Schwetzingen:

Busch statt Van Baerle beim Schwetzinger Mozartfest

Klaviertrio-Wechsel wegen Krankheit

Benannt nach dem legendären Geiger Adolf Busch, hat sich das Busch Trio zum führenden Klaviertrio seiner Generation entwickelt. Als drei eigenständige Solisten haben Omri Epstein, Mathieu van Bellen und Ori Epstein Preise bei internationalen Solowettbewerben gewonnen. Zusammengeführt durch ihre gemeinsame Leidenschaft für Kammermusik und inspiriert durch Mathieus Violine „ex-Adolf Busch” J. B. Guadagnini (Turin, 1783) feiern sie seither Erfolge und ernten Anerkennung für ihre „unbeschreibliche Ausdruckskraft”.

Seit seiner Gründung 2012 ist das Trio regelmäßig zu Gast auf bedeutenden Bühnen und Festivals in ganz Europa. Sein Debut in der Wigmore Hall wurde von der Presse hoch gelobt: The Times schrieb damals „…was am meisten beeindruckte, war die mühelose Musikalität des Trios.“.

Das Trio hat seinen Sitz bei Amsterdam, wo es gemeinsam mit der Geigerin Maria Milstein (Van Baerle Trio) seit 2019 in einer Scheunenkirche aus dem Jahre 1695 ein Kammermusikzentrum für Proben, Meisterkurse, Aufnahmen und Konzerte aufbaut und betreibt.

In den vergangenen Spielzeiten war das Trio bereits auf einer China-Tournee sowie in Deutschland, Frankreich und den USA zu erleben, wo die Washington Post bei ihrem Konzert in der Phillips Collection ihre „bemerkenswerte Reife“ hervorhob. Die Höhepunkte der kommenden Spielzeit bilden Konzerte im Konzerthaus Berlin, in Amsterdams Concertgebouw und der Londoner Wigmore Hall, beim Heidelberger Frühling, in der Liederhalle Stuttgart sowie eine Tournee durch die USA.

Die Mozartgesellschaft Schwetzingen freut sich, dass trotz der Kurzfristigkeit eine solch hochkarätige Vertretung für das Van Baerle Trio gefunden werden konnte. Das Busch Trio wird neben dem geplanten Klaviertrio Nr. 2 Es-Dur von Franz Schubert das Klaviertrio G-Dur KV 564 von W. A. Mozart und Felix Mendelssohn Bartholdys Trio Nr. 1 d-Moll op. 9 darbieten.

Bereits gekaufte Tickets für die Konzert-Matinee am 29. September um 11 Uhr behalten Ihre Gültigkeit. Weitere Tickets erhältlich bei der Schwetzinger Zeitung und allen bekannten VVK-Stellen sowie online unter www.mozartgesellschaft-schwetzingen.de.

Text: Mozartgesellschaft Schwetzingen e.V. Foto: KaupoKikkas
11.09.2019

Nach Brand in Flüchtlingsunterkunft „Hotel Atlanta“: Sanierungsarbeiten begonnen

Ende August war es im ehemaligen Hotel Atlanta, welches die Stadt Schwetzingen als Anschlussunterbringung für Flüchtlinge nutzt, zu einem Brand gekommen. Vermutlich durch eine undichte Wasserleitung wurde ein Brand in der Elektrik des Hauses verursacht, wodurch unter anderem die Versorgung mit Strom und Wasser nicht mehr gegeben war. Dank der schnellen und unbürokratischen Hilfe des Landes wurden die rund 85 Bewohner des Atlanta daraufhin im Ankunftszentrum des Landes Patrick Henry Village (PHV) in Heidelberg untergebracht. Dort werden sie betreut und verpflegt, bis eine Rückkehr ins Atlanta wieder möglich ist.

