Germersheim & Landkreis GER

Coronavirus – Fallzahlen Kreis Germersheim

Aktuell 54 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (19. April 2020, Stand 14 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 54
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 131

Aktuell 53 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (18. April 2020, Stand 15 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 53
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 130

Aktuell 50 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (17. April 2020, Stand 13 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 50
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2

Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 127

Aktuell 54 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (16. April 2020, Stand 14 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 54
  • Gesundete Personen: 67
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 123

Aktuell 67 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (15. April 2020, Stand 14 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 67
  • Gesundete Personen: 51
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 120

Aktuell 68 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (14. April 2020, Stand 15 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 68
  • Gesundete Personen: 49
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 119

Aktuell 67 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (13. April 2020, Stand 16 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 67
  • Gesundete Personen: 49
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 118

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Kommunalverwaltungen bleiben geöffnet

„Immer wieder erreichen uns Anliegen besorgter Bürgerinnen und Bürger, die der Meinung sind, dass die Gemeindeverwaltungen vor Ort geschlossen hätten und ihr Anliegen nicht mehr bearbeitet werden könne. Dem ist nicht so: alle Kommunalverwaltungen haben geöffnet. Lediglich der Zugang erfolgt über Terminvereinbarungen.“ Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, stellt klar, dass es bei den reinen Dienstleistungen, die von den Gemeindeverwaltungen erbracht werden, keine Einschränkungen gibt.

Sämtliche Kommunen im Landkreis Germersheim nehmen aufgrund der vorherrschenden Corona-Pandemie die Vermeidung physischer Kontakte sehr ernst. Gerade in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen kann bei regem Publikumsverkehr das Abstandsgebot nicht immer eingehalten werden. Auch um Ansteckungsketten zu vermeiden haben sich daher viele Verwaltungsleiter der Verfahrensweise in der Kreisverwaltung angeschlossen und öffnen ihre Türen nur noch, wenn zuvor telefonisch Termine vereinbart wurden.

„Da nicht wenige Mitarbeitende innerhalb einer Behörde über das Homeoffice an die Verwaltungen angebunden sind, ergibt es Sinn, dass die Menschen mit ihren Anliegen nicht direkt in den zuständigen Büros vorsprechen wollen, nur um am Ende möglicherweise festzustellen, dass der zuständige Kollege nicht vor Ort anzutreffen ist“. Brechtel rät dazu, sich vor einem Gang in die Verwaltung zunächst telefonisch oder mit Hilfe des Internets über die Gegebenheiten und Besonderheiten vor Ort zu informieren.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Gesundheitsamt in Schutzkleidung auf Hausbesuch

Der Anblick sorgt für Verunsicherung: wenn in der Nachbarschaft der Rettungswagen hält und zwei Personen von Kopf bis Fuß in Schutzkleidung gehüllt die Straße passieren, werden Menschen nervös. Doch die Sorge ist nicht berechtigt. Die Sanitäter kommen im Auftrag des Gesundheitsamtes Germersheim – und die Schutzkleidung sei in Zeiten der Corona-Pandemie Pflicht, wie Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim informiert.

Die Mitarbeiter vor Ort, derzeit meist freiwillige Helfer, wurden in erster Linie zu Befragungen oder für Abstriche in private Haushalte geschickt. Die Anfahrt erfolgt derzeit noch mit einem Einsatzfahrzeug. Künftig werden zivile Pkws hierfür verwendet.

Das Gesundheitsamt benötigt derzeit viele Kapazitäten, um der Corona-Pandemie zu begegnen. Der Einsatz in Privathaushalten dient dem Schutz der Bevölkerung und entlastet zudem die Behörde. Dr. Fritz Brechtel wörtlich: „Wer die Einsatzkräfte vor Ort beobachtet, kann sich in Sicherheit wähnen. Denn sollte in dem besuchten Haus der Fall einer Corona-Infektion bekannt werden, so ist das Gesundheitsamt hierüber bereits im Bilde und wird daraufhin entsprechende Maßnahmen einleiten.“

Das ungewöhnliche Bild, das sich mancherorts der Nachbarschaft bietet, ist also kein Grund sofort zum Telefon zu greifen und Polizei oder Ordnungsämter zu informieren. Bevor die Helfer des Gesundheitsamtes ausrücken, wurde zuvor mit dem betroffenen Haushalt ein Termin vereinbart. Niemand erhält also ohne vorherige Absprache einen Besuch der vermummten Gestalten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

„Lerncafé“ der KVHS Germersheim telefonisch erreichbar

Grundbildung kommt derzeit eine besondere Bedeutung zu. Denn einiges hat sich verändert, bisher verlässliche Strukturen existieren nicht mehr in der gewohnten Form, Einrichtungen und Anlaufstellen sind geschlossen. Noch dazu kursieren viele Informationen, von denen schwer zu beurteilen ist, ob sie tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Was bedeutet das alles aber, wenn der Alltag schon unter normalen Bedingungen eine Herausforderung darstellt, weil Lesen und Schreiben schwerfallen? Menschen, die bisher Beratungsstellen, Lerncafés und andere Angebote aufsuchen konnten, stehen nun vor verschlossenen Türen.

Wie kann man finanzielle Hilfen beantragen, wenn schon ein Formular oder ein amtliches Schreiben unverständlich ist? Wie kauft man einen Fahrschein, wenn das im Bus nicht mehr möglich ist, der Automat aber nur Rätsel aufgibt? Gerade Menschen, die nicht ausreichend lesen und schreiben können, sind auf den persönlichen Kontakt angewiesen, um Alltägliches zu meistern.

Diesen Kontakt bietet GrubiNetz mit dem Projekt „Lerncafé“ und steht derzeit telefonisch für alle Fragen zur Verfügung. Menschen mit Grundbildungsbedarf sowie Lerner/innen sind eingeladen, die Ansprechpartnerin des Lerncafés der KVHS Germersheim, Rosemarie Bachtler, donnerstags zwischen 16 und 17.30 Uhr unter 07272-7778516 telefonisch zu kontaktieren.

Darüber hinaus kann man bei Dr. Andrea Fleischer von der Regionalkoordinierungsstelle Pfalz unter 015 128 863 911 Hilfestellung erhalten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Die Südpfalz hilft ihren elsässischen Nachbarn

Als wichtiges Zeichen der grenzüberschreitenden Freundschaft und Solidarität mit dem benachbarten Elsass hat Kreisfeuerwehrinspekteur Jens Thiele im Auftrag von Landrat Dietmar Seefeldt am Gründonnerstag 500 Atemschutzmasken FFP 2 und 100 Teströhrchen für Corona-Abstriche an die Verantwortlichen des Krankenhauses in Wissembourg übergeben. Wegen Lieferschwierigkeiten war es im Krankenhaus in Wissembourg kurzfristig zu Engpässen gekommen. Die Übergabe fand am früheren Grenzübergang in Schweigen-Rechtenbach statt.

„Gerade jetzt, in diesen schwierigen Zeiten, ist es für uns selbstverständlich, unseren unmittelbaren Nachbarn im Elsass zu helfen. Wenn man helfen kann, gibt es keine Grenzen. Ganz egal, ob es sich um Dinge handelt, die im Moment im Elsass Mangelware sind oder es darum geht, französische Patienten in unseren Krankenhäusern aufzunehmen. Zum Glück sind wir durch die auferlegten Einschränkungen und das vernünftige Verhalten unserer Bürger in der Lage auszuhelfen“, unterstreichen die Landräte Dietmar Seefeldt und Dr. Fritz Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch unisono die wichtige gemeinsame und unbürokratische Maßnahme.

Die Lieferung war bereits die dritte Hilfslieferung an das Krankenhaus Wissembourg, bereits im März wurden insgesamt über 100 FFP-Schutzmasken, Medikamente und 5000 Behelfs-Schutzkittel über den gemeinsamen Katastrophenschutzstab mit der Stadt Landau an das Krankenhaus in Wissembourg geliefert.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
20.04.2020

Amerikanische Faulbrut bei Bienen

In einem Bienenstand im Kreis Germersheim ist nach 2014 erstmals wieder die Amerikanische Faulbrut ausgebrochen.

Bei dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.

Für den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich- auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.

Aufgrund der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Kreisverwaltung Germersheim erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 14.04.2020

In einem Bienenstand in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am 14.04.2020 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.

Aufgrund der §§ 1 und 24 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013 in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3 Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung ergeht folgende

tierseuchenrechtliche Verfügung:

  1. Das nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinde Lustadt wird zum Sperrbezirk erklärt:

Der Sperrbezirk ergeht um den betroffenen Bienenstand in Lustadt, an der Lachenmühle.

Der Sperrbezirk wird in seinem nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze verläuft entlang der L 540 bis zur Kreuzung der Queich. Die Queich bildet die südliche Grenze bis zur Holzmühle. Von dieser verläuft die östliche Grenze entlang der L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.

Details sind der beigefügten Karte zu entnehmen.

  1. Für den Sperrbezirk gilt:
  1. Alle Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
  • Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen.

Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

Die zweite Untersuchung ist entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die Amerikanische Faulbrut ergeben.

  • Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  • Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
  • Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  1. Die o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
  1. Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
  • Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Hinweis:

  1. Zuwiderhandlungen gegen diese tierseuchenrechtliche Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung in Verbindung mit § 32 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30 000,00 EUR geahndet werden.
  • Die angeordneten Schutzmaßnahmen können erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich festgestellt wurde.
  • Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
  • Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.

Begründung:

Am 14.04.2020 wurde in einem Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt befindet, die bösartige Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.

Die bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte Vektoren übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen führen können.

Die Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.

Mit der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e) angeordneten Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim erhoben werden.

76726 Germersheim, den 14.04.2020

Kreisverwaltung Germersheim

gez.

Dr. Fritz Brechtel

Landrat

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Abgelaufene Schengen Visa behalten Gültigkeit

Inhaber eines Schengen-Visums, dessen Gültigkeit in diesen Tagen abläuft, können sich bis 30. Juni 2020 auch ohne persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde legal innerhalb des Landes aufhalten. Ermöglicht wurde dies durch eine Rechtsverordnung, in der diese Ausnahme geregelt ist und die ab sofort Gültigkeit hat.

Schengen-Visa werden für Kurzaufenthalte zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken erteilt und ermöglichen den Aufenthalt im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage. Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie stellte die Inhaber solcher Visa, als auch die Ausländerbehörden, in den vergangenen Wochen vor etliche Herausforderungen. Da im Zuge der weltweiten Verbreitung des Virus zahlreiche internationale Reiseverbindungen gestrichen wurden, kam der internationale Personenreiseverkehr nahezu zum Erliegen. Wer ein Schengen Visum besitzt, kann bislang nur unter erschwerten Bedingungen das Bundesgebiet verlassen, um in das Heimatland zurückzukehren. Auch eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde war aufgrund der Maßnahmen zur Kontaktreduzierung nicht in allen Fällen gegeben. Die neue Rechtsverordnung legalisiert nun vorübergehend den Aufenthalt und eventuell die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von Inhabern ablaufender oder bereits abgelaufener Schengen-Visa auch ohne persönliche Vorsprache in der Verwaltung.

Von der Regelung werden nur solche Ausländer erfasst, die sich bereits am 17. März 2020 mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben oder die nach dem
17. März und vor dem 10. April mit einem gültigen Schengen-Visum in das Bundesgebiet eingereist sind. Reisen innerhalb des Schengen Raums sind für Menschen, auf die diese Regelung zutrifft, verboten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Corona-Pandemie: Verschiebung des Mobile-Retter-Tags Südpfalz am 25. April

Aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklung im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus wird der Mobile-Retter-Tag Südpfalz, der am 25. April hätte stattfinden sollen, verschoben. Der neue Termin wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

„Gerne hätten wir uns an diesem Tag bei allen Ehrenamtlichen für ihr enorm hohes Engagement bedankt, jedoch lässt die aktuell herrschende Ausnahmesituation dies im Moment nicht zu. Die Mobilen Retter sind aus verschiedensten Einheiten und Organisationen ehrenamtlich tätig und damit in sicherheitsrelevanten Bereichen unserer Landkreise bzw. Stadt beschäftigt. Die Gesundheit dieser unserer wichtigsten Personen dürfen wir nicht aufs Spiel setzen“ bedauern die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch die Terminverschiebung. Derzeit könne aber niemand seriös vorhersagen, wie sich die Lage in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten weiter entwickeln wird, weshalb der Mobile-Retter-Tag Südpfalz auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden muss. Die Behördenchefs betonen, dass sie die Veranstaltung jedoch nicht absagen möchten, sondern lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, um dann gebührend Dank und Anerkennung an diese herausragende Menschen auszusprechen und zu zeigen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
20.04.2020

Statement von Landrat Dr. Fritz Brechtel zu den Ergebnissen des Gesprächs der Staatskanzleichefs und des Bundeskanzleramtes zur Corona-Pandemie

Kanzlerin und Länderchefs setzen ein gutes Signal in die richtige Richtung

Das gemeinsame Ergebnis der Besprechung der Spitzen von Bund und Ländern am 15.04.2020 ist für Deutschland ein gutes Zeichen in die richtige Richtung.

Dank einer enormen Gemeinschaftsleistung haben wir alle gemeinsam in und für Deutschland viel erreicht. Aber dies ist, wie die Bundeskanzlerin betont, nur ein „zerbrechliches Zwischenergebnis“.

Die nun folgende Strategie, auf die sich alle geeinigt haben, fußt im Wesentlichen auf drei Punkten:

  1. Fortsetzung der bisherigen Maßnahmen
  2. Erleichterungen einführen, wo immer möglich, in kleinen Schritten, vor allem in Schulen und Kitas, in der Wirtschaft
  3. Vorsorge verstärken, z.B. unser öffentliches Gesundheitswesen, unsere Gesundheitsämter.

Ich bin der festen Überzeugung: wenn wir uns weiterhin gemeinsam so diszipliniert wie bisher verhalten, haben wir gute Chancen, die Pandemie zu überwinden.

Zu den Themen im Einzelnen:

„Mit der Einhaltung der bisherigen Maßnahmen haben wir alle gemeinsam – Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft, kurzum jeder einzelne von uns – die Ausbreitung des Coronavirus deutlich verlangsamt und damit unserem Gesundheitssystem Zeit verschafft. Deshalb müssen die Maßnahmen grundsätzlich auch weiterhin beibehalten werden. Es geht um Abstandhalten, um Hygieneregeln, um das Verfolgen von Infektionsketten. Das Tragen von Schutzmasken wird dringend empfohlen, insbesondere im ÖPNV, beim Einkaufen oder in der Schule.

Die Entscheidung, ganz langsam, in kleinen Schritten, nun Lockerungen zu planen und einzelne Bereiche unseres Lebens quasi wieder in Betrieb zu nehmen, halte ich für richtig. Dabei muss natürlich sorgfältig abgewogen werden, welche Bereiche dies sein können.

Dies gilt für Kitas und Schulen. Es ist gut, dass man sich zunächst auf Abschlussklassen konzentriert. Zwangsläufig muss dabei die Notbetreuung in den Kitas und Schulen ausgebaut werden.

Dies gilt auch für die kleineren Betriebe, die wieder aktiviert werden können, wenn Sie Schutzstandards einhalten können.

Dass es keine generelle Lockerung geben kann, war sicherlich allen klar. Ich bin aber froh, dass Teile des Einzelhandels wieder öffnen dürfen. Ich hoffe auf Verständnis, dass die Lockerungen nur unter erheblichen Auflagen möglich sein werden. All jenen, die in diesem ersten Schritt ihre Geschäfte noch nicht wieder öffnen können, bitte ich weiterhin um Geduld. Bitte resignieren Sie nicht und schöpfen Sie die Hilfsangebote aus!

