten werden. Sie ist auch ein Mehrwehrt für
die Wirtschaftskraft und die Menschen vor Ort in der
gesamten Region. Unser Projekt verdeutlicht, wie mehrere Partner
grenzüberschreitend und solidarisch über Jahre an einem gemeinsamen Ziel
arbeiten können“, sagte Anke Rehlinger, stellvertretende
Ministerpräsidentin und Verkehrsministerin des Saarlandes.
„Diese
französisch-deutsche Kooperation ist für einen guten
grenzüberschreitenden Nahverkehr auf der Schiene von großer Bedeutung.
Damit wollen wir vor allem für Pendlerinnen und Pendler eine umwelt- und
klimafreundliche
Alternative der Mobilität mit der Bahn anbieten“, so Verkehrsminister
Winfried Hermann aus Baden-Württemberg.
Bis Dezember 2024
wollen die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und das Saarland
sowie die Region Grand Est ein gemeinsames grenzüberschreitendes
deutsch-französisches Nahverkehrsangebot an den Start bringen.
Die Grundverträge für die entsprechenden Schienenstrecken – in
Rheinland-Pfalz Neustadt – Straßburg bzw. Wörth – Straßburg und Trier –
Metz sind unterzeichnet. Auch die gemeinsamen Vorbereitungen für das
Fahrplan- und Tarifkonzept, die im Bereich zwischen
Rheinland-Pfalz und der Region Grand Est notwendigen Verbesserungen der
Infrastruktur sowie die Vorbereitungen der Ausschreibungen für den
Betrieb der neuen Linien schreiten zügig voran. Natürlich müssen auch
neue zweisprachige Marketingkonzepte entwickelt
werden. Weitere grenzüberschreitende Strecken im Saarland und in
Baden-Württemberg sind Teil des deutsch-französischen Konzeptes.
Rund 30 Fahrzeuge sind für das zu erarbeitende Betriebskonzept erforderlich, die bereits durch die Région Grand Est bestellt sind. Hier finanzieren alle Partner anteilig mit. Ziel ist es nun, für die Ausstattung der Fahrzeuge mit einem Technikpaket für die deutsch-französische Signaltechnik in der kommenden Interreg-Periode (2021 – 2027) einen europäischen Zuschuss erhalten. Dafür wurden heute vertraglich die Weichen gestellt. Für den Prototyp ist im laufenden Interreg-Programm (bis 2020) ein Antrag gestellt, darüber ist aber noch nicht befunden. Die Fahrzeuge werden seitens der Région Grand Est dem im Vergabeverfahren für das neue grenzüberschreitende Nahverkehrsangebot obsiegenden Verkehrsunternehmen im Rahmen eines Mietvertrages zur Verfügung gestellt.
Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Foto: SPD Rheinland-Pfalz 25.01.2020
Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus
Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Erinnerung lehrt uns, wachsam zu sein
Mainz / Deutschland – „Die Verbrechen der Nationalsozialisten und das unfassbare Leid der Opfer dürfen niemals vergessen werden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Vorfeld des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar. „Für viele Menschen scheint die NS-Zeit in Deutschland weit entfernt zu sein. Doch erleben wir gerade, wie schmal der Grat zwischen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus verläuft. Die Erinnerung an die grauenvollen Verbrechen während der NS-Zeit lehrt uns, wachsam zu sein und überall die Stimme gegen Rassismus, Antisemitismus und Intoleranz zu erheben“, so die Ministerpräsidentin.
Der 27. Januar ist der
Jahrestag der Befreiung der Überlebenden des Vernichtungslagers
Auschwitz-Birkenau vor 75 Jahren. Allein in diesem Lager haben die
Nationalsozialisten mehr als eine Million Menschen ermordet.
Anlässlich des Gedenktages am 27. Januar 2020 hat die
Ministerpräsidentin Trauerbeflaggung an allen öffentlichen Gebäuden
angeordnet.
