Wirtschaft / Finanzen / Rente

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Staatliche Umlagen erhöhen Erdgas-Preise

SWS appellieren, Energie und Kosten einzusparen

Ab 1. Oktober 2022 werden von der Bundesregierung zwei neue Erdgas-Umlagen (Beschaffungs- und Speicherumlage) eingeführt, die die Erdgas-Preise auch für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Speyer (SWS) erhöhen. Zudem steigt eine dritte Erdgas-Umlage, die Bilanzierungsumlage. Auf einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden kommen dadurch Mehrkosten in Höhe von 45,72 Euro (netto) pro Monat zu. Darauf fällt voraussichtlich die Mehrwertsteuer an. Die Bundesregierung prüft derzeit eine Reduzierung von 19 Prozent auf 7 Prozent. Insgesamt erhöhen sich die Arbeitspreise bei den verschiedenen Vertragsvarianten um 3,05 Cent je Kilowattstunde (netto). Die Grundpreise bleiben konstant. 

Hintergrund für die neuen Umlagen ist der Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit verbundene Energiekrise. Um die Versorgung mit Erdgas in den Wintermonaten möglichst zu gewährleisten, müssen die Kosten für die Befüllung der Erdgasspeicher sowie für die Beschaffung von fehlenden Erdgasmengen auf alle Erdgaskundinnen und Erdgaskunden deutschlandweit umgelegt werden. Die SWS haben darauf keinen Einfluss. 

Die SWS schreiben alle Kundinnen und Kunden in den nächsten Tagen an und informieren ausführlich über Preise und Hintergründe. In einem separaten Brief wird die Erhöhung der monatlichen Abschlagsbeträge angekündigt. Die SWS empfehlen, zusätzlich finanzielle Rücklagen zu bilden. Zählerstände müssen nicht mitgeteilt werden, sondern werden zeitanteilig gewichtet. Eigeninitiative Mitteilungen sind über die MeinSpeyer-App und das SWS-Kundenportal (www.stadtwerke-speyer.de/zaehlerstand) möglich. Tipps zum Energiesparen und Hilfsangebote finden Interessierte unter www.stadtwerke-speyer.de/tipps_energiekrise auf der SWS-Homepage, im neuen Kundenmagazin der SWS sowie in Kundenanschreiben.

Zur Situation sagt SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring: „Aufgrund der Engpässe von russischem Gas appellieren wir, überall Energie einzusparen, wo es möglich ist: Jede Kilowattstunde bei Strom und Erdgas, die wir weniger verbrauchen, hilft, unsere gemeinsame Ausgangslage bei der Energieversorgung im kommenden Herbst und Winter zu verbessern und die eigenen Kosten zu reduzieren.“

Für Einkommensschwächere soll es vom Bund staatliche Hilfen (Entlastungen) geben. Zudem arbeiten die Stadt Speyer und die SWS an der Umsetzung eines Nothilfefonds. Davon können auch Privatkundinnen und Privatkunden der SWS profitieren, die unverschuldet in Not geraten sind.

Stadtwerke Speyer GmbH
18.08.2022

Sommerpoolparty im bademaxx

Jubiläumsfeier mit dem Zephyrus-Discoteam

Ein Krokodil im Freibadbecken des bademaxx? In Ausnahmefällen geht das, selbst, wenn das grüne Schuppentier überdimensioniert, aber friedlich ist. Mitgebracht wurde das aufblasbare Reptil in Übergröße vom Zephyrus-Discoteam. Ins kalte Wasser werfen ließen sich damit gestern Nachmittag mehrere Hundert kleine und auch größere Gäste bei der Sommerpoolparty zum 15-jährigen Bestehen des Sport- und Erlebnisbades, das in der Trägerschaft der Stadtwerke Speyer (SWS) steht.

An die 30 Grad boten optimale Temperaturen zur erfrischenden Geburtstagsfeier im Freien. Die war für viele gezielte Anlaufstelle, wie beispielsweise für Monika Marx und ihre drei Kinder Sven (7), Maike (5) und Finnja (3). Auf der Arbeit hat Marx, eigentlich in Walldorf zuhause, von der Sommerpoolparty gehört. „Wir mussten nicht lange überlegen“, sagte sie. Für die Kinder gebe es jede Menge Abwechslung und sie selbst genieße die gute Stimmung und die Musik.

Für diese war DJ Nick vom Zephyrus-Team verantwortlich. Die Liedfolge war ein Wunschkonzert, das von den Besucherinnen und Besuchern selbst bestimmt werden konnte. Tim Beimel, Geschäftsführer und Moderator des Nachmittags, äußerte sich begeistert vom Speyerer Publikum im bademaxx. „Hier ist die Welt in Ordnung. Die Leute sind sehr entspannt“, freute er sich.

Zwischen Juni und August ist das Zephyrus-Team 85-mal gebucht. In Speyer ist es besonders gerne. Nicht zum ersten Mal kamen die Badegäste in den Genuss der Poolparty, bei der auf aufblasbaren „Keksen“ um die Wette gepaddelt, die Hula-Hoop-Königin gesucht, der Sieger im Hamsterradrennen auf dem Wasser ausgemacht und mit baumelnden Beinen im Wasser ein Wellenbad erzeugt wurden. Ein bademaxx-Tanz am Beckenrand gehörte zum Programm wie das Torwandschießen.

„Das ist eine wirklich gute Truppe“, lobte SWS-Bereichsleiter Ralf Lang. Außer Frage stand daher, dass diese zum 15. Jubiläum des Sport- und Erlebnisbades wieder als Animationsexperten gebucht wurden – mit Erfolg, wie die Ausdauer der Gäste bei der vierstündigen Poolparty im und rund um die Becken im Freibad bewies. 

Stadtwerke Speyer GmbH
11.08.2022

Sparkasse Vorderpfalz

Schulpreis Bildende Kunst: Außergewöhnliche Arbeiten im Kunstunterricht gefördert

Arbeit von Friederike Wallmen Edith-Stein-Gymnasium

Speyer – Am diesjährigen „Schulpreis Bildende Kunst“ beteiligten sich 11 Schulen verschiedener Jahrgangsstufen und Schulformen aus Speyer und dem südlichen Rhein-Pfalz-Kreis. Eine Auswahl der Arbeiten ist bis 31. August online unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/schulpreis zu sehen. 

Ziel des jährlich neu aufgelegten Schulpreises ist es, der künstlerisch-ästhetischen Erziehungsarbeit in den Schulen neue Impulse zu verleihen und auf herausragende Arbeiten und Leistungen im Kunstunterricht aufmerksam zu machen. Zur Ausrichtung des Schulpreises erhält jede Schule eine 500-Euro-Förderung von der Sparkasse Vorderpfalz. Mit insgesamt 5.500 Euro unterstützt die Sparkasse den Schulpreis Bildende Kunst 2022.