Ein wichtiges Signal ist auch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab Anfang Mai. Doch das muss sorgfältig mit allen Beteiligten geplant werden. Die Aspekte Abstandhalten oder Hygiene, Schutz der Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte müssen dabei im Mittelpunkt stehen. Auch die Kreisverwaltung wird dabei gefordert sein und mitarbeiten – beim Thema Schülertransport, Räumlichkeiten oder Schulbücher.

Abstandhalten, sich nicht treffen – hier gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Für uns Südpfälzer ist das bitter. Aber bisher haben sich die Allermeisten doch daran gehalten und damit grundsätzlich zur Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems beigetragen Ihnen allen danke ich dafür.

Auch die Verstärkung des öffentlichen Gesundheitswesens ist wichtig. Besonders die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Germersheim leisten seit Wochen Enormes. In ihrer täglichen Arbeit verfolgen sie zum Beispiel Infektionsketten, ordnen Quarantänen an, unterbrechen die Weiterverbreitung des Virus´. Ihre intensive Arbeit ist ein wichtiger Grundpfeiler unseres Erfolges. Eine langsame Lockerung der Einschränkungen erhält auch die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsämter. Darüber hinaus begrüße ich, dass die Gesundheitsämter verstärkt werden sollen. Bayern hat bereits 4000 zusätzliche Personalstellen angekündigt. Darüber muss auch in Rheinland-Pfalz dringend geredet werden.

Was uns allen klar sein muss: Jede Lockerung, jeder Schritt hin zu einem Stück sogenannter Normalität, wird uns nicht das Leben zurückbringen, das wir vor der Corona-Pandemie kannten. Wir müssen noch lange besondere Maßnahmen und Regeln einhalten und sie in unserem `neuen´ Alltag selbstverständlich werden lassen. Dazu gehören vor allem Hygiene- und Abstandsregeln, die maßgeblich zum Eigenschutz und insbesondere zum Schutz unsere Nächsten, ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen beitragen.“

Ich erwarte – möglicherweise auch durch die Lockerungen – weiterhin Infektionen auch im Landkreis Germersheim. Das muss uns allen bewusst sein. Es ist in meinen Augen daher folgerichtig, dass weiterhin die bestehenden Regeln zum Abstandhalten und Sich-nicht-treffen Bestand haben. Es gilt also weiter: Bleiben Sie möglichst zuhause, unterlassen Sie vermeidbare Kontakte. Dann haben wir auch weiterhin gute Chancen, gemeinsam erfolgreich die Pandemie zu besiegen.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landrat bietet Bürgersprechstunde auch in Corona-Zeiten

Wer sich mit einem Anliegen direkt an den Landrat des Kreises Germersheim, Dr. Fritz Brechtel, wenden möchte, muss auch in Corona-Zeiten nicht auf dieses bürgernahe Serviceangebot verzichten. Doch statt die Bürgersprechstunde direkt vor Ort anzubieten, wird Brechtel den nächsten Termin, am Donnerstag, 23. April, ab 15.30 Uhr telefonisch wahrnehmen.

Interessierte Bürger sollten sich vorab telefonisch mit der Persönlichen Referentin des Landrats, Nadine Dietrich, unter 07274 53-202 oder per Mail an n.dietrich@kreis-germersheim.de, in Verbindung setzen. Hier kann auch der Sachverhalt, den es zu besprochen gilt, kurz geschildert werden. Auskünfte zu Themen, für die andere Verwaltungen zuständig sind oder die bereits in Gerichten verhandelt werden, können nicht erteilt werden. Hier ist bestenfalls eine Vermittlung möglich.

Landrat Dr. Fritz Brechtel ist es wichtig, mit dem Ohr nah an den Bürgern zu sein. „Menschen wollen gehört und in ihren Anliegen ernst genommen werden. Es ist unsere Pflicht als Politiker, diesem Anspruch gerecht zu werden“, so Brechtel über die Notwendigkeit, gerade auch in einer Zeit, da persönliche Kontakte vermieden werden sollen, dieses Angebot aufrecht zu erhalten.

Die angemeldeten Bürger werden zu den vereinbarten Terminen von Nadine Dietrich zurückgerufen und für das Gespräch an den Landrat durchgestellt.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Quarantäne-Verpflichtung für Auslandsrückkehrer

Das Land Rheinland-Pfalz hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie seine Bestimmungen für Menschen, die aus dem Ausland kommen und nach Rheinland-Pfalz zurückkehren, deutlich verschärft. Darauf macht Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, kurz vor Ende der Osterferien aufmerksam: „Wer nach Deutschland zurückkehrt, ganz gleich aus welchem Land er oder sie kommt, muss sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und zusätzlich das Gesundheitsamt über diese Eigenmaßnahme informieren. Viele Menschen wissen das noch nicht und wie schnell ist da eine Ordnungswidrigkeit begangen, die am Ende mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden könnte“, warnt Brechtel.

Im dazugehörigen Änderungstext der Landesverordnung heißt es entsprechend: „Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Rheinland-Pfalz einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen

Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.“ Besuche von Personen, die nicht im selben Haushalte leben, sind während dieser Zeit verboten.

Doch auch für die Auslandsrückkehrer gelten Ausnahmen: Die Verpflichtung zur zweiwöchigen Quarantäne gilt nicht für Berufspendler oder Personen, die grenzüberschreitend Waren und Güter transportieren. Neben Lkw-Fahrern dürfen auch Ärzte, Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Botschaften oder des Rechtswesens sowie Repräsentanten von Regierungen, Verwaltungen oder EU-Organen einreisen, ohne die Quarantänemaßnahmen einzuhalten. Allerdings benötigt es hierfür eines Nachweises seitens des Arbeitgebers.

Ebenfalls ausgenommen von den Einschränkungen sind die nachfolgenden Personengruppen:

  • Besatzungen von Schiffen, Flugzeugen, Bahn, Bus etc. bei kurzfristigem Aufenthalt im Ausland,
  • Personen die täglich oder bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar einreisen müssen (beruflich oder aus medizinischen Gründen)
  • Personen, die sich weniger als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben (z.B. geteiltes Sorgerecht, Besuch Lebenspartner, der nicht im eigenen Hausstand wohnt, medizinische Behandlung, Pflege schutzbedürftiger Personen)
  • Saisonarbeiter (Erntehelfer) unter besonderer Einhaltung der Hygienemaßnahmen
  • Soldaten, Polizisten, die aus dem Auslandseinsatz zurückkehren
  • Ausländische Streitkräfte (z.B. US Army)
  • Durchreisende (z.B. vom Elsass über RLP nach BaWü)

Die Ausnahmen gelten nur, wenn keine Krankheitssymptome festgestellt werden konnten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – ein immer aktuelles Thema, nicht nur in Krisenzeiten

„Uns alle treffen die einschränkenden Maßnahmen hart. Wir halten uns daran, weil wir wissen, wie wichtig sie zu unserem Schutz und zum Schutz unserer Nächsten sind“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Bei allen positiven Auswirkungen, die das Einhalten der Maßnahmen inzwischen bewirken, regt der Kreischef an, auch schwere Gedanken zuzulassen: „Die Corona-Pandemie hat uns wie vielleicht nie zuvor zum Nachdenken über unsere Gesundheit, über das Leben und auch das Sterben gebracht. Ein Thema möchte ich Ihnen daher besonders ans Herz legen: Bitte denken Sie darüber nach, ob es für Sie eine gute Entscheidung sein kann, Ihren Willen in einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht festzuschreiben und damit frühzeitig wichtige Entscheidungen über Ihr eigenen Lebens zu fällen.“

Wer entscheidet über mich, wenn ich mich nicht mehr äußern kann? Jeder von uns kann in die Situation kommen, so schwer zu erkranken, dass er dauerhaft keine eigenen Entscheidungen über anstehende ärztliche oder pflegerische Behandlungen mehr treffen zu kann – unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie. Auch der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler appelliert daher: „Sorgen Sie schon in gesunden Tagen für eine solche Situation vor. Für Angehörige und Ärzte kann eine Patientenverfügung eine große Hilfe sein. Sie nehmen diesen Personen Entscheidungsdruck und Schuldgefühlen und wissen heute schon, dass Ihr Wille klar festgeschrieben ist.“

Eine Patientenverfügung ist eine weitreichende und schwerwiegende Anordnung. „Bitte beraten Sie sich mit Ihren Angehörigen, Vertrauten und Ihrem Arzt, bevor sie eine Patientenverfügung abfassen“, so Brechtel und Buttweiler, „zumal das Thema auch emotional sehr belastend sein kann.“

Ansprechpartner und Beratung gibt es bei der Kreisverwaltung (Betreuungsbehörde), Jürgen Stegner, Tel. 07274/53 264, E-Mail j.stegner@kreis-germersheim.de, und auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/betreuungsrecht.