Ministerpräsidentin
Malu Dreyer erinnerte auch an die Verfolgung von homosexuellen Menschen,
die in diesem Jahr vom Landtag in den Mittelpunkt des Erinnerns und
Gedenkens gestellt wurde:
„Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen hat eine lange
Geschichte, die bis in unsere Gegenwart hineinreicht und lange nicht als
Unrecht anerkannt wurde. Diese Geschichte macht einmal mehr deutlich:
1945 gab es keine Stunde Null. Die strafrechtliche
Verfolgung von Homosexuellen wurde in der Bundesrepublik und der DDR
nahtlos fortgesetzt. Erlittenes Unrecht wurde weder anerkannt noch
entschädigt. Statt einer Zäsur gab es erschreckende und zutiefst
beschämende Kontinuitäten.“
„Wir haben das Glück, in einer Demokratie zu leben, doch hilft uns die Erinnerung dabei, uns bewusst zu machen, dass dies nicht selbstverständlich ist. Daher ist es unsere Verpflichtung, uns mit aller Kraft allen Bestrebungen entgegenzusetzen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden, und uns für eine vielfältige, tolerante und offene Gesellschaft starkzumachen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Foto: Speyer 24/7 News, dak 25.01.2020
Haushaltsabschluss 2019: Investitionen von über einer Milliarde Euro und struktureller Überschuss
Mainz – Finanzministerin Doris Ahnen gab am 23.01.2020 in Mainz den vorläufigen Haushaltsabschluss 2019 bekannt. „Wir konnten im vergangenen Jahr einnahmeseitig nochmals von einer weiterhin guten Konjunktur profitieren. Gleichzeitig konnte der Anstieg der Ausgaben über alle Bereiche des Landeshaushalts begrenzt werden. Insgesamt übertraf der vorläufige Haushaltsabschluss die Planungen um 1,019 Milliarden Euro. Damit konnte das gute Ergebnis von 2018 noch übertroffen werden. Dabei ist es auch gelungen, die Investitionsausgaben im Kernhaushalt auf über eine Milliarde Euro zu steigern“, erklärte Ahnen.
250 Millionen Euro der Mittel aus dem
Haushaltsabschluss werden der Haushaltssicherungsrücklage zugeführt. Die
Schulden des Landes werden um 859 Millionen Euro zurückgeführt. Geplant
war eine Tilgung von 90 Millionen Euro. „Damit verbessern
wir die Landesfinanzen und treffen Vorsorge für die Zukunft, auch
angesichts des Anstiegs der Ausgabereste“, so die Finanzministerin.
Der Haushalt im Jahr 2019 konnte auch strukturell
ausgeglichen werden. Die strukturelle Nettotilgung beträgt 440 Millionen
Euro. Bei der strukturellen Betrachtung bleiben konjunkturelle Effekte
und vermögensneutrale Transaktionen außen vor.
Insgesamt lagen die Einnahmen im Jahr 2019 mit 18,469
Milliarden Euro um 503 Millionen Euro über den Erwartungen. Dabei
handelte es sich vor allem um konjunkturbedingte Steuermehreinnahmen.
Die Gesamtausgaben stiegen 2019 um 789 Millionen Euro
bzw. 4,8 % auf insgesamt 17,211 Milliarden Euro. Dies sind 515
Millionen Euro weniger als geplant. Hierzu trugen insbesondere
niedrigere Zinsausgaben bei. Die ausgezahlten Investitionsmittel
im Kernhaushalt stiegen gegenüber 2018 um 19 % (+ 158 Millionen Euro)
auf über eine Milliarde Euro. Die 2016 gestartete Investitionsoffensive
der Landesregierung zeigt sich nun auch in den Ist-Ergebnissen.
An die Kommunen wurden 2019 insgesamt rund 5,9 Milliarden Euro ausgezahlt. Dies entsprach rund einem Drittel aller Ausgaben im Haushalt. Die darin enthaltenen Mittel des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro stiegen in den letzten sechs Jahren um insgesamt 57 %. 2019 wurden 257 Millionen Euro bzw. 9,1 % mehr Mittel im Rahmen des KFA bereitgestellt als 2018.