Arbeit von Mia Steiner Realschule Plus Dudenhofen

Am Schulpreis Bildende Kunst 2022 haben teilgenommen:

  • Burgfeld-Realschule-Plus (Speyer)
  • Edith-Stein-Gymnasium (Speyer)
  • Edith-Stein-Realschule (Speyer)
  • Friedrich-Magnus-Schwerd-Gymnasium (Speyer)
  • Gymnasium am Kaiserdom (Speyer)
  • Hans-Purrmann-Gymnasium (Speyer)
  • IGS (Speyer)
  • Nikolaus-von-Weis-Gymnasium (Speyer)
  • Nikolaus-von-Weis-Realschule (Speyer)
  • Realschule Plus (Dudenhofen)
  • Siedlungsschule Realschule Plus (Speyer)

Fotos / Arbeiten: Mia Steiner Realschule Plus Dudenhofen und Friederike Wallmen Edith-Stein-Gymnasium weitere Arbeiten unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/schulpreis

Sparkasse Vorderpfalz
17.08.2022

Jetzt noch bewerben

Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz vergeben wieder Fördergelder in Ludwigshafen, Speyer, Schifferstadt und dem Rhein-Pfalz-Kreis

Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: „Bewerben Sie sich noch mit ihrem gemeinwohlorientierten Projektvorhaben bei unseren Stiftungen. In vielen Fällen können wir helfen“.

Online-Förderanfragen, die in den nächsten Wochen unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen an die Sparkassenstiftungen gestellt werden, können noch bei der Mittelvergabe berücksichtigt werden. Darauf weisen die Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz hin. Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Kuratorium der jeweiligen Stiftung in den nächsten Wochen. Die Fördergelder werden im Anschluss zeitnah zur Verfügung gestellt.

Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: „Bildung, Soziales, Brauchtum, Kultur und Sport – viele Aktivitäten von Vereinen und Institutionen wären ohne ehrenamtlich Engagierte nicht möglich. Manchmal benötigt Engagement jedoch auch finanzielle Unterstützung – beispielsweise für Instrumente und Trikots, für Jugendfahrten und Renovierungsmaterial, für Spielgeräte oder Theateraufführungen. Seit vielen Jahren fördern die Sparkassenstiftungen mit ihren Fördermittel konkrete Projekte in vielen Bereichen der Gesellschaft. Meine Empfehlung: Bewerben Sie sich noch mit ihrem gemeinwohlorientierten Projektvorhaben bei unseren Stiftungen. In vielen Fällen können wir helfen“.

Sparkasse Vorderpfalz
15.08.2022

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Bis zu 24 Prozent mehr Geld | IG BAU rät zum Lohn-Check

Floristik: Kräftiges Lohn-Plus für Beschäftigte in Speyer

Mit Blumen machen sie anderen eine Freude – nun können sie sich selbst über steigende Einkommen freuen: Gelernte Floristinnen kommen jetzt auf einen Stundenlohn von 13,31 Euro, so die IG BAU. Die Gewerkschaft rät den Beschäftigten zum Lohn-Check.
Foto: IG BAU | Tobias Seifert

Arbeit mit Blumen besser bezahlt: Für die Beschäftigten der Floristikbranche in Speyer gibt es deutlich mehr Geld. Eine gelernte Floristin kommt jetzt auf einen Stundenlohn von 13,31 Euro. Zusammen mit einer weiteren Erhöhung zum Sommer kommenden Jahres beläuft sich das Plus für Fachleute auf gut 17 Prozent. Das teilt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit – und appelliert an die Beschäftigten, ihren aktuellen Lohnzettel zu prüfen. Das zusätzliche Geld müsse mit der Juli-Abrechnung auf dem Konto sein. Wer leer ausgehe, solle sich an die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz wenden, rät Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich.

„Das starke Einkommensplus sorgt dafür, dass die Beschäftigten trotz hoher Inflationsrate mehr Geld zum Leben haben. Außerdem liegt die Floristik über der künftigen Mindestlohngrenze von zwölf Euro pro Stunde“, so der Gewerkschafter. Selbst für ungelernte Kräfte liege der Einstiegsverdienst aktuell bereits bei 12,36 Euro. Ab Juli 2023 kommen sie nach Angaben der Floristen-Gewerkschaft IG BAU auf einen Stundenlohn von 13,01 Euro – und haben damit 24 Prozent mehr im Portemonnaie als bislang. Die IG BAU hatte sich in den Tarifverhandlungen mit dem Fachverband Deutscher Floristen (FDF) für einen deutlichen Abstand zur gesetzlichen Lohnuntergrenze starkgemacht.

„Blumengeschäfte und Gartencenter haben auch während der Pandemie gute Geschäfte gemacht. Eine bessere Bezahlung ist ein wichtiger Beitrag, dringend gesuchtes Personal für die Floristik zu finden“, unterstreicht Wunderlich. Dabei werde die Branche auch für den Nachwuchs attraktiver. Azubis bekommen bis August nächsten Jahres durchschnittlich 23 Prozent mehr Geld – und verdienen im dritten Ausbildungsjahr dann sogar 1.000 Euro im Monat.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
17.08.2022

Verband der Immobilienverwalter

Rheinland-Pfalz / Saarland e. V. (VDIV)

Neue Gasumlage: die Sorge vor steigenden Nebenkosten & hohen Nachzahlungen wächst

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. gibt nützliche Tipps zur Einsparung vom Energiekosten in den eigenen vier Wänden

Die Energiepreise schießen weiter in die Höhe. Experten erwarten durch erhöhte Gas- und Strompreise im anstehenden Herbst und Winter erhebliche Mehrkosten für alle Haushalte; im kommenden Jahr drohen Mietern mit der Nebenkostenabrechnung 2022 drastische Nachzahlungen. Ein Grund dafür ist auch die vom Bundeskabinett verabschiedete neue Rechtsverordnung, die Gasversorgern ermöglicht, von Kunden eine Gasumlage zu erheben. Sie soll ab Oktober bei 2,4 Cent netto pro Kilowattstunde liegen. Bei Immobilienverwaltungen und Vermietern häufen sich die Anfragen, wie auf diese Kostensteigerung und die höheren Preise für Heizung und Warmwasser reagiert werden kann. Axel Ewen, Vorstandmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz VDIV-RPS): „Hausverwaltungen sollten Eigentümern bereits jetzt eine Erhöhung der Vorauszahlungen empfehlen, um im kommenden Jahr massive Nachzahlungen zu vermeiden. Im Rahmen einer Eigentümerversammlung kann etwa über die Anhebung der Hausgeldzahlung abgestimmt werden. Zwischen Vermieter und Mieter ist dieser Schritt einvernehmlich und unbürokratisch über eine kurze Kontaktaufnahme lösbar, die höhere Vorauszahlung wäre dann bereits zum Folgemonat umsetzbar.“

