Schwetzingen

„Aus dem Gemeinderat am 10. März 2021

Corona-Pandemie: Stadt erlässt Gebühren für Kindergärten und außerschulische Betreuung

Hauptsatzung wird geändert

Um künftig Gemeinderats- und Ausschusssitzungen auch in Form einer Videositzung zu ermöglichen, ergänzte der Gemeinderat die Hauptsatzung um einen neuen § 3a. Der Landtag hatte dazu zuvor § 37a der Gemeindeordnung geändert. Weiterhin gilt, dass die Gemeindeordnung Präsenzsitzungen verlangt. Sollte dies aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß möglich sein, darf nur über „Gegenstände einfacher Art“ Beschluss gefasst werden; Wahlen dürfen zum Beispiel nicht durchgeführt werden. Bei öffentlichen Sitzungen muss eine zeitgleiche Übertragung von Ton und Bild in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen, um den Öffentlichkeitsgrundsatz nach § 35 GemO zu wahren. 

Der Beschluss erfolgte mehrheitlich (18 Ja, 2 Nein, 6 Enthaltungen)

Wegen Corona-Pandemie bedingten Schließungen: Stadt erlässt Gebühren für Kindergärten und außerschulische Betreuung

Wegen der Corona-Pandemie waren die Kindergärten und Schulen vom 16. Dezember 2020 bis 22. Februar 2021 geschlossen. Die Stadt erlässt Eltern daher die Gebühren für nicht geleistete Betreuungsstunden für den Zeitraum vom 11. Januar bis 22. Februar 2021 für den Kindergarten Spatzennest sowie für die außerschulische Betreuung. Auch die Gebühren für Kindergärten, Krippen und für die Kindertagespflege in sonstiger Trägerschaft werden den Eltern von den jeweiligen Einrichtungen erstattet. Die Stadt gleicht den konfessionellen und sonstigen Trägern den durch den Gebührenerlass entstandenen Verlust aus. Die Gebühren für die außerschulische Betreuung werden ab dem 22. Februar 2021 nur anteilig in Höhe von 50 Prozent erhoben, da die Betreuung durch das Wechselunterrichtsmodell nur an den Präsenztagen genutzt werden kann. Die Essensgebühren werden für die Zeiträume, in denen keine Betreuung stattgefunden hat, anteilig zurückerstattet. Durch diesen Gebührenerlass entstehen geschätzte Kosten in Höhe von 255.000 EUR. Das Land übernimmt 80 % dieser Kosten, so dass auf die Stadt Schwetzingen noch ein Anteil von ca. 51.000 EUR entfällt.

Gemeinsamer Gutachterausschuss komplett

Der Gemeinderat beschloss Ende 2019 die Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Bezirk Schwetzingen ab dem 01.03.2020. Als letzte der zehn beteiligten Städte und Gemeinden trat die Gemeinde Oftersheim mit Wirkung zum 24.01.2021 diesem Gremium bei. Für die Gemeinde Oftersheim werden jetzt Susanne Barisch und Gregor Imo in das Gremium bestellt. Für Brühl wird Hans Faulhaber als Nachrücker für den zum 31.12.2020 ausgeschiedenen Bruno Ganz nachrücken. Die Amtszeit für die ehrenamtlichen Gutachter Susanne Barisch und Gregor Imo beginnt am 24.01.2021 und endet am 29.02.2024. Die Amtszeit für den ehrenamtlichen Gutachter Hans Faulhaber beginnt rückwirkend zum 01.01.2021 und endet ebenfalls am 29.02.2024.

Sanierungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“: 2. Satzungsänderung

Mit dem städtebaulichen Erneuerungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“ wurde die Stadt 2011 in das Bund–Länder Sanierungsprogramm DSP (Städtebaulicher Denkmalschutz) aufgenommen. Ziel der städtebaulichen Erneuerung ist der Erhalt und die Umnutzung der Wagenrichthalle II, die Schaffung von Verkehrs- und Freiflächen wie Geh- und Radwegen sowie die denkmalgerechte Sanierung des Pförtnerhauses. Mit der 2. Satzungsänderung wird die Einbeziehung des gemeindeeigenen Radweges zwischen Wagenrichthalle II und Decathlon ermöglicht. Dadurch sind alle notwendigen Ordnungsmaßnahmen nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes voll förderungsfähig.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Spoleto Straße bleibt weiterhin für den Verkehr voll gesperrt