Auch die Betreuungsvereine informieren nicht nur über alle Fragen die mit einer gesetzlichen Betreuung zusammenhängen, Interessierte können sich auch über die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht beraten lassen:

Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Germersheim, Frau Klein, Tel. 07274/7078211,

Betreuungsverein der Lebenshilfe Germersheim, Herr Bast, Tel. 07271/5050341,

Betreuungsverein der AWO Kandel, Frau Lossin, Tel. 07275 / 8919.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Informationen für die Wirtschaft im Kreis Germersheim in Zeiten von Corona

Kreis-Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf, Quelle: Fotografie Britta Hoff

Die wichtigsten Informationen für Unternehmen und Gewerbetreibende in der Corona-Krise hat die Wirtschaftsförderin des Landkreises Germersheim, Maria Farrenkopf, auf der Homepage des Kreises zusammengestellt. Die Übersicht finden Interessierte über www.kreis-germersheim.de/wifoe oder über www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

„Ob reine Information oder der Verweis auf Antragsunterlagen: Aktualität und Sachlichkeit ist oberstes Gebot“, so die Kreis-Wirtschaftsförderin, „Da sich die Fakten fast täglich ändern, haben wir den Fokus auf gut sortierte Links aus verlässlichen Quellen gelegt“. Besonders hilfreich bei der Zusammenstellung ist ihr über Jahre auf- und ausgebautes Netzwerk, beispielsweise zur Agentur für Arbeit, zu den Banken bis hin zur Investitions- und Strukturbank RLP. Für die individuelle Beratung von Unternehmensanfragen kann Maria Farrenkopf zudem die Schnittstellenfunktion der Wirtschaftsförderung zu anderen Fachbereichen der Kreisverwaltung aktuell besonders gut nutzen: „Dabei geht es zum Beispiel um ordnungsrechtlichen Fragestellungen, wer unter welchen Bedingungen unternehmerisch tätig sein darf, über arbeitsrechtliche Folgen bei Corona-Infektion oder -Verdacht bis hin zu Ersatzansprüchen bei Quarantäne-Anordnungen.“

Informationen der Wirtschaftsförderung sind generell zu finden unter www.kreis-germersheim.de/wifoe. Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse wifoe@kreis-germersheim.de oder telefonisch unter 07274/53-218.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Corona-Pandemie: Verwaltungschefs planen Corona-Hilfsstation in Wörth gemeinsam zu betreiben

Hilfsstrukturen südpfalzweit für bestmögliche Versorgung optimieren

„Wir haben südpfalzweit für die Bürgerinnen und Bürger effektive Maßnahmen ergriffen, um den Folgen des Coronavirus möglichst immer einige Schritte voraus zu sein“, sagen die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD). „Unser Gesundheitswesen ist gut aufgestellt, die Krankenhäuser halten ausreichend freie Betten vor, die Corona-Ambulanz in Jockgrim bzw. die Teststation Landau werden gut angenommen.“ Für die drei Behördenchefs ist das mit Blick auf die ständigen Entwicklungen in der Corona-Pandemie dennoch kein Grund, nicht weiter in die Zukunft zu planen und die bestehenden Strukturen immer wieder in neuem Licht zu betrachten: „Gemeinsam mit den Hilfsorganisationen und den Katastrophenschutzstäben haben wir medizinische Versorgungsstrukturen geschaffen, auf die wir alle bauen und stolz sein können.“

Die Krankenhäuser in der Region wie im gesamten Land haben ihre Intensivkapazitäten erweitert, am Standort Bad Bergzabern ist eine zusätzliche Station mit Bundeswehr-Equipment aufgerüstet worden und die Luftrettungskapazitäten wurden ausgeweitet. Für Pflegenotfälle stehen auch die Reha-Kliniken zur Verfügung. In Jockgrim gibt es eine Corona-Ambulanz, die gut angenommen wird, in Landau soll in der kommenden Woche eine eröffnen. „Aus einer gemeinsamen Teststation in Landau haben wir im Sinne der Patientinnen und Patienten zunächst eine und künftig dann zwei Corona-Ambulanzen werden lassen. Das war eine gute Entscheidung in der Versorgungsstruktur“, sagen Hirsch, Brechtel und Seefeldt. In diesem Sinne beraten die drei Verwaltungschef aktuell darüber, die Corona-Hilfsstation (Hilfskrankenhaus) in Wörth künftig als gemeinsame Einrichtung zu betreiben, um Synergien zu nutzen, Kräfte zu bündeln sowie materielle, personelle und finanzielle Ressourcen zu teilen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob die Hilfskrankenhaus-Struktur in der IGS in Landau wieder zurückgebaut werden kann.

Die Corona-Hilfsstation in Wörth wurde in einer modernen, neuen Halle im Hafengebiet aufgebaut – zunächst mit 104 Betten, aufgeteilt in 26 Kabinen. Die Einrichtung verfügt über eine zentrale Sauerstoffversorgung für derzeit mehr als die Hälfte aller Betten. Der Zugang zur Corona-Hilfsstation, die insgesamt in deutlich erkennbare Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist, erfolgt über eine Schleuse. Neben ausreichend Nasszellen verfügt die Einrichtung über Räumlichkeiten für das Personal, Büros sowie einen zentralen Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare Erweiterung wäre in kürzester Zeit möglich.

Versorgt würden hier ausschließlich mittelschwer erkrankte Patienten, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb“, erklärte Landrat Brechtel bereits bei der Vorstellung der Hilfsstation Ende März. Wie die Station künftig gemeinsam betrieben und die Hilfsstrukturen zusammengeführt werden können, diskutieren Seefeldt, Hirsch und Brechtel momentan gemeinsam auch mit den Fachleuten in den Katastrophenschutzstäben und Hilfsorganisationen, „die alle bereits südpfalzweit großartige Arbeit geleistet haben. Ihre Expertise und Unterstützung ist in der Bewältigung der Corona-Pandemie in unserer Region eine überaus wertvolle und unabdingbare Hilfe. Dafür bedanken wir uns von Herzen. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Not-Einrichtungen, in die wir so viel Mühe, Zeit und Kraft legen, zum guten Schluss nie in Betrieb gehen müssen“, so Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
20.04.2020

Erreichbarkeit des Bürgertelefons der Kreisverwaltung Germersheim

Das Bürgertelefon ist in der Regel montags bis donnerstags, 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr erreichbar. Am Samstag ist die Hotline von 10 Uhr bis 12.30 Uhr, besetzt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung stehen den Bürgerinnen und Bürger für Fragen wie gewohnt unter Tel. 07274/53-131 zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Behördenchefs empfehlen Mundschutz in der Öffentlichkeit: „Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung kann Mitmenschen schützen“

„Um uns selbst und unsere Mitmenschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und anderen Viren zu schützen, sind vor allen Dingen eine gute Händehygiene, das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette und Abstandhalten (mindestens 1,5m) die besten und effektivsten Maßnahmen“, so die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD). Gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten ihrer Gesundheitsämter schließen sich die Behördenchefs den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts an und empfehlen zusätzlich das Tragen einer Schutzmaske in der Öffentlichkeit. Landrat Brechtel: „Wir wollen mit dieser Empfehlung keine Panik verursachen. Im Gegenteil: Wenn jeder von uns alle machbaren Schutzmaßnahmen einhält, können wir gemeinsam die Verbreitung des Virus verlangsamen und damit viele Infektionen verhindern. Insbesondere, wenn wir uns an Plätze bewegen müssen, zum Beispiel zum Einkaufen oder an Arbeitsplätzen, die das Distanzwahren nicht ermöglichen, macht ein Mund-Nasen-Schutz durchaus Sinn.“ Besonders weisen Seefeldt, Brechtel und Hirsch auch auf die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems hin: „Wir sind gut aufgestellt. Und doch müssen wir mit unseren Maßnahmen dafür sorgen, dass unsere medizinischen Einrichtungen dauerhaft arbeitsfähig bleiben für alle Bürgerinnen und Bürger.“

Schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die z.B. beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. „Es geht dabei vor allem um den Schutz der Personen in unserem Umfeld“, so die Landräte und der Oberbürgermeister.