Zur Vermeidung von Streitigkeiten sollten alle Vereinbarungen immer schriftlich festgehalten werden.  Für nicht sinnvoll erachtet der VDIV-RPS hingegen die bereits in Einzelfällen von Vermietern eigenständige praktizierte Einrichtung fester Zeitfenster für die Warmwasserversorgung. Diese Einschränkung hat nur Ärger, im schlimmsten Falle Mietminderungen oder Rechtstreitigkeiten zur Folge – auch weil die gesetzliche Grundlage dafür fehlt. Bestenfalls einigen sich Hausverwaltung und Eigentümer (oder Vermieter und Mieter) immer auf eine einvernehmliche Energiesparlösung, der auch wirklich alle Beteiligten zustimmen. Solange der Gesetzgeber beim Fortschreiten der Energiekrise keine Vorgaben für eine derartige Verbrauchsregulierung macht, sollten die aktuell geltenden gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Axel Ewen setzt dabei auf die Vernunft der Menschen: „Wir gehen davon aus, dass ein Appell an die Eigenverantwortung der Bewohner, sei es Mieter oder Eigentümer, aktuell deutlich mehr Sinn macht als eine willkürlich angeordnete Zwangsmaßnahme. Da jeder Haushalt an niedrigeren Energiekosten interessiert sein sollte, ist das individuelle Streben jedes Einzelnen nach Energieeinsparung auf alle Fälle der richtige Weg. Davon profitieren am Ende alle: Der Verbraucher hat weniger Mehrkosten, der bundesweite Gasverbrauch aller Haushalte sinkt, dieses Einsparpotential kann für die Aufrechterhaltung unserer Industrie eingesetzt werden. Das sollte in der aktuellen Situation unser gemeinsames Ziel sein.“ 

Die rund 41 Millionen Haushalte in Deutschland verbrauchen knapp über 30 Prozent des Gases, der Großteil wird für Warmwasser und die Heizung verwendet. Energieeinsparpotential bieten die eigenen vier Wänden sowohl beim Gas- als auch beim Stromverbrauch. Ratschläge rund um das richtige Energieverhalten gibt es für Verbraucher bei Energieberatern oder in der Regel kostenlos bei allen Verbraucherzentralen. Der VDIV-RPS hat in verschiedenen Bereichen einige Empfehlungen zusammengefasst, die ohne große persönliche Einschränkungen erheblich zur Senkung der Energiekosten beitragen können.

Stichwort Wasser: Duscht eine Person täglich rund acht Minuten bei 40 Grad Wassertemperatur kostet das im Jahresverbrauch schnell einige hundert Euro. Senkt diese Person die Wassertemperatur allerdings auf rund 30-35 Grad ab, muss das Kaltwasser nicht so heiß erwärmt werden, der Energieeinsatz sinkt um 20-30 Prozent. Bei Verkürzung der Duschdauer um ein bis zwei Minuten und der Investition in wassersparende Duschköpfe lässt sich der Warmwasserverbrauch weiter reduzieren. Auch beim Händewaschen gibt es Sparpotential, wenn auf den Einsatz von heißem Wasser verzichtet wird.

Stichwort Heizung: In der Regel reichen in Wohnräumen 18 bis 21 Grad völlig aus. In ungeheizten Räumen sollte die Temperatur nicht dauerhaft unter 16 Grad liegen, da sich sonst Feuchtigkeit und im schlimmsten Falle Schimmel bilden kann. Weniger Heizen ist deshalb unbedingt besser, als ein kompletter Verzicht. Als Faustformel gilt: Pro Grad niedrigerer Zimmertemperatur lassen sich rund sechs Prozent Heizkosten einsparen. Mit Hilfe von Heizkörperthermostaten kann das heiße Wasser innerhalb der Heizung nur bis zur eingestellten Wunschtemperatur reguliert werden. Sobald eine Heizung nicht die volle Wärme erreicht oder Wassergeräusche wahrzunehmen sind, empfiehlt sich eine regelmäßige Entlüftung des Heizkörpers, da dieser bei der Erwärmung der Räume sonst unnötige Energie verbraucht. Damit die produzierte Wärme im Zimmer gut zirkulieren kann, sollten Heizkörper nicht von Möbel zugestellt oder durch bodentiefe Gardinen bedeckt sein, auch größere Staubablagerungen auf den Heizungen können die Heizkraft mindern. Generell sollten Bewohner die Heizkörper nachts oder bei Abwesenheit herunter drehen, beim Lüften auf kurzes Stoßlüften anstelle mehrstündig gekippter Fenster setzen. Undichte Fenster oder Türen verursachen in Räumen Wärmeverlust und Zugluft. Beides lässt sich durch das Anbringen von Abdichtungsmaterial vermeiden, das in Baumärkten günstig zu erwerben ist.

Stichwort Stromverbrauch: Die einfachste Möglichkeit des Stromsparens ist der Verzicht auf unnötige Lichtquellen und der Einsatz sparsamer LED-Lampen anstelle von Glühbirnen und Halogenlampen. Darüber hinaus gibt es in nahezu jedem Haushalt „Stromfresser“ – durch die Veränderung des gewohnten Nutzungsverhaltens kann unter dem Motto „Öfter einmal den Stecker ziehen“ einiges an Strom eingespart werden: Viele Geräte im „Standby-Betrieb“ verbrauchen weiter Strom; Fernsehgeräte, Receiver, Spielkonsolen oder ähnliches sollten nach der Nutzung immer komplett vom Stromnetz getrennt werden. Hierfür lohnt sich die Anschaffung von abschaltbaren Steckerleisten. Tipps für Handy, Tablet oder Smartphone: auch Ladekabel müssen nicht ständig in der Steckdose bleiben, die Helligkeit des Displays sollte gesenkt und Geräte nachts bestenfalls in den Flugmodus gewechselt werden.

In der Küche können Verbraucher die Kühlstufe ihres Kühlschranks problemlos etwas absenken und an die eigenen Bedürfnisse anpassen. Die Spülmaschine sollte keine unnötigen Waschgänge bei halbleerer Befüllung machen, hier spart bereits die Nutzung des Eco-Programms Wasser und Energie. Auch die Waschmaschine sollte im Betrieb immer komplett befüllt, die Waschtemperatur auf 30-40 Grad beschränkt und die Wäsche nicht im Trockner, sondern energiesparend an der Luft getrocknet werden. Bei der Nutzung des Backofens sparen unnötiges Vorheizen und die Umluft-Einstellung rund 15 Prozent Energie gegenüber der häufig genutzten Ober- und Unterhitze. Selbst der Einsatz eines gewöhnlichen Topfdeckels senkt bei regelmäßigem Kochen die Stromkosten laut Verbraucherzentralen jährlich um rund 20 Euro. Mit der Erneuerung älterer Elektrogeräte lässt sich der Stromverbrauch zusätzlich reduzieren. Axel Ewen: „Der Einsatz moderner und energieeffizienter Geräte lohnt sich vor allem in Kombination mit einem bewussten Verhalten. Denn auch ein riesiger LED-Fernseher verbraucht natürlich mehr Strom als ein vergleichbares kleineres Modell. Besonders bei zehn oder zwanzig Jahre alten Haushaltsgeräten wie Kühl- und Gefrierkombinationen macht sich die Anschaffung eines sparsamen Neugerätes aber immer bezahlt. Es empfiehlt sich beim Kauf immer auf den angegebenen Stromverbrauch und die Energieeffienzklasse des neuen Gerätes zu achten.“

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
17.08.2022

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Sparkasse Vorderpfalz

Schulpreis Bildende Kunst: Außergewöhnliche Arbeiten im Kunstunterricht gefördert

Antonia Eichler (Leistungskurs 12) / Nikolaus-von-Weis Gymnasium / Zeichnerische Übung zum Thema Portrait, Bleistift / Skizzenbuch: siehe Anhang „Antonia Eichler (Leistungskurs 12)“.

