Wirtschaft & Finanzen

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im Februar 2020

Weiter stabile Entwicklung trotz schwacher Konjunktur

Nürnberg / Deutschland – „Am Arbeitsmarkt zeigen sich weiterhin Spuren der konjunkturellen Schwäche. Insgesamt ist er aber stabil. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Februar – auch begünstigt von der milden Witterung – saisonbereinigt gesunken.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, am 28.02.2020 anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Februar: -30.000 auf 2.396.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +23.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,3 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosenzahl ist von Januar auf Februar vergleichsweise kräftig um 30.000 auf 2.396.000 gesunken, was auch auf den milden Winter zurückzuführen ist. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den Februar ein leichter Rückgang von 10.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 23.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote liegt wie im Januar bei 5,3 Prozent und hat sich auch im Vergleich zum Februar des vorigen Jahres nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 verringert. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Februar 2020 bei 3.337.000 Personen. Das waren 25.000 mehr als vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen, allerdings mit geringeren Zuwächsen als im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 18.000 erhöht. Mit 45,08 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 241.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 474.000 gestiegen. Insgesamt waren im Dezember nach hochgerechneten Angaben der BA 33,76 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von November auf Dezember ein Anstieg um 59.000.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften bleibt im langjährigen Vergleich hoch, gibt im Vorjahresvergleich aber weiter deutlich nach. Im Februar waren 690.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 94.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 4.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Februar 2020 um 2 auf 116 Punkte. Er liegt damit 17 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

885.000 Personen erhielten im Februar 2020 Arbeitslosengeld, 50.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.754.000. Gegenüber Februar 2019 war dies ein Rückgang von 254.000 Personen. 6,9 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2019 bis Februar 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 334.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 23.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 424.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 23.000 weniger als vor einem Jahr. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
05.03.2020

Zugang erleichtert

Kinderzuschlag jetzt einfach online beantragen

Berlin / Deutschland – Der Kinderzuschlag kann jetzt online beantragt werden – schnell und unbürokratisch, jederzeit und von überall. Die Digitalisierung dieser wichtigen Leistung erleichtert den Zugang und hilft damit, Kinder besser zu fördern und Kinderarmut zu vermeiden. Heute stellten Bundesfamilienministerin, Dr. Franziska Giffey und der Leiter der Familienkasse, Karsten Bunk, in Berlin den neuen Online-Antrag vor. Er ist ein wesentlicher Baustein der Gesamtreform des Kinderzuschlags durch das Starke-Familien-Gesetz.

Am 1. Januar 2020 ist die zweite Stufe des Starke-Familien-Gesetzes in Kraft getreten. Mehr Familien haben nun Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ). Abhängig von der finanziellen Situation der Familie kann dieser pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen. Gering verdienende Eltern, insbesondere auch Alleinerziehende, müssen damit keine Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Der Weg zum Kinderzuschlag geht nun noch schneller und einfacher: mit dem neuen Online-Antrag.

So funktioniert der Kinderzuschlag online

Eltern, die bereits Kindergeld für ihre Kinder beziehen, können den KiZ ab sofort bequem im Internet beantragen, sogar von unterwegs per Smartphone oder Tablet. Unter www.kinderzuschlag.de finden sie über das Informationstool „KiZ-Lotse“ die Voraussetzungen für KiZ. Der Online-Antrag selbst erfolgt dann Schritt für Schritt durch Ausfüllen übersichtlicher Eingabefelder. Das abschließend automatisch erzeugte Antragsdokument muss aus rechtlichen Gründen derzeit noch ausgedruckt und unterschrieben an die Familienkasse der BA geschickt werden. Haben die Eltern keinen Drucker, kann der Antrag auch von der Familienkasse ausgedruckt und den Eltern per Post zur Unterzeichnung zugesandt werden.

Ein wichtiger Schritt, um noch mehr Familien den Zugang zum KiZ zu erleichtern

Mit den Verbesserungen durch das Starke-Familien-Gesetz sollen noch mehr Familien erreicht werden, in denen die Eltern arbeiten und für die es trotz kleinen oder mittleren Einkommens am Ende des Monats knapp wird. Der einfache digitale Zugang erspart ihnen den Gang in die Behörden und den zeitaufwändigen Kampf mit komplizierten Formularen. „Arbeit soll sich lohnen, denn der beste Schutz vor Kinderarmut ist immer noch, wenn Eltern arbeiten gehen und mit ihrem Einkommen auskommen. Ich freue mich besonders, dass sich der Antrag auf KiZ besonders für Alleinerziehende lohnt. Damit erhalten die Familien, die in unserem Land das höchste Armutsrisiko tragen, die nötige zusätzliche Unterstützung. Außerdem eröffnet sich mit dem KiZ-Anspruch der Zugang zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen für die Kinder sowie zur Gebührenbefreiung in der Kita“, erklärt Familienministerin Dr. Franziska Giffey.