Das Robert-Koch-Institut weist explizit darauf hin, dass der Mund-Nasen-Schutz grundsätzlich korrekt sitzen, d.h. eng anliegen muss. Ist der Stoff feucht, muss die Maske gewechselt werden. Außerdem dürfe ein einfacher Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht verwechselt werden mit „mehrlagigen medizinischen (chirurgische) Mund-Nasen-Schutz oder medizinische Atemschutzmasken, z.B. FFP-Masken. Diese sind für den Schutz von medizinischem und pflegerischem Personal essentiell und müssen dieser Gruppe vorbehalten bleiben. Der Schutz von Fachpersonal ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse.“

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
20.04.2020

Nachbarschaftshilfen und Einkaufsservices im Landkreis Germersheim online finden

Wo gibt es welche Nachbarschaftshilfen? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe beim Einkaufen brauche oder selbst meine Unterstützung anbieten möchte? Im Landkreis Germersheim gibt es bereits eine Vielzahl an nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten. Die Kreisverwaltung Germersheim hat auf ihrer Webseite www.kreis-germersheim.de/coronavirus in der Rubrik Nachbarschaftshilfen und Einkaufsservices Angebote der Kommunen und die örtlichen Ansprechpartner/innen für die Vermittlung von nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten aufgeführt. Die Liste wird ständig aktualisiert.

In der Rubrik Abhol- und Lieferservices gibt es eine Übersicht über kommunale und regionale Plattformen, in denen Betriebe und Unternehmen ihre Angebote kostenlos eintragen können. Auf das Angebot des Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. wird ebenfalls verlinkt. Dieser bietet auf seiner Webseite www.suedpfalz-tourismus.de eine Übersicht der Gastronomiebetriebe und Erzeuger in der Südpfalz, die aktuell Bestellungen online oder telefonisch entgegen nehmen und einen Abhol- und/oder Lieferdienst anbieten. Weitere Meldungen sowohl zu Hilfsangeboten als auch zu Abhol- und Lieferservices können gerne an info@suedpfalz-tourismus.de gemeldet werden.

„Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Vereine und Verbände bieten ihre Unterstützung in den Gemeinden an. Die Vermittlung der Angebote übernehmen die Gemeinden vor Ort. Der Landkreis bündelt die Hilfsangebote und stellt die Informationen dazu auf der Homepage bereit. Allen Helfer/innen gilt mein herzlicher Dank! Es ist gut zu wissen, dass wir zusammenstehen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

KlimawandelAnpassungsCOACH RLP wirbt um Unterstützer

Für Publikumspreis beim „Blauen Kompass 2020“ nominiert

Der Kreis Germersheim bittet um Unterstützung bei einer Online-Abstimmung des Bundes-Umweltamtes: Die Empfehlung gilt für das Projekt „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“, das im Wettbewerb „Blauer Kompass“, für den Publikumspreis nominiert wurde und an dem sich der Kreis vor knapp einem halben Jahr beteiligt hatte. Insgesamt 15 Projekte zum Thema „Projekte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels“ stehen zur Auswahl, für die bis zum 20. April unter www.uba.de/tatenbank abgestimmt werden kann.

„Der Landkreis Germersheim hat bereits vom Projekt `KlimawandelAnpassungsCOACH RLP´ profitieren können und Maßnahmen entwickelt. Wir unterstützen gerne den Aufruf und hoffen, dass der Klimawandel-Anpassungscoach den Publikumspreis holt. Deshalb: „Gehen Sie online, und wählen Sie mit“, so Dr. Fritz Brechtel, Landrat des Kreises Germersheim.

Der „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“ ist auf drei Jahre angelegte und hat zum Ziel, Kommunen in Rheinland-Pfalz bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie bei der Integration des Themas in Verwaltungsabläufe zu beraten und zu unterstützen. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gefördert und wurde seinerzeit federführend durch die Kreisbeigeordnete Jutta Wegmann für die Verwaltung begleitet. Der Landkreis konnte in einem Coachingprozess bereits selbst von dem Projekt profitieren und erhielt wertvolle Anpassungsstrategien in Zeiten des Klimawandels.

Bei der Online-Abstimmung darf jeder einmal täglich abstimmen. „Unterstützen Sie dieses Projekt, das für ein zukunftsorientiertes, nachhaltiges und klimaangepasstes Rheinland-Pfalz steht“, so der abschließende Aufruf Brechtels.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Brennereien unterstützen bei der Herstellung von Desinfektionsmittel

Machten sich vor Ort ein Bild von der Herstellung eines Händedesinfektionsmittels nach der Rezeptur der WHO: Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart, Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW), Erster Kreisbeigeordneter Christoph Buttweiler (GER) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER) (von links), vorne Mitarbeiter der Löwen-Brennerei Lustadt. Foto: Landkreis Südliche Weinstraße

Um die Knappheit von Desinfektionsmitteln in der momentanen Corona-Krise zu überbrücken, wurde ermöglicht, dass Bio-Ethanol zur Herstellung eingesetzt werden kann. Auch in der Südpfalz wird davon Gebrauch gemacht. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart, hat sich gemeinsam mit den Landräten Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt vor Ort in Lustadt bei der Löwen-Brennerei informiert. Mehrere Tausend Liter Desinfektionsmittel wurden von hier aus in den letzten Tagen hergestellt und zur Versorgung in der Region bereitgestellt. Dies trägt zur Entspannung der Situation in der Südpfalz bei, betonen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart und die Landräte Dietmar Seefeldt sowie Dr. Fritz Brechtel.

Auf der Grundlage einer weiteren Allgemeinverfügung wurde nun ermöglicht, dass auch kleine Brennereien mindestens 80%-igen Alkohol zur Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln zur Verfügung stellen können. Von den Betrieben in der Region kann dieser Alkohol gebrannt und dann ohne große Transportwege in eine entsprechend ausgestattete Apotheke zur Weiterverarbeitung gebracht werden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Germersheim und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Foto: (1) Landkreis Südliche Weinstraße; (2) pixabay.com
20.04.2020

Bleiben Sie bitte zuhause!

„Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen. Unter anderen Umständen sind das die besten Voraussetzungen für gemeinsame Ausflüge oder gemütliche Treffen mit Freunden. Die Umstände in diesem Frühling bieten aber alles andere als eine Einladung zur Geselligkeit. Daher: Bitte bleiben Sie möglichst auch bei schönem Wetter zuhause und meiden Sie Kontakte, wo immer möglich“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Dabei gilt grundsätzlich auch: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist gestattet, wenn die Person alleine ist, mit Menschen unterwegs ist, die im selben Haushalt leben oder eine Person von maximal einer Person begleitet wird, die nicht im selben Haushalt lebt. Generell gilt die Wahrung eines Sicherheitsabstandes. Mehr dazu in den „Häufig gestellten Fragen“ des Landkreises unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

Die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und einzudämmen, ist Ziel aller einschränkenden Maßnahmen. „Insgesamt habe ich den Eindruck, dass sich die Menschen in der Region verantwortungsvoll an die neuen Regeln halten. Ihnen danke ich besonders. Denn nur, wenn wir uns solidarisch zeigen und die Einschränkungen annehmen, schützen wir ältere und chronisch kranke Menschen, für die eine Ansteckung mit dem Coronavirus schlimme Folgen haben kann. Auch verschaffen wir allen Menschen, die im Gesundheitswesen jeden Tag für uns und unsere Gesundheit da sind, Zeit. So bleibt die Lage beherrschbar, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte bekommen die Chance, mehr Leben retten.“

Für das kommende Wochenende hat das Land Rheinland-Pfalz angekündigt, die Polizeipräsenz zu erhöhen und bei entsprechenden Verstößen konsequent einzuschreiten. Verstöße könnten mit Bußgeldern belegt werden. Die Höhe regelt das Land im „Aktualisierten Auslegungshinweis für die Bemessung der Geldbuße nach § 12 der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“. Diese und viele weitere Informationen zum Thema Coronavirus sind unter anderem auf der Homepage des Landkreises, www.kreis-germersheim.de/coronavirus einzusehen.

Auch der für Kinder, Jugend und Familien zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, ruft dazu auf, freiwillig zuhause zu bleiben: „Gerade für Familien mit Kindern, die jetzt gerne auf Spielplätzen und im Freien spielen würden, ist es eine Herausforderung.“ Buttweiler weist auf die Tipps für Abwechslung und Beschäftigung hin, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes zusammengetragen haben. Diese sind unter www.kreis-germersheim.de/elternundkinder abrufbar.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landrat und Kreisvorstand erlassen Elternbeiträge für Kindertagesstätten

Die Gremien im Landkreis Germersheim, zeigen sich trotz der vorherrschenden Corona-Situation handlungsfähig. In einem Eilentscheid haben Landrat Dr. Fritz Brechtel, dessen Stellvertreter, der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler sowie der Kreisvorstand mit den Kreisbeigeordneten Jutta Wegmann und Michael Braun auf die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten (KiTa) reagiert und sind damit auch dem Gedanken vieler Kreistagsfraktionen gefolgt. Da aufgrund der Landesverordnung die regulären Betreuungsangebote entfallen, verzichtet der Kreis auf die Beiträge der Eltern für den Monat April. Dies gelte auch für diejenigen, die derzeit die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Hierzu Brechtel wörtlich: „Wir wollten bewusst auch die Menschen, die derzeit für das System eine hohe Relevanz haben und auf die Notbetreuung angewiesen sind, von den Beiträgen befreien. Das ist eine Möglichkeit, sich für deren Einsatz ein klein wenig erkenntlich zu zeigen. Sie und viele andere sind es schließlich, die derzeit den Laden am Laufen halten.“

Um den Verwaltungsaufwand bewusst gering zu halten, gilt der Entscheid pauschal für alle Eltern. Wie es weitergeht, wird die Situation zeigen, sagt Christoph Buttweiler: „Zunächst gilt der Erlass für den gesamten Monat April. Sollten wir verlängern wollen, würden wir sicherlich wieder schnell handeln, die Lage neu beraten, bewerten und entsprechend entscheiden“. Die Regelung gilt demnach bis einschließlich 30. April 2020. Auch in umliegenden Städten und Landkreisen wird mehrheitlich auf die Beiträge verzichtet. Im Landkreis Germersheim profitieren von dem Beitragserlass alle Eltern, deren Kinder aufgrund der Corona bedingten Schließungen weder KiTa noch Schule besuchen können.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Erleichterter Zugang zu Sozialleitungen nach dem SGB XII

Bundespolitik beschließt „Sozialschutzpaket“

Durch die weitreichenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und der damit einhergehenden Einkommensverlusten vieler Bürgerinnen und Bürger hat die Bundespolitik ein „Sozialschutzpaket“ beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie zur Hilfe zum Lebensunterhalt erleichtert. „Die Änderungen durch dieses Schutzpaket kommen den Menschen direkt zugute. Damit können wir Schwierigkeiten, die durch die Coronakrise ausgelöst werden abmildern und pragmatisch mit dem bestehenden Hilfebedarf umgehen“, berichtet der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Für Anträge, die in der Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 gestellt werden, gilt:

  1. Es ist keine Vermögensprüfung erforderlich. Leistungsberechtigte müssen lediglich bestätigten, dass kein erhebliches Vermögen (60.000,-€ für das erste und jeweils 30.000,-€ für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied) vorhanden ist.
  2. Es gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten als angemessen. Dies gilt auch für Mietsteigerungen und steigende Aufwendungen für Heizkosten. Sogenannte Kostensenkungsverfahren werden in dieser Zeit nicht eingeleitet. Bereits abgesenkte Unterkunftskosten werden weiterhin nur in reduzierter Höhe anerkannt.
  3. Kann ein Leistungsumfang aufgrund erforderlicher längerer Ermittlungen nicht in der endgültigen Höhe festgelegt werden, erfolgt in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine vorläufige Leistungsbewilligung, in der Hilfe zum Lebensunterhalt kommt eine vorschussweise Gewährung in Betracht. Diese Entscheidungen ergehen nur auf Antrag einer leistungsberechtigten Person.

Für bestehende Leistungsfälle gilt:

  • Bis zum 31.08.2020 wird auf die laufende Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen (früher „Folgeantrag“ genannt) im Bereich der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt verzichtet. Werden dem Sozialamt keine Änderungen mitgeteilt, werden die Leistungen unter Annahme unveränderter Anspruchsvoraussetzungen auf der bisherigen Basis für zwölf Monate bzw. bei bislang vorläufiger Bewilligung für sechs Monate weiter bewilligt. Entsprechende Bescheide werden erteilt.

Für den Personenkreis der (möglichen) Bezieherinnen und Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen das Sozialamt der Kreisverwaltung Germersheim sowie die Sozialämter der Kommunen auf Grundlage des „Sozialschutzpakets“ sicher, kurzfristig und unbürokratisch Hilfen zu leisten.

Für Beratung und Leistungsgewährungen stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung

Kreisverwaltung Germersheim – Soziale Hilfen                                          07274/53-0

Stadtverwaltung Germersheim – Sozialamt                                               07274/960-0

Verbandsgemeinde Lingenfeld – Sozialamt                                              06344/509-0

Verbandsgemeinde Bellheim – Sozialamt                                                 07272/7008-0

Verbandsgemeinde Rülzheim – Sozialamt                                                07272/7002-0

Verbandsgemeinde Jockgrim – Sozialamt                                                 07271/599-0

Verbandsgemeinde Kandel – Sozialamt                                                    07275/960-0

Verbandsgemeinde Hagenbach – Sozialamt                                             07273/9410-0

Stadtverwaltung Wörth – Sozialamt                                                         07271/131-0

Zu den Leistungsberechtigten gehören auch Bürgerinnen und Bürger, denen durch Kurzarbeit Einkommenseinbußen drohen. Wenn hier ausreichend Einkommen vorhanden ist, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, und lediglich ein Zuschuss zur Miete erforderlich ist, kann gegebenenfalls Wohngeld geleistet werden. Beratung dazu gibt es bei der Wohngeldstelle des Kreises, Tel. 07274/53-253.

„Alle vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen ermöglichen für die betroffenen Leistungsberechtigten eine unbürokratische Sicherstellung des Lebensunterhaltes“, so Buttweiler.

