Speyer Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligungen im Januar

Die Stadtverwaltung Speyer lädt die Bürgerschaft zu zwei Beteiligungsformaten im Januar 2024 ein.

Bürgerbeteiligung zur Pendler-Radroute „Schifferstadt – Wörth“

Gemeinsam mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) Speyer plant die Stadt Speyer ihren Anteil an einer Pendler-Radroute zwischen Schifferstadt und Wörth. Die Bürgerschaft hat ab sofort die Möglichkeit, sich in den Planungsprozess einzubringen.

Mit dem Ausbau der Schifferstadter Straße im Sommer 2023 und der Einrichtung einer Fahrradzone in der Vincentius- und Holzstraße im Herbst 2023 wurden bereits auf etwa 22 Prozent der Gesamtstrecke von rund 4,7 Kilometern innerhalb der Zuständigkeit der Stadt Speyer die Voraussetzungen für die Widmung als Pendler-Radroute geschaffen. 

Der geplante Trassenverlauf in Speyer soll von Schifferstadt kommend über die Schifferstadter Straße, Landwehr-, Kurt-Schumacher-, Theodor-Heuss-, Vincentius-, Holz- und Wimphelingstraße und weiter über Wirtschaftswege westlich der Bahnstrecke nach Römerberg führen.

Da die noch umzusetzenden Abschnitte der Pendler-Radroute größtenteils durch Gebiete mit Wohn- und Gewerbenutzung verlaufen, bietet die Stadt Speyer interessierten Bürger*innen die Möglichkeit, ihre Fragen und Anregungen zum Projekt der Pendler-Radroute an die Stadtverwaltung zu übermitteln.

Bis einschließlich Sonntag, 4. Februar 2024 können sich Interessierte per E-Mail an beteiligung@stadt-speyer.de oder postalisch (Stadt Speyer, Bürgerbeteiligung, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) an die Verwaltung wenden.

Die Stadt steht auch nach diesem Zeitraum für Fragen rund um das Projekt zur Verfügung.

Darüber hinaus sind im Rahmen der Entwurfsplanung zu gegebener Zeit für alle Abschnitte mit angrenzender Wohn- und Gewerbenutzung weitere Bürgerbeteiligungen mit Vor-Ort-Gesprächen vorgesehen.

Weitere Informationen zum Projekt und zur Möglichkeit der Beteiligung sind unter www.speyer.de/pendler-radroute abrufbar. 

Zweite Runde der Bürgerbeteiligung zur städtebaulichen Gebietsentwicklung „Normand“

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur städtebaulichen Gebietsentwicklung „Normand“ im Juni 2023 stellte die Stadtverwaltung Speyer der interessierten Bürgerschaft für die Fläche des ehemaligen Sportplatzes Normand drei Entwicklungsvarianten vor.

Dank zahlreicher Anregungen und einem konstruktiven Austausch mit den Teilnehmenden wurde nach dem Termin eine vierte Variante „Urbanes Biotop“ erstellt, die die Vorteile der in der Beteiligung bevorzugten Varianten miteinander vereint.

Den neuen Entwurf stellt die Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung der Bürgerschaft am Mittwoch, 24. Januar 2024 um 17.30 Uhr vor und gibt die Gelegenheit zur anschließenden Diskussion. Treffpunkt ist im Erdgeschoss der Maximilianstraße 99 (ehemaliges Antiquariat im Hohenfeldschen Haus) mit barrierefreiem Zugang. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und der Zugang ist auch barrierefrei möglich.

Fragen zum Termin können telefonisch unter 06232 14-2236 gestellt oder per E-Mail an beteiligung@stadt-speyer.de gerichtet werden.

Alle Entwürfe, das Protokoll der letzten Bürgerbeteiligung und weitere Informationen zum Beteiligungsprozess sind unter www.speyer.de/normand einsehbar.

Informationen zu allen Bürgerbeteiligungen können unter www.speyer.de/beteiligung abgerufen werden.

Stadtverwaltung Speyer
18.01.2024

Autobahnen Südwest GmbH

Neubau Unterführung Saalbachkanal / DB / Wirtschaftsweg und Unterführung Kammerforststraße nahe der Anschlussstelle Bruchsal

A 5: Optimierung der Entwässerungssituation entlang der Lärmschutzwand

Nachdem die Baumaßnahme auf der A 5 Ende Juli 2021 von der Autobahn GmbH Niederlassung Südwest mit einem Festakt offiziell für den Verkehr freigegeben wurde, werden nun noch abschließende Arbeiten zur Optimierung der Entwässerungssituation entlang der Lärmschutzwand in Fahrtrichtung Karlsruhe im Rahmen von Tagesbaustellen durchgeführt.

Zur Durchführung dieser Arbeiten muss aus Gründen der Verkehrssicherheit ab Montag, den 8. November, bis einschließlich Freitag, den 11. November 2021, sowohl der Standstreifen als auch der rechte Fahrstreifen an der Anschlussstelle Bruchsal in Fahrtrichtung Karlsruhe kurz nach der Auffahrt gesperrt werden. Gesperrt sind diese im Zeitraum von Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie Freitag, 08:30 Uhr bis voraussichtlich 12:30 Uhr.

Autobahn GmbH Niederlassung Südwest
05.11.2021

Erneuerung des Asphalts der Fahrbahn- und Parkflächen

A 5: Sperrung der PWC-Anlage Höfenschlag ab 8. November

Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest erneuert die Fahrbahndecke Park- und WC-Anlage (PWC) „Höfenschlag“ an der A 5 zwischen den Anschlussstellen Karlsruhe-Nord und Bruchsal. Grund hierfür sind die erheblichen Schäden im Bereich der Fahrbahn- und Parkflächen.

Für die Sanierungsarbeiten muss der Rastplatz ab Montag, den 8. November, ab 9 Uhr, für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gesperrt werden. Zunächst erfolgt die Einrichtung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen. Hierzu muss der Verkehr auf der A 5 in Fahrtrichtung Frankfurt aus Gründen der Verkehrssicherheit ab Montag, den 8. November, zwischen 9 Uhr und 14 Uhr, zeitweise auf zwei anstatt drei Fahrstreifen geführt werden.

Anschließend beginnt ab Dienstag, den 9. November, die Erneuerung der Asphaltflächen auf der PWC-Anlage. Die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten ist bis Anfang Dezember 2021 vorgesehen.
Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für die unvermeidbaren Einschränkungen und Behinderungen um Verständnis.

Autobahn GmbH Niederlassung Südwest
05.11.2021

Offizielle Verkehrsfreigabe / A 8 auf 6 Spuren erweitert / Hohenstadt – Ulm-Nord

Die A 8 ist ein wichtiger Teil der europäischen Verkehrsachse. Zwischen Hohenstadt und Ulm-Nord wurde sie heute mit sechs Fahrstreifen für den Verkehr freigegeben. Naturschutz- und Lärmschutzmaßnahmen, wie die neu errichtete Lärmschutzwand links im Bild, waren wichtige Bestandteile der Baumaßnahme. Rechts im Bild ist die Autobahnmeisterei Ulm-Dornstadt zu sehen, die täglich rund um die Uhr den Betriebsdienst sicherstellt.

Der auf sechs Fahrstreifen plus Standstreifen erweiterte Streckenabschnitt der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm-Nord wurde heute offiziell für den Verkehr freigegeben. Baulich konnte die Maßnahme bereits Mitte September fertiggestellt werden – trotz Pandemiebedingungen sechs Wochen früher als geplant.

A 8 – Erweiterung zwischen Hohenstadt und Ulm-Nord offiziell für den Verkehr freigegeben – wichtiger Meilenstein für die wichtigste Ost-West-Verbindung im süddeutschen Raum

Der auf sechs Fahrstreifen plus Standstreifen erweiterte Streckenabschnitt der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm-Nord wurde heute offiziell für den Verkehr freigegeben. Baulich konnte die Maßnahme bereits Mitte September fertiggestellt werden – trotz Pandemiebedingungen sechs Wochen früher als geplant. 

Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Winfried Hermann, Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg, und Gunter Czisch, Oberbürgermeister der Stadt Ulm, nahmen zusammen mit Anne Rethmann, Geschäftsführerin Finanzen der Autobahn GmbH des Bundes, und Christine Baur-Fewson, Direktorin der Autobahn GmbH Niederlassung Südwest, am Festakt teil.

Mit dem heutigen Tag gingen neun Jahre effektive Bauzeit erfolgreich zu Ende. Im Auftrag des Bundes wurde der rund 23 Kilometer lange Streckenabschnitt für die Verkehrsanforderungen der Zukunft gestaltet. Ein wichtiger Meilenstein für die Verkehrsinfrastruktur Deutschlands, ist doch die Bundesautobahn A 8 zwischen Karlsruhe und München Teil der europäischen Verkehrsachse „Frankreich – Deutschland – Österreich – Südosteuropa“. 

Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Die Autobahn A 8 zwischen Karlsruhe und München stellt als Teil der europäischen Verkehrsachse eine sehr wichtige Ost-West-Verbindung im süddeutschen Raum dar. Sie ist neben ihrer Bedeutung für den großräumigen Durchgangsverkehr auch von wesentlicher Bedeutung für die wirtschaftlichen Standortbedingungen in der gesamten Region. Mit der sechsstreifigen Erweiterung der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm-Nord wurde ein wichtiger Schritt für den Zustand und die Zuverlässigkeit der Straßeninfrastruktur sowie für die Verkehrssicherheit getan. Die Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und zum Wohl der Verkehrsteilnehmer ist zentraler Bestandteil der Verkehrspolitik des Bundes, auf der Straße wie auf der Schiene.“

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, setzte seit 2012 die baulichen Maßnahmen in vier Bauabschnitten – von Widderstall bis Ulm – federführend um. Dies erforderte auch deshalb ein hohes Maß an Koordination, da der Verkehr während der gesamten Zeit aufrechterhalten werden musste. Darüber hinaus wurde gleichzeitig die auf 20 Kilometern unmittelbar parallel verlaufende Trassenlage der ICE-Neubaustrecke (NBS) „Wendlingen-Ulm“ realisiert. Nicht nur durch den gemeinsamen Planfeststellungsbeschluss, der 2008 erging und 2010 Rechtskraft erhielt, entstand damit ein gemeinsames Projekt, welches eine Besonderheit für den Autobahnbau darstellt. 

Winfried Hermann, Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg: „Der gemeinsame Bau mit der ICE-Neubaustrecke auf der Albhochfläche erforderte einen hohen Abstimmungsaufwand, der sich aber gelohnt hat, da damit Eingriffe in Verkehr und Umwelt minimiert wurden und Synergien gefördert wurden. Hier gilt mein Dank allen Beteiligten für die schnelle Planung und zügige Umsetzung. Mit dem neuen Direktanschluss des Containerbahnhofs im Ulmer Norden an die Autobahn, an dem von der Straße auf die Schiene und umgekehrt geladen wird, können verschiedene Verkehrsträger miteinander kombiniert werden und der Transport wird umweltfreundlicher und effizienter.“

Anne Rethmann, Geschäftsführerin Finanzen der Autobahn GmbH des Bundes: „Diese Verkehrsverbindung ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Region und weit darüber hinaus. Und deshalb ist es umso wichtiger, dass die Maßnahme bereits sechs Wochen vor dem geplanten Termin fertiggestellt werden konnte. Damit einhergehend wurde von Beginn der Naturschutz rund um die Bauabschnitte entfaltet und konzeptionell eingebettet. Diese beeindruckende Gesamtleistung verdient große Anerkennung.“ 

Unter Beteiligung der Stadt Ulm wurde nach einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren und dessen Beschluss im Oktober 2015 die Anschlussstelle Ulm-West zum Doppelanschluss Ulm-West/Ulm-Nord ausgebaut. Beide liegen nur ca. 800 Meter voneinander entfernt. Der direkte Anschluss des Ulmer Nordens hat weitreichende Vorteile für die Bevölkerung und Wirtschaft der Region. Unter anderem wurde der wichtige Anschluss des Umschlagbahnhofs und der angrenzenden Gewerbegebiete des Ulmer Nordens geschaffen. Fahrstrecken für Güter sind damit stark verkürzt und Umgehungsverkehr durch die angrenzenden Ortschaften reduziert, was zu merklichen Lärmreduzierungen führt. 

Gunter Czisch, Oberbürgermeister der Stadt Ulm: „Beeindruckend wie die Autobahn zwischen Hohenstadt und Ulm in den vergangenen neun Jahren zukunftsfähig ausgebaut worden ist. Für Ulm als wirtschaftsstarke Großstadt ist die unmittelbare Anbindung an diese leistungsfähige Achse ein wichtiger Standortfaktor.“

Drei der vier Bauabschnitte waren bereits abgeschlossen, als die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest die Maßnahme am 1. Januar 2021 übernahm und trotz erschwerter Baubedingungen in Folge der Corona-Pandemie im Spätsommer 2021 erfolgreich abschloss. Die Gesamtmaßnahme schloss neben dem reinen Straßenbau auch 29 Bauwerke mit ein. Davon wurden 26 Bauwerke neu gebaut und drei angepasst. Zu den neuen Bauwerken gehören auch eine Grünbrücke, eine Wildtierpassage als Unterführung und zwei Fledermausdurchlässe. Außerdem wurden acht Regenrückhaltebecken errichtet. Denn anders als vor der Erweiterung wird nunmehr das Oberflächenwasser nicht mehr über die Böschungen frei entwässert, sondern über Kanäle gesammelt und in den Becken vorgereinigt, bevor es später einmal in die Donau abgeleitet wird. Insgesamt mussten rund 1,4 Mio. Kubikmeter Erdreich ab- und ca. 2,2 Mio. Kubikmeter aufgetragen werden, um die Höhenlage der Autobahn an die heutigen Anforderungen einer fahrdynamischen Linienführung anzupassen und um Lärmschutzwälle als aktiven Lärmschutz zu schaffen. 

Das Gesamtprojektvolumen, bestehend aus Bau- und Grunderwerbskosten, beträgt rund 278 Mio. Euro, von denen der Bund ca. 257 Mio. Euro trägt und die Stadt Ulm ca. 13,3 Mio. Euro. Die weiteren Kosten verteilen sich auf die Deutsche Bahn, mit ca. 6,5 Mio. Euro, sowie Anteile für das Land Baden-Württemberg und den Alb-Donau-Kreis. Nach derzeitigem Stand wird die Gesamtmaßnahme innerhalb des Kosten- und Zeitrahmens abgewickelt. 

Christine Baur-Fewson, Direktorin der Autobahn GmbH Niederlassung Südwest: „Mit dem sechsstreifigen Ausbau der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm-Nord gibt die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest heute einen Autobahnabschnitt frei, der gleich dreifach große Bedeutung hat: für die Region Schwäbische Alb, für den gesamten süddeutschen Raum und die europäische Verkehrsinfrastruktur. Daneben sind die nachhaltig und ökologisch wertvoll angelegten Grünflächen und Kompensationsmaßnahmen hervorzuheben, die der Autobahn GmbH Niederlassung Südwest ein großes Anliegen sind! So konnte mit dem Bau der Grünbrücke Imberg ein bisher unterbrochener überregionaler Wanderkorridor für Wildtiere wieder geschlossen werden.

Autobahn GmbH Niederlassung Südwest
05.11.2021

Sanierung der Fahrbahn zwischen Speyer und Schifferstadt

A 61: Verkehr in Fahrtrichtung Koblenz bis Dienstag einspurig

Seit September 2021 wird auf der A 61 zwischen dem Autobahnkreuz Speyer und der Anschlussstelle Schifferstadt die Fahrbahn in Fahrtrichtung Koblenz saniert. Der linke Fahrstreifen, wo die Arbeiten begonnen hatten, ist derzeit auf die Fahrbahn in Richtung Speyer umgelegt. Aktuell steht die Verlegung der Asphaltarbeiten auf den rechten Fahrstreifen an. Dieser musste Anfang der Woche gesperrt werden, um die Verkehrsführung umzubauen und den Verkehr zu sichern. Weil sich diese Vorbereitungen ebenso wie der Abschluss der Arbeiten auf dem linken Fahrstreifen witterungsbedingt verzögern, muss der Verkehr in Richtung Koblenz derzeit weiterhin einspurig über den auf die Gegenfahrbahn umgelegten Fahrstreifen geleitet werden. Ab dem 2. November wird dann neben dem umgelegten Fahrstreifen auch der linke Fahrstreifen für den Verkehr freigegeben, so dass dieser wieder zweispurig fließen kann.

Bis zur Freigabe eines zweiten Fahrstreifens ist in Fahrtrichtung Koblenz mit tageszeitabhängigen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Als Alternative zur Autobahn kann die vorhandene Bedarfsumleitung U 77 über die B 9 genutzt werden. Mit der Änderung der Verkehrsführung beginnen nächste Woche die Sanierungsarbeiten auf dem rechten Fahrstreifen. Ab Mitte November erfolgt dann plangemäß für beide Fahrstreifen zusammen der Einbau der neuen Asphaltdeckschicht. In dieser letzten Bauphase steht in Fahrtrichtung Koblenz erneut nur der auf die Gegenfahrbahn umgelegte Fahrstreifen zur Verfügung, zusätzlich kann die oben genannte Bedarfsumleitung U 77 genutzt werden.

An der Anschlussstelle Schifferstadt bleibt die Auffahrt in Richtung Speyer bis zum Ende der Bauarbeiten gesperrt, da der Beschleunigungsstreifen als Fahrstreifen genutzt wird. Ersatzweise ist die Umleitung U 7 über die L 532/Nordumgehung und die B 9 ausgeschildert. In Richtung Koblenz ist ab Mitte November mit dem rechten Fahrstreifen auch die Abfahrt der Anschlussstelle nicht verfügbar. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit Fahrtziel Schifferstadt nehmen stattdessen am Kreuz Speyer die Umleitung über die B 9.

Autobahn GmbH Niederlassung Südwest
05.11.2021

A 65/B 10: Erneuerung von Schutzplanken ab 25. Oktober zwischen der Rheinbrücke Maxau und dem Wörther Kreuz

Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest erneuert seit Montag, den 25. Oktober, voraussichtlich ab 09:00 Uhr, auf der A 65/B 10 zwischen der Rheinbrücke Maxau und dem Wörther Kreuz in beiden Fahrtrichtungen die Schutzplanken im Mittelstreifen und die der querenden Brücken und Verkehrszeichenbrücken. Betroffen ist der Streckenabschnitt von der B 10 kommend in Fahrtrichtung Karlsruhe kurz nach der Rheinbrücke auf Pfälzer Seite bis zum Übergang auf die A 65 am Wörther Kreuz. Da die Arbeiten entlang des Mittelstreifens stattfinden, ist ebenso die Gegenrichtung in Fahrtrichtung Ludwigshafen von der A 65 kommend ab dem Wörther Kreuz bis zur B 10 kurz vor der Rheinbrücke betroffen.  

Die Umrüstungsarbeiten werden im laufenden Verkehr im Rahmen von Tagesbaustellen durchgeführt. So soll der Verkehrsfluss, insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs, so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten finden deshalb montags bis freitags im Zeitraum zwischen 08:30 Uhr und längstens 15:00 Uhr statt; samstags und sonntags zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr. In diesem Zeitraum steht dann in beiden Fahrtrichtungen nur je eine Fahrspur zur Verfügung. Die Gesamtmaßnahme soll bis voraussichtlich Anfang März 2022 abgeschlossen sein. 

Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für die unvermeidlichen Behinderungen um Verständnis. 

Hintergrundinformation zum Schutzplankenwechsel

Durch den Wechsel der Schutzplanken erhöht sich die Verkehrssicherheit in dem stark frequentierten Streckenabschnitt maßgeblich, da die neuen Schutzplanken eine deutlich höherwertigere sogenannte Aufhaltestufe aufweisen als der bisherige Bestand. Im Ernstfall wird so eher verhindert, dass ein Auto bei einem Verkehrsunfall auf die Gegenfahrbahn und somit in den Gegenverkehr gerät. 

Um die Umrüstungsarbeiten durchführen zu können, wird zunächst das bestehende Gehölz nebst Wurzeln im Streckenverlauf des Mittelstreifens gerodet. Anschließend werden die bestehenden Schutzplanken entfernt und mit neuen Schutzplanken getauscht. Um diese wiederum an den bestehenden Verkehrszeichenbrücken und Bauwerken befestigen zu können, müssen dort jeweils entsprechende Flächenfundamente hergestellt werden. 

Zusatzinformation 

Seit dem 1. Januar 2021 ist die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest mit rund 1000 Beschäftigten verantwortlich für ca. 1050 Kilometer Autobahnen in Baden-Württemberg sowie in Teilen von Hessen und Rheinland-Pfalz.

Autobahn GmbH Niederlassung Südwest
05.11.2021

Germersheim und Landkreis Germersheim (GER)

Landtagswahl 2021

Offizielles Ergebnis im Wahlkreis 52 – Wörth

Der Wahlausschuss des Landkreises Germersheim für den Wahlkreis 52 – Wörth am Rhein – hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiter und Landrat Dr. Fritz Brechtel die Ergebnisse zur Landtagswahl offiziell festgestellt. Die Wahlbeteiligung lag bei 66,6 Prozent. Von den 46.184 Stimmberechtigten im Wahlkreis haben 30.771 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.

Das endgültige Wahlergebnis sieht folgendermaßen aus:

Direkt gewählt wurde Martin Brandl von der CDU mit 12.076 Stimmen (39,9 Prozent).

Dr. Katrin Rehak-Nitsche  SPD, kam auf 8.161 Stimmen (27,0 Prozent). Andreas Wondra, AfD, konnte 3.259 Stimmen (10,8 Prozent), Steffen Weiß, FREIE WÄHLER, 2.636 Stimmen (8,7 Prozent), Pascal Endres, GRÜNE, 2.496 (8,2 Prozent), Christian Dieter Karl Völker, FDP, 1.653 (5,5 Prozent) auf sich vereinen. Von den 30.771 abgegebenen Wahlkreisstimmen waren 490 (1,6 Prozent) ungültig.

Bei den Landesstimmen erzielte die SPD mit 10.472 Stimmen (34,5 Prozent) das beste Ergebnis. Für die CDU entschieden sich im Wahlkreis 8.913 Wahlberechtigte (29,3 Prozent). Die AfD kam auf 3.362 Stimmen (11,1 Prozent), GRÜNE auf 2.327 (7,7 Prozent), die FDP auf 1.778 Stimmen (5,9 Prozent), die FREIE WÄHLER auf 1.496 (4,9 Prozent), DIE LINKE auf 527 (1,7 Prozent ), Tierschutzpartei auf 512 (1,7 Prozent), Die PARTEI auf 284 (0,9 Prozent), Volt auf 242 (0,8 Prozent), Klimaliste auf 177 (0,6 Prozent), ÖDP auf 154 (0,5 Prozent) und PIRATEN auf 144 (0,5 Prozent).

Bei den Landestimmen gab es 383 (1,2 Prozent) ungültige Stimmen.

Offizielles Ergebnis im Wahlkreis 51 – Germersheim

Der Wahlausschuss des Landkreises Germersheim für den Wahlkreis 51 „Germersheim“ hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiter und Landrat Dr. Fritz Brechtel die Ergebnisse zur Landtagswahl offiziell festgestellt. Die Wahlbeteiligung lag bei 61,5 Prozent. Von den 45.085 Stimmberechtigten im Wahlkreis haben 27.719 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.

Das endgültige Wahlergebnis sieht folgendermaßen aus:

Direkt gewählt wurde Markus Kropfreiter von der SPD mit 7.401 Stimmen (27,2 Prozent).

Tobias Baugärtner CDU, kam auf 7.397 Stimmen (27,2 Prozent). Matthias Joa, AfD, konnte 3.847 Stimmen (14,2 Prozent), Andy Becht, FDP, 3.203 Stimmen (11,8 Prozent), Marc-Andre Pantea, GRÜNE, 2.689 (9,9 Prozent), Volker Hardadt, FREIE WÄHLER, 2.646 (9,7 Prozent) auf sich vereinen. Von den 27.719 abgegebenen Wahlkreisstimmen waren 536 (1,9 Prozent) ungültig.

Bei den Landesstimmen erzielte die SPD mit 9.255 Stimmen (33,8 Prozent) ebenfalls das beste Ergebnis. Für die CDU entschieden sich im Wahlkreis 6.532 Wahlberechtigte (23,9 Prozent). Die AfD kam auf 3.847 Stimmen (14,0 Prozent), GRÜNE auf 2.215 (8,1 Prozent), die FDP auf 1.966 Stimmen (7,2 Prozent), die FREIE WÄHLER auf 1.433 (5,2 Prozent), DIE LINKE auf 555 (2,0 Prozent), Tierschutzpartei auf 532 (1,9 Prozent), Die PARTEI auf 260 (0,9 Prozent), Volt auf 250 (0,9 Prozent), Klimaliste auf 201 (0,7 Prozent), ÖDP auf 194 (0,7 Prozent) und PIRATEN auf 143 (0,5 Prozent).

Bei den Landestimmen gab es 336 (1,2 Prozent) ungültige Stimmen.

Der Kreiswahlausschuss hat festgestellt, dass keine ausreichenden Gründe für eine Nachzählung vorhanden sind und somit wurde das Wahlergebnis für den Wahlkreis 51- Germersheim in der Sitzung festgestellt.

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Kfz-Zulassungsstelle: Außenstelle Kandel von 22. März bis Ostern geschlossen, Germersheim regulär geöffnet

Die Kfz-Zulassungsstelle in Kandel bleibt von 22. März bis Ostern aus organisatorischen und personellen Gründen geschlossen. Die Kfz-Zulassungs-und Führerscheinstelle in Germersheim hat in dieser Zeit zu den üblichen Zeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstagnachmittag von 13.30 bis 16 Uhr, Donnerstagnachmittag von 13.30 bis 18 Uhr) geöffnet.

Wichtig: Für alle Anliegen müssen zuvor telefonisch Termine mit der Zulassungs- bzw. Führerscheinstelle in Germersheim vereinbart sein. Ohne Terminvereinbarung kann leider keine Bearbeitung erfolgen. Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygienevorschriften.

Terminvereinbarungen für die Zulassungsstelle sind unter Tel. 07274/53 329 und 07274/53 326 möglich, für die Führerscheinstelle unter Tel. 07274/53 380 oder 07274/53 189.

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Coronavirus

7-Tage-Inzidenz im Landkreis Germersheim seit drei Tagen über 100

Land ordnet Verschärfung der Maßnahmen an – Neue Allgemeinverfügung

Landrat Brechtel: Das Hin und Her kann nicht der Weg sein. Mit guten Lösungen raus aus dem Lockdown

„Leider müssen wir auf Anordnung des Landes die Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie verschärfen, da der Landkreis Germersheim den dritten Tag hintereinander – und heute voraussichtlich den vierten Tag – eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 hat“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Ich habe mit dem Land darüber diskutiert, die schon geltenden Maßnahmen zunächst wie vorgesehen bis zum 28. März bestehen zu lassen, um die weitere Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls zielgerichtete Maßnahmen zu identifizieren. Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass es bei einer Inzidenz von anhaltend über 100 keine Spielräume gibt, sondern verschärfte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Nach Vorgabe des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Gesundheit, des Bildungsministeriums sowie der Dienstaufsichtsbehörde ADD besteht im Landkreis Germersheim weiterhin eine verschärfte Maskenpflicht auf ausgewiesenen Plätzen innerhalb des Kreises, die weiterführenden Schulen bleiben im Fernunterricht, der Präsenz- bzw. Wechselunterricht der Grundschulen bleibt in Verbindung mit dem Angebot der freiwilligen Selbsttestung bestehen.

Körpernahe Dienstleistungen müssen wieder schließen, wenn das Abstandsgebot der Landesverordnung nicht eingehalten werden kann, bspw. in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen.

Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.

„Ich bedaure es sehr, dass wir dieses Hin und Her mitmachen müssen. Ich appelliere an Land und Bund, alles zu unternehmen, um gemeinsam Lösungen finden, die uns zielgerichtet und rasch aus dem Lockdown führen. Wir dürfen nicht dauerhaft allein die Inzidenzzahlen als Maßstab nehmen und die Menschen ständig mit neuen Regelungen verwirren. Impfen, Testen und die vulnerablen Gruppen besonders schützen, striktes Einhalten der AHA-Regeln und Hygienekonzepte in allen Bereichen der Gesellschaft, das sind nach meiner Ansicht die Faktoren, die eine entscheidende Rolle spielen. Natürlich dürfen wir unser Gesundheitssystem, dazu gehören u.a. die Krankenhäuser und die Gesundheitsämter, nicht überlasten, um die Menschen wirkungsvoll zu schützen. Um noch größeren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden zu verhindern, müssen wir gemeinsam schnell reagieren. Die Mitglieder der Spitzenverbände sind hier bereits im Gespräch. Ich bleibe dabei, dass auch die Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal der weiterführenden Schulen rasch geimpft werden sollte“, betont Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Bis dahin hat der Kreischef die eindringliche Bitte: „Es ist für alle mühsam und viele können es nicht mehr hören, aber zum Selbstschutz und zum Schutz anderer und damit zur Eindämmung der Pandemie müssen wir uns solidarisch an die geltenden Regeln halten. Vielen Dank!“

Die neue Allgemeinverfügung tritt am 20. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis 28. März 2021. Die aktuellen Allgemeinverfügungen, also die geltenden Regelungen für den Landkreis Germersheim, finden Interessierte unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

Oder lesen sie die Allgemeinverfügung hier im Amtsblatt als pdf:

Diese Änderungen gelten ab Samstag, 20.03.2021 im Rahmen der Allgemeinverfügung des Landkreises Germersheim:

1. Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker, Fußpflege, Podologie, Physio-, Ergo-, und Logotherapie, Reha-Sport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 9 SGB IX:

Solche Dienstleistungen sind weiterhin erlaubt. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens OP-Mundschutz oder FFP2-Maske).

Friseure: Das Bartschneiden ist untersagt. Es müssen vorherige Terminvereinbarungen getroffen werden. Kunden ohne Termin dürfen nicht bedient werden.

Die Pflicht zur Kontakterfassung besteht weiterhin.

2. Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing Studios und ähnliche Einrichtungen:

Verboten sind Dienstleistungen in diesen Bereichen, wenn das Abstandsgebot zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann. Erlaubt sind ausschließlich Dienstleistungen zu medizinischen und hygienischen Zwecken. Die Pflicht zur Kontakterfassung besteht weiterhin.

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Coronakabinett: Vierter Öffnungsschritt verschoben – Außengastronomie mit negativem Corona-Test möglich

Weiterlesen unter: https://speyer24news.com/?p=34329

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
20.03.2021

Gemeinsam gegen Corona

„Die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen und die Vermeidung von Menschenansammlungen sind enorm wichtig, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Je weniger persönliche Kontakte bestehen, umso geringe ist das Risiko einer Ansteckung und Übertragung des Virus“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Die christlichen Kirchengemeinden sowie die muslimischen Gemeinden der Stadt Wörth und der Stadt Germersheim haben sich vor diesem Hintergrund entschlossen bis einschließlich 28.03.2021 auf sämtliche Gottesdienste und Freitagsgebete zu verzichten und die Gotteshäuser und Moscheen vorerst geschlossen zu halten. „Bestimmt ist dies den Verantwortlichen der religiösen Gemeinschaften nicht leicht gefallen. Umso mehr freue ich mich über diesen aktiven Einsatz gegen Corona. Nur gemeinsam können wir die Ausbreitung eindämmen und damit hoffentlich bald zu mehr `Normalität´ zurückkehren“, so Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Freitag (19.03.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 406 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3962 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 27 Fälle).

Weiterer Todesfall

Leider ist eine weitere Person an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 110.

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
           
VG Hagenbach Berg 35 0 35 0
  Hagenbach 157 11 131 15
  Neuburg 78 2 72 4
  Scheibenhardt 15 0 15 0
  Summen 285 13 253 19
Wörth Maximiliansau 156 8 146 2
  Schaidt 36 8 28 0
  Wörth, Stadt 372 45 323 4
  Büchelberg 26 0 26 0
  Summen 590 61 523 6
VG Kandel Erlenbach 9 0 9 0
  Freckenfeld 33 0 33 0
  Kandel 211 37 171 3
  Minfeld 34 2 32 0
  Steinweiler 61 14 47 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 29 5 23 1
  Summen 378 58 316 4
VG Jockgrim Hatzenbühl 59 7 52 0
  Jockgrim 196 29 162 5
  Neupotz 43 13 27 3
  Rheinzabern 122 17 102 3
  Summen 420 66 343 11
VG Rülzheim Hördt 90 10 79 1
  Kuhardt 52 2 50 0
  Leimersheim 47 2 44 1
  Rülzheim 198 19 173 6
  Summen 387 33 346 8
VG Bellheim Bellheim 296 11 257 28
  Knittelsheim 30 3 27 0
  Ottersheim 68 16 52 0
  Zeiskam 63 4 59 0
  Summen 457 34 395 28
Germersheim + So   835 91 729 15
  Summen 835 91 729 15
VG Lingenfeld Freisbach 55 9 45 1
  Lingenfeld 201 16 178 7
  Lustadt 84 8 75 1
  Schwegenheim 124 11 113 0
  Weingarten 60 1 58 1
  Westheim 86 5 72 9
  Summen 610 50 541 19
           
  Endsummen 3962 406 3446 110

Donnerstag (18.03.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 390 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3935 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 21 Fälle).

Weiterer Todesfall

Leider ist eine weitere Person an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 109.

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 35 0 35 0
  Hagenbach 156 10 131 15
  Neuburg 78 2 72 4
  Scheibenhardt 15 1 14 0
  Summen 284 13 252 19
Wörth Maximiliansau 154 6 146 2
  Schaidt 36 8 28 0
  Wörth, Stadt 372 45 323 4
  Büchelberg 26 0 26 0
  Summen 588 59 523 6
VG Kandel Erlenbach 9 0 9 0
  Freckenfeld 33 0 33 0
  Kandel 209 35 171 3
  Minfeld 34 2 32 0
  Steinweiler 61 14 47 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 28 4 23 1
  Summen 375 55 316 4
VG Jockgrim Hatzenbühl 56 7 49 0
  Jockgrim 194 28 161 5
  Neupotz 43 13 27 3
  Rheinzabern 121 16 102 3
  Summen 414 64 339 11
VG Rülzheim Hördt 90 12 78 0
  Kuhardt 52 2 50 0
  Leimersheim 47 2 44 1
  Rülzheim 198 19 173 6
  Summen 387 35 345 7
VG Bellheim Bellheim 294 9 257 28
  Knittelsheim 30 3 27 0
  Ottersheim 68 16 52 0
  Zeiskam 63 4 59 0
  Summen 455 32 395 28
Germersheim + So   825 82 728 15
  Summen 825 82 728 15
VG Lingenfeld Freisbach 55 10 44 1
  Lingenfeld 200 15 178 7
  Lustadt 82 7 74 1
  Schwegenheim 124 12 112 0
  Weingarten 60 1 58 1
  Westheim 86 5 72 9
  Summen 607 50 538 19
  Endsummen 3935 390 3436 109

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Germersheim und Landkreis GER

Coronavirus

Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom Freitag, 15.01.2021

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 367 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 2853 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+42)

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 29 2 27 0
  Hagenbach 135 11 109 15
  Neuburg 67 6 58 3
  Scheibenhardt 13 0 13 0
  Summen 244 19 207 18
Wörth Maximiliansau 134 9 124 1
  Schaidt 14 2 12 0
  Wörth, Stadt 247 28 216 3
  Büchelberg 18 3 15 0
  Summen 413 42 367 4
VG Kandel Erlenbach 8 2 6 0
  Freckenfeld 26 7 19 0
  Kandel 134 16 116 2
  Minfeld 25 4 21 0
  Steinweiler 34 8 26 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 18 2 15 1
  Summen 246 39 204 3
VG Jockgrim Hatzenbühl 33 6 27 0
  Jockgrim 123 19 101 3
  Neupotz 24 5 17 2
  Rheinzabern 75 11 63 1
  Summen 255 41 208 6
VG Rülzheim Hördt 54 8 46 0
  Kuhardt 42 8 34 0
  Leimersheim 37 4 32 1
  Rülzheim 153 23 126 4
  Summen 286 43 238 5
VG Bellheim Bellheim 257 22 210 25
  Knittelsheim 24 2 22 0
  Ottersheim 39 6 33 0
  Zeiskam 44 2 42 0
  Summen 364 32 307 25
Germersheim + So   588 57 521 10
  Summen 588 57 521 10
VG Lingenfeld Freisbach 34 2 31 1
  Lingenfeld 149 52 96 1
  Lustadt 61 5 55 1
  Schwegenheim 96 8 88 0
  Weingarten 58 4 53 1
  Westheim 59 23 30 6
  Summen 457 94 353 10
  Endsummen 2853 367 2405 81

Stand 15. Januar 2021

Kreisverwaltung Germersheim
17.01.2021

Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom Donnerstag, 14.01.2021

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 351 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 2811 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+12)

Weiterer Todesfall

Leider ist eine weitere Person an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 81.

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 29 2 27 0
  Hagenbach 135 11 109 15
  Neuburg 65 4 58 3
  Scheibenhardt 13 0 13 0
  Summen 242 17 207 18
Wörth Maximiliansau 133 10 122 1
  Schaidt 13 1 12 0
  Wörth, Stadt 247 30 214 3
  Büchelberg 18 3 15 0
  Summen 411 44 363 4
VG Kandel Erlenbach 8 2 6 0
  Freckenfeld 26 7 19 0
  Kandel 131 13 116 2
  Minfeld 25 4 21 0
  Steinweiler 33 7 26 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 18 4 13 1
  Summen 242 37 202 3
VG Jockgrim Hatzenbühl 33 7 26 0
  Jockgrim 120 16 101 3
  Neupotz 24 6 16 2
  Rheinzabern 72 8 63 1
  Summen 249 37 206 6
VG Rülzheim Hördt 54 8 46 0
  Kuhardt 41 8 33 0
  Leimersheim 36 4 31 1
  Rülzheim 150 24 122 4
  Summen 281 44 232 5
VG Bellheim Bellheim 255 25 205 25
  Knittelsheim 23 1 22 0
  Ottersheim 38 5 33 0
  Zeiskam 44 3 41 0
  Summen 360 34 301 25
Germersheim + So   577 48 519 10
  Summen 577 48 519 10
VG Lingenfeld Freisbach 34 2 31 1
  Lingenfeld 143 48 94 1
  Lustadt 61 5 55 1
  Schwegenheim 95 8 87 0
  Weingarten 58 5 52 1
  Westheim 58 22 30 6
  Summen 449 90 349 10
  Endsummen 2811 351 2379 81

Stand 14. Januar 2021

Kreisverwaltung Germersheim
17.01.2021

Viel Lob für Landes-Impfzentrum Südpfalz in Wörth

Kreisverwaltung Germersheim zieht nach einer Woche Impfung positive Bilanz

Seit sieben Tagen hat das Landes-Impfzentrum Südpfalz in Wörth seine Pforten geöffnet. Erste Schwachstellen, die am Eröffnungstag sichtbar wurden, konnten in Rekordzeit verbessert werden. Eine Woche später ist die Resonanz unter den geimpften Personen einhellig positiv – sowohl über die Einrichtung selbst, wie auch über das Personal vor Ort. Das bestätigt eine Blitz-Umfrage, die seitens der Kreisverwaltung während der zurückliegenden Tage und insbesondere am Wochentag nach der ersten Impfung durchgeführt wurde. Für Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel, ein Beweis dafür, dass es richtig war, die vorhandene Infrastruktur am Wörther Rheinhafen für das Landes-Impfzentrum zu nutzen: „Gemeinsam mit dem Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau haben wir hier bei uns innerhalb von zwei Wochen eine Einrichtung geschaffen, die von den Menschen nicht nur angenommen, sondern obendrein äußerst positiv bewertet wird. Das freut insbesondere die Mitarbeiter am Zentrum, die hier seit einer Woche einen ausgezeichneten Job verrichten.“

Für den 42-jährigen Kai Schöttinger aus Kandel, der als Notfallsanitäter arbeitet,  war es keine Frage, sich impfen zu lassen: „Meine Online-Registrierung hat problemlos funktioniert. Ich bin etwas erstaunt darüber, wie wenig im Moment hier noch los ist. Insofern ging bei mir wirklich alles sehr schnell und problemlos.“ Die 81-jährige Hanna Rihm aus Jockgrim, die von Sabine Starck begleitet wurde, lobt insbesondere das Personal in der Wörther Einrichtung: „Alle sind so nett und hilfsbereit. Das ist wirklich toll.“ Für Sabine Starck war es bereits das dritte Mal, dass Sie jemanden aus der Familie nach Wörth begleitet: „Die Abläufe sind wirklich gut erklärt und jedes Mal treffe ich auf sehr freundliche Menschen, die hier arbeiten.“

Edeltraut und Fritz Lietzau aus Jockgrim, beide über 80 Jahre alt, wurden von ihrem Sohn in das Landes-Impfzentrum gefahren und zeigen sich ebenfalls begeistert: „Wir sind erstaunt, wie perfekt hier alles organisiert ist. Für uns war von Anfang an klar, dass wir uns impfen lassen, sobald das möglich ist.“ Der Herxheimer Günter Marz hat den Weg ins Wörther Hafengebiet gut finden können: „Das war ja überhaupt kein Problem mit der Anfahrt. Die Beschilderung ist wirklich hervorragend.“

Getrud Kölsch (84) wurde von Petra Siener ins Impfzentrum begleitet. Da Sie aus Annweiler anreisen mussten, hätten sie sich auch über ein Impfzentrum in Landau gefreut, doch über die Anfahrt nach Wörth möchten sie nicht klagen: „Wir sind sehr erstaunt, wie reibungslos hier alles funktioniert hat. Die anfängliche Verunsicherung war schnell verflogen, als wir dann hier vor Ort gemerkt haben, wie problemlos alles funktioniert.“ Insbesondere über die unbürokratische Unterstützung hat sich Gertrud Kölschs Tochter Petra Siener gefreut: „Mein Vater hatte einige Stunden zuvor einen Termin, was etwas unglücklich war. Den Termin zur Zweitimpfung können wir jetzt zusammen wahrnehmen. Da haben die Leute hier wirklich gut reagiert.“

Auch für Gisela und Günter Steinel aus Landau gibt es keinen Anlass zum Ärgern: „Wir konnten uns problemlos online anmelden und haben uns vor Ort direkt gemeinsam impfen lassen können – obwohl unsere Termine eigentlich einige Stunden auseinanderlagen. Wir hoffen, dass noch viele unserem Beispiel folgen und sich nicht durch kritische Berichterstattung in den Medien abschrecken lassen.“ Die Mehrheit der Menschen, die derzeit nach Wörth kommen, gehört auch eine Woche nach Impfstart in der Südpfalz augenscheinlich zur Gruppe der „Über-80-Jährigen“. Rettungssanitäterin Sophia Jünger ist mit ihren 21 Jahren eher eine Ausnahmeerscheinung. Für sie war nach einigen Recherchen schnell klar, dass sie sich für eine Impfung entscheiden würde. Über die Einrichtung zeigt sich Jünger begeistert: „Alles hat reibungslos funktioniert, die Wartezeiten waren heute extrem kurz und die Menschen hier sind wirklich alle hilfsbereit und sehr freundlich.“

Mathias Deubig, der als Impfkoordinator für die Kreisverwaltung Germersheim in der Einrichtung die Organisationshoheit innehat, kann das positive Feedback eine Woche nach Öffnung nur bestätigen: „Wir erleben hier ausnahmslos positive Rückmeldungen. Von der Verärgerung, über die manche regionale Medien berichten, bekommen wir hier nichts zu spüren. Weder die Anfahrt noch die Abläufe innerhalb der Einrichtung scheint für die Menschen wirklich ein Problem.“ Über die durchweg positive Zwischenbilanz, eine Woche nach Impfstart, zeigt sich Landrat Dr. Fritz Brechtel zufrieden: „Wir haben mit sehr vielen Menschen gesprochen und es gab abgesehen von einigen wenigen Schwachstellen in den ersten Stunden am Eröffnungstag bis heute tatsächlich keine Kritik von denen, die unsere Einrichtung in Wörth aufgesucht haben. Im Gegenteil, von vielen Geimpften oder Ihren begleitenden Angehörigen wurde das Impfzentrum außerordentlich gelobt. Sei es wegen  der hervorragenden Erreichbarkeit, wegen der guten Organisation oder der freundlichen Mitarbeiter. Dieses Lob gilt insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich seit Wochen mit außergewöhnlichem Einsatz dafür einbringen, dass hier alles reibungslos funktioniert. Es freut mich, dass dies von den Menschen, die sich in Wörth impfen lassen, honoriert wird.“

Kreisverwaltung Germersheim
17.01.2021

Germersheim und Landkreis GER

Coronavirus – Fallzahlen Landkreis Germersheim

Aktuell 43 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 07. Juli 2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 43
  • Gesundete Personen: 140
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 188

Bis auf einen stehen alle neuen Fälle im Zusammenhang mit dem Ausbruch in Schwegenheim.

Aktuell 42 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 06. Juli 2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 42
  • Gesundete Personen: 140
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 187

Kreisverwaltung Germersheim
08.07.2020

Information zum Ausbruch in Schwegenheim

Um eine zusätzliche Sicherheit zu bekommen wurden am Freitag eine Gruppe Schüler sowie die dazugehörigen Lehrkräfte der Grundschule Schwegenheim abgestrichen.

Die gute Nachricht: Mittlerweile sind nahezu alle Testergebnisse dieser Gruppe Schüler und Lehrkräfte eingetroffen, diese Testergebnisse sind alle negativ.

Kreisverwaltung Germersheim
08.07.2020

Während der Ferien etliche große und kleine Baustellen an weiterführenden Schulen

Wörth / Kandel / Germersheim – „Dieses Jahr ist vieles anders, aber eines bleibt: Auch in diesem Jahr nutzt die Kreisverwaltung die Sommerferien, um in vielen kreiseigenen Schulen Sanierungsarbeiten durchzuführen. Handwerker können in dieser Zeit ungestört arbeiten und der Schulbetrieb wird dabei nicht gestört“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Gleich an mehreren kreiseigenen Schulen stehen große Investitionsmaßnahmen an. Dabei sollen alleine im Jahr 2020 rund 19 Millionen in die Schulen investiert werden.

Am Europa-Gymnasium Wörth wird der K-Bau saniert, die Fachräume Biologie, Physik und Chemie und Kunst werden erneuert, neue Leistungsnetze und Versorgungsleitungen verlegt und Brandabschottungen eingebaut. Die Fachklassen erhalten eine neue labortechnische Ausstattung und neue Decken mit Schallschutzmatten zur Verbesserung der Akustik. In den Unterrichtsräumen werden Wände frisch gestrichen und Böden erneuert. Dieser Gebäudetrakt erhält eine neue Vorhangfassade mit Wärmedämmung. „Insgesamt sind dafür sind rund 4,5 Mio. Euro vorgesehen. Das Land fördert die Maßnahmen über das Schulbauprogramm und das Kommunale Investitionsprogramm 3.0. Bis zum Frühjahr 2021 soll die Maßnahme abgeschlossen werden“, informiert Brechtel.

In ähnlicher Weise wird in den Bestandgebäuden der Carl-Bent-Gesamtschule Wörth (IGS Wörth) gearbeitet.

Im Mittelbau werden Leitungstrassen und Rohre für den technischen Innenausbau neu verlegt, danach neue Trockenbauwände geschlossen und feuerbeständige Wände errichtet und neue Brandschutztüren eingebaut. Der Mittelbau hat bereits neue Fenster bekommen, die Handwerker arbeiten an der neuen wärmegedämmten Fassade. Bis zu den Herbstferien soll alles fertig werden, dann ziehen die 5. und 6. Klassen in diesen neu sanierten Gebäudetrakt. Die Maßnahme in Wörth ist mit ca. 2,5 Mio. Euro veranschlagt. Anschließend starten die Sanierungsarbeiten im Hauptgebäude.

Mit Hochdruck wird am Neubau der IGS Kandel gearbeitet. Der Rohbau ist bereits fertiggestellt, das Richtfest ist leider Corona-bedingt entfallen. Trotzdem laufen die Arbeiten planmäßig weiter. Das Dach ist bereits abgedichtet, der Einbau der Fenster läuft gerade und die Technikgewerke haben mit der Rohinstallation für Sanitär, Heizung und Elektro ebenso begonnen. Die Maße für die Metallfassade und die Betonfertigteile wurden bereits am Bau genommen, die Fertigung läuft, der Einbau ist ab Mitte Juli vorgesehen. Die Gebäudeaußenhülle soll bis zu den Herbstferien vollständig geschlossen sein.

„Läuft alles nach Plan in diesem 20 Millionen Schulbauprojekt, wird der erste Unterricht in einem Jahr zum Schuljahresbeginn 2021/22 stattfinden. Dann kann hoffentlich mit einem großen Fest die Einweihung gefeiert werden. Im Anschluss wird der Altbau zurückgebaut und ein neuer Schulhof entsteht“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel.

In der Berufsbildenden Schule in Wörth soll ein Aus- und Weiterbildungszentrum Industrie 4.0 „Smart Factory“ errichtet werden. Dazu wurde in den letzten Wochen bereits die alte Schreinerwerkstatt ausgeräumt und derzeit werden Wände, Decken und alte Installationen zurückgebaut. In den Sommerferien beginnen die Maurer und errichten neue Wände, anschließend folgen die Technikgewerke und der Innenausbau. Ab Januar 2021 ist die Montage der vernetzten Produktionsanlage vorgesehen.