Text: Ministerium der Finanzen Foto: Speyer 24/7 News, dak 25.01.2020
Martin Louis Schmidt (AfD) zur Einreichung des SchUM-Welterbeantrages: „Weltkulturerbe-Initiativen gehen uns alle an!“
Mainz / Speyer / Worms – Am 23. Januar 2020 wurdd der rheinland-pfälzische Welterbe-Antrag „SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz“ bei der UNESCO in Paris offiziell eingereicht. „Wir können der im kommenden Jahr anstehenden endgültigen Entscheidung des Welterbe-Komitees über dieses Religions- und Kulturerbe zuversichtlich entgegenblicken, denn das rund 1.000 Seiten umfassende Antragsbuch kann sich wahrlich sehen lassen“, kommentiert der kulturpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Mainzer Landtag, Martin Louis Schmidt, das Ereignis. Weiterhin erklärt er: „Ich habe mich bei der hochkarätigen SchUM-Informationsveranstaltung letzte Woche im Landesmuseum selbst von der wissenschaftlichen Qualität der seit 2016 aufwändig erarbeiteten, demnächst auch in deutscher Übersetzung und digital verfügbaren Begründung überzeugen können. Und selbst wenn der Antrag letztlich nicht erfolgreich sein sollte, so konnten auf jeden Fall neue Erkenntnisse über diese vom Mittelalter an bis heute weithin ausstrahlenden religiösen jüdischen Stätten im Herzen Europas gewonnen und damit wertvolle kulturgeschichtliche Spuren stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Spuren, die nicht nur für die hiesigen jüdischen Gemeinden, sondern für alle Deutschen wichtig sind und bleiben.“
Der AfD-Landtagsabgeordnete Schmidt betont darüber hinaus seine grundsätzliche Wertschätzung von Weltkulturerbe-Initiativen, „die gerade für unser ebenso geschichtsträchtiges wie naturräumlich schönes Rheinland-Pfalz enorme Chancen bieten. Man denke hier nur an die historischen Verbindungen zum römischen Limes, an das Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal oder an die aktuell laufenden Bewerbungen zum immateriellen Kulturerbe – also die Weinkultur in Deutschland, die pfälzische Hüttenkultur, das Schuhhandwerk in Pirmasens und Umgebung sowie die Deidesheimer Geißbocktradition. Ebenso verdienen mögliche künftige Antragsthemen wie die drei Kaiserdome in Speyer, Worms und Mainz größtmögliche Aufmerksamkeit sowie Unterstützung von Politik und Öffentlichkeit. Denn Weltkulturerbe-Initiativen gehen uns alle an!“
AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz 25.01.2020
„Town&Gown“-Projekt von ZIRP und Verwaltungsuniversität Speyer
ZIRP stärkt Zusammenarbeit von Hochschulen und Hochschulstandorten
Mainz / Speyer / Trier – Der noch junge „Digital Hub Region Trier“ soll zum Knotenpunkt für Digitales in der Region werden und Impulse für die Entwicklung der Stadt geben. Darin sind sich rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Stadtverwaltung, Hochschule, Universität und regionaler Wirtschaft beim Workshop im Projekt „Hochschule und Hochschulstandort“ einig. Getragen wird das Projekt seit 2018 gemeinsam von Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) e.V. und Deutscher Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Nach Pirmasens und Koblenz ist Trier der dritte Standort, an dem die Zusammenarbeit von Hochschulen und Hochschulstandort beispielhaft gecheckt und gemeinsame Strategien erarbeitet werden.
In Trier ist das
gemeinsam erklärte Ziel: den Digital Hub in der Region bekannter machen
und mit Leben füllen. Die Idee des Hubs, die Gründerinnen und Gründer
sowie etablierte Unternehmen sollen stärker vernetzt
werden. Um den Hub in der ehemaligen Jägerkaserne für junge, kreative
Köpfe interessant zu machen, wurde die Möglichkeit weiterer, zentralerer
Standorte diskutiert, etwa mit Räumlichkeiten an der Universität und
der Hochschule. Ebenso wurden Ideen entwickelt
für eine schlagkräftige Kommunikationsstrategie, Events und ein breites
Angebot an Serviceleistungen für Gründungsinteressierte und
Unternehmen.