Am Dienstag (10. September) begannen die Sanierungsarbeiten im Hotel Atlanta. Zunächst finden Abschottungsarbeiten statt, um den sanierungsbedürftigen Teil baulich vom restlichen nicht vom Brand in Mitleidenschaft gezogenen Teil zu trennen. Ziel ist es, bis Ende der Woche eine genaue Schadensbilanz zu ziehen um entscheiden zu können, welche Zimmer noch bewohnbar sind. Die Stadt möchte möglichst schnell die nutzbaren Zimmer wieder mit Flüchtlingen belegen, da diese durch den Umzug ins PHV teilweise längere Wege zu Schule und Arbeitsstelle zurücklegen müssen. Dann beginnen die eigentlichen Sanierungsarbeiten, um das gesamte Hotel wieder bewohnbar zu machen. Die Versicherung geht aktuell von einem Schaden im niedrigen sechsstelligen Bereich aus.

Bis zur vollständigen Sanierung können die Bewohner im Ankunftszentrum im PHV wohnen bleiben. Die Stadt dankt dem Land für die Unterstützung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
11.09.2019

Das Ordnungsamt informiert: Wie und wann verbrenne ich Grünschnitt ordnungsgerecht?

Da es in letzter Zeit vermehrt zu Klagen über nicht ordnungsgemäß verbrannten Grünschnitt gekommen ist, informiert das Ordnungsamt darüber, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das Verbrennen von Laub und Gartenabfällen zulässig ist.

Laut Verordnung des Landes (Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 30.04.1974 (GBl. S.187), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.02.1996(GBl.S.116))  dürfenpflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, dort durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen und Kompostieren beseitigt werden. Dabei dürfen keine Geruchsbelästigungen auftreten.Diese Abfälle dürfen in Gebieten im Sinne von § 35 des BauGB (im Außenbereich) auf dem Grundstück auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht in den Boden eingearbeitet werden können. Sie müssen zur Verbrennung so weit wie möglich zu Haufen oder Schwaden zusammengefasst werden. Ein flächenartiges Abbrennen ist unzulässig.

Das Verbrennen von Abfällen anderer Art ist generell verboten und wird mit empfindlichen Strafen geahndet.

Das Verbrennen sollte aus Gründen des Tierschutzes nur in der Zeit zwischen dem 31. Oktober und dem 31. März vorgenommen werden, da man sonst Nistplätze und Brutstätten von Vögeln und Kleintieren, welche sich in den Haufen angesiedelt haben, vernichtet.

Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Der Verbrennungsvorgang ist – etwa durch Pflügen eines Randstreifens – so zu steuern, dass das Feuer ständig unter Kontrolle gehalten werden kann, und dass durch Rauchentwicklung keine Verkehrsbehinderung und keine erheblichen Belästigungen sowie kein gefahrbringender Funkenflug entstehen.

Die danach und nach anderen Vorschriften erforderlichen Abstände von benachbarten Grundstücken und sonstigen gefährdeten Objekten sind einzuhalten; in keinem Fall dürfen folgende Mindestabstände unterschritten werden: 200 m von Autobahnen, 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, 50 m von Gebäuden und Baumbeständen.

Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden, desgleichen nicht in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. Die Verbrennungsrückstände sind alsbald in den Boden einzuarbeiten.

Das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle ist der Ortspolizeibehörde Schwetzingen (06202/87-237, E-Mail: ortspolizei@schwetzingen.de) rechtzeitig vorher (mindestens 2 Tage) anzuzeigen. Die notwendigen Angaben zur Anmeldung sind: Grundstückseigentümer oder Pächter, Gewannname (wenn möglich mit Flurstücknummer), der Tag an dem verbrannt werden soll, sowie die Uhrzeit des geplanten Beginns.

Die Ortspolizeibehörde hat dann zur Wahrung von Sicherheit oder Ordnung die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Das heißt, dass das Polizeirevier Schwetzingen und der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr über die Verbrennungsaktion informiert werden. Sollte diese Anmeldung unterbleiben, so wird ein eventueller Alarm der Feuerwehr für den Verursacher (Grundstückseigentümer) voll kostenpflichtig abgerechnet.

Weitere Hinweise:

Der Rauch darf Nachbarn nicht belästigen. Die Feuer dürfen keine Funken versprühen und nicht unbeaufsichtigt brennen. Um Tiere nicht zu gefährden, dürfen Zweige und Äste erst kurz vor dem Anzünden aufgeschichtet werden. Es dürfen nur trockene Abfälle verbrannt werden.