Speyer – Am diesjährigen „Schulpreis Bildende Kunst“ beteiligten sich 9 Schulen verschiedener Jahrgangsstufen und Schulformen aus Speyer und dem südlichen Rhein-Pfalz-Kreis. Wegen den Abstands- und Hygieneregelungen wird es auch in diesem Jahr keine Übergabeveranstaltung mit Bürgermeisterin Monika Kabs und Sparkassenvorstand Oliver Kolb geben. Deshalb ist eine Auswahl der Schülerarbeiten im Magazin der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/schulpreis in der Zeit vom 16. Juli bis 13. August  zu sehen. Oliver Kolb betont: „Die gezeigten Arbeiten zeugen auch in diesem Jahr von Begabung und Geschick und den enormen Möglichkeiten, mit verschiedenen Materialien und Kunstformen umzugehen. Die außergewöhnlichen Leistungen der Schülerinnen und Schüler beim Schulpreis Bildende Kunst verdienen es unterstützt und gefördert zu werden“.

Luna Wohlwend (Grundkurs Kunst 12) / Niklaus-v.-Weis Gymnasium / Material: Papier, Bleistift, Rötelkreide / Selbstportrait: siehe Anhang „Luna Wohlwend (Grundkurs Kunst 12)“

Hintergrund zum Schulpreis Bildende Kunst

Ziel des jährlich neu aufgelegten Schulpreises ist es, der künstlerisch-ästhetischen Erziehungsarbeit in den Schulen neue Impulse zu verleihen und auf herausragende Arbeiten und Leistungen im Kunstunterricht aufmerksam zu machen. Zur Ausrichtung des Schulpreises erhält jede Schule eine 500-Euro-Förderung von der Sparkasse Vorderpfalz. Mit insgesamt 4.500 Euro unterstützt die Sparkasse den Schulpreis Bildende Kunst 2021.

Am Schulpreis Bildende Kunst 2021 haben teilgenommen:

  • Edith-Stein-Gymnasium (Speyer)
  • Edith-Stein-Realschule Plus (Speyer)
  • Friedrich-Magnus-Schwerd-Gymnasium (Speyer)
  • IGS Georg-Friedrich-Kolb Speyer
  • Nikolaus-von-Weis-Gymnasium (Speyer)
  • Nikolaus-Von-Weis-Realschule Plus (Speyer)
  • Realschule plus Dudenhofen
  • Staatl. Gymnasiums am Kaiserdom (Speyer)
  • Staatl. Hans-Purrmann-Gymnasium (Speyer)

Sparkasse Vorderpfalz
19.07.2021

Mit Apple Pay und der girocard jetzt auch im E-Commerce bezahlen

Ab sofort können Kundinnen und Kunden der Sparkasse Vorderpfalz über Apple Pay mit ihrer digitalen girocard in Apps und im Internet einfach, sicher und vertraulich bezahlen.

Die Sparkasse Vorderpfalz baut das Leis­tungsspektrum von Apple Pay weiter aus. Ab sofort können Kundinnen und Kunden der Sparkasse über Apple Pay mit ihrer digitalen girocard in Apps und im Internet einfach, sicher und vertraulich bezahlen. 

Es ist das erste Mal, dass deutsche Nutzer die girocard direkt im Online-Shopping einsetzen können. Mit dieser Innovation ermöglicht es die Sparkasse Vorderpfalz ihren Kundinnen und Kunden, ihre Einkäufe online genauso schnell und unkompliziert zu bezahlen wie an der Ladenkasse – ohne dass sie ein Kundenkonto anlegen oder ihre Zahlungs-, Rechnungs- oder Versandinformationen mehrfach eingeben müssen. Die girocard – das führende bargeldlose Zahlverfahren in Deutschland – kommt bisher ausschließlich für Kartenzahlungen im stationären Handel zum Einsatz. Mit Apple Pay kann man die girocard nun auch einfacher zum Beispiel zum Bezahlen von Lebensmittellieferungen, beim Shopping im Internet, im Personennahverkehr oder beim Parken einsetzen.

„Mit der E-Commerce-Fähigkeit der digitalen girocard in Apple Pay untermauert die Sparkasse Vorderpfalz einmal mehr ihre Innovationsführerschaft bei Mobile Payment-Produkten, die sie mit dem Marktstart von Apple Pay Ende 2019 und der Integration der girocard im August 2020 eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat“, betont Oliver Kolb, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz, den nächsten Meilenstein im Apple Pay-Projekt der Sparkassen sowie den Leistungsausbau der girocard. „Bezahlen mit der Sparkasse – überall, mit allen Medien, für alle Kunden – das Sparkassen-Girokonto bietet unseren Kunden dafür jetzt noch mehr Optionen.“

Als weitere Produktinnovation bietet die Sparkasse Vorderpfalz einen Online-Käuferschutz für Zahlungen mit der girocard an, der einen vergleichbaren Leistungsumfang wie der anderer gebräuchlicher Online-Zahlverfahren aufweist. Die Kunden erhalten bei jeder girocard-Zahlung in Apps und im Internet mit Apple Pay automatisch diesen Käuferschutz ohne Zusatzkosten.

Oliver Kolb, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz betont: „Bezahlen mit der Sparkasse – überall, mit allen Medien, für alle Kunden – das Sparkassen-Girokonto bietet unseren Kunden dafür jetzt noch mehr Optionen.“

Vom Start an akzeptieren Flixbus, MediaMarkt, Bolt, Wolt, TooGoodToGo, GetYourGuide und Lieferando girocard-Zahlungen über Apple Pay in ihren Apps und Online-Shops. Ebenfalls von Beginn an dabei sind mehrere Nahverkehrsunternehmen, darunter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV), der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (NAH.SH) sowie die VAG Nürnberg. Unter anderem Booking.com, der Juwelier Christ, Cyberport, der dm Drogerie Markt und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werden die Funktion im Sommer aktivieren. Für Online-Händler ist die girocard mit ihrer hohen Verbreitung und der Zahlungsgarantie eine attraktive Ergänzung des Zahlungsmix in ihren Apps oder Web-Shops. Alleine 46 Millionen girocards der Sparkassen-Finanzgruppe sind bundesweit im Umlauf.

