{"id":32812,"date":"2021-02-05T07:12:16","date_gmt":"2021-02-05T06:12:16","guid":{"rendered":"https:\/\/speyer24news.com\/?p=32812"},"modified":"2021-02-05T07:12:17","modified_gmt":"2021-02-05T06:12:17","slug":"polizei-488","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/speyer24news.com\/?p=32812","title":{"rendered":"Polizei"},"content":{"rendered":"<style type=\"text\/css\">\r\n\t.ads_top_disp{}\r\n\t.ads_top_corner_disp{ float:left; margin:0px 10px 10px 0px; }\r\n\t.ads_first_p_disp{}\r\n\t.ads_bottom_disp{}\r\n\t<\/style>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Vorwurf der rechtswidrigen Polizeigewalt &#8211; Polizei unter Generalverdacht?!<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Fachliche Stellungnahme der HdP auf die KViAPol-Studie<\/h3>\n\n\n\n<p><strong>B\u00fcchenbeuren &#8211; <\/strong>Seit M\u00e4rz 2018 untersucht eine Viktimisierungsstudie der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum (Prof. Singelnstein) mit dem Titel &#8222;K\u00f6rperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen&#8220;, kurz: KViAPol, angebliche rechtswidrige polizeiliche Gewaltanwendung aus Sicht der Opfer. <\/p>\n\n\n\n<p>Ein Studienabschlussbericht liegt derzeit noch nicht vor. Allerdings kamen die Autoren im 1. Zwischenbericht (September 2019) faktisch zum Ergebnis, dass innerhalb der deutschen Polizei ein Problem mit rechtswidriger Gewaltanwendung best\u00fcnde. Im 2. Zwischenbericht (Oktober 2020) wurden die vorliegenden Ergebnisse weiter ausgewertet und interpretiert. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Hochschule der Polizei RP \u00fcbernahm bereits kurz nach dem Erscheinen des 1. Zwischenberichts die Aufgabe, die KViAPol-Studie und das Thema &#8222;rechtswidrige Polizeigewalt&#8220; wissenschaftlich zu analysieren. Zur Erreichung dieses Ziels wurde die interdisziplin\u00e4re Arbeitsgruppe &#8222;Durchsetzung polizeilicher Autorit\u00e4t im Rechtsstaat&#8220; (AG DPAR) an der Polizeihochschule am Campus Hahn eingerichtet. Um ein breites Spektrum an Perspektiven zu ber\u00fccksichtigen, wurden Polizeiexpert*innen aus unterschiedlichen Fachrichtungen wie Jura, Psychologie sowie Verwaltungs-, Politik- und Polizeiwissenschaften f\u00fcr die Arbeitsgruppe gewonnen. Das Ziel der Arbeitsgruppe besteht in einer differenzierten Analyse polizeilichen Handelns bei Aus\u00fcbung des staatlichen Gewaltmonopols. <\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Arbeitsgruppenmitglieder war fr\u00fch deutlich, dass die KViAPol-Studie als Ansto\u00df zur Selbstreflexion verstanden werden sollte, allerdings auch fachliche M\u00e4ngel der Studie offensichtlich sind. Infolgedessen hat sich die eingerichtete Arbeitsgruppe sachlich-kritisch und transparent mit dem Thema auseinandergesetzt. Dabei standen eigene Untersuchungen der polizeilichen Zwangsanwendung, wie z. B. eine tiefergehende Analyse der Polizeirapporte, der Einsatzberichte der geschlossenen Einheiten und eine Befragung genauso auf der Agenda, wie die weitere Auseinandersetzung mit der aktuellen Forschung und Kooperationen mit anderer Einrichtungen und Hochschulen. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Erhebung eigener Daten scheint zur Objektivierung der im Zwischenbericht vorschnell formulierten Thesen unerl\u00e4sslich und zielf\u00fchrend. Als zweite Datenbasis wurde ein Auswerteprotokoll entwickelt, um aus polizeilichen Datenbest\u00e4nden mit Einsatzrelevanz die Schwerpunkte polizeilichen Handelns zu identifizieren, wenn die Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich war. Auch die Justiz wird bei der Studie eingebunden, um die in der KViAPol-Studie aufgestellten Behauptungen \u00fcberpr\u00fcfen zu k\u00f6nnen, dass Strafanzeigen gegen Polizeibeamt*innen nicht rechtsstaatskonform bearbeitet w\u00fcrden. <\/p>\n\n\n\n<p>Erst k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichte der stellvertretende Direktor der Hochschule der Polizei RP und der Sprecher der Arbeitsgruppe, Polizeirat Martin Hoch, in der unabh\u00e4ngigen Zeitschrift f\u00fcr die kriminalistische Wissenschaft und Praxis &#8222;Kriminalistik&#8220;, einen Kommentar sowie einen Fachbeitrag im Kontext zum Artikel der Singelnsteinstudie die deutlich ausdr\u00fcckt: &#8222;Bereits bei der Auswahl der Stichprobe zur Studie l\u00e4sst sich erkennen, dass sich hieraus keine repr\u00e4sentative Schlussfolgerung auf die Gesamtbev\u00f6lkerung ziehen lassen kann,&#8220; sieht Polizeirat Hoch eine der Schw\u00e4chen der Singelnsteinstudie. Der von der Studie betrachtete Zeitraum von knapp 50 Jahren l\u00e4sst ebenfalls keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf die aktuelle Situation ziehen. Au\u00dferdem l\u00e4sst die Studie eine genauere Analyse der Person-Situation-Interaktions-Dynamik genauso au\u00dfer Acht wie die Tatsache, dass es im polizeilichen Beruf per se Situationen existieren, die eine Gewaltanwendung, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der schon in der Ausbildung erlernten Praktiken, notwendig machen. Das Expertenteam am Campus Hahn ist \u00fcber den Ausgang der geplanten Befragung von Studierenden im Praktikum gespannt. Wichtig ist, dass die Bearbeitung des Themas wissenschaftlich belegbar ist und fachliche Standards erf\u00fcllt.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Hochschule der Polizei<br>05.02.2021<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Vorwurf der rechtswidrigen Polizeigewalt &#8211; Polizei unter Generalverdacht?! 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