Bis längstens zum 28. Februar 2022 bleibt die Spoleto Straße in Höhe Hausnummer 4 voll für den motorisierten sowie den Fuß-Verkehr gesperrt. Grund sind die dortigen Bauarbeiten zur Gemeinschaftsschule.Eine Durchfahrt/ -gang Richtung Plankstadter Straße und Oftersheim und in die Gegenrichtung ist weiterhin auch nicht für Radfahrer/innen und Fußgänger/innen möglich. Nur die Zufahrt bis zum bellamar Parkplatz bleibt für Schwimmbadgäste weiterhin bestehen. Grund sind die Bauarbeiten an der Schimper Gemeinschaftsschule. Die bestehenden Verkehrsregelungen rund um die Baustelle haben weiterhin Bestand.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Besuch in der Stadtbibliothek seit 10.03.21 nach Terminvergabe wieder möglich

Seit dieser Woche bietet die Stadtbibliothek das so genannte „click & meet“ Angebot an, d.h. der Besuch und die Medienausleihe sind nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (Tel.: 06202 /87271) wieder möglich.

Da die Anzahl der Besucher/innen begrenzt ist, erhalten die Besucher/innen ein Zeitfenster von ca. 20 Minuten. Zur möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten werden die Kontaktdaten der Besucher/innen notiert (Ausweisnummer, Datum und Uhrzeit).

Das bisherige „click & collect“ bleibt erhalten.  So können auch weiterhin Medien bestellt und kontaktlos in einem Korb vor der Bibliothek abgeholt werden.

Alternativ kann zur kontaktfreien Rückgabe auch weiterhin der Medienrückgabekasten genutzt werden, der sich hinter der Gittertür vor der Eingangstür zur Bibliothek befindet.

Das Angebot gilt vorbehaltlich steigender Inzidenzzahlen und wird jeweils den aktuellen Entwicklungen angepasst.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Stadt ersetzt drei Ahornbäume auf der Carl-Theodor-Brücke

Drei junge Ahornbäume auf der Carl-Theodor-Brücke sind so stark von einem Pilz befallen, dass die Stadtgärtnerei sie am 10.03.2021 gegen drei gesunde Jungbäume austauschet hat. Die Bäume stehen in der Verlängerung der Bushaltestelle vor der Einfahrt ins Kaufland Parkhaus.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Wochenmarkt findet am 17. März auf dem Schlossplatz statt

Der Wochenmarkt muss am Mittwoch, 17. März, von seinem angestammten Platz auf den Kleinen Planken auf den nördlichen Schlossplatz verlegt. Grund für die Verlegung ist die Moblile Impfaktion für die über 80-Jährigen im Lutherhaus während dieser Zeit.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Touristinformation bis 22. März für Publikumsverkehr geschlossen

Die Touristinformation bleibt noch bis Montag, 22. März 2021, für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Kolleg/innen sind weiterhin wochentags telefonisch (87-400) und per E-Mail (touristinfo@schwetzingen.de) erreichbar. In den Außenfächern  und in den Prospektständern sind auch Infomaterial und Broschüren erhältlich.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung am 17. März 2021 findet als telefonische Beratung statt

Am Mittwoch, 17. März 2021, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die nächste kostenlose Wohnberatung zu altersgerechtem Wohnen statt. Da aufgrund der Corona-Pandemie derzeit keine Beratung im Generationenbüro stattfinden kann, wird die Innenarchitektin Ulla Badura eine telefonische Beratung anbieten.

Das Generationenbüro bittet per E-Mail: generationenbuero@schwetzingen.de oder unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

Corona-Virus

„Stadt Schwetzingen bietet über 80-Jährigen eine Corona-Impfung durch mobile Impfteams im Lutherhaus an

Schwetzingen ist bei dieser Vor-Ort-Impfaktion Vorreiter im Rhein-Neckar-Kreis / Anschreiben an alle potenziell 1.415 Impfberechtigten wurden verschickt

Nachdem das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg am 3. März das Impfangebot um lokale Impfaktionen für über 80-Jährige erweitert hat, können nun auch Kommunen ohne Impfzentrum ihre Impfberechtigten vor Ort in der Kommune durch Mobile Impfteams impfen lassen.

Der Rhein-Neckar-Kreis hatte bereits Anfang Februar bei den Kreiskommunen vorab angefragt,  ob Interesse an einer Vor-Ort-Impfung des betroffenen Personenkreises besteht. In Abstimmung mit Oberbürgermeister Dr. René Pöltl und der evangelischen Kirchengemeinde, bekundete Ordnungsamtsleiter Pascal Seidel dann direkt das Interesse Schwetzingens im Lutherhaus solch eine Vor-Ort-Impfaktion anzubieten. Auch die Kirchengemeinde war sofort bereit, für diese Aktion das Lutherhaus für mehrere Tage zur Verfügung zu stellen.