An der Richard-von-Weizsäcker-Realschule in Germersheim läuft im Moment der 4. und letzte Bauabschnitt einer 6,5 Mio. Euro Brandschutzsanierung. Nach gut zwei Jahren Bauzeit wird derzeit im Verwaltungstrakt saniert, die Decken und die Beleuchtung werden ausgetauscht, die Wände gestrichen, der alte Teppichboden erneuert und die Physik-Unterrichtsräume erhalten eine neue Nawi-Ausstattung. Bis zu den Herbstferien soll alles fertig sein.€

Am Goethe-Gymnasium in Germersheim läuft bereits seit den Osterferien die Fassadensanierung am Westbau. Nord- und Ostseite sind bereits fertiggestellt. Nun erfolgt auf der Südseite der Fenstertausch mit neuen Jalousien, dazu wurde bereits in den letzten Wochen der Beton der Fassade saniert. In den Klassenräumen müssen nach dem Fenstertausch die Decken und Laibungen wieder angearbeitet werden, dies soll bis Ende der Sommerferien inkl. Reinigung erfolgen. Die Maßnahmen an der Außenfassade werden voraussichtlich bis zu den Herbstferien dauern und insgesamt ca. 700.000 Euro kosten.

Kreisverwaltung Germersheim
08.07.2020

Machbarkeitsstudie für Pendler-Radroute „Schifferstadt-Wörth“ in Germersheim vorgestellt und überreicht

Staatssekretär Andy Becht bei der Übergabe der Machbarkeitsstudie

Schifferstadt / Wörth / Germersheim – Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel, begrüßt die fertiggestellte Machbarkeitsstudie für die Pendler-Radroute „Schifferstadt-Wörth“, die in der vergangenen Woche von Verkehrsstaatssekretär Andy Becht im Deutschen Straßenmuseum in Germersheim vorgestellt und übergeben wurde. „Ich werde nun mit meinen Bürgermeister-Kollegen im Landkreis das weitere Vorgehen abstimmen, um schnell mit der Umsetzung dieses Projektes beginnen zu können“, so Brechtel. Die Umsetzung des 59 Kilometer langen linksrheinischen Radschnellweg ist für den Germersheimer Kreischef ein wichtiges Projekt, welches sich auch aus einem deutlich angestiegenen Bedarf ergibt: „Es ist erfreulich, dass immer mehr Menschen bei ihrer Mobilität auf die umweltfreundliche Alternative Fahrrad oder E-Bike umsteigen und damit täglich zur Arbeit pendeln. Wir sind nun angehalten hierfür die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.“

Bei dem Termin in Germersheim informierte Staatssekretär Andi Becht, über das Projekt „Schifferstadt-Wörth“. Es ist eine Maßnahme, die das Land gemeinsam mit den Kreisen und Kommunen realisieren möchte. Die mehr als 70 Seiten umfassende Studie wurde bereits im Kreistag Germersheim vorgestellt und erläutert. Der größte Teil der Strecke befindet sich auf dem Gebiet des Landkreises Germersheim. Weitere Partner sind der Rhein-Pfalz-Kreis und die Stadt Speyer. Das Land Rheinland-Pfalz hat hierfür eine Premiumförderung in Aussicht gestellt, die ebenfalls in der Machbarkeitsstudie detailliert genannt und ausgeführt wurde. „In einer gebietsübergreifenden Kooperation aller Akteure, unter Federführung des Landesbetriebs Mobilität, bildet der Landkreis Germersheim eine Scharnierfunktion, auch über die Rheinbrücke bei Wörth hinweg, in Richtung Karlsruhe. Dieser Vermittlerrolle wollen wir nun gerecht werden“, so Brechtel am Rande des Zusammentreffens.

Kreisverwaltung Germersheim
08.07.2020

Landau

Was ändert sich konkret vor Ort? Stadt Landau setzt neue Landesverordnung zur Lockerung der Corona-Beschränkungen um – Städtische Einrichtungen bereiten sich auf Wiedereröffnung vor – Hirsch: „Auch Gastronomie braucht zeitnahe Lockerungen für Außenflächen!“

Ein Bild aus Vor-Corona-Zeiten! Ab Montag, 20. April, dürfen Eisdielen wieder mit ihrem Straßenverkauf beginnen. Die Innen- und Außengastronomie bleibt aber geschlossen. (Quelle: Stadt Landau)

Auf Basis der am Freitagabend veröffentlichten Landesverordnung hat die Stadt Landau mit den Vorbereitungen für die Umsetzung der von Bund und Ländern verabredeten Lockerungen für Wirtschaft und Gesellschaft in der Corona-Krise begonnen. Oberbürgermeister Thomas Hirsch betont: „Die neuen Festlegungen sind nicht durchgängig konsequent, das ist aber das Ergebnis der schwierigen Abwägung und Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den Ländern – und wir befinden uns in einer belastenden Lage, für die es keine Musterlösung gibt.“

Landaus OB plädiert daher besonders in der aktuellen Situation für Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. „Die Infektionsgefahr wird uns noch einige Zeit beschäftigen. Die in Aussicht gestellten Lockerungen sind kein Freibrief, um zu einem «normalen Leben» wie vor der Krise zurückzukehren. Wir müssen weiter die Gemeinschaft im Kampf gegen das Virus bewahren, uns gegenseitig helfen und uns an die Empfehlungen der Fachleute halten: Bleiben Sie möglichst zuhause, wahren Sie Abstand und nutzen Sie Mundmasken als zusätzlichen Schutz“, so der Appell des Stadtchefs, der über die wichtigsten Auswirkungen die Stadt Landau betreffend informiert:

Der Landauer Wochenmarkt findet weiter statt – allerdings mit einem entzerrten Aufbau. (Quelle: Stadt Landau)

Seit Montag, 20. April, dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern wieder öffnen. Laut Landesregierung ist es auch zulässig, dass größere Geschäfte einen Teil ihrer Fläche abtrennen. Es gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. U.a. ist nur eine Kundin bzw. ein Kunde pro 10 Quadratmeter Fläche erlaubt. Die Geschäfte haben beispielsweise durch entsprechende Einlasskontrollen hierfür Sorge zu tragen.

Vorerst weiter geschlossen bleiben etwa Bars, Clubs, Kneipen und Diskotheken, Theater und Museen, Kinos und andere Freizeiteinrichtungen, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Kosmetiksalons. Auch die Spielplätze werden noch nicht geöffnet. Lebensmittelmärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Reinigungen und Waschsalons, Baumärkte, der Großhandel sowie Zeitungsgeschäfte bleiben wie bisher geöffnet. Ebenfalls öffnen dürfen der Fahrrad- und der Autohandel, Autowaschanlagen sowie Buchhandlungen.

Friseure sollen nach der Bund-/Länder-Festlegung ab 4. Mai wieder öffnen können. Dazu ist derzeit allerdings noch keine konkrete Landesregelung getroffen. Landaus OB hat aufgrund verschiedener Anfragen das Land um eine klarstellende Bekanntmachung gebeten.

Noch herrscht Ruhe im Zoo Landau; hinter den Kulissen laufen die Vorbereitungen auf die Wiedereröffnung aber auf Hochtouren. (Quelle: Stadt Landau)

Bei Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben bleiben die Regelungen unverändert: Diese dürfen nicht zu touristischen Zwecken betrieben werden, die Beherbergung von Geschäftsreisenden ist jedoch erlaubt.

Der Zoo Landau wird zeitnah wieder öffnen, aus organisatorischen Gründen allerdings noch nicht direkt am Montag, 20. April. Auch hier schreibt die Landesverordnung strenge Zutrittskontrollen und die Einhaltung der Hygieneanforderungen vor. Zoo und Ordnungsamt prüfen aktuell noch, wie dies am besten umzusetzen ist.

Die Stadt Landau wird das Stadion sowie den Sport- und Freizeitcampus voraussichtlich im Laufe des Montags, 20. April, wieder öffnen. Zulässig ist aber nur die sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts.

Landesweit dürfen Bibliotheken und Archive wieder öffnen. In der Stadtbibliothek Landau dauern die umfangreichen Sanierungsarbeiten jedoch noch bis voraussichtlich Mitte Mai an. Wann das Stadtarchiv unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen wieder öffnen kann, entscheidet sich zeitnah.

Landaus OB Hirsch fordert: „Auch die Gastronomie braucht zeitnahe Lockerungen für Außenflächen!“ (Quelle: Stadt Landau)

Die Dienstgebäude der Stadtverwaltung wie beispielsweise das Rathaus bleiben für den regulären Publikumsverkehr geschlossen. Jedoch sind bei einigen Dienststellen ab Montag, 20. April, persönliche Termine vor Ort nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Nähere Informationen finden sich auf www.landau.de direkt auf der Startseite. 

Der Landauer Wochenmarkt zur Versorgung der Bevölkerung mit frischen und regionalen Lebensmitteln findet unverändert dienstags und samstags statt. Samstags wird vorerst der erstmals am Ostersamstag erprobte, „entzerrte“ Aufbau der Verkaufsstände angewendet.

Großveranstaltungen wie der Landauer Sommer und wohl auch die Weinfeste in den Stadtdörfern werden in diesem Jahr nicht stattfinden können. Ob und wann ersatzweise größere Veranstaltungen im Herbst durchgeführt werden können, entscheidet sich je nach Infektionslage.

Ab Montag, 20. April, ist auch in Landau der Straßenverkauf von Eis wieder zulässig. Die Innen- und Außengastronomie von Eisdielen und Eiscafés bleibt jedoch geschlossen.

Der städtische Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb (EWL) bereitet aktuell die vollständige Öffnung des Wertstoffhofs für den 4. Mai vor. In der Woche ab dem 20. April sammelt der EWL mit der regulären Bioabfallsammlung zusätzlich kostenlos gebündelte Zweige und Äste. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite www.ew-landau.de.

Stadtspitze und Stadtverwaltung werden die weitere Entwicklung kontinuierlich beobachten und die beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus bei Bedarf anpassen. Jeweils aktuelle Informationen finden sich unter www.landau.de/corona. Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sowie die dazugehörige Auslegungshilfe können unter www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen eingesehen werden. Für künftige Lockerungen hat Landaus OB vor allem eine weitere Branche im Blick: „Für die Gastronomie bedarf es baldmöglichst weiterer Lockerungen. Dies ist zum einen aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Betriebe notwendig; zum anderen sollte es bei warmen Temperaturen möglich sein, Außenflächen zu nutzen, um Abstandsgebote einzuhalten“, so der OB, der sich auf unterschiedlichen Ebenen für gastronomische Betriebe einsetzt.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Kreativ in der Krise: Video „Landau lebt“ zeigt gute Ideen der Landauer Geschäftswelt

Kreativ in der Krise: Die Landauer Filmproduktionsfirma Medienpalast hat den Clip „Landau lebt“ zusammengestellt. (Quelle: Stadt Landau)

Landau lebt – auch in der Krise! Das ist die Botschaft des neuesten Projekts der Landauer Filmproduktionsfirma Medienpalast. In einem kurzen Video zeigt das Team, wie das Leben in Landau während der Corona-Krise weitergeht. Mitmachen konnten Unternehmerinnen und Unternehmer, Gastronominnen und Gastronomen, Kulturschaffende sowie Einzelhändlerinnen und Einzelhändler. Aber auch Oberbürgermeister Thomas Hirsch ist in dem Clip zu sehen, der den Landauerinnen und Landauern Mut machen soll und ab sofort u.a. auf www.medienpalast.de zu finden ist.

„Die Corona-Krise stellt uns alle vor große Herausforderungen. Ich bin froh und dankbar, dass sich viele Landauer Unternehmen davon nicht unterkriegen lassen und stattdessen kreative Ideen entwickeln, damit das gesellschaftliche Leben in unserer Stadt weitergehen kann – sei es digital, per Liefer- bzw. Abholservice oder durch andere gute Einfälle“, sagt OB Hirsch. Das Video des Medienpalasts zeige eine kleine Auswahl des Kreativpotentials der Landauer Geschäftswelt.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Gemeinsam gegen die Ausbreitung des Corona-Virus: Stadt Landau plant Maskenbörse

Bund, Länder und Kommunen empfehlen dringend, etwa beim Einkaufen Mundmasken zu tragen. (Quelle: Stadt Landau)

Vor wenigen Tagen haben Bund und Länder einen ersten Fahrplan vorgestellt, wie das öffentliche Leben in Deutschland in den kommenden Wochen und Monaten schrittweise wiederhochgefahren werden kann. Neben verschiedenen Lockerungen wurde sich auch auf eine dringende Empfehlung zum Tragen von Masken in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften geeinigt. Da Masken auf dem Markt derzeit rar und schwer erhältlich sind, begrüßt Landaus OB Thomas Hirsch die zahlreichen privaten und ehrenamtlichen Initiativen, die selbst Mundmasken aus Baumwolle herstellen. Alle wichtigen Informationen zur Herstellung und Beschaffung von Masken stellt die Stadt Landau ab sofort auf ihrer Internetseite unter www.landau.de/maskenbörse zur Verfügung. Darüber hinaus laufen derzeit die Planungen für eine zentrale Maskenbörse.

„Zahlreiche Landauerinnen und Landauer haben sich zusammengeschlossen und stellen fleißig Mundmasken her“, erklärt OB Thomas Hirsch. „Um sie auch mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammenzubringen, die noch einen empfohlenen Mund-Nasen-Schutz benötigen, prüfen wir derzeit die Einrichtung einer zentralen Sammel- und Verteilstelle.“ Neben der Verteilung von gespendeten Mundmasken sei dort auch die Annahme von Stoff- und Materialspenden vorgesehen. „Mit unserem Unterstützungsangebot hoffen wir, allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt den Zugang zu dieser wichtigen Schutzmaßnahme gegen das Corona-Virus zu ermöglichen“, so der Stadtchef.

Einfache Mundmasken aus Baumwolle schützen nicht die Trägerin bzw. den Träger, dafür aber die Mitmenschen, da der Ausstoß von Tröpfchen beim Sprechen, Niesen oder Husten reduziert wird. Wichtig bleibt jedoch: Abstand wahren und die Hygienerichtlinien einhalten.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Gemeinsames Diagnosezentrum von Stadt und Kreis: künftig montags und donnerstags geöffnet 

Die Nachfrage nach Abstrichen am gemeinsamen Diagnosezentrum der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ist in den vergangenen Tagen stark zurück gegangen. Aus diesem Grund ist das Diagnosezentrum bis auf Weiteres nur noch montags und donnerstags von 16:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. Die Regelung gilt seit Montag, 20. April, so dass das Testzentrum am heutigen Freitag noch von 16:00 bis 20:00 Uhr geöffnet ist.

„Wir gehen ressourcenschonend mit dem Material und dem freiwilligen Personal im Testzentrum um und passen die Öffnungszeiten deshalb der Nachfrage an, die in den letzten Tagen stetig zurückgegangen ist und auch im Wochen-Vergleich einen Rückgang zeigt“, so Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch, die betonen, dass diese Öffnungszeiten-Regelung sowie die Lage dynamisch seien und die Öffnungszeiten deshalb im Bedarfsfall entsprechend angepasst werden könnten. „Wir sind in der Lage flexibel und der Situation entsprechend zu reagieren“, so der Kreis- und der Stadtchef. 

An der Teststation in Form eines „Drive-ins“ können sich nach wie vor Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen lassen. Wer sich testen lassen will, benötigt weiter eine sogenannte „Laborüberweisung“ von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Bürgerinnen und Bürger, die Infekt-Anzeichen und den Verdacht haben, mit dem Corona-Virus infiziert zu sein, können auch die zentrale Telefon-Hotline 0800 99 00 400 für Patientinnen und Patienten der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen, um eine notwendige Vorabklärung zu ermöglichen.

Die neu errichtete Corona-Ambulanz der Kassenärztlichen Vereinigung bleibt von der Regelung unberührt.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
02.05.2020

Freibad am Prießnitzweg: Rückabwicklung Dauerkartenvorverkauf

Aufgrund der Corona-Pandemie ist es derzeit leider immer noch nicht absehbar, wann das Freibad am Prießnitzweg in diesem Jahr seine Pforten öffnen wird.

„Bereits Mitte März haben wir den für dieses Jahr gestarteten Dauerkartenvorverkauf für die Freibadsaison 2020 eingestellt, da wir zu diesem Zeitpunkt noch keine Aussage dazu treffen konnten, wann wir das Freibad am Prießnitzweg öffnen werden. Nachdem wir uns diesbezüglich immer noch nicht festlegen und die Dauerkarteninhaber nun auch die beliebte und vielfach in Anspruch genommene LA OLA-Garantie nicht nutzen können, werden wir den Dauerkartenvorverkauf für das Freibad am Prießnitzweg in diesem Jahr nicht fortsetzen und den Besitzern von bereits erworbenen Dauerkarten für die Freibadsaison 2020 das Geld zurückerstatten“, so Oberbürgermeister und Stadtholding-Geschäftsführer Thomas Hirsch.

Saisonkarteninhaber können das Originalformular mit Angabe ihrer Bankverbindung an die Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH, Marktstraße 50, 76829 Landau in der Pfalz oder alternativ als Scan an stadtholding@landau.de senden. Der Betrag wird dann auf das angegebene Bankkonto erstattet. Eine Rückgabe im Bürgerbüro ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

„Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, das Freibad spätestens zu den Sommerferien für unsere Gäste zu öffnen. Ich wünsche mir, dass sich die aktuelle Situation so entwickelt, dass uns dies möglich sein wird“, so Hirsch.

www.freibad-ld.de

Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH
02.05.2020

Die Südpfalz hilft ihren elsässischen Nachbarn

Als wichtiges Zeichen der grenzüberschreitenden Freundschaft und Solidarität mit dem benachbarten Elsass hat Kreisfeuerwehrinspekteur Jens Thiele im Auftrag von Landrat Dietmar Seefeldt am Gründonnerstag 500 Atemschutzmasken FFP 2 und 100 Teströhrchen für Corona-Abstriche an die Verantwortlichen des Krankenhauses in Wissembourg übergeben. Wegen Lieferschwierigkeiten war es im Krankenhaus in Wissembourg kurzfristig zu Engpässen gekommen. Die Übergabe fand am früheren Grenzübergang in Schweigen-Rechtenbach statt.

„Gerade jetzt, in diesen schwierigen Zeiten, ist es für uns selbstverständlich, unseren unmittelbaren Nachbarn im Elsass zu helfen. Wenn man helfen kann, gibt es keine Grenzen. Ganz egal, ob es sich um Dinge handelt, die im Moment im Elsass Mangelware sind oder es darum geht, französische Patienten in unseren Krankenhäusern aufzunehmen. Zum Glück sind wir durch die auferlegten Einschränkungen und das vernünftige Verhalten unserer Bürger in der Lage auszuhelfen.“, unterstreichen die Landräte Dietmar Seefeldt und Dr. Fritz Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch unisono die wichtige gemeinsame und unbürokratische Maßnahme. Die Lieferung war bereits die dritte Hilfslieferung an das Krankenhaus Wissembourg, bereits im März wurden insgesamt über 100 FFP-Schutzmasken, Medikamente und 5000 Behelfs-Schutzkittel über den gemeinsamen Katastrophenschutzstab mit der Stadt Landau an das Krankenhaus in Wissembourg geliefert.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
02.05.2020

Rosarotes Blumenmeer: Gartenstadt Landau steht in voller Blüte – Bäume im Stadtgebiet brauchen bereits jetzt zusätzlich Wasser

Die Blüte im Landauer Schillerpark. (Quelle: Stadt Landau)

Der Schillerpark – ein Blütenmeer. Und nicht nur hier, sondern auch am Deutschen Tor, im Ostpark, am Kreisel Nord und östlich der Queichheimer Brücke steht die Stadt Landau aktuell in voller Blüte. Was viele nicht wissen: Möglich macht das der Einsatz der städtischen Gärtnerinnen und Gärtner im Herbst. Bereits Mitte Oktober hatten sie die städtischen Wechselflorbeete mit dem Winterflor bepflanzt, der jetzt erblüht. Rund 12.000 Blumenzwiebeln wurden hierfür gesteckt und etwa 18.000 Blumen auf den über 800 Quadratmetern Wechselflorflächen gepflanzt.

„Stiefmütterchen, Vergissmeinnicht und Goldlack zeigen aktuell ihr rosarotes Farbenspiel und bringen «Attila», «Gabriella» und «Rems Favourite», so die Namen der von uns ausgewählten Tulpen, so richtig zur Geltung“, sagt Sabine Klein, die Leiterin der städtischen Grünflächenabteilung. Mitte Mai, nach den Eisheiligen, stehe dann der Wechsel zum Sommerflor an, so Klein weiter. Dann sorgen unter anderem Löwenmäulchen, Schmuckkörbchen, Dahlien, Schneeflockenblumen, Sonnenhut und Fleißige Lieschen für farbenfrohe Beete, die in diesem Jahr ebenfalls hauptsächlich in verschiedenen Violett- und Rosatönen erblühen. Aktuell stecke sie außerdem schon in den Planungen für den nächsten Winterflor, verrät Klein.

Etwas früher als gewohnt starten die Gärtnerinnen und Gärtner des städtischen Bauhofs in diesem Jahr mit den regelmäßigen Gießgängen. „Aufgrund der schon frühen warmen Temperaturen und den geringen Niederschlägen brauchen insbesondere unsere Jungbäume und die Bäume, die an Straßen oder in engen Pflanzbeeten stehen, schon jetzt zusätzlich Wasser“, erklärt Klein. Hierbei setzt die Grünflächenabteilung auch wieder auf die sogenannten Treegator – große, grüne Wassersäcke, die mit etwa 70 Litern Wasser befüllt über ihr durchlässiges Gewebe das Wasser nach und nach an den Boden und die Wurzeln abgeben. „Wir haben damit großartige Erfahrungen gemacht und mittlerweile mehrere Hundert im Einsatz“, so Klein. Die Treegator werden zu Beginn der Gießsaison jetzt wieder im Stadtgebiet verteilt.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Schrittweises Wiederhochfahren des öffentlichen Lebens: Landaus OB Hirsch begrüßt „ausgewogene Regelungen von Bund und Ländern“

Lockerungen sind in Sicht: Auch die attraktive Landauer Innenstadt wird sich bald wieder belebter präsentieren. (Quelle: Stadt Landau)

Das öffentliche Leben in Deutschland kann in den kommenden Tagen, Wochen und Monaten schrittweise wiederhochgefahren werden. Einen ersten Fahrplan dazu haben Bund und Länder vorgestellt. Demnach dürfen Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern seit Montag, 20. April, wieder öffnen; der Schulbetrieb soll ab Ende des Monats langsam wiederaufgenommen werden. Hingegen bleiben Großveranstaltungen bis Ende August verboten und auch die geltenden Kontaktbeschränkungen wurden bis zum 3. Mai verlängert. In einer ersten Reaktion sagte Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch mit Blick auf seine Stadt: „Ich begrüße die sehr ausgewogenen Regelungen, die eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen Infektionsschutz und sozialen bzw. wirtschaftlichen Bedürfnissen berücksichtigen.“

In Bezug auf Schulen gebe es nach den heutigen Entscheidungen einiges an Hausaufgaben für die Stadt Landau als Träger zu erledigen, so Hirsch weiter – etwa bei der Schülerbeförderung im ÖPNV. Landaus Stadtchef teilt mit, dass man aktuell davon ausgehe, dass der Zoo zeitnah wieder öffnen könne, die Bäder hingegen blieben zunächst geschlossen. „Die Freibadsaison wird in diesem Jahr, wenn überhaupt, auf jeden Fall erst später beginnen“, erwartet Hirsch. Die Absage von Großveranstaltungen betreffe in Landau viele traditionelle Feste, allen voran den Landauer Sommer, aber auch die Weinfeste in den Stadtdörfern, so der OB. Dies sei für Pfälzerinnen und Pfälzer besonders schmerzhaft, aber leider notwendig, wirbt Landaus Stadtchef um Verständnis. 

Landaus OB Hirsch begrüßt die „ausgewogenen Regelungen von Bund und Ländern“ zur Lockerung der Corona-Beschränkungen. (Quelle: Stadt Landau)

Der OB begrüßt die dringende Empfehlung von Bund und Ländern zum Tragen von Masken in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften. Auch die südpfälzischen Verwaltungschefs hatten sich vor wenigen Tagen für das Tragen von Mund-Nasen-Masken im öffentlichen Raum ausgesprochen.

Unabhängig von bevorstehenden Lockerungen brauche es weiter Hilfe und Unterstützung für alle, die von der Corona-Krise betroffen seien, betont OB Hirsch, der in diesem Zusammenhang noch einmal auf das städtische Hilfspaket „Miteinander in Landau“ verweist.  Dieses unterstützt ergänzend zu den Soforthilfemaßnahmen von Bund und Land soziale und kulturelle Einrichtungen, freie Träger, gemeinnützige Initiativen, Hilfsorganisationen und Härtefälle mit städtischen Zuschüssen. Alle Informationen und die Anträge finden sich auf www.landau.de/zuschussprogramm. Stadtspitze und Stadtverwaltung werden den heute vorgestellten Fahrplan nun für Landau auswerten und entsprechende Maßnahmen einleiten, auch in bewährter Abstimmung mit den Nachbarlandkreisen in der Südpfalz. Der OB dankt schon jetzt allen Landauerinnen und Landauern, die sich in der aktuellen Krise engagieren – und ganz besonders der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis. „Durch die Krise schaffen wir es nur gemeinsam: Das ist keine Floskel, sondern hier und heute gilt es tatsächlich, als Gesellschaft zusammenzustehen und diese schwierige Herausforderung mit großer Nähe trotz sozialer Distanz gemeinsam zu meistern.“

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Unterricht am heimischen Küchentisch: Uni Landau führt im Zuge der Corona-Pandemie Elternbefragung zu Homeschooling durch

Kann auch Spaß machen: Homeschooling. (Quelle: Ulrike Leone/pixabay)

Als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die Schulen in Rheinland-Pfalz seit dem 16. März geschlossen. Damit die Schülerinnen und Schüler nicht zu viel Unterrichtsstoff verpassen, sollen sie mit Materialien, die ihnen von ihren Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung gestellt werden, von zu Hause aus weiterarbeiten und dabei möglichst von ihren Eltern unterstützt und begleitet werden. Wie funktioniert dieser Heimunterricht aus Sicht der Eltern? Und welche Herausforderungen bringt die ungewohnte Lernsituation mit sich? Um das herauszufinden, führt das Zentrum für Empirische Pädagogische Forschung (zepf) der Universität Koblenz-Landau am Campus Landau aktuell eine Online-Umfrage durch.

OB Thomas Hirsch ruft Mütter und Väter dazu auf, sich bei Interesse an der Umfrage zu beteiligen und die Arbeit des Forschungszentrums zu unterstützen: „Die Corona-Pandemie wirkt sich auf viele Bereiche unseres Lebens aus – so auch auf das Lernen unserer Kinder – und fordert uns, umzudenken und neue Wege zu gehen. Von diesen Erfahrungen können die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unserer Uni nur profitieren und erhalten so wichtige Hinweise für die künftige Gestaltung des Beschulens zu Hause.“

An der anonymen Befragung, die unter https://homeschooling-e.zepf.eu abrufbar ist, können alle in Deutschland wohnhaften Eltern mit schulpflichtigen Kindern teilnehmen. Geleitet wird die Studie von der Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Anja Wildemann und dem Psychologen Prof. Dr. Ingmar Hosenfeld. Bei Fragen zur Studie sind die beiden per Mail an homeschooling@zepf.uni-landau.de erreichbar.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Kommune der Zukunft: Stadt Landau ist Vorbild für landesweite Förderung von Stadtdörfern

Die Nahversorgung war eines der wichtigen Themen im Modellprozess „Kommune der Zukunft“ in Landau. (Quelle: Stadt Landau)

Die Landauer Stadtdörfer fit für die Zukunft machen: Das war das Ziel des vom Land Rheinland-Pfalz geförderten Modellprojekts „Kommune der Zukunft“, das im vergangenen Herbst nach drei Jahren intensiver Projektarbeit zu Ende ging. Als Modellkommune hat die Stadt Landau damit eine landesweite Vorreiterrolle bei der zukunftsfähigen Entwicklung von Stadtdörfern eingenommen, von der jetzt auch andere Städte profitieren sollen. Nach dem Vorbild Landaus werden die Stadtdörfer in Koblenz, Ludwigshafen und Trier entwickelt. Insgesamt fördert das Land die Umsetzung der in Landau erarbeiteten Projekte sowie die Entwicklung der anderen Stadtdörfer mit insgesamt 3,5 Millionen Euro.

„Stadtdörfer sind sowohl von der Städtebauförderung als auch von den klassischen Töpfen der Dorfentwicklung ausgenommen“, erinnert Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Aus diesem Grund sind wir sehr dankbar, dass die Stadt Landau als Modellkommune für diesen besonderen Entwicklungsprozess ausgewählt wurde und freuen uns, dass die in Landau gewonnenen Erkenntnisse nun auch in anderen rheinland-pfälzischen Kommunen erfolgreich Anwendung finden können“, so der Stadtchef. Auch nach dem Ende des offiziellen Projektzeitraums führt die Stadt Landau den Dorfentwicklungsprozess weiter. Aktuell stehen ganz besonders die Umsetzung der im Rahmen des Modellprojekts erarbeiteten Leuchtturmprojekte und die Erstellung von Leitbildern im Vordergrund. Darüber hinaus gilt es, die Vernetzung der Stadtdörfer untereinander und vor allem auch mit der Kernstadt weiter zu fördern.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

QMatrix GmbH spendet Masken an den DRK Kreisverband Landau e.V.

v.l.: Kreisgeschäftsführerin Tanja Melzer, 1. Vize-Präsident Peter Wollny und Geschäftsführer Tobias Hoffmann und Stefano Lisci der QMatrix GmbH bei der Übergabe der Maskenspende.

Die QMatrix GmbH wurde 2013 von Stefano Lisci und Tobias Hoffmann mit Sitz in Bellheim gegründet und unterstützt weltweit Ihre Kunden in den Bereichen Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Interimsmanagement, Lieferantenmanagement, Auditierung sowie Logistik- und Prozessoptimierungen.

Geschäftsführer Tobias Hoffmann übergibt dem DRK Kreisverband Landau e.V. 300 Mund-Nasen-Schutzmasken sowie 120 Masken mit dem Schutzstandard FFP2. Mit dieser Spende möchte Geschäftsführer Stefano Lisci auch andere Firmen und Unternehmen animieren, das DRK in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. „Am Ende kommt jedem einzelnen diese Hilfe zu Gute. Die Gesellschaft muss in dieser schwierigen Lage nun zusammenhalten. Denn nur gemeinsam sind wir stark“, erklärt Tobias Hoffmann.

Peter Wollny, 1. Vize-Präsident des DRK Landau, freut sich sehr über diese Spende, da die Helfer auf die Schutzausrüstung angewiesen sind. „Denn nur so lange die Helfer mit den entsprechenden Schutzvorkehrungen ausgestattet sind, können sie auch helfen“, erklärt Peter Wollny.

„Die Masken leisten im Kampf gegen das Corona-Virus wertvolle Dienste, um unsere Mitarbeiter, ehrenamtlichen Helfer und die Bewohner in Landau und Südliche Weinstraße zu schützen“, so Kreisgeschäftsführerin Tanja Melzer. „Für die Kosten der Schutzausrüstung muss das DRK Landau selbst aufkommen und die Preise explodieren um ein Vielfaches. Daher ruft das DRK Landau zur Unterstützung auf. Wir haben ein Spendenkonto eingerichtet, welches ausschließlich zur Verwendung und Bewältigung der COVID-19 Lage dient“, so der 1. Vize-Präsident des DRK.

Spendenkonto:

  • Kontoinhaber: DRK Kreisverband Landau e.V.
  • IBAN: DE62 5485 0010 0000 0011 80
  • BIC: SOLADES 1SUW
  • Bank: Sparkasse Südliche Weinstraße
  • Stichwort: Spende

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Landau e.V.
02.05.2020

Von Tierpatenschaften über Spenden bis zu Eintrittsgutscheinen: Zoo Landau dankt für viel Zuspruch in schwierigen Zeiten

Endlich: Auch die Südlichen Streifengnus im Zoo Landau haben jetzt zwei Tierpaten gefunden. (Quelle: Zoo Landau)

Der Zoo Landau kann sich in den aktuellen, schwierigen Zeiten über viel Zuspruch freuen: Das Team um Zoodirektor Dr. Jens-Ove Heckel dankt allen, die die Einrichtung in der Corona-Krise etwa über Spenden, den Kauf von Jahreskarten oder Eintrittsgutscheinen bzw. die Übernahme von Tierpatenschaften unterstützen.

Vor allem die Zahl der neu eingegangen Patenschaftsanträge sei überwältigend, teilt der Zoo jetzt mit. Und: Erstmals dürfen sich auch die Südlichen Streifengnus über gleich zwei Paten freuen. Die imposanten Tiere waren lange Jahre die einzige größere Art im Zoo, die keine Patin bzw. keinen Paten hatte.

Die Zooverwaltung bemüht sich aktuell, jeden Antrag sehr zeitnah zu bearbeiten. „Auch, wenn die dadurch entstehende finanzielle Entlastung die durch die Zooschließung bedingten Einnahmeausfälle nicht wettmachen kann: Der viele Zuspruch bedeutet auch eine enorme moralische Unterstützung für das gesamte Team“, freut sich Dr. Heckel.

Wer eine Patenschaft für einen der rund 800 tierischen Zoobewohner übernehmen möchte, findet Informationen auf der Internetseite des Zoo-Freundeskreises unter www.zoofreunde-landau.de/Tierpatenschaften.html. Vormittags gibt die Zooverwaltung auch gerne telefonisch Auskunft unter 0 63 41/13 70 02 bzw. 0 63 41/13 70 11.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Zur Entlastung der Hausärztinnen und Hausärzte: Corona-Ambulanz auf dem Neuen Messplatz in Landau namm am Mittwoch, 15. April, den Betrieb auf

Um die Hausärztinnen und Hausärzte in der aktuellen Corona-Krise zu entlasten, ergänzt künftig eine neue Corona-Ambulanz die gemeinsame Drive-In-Diagnosestation der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße auf dem Neuen Messplatz in Landau. In der Ambulanz in Trägerschaft der Kassenärztlichen Vereinigung sollen infektiöse Atemwegserkrankungen mit (auch vagem) Corona-Verdacht sowie bereits positiv getestete oder an Covid-19 erkrankte Patientinnen und Patienten behandelt werden. Die neue Einrichtung namm am Mittwoch, 15. April, den Betrieb auf; Termine werden ab sofort vergeben.

Und so funktioniert’s: Wer sich krank fühlt, wendet sich immer zuerst – per Telefon – an seine Hausarztpraxis. Diese entscheidet nach Abfrage der Symptome, ob die reguläre Sprechstunde besucht werden kann oder ob sich die Patientin bzw. der Patient in der neu eingerichteten Corona-Ambulanz vorstellen soll. Die Terminvereinbarung für die Corona-Ambulanz übernimmt die Hausarztpraxis. Nach einer entsprechenden Meldung setzt sich der Terminbuchungsservice der Corona-Ambulanz mit der Patientin bzw. dem Patienten telefonisch in Verbindung, bestätigt den Termin und teilt eine entsprechende Buchungsnummer mit, die bei der Einfahrt zur Corona-Ambulanz vorzuzeigen ist.

Die Zufahrt erfolgt über die Lise-Meitner-Straße.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
02.05.2020

Ökologie, Ökonomie & Soziales: 10 Jahre Nachhaltigkeitsberichterstattung bei der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH

Die Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH hat als städtische Betriebs- und Beteiligungsgesellschaft jetzt erneut einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht und kann damit ein kleines Jubiläum feiern: Der in seiner zehnten Fassung vorliegende „Corporate Responsibility Report“ ist in die drei Nachhaltigkeitssäulen Ökologie, Ökonomie und Soziales gegliedert und informiert über das Erreichte im zurückliegenden Geschäftsjahr.

„Jeder Bericht, der seit 2011 veröffentlicht wurde, enthält wichtige Bausteine, die Stück für Stück das Haus der nachhaltigen Unternehmensführung zum Wachsen gebracht haben“, fasst Oberbürgermeister Thomas Hirsch in seiner Funktion als Geschäftsführer des städtischen Unternehmens zusammen. „Auch für die Zukunft gilt, dass der Nachhaltigkeitsgedanke fester Bestandteil unserer Unternehmenspolitik bleiben wird“, ergänzt Hirsch.

Das Engagement der Stadtholding könnte dabei nicht vielfältiger sein: Vom Tropenwaldschutzprojekt auf den Philippinen, über ein konsequentes und auditiertes Energiemanagement bis hin zum Ausbau des Betrieblichen Gesundheitsmanagements im direkten Dialog mit allen Beschäftigten.

Alle Interessierten finden den aktuellen Bericht sowie die Nach¬haltigkeitsberichte der vergangenen zehn Jahre auf der Internetseite der Stadtholding unter www.stadtholding.de und dort im Bereich Nachhaltigkeit.

Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH
02.05.2020

Corona-Pandemie: Verwaltungschefs planen Corona-Hilfsstation in Wörth gemeinsam zu betreiben

Hilfsstrukturen südpfalzweit für bestmögliche Versorgung optimieren

„Wir haben südpfalzweit für die Bürgerinnen und Bürger effektive Maßnahmen ergriffen, um den Folgen des Coronavirus möglichst immer einige Schritte voraus zu sein“, sagen die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD). „Unser Gesundheitswesen ist gut aufgestellt, die Krankenhäuser halten ausreichend freie Betten vor, die Corona-Ambulanz in Jockgrim bzw. die Teststation Landau werden gut angenommen.“ Für die drei Behördenchefs ist das mit Blick auf die ständigen Entwicklungen in der Corona-Pandemie dennoch kein Grund, nicht weiter in die Zukunft zu planen und die bestehenden Strukturen immer wieder in neuem Licht zu betrachten: „Gemeinsam mit den Hilfsorganisationen und den Katastrophenschutzstäben haben wir medizinische Versorgungsstrukturen geschaffen, auf die wir alle bauen und stolz sein können.“

Die Krankenhäuser in der Region wie im gesamten Land haben ihre Intensivkapazitäten erweitert, am Standort Bad Bergzabern ist eine zusätzliche Station mit Bundeswehr-Equipment aufgerüstet worden und die Luftrettungskapazitäten wurden ausgeweitet. Für Pflegenotfälle stehen auch die Reha-Kliniken zur Verfügung. In Jockgrim gibt es eine Corona-Ambulanz, die gut angenommen wird, in Landau soll in der kommenden Woche eine eröffnen. „Aus einer gemeinsamen Teststation in Landau haben wir im Sinne der Patientinnen und Patienten zunächst eine und künftig dann zwei Corona-Ambulanzen werden lassen. Das war eine gute Entscheidung in der Versorgungsstruktur“, sagen Hirsch, Brechtel und Seefeldt. In diesem Sinne beraten die drei Verwaltungschef aktuell darüber, die Corona-Hilfsstation (Hilfskrankenhaus) in Wörth künftig als gemeinsame Einrichtung zu betreiben, um Synergien zu nutzen, Kräfte zu bündeln sowie materielle, personelle und finanzielle Ressourcen zu teilen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob die Hilfskrankenhaus-Struktur in der IGS in Landau wieder zurückgebaut werden kann.

Die Corona-Hilfsstation in Wörth wurde in einer modernen, neuen Halle im Hafengebiet aufgebaut – zunächst mit 104 Betten, aufgeteilt in 26 Kabinen. Die Einrichtung verfügt über eine zentrale Sauerstoffversorgung für derzeit mehr als die Hälfte aller Betten. Der Zugang zur Corona-Hilfsstation, die insgesamt in deutlich erkennbare Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist, erfolgt über eine Schleuse. Neben ausreichend Nasszellen verfügt die Einrichtung über Räumlichkeiten für das Personal, Büros sowie einen zentralen Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare Erweiterung wäre in kürzester Zeit möglich.

Versorgt würden hier ausschließlich mittelschwer erkrankte Patienten, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb“, erklärte Landrat Brechtel bereits bei der Vorstellung der Hilfsstation Ende März. Wie die Station künftig gemeinsam betrieben und die Hilfsstrukturen zusammengeführt werden können, diskutieren Seefeldt, Hirsch und Brechtel momentan gemeinsam auch mit den Fachleuten in den Katastrophenschutzstäben und Hilfsorganisationen, „die alle bereits südpfalzweit großartige Arbeit geleistet haben. Ihre Expertise und Unterstützung ist in der Bewältigung der Corona-Pandemie in unserer Region eine überaus wertvolle und unabdingbare Hilfe. Dafür bedanken wir uns von Herzen. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Not-Einrichtungen, in die wir so viel Mühe, Zeit und Kraft legen, zum guten Schluss nie in Betrieb gehen müssen“, so Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
02.05.2020

Coronavirus: RKI definiert neue Risikogebiete Reiserückkehrer sollen sich in häusliche Quarantäne begeben und beim Gesundheitsamt melden

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat weitere Gebiete als Risikogebiete definiert. Dazu gehören als gesamte Länder Ägypten, Frankreich, Iran, Italien, Niederlande, Österreich, Schweiz, Spanien, USA, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland. In Südkorea wurde Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) als Risikogebiet definiert. Das RKI empfiehlt Einreisenden aus allen Ländern, sich nach Einreise in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben.

Um das notwendige Verwaltungsverfahren durchzuführen ruft das Gesundheitsamt Landau – Südliche Weinstraße auch weiterhin alle Reiserückkehrer aus dem Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau auf – aus welchem Land sie auch kommen mögen – sich unverzüglich mit dem Gesundheitsamt Landau – Südliche Weinstraße in Verbindung zu setzen.

Nach dem RKI ist aufgrund der pandemischen Ausbreitung von COVID-19 weltweit von einem Infektionsrisiko auszugehen. „Wegen unterschiedlicher Surveillancesysteme und Teststrategien sowie zeitlichem Verzug zwischen Infektionszeitpunkt und Meldung lässt sich das tatsächliche Infektionsrisiko oft nicht aus den vorliegenden Meldedaten ablesen. Daher sollte generell erhöhte Vorsicht gelten. Einreisenden aus allen Ländern ist empfohlen, sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben“, so der Wortlaut der RKI-Empfehlung.

Das Gesundheitsamt ist per E-Mail unter gesundheitsamt@suedliche-weinstrasse.de erreichbar. Bei Kontaktaufnahme sollten in der Mail am Tag der Einreise für jeden Mitreisenden folgende Daten angegeben oder beigefügt sein:
Vor- und Zuname, Meldeadresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Reisedaten (Reisezeitraum und Aufenthaltsort), Nachweis über den Hin- und Rückflug (z.B. Boarding Pass als Foto oder PDF im Anhang).

Weitere Informationen finden sich unter www.rki.de.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
02.05.2020

Gabenzaun am Landauer Hauptbahnhof: Bitte keine verderblichen Waren spenden!

Der Gabenzaun am Landauer Hauptbahnhof. (Quelle: Stadt Landau)

Zuhause bleiben: Das ist aktuell das Gebot der Stunde. Was aber ist mit denen, die kein Zuhause haben? Um wohnungslose Menschen in der Corona-Krise zu unterstützen, hat eine private Initiative nach dem Vorbild anderer Städte einen Gabenzaun am Landauer Hauptbahnhof ins Leben gerufen. Die Stadt Landau begrüßt dieses Engagement, bittet aber darum, keine verderblichen Waren an den Zaun zu hängen. Diese werden vom städtischen Ordnungsamt entfernt.

Der Gabenzaun befindet sich am Mitfahrerparkplatz in der Nähe der Queichheimer Brücke. Hier können Lebensmittel und Hygieneartikel, in Tüten verpackt, gespendet und dann von Bedürftigen mitgenommen werden.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Mit Nadel und Zwirn gegen die Ausbreitung des Corona-Virus: Viele Ehrenamtliche in Landau nähen Mundmasken – Unterstützung willkommen!

v.l.: Sabine Gerstner von der Facebook-Gruppe „Mundmasken“ mit Oberbürgermeister Thomas Hirsch. (Quelle: Stadt Landau)

Die Produktion läuft auf Hochtouren: Circa 2.500 Mundmasken hat die Nähgruppe rund um die Landauerin Sabine Gerstner in Kooperation mit Neustadter Nähbegeisterten bereits produziert und an Bedarfsstellen in der Region, u.a. an das Bethesda und das Vinzentius-Krankenhaus in Landau, verteilt. Um die Organisation und Koordination zu erleichtern, hat Gerstner mit ihren Mitstreiterinnen Angelika Klein und Laura Wittinger die Facebook-Gruppe „Mundmasken“ gegründet, die mittlerweile fast 400 Mitglieder zählt, und steht für logistische Unterstützung in engem Kontakt mit den Administratoren der Facebook-Gruppe „Coronahilfe Südpfalz“.

Auch in vielen anderen Haushalten surren zurzeit fleißig die Nähmaschinen: „Die Aktion von Sabine Gerstner und ihrer Nähtruppe ist nur ein Beispiel von vielen. Zahlreiche Menschen haben sich, um etwas für die Gemeinschaft zu tun, zusammengeschlossen, stellen emsig Mundmasken her und verteilen diese an Einrichtungen in der Region“, erklärt OB Thomas Hirsch. „So haben sich etwa auch die Kolleginnen und Kollegen aus dem LA OLA während der Schließung des Freizeitbads eine kleine Nähecke eingerichtet und selbst mit der Masken-Produktion begonnen. Und auch über viele andere Kanäle höre ich von fleißigen Näherinnen und Nähern.“ Der Stadtchef freut sich über so viel Einsatzbereitschaft und Kreativität: „Allen, die sich während dieser herausfordernden Zeit auf diese oder andere Weise engagieren, danke ich von Herzen. Es ist schön zu sehen, wie Sie alle Lösungen finden, dass wir es gemeinsam gut durch die Krise schaffen.“ Wer die Nähaktion von Sabine Gerster unterstützen möchte, sei es durch Materialspenden, organisatorische Hilfe oder weil sie oder er selbst gerne mit nähen möchte, kann gerne der Gruppe „Mundmasken“ bei Facebook beitreten oder sich per Mail an held68@t-online.de wenden. Aktuell werde zum Beispiel dringend Gummiband in 5 bis 7 Millimetern Breite benötigt.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Mehr Grün für Landau: Stadt pflanzt im Winterhalbjahr rund 300 neue Bäume

Schattenspender und Sauerstofflieferant: Hier ein Baum im Landauer Schillerpark. (Quelle: Stadt Landau)

Die Grünflächenabteilung der Stadt Landau hat im zurückliegenden Winterhalbjahr rund 300 Bäume pflanzen lassen, davon rund 200 im Siedlungsbereich und rund 100 in der freien Landschaft. Wie Umweltdezernent Lukas Hartmann mitteilt, handelt es sich vor allem um Ersatzpflanzungen für abgestorbene oder gefällte Bäume; zudem wurden Pflanzlücken aufgefüllt – ein wichtiger Beitrag zur weiteren Verbesserung des Stadtklimas im Rahmen der städtischen Klimaanpassungsmaßnahmen.  

„Sofern die Art der Bäume nicht schon vorgegeben war, wie z.B. in vorhandenen Baumreihen, haben wir uns möglichst für heimische und vor allem klimaangepasste Baumarten entschieden“, erläutert Sabine Klein, Leiterin der städtischen Grünflächenabteilung. So gelte zum Beispiel der heimische Feld-Ahorn als robuste Baumart hinsichtlich des Klimawandels und sei gut geeignet für Extremstandorte entlang von Straßen. Die aus dem Mittelmeerraum stammende Blumen-Esche habe ebenfalls gute Eigenschaften, um mit einem zunehmend trockeneren und heißeren Klima zurecht zu kommen – und sei im Gegensatz zur heimischen Esche deutlich weniger anfällig für das sich in Europa rasant ausbreitende Eschentriebsterben, so Klein.

In der freien Landschaft, wo die Standortbedingungen für die Bäume durch die umgebenden Grünflächen deutlich besser sind als in der Stadt, wurden 80 Obstbäume in 30 verschiedenen Sorten gepflanzt. Dabei wurden überwiegend alte, bewährte Obstsorten ausgewählt, aber auch neue Sorten verwendet wie beispielsweise die November-Birne „Novembra“.

Auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse wurden drei Firmen aus der Region mit den Pflanzarbeiten beauftragt. Die Firmen sind auch mit der dreijährigen Anwuchspflege betraut, bei der das ständige Wässern der Bäume besonders wichtig ist. Die Gesamtkosten für Pflanzung und Pflege belaufen sich zusammen auf rund 300.000 Euro. Gut investiertes Geld, denn: Bäume spenden Schatten an sonnigen Tagen, kühlen aufgrund der Verdunstungswirkung die Umgebung, halten rund ein Drittel der Regenmenge zurück bzw. verdunsten diese und entlasten somit die Kanalisation, bieten Nahrung und Habitat für Insekten, Vögel und Fledermäuse – und verschönern nicht zuletzt das Wohnumfeld und die Straßen.

