Stadt Speyer erlässt erneut Allgemeinverfügung
Die Stadt Speyer erlässt in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden am 5. Dezember 2020 eine Allgemeinverfügung zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV2). Die neuen Regelungen, die insbesondere eine nächtliche Ausgangsbeschränkung sowie Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen betreffen, treten ab Montag, 7. Dezember 2020, in Kraft und gelten zunächst bis zum 20. Dezember 2020.
Grund hierfür ist die stetige Zunahme eines diffusen Infektionsgeschehens, das nicht mehr nur alleine auf die sogenannten Hotspots in Pflege- und Senioreneinrichtungen in Speyer zurückzuführen ist. In Abstimmung mit der Landesregierung, dem Rhein-Pfalz-Kreis und den kreisfreien Städten Ludwighafen, Speyer und Frankenthal wurde ein gemeinsames Vorgehen für die Region besprochen, in der die Inzidenzwerte seit Wochen sehr hoch sind. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit innerhalb der Region im Kampf gegen die Pandemie. „Wir müssen alle Kraftanstrengungen unternehmen, um gemeinsam das Infektionsgeschehen einzudämmen“, so die Stadtchefin.
Gegenstand der Allgemeinverfügung der Stadt Speyer ist neben der bereits bestehenden Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung in der Innenstadt, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21:00 bis 5:00 Uhr am Folgetag. Davon ausgenommen sind
- die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
- Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,
- die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
- der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie
- Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (eine Person).
Folglich dürfen auch alle Verkaufsstätten (inklusive Gastronomie) nur zwischen 5:00 Uhr und 21:00 Uhr geöffnet sein. Hinzu kommt ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit sowie eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, wonach sich Angehörige eines Hausstandes nur noch mit höchstens zwei Personen aus einem weiteren Hausstand treffen dürfen. Die Kontrollen erfolgen durch den Kommunalen Vollzugsdienst der Stadt Speyer.
Hintergrund der Maßnahmen ist das weiterhin sehr diffuse Infektionsgeschehen in der Region, das ein einheitliches, gemeinsames Vorgehen nötig macht. Private Treffen und Feiern (die insbesondere in den Abend- bzw. Nachtstunden stattfinden) sollen damit weiter reduziert werden, da gerade hier zahlreiche Infektionen auftreten.
Des Weiteren werden Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen umgesetzt, wie schon Mitte November von der Stadt zum Schutz der Bewohner*innen und der Pflegekräfte gefordert wurden. Demnach sind Besuche nur noch für eine Person für eine Stunde pro Tag gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die übrigen Regelungen der 13. Corona-Bekämpfungsverordnung (13. CoBeLVO) sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 13. CoBeLVO) bleiben unberührt.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler betont: „Wir bewegen uns nun wieder innerhalb des Stufenplans, der von der Stadt Speyer bereits im lokalen Pandemiekonzept von August vorgesehen war und leider nötig war. Auch wenn die Maßnahmen drastisch sind und insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeeinrichtungen sowie deren Angehörige belastend sein können, lassen uns die alarmierend hohen Infektionszahlen keine andere Wahl.“
„Der regelmäßige Austausch mit den Kliniken und Senioreneinrichtungen hat mir noch einmal ganz deutlich gezeigt, dass die Situation mehr als prekär ist. Und zwar nicht nur in Speyer, sondern in der ganzen Region. Die Einrichtungsleitungen haben um klare Vorgaben und Unterstützung der Politik gebeten und nur gemeinsam werden die hohen Infektionszahlen senken können. Es sind weiterhin alle Speyererinnen und Speyerer gefordert, ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren sowie die AHA-Regeln einzuhalten“, so die Stadtchefin weiter, die zugleich allen Bürger*innen für ihr Verständnis und ihre Solidarität in dieser schwierigen Situation dankt.
Lesen sie hier die neue Allgemeinverfügung als pdf:
Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
06.12.2020
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