Schwetzingen wird bei der Impfaktion Modellkommune für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis / Vorbereitungen laufen seit Wochen / Impfberechtigte erhalten zwei konkrete Termine für die Impfungen / Impfungen starten vermutlich Ende März

Schon seit einigen Wochen laufen daher im Ordnungsamt Schwetzingen die logistischen Vorbereitungen. Aktuell werden an alle Schwetzinger Senioren/innen über 80 Jahren (bzw. an diejenigen, die bis zum 14.03.2021 das 80. Lebensjahr vollenden) Anschreiben verschickt. Damit wird der Bedarf nach einem solchen Impftermin vor Ort bei den rund 1.415 Schwetzinger Senioren abgefragt. „Wir haben ja seit Beginn der Impfaktion in den Kreisimpfzentren immer wieder von den Senioren rückgemeldet bekommen, wie schwierig das System der Terminvergabe über die Impfhotline oder das Online-Buchungssystem war,“ fasst Pascal Seidel die Rückmeldungen an die Stadt zusammen. „Daher hatten wir ja bereits Mitte Januar  unseren über 80-Jährigen Hilfestellung bei der Terminbuchung angeboten. Durch die Impfaktion Vor-Ort können wir unseren Senioren jetzt eine deutliche Erleichterung beim Impfen anbieten“, ist sich Seidel sicher. Dem Anschreiben liegt ein Rückantwortbogen bei, in dem die Senioren/innen angeben können, ob sie bereits geimpft sind, ob sie bereits einen Termin in einem der zentralen Impfzentren haben oder ob sie Interesse an einer Impfung im Lutherhaus haben. Aber Achtung: Wenn bereits Termine für eine Impfung in einem der Kreisimpfzentren bestehen oder der Impfberechtigte dort auf einer Warteliste steht, muss der Impftermin dort wahrgenommen werden. Eine Impfung im Lutherhaus ist dann aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Diese Rückmeldungen werden gesammelt und – sobald feststeht, wie viele Impfungen in Schwetzingen durch die Mobilen Impfteams durchgeführt werden können – nach Eingang der Meldungen zwei Impftermine koordiniert. Die Betroffenen erhalten dann ein Einladungsschreiben mit Nennung  der beiden konkreten Impftermine im Lutherhaus. „Im Moment gehen wir davon aus, dass wir Mitte/ Ende März mit den Impfungen im Lutherhaus starten können“, zeigt sich Pascal Seidel zuversichtlich.

Organisation liegt bei der Stadt

Die gesamte Organisation (Terminvergabe, Registrierung vor Ort, Vorerfassung der Daten der Betroffenen, Ausstattung der Räumlichkeiten) liegt in der Verantwortung der Stadt Schwetzingen. Lediglich das Impfen wird von den Mobilen Impfteams des Landes übernommen. Dies bedeutet für das Rathaus einen organisatorischen und auch finanziellen Kraftakt mit ämterübergreifender Beteiligung vieler Kollegen/innen. „Da uns die Impfung unserer über 80-Jährigen Mitbürger/innen besonders am Herzen liegt, und wir in den letzten Wochen wiederholt die Rückmeldung erhalten haben, dass sich die Erreichbarkeit der zentralen Impfzentren für diesen Personenkreis in Teilen sehr schwierig darstellt, habe ich keine Sekunde gezögert die Chance zu ergreifen, eine Vor-Ort-Impfung zu ermöglichen“, freut sich auch Oberbürgermeister Dr. René Pöltl über das tolle Angebot an die Senior/innen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

Schwetzingen

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung am 17. März 2021 findet als telefonische Beratung statt

Am Mittwoch, 17. März 2021, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die nächste kostenlose Wohnberatung zu altersgerechtem Wohnen statt. Da aufgrund der Corona-Pandemie derzeit keine Beratung im Generationenbüro stattfinden kann, wird die Innenarchitektin Ulla Badura eine telefonische Beratung anbieten.