Die enge Zusammenarbeit zwischen der Sparkassen-Finanzgruppe und Apple ist eine echte Erfolgsgeschichte. Seit Dezember 2019 bieten die Sparkassen ihren Kunden das mobile Bezahlen mit Apple Pay an, zunächst mit Sparkassen-Kreditkarten. Am 25. August 2020 integrierten die Sparkassen als erste und bislang einzige Institutsgruppe der Deutschen Kreditwirtschaft die girocard in Apple Pay – eine der erfolgreichsten Produkteinführungen der Sparkassen in den letzten Jahren.

Apple Pay lässt sich leicht einrichten. Auf dem iPhone müssen Kunden lediglich die Wallet App öffnen, auf „Karte hinzufügen“ tippen und dann die Anweisungen zum Hinzufügen der Sparkassen-Card befolgen. Nach dem Hinzufügen einer Karte können die Kunden Apple Pay sofort auf dem iPhone, der Apple Watch und dem iPad nutzen. Die Kunden erhalten weiterhin alle mit der Sparkassen-Card verbundenen Vorteile.

Sicherheit und Vertraulichkeit haben bei Apple Pay höchste Priorität. Bei der Verwen­dung einer Sparkassen-Card mit Apple Pay werden die tatsächlichen Kartennummern weder im Gerät, noch auf den Apple-Servern gespeichert. Stattdessen wird ihnen eine eindeutige Gerätekontonummer zugewiesen, die verschlüsselt und sicher im Secure-Element des Geräts gespeichert wird. Jeder App- oder Online-Einkauf ist sicher, denn die Authentifizierung erfolgt entweder über Face ID (Gesichtserkennung), Touch ID (Fingerabdruck) oder den Code des Geräts. Weitere Informationen zu Apple Pay, gibt es unter: http://www.apple.com/de/apple-pay/ und www.sparkasse.de/applepay

Sparkasse Vorderpfalz
19.07.2021

LBS-Immobilienpreisspiegel für mehr als 1.000 Städte jetzt online

Freie Recherche in umfangreicher Datenbank zum Wohnungsmarkt möglich – Mit Coronavirus-Fokus

Der LBS-Immobilienpreisspiegel 2021 ist online unter der Adresse www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de abrufbar.
Foto: LBS

Der LBS-Immobilienpreisspiegel 2021, der ein umfassendes Bild über die Wohnungsmarktsituation in Deutschland gibt, ist ab sofort online abrufbar. Das teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit. Unter der Adresse www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de können typische Preise für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Bauland in mehr als 1.000 Städten und Gemeinden eingesehen werden, darunter auch Ludwigshafen, Speyer und Schifferstadt. Such- und Filterfunktionen ermöglichen es, nach zahlreichen Kriterien im Preisspiegel zu recherchieren. Die Preisdaten werden jeweils im Frühjahr bei den Immobilienmarktexperten von LBS und Sparkassen erhoben. Ergänzt wurde die Befragung um eine neuerliche Einschätzung der Auswirkungen der Virus-Pandemie auf den Immobilienmarkt.

Neben den Preisinformationen für neue und gebrauchte Objekte können Interessenten auch kurze Analysen zur Bautätigkeit, zum Wohnungs- und Vermögensbestand sowie zur Wohneigentumsbildung abrufen. Eine eigene Rubrik befasst sich mit dem Thema „Wohneigentum und Klimaschutz“. Grafisch aufbereitet und mit kurzen Erläuterungstexten versehen sind außerdem die relevanten gesamtwirtschaftlichen Einflussgrößen, etwa die Entwicklung von Einkommen und Sparquote sowie Baupreisen und Mieten. Zahlreiche statistische Übersichten liegen als „lange Reihen“ vor und zeigen die Entwicklungen über einen Zehn-Jahres-Zeitraum hinaus.

Preis-Recherchen sind bequem über eine Deutschlandkarte mit „Mouseover- und Zoom-Funktion“ möglich. Mit zusätzlichen Such- und Filterfunktionen kann nach den preiswertesten Städten in ganz Deutschland, in einzelnen Bundesländern oder mittels eines individuellen Städtevergleichs gesucht werden – jeweils selektierbar nach Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Eigenheimen. Zudem können auch die Veränderungsraten zu den Vorjahren abgerufen werden. Auch diese Ergebnisse stehen zum Download zur Verfügung. Texte und Grafiken können über die gängigen Instrumente getweetet, gepostet oder geteilt werden.

Über die Sparkasse Vorderpfalz

Die Sparkasse Vorderpfalz unterstützt ihre Kunden, Wirtschaft, Kultur und soziale Einrichtungen gleichermaßen. Sie steht für persönliche, individuelle und nachhaltige Finanzlösungen. Ihre Kunden begleitet sie, wo und wann sie es wünschen: ob persönlich in der Geschäftsstelle oder beim Kunden zu Hause, telefonisch im KundenDialogCenter unter 062159920, online unter sparkasse-vorderpfalz.de oder mobil über die Sparkassen-App oder WhatsApp. Die Zufriedenheit ihrer Kunden, die Nähe zum Berater sowie eine ergebnisoffene Beratung ist für die Sparkasse Vorderpfalz Maßstab und Antrieb zugleich.

Gesellschaftlich engagiert: Das macht die Sparkasse Vorderpfalz aus

Als öffentlich-rechtliche, kommunal getragene und regional verankerte Sparkasse gehört es zu ihrer unternehmerischen Identität, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben in ihrem Geschäftsgebiet zu unterstützen. Ein großer Teil der erwirtschafteten Erträge fließt wieder in Form von Spenden und Sponsoring sowie über ihre fünf selbständigen Stiftungen an Vereine, Schulen, Institutionen und ehrenamtlich wirkende Bürgerinnen und Bürger zurück. Allein im zurückliegenden Geschäftsjahr sind Fördergelder in Höhe von über 917.000 Euro geflossen. Damit hat sie in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis 924 soziale, kulturelle, gesellschaftliche, wissenschaftliche und sportliche Projekte begleitet. Daneben ist die Sparkasse Vorderpfalz ein wichtiger Steuerzahler, Investor, Ausbilder und Arbeitgeber.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: LBS
19.07.2021

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

„450-Euro-Stellen nicht krisenfest“ | IG BAU fordert Reform

Speyer: 600 Minijobs im Corona-Jahr verloren gegangen

In der Gebäudereinigung sind Minijobs besonders stark verbreitet – und werden für die Betroffenen häufig zur Armutsfalle. Die IG BAU fordert, 450-Euro-Stellen sozialversicherungspflichtig zu machen.
Foto: IG BAU

Wenn der Minijob zur Falle wird: In Speyer sind im vergangenen Jahr rund 600 geringfügig entlohnte Arbeitsverhältnisse weggefallen. Innerhalb von zwölf Monaten sank ihre Zahl um neun Prozent auf zuletzt 5.700, wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mitteilt. Die IG BAU beruft sich hierbei auf neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. „Der Rückgang zeigt, dass Minijobs alles andere als krisenfest sind. In unsicheren Zeiten kürzen Firmen zuerst bei den 450-Euro-Kräften, die allerdings weder Anspruch auf das Kurzarbeiter- noch auf das Arbeitslosengeld haben“, kritisiert Rüdiger Wunderlich. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz fordert, Lehren aus der Pandemie zu ziehen und Betroffene besser zu schützen. Minijobs müssten ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig werden.