Wer wissen möchte, welche städtischen Bäume wo stehen, kann auf der Internetseite www.landau.de/bäume nachschauen. Ein Link leitet von dort auf das Geoportal, in welchem die Baumarten abgerufen werden können.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Positive Quartalsbilanz der Stadtbibliothek Landau: Steigende Ausleihzahlen sowohl vor Ort als auch online – Sanierungsarbeiten während Schließzeit laufen nach Plan – Kostenloses Onleihe-Angebot für neue Nutzerinnen und Nutzer noch bis 20. Mai

Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron und Bibliotheksleiterin Amelie Löhlein in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Landau. (Quelle: Stadt Landau)

Da schlägt das Herz eines jeden Bücherwurms höher: Die Stadtbibliothek Landau kann auf ein sehr erfolgreiches erstes Quartal 2020 zurückblicken – und das, obwohl die Einrichtung aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zwei Wochen früher als geplant in die Renovierungspause gehen musste. In den ersten drei Monaten des Jahres haben die Landauerinnen und Landauer insgesamt 59.006 Medien vor Ort ausgeliehen, das sind über 5.000 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahrs. Auch im Bereich der Onleihe ist ein Plus zu vermelden: 14.666 virtuelle Medien wurden im ersten Quartal abgerufen, ein Zuwachs von 2.012 Entleihungen.

„Es ist ein starkes Signal, dass das Jahr 2020 so positiv für die Stadtbibliothek begonnen hat und das Angebot auf eine so tolle Resonanz stößt. Die Stadtbibliothek ist so breit wie vielfältig aufgestellt und auf der Höhe der Zeit – das honorieren unsere Nutzerinnen und Nutzer. Herzlichen Dank dafür sage ich allen Leserinnen und Lesern wie auch dem Team der Stadtbibliothek“, sagt Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron. „Viele Bürgerinnen und Bürger sind auch unserem Aufruf gefolgt und haben sich vor der Schließzeit ausreichend mit Material eingedeckt. Gerade jetzt, wo wir aufgefordert sind, unsere sozialen Kontakte auf das Nötigste zu reduzieren und zu Hause zu bleiben, ist das Eintauchen in unterschiedliche Lesewelten eine gute Möglichkeit, um die eigenen vier Wände zumindest gedanklich für eine gewisse Zeit zu verlassen.“ Allen, deren Lese- und Hörstoff sich bereits dem Ende zu neigt, legt der Kulturdezernent das Angebot der Onleihe ans Herz: Noch bis Mittwoch, 20. Mai, können sich Interessierte für einen kostenfreien Zugriff anmelden.

Auf die Wiederöffnung der Stadtbibliothek freuen sich Dr. Ingenthron und auch die Leiterin der Einrichtung, Amelie Löhlein, schon sehr. Denn die Schließzeit wird vom städtischen Gebäudemanagement (GML) aktuell für Renovierungsarbeiten in den Räumlichkeiten am Heinrich-Heine-Platz genutzt: Unter anderem werden der Parkettboden, die Holztreppen und die Schreib- und Stehtische aufbereitet sowie ein Teil der Wände neu verputzt. Die Bibliotheksmitarbeiterinnen seien aktuell vor allem damit beschäftigt, neue Medien für die Ausleihe zu bearbeiten, erläutert Bibliotheksleiterin Löhlein und fügt hinzu: „So können sich unsere Nutzerinnen und Nutzer bei Wiedereröffnung nicht nur über den frisch renovierten Innenbereich freuen, sondern auch über zahlreiche neue Titel!“

Bürgerinnen und Bürger, die an der Onleihe-Aktion interessiert sind, können sich telefonisch unter 0 63 41/13 43 20 oder mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und Kontaktdaten per E-Mail an stadtbibliothek@landau.de anmelden. Wer das Angebot der Stadtbibliothek nach dem 20. Mai weiter nutzen möchte, muss anschließend ein kostenpflichtiges Benutzerkonto beantragen. Dieses kostet für Kinder bis 14 Jahren 4 Euro und für Erwachsene 28 Euro pro Jahr.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Gemeinsam durch die Corona-Krise: Hauptausschuss verabschiedet Resolution zum Zusammenhalt in Landau

Der städtische Hauptausschuss verabschiedete in seiner jüngsten Sitzung auch eine Resolution zum Zusammenhalt in Landau. (Quelle: Stadt Landau)

Durch die Krise schaffen wir es nur gemeinsam: Um ein starkes Zeichen des Zusammenhalts und der Solidarität in Landau zu setzen, hat der vorübergehend mit Stadtratskompetenzen ausgestatte Hauptausschuss in seiner jüngsten Sitzung eine gemeinsame Resolution verabschiedet. Darin appellieren die Mitglieder aller Fraktionen an die Landauerinnen und Landauer, den lokalen Einzelhandel und die örtliche Gastronomie zu stärken, ehrenamtliche und soziale Initiativen zu unterstützen, aufeinander zu achten und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen.

Außerdem bringen die Ratsmitglieder ihre Wertschätzung für die Menschen zum Ausdruck, die im medizinischen Bereich, im Katastrophenschutz und vielen weiteren systemrelevanten Berufen für die Gesellschaft im Einsatz sind und zeigen sich solidarisch mit den europäischen Freundinnen und Freunden in Frankreich, Italien und Spanien, die ganz besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind.

Die gesamte Resolution, in der sich die Ratsmitglieder direkt an die Landauerinnen und Landauer wenden, findet sich auf der Internetseite der Stadt Landau unter www.landau.de/resolutionzusammenhalt.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Trotz Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbot: Blutspenden ausdrücklich erlaubt und dringend erwünscht – Nächster Spende-Termin des DRK in Landau am Donnerstag, 7. Mai

Blutspenden geht auch in Zeiten der Corona-Pandemie – und ist sogar besonders wichtig. (Quelle: DRK-Blutspendedienst West)

Der Kreisverband Landau des Deutschen Roten Kreuzes schlägt Alarm: Die Zahl der Blutspenden ist zurückgegangen, der Bedarf jedoch nicht. Um Kranke und Verletzte weiterhin mit den für ihre Behandlung notwendigen Blutpräparaten versorgen zu können, werden dringend spendewillige Menschen gebraucht. Und auch Oberbürgermeister und DRK-Präsident Thomas Hirsch weist darauf hin, dass Blutspenden trotz der aktuellen Ausgangsbeschränkungen ausdrücklich erlaubt sei.

„Liebe Landauerinnen und Landauer, sofern Sie sich gesund fühlen und nicht kürzlich erst aus einem vom Corona-Virus betroffenen Risikogebiet zurückgekommen sind: Bitte nutzen Sie die angebotenen Blutspende-Möglichkeiten und helfen Sie dabei, dass Menschen, die im Rahmen ihrer Therapie oder Behandlung auf Blutpräparate angewiesen sind, diese auch weiterhin bekommen können,“ so der Appell des Stadtchefs. „Wir brauchen diese Spenden wirklich dringend“, unterstreicht auch Tanja Melzer, Kreisgeschäftsführerin des DRK in Landau. So komme es zwar jährlich in der Erkältungs- und Grippesaison zu einem Rückgang der Blutspenden, aber die Krisensituation durch die Corona-Pandemie stelle eine zusätzliche Herausforderung dar. „Allen, die aus Furcht vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus aktuell von einer Blutspende absehen, kann ich versichern: Die Sicherheit unserer Spenderinnen und Spender hat höchste Priorität und bei den Spende-Terminen werden wir natürlich auf alle nötigen Schutz- und Hygienevorkehrungen achten. Also bitte kommen Sie vorbei“, so die DRK-Chefin weiter. Der nächste Blutspende-Termin des DRK Landau findet am Donnerstag, 7. Mai, von 16:30 Uhr bis 20:30 Uhr in der Sporthalle des Max-Slevogt-Gymnasiums in der Hindenburgstr. 2 statt und nicht, wie vorher angekündigt, im DRK-Sozialzentrum in Landau. Weitere Informationen sind unter www.blutspendedienst-west.de zu finden.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Wichtiger Beitrag zur Nahversorgung in der Corona-Krise: Dorfläden in den Landauer Stadtdörfern Arzheim und Mörzheim erhalten Soforthilfe des Landes

Dorfläden wie hier in Arzheim sind wichtig für die Nahversorgung der Bevölkerung vor Ort. (Quelle: Stadt Landau)

Kurze Wege, möglichst wenig Kontakte: So lautet derzeit das Gebot der Stunde, das – ganz besonders – auch beim Einkaufen gilt. Die Einkaufsmöglichkeit „um die Ecke“, die schon vor der Corona-Krise für die Bewohnerinnen und Bewohner zahlreicher Dörfer von großer Bedeutung war, zeigt sich in der aktuellen Situation als ganz besonders wichtiger Baustein der Nahversorgung. Um die rheinland-pfälzischen Dorfläden zu fördern und sie beim Aufbau von Lieferdiensten zu unterstützen, hat das Land jetzt pro Dorfladen eine Soforthilfe in Höhe von 1.500 Euro zugesagt. In Landau dürfen sich der Dorfladen Tante Emma in Arzheim und der Mörzheimer Dorftreff Linde über Unterstützung freuen.

Der Dorfladen Tante Emma in Arzheim nimmt unter der Telefonnummer 0 63 41/ 6 74 08 62 Bestellungen entgegen. Aufgrund der großen Nachfrage ist das Team auf der Suche nach Helferinnen und Helfern, die beim Ausfahren der Waren unterstützen. Freiwillige werden gebeten, sich telefonisch oder per E-Mail an info@tante-emma-arzheim.de zu wenden. Nähere Informationen finden sich unter www.tante-emma-arzheim.de.

Auch das Team des Dorftreffs Linde Mörzheim liefert seinen Kundinnen und Kunden die Einkäufe bis vor die Haustür. Bestellungen werden telefonisch von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 01 78/5 23 09 14 entgegengenommen, können per E-Mail an dorftreff.linde@gmail.com gesendet oder über das Kontaktformular auf www.dorftreff-linde.com/corona aufgegeben werden. Auch in Mörzheim freut man sich über freiwillige Helferinnen und Helfer, die beim Einkaufsservice unterstützen möchten.

Hintergrund: Eine Förderung erhalten die Dorfläden, die bereits durch das Landesprojekt M.Punkt RLP begleitet oder durch andere Förderprogramme des Landes unterstützt wurden.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Zur Unterstützung des Landauer Einzelhandels: Aktion „Landau hilft Landau“ bringt Rabattblock heraus – Erlös kommt teilnehmenden Unternehmen zugute

Die Initiative „Landau hilft Landau“ verkauft ab sofort besondere Rabattblöcke, um den lokalen Einzelhandel zu unterstützen. (Quelle: Landau hilft Landau)

Die Corona-Krise bringt nicht nur global, sondern auch lokal viele Herausforderungen mit sich – und mindestens ebenso viele kreative Ideen, mit denen sich die Menschen vor Ort gegenseitig unterstützen. Die Initiative „Landau hilft Landau“, die vom Verein SV Landau West ins Leben gerufen wurde und u.a. einen Einkaufsservice für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Menschen anbietet, startet nun den Verkauf eines Rabattblocks, um den Landauer Einzelhandel zu stärken. Unterstützt wird die Initiative durch die Stadt Landau, deren Büro für Tourismus und die Verbandsgemeinde Landau-Land.

Der „Landau hilft Landau“-Block bietet teilnehmenden Unternehmerinnen und Unternehmern die Möglichkeit, ihren Kundinnen und Kunden attraktive, einmalig einlösbare Rabatte zu gewähren. Der eingenommene Verkaufspreis geht zu gleichen Teilen an die beteiligten Unternehmen. Wer den Rabattblock vorbestellen möchte, kann dies mit einer E-Mail an das städtische Tourismusbüro unter touristinfo@landau.de tun. Der Block kostet 30 Euro.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch dankt den Initiatoren von „Landau hilft Landau“ um Peter Schilinski für deren Engagement. „Die neueste Aktion ermöglicht es den Kundinnen und Kunden, einen solidarischen Beitrag in Zeiten der Krise zu leisten, um damit die Vielfalt sowie Vielzahl an Unternehmen in unserer Stadt zu sichern. Als Dankeschön erhalten die Käuferinnen und Käufer nach Wiedereröffnung der Geschäfte den Rabattblock, können damit nach nach Herzenslust shoppen – und ihre «locals» auf diese Weise erneut unterstützen.“ 

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Zuspruch aus der Westsahara: Landauer Bundeswehrsoldat sendet Grüß aus dem Einsatz in die Heimat

Der Landauer Bundeswehr-Soldat Axel S. berichtet von seinem Einsatz als Militärbeobachter in der Westsahara. (Quelle: Stadt Landau)

„Grüße aus der sonnigen Wüste“ erhielt Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch vor wenigen Tagen über Facebook: Der aus der Südpfalzmetropole stammende Bundeswehrsoldat Axel S., der im Auftrag der Vereinten Nationen seit Januar als Militärbeobachter in der Westsahara eingesetzt ist, ließ den Stadtchef über das soziale Netzwerk wissen, dass er die aktuelle Situation in seiner Heimatstadt aufmerksam verfolgen – und schickte einen Bericht seines Einsatzes gleich mit.

Der Oberbürgermeister freut sich sehr über diese Geste, möchte in diesem Zuge aber auch seine Wertschätzung für die Dienste der Bundeswehr aussprechen: „Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aus verschiedenen Teilen Deutschlands unterstützen uns in der Südpfalz derzeit tatkräftig während der Corona-Lage, sei es beim Betrieb unserer zentralen Teststation in Landau oder beim Aufbau einer zusätzlichen Beatmungsabteilung an unserem Klinikum-Standort in Bad Bergzabern. Aber, wie am Beispiel des Pfälzer Militärbeobachters in der Westsahara zu sehen ist, gibt es auch Soldatinnen und Soldaten aus unserer Region, die in anderen Teilen der Welt in wichtigen Missionen eingesetzt sind. Ihnen allen gilt mein ausdrücklicher Dank für ihre Dienste und mein großer Respekt für das, was sie für uns leisten“, so der Stadtchef. Der Einsatzbericht aus der Westsahara ist zu finden unter:  https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/die-bundeswehr-in-marokko/militaerberater-westsahara-afrika-un-229766.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Stadt Landau informiert: Haushaltsgenehmigung für 2020 liegt vor – Corona-Krise verschiebt Prioritäten – Einführung des Altstadtshuttles verzögert sich

Der Stadt Landau liegt die Haushaltsgenehmigung für 2020 vor – auch wenn das Zahlenwerk aufgrund der Corona-Krise nun weitestgehend überholt ist. (Quelle: Stadt Landau)

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier hat den Haushalt der Stadt Landau sowie den Wirtschaftsplan des städtischen Gebäudemanagements (GML) für das Jahr 2020 genehmigt. Die Haushaltsgenehmigung und die damit verbundenen Auflagen gingen der Stadtverwaltung bereits zu Beginn der Corona-Krise zu. Der Haushaltsentwurf für das laufende Jahr sah im Ergebnishaushalt ein Defizit von rund 11,9 Millionen Euro vor – bei Erträgen in Höhe von rund 147,4 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von rund 159,3 Millionen Euro.

Ein Zahlenwerk, das angesichts der Corona-Krise und der damit wegbrechenden Erträge sowie der zu erwartenden steigenden Ausgaben nun weitestgehend überholt sei, wie Oberbürgermeister Thomas Hirsch betont. Aber: „Wir sind jedoch froh, dass uns die grundsätzliche Haushaltsgenehmigung vorliegt, sodass wir damit handlungsfähig sind und unseren Verpflichtungen in der kommunalen Daseinsvorsorge nachkommen können.“

Aufgeschoben, aber nicht aufgehoben: Aufgrund der Corona-Krise verzögert sich die Einführung des Landauer Altstadtshuttles. (Quelle: Stadt Landau)

In der Haushaltsgenehmigung nimmt die ADD die Erhöhung der Grundsteuern A und B positiv auf – und legt der Stadt eine weitere Anpassung in der Zukunft nahe. Auch bei den sogenannten freiwilligen Leistungen bleibt die Aufsichtsbehörde streng: Diese dürfen die Stadt Landau insgesamt nicht mehr als 10,5 Millionen Euro kosten.

Die Stadt muss nun prüfen, welche der für 2020 geplanten (Rekord-)Investitionen in Höhe von rund 45,6 Millionen Euro noch getätigt werden können und welche Maßnahmen verschoben werden müssen. Mobilitätsdezernent Lukas Hartmann teilt in diesem Zusammenhang mit, dass der geplante Altstadtshuttle nicht wie geplant im Frühjahr 2020 an den Start gehen könne. „Aufgrund der aktuellen, unsicheren Situation, in der wir alle nicht wissen, wie das öffentliche Leben und die Nutzung des ÖPNV in den kommenden Wochen und Monaten aussehen werden, habe ich vorgeschlagen, die Einführung auf die Zeit nach der Krise zu verschieben.“ Der ticketfreie Shuttlebus soll im Rahmen der Neuordnung der Innenstadtmobilität als Kompensation für wegfallende Parkplätze etwa in der Königstraße und besonders für mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Seniorinnen und Senioren künftig im 20-Minuten-Takt auf dem inneren Ring verkehren.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

„Miteinander in Landau“: Stadt will örtliches Hilfspaket in Höhe von bis zu 250.000 Euro zur Bewältigung der Corona-Krise schnüren – Ehrenamt, Organisationen und Initiativen sowie freie Kulturszene im Mittelpunkt

Miteinander in Landau“: Unter diesem Namen will die Stadt Landau ein passgenaues Hilfspaket besonders für das Ehrenamt, für Organisationen und Initiativen sowie für die freie Kulturszene vor Ort schnüren. (Quelle: Stadt Landau)

Die Corona-Krise verändert alle Bereiche unseres Alltags – global wie lokal. Auch in der Stadt Landau wird diese besondere Ausnahmesituation deutlich: Das Herunterfahren des öffentlichen Lebens bedroht die wirtschaftliche Existenz vieler Unternehmen; zugleich hat die Krise aber auch gravierende Auswirkungen auf Gesellschaft und Kultur, etwa auf soziale Angebote und freie Initiativen. Die Stadtspitze um OB Thomas Hirsch will daher die Anregung der Landauer Klima-Koalition aus GRÜNEN, CDU und FDP aufgreifen und ein Hilfspaket auf den Weg bringen, das ergänzend zu den bereits bestehenden Soforthilfemaßnahmen von Bund und Land speziell das Ehrenamt, Organisationen, Initiativen, die freie Kulturszene sowie vergleichbare Strukturen vor Ort unterstützen soll. Das teilte OB Hirsch nach der heutigen Sitzung des Stadtvorstands mit. Das Hilfspaket wird am Dienstag, 7. April, dem Hauptausschuss zum Beschluss vorgelegt.

„Die Corona-Krise dauert an und es gibt weiter viel zu tun, um eine stabile medizinische Versorgung in unserer Region sicherzustellen – aber auch um Menschen in verschiedenen Lebenslagen zu helfen“, fasst der Stadtchef zusammen. „Dazu ist es wichtig, überörtliche Hilfen und Förderungen zu sichten, auch, um Lücken herauszuarbeiten und vor Ort passgenaue Entscheidungen zur ergänzenden Unterstützung treffen zu können.“ Der Stadtvorstand sei daher übereingekommen, einen Teilbetrag von bis zu 250.000 Euro aus der Sonderzahlung des Landes zur Unterstützung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie an besonders von der Krise betroffene Bereiche des kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Lebens in Landau weiterzugeben – und das zielgenau in Form von städtischen Zuschüssen, informiert der OB.

Konkret richtet sich das Hilfspaket etwa an:

  • ehrenamtliche Initiativen, die sich mit Hol-, Bring- und Lieferdiensten für besonders durch die Pandemie gefährdete Menschen engagieren,
  • an Vereine aus den Bereichen Kunst, Sport oder Soziales, die durch neue, nicht-kommerzielle Angebote einen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten,
  • an Organisationen wie das DRK oder die Feuerwehr, die sich mit Helferinnen und Helfern sowie Material in den Dienst der Allgemeinheit stellen,
  • an Organisationen und freie Träger, die Hilfs- und Beratungsangebote für Familien, etwa bei häuslicher Gewalt, anbieten
  • und an Vereine und Initiativen der freien Kulturszene, die nicht bereits über sonstige Soforthilfeprogramme bezuschusst werden.

Zudem soll u.a. das städtische Sommerferienprogramm ausgeweitet werden, um mehr Kindern in diesem Jahr eine pädagogische Betreuung in den Sommermonaten zu ermöglichen. Auch soll das Stadtmarketing durch einen Zuschuss neue Impulse erhalten, um den lokalen Einzelhandel zu beleben und zu fördern.

Die Modalitäten will die Verwaltung kurzfristig erarbeiten und in den kommenden Tagen gemeinsam mit den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bekannt gegeben. Anträge können voraussichtlich nach den Osterfeiertagen gestellt werden.

Auch über die Möglichkeit, zu spenden und damit die zur Verfügung stehenden Gesamtsumme noch zu erhöhen, wird noch informiert. „Je mehr wir an Spendengeldern dazubekommen, desto größer die Wirksamkeit unseres Förderprogramms, das die Überschrift «Miteinander in Landau» tragen soll“, teilt OB Hirsch mit.

OB Hirsch: „Unser gemeinsames Anliegen muss es sein, dass alle möglichst gut durch diese Krise kommen.“ (Quelle: Stadt Landau)

Ergänzt wird das Hilfspaket durch mehrere weitere Maßnahmen:

  • Um Familien zu entlasten, empfiehlt der Stadtvorstand dem Hauptausschuss auch, den Antrag der SPD- bzw. AfD-Fraktion zur Befreiung von Beiträgen für Kita, Hort und betreuende Grundschule anzunehmen – und diesen noch um die Elternbeiträge der Tagespflege zu erweitern.
  • Die städtische Kulturabteilung um Leiterin Sabine Haas bereitet darüber hinaus gemeinsam mit der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH eine spezielle Möglichkeit der Förderung örtlicher Kulturschaffenden durch ein „Streamingprogramm“ aus der Jugendstil-Festhalle vor.
  • Die Initiative „Landau hilft Landau“, die vom Verein SV Landau West ins Leben gerufen wurde, wird mit städtischer Unterstützung um ein Gutscheinheft erweitert, das über das Büro für Tourismus im Rathaus verkauft wird und dessen Erlös umfassend den teilnehmenden Unternehmen zugutekommen soll.

Für OB Hirsch ist das Hilfspaket auch eine Möglichkeit, um als Stadt Landau „Danke“ für den Zusammenhalt in der Krise zu sagen. „Ich bin sehr dankbar für ein gutes Miteinander, die gute kommunale Zusammenarbeit in der Südpfalz, das überparteiliche Zusammenwirken in der ganzen Stadt, den großen Einsatz unserer Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher in den Stadtdörfern und die vielen Ideen und Angebote, die uns aus der Bevölkerung erreichen. Unser gemeinsames Anliegen muss es sein, dass alle möglichst gut durch diese Krise kommen.“

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Aufgrund der Corona-Krise: Pfälzer Weinfest in Schwesterstadt Landau an der Isar fällt aus

Symbol pfälzisch-bayerischer Freundschaft: Das Pfälzer Weinfest in Landau an der Isar. (Quelle: Stadt Landau)

Die pfälzische Weinkultur nach Bayern bringen: Das ist die Idee des Pfälzer Weinfests, das seit mehr als 30 Jahren einmal im Jahr im niederbayerischen Landau an der Isar stattfindet. Aufgrund der Corona-Krise muss die beliebte Veranstaltung, die von Landau in der Pfalz aus organisiert wird, 2020 leider ausfallen. Das teilt die gemeinsame Veranstaltungsgesellschaft des Vereins Südliche Weinstrasse, des Büros für Tourismus der Stadt Landau und der Sparkasse Südliche Weinstraße jetzt mit, die für die Organisation des Pfälzer Weinfests in der bayerischen Schwesterstadt verantwortlich zeichnet. 

Die „beiden Landaus“ sind seit den 1950er Jahren befreundet, als Landau an der Isar von einer Flutkatastrophe heimgesucht wurde und die Pfälzer Landauerinnen und Landauer spontan ihre Hilfe anboten. Das Pfälzer Weinfest, Zeugnis dieser besonderen Beziehung, entstammt einer Weinlaune: Beim Fest des Federweißen im Jahr 1987 wurde die Idee vom Nußdorfer Winzer Gustav Zimpelmann und dem damaligen Bürgermeister der Stadt Landau an der Isar, Jürgen Stadler, geboren. Seitdem genießt das Fest Kult-Charakter in der niederbayrischen Stadt. Das diesjährige Pfälzer Weinfest in Landau an der Isar hätte vom 21. bis zum 24. Mai stattfinden sollen. Aktuell wird noch geprüft, ob eine Verlegung in den Herbst möglich ist.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Charity-Projekt #1: Landauer Spendenaktion geht vorerst online weiter – April-Sammlung zugunsten des Kinderschutzbunds Landau-SÜW

Das Charity-Projekt #1 steht unter dem Motto „1 Jahr, 1 Stadt, 1 Euro Spende!“ und wurde auch auf dem diesjährigen Neujahrsempfang von OB Thomas Hirsch vorgestellt. (Quelle: #1)

Eigentlich sollte die Spendenbox des Charity-Projekts #1 im April die Bengels Bar in Landau als temporäres Zuhause beziehen, um dort von den Gästen fleißig gefüttert zu werden. Doch aufgrund der aktuellen Situation rund um das Corona-Virus wird die Aktion in diesem Monat in den virtuellen Raum verlegt: Spenden sind vorerst nur über PayPal möglich, gehen aber wie geplant an den Kinderschutzbund Landau-SÜW.

Bei dem Charity-Projekt #1, das auch beim diesjährigen Neujahrsempfang von OB Thomas Hirsch vorgestellt wurde, haben sich unter dem Motto „1 Jahr, 1 Stadt, 1 Euro Spende!“ zwölf Landauer Unternehmen mit zwölf Influencerinnen und Influencern zusammengetan, um Spenden für zwölf verschiedene gute Zwecke zu sammeln. Dabei sollte die Spendenbox eigentlich im Laufe des Jahres von Unternehmen zu Unternehmen wandern – im April wäre die Bengels Bar Gastgeberin gewesen, unterstützt von Influencer Jakob Elias Mathis.

Spenden können ab sofort auf das PayPal-Konto www.paypal.me/DKSBLandau überwiesen werden. Mit der am Ende des Monats zusammengekommenen Summe soll das Projekt Kinder- und Jugendtelefon des Kinderschutzbundes bezuschusst werden.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Rette deinen Lieblingsort: Stadt Landau bei Gutscheinplattform LOKAL.HELP mit dabei – Unternehmen können sich ab sofort registrieren

Auf www.lokal.help haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, heute Gutscheine zu kaufen, die sie dann nach der Krise in ihrem Lieblingsgeschäft einlösen können. (Quelle: LOKAL.HELP)

Leere Straßen, verwaiste Restaurants und geschlossene Geschäfte: Landaus attraktive Innenstadt, in der sonst eigentlich immer was los ist, bietet zu Zeiten von Corona ein ungewohntes Bild. Seit knapp zwei Wochen befindet sich die Stadt im zur Eindämmung des Corona-Virus notwendigen Dornröschenschlaf, der gerade die lokale Wirtschaft vor große Herausforderungen stellt. Besonders Selbstständigen sowie Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben fehlen nun die Einnahmen, um Fixkosten wie Miete und Gehälter zu bezahlen. Um die Unternehmen vor Ort weiter zu unterstützen, kooperiert die Stadt Landau ab sofort mit der Gutscheinplattform LOKAL.HELP (www.lokal.help). Mit-Initiator ist das Haus des Sehens am Obertorplatz; die anfallenden Hosting-Gebühren übernimmt die EnergieSüdwest AG.

Auf der Non-Profit-Plattform aus Annweiler haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, heute Gutscheine zu kaufen, die sie nach der Krise in ihrem Lieblingsgeschäft einlösen können. Die Gutscheine der gelisteten Unternehmen können mit nur wenigen Klicks bestellt und via PayPal bezahlt werden. Auch das Bestellen per E-Mail oder Telefon ist möglich. Interessierte Unternehmerinnen und Unternehmen können sich ab sofort auf der Plattform registrieren.

Landaus OB Hirsch beim Videodreh für die Gutscheinplattform LOKAL.HELP. (Quelle: Stadt Landau)

Oberbürgermeister Thomas Hirsch ermuntert die Landauerinnen und Landauer dazu, ihre „locals“ auf diesem Weg zu unterstützen. „Wir alle möchten künftig wieder durch unsere attraktive Innenstadt bummeln, einen Kaffee auf dem Rathausplatz trinken oder das Essen in unseren Restaurants genießen“, betont der Stadtchef. „Mit dem Kauf von Gutscheinen können wir unsere heimische Wirtschaft ganz einfach unterstützen und dabei helfen, die Liquidität der Unternehmen zu sichern. Wer also noch auf der Suche nach einem passenden Geschenk zu Ostern ist und dabei den Unternehmen vor Ort etwas Gutes tun möchte, der sollte unbedingt auf diese Möglichkeit zurückgreifen“, so Hirsch.

Auch die Sparkassen haben unter dem Motto #GemeinsamDaDurch eine Plattform ins Leben gerufen, auf der regionale Unternehmen mit Gutscheinen unterstützt werden können. Nähere Informationen finden sich auf helfen.gemeinsamdadurch.com.

Die Angebote ergänzen die umfangreiche Übersicht von Liefer- und Abholdiensten sowie Onlineshops von Landauer Unternehmen, die die städtische Wirtschaftsförderung erstellt hat. Zu finden ist diese unter www.landau.de/lieferservice.

Für weitere Informationen oder Rückfragen steht die Wirtschaftsförderung per E-Mail unter martin.messemer@landau.de zur Verfügung.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Hohe Einsatzbereitschaft: OB und DRK-Präsident Hirsch dankt DRK-Kreisverband Landau für Unterstützung in der Corona-Krise – „teamRLP“ als landesweite Plattform zur Vernetzung von Helferinnen und Helfern

Ein Bild aus der Vor-Corona-Zeit: OB Hirsch bei einer Übung des DRK auf dem Neuen Messplatz in Landau. (Quelle: Stadt Landau)

#IMMERDA: Bereits seit Wochen ist auch der Kreisverband Landau des Deutschen Roten Kreuzes im Rahmen der Corona-Pandemie im Einsatz – ob beim Betrieb des Diagnosezentrums auf dem Neuen Messegelände, bei Aufbau und Planung der Notkrankenhaus-Strukturen, bei der Mitarbeit im Katastrophenschutzstab und der Technischen Einsatzleitung oder natürlich wie gewohnt mit Sanitätsdiensten, dem Menüservice und der Betreuung des Hausnotrufs. Als DRK-Präsident dankt OB Thomas Hirsch den Helferinnen und Helfern jetzt für deren unermüdlichen Einsatz.

„Die Mitarbeitenden im DRK Kreisverband Landau sind immer – und auch gerade jetzt zu Zeiten von Corona – rund um die Uhr für die Bürgerinnen und Bürger da“, betont der OB. „Für diese großartige Leistung und den Dienst an der Allgemeinheit gilt allen Helferinnen und Helfern mein ausdrücklicher Dank und unser aller Respekt“, so der Stadtchef.

Der Landauer DRK-Präsident weist außerdem auf die neue Hilfsplattform „teamRLP“ hin, die der DRK-Kreisverband Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Landesregierung ins Leben gerufen hat. Unter einem Dach haben sich alle großen Hilfsorganisationen mit verschiedenen Medienpartnern zusammengefunden, die das „teamRLP“ unterstützen, und bieten mit www.team-rlp.de eine Plattform an, auf der Organisationen, die freiwillige Helferinnen und Helfer brauchen, und Menschen, die ihre Zeit und ihre Hilfe zur Verfügung stellen, zusammenkommen. Das „teamRLP“ ist außerdem über die Zentrale Hotline 0 61 31/ 2 18 21 00 und via E-Mail an teamrlp@lv-rlp.drk.de erreichbar.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Dammheim: Ausbau der Radwege-Infrastruktur zwischen Landauer Kernstadt und Stadtdörfern hat begonnen

Komfortabler Radfahren: Die Stadt Landau hat den Radweg zwischen der Alten Bahnhofstraße in Dammheim und der Fichtenstraße im Stadtteil Horst ausgebaut. (Quelle: Stadt Landau)

Glatter Asphalt statt Schotter und Schlaglöcher: Der frisch ausgebaute Radweg zwischen der Alten Bahnhofstraße in Dammheim und der Fichtenstraße im Landauer Stadtteil Horst ermöglicht ab sofort komfortables Radfahren aus dem Stadtdorf in die Kernstadt. Die Maßnahme stellt den Auftakt für den Ausbau der Radwegeinfrastruktur zwischen den Stadtdörfern und der Innenstadt dar.

„Wir wollen einen gut ausgebauten, breiten und asphaltierten Radweg von jedem Stadtdorf in die Kernstadt führen,“ gibt Beigeordneter Lukas Hartmann als Ziel aus. „Eine gute und sichere Radwegeverbindung zwischen Landau und den Stadtdörfern ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrswende in unserer Stadt. Den Anfang haben wir jetzt in Dammheim gemacht“, so der Mobilitätsdezernent. Ziel des Ausbaus sei außerdem, die Vernetzung der Stadtdörfer untereinander zu verbessern. Geprüft werde hierzu aktuell eine Verbindung zwischen Arzheim und Wollmesheim. Als nächstes Projekt für die Erreichbarkeit der Kernstadt soll der Weg zwischen der Kraftgasse und der Autobahn entlang des Birnbachs befestigt werden.

Für eine sichere und komfortable Radwegeverbindung zwischen Dammheim und Landau wurde die Strecke auf etwa 900 Metern asphaltiert. Der Ausbau kostet die Stadt Landau etwa 150.000 Euro.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Aktion „Unternehmen helfen Unternehmen“ des Landeswirtschaftsministeriums zur Herstellung von medizinischen Produkten in der Corona-Krise: Städtische Wirtschaftsförderung bittet Landauer Unternehmen um Unterstützung

Unter dem Namen „Unternehmen helfen Unternehmen“ hat der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing eine Aktion gestartet, um die Hersteller von medizinischen Produkten wie etwa Beatmungsgeräten, Schutzausrüstungen oder Desinfektionsmitteln zu entlasten. Konkret will der Minister branchenfremde Industrie- und Technologieunternehmen, beispielsweise Automobilzulieferer, miteinander vernetzen, sodass diese bei der Belieferung mit Vorprodukten unterstützen oder gemeinsam im Verbund medizinische Produkte herstellen können.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Landau hat die innovative Idee des Ministers gerne aufgegriffen und mehr als 1.000 Landauer Unternehmen entsprechend informiert. „Mit Blick auf die breite Branchenvielfalt in unserer Stadt sind wir zuversichtlich, dass wir in Landau helfen können“, sagt Wirtschaftsförderer Martin Messemer. Er hofft, dass sich das eine oder andere Unternehmen finde, das in der Lage und willens sei, in dem geforderten Segment „außer der Reihe“ aktiv zu werden und einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise zu leisten.

Wer sich in das neue, landesweite Unternehmensnetzwerk aufnehmen lassen möchte, kann sich unter der E-Mail-Adresse Unternehmen-helfen-Unternehmen@mwvlw.rlp.de direkt an das Wirtschaftsministerium wenden. Weitere Informationen finden sich auf mwvlw.rlp.de.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Ein Leben für den Tourismusstandort Landau: Langjähriger Tourismus-Geschäftsführer Franz Müller verabschiedet sich nach mehr als drei Jahrzehnten in den Ruhestand

Franz Müller leitete fast 35 Jahre lang die Geschicke des Landauer Tourismusbüros. (Quelle: Stadt Landau)

Jede Ära geht einmal zu Ende: Nach genau 34 Jahren und 9 Monaten an der Spitze der Tourismusarbeit in Landau hat sich der langjährige Geschäftsführer des Büros für Tourismus (BfT), Franz Müller, jetzt in den Ruhestand verabschiedet. Das große Fest zum Abschluss seiner Karriere, mit dem sich der BfT-Chef standesgemäß aus dem Dienst verabschieden wollte, konnte aufgrund der aktuellen Corona-Krise nicht wie geplant stattfinden – aber: „Aufgeschoben ist auf gar keinen Fall aufgehoben“, betont Müller augenzwinkernd.

„Franz Müller hat die Tourismusarbeit der Stadt Landau geprägt wie kein Zweiter und kann mit Stolz auf eine beeindruckende berufliche Lebensleistung blicken“, betont OB Hirsch, der dem scheidenden BfT-Chef gemeinsam mit Tourismusdezernent Alexander Grassmann für sein außergewöhnliches Engagement in den zurückliegenden drei Jahrzehnten dankt. „In seine über 30-jährige Amtszeit fallen u.a. die Konzeption und erstmalige Ausrichtung des Kunsthandwerklichen Thomas-Nast-Nikolausmarkts, des Pfälzischen Weinfests in unserer Schwesterstadt Landau an der Isar und des Landauer Sommers – allesamt Veranstaltungen, die heute fest im Veranstaltungskalender verankert und untrennbar mit unserer Stadt verbunden sind“, sind sich Hirsch und Grassmann einig.

Franz Müller, geboren in Niederschlettenbach, studierte zunächst Lehramt an der damaligen Erziehungswissenschaftlichen Hochschule in Landau und arbeitete dann als Lehrer an der Maria-Ward-Schule. Seine ersten Sporen im Tourismus verdiente er sich bei der Kurverwaltung Bad Bergzabern, bevor er am 1. Juli 1985 die Stelle als Geschäftsführer des Büros für Tourismus in Landau antrat. Neben der Konzeption und Ausrichtung zahlreicher Feste und Veranstaltungen war Franz Müller unter anderem in den Jahren 1985 bis 1989 für die Organisation des Blumenkorsos in der Stadt Landau verantwortlich, baute den städtischen Kutschenbestand auf, war von 1994 bis 1999 Vorsitzender des Werbeausschusses Pfalz und des Touristischen Arbeitskreises Pfalz, leitete von 1999 bis 2007 als Geschäftsführer das Landauer Stadtmarketing, richtete 2001 als Projektleiter den Rheinland-Pfalz-Tag in Landau aus, führte den Ticketing-Service „ticket REGIONAL“ ein – und vieles mehr.

Der scheidende BfT-Chef freut sich auf den neuen Lebensabschnitt, der nun vor ihm liegt. „Alles hat seine Zeit und man soll ja bekanntlich aufhören, wenn es am Schönsten ist“, schmunzelt Franz Müller. „In den drei Jahrzehnten meiner Tätigkeit beim BfT konnte ich viele tolle Projekte auf den Weg bringen und ich freue mich, zu sehen, dass viele Veranstaltungen und Strukturen heute zum festen Bestandteil des Stadtgeschehens gehören.“ Am meisten vermissen werde er sein tolles Team beim BfT, betont Müller, der aber verspricht, sich auch weiterhin für den Tourismus in Landau einzusetzen und die vielen Freundschaften, die im Laufe seines Berufslebens entstanden sind, zu pflegen. Seinem Nachfolger Bernd Wichmann, mit dem er in den vergangenen Monaten in einer gemeinsamen Übergangszeit den Wechsel an der Spitze des Tourismusbüros vorbereitet hat, wünscht der scheidende BfT-Chef viel Erfolg und ein glückliches Händchen im Dienste der Stadt Landau.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Kleinod in der Landauer Innenstadt: Kreuzgarten als Ausflugstipp in der Broschüre „GartenpfOrte“ der Metropolregion Rhein-Neckar

Oase der Ruhe und beliebtes Fotomotiv: Der wunderschöne Kreuzgarten in der Landauer Innenstadt. (Quelle: Stadt Landau)

Was haben der Schwetzinger Schlossgarten, der Chinesische Garten im Luisenpark in Mannheim und der Landauer Kreuzgarten gemeinsam? Sie sind immer einen Besuch wert, spenden Ruhe und Kraft – und wurden alle drei in die Neuauflage der Broschüre „GartenpfOrte“ der Metropolregion Rhein-Neckar aufgenommen. Diese steht ab sofort auf der städtischen Homepage unter www.landau.de/naherholung zum Download bereit und soll voraussichtlich noch in diesem Frühjahr auch als Druckversion erscheinen.

In der Broschüre finden Gartenfreundinnen und -freunde zehn Tipps für Ausflugsziele zwischen Worms und Bensheim im Norden sowie Landau und Angelbachtal im Süden der Metropolregion Rhein-Neckar. Mit dabei ist auch der Kreuzgarten in der Landauer Königstraße. Der an die Augustinerkirche angrenzende Garten wird von einem Kreuzgang mit spätgotischen Spitzbögen umschlossen. Im Jahr 2003 wurde die innenliegende Grünfläche nach historischem Vorbild neu angelegt und zählt seitdem zu Landaus schönsten Gartenanlagen.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Hilfe für regionale Künstlerinnen und Künstler: Stadt Landau informiert über Hilfsprogramme sowie Gutschein- und Spendenaktionen

Eines der kulturellen Highlights der vergangenen Jahre in Landau: Das Stationentheater „Der kleine Luther“ des Herxheimer Chawwerusch-Theaters. (Quelle: Stadt Landau)

Der Mensch lebt nicht vom Brot allein und nach der Corona-Pandemie wollen viele Landauerinnen und Landauer wieder zu Konzerten, ins Theater, ins Kino oder in die Galerie gehen. Doch ohne Einnahmen durch Auftritte und Ausstellungen stehen viele Kulturschaffende in Landau und Umgebung finanziell schon jetzt mit dem Rücken zur Wand. Einige Einrichtungen versuchen die Krise durch den Verkauf von Gutscheinen oder mit Spendenaktionen zu meistern. Die Leiterin der Kulturabteilung der Stadt Landau, Sabine Haas, sammelt diese Aktionen auf der städtischen Internetseite unter www.landau.de/kulturhilfe. Dort finden sich außerdem Links zu verschiedenen Hilfsprogrammen für Kulturschaffende.

„Der kulturelle Reichtum unserer Region ist keine Selbstverständlichkeit. Er ist das Ergebnis von enormer Kreativität der Kunstschaffenden – und er basiert auf der Tatsache, dass es viele Orte der Präsentation dieses kulturellen Schaffens gibt. Und wenn wir wollen, dass die Südpfalz eine reiche und vielfältige Kulturlandschaft mit Landau als deren Zentrum bleibt, müssen wir unseren Beitrag dazu leisten“, so Kulturdezernent Dr. Maximilian Ingenthron. „Es kommt auf uns alle an. Beweisen wir Solidarität mit den Künstlerinnen und Künstlern ebenso wie mit den Anbieterinnen und Anbietern von Kunst und Kultur. Darum bitte ich Sie, wenn es Ihre persönliche Situation zulässt: Unterstützen Sie die regionale Kulturszene jetzt durch den Kauf von Gutscheinen oder durch Spenden! Jeder Euro hilft den Künstlerinnen und Künstlern wie auch den freien Trägern des kulturellen Lebens, diese oftmals existenzbedrohende Krise zu bewältigen.“

Die Liste mit Gutschein- und Spendenaktionen auf der Landauer Homepage befindet sich noch im Aufbau und wird regelmäßig aktualisiert. Wer in die Liste aufgenommen werden möchte, kann sich per E-Mail an sabine.haas@landau.de wenden.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
02.05.2020

Germersheim & Landkreis Germersheim

Fallzahlen zum Coronavirus im Landkreis Germersheim

Coronavirus: Aktuell 32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (30. April 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 32
  • Gesundete Personen: 106
  • Bislang leider verstorbene Personen: 4
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142

Coronavirus: Aktuell 32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (29. April 2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 32
  • Gesundete Personen: 106
  • Bislang leider verstorbene Personen: 4

Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142

Coronavirus:Aktuell 40 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (28. April 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 40
  • Gesundete Personen: 98
  • Bislang leider verstorbene Personen: 4
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142

Coronavirus: Aktuell 39 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (27. April 2020, Stand 13 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 39
  • Gesundete Personen: 98
  • Bislang leider verstorbene Personen: 4
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 141

Traurige Nachricht

Leider muss im Landkreis Germersheim ein vierter Todesfall verzeichnet werden. Es handelt sich dabei um eine betagte und schwer vorerkrankte Person.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Landrat Brechtel appelliert für das grenzenlose Miteinander

„Das Wir ist stärker als Hetze!“

„Mich erschüttern die persönlichen Berichte, die mich zunehmend erreichen, zu tiefst. Elsässer und Deutsche, die im Elsass wohnen, werden in Deutschland aufs übelste angefeindet, Deutsche im Elsass mit Vorwürfen und Beschimpfungen überschüttet. Bis vor wenigen Wochen sind wir uns doch stets mit einem freundlichen Lächeln begegnet, das Autokennzeichen hatte keine Relevanz. Und jetzt haben wir innerhalb kurzer Zeit wieder unsichtbare Grenzen hochgezogen, opfern dieses gewachsene, grenzenlose Miteinander tatsächlich dem Unbill, den die Corona-Pandemie mit sich brachte? Das macht mich fassungslos, ich kann das so nicht hinnehmen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und bittet: „Bitte halten Sie inne, bitte erinnern Sie sich an ihre Besuche im Elsass, an die Begegnungen in Deutschland mit dem französischen Nachbarn, an das Frühstück in Wissembourg, das Flammkuchenessen in Lauterbourg. Oder an die gemütlichen und geselligen Sonntage an einem Baggersee, da es egal war, ob der See dies- oder jenseits der unsichtbaren Ländergrenze liegt.“

Landrat Dr. Fritz Brechtel erinnert daran, dass die Corona-Pandemie alle gleichermaßen erschüttert und aus dem alltäglichen Trott gebracht hat, dass alle Einschränkungen hinnehmen und neue Regeln lernen müssen und alle ein stückweit in dieser Unsicherheit leben müssen. Der Kreischef und Vize-Präsident des EVTZ Eurodistrikt PAMINA vermutet, dass viel Unmut auch aus den teilweise unschönen Situationen an den Grenzübergängen resultiert und aus einer Angst heraus, nachdem sich die Pandemie so deutlich im nahen Elsass gezeigt hat. Die Schließung der Grenze, kurz nachdem das Robert-Koch-Institut das Elsass zum Risikogebiet erklärt hatte, kam es – nach den Berichten von Betroffenen – häufiger, zu heftigen Anfeindungen und Ausgrenzungen.

„Die Berichte handeln von noch harmlos Beschimpfungen und Beleidigungen und gehen über zu Sachbeschädigung und Androhung körperlicher Gewalt. Wenn nur die Hälfte der Geschichten wahr ist, wirft das ein dunkles Bild auf – ich hoffe doch sehr – einzelne Mitglieder unserer Gesellschaft“, so Landrat Brechtel. „Ich bin zuversichtlich und baue auf die Menschlichkeit, auf die Freundschaft, auf die Solidarität und auf ein geeintes Europa. Ich baue darauf, dass die allermeisten Mensch in unserer PAMINA-Region diese Wert ebenfalls zu tiefst schätzen und sich aufrichtig und beherzt gegen Anfeindungen, Pöbeleien und rassistische Haltungen und Handlungen stellen.“

Brechtel ergänzt, dass es jedem klar sein muss, dass die Corona-Pandemie die Welt verändert hat und vielleicht auch weiter verändern wird. „Wir arbeiten daran, dass Maßnahmen, die uns im Miteinander nicht guttun, nach und nach wieder gelockert werden – allerdings stets unter den wichtigsten aller Aspekten: Gesundheit und Schutz aller Menschen“, so Brechtel und ergänzt, „konkrete Lockerungen für unsere Pendler aus dem Elsass sind beispielsweise die zeitweise Öffnung der Grenzübergangs in Neulauterburg sowie der Wegfall des Einkaufverbots.“

Er appelliert: „Geben Sie uns allen dazu die notwendige Zeit und das Vertrauen, geben Sie uns und sich die notwendige Geduld und vor allem lassen Sie uns weiterhin zusammenhalten und freundschaftlich begegnen – auf deutscher und auf französischer Seite. Ich bin dankbar für die grenzen-lose Zusammenarbeit, für grenz-übergreifende Begegnungen und Strukturen im privaten und beruflichen Bereich. Bitte halten Sie mit mir daran fest. Ich glaube fest daran, dass so Hetze und alles, was uns vorübergehend zu trennen scheint, keine Chance hat. Das `Wir´ ist die stärkste Kraft im deutsch-französischen Miteinander.“

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021

  • Antragszeitraum Frühjahr 2020:           04. Mai.– 02. Juni 2020
  • Antragszeitraum Herbst 2020:              01. – 30. September 2020

Das Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021 beginnt. Für den Antragszeitraum Frühjahr muss die Antragstellung vom 4. Mai bis 2. Juni 2020 erfolgen, für den Antragszeitraum Herbst ist die Antragstellung vom 1. bis 30. September 2020 erforderlich.

Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 können bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung gestellt werden.

Beim Teil 1 des Antragsverfahrens müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2020 oder im Frühjahr 2021 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist.

Die Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist, sind zu melden.

Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Wer noch keinen Zugang für das WIP besitzt, kann über Neuregistrierung einen Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.

Den Datenträgerbegleitschein und die dazugehörigen Anlagen müssen für Anträge mit Antragszeitraum Frühjahr bis spätestens 2. Juni 2020 bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung eingereicht werden; für Anträge mit Antragszeitraum Herbst bis spätestens 30. September 2020.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im September (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember (Herbstantrag) durch die zuständige Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de, Unsere Themen/Umwelt und Landwirtschaft/Agrarförderung.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Gremiensitzungen

Ab Mai tagen wieder Ausschüsse und Kreistag

„Aufgrund der aktuellen Entwicklung können ab Mai die Sitzungstermine der Kreisgremien wieder stattfinden; selbstverständlich unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Dies betrifft bis zur Sommerpause zwei Kreisausschüsse, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Bauen und Klimaschutz, den Schulträgerausschuss, den Sozialausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sowie den Kreistag am 15. Juni.