Oberbürgermeister Wolfram Leibe freute sich über das große Engagement
der Beteiligten: „Dieser Workshop zeigt einmal mehr, dass wir in Trier
ein starkes
Netzwerk haben. Wir werden den Digital Hub gemeinsam weiter
voranbringen, als Ort für Innovation und Zukunftsvision, denn beides
brauchen wir am Standort Trier.“
Dem pflichtete der Vorstandsvorsitzende des Digital Hub Region Trier Werner Schwarz, Chief Digital Officer bei der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co.KG, bei: „Unser Hub kann ein Entfaltungsraum werden, in dem sich die Entwicklung der Stadt zum Standort für Kreativität und Innovation mit besonderer Lebensqualität und internationalem Austausch verwirklicht.“
Hintergrundinfo zum Workshop:
Der Workshop wurde
gemeinsam von Stadtverwaltung, der Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz
(ZIRP) e.V., der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften
Speyer und dem Verein Digital Hub Region Trier initiiert.
In dem von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) mit Mitteln des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung geförderten Projekts „Town
& Gown“ fragen Universität Speyer und ZIRP seit 2018 an
ausgewählten rheinland-pfälzischen Hochschulstandorten,
wie und in welchen Feldern Stadt, Hochschule und ansässige Wirtschaft
ihre Zusammenarbeit intensivieren können.
Nach einem ersten
Workshop im Oktober 2019 haben die Projektpartner mit den Akteuren in
Trier zum Thema „Digital Hub Region Trier“ weiter diskutiert und
konkrete, umsetzbare Ergebnisse erzielt sowie mögliche erste
Projektschritte definiert.
Prüfantrag der FDP Speyer zur Aufnahme des Planungsprozesses einer weiteren Verkehrsanbindung (Zu- / Abfahrt) zur B 39 im Vogelgesanggebiet, Verbunden mit einer Anfrage zur künftigen verkehrsplanerischen Ausrichtung der Closweg-Brücke
Speyer – Die FDP-Fraktion möchte sich hiermit einem überaus berechtigten Anwohnerbegehren annehmen und konstruktiv mit allen Parteien und der Verwaltung eine Lösung erarbeiten, welche zur Entspannung der aktuellen und künftigen Verkehrsproblematik in diesem Bereich beiträgt.
Das Wohngebiet im Vogelgesang verdichtete sich
in den vergangenen Jahren extrem stark und aktuell geht auch die
Wohnbebauung und Verdichtung um das Priesterseminar und der
Windthorststrasse, mit dem Zuzug hunderter neuer Familien, in die finale
Phase. Ebenfalls steht eine weitere Wohnbebauung und Verdichtung am
Russenweiher an.
Das Wohngebiet „Im Vogelgesang“ ist aktuell lediglich durch 2
Anbindungen erreichbar, nämlich über die Closweg-Brücke auf der einen
und dem Germansberg auf der anderen Seite. Bereits heute ist die
Verkehrssituation im Vogelgesang mehr als angespannt und bei stockendem
Verkehrsfluss u. a. in den Bereichen Landauer-Strasse,
Paul-Egell-Strasse, Winternheimer-Strasse sowie Lindenstrasse bilden
sich erhebliche Rückstaus in die Wohngebiete Vogelgesang und Neuland und
ein Ein- sowie Ausfahren stellt sich bereits heute oftmals als überaus
schwierig dar. Um künftig sowohl die Bewohner im Vogelgesang als auch
die Bewohner im Neuland verkehrstechnisch zu entlasten, müssen wir eine
Modifizierung des Verkehrsflusses entsprechend dem Anstieg der
Bevölkerung in diesem Wohngebiet forcieren.
Viele Pendler in
diesen Wohngebieten fahren über die B39 auf die badische Rheinseite oder
in Richtung Ludwigshafen und eine direkte Zufahrt auf die B39 auf Höhe
des Priesterseminares würde hier künftig für deutlich mehr Entlastung
sorgen und die Wohnqualität für alle Anwohner der Gebiete deutlich
steigern. U. a. denken wir auch an den Schulzubringer- und
Besuchsverkehr in den Wohngebieten.