„Ich freue mich, mit dem Online-Antrag jetzt einen unbürokratischen und einfacheren Weg zum KiZ anbieten zu können,“ so Familienkassenchef Karsten Bunk. „Noch nie war es so einfach, KiZ zu beantragen. Auch das Kindergeld bekommt man bei uns schon einfach und digital. Zu allen Fragen beim KiZ und zum Online-Antrag beraten wir die Familien auch gerne. Und wenn sie keine Zeit haben, zu uns zu kommen, gerne auch ortsunabhängig mit unserer modernen KiZ-Videoberatung. Das Ganze folgt der erklärten Ausrichtung meiner Organisation: Wir helfen Familien.“

Seit einigen Wochen ist der Online-Antrag im Internet abrufbar. Bei über 850.000 Seitenaufrufen wurden der Familienkasse der BA schon 140.000 abgeschlossene Online-Anträge und 520.000 Uploads von Nachweisen zum Antrag übermittelt. Die unmittelbar zum Online-Antrag abgefragten Bewertungen der Kundinnen und Kunden zeichnen mit 4,4 von 5 möglichen „Sternen“ ein sehr positives Bild. Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind online möglich und werden bei der fortlaufenden Optimierung des Online-Antrags berücksichtigt: So plant die Familienkasse für künftige Versionen, dass die KiZ-Antragsteller während des Ausfüllens des Online-Antrags z. B. jederzeit die Videoberatung zuschalten können, um bei Fragen unkompliziert und schnell eine persönliche Unterstützung von KiZ-Beratern zu erhalten.

Alle Informationen zum Online-Antrag mit dem KiZ-Lotsen und der Videoberatung sowie zu den Themen Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse vor Ort oder im Internet unter www.kinderzuschlag.de und www.familienkasse.de.

Bundesagentur für Arbeit
05.03.2020

Beratung für Berufsanerkennung ausländischer Fachkräfte wird verbesser

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung in Bonn eröffnet

Bonn / Deutschland – Am Montag, dem 17. Februar, eröffneten Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und BA-Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach in Bonn die neue Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Exzellente Fachkräfte sind das Rückgrat unserer Wirtschaftskraft. In vielen Branchen werden derzeit Fachkräfte gesucht. Deshalb müssen wir unseren Blick auch ins Ausland richten. Gute Fachkräfte, die zu uns nach Deutschland kommen wollen, sind ein Gewinn für unseren Arbeitsmarkt. Aber natürlich müssen wir überprüfen, ob die Qualifikationen der Bewerber auch unseren Anforderungen entsprechen.

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung kommt daher zum richtigen Zeitpunkt. Als zentrale Anlaufstelle wird sie ein Lotse für Fachkräfte aus dem Ausland sein. Sie wird sie auf ihrem Weg durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland begleiten. Das entlastet auch die Anerkennungsbehörden. Dadurch sollen die Verfahren für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland schneller, transparenter und einheitlicher werden.

Wenn das Anerkennungsverfahren erfolgreich ist, nützt das nicht nur den Unternehmen, sondern bietet den Fachkräften auch eine dauerhafte Perspektive auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Mit der Einrichtung der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Fachkräftesicherung.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Die Bundesagentur für Arbeit hat sich in der letzten Zeit viel stärker für die Fachkräftegewinnung aufgestellt. Das ist gut und nötig. Denn ohne ausländische Fachkräfte werden wir unseren Wohlstand in Deutschland nicht erhalten können. Wir brauchen die Menschen von außerhalb. Wir können nicht einfach nur auf sie warten, sondern wir müssen auch um sie werben.

Allerdings ist auch klar: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird nur ein Erfolg werden, wenn wir die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse effizient gestalten. Ich freue mich daher sehr, dass wir mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung einen wichtigen Beitrag leisten, um ausländische Fachkräfte so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.“

BA-Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach: „Wir freuen uns, dass wir als Bundesagentur für Arbeit mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung eine wichtige Aufgabe übernehmen und damit das Fachkräfteeinwanderungsgesetz unterstützen. Qualifizierte Fachkräfte im Ausland zu gewinnen, ist harte Arbeit. Wir stehen mit anderen Ländern im Wettbewerb um die besten Köpfe. Umso wichtiger ist es, den Weg nach Deutschland so reibungslos wie möglich zu gestalten. Mit der ZSBA senden wir damit auch an Fachkräfte aus dem Ausland ein klares Zeichen der Willkommenskultur.“

Die Aufgaben der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung:

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) hat am 01. Februar 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Sie wird in dem komplexen System der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland eine Lotsenfunktion für Bewerberinnen und Bewerber übernehmen. Dies soll vor allem den Fachkräften helfen, die sich noch im Ausland befinden und am Anfang ihrer Arbeitssuche in Deutschland stehen. Die Servicestelle unterstützt die Fachkräfte bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die zuständige Anerkennungsstelle, informiert über regionale Beratungs- und Qualifizierungsangebote und hilft bei der Suche nach einem Arbeitgeber. Hierdurch werden zugleich die Anerkennungsstellen entlastet und die Verfahren beschleunigt.

Die ZSBA wird für eine erste Phase von vier Jahren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und ist in der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn angesiedelt.

Interessenten im Ausland können sich per Mail, Telefon oder Chat über das Fachkräfteportal www.make-it-in-germany.com melden und werden dann von Beraterinnen und Beratern der Servicestelle über das Anerkennungsverfahren weiter beraten.

Bundesagentur für Arbeit
05.03.2020

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