Vogelgrippe im Rhein-Pfalz-Kreis bestätigt
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Verdacht des hochansteckenden Vogelgrippevirus H5N8 bei einer verendeten Hawaiigans in einem rheinland-pfälzischen Vogelpark im Rhein-Pfalz-Kreis bestätigt. Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hat den Betrieb gesperrt und führt weitere Untersuchungen durch.
Der Vogelpark selbst verfügt über ein Biosicherheits- und Hygienekonzept, das bereits seit längerem umgesetzt wird. Um eine Verbreitung des Virus zu verhindern, werden jetzt alle Vögel aufgestallt.
Aufgrund des Hygienekonzepts und weil der Vogelpark als zoologische Einrichtung besondere Vogelarten hält, kann von einer Tