Rhein-Pfalz-Kreis

Coronavirus – Fallzahlen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis und den Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer

Fallzahlen zum 24.04.2020

Rhein-Pfalz-Kreis / Ludwigshafen / Frankenthal / Speyer – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, in dessen Zuständigkeitsbereich neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer fallen, teilt mit, dass nach aktuellem Stand (24. April 2020, 12 Uhr) insgesamt 568 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt sind: 203 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 262 aus der Stadt Ludwigshafen, 65 aus Speyer und 38 aus Frankenthal.

Von den 568 bestätigten infizierten Personen sind bereits 343 Personen gesundet: 145 Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 133 aus der Stadt Ludwigshafen, 39 aus Speyer und 26 aus Frankenthal.

Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tätigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei war (das entspricht den Tagen 13 und 14 der häuslichen Quarantäne). Die Quarantäne verlängert sich um weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv getesteten Person nach 14 Tagen keine Symptomfreiheit gegeben ist. Ein erneuter Test findet dann nicht mehr statt. Diese Verfahrensweise zur Entlassung von Personen aus der häuslichen Quarantäne entspricht der vorgegebenen Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts. Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der Gesundeten lediglich auf einer Hochschätzung beruht und keine genaue Angabe darstellen kann.

Leider sind im Zuständigkeitsbereich bisher sechs Personen verstorben: drei aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, zwei aus der Stadt Frankenthal und eine Person aus Ludwigshafen. In den Kliniken in unserem Zuständigkeitsbereich werden zurzeit 43 an Covid-19 erkrankte Personen behandelt. Davon befinden sich 21 Personen auf der Intensivstation und 17 müssen beatmet werden. Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Das Bürgertelefon für Fragen zum Thema ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 erreichbar.

Stand (24. April 2020, 12 Uhr)

Fallzahlen zum 17.04.2020

Rhein-Pfalz-Kreis / Ludwigshafen / Frankenthal / Speyer – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, in dessen Zuständigkeitsbereich neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer fallen, teilt mit, dass nach aktuellem Stand (17. April 2020, 12 Uhr) insgesamt 516 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt sind: 190 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 239 aus der Stadt Ludwigshafen, 54 aus Speyer und 33 aus Frankenthal.

Von den 516 bestätigten infizierten Personen sind bereits rund 260 Personen gesundet. Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tätigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei war (das entspricht den Tagen 13 und 14 der häuslichen Quarantäne). Die Quarantäne verlängert sich um weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv getesteten Person nach 14 Tagen keine Symptomfreiheit gegeben ist. Ein erneuter Test findet dann nicht mehr statt. Diese Verfahrensweise zur Entlassung von Personen aus der häuslichen Quarantäne entspricht der vorgegebenen Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts. Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der Gesundeten lediglich auf einer Hochschätzung beruht und keine genaue Angabe darstellen kann.

Zurzeit befinden sich 210 infizierte Personen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes in Quarantäne. Weiterhin sind rund 350 Kontaktpersonen ebenfalls in häuslicher Quarantäne. Insgesamt wurde seit Ausbruch des Coronavirus bei über 1.600 Personen die häusliche Quarantäne verordnet.

Leider sind im Zuständigkeitsbereich bisher fünf Personen verstorben: zwei aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, zwei aus der Stadt Frankenthal und eine Person aus Ludwigshafen. In den Kliniken in unserem Zuständigkeitsbereich werden zurzeit 52 an Covid-19 erkrankte Personen behandelt. Davon befinden sich 21 Personen auf der Intensivstation und 16 müssen beatmet werden.

Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Das Bürgertelefon für Fragen zum Thema ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 erreichbar.

Stand (17. April 2020, 12 Uhr)

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
02.05.2020

Coronavirus: Flüchtlingsunterkunft in Schifferstadt unter Quarantäne

Schifferstadt – In einer Flüchtlingsunterkunft in Schifferstadt wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Alle Bewohner der Unterkunft wurden unter Quarantäne gestellt.

Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat die Flüchtlingsunterkunft in Schifferstadt, Iggelheimer Straße 48 mit insgesamt 36 Bewohnern unter Quarantäne gestellt, nachdem ein Bewohner positiv auf Corona getestet wurde.

Die Bewohner nutzen Küche, Speiseraum und Sanitäranlagen gemeinsam. Sie wurden daher alle als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft und die häusliche Quarantäne für sie verhängt. Vorrangig sollen die Personen umziehen, die in einem doppelt belegten Container untergebracht sind. Die Stadt Schifferstadt hat veranlasst, dass vier betroffene Personen nun in eine andere Unterkunft umziehen und dort jeweils ein Einzelzimmer mit eigenem Sanitärbereich beziehen können. Auch der Infizierte wurde separat untergebracht. Die Versorgung der Flüchtlinge übernimmt in dieser Zeit ein Cateringservice, da die Gemeinschaftsküchen sowie der Küchenbereich des Hotels aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen bleibt. Die Bewohner wurden über die getroffenen Maßnahmen informiert. Die Überwachung der Quarantäne wird durch einen Sicherheitsdienst vorgenommen.

Landrat Clemens Körner bestätigt diese Entscheidung und erläutert, dass alle Bewohner, bei denen Symptome auftreten, getestet werden. Er versichert, dass „wir alles Notwendige tun werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Für die Bevölkerung in Schifferstadt besteht keine erhöhte Ansteckungsgefahr. Auf ein Szenario dieser Art sind wir vorbereitet.“

Weiterhin betont er, dass die Zusammenarbeit mit der Stadt Schifferstadt hervorragend funktioniert. Gleich nach der Mitteilung, dass die genannte Flüchtlingsunterkunft mit einer infizierten Person betroffen ist, hat sich die Bürgermeisterin Ilona Volk sofort um weitere Maßnahmen gekümmert.

„Der Ablauf funktioniert reibungslos“, so Bürgermeisterin Ilona Volk und Landrat Clemens Körner. „Wir haben die Situation sehr gut im Griff und wir wünschen der erkrankten Person baldige Genesung. Unser Dank geht an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für eine reibungslose Organisation sorgen.“

Gemeinsame Presseinformation des Rhein-Pfalz-Kreises und der Stadt Schifferstadt
02.05.2020

Coronavirus: BASF spendet Desinfektionsmittel an das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises

v.l.: Rolf Haselhorst, BASF SE,  überreicht im Beisein von Landrat Clemens Körner der Einrichtungsleiterin der Lebenshilfe, Marion Funk, einen Kanister mit Desinfektionsmittel

Schifferstadt – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises bekommt im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus Unterstützung durch BASF. Das Chemieunternehmen spendete bereits mehr als 5.000 Liter Desinfektionsmittel an das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, das auch für die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer zuständig ist. Zusätzlich dazu profitieren von der Hilfsaktion „Helping Hands“ auch Kliniken und Ärzte in den genannten Kommunen von Desinfektionsmittel-Spenden der BASF und erhalten direkte Lieferungen.

Der Ludwigshafener Chemiekonzern stellt das dringend benötigte Desinfektionsmittel Krankenhäusern, Arztpraxen und Kommunen MRN-weit kostenlos zur Verfügung. Letztere wiederum beliefern dann selbst Alten- und Pflegeheime, Hebammen und ambulante Pflegedienste. Für das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises wurde das Mittel für Handdesinfektion von BASF in unterschiedlichen Gebinden an eine zentrale Sammelstelle geliefert. Die Verteilung erfolgt durch die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, die anhand der Bedarfsanforderung der medizinischen Einrichtungen und einer durch die Amtsärztinnen und –ärzte des Gesundheitsamtes erstellten Liste ermittelt wurde.

