{"id":60053,"date":"2024-11-16T13:40:43","date_gmt":"2024-11-16T12:40:43","guid":{"rendered":"https:\/\/speyer24news.com\/?p=60053"},"modified":"2024-11-16T13:40:45","modified_gmt":"2024-11-16T12:40:45","slug":"speyer-wirtschaft-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/speyer24news.com\/?p=60053","title":{"rendered":"Speyer \/ Wirtschaft"},"content":{"rendered":"<style type=\"text\/css\">\r\n\t.ads_top_disp{}\r\n\t.ads_top_corner_disp{ float:left; margin:0px 10px 10px 0px; }\r\n\t.ads_first_p_disp{}\r\n\t.ads_bottom_disp{}\r\n\t<\/style>\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Einbringung des Haushaltes 2025 der Stadt Speyer<\/h2>\n\n\n<div class=\"wp-block-image\">\n<figure class=\"aligncenter size-full\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" width=\"768\" height=\"551\" src=\"https:\/\/speyer24news.com\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/Geld.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-31982\" srcset=\"https:\/\/speyer24news.com\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/Geld.jpg 768w, https:\/\/speyer24news.com\/wp-content\/uploads\/2021\/01\/Geld-300x215.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 768px) 100vw, 768px\" \/><\/figure><\/div>\n\n\n<p>Zu Beginn der Haushaltsberatungen Mitte September 2024 stand ein Jahresfehlbetrag in H\u00f6he von 24 Millionen Euro. Trotz aller Bem\u00fchungen der am Planungsprozess beteiligten Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Speyer gelang es nicht, den geforderten Haushaltsausgleich der Landesregierung f\u00fcr das Jahr 2025 und die folgenden Finanzplanjahre zu erreichen. So wurde der Haushalt 2025 am 14. November 2024 mit einem Jahresfehlbetrag von 9,97 Millionen Euro in den Stadtrat eingebracht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Folgende Faktoren erschweren erheblich das von der Landesregierung geforderte Ziel:<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Einnahmen werden bei den Schl\u00fcsselzuweisungen zur\u00fcckgehen, die von 17,76 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 5,74 Millionen Euro im Jahr 2024 sanken. Gr\u00fcnde daf\u00fcr sind die gesetzliche \u00c4nderung des kommunalen Finanzausgleiches und die hohe Finanzkraft der Stadt Speyer. Diese entwickelte sich von 57,96 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 98,94 Millionen im Jahr 2024.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf der anderen Seite werden die Aufwendungen erheblich steigen durch die aktuelle Zinsentwicklung, die neuen Vorgaben im Brandschutz und im IT-Bereich, durch die Neuregelung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz und die sehr stark gestiegenen Aufwendungen im sozialen Bereich. Letzteres betrifft konkret die F\u00f6rderung der Kindertagesst\u00e4tten freier Tr\u00e4ger, die Jugendf\u00f6rderung, die Hilfen zur Erziehung, die Schulsozialarbeit, die Eingliederungshilfen, die Hilfe zur Pflege sowie die Leistungen nach dem AsylbLG und Grundsicherung. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Auf den Anstieg der Sozialaufwendungen hat die Stadt Speyer keinen Einfluss, denn es handelt sich&nbsp; zum gr\u00f6\u00dften Teil um Auftragsangelegenheiten von Bund und Land, die nur anteilig der Stadt Speyer erstattet werden. Die Verg\u00fctungsvereinbarungen wurden mit dem Land und den freien Tr\u00e4gern unter Ausschluss der Kommunen verhandelt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Verbesserung der kommunalen Finanzen wurde den Kommunen ab 2012 der Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz\u201c (KEF-RP) als eine mittel- bis langfristige Ma\u00dfnahme zur Entschuldung beziehungsweise Teilentschuldung angeboten. Ziel war es, die bestehenden Liquidit\u00e4tskredite der Kommunen zu senken. Im Rahmen des KEF hat die Stadt Speyer seit dem Jahr 2017 ihre Liquidit\u00e4tskredite von 119.000.000 Euro auf rund 55.726.948 Euro, wovon der Gesamtbetrag von 52.000.000 Euro vom inl\u00e4ndischen Geldmarkt stammt, zum 31. Dezember 2023 abgesenkt. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Durch die Teilnahme am Programm PEK-RP (\u201ePartnerschaft Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz\u201c) ab dem 1. Januar 2024 wurde die Teilnahme am KEF zum 31. Dezember 2023 beendet. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Das neue Entschuldungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, das PEK, reicht nicht aus, um das zuk\u00fcnftige Anwachsen der kommunalen Liquidit\u00e4tskredite zu verhindern. Denn das Nettodefizit im sozialen Bereich steigt kontinuierlich an, ohne dass die Kommunen f\u00fcr die Auftragsangelegenheiten von Bund und Land eine kostendeckende Erstattung erhalten. Dieses Nettodefizit ist mit einer Hebesatzerh\u00f6hung und der Erh\u00f6hung von Geb\u00fchren unm\u00f6glich. Die finanzielle Leistungsf\u00e4higkeit der Kommune ist nicht mehr gegeben und damit das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes nicht zu erreichen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Eckdaten des Haushalts 2025<\/h3>\n\n\n\n<p>Ergebnishaushalt 2025: Gesamtbetrag Ertr\u00e4ge: 214.217.450 Euro<br>Gesamtbetrag Aufwendungen: 222.717.170 Euro<\/p>\n\n\n\n<p>Jahres\u00fcberschuss: -9.965.960 Euro<\/p>\n\n\n\n<p>Verschlechterung gegen\u00fcber 2024: 11.594.670 Euro<\/p>\n\n\n\n<p>Schwerpunkte der Investitionst\u00e4tigkeit 2025:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Erwerb und Entwicklung der Fl\u00e4che der Kurpfalzkaserne<\/li>\n\n\n\n<li>Neubau Feuerwache<\/li>\n\n\n\n<li>Umbau Netzwerkverteilung (Phase 2)<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">Grundsteuer<\/h4>\n\n\n\n<p>Eine weitere Herausforderung ist die \u00c4nderung der gesetzlichen Grundlage f\u00fcr die Berechnung der Grundsteuer A und B im Jahr 2025, die mit einer erheblichen Belastungsverschiebung f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung einhergeht. Denn die Landesregierung RLP hat es vers\u00e4umt, eigene Berechnungen zu initiieren und die Warnhinweise, unter anderem der kommunalen Spitzenverb\u00e4nde, nicht beachtet. Um aufkommensneutral zu bleiben, m\u00fcsste die Stadt Speyer den aktuellen Hebesatz bei der Grundsteuer A von 350 auf 509 Prozentpunkte und bei der Grundsteuer B von 465 auf 595 Prozentpunkte anheben. Diese \u00c4nderung belastet auch die Ausgaben im sozialen Bereich bei den Kosten der Unterkunft.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><em>Weitere Informationen zur Grundsteuerreform mit FAQ-Bereich sind unter\u00a0<a href=\"https:\/\/deref-web.de\/mail\/client\/Snuw8_OLfEo\/dereferrer\/?redirectUrl=http%3A%2F%2Fwww.speyer.de%2Fde%2Frathaus%2Ffinanzen%2Fgrundsteuer\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.speyer.de\/de\/rathaus\/finanzen\/grundsteuer<\/a>\u00a0abrufbar.<\/em><\/h4>\n\n\n\n<p><em>Stadtverwaltung Speyer<br>14.11.2024<\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Grundsteuerreform<\/h2>\n\n\n\n<p>Ab dem 1. Januar 2025 wird nach aktuellen Informationen eine Erh\u00f6hung der Grundsteuer B auf die B\u00fcrger*innen der Stadt Speyer zukommen. Grund hierf\u00fcr ist die bundesweite Grundsteuerreform.<\/p>\n\n\n\n<p>In Rheinland-Pfalz gelten f\u00fcr die Besteuerung des Grundbesitzes die vom Bund beschlossenen Reformgesetze nach dem sogenannten Bundesmodell.<\/p>\n\n\n\n<p>Aufgrund des Bundesmodells besteht jedoch eine Belastungsverschiebung, zu Lasten von Wohngrundst\u00fccken. Der Bundesgesetzgeber wollte mit dem Bundesmodell eine zeitgem\u00e4\u00dfe und faire Bewertung der einzelnen Grundst\u00fccksarten vornehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Allerdings sollten die \u00fcberwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundst\u00fccke (\u201eWohngrundst\u00fccke\u201c) beg\u00fcnstigt werden, weshalb der Bundesgesetzgeber bereits mit dem Jahressteuergesetz 2022 eine entsprechende Differenzierung im Bereich der Steuermesszahlen vornahm.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach den nunmehr bekanntgegebenen Berechnungen des Landes wird das Ziel des Bundesgesetzgebers nicht erreicht. Vielmehr f\u00fchrt das Bundesmodell bei fast 40 Prozent der Kommunen in Rheinland-Pfalz und insbesondere auch f\u00fcr die Stadt Speyer zu einer erheblichen Belastungsverschiebung zu Lasten von Wohngrundst\u00fccken.<\/p>\n\n\n\n<p>Das bedeutet, dass nach neuem Recht Gesch\u00e4ftsgrundst\u00fccke im Verh\u00e4ltnis zu Wohngrundst\u00fccken \u00fcberproportional an Wert verlieren und damit weniger zum Grundsteuer-Gesamtaufkommen beitragen, was bei aufkommensneutraler Besteuerung von den Wohngrundst\u00fccken kompensiert werden muss.