„Die Politik setzt mit den abgabenfreien Minijobs schon seit Jahren falsche Anreize. Die Corona-Krise hat klargemacht, dass diese Stellen eine arbeitsmarktpolitische Sackgasse sind. Es ist höchste Zeit, die Sozialversicherungsfreiheit für 450-Euro-Jobs abzuschaffen“, so Wunderlich. Nur wenn für die Beschäftigten künftig Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt würden, könnten sie wirksam geschützt werden. In der Gebäudereinigung seien prekäre Arbeitsverhältnisse besonders stark verbreitet und würden insbesondere für Frauen zum Karriere- und Armutsrisiko. Die IG BAU rät Beschäftigten, die während der Pandemie ihren Minijob verloren haben oder um dessen Verlust fürchten, Hilfe bei der Gewerkschaft zu suchen.

Es sei zu begrüßen, dass sich auch SPD, Grüne und Linke für eine grundlegende Reform der Minijobs einsetzten. Die nächste Bundesregierung müsse das Thema dringend anpacken. Die von der Union geforderte Anhebung der Verdienstgrenze auf 550 Euro sei hingegen der falsche Weg und würde die prekäre Beschäftigung ausbauen, statt sie einzudämmen, warnt die IG BAU.

Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung sind im Zuge der Corona-Pandemie bundesweit 870.000 Minijobs verloren gegangen. Die Autoren plädieren dafür, solche Stellen in die Sozialversicherungspflicht einzubeziehen und gleichzeitig niedrige Einkommen deutlich geringer zu besteuern. Damit könnten bis zum Jahr 2030 knapp 170.000 zusätzliche Teilzeit-Jobs entstehen.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
19.07.2021

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Pfalz

Gewerkschaft fordert bessere Arbeitsbedingungen in Hotels und Gaststätten

Speyerer Gastgewerbe: Jeder Fünfte hat Branche im Corona-Jahr verlassen

Supermarktkasse statt Biertheke: Im Zuge der Corona-Pandemie verzeichnen die Speyerer Hotels und Gaststätten eine dramatische Abwanderung von Fachkräften. Innerhalb des vergangenen Jahres haben in der Stadt rund 300 Köche, Servicekräfte und Hotelangestellte dem Gastgewerbe den Rücken gekehrt – das ist jeder fünfte Beschäftigte der Branche, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) unter Berufung auf jüngste Zahlen der Arbeitsagentur mitteilt.

Servicekraft händeringend gesucht: Viele Hotels und Gaststätten finden aktuell kein Personal – weil während der Lockdowns ein großer Teil der Beschäftigten die Branche verlassen hat. Die Gewerkschaft NGG fordert, die Arbeit im Gastgewerbe attraktiver zu machen.

Angesichts weiterer Lockdowns bis in den Mai hinein dürfte sich der Personal-Schwund bis heute nochmals zugespitzt haben, befürchtet Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz. „Viele Menschen schätzen es, nach langen Entbehrungen endlich wieder essen zu gehen oder zu reisen. Aber ausgerechnet in der Sommersaison fehlt einem Großteil der Betriebe schlicht das Personal, um die Gäste bewirten zu können“, so Winkow. Für die Lage macht der Gewerkschafter insbesondere die Einkommenseinbußen durch die Kurzarbeit verantwortlich: „Gastro- und Hotel-Beschäftigte arbeiten sowieso meist zu geringen Löhnen. Wenn es dann nur noch das deutlich niedrigere Kurzarbeitergeld gibt, wissen viele nicht, wie sie über die Runden kommen sollen.“

Wenn die gut ausgebildeten Fachkräfte in Anwalts- oder Arztpraxen die Büroorganisation übernehmen oder in Supermärkten zwei Euro mehr pro Stunde verdienen als in Hotels und Gaststätten, dürfe es niemanden überraschen, dass sich die Menschen neu orientierten. „Schon vor Corona stand das Gastgewerbe nicht gerade für rosige Arbeitsbedingungen. Unbezahlte Überstunden, ein rauer Umgangston und eine hohe Abbruchquote unter Azubis sind nur einige strukturelle Probleme. Die Unternehmen haben es über Jahre versäumt, die Arbeit attraktiver zu machen. Das rächt sich jetzt“, kritisiert Winkow.

Wirte und Hoteliers hätten nun die Chance, die Branche neu aufzustellen. Zwar seien viele Firmen nach wie vor schwer durch die Pandemie getroffen. Doch wer künftig überhaupt noch Fachleute gewinnen wolle, müsse jetzt umdenken und sich zu armutsfesten Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen bekennen. Dazu seien Tarifverträge unverzichtbar, unterstreicht Winkow: „Am Ende geht es um einen Kulturwandel. Auch Servicekräfte haben ein Recht darauf, vor dem Dienst zu wissen, wann Feierabend ist. Sie haben Anspruch auf eine anständige Bezahlung – unabhängig vom Trinkgeld. Und auf eine faire Behandlung durch den Chef.“

Gastronomen, die das Mittagessen so günstig anböten, dass sie davon das Personal nicht mehr bezahlen könnten, machten ohnehin grundsätzlich etwas falsch. „Viele Gäste sind durchaus bereit, ein paar Cent mehr für die Tasse Kaffee zu bezahlen – gerade jetzt, wo den Menschen bewusst geworden ist, dass der Besuch im Stammlokal ein entscheidendes Stück Lebensqualität ist“, so Winkow.

Die Gewerkschaft NGG verweist zudem auf die umfassenden Finanzhilfen des Staates für angeschlagene Betriebe. So können sich Hotels und Gaststätten im Rahmen der Überbrückungshilfen in diesem Monat bis zu 60 Prozent der Personalkosten bezuschussen lassen, wenn sie Angestellte aus der Kurzarbeit zurückholen (Restart-Prämie). „Klar ist: Köchinnen, Kellner & Co. freuen sich darauf, endlich wieder Gäste empfangen zu können. Viele arbeiten mit großer Leidenschaft im Service. Auf diese Motiviation können die Betriebe bauen – und sollten das Personal nicht erneut durch prekäre Löhne und schlechte Arbeitszeiten verprellen“, so Winkow weiter.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beschäftigte das Hotel- und Gaststättengewerbe in Speyer zum Jahreswechsel 1.225 Menschen. Genau ein Jahr zuvor – vor Ausbruch der Coronavirus-Pandemie – waren es noch 1.556. Damit haben innerhalb von zwölf Monaten 21 Prozent der Beschäftigten die Branche verlassen.