„Über diese großzügige Spende freuen wir uns natürlich sehr! Mit dieser unbürokratischen Unterstützung durch die BASF können wir Versorgungsengpässe vermeiden und unsere medizinischen Einrichtungen mit dem so wichtigen Desinfektionsmittel versorgen“, freut sich Landrat Clemens Körner. „Unser großer Dank für dieses Entgegenkommen geht an den sozial engagierten Chemiekonzern. Wir sind sehr froh, so viel Solidarität in dieser schwierigen Zeit erfahren zu dürfen.“

Am Donnerstag, 30. April 2020, fand die symbolische Übergabe der Spende durch Rolf Haselhorst, Senior Vice President European Site Management der BASF SE, statt. In einem von der Wohnstätte der Lebenshilfe in Schifferstadt abgegrenzten Raum, überreichte er der Einrichtungsleiterin, Marion Funk, einen 25-l-Kanister mit Handdesinfektion. Rolf Haselhorst betonte: „Die Ausbreitung des Coronavirus fordert uns alle heraus. Mit unserer Hilfsaktion „Helping Hands“ wollen wir jene unterstützen, auf die es derzeit ganz besonders ankommt: die Ärztinnen, Ärzte und das Pflegepersonal.“

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
02.05.2020

Otto-Ditscher-Preis für Buchillustration 2021

Rhein-Pfalz-Kreis – Der Rhein-Pfalz-Kreis vergibt alle vier Jahre den Otto-Ditscher-Preis für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Buchillustration. Der Preis ist mit 7.500 Euro dotiert. Zusätzlich wird ein Förderpreis für jüngere Buchillustratoren unter 40 Jahren in Höhe von 1.500 Euro vergeben. Landrat Clemens Körner, der auch Vorsitzender der Jury ist, lädt alle Illustratorinnen und Illustratoren zur Teilnahme ein. Der Otto-Ditscher-Preis für Buchillustration ist der einzige Preis im deutschsprachigen Raum im Bereich der Illustration von Texten und genießt in der Fachwelt hohes Ansehen. Regelmäßig werden Einsendungen aus ganz Europa eingereicht.

Interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aufgefordert, mindestens drei und maximal fünf Illustrationen zu einem von drei vorgegebenen Texten einzureichen. Als zu illustrierende Werke stehen zur Verfügung: „Die Vegetarierin“ von Han Kang, „Das Parfum“ von Patrick Süskind und „Hand“, in: Glückliche Liebe und andere Gedichte von Wislawa Szymborska. Die Illustrationen sollen dabei weitgefasst sein und über den Text hinausweisen, das Atmosphärische und Emotionale des Textes soll künstlerisch erfasst und umgesetzt werden. Eine namhafte Jury von angesehenen Kunstexperten aus ganz Deutschland wird im Jahr 2021 die eingereichten Vorschläge bewerten und die Preisträgerin oder den Preisträger auswählen.

„Der Otto-Ditscher-Preis ist ein angesehener Kunstpreis im deutschsprachigen Raum. Die Kombination von Text und Grafik erfordert ein empfindsames Eintauchen in die Aussageabsicht des Dichters. Diese zu erfassen und mit großem künstlerischem Können umzusetzen, ist eine der außergewöhnlichsten Herausforderungen in der Kunstlandschaft. Mit dem Otto-Ditscher-Preis für Buchillustration deuten wir dieses traditionelle Genre neu und haben es auf einem besonderen Niveau etabliert“, ermutigt Landrat Clemens Körner zur Teilnahme am Wettbewerb.

Einsendeschluss für die einzureichenden Werke ist der 28. Januar 2021. Die Preisverleihung wird am 13. Juni 2021 stattfinden. Detaillierte Ausschreibungsunterlagen sind auf der Internetseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter http://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Otto-Ditscher-Preis/. Bei Fragen steht Paul Platz unter 0621 5909 3520; paul.platz@kv-rpk.de zur Verfügung.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
02.05.2020

Rhein-Pfalz-Kreis bereitet sich auf Schulöffnungen vor

Rhein-Pfalz-Kreis – Seitdem 27. April 2020 wurden die Schulen sukzessive wieder geöffnet. Im Rhein-Pfalz-Kreis laufen die Vorbereitungen auf den anstehenden Schulbeginn nach den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz und den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts auf Hochtouren.