Weitere Anlaufstellen bei sonstigen Problemstellungen:

  1. Für Selbstständige: Sofern Selbständige von den Auswirkungen des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können Soforthilfen des Bundes über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz beantragt werden.. Weitere Informationen auf der zugehörigen Internetseite www.isb.rlp.de 
  2. Wer seinen Lebensunterhalt (z.B. Lebenshaltungskosten, Miete, Krankenversicherungsbeiträge) nicht bestreiten kann und durch den Rententräger festgestellt wurde, dass er/sie voll auf Dauer / auf Zeit erwerbsgemindert ist oder jemand die Regelaltersgrenze (§ 41 Abs. 2 SGB XII) überschritten hat (also je nach Geburtsdatum zwischen 65 und 67 Jahre alt ist), wendet sich an die oben genannte Telefonnummer des zuständigen Sozialamts.
  3. Wer seinen Lebensunterhalt (z.B. Lebenshaltungskosten, Miete, Krankenversicherungsbeiträge) nicht bestreiten kann und erwerbsfähig ist, wendet sich an das zuständige Jobcenter des Landkreises Germersheim.
  4. Wer seinen Lebensunterhalt grundsätzlich noch bestreiten kann, jedoch Unterstützung zur Finanzierung der Miete bzw. Tragung der Belastung des Eigenheimes/der Eigentumswohnung benötigt, dem kann möglicherweise Wohngeld/Lastenzuschuss gewährt werden. Für Fragen diesbezüglich sollte man sich ebenfalls an die oben genannte Telefonnummer des Sozialamts wenden.

Weitere Informationen zum Coronavirus gibt es unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 2020

Seit dem Antragsjahr 2018 können ausschließlich elektronische Anträge zur Agrarförderung gestellt werden. Eine manuelle Antragstellung ist nicht mehr möglich. Für die Bearbeitung der eAnträge wurden in der letzten Woche die dazugehörigen Initialpasswörter an die landwirtschaftlichen Betriebe versandt. Die weitere Bearbeitung wird auf der Homepage www.eantrag.rlp.de erklärt.

Bis spätestens 15. Mai 2020 muss der Datenträgerbegleitschein mit seinen dazugehörigen Anlagen bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, eingegangen, und der eAntrag über AS-Digital, versandt sein.

Wer einen eAntrag bei der Agrarförderung stellen möchte und bisher noch kein Initialpasswort erhalten hat, setzt sich bitte kurzfristig mit der Kreisverwaltung, Anja Manger, E-Mail: a.manger@kreis-germersheim.de, in Verbindung.

Weitere Informationen und alle wichtigen Termine gibt es auf der Homepage des Landkreises Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar.

Hilfe bei der eAntragstellung bieten auch die Bezirksgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Vorder- und Südpfalz in Neustadt sowie der Maschinen- und Betriebshilfsring e.V., Betriebliche Beratung, in Freckenfeld.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landesweite Regelung ermöglicht generelles Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern

Landkreis begrüßt Einschränkungen zum Schutz der Menschen in den Einrichtungen

Eine neue Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz regelt nun ein Betretungsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. „In Anbetracht der sich verschärfenden Entwicklung der Zahl der Infizierten und der besonders zu schützenden Personen in Pflegetagesstätten war es dringend angezeigt, auch die Besuchsrechte deutlich einzuschränken“, begrüßen Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler die landesweit geltende Verordnung.

Die „3. Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“ ermöglicht ein generelles Besuchs- und Betretungsverbots von insbesondere Krankenhäusern, Einrichtungen der Pflege und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und erhöht damit den Schutz von besonders gefährdeten Personenkreisen. Ausnahmen sind im Einzelfall unter Einhaltung hygienischer Auflagen möglich. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.corona.rlp.de.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landkreis Germersheim baut vor: Corona-Hilfsstation mit 104 Betten

Mit 104 Betten, aufgeteilt in 26 Kabinen, rüstet sich der Landkreis Germersheim vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus. Am 1. April wurde im Wörther Rheinhafen ein bislang ungenutzter Hallen-Neubau vorgestellt, der innerhalb weniger Tage zur Corona-Hilfsstation (Notkrankenhaus) umfunktioniert wurde. Neben der Ärzteschaft und vielen weiteren Einheiten des Katastrophenschutzes für den Landkreis Germersheim, waren vor allen Dingen das Technische Hilfswerk (THW) und in beratender Funktion auch die Bundeswehr an dem Umbau beteiligt.

„Wir hoffen, die Einrichtung nie in Betrieb nehmen zu müssen, wollen aber gewappnet sein, sollte die Situation weiter eskalieren“, so Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Landkreis Germersheim bei der Vorstellung der Corona-Hilfsstation, Mitte dieser Woche. Brechtel machte deutlich, dass die Einrichtung ausschließlich für mittelschwer erkrankte Patienten gedacht sei, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. Brechtel wörtlich: „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb.“

Über die Funktionsweise, die medizinische Ausstattung sowie die Organisation vor Ort informierten Markus Nied, Organisatorischer Leiter im Katastrophenschutz-Stab sowie Dr. Johannes Schad. So verfügt das Notkrankenhaus über eine zentrale Sauerstoffversorgung für mehr als die Hälfte aller Betten. Der Zugang zur Corona Hilfsstation, die insgesamt in deutlich erkennbare Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist, erfolgt über eine Schleuse. Neben ausreichend Nasszellen verfügt die Einrichtung über Räumlichkeiten für das Personal, Büros sowie einen zentralen Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare Erweiterung sei möglich, so Schad und Nied.

Die Versorgung von Personal und Patienten wird durch einen externen Caterer sichergestellt, die Reinigung (Housekeeping) sowie die Reinigung der Wäsche werden durch zwei externe Dienstleister durchgeführt, die über die erforderlichen Qualifikationen und Ressourcen verfügen.

„Die Einrichtung wird vom Katastrophenschutz des Landkreises Germersheim mit freiwilligen Helfern aus dem gesamten Landkreis betrieben, die sich nach einem Aufruf bei uns gemeldet haben. Bei den Helferinnen und Helfern handelt es sich ausschließlich um Personen, die über eine medizinische Ausbildung verfügen“, zeigte sich Brechtel dankbar über das Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Germersheim. Der Betrieb werde mit drei Schichten und jeweils 20 bis 25 Pflegekräften gewährleistet. Zusätzlich steht den Teams rund um die Uhr ein Infekt-Krankentransportwagen zur Verfügung. In der Corona Hilfsambulanz werden außerdem Beauftragte für die Themen Hygiene, Logistik, Technik und Verwaltung beschäftigt.

„Wir hoffen, dass wir diese Ressource nie aktivieren müssen. Es ist aber von großer Wichtigkeit, der Ausbreitung stets zwei Schritte voraus und für möglichst viele Eventualitäten gerüstet zu sein“, so Dr. Fritz Brechtel abschließend.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Würdigung einer grundlegend prägenden Tradition

Tabak-Kultur auf der Vorschlagsliste Immaterielles Kulturerbe der UNESCO Deutschland

Auf die Vorschlagsliste für das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben der UNESCO Deutschland geschafft, hat es jetzt der Antrag „Die Techniken des Tabakanbaus und Zigarrenverarbeitung am Oberrhein als jahrhundertelange Prägung von Agrar-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie von Kultur, Mentalität, Brauchtum und Architektur“. In einer länderübergreifenden Kooperation waren damit die fünf Kommunen Hatzenbühl (Rheinlandpfalz, Schwetzingen, Hockenheim, Heddesheim (Baden-Württemberg) und Lorsch (Hessen)aus den drei Landkreisen Bergstraße, Germersheim und dem Rhein-Neckar-Kreis erfolgreich. Nun geht es darum, dass ein unabhängiges Expertenkomitee der deutschen UNESCO Kommission der Kultusministerkonferenz und den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dieses Thema zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben empfehlen wird.