„Die Sitzungen finden jeweils nur statt, wenn dringender Beratungs- und Entscheidungsbedarf besteht. Ist ein Sitzungstermin nicht zwingend notwendig, weil beispielsweise die Tagesordnungspunkte nur zur allgemeinen Information dienen, wird er nicht stattfinden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Ähnlich wollen es die Bürgermeister in ihren Gemeinden handhaben, darauf habe man sich bei einer Telefonkonferenz mit den hauptamtlichen Bürgermeistern verständigt.

Den Beginn macht der Kreisausschuss am 4. Mai in der Carl-Benz-Gesamtschule Wörth.

Für alle Sitzungstermine gelten selbstverständlich die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Desinfektionsmittel steht zur Verfügung, die Sitzordnung ist an die Abstandsregelungen angepasst. Außerdem müssen Gesichtsmasken bis zum Sitzplatz getragen werden (am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden und beim Verlassen des Sitzplatzes muss sie wieder getragen werden). Dies gilt gleichermaßen für Ratsmitglieder sowie für Interessierte, die den öffentlichen Sitzungspunkten beiwohnen wollen.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Von Mai bis Oktober wieder wöchentliche Leerung der Biotonnen im Landkreis Germersheim

Die Kreisverwaltung teilt mit, dass in der warmen Jahreszeit die Bürger des Landkreises Germersheim wieder die Möglichkeit haben, ihre Biotonnen wöchentlich leeren zu lassen. Der Zeitraum in dem die Biotonnen jede Woche angefahren werden erstreckt sich von Anfang Mai bis Ende Oktober.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Alltagsmasken bei der Arbeit und in der Schule

Landrat appelliert: Mund-Nasen-Schutz als Symbol der Verantwortung tragen

Verteilung der Masken an Schulen (Foto: DRK Kreisverband GER)

„Bei den allermeisten Menschen ist es angekommen, dass aus der Empfehlung eine Pflicht wurde. Ich danke unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern dafür, dass sie die Notwendigkeit erkannt haben und in der Öffentlichkeit eine Alltagsmaske tragen“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Ich weiß, dass es mit einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht immer angenehm ist. Ich denke aber, dass wir uns mit der Zeit mehr und mehr daran gewöhnen werden.“ Besprechungen in der Kreisverwaltung finden aus Schutzgründen in der Regel als Telefon- oder Videokonferenzen statt, ansonsten nur mit großem Anstand und mit Schutzmasken.

Das bisher Erreichte dürfe mit der Öffnung des gesellschaftlichen Lebens, so Landrat Brechtel, jetzt nicht aufs Spiel gesetzt werden: „Ein besonders sensibler Bereich sind jetzt die Schulen. Ich begrüße ihre schrittweise Öffnung und möchte alle Schülerinnen und Schüler bitten: Haltet euch an die Maskenpflicht! Es genügt eine einfache, auch selbstgenähte Alltagsmaske. Seht sie als Symbol der Verantwortung, die Ihr mittragt. Zeigt damit, dass Ihr und wir alle aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Herzlichen Dank dafür.“

Verteilung der Masken an Schulen (Foto: DRK Kreisverband GER)

Für den Schulstart am 4. Mai hat das Land allen Schülerinnen und Schülern der 47 Grund- und weiterführenden Schulen im Landkreis Germersheim eine Alltagsmaske zugesagt. Ca. 4.600 Masken werden am Sonntagnachmittag, 3. Mai, nach Landau geliefert. Dort werden sie von Kreisverwaltung und Helfern aus dem Kreis des Krisenstabes abgeholt. Nachdem die Lieferung dann für die Schulen „portioniert wurden“, werden sie am Montag an die Schulen verteilt.

Zudem werden einmalig 4.000 Notfallmasken für die Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr bereitgestellt. Diese sollen in Bus und Bahn an Schüler ausgegeben werden, wenn diese ihre privaten Masken vergessen haben sollten. Auch diese Lieferung kommt am 3. Mai nach Landau, dort holen die ersten Busunternehmen ihre Anteile ab.

Dezernentenrunde mit Maske und Abstand – Arbeiten in der Kreisverwaltung. (von links nach rechts: Michael Gauly, Christoph Buttweiler, Landrat Dr. Fritz Brechtel, Ralph Lehr, Holger Mahlein) (Foto: KV GER)

Helfern von Hilfsorganisationen im Landkreis Germersheim haben die Kreisverwaltung bereits bei der Verteilung von 11.500 Mund-Nasen-Schutz-Masken und 1.900 Liter Desinfektionsmittel an die Grund- und weiterführenden Schulen unterstützt. Beides stammt aus einer anonymen Spende an das Land. Die Masken liegen als Notfallmasken bereit, sollten Schülerinnen und Schüler ihre Alltagsmaske vergessen.

Unabhängig von den aktuellen Lockerungen und Öffnungen hatte Landrat Dr. Fritz Brechtel den Stadt- und Verbandsbürgermeistern je 200 FFP-2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese werden vor Ort nach Notwendigkeit verteilt.

„Für den Alltag genügen sogenannte Alltagsmasken, auch Community-Masken genannt, denn ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die beispielsweise beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. Mit der Maskenpflicht geht ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz einher, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske“, betont Landrat Brechtel nochmals.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Die Unterstützungsbereitschaft im Landkreis Germersheim reißt nicht ab:

Daimler Lkw-Werk Wörth spendet Gesichtsschilde

v.l.: Hoher Besuch in der Corona Hilfsstation in Wörth: Standortleiter Dr. Matthias Jurytko (links) überbrachte 500 Visiere als Geschenk des Mercedes-Benz Lkw-Werkes in Wörth an Mike Schönlaub (Kreisfeuerwehrinspektor und Stabsleiter), dem Germersheimer Landrat Dr. Fritz Brechtel und dem medizinischen Leiter des Stabes, Dr. Matthias Wölfel.

Nach EIZO (Befundungsmonitore), Strohmeier Gilb (Einrichtung Notarzt-Wohnung) und L’Oreal (Desinfektionsmittel) ist nun auch das Mercedes-Benz Lkw-Werk in Wörth mit einer außergewöhnlichen Offerte auf die Kreisverwaltung Germersheim zugekommen: Daimler spendete der Kreisverwaltung Germersheim insgesamt 500 Gesichtsschilde, die im Zusammenhang mit einer landesweiten Spendenaktion stehen. Die Übergabe erfolgte am heutigen Donnerstag, 29. April, in der Corona-Hilfsstation in Wörth.

Daimler hat die letzten Wochen seine internationalen Ressourcen in vielfältiger Weise genutzt, um ebenfalls an der Eindämmung der COVID19-Pandemie mitzuwirken. Jüngstes Beispiel der Initiative „Daimler hilft“ sind Gesichtsschilde aus Kunststoff. Dank modernster 3D-Druck-Technologie und großem Engagement konnten innerhalb kurzer Zeit an verschiedenen nationalen und internationalen Standorten mehrere Tausend dieser Schilde hergestellt werden.

Am Donnerstag, 29. April 2020, übergab Dr. Matthias Jurytko, Standortverantwortlicher des Mercedes-Benz Lkw-Werks in Wörth, stellvertretend für Daimler insgesamt 500 dieser Gesichtsschilde an Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim. Brechtel wörtlich: „Ich bin froh, dass uns die Wirtschaft nach wie vor verbunden ist und in dieser für uns alle schwierigen Zeit unterstützt. Mit der jüngsten Spende ist unser Personal bei einer Zuspitzung der Krise noch besser geschützt.“

Dr. Matthias Jurytko zeigte sich von der Einrichtung in Wörth beeindruckt. Bei einem Rundgang mit dem Germersheimer Katastrophenschutzstab wurden ihm die Vorkehrungen für den Ernstfall und die Konzepte einer Inbetriebnahme der Corona-Hilfsstation erläutert.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Gesundheitsamt gibt Informationen zu Vorkehrungen um Verkeimung von Trinkwasser-Installationen in Corona-Zeiten zu vermeiden

Während der aktuellen Corona-Pandemie kam die Frage zur Übertragbarkeit des Coronavirus durch Trinkwasser auf. Das Umweltbundesamt gibt Entwarnung und schätzt eine Verbreitung des Virus über das Trinkwasser als höchst unwahrscheinlich ein.

Das Gesundheitsamt Germersheim weist jedoch auf einen wichtigen Aspekt bei der Verteilung des Trinkwassers innerhalb von Gebäuden und Einrichtungen hin: In der aktuellen Zeit der verordneten Nutzungseinschränkungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens müssen die Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen bedacht und Vorkehrungen getroffen werden.

Im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie Wohnungen und Einrichtungen eine längere Zeit nicht genutzt werden (z.B. Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime u.a.). Wenig genutzte Armaturen und Leitungen, in denen das Kalt- und Warmwasser stagniert, gelten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) als „nicht bestimmungsgemäß betrieben“ und können innen verkeimen.

In diesen Fällen muss die Trinkwasser-Installation in den vorübergehend ungenutzten Leitungen entweder gespült werden, um den Wasseraustausch zu ermöglichen, oder stillgelegt werden, um die Verkeimung des Wassers zu vermeiden. Bestimmte Trinkwasser-Installationen verfügen über technische Maßnahmen (zeitgesteuerte Spülvorrichtungen); die Funktion dieser Einrichtungen müssen geprüft und gewartet werden. Wenn diese technische Ausrüstung nicht vorhanden ist, ist eine manuelle Spülung mit anschließender Dokumentation vorzunehmen.

Das heißt: Sollte abzusehen sein, dass eine Anlage bis auf Weiteres nicht mehr benutzt werden kann, muss entweder der bestimmungsgemäße Betrieb aufrechterhalten werden oder die Trinkwasser-Installation vorübergehend stillgelegt werden (Betriebsunterbrechung).

Bestimmungsgemäßer Betrieb

Ein „bestimmungsgemäßer Betrieb“ einer Trinkwasser-Installation bedeutet die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten, …) im Gebäude bzw. in der Wohnung.

Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sichergestellt werden.

Betriebsunterbrechung

Eine Trinkwasser-Installation vorübergehend stillzulegen (Betriebsunterbrechung) bedeutet, bei einer längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist nur eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Bei der Wiederaufnahme des Betriebes muss ein kompletter Trinkwasseraustausch durch Spülung gewährleistet werden.

Bei Nutzungsunterbrechungen von mehr als sechs Monaten sind vor der Wiederinbetriebnahme neben der Spülung und Rückspülung der Hauseingangsfilter mikrobiologische Untersuchungen sowie ggf. weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung des hygienisch unbedenklichen Zustands vorzunehmen.

Hintergrund

Trinkwasser in Deutschland ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und von höchster Qualität. Seine Aufbereitung, Speicherung und Verteilung unterliegen den anspruchsvollen Vorschriften der Trinkwasserverordnung, werden von den Wasserversorgern sichergestellt und von den Gesundheitsämtern überwacht. Die Unbedenklichkeit des Trinkwassers ist jederzeit sichergestellt.

Die Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Verbreitung des Virus über das Trinkwasser wurde unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/coronavirus-uebertragung-ueber-das-trinkwasser veröffentlicht. Was bei einer manuellen Spülung im Detail zu berücksichtigen ist, ist in einer Information des Deutschen Verbandes für Gas und Wasser unter https://www.dvgw.de/medien/dvgw/covid19/dvgw-information-trinkwasser-installation-coronavirus.pdf ersichtlich.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Neue Öffnungszeiten der Corona-Ambulanz ab 4. Mai

Die Corona-Ambulanz im Bürgerhaus Jockgrim, Untere Buchstraße, hat ab Montag, 4. Mai 2020 geänderte Öffnungszeiten. Sie öffnet von da an immer montags bis freitags jeweils von 14 bis 18 Uhr. Derzeit werden in Jockgrim täglich zwischen zwölf und 20 Personen abgestrichen, eine Änderung der Öffnungszeiten halten Mediziner und Krisenstab daher für vertretbar. Sollten sich die Zahlen wieder erhöhen, können die Öffnungszeiten schnell wieder ausgeweitet werden.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Wir sind auch in der Krise da!

Jugendamt macht immer wieder auf seine Angebote aufmerksam

Taschen für bereits bekannte Familien und deren Kinder

Nicht rausgehen und sich nicht treffen dürfen, nicht gemeinsam abhängen, nicht mit den Leuten aus der Clique quatschen können. Kein zufälliges Gespräch von Angesicht zu Angesicht, keine mal schnell zugerufener Tipp oder Ratschlag. „Wir wissen um die Nöte unserer Kinder und Jugendlichen in dieser anhaltenden Situation und nehmen deren Anliegen ernst. Genauso wichtig ist uns der Kontakt zu den Familien insgesamt, zu den Müttern und den Vätern. Wir wollen die Verbindungen aufrecht erhalten, um, das wir gemeinsam erreicht haben, nicht zu gefährden und vor allem zu zeigen: Wir sind auch in der Pandemie für euch da!“, sagt Denise Hartmann-Mohr, Leiterin des Jugendamtes Landkreis Germersheim.

Je länger die Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie andauert, desto deutlicher wird auch den Familien, dass es hier nicht um ein paar Wochen geplante Ferien geht, in denen vieles absehbar anders ist. „Als Zeichen unserer Aufmerksamkeit schicken wir Familien, zu denen wir bereits Kontakt haben, Tasche mit einem kleinen Geschenk und wollen damit verdeutlichen: Wir haben Sie nicht vergessen! Wir wollen auch sagen, dass die Frühen Hilfen und das Jugendamt im Landkreis Germersheim auch jetzt, in diesen schwierigen Zeiten persönlich für Eltern und Kinder da sind“, berichtet der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler und ergänzt: „Abstand halten heißt nicht, Kontakte wegzulassen oder gar nicht herzustellen. Aber in Zeiten von Corona braucht es andere Wege.“

Auf Idee der Netzwerkkoordinatorin Kindeswohl und Kindergesundheit hin und dank Unterstützung einer internen Arbeitsgruppe „Neue Wege in der Kommunikation“ wurden die Taschen gefüllt mit Informationen und kleinen Aufmerksamkeiten: einem Anschreiben für Eltern und einem für Kinder ab 6 Jahren, dem Flyer Wegweiser Frühe Hilfen, auf dem sämtliche Beratungsstelle im und für den Landkreis zu finden sind, Luftballons samt Anleitung, um Jonglierbälle aus den Luftballons zu basteln sowie einem Würfelbecher mit Anleitung für Würfelspiele. Zudem erhalten die Kinder ein Buch in ihrer entsprechenden Altersgruppe.

„Wir hoffen, `unseren´ Familien damit ihre Situation etwas zu erleichtern“, erklärt Hartmann-Mohr. Wenn sie von `unseren´ Kindern und Familien spricht, meint sie in erster Linie die Familien, die bereits im Rahmen der Frühen Hilfen betreut werden oder Hilfe zur Erziehung – zum Beispiel in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe – erhalten. Aber auch Familien, die formlos betreut oder sich z.B. auch über die Familienbüros in enger Betreuung/Beratung befinden.

Verteilt werden die Taschen insbesondere über die kreiseigene Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes, einzeln auch über Freie Träger, die die Sozialpädagogische Familienhilfe durchführen und die Familienbüros im Landkreis an die Familien. Die Taschen werden persönlich den Familien durch ihre Betreuenden übergeben. Dabei wird vorrangig vorab telefoniert, wann die Tasche vorbeigebracht wird, diese vor die Haustüre gestellt, geklingelt und unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände ein kurzes „Hallo“ ermöglicht.

Ein ganz kontaktloses Angebot bietet das Jugendamt auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim (Stichwort Corona, Familien). Hier sind viele Informationen, Adressen und Tipps zusammengestellt: Krise, Beratung online / telefonisch, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung vor Ort, Corona verstehen und erklären, Weitere Linktipps rund um „Corontäne“, Rund ums Geld, Familienleben organisieren, Angebote, Beschäftigung und vieles gegen Lagerkoller, Für Fachkräfte und Interessierte und Gemeinsam gegen Missbrauch.

Wer nicht im Internet nachschauen kann, darf gerne sein Familienbüro der jeweiligen Verbandsgemeinde/Stadt oder das Beratungstelefon im Jugendamt anrufen. Während der Öffnungszeiten erreichbar unter: Tel.: 07274/53-432

„Für Kinder und Jugendliche sind auf der Kreisseite ein paar Telefonnummern aufgelistet, die bei Nöten und Sorgen unterschiedlicher Art ohne Scheu angerufen werden können“, ermutigt die Jugendamtsleiterin. „Sich mit Sachen, die einem Spaß machen, die Zeit zu vertreiben, kann auch helfen, z.B.: Singen, Tanzen, Spielen und Sport. Auf der Homepage findet Ihr außerdem ganz viele Links mit Ideen, was man so machen kann. Und auch in der YouBoxx könnt Ihr was gegen Langeweile finden!“ Die Youboxx ist eine neue Informations- und Austauschplattform für Kinder und Jugendliche im Landkreis Germersheim: Neben Mitmachaktionen und Rätsel werden hier in den nächsten Tagen auch weitere Podcasts und Filme für und von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht.“ Die Youboxx kann unter https://kurzelinks.de/s5yv aufgerufen werden.

Hier eine Auswahl an hilfreichen Einrichtungen und ihrer Telefonnummern:

Beratung für Kinder und Jugendliche:

Kinderschutzdienst im Caritas-Zentrum Germersheim: Telefon 07274/9491-135 oder -134 oder -136, (Termine tagsüber, im Moment vormittags)

Rund um die Uhr erreichbar sind:

Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer”, Telefon: 116 111, nummergegenkummer.de

Telefon-Seelsorge, Telefon: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, Telefonseelsorge.de,

Hilfetelefon sexueller Missbrauch, Telefon: 0800 22 555 30, save-me-online.de, jugendnotmail.de

Weitere telefonisch erreichbare Hilfe und Beratung:

Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”: 08000 116 016 

Nummer gegen Kummer, Telefon Eltern: 0800 1110550

Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 

Frühen Hilfen, Familien- und Gesundheitskinderkrankenschwester Ulrike Beinhardt, Tel. 0170 7905825

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Amerikanische Faulbrut bei Bienen – Erweiterung des Sperrbezirks

Die Amerikanische Faulbrut ist in einem weiteren Bienenstand im Kreis Germersheim ausgebrochen.

Bei dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.

Für den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich- auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.

Aufgrund der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Kreisverwaltung Germersheim erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 27.04.2020

In einem weiteren Bienenstand in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am 27.04.2020 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.

Aufgrund der §§ 1 und 24 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013 in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3 Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung ergeht folgende

tierseuchenrechtliche Verfügung

  1. Das nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinden Lustadt, Zeiskam, Westheim und Bellheim wird zum Sperrbezirk erklärt.

Der bereits bestehende Sperrbezirk wird wegen eines weiteren betroffenen Bienenstandes in Lustadt an der Ludwigsmühle wie folgt erweitert:

Der Sperrbezirk wird in seinem nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze verläuft entlang der L 540 und geht in die Zeiskamer Straße über bis zur Kreuzung zur Hauptstraße in Bellheim. Von dort verläuft die Grenze entlang der Hauptstraße, setzt sich in der Fortmühlstraße fort und mündet in die L 538. Den östlichen Verlauf bildet die L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.

Details sind der beigefügten Karte zu entnehmen.

  • Für den Sperrbezirk gilt:
  1. Alle Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
  • Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen.

Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

Die zweite Untersuchung ist entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die Amerikanische Faulbrut ergeben.

  • Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  • Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
  • Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  • Die o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
  1. Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
  • Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Hinweis:

1.     Zuwiderhandlungen gegen diese tierseuchenrechtliche Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung in Verbindung mit § 32 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30 000,00 EUR geahndet werden.

2.     Die angeordneten Schutzmaßnahmen können erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich festgestellt wurde.

  • Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
  • Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.

Begründung:

Am 27.04.2020 wurde in einem weiteren Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt befindet, die Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.

Die bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte Vektoren übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen führen können.

Die Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.

Mit der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e) angeordneten Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form (§ 3 a Abs. 2 VwVfG) sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung
(www.kreis-germersheim.de) unter dem Punkt Impressum aufgeführt sind.

Kreisverwaltung Germersheim
02.05.2020

Corona-Virus

„Drive-in“ für begründete Corona-Verdachtsfälle: Stadt Landau sowie Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße richten Diagnosezentrum ein

v.l.: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart, Landrat Dietmar Seefeldt, Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dr. Fritz Brechtel beim Vor-Ort-Termin am neuen Corona-Diagnosezentrum für die Südpfalz. (Quelle: Stadt Landau)

Landau – Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Diagnosezentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus ab Dienstag, 17. März, testen lassen können. Die Teststation in Form eines „Drive-ins“ wird wochentags von 16 bis 20 Uhr betrieben. Gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Thomas Gebhart, haben sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt heute vor Ort ein Bild von der Einrichtung gemacht.

„Wir werden es nur gemeinsam schaffen, die Corona-Infektion zu beherrschen“, sind die drei Verwaltungschefs überzeugt. Das interkommunale und aus allen Richtungen gut erreichbare Diagnosezentrum auf dem Neuen Messegelände in Landau sei ein wichtiger Baustein, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. „Die Einrichtung der Station wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und durch die professionelle Unterstützung der Katastrophenstäbe, der Gesundheitsämter, des DRK, der Krankenhäuser und der Ärzteschaft in der Region – dafür unser herzliches Dankeschön“, so Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt.

Die südpfälzischen Verwaltungschefs und der Parlamentarische Staatssekretär nutzten die Gelegenheit auch noch einmal, um an die Bevölkerung zu appellieren, mitzuhelfen, die Ausbreitung der Infektion so zu verlangsamen, dass das Gesundheitssystem diese bewältigen könne. „Angesichts der Ausbreitung des neuartigen Virus ist jetzt einmal mehr Solidarität in der Gesellschaft gefragt, um damit vor allem die Älteren und chronisch Kranken zu schützen“, erneuerte Dr. Gebhart seinen Appell. Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt ergänzten: „Wir alle sowie unsere Verwaltungen erhalten unzählige Anfragen, ob diese oder jene Veranstaltung nicht vielleicht doch stattfinden kann – wir können diese unmöglich alle beantworten. Die zentrale Faustregel lautet aber: Alles, was an sozialen Kontakten nicht zwingend notwendig ist, ist zu unterlassen! So retten wir Leben.“

Wer sich im neuen Diagnosezentrum testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine Überweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Weiterhin gilt: Bevor eine Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen! Der Schein muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden. Ebenfalls wichtig: Auf dem Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Testung erfolgt im „Drive-in“-Verfahren, d.h., die zu testende Person bleibt im Auto sitzen. Das Testergebnis kann zwei Tage später bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt abgeholt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Mitteilung auch durch das zuständige Gesundheitsamt.

Die Durchführung eines Tests ist streng an bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens 15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern.

Wer keinen Überweisungsschein hat bzw. sich nicht ausweisen kann, wird abgewiesen. Auch wer zu Fuß kommt, wird abgewiesen.

Personen, die nicht mit dem Auto zur Teststation fahren oder sich fahren lassen können, werden gebeten, die 116 117 zu wählen und erhalten dann einen Hausbesuch.

Die Gesundheitsämter Landau-Südliche Weinstraße und Germersheim weisen unterdessen noch einmal darauf hin, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten, etwa Österreich und Italien, auch bei Symptomfreiheit eine 14-tägige häusliche Quarantäne einhalten sollten. In dieser Zeit sollte insbesondere der Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen unterbleiben. Alle Risikogebiete finden sich tagesaktuell auf www.rki.de, der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.

Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz Foto: Stadt Landau
16.03.2020

Coronavirus: Allgemeinverfügung an Landeserlass angepasst – Veranstaltungen von mehr als 75 Personen untersagt

Ludwigshafen – Im Zuge der fortlaufenden Verbreitung des Coronavirus hat die Stadt Ludwigshafen ihre Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen verschärft. Die Stadtverwaltung untersagt Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Menschen. Damit setzt sie einen Erlass des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie um.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
16.03.2020

Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da

  • Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da
  • Telefon- und Online-Zugang werden intensiviert und ausgebaut
  • Persönliche Kontakte werden reduziert

Nürnberg / Deutschland – Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.

Dafür schaffen wir die Voraussetzungen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können, damit wir diese Kontakte minimieren können. So wollen wir einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sicherstellen.

Aufgrund der aktuellen Lage haben wir für alle Kundinnen und Kunden von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) und Arbeitsagenturen folgende Informationen:

1. Persönliche Vorsprachen:

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in unseren Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.

Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine *nicht* absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.

Sie können Anträge formlos per Mail oder über unsere eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen.

Bitte kommen Sie wirklich nur im Notfall in die Dienststelle.

2. Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung

Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Sie können die Meldung telefonisch vornehmen.

Außerdem finden Sie:

Wir werden so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen schalten und sie darüber sowohl über unsere Internetseiten als auch über die überregionale und regionale Presse informieren.

Da wir unsere telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärken müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann unsere Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein.

3. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt

Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist.

Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.

Unsere Arbeitsfähigkeit ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.

Bundesagentur für Arbeit
16.03.2020

Aktuelle Information zu Corona 15.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Ansprache von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger
  3. Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 44

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden seit bis heute Nachmittag, 14.03.2020, 17 Uhr, sieben weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 44. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.

Nahezu alle Infektionsketten sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen insbesondere im Bereich der sog. vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2. Ansprache von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger

In einer Video-Botschaft richtet sich der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger.

3. Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“

Mannheim richtet Not-Kinderbetreuung für Eltern ein, die beide in kritischer Infrastruktur arbeiten – Notangebot startet Dienstag, den 17.03.

Am Montag sind in Mannheim bis auf wenige Ausnahmen noch alle Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) geöffnet. Die Landesregierung hat die Schließung der Schulen und Kindertagesstätten erst ab Dienstag verfügt, um den Eltern so die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Arbeitgebern abzustimmen und die Betreuung zu klären. Zudem sollen die Schulen die Möglichkeit haben, die Schülerinnen und Schüler durch Übergabe von Material und Hinweisen auf die Phase des Selbststudiums in den nächsten vier Wochen vorzubereiten.
Eltern mit Kindern in Kindertagesstätten, die den Montag nicht für die angesprochenen Klärungen benötigen, werden gebeten, ihre Kinder schon morgen zu Hause zu lassen.

Die Stadt Mannheim bietet ab Dienstag, 17.03. eine dezentrale Not-Kinderbetreuung für Eltern an, die beide oder alleinerziehend in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Dazu gehören insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, etc.), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung sowie die Versorgung mit Lebensmitteln.

Eltern, die in diesen Bereichen arbeiten und deren Kinder bisher in eine Mannheimer Einrichtung zur Kinderbetreuung gehen – sei es Krippe, Kindergarten, Hort, Schule oder Schulkindbetreuung – können ihre Kinder weiter in die selbe Einrichtung mit gleichem Zeitumfang schicken. Die Stadt Mannheim wird für die Notbetreuung alle ihre Einrichtungen und die Schulen offenhalten.

Gleichzeitig befindet sich die Stadt mit den freien Trägern im Austausch und trägt an diese die Bitte heran, ebenso zu verfahren. Die Eltern müssen für die Betreuung ein Formular ausfüllen, das sie in den Einrichtungen abgeben, sowie ihre „systemrelevante Tätigkeit“ innerhalb von drei Tagen nachweisen (Kopie aus dem Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers). Das Formular kann auf der Homepage der Stadt abgerufen werden unter LINK und liegt auch in den jeweiligen Einrichtungen bereit.

Kindertagespflege (KTP)

Für Eltern, die im Bereich kritischer Infrastruktur arbeiten und ihre Kinder bisher durch Kindertagespflege betreuen ließen, deren Angebot jetzt entfällt, wird die Stadt ein Ersatzangebot bereitstellen. Plätze für dieses Ersatzangebot werden über eine eigens eingerichtete Kinder-Notbetreuungs-Hotline der Stadt vergeben.

Die Kinder-Notbetreuungshotline ist ab Montag, 16.03, ab 12 Uhr, unter der Telefonnummer 0621 -293-5656 freigeschaltet. Vor 12 Uhr ist die Hotline nicht freigeschaltet und erreichbar!
Sie ist am Montag von 12 bis 20 Uhr sowie Dienstag bis Freitag von 7 bis18 Uhr besetzt.

Auswärtige Eltern, die in Mannheim in kritischer Infrastruktur arbeiten und in deren Heimatgemeinde kein Notbetreuungsangebot vorhalten, können sich ebenfalls an die Kinder-Notbetreuungs-Hotline wenden.

Formular: Notfallbetreuung für Schulkinder von Eltern in systemrelevanten Berufen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Notfallbetreuung%20f%C3%BCr%20Schulkinder%20von%20Eltern%20in%20systemrelevanten%20Berufen%20%28002%29.pdf

Formular: Betreuung für Kita-Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Anmeldung%20zur%20Notfallbetreuung%20MA-Kitas.pdf

Stadt Mannheim
16.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau erlässt neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen – Betrieb von Diskotheken, Clubs und Kinos wird untersagt

Dringender Appell von OB Hirsch: „Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch erlaubt oder gut!“ – Soziale Kontakte sollen möglichst vermieden werden

Eindrucksvoll: Die Grafik der Bundesregierung zeigt, dass es unumgänglich ist, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. (Quelle: Bundesregierung)

Landau – Um das Corona-Virus einzudämmen, hat die Stadt Landau zusätzlich zur landesweiten Ankündigung von Freitag, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verbieten, eine neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen erlassen. Abgestimmt mit den Städten der Pfalz ist seit Montag, 16. März, der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Shisha-Bars, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt. Auch die Innenbereiche zoologischer Anlagen bleiben geschlossen, also das Reptilium oder im Fall des Zoos das Warmhaus. Die Außenbereiche des Zoos sind weiter für Besucherinnen und Besucher geöffnet.

Gastronomiebetriebe und Hotels bleiben ebenfalls geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen.

Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 10. April.

Gastronomiebetriebe und Hotels in Landau bleiben weiter geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen. (Quelle: Stadt Landau in der Pfalz)

Oberbürgermeister Thomas Hirsch macht deutlich, dass diese Vorsichtsmaßnahmen unumgänglich seien, um die Verbreitung des Virus einzudämmen bzw. zu verlangsamen. „In Deutschland haben wir noch ein kleines Zeitfenster, um uns auf die Wucht der Infektion vorzubereiten und je mehr wir soziale Kontakte einschränken, desto langsamer wird die Ausbreitung voranschreiten“, so Landaus Stadtchef. Und: Nicht alles, was nicht verboten sei, sei auch erlaubt oder gut, betont der OB mit Nachdruck. „Jede und jeder von uns hat jetzt Verantwortung für ihre bzw. seine Mitmenschen; wir müssen Sozialkontakte zurücknehmen und alle Veranstaltungen, die nicht zwingend notwendig sind, absagen.“ Die Stadt könne nicht jede Veranstalterin und jeden Veranstalter persönlich schriftlich informieren, so Hirsch – in dieser besonderen Situation sei jede und jeder Einzelne gefragt, sich zu informieren und entsprechend im Sinne des Gemeinwohls zu handeln.

Erfreulich: Vereine wie der SV Landau West haben begonnen, Einkäufe für Seniorinnen und Senioren zu organisieren und auch Landauer Nachbarschaften pflegen telefonische Kontakte. OB Hirsch dankt allen, die sich aktuell so für ihre Mitmenschen engagieren. „Soziale Wärme trotz sozialer Distanz: Das brauchen wir in diesen schweren Zeiten“, so der Stadtchef. Weitere Informationen finden sich in den sozialen Netzwerken oder unter www.landau-west.de.

Text: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Foto: (1) Bundesregierung; (2) Stadt Landau in der Pfalz
16.03.2020

Coronavirus: Weitere Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau haben sich neun weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Fünf Personen stammen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, vier Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben und eine Person aus der Stadt Landau.  

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Nach aktuellem Stand gibt es momentan im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße insgesamt zehn Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden; neun im Landkreis Südliche Weinstraße, eine Person aus der Stadt Landau.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.   

Bürgertelefon: Unter der 06341/940 555 erhalten Bürgerinnen und Bürger des Kreises SÜW und der Stadt Landau Informationen rund um das richtige Verhalten. Das Bürgertelefon erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 12:30 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 12:30 Uhr.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz und des Landkreises Südliche Weinstraße
16.03.2020

Betrieb in der Thermen & Badewelt Sinsheim wird ab 16. März 2020 eingestellt

Sinsheim / Thermen & Badewelt – In Anbetracht der aktuellen Situation und der damit verbundenen Gesamtentwicklung in Bezug auf COVID-19 hat sich die Thermen & Badewelt Sinsheim in Absprache mit den zuständigen Behörden, zu einer Einstellung des Gästebetriebes ab 16. März 2020 entschlossen. Somit endete der reguläre Betrieb der Thermen & Badewelt Sinsheim am 15. März 2020 um 22 Uhr bis auf Weiteres.

„Wir sehen uns in der Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und deren Familien sowie auch unseren Gästen. In den letzten Tagen und Wochen standen wir in einem sehr engen und konstruktiven Austausch mit den verantwortlichen Behörden, bei denen wir uns an dieser Stelle für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr Engagement bedanken wollen. Mit der Schließung möchten wir unseren Beitrag zur Eindämmung von COVID-19 in dieser schwierigen Zeit leisten“ so Stephan Roth, Geschäftsleiter der Thermen & Badewelt Sinsheim.

Wir werden die Öffentlichkeit und unsere Gäste informieren, wenn der Termin der Wiedereröffnung bekannt ist.

Badewelt Sinsheim GmbH
16.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim 14.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Risikogebiet
  3. Fragen und Antworten Allgemeinverfügung

1. Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden seit Freitag bis Samstagnachmittag, 14.03.2020, 9 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 37. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Eine der nachgewiesen infizierten Personen ist an der Friedrichsfeldschule beschäftigt. Wie vom Kultusministerium angeordnet, bleiben alle Schulen ab kommenden Dienstag bis nach den Osterferien geschlossen. Die Friedrichsfeldschule bleibt aus organisatorischen Gründen bereits am kommenden Montag, 16.03., geschlossen.
Nahezu alle Infektionsketten sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen. insbesondere im Bereich der sog. vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2. Risikogebiete

Das Robert-Koch-Institut hat nun auch das Bundesland Tirol in Österreich sowie Madrid, Spanien, in die Liste der Risikogebiete aufgenommen:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

3. Fragen und Antworten zur Allgemeinverfügung

https://www.mannheim.de/de/nachrichten/faq-allgemeinverfuegung

Stadt Mannheim
16.03.2020

Coronavirus: Landkreis untersagt Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmern

Landkreis Germersheim – Im gesamten Land und damit auch im Landkreis Germersheim sind ab sofort Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen untersagt. Das hat der Landkreis Germersheim per Allgemeinverfügung erlassen. Mit dieser Verfügung setzt der Landkreis die Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) um. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 10. April 2020.

Es finden nur noch zwingend notwendige Veranstaltungen mit einer Obergrenze von 75 Personen statt. Dies gilt auch für private Veranstaltungen. Damit soll die Ausbreitung verlangsamt und insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder geschwächtem Immunsystem geschützt werden. „Es gilt jetzt ganz besonders, diesen Personenkreis zu schützen. Aus diesem Grund bitte ich Sie alle eindringlich, diese Verfügung zu beachten und zudem alle sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann.

Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen. Dafür spricht die heterogene, nicht vollständig zu überblickende Zusammensetzung und Herkunft der Teilnehmenden sowie die zu befürchtende Durchmischung und Nähe der Teilnehmenden. Darüber hinaus ist bei einer höheren Teilnehmerzahl eine vollständige und zuverlässige Erfassung der persönlichen Daten, für eine etwaige Rückverfolgung der Teilnehmenden, nur schwer zu gewährleisten.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus abrufbar.

Kreisverwaltung Germersheim
16.03.2020

Kreisverwaltung bittet alle Rückkehrer aus Skigebieten in Österreich, Italien und der Schweiz zuhause zu bleiben

Bei Symptomen beim Hausarzt anrufen

Bürgertelefon ab Montag länger erreichbar

Landkreis Germersheim / Südpfalz – Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub schließt sich das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim der Bitte und dringenden Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an, Rückkehrer aus Österreich, Italien und der Schweiz mögen bitte freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne gehen. Der Minister twitterte: „Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Italien, in der Schweiz oder in Österreich waren: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie 2 Wochen zu Hause – unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht.“

Die Kreisverwaltung bitte dringend darum, dieser Empfehlung zu folgen. Rückkehrer, die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.

„Unser Augenmerk muss weiterhin vor allem darauf liegen, die Infektionsgeschwindigkeit und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um unser Gesundheits-, Sozial- und Verwaltungssystem nicht zu überlasten und die Schwachen und Vorerkrankten unserer Gesellschaft nicht in eine vermeidbare Gefahr zu bringen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Er appelliert die Bürgerinnen und Bürger nach ihren Möglichkeiten zu Schutz ihrer Mitmenschen beizutragen: „Bitte haben Sie Verständnis, halten Sie sich an die Hygienetipps und vermeiden Sie nicht dringend notwendige soziale Kontakte. Ich bitte Sie insbesondere hier im Namen derer, die einer besonderen Gefährdung durch eine Ansteckung ausgesetzt sind.“

Bürgertelefon – Erreichbarkeit ausgeweitet

Das Bürgertelefon der Kreisverwaltung Germersheim ist unter der
Telefonnummer 07274/53-131 erreichbar.

Seit Montag, 16. März 2020, wird die Erreichbarkeit des Bürgertelefons ausgeweitet. Dieses ist ab Montag zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag bis Mittwoch: Donnerstag 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr

Donnerstag: 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr

Freitag: 9 bis 13 Uhr.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus

Lesen sie hier das Amtsblatt des Landkreises Germersheim als pdf:

Kreisverwaltung Germersheim
16.03.2020

Coronakrise08 stellt alle Aktivitäten ein

Haßloch / 1. FC 08 – Liebe Mitglieder und Freunde des 1. FC 08 Haßloch,

aufgrund der aktuellen Entwicklung bei der Coronakrise hat der Gesamtvorstand des 1. FC 08 Haßloch in einer Sondersitzung am 14. März einstimmig folgendes beschlossen:

  1. Der gesamte Spiel- und Sportbetrieb wie auch der Trainingsbetrieb bei allen drei Sportarten Fußball, American Football und Cheerleading wird ab sofort  bis auf weiteres eingestellt. Dies gilt für den Senioren- wie auch Jugendbereich gleichermaßen.
  2. Das 08-Clubheim bleibt bis auf weiteres geschlossen. Alle Aktivitäten im Clubhaus wie Seniorentanz („Tanz für Junggebliebene“), Clubabende des 1. Skatclubs Haßloch und 08-Stammtische werden bis auf weiteres eingestellt.

Mit diesem Beschluss kommt der Verein seiner Verantwortung für die Mitglieder, Freunde und Gäste nach. Motiv ist, unsere Mitglieder und Gäste zu schützen und dazu beizutragen, dass sich die Situation nicht weiter verschärft.

Wir bitten unsere Mitglieder und Freunde um Verständnis für diese Maßnahme. Sobald es die Situation zulässt, diesen Beschluss aufzuheben, wird der Verein in gewohnter Weise alle informieren.

Jürgen Hurrle
1. Vorsitzender
1. FC 08 Haßloch
16.03.2020

Bistum lädt Gläubige zum Angelus-Gebet füreinander ein

Glocken in den Gemeinden läuten morgens, mittags und abends – Bischof Wiesemann: „Wir verbinden uns zu einer bistumsweiten Gebetsgemeinschaft“

Speyer – Während die Gottesdienste im Bistum Speyer aufgrund des Corona-Virus vorerst ausgesetzt sind, lädt Bischof Karl-Heinz Wiesemann die Gläubigen zum Angelus-Gebet füreinander ein: „Wir wollen uns dreimal täglich zu einer bistumsweiten Gebetsgemeinschaft verbinden. Dabei wollen wir besonders an die Menschen denken, die am Corona-Virus erkrankt sind. Zugleich gilt das Gebet den Ärzten und Pflegekräften, die die Erkrankten medizinisch betreuen.“

Seit Sonntag, den 15. März, werden in den Kirchen des Bistums Speyer dreimal täglich die Kirchenglocken läuten. „Morgens zwischen 6 und 7 Uhr – die Uhrzeit variiert in den einzelnen Gemeinden – , mittags um 12 Uhr und abends um 18 Uhr“, erläutert Generalvikar Andreas Sturm. Das Läuten ist das Zeichen zum gemeinsamen Gebet. „Die Gläubigen können dabei den Text des Angelus-Gebets verwenden oder ihren Bitten in freier Form Ausdruck geben.“

Das Angelus-Gebet hat in der katholischen Kirche eine lange Tradition. Im Jahr 1274 sprach der heilige Bonaventura zum ersten Mal die Empfehlung aus, am Abend dreimal das „Ave Maria“ zu beten. Vom Kloster Montecassino in Italien ist bereits Ende des 13. Jahrhunderts belegt, dass dort morgens und abends unter Glockengeläut das „Ave Maria“ gebetet wurde. Papst Johannes XXII. griff diese Tradition 1318 auf: Er ordnete an, dass die Gläubigen jeden Abend beim Läuten auf die Knie fallen und Maria dreimal grüßen sollen. 1571 legte Papst Pius V. das Angelus-Gebet in der heutigen Form fest. Wie die Mönche im Stundengebet beteten, sollte der „Engel des Herrn“ allen Christen die Möglichkeit geben, in beständiger Form Maria zu grüßen und Gott um seinen Schutz zu bitten. Seitdem betet die Kirche dreimal täglich den „Engel des Herrn“. Morgens soll dabei an die Auferstehung Christi gedacht werden, mittags an sein Leiden und am Abend an Jesu Menschwerdung. Das Gebet besteht auch heute noch aus drei „Ave Maria“, die jeweils von einem biblischen Vers eingeleitet werden, einem Gebet für die Verstorbenen und dem abschließenden Gebet. Das Gebet ist benannt nach seinen ersten Worten.

Das Angelus-Gebet

Der Engel des Herrn brachte Maria die Botschaft, und sie empfing vom Heiligen Geist.

Gegrüßet seist du, Maria, voll der Gnade, der Herr ist mit dir. Du bist gebenedeit unter den Frauen, und gebenedeit ist die Frucht deines Leibes, Jesus. Heilige Maria, Mutter Gottes, bitte für uns Sünder, jetzt und in der Stunde unseres Todes. Amen.

Maria sprach: „Siehe, ich bin die Magd des Herrn; mir geschehe nach deinem Wort.“

Gegrüßet seist du, Maria, …

Und das Wort ist Fleisch geworden und hat unter uns gewohnt.

Gegrüßet seist du, Maria, …

Bitte für uns, heilige Gottesmutter, dass wir würdig werden der Verheißung Christi.

Lasset uns beten: Allmächtiger Gott, gieße deine Gnade in unsere Herzen ein. Durch die Botschaft des Engels haben wir die Menschwerdung Christi, deines Sohnes, erkannt. Lass uns durch sein Leiden und Kreuz zur Herrlichkeit der Auferstehung gelangen. Darum bitten wir durch Christus, unsern Herrn. Amen

Zur Geschichte des Angelus-Gebets:https://www.katholisch.de/artikel/6080-ein-gebet-der-ganzen-welt

Bistum Speyer
16.03.2020

Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

Speyer – Das Land Rheinland-Pfalz hat am Freitag, 13. März 2020 umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Gemäß der erlassenen Allgemeinverfügung können nur noch zwingend notwendige Veranstaltungen mit weniger als 75 Teilnehmer*innen durchgeführt werden. Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmer*innen dürfen nicht mehr stattfinden. Darüber hinaus wird ab Montag, 16. März 2020 der reguläre Schul- und Kitabetrieb eingestellt.

„Ich bin froh, dass es jetzt eine rechtsverbindliche Vorgabe des Landes Rheinland-Pfalz gibt, die Unsicherheiten beseitigt und eine einheitliche Vorgehensweise im Land garantiert“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.  „Unser oberstes Ziel ist es, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und ein Abflachen beziehungsweise eine Verzögerung des Höhepunkts der Pandemie zu erreichen, um das Gesundheitssystem zu entlasten“. Darüber hinaus gelte es nun, die städtische Infrastruktur und Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

„Insbesondere die Versorgung von älteren Mitmenschen und jenen mit ernsthaften Vorerkrankungen oder alleinstehenden Menschen, die sich aufgrund von Quarantänemaßnahmen nicht mehr selbst versorgen können, müssen wir sicherstellen,“ erklärt die Stadtchefin. Um dies zu gewährleisten werde sich die Verwaltung um den Aufbau eines Versorgungs- und Einkaufsdienstes bemühen.

Im Laufe des Freitages hat der Krisenstab der Stadt Speyer wiederholt in unterschiedlichen Konstellationen getagt, um über die jeweils neusten Entwicklungen und geeignete weitere Maßnahmen zu beraten.

Die Oberbürgermeisterin wird am Montag eine Telefonkonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktionen einberufen und besprechen, wie weiter mit Stadtrat-, Ausschuss- und Beiratssitzungen verfahren wird.

Um die vom Land Rheinland-Pfalz in Aussicht gestellte Notbetreuung in Kitas und Schulen sorgfältig zu planen und zu steuern, bleiben am Montag, 16. März 2020 zunächst alle Einrichtungen komplett geschlossen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis. Weiter Informationen folgen sobald die Rahmenbedingungen feststehen.

Aufgrund der Allgemeinverfügung müssen die Frühjahrsmesse und der für den 5. April 2020 geplante verkaufsoffene Sonntag abgesagt werden. Die Stadtchefin bedauert die Absage, betont aber, dass das potentielle Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko nach den jüngsten Entwicklungen nicht vertretbar sei.

Da für ältere Menschen eine Infektion mit dem Corona-Virus besonders gefährlich ist, empfiehlt die Verwaltung Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen bis auf weiteres auf notwendige Sozialkontakte zu reduzieren und wird am Montag eine Allgemeinverfügung zur Besucherregelung erlassen.

Die Stadt plant, ab Montag ein erweitertes Bürgertelefon einzurichten, um Fragen rund um Betreuungsmöglichkeiten, Öffnungszeiten und Veranstaltungen zu beantworten. Darüber hinaus wird der Publikumsverkehr in allen städtischen Dienststellen eingeschränkt. Eine persönliche Vorsprache ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

Die neusten Informationen zur Situation in Speyer finden Sie unter: www.speyer.de/corona

Weitere Informationen zur aktuellen Lage in Rheinland-Pfalz stellt das Land unter www.corona.rlp.de  zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
16.03.2020

Bekämpfung Coronavirus: Landesregierung beschließt Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus: Wir handeln entschlossen!

Rheinland-Pfalz – „Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt uns vor Herausforderungen, die es so noch niemals gab. Deshalb möchte ich zunächst voranstellen: Für uns stehen Schutz und die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen an erster Stelle. Die Lage ist ernst, deswegen handeln wir entschlossen. Wir wollen, dass Sie wissen: Es gibt keinen Grund zur Panik. Rheinland-Pfalz ist gut vorbereitet. Ziel all unserer Maßnahmen ist die Ausbreitung zu verlangsamen. Unsere Maßnahmen orientieren sich jeweils am aktuellen Stand der Wissenschaft, und wir sind im ständigem Austausch mit den Expertinnen und Experten. Diese haben seit gestern eine neue Einschätzung vorgenommen. Deshalb hat sich das Kabinett heute außerplanmäßig getroffen, um eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus zu beschließen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates.

Bund, Länder, Kommunen und alle beteiligten Stellen arbeiten entschlossen daran, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und gleichzeitig auf eine höhere Zahl von erkrankten Menschen eingestellt zu sein. „Gemeinsam müssen wir dafür sorgen, dass besonders gefährdete, ältere und hochbetagte Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen geschützt werden. Jeder Bürger und jede Bürgerin sei dazu aufgerufen, wo immer es möglich ist, Sozialkontakte einzuschränken.

Versammlungsverbote um die Ausbreitung zu verlangsamen und vulnerable Personen zu schützen

Auch wenn der Krankheitsverlauf in der Mehrzahl leicht verlaufen kann, müssen wir massiv Vorsorge treffen, um die verwundbaren Personengruppen zu schützen. Daher werden Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmenden mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen ab 16. März 2020, 8.00 Uhr verboten. Das gilt zunächst bis Ostern

Dem liegt zugrunde, dass es durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann. Rheinland-Pfalz grenzt an mehrere Risikogebiete bzw. besonders betroffene Gebiete (im Norden Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, im Süden an das Departement Grand Est), in denen die Krankheit besonders häufig auftritt.

Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen.

Regulärer Schulbetrieb wird befristet eingestellt; Notfallbetreuung wird sichergestellt

Aus diesem Grund haben wir auch beschlossen:

Ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen und Kindergärten bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für einen regulären Betrieb geschlossen.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder – wenn möglich – nicht in die Schulen und Kindertagesstätten zu schicken. Es wird eine Notfallbetreuung eingerichtet.

Förderschulen, an denen überwiegend Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterrichtet werden, können nicht geschlossen werden. Dies ergibt sich aus der komplexen Beeinträchtigung und der Tatsache, dass bei einer Schließung dieser Schulen die medizinische-pflegerische Versorgung seitens der Eltern nicht sichergestellt werden kann. Die Schulaufsicht wird mit diesen Schulen unmittelbar Kontakt aufnehmen und zusammen mit dem jeweiligen Gesundheitsamt über die notwendigen Standards im Zusammenhang mit der Infektionshygiene beraten.  

Für Lehrkräfte besteht weiterhin Dienst und Anwesenheitspflicht. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie der ADD, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Sie erfüllen ihre Dienstpflicht am häuslichen Arbeitsplatz.