<\/p>\n\n\n\n<p>Die meisten Bundesl\u00e4nder haben bei der Einf\u00fchrung des Bundesmodells die Problematik erkannt und entsprechende Anpassungen vorgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Land Rheinland-Pfalz jedoch hat es vers\u00e4umt, eigene Berechnungen zu initiieren und Warnhinweise, unter anderem durch die kommunalen Spitzenverb\u00e4nde ausgesprochen, nicht beachtet.<\/p>\n\n\n\n<p>Da die Grundsteuerreform aufkommensneutral f\u00fcr die kommunalen Haushalte umgesetzt werden soll, bedeutet dies, dass die Stadt Speyer nach Umsetzung der Reform, das hei\u00dft ab dem Jahr 2025, ihr Grundsteueraufkommen insgesamt der H\u00f6he nach stabil halten kann und muss.<\/p>\n\n\n\n<p>Hierbei muss im Jahr 2025 eine vergleichbare Summe an Grundsteuereinnahmen vorhanden sein, wie in den Jahren vor der Reform. In Speyer sind dies pro Jahr 10 bis 11 Millionen Euro.<\/p>\n\n\n\n<p>Die St\u00e4dte sind vom Land angehalten, die fehlenden Einnahmen selbst auszugleichen. Dies ist f\u00fcr die Stadt Speyer nur durch eine entsprechende Anpassung des Hebesatzes m\u00f6glich. Durch die neue Regelung w\u00fcrden \u2013 bei derzeitigem Hebesatz \u2013 ab 2025 rund 2,37 Millionen Euro fehlen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das fehlende Einkommen muss hierbei an anderer Stelle ausgeglichen werden. Jedoch stellt sich f\u00fcr die Stadt eine Einsparung in dieser H\u00f6he als nicht m\u00f6glich dar.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Stadt Speyer ist vonseiten der Kommunalaufsicht des Landes angewiesen, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Das hei\u00dft, dass die Einnahmen so geplant werden m\u00fcssen, dass diese die Ausgaben decken.<\/p>\n\n\n\n<p>Da die Grundsteuer B eine Haupteinnahmequelle darstellt, muss diese so geplant werden, dass die Finanzmittel zur Erf\u00fcllung der kommunalen Aufgaben ausreichen.<\/p>\n\n\n\n<p>In Anbetracht der finanziellen Situation der Stadt wird der Grundsteuer-B-Hebesatz in einem ersten Schritt so kalkuliert werden m\u00fcssen, dass die daraus resultierenden Gesamteinnahmen nach der Aufkommensneutralit\u00e4t im Jahr 2025 den Gesamteinnahmen des Vorjahres entsprechen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Stadt Speyer bedeutet das, dass der Grundsteuerhebesatz von den derzeit 465 Prozent auf voraussichtlich 595 Prozent zu erh\u00f6hen ist, um eine Aufkommensneutralit\u00e4t zu erreichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der St\u00e4dtetag Rheinland-Pfalz ist beauftragt, in Verhandlungen mit der Kommunalaufsicht des Landes alles daranzusetzen, die erforderlichen Grundsteuerhebesatzerh\u00f6hungen m\u00f6glichst zu vermeiden beziehungsweise gering zu halten.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><em>Weitere Informationen sind unter\u00a0<a href=\"https:\/\/deref-web.de\/mail\/client\/YBgqLZP1v6Y\/dereferrer\/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fwww.speyer.de%2Fde%2Frathaus%2Ffinanzen%2Fgrundsteuer%2F\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/www.speyer.de\/de\/rathaus\/finanzen\/grundsteuer\/<\/a>\u00a0abrufbar.<\/em><\/h4>\n\n\n\n<p><em>Stadtverwaltung Speyer<br>13.11.2024<\/em><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Vorl\u00e4ufiger Jahresabschluss der Stadt Speyer f\u00fcr das Jahr 2023 liegt vor<\/h2>\n\n\n\n<p>Mit dem Jahresabschluss wird die Verm\u00f6gens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt dargestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Kommunen ausreichend Finanzmittel zur Verf\u00fcgung haben, unter anderem um eine funktionierende Infrastruktur ebenso wie ein breit gef\u00e4chertes Angebot in den Bereichen Sport, Kultur und Ehrenamt gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Daneben dient eine entsprechende Finanzlage dem Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Jahresabschluss der Stadt Speyer in 2023 weist einen Fehlbetrag von 7.356.585,80 Millionen Euro auf.<\/p>\n\n\n\n<p>Gegen\u00fcber der Veranschlagung des Jahres\u00fcberschusses mit circa 2,5 Millionen Euro ergibt sich eine Verschlechterung um etwa 9,9 Millionen Euro.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Fehlbetrag ist insbesondere auf die Zuwendungen, welche rund 8 Millionen durch Schl\u00fcsselzuweisungen veranschlagen, zur\u00fcckzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch die \u00c4nderung des Kommunalen Finanzausgleiches erhielt die Stadt Speyer zwar circa 2,54 Millionen Zuweisungen f\u00fcr Stationierungsgemeinden und zentrale Orte, wodurch sich die Zuwendungen des Landes um insgesamt rund 6 Millionen Euro verringerten.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Reduzierung der Schl\u00fcsselzuweisungen waren allerdings nicht zu kompensieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Des Weiteren wurden circa 4 Millionen Euro weniger an Gewerbesteuereinnahmen verzeichnet. Dennoch verweist die Stadt Speyer nach wie vor eine hohe Steuerkraft sowie eine stabile Gewerbeentwicklung auf.<\/p>\n\n\n\n<p>Weitere Ursachen f\u00fcr den Fehlbetrag sind die h\u00f6heren Personal- und Versorgungsaufwendungen von etwa 8 Millionen Euro und die Aufwendungen der sozialen Sicherung vor allem im Bereich der Grundsicherung und der Eingliederungshilfen mit einem Betrag von etwa drei Millionen Euro.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies zeigt sich ebenfalls in den steigenden Sozialaufwendungen je Einwohner*in, welche seit dem Jahr 2017 von 987,97 Euro pro Einwohner*in auf 1168,75 Euro pro Einwohner*in im Jahr 2023 angestiegen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch den Fehlbetrag von 7.356.585,80 Millionen Euro verringerte sich das Eigenkapital der Stadt Speyer gegen\u00fcber dem Jahr 2022 mit circa 94,6 Millionen Euro auf circa 87,2 Millionen Euro.<\/p>\n\n\n\n<p>Dennoch konnte die Verschuldung aus Investitions- und Liquidit\u00e4tskrediten je Einwohner*in im Vergleich zum Jahr 2022 mit 2.750 Euro auf 2.550 Euro verringert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die konsumtiven Schulden (Kredite zur Liquidit\u00e4tssicherung) verringerten sich im Vergleich zu 2022 mit 62.000.000,00 Millionen Euro auf 55.726.948,55 Millionen Euro, wovon der Gesamtbetrag von 52.000.000,00 Millionen Euro vom inl\u00e4ndischen Geldmarkt stammt.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterhin bestimmen steigende Preise sowie Zinsen das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben im Nachgang zur Corona-Krise sowie dem andauernden Krieg in der Ukraine.<\/p>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich erh\u00f6hen die steigenden Preise und steigenden Zinsen das aktuelle Haushaltsrisiko sowie die Entwicklung der k\u00fcnftigen Finanzlage. Die gesamtwirtschaftliche Situation hat sich f\u00fcr die Kernhaushalte der Kommunen erstmalig seit 2011 mit 6,15 Milliarden Euro verschlechtert. Dieses Defizit entstand aufgrund der enormen Ausgabensteigerungen insbesondere infolge von Inflation, Tariferh\u00f6hungen und bundesgesetzlichen Standarderh\u00f6hungen. Die Ausgaben f\u00fcr die Kommunen stiegen um 9,5 Prozent im vergangenen Jahr. Demgegen\u00fcber verbesserten sich die Einnahmen um 6,7 Prozent.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch die Ausgaben f\u00fcr soziale Leistungen wachsen weiter \u00e4u\u00dferst dynamisch auf 7,9 Milliarden Euro, was durch die perspektivisch strukturelle Unterfinanzierung der St\u00e4dte und Gemeinden entsteht. Durch den Krieg in der Ukraine gab es gro\u00dfe Bedenken, ob die Energieversorgung im Winter 2023 noch gesichert ist. Ende September waren die Gasfl\u00fcsse nach Deutschland stabil, ausgeglichen und der Gasspeicherstand lag bei \u00fcber 90 Prozent. Allerdings schwankten die Gaspreise weiterhin. Um aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden alle m\u00f6glichen Energiesparpotentiale im Geb\u00e4udebereich auszusch\u00f6pfen, gab es von Seiten der Bundesregierung Einsparungsvorgaben.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Stadt Speyer war wie auch bereits im Vorjahr bestrebt, kontinuierlich die Liquidit\u00e4tsschulden im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF) abzubauen.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedoch gestaltet sich dies aufgrund der beschriebenen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen sowie der strukturellen Unterfinanzierung bei den \u00fcbertragenen Pflichtaufgaben von Bund und Land als schwer umsetzbar.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Stadtverwaltung Speyer<br>06.11.2024<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Einbringung des Haushaltes 2025 der Stadt Speyer Zu Beginn der Haushaltsberatungen Mitte September 2024 stand ein Jahresfehlbetrag in H\u00f6he von 24 Millionen Euro. 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