Prägende Kultur in vielerlei Hinsicht

„Tabakanbau hat das Gesicht unserer Region und vieler Ortschaften geprägt. In Hatzenbühl, im Landkreis Germersheim, wurde erstmals für Deutschland Tabakanbau nachgewiesen“, begründet Landrat Dr. Fritz Brechtel das Engagement seines Landkreises. Unterstützt wird diese Einschätzung von Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, der darauf hinweist:„Tabakfelder, Tabakschuppen und Zigarrenfabriken sind auch in vielen Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis ortsbildprägend. Diese Kultur ist bis heute lebendig im Zusammenleben der hiesigen Menschen – ein Erbe, das es zu bewahren gilt.“ Christian Engelhardt, Landrat im Kreis Bergstraße, verweist auf die wirtschaftliche Bedeutung des Tabaks: „Der Tabakanbau hat die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region maßgeblich mitgeprägt und Lorsch sowie dem restlichen Landkreis über die Jahrhunderte hinweg wachsenden Wohlstand gebracht.“

Kreative Weitergabe gefordert

Aus der Bergstraßen-Kommune Lorsch kam auch die Initiative zum UNESCO-Antrag, der in enger Absprache mit den beteiligten Kommunen ausgearbeitet wurde. Jede der fünf Gemeinden hat wichtige historische Bezüge zu dem Tabakthema. Doch die Antragstellung machte darüber hinaus eine „nachweisbare Lebendigkeit sowie kreative Weitergaben und Weiterentwicklung der Kulturform durch die Trägergemeinschaft“ zur Bedingung, was der Oberbürgermeister von Schwetzingen, Dr. René Pöltl, ausdrücklich bestätigt: „Die grundlegend prägenden Spuren des Tabakanbaus sind noch heute sichtbar und in unserer Stadt, wie in den anderen Kommunen, bei den Menschen sehr präsent.“

Vitale Kultur in allen Kommunen

Aufzuzählen sind etwa Museen, Stadtfeste, Ausstellungen, Lesungen, in Hatzenbühl ein Tabakrundweg, ein Tabak-Orchester und eine Tabakkönigin, in Lorsch mit dem Tabakprojekt eine Bürgerinitiative, die Tabak anbaut und die Fühler bis Kuba ausstreckt, Workshops, eine regionale Zigarre, Brunnen, Plätze, unzählige architektonische Zeugnisse mit Tabakbezug, Sammlungen, Führungen usw. Das Spektrum der Angebote und Aktionen rund um den Tabak macht immer wieder klar, dass „der Tabak die Initialzündung für unsere Stadtentwicklung bis heute war“, wie es der Hockenheimer Oberbürgermeister Marcus Zeitler ausdrückt. Der Ortsbürgermeister von Hatzenbühl, Karlheinz Henigin, versteht die Aufnahme in die Vorschlagsliste als Ansporn dazu, diese Entwicklung im Sinne der UNESCO fortzusetzen: „Die Nennung als Kulturelles Erbe wird unsere Aktivitäten verstärken, den Tabakanbau auch für kommende Generationen erlebbar zu machen.“

Tabak – die etwas andere Sichtweise

„Entgegen dem allgemeinen Trend suchen wir mit dieser Antragstellung das Kulturerbe Tabakanbau und -verarbeitung als Hommage an eine wirtschaftlich und kulturell grundlegend prägende Tradition unserer Region zu würdigen und zu sichern“, reagiert der Lorscher Bürgermeister Christian Schönung auf die Kritik derer, die Tabak auf das Rauchen reduzieren. Das sieht auch Michael Kessler, Bürgermeister von Heddesheim, der einst größten Tabakanbaugemeinde Deutschlands, so und ergänzt: „Die Initiative Lorschs ist ein tolles Beispiel für die regionale Zusammenarbeit in der Metropolregion Rhein-Neckar.“

Internationale Pläne

Dabei ist Tabak ein Thema, das über lokale oder regionale Bezüge hinaus internationales Profil und Potenz hat. „Deshalb sehen wir unseren Antrag als einen Anfang der weitere Orte und Länder einschließen soll“, so Gabi Dewald vom Lorscher Kulturamt. „Ganz im Sinne der UNESCO, die den Gedanken des Friedens und damit der völkerverbindenden Gemeinsamkeiten befördert sehen will.“ Voraussetzung für eine internationale Antragsstellung jedoch, etwa gemeinsam mit zwei weiteren Nationen, ist zunächst die Anerkennung auf nationaler Ebene. Dies wird bis zum Frühjahr 2021 entschieden sein. „Wir drücken uns selbst weiter die Daumen“, hoffen die Initiatoren und warten nun zunächst auf das positive Votum der Deutschen UNESCO-Kommission.

Info-Kasten

  • Was ist ein Immaterielles Kulturerbe? „Immaterielle Kulturerben sind kulturelle Ausdrucksformen, die von menschlichem Wissen und Können getragen und von Generation zu Generation weitergegeben werden. Gemeinschaften prägen diese lebendigen Traditionen und entwickeln sie kreativ weiter.“ (Deutsche UNESCO Kommission)
  • Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Unter der Überschrift „Wissen. Können. Weitergeben“ ist es Ziel der UNESCO, damit „die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern“.
  • Die ersten Eintragungen für Deutschland fanden 2016 statt. Bis heute wurden 97 lebendige Kulturformen und Modellprogramme in das deutsche Verzeichnis aufgenommen. Die jetzt erfolgte ist die 4. Bewerbungsrunde. Das Verfahren findet alle zwei Jahre statt.

Weltweit wurden seit 2008 bislang 549 Einträge aus insgesamt 127 Ländern der Erde vorgenommen. Davon stammen vier aus Deutschland (Genossenschaftsidee, Orgelbau und Orgelmusik, Falknerei, Blaudruck).

Gemeinsame Presse-Information
20.04.2020

In Sorge um die Tourismusregion Pfalz: Pfälzische Städte und Landkreise unterstützen die Forderungen des DEHOGA und setzen sich für Soforthilfen in der Gastronomie- und Hotelbranche ein

In einer gemeinsamen Initiative wenden sich Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie der Bezirkstagsvorsitzende der Pfalz an die Landesregierung mit der dringenden Bitte, die Finanzhilfen für kleinere und mittlere Unternehmen, insbesondere aus der Gastronomie- und Hotelbranche, nochmals zu erweitern. Die Sorge um die Tourismusregion Pfalz vereint Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim, Donnersberg, Kusel, Kaiserslautern, Südwestpfalz und Rhein-Pfalz-Kreis, der Städte Landau, Neustadt, Speyer, Frankenthal, Ludwigshafen, Pirmasens, Kaiserslautern und Zweibrücken sowie des Bezirksverbands Pfalz.

Grundlage für die pfalzweite Initiative sind die Forderungen, die der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Rheinland-Pfalz zur Rettung des Gastgewerbes im Land geäußert hat, darunter vor allem umgehende Soforthilfen anstelle der von der Landesregierung angekündigten Darlehen. Aber auch vor Ort in den Städten und Landkreisen wird deutlich, dass die Tourismusbranche unter der aktuellen Corona-Krise und den damit zusammenhängenden, gerechtfertigten Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen besonders zu leiden hat: Jeden Tag erreichen die pfälzischen Stadt- und Kreischefinnen und -chefs Hilferufe von Gastronomie- und Hotelbetrieben, die mit ihren Häusern kurz vor dem Aus stehen.

„Wir brauchen Unterstützung für die touristische Infrastruktur in der Region, da diese für Rheinland-Pfalz – und ganz besonders für die Pfalz – von unschätzbar großer Bedeutung ist“, bekräftigen die Vertreterinnen und Vertreter der pfälzischen Kommunen. „Vergleicht man die Hilfsangebote in Rheinland-Pfalz mit denen anderer Bundesländer, so sind diese deutlich reduzierter. Gleichzeitig hat das Land im neuen Haushalt aber 100 Millionen Euro für den Fall zurückgestellt, dass ein Corona-Impfstoff gefunden wird. Wir schlagen vor, zumindest einen Teil dieser Gelder jetzt einzusetzen. Wenn tatsächlich ein Impfstoff kommt, so wird dafür Geld sicherlich keine Rolle spielen. Die Gastronomie- und Hotelbranche braucht aber jetzt schnelle Hilfe, sonst sind diese für unser Land so wichtigen Strukturen unwiederbringlich verloren“, heißt es in einem offenen Brief an die Landesregierung.

Gemeinsame Presse-Information
20.04.2020

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