Am kommenden Montag, 16.3.2020, wird an allen Schulen des Landes eine Dienstbesprechung zur Organisation des Notbetriebs durchgeführt. Ein Hinweis zu den zu besprechenden Punkten wird von der Schulaufsicht unterstützend zur Verfügung gestellt. Lehrkräfte, insbesondere die aktuell nicht in der Notfallbetreuung eingesetzt werden, sind für die Organisation von Lernmaterialien verantwortlich.

Die zuständigen Schulaufsichtsbeamten und –beamtinnen werden sich kurzfristig mit den Schulen in Verbindung setzen.

Für Kinder, bei denen Bedarf für eine Betreuung besteht, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die Notfallbetreuung wird an allen Schulen sichergestellt, die nicht durch Einzelverfügung geschlossen wurden. Gleiches gilt für den Bereich der Kitas.

Abiturprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden grundsätzlich durchgeführt. Allen Schülerinnen und Schüler wird ermöglicht, ihre Prüfung durchzuführen, ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Prüfungen für das mündliche Abitur starten nicht, wie geplant, am kommenden Montag, sondern finden in der Woche vom 23.3.2020 statt.

Die Schulen erhalten Vorgaben zur Gestaltung der Prüfungssituation.

Soweit Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung in den Schulen sind, wird dort ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot stattfinden.

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler muss eine Versorgung mit Lernmaterialien zum häuslichen Studium organisiert werden. Diese kann über digitale oder analoge Unterstützungsangebote erfolgen.

Erzieherinnen und Erzieher sind gehalten, weiterhin zum Erhalt der Notfallbetreuung in ihren jeweiligen Einrichtungen anwesend zu sein. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie in Abstimmung mit ihrem Dienstherrn, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen.

Für Kinder von Eltern, die nicht in der Lage sind, eine häusliche Betreuung sicherzustellen, wird eine Notbetreuung im Rahmen der bisherigen Öffnungszeiten in den Kitas sichergestellt.

Verstärkung Intensivbetten

Wir treffen alle notwendigen Vorkehrungen, damit unsere Krankenhäuser gut auf die Versorgung schwer erkrankter Menschen vorbereitet sind. Unsere Krankenhäuser sind gut aufgestellt. Am Montag werden Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit den zuständigen Krankenhausträgern darüber sprechen, wie planbare Eingriffe, die medizinisch nicht unbedingt notwendig sind, verschoben werden können, damit möglichst viele Ressourcen für die Behandlung von Corona-Patienten vorgehalten werden können. Hierzu gehört auch die Schulung und Verstärkung des Personals wie auch die Anschaffung von notwendigem Material.

Eine Abfrage des Gesundheitsministeriums hat ergeben, dass in den Gesundheitsämtern der Kommunen zusätzliche Kräfte benötigt würden. Wir sehen die personelle Situation in den Gesundheitsämtern, dort werden wir unterstützen. Das Ministerium steht hierzu mit der Landesärztekammer im Austausch und es wurden bereits pensionierte Ärzte angeschrieben. Des Weiteren läuft eine Ausschreibung zur Gewinnung von fortgeschrittenen Medizinstudierenden zwecks Unterstützung, beispielsweise bei den diversen Hotlines.

Auch um die Kapazitäten an der Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116117) erweitern zu können, sind bereits Vorkehrungen getroffen worden. In den Leitstellen Mainz und Landau wird derzeit die technische Infrastruktur für weitere 22 Arbeitsplätze geschaffen, die im Bedarfsfall für eine landesweite Kapazitätserweiterung sorgen. Zudem werden die Lehrgänge an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes ab sofort ausgesetzt. Die Einsatzkräfte werden in den Kommunen gebraucht. Das Aussetzen gemeinsamer Seminare mit Teilnehmenden aus dem gesamten Land soll auch dazu beitragen, die Ausbreitungswege weiter zu reduzieren.

Wirtschaftsfördernde Maßnahmen und Stundung der Steuerschuld

Der Ministerrat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung heute ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt hat. Die Landesregierung wird gleichermaßen alle notwendigen Maßnahmen vornehmen, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz dauerhaft sicherzustellen.

Im Wirtschaftsministerium wurde eine Stabsstelle Unternehmenshilfe eingerichtet. Diese ist Ansprechpartner für Unternehmen, die aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus mit wirtschaftlichen Problemstellungen konfrontiert sind. Gemeinsam mit der ISB und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz wird das Finanzministerium sicherstellen, dass kurzfristig Bürgschaften und Liquiditätshilfen für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um wirtschaftliche Schäden im Zuge der Corona-Krise zu minimieren.

Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
14.03.2020

Aktuelle Informationen zum Coronavirus aus Mannheim

Bestätigte Fälle von 19 auf 28 Personen angestiegen

Mannheim – Mit Blick auf die vorgestern auf Bundes- und gestern auf Landesebene eingeleitete deutliche Erweiterung der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Corona-Infektion, hat die Stadt Mannheim weitreichende Entscheidungen getroffen. Insbesondere hat sich die Stadt Mannheim am Freitag, 13. März 2020, entschieden, einen Teil ihrer öffentlichen Einrichtungen zu schließen.

Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz bittet um Verständnis für die Schließungen und Einschränkungen: „Die von den Fachstellen und medizinischen Experten als notwendig gesehene drastische Reduzierung sozialer Kontakte ist nur durch weitreichende Maßnahmen zu erreichen. Die weitgehende Einstellung des öffentlichen Lebens für die nächsten vier Wochen ist erforderlich, um Zeit zu gewinnen und das öffentliche Gesundheitssystem zu entlasten.“

„Vor allem die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen werden für viele Eltern, aber auch für Betriebe eine große Herausforderung sein. Hier setze ich auf das Verständnis der Arbeitgeber und darauf, dass gemeinsame Lösungen wie z.B. Arbeit im Home-Office gefunden werden können.“

Die Stadt Mannheim betont, dass die Entscheidungen nicht getroffen wurden, weil das Gefahrenpotenzial gestiegen sei. Bei den inzwischen 28 bestätigten Corona-Infizierten in unserer Stadt kann nahezu durchgehend der Infektionsweg nachvollzogen werden, die Krankheitsverläufe sind bisher mild. Nur ein Infizierter war in stationärer Behandlung!

Die allgemeinen Dienstleistungen und Hilfen für einzelne Bürgerinnen und Bürger werden aufrechterhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden alles tun, um die zentralen Aufgaben des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.

Aufrechterhalten wird der öffentliche Nahverkehr, insbesondere zur Sicherstellung des Berufsverkehrs.

1.Folgende Allgemeinverfügung hat die Stadt Mannheim erlassen:

Keine Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern
Bei der Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen ergeben sich neue Vorgaben: Bis auf weiteres dürfen diese eine Größe von 50 Personen nicht mehr überschreiten. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für private Veranstaltungen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl unter 50 müssen bei der Ortspolizeibehörde der Stadt Mannheim im Vorfeld angezeigt werden.

Zudem wird der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art verboten – ausgenommen sind Speiselokale sowie Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden.

Kinos, Clubs und Discotheken, Saunen, Spielhallen, Indoorspielplätze und Prostitutionsstätten bleiben ebenfalls geschlossen.

Als grundsätzlich unproblematisch werden Aktivitäten im Freien angesehen, bei denen kein enger Körperkontakt stattfindet.

Die Allgemeinverfügung gilt ab Sonntag, 15. März 2020 und steht auch auf der städtischen Homepage zur Verfügung:

https://www.mannheim.de/de/node/143510

2.Die Stadt Mannheim schließt folgende Einrichtungen

a.Bereiche Bildung, Jugend, Kindertagesstätten
Gemäß Vorgabe des Kultusministeriums bleiben alle Schulen, Horte und Kindertagesstätten der öffentlichen Hand und der freien Träger ab kommendem Dienstag bis zum Ende der Osterferien geschlossen.

Auch wird es keine Schulraumüberlassungen sowie die Überlassungen von Turn- und Sporthallen in Schulen in diesem Zeitraum geben.

Das Sozialministerium und die Stadt Mannheim empfehlen Großeltern bzw. ältere Menschen nicht zur Kinderbetreuung einzusetzen.

Kindertagespflege
Auch die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist von der Schließung betroffen. Ebenso Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson. Kindertagespflege im Haushalt der Eltern kann weiterlaufen, da dort in der Regel nur die Kinder einer Familie betreut werden.

Angebot für besondere Berufsgruppen
Für Eltern aus Berufsgruppen, die für die medizinische und öffentliche Infrastruktur relevant sind (wie z.B. Medizin, Polizei, Feuerwehr) wird die Stadt trotz der Schließungen eine Betreuung für Kinder von Geburt bis zum Ende des Grundschulalters anbieten. Über die detaillierte Regelung wird gesondert zeitnah informiert.
Besonders angesprochen sind dabei nicht nur Kräfte in Einrichtungen, sondern auch Pflegekräfte in der häuslichen Betreuung von Pflegebedürftigen.

Die Zentralbibliothek und die Zweigstellen der Stadtbibliothek bleiben geöffnet. Einzelne Angebote werden ggf. reduziert oder entfallen, ebenso wie auch Veranstaltungen.

Geschlossen wird ebenso die Musikschule ab Dienstag.

Gleiches gilt für Einrichtungen der Abteilung Jugendförderung sowie die Jugendhilfe-Einrichtungen der Freien Träger und somit alle Jugendhäuser und –treffs.

Ebenso schließen die Mannheimer Abendakademie und Tochtergesellschaften ab Montag (keine Bedeutung für Betreuung von Kindern).

b.Sportstätten:
Geschlossen werden ab Sonntag
•Hallenbäder (Herschelbad, Gartenhallenbad Neckarau, Hallenbad Seckenheim, Hallenbad Vogelstang, Hallenbad Waldhof-Ost)
•Sporthallen (Sporthalle am Boehringer Dreieck, Herbert-Lucy-Halle, GBG-Halle am Herzogenried, Leichtathletikhalle, Sporthalle Schwetzingerstadt, Lilli-Gräber-Halle, Rhein-Neckar-Sporthalle)
•Eissporthallen (Eissportzentrum Herzogenried, Nebenhallen SAP Arena Nord und Süd)
•Stadien (Seppl-Herberger-Stadion, Rhein-Neckar-Stadion, Carl-Benz-Stadion)

c.Kultureinrichtungen
•Die städtischen Museen und das Planetarium schließen ab Sonntag.
•Die Veranstaltungen der Alten Feuerwache wurden unmittelbar abgesagt.
•Das Congress Center Rosengarten ist geschlossen.
•Bereits gestern, 12. März 2020, wurde entschieden, dass das Nationaltheater Mannheim bis Sonntag, 19. April 2020, seinen Spielbetrieb einstellt.

d.Die SeniorenTreffs sind geschlossen.

3.Weitere Maßnahmen:
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In Krankenhäusern sind in der Regel keine Besuche mehr möglich. Für Pflegeheime gelten Besuchsbeschränkungen. In Pflegeheimen darf jeweils nur ein/e Angehörige/r pro Tag für eine Stunde den Bewohner bzw. die Bewohnerin besuchen.

Bei stark nachgefragten Dienstleistungen wird in städtischen Bürogebäuden durch eine Eingangskontrolle geregelt, dass sich im Gebäude keine Schlangen in Wartebereichen bilden.

Maßnahmen für vorerkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden getroffen.

Unter www.mannheim.de/corona erfolgen fortlaufend Informationen.

Stadt Mannheim
14.03.2020

Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer reduziert Besucherzahlen im Krankenhaus

Aufgrund der aktuellen Situation ändert das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer ab Samstag, den 14.3.2020, seine Besucherregelungen. Zudem finden bis auf Weiteres keine Vorträge, Informationsveranstaltungen, Kreißsaalführungen oder Elternschul-Kurse statt.

Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um die Besucherzahlen auf ein Minimum zu reduzieren und so Patienten und Mitarbeitende zu schützen, gelten für die Speyerer Klinik ab Samstag geänderte Besuchszeiten. Ein Besuch ist nur noch zwischen 16 bis 18 Uhr möglich und auf einen Besucher pro Patient beschränkt. Außerdem werden künftig alle Besucher wie bereits die ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten durch die vor dem Haupteingang aufgestellten Container geleitet und kurz befragt, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte. „Bei Erkältungssymptomen oder anderen Anzeichen für eine Infektion sollten Angehörige unbedingt auf den Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura.

Zudem finden aktuell keine medizinischen Vorträge, Informationsveranstaltungen oder Kreißsaalführungen statt. Die Elternschule Speyer hat ihr Kursprogramm zunächst bis einschließlich 19. April abgesagt.

Diakonissen Speyer
14.03.2020

Schutzmaßnahmen aktualisiert

Coronavirus: Empfehlungen für die kirchlichen Handlungsfelder

Speyer (lk)Angesichts der neusten staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) hat die Evangelische Kirche der Pfalz ihre Empfehlungen aktualisiert. Demnach gilt das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen auch für Gottesdienste. Dennoch sollen die Kirchengebäude zumindest während der üblichen Gottesdienstzeiten für Gebet und seelsorgerliche Begleitung geöffnet sein.

Davon unabhängig empfiehlt der Landeskirchenrat die grundsätzliche Verschiebung der anstehenden Konfirmationen. Konzerte und Veranstaltungen sowie regelmäßige Zusammenkünfte von Gruppen und Kreisen sollen den Empfehlungen gemäß abgesagt werden.

14.03.2020

Kindertagesstätten ab Montag geschlossen: Stadt bietet Notbetreuung an

Ludwigshafen – Aufgrund des Beschlusses des rheinland-pfälzischen Ministerrates schließt die Stadt Ludwigshafen am Rhein ab Montag, 16. März 2020, ihre Kindertagesstätten für den regulären Betrieb bis zum Ende der Osterferien, 17. April 2020.

Alle Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen können oder betreuen lassen können, werden gebeten, die Kinder nicht in die Kindertagesstätten zu schicken.

Für Eltern, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben oder diese nicht kurzfristig organisieren können, sowie Eltern, die in Bereichen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung öffentlicher Dienstleistungen unbedingt erforderlich sind (Gesundheit, Versorgung, bestimmte Teile des öffentlichen Dienstes), bietet die Stadt in Abstimmung mit den Freien Trägern ab Montag in allen städtischen Kindertagesstätten eine Notbetreuung an. Dorthin können ausnahmsweise am Montag Kinder gebracht werden, die sowohl städtische Kitas als auch Kitas der Freien Träger besuchen. Ab Dienstag, 17. März, wollen auch die Freien Träger eine Notbetreuung anbieten.

Ludwigshafen am Rhein
14.03.2020

Historisches Museum der Pfalz vorübergehend geschlossen

Speyer / Historisches Museum – Als Maßnahme gegen den Corona-Virus wird das Historische Museum der Pfalz vom 14. März 2020 an bis auf weiteres geschlossen.

Die angekündigten Veranstaltungen entfallen und sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem in der Lage ist, die Krise zu bewältigen. Diese Maßnahme erfolgt analog zum Vorgehen in den Einrichtungen des Bezirksverbands Pfalz.

Historisches Museum der Pfalz Speyer
14.03.2020

Schließung von Schulen und Kindertagesstätten ab kommenden Montag

Rhein-Pfalz-Kreis – Nachdem die Länder Bayern, Baden-Württemberg (ab 17.03.20), Saarland und aktuell Nordrhein-Westfalen ab kommenden Montag, 16. März 2020, flächendeckende Schulschließungen aufgrund des Coronavirus beschlossen haben, ist auch das Land Rheinland-Pfalz diesem Entschluss gefolgt.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist daher darauf hin, dass aufgrund der Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz auch die Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis ab Montag, 16. März 2020 bis zum Ende der rheinlandpfälzischen Osterferien (17.04.2020), geschlossen sein werden. 

Die ab Montag geplanten Prüfungen für das mündliche Abitur werden erst in der Woche ab dem 23. März 2020 stattfinden.

Von der Schließung der Schulen sind auch die Kurse der Kreisvolkshochschule und der Unterricht der Kreismusikschule betroffen. Ebenso geschlossen werden auch die Kreisporthallen sowie alle Hallenbäder inklusive Saunen im Rhein-Pfalz-Kreis.

Landrat Clemens Körner bittet die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Kinder um Verständnis für diese Maßnahmen, die zum Schutz der Risikopatienten erfolgen und unser Gesundheitssystem handlungsfähig halten soll. Die Ausbreitung des Virus lässt sich nicht mehr verhindern, soll jedoch so langsam wie nur möglich erfolgen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.03.2020

TSV-Trainingsbetrieb wird eingestellt

Speyer / TSV – Aufgrund der aktuellen Lage und der sich weiter abzeichnenden Entwicklung des Coronavirus hat der Vorstand des TSV Speyer einstimmig beschlossen, ab sofort und bis auf Weiteres jeglichen  Trainingsbetrieb und Kurse in und auf allen von Abteilungen des Vereins genutzten Sporthallen-/anlagen einzustellen.  Die Entscheidung erfolgt in sportlicher und sozialer Verantwortung gegenüber allen Mitgliedern.

Weitere Infos zu gegebener Zeit auf der TSV-Homepage unter „www.tsvspeyer.de

Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis.
Der Vorstand

TSV Speyer
14.03.2020

Coronavirus: Maßnahmen des Bistums Speyer

Bistum Speyer sagt alle öffentlichen Gottesdienste und andere Veranstaltungen ab – Regelungen gelten auch für den Speyerer Dom – Erstkommunionfeiern sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden – Gottesdienste medial mitfeiern

Speyer – Das Bistum Speyer hat angesichts der Ausbreitung des Coronavirus an seine Pfarreien und Einrichtungen weitere Handlungsanweisungen gegeben. Schon in den vergangenen Tagen hatte das Bistum alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pfarreien und Einrichtungen über vorbeugende Hygienemaßnahmen und weitere Handlungsanweisungen informiert.

Das Bistum sagt alle öffentlichen Gottesdienste ab. In einem heutigen Schreiben heißt es: „Mit sofortiger Wirkung wird die Feier von Gottesdiensten eingestellt. Die Priester des Bistums sind aufgerufen alleine, stellvertretend für die Gemeinden die Heilige Messe zu feiern und für die Gläubigen zu beten. Die Gläubigen werden von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit.“

Bischof Wiesemann erklärt dazu: „Die Maßnahmen, die wir als Bistum beschlossen haben, sind Ausdruck unserer Verantwortung für die Gläubigen und die Gesellschaft. Uns leitet die Sorge um den Schutz aller Menschen, vor allem derer, die einer Risikogruppe angehören. Somit ist die Sonntagspflicht bis auf weiteres aufgehoben. Auch wenn wir vorerst keine öffentlichen Gottesdienste feiern, ist es mir als Bischof sehr wichtig, dass wir auch weiterhin unseren seelsorglichen Auftrag wahrnehmen. Daher bleiben unsere Kirchen offen als Orte, in denen Menschen ihre Anliegen vor Gott tragen und von ihm Stärkung erfahren können. Ich rufe dazu auf, dass wir uns im Gebet verbinden: mit allen Kranken und ihren Angehörigen, mit Ärzten und Pflegenden und mit allen, die Sorge tragen für das Wohlergehen der Menschen in unserem Land.“

Die Absage gilt auch für alle pfarrlichen Veranstaltungen. Erstkommunionfeiern in den Pfarreien sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Kirchen im Bistum bleiben als Ort des Gebetes geöffnet. Klöster und Ordensgemeinschaften werden weiterhin in ihrer Klausur Gottesdienste feiern.

Diese Regelungen gelten zunächst bis 31. März 2020.

Angebote an die Gläubigen:

Informationen zu Alternativen für den Gottesdienstbesuch, zu Gottesdienstübertragungen in den Medien, Andachten und spirituelle Impulse findet man auf der Homepage im Bistum Speyer.


Als Angebot an die Gläubigen wird am Sonntag, 15. März, um 10 Uhr eine Messfeier von Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann über auf die Homepage des Bistums mit zu feiern sein. Anschließend stehen in einer digitalen Gesprächsrunde per Livestream Vertreterinnen und Vertreter des Bistums für Fragen bis 12 Uhr zur Verfügung.

Klöster und Ordensgemeinschaften werden weiterhin in ihrer Klausur Gottesdienste feiern.

Schutzmaßnahmen vor Covid-19 im Dom

Bereits seit Beginn der ersten Krankheitsfälle von Covid-19 in Deutschland sind Bistum und Domkapitel darum bemüht, die Besucher des Doms zu schützen. Das Weihwasser wurde vor einigen Tagen aus den Becken entfernt und auch die Ausgabe von Audioguides wird seit zwei Wochen verzichtet. Ab sofort werden keine Gottesdienste mehr im Dom gefeiert. Für das persönliche Gebet bleibt die Kathedrale jedoch bis auf Weiteres geöffnet. Schilder an allen Eingängen und die Homepage des Doms informieren die Gläubigen über die aktuelle Situation.

Auch die Dommusik handelt vorausschauend und hat, wenn auch „schweren Herzens“, die anstehenden Konzerte abgesagt und den Probenbetrieb eingestellt. „So traurig es auch ist – wir werden aus gegebenem Anlass schweren Herzens die anstehenden Konzerte unserer Reihe ‚Cantate Domino‘ absagen“, teilte Domkapellmeister Markus Melchiori mit. Als weitere Maßnahme wird der gesamte Domsingschul-Betrieb auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Das bedeutet auch, dass die Chöre an Ostern nicht singen werden. „Das heißt, es finden für alle Chorgruppen keine Proben, keine Auftritte in Gottesdiensten und Konzerten, keine Stimmbildung und kein Instrumentalunterricht statt“, erklärte Melchiori.

Im touristischen Dombetrieb wird laufend überprüft, welche Maßnahmen zum Schutz von Besuchern und Mitarbeitern getroffen werden können. Die um diese Jahreszeit ohnehin geringen Besucherzahlen haben sich weiter verringert, so dass bei einem Besuch des Doms derzeit keine Gefährdung auszugehen scheint. Dennoch ist Personen, die zum Kreis der besonders Gefährdeten gehören, von einem Besuch abzuraten.

Hinweis:

Fortlaufend aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus werden auf der Homepage des Bistums www.bistum-speyer.de veröffentlicht. Hier finden Sie auch die jeweiligen Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einrichtungen im Bistum.

Für Fragen aus den Pfarreien gibt es eine Hotline: Tel. 06232/102414, die zu den folgenden Zeiten erreichbar ist.

Samstag, 9.00 – 12.00 Uhr

Sonntag, 11.00 – 13.00 Uhr

Ab Montag, 16.03.2020, 9.00 – 17.00 Uhr

Bistum Speyer
14.03.2020

Persönliche Vorsprache nur noch nach Terminvereinbarung

Speyer – Aus aktuellem Anlass sind Vorsprachen bei sämtlichen Dienststellen der Stadtverwaltung Speyer zum Schutz der Bürger*innen und Mitarbeiter*innen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, diese Möglichkeit nur in wirklich dringenden Angelegenheiten wahrzunehmen und nur dann, wenn sie selbst keine Krankheitssymptome zeigen. Ziel ist es, größere Menschenansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden und so die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler appelliert an die Bevölkerung und die Medien, keine unbestätigten Informationen zu verbreiten. Die Stadt Speyer informiert in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises und dem Land Rheinland-Pfalz unter www.speyer.de/corona über die aktuelle Lage.

Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung folgende Kontaktmöglichkeiten:

Bürgerbüro I – Maximilianstraße

Tel.: 14 13 33

E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

Bürgerbüro II – Industriestraße

Tel.: 14 13 34

E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

Ordnungs- und Ausländerbehörde

Tel.: 14 27 25

E-Mail: ordnungswesen@stadt-speyer.de

Straßenverkehrsbehörde

Tel.: 14 24 80

E-Mail: strassenverkehr@stadt-speyer.de

Standesamt/Friedhof

Tel.: 14 25 03

E-Mail: standesamt@stadt-speyer.de

Kultur, Tourismus, Bildung und Sport

Tel.: 14 22 07

E-Mail: kultur@stadt-speyer.de

Familie, Jugend und Soziales

Tel.: 14 24 00

E-Mail: fb4@stadt-speyer.de

Bauamt

Tel.: 14 23 02

E-Mail: bauordnung@stadt-speyer.de

Alle anderen Abteilungsrufnummern und Funktionspostfächer können auf www.speyer.de unter Rathaus/Verwaltung/Verwaltungsgliederung abgerufen werden.

Stadtverwaltung Speyer
14.03.2020

Coronavirus: Stadt aktualisiert Allgemeinverfügung

Ludwigshafen – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus im gesamten Bundesgebiet und auch in der Region hat die Stadt Ludwigshafen die Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen ausgeweitet. Damit folgt die Stadtverwaltung den aktuellen bundespolitischen Empfehlungen. Die aktualisierte Allgemeinverfügung untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 200 Menschen. Mit der Festlegung der Personenzahl auf 200 hat die Stadt Ludwigshafen unter anderem die Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Öffentlichen Personennahverkehrs im Blick.

Für alle anderen Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Veranstalter sicherzustellen und zu bestätigen hat, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden. Aus infektionsmedizinischen Gründen sollte gemäß den Empfehlungen der Fachleute des Klinikums auf Veranstaltungen beziehungsweise Ansammlungen bereits ab einer Anzahl von 100 Personen verzichtet und jene abgesagt werden.

Die Stadtverwaltung bittet die Bürger*innen um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Entwicklungen alle größeren Veranstaltungen in der Stadt bis Ende Juni abgesagt werden müssen. Details dazu folgen in der kommenden Woche.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de einsehbar.

Darüber hinaus gibt die Stadtverwaltung die nachfolgenden Hinweise zu Einschränkungen bei den Bereichen Bürgerdienste, Straßenverkehr, Öffentliche Ordnung, Stadtkasse und Finanzen bekannt: Ab Montag, 16. März 2020, sind dort persönliche Vorsprachen nur eingeschränkt oder nicht mehr möglich.

Standesamt

Eheschließungen werden weiterhin durchgeführt. Es liegen Anwesenheitslisten aus, in denen sich die Gäste der Trauungen einzutragen haben. Das Standesamt behält sich vor, die Gästezahl für Eheschließungen bei Bedarf zu begrenzen.

Das Standesamt bittet die Bürger*innen, bei der Anforderung von Personenstandsurkunden auf persönliche Vorsprachen zu verzichten und dies dafür auf dem Postweg oder per E-Mail durchzuführen.

Straßenverkehr

Persönliche Vorsprachen sind beim Bereich Straßenverkehr in der Achtmorgenstraße nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Terminabsprache zur Zulassungsstelle für Fahrzeuge in dringenden Fällen telefonisch unter 0621 504-2490 und ansonsten über die Behördennummer 115, die städtische Internetseite www.ludwigshafen.de (Bürgerservice > Onlineservices > Zulassungsstelle) sowie über die E-Mail-Adresse zulassungsstelle@ludwigshafen.de.

Zulassung für Personen: Terminvereinbarung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0621 504-2407 und unter der E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@ludwigshafen.de unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Bußgeldstelle: Telefonisch erreichbar unter 0621 504-3735 und per E-Mail an bussgeldstelle@ludwigshafen.de.

Verkehrsüberwachung: Telefonisch erreichbar unter 0621 504-3212 und per E-Mail an rv-einsatzleitstelle@ludwigshafen.de.

Verkehrsangelegenheiten: Telefonisch erreichbar unter 0621 504-3750 und per E-Mail an verkehrsangelegenheiten@ludwigshafen.de zu richten.

Bürgerbüro Achtmorgenstraße: Terminvereinbarungen unter Telefon 0621 504-3860 von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse Termine.

Stadtkasse

Die Stadtkasse ist für Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen.

•           Bareinzahlungen und Kautionszahlungen in bar sind nicht möglich.

Die Bankverbindungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen sind auf www.ludwigshafe.de (unter Bürgernah > Bürgerservice > Bankverbindung) einsehbar.

Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen möglich, deren Kontaktdaten auf der Rückseite der jeweiligen Zahlungserinnerung aufgeführt sind.

Für allgemeine Anliegen ist die Stadtkasse unter Telefon 0621 504-3021 sowie unter der Faxnummer 0621 504-3323 und per E-Mail an 2-12@ludwigshafen.de zu erreichen.

Bürgerdienste

Der Bereich Bürgerdienste führt ab sofort keine Passüberträge mehr durch und nimmt bis auf Weiteres auch keine Verpflichtungserklärungen für Einladungen von Personen aus dem Ausland auf. Notfälle sind von diesen Regelungen ausgenommen. Zudem werden keine Aufenthaltstitel mehr verlängert oder erteilt. Damit sich die davon betroffenen Personen nicht illegal im Bundesgebiet aufhalten oder ihre Arbeitsstelle verlieren, erfolgt die gebührenfreie und langfristige Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen.

Öffentliche Ordnung

Öffnungszeiten

•  Fundbüro dienstags von 8 bis 12 Uhr

•  Gewerbemeldestelle donnerstags von 8 bis 12 sowie von 14 bis 17 Uhr

•  Gaststättenabteilung und Waffenbehörde montags zwischen 8 und 12 Uhr.

Steuerverwaltung

Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Kontaktdaten sind auf der Rückseite der jeweiligen Steuer- und Abgabenbescheide aufgeführt. Das Verwaltungssekretariat ist täglich von 8 bis 12 Uhr unter Telefon 0621 504-3022 erreichbar. Stundungsbeantragungen: Kontakt über Jutta Ratajski für die Nachnamensbuchstaben A bis L, Telefon 0621 504-2234 und E-Mail jutta.ratajski@ludwigshafen.de; für Nachnamensbuchstaben M bis Z, Nicole Merz, Telefon 0621 504-2267 und E-Mail nicole.merz@ludwigshafen.de.

Bereich Immobilien

Die Sachbearbeiter*innen können telefonisch oder per E-Mail erreicht werden. Weitere Informationen sind auf www.ludwigshafen.de (Rathaus > Verwaltung > Dezernat 2 > 2-13 Immobilien) verfügbar. Allgemeine Anliegen: Telefon 0621 504-3023, Fax 0621 504-3821 und E-Mail 2-13@ludwigshafen.de.

Kein Infostand zum Equal Pay Day

Das für Dienstag, 17. März 2020, 11 bis 14 Uhr, geplante Informationsangebot zum Equal Pay Day in der Rhein-Galerie findet nicht statt. Das haben die Veranstalterinnen, die Gleichstellungsstellen der Stadt und des Rhein-Pfalz-Kreises sowie der Business and Professional Women Club Mannheim Ludwigshafen (BPW) entschieden. Grundlage sind die von der Stadt Ludwigshafen getroffenen Vorsorgemaßnahmen aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus in Deutschland. Die Stadt hat ab 12. März 2020 einen Teil ihrer Einrichtungen geschlossen und Dienstleistungen eingeschränkt.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
14.03.2020

Ahnen und Wissing begrüßen umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft

Berlin / Mainz / Deutschland – Die Bundesregierung hat am Freitag (13.03.2020) ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt. Dieses sieht unter anderem einen unbegrenzten Garantierahmen des Bundes für die Kreditprogramme der KfW, eine erhebliche Erweiterung der Möglichkeiten der Bürgschaftsbanken, Erleichterungen bei der Kurzarbeit sowie Steuererleichterungen bei Vorauszahlungen und Stundungen vor. Finanzministerin Doris Ahnen und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing begrüßen diese umfassenden Sofortmaßnahmen. Das milliardenschwere Hilfspaket sei aus ihrer Sicht ein entscheidender Beitrag, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland dauerhaft sicherzustellen.

„Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus sehen sich viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz vor wirtschaftliche Herausforderungen und Probleme gestellt. Insbesondere die Anhebung des Höchstbetrags für Bürgschaften der Bürgschaftsbanken von 1,25 Millionen auf 2,5 Millionen Euro ist ein wichtiges wirtschaftspolitisches Signal, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen durch das Corona-Virus zu unterstützen. Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung hier zusammen mit den Ländern schnell und konsequent handelt. Wo immer es erforderlich ist, werden wir umgehend alle notwendigen Instrumente bereitstellen, um die Auswirkungen des Corona-Virus auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft abzufedern“, erklärten Ahnen und Wissing. Neben der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH stehe den Unternehmen auch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Seite. In jedem Fall sollten sich Unternehmen bei drohenden Liquiditätsengpässen frühzeitig an ihre Hausbank wenden.

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH vergibt Bürgschaften und Garantien zur Besicherung von Krediten und Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen, wenn anderweitige bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend vorhanden sind. Bund und Länder übernehmen dabei anteilig einen Teil des Risikos der Bürgschaftsbank durch Rückbürgschaften. Der Höchstbetrag für Bürgschaften lag bisher bei 1,25 Millionen Euro und wurde jetzt durch das Bundeswirtschaftsministerium auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Das Land hebt für seinen Haftungsanteil ebenso wie der Bund den Höchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro an.

Für Bürgschaften, die über dem Höchstbetrag der Bürgschaftsbank von 2,5 Mio. € liegen, können die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie das Land Rheinland-Pfalz Bürgschaften übernehmen. Als Sofortmaßnahme hat die ISB eine Anlaufstelle sowie eine telefonische Beratungs-Hotline zu diesem Thema eingerichtet. Die ISB stellt eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge sicher.

„Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Wir haben unsere Finanzämter sensibilisiert, bei der Entscheidung entsprechender Anträge das zur Verfügung stehende Ermessen großzügig anzuwenden“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Weitere Informationen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen finden Sie auf der Homepage der ISB: https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html.

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
14.03.2020

CoronavirusWeitere positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es zwei neu bestätigte positive Fälle (Stand Freitag, 13 Uhr).

Insgesamt sind damit derzeit 4 bestätigte Fälle bekannt. Beide Personen wohnen in unterschiedlichen Orten im Süden des Landkreises. Sie und ihre Familien befinden sich bis auf Weiteres in häuslicher Quarantäne.

In beiden Fällen handelt sich um Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Aufgrund von Symptomen wurden die Betroffenen vom Hausarzt/-ärztin untersucht und getestet. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen läuft.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises finden Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr), Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
14.03.2020

Landrat Brechtel: Notbetreuung an Kitas und Schulen sicherstellen!

Germersheim & Landkreis Germersheim – „Seit Freitagvormittag kursiert die Information, dass das Land Rheinland-Pfalz alle Schulen und Kitas schließen wird. Klar ist, dass nicht alle Eltern eine Betreuung ad hoc sicherstellen können. Daher hat die Kreisverwaltung aktuell alle Schulen und Kitas bzw. deren Träger darauf hingewiesen, dass eine Notbetreuung eingerichtet werden muss“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Wir gehen davon aus, dass das Land mit den Kommunen konkrete Kriterien hierfür erarbeitet.

Bereits heute Vormittag haben sich Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister der gesamten Region und entlang der Grenze zu Frankreich mit einem Brief an Ministerpräsidentin Malu Dreyer gewandt und zum Schutz der Bevölkerung die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten gefordert. „Vor allem zur Unterbrechung von Übertragungswegen und zur Verlangsamung der Erkrankungswelle halten wir diese Maßnahme für unbedingt erforderlich“, so Landrat Brechtel. „Dennoch müssen wir eine Betreuung anbieten für all jene, die ansonsten ihre Kinder nicht betreuen können. Wichtig ist außerdem, dass das mündliche Abitur durchgeführt werden kann.“

Kreisverwaltung Germersheim
14.03.2020

Erster bestätigter Corona-Fall in Speyer – Person isoliert und stabil

Speyer – In Speyer ist erstmalig eine Person positiv auf das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet worden, die sich in Ischgl zum Skifahren aufgehalten hat. Das Ergebnis liegt seit Freitagvormittag, 13. März 2020, vor. Die Behörden haben umgehend die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Die Person, die in der Verwaltung der Stadt Speyer arbeitet, befindet sich ebenso wie ihre unmittelbaren Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne, der Gesundheitszustand ist stabil. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat die weiteren Kontaktpersonen bereits ermittelt und wird weitere Maßnahmen ergreifen.

„Es ist unser vordringlichstes Anliegen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Die schnelle und besonnene Reaktion aller Beteiligten zeigt, dass die Maßnahmen greifen und wir gut vorbereitet sind“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Der betroffenen Person wünsche ich eine schnelle und vollständige Genesung“, so Seiler weiter.

Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.

Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.

Auch das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat eine Hotline eingerichtet. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Notruf 112 sollte auch weiterhin nur in Notsituationen wie akuter Atemnot genutzt werden.

Stadtverwaltung Speyer
14.03.2020

Coronavirus: Stadtwerke Speyer geschlossen

Speyer / Stadtwerke – Gemeinsam mit der Stadt Speyer ist es unser Ziel, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern.

Wegen der aktuellen Gesundheitslage bleiben die Stadtwerke Speyer (SWS) ab Montag, 16. März vorsorglich bis auf Weiteres geschlossen (Verwaltung und Kundenzentrum in der Industriestraße).

Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter müssen wir diese Maßnahmen ergreifen. Zudem geht es maßgeblich um die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit.

Anliegen sind weiterhin telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Kundenportal der SWS möglich. Der Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr erreichbar. Der Abfallwirtschaftshof in der Franz-Kirrmeier-Straße bleibt zunächst geöffnet. Details sind im Internet unter www.stadtwerke-speyer.de zu finden. In dringenden Fällen wenden sich Kunden zu den regulären Öffnungszeiten unter Tel. 06232/625-0 an die SWS.

Stadtwerke Speyer GmbH
14.03.2020

Coronavirus: bademaxx bleibt geschlossen

Speyer / Bademaxx – Gemeinsam mit der Stadt Speyer ist es unser Ziel, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern. Wegen der aktuellen Gesundheitslage müssen wir das bademaxx ab Samstag, 14. März vorsorglich bis auf Weiteres schließen.

Wie Schulen, Kindergärten, Hochschulen sind Bäder/Saunen ein öffentlicher, geschlossener Raum, über den Krankheitserreger übertragen werden können. Zum Schutz unserer Bade- und Saunagäste sowie Mitarbeiter müssen wir diese Maßnahmen ergreifen.

Bei dringenden Fragen: E-Mail: bademaxx@stadtwerke-speyer.de, Telefon: 06232/625-1715 (Mo – Fr, zu den Bürozeiten)

Stadtwerke Speyer GmbH / Bademaxx
14.03.2020

Gemeindeverwaltung sagt vorerst alle gemeindeeigenen Veranstaltungen ab

Haßloch – Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am Mittwoch die Coronaerkrankung zum Pandemiefall erklärt. Die Bundeskanzlerin hat am Donnerstag einen Appell an die Bevölkerung gerichtet, alle nicht notwendigen Veranstaltungen abzusagen. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim und das Gesundheitsamt raten dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen.

Die Lage ändert sich nahezu täglich und die Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland unterliegt derzeit einer Dynamik, die darauf hinweist, dass sich das Virus weiter verbreitet. Daher hat sich die Gemeindeverwaltung Haßloch dazu entschieden, alle gemeindeeigenen Veranstaltungen vorerst abzusagen. „Es geht dabei nicht um das Schüren von Panik, sondern um die Gewinnung von Zeit. Es ist dringend erforderlich, dass jeder das Mögliche tut, um die weitere Ausbreitung des Coronavirsus zumindest zu verlangsamen, um unser Gesundheitssystem nicht über die Leistungsgrenzen hinaus zu beanspruchen“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer.

Meyer betont auch, dass sich die Verantwortlichen diese Entscheidung nicht leicht gemacht hätten – dass diese aber unbedingt notwendig sei, um das Virus einzudämmen. „Unser Beitrag, auf Veranstaltungen zu verzichten, dient darüber hinaus auch dem Schutz der älteren und gesundheitlich schwächeren Mitbürger, bei denen eine Ansteckung zu einem schweren Krankheitsverlauf führen kann“.

Konkret betrifft die Entscheidung folgende Veranstaltungen:

  • 15.03.2020: Sommertagsumzug durch den Ortskern
  • 15.03.2020: Suiseki-Ausstellung im Kulturviereck
  • 15.03.2020: Theaterfahrt für Senioren in den Pfalzbau nach Ludwigshafen
  • 16.03.2020: Infoveranstaltung KlimawandelAnpassungsCoach im Kulturviereck
  • 17.03.2020: Internationales Frauen-Frühstück der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Versammlungsraum der Feuerwehr
  • 18.03.2020: Auftaktveranstaltung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im Kulturviereck
  • 21.03.2020: Vortrag „Jede*r für Gleichberechtigung“ der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Blaubär
  • 26.03.2020: Leseabend in französischer Sprache in der Gemeindebücherei
  • 26.03.2020: Demenz-Partner – Basisschulung im Kulturviereck
  • 26.03.2020: Abschlussveranstaltung zum Girls’Day der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
  • 29.03.2020: Theaterfahrt für Senioren in den Pfalzbau nach Ludwigshafen
  • 05.04.2020: Suiseki-Ausstellung im Kulturviereck
  • 07.04.2020: Anwohnerforum Industriegebiet Süd
  • 09.05.2020: Konzert für Senioren im Hannah-Arendt-Gymnasium
  • 20.05.2020: Seniorenausflug der Gemeinde

Schließung von Kitas und Schulen:

Um das Coronavirus einzudämmen, haben inzwischen mehrere Bundesländer die Schließung von Schulen und Kitas beschlossen. Auch in Rheinland-Pfalz bleiben ab Montag, 16.03.2020, Schulen und Kindertagestätten geschlossen. Die Maßnahme gilt bis zum Ende der Osterferien am 17.04.2020. In Haßloch betrifft das neben sämtlichen Schulen und Kindertagesstätten auch die Musikschule.

Es wird Regelungen zur Notbetreuung geben. Wie Maßnahmen zur Notbetreuung aussehen können, wird vom Land noch kommuniziert. Über die Umsetzung vor Ort werden wir im Laufe des Wochenendes auf unserer Homepage www.hassloch.de informieren.

Schulsporthallen ab Montag geschlossen:

Nachdem das Land Rheinland-Pfalz mitgeteilt hat, dass alle Schulen und Kindertagesstätten ab Montag geschlossen bleiben, hat der Landkreis Bad Dürkheim beschlossen, ab Montag auch alle Schulturnhallen bei kreiseigenen Schulen zu schließen. Das betrifft in Haßloch die Turnhallen des Hannah-Arendt-Gymnasiums und der Siebenpfeiffer-Realschule Plus sowie der Gottlieb-Wenz-Schule.

Auch die Gemeindeverwaltung befürwortet die Entscheidung des Landkreises und überträgt diese auf die in eigener Schulträgerschaft stehenden Turnhallen der Schillerschule und Ernst-Reuter-Schule.

„Wir bedauern die Umstände für Vereine und andere Gruppen, sehen die Schließung aber als folgerichtig in der aktuellen Situation. Jeder Einzelne steht in der Verantwortung, die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, so der Beigeordnete und zuständige Vereinsdezernent Claus Wolfer.

Sitzungen der gemeindlichen Gremien sollen nach jetzigem Planungsstand weiterhin abgehalten werden. Eine nächste Sitzung (Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss) findet am 19. März 2020 im Ratssaal des Rathauses statt.

Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde, Christine Steinmetz, weist darauf hin, dass Sie ihre persönlichen Sprechstunden dienstags und mittwochs im Foyer des Rathauses vorerst pausieren lässt, telefonisch aber als Ansprechpartnerin unter 0152/0794 6932 zur Verfügung steht.

Ob mit weiteren Einschränkungen zu rechnen ist, können wir Stand heute (13.03.2020) nicht sagen. Wir werden bei Änderungen entsprechend informieren.

Gemeindeverwaltung Haßloch
14.03.2020

Allgemeinverfügung der Stadt Schwetzingen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten

Beschränkung des Besuchs von

Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind

sowie

von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)

I.

Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Personen, die sich in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben und am 26.02.2020 oder später von dort zurückgekehrt sind, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets folgende Einrichtungen nicht betreten:
  1. Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind.
  • Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG).

Ausreichend ist, dass die entsprechende Festlegung der Gebiete durch das RKI innerhalb der 14-Tage-Frist erfolgt.

Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter www.rki.de/ncov-risikogebiete tagesaktuell abrufbar.

  • Ausnahmen von den unter Ziff. 1 getroffenen Anordnungen können für nahestehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes) sowie Personen, deren Zutritt aus beruflichen Gründen notwendig ist, im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.
  • Von der Regelung unter Ziff. 1 nicht erfasst ist das Personal in den dort genannten Einrichtungen. Zur Aufrechterhaltung des Pflegebetriebs kann diese Personengruppe nach Abwägung und Risikobewertung die berufliche Tätigkeit in den genannten Einrichtungen unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen.
  • Wenn eine nach Ziffer 1 verpflichtete Person minderjährig ist, so hat derjenige für die Einhaltung der diese Person treffende Verpflichtung zu sorgen, dem die Sorge für diese Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft Betreuerinnen oder Betreuer einer von der Verpflichtung nach Ziffer 1 betroffenen Person, soweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu deren Aufgabenkreis gehört. Sie sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen.
  • Die Anordnung gilt sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung.
  • Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG wird hingewiesen.

II.

Angesichts der sich dynamisch entwickelnden Lage bei COVID-19 Erkrankungen besteht die Notwendigkeit, weitergehende kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen, um besonders vulnerable Gruppen wie z.B. alte und kranke Menschen zu schützen. Aufgrund des vorherrschenden Übertragungswegs (Tröpfcheninfektion) ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch, z.B. durch Husten, Niesen, auch durch mild weitgehende ohne einschlägige Symptome erkrankte Personen leicht möglich. Derzeit gehen bestätigte Fälle der Erkrankung an COVID-19 in Baden-Württemberg vor allem auf Kontakte von Personen zurück, die sich in Risikogebieten und besonders betroffen Gebieten aufgehalten haben. Daher ist es aus der Sicht des Infektionsschutzes notwendig die unter den Ziffer I dieser Verfügung aufgeführten Regelungen zu treffen.

Die Maßnahme dient folglich dazu, die Ausbreitung des Erregers einzudämmen sowie den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen. Darüber hinaus tragen die Maßnahmen für die erfassten Einrichtungen auch zur Aufrechterhaltung der Versorgungskapazitäten bei.

In den unter Ziff. I. 1. genannten Einrichtungen werden vielfach Personen betreut, die durch eine Infektion mit dem neuen Erreger in besonders schwerer Weise gesundheitlich gefährdet wären. Zum Schutz dieser besonders vulnerablen Personengruppen stellt die Beschränkung des Zugangs für Reiserückkehrer aus Risikogebieten oder besonders betroffenen Gebieten eine geeignete und erforderliche Schutzmaßnahme dar. Neben der Vermeidung von Einträgen des Erregers wird auch die medizinische Versorgung unterstützt. Die Erkrankung des betreuenden und medizinischen Personals wird verringert.

Die Festlegung des Betretungsverbotes auf einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet bzw. dem besonders betroffenen Gebiet ergibt sich aus den Erkenntnissen des Robert-Koch-Institutes zur Spannweite der Inkubationszeit (1 bis 14 Tage).

Die Anordnung tritt am auf die Bekanntgabe folgenden Tag in Kraft. Sie ist nicht befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.

Die Anordnung ist gem. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Ordnungsamt der Stadt Schwetzingen, Zeyherstraße 1, 68723 Schwetzingen, Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, Schloßplatz 1-3, 76137 Karlsruhe, eingelegt wird.

Schwetzingen, den 13. März 2020

Dr. René Pöltl

Oberbürgermeister

Hinweis:

Diese Allgemeinverfügung einschließlich Begründung kann bei der Stadt Schwetzingen im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 12.3.2020

Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 19

Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat am Donnerstagabend (12.03.2020) fünf weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 19.

In zwei der Fälle handelt es sich um Familienangehörige – den 1967 geborenen Vater und 1999 geborenen Bruder – eines Teilnehmers der Skifreizeit in Südtirol, Trentino, aus der bereits weitere bestätigte Fälle bekannt sind. Beide befanden sich als enge Kontaktpersonen bereits in häuslicher Isolierung und wurden, nachdem sie leichte Krankheitsanzeichen zeigten, auf das Virus getestet. Der Test erbrachte bei beiden den labordiagnostischen Nachweis.

Auch in den anderen drei Fällen handelt es sich um Rückkehrer aus Skigebieten: Eine 1962 geborene Frau, die zum Skifahren in Ischgl war und grippeartige Symptome mit Husten entwickelte, einen 1985 geborenen Mann, der aus dem Skiurlaub in St. Anton zurückkehrte und leichte Krankheitsanzeichen zeigte sowie eine 1968 geborene Frau, die zum Skifahren in Südtirol war und milde Krankheitsanzeichen hat. Alle drei wurden auf das Virus getestet, der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis. Für alle drei wurde nun häusliche Isolation angeordnet.

Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Stadt Mannheim
13.03.2020

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Schifferstadt – Die Stadtverwaltung bestätigt, dass die Kreisordnungsbehörde sieben Personen in Schifferstadt auf Hinweis des Gesundheitsamtes ab heute bis 21. März unter häusliche Quarantäne gestellt hat. Eine männliche Person wurde positiv auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet; die weiteren sechs Personen gelten als Kontaktpersonen der Kategorie I.

Absage von Veranstaltungen

Um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Bürgerinnen und Bürger vor einer Corona-Ansteckung zu schützen, hat die Stadtverwaltung sich dafür entschieden, den Vortrag von Patricia Küll am Donnerstag, 12. März sowie die Kleidertauschparty am Freitag, 13. März abzusagen. Wer eine Eintrittskarte für den Vortrag gekauft hat, kann sich das Geld in der Stadtbücherei zurückerstatten lassen. Auch zur Absage der Aktion „Sauberes Schifferstadt“ am Wochenende sieht sich die Verwaltung gezwungen. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Des Weiteren finden vorerst keine Seniorennachmittage in der Adlerstube mehr statt und auch die Bürgerbus-Fahrten werden vorübergehend ausgesetzt. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Besucherinnen und Besucher liege den Verwaltungs-Mitarbeitenden sehr am Herzen – daher hoffe man auf Ihr Verständnis. Ob weitere Veranstaltungen abgesagt werden, wird in den nächsten Tagen und in Rücksprache mit der Kreisverwaltung besprochen.  