Die 10 „goldenen Regeln“ beim Abbrennen von Gartenabfällen

  • Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 m.
  • Nur trockene und naturbelassene Gehölze verwenden.
  • Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Feuer entzünden
  • Abfälle gehören niemals ins Feuer.
  • Feuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzündern entfachen.
  • Löschmittel immer bereithalten (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher).
  • Brandbeschleuniger niemals verwenden, Explosionsgefahr!
  • Die Feuerstelle stets in ausreichendem Abstand zu Gebüschen und brandgefährdeten Materialien anlegen.
  • Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
  • Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
11.09.2019

Notinsel – Hilfe für Kinder in Gefahrensituationen

Alltägliche Wege wie den Schulweg der Kinder sicherer machen / An dem Erfolgsprojekt beteiligen sich in Schwetzingen bereits 70 Projektpartner / Weitere Mitstreiter sind Willkommen

Seit 2006 nimmt die Stadt Schwetzingen am Projekt Notinsel teil. Ziel des Projektes ist es, ein Netzwerk von Einzelhandelsgeschäften wie Bäcker, Metzger, Friseure, Banken usw. aufzubauen, welche Kindern in Gefahrensituationen (z.B. bei Mobbing von kleineren Kindern durch größere, Verfolgung durch fremde Erwachsene oder bei ausländerfeindlich motivierter Gewalt) als erste Anlaufstelle und als Schutzraum dienen. Ungefähr 70 Geschäftsleute, Ärzte, Banken und Einrichtungen in Schwetzingen sind an diesem Projekt bereits beteiligt.

Mit einem „Notinsel-Aufkleber“ und mit entsprechenden Plakaten zeigen diese Projektpartner, dass Kinder in Notsituationen unmittelbar Hilfe erfahren und geschützt werden. Dabei sollen die Notinsel Partner keinesfalls psychologische Beratung leisten, sondern „nur“ eine Hilfskette in Gang setzen, die die Benachrichtigung der Eltern, der Polizei oder ähnliches beinhaltet.

Durch dieses Projekt soll das Bewusstsein für Kinder in der Öffentlichkeit gefördert werden und gleichzeitig eine Abschreckung potenzieller Täter erfolgen. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass die Notinseln eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung finden und von den Kindern in Notsituationen tatsächlich aufgesucht werden.

Eltern können durch Mithilfe zum Gelingen des Projektes beitragen

Damit möglichst alle Kinder von diesem Projekt profitieren können, ist die Mithilfe der Eltern gefragt. Gerade bei immer wiederkehrenden Wegen wie dem Schulweg ist folgendes wichtig: Legen Sie den genauen Schulweg zusammen mit Ihrem Kind fest. Zeigen Sie Ihrem Kind die Notinseln auf dem Schulweg (diese sind anhand des Notinsel-Aufklebers im Schaufenster zu erkennen). Auch in der Innenstadt und in einigen Außenbezirken sind Notinseln eingerichtet. Machen Sie Ihr Kind ebenfalls auf diese Anlaufstellen aufmerksam.  Auf der Internetseite www.notinsel.de ist auch der Schulwegplaner verfügbar. Nach Auswahl des gewünschten Ortes wird die Karte angezeigt. Diese kann in jeder beliebigen Zoomstufe ausgedruckt werden, um die wichtigen Routen der Kinder entlang der Notinseln zu planen.

Auch eine Notinsel-App ist im App-Store und bei Google Play verfügbar.

Wenn Sie der Meinung sind, dass entlang des Schulweges Ihres Kindes eine weitere Notinsel eingerichtet werden sollte, wenden Sie sich an das Generationenbüro (generationenbuero@schwetzingen.de, Tel: 06202-87 494).

Schwetzinger Gewerbetreibende, die auch Notinsel-Partner werden möchten, können sich ebenfalls an das Generationenbüro wenden. Initiator des Projektes ist die Stiftung Hänsel + Gretel aus Karlsruhe.

Stadtverwaltung Schwetzingen
11.09.2019

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