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Pfalz
19.07.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

Wissenswertes rund um Fahrstuhlanlagen in Mehrfamilienhäusern

In größeren Wohnanlagen oder mehrstöckigen Mehrfamilienhäusern verbessert ein Aufzug den Wohnkomfort; der Lift erleichtert die Mobilität für bewegungseingeschränkte Personen oder den mühsamen Transport von Einkäufen und Getränkekisten in höhere Etagen. Aufzüge in einem Mehrfamilienhaus zählen nach Wohnungseigentumsrecht zum Gemeinschaftseigentum, sie sind für den gemeinschaftlichen Gebrauch von Bewohnern vorgesehen. Laut Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) kann eine wartungs- und reparaturintensive Bewirtschaftung des Fahrstuhls innerhalb einer Eigentümergemeinschaft auch zu Konflikten führen, da die entstehenden Kosten nach Miteigentumsanteilen zunächst einmal auf alle Wohnungsbesitzer umgelegt werden.

Dr. iur. Oliver Martin, Vorstandsvorsitzender des VDIV-RPS: „Viele schätzen den Mehrwert einer funktionsfähigen Aufzugsanlage, für die Kosten von Betrieb, Wartung oder Reparatur aufkommen möchten allerdings die wenigsten. Bewohner von Erdgeschosswohnungen begründen diese Haltung mit einer geringeren Nutzung oder der intensiveren Geräuschkulisse im Treppenhausbereich beim Ein- und Ausstieg im Vergleich zu Hausbewohnern höherer Etagen.“ Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann in derartigen Fällen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG mehrheitlich beschließen, die für den Aufzug anfallenden Betriebs- oder Instandsetzungskosten nach einem neuen, der Gemeinschaftsordnung abweichenden, Verteilschlüssel umzulegen. Mit diesem Schritt ist es möglich, einzelne Bewohner von den Gebühren für die Aufzugsanlage zu befreien oder anfallende Kosten, gestaffelt nach Etagen, neu zu verteilen. Wesentlich komplexer als der Unterhalt einer bestehenden Anlage ist der nachträgliche Einbau eines Fahrstuhls. Da es sich um eine Modernisierung bzw. eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum handelt, sind bei einer Entscheidung besondere Mehrheitsverhältnisse hinsichtlich der gemeinschaftlichen Kostentragung nach § 21 Abs. 2 WEG notwendig. In diesem Falle erfordert die Beschlussfassung ein doppeltes Quorum: mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile müssten zustimmen. Dr. iur. Oliver Martin: „Die Anschaffungskosten sind dann gemeinschaftlich nach Miteigentumsanteilen umzulegen, jeder Eigentümer erhält dafür im Gegenzug das uneingeschränkte Nutzungsrecht am neu geschaffenen Gemeinschaftseigentum. Denkbar wäre auch eine Aufzugsinstallation etwa nur für einzelne Nutzer bzw. Stockwerke, wenn sich diese Eigentümer darüber einig wären, dass auch die Kosten entsprechend nur von diesen Eigentümern zu tragen wären; dies ist seit der WEG-Reform durch die geänderten §§ 20 und 21 WEG seit 1.12.2020 möglich.“ 

Ein einzelner Eigentümer hat im Falle mangelnder Mobilität nun auch einen Anspruch auf die Montage einer Fahrstuhlanlage auf Flächen des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG, wobei die Eigentümer über die Durchführung der Maßnahme, also die Art der genauen Ausgestaltung, durch Mehrheitsbeschluss zu entscheiden haben (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG). Die Kosten einer solchen baulichen Veränderung hat der einzelne antragsstellende Eigentümer zu tragen, wobei ihm dann auch bis auf weiteres die alleinige Nutzung zusteht (§ 21 Abs. 1 WEG). Die Anträge einzelner Eigentümer scheiterten früher oft an den notwendigen Mehrheitsverhältnissen, doch die Umsetzungschancen sind jetzt weitaus höher, wenn innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z.B. mit vielen älteren Hausbewohnern) bei einem oder mehreren Eigentümern das berechtigte Interesse an der Installation einer Aufzuganlage besteht. Die Fahrstuhlanlage eines Mehrfamilienhauses erfordert im jährlichen Wechsel fachgerechte Haupt- und Zwischenüberprüfungen. Diese sind laut VDIV-RPS von zentraler Bedeutung, schließlich geht es neben der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit auch um mögliche Haftungsfragen bei Unfällen. Da bei nicht sachgemäß durchgeführter Wartung die Wohnungseigentümergemeinschaft haftbar gemacht werden kann, ist zur Kontrolle der Funktionsfähigkeit die Beauftragung einer fachgerechten Wartungsfirma oder eines bekannten Prüfinstituts gesetzlich vorgeschrieben. Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
19.07.2021

Wirtschaft & Finanzen:

Annelie Buntenbach neue Vorsitzende des Verwaltungsrates

Nürnberg – Annelie Buntenbach, Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), übernimmt zum 1. Juli 2019 den Vorsitz des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit (BA). Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit wählte sie in seiner Sitzung am 07. Juni 2019.

Stellvertretender Vorsitzender ist Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Er war bislang Vorsitzender des Verwaltungsrates. Turnusgemäß wechselt der Vorsitz des Verwaltungsrates im jährlichen Rhythmus zwischen der Gruppe der Arbeitnehmer und der Gruppe der Arbeitgeber.

Der Verwaltungsrat ist das zentrale Selbstverwaltungsgremium der BA. Er überwacht und berät Vorstand und Verwaltung in allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarktes. Der Verwaltungsrat ist drittelparitätisch zusammengesetzt. Er hat 21 Mitglieder und 15 stellvertretende Mitglieder, jeweils zwölf Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften.

Bundesagentur für Arbeit
02.07.2019

Arbeitsmarkt im Juni 2019

Konjunkturelle Abschwächung ist sichtbar

Nürnberg / Deutschland – „Die schwächere konjunkturelle Entwicklung hinterlässt leichte Spuren auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit ist im Juni nur wenig gesunken. Die Zahl der gemeldeten Stellen geht auf hohem Niveau zurück und das Beschäftigungswachstum verliert an Dynamik.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Juni: -20.000 auf 2.216.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -60.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 4,9 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit ist von Mai auf Juni um 20.000 auf 2.216.000 gesunken. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den Juni ein leichter Rückgang um 1.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr waren 60.000 weniger Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote beträgt wie im Mai 4,9 Prozent. Im Vergleich zum Juni des vorigen Jahres hat sie sich um 0,1 Prozentpunkte verringert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Mai auf 3,0 Prozent.

Der Einfluss der sich abschwächenden Konjunktur zeigt sich am deutlichsten in der Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Sie ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 6.000 gestiegen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Juni 2019 bei 3.172.000 Personen. Das waren 62.000 weniger als vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 21.000 erhöht. Mit 45,28 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 462.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 595.000 gestiegen. Insgesamt waren im April nach hochgerechneten Angaben der BA 33,38 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saison-bereinigt ergibt sich von März auf April ein Anstieg um 38.000.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern bewegt sich auf hohem Niveau, wird aber merklich schwächer. Im Juni waren 798.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 8.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 4.000 Stellen verringert. Der Stellenindex der BA (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland – blieb im Juni 2019 unverändert bei 248 Punkten. Er liegt damit 6 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

704.000 Personen erhielten im Juni 2019 Arbeitslosengeld, 43.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juni bei 3.964.000. Gegenüber Juni 2018 war dies ein Rückgang von 208.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2018 bis Juni 2019 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 460.000 Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 18.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 210.000 im Juni noch auf der Suche. Gleich-zeitig waren 529.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 17.000 mehr als vor einem Jahr. Davon waren im Juni noch 241.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Am häufigsten wurden Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel, für Kaufleute für Büromanagement sowie für Verkäuferinnen und Verkäufer. Wie in den Vorjahren zeigen sich auch 2018/19 regionale, berufsfachliche und qualifikatorische Disparitäten, die den Ausgleich von Angebot und Nachfrage erheblich erschweren.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
02.07.2019

Stiftergemeinschaft der Sparkasse wächst rasant

Zwei neue Themenstiftungen gegründet

Gemeinsam stark: Unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz wurde zwei neue Stiftungen gegründet.

Ludwigshafen / Vorderpfalz – Unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz wurden zwei neue Themenstiftungen gegründet, die „Stiftung zu Gunsten der Aktion 72“ und die „Stiftung zu Gunsten der ökumenischen Sozialstation Limburgerhof“. Mit einem Stiftungskapital von über 2,7 Mio. Euro führt die Sparkasse damit insgesamt 30 Einzelstiftungen und 13 Themenstiftungen für ihre Kunden.

Die neue „Stiftung zu Gunsten der Aktion 72“ wurde mit dem Ziel gegründet die Arbeit der „Aktion 72“ in Ludwigshafen zu unterstützen. Seit über 40 Jahren hilft die „Aktion 72“ Bedürftigen in Ludwigshafen und unterstützt verschiedene Organisationen, Vereine und Initiativen. Die „Stiftung zu Gunsten der ökumenischen Sozialstation Limburgerhof“ setzt sich für eine Verbesserung der Lebensbedingungen hilfebedürftiger, alter und kranker Menschen in Limburgerhof ein.

Spenden oder Zustiftungen möglich

Wer die Arbeit der beiden Stiftungen unterstützen und aktiv mitgestalten möchte, kann dies jederzeit durch Spenden oder Zustiftungen tun. Spenden nimmt die Sparkasse unter IBAN: DE85 5455 0010 0191 4629 93 mit dem Verwendungszweck „Stiftung zu Gunsten der Aktion 72“ oder „Stiftung zu Gunsten der ökumenischen Sozialstation Limburgerhof“ entgegen. Spendenbescheinigungen ab 200 Euro werden von der Stiftergemeinschaft ausgestellt. Bei Spenden darunter genügt der Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Fotolia
02.07.2019

Schulpreis Bildende Kunst: Herausragende Arbeiten ausgezeichnet

Schulpreis Bildende Kunst: Bürgermeisterin Monika Kabs (2.v.r.) und Sparkassenvorstand Oliver Kolb (r.) zeichnen die diesjährigen Preisträger/innen aus.

Speyer – Am diesjährigen „Schulpreis Bildende Kunst“ beteiligten sich 9 Schulen verschiedener Jahrgangsstufen und Schulformen aus Speyer und dem südlichen Rhein-Pfalz-Kreis. Die Preisträger/innen wurden von Bürgermeisterin Monika Kabs und Sparkassenvorstand Oliver Kolb im Augustinersaal der Sparkasse Vorderpfalz ausgezeichnet. Ziel des jährlich neu aufgelegten Schulpreises ist es, der künstlerisch-ästhetischen Erziehungsarbeit in den Schulen neue Impulse zu verleihen und auf herausragende Arbeiten und Leistungen im Kunstunterricht aufmerksam zu machen. Zur Ausrichtung des Schulpreises erhält jede Schule eine 500-Euro-Förderung von der Sparkasse Vorderpfalz. Mit insgesamt 4.500 Euro unterstützt die Sparkasse den Schulpreis Bildende Kunst 2019.

Am Schulpreis Bildende Kunst haben teilgenommen:

  • Edith-Stein-Gymnasium (Speyer)
  • Edith-Stein-Realschule Plus (Speyer)
  • Friedrich-Magnus-Schwerd-Gymnasium (Speyer)
  • IGS Georg-Friedrich-Kolb Speyer
  • Nikolaus-von-Weis-Gymnasium (Speyer)
  • Nikolaus-Von-Weis-Realschule Plus (Speyer)
  • Realschule plus Dudenhofen
  • Staatl. Gymnasiums am Kaiserdom (Speyer)
  • Staatl. Hans-Purrmann-Gymnasium (Speyer)

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus
02.07.2019

Sparkasse Vorderpfalz: Verwaltungsräte für langjähriges Engagement geehrt

Bei der Ehrung in Ludwigshafen (von links): Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, Julia Appel, Michael Tremmel, Bürgermeisterin llona Volk, Bürgermeister Hans-Dieter Schneider, Bernd Schmoz, Landrat Clemens Körner, Barbara Gessinger, Bernd-Ernst Ruppert und Vorstandsvorsitzender Thomas Traue. Auf dem Foto fehlt Heinz-Peter Schneider.

Speyer – Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, Vorsitzende des Verwaltungsrats der Sparkasse Vorderpfalz und Vorstandsvorsitzender Thomas Traue, zeichneten neun Mitglieder des Gremiums aus. Die Verwaltungsratsmitglieder erhielten die Dr. Johann Christian Eberle-Medaille in Gold samt Urkunde und Anstecknadel für ihr zehnjähriges Wirken im Verwaltungsrat. Ausgezeichnet wurden Bürgermeisterin llona Volk, Landrat Clemens Körner, Bürgermeister Hans-Dieter Schneider, Julia Appel, Barbara Gessinger, Bernd-Ernst Ruppert, Bernd Schmoz, Heinz-Peter Schneider und Michael Tremmel. Mit der Dr. Johann Christian Eberle-Medaille werden Persönlichkeiten gewürdigt, die sich Verdienste um das Sparkassenwesen erworben haben. Sie ist die höchste Auszeichnung der Sparkassen-Finanzgruppe.

Die Dr. Johann Christian Eberle-Medaille in Gold samt Urkunde und Anstecknadel erhielten neun Verwaltungsratsmitglieder für ihr zehnjähriges Wirken im Verwaltungsrat der Sparkasse Vorderpfalz.

Die seit 1975 verliehene Auszeichnung erinnert an Dr. Johann Christian Eberle, der zu Beginn des vorigen Jahrhunderts als „Erneuerer der Sparkassen“ galt. Mit seinem Namen ist die Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und die Gründung der ersten Girozentralen verbunden. Damit schuf er die Grundlage für die Entwicklung der Institute und Verbände und prägte so das Gesicht der heutigen Sparkassen-Finanzgruppe.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus
02.07.2019