Telefonanruf statt persönlicher Besuch

Um die Ausbreitung der Infektion weiter einzuschränken, bittet die Stadtverwaltung darum, vorläufig auf persönliche Besuche im Rathaus zu verzichten. Bei dringenden Fragen ist die Telefonzentrale unter der Nummer 06235 / 440 erreichbar. Die Mitarbeiterinnen stellen die Anrufer dann an den entsprechenden Ansprechpartner durch.

Weitere Informationen

Auf der Startseite der städtischen Website www.schifferstadt.de finden Interessierte aktuelle, ausführliche Informationen und Neuigkeiten zum Coronavirus.

Stadtverwaltung Schifferstadt
13.03.2020

Weiterer bestätigter Fall von Coronavirus – nun aus der Stadt Frankenthal

Frankenthal / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein weiterer bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Frankenthal geliefert.

Der 48-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu stellen.

Die Kontaktpersonen des Mannes werden nun ermittelt.

Auch dieser Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung.

Über weitere Fallzahlen aus dem Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises und der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer, werden wir künftig auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises veröffentlichen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
13.03.2020

Behördliches Verbot des Maimarktes in Mannheim

Mannheim – Wir haben am Donnerstag, den 12.03.2020, um 14:25 Uhr eine Verfügung vom Ordnungsamt der Stadt Mannheim – Fachbereich Sicherheit und Ordnung – erhalten. Darin wird entschieden, dass der diesjährige Maimarkt verboten wird, die Veranstaltung abzusagen ist und die Teilnehmer unverzüglich zu informieren sind. Dieser Verfügung leisten wir hiermit Folge.

Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Gleichzeitig steht auch für uns der Schutz der Gesundheit von Besuchern, Ausstellern und Mitarbeitern an erster Stelle.

Der nächste Maimarkt findet vom 24. April bis 4. Mai 2021 statt.

Weitere Informationen folgen, wir bitten hierzu vorerst noch um Ihre Geduld.

MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH
13.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 12.3.2020

Mannheim – Das Nationaltheater Mannheim stellt ab Freitag, 13. März 2020 bis Sonntag, 19. April 2020 seinen Spielbetrieb ein. Führungen, Begleitprogramme sowie Veranstaltungen an anderen Spielorten sind davon ebenfalls betroffen. Die dafür zuständigen Fachbereiche der Stadt Mannheim haben das Nationaltheater Mannheim sorgfältig nach den Maßstäben des Robert-Koch-Instituts geprüft. Danach wäre auch zum jetzigen Zeitpunkt ein Spielbetrieb zwar teilweise möglich gewesen. Die Absage eines Teils der Veranstaltungen ist weder organisatorisch noch in der Kommunikation sinnvoll zu gestalten. Mit dieser Maßnahme wird darüber hinaus auf das konkrete Publikumsverhalten reagiert. Das Nationaltheater Mannheim schließt sich damit den Entscheidungen zu den Staatstheatern in Baden-Württemberg an. Das Vorgehen ist ebenso mit dem Theater Heidelberg abgestimmt.

Weitere Informationen und organisatorische Hinweise finden Sie auf der Homepage des Nationaltheaters: www.nationaltheater-mannheim.de

Der Verkauf für die Vorstellungen ab Montag, 20. April 2020 läuft weiter wie gewohnt.

Stadt Mannheim
13.03.2020

ALLGEMEINVERFÜGUNG

der Stadtverwaltung Speyer zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) und Einführung einer Anzeigepflicht von Veranstaltungen und Versammlungen vom 12.03.2020

Speyer – Aufgrund von § 16 und § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10. März 2010 (GVBl. 2010, 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) erlässt die Stadtverwaltung Speyer als zuständige Behörde folgende

ALLGEMEINVERFÜGUNG

  1. Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besuchern, welche auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer durchgeführt werden, sind ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag untersagt.
  2. Öffentliche Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl unter 1.000 Besuchern, welche ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer durchgeführt werden, haben zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“. (Quelle: www.rki.de) Vom Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises wird darüber hinaus gefordert, dass Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse und das zuständige Gesundheitsamt ermittelt und bereitgehalten werden. Diese Angaben sind bis 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden herauszugeben.
  3. Der jeweilige Veranstalter von Veranstaltungen und Versammlungen nach Ziffer 2 hat gegenüber der Stadt Speyer –Fachbereich 2– Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, die jeweilige Veranstaltung anzuzeigen und mindestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn zu bestätigen, ob und wie die o.g. Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, in Bezug auf Teilnehmer, Art und Ort der Veranstaltung eingehalten werden. Sonstige Genehmigungs- und Anzeigepflichten nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Versammlungsrecht) bleiben hiervon unberührt.
  4. Die Anzeige nach Ziffer 3 muss die folgenden Daten enthalten:

a. Veranstalter (Name, Anschrift, Telefon)

b. Veranstaltungsort, -zeit und -dauer

c. erwartete Teilnehmerzahl

d. erwartete Zusammensetzung der Teilnehmer (Altersstruktur, regionale Herkunft)

e. Art der Veranstaltung (öffentlich, geschlossen, unter freiem Himmel)

f. Vollständige Risikoanalyse nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts gemäß der Anlage 1, dort die Ziffern (1), (2) und (3).

5.) Die Anzeige nach Ziffer 2-4 hat schriftlich an

Stadtverwaltung Speyer

Fachbereich 2 – Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Große Himmelsgasse 10,

67346 Speyer

oder elektronisch an ordnungswesen@stadt-speyer.de zu erfolgen.

6.) Erfolgt die Durchführung der Veranstaltung ohne Einhaltung der Festlegungen unter Nummer 1 bis 5, haftet der Veranstalter für alle durch die Verletzung seiner Pflichten resultierenden Folgen. Bei Verstoß gegen Ziff. 1 dieser Allgemeinverfügung kann ein Bußgeld gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 IfSG in Höhe von bis zu 25.000 EUR festgesetzt werden. Wer den Verstoß vorsätzlich begeht, wird gem. § 74 IfSG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

7.) Diese Verfügung gilt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tage als bekannt gegeben (§ 1 LVwVfG i.V.m. § 41 Abs. 3 u. 4 VwVfG) und gilt unbefristet. Sie erlischt, sobald eine gleichgerichtete Rechtsverordnung gem. § 32 IfSG durch das fachlich zuständige Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz erlassen wird.

8.) Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren Nebenbestimmungen versehen werden.

Begründung

Die angeordneten Maßnahmen ergehen auf Grund der derzeitigen Risikobewertung des Robert Koch Instituts zu dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2). Danach handelt es sich auf globaler Ebene um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation, mit zum Teil schweren und auch tödlichen Krankheitsverläufen. Mit weiteren Fällen, Infektionsketten und Ausbrüchen muss in Deutschland gerechnet werden.

Veranstaltungen mit einer großen Anzahl an Besuchern können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von größeren Veranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld, aber auch bei größeren Veranstaltungen vor. Auf Messen, Kongressen oder Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.

Die Risiken sind nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß, daher sollten die jeweiligen Verantwortlichen eine sorgfältige Abwägung der konkreten Maßnahmen treffen. Die Zuständigkeit zur Veranlassung von Maßnahmen für Veranstaltungen obliegt dabei den Veranstaltern sowie den lokalen Behörden vor Ort.

Die Stadt Speyer hat sich aufgrund der aktuellen Lage und der Empfehlung des Bundesgesundheitsministers dazu entschieden, Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besucher zu untersagen. Veranstaltungen unter einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besucher können grundsätzlich, bei Beachtung der in dieser Anordnung enthaltenen Auflagen, weiterhin durchgeführt werden.

Dabei sollten vor allem folgende Maßnahmen entsprechend den Empfehlungen des Robert-KochInstituts („Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“) durch den Veranstalter getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung zu verringern:

  • Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes.
  • Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfhygiene.
  • Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren.
  • Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen.
  • Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome.
  • Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten.
  • Veranstaltungen verschieben oder je nach weiterer Entwicklung absagen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Speyer (Postanschrift: Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) zu erheben.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2745), in der jeweils geltenden Fassung, an folgende Mailadresse zu richten: stv-speyer@poststelle.rlp.de.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie im Internet unter www.speyer.de → Impressum → Rahmenbedingungen für elektronische Kommunikation

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung gemäß § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung hat.

Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht in 67433 Neustadt an der Weinstraße, Robert-Stolz-Straße 20, gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.01.1960 (BGBl. I S. 17) die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Dieser Antrag ist schon vor Erlass einer Entscheidung des Stadtrechtsausschusses Anfechtungsklage zulässig. Er wäre gegen die Stadt Speyer, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, zu richten. Er müsste den Antragsteller und den Antragsgegner sowie den Streitgegenstand bezeichnen. Die zu einer Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollten angegeben werden. Die Anordnung, gegen die sich der Antrag richtet, sollte in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden.

Speyer, 12.03.2020

Stadtverwaltung Speyer

gez. Stefanie Seiler

Oberbürgermeisterin

Stadtverwaltung Speyer
13.03.2020

Veranstaltungsabsagen in Speyer

Speyer – Aufgrund der aktuellen Lage hat sich die Stadt Speyer zur Absage der folgenden Veranstaltungen entschieden:

Norwegen. Schweden. Finnland – Eine Multimedia-Show von Cornelia Greverus und Friedrich Goyert

Dienstag, 31. März 2020, 19 Uhr im Vortragsaal der Villa Ecarius

Fahrradbasar in der Kita WoLa

Sonntag, 29. März 2020, 14 Uhr in der Kita WoLa

Die Stadtverwaltung bittet hierfür um Verständnis.

Stadtverwaltung Speyer
13.03.2020

Recht auf freie Religionsausübung mit dem Recht auf Gesundheit abwiegen

Coronavirus: Landeskirche gibt Hinweise für die Handlungsfelder in der Kirchengemeinde – Keine generelle Absage von Gottesdiensten

Speyer (lk)Angesichts der staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) sieht Kirchenpräsident Christian Schad Christen in der Pflicht, „vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsrisiko auch in Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen zu minimieren.“ Ebenso wolle man dazu beitragen, „dass auch weiterhin die begrenzten medizinischen Ressourcen in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen“, betonte der Kirchenpräsident. Für eine generelle Absage von Gottesdiensten sieht er zurzeit jedoch keinen Anlass.

Der Ausbruch der Corona-Epidemie ist nach Auffassung des Kirchenpräsidenten ein Geschehen, das unter den Bedingungen einer globalen Welt nicht auszuschließen sei. Die gegenwärtige Machtlosigkeit gegen das Virus erinnere nicht nur an die Zerbrechlichkeit menschlichen Lebens, „sie erschüttert auch unsere zum Teil ungebrochene Wissenschaftsgläubigkeit: als ob der Mensch alles könne und alles im Griff habe“, sagte Schad.

Gerade in Zeiten der Sorge seien das gemeinsame Gebet, das Hören auf Gottes Wort und die Bitte um seinen Schutz und Segen umso wichtiger und stärkender, erklärte der Kirchenpräsident. Der Gottesdienst sei für Protestanten der Ort, „an dem Menschen Gott begegnen können, wo Gott uns seinen Zuspruch zukommen lässt, auch wenn das Abendmahl nur mit Brot oder gar nicht gefeiert wird“, sagte Schad. Dort wo ein Gottesdienst abgesagt werden müsse, könne die Kirche dennoch für das Gebet geöffnet und seelsorgerliche Gespräche angeboten werden.

Für Gottesdienste und Veranstaltungen mit hohen Teilnehmerzahlen, zum Beispiel bei Konfirmationen oder den Karfreitags- und Ostergottesdiensten, könnten am selben Tag zwei Gottesdienste angeboten werden, um die Zahl der Besuchenden in einem Gottesdienst zu minimieren und die Möglichkeit eines ausreichenden Abstandes zwischen den Teilnehmenden zu gewährleisten, schreibt der Kirchenpräsident an die Pfarrerschaft und die Presbyterinnen und Presbyter. Bei Konfirmationsgottesdiensten solle zusätzlich die Teilnahme auf die Patinnen und Paten sowie die engsten Familienangehörigen der Konfirmandinnen und Konfirmanden beschränkt werden.

Falls Trauerfeiern in kommunalen Räumlichkeiten derzeit nicht durchführbar sind, besteht nach Auffassung von Kirchenpräsident Schad „die Möglichkeit, hier als Alternative unsere weitaus größeren Kirchengebäude zur Verfügung zu stellen – selbstverständlich unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen.“

Das Recht auf freie Religionsausübung müsse in den für alle schwierigen Zeiten mit dem Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit abgewogen werden, sagte Kirchenpräsident Schad. Daher gelte ein besonderes Augenmerk auch der Sorge für ältere und kranke Menschen. „Wir wollen sozialer Ausgrenzung, die nicht der medizinisch gebotenen Quarantäne dient, entgegentreten und dem genannten Personenkreis sowie deren Angehörigen im Rahmen unserer Möglichkeiten seelsorgerlich beistehen“, so der Kirchenpräsident. Frauen und Männern, die sich in den Gesundheitsdiensten Tag und Nacht um erkrankte und pflegebedürftige Menschen kümmerten, gelte die Fürbitte.

13.03.2020

Stadt Ludwigshafen schränkt Besuchsrecht in Alten- und Pflegeheimen aufgrund der Corona-Pandemie ein

Ludwigshafen – Ältere Menschen, besonders jene, die bereits an Krankheiten leiden, sind besonders durch das neuartige Corona-Virus gefährdet. Um diese Menschen besser zu schützen, hat die Stadt Ludwigshafen auf Empfehlung des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises eine Verfügung mit sofortiger Wirkung für Pflegeeinrichtungen und Altenheime auf dem Gemeindegebiet der Stadt Ludwigshafen erwirkt. Darin ist geregelt, dass folgende Personen als Besucher*innen bis zum Erlass einer anderslautenden oder einer aufhebenden Verfügung Alten- und Pflegeheime nicht betreten dürfen: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, welches das Robert Koch Institut (RKI) als „Risikogebiet“ oder als „Besonders betroffene Gebiete in Deutschland“ bezeichnet; Personen, die mit einer an Covid-19 erkrankten Person direkten Kontakt hatten; Personen mit Fieber; Personen, die an akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot) leiden; Personen, die ein positives Testergebnis für das neue Corona-Virus haben; Personen, die von einem Gesundheitsamt als Kontaktperson eingestuft worden sind und Personen, denen die häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt oder einen Arzt empfohlen wurde.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
13.03.2020

Diagnosezentrum Südpfalz

Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim und die Stadt Landau errichten gemeinsame Anlaufstelle

Südpfalz – Die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Stadt Landau errichten ein gemeinsames zentrales Diagnosezentrum, in dem sich Personen mit einem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus künftig testen lassen können. „Wir haben uns entschieden, unsere Kräfte zu bündeln und zusammen für die Bürgerinnen und Bürger der Südpfalz ein aus allen Richtungen gut erreichbares Diagnosezentrum aufzubauen“, teilen die Landräte Dr. Fritz Brechtel, Dietmar Seefeldt und der Oberbürgermeister Thomas Hirsch mit.

In der nächsten Woche wird das Diagnosezentrum in Betrieb genommen. Derzeit läuft die konkrete Umsetzung, d.h. der Aufbau der Infektstation. Als Standort wurde das Neue Messegelände (Alfred-Nobel-Platz) in Landau als besonders geeignet ausgewählt. „Es liegt am Rande der Stadt, ist sehr gut über die Autobahn erreichbar und bietet die notwendige Infrastruktur“, so der Oberbürgermeister und die Landräte.

Vorgesehen ist, das Diagnosezentrum als Drive-in zu betreiben. „Auf diese Weise verringern wir das Risiko einer Übertragung des Virus deutlich“, so Seefeldt, Hirsch und Brechtel. „Das muss weiterhin eines unsere wichtigen Ziele sein: Die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen!“

Patienten aus Landau und den Landkreisen Südliche Weinstraße und Germersheim mit Symptomen wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber können sich nach Inbetriebnahme in dem Diagnosezentrum Südpfalz nach telefonischer Anmeldung vorstellen, d.h. einen Rachenabstrich machen lassen. Voraussetzungen sind eine akute Erkrankung der Atemwege und ein Kontakt mit einem als infiziert bestätigten Menschen oder ein Aufenthalt in einem Risikogebiet.

Sobald das Diagnosezentrum einsatzbereit ist, wird eine Information der Medien und Öffentlichkeit erfolgen. Darin werden auch weitere Details zum Anmeldeverfahren mitgeteilt.

„Leider gibt es noch keine Aussage von Land oder Kassenärztlicher Vereingung zur Übernahme der anfallenden Kosten. Sowohl mit dem Innenministerium des Landes wie auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung haben wir Kontakt aufgenommen. Unabhängig von einer finalen Klärung dieser Frage, werden wir das Diagnosezentrum in Betrieb nehmen – für unsere Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Südpfalz und zur Entlastung unserer niedergelassenen Ärzte und der Kliniken“, versichern Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt. „Wir danken schon jetzt allen Ärzten und dem ganzen Personal des Gesundheitswesens für ihren Einsatz“.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
13.03.2020

Erster bestätigter Fall von Coronavirus im Rhein-Pfalz-Kreis

Schifferstadt / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein erster bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Schifferstadt geliefert.

Der 57-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise in einem Risikogebiet mit dem Virus angesteckt und befindet sich nun in häuslicher Quarantäne. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat alle möglichen Kontaktpersonen ermittelt. Enge Kontaktpersonen werden ebenso häuslich abgesondert.

Landrat Clemens Körner betont, dass das Gesundheitsamt den positiv getesteten Fällen mit Hochdruck nachgeht, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus weitgehend zu unterbinden. Die allgemeinen Hygieneempfehlungen, die auch bei infektiösen Atemwegserkrankungen anzuwenden sind, wie Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette, sind unbedingt zu beachten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
13.03.2020

Absage Corona-Virus: Jubiläumswochenende und Vorstellungen

Speyer – Aufgrund der aktuellen Lage sowie auf Empfehlung der Stadt Speyer hat sich das Kinder- und Jugendtheater dazu entschlossen, alle Vorstellungen ab dem 16.03.2020 bis auf Weiteres abzusagen.

Dies betrifft vor allen Dingen auch unser großes Geburtstags-Jubiläum „30 Jahre Kinder- und Jugendtheater“ vom 20. – 22.03.2020.

Zu gegebenem Zeitpunkt möchten wir unser Jubiläum sowie die betroffenen Veranstaltungen gerne nachholen.

Hierzu geben wir rechtzeitig die Termine bekannt. Die nächste öffentliche Vorstellung nach dem 16.03. wird voraussichtlich erst wieder der Sonntag, 26. April 2020 sein.

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.

Kinder- und Jugendtheater Speyer e. V.
13.03.2020

Um das Corona-Virus einzudämmen: Stadt und Stadtholding Landau schließen Freizeitbad LA OLA – Jugendstil-Festhalle wird für Veranstaltungen gesperrt

Landau – Mit der Ausweisung des benachbarten Elsasses als Risikogebiet für das neuartige Corona-Virus verschärft sich auch die Lage in der Südpfalz weiter. Stadt und Stadtholding Landau haben gemeinsam entschieden, das Freizeitbad LA OLA ab Sonntag, 15. März, zu schließen und vorgezogene Reinigungswochen durchzuführen. Diese finden sonst in den Sommermonaten statt. Die Wiedereröffnung des Bads erfolgt nach Lage.

Weiter finden im Großen Saal der Jugendstil-Festhalle ab Freitag, 13. März, keine Veranstaltungen mehr statt. In enger Abstimmung mit den umliegenden Städten und Landkreisen, etwa der Stadt Neustadt, die ihren Saalbau ebenfalls für Veranstaltungen gesperrt hat, erlässt die Stadt Landau eine entsprechende ordnungsbehördliche Verfügung. Auch hier wird nach Lage entschieden, wann wieder Veranstaltungen stattfinden können.

Oberbürgermeister und Stadtholding-Geschäftsführer Thomas Hirsch betont, dass sich die Verantwortlichen diese Entscheidungen nicht leicht gemacht hätten – dass diese aber unbedingt notwendig seien, um das Virus einzudämmen. „Ein Blick nach Italien reicht, um den Ernst der Lage beurteilen zu können“, macht Landaus Stadtchef deutlich. „Oberste Priorität ist es nun, die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen und ich danke allen, die das erkannt haben und mit der

notwendigen Rücksicht und Vorsicht Verständnis zeigen“, so Hirsch. Er appelliert in diesem Zusammenhang an alle Veranstalterinnen und Veranstalter, Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen.  

In enger Abstimmung in der Region arbeitet die Stadt Landau aktuell auch am Aufbau eines Diagnostikzentrums, bereitet Notfallpläne vor und wägt die Durchführbarkeit eigener Veranstaltungen ab. Die Checkliste zur Risikobewertung von öffentlichen Veranstaltungen, die auch die Stadt Landau nutzt, findet sich im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
13.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim -12.3.20

1) Aktuelle Fallzahlen
2) Schutz vulnerabler Gruppen
3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischen Betriebe

1) Fallzahlen: Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 14

Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute vormittag (12.03.2020) zwei weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 14.

In den beiden Fällen handelt es sich um eine 1974 geborene Frau sowie ihr 2009 geborenes Kind, die beide Teilnehmer der Skigruppe waren, die in Südtirol, Trentino gewesen war und aus der bereits weitere bestätigte Fälle bekannt sind.

Beide befanden sich als Kontaktpersonen bereits in häuslicher Isolierung. Die Frau zeigte milde Erkältungsanzeichen und wurde auf das Virus getestet. Der labordiagnostische Test erbrachte den Nachweis. Das Kind zeigte keine Symptome, wurde aber als sehr enge Kontaktperson ebenfalls getestet, der Test erbrachte auch bei ihm den labordiagnostischen Nachweis.

Die Frau ist bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Das Gesundheitsamt ermittelt nun die von ihr in der vergangenen Woche betreuten Personen und begleitet diese eng. Die Mitarbeitenden des Pflegedienstes, die keine Kontaktpersonen sind, werden nun vom Gesundheitsamt noch einmal gezielt zum Thema Hygiene- und Infektionsschutz beraten. „Die gepflegten Personen gehören einer besonders schutzwürdigen Gruppe an, daher gilt diesen nun unser ganz besonderes Augenmerk und unsere Aufmerksamkeit“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Peter Schäfer.

Das Kind besuchte in der vergangenen Woche, bevor Südtirol als Risikogebiet eingestuft wurde, eine Mannheimer Grundschule sowie den zugehörigen Hort an der Schule. Für alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe, Lehrende der Klasse sowie Kinder und Mitarbeitende der Hortgruppe, die an den entsprechenden Tagen die Schule und den Hort besucht hatten, wurde eine 14tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Für alle anderen Schüler*innen und Beschäftigten, die keinen engen Kontakt zu dem Kind hatten, gilt kein erhöhtes Infektionsrisiko. Sie können die Schule und den Hort wie gewohnt besuchen. Derzeit besteht aus Sicht des Gesundheitsamtes kein Anlass, die gesamte Schule zu schließen.

Die Eltern wurden bereits informiert. Bis alle Kontaktpersonen ermittelt sind, bleiben vorsorglich alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe heute vom Unterricht befreit. Bei den ermittelten Kontaktpersonen ist eine Testung zum Erregernachweis aus medizinischer Sicht nicht begründet, solange keine Krankheitssymptome vorliegen. Personen, die mit den Kontaktpersonen Umgang hatten oder haben, unterliegen keinen Einschränkungen.

Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Schutz vulnerabler Gruppen: Besonders schutzwürdige Menschen im Blick

Die bisherigen Erkenntnisse über das neuartige Corona-Virus zeigen, dass besonders über 60-jährige Menschen und chronisch Kranke gefährdet sind. Zu den häufigsten Erregern, die Infektionen der Lunge auslösen können, gehören auch Pneumokokken und Keuchhusten (Pertussis) sowie Influenza-Viren. Das Gesundheitsamt empfiehlt daher allen Menschen, die zu der vulnerablen Gruppe gehören, die entsprechenden Impfungen. Eine bereits mit einem Krankheitserreger befallene Lunge kann auch noch von einem zweiten (oder dritten) Erreger – hier dem Coronavirus – angegriffen werden. Dabei würde es sich um eine Komplikation handeln, die die Behandlung sehr erschweren würde und den Patienten/die Patientin besonders gefährden würde. Um diese Komplikation zu vermeiden, sollte gegen Pneumokokken, Keuchhusten und Influenza geimpft werden.

Hygienefachkräfte des Gesundheitsamtes suchen die Seniorenheime und Behinderteneinrichtungen in der Stadt auf und beraten die Träger, Mitarbeitenden und Bewohner*innen entsprechend zu Hygienethemen und vorbeugendem Infektionsschutz. Eine vorbeugende Maßnahme, um die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Corona-Virus zu reduzieren, kann auch die Anpassung der Besuchszeiten in den Seniorenheimen sein. In den Krankenhäusern wurden unter anderem bereits die allgemeinen Besucherregeln angepasst: Die allgemeinen Besuchszeiten wurden von 15 bis 19 Uhr verkürzt. Personen mit Erkältungssymptomen oder ansteckenden Erkrankungen sind als Besucher*innen zum Schutz der (vorerkrankten) Patient*innen nicht zugelassen. Kinder unter zwölf Jahren sollten möglichst auch nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen.

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Verhaltensregeln und Hygienehinweise: http://www.mannheim.de/corona

3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischer Betriebe

  • Sportlerehrung der Stadt Mannheim: Verschiebung in den Sommer – Terminkorrektur
    Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft. Nach eingehenden Beratungen hat sich die Stadt entschieden, die Sportlerehrung, die am Freitag, 20. März 2020, stattfinden sollte, in den Sommer 2020 zu verschieben. Hierdurch soll in der aktuellen Situation das Kontaktrisiko für die Besucherinnen und Besucher im recht engen Foyer des Veranstaltungsraums minimiert werden. Denn gerade eine Sportlerehrung lebt in der Regel von einer engen Kommunikation. Bezüglich eines Ersatztermins wird zu entsprechender Zeit informiert.

Stadt Mannheim
13.03.2020

Gemeinsame Erklärung der Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg und der Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises

Die Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg und die Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises geben folgende gemeinsame Erklärung zu den vom Stadtvorstand der Stadt Ludwigshafen, Mittwoch, 11.3.2020, angeordneten Maßnahmen ab:

Derzeit besteht keine Veranlassung von der bundeseinheitliche Regelungen, den Empfehlungen des Robert-Koch-Institues sowie den Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg abzuweichen. Diese sind fachlich begründet und der jetzigen Situation angemessen.

Von besonderer Bedeutung in dieser Situation ist ein abgestimmtes und einheitliches Vorgehen der verantwortlichen Entscheidungsträger.

Die Behörden und Einrichtungen der Städte Mannheim, Heidelberg, des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises bleiben bleiben daher grundsätzlich geöffnet.

Mannheim / Heidelberg / Landrat Rhein-Neckar-Kreis / Landrat Neckar-Odenwald-Kreis
12.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 11.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Landesverordnung zu Veranstaltungen
  3. Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischen Betriebe
  4. Risikogebiete
  5. Hinweise für Schulen und Kitas

1) Fallzahlen: Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf zwölf

Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute (11.03.2020) einen weiteren Fall einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf zwölf.

In dem Fall handelt es sich um einen 1956 geborenen Mann, der als Kontaktperson zu einem bei einem auswärtigen Gesundheitsamt bekannten bestätigten Fall nach einem Skiurlaub in Südtirol bereits in häuslicher Isolierung war. Er zeigte leichte Krankheitsanzeichen und wurde auf das Virus getestet, der labordiagnostische Test erbrachte den Nachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Landesverordnung zu Veranstaltungen – Absage sämtlicher Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern

Im Vorgriff auf die zu erlassende Rechtsverordnung hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium angewiesen, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bzw. Zuschauern aus infektiologischer Sicht abzusagen. Damit wird die bereits am Montag von der Stadt Mannheim festgelegte Linie verbindlich.

Schon seit Anfang der Woche bespricht die städtische Versammlungsbehörde mit Veranstaltern, deren Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden können, das weitere Vorgehen.

Die Stadt bewertet aktuell individuell sämtliche Veranstaltungen der kommenden Wochen, für die weniger als 1000 Teilnehmer angemeldet sind. Hier liegt das Augenmerk unter anderem auf der Veranstaltungsörtlichkeit (beispielsweise Frischluftzufuhr, Abstand der Gäste untereinander), aber insbesondere auch auf den zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern: Handelt es sich um besonders risikoanfällige oder ältere Personen? Sind die Tickets personalisiert, so dass sich auch im Nachhinein nachvollziehen lässt, wer an der Veranstaltung teilgenommen hat? – Das sind nur einige der zu betrachtenden und zu beurteilenden Aspekte, die sich an den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts orientieren. Die Einschätzungen erfolgen stets unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit.

Im Rahmen der Gespräche mit den Veranstaltern soll auch geprüft werden, ob die betreffenden Veranstaltungen unter 1000 durch infektionshygienische Maßnahmen oder weitere Auflagen wie zeitliche Verschiebungen doch noch ermöglicht werden können.

Die Weisung des Gesundheitsministeriums sichert ein landesweit einheitliches Vorgehen und gibt auch der Stadt Mannheim die nötige Rechtssicherheit. Heute erhielt die Stadt zunächst die Weisung des Ministeriums, die bis zum Erlass der angekündigten Rechtsverordnung gilt, die im Laufe der Woche erwartet wird.

Das Spiel Waldhof-Uerdingen am Freitag, 13. März, wurde durch den DFB auf nach Ostern verlegt.

3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischer Betriebe

  • Sportlerehrung der Stadt Mannheim: Verschiebung in den Sommer
    Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft.

Nach eingehenden Beratungen hat sich die Stadt Mannheim deshalb entschieden, die Sportlerehrung, die am Freitag, 13. März 2020, stattfinden sollte, in den Sommer 2020 zu verschieben. Bezüglich eines Ersatztermins wird zu entsprechender Zeit informiert.

  • Veranstaltungen der Reiss-Engelhorn-Museen (REM)
    Die Reiss-Engelhorn-Museen nehmen ihre Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Besucher und Mitarbeiter sehr ernst und möchten zugleich einer weiteren Verbreitung des Coronavirus vorbeugen. Um dies zu gewährleisten, wird in den Reiss-Engelhorn-Museen das Veranstaltungsprogramm anhand der Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Stadt Mannheim täglich überprüft und neu bewertet.

Absage der Eröffnungsfeier „Yesterday – Tomorrow“ am Samstag, den 14. März 2020
Aus diesem Grund haben die Reiss-Engelhorn-Museen die Eröffnungsfeierlichkeiten für die Sonderausstellung „Marc Erwin Babej: Yesterday – Tomorrow“, die für Samstag, den 14. März 2020 geplant waren, abgesagt. Die Veranstaltung richtete sich an geladene Gäste, die bereits postalisch über die Absage informiert wurden. Erwartet wurden mehr als 500 Gäste.

Durchführung des aktuellen Veranstaltungsprogramms

Weitere Veranstaltungen, die sich an die Öffentlichkeit richten, wie Führungen, Vorträge, Kulturabende oder das Kinderprogramm, werden nach Prüfung der genannten Kriterien derzeit regulär durchgeführt.

Ausstellungshäuser weiterhin regulär geöffnet

Eine Auswirkung auf den Besuch der einzelnen Ausstellungen im Museum Weltkulturen und Museum Zeughaus gibt es derzeit nicht. Die Ausstellungen sind regulär geöffnet. Relevante Hands-on-Bereiche wie die Virtuelle-Brillen-Station in der Ausstellung „Reconsidering Icons“ werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Die Risikobewertung wird von den Reiss-Engelhorn-Museen täglich neu geprüft.

Über Änderungen und Absagen von Veranstaltungen oder über die Änderung der Öffnungszeiten informieren die Reiss-Engelhorn-Museen auf ihrer Website unter http://www.rem-mannheim.de.

4) Risikogebiete: Neue Gebiete in RKI-Liste aufgenommen

Das RKI hat heute auch in Frankreich die Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) in die Liste der Risikogebiete mit aufgenommen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

5) Hinweise für Schulen und Kitas

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat zudem folgende Hinweise für Schulen und Kitas veröffentlicht (Stand 10.03.2020):
https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen%202020/2020%2003%2010%20MD%20Schreiben%20V%20weitere%20Risikogebiete.pdf

Stadt Mannheim
12.03.2020

Informationen zum Coronavirus im Hinblick auf Veranstaltungen

Speyer – Veranstaltungen mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern können zu einer schnelleren Verbreitung des Coronavirus beitragen, da eine Übertragung auf viele Personen möglich ist. Im Falle einer Ausbreitung erschweren Massenveranstaltungen die Rückverfolgung und die Ermittlung von Kontaktpersonen. Im Einzelfall kann daher das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation gerechtfertigt sein.

Oberstes Ziel ist es, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus hinauszuzögern.

Die Stadt Speyer folgt daher der Empfehlung des Landes Rheinland-Pfalz und den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes und wird alle Veranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden, bis auf weiteres absagen.

Eine ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung der Stadt zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes folgt am Donnerstag, 12. März 2020.

Auch bei Veranstaltungen mit einer kleineren Teilnehmeranzahl kann eine Absage bzw. eine Verlegung des Termins/der Veranstaltung erfolgen, wenn:

  1. es sich um einen Teilnehmerkreis mit besonderem Risiko (ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen oder Immungeschwächte) handelt oder
  2. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Risikogebieten erwartet werden oder
  3. die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit Körperkontakt stattfindet (etwa Tanzveranstaltungen oder unbestuhlte Konzerte) oder
  4. die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung stattfindet
    Bei allen Veranstaltungen sind die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Empfehlungen „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“ streng zu prüfen.

Die Stadt Speyer rät allen Veranstaltern dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen. Wir appellieren zum Schutz der Bevölkerung an das Verantwortungsbewusstsein und bitten darum, bereits geplante Veranstaltungen bis auf weiteres abzusagen bzw. zu verschieben, sollte eines der oben genannten Kriterien zutreffen.

Bei allen Veranstaltungen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Ungeachtet dessen werden die Bevölkerung und die Medien gebeten, die Ereignisse realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren. Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Robert Koch-Institutes (www.rki.de) und des zuständigen Gesundheitsamtes im Rhein-Pfalz-Kreis (https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Slider/Informationen%20zum%20Coronavirus/) einzusehen.

Stefanie Seiler
Oberbürgermeisterin
12.03.2020

Coronavirus: Stadt Ludwigshafen ergreift weitere Vorsichtsmaßnahmen

OB Steinruck: Zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt

Ludwigshafen – Aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus in Deutschland hat die Stadt Ludwigshafen am Mittwoch 11. März 2020, aus Vorsorgegründen entschieden, einen Teil ihrer Einrichtungen zu schließen. Zudem wird es ab Donnerstag, 12. März 2020, 8 Uhr, Einschränkungen bei städtischen Dienstleistungen und Servicestellen geben. Ziel dieser weitreichenden Vorsichtsmaßnahmen ist es, die Verbreitung des Virus durch das frühzeitige und konsequente Unterbrechen möglicher Infektionsketten einzudämmen.

Gemeinsam mit Medizinern und Hygienespezialisten des Klinikums sowie dem Gesundheitsamt hat sich der Ludwigshafener Stadtvorstand unter Leitung von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck auf ein Bündel präventiver, also vorsorglicher Maßnahmen zum Schutz der Bürger*innen sowie der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung verständigt. Sie alle dienen dazu, größere Ansammlungen von Menschen zu vermeiden. Menschenansammlungen werden als eine wesentliche Ursache für die Verbreitung des Coronavirus angesehen. Aus diesem Grund werden u.a. Sporthallen, Bäder, Bibliotheken und kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater geschlossen. Die Stadtverwaltung reagiert damit auch auf den ersten bestätigen Fall eines mit dem Coronavirus infizierten Menschen in Ludwigshafen.

Zudem gibt es seit Dienstagabend einen Verdachtsfall in der Kindertagesstätte Karl-Krämer-Straße. Die Kita ist derzeit geschlossen. Die Verwaltung erwartet das Testergebnis.

„Wir haben uns sehr genau überlegt, welche Schritte wir nun gehen wollen und Maßnahmen gegeneinander abgewogen. Es gibt keinen Grund für größte Besorgnis oder gar für Panik. Deutschland – und ein so starker Standort wie Ludwigshafen – ist auf viele schwierige Situationen vorbereitet. Wir unternehmen aktuell angemessene Schritte, um eine weitere Verbreitung des Virus auch bei uns einzudämmen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt. Wir müssen dafür sorgen, dass keine unnötigen Infektionsketten entstehen. Denn genau das könnte zu einer Zunahme der Erkrankungen führen. Dies gilt es im Interesse der Gesundheit unserer Bürger*innen sowie auch unseres öffentlichen Gesundheitssystems und der dort arbeitenden Menschen und auch unserer Verwaltung zu verhindern. Mit unseren Maßnahmen leisten wir einen Beitrag, in der derzeitigen Lage wichtige Zeit zu gewinnen. Diese Ziele hat auch die Bundeskanzlerin heute im Anschluss an Konsultationen mit ihren europäischen Partnern so formuliert. Wir alle – und eben auch als Kommune – sind gehalten, die Infektionsrisiken zu minimieren. Dazu tragen wir durch abgestimmte und durchdachte Maßnahmen bei“, erläuterte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

Die OB bittet Bürger*innen um Verständnis dafür, dass Dienstleistungen der Verwaltungen teilweise eingeschränkt sind oder bestimmten Restriktionen unterliegen. „Öffentliche Aufgaben und Funktionen, die von grundlegender Bedeutung für die Allgemeinheit sind, werden selbstverständlich weiter erfüllt.

Das steht außer Frage. Dienstleistungen rund um den Bürgerservice werden erbracht. Hier bitten wir darum, Regularien, wie wir sie nun vorsorglich festgelegt haben, einzuhalten. Aber dort, wo wir durch Einschränkungen von Services aktuell einen Beitrag zum Infektionsschutz leisten können, machen wir das. Die kommenden Tage wird uns alle etwas Geduld abnötigen, die wir aber im Interesse der allgemeinen Gesundheit gerne aufbringen sollten“, betont die OB.

Jutta Steinruck dankte den ärztlichen Ratgebern und Partnern aus Klinikum und Gesundheitsamt sowie den Mitarbeiter*innen der Gesundheitsbehörden und –einrichtungen sowie den zahlreichen sachbefassten Mitarbeiter*innen aus der Stadtverwaltung für deren großes Engagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. „Als politische Verantwortliche brauchen wir die wissenschaftliche Sicht und den fundierten Ratschlag, die kritische Reflexion und das Abwägen mit Expert*innen, um solide und begründete Entscheidungen zu treffen“, betont die OB.

Nachdem das erfolgt sei, habe sich die Stadt zu folgenden Vorsorgemaßnahmen entschieden:

Folgenden Einrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen

Kultureinrichtungen

  • Stadtbibliothek einschließlich der Stadtteilbibliotheken
  • Theater im Pfalzbau
  • Wilhelm-Hack-Museum
  • Stadtmuseum
  • Rudolf-Scharpf-Galerie
  • Schillerhaus Oggersheim
  • Musikschule
  • Kulturzentrum DasHaus
  • Ernst Bloch Zentrum

Kinder- und Jugendeinrichtungen

  • Alle offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt einschließlich der Einrichtungen der Bürgerinitiativen
  • Schullandheim Ramsen

Sportanlagen und Schwimmbäder

  • Schulsporthallen und Bezirkssportanlagen für den Vereinsbetrieb (Ausnahme Schulsport).
  • Leichtathletikhalle (Ausnahme Schulsport)
  • Südwest-Stadion
  • Hallenbad Süd
  • Hallenbad Oggersheim

Soziales

  • Soziale Stadt Büros
  • Abteilung Wohngeld
  • Schuldnerberatungsstelle
  • Drogenberatung, Goethestraße 12
  • Stadthaus Nord – Öffnungszeiten vorerst nur Donnerstag 9 bis 12 Uhr

Senioren

  • Seniorentreffs und Seniorenzentren
  • Seniorenförderung Walzmühle: Öffnungszeiten vorerst nur Donnerstag 9 bis 12 Uhr

Beschäftigungsförderung

  • Kleidertreffs

Volkshochschule
Anmeldung geschlossen
Sprachberatung geschlossen
Alle Kurse und Veranstaltungen werden abgesagt
Prüfungsrelevante Kurse finden statt

  • Es finden keine Trauerfeiern mehr statt
  • Das Haus der Naturpädagogik ist geschlossen, der Wildpark bleibt geöffnet

Die Liste wird gegebenenfalls aktualisiert

Für weitere Bürgerfragen ist unter der Rufnummer 0621 504-6000 ein Informationstelefon geschaltet. Über dieses Informationstelefon können sich die Bürger*innen über die Vorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel Schließungen informieren.

Weitere Informationen auf www.ludwigshafen.de

Stadt Ludwigshafen am Rhein
12.03.2020

CoronavirusWeiterer positiver Fall im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim ist der zweite positive Fall bestätigt. Der betroffene Mann und die Ehepartnerin befinden sich bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne. Das Ehepaar war aus Südtirol zurückgekehrt und war von Anfang an zuhause geblieben. Aufgrund von Symptomen wurde der Betroffene vom Hausarzt untersucht und getestet. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
12.03.2020

Corona-Virus: Gedenkveranstaltung zum Bombenangriff auf die Stadt Landau, Premiere des Fugger-Glött-Films und zwei „FrauenZimmer“-Veranstaltungen werden verschoben bzw. abgesagt

Die Checkliste des gemeinsamen Gesundheitsamts von Stadt und Kreis hilft Veranstalterinnen und Veranstaltern, eine Risikobewertung vorzunehmen.

Landau – Die interne Risikoeinschätzung anhand der Empfehlungen des Gesundheitsamts Landau-Südliche Weinstraße in Bezug auf das Corona-Virus führt dazu, dass die Stadt Landau drei geplante Veranstaltungen absagt. Die Gedenkstunde für die Opfer des Bombenangriffs auf das Stadtgebiet im Zweiten Weltkrieg, die für den 16. März geplant war, soll auf den 8. Mai verschoben werden, dem Jahrestag der Kapitulation der deutschen Wehrmacht. Der Vortrag zum Equal-Pay-Day am 17. März und das Damencafé am 25. März, beides Veranstaltungen im Rahmen der Reihe „FrauenZimmer“ der städtischen Gleichstellungsstelle, finden nicht statt.

Ebenso weist die Stadt Landau darauf hin, dass die für den 15. März geplante Premiere des Dokumentarfilms „Theodor Graf Fugger von Glött – Deserteur oder Freiheitskämpfer?“ des Ehepaars Knauf im Universum-Kinocenter abgesagt wurde. Die Veranstaltung soll nachgeholt werden.

Die Stadt Landau versucht auf allen Ebenen und eng abgestimmt mit dem Landkreis Südliche Weinstraße die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aus diesem Grund gebeten, kritisch die Notwendigkeit geplanter Veranstaltungen zu hinterfragen. Die entsprechende Checkliste zur Risikoeinschätzung, mit der auch die Stadtverwaltung arbeitet, findet sich im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
12.03.2020

Erster bestätigter Fall von Coronavirus in der Stadt Ludwigshafen

Ludwigshafen / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein erster bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Ludwigshafen geliefert.

Der Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu stellen.

Die Kontaktpersonen des Mannes wurden ermittelt und an die zuständigen Gesundheitsämter weitergeleitet. Kontaktpersonen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gibt es nicht.

Der Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
12.03.2020

Aktuelle Informationen zur Lage in Mannheim

Inhalt :

  • Aktuelle Fallzahlen
  • Landesverordnung zu Veranstaltungen
  • Diagnosestützpunkt eingerichtet

Aktuelle Fallzahlen

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Dienstag (10.03.2020) keine weiteren bestätigten Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit beträgt die Zahl der nachgewiesenen Fälle in Mannheim weiterhin elf.

Veranstaltungen

Die Stadt Mannheim hat mit Blick auf Großveranstaltungen wie gestern angekündigt mit Veranstaltern Kontakt aufgenommen, um Veranstaltungen über 1000 Teilnehmern in der Regel abzusagen. Die Ankündigung des Gesundheitsministeriums eine verbindliche Verordnung dazu zu erlassen, begrüßt der Mannheimer Oberbürgermeister und Präsident des baden-württembergischen Städtetags Peter Kurz ausdrücklich. „Rechtssicherheit und Einheitlichkeit des Vorgehens sind für diese weitreichenden Eingriffe notwendig. Die Ankündigung entspricht der von gestern festgelegten Linie. Eine Verordnung in dieser Frage ist von den Kommunen gewünscht.„

Diagnose-Stützpunkt am Universitätsklinikum

Das Universitätsklinikum Mannheim (UMM) richtet ab Mittwoch, 11. März, einen Coronavirus Diagnose-Stützpunkt in mehreren speziell ausgestatteten Containern im Park des UMM-Campus ein. Die Zuweisung erfolgt ausschließlich über das Info-Telefon des Gesundheitsamts Mannheim, Telefon 0621-293-2253.
Das Universitätsklinikum teilt dazu mit: „Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, können dort getrennt von anderen Patienten auf das neuartige Coronavirus getestet werden. Der neue Coronavirus Diagnose-Stützpunkt liegt zentral und gut erreichbar im Park der Universitätsmedizin Mannheim direkt neben Haus 22.

Zuweisung über Info-Telefon des Gesundheitsamts

Personen mit begründetem Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion erhalten vom Info-Telefon des Mannheimer Gesundheitsamts, 0621/293-2253, ein Passwort, mit dem sie sich im Diagnose-Stützpunkt melden. Mit dem Passwort können sie auch über die Einfahrt in der Röntgenstraße auf den UMM-Campus fahren und ihr Auto nach Einweisung durch den Sicherheitsdienst in unmittelbarer Nähe zum Stützpunkt abstellen. Wer weiter außerhalb parkt oder zu Fuß kommt, findet zahlreiche Hinweisschilder und auf den Boden aufgesprühte Markierungen, die den besten Weg von den Eingängen zum Stützpunkt weisen. Die Öffnungszeiten des Coronavirus Diagnose-Stützpunkts können beim Info-Telefon des Mannheimer Gesundheitsamts, 0621/293-2253, erfragt werden.

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) als begründete Verdachtsfälle nur Personen gelten, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen UND Kontakt zu einem NACHGEWIESEN am neuartigen Coronavirus erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen.

Das Universitätsklinikum führt die Tests auf SARS-CoV-2 im hauseigenen Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene selbst durch. Dazu wird mit einem Wattestab ein Abstrich aus Rachen und Nase entnommen, der dann nach bestimmten, eindeutigen Abschnitten der Virus-DNA durchsucht wird. Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb eines Tages vor und kann telefonisch mit einem individuellen Kennwort abgerufen werden. In der Zwischenzeit können die Getesteten nach Hause zurückkehren, wenn sie keine größeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen verspüren. Bis zum Testergebnis sollten sie aber den Umgang mit anderen Menschen soweit als möglich reduzieren, um nicht selbst zu einer Infektionsquelle zu werden.“

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hatte in der vergangenen Woche zur Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrages abhängig von der jeweiligen Ressourcenverfügbarkeit empfohlen, in jedem Landkreis eine zentrale Anlauf- und Abstrichstelle zur Testung des neuartigen Corona-Virus einzurichten. Wenn dies nicht möglich ist, könnten auch andere Alternativen wie beispielsweise sogenannte „Drive-In-Corona-Abstrich-Konzepte“ in Betracht kommen.

„Mit dem Diagnose-Stützpunkt am Universitätsklinikum haben wir hier in Mannheim nun in kürzester Zeit die beste empfohlene Lösung eingerichtet“, betont Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert. Er weist noch einmal drauf hin, dass die Einrichtung nur begründeten Verdachtsfällen, die über das Info-Telefon zugewiesen werden, vorbehalten ist.

Weitere Infos: http://mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
12.03.2020

Coronavirus: Stadt erlässt aktualisierte Allgemeinverfügung

Ludwigshafen – Die Stadt Ludwigshafen hat wegen der fortdauernden Verbreitung des Coronavirus auch in der Region die Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen gemäß den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums ergänzt und aktualisiert. Die neue Allgemeinverfügung untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 1.000 Menschen. Für alle anderen Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Veranstalter sicherzustellen und zu bestätigen hat, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de einsehbar.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
12.03.2020

Informationen zum Coronavirus

Speyer – Auf Anregung des medizinischen Fachberaters der Stadt Speyer, Dr. Peter Wresch, fand am Freitag, 6. März 2020, ein Austauschgespräch zum aktuellen Sachstand in Sachen Coronavirus zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Speyerer Krankenhäuser, der niedergelassenen Ärzteschaft und der Rettungsdienste sowie der Stadtverwaltung und der Feuerwehr Speyer statt.

„Alle betroffenen Stellen sind vorbereitet und die Gesundheitsversorgung der Stadt ist sichergestellt. Um die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen noch besser aufeinander abzustimmen, wird sich der besagte Teilnehmerkreis jede Woche zu einem Austauschtermin treffen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Infolge der Empfehlung des Bundesgesundheitsministerium für Veranstaltungen sei auf die Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen des Robert-Koch-Instituts hingewiesen, die auf der Homepage der Stadt Speyer einzusehen und dieser Medieninfo beigefügt sind. Ebenso hat der Landkreis Südliche Weinstraße eine einfache Checkliste für Veranstaltungen entworfen, die wir nach Rücksprache ebenso online stellen und hiermit weiterleiten dürfen. Die Stadt Speyer ist hierzu aber auch in Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, um bei Bedarf und Lage entsprechende Anordnungen für Veranstaltungen auf den Weg zu bringen.