Ein weiterer Punkt der damit einhergehend in den Fokus rückt, ist die Belastbarkeit und Standfestigkeit der Closweg-Brücke – eine von 2 Anbindungen zum Vogelgesang – zu welcher sich die nachstehende Anfrage ergibt. Die Brücke wurde nämlich seinerzeit für ein normales Wohngebiet konzipiert. Seit einigen Jahren muss diese allerdings auch – bedingt durch die neue Zufahrt zum Vogelgesang, welche von vielen Verkehrsteilnehmer auch als Abkürzung für das Fahrtziel Industriestraße „missbraucht“ wird – erheblicher Beanspruchung durch Schwerlastverkehr Stand halten. Erschwerend kommen die Bauarbeiten im Wohngebiet hinzu, welche ebenfalls für einen Anstieg des Schwerlastverkehrs verantwortlich sind und die Brückeninfrastruktur am Closweg über Maß beanspruchen, was nicht ohne Folgen bleiben dürfte.
Um den stetig steigenden Verkehrsbelastungen sowie der Weiterentwicklung von Standards und den wachsenden Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmer hinsichtlich Fahrkomfort und Sicherheit gerecht zu werden, stellt sich in der Regel nach ca. 50% – 60% der theoretischen Nutzungsdauer die Frage, ob eine Brücke den aktuellen und künftigen Anforderungen noch gerecht wird.
Hierzu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen zur Closweg-Brücke:
Wann gab es zuletzt eine Hauptprüfung nach DIN1076 und welches Ergebnis brachte diese Prüfung hervor?
Gab es in der nahen Vergangenheit Prüfungen aus besonderem Anlass und wenn ja, welche Anlässe waren ausschlaggebend für diese Prüfungen und welche Erkenntnisse wurden hierdurch gewonnen?
Wird die Brücke bezüglich ihrer Traglast und dem Verkehrsaufkommen der Zukunft gerecht oder gibt es gar Pläne, die Brücke den neuen Anforderungen durch Ertüchtigung oder gar Erneuerung anzupassen?
Wie stellt sich die Stadtverwaltung die Lösung der Verkehrssituation vor, wenn die Closweg-Brücke tatsächlich zu Sanierungszwecken abgerissen bzw. gesperrt werden muss?
Argumentationstraining in Wörth am 13./14. September
Wörth – Angesichts aktueller politischer Krisen und gesellschaftlicher Herausforderungen begegnen uns immer wieder Vorurteile und Stammtischparolen. Doch wie reagiert man richtig und angemessen darauf? Was können wir bei diskriminierenden und menschenverachtenden Aussagen entgegnen? Wann ist Widerspruch und Argumentation gegen solche Aussagen nötig und sinnvoll?
Das Argumentationstraining gegen Stammtischparolen
soll zunächst sensibilisieren, auf der Arbeit und in der Freizeit
genauer hinzuhören, Dinge zu hinterfragen und einzuhaken, wenn pauschal
abwertende Sätze fallen.
Das nächste Training findet statt am
Freitag, 13.9.2019, von 16:30 Uhr bis 19:30 Uhr und
Samstag, 14.9.2019, von 9.30 Uhr bis16:30 Uhr.
Veranstaltungsort ist das Mehrgenerationenhaus, Ahornstraße 5, 76744 Wörth am Rhein.
Das Training ist offen für alle Interessierte und soll helfen, den
geäußerten Vorurteilen die eigene Meinung entgegenzusetzen und die
Diskussion auf ein sachliches Niveau zu bringen. Die Teilnehmenden
lernen, die Parolen, Schlagwörter und Äußerungen auf
die Hintergründe ihres Aufkommens zu überprüfen, um anschließend
argumentative Gegenstrategien zu Vorurteilen und Stammtischparolen zu
entwickeln.