Das Generationenbüro bittet per E-Mail: generationenbuero@schwetzingen.de oder unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
23.02.2021

Schwetzingen

Aus dem Gemeinderat am 17. Juni 2020

Schulentwicklungsplan nimmt Entwicklung bis 2025 in den Blick / VRNnextbike wird fortgeführt

Gebührenerlass für Kitas und außerschulische Betreuung in Corona-Zeiten

Gute Nachricht für Schwetzinger Eltern: Die Stadt erlässt den Eltern aller nicht betreuten Kinder aufgrund der Corona-bedingten Schließungen und Einschränkungen für die Monate April, Mai und Juni die Gebühren für den städtischen Kindergarten Spatzennest und die Kosten der außerschulischen Betreuung. Auch die Gebühren für die Notbetreuung, erweiterte Notbetreuung und schrittweise Öffnung der Betreuung im Spatzennest und in der außerschulischen Betreuung werden für die Monate April und Mai erlassen. „Das ist ein starkes Signal für die Eltern“, sagte Oberbürgermeister Dr. Pöltl. Ab Juni wird die Stadt für die tatsächlich in Anspruch genommene Betreuung im Kindergarten und den Grundschulen allerdings Gebühren je nach Betreuungsumfang erheben.
Die Gebühren für die Kindergärten, Krippen und der Kindertagespflege der sonstigen Träger sollen von diesen Trägern ebenfalls erlassen werden. Die Stadt erstattet den konfessionellen und sonstigen Trägern den nachgewiesenen Einnahmeverlust durch den Gebührenerlass, da waren sich alle Fraktionen einig.
Wie die Verwaltung errechnet hat, beläuft sich der gesamte Ausfall der Gebühren im Zeitraum April-Juni auf insgesamt 356.000 EUR, bzw. 7000 EUR in der Tagespflege und 83.000 EUR im Bereich der außerschulischen Betreuung, so Oberbürgermeister Dr. Pöltl.
Mittel zum Ausgleich dafür stehen aus der Soforthilfe des Landes für die Kommunen bereit. Dafür wurden in einer ersten Rate 146.500 EUR und in einer zweiten Rate 166.769 EUR vom Land bewilligt. Anvisiert ist eine dritte Rate von 748.000 EUR, die allerdings auch die zu erwartenden Rückgänge bei den sonstigen Steuerzuweisungen ausgleichen soll.
Laut aktueller Beschlusslage der Landesregierung soll ab 29. Juni in den Kindergärten und Grundschulen wieder eine normale Betreuungssituation stattfinden.

Schulentwicklungsplan: Schwerpunkt Grundschulen

Der Gemeinderat befasste sich mit dem aktualisierten Schulentwicklungsplan. Dieser liefert auf Grundlage der Schülerzahlen und der Einwohnerstatistik eine Übersicht der Entwicklung bis zum Schuljahr 2024/25. Die Räte hatten sich bereits im November 2019 auf einer Klausurtagung intensiv mit dem Thema Schulentwicklung, Ganztagesschule und Betreuungsformen auseinandergesetzt. Schon jetzt besteht ein grundsätzlicher Ausbaubedarf im Bereich der Kernzeit- und Hortbetreuung. Die steigenden Schülerzahlen durch Zuzug, die Inklusion sowie der Bedarf an Fachräumen erfordert einen Ausbau der Räumlichkeiten an den Schulen. Ziel ist es, die Grundschulen auf einen verbindlichen Ganztagsschulbetrieb vorzubereiten, der an einer oder mehreren Grundschulen umgesetzt werden soll. Oberbürgermeister Dr. Pöltl betonte, dass gerade die Corona Krise eindrücklich gezeigt habe, welchen wichtigen Stellenwert eine qualitativ gute und verlässliche Ganztagesbetreuung für Familien habe. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat zur weiteren Entwicklung unter Einbindung der vier Grundschulen zeitnah konkrete Vorschläge zu unterbreiten.

VRNnextbike wird in Schwetzingen fortgeführt

Der Gemeinderat stimmt der Anschlussvereinbarung zur Fortführung des Fahrradvermietsystems VRNnextbike ab dem 01.06.2020 unter Berücksichtigung des neuen, angepassten Finanzierungskonzepts mit der VRN GmbH zu. Dieses sieht Gesamtkosten für die Vertragslaufzeit ab 01.06.2020 bis 31.12.2024 in Höhe von 169.158,71 EUR vor. Durch die Zustimmung zum neuen Vertrag fallen damit Mehrkosten bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Höhe von 25.829,77 EUR an. Im Gegenzug profitiert Schwetzingen durch das so genannte Service-Level-Agreement auch von besseren Qualitätsstandards im System von VRNnextbike.
VRNnextbike wird in Schwetzingen gut genutzt. Seit Einführung des Verleihsystems in Schwetzingen im Juni 2018 konnten bis Ende 2019 rund 3.150 Ausleihen registriert werden. Ausleihen von Juni bis Dezember 2019 waren bereits um gut 66 % höher als im Vergleichszeitraum 2018. Die Stationen in der Kronenstraße, am Bahnhof und am Schlossplatz werden am häufigsten genutzt.

Sanierungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“ wird erweitert

Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes „Bundesbahnausbesserungswerk Süd“. Das Sanierungsgebiet wurde 2012 festgelegt. Die von der Erweiterung betroffenen drei Flurstücke (9962, 9963 und 9967) liegen östlich unmittelbar angrenzend an die Borsigstraße, welche bislang die östliche Grenze des Sanierungsgebietes bildet. Insbesondere aus verkehrsplanerischen Gründen bietet sich die Einbeziehung der Flurstücke in das Sanierungsgebiet an. Zudem kann der Grunderwerb des Flurstücks 9962 durch die Stadt über die Städtebauförderung mit 60 % der Erwerbskosten bezuschusst werden. Darüber hinaus können gegebenenfalls weiter anfallende Kosten der Planung oder der baulichen Umsetzung der Sanierungsziele zur Förderung angemeldet werden.

Sanierungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“

Das Grundstück mit der Flurstück Nummer 1185 und 6614/1 liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“. Um das Areal qualitativ weiterzuentwickeln, möchte der Eigentümer einen Teil der baulichen Anlagen abreißen und durch einen Neubau ersetzen sowie ein Bestandsgebäude energetisch sanieren. Das Vorhaben entspricht den Sanierungszielen und wird daher von der Stadt Schwetzingen über eine Ordnungsmaßnahmen- und eine Modernisierungsvereinbarung in Höhe von 132.350 EUR und 75.000 EUR gefördert. Diese Förderung ist an die Veräußerung eines benachbarten Flurstücks an die Stadt gekoppelt. Dieses benötigt die Stadt Schwetzingen für den Ausbau der Borsigstraße im Hinblick auf die zukünftige verkehrliche Erschließung des Areals „Ausbesserungswerk Süd“. Die Stadt erwirbt das derzeit als Parkplatz genutzte Grundstück zum Preis von 8.760 EUR.
Der Eigentümer löst den durch die voraussichtlich sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung entstehenden Ausgleichsbetrag in Höhe von 104.883,83 EUR vorzeitig ab.
Der Ausgleichsbetrag soll mit der oben genannten Förderung für die Ordnungsmaßnahmen- und die Modernisierungsvereinbarung sowie den Grundstückskauf verrechnet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer die notwendigen Vereinbarungen abzuschließen.

Änderung der Gesellschaftsverträge der Stadtwerke Schwetzingen

Die überwiegend aus dem Jahr 2001 stammenden Gesellschaftsverträge der Stadtwerke Schwetzingen werden geändert. Die Verträge werden den rechtlichen Veränderungen und den veränderten Abläufen in der Energiewirtschaft angepasst. Insgesamt benötigen die Verträge keine grundlegende Neugestaltung, sondern verschiedene Anpassungen, insbesondere bei den Wertgrenzen der zustimmungspflichtigen Geschäfte und im Umgang mit dem Erdgaseinkauf und der Tarifgestaltung im Erdgas. Zudem wurde ein Passus für die Möglichkeit einer Video-/ Telefonkonferenz in Ausnahmefällen mit aufgenommen. Die Änderungen sind mit allen Mitgesellschaftern (Stadtwerke Heidelberg, MVV, EnBW) abgestimmt.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
23.06.2020

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung findet wieder Vor-Ort im Generationenbüro am 17. Juli 2020 statt

Am Mittwoch, 17.  Juli 2020, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die Wohnberatung wieder wie gewohnt im Generationenbüro der Stadt Schwetzingen, Schlossplatz 4, statt.  Die „Wohnberatung“ für altersgerechtes Wohnen beinhaltet das Angebot für Mieter, Vermieter und Hausbesitzer, den Wohnungsbestand zu analysieren und konkrete Hinweise für sachgerechte und zukunftsorientierte Anpassungsmaßnahmen zu geben. Die Beratung findet im Generationenbüro statt. Die Vermeidung von Barrieren, der Komfort, die Bequemlichkeit und die Nutzungsbedürfnisse stehen dabei im Vordergrund. Die Maßnahmen können sich auf den Einbau von Treppenliften und barrierefreien Bädern beziehen oder auch auf die Änderung von Grundrissen, der elektrischen Ausstattung, von Griffen, Geländern und Rampen.  Auch Gärten und die Umgebung können mit einbezogen werden.

Die Analyse der jeweiligen Wohnsituation erfolgt anhand von Leitfäden und Checklisten um sicher zu stellen, dass alle relevanten Punkte angesprochen werden. Dabei findet auch eine Beratung zu möglichen finanziellen Fördermitteln statt. Die kostenlose Erstberatung erfolgt durch Frau Ulla Badura, Innenarchitektin und Fachkraft für zukunftsorientiertes Wohnen. Das Generationenbüro bittet unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
23.06.2020