Es gibt nach wie vor weder in der Stadt noch im Kreis Verdachtsfälle. Die Bevölkerung wird ebenso wie die Medien gebeten, die Ereignisse realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren.

Auf der Internetseite des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises, das auch für die Stadt Speyer zuständig ist, sind aktuelle Infos rund um den Coronavirus zusammengetragen: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Slider/Informationen%20zum%20Coronavirus/

Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor. Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.

Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.

Lesen sie hier die Risikoeinschätzungen für Großveranstaltungen als pdf:

Stadt Speyer
10.03.2020

Coronavirus: Stadt folgt Landesempfehlungen zum Umgang mit Veranstaltungen

Mannheim – Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft. Sie wird mit den Veranstaltern in Kontakt treten, deren Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden können.

Das Mannheimer Gesundheitsamt orientiert sich grundsätzlich an den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg, Veranstaltungen in einer Größenordnung von mehr als 1000 Teilnehmern abzusagen. Dies erfolgt aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen in Baden-Württemberg und der Region Rhein-Neckar sowie der Tatsache, dass aktuell nicht mehr alle Infektionsfälle im Einzelfall zurückverfolgt werden können. Aktuell gibt es in Frankreich und damit in unmittelbarer Nähe Baden-Württembergs weitere Infektions-Hotspots.

Die Stadt Mannheim hatte bereits in der letzten Woche begonnen, sich auf Basis der derzeitigen Lage und der Hinweise des Robert-Koch-Instituts eine Übersicht zu verschaffen und die Veranstaltungen einzelfallbezogen entsprechend der aktuellen Empfehlungen zu prüfen. Unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit ist die Stadt damit in der Lage, sich kurzfristig und gezielt an diejenigen zu wenden, deren Veranstaltungen als kritisch zu bewerten sind.

Folgende Kriterien des Robert-Koch-Instituts kommen bei der Bewertung von Veranstaltungen zur Anwendung:

  1. Zusammensetzung der Teilnehmer (u.a. Herkunft, Symptome, Risikogebiete)
  2. Art der Veranstaltung (Interaktionen wie bspw. Tanzen)
  3. Ort der Veranstaltung (Mannheim und die dortige aktuelle Situation, geschlossener Raum oder im Freien )
    Zudem gilt die aktuelle Empfehlung der genannten Ministerien, die Teilnehmerzahl auf 1000 zu beschränken.

Fragen der Kostenrückerstattung sind mit dem jeweiligen Veranstalter zu klären.

Mit Stand Montagabend 19 Uhr ist für diese Woche bereits der dreitägige Mittelaltermarkt im Herzogenriedpark mit seinen geschätzt 15.000 Besucherinnen und Besuchern abgesagt.

Bezüglich publikumsintensiver Sportevents wie zum Beispiel Fußballspiele der 1., 2. und 3. Liga, Eishockey- oder Handballspiele stehen die kommunalen Spitzenverbände (z.B. Deutscher Städtetag) in Kontakt mit den zuständigen Verbänden des Sports. Eine bundesweite Regelung wird hier erwartet.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf elf

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Montag (09.03.2020) zwei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf elf.

In einem Fall handelt es sich um eine 1952 geborene Frau, die in Kontakt mit einer Person stand, bei der eine Corona-Infektion bereits nachgewiesen wurde und bekannt ist. Die Frau stand bereits in häuslicher Isolation. Sie zeigte Anzeichen eines grippalen Infekts und wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.

Im zweiten Fall handelt es sich um einen 1996 geborenen Mann, der mit der Skigruppe, aus der bereits zwei nachgewiesene Corona-Fälle bekannt sind, aus Südtirol, Trentino nach Mannheim zurückkehrte. Als Kontaktperson befand er sich in häuslicher Isolation. Er entwickelte grippeartige Krankheitssymptome und wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.

Das Gesundheitsamt ermittelt nun weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau gibt Veranstalterinnen und Veranstaltern Checkliste an die Hand – Deutsch-Französischer Bauernmarkt und Lätare-Umzug werden abgesagt – OB Hirsch: „Vorsicht und Rücksicht: Ja. Panik: Nein.“

OB Thomas Hirsch, Kreisfeuerwehrinspekteur Jens Thiele und Landrat Dietmar Seefeldt (v.l.n.r.) mit den vom gemeinsamen Gesundheitsamt geschulten Mitarbeiterinnen des Corona-Bürgertelefons.

Landau / LK Landau / LK Südliche Weinstraße – Auf allen Ebenen und eng abgestimmt mit dem Landkreis Südliche Weinstraße versucht die Stadt Landau die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aus diesem Grund gebeten, kritisch die Notwendigkeit geplanter Veranstaltungen zu hinterfragen. Dazu weist die Stadt jetzt auch erneut auf eine Checkliste zur Risikoeinschätzung bei Veranstaltungen hin, die vom gemeinsamen Gesundheitsamt von Stadt und Kreis erarbeitet wurde und die im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php zu finden ist.  

Die Stadt Landau wendet die dort angegeben Kriterien auch auf ihre eigenen Veranstaltungen an. Aus diesem Grund hat der Stadtvorstand entschieden, sowohl den Lätare-Umzug durch die Innenstadt am 22. März als auch den Deutsch-Französischen Bauernmarkt samt Verkaufsoffenem Sonntag am 29. März abzusagen. Bei beiden Veranstaltungen kommen viele Menschen auf engstem Raum zusammen – und das zumindest im Fall des Bauernmarkts bzw. des Verkaufsoffenen Sonntags aus einem großen Einzugsbereich. Auch die Ausstellungseröffnung des Wettbewerbs zum neuen Stadtquartier Südwest am 12. März und die erste Veranstaltung von „Ihre Fragen an den Oberbürgermeister“ am 14. März in Arzheim entfallen. Über die Durchführung weiterer Veranstaltungen entscheidet die Verwaltung von Fall zu Fall und gibt eventuelle Absagen baldmöglichst bekannt.  

„Vorsichtsmaßnahmen schränken uns ein, helfen aber, die Infektionslage möglichst gut zu bewältigen“, betont OB Thomas Hirsch. Auch wenn eine Infektion mit dem neuen Erreger nach heutigem Kenntnisstand in aller Regel kaum über übliche Erkältungssymptome hinausreiche, so gelte es doch, die flächendeckende Ausbreitung einzudämmen – um die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen und die Ressourcen des Gesundheitssystems zu schonen, so Hirsch. Landaus Stadtchef ist sich bewusst, dass viele Menschen angesichts der Dynamik der Ereignisse verunsichert seien. Dies sei auch verständlich, weiß Hirsch. Er bittet aber: „Vorsicht und Rücksicht: Ja. Panik: Nein.“ Die aktuellen Risikogebiete und viele weitere Informationen rund um das Corona-Virus können jederzeit auf den Internetseiten www.rki.de bzw. www.infektionsschutz.de abgerufen werden. Zusätzlich zum überregionalen Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministerium, das unter 030/346 465 100 zu erreichen ist, haben Stadt Landau und Landkreis Südliche Weinstraße ein eigenes, regionales Bürgertelefon unter 0 63 41/94 05 55 eingerichtet. Dieses ist montags bis donnerstags von 10 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr sowie freitags von 10 bis 12:30 Uhr geschaltet.

Stadt Landau in der Pfalz
10.03.2020

Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf neun

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Sonntag (08.03.2020) zwei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf neun.

In einem Fall handelt es sich um eine 1974 geborene Frau, die der Skigruppe angehörte, die in Südtirol, Trentino, gewesen war und aus der bereits ein anderer nachgewiesener Fall einer Corona-Infektion bekannt ist. Nach ihrer Rückkehr zeigte sie leichte Krankheitsanzeichen, wurde auf das Virus getestet und befindet sich seitdem in häuslicher Isolation. Die Frau ist in einer städtischen Kindertagesstätte beschäftigt und besuchte die Einrichtung an einem Tag in dieser Woche, bevor die häusliche Isolation angeordnet wurde.

Alle an diesem Tag im Kinderhaus betreuten Kinder und tätigen Mitarbeitenden gelten als Kontaktpersonen, sie sind dem Gesundheitsamt bereits alle namentlich bekannt. Für sie wurde eine 14-tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Diese ist nicht für Familienmitglieder der betroffenen Kinder oder Mitarbeitenden erforderlich, sie können regulär ihren Beschäftigungen nachgehen. Alle Kinder und Personen, die an dem entsprechenden Tag nicht anwesend waren, können grundsätzlich weiterhin betreut werden bzw. arbeiten, für sie besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Am morgigen Montag bleibt das Kinderhaus aus organisatorischen Gründen geschlossen, um die weitere Betreuung für diese Kinder vorzubereiten. Die Familien und Mitarbeitenden wurden im Lauf des heutigen Nachmittags bereits persönlich informiert. Besondere oder weitergehende Maßnahmen sind für das Kinderhaus nicht erforderlich.

Im zweiten Fall handelt es sich um eine 1999 geborene Frau, die Schülerin einer beruflichen Schule in Mannheim ist. Sie zeigte unspezifische Krankheitssymptome und wurde auf das Virus getestet, der Test erbrachte nun den labordiagnostischen Nachweis. Der Ansteckungsweg ist nach derzeitigem Stand noch nicht bekannt und wird vom Gesundheitsamt ermittelt. Sie hat den Unterricht seit den Faschingsferien nicht besucht. Besondere Maßnahmen an der Schule sind daher nicht erforderlich, für andere Schüler und Lehrende besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Entwarnung: Alle Tests negativ – derzeit kein Hinweis auf eine SARS-CoV-2 Infektionen nach Schülerreisen nach Südtirol

Landkreis Germersheim – „Gute Nachrichten: Alle Ergebnisse der Freitag genommenen Abstriche sind negativ. Das heißt, alle Rückkehrer der Schülerreise sind nicht mit dem Coronavirus infiziert. Ich freue mich für die Betroffenen über das Ergebnis und danke allen für ihr Verständnis“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Die Betroffenen und auch alle anderen Rückkehrer sind neben den mündlichen Erläuterungen durch den Amtsarzt mit einem Schreiben über den weiteren Ablauf informiert worden. Alle Rückkehrer bleiben 14 Tage in häuslicher Absonderung. Alle anderen Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Reisegruppe waren, sind von diesen Maßnahmen nicht betroffen. Der Unterricht findet für diese uneingeschränkt weiter statt.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hatte gestern bei acht Personen einer aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppe Abstriche genommen. Diese wurden auf SARS-CoV-2 und Influenzaviren untersucht. Die Abstriche wurden entnommen, da Südtirol inzwischen zum Risikogebiet erklärt wurde und zudem bei diesen acht Personen milde Erkältungszeichen aufgetreten waren. „Die Abstriche wurden als besondere Vorsichtsmaßnahme entnommen“, erklärt Landrat Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf sieben

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurde am Samstag (07.03.2020) ein weiterer bestätigter Coronavirus-Fall gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf sieben.

Bei dem neuen Fall handelt es sich um einen 1967 geborenen Mann, der mit einer Skigruppe im Risikogebiet Südtirol, Trentino, gewesen war. Nach seiner Rückkehr zeigte er leichte grippeartige Symptome und wurde auf das Virus getestet. Seitdem befindet er sich in häuslicher Isolation.

Der labordiagnostische Nachweis bestätigte nun den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Das Robert-Koch-Institut in Berlin (RKI) hat Südtirol als neues Risikogebiet für Corona-Infektionen ausgewiesen. Unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_Handzettel_Italien_28-02-2020.pdf hat das Sozialministerium Baden-Württemberg entsprechende Informationen und Verhaltenshinweise für Reiserückkehrer veröffentlicht.

Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Corona-Virus: Sechster bestätigter Fall in Mannheim

Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat Freitagabend, 6. März, beim Landesgesundheitsamt einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf sechs.

Bei dem Fall handelt es sich um einen 63jährigen Mann, der nach einem Urlaub in Südtirol am Sonntag mit leichten Krankheitssymptomen erkrankte. Deshalb hielt er sich seither zuhause auf. Der labordiagnostische Nachweis bestätigte den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Der Fall steht nach derzeitiger Kenntnis nicht in Zusammenhang mit den anderen bereits bekannten und bestätigten Fällen.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt, arbeiten dabei eng zusammen.

Generell wird die Einhaltung der allgemeinen folgenden Verhaltensregeln empfohlen: http://www.mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
07.03.2020

Absage zugesagt: Demonstrationen am 07. März 2020 in Jockgrim

Jockgrim – Die drei für Samstag, 07.03.2020, angemeldeten Versammlungen in Jockgrim werden nach dringender Empfehlung der Kreisverwaltung durch die Veranstalter selbst abgesagt. Die Kreisverwaltung hatte die dringende Empfehlung ausgesprochen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren. Im Gespräch mit Landrat Dr. Fritz Brechtel haben alle drei Anmelder Verständnis signalisiert und dem Landrat zugesichert, dass sie ihre Veranstaltungen absagen. Landrat Dr. Fritz Brechtel bedankt sich bei allen Veranstaltern und bei den Teilnehmenden für ihre Einsicht und ihr Verständnis.

Kreisverwaltung Germersheim
07.03.2020

Verdachtsfälle nach Schülerreisen nach Südtirol

Landkreis Germersheim – Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hat Donnerstagnachmittag (06.03.2020) bei acht Personen einer heute aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppe der IGS Kandel Abstriche genommen. Diese werden nun auf den Coronavirus hin untersucht. Mit den Ergebnissen wird morgen gerechnet. Die Abstriche wurden entnommen, da Italien Südtirol inzwischen zum Risikogebiet erklärt hat und zudem bei diesen acht Personen milde Erkältungszeichen aufgetreten sind. Dies dient einer besonderen Vorsichtsmaßnahme. Ein nachweislicher Kontakt zu einer infizierten Person liegt nicht vor.

Alle Personen, die sich in dem Reisebus befunden haben, bleiben nun als besondere Vorsichtsmaßnahme für 14 Tage in freiwilliger häuslicher Absonderung. Über die Ergebnisse der Abstriche werden die Reisenden durch das Gesundheitsamt informiert.

Kreisverwaltung Germersheim
07.03.2020

Corona-Virus: Fünfter bestätigter Fall in Mannheim

Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute, 6. März, beim Landesgesundheitsamt einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf fünf.

Bei dem Fall handelt es sich um eine 35jährige Frau, die an der Universität studiert und in Kontakt mit einer der bereits nachgewiesenen vier infizierten Personen stand. Sie befindet sich seit Mittwoch in häuslicher Absonderung, nachdem sie als enge Kontaktperson des zuvor bestätigten Falles identifiziert worden war. Da sie leichte Krankheitsanzeichen zeigte, erfolgte der Abstrich, im Ergebnis bestätigte der Test den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Unter den engen Kontaktpersonen sind auch Studierende und Beschäftigte der Universität. Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Abstimmung mit den übergeordneten Landesbehörden eine sorgfältige Risikobewertung vorgenommen und für wenige Personen, die in direktem und länger anhaltendem Kontakt mit den nachgewiesen Infizierten standen, häusliche Quarantäne angeordnet.

Für alle anderen Studierenden und Angehörigen der Universität besteht kein erhöhtes Risiko einer Infektion. Derzeit besteht keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, die Universität sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Generell wird die Einhaltung der allgemeinen folgenden Verhaltensregeln empfohlen: http://www.mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
07.03.2020

Coronavirus: Stadt erlässt Richtlinien für Veranstaltungen

(Ludwigshafen) – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus auch in der Region hat die Stadt Ludwigshafen Richtlinien zur Durchführung für alle öffentlichen Veranstaltungen in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Demnach dürfen nur noch öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden, bei denen der Veranstalter sicherstellt und bestätigt, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.

Der Koordinierungsstab der Stadtverwaltung unter Leitung von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck hat das Vorgehen am heutigen Freitag, 6. März 2020, gemeinsam mit Medizinern und Hygienespezialisten des städtischen Klinikums sowie dem Gesundheitsamt festgelegt.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
07.03.2020

Coronavirus: die Lage in Heidelberg

(Heidelberg) – Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat am Freitagmorgen, 6. März 2020, zwei weitere Personen in der Stadt Heidelberg bestätigt, bei denen der Coronavirus (COVID-19) nachgewiesen wurde. Damit liegt die Zahl der bestätigten Coronavirus-Fälle im Stadtgebiet Heidelberg nun bei vier. Bei den beiden neuen Fällen handelt es sich um bereits bekannte Kontaktpersonen (Ehefrau und Neffe) des am Mittwoch, 4. März, positiv getesteten Reiserückkehrers aus Südtirol. Die Ehefrau stand bereits seit Urlaubsrückkehr unter freiwilliger Quarantäne; der Neffe hat bis zum Auftreten erster leichter Symptome die Schule besucht. Der Neffe ist Schüler am Heidelberger Helmholtz-Gymnasium. Der Schulbetrieb muss nicht eingestellt werden. Bis das Gesundheitsamt die direkten Kontaktpersonen ermittelt hat, ist die gesamte Kursstufe, die der Schüler besucht hat, aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Schulleitung hat diese Entscheidung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt getroffen.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am späten Donnerstagabend, 5. März, nun auch Südtirol in Norditalien in die Liste der Risikogebiete aufgenommen. Das Sozialministerium Baden-Württemberg gibt für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten folgende Hinweise:

  • Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.
  • Waren Sie in einem der Risikogebiete und bekommen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, so vermeiden Sie alle nicht notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und beachten Sie die Husten- und Niesetikette. Kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt – für Heidelberg ist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig und täglich von 7.30 bis 21 Uhr unter der Telefonnummer 06221 522-1881 erreichbar.
  • Hatten Sie während Ihrer Italienreise innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten, so kontaktieren Sie bitte umgehend das zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen. Für Heidelberg ist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig und täglich von 7.30 bis 21 Uhr unter der Telefonnummer 06221 522-1881 erreichbar.

Das Kultusministerium hat am Freitagmorgen ebenfalls darüber informiert, dass alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, zu Hause bleiben sollen. Die 14 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können hingegen weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen, sofern sie keine Symptome zeigen.

Die Stadtverwaltung Heidelberg hat die Regelung analog für ihre Beschäftigten übernommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, bleiben demnach zu Hause. Bislang betraf das nur fünf Personen. Durch die Einstufung von Südtirol als Risikogebiet durch das RKI wird sich die Zahl sicherlich verändern.

Vor dem Hintergrund des Coronavirus wird auch die Ehrung von Heidelbergs Sportlerinnen und Sportler des Jahres nicht wie geplant am 20. März 2020 im Casino der Stadtwerke Heidelberg stattfinden. Die Sportlerehrung durch die Stadt Heidelberg und den Sportkreis Heidelberg wird verschoben und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Stadt Heidelberg
07.03.2020

Hinweis des Gesundheitsamts zur Meldung des Sozialministeriums zur Einstufung von Südtirol als Risikogebiet: Test nur in begründeten Verdachtsfällen sinnvoll!

(Berlin / Mannheim) – Das Robert-Koch-Institut in Berlin hat Südtirol als neues Risikogebiet für Corona-Infektionen ausgewiesen. Unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_Handzettel_Italien_28-02-2020.pdf hat das Sozialministerium Baden-Württemberg entsprechende Informationen und Verhaltenshinweise veröffentlicht.

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts als Verdachtsfälle nur Personen gelten, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen UND Kontakt zu einem NACHGEWIESEN an Corona erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll!. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen.

Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt.

Jeder Bürger und jede Bürgerin kann durch die Beachtung folgender allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten: Abstand beim Husten und Niesen halten, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden, den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen vermeiden und auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung zu verzichten.

Diese Hinweise finden Sie auch zum Download als Poster auf der Serviceseite der Stadt unter: http://www.mannheim.de/Corona

Weitere Informationen des Sozialministeriums: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/

Eine aktuelle Liste der Risikogebiet finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html.

Informationen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport für Schulen und Kindergärten finden Sie hier: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+02+27+Informationen+zum+Corona-Virus

Stadt Mannheim
07.03.2020

Gemeinsame Pressemeldung der Stadt Mannheim mit der Universitätsmedizin Mannheim (UMM), dem Theresienkrankenhaus und dem Diakonissenkrankenhaus

GEMEINSAM GUT GERÜSTET – ABGESTIMMTES VORGEHEN GEGEN DAS NEUARTIGE CORONAVIRUS

(Mannheim) – Um einzelne Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) früh zu erkennen und eine weitere Ausbreitung in Mannheim einzudämmen, steht der Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt in engem Austausch mit den Mannheimer Krankenhäusern. „Die Mannheimer Krankenhäuser verfügen über ausreichende Möglichkeiten und Kapazitäten, Menschen mit begründetem Verdacht auf eine Corona-Infektion zu untersuchen. Sie sind gut vorbereitet“, erklärt Dr. Peter Schäfer, Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt nach einem gestrigen Treffen mit Vertreter*innen aller Mannheimer Krankenhäuser.

Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelten als begründete Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie bei einer Erkältung zeigen, und sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer (durch Laboruntersuchung) nachgewiesen an SARS-CoV2 erkrankten Person hatten. Eine Testung ist daher primär für diese Personen vorgesehen. Wer keine Symptome hat und lediglich in einem Gebiet war, in dem Erkrankungsfälle aufgetreten sind, oder Kontakt mit einer Person hatte, die in einem Risikogebiet war, gilt nicht als Verdachtsfall.

Eine stationäre Behandlung von nachgewiesen mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Patient*innen ist übrigens nicht zwingend erforderlich. Nach individueller Rücksprache mit dem Gesundheitsamt kann bei milden Krankheitsverläufen auch eine häusliche Absonderung ausreichen.

Maßnahmen in den Krankenhäusern

Die Mannheimer Krankenhäuser verfügen beispielsweise aufgrund von „Grippewellen“ über weitreichende Erfahrung und Kapazitäten für den Umgang mit größeren Zahlen an infektiösen Patientinnen. Durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen haben sich alle Mannheimer Kliniken darauf eingestellt, Verdachtsfälle sowie Menschen mit bestätigten Infektionen räumlich von anderen Patientinnen und Besucherinnen zu isolieren, um Ansteckungen von Anfang an zu vermeiden. Umfassende Infektionsschutz- und Hygiene-Informationen an Mitarbeiterinnen, Patientinnen und Besucherinnen gehören ebenfalls zu den Maßnahmen.

Aufgrund des neuartigen Coronavirus wurden unter anderem die allgemeinen Besu-cherregeln in den Krankenhäusern angepasst: Die allgemeinen Besuchszeiten wurden von 15 bis 19 Uhr verkürzt. Personen mit Erkältungssymptomen oder ansteckenden Erkrankungen sind als Besucher*innen zum Schutz der Patient*innen nicht zugelassen. Kinder unter zwölf Jahren sollten möglichst auch nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen. Auch das ist eine vorbeugende Maßnahme, um die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Coronavirus zu reduzieren. Die Verantwortlichen der Krankenhäuser bitten hier um Verständnis.
Die Mannheimer Kliniken und das Gesundheitsamt stehen in kontinuierlichem Austausch zu allen das neuartige Coronavirus betreffenden Fragen der medizinischen Versorgung im stationären Bereich und in Notfällen.

Informationstelefon für Bürger*innen

Aufgrund des hohen Informationsbedürfnisses der Mannheimer Bürger*innen hat die Stadt ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt. Hier können auch begründete Verdachtsfälle für eine mögliche Infektion mit dem neuartigen Coronavirus erkannt werden, für die eine entsprechende Testung in Mannheim dann gesichert ist.

Wichtige aktuelle Informationen sind zudem auf der Internet-Serviceseite http://www.mannheim.de/corona zusammengestellt. Dort ist unter anderem die Liste des RKI mit den Risikogebieten hinterlegt.

Stadt Mannheim
07.03.2020

Kontaktpersonen der vier Infizierten werden ermittelt und betreut

(Mannheim) – In den bereits bekannt gegebenen vier bestätigten Fällen von Corona-Infektionen im Mannheim ermittelt das Gesundheitsamt derzeit die möglichen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Unter den Infizierten befindet sich auch eine Person, die an der Universität Mannheim studiert und sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Die Person befindet sich seit Anfang der Woche in häuslicher Isolation.

Unter den Kontaktpersonen sind auch einige wenige Studierende und Beschäftigte der Universität, die bereits informiert wurden. Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Abstimmung mit den übergeordneten Landesbehörden eine sorgfältige Risikobewertung vorgenommen und für fünf Personen, die in direktem Kontakt mit dem Indexpatienten standen, häusliche Quarantäne angeordnet.

Für alle anderen Studierende und Angehörige der Universität besteht kein erhöhtes Risiko einer Infektion. Derzeit besteht auch keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen oder gar eine Einstellung des Betriebs an der Universität.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, die Universität sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Generell wird die Einhaltung der allgemeinen folgenden Verhaltensregeln empfohlen: http://www.mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
07.03.2020

Coronavirus: Dorschbergschule darf Montag wieder Schulbetrieb aufnehmen – Virus bei Angehörigen nicht nachgewiesen

Wörth / Dorschbergschule – „Die Angehörigen des mit dem Coronavirus Infizierten in Wörth am Rhein waren zum Zeitpunkt des Schulbesuchs nicht infiziert. Die Tests vom Mittwoch waren bei allen Angehörigen negativ. Das bedeutet, dass keine Gefahr bestand, dass eine Infektion vorhanden war. Die Kinder waren somit zum Zeitpunkt des Schulbesuchs nicht infektiös“, teil Landrat Dr. Fritz Brechtel mit. Für die Dorschbergschule bedeutet dies, dass ab Montag der Schulbetrieb wieder regulär aufgenommen wird. Die Angehörigen, also auch die Kinder des mit dem Coronavirus Infizierten, bleiben jedoch weiterhin zuhause in Quarantäne. Sie gehen erst wieder zur Schule, wenn auch im Verlauf der Quarantäne kein Nachweis des Virus erfolgt.

„Die Schulschließung war seitens der Kreisverwaltung eine besondere Vorsichtsmaßnahme. Herzlichen Dank an alle, die die Entscheidung, die Schule vorübergehend zu schließen, mitgetragen haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis!“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Es war eine Frage der Zeit, dass auch im Landkreis Germersheim der Virus nachgewiesen wird. Dennoch gibt es keinen Grund zur Panik. Ich bitte Sie, bleiben Sie weiterhin bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Die Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
05.03.2020

Corona-Virus: Vierter bestätigter Fall in Mannheim

Mannheim – Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg gerade veröffentlichte, hat das Landesgesundheitsamt heute, 4. März 2020, einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim bestätigt. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf vier.

Bei dem Fall handelt es sich um eine 33jährige Frau, die in der vergangenen Woche aus dem Risikogebiet Teheran, Iran, nach Mannheim gekommen ist. Nachdem sie leichte Krankheitssymptome zeigte, erfolgte gestern der Abstrich. Seitdem befindet sie sich in häuslicher Absonderung. Im Ergebnis bestätigte der Test nun den Virusnachweis.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Es besteht nach den ersten vorliegenden Informationen keine Verbindung zu den drei bereits bekannten Fällen in Mannheim.

Stadt Mannheim
05.03.2020

CoronavirusErster positiver Fall im Landkreis Germersheim bestätigt

Wörth / Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim ist der erste positive Fall seit dem 4. März 2020 bestätigt. Die betroffene Person und ihre Familie sind in häuslicher Quarantäne in ihrer Wohnung in der Stadt Wörth am Rhein. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach §30 Infektionsschutzgesetzt angeordnet. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen läuft.

Ein Kind der nachweislich infizierten Person besucht die Dorschberggrundschule in Wörth am Rhein. Um eine besondere Vorsicht walten zu lassen, werden aktuell weitere Testungen bei der gesamten betroffenen Familie durchgeführt. Landrat Dr. Fritz Brechtel betont: „Bei diesen Angehörigen sind bisher keine Krankheitszeichen festgestellt worden. Aus besonderer Vorsicht wird die gesamte Dorschberggrundschule ab morgen geschlossen. Wir bitten alle Betroffenen für Verständnis.“

An allen anderen Schulen im Kreis findet unverändert Schulunterricht statt. Auch die Kindertagesstätten bleiben geöffnet.

Sind alle weiteren Testungen der Angehörigen negativ, kann die Dorschbergschule zeitnah wieder geöffnet werden. Dies entscheidet dann der Amtsarzt des Gesundheitsamtes Landkreis Germersheim. Die Kinder der betroffenen Familie bleiben bis auf weiteres zuhause und zeigen bisher keine Symptome.

Ein weiteres Kind besucht eine Schule in Karlsruhe. Das zuständige Gesundheitsamt ist informiert. Dieses wird über weitere Maßnahmen vor Ort entscheiden.

Der DRK Kreisverband hat speziell für Personen, die sich in Quarantäne befinden, eine Hotline eingerichtet. Diese Hotline ist für die betroffenen Personen jederzeit erreichbar. Besetzt ist die Hotline mit Einsatzkräften aus dem Bereich der sozialen Betreuung oder der psychosozialen Notfallversorgung besetzt. „Die psychosoziale Betreuung in dieser besonderen Situation ist damit gewährleistet“, so Landrat Brechtel.

„Es war eine Frage der Zeit, dass auch im Landkreis Germersheim der Virus nachgewiesen wird. Dennoch gibt es keinen Grund zur Unruhe. Ich bitte Sie, bleiben Sie weiterhin bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

„Die Ausbreitung des Corona-Virus ist nach meiner Einschätzung nur zu verlangsam, nicht mehr aufhaltbar“, betont der Wörther Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche. „Das ist jedoch keinerlei Grund zur Panik, für Hamsterkäufe oder anderen Unfug. Wir haben eine neue Krankheit, mit deren Existenz wir leben müssen, zumindest bis Impfstoffe dagegen entwickelt wurden. Die meisten Menschen bemerken die Erkrankung kaum. Ein Risiko besteht ausschließlich für Menschen mit geschädigtem Immunsystem oder bestehenden schwerwiegenden Erkrankungen. Unser Gesundheitssystem ist darauf ausgelegt, die optimale Versorgung zu gewährleisten.“

Die Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
05.03.2020

Wichtige Informationen zum CoronavirusBürgertelefon für den Rhein-Pfalz-Kreis eingerichtet

Rhein-Pfalz-Kreis – Gemäß den Angaben des Robert-Koch-Instituts breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus. Aktuell sind zum 03.03.2020 noch keine Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis nachweislich am Coronavirus erkrankt.

Da die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beim Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises zurzeit zunehmen, hat sich die Kreisverwaltung dazu entschlossen, ein Bürgertelefon einzurichten. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr.

Weiterhin möchte die Kreisverwaltung darauf aufmerksam machen, dass die Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises tagesaktuell interessante und wichtige Informationen zum Coronavirus bereitstellt. Auch auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes sind Informationen zum Virus, allgemeine Verhaltensweisen, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu erhalten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
05.03.2020

Infotelefon eingerichtet

Mannheim / Baden-Württemberg – Der Verwaltungsstab der Stadt Mannheim hat heute getagt, um im Rahmen der Pandemieplanung relevante Fragen gemeinsam mit den für Fragen des Infektionsschutzes wichtigen Akteuren vom Gesundheitsamt bis zur Katastrophenschutzbehörde zu erörtern.
Derzeit gibt es in Mannheim keine weiteren, über die drei bereits bekannten Fälle hinausgehenden, bestätigten Verdachtsfälle von Corona-Infektionen.

Infotelefon eingerichtet

Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt ab sofort ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt. Wichtige Informationen liefert zudem die Internet-Serviceseite www.mannheim.de/corona. Neben allgemeinen Hinweisen zum Corona-Virus werden die Anrufer*innen auch informiert, für wen eine Testung sinnvoll ist: Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND in den letzten zwei Wochen in einem RISIKOGEBIET gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Kontakt zu einem NACHGEWIESEN an Corona erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen. Wer lediglich in einem Gebiet war, in dem Corona-Fälle aufgetreten sind, oder Kontakt mit einer Person hatte, die in einem Risikogebiet war, gilt nicht als Verdachtsfall!

„Dennoch kann jeder Bürger und jede Bürgerin durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten“; appelliert Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert und empfiehlt folgende allgemeine Empfehlungen einzuhalten: Abstand beim Husten und Niesen halten, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden, den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen vermeiden und auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung zu verzichten.
Nach wie vor ist jedoch der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. Deshalb rät Dr. Peter Schäfer, Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt: „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“.

Derzeit besteht kein Anlass für das Schließen von öffentlichen Einrichtungen. Hinweise für Schulen und Kitas sowie Rückkehrer aus dem Italienurlaub geben das Kultus- und Sozialministerium auf seiner Homepage.

Stadt Mannheim
04.03.2020

Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer bereitet sich auf Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor

Am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer gibt es bisher keine Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder bei denen der Verdacht einer Infektion besteht. Dennoch bereitet sich die Speyerer Klinik auf die zu erwartende Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor und richtet eine Anlaufstelle für die Ersteinschätzung von Patienten vor dem Krankenhaus-Haupteingang ein.

Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um einer Übertragung in Wartebereichen vorzubeugen, hat sich die Klinikleitung entschieden, alle ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten bis auf Weiteres in einem Container vor dem Haupteingang einer kurzen Befragung zur Ersteinschätzung, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte, zu unterziehen. Die Patienten ohne Risiko können danach wie gewohnt durch den Haupteingang in das Krankenhaus gehen. Patienten mit einem Risiko für eine Coronavirusinfektion erhalten einen Mund-Nasen-Schutz, werden um das Haus geleitet und in einem in Containern eingerichteten gesonderten Wartebereich in Empfang genommen. „Diese neue Patientenlenkung ist eine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz unserer Patienten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura und appelliert an die Bevölkerung, sich bei einem Infektionsverdacht zunächst telefonisch an das örtliche Gesundheitsamt, den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 zu wenden.

Um sich und andere zu schützen, weist Krankenhaushygieniker Dr. Thomas Kienbaum auf einfache, aber sehr wirksame Hygienemaßnahmen zur Vorbeugung von Infektionen hin, wie beispielsweise regelmäßiges Händewaschen, richtiges Verhalten bei Husten und Niesen sowie ein Mindestabstand von erkälteten Personen von einem Meter. Die Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seien hier ein hilfreicher Leitfaden, so Kienbaum. Zudem sollten Angehörige und Freunde bei Schnupfen, Husten, Halskratzen, Fieber, Durchfall oder anderen Anzeichen für eine Infektion auf einen Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten.

Diakonissen Speyer
04.03.2020

Drei bestätigte Fälle von Corona-Virus in Mannheim

Mannheim – Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg am Samstagabend veröffentlichte, hat das Landesgesundheitsamt Samstag, 1. März 2020, drei nachgewiesene Coronavirus-Fälle in Mannheim bestätigt.

Im ersten Fall handelt es sich um einen 68-jährigen Mann, der Kontakt zu der infizierten Person aus dem Rhein-Neckar-Kreis hatte, die am vergangenen Mittwoch aus dem Skiurlaub in Südtirol nach Deutschland zurückkehrte. Der Mannheimer befand sich als Kontaktperson bereits in häuslicher Absonderung. Der Infizierte zeigt bislang keine Krankheitsanzeichen, es geht ihm gut, er bleibt in häuslicher Quarantäne.

Der zweite Infizierte, ein 23-jähriger Mann aus Mannheim, hatte Kontakt zu einem bereits bestätigten Fall in Nordrhein-Westfalen. Auch er befand sich als Kontaktperson bereits in häuslicher Quarantäne. Der Patient hat leichte grippale Symptome und bleibt in häuslicher Absonderung.

Beim dritten Fall handelt es sich um einen 53jährigen Mannheimer, der von einer Reise aus dem Risikogebiet Ghom im Iran zurückgekehrt ist. Er befand sich seitdem in häuslicher Absonderung. Der Patient befindet sich im Theresienkrankenhaus und wird isoliert von den anderen Patientinnen und Patienten behandelt. Er zeigt Anzeichen einer Lungenentzündung.

In allen drei Fällen geht das Gesundheitsamt möglichen weiteren Kontaktpersonen nach, diese werden entsprechend informiert und begleitet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten eng zusammen.

Information des Sozialministeriums:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/zahl-der-bestaetigten-corona-faelle-in-baden-wuerttemberg-steigt-weiter/

Stadt Mannheim

https://www.mannheim.de/de/nachrichten/informationen-zum-corona-virus

Stadt Mannheim
04.03.2020

Corona-Virus: Jeder Bürger kann Beitrag leisten

Hinweise für Italien-Rückkehrer*innen sowie Schulen und Kitas

Mannheim – „Bislang haben wir glücklicherweise nach wie vor keinen bestätigten Corona-Verdachtsfall bei uns in Mannheim“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Peter. „Falls dieser jedoch eintreten sollte, sehen wir uns im Rahmen der Pandemieplanung gut vorbereitet. Derzeit besteht kein Anlass für die Schließung von Einrichtungen oder die Absage von Veranstaltungen. Jede*r Bürger*in kann jedoch durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten“:

Allgemeine Hygienemaßnahmen:

Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen (COVID 19) sind allgemeine Hygienemaßnahmen wie Abstand halten beim Husten und Niesen, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden. Vermeiden Sie den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen. Verzichten Sie auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung.
Diese Maßnahmen schützen auch vor einer Übertragung der derzeit noch sehr stark zirkulierenden Grippeviren oder anderer Auslöser von Erkältungskrankheiten.

Mit dem Ende der Faschingsferien in Baden-Württemberg werden viele Rückkehrer*innen aus Norditalien erwartet, wo sich derzeit Coronavirus-Fälle häufen. Besonders betroffen sind dort aktuell folgende Risikogebiete: Die Region Lombardei sowie die Stadt Vo im Bezirk Padua. Die aktuelle Liste der Risikogebiete findet sich auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Hinweise für Reiserückkehrer:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/empfehlung-fuer-rueckkehrer-aus-dem-italienurlaub/

Hinweise für Schulen und Kitas, Eltern, Lehrer*innen, Pädagogische Fachkräfte – Mitteilung des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 28. 02.2020

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Seiten/pressemitteilung.aspx?rid=67

Aktuelle Informationen der Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim informiert über ihre Website http://www.mannheim.de über aktuelle Hinweise und neue Entwicklungen. Auf der Sonderseite https://www.mannheim.de/de/nachrichten/informationen-zum-corona-virus finden Sie gesammelt alle wichtigen Informationen.

Stadt Mannheim
04.03.2020

Bisher keine Erkrankung im Landkreis Germersheim

Wichtige Informationen und Hygiene-Hinweise gesammelt auf der Homepage des Landkreises – Ab Montag Bürgertelefon für den Landkreis Germersheim eingerichtet

Landkreis Germersheim – Der Coronavirus breitet sich weltweit weiter aus. Noch ist im Landkreis Germersheim keine Person am nachweislich am Coronavirus erkrankt (Stand Freitag, 28. Februar 2020, 12 Uhr).

„Auch wenn niemand ausschließen, dass auch hier Erkrankungen auftreten, gibt es keinen Grund zur Unruhe. Ich bitte Sie, bleiben Sie bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, des Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellten Fragen.

Die Informationen auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Ab Montag ist in der Kreisverwaltung zudem ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
04.03.2020

Weiterhin kein Fall von Corona-Infektionen in Mannheim

Mannheim – Am Dienstagabend (25.02.2020) wurde bei einem Patienten in Baden-Württemberg eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) nachgewiesen. Das ist die erste bestätigte Infektion im Land. In Mannheim gibt es auch weiterhin bis Mittwoch (26. Februar) keinen bestätigten Fall der Virusinfektion.

Bei dem Patienten in Baden-Württemberg handelt es sich laut einer Information des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg um einen 25-jährigen Mann aus dem Landkreis Göppingen, der sich vermutlich während einer Italienreise in Mailand angesteckt hat. Weitere Informationen: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/

Appell an Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Gesundheitsminister Manne Lucha mahnt zur Besonnenheit: „Baden-Württemberg hat sich schon früh auf diesen Fall eingestellt. Alle beteiligten Stellen arbeiten eng und intensiv zusammen.“ Personen, die sich einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einer an dem neuen Coronavirus erkrankten Person hatten, und bis 14 Tage nach der Rückkehr bzw. dem Kontakt grippeartige Krankheitssymptome entwickeln, sollten sich bei einem Arzt melden: „Nehmen Sie unter Hinweis auf den Aufenthalt im Risikogebiet telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Notdienst auf“, so das Ministerium.

Die aktuelle Liste der Risikogebiete findet sich auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Menschen, die nach ihrer Einreise aus Gebieten, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollen

  • unnötige Kontakte vermeiden,
  • nach Möglichkeit zu Hause bleiben,
  • beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Menschen halten beziehungsweise in die Armbeuge niesen oder husten,
  • nach Möglichkeit nur ein Taschentuch benutzen, das sofort entsorgt wird,
  • regelmäßig und gründlich Hände mit Wasser und Seife waschen,
  • Berührungen von Nase, Augen und Mund vermeiden,
  • nach telefonischer Anmeldung unter Hinweis auf die Reiseregion einen Arzt aufsuchen. Erste Anlaufstelle ist der zuständige Hausarzt oder Kinderarzt!

Personen, die Kontakt zu einem bestätigten Coronavirusfall hatten, finden unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html Informationen zum richtigen Verhalten.

Telefon-Hotline beim Landesgesundheitsamt

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.

Wie kann man sich jetzt vor akuten Atemwegsinfektionen schützen?

Auch beim Gesundheitsamt Mannheim ist die Vermeidung von akuten Atemwegsinfektionen derzeit ein sehr gefragtes Thema. „Vor dem Ausbruchsgeschehen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 machen sich auch in Mannheim viele Menschen verständlicherweise Sorgen und wollen sich bestmöglich schützen“, so der Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer. Dennoch ist derzeit der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus, weiterhin der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“, rät Dr. Peter Schäfer.

Besonders empfiehlt das Robert-Koch-Institut allen Personen über 60, chronisch kranken Menschen aller Altersstufen und Medizin- und Pflegepersonal eine Impfung als wichtigste Schutzmaßnahme gegen die Grippe. Außerdem gibt es eine allgemeine Impfempfehlung für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Die Grippe-Impfung schützt jedoch nicht vor „normalen“ Erkältungen, die landläufig als „grippaler Infekt“ bezeichnet werden und zeitgleich „Hochsaison“ haben. Sie schützt auch nicht gegen Infektionen mit SARS-CoV2. Allerdings haben Personen, die gegen Grippe geimpft sind, ein geringeres Risiko, zeitgleich an mehreren Erregern von Atemwegsinfektionen zu erkranken.

Was passiert, falls es in der Region Mannheim einen bestätigten Fall des Corona-Virus gibt?

Nach einem positiven Ergebnis eines Tests auf Corona-Viren würde der Patient, der Krankheitssymptome zeigt, in eine Klinik eingeliefert und dort isoliert von den übrigen Patient*innen untergebracht und behandelt werden. Das zuständige Gesundheitsamt würde dann in enger Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz des Landes am Landesgesundheitsamt die Kontaktpersonen des Patienten ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen veranlassen. Das bedeutet, dass enge Kontaktpersonen häuslich abgesondert werden. Sobald eine Kontaktperson Symptome entwickelt, wird sie ebenfalls in einem Krankenhaus isoliert. Alle beteiligten Ärzte, Kliniken und Gesundheitsbehörden arbeiten dabei eng zusammen.

Vorbereitung / Maßnahmen zum Infektionsschutz des Landes

Das Zusammenwirken der Gesundheitsbehörden beim Auftreten von Infektionskrankheiten ist in Baden-Württemberg gut eingespielt, betont das Landesgesundheitsamt. Die Behörden sind gut vorbereitet, das nationale und weltweite Geschehen wird aufmerksam beobachtet. Es besteht ein ständiger Austausch mit den Bundesbehörden und den anderen Bundesländern, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.
Alle relevanten Akteure im Land sind sensibilisiert und mit den wesentlichen aktuellen Informationen versorgt. Eine wichtige Rolle kommt den in Praxen und Kliniken tätigen Ärzten zu, da sich ein Krankheitsverdacht in der Regel bei der Anamnese und Untersuchung von Patienten ergibt.

Um eine zeitnahe Diagnostik zu gewährleisten, hat das Land die eigenen Laborkapazitäten inzwischen ausgebaut. So können ab sofort Proben von begründeten Verdachtsfällen in Absprache mit dem Gesundheitsamt im Labor des Landesgesundheitsamtes untersucht werden.

Weitere Informationen:

oder

Stadt Mannheim
04.03.2020

Informationen zum COVID-19-Geschehen in Italien

Berlin / Deutschland / Italien – Das Robert-Koch-Institut informiert zum COVID-19-Geschehen in Italien: Mit Stand vom 24.02.2020 meldet Italien einen sprunghaften Anstieg der Fallzahlen von COVID-19 aus mehreren Regionen: Neben drei bereits bekannten importierten Fällen in der Region Lazio, die jeweils einen Bezug zu China hatten, kommen aktuell zahlreiche Fälle v.a. in der Lombardei und in Venezien vor.

Reisende, die mit einer in Italien an COVID-19 erkrankten Person einen persönlichen Kontakt hatten, sollten sich umgehend an ihr Gesundheitsamt wenden. Alle anderen Reisenden aus italienischen Regionen mit COVID-19-Erkrankungsfällen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten nach telefonischer Anmeldung und unter Hinweis auf die Reise einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten diese Personen unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, beim Husten und Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen und sich die Armbeuge oder ein Taschentuch, das sie sofort entsorgen, vor Mund und Nase halten. Auch die Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife zu waschen, ist zu empfehlen.

Kreisverwaltung Germersheim
04.03.2020

Quarantäne für China-Rückkehrer in Germersheim beendet

Landrat dankt allen Beteiligten für ihr Engagement und das gute Zusammenspiel

Germersheim – Die Quarantäne für die 124 in der Germersheimer Südpfalz-Kaserne verbliebenen China-Rückkehrer ist seit Sonntag beendet. Nach einer dritten Beprobung und einem ärztlichen Check wurde bei keinem der Gäste und keinem der Helfer des Deutschen Roten Kreuzes das Coronavirus nachgewiesen. Es besteht kein Verdacht für eine Infektion mit Sars-CoV-2 gemäß Infektionsschutzgesetz. Die 124 Rückkehrer und 22 Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes gelten somit nicht als ansteckungsverdächtig. „Der Amtsarzt unseres Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Germersheim konnte die Quarantäne-Verfügung für alle Personen aufheben. Noch am Sonntag haben sich die China-Rückkehrer auf die Reise zu ihren persönlichen Zielorten begeben. Ich bin sehr froh, dass die Quarantäne ein so glückliches Ende genommen hat“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Zwei Wochen hatten die insgesamt 146 Rückkehrer und Einsatzkräfte auf einem abgeriegelten Gelände in einem neu errichteten Gebäude innerhalb der Südpfalzkaserne verbracht. Dreimal wurden in dieser Zeit Rachenabstriche genommen und ins Landesuntersuchungsamt zur Beprobung gebracht. Die Betreuung der Rückkehrer innerhalb der Quarantänezone hatte das Deutsche Rote Kreuz mit 22 Freiwilligen übernommen. Im Hintergrund im Einsatz waren zahlreiche weitere Helfer der Bundeswehr sowie Ehrenamtliche auch aus Organisationen aus dem Landkreis Germersheim. „Als Leiter der Kreisverwaltung, die für die Durchführung der Quarantäne nach § 30 Infektionsschutzgesetz von Anfang bis Ende Verantwortung getragen hat, möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken: Danke an alle, die in dieser besonderen Situation im Einsatz waren – egal ob ehrenamtlich oder hauptamtlich“, betont Landrat Brechtel. Das Zusammenwirken der verschiedenen Organisationen habe sehr gut funktioniert: „Besonders möchte ich die hervorragende Kooperation mit der Bundeswehr hervorheben. Sie und die Kräfte des DRK haben gemeinsam mit unserer medizinischen Schiene alles getan, damit diese herausfordernde Aufgabe und Zeit gut gemeistert und zu einem glücklichen Ende geführt werden konnte.“
Landrat Brechtel betont auch, „dass die Bewältigung dieser neuartigen und komplexen Aufgabe nur möglich war, weil alle Beteiligten hervorragend gemeinsam zusammengearbeitet und sich dabei über die Maßen zeitlich und fachlich eingesetzt haben. Die Verantwortung wurde angenommen, es gab einen großen Einsatzwillen von Hauptamtlichen, auch in Amtshilfe, und auch von zahlreichen Ehrenamtlichen, alle haben sich in unglaublichem Maße engagiert.“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Dr. Thomas Gebhart: „Ich freue mich sehr, dass die Rückkehrer aus Wuhan gesund zu ihren Familien zurückkehren können. Die Quarantäne war für alle Beteiligten nicht einfach. Aber sie war notwendig zum Schutze aller. Mein Dank gilt allen, die das möglich gemacht haben. Aber mein Dank gilt auch den Bürgerinnen und Bürgern von Germersheim, die diese Situation so gelassen mitgetragen haben. Wir haben gezeigt: Wenn es darauf ankommt, arbeiten Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand, um die Bevölkerung zu schützen.“

Der Kommandeur des Luftwaffenausbildungsbataillons und Standortältester des Standorts Germersheim, Oberstleutnant Peter Eckert im Rückblick: „Es ist bemerkenswert und einzigartig was die Angehörigen des Standortes und des Luftwaffenausbildungsbataillons in den letzten Wochen geleistet haben. Ich bin stolz auf dieses Team und dessen bemerkenswerte Leistungsfähigkeit. Ebenso hervorragend gestaltete sich auch die Zusammenarbeit mit Landkreis, Stadt, DRK sowie allen anderen Beteiligten. Als Luftwaffe war es uns ein aufrichtiges Bedürfnis, alles für das Wohlergehen der Rückkehrer aus Wuhan zu tun und Ihnen diese besondere Situation so angenehm wie irgend möglich zu gestalten. Die vergangen zwei Wochen waren für uns alle besonders und herausfordernd und deshalb freut es uns umso mehr, dass wir unsere Gäste heute aus der Quarantäne entlassen durften. Wir wünschen allen eine gute Heimreise und für die Zukunft alles erdenklich Gute. Danke nochmals an alle für diese außerordentliche und hervorragende Teamleistung und das bemerkenswerte Zeichen der Geschlossenheit!“

„Wir sind glücklich, dass die Isolation der Rückkehrer und Helfer in Germersheim aufgehoben werden konnte. Die Belastung für alle Beteiligten war enorm groß. Mein Dank gilt allen insgesamt rund 120 Helfern des DRK, die jeden Tag mit beispiellosem Engagement im Einsatz waren, ganz besonders den 22 Freiwilligen in der Kaserne. Es war eine großartige Leistung, 14 Tage lang die Betreuung der 124 Rückkehrer zu übernehmen und mit ihnen isoliert zu leben“, sagte DRK-Generalsekretär Christian Reuter am Sonntag. Unter der Leitung des Generalsekretariats des Deutschen Roten Kreuzes seien an dem Einsatz auch der Verband der Schwesternschaften vom DRK sowie die DRK-Landesverbände Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berliner Rotes Kreuz, Brandenburg, Hessen, Nordrhein, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und der DRK-Bezirksverband Frankfurt/Main beteiligt gewesen.