Auf der Basis eigener Erfahrungen und Erlebnisse der Teilnehmenden
werden praktische Gruppenarbeiten und Rollenspiele entwickelt, in denen
wirkungsvolle Handlungsmöglichkeiten und Reaktionsweisen eingeübt
werden. In der anschließenden gemeinsamen Auswertung
werden die Verhaltensweisen und Argumentationsmuster reflektiert und so
vertieft.
Eine Anmeldung ist erforderlich, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Wir würden uns freuen, wenn die Veranstaltung Ihr Interesse fände
und möchten Sie bitten, interessierte Personen ebenfalls darauf
aufmerksam zu machen. Hierfür bereits im Voraus herzlichen Dank!
Über den folgenden Link können Sie sich direkt für das Training anmelden:
Kfz-Zulassungsstelle:
in Kandel vom 20.
bis 27. September geschlossen, in Germersheim normal geöffnet
Kandel / Germersheim – Aufgrund von Umbauarbeiten ist die Kfz-Zulassungsstelle Kandel vom 20. bis einschließlich 27.09.2019 geschlossen. Die Kreisverwaltung Germersheim bittet dafür um Verständnis.
Die
Kfz-Zulassungsstelle in Germersheim steht den Bürgerinnen und Bürgern aber im
gewohnten Umfang zur Verfügung.
Kreisverwaltung Germersheim 02.09.2019
Vortrag über Psychopharmaka
Germersheim – Um „Psychopharmaka – Übersicht, Anwendungsgebiete, Chancen und Risiken“ geht es im Vortrag von Horst Köster, Dipl. Psychologe und Psycholog. Psychotherapeut, am Dienstag, 17. September 2019, 19 Uhr, im Caritas-Altenzentrum St. Elisabeth, Reduitstraße 1, (Veranstaltungsraum in Untergeschoß) in Germersheim.
Die
Veranstaltung bietet einen Überblick über die Psychopharmaklassen Antipsychotika,
Antidepressiva, Tranquilizer und Phasenprophylaktika. Im Vortrag werden die
Möglichkeiten, Grenzen und Risiken dieser Medikamente in der Behandlung
verschiedener Störungen erläutert und der Einsatz insbesondere in Bezug zur
realen psychiatrischen Versorgungssituation kritisch diskutiert.
Alle
Interessierten sind herzlich zu diesem Vortrag eingeladen.
Organisiert wird die Veranstaltung gemeinsam
von der Betreuungsbehörde des Landkreises und den drei Betreuungsvereinen im
Kreis Germersheim.
Für eventuelle Rückfragen stehen
zur Verfügung: Betreuungsbehörde, Herr Stegner (Tel. 07274 53264), AWO
Betreuungsverein, Frau Lossin (Tel. 07275 8919), SKFM Betreuungsverein,
Frau Klein (Tel. 07274 7078211), Lebenshilfe Betreuungsverein, Herr Bast, (Tel.
07271 5050341).
Kreisverwaltung Germersheim 02.09.2019
Lange
Nacht der Volkshochschulen
Bundesweites Zeichen setzen für gesellschaftlichen Zusammenhalt
Germersheim – Zum 100-jährigen Bestehen wollen die Volkshochschulen und ihre Verbände mit einer besonderen Aktion bundesweit für Aufmerksamkeit sorgen. Zahlreiche Volkshochschulen beteiligen sich an der bundesweit ersten „Langen Nacht“ der Volkshochschulen am Freitag, 20. September 2019.
Unter dem Motto „zusammenleben. zusammenhalten“ setzen sie an diesem Abend ein deutliches Zeichen für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der gesamten Volkshochschulfamilie bietet das Jubiläum die einmalige Gelegenheit, zu feiern und öffentlich sichtbar zu machen: vhs sind mit ihrer einzigartigen Palette von Angeboten überall vor Ort die erste Adresse in Sachen Weiterbildung – da, wo sich Menschen begegnen, um miteinander und voneinander zu lernen.
Auch die Kreisvolkshochschule Germersheim ist dabei – am 20. September, ab 18 Uhr in der Aula der Berufsbildenden Schule Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Straße, 76726 Germersheim. Zu dieser Veranstaltung mit verschiedenen Referenten der Kreisvolkshochschule Germersheim sind alle Interessierten eingeladen. Der Eintritt ist frei.