Seitdem 27. April 2020 wird mit dem Unterricht der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres begonnen. Dies betrifft im Rhein-Pfalz-Kreis die Jahrgänge 12 des Lise-Meitner-Gymnasiums in Maxdorf und der Fachoberschule in Schifferstadt. Die Abschlussklassen und Klassen, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen, sollen ab dem 4. Mai 2020 wieder die Schulen besuchen dürfen. Danach folgen weitere Jahrgänge. Der Unterricht wird unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes in kleineren Lerngruppen bis maximal 15 Schülerinnen und Schüler organisiert. Es ist geplant, dass der Präsenzunterricht im wöchentlichen Wechsel zum Lernen zuhause stattfinden wird.

Um den Hygienevoraussetzungen für die Schulen gerecht zu werden, finden momentan intensive Reinigungen der Räume, des Mobiliars oder andere Gegenstände statt. Weiterhin wird das Bereitstellen von Flüssigseife und Einmalhandtüchern sowie von Desinfektionsmitteln für jeden Klassenraum und in den Lehrer- und Verwaltungsbereichen organisiert bzw. ergänzt. Auch weitere Maßnahmen wie das Anbringen von Glasabtrennungen im Sekretariat als „Spuckschutz“ und Hinweisschilder für die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln werden ergänzt.

Auch die Schulen leisten zurzeit Außerordentliches in ihrem Zuständigkeitsbereich: Gemeinsam mit den Hausmeistern und dem Rhein-Pfalz-Kreis werden Konzepte für die Pausenhof- und Schulwegenutzung erarbeitet, das Mobiliar in den Klassenräumen zur Wahrung der Abstände angepasst und die Räume ausreichend gelüftet.

Die Schulen erhalten vom Land Rheinland-Pfalz aus einer Spende einmalig Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Schutz-Masken, für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler keine eigenen Masken bei Schulbeginn dabei haben. Die Kreisverwaltung möchte daher auf die Mithilfe und das Verständnis der Eltern und Kinder appellieren und darum bitten, eigene Schutzmasken für die Schülerinnen und Schüler mitzubringen.

Landrat Clemens Körner und der zuständige Kreisbeigeordnete Manfred Gräf betonen, dass das Einhalten der Händehygiene, der Husten- und Nies-Etikette und der Abstandsregeln grundsätzliche Voraussetzungen zum Schulbeginn darstellen. „Zum Schutz der anderen Schülerinnen und Schüler sowie zum Schutz für sich selbst, ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gerade in den Pausen absolut angebracht“, so Manfred Gräf. Landrat und Kreisbeigeordneter appellieren an die Kinder und Jugendlichen, diese Maßnahmen bitte einzuhalten.

Eine große Herausforderung stellt die Schülerbeförderung dar. Zurzeit ist der Fahrplan des VRN auf den Ferienmodus umgestellt. Ab dem 04. Mai 2020 werden die Schulbusse wieder in gewohnter Weise verkehren. Auch hier weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass die bis dahin bestehende Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes – wie im sonstigen Nahverkehr auch – berücksichtigt werden muss. Da nur ein kleiner Teil der Schülerschaft ab Anfang Mai zur Schule gehen wird, ist das Wahren der Abstände in den Bussen problemlos möglich. Weitere Informationen sind über www.vrn.de einsehbar.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
02.05.2020

Schadstoffsammlung im Rhein-Pfalz-Kreis findet wieder statt

Rhein-Pfalz-Kreis – Nach Überprüfung der aktuellen Sachlage hat sich der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises dazu entschlossen, die Sammlung und den Transport von Sonderabfällen mit dem Schadstoffmobil wieder stattfinden zu lassen.

Die Sammlung findet daher wieder seit Samstag, 25. April 2020, zu den regulären Zeiten und Orten statt, die in den jeweiligen Abfallkalendern und der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft unter www.ebalu.de zu entnehmen sind.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist im Besonderen darauf hin, dass die Abstands- und Hygieneregeln dringend einzuhalten sind. Wartende Anlieferer müssen den notwendigen Schutzabstand von 2 m zueinander und zum Personal des Schadstoffmobils einhalten. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises auf gegenseitige Rücksichtnahme und Achtsamkeit.

Die reguläre Abfuhr von Abfällen (Rest- und Bioabfall, Papier, Leichtverpackung, Glas, Grünschnitt, Sperrmüll) findet nach wie vor zu den im Abfallkalender festgelegten Terminen statt.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
02.05.2020

Corona – Erste lockernde Maßnahmen ab 20. April 2020

Rhein-Pfalz-Kreis / Rheinland-Pfalz – Am Freitag, 17. April 2020, hat das Land Rheinland-Pfalz die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die erste Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Krise festlegt. Diese Landesverordnung, die ab dem 20. April und bis zum 06. Mai 2020 gilt, ersetzt die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung vom 23. März 2020.

Die ersten Schritte, die ab heute, 20. April 2020 nun gelten, sind:

  • Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels mit bis zu 800 m² Verkaufsfläche. Auch Geschäfte mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche können geöffnet werden, wenn sie ihre Verkaufsfläche durch geeignete Absperrvorrichtungen auf maximal 800 m² verkleinern und ebenfalls die geforderten Auflagen einhalten.
  • Öffnung von Buchhandlungen, Bibliotheken, Büchereien und Archive (unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche).
  • Öffnung von Fahrrad-, Auto- und LKW-Handel und Auto-Waschanlagen.

Die genannten Verkaufsstellen dürfen unter Auflagen zur Hygiene, der Abstandsregeln und zur Steuerung des Zutritts (höchstens eine Person pro 10m² Verkaufsfläche) und zur Vermeidung von Warteschlagen ihre Geschäfte öffnen.

  • Weiterhin erlaubt ist der Straßenverkauf von Eis.
  • Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.
  • Auch Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist vom 20. April 2020 an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.
  • Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen. Spielplätze bleiben jedoch geschlossen.
  • Unterricht der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres wird ab dem 27. April 2020 wieder stattfinden. Dies betrifft im Rhein-Pfalz-Kreis die Jahrgänge 12 des Lise-Meitner-Gymnasiums in Maxdorf und der Fachoberschule in Schifferstadt.
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen, Abschlussklassen und Klassen, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen, sollen ab dem 4. Mai wieder die Schulen besuchen dürfen.
  • Die regulären Betreuungsangebote an Kindertageseinrichtungen entfallen weiterhin.

Eine Notfallbetreuung für Kinder der Kindertagesstätten und Schülerinnen und Schülern der Schulen des Rhein-Pfalz-Kreises ist unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin gegeben.

Landrat Clemens Körner begrüßt die Entscheidungen der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und appelliert noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises: „Bitte halten Sie sich trotz der Lockerungen an die nach wie vor geltende Kontaktsperre, die Hygiene- und Abstandsrichtlinien und schützen Sie damit sich und andere. Eine vorsichtige Lockerung der Maßnahmen ist definitiv ein Zeichen in die richtige Richtung, kann aber nur funktionieren, wenn wir alle gemeinsam dafür einstehen.“ Weiterhin dankt Landrat Körner allen Beteiligten in den Schulen für ihr Engagement, den Unterricht trotz der ungewohnten Situation zu organisieren. Der Dank geht auch an die Eltern, die zudem einen erhöhten Betreuungsaufwand für ihre Kinder haben.

Weitere Informationen und Antworten auf Fragen rund um das Coronavirus und die damit zusammenhängende Verordnungen des Landes Rheinland-Pfalz, finden Interessierte auf dem Bürgerportal der Internetseite des Landes unter https://www.rlp.de/de/buergerportale/informationen-zum-coronavirus/

Auch auf der Seite des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de sind wichtige Informationen hinterlegt.

Lesen sie hier die 4. Corona-Bekaempfungsverordnung als pdf:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
02.05.2020

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