Die gesamte Zeit war geprägt von einem guten Zusammenspiel unterschiedlicher Organisationen und Einrichtungen: dem Luftwaffenausbildungsbataillon der Bundeswehr in der Südpfalz-Kaserne in Germersheim, der Kreisverwaltung Germersheim, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, der Stadt Germersheim, dem Deutschen Roten Kreuz, der Polizei, dem Malteser Hilfsdienst, dem Technischen Hilfswerk, der Feuerwehr, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, benachbarten Kreisverwaltungen, dem Robert-Koch-Institut, dem Landesuntersuchungsamt, den Krankenhäusern und dem Ärztlichen Dienst der Bundeswehr.

Kreisverwaltung Germersheim
04.03.2020

Weitere Medieninformation aus der Quarantäne-Einrichtung erst nach Vorliegen der nächsten Testergebnisse

Germersheim – Am Freitag, 14. Februar 2020, wird es eine weitere Beprobung der China-Rückkehrer und der DRK-Helferinnen und Helfer geben, denn bis zum Ende der Quarantänezeit ist nicht auszuschließen, dass doch noch ein Nachweis des Virus´ erfolgt. Mit den Ergebnissen ist frühestens Samstagabend zu rechnen. Selbst nach einem wiederholt negativen Ergebnis wird am Sonntag eine ärztliche Untersuchung aller in der Quarantäne befindlichen Personen stattfinden. Erst danach kann über eine Aufhebung der Quarantäne entschieden werden.

Kreisverwaltung Germersheim
14.02.2020

Gute Nachrichten aus der Quarantäne-Einrichtung: Alle Ergebnisse der Beprobung von Montag sind negativ

Germersheim – Alle Proben, die am Montag von den China-Rückkehrern in der Quarantäne-Einrichtung in der Südpfalzkaserne in Germersheim genommen wurden, sind negativ. Bei keinem der 122 Rückkehrerinnen und Rückkehrern und den 22 Helferinnen und Helfern des Deutschen Roten Kreuzes im Quarantänebereich wurde das neue Coronavirus nachgewiesen. Die Testergebnisse geliefert hat das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.

Am Freitag wird es noch eine weitere Beprobung geben. Denn auch wenn es mit zunehmender Dauer immer unwahrscheinlicher wird, dass das Virus noch nachgewiesen wird, ist es bis zum Ende der Quarantänezeit nicht auszuschließen, dass doch noch ein Nachweis erfolgt.

Mit den Ergebnissen ist frühestens Samstagabend zu rechnen. Eine mögliche Aufhebung der Quarantäne erfolgt nach den Richtlinien des Robert Koch Institutes. Demnach folgt selbst nach einem wiederholt negativen Ergebnis am Sonntag eine ärztliche Untersuchung. Erst danach kann überhaupt über eine Aufhebung der Quarantäne entschieden werden.

Momentan zeigen sich alle Beteiligten erleichtert über das aktuelle negative Ergebnis der aktuellen Beprobung. Sowohl die Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes, die Vertreter der Bundeswehr, des Landkreises und der Stadt Germersheim sowie die Ministerien sind optimistisch und schauen zuversichtlich auf ein Ende der Quarantänezeit für die China-Rückkehrer und die Helferinnen und Helfer in der Quarantänezone.

Kreisverwaltung Germersheim
14.02.2020

Corona-Virus: Hotline beim Landesgesundheitsamt eingerichtet

Gemeinsame Pressemeldung des Sozialministeriums und Landesgesundheitsamts

Mannheim / Stuttgart / Baden-Württemberg – In der Region Mannheim gibt es auch weiterhin keinen vermuteten oder bestätigten Fall von Corona-Viren-Infektionen. Das Landesgesundheitsamt hat nun eine Hotline für Bürger*innen zu dem Thema eingerichtet.

Gesundheitsminister Lucha und Regierungspräsident Reimer betonen, dass die Gesundheitsbehörden im Land gut auf das neuartige Coronavirus vorbereitet und das Risiko für Bevölkerung gering seien. In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Ministeriums und Landesgesundheitsamtes heißt es dazu:

„Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0711/904-39555 mit Fragen zum neuartigen Coronavirus an eine eigens eingerichtete Hotline des Landesgesundheitsamts (LGA) Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart wenden. „Wir haben Verständnis für das große Informationsbedürfnis der Menschen. Da die Flut an Meldungen sowie teilweise bewusste Falschinformationen in den Sozialen Netzwerken zu Verunsicherungen führen, haben wir die Hotline beim Landesgesundheitsamt eingerichtet“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (5. Februar) in Stuttgart.

„Neben der Hotline für Bürgerinnen und Bürger informieren wir über das Coronavirus selbstverständlich auch über unsere Internetseiten, die wir regelmäßig aktualisieren“, sagte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer, in dessen Behörde das Landesgesundheitsamt (LGA) angesiedelt ist. Reimer erklärte außerdem, dass im Falle eines bestätigten Falls das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz beim Landesgesundheitsamt die zentrale Koordination im Land übernehme und die Gesundheitsämter vor Ort als „Task Force“ unterstütze. „Schon jetzt sind die Expertinnen und Experten beim LGA rund um die Uhr für die Gesundheitsämter erreichbar“, so Reimer.

In Baden-Württemberg wurden bislang keine Erkrankungen am Coronavirus festgestellt. Im Labor des LGA wurden bisher 84 Proben vorsorglich untersucht – alle waren negativ. „Aktuell befinden sich neun Personen in Baden-Württemberg, die Kontakt zu einer infizierten Person aus Bayern hatten, vorsorglich für 14 Tage – die Inkubationszeit – in häuslicher Absonderung. Bisher sind alle bei diesen Personen durchgeführten Tests auf das Coronavirus negativ ausgefallen“, erklärte die Leiterin des LGA, Dr. Karlin Stark.

Das Erkrankungsrisiko für die Bevölkerung in Deutschland wird vom Robert-Koch-Institut in Berlin weiterhin als gering eingestuft. Die Lage ist jedoch dynamisch, sodass sich diese Einschätzung kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern kann. Ausführliche Informationen zum Krankheisterreger, zum Verbreitungsgebiet, den Infektionsschutzmaßnahmen bei Verdachtsfällen und weitere Hinweise können auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts abgerufen werden. Dort steht auch eine umfangreiche Fragen-und-Antworten-Liste zur Verfügung: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Weitere Informationen finden Sie auch folgender Website: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/.
Dort ist auch das Faktenblatt des Landesgesundheitsamtes verlinkt (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_LGA-Faktenblatt_06-02-2020.pdf ) sowie häufige Fragen & Antworten zum Virus.

Sozialministerium und Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
08.02.2020

Bisher kein Coronavirus bei Rückkehrern in Germersheim nachgewiesen

Südpfalz Kaserne Germersheim – Das mit Spannung erwartete Ergebnis der Beprobung aller China-Rückkehrer liegt nun vor. Es ist sehr erfreulich.  Bei keinem der in der Südpfalz Kaserne in Germersheim untergebrachten Rückkehrer konnte bisher das Coronavirus nachgewiesen werden. Landrat und Kommandeur überbrachten die freudige Nachricht an die Gäste und die Helfer des Roten Kreuzes im Quarantänebereich, wo die Nachricht mit großer Erleichterung und Freude aufgenommen wurde.

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, das die Untersuchung durchgeführt hat, weist allerdings darauf hin, dass es für eine Entwarnung noch viel zu früh sei. Das Virus könne noch bis zum Ende der Quarantänezeit auftreten. Dennoch ist die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin zuversichtlich: „Das Ergebnis ist eine gute Ausgangsbedingung dafür, dass die Quarantäne hoffentlich wie vorgesehen beendet werden kann.“ Der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr. Brechtel ergänzte: “Ich bin sehr erleichtert. Das ist in erster Linie für die Rückkehrer ein beruhigendes Ergebnis, aber auch für alle Beteiligten, die sich um die Menschen kümmern.“

Die Gesundheitsbehörden sehen eine weitere Testung in der nächsten Woche und am Ende der vorgesehenen Quarantänezeit vor. Sie dienen dazu,  mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen, infektionshygienische Maßnahmen zu unterstützen und den Rückkehrern in der Quarantäne Sicherheit zu geben.

Außenstelle Gesundheitsamt Südpfalzkaserne Germersheim
06.02.2020

115 Personen aus China zurückgebracht

2 davon positiv auf das Coronavirus getestet.

Frankfurt / Germersheim – Am 01. Februar 2020 wurden 115 Personen, die zuvor aus Wuhan, China, zurückgeholt wurden, vom Flughafen Frankfurt nach Germersheim in Quarantäne gebracht. Hier befindet sich die zentrale Unterbringung für die Rückkehrer. Die Unterbringung erfolgte nach den üblichen, für diese Situationen vorgegebenen Verfahrensweisen unter den Vorgaben des zuständigen Amtsarztes des Landkreises Germersheim. Die Betreuung erfolgte durch das Deutsche Rote Kreuz.

Am Morgen des 02. Februars 2020 erhielt die örtliche Einsatzleitung in Germersheim die Information, dass zwei Personen in Frankfurt positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Es ist der Fall eingetreten, wofür die Einrichtung dieser Schutzzone erfolgt ist. Die betroffenen Personen haben diesen Befund gefasst aufgenommen und wurden isoliert. Als weitere Maßnahme werden die Personen mit einem Infektionsschutzkrankentransportwagen durch das Deutsche Rote Kreuz in das Uniklinikum Frankfurt gefahren.

Für das am Standort Germersheim eingesetzte militärische wie zivile Personal, sowie für die ehrenamtlichen Helfer vom Deutschen Roten Kreuz und die Bevölkerung besteht kein Grund zur Sorge.

Gemeinsame Pressemitteilung der Luftwaffe, dem Deutschem Roten Kreuz, dem Landkreis und der Stadt Germersheim
02.02.2020

„Bundeswehrstandort ist gut vorbereitet“

„Keine Gefahr für Anwohner“

„Es kommen ausschließlich Personen in Germersheim in Quarantäne, die keine Krankheitssymptome aufweisen“

Südpfalz Kaserne Germersheim – Ca. 130 deutsche Staatsbürger werden aus der vom Coronavirus betroffenen chinesischen Provinz Hubei von der Bundesregierung zurück nach Deutschland geflogen. Nach ihrer Landung in Frankfurt sollen diese Personen in der Südpfalzkaserne in Germersheim für 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Über diese Entscheidung des federführend zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit wurden Landrat Dr. Fritz Brechtel, Bürgermeister Marcus Schaile und der Beigeordnete der Stadt Germersheim, Dr. Sascha Hofmann, gestern informiert.

Am Bundeswehrstandort in der Südpfalzkaserne wurden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit die ankommenden Menschen hier optimal versorgt und untergebracht werden können. Die Behörden vor Ort unterstützen die Kräfte am Bundeswehrstandort und das federführende Bundesgesundheitsministerium und stehen in einem ständigen Austausch.

Landrat Dr. Fritz Brechtel und Dr. Sascha Hofman betonen, dass ausschließlich deutsche Staatsbürger hier vorübergehende untergebracht werden, die bisher keinerlei Krankheitssymptome aufweisen. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr einer Ansteckung. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.

Kreisverwaltung Germersheim
31.01.2020

Bisher kein Fall von Corona-Infektionen in Mannheim

Mannheim – Inzwischen gibt es die ersten Nachweise der neuen Lungenkrankheit in Deutschland. In der Region Mannheim gibt es hingegen bislang keinen vermuteten oder bestätigten Fall von Corona-Viren.

Sofern es Verdachtsfälle gibt, sind diese dem Gesundheitsamt zu melden. Ein Verdacht auf eine Erkrankung liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vor allem in zwei Fällen vor:

  • Zum einen, wenn ein Mensch eine akute Infektion der unteren Atemwege wie zum Beispiel eine Lungenentzündung hat und bis maximal 14 Tage vor dem Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet – etwa in Wuhan in China – war.
  • Als Verdachtsfall wird auch eingestuft, wenn die Person nur Symptome wie Husten hat, aber in direktem Kontakt mit einem Erkrankten bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn war.

Gemäß Infektionsschutzgesetz besteht eine Arzt- und Labormeldepflicht für das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit sowie den Nachweis von Coronaviren. In Verdachtsfällen gemäß o.g. Definition werden entsprechende Tests (in der Regel Abstriche aus Nase oder Rachen und, wenn möglich, eine Probeentnahme aus den unteren Atemwegen) durchgeführt.

Vorsichtsmaßnahmen (Prävention)

Aufgrund der derzeitigen Grippesaison auf der Nordhalbkugel kommt es zu zeitgleichem Auftreten von Erkrankungen durch Influenza-Viren, die ähnliche Symptome wie Coronaviren hervorrufen. Vor einer Erkrankung an saisonaler Influenza können Sie sich durch eine Impfung schützen. Eine Influenza-Impfung trägt dadurch auch zur Vermeidung unnötiger Verdachtsfälle einer Infektion durch Corona-Viren bei.

Zur Vermeidung einer Infektion wird folgendes Verhalten empfohlen:

  • Achten Sie auf eine gute persönliche Hygiene, insbesondere auf regelmäßiges richtiges Händewaschen.
  • Vermeiden Sie direkten Kontakt mit Personen, die an Atemwegserkrankungen leiden.
  • Husten und nießen Sie in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge.
  • Falls Sie Fieber, Husten oder Atemschwierigkeiten haben, gehen Sie zum Arzt – dies gilt insbesondere, nach Aufenthalt in den Ausbruchsgebieten oder engem Kontakt mit einer Person aus dem Ausbruchsgebiet.

Verlauf meist mild

Eine Impfung oder eine spezielle Therapie zur Behandlung der Erkrankung gibt es nicht, die Symptome können aber mit Medikamenten abgemildert werden. Nach derzeitiger Einschätzung von Experten verläuft die neuartige Lungenkrankheit offenbar in den meisten Fällen mild, möglicherweise sogar ohne Symptome. Vor allem bei älteren Patienten mit schweren Vorerkrankungen kann die Erkrankung auch schwer verlaufen bis hin zu Todesfällen.

Weitere Infos:

Die für Deutschland geltende Falldefinition und Maßnahmen bei einem Verdachtsfall finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.html

Informationen des RKI zum neuen Coronavirus und dem Umgang damit:https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Falldefinition RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.html

Orientierungshilfe des RKI für Ärzte: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_Verdachtsabklaerung_Massnahmen.html

Stadt Mannheim
29.01.2020

Politik

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Neues deutsch-französisches Nahverkehrs-Projekt

Mainz – „Auf unserem Weg, den grenzüberschreitenden Schienenpersonennahverkehr zwischen Deutschland und Frankreich deutlich zu verbessern, sind wir ein großes Stück weitergekommen. Heute können wir einen Vertrag unterzeichnen, der es uns ermöglicht, für die kommende Förderperiode (2021-2027) des Interreg-Programms einen europäischen Zuschuss zu beantragen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in der Villa Denis im pfälzischen Frankenstein. Gemeinsam mit den Verkehrsministern aus dem Saarland und Baden-Württemberg, Anke Rehlinger und Winfried Hermann, dem Vize Präsidenten der Region Grand Est, David Valence, sowie den Verbandsvorstehern der rheinland-pfälzischen Zweckverbände Schienenpersonennahverkehr informierte sie über den aktuellen Sachstand des bisher einmaligen europäischen Verkehrsprojektes.

Den Veranstaltungsort der Vertragsunterzeichnung nannte die Ministerpräsidentin symbolträchtig, denn der Erbauer der Villa, der Bahningenieur Paul Camille von Denis, habe in der Frühzeit des Eisenbahnbaus die rheinland-pfälzischen Strecken geschaffen. „Wir wollen seine Bahnlinien wieder in eine attraktive Form bringen und neue Verbindungen über Grenzen hinweg schaffen. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass die Bürger und Bürgerinnen aus drei Bundesländern und der Nachbarregion Grand Est ein attraktives, klimafreundliches Verkehrsangebot nutzen können“, erläuterte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Gute Zugverbindungen seien wichtig für den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt, für Bildung, Kultur, Tourismus und Umwelt. An solchen Projekten, die konkrete Verbesserungen für den Alltag der Menschen bringen, werde der europäische Mehrwert deutlich. „Das ist ein deutliches Signal für Europa“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Mit unserem gemeinsamen Projekt haben wir die einmalige Chance, in den kommenden Jahren den Nahverkehr nicht nur im Saarland, sondern auch über die saarländischen Grenzen hinaus gemeinsam voranzubringen. Die Schienenverbindung bietet Arbeitnehmern, die grenzüberschreitend pendeln, ein umweltfreundliches Mobilitätsangebot, das die Verkehrssituation und die Umwelt vor Ort deutlich entlasten werden. Sie ist auch ein Mehrwehrt für die Wirtschaftskraft und die Menschen vor Ort in der gesamten Region. Unser Projekt verdeutlicht, wie mehrere Partner grenzüberschreitend und solidarisch über Jahre an einem gemeinsamen Ziel arbeiten können“, sagte Anke Rehlinger, stellvertretende Ministerpräsidentin und Verkehrsministerin des Saarlandes.

„Diese französisch-deutsche Kooperation ist für einen guten grenzüberschreitenden Nahverkehr auf der Schiene von großer Bedeutung. Damit wollen wir vor allem für Pendlerinnen und Pendler eine umwelt- und klimafreundliche Alternative der Mobilität mit der Bahn anbieten“, so Verkehrsminister Winfried Hermann aus Baden-Württemberg.

Bis Dezember 2024 wollen die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und das Saarland sowie die Region Grand Est ein gemeinsames grenzüberschreitendes deutsch-französisches Nahverkehrsangebot an den Start bringen. Die Grundverträge für die entsprechenden Schienenstrecken – in Rheinland-Pfalz Neustadt – Straßburg bzw. Wörth – Straßburg und Trier – Metz sind unterzeichnet. Auch die gemeinsamen Vorbereitungen für das Fahrplan- und Tarifkonzept, die im Bereich zwischen Rheinland-Pfalz und der Region Grand Est notwendigen Verbesserungen der Infrastruktur sowie die Vorbereitungen der Ausschreibungen für den Betrieb der neuen Linien schreiten zügig voran. Natürlich müssen auch neue zweisprachige Marketingkonzepte entwickelt werden. Weitere grenzüberschreitende Strecken im Saarland und in Baden-Württemberg sind Teil des deutsch-französischen Konzeptes.

Rund 30 Fahrzeuge sind für das zu erarbeitende Betriebskonzept erforderlich, die bereits durch die Région Grand Est bestellt sind. Hier finanzieren alle Partner anteilig mit. Ziel ist es nun, für die Ausstattung der Fahrzeuge mit einem Technikpaket für die deutsch-französische Signaltechnik in der kommenden Interreg-Periode (2021 – 2027) einen europäischen Zuschuss erhalten. Dafür wurden heute vertraglich die Weichen gestellt. Für den Prototyp ist im laufenden Interreg-Programm (bis 2020) ein Antrag gestellt, darüber ist aber noch nicht befunden. Die Fahrzeuge werden seitens der Région Grand Est dem im Vergabeverfahren für das neue grenzüberschreitende Nahverkehrsangebot obsiegenden Verkehrsunternehmen im Rahmen eines Mietvertrages zur Verfügung gestellt.

Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Foto: SPD Rheinland-Pfalz
25.01.2020

Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Erinnerung lehrt uns, wachsam zu sein

Mainz / Deutschland – „Die Verbrechen der Nationalsozialisten und das unfassbare Leid der Opfer dürfen niemals vergessen werden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Vorfeld des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar. „Für viele Menschen scheint die NS-Zeit in Deutschland weit entfernt zu sein. Doch erleben wir gerade, wie schmal der Grat zwischen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus verläuft. Die Erinnerung an die grauenvollen Verbrechen während der NS-Zeit lehrt uns, wachsam zu sein und überall die Stimme gegen Rassismus, Antisemitismus und Intoleranz zu erheben“, so die Ministerpräsidentin.

Der 27. Januar ist der Jahrestag der Befreiung der Überlebenden des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau vor 75 Jahren. Allein in diesem Lager haben die Nationalsozialisten mehr als eine Million Menschen ermordet. Anlässlich des Gedenktages am 27. Januar 2020 hat die Ministerpräsidentin Trauerbeflaggung an allen öffentlichen Gebäuden angeordnet.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer erinnerte auch an die Verfolgung von homosexuellen Menschen, die in diesem Jahr vom Landtag in den Mittelpunkt des Erinnerns und Gedenkens gestellt wurde: „Die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen hat eine lange Geschichte, die bis in unsere Gegenwart hineinreicht und lange nicht als Unrecht anerkannt wurde. Diese Geschichte macht einmal mehr deutlich: 1945 gab es keine Stunde Null. Die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen wurde in der Bundesrepublik und der DDR nahtlos fortgesetzt. Erlittenes Unrecht wurde weder anerkannt noch entschädigt. Statt einer Zäsur gab es erschreckende und zutiefst beschämende Kontinuitäten.“

„Wir haben das Glück, in einer Demokratie zu leben, doch hilft uns die Erinnerung dabei, uns bewusst zu machen, dass dies nicht selbstverständlich ist. Daher ist es unsere Verpflichtung, uns mit aller Kraft allen Bestrebungen entgegenzusetzen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden, und uns für eine vielfältige, tolerante und offene Gesellschaft starkzumachen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Foto: Speyer 24/7 News, dak
25.01.2020

Haushaltsabschluss 2019: Investitionen von über einer Milliarde Euro und struktureller Überschuss

Mainz – Finanzministerin Doris Ahnen gab am 23.01.2020 in Mainz den vorläufigen Haushaltsabschluss 2019 bekannt. „Wir konnten im vergangenen Jahr einnahmeseitig nochmals von einer weiterhin guten Konjunktur profitieren. Gleichzeitig konnte der Anstieg der Ausgaben über alle Bereiche des Landeshaushalts begrenzt werden. Insgesamt übertraf der vorläufige Haushaltsabschluss die Planungen um 1,019 Milliarden Euro. Damit konnte das gute Ergebnis von 2018 noch übertroffen werden. Dabei ist es auch gelungen, die Investitionsausgaben im Kernhaushalt auf über eine Milliarde Euro zu steigern“, erklärte Ahnen.

250 Millionen Euro der Mittel aus dem Haushaltsabschluss werden der Haushaltssicherungsrücklage zugeführt. Die Schulden des Landes werden um 859 Millionen Euro zurückgeführt. Geplant war eine Tilgung von 90 Millionen Euro. „Damit verbessern wir die Landesfinanzen und treffen Vorsorge für die Zukunft, auch angesichts des Anstiegs der Ausgabereste“, so die Finanzministerin.

Der Haushalt im Jahr 2019 konnte auch strukturell ausgeglichen werden. Die strukturelle Nettotilgung beträgt 440 Millionen Euro. Bei der strukturellen Betrachtung bleiben konjunkturelle Effekte und vermögensneutrale Transaktionen außen vor.

Insgesamt lagen die Einnahmen im Jahr 2019 mit 18,469 Milliarden Euro um 503 Millionen Euro über den Erwartungen. Dabei handelte es sich vor allem um konjunkturbedingte Steuermehreinnahmen.

Die Gesamtausgaben stiegen 2019 um 789 Millionen Euro bzw. 4,8 % auf insgesamt 17,211 Milliarden Euro. Dies sind 515 Millionen Euro weniger als geplant. Hierzu trugen insbesondere niedrigere Zinsausgaben bei. Die ausgezahlten Investitionsmittel im Kernhaushalt stiegen gegenüber 2018 um 19 % (+ 158 Millionen Euro) auf über eine Milliarde Euro. Die 2016 gestartete Investitionsoffensive der Landesregierung zeigt sich nun auch in den Ist-Ergebnissen.

An die Kommunen wurden 2019 insgesamt rund 5,9 Milliarden Euro ausgezahlt. Dies entsprach rund einem Drittel aller Ausgaben im Haushalt. Die darin enthaltenen Mittel des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro stiegen in den letzten sechs Jahren um insgesamt 57 %. 2019 wurden 257 Millionen Euro bzw. 9,1 % mehr Mittel im Rahmen des KFA bereitgestellt als 2018.

Text: Ministerium der Finanzen Foto: Speyer 24/7 News, dak
25.01.2020

Martin Louis Schmidt (AfD) zur Einreichung des SchUM-Welterbeantrages: „Weltkulturerbe-Initiativen gehen uns alle an!“

Martin Louis Schmidt ist kultur- und geschichtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland Pfalz und Mitglied der Enquete-Kommission Tourismus.

Mainz / Speyer / Worms – Am 23. Januar 2020 wurdd der rheinland-pfälzische Welterbe-Antrag „SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz“ bei der UNESCO in Paris offiziell eingereicht. „Wir können der im kommenden Jahr anstehenden endgültigen Entscheidung des Welterbe-Komitees über dieses Religions- und Kulturerbe zuversichtlich entgegenblicken, denn das rund 1.000 Seiten umfassende Antragsbuch kann sich wahrlich sehen lassen“, kommentiert der kulturpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Mainzer Landtag, Martin Louis Schmidt, das Ereignis. Weiterhin erklärt er: „Ich habe mich bei der hochkarätigen SchUM-Informationsveranstaltung letzte Woche im Landesmuseum selbst von der wissenschaftlichen Qualität der seit 2016 aufwändig erarbeiteten, demnächst auch in deutscher Übersetzung und digital verfügbaren Begründung überzeugen können. Und selbst wenn der Antrag letztlich nicht erfolgreich sein sollte, so konnten auf jeden Fall neue Erkenntnisse über diese vom Mittelalter an bis heute weithin ausstrahlenden religiösen jüdischen Stätten im Herzen Europas gewonnen und damit wertvolle kulturgeschichtliche Spuren stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Spuren, die nicht nur für die hiesigen jüdischen Gemeinden, sondern für alle Deutschen wichtig sind und bleiben.“

Der AfD-Landtagsabgeordnete Schmidt betont darüber hinaus seine grundsätzliche Wertschätzung von Weltkulturerbe-Initiativen, „die gerade für unser ebenso geschichtsträchtiges wie naturräumlich schönes Rheinland-Pfalz enorme Chancen bieten. Man denke hier nur an die historischen Verbindungen zum römischen Limes, an das Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal oder an die aktuell laufenden Bewerbungen zum immateriellen Kulturerbe – also die Weinkultur in Deutschland, die pfälzische Hüttenkultur, das Schuhhandwerk in Pirmasens und Umgebung sowie die Deidesheimer Geißbocktradition. Ebenso verdienen mögliche künftige Antragsthemen wie die drei Kaiserdome in Speyer, Worms und Mainz größtmögliche Aufmerksamkeit sowie Unterstützung von Politik und Öffentlichkeit. Denn Weltkulturerbe-Initiativen gehen uns alle an!“

AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
25.01.2020

„Town&Gown“-Projekt von ZIRP und Verwaltungsuniversität Speyer

ZIRP stärkt Zusammenarbeit von Hochschulen und Hochschulstandorten

Mainz / Speyer / Trier – Der noch junge „Digital Hub Region Trier“ soll zum Knotenpunkt für Digitales in der Region werden und Impulse für die Entwicklung der Stadt geben. Darin sind sich rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Stadtverwaltung, Hochschule, Universität und regionaler Wirtschaft beim Workshop im Projekt „Hochschule und Hochschulstandort“ einig. Getragen wird das Projekt seit 2018 gemeinsam von Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) e.V. und Deutscher Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Nach Pirmasens und Koblenz ist Trier der dritte Standort, an dem die Zusammenarbeit von Hochschulen und Hochschulstandort beispielhaft gecheckt und gemeinsame Strategien erarbeitet werden.

In Trier ist das gemeinsam erklärte Ziel: den Digital Hub in der Region bekannter machen und mit Leben füllen. Die Idee des Hubs, die Gründerinnen und Gründer sowie etablierte Unternehmen sollen stärker vernetzt werden. Um den Hub in der ehemaligen Jägerkaserne für junge, kreative Köpfe interessant zu machen, wurde die Möglichkeit weiterer, zentralerer Standorte diskutiert, etwa mit Räumlichkeiten an der Universität und der Hochschule. Ebenso wurden Ideen entwickelt für eine schlagkräftige Kommunikationsstrategie, Events und ein breites Angebot an Serviceleistungen für Gründungsinteressierte und Unternehmen.

Oberbürgermeister Wolfram Leibe freute sich über das große Engagement der Beteiligten: „Dieser Workshop zeigt einmal mehr, dass wir in Trier ein starkes Netzwerk haben. Wir werden den Digital Hub gemeinsam weiter voranbringen, als Ort für Innovation und Zukunftsvision, denn beides brauchen wir am Standort Trier.“

Dem pflichtete der Vorstandsvorsitzende des Digital Hub Region Trier Werner Schwarz, Chief Digital Officer bei der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co.KG, bei: „Unser Hub kann ein Entfaltungsraum werden, in dem sich die Entwicklung der Stadt zum Standort für Kreativität und Innovation mit besonderer Lebensqualität und internationalem Austausch verwirklicht.“

Hintergrundinfo zum Workshop:

Der Workshop wurde gemeinsam von Stadtverwaltung, der Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz (ZIRP) e.V., der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und dem Verein Digital Hub Region Trier initiiert. In dem von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung geförderten Projekts „Town & Gown“ fragen Universität Speyer und ZIRP seit 2018 an ausgewählten rheinland-pfälzischen Hochschulstandorten, wie und in welchen Feldern Stadt, Hochschule und ansässige Wirtschaft ihre Zusammenarbeit intensivieren können.

Nach einem ersten Workshop im Oktober 2019 haben die Projektpartner mit den Akteuren in Trier zum Thema „Digital Hub Region Trier“ weiter diskutiert und konkrete, umsetzbare Ergebnisse erzielt sowie mögliche erste Projektschritte definiert.

Mehr über „Town&Gown“: https://www.zirp.de/inhalt/hochschule,-verwaltung-und-wirtschaft-im-dialog

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
25.01.2020

Prüfantrag der FDP Speyer zur Aufnahme des Planungsprozesses einer weiteren Verkehrsanbindung (Zu- / Abfahrt) zur B 39 im Vogelgesanggebiet, Verbunden mit einer Anfrage zur künftigen verkehrsplanerischen Ausrichtung der Closweg-Brücke

Speyer – Die FDP-Fraktion möchte sich hiermit einem überaus berechtigten Anwohnerbegehren annehmen und konstruktiv mit allen Parteien und der Verwaltung eine Lösung erarbeiten, welche zur Entspannung der aktuellen und künftigen Verkehrsproblematik in diesem Bereich beiträgt.

Das Wohngebiet im Vogelgesang verdichtete sich in den vergangenen Jahren extrem stark und aktuell geht auch die Wohnbebauung und Verdichtung um das Priesterseminar und der Windthorststrasse, mit dem Zuzug hunderter neuer Familien, in die finale Phase. Ebenfalls steht eine weitere Wohnbebauung und Verdichtung am Russenweiher an.
Das Wohngebiet „Im Vogelgesang“ ist aktuell lediglich durch 2 Anbindungen erreichbar, nämlich über die Closweg-Brücke auf der einen und dem Germansberg auf der anderen Seite. Bereits heute ist die Verkehrssituation im Vogelgesang mehr als angespannt und bei stockendem Verkehrsfluss u. a. in den Bereichen Landauer-Strasse, Paul-Egell-Strasse, Winternheimer-Strasse sowie Lindenstrasse bilden sich erhebliche Rückstaus in die Wohngebiete Vogelgesang und Neuland und ein Ein- sowie Ausfahren stellt sich bereits heute oftmals als überaus schwierig dar. Um künftig sowohl die Bewohner im Vogelgesang als auch die Bewohner im Neuland verkehrstechnisch zu entlasten, müssen wir eine Modifizierung des Verkehrsflusses entsprechend dem Anstieg der Bevölkerung in diesem Wohngebiet forcieren.

Viele Pendler in diesen Wohngebieten fahren über die B39 auf die badische Rheinseite oder in Richtung Ludwigshafen und eine direkte Zufahrt auf die B39 auf Höhe des Priesterseminares würde hier künftig für deutlich mehr Entlastung sorgen und die Wohnqualität für alle Anwohner der Gebiete deutlich steigern. U. a. denken wir auch an den Schulzubringer- und Besuchsverkehr in den Wohngebieten.

Ein weiterer Punkt der damit einhergehend in den Fokus rückt, ist die Belastbarkeit und Standfestigkeit der Closweg-Brücke – eine von 2 Anbindungen zum Vogelgesang – zu welcher sich die nachstehende Anfrage ergibt.
Die Brücke wurde nämlich seinerzeit für ein normales Wohngebiet konzipiert. Seit einigen Jahren muss diese allerdings auch – bedingt durch die neue Zufahrt zum Vogelgesang, welche von vielen Verkehrsteilnehmer auch als Abkürzung für das Fahrtziel Industriestraße „missbraucht“ wird – erheblicher Beanspruchung durch Schwerlastverkehr Stand halten. Erschwerend kommen die Bauarbeiten im Wohngebiet hinzu, welche ebenfalls für einen Anstieg des Schwerlastverkehrs verantwortlich sind und die Brückeninfrastruktur am Closweg über Maß beanspruchen, was nicht ohne Folgen bleiben dürfte.

Um den stetig steigenden Verkehrsbelastungen sowie der Weiterentwicklung von Standards und den wachsenden Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmer hinsichtlich Fahrkomfort und Sicherheit gerecht zu werden, stellt sich in der Regel nach ca. 50% – 60% der theoretischen Nutzungsdauer die Frage, ob eine Brücke den aktuellen und künftigen Anforderungen noch gerecht wird.

Hierzu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen zur Closweg-Brücke:

  1. Wann gab es zuletzt eine Hauptprüfung nach DIN1076 und welches Ergebnis brachte diese Prüfung hervor?
  2. Gab es in der nahen Vergangenheit Prüfungen aus besonderem Anlass und wenn ja, welche Anlässe waren ausschlaggebend für diese Prüfungen und welche Erkenntnisse wurden hierdurch gewonnen?
  3. Wird die Brücke bezüglich ihrer Traglast und dem Verkehrsaufkommen der Zukunft gerecht oder gibt es gar Pläne, die Brücke den neuen Anforderungen durch Ertüchtigung oder gar Erneuerung anzupassen?
  4. Wie stellt sich die Stadtverwaltung die Lösung der Verkehrssituation vor, wenn die Closweg-Brücke tatsächlich zu Sanierungszwecken abgerissen bzw. gesperrt werden muss?

FDP-Kreisverband Speyer, Marius Weiler
25.01.2020

Germersheim und Landkreis Germersheim:

Argumentationstraining in Wörth am 13./14. September

Wörth – Angesichts aktueller politischer Krisen und gesellschaftlicher Herausforderungen begegnen uns immer wieder Vorurteile und Stammtischparolen. Doch wie reagiert man richtig und angemessen darauf? Was können wir bei diskriminierenden und menschenverachtenden Aussagen entgegnen? Wann ist Widerspruch und Argumentation gegen solche Aussagen nötig und sinnvoll?

Das Argumentationstraining gegen Stammtischparolen soll zunächst sensibilisieren, auf der Arbeit und in der Freizeit genauer hinzuhören, Dinge zu hinterfragen und einzuhaken, wenn pauschal abwertende Sätze fallen.

Das nächste Training findet statt am

  • Freitag, 13.9.2019, von 16:30 Uhr bis 19:30 Uhr und
  • Samstag, 14.9.2019, von 9.30 Uhr bis16:30 Uhr.

Veranstaltungsort ist das Mehrgenerationenhaus, Ahornstraße 5, 76744 Wörth am Rhein.

 Das Training ist offen für alle Interessierte und soll helfen, den geäußerten Vorurteilen die eigene Meinung entgegenzusetzen und die Diskussion auf ein sachliches Niveau zu bringen. Die Teilnehmenden lernen, die Parolen, Schlagwörter und Äußerungen auf die Hintergründe ihres Aufkommens zu überprüfen, um anschließend argumentative Gegenstrategien zu Vorurteilen und Stammtischparolen zu entwickeln.

Auf der Basis eigener Erfahrungen und Erlebnisse der Teilnehmenden werden praktische Gruppenarbeiten und Rollenspiele entwickelt, in denen wirkungsvolle Handlungsmöglichkeiten und Reaktionsweisen eingeübt werden. In der anschließenden gemeinsamen Auswertung werden die Verhaltensweisen und Argumentationsmuster reflektiert und so vertieft.

 Eine Anmeldung ist erforderlich, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 Wir würden uns freuen, wenn die Veranstaltung Ihr Interesse fände und möchten Sie bitten, interessierte Personen ebenfalls darauf aufmerksam zu machen. Hierfür bereits im Voraus herzlichen Dank!

 Über den folgenden Link können Sie sich direkt für das Training anmelden:

https://politische-bildung.rlp.de/veranstaltungen/details.html?tx_pgevents_pi1%5Bevent%5D=1507&tx_pgevents_pi1%5Baction%5D=show&tx_pgevents_pi1%5Bcontroller%5D=Date&tx_pgevents_pi1%5Bbookable%5D=1&tx_pgevents_pi1%5BeventId%5D=1000001152&cHash=38fe04f7bbee0b976170113840f132ff

Kreisverwaltung Germersheim
02.09.2019

Kfz-Zulassungsstelle: in Kandel vom 20. bis 27. September geschlossen, in Germersheim normal geöffnet

Kandel / Germersheim – Aufgrund von Umbauarbeiten ist die Kfz-Zulassungsstelle Kandel vom 20. bis einschließlich 27.09.2019 geschlossen. Die Kreisverwaltung Germersheim bittet dafür um Verständnis.

Die Kfz-Zulassungsstelle in Germersheim steht den Bürgerinnen und Bürgern aber im gewohnten Umfang zur Verfügung.

Kreisverwaltung Germersheim
02.09.2019

Vortrag über Psychopharmaka

Germersheim – Um „Psychopharmaka – Übersicht, Anwendungsgebiete, Chancen und Risiken“ geht es im Vortrag von Horst Köster, Dipl. Psychologe und Psycholog. Psychotherapeut, am Dienstag, 17. September 2019, 19 Uhr, im Caritas-Altenzentrum St. Elisabeth, Reduitstraße 1, (Veranstaltungsraum in Untergeschoß) in Germersheim.

Die Veranstaltung bietet einen Überblick über die Psychopharmaklassen Antipsychotika, Antidepressiva, Tranquilizer und Phasenprophylaktika. Im Vortrag werden die Möglichkeiten, Grenzen und Risiken dieser Medikamente in der Behandlung verschiedener Störungen erläutert und der Einsatz insbesondere in Bezug zur realen psychiatrischen Versorgungssituation kritisch diskutiert.

Alle Interessierten sind herzlich zu diesem Vortrag eingeladen.

Organisiert wird die Veranstaltung gemeinsam von der Betreuungsbehörde des Landkreises und den drei Betreuungsvereinen im Kreis Germersheim.

Für eventuelle Rückfragen stehen zur Verfügung: Betreuungsbehörde, Herr Stegner (Tel. 07274 53264), AWO Betreuungsverein, Frau Lossin (Tel. 07275 8919), SKFM Betreuungsverein, Frau Klein (Tel. 07274 7078211), Lebenshilfe Betreuungsverein, Herr Bast, (Tel. 07271 5050341).

Kreisverwaltung Germersheim
02.09.2019

Lange Nacht der Volkshochschulen

Bundesweites Zeichen setzen für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Germersheim – Zum 100-jährigen Bestehen wollen die Volkshochschulen und ihre Verbände mit einer besonderen Aktion bundesweit für Aufmerksamkeit sorgen. Zahlreiche Volkshochschulen beteiligen sich an der bundesweit ersten „Langen Nacht“ der Volkshochschulen am Freitag, 20. September 2019.

Unter dem Motto „zusammenleben. zusammenhalten“ setzen sie an diesem Abend ein deutliches Zeichen für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der gesamten Volkshochschulfamilie bietet das Jubiläum die einmalige Gelegenheit, zu feiern und öffentlich sichtbar zu machen: vhs sind mit ihrer einzigartigen Palette von Angeboten überall vor Ort die erste Adresse in Sachen Weiterbildung – da, wo sich Menschen begegnen, um miteinander und voneinander zu lernen.

Auch die Kreisvolkshochschule Germersheim ist dabei – am 20. September, ab 18 Uhr in der Aula der Berufsbildenden Schule Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Straße, 76726 Germersheim. Zu dieser Veranstaltung mit verschiedenen Referenten der Kreisvolkshochschule Germersheim sind alle Interessierten eingeladen. Der Eintritt ist frei.

Kreisverwaltung Germersheim
02.09.2019

Kreisvolkshochschule Germersheim: Kurse, Vorträge, Veranstaltungen

Germersheim – Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden.

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„Spanisch A1 Teil 1 – am Vormittag“ – Kurs mit Raúl Miñarro Garrido: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seminarraum 2 in der KVHS Geschäftsstelle. Beginn: Mittwoch, 18.09.2019, 10:30 – 12:00 Uhr. Dauer: 11 Termine, Kosten: 55,00 Euro/Person.

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„Webinar: Finanzkompetenz für Frauen“ – Kurs mit Fachreferentinnen: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, EDV-Raum in der KVHS Geschäftsstelle. Beginn: Mittwoch, 18.09.2019, 20:00 – 21:30 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: kostenfrei Euro/Person.

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„Lange Nacht der Volkshochschulen – 100 Jahre Volkshochschule – Jubiläum 2019“ – Veranstaltung  mit Referenten der KVHS: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str., Kreisaula, Eingang über den Schulhof der BBS. Beginn: Freitag, 20.09.2019, 18:00 – 21:30 Uhr, -kostenfrei-

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„Spinnen mit der Handspindel – Einsteiger-Workshop A“ – Kurs mit Sonja Collet: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 07. Beginn: Samstag, 21.09.2019, 09:00 – 12:45 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 20,00 Euro/Person.

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„Einbürgerungstest, Termin 17 am Vormittag und Termin 18 am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle. Beginn: Montag, 21. Oktober 2019, Termin 17 um 10:00 Uhr, Termin 18 um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: 20 September 2019.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr,

Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Kreisverwaltung Germersheim
02.09.2019

Informationsveranstaltungen zu den Wahlen zum Beirat für Migration und Integration

Achtung Terminänderungen in Wörth und Germersheim

Landkreis Germersheim / Germersheim / Wörth – Am Sonntag, 27.10.2019, finden die Wahlen zum Beirat für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz statt. Gemäß § 49 a LKO ist in Städten, in denen mehr als 1000 und in Landkreisen, in denen mehr als 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein Beirat für Migration und Integration einzurichten. Hierzu zählen auch der Landkreis Germersheim und die Städte Kandel, Wörth und Germersheim. Die Verbandsgemeinde Jockgrim wählt auf freiwilliger Basis einen Beirat für Migration und Integration.

Die Kreisverwaltung Germersheim veranstaltet in Kooperation mit den Stadtverwaltungen und der VG Jockgrim Info-Abende zu den Wahlen, um über wichtige Fristen und die Arbeit eines Beirats für Migration und Integration zu informieren. Alle Bürger/innen (auch ohne Migrationshintergrund) ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Germersheim haben, können sich zur Wahl aufstellen lassen. Die Infoveranstaltungen richten sich deshalb an alle Interessierten, die sich für die Belange von Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit Migrationshintergrund einsetzen möchten sowie an alle Wahlberechtigte, die sich über die Wahlen und die Funktion eines Beirats für Migration und Integration informieren möchten.

Die Informationsveranstaltungen finden statt

  • am Dienstag, 3. September, 20 Uhr, im Bürgersaal der Stadtverwaltung, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim (verschoben von 29. August) und
  • am Mittwoch, 4. September, 19 Uhr, im Sitzungssaal (Rathaus Wörth), Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein (verschoben von 28. August).

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Infos zu den Beiratswahlen sind auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration erhältlich: http://beiratswahlen.agarp.de/

Die erforderlichen Formulare gibt es unter www.kreis-germersheim.de/wahl-bmi

Kreisverwaltung Germersheim
02.09.2019

Nachtragshaushalt Landkreis Germersheim 2019 verabschiedet – Ergebnis um 3,3 Millionen Euro verbessert

Landkreis Germersheim – „Mit dem Nachtragshaushalt 2019 können wir das knapp positive Ergebnis des Basishaushalts nicht nur halten, sondern um rund 3 Millionen verbessern“, stellt Landrat Dr. Fritz Brechtel die aktuelle Haushaltsituation des Landkreises vor. „Leider sind dies nur Einmal-Effekte, die in den kommenden Jahren nicht zu erwarten sind.“

„Bei den laufenden Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt verbessert sich der rechnerische Überschuss um 3,3 Mio. Euro auf 4,1 Mio. Euro. Den Erträgen von 214,1 Mio. Euro stehen Aufwendungen von 210,0 Mio. Euro gegenüber. Beim Finanzhaushalt können wir unsere Kreditaufnahme um 13,9 Mio. Euro auf 2,6 Mio. Euro zurückführen. Maßgebend ist dafür die Vereinbarung mit der Stadt Wörth, den städtischen Anteil und die anstehende Landesförderung vorzufinanzieren. Eine klassische Win-win-Situation, bei der sich Wörth das ansonsten anfallende Verwahrentgelte erspart und der Landkreis externe Finanzierungen. Da diese Anteile künftig fehlen werden, ist dann mit höheren Kreditaufnahmen bei den Investitionen zu rechnen. Insofern handelt es sich um Einmaleffekte“, erklärt Brechtel die Ausgangslage.

Die Verschuldung reduziert sich um 17,2 Mio. auf 106,1 Mio. Euro. Im Übrigen wird mit höheren Verpflichtungsermächtigungen gerechnet. Dort steigt der Bedarf um 3,6 Mio. Euro auf 15,2 Mio. Euro. Ausschlaggebend sind vor allem Korrekturen beim flächendeckenden Breitbandausbau des Landkreises. Auftragsvergaben sollen dieses Jahr noch in einer Größenordnung von 7,9 Mio. Euro erfolgen. Die Mittel werden dann in den Folgejahren kassenwirksam.

„Trotz dieser guten Entwicklung ist der Landkreis dennoch finanziell nicht leistungsfähig. Die bilanzielle Überschuldung beträgt noch 2,5 Mio. Euro zum Jahresende 2019“, gibt Kämmerer Martin Schnerch zu bedenken. Dies bedeute eine nach wie vor strenge Genehmigungspraxis durch die Kommunalaufsicht und eingeschränkte Haushaltsbewirtschaftung.

Die Änderungen im Ergebnishaushalt sind überwiegend auf Verbesserungen bei den Personalkostenabrechnungen der Kindertagesstätten (-1,9 Mio. Euro Zuschussbedarf), Veräußerung des Geschäftsanteils an der Wohnbau Wörth GmbH an die Stadt Wörth (1,4 Mio. Euro) und der gewährten Integrationspauschale (0,8 Mio. Euro) zurückzuführen. Dem stehen 0,75 Mio. Euro höhere Aufwendungen beim Bauunterhalt und bei den Kostenerstattungen gegenüber. Beim investiven Teil werden Maßnahmen in Höhe von ca. 0,8 Mio. Euro nach 2020 geschoben.

Der Nachtragshaushalt 2019 wurde vom Kreistag gegen die Stimmen der SPD beschlossen. Die SPD hatte vorgeschlagen, die Kreisumlage um ein Prozent auf 45,50 % zu senken. Der Kreistag ist überwiegend dem Verwaltungsvorschlag gefolgt. „Es ist nicht möglich, die Kreisumlage zu senken und gleichzeitig die Verschuldung abzubauen. Dazu fehlt es weiter an Mitteln vom Land. Der Nachtrag ist von Einmaleffekten geprägt. Die Finanzausstattung bleibt aktuell für die Kommunen in Rheinland-Pfalz völlig unzureichend“, stellt Dr. Brechtel dazu abschließend fest.

Kreisverwaltung Germersheim
02.09.2019