Germersheim – Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden.
2019kv316
„Spanisch A1 Teil 1 – am Vormittag“ – Kurs mit Raúl Miñarro Garrido: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke
Paradeplatz, Seminarraum 2 in der KVHS
Geschäftsstelle. Beginn: Mittwoch,
18.09.2019, 10:30 – 12:00 Uhr. Dauer: 11 Termine,
Kosten: 55,00 Euro/Person.
2019kv060
„Webinar: Finanzkompetenz für Frauen“ – Kurs mit Fachreferentinnen: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke
Paradeplatz, EDV-Raum in der KVHS
Geschäftsstelle. Beginn: Mittwoch,
18.09.2019, 20:00 – 21:30 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: kostenfrei Euro/Person.
2019kv035
„Lange Nacht der Volkshochschulen – 100 Jahre Volkshochschule
– Jubiläum 2019“ – Veranstaltung mit Referenten
der KVHS: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str., Kreisaula, Eingang über den Schulhof der BBS.
Beginn: Freitag, 20.09.2019, 18:00 – 21:30 Uhr, -kostenfrei-
2019kv311
„Spinnen mit der Handspindel – Einsteiger-Workshop A“
– Kurs mit Sonja
Collet: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 07.
Beginn: Samstag, 21.09.2019, 09:00 – 12:45 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 20,00
Euro/Person.
2019kv193
+ 2019kv194
„Einbürgerungstest, Termin 17 am Vormittag und Termin 18
am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim,
Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz,
Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle.
Beginn: Montag, 21. Oktober 2019, Termin 17 um 10:00 Uhr, Termin 18 um 15:00 Uhr, Dauer:
60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: 20 September 2019.
Eine Anmeldung
ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in
Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334
oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein
Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.
Bitte beachten Sie unsere
Öffnungszeiten:
Montag
bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag:
13:30 bis 18:00 Uhr,
Annahmeschluss:
jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Kreisverwaltung Germersheim 02.09.2019
Informationsveranstaltungen
zu den Wahlen zum Beirat für Migration und Integration
Achtung
Terminänderungen in Wörth und Germersheim
Landkreis Germersheim / Germersheim / Wörth – Am Sonntag, 27.10.2019, finden die Wahlen zum Beirat für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz statt. Gemäß § 49 a LKO ist in Städten, in denen mehr als 1000 und in Landkreisen, in denen mehr als 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein Beirat für Migration und Integration einzurichten. Hierzu zählen auch der Landkreis Germersheim und die Städte Kandel, Wörth und Germersheim. Die Verbandsgemeinde Jockgrim wählt auf freiwilliger Basis einen Beirat für Migration und Integration.
Die
Kreisverwaltung Germersheim veranstaltet in Kooperation mit den
Stadtverwaltungen und der VG Jockgrim Info-Abende zu den Wahlen, um über wichtige
Fristen und die Arbeit eines Beirats für Migration und Integration zu informieren.
Alle Bürger/innen (auch ohne Migrationshintergrund) ab 16 Jahren, die seit
mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Germersheim haben, können
sich zur Wahl aufstellen lassen. Die Infoveranstaltungen richten sich deshalb an
alle Interessierten, die sich für die Belange von Mitbürgerinnen und Mitbürgern
mit Migrationshintergrund einsetzen möchten sowie an alle Wahlberechtigte, die
sich über die Wahlen und die Funktion eines Beirats für Migration und
Integration informieren möchten.
Die
Informationsveranstaltungen finden statt
am Dienstag, 3. September, 20 Uhr, im Bürgersaal der Stadtverwaltung, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim (verschoben von 29. August) und
am Mittwoch, 4. September, 19 Uhr, im Sitzungssaal (Rathaus Wörth), Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein (verschoben von 28. August).
Eine
Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weitere
Infos zu den Beiratswahlen sind auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft der
Beiräte für Migration und Integration erhältlich: http://beiratswahlen.agarp.de/
Nachtragshaushalt
Landkreis Germersheim 2019 verabschiedet – Ergebnis um 3,3 Millionen Euro
verbessert
Landkreis Germersheim – „Mit dem Nachtragshaushalt 2019 können wir das knapp positive Ergebnis des Basishaushalts nicht nur halten, sondern um rund 3 Millionen verbessern“, stellt Landrat Dr. Fritz Brechtel die aktuelle Haushaltsituation des Landkreises vor. „Leider sind dies nur Einmal-Effekte, die in den kommenden Jahren nicht zu erwarten sind.“
„Bei den laufenden
Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt verbessert sich der rechnerische
Überschuss um 3,3 Mio. Euro auf 4,1 Mio. Euro. Den Erträgen von 214,1 Mio. Euro
stehen Aufwendungen von 210,0 Mio. Euro gegenüber. Beim Finanzhaushalt können
wir unsere Kreditaufnahme um 13,9 Mio. Euro auf 2,6 Mio. Euro zurückführen.
Maßgebend ist dafür die Vereinbarung mit der Stadt Wörth, den städtischen
Anteil und die anstehende Landesförderung vorzufinanzieren. Eine klassische
Win-win-Situation, bei der sich Wörth das ansonsten anfallende Verwahrentgelte
erspart und der Landkreis externe Finanzierungen. Da diese Anteile künftig
fehlen werden, ist dann mit höheren Kreditaufnahmen bei den Investitionen zu
rechnen. Insofern handelt es sich um Einmaleffekte“, erklärt Brechtel die
Ausgangslage.
Die Verschuldung
reduziert sich um 17,2 Mio. auf 106,1 Mio. Euro. Im Übrigen wird mit höheren
Verpflichtungsermächtigungen gerechnet. Dort steigt der Bedarf um 3,6 Mio. Euro
auf 15,2 Mio. Euro. Ausschlaggebend sind vor allem Korrekturen beim
flächendeckenden Breitbandausbau des Landkreises. Auftragsvergaben sollen
dieses Jahr noch in einer Größenordnung von 7,9 Mio. Euro erfolgen. Die Mittel
werden dann in den Folgejahren kassenwirksam.
„Trotz dieser guten
Entwicklung ist der Landkreis dennoch finanziell nicht leistungsfähig. Die
bilanzielle Überschuldung beträgt noch 2,5 Mio. Euro zum Jahresende 2019“, gibt
Kämmerer Martin Schnerch zu bedenken. Dies bedeute eine nach wie vor strenge
Genehmigungspraxis durch die Kommunalaufsicht und eingeschränkte
Haushaltsbewirtschaftung.
Die Änderungen im
Ergebnishaushalt sind überwiegend auf Verbesserungen bei den
Personalkostenabrechnungen der Kindertagesstätten (-1,9 Mio. Euro
Zuschussbedarf), Veräußerung des Geschäftsanteils an der Wohnbau Wörth GmbH an
die Stadt Wörth (1,4 Mio. Euro) und der gewährten Integrationspauschale (0,8
Mio. Euro) zurückzuführen. Dem stehen 0,75 Mio. Euro höhere Aufwendungen beim
Bauunterhalt und bei den Kostenerstattungen gegenüber. Beim investiven Teil
werden Maßnahmen in Höhe von ca. 0,8 Mio. Euro nach 2020 geschoben.
Der Nachtragshaushalt 2019 wurde vom Kreistag gegen die Stimmen der SPD beschlossen. Die SPD hatte vorgeschlagen, die Kreisumlage um ein Prozent auf 45,50 % zu senken. Der Kreistag ist überwiegend dem Verwaltungsvorschlag gefolgt. „Es ist nicht möglich, die Kreisumlage zu senken und gleichzeitig die Verschuldung abzubauen. Dazu fehlt es weiter an Mitteln vom Land. Der Nachtrag ist von Einmaleffekten geprägt. Die Finanzausstattung bleibt aktuell für die Kommunen in Rheinland-Pfalz völlig unzureichend“, stellt Dr. Brechtel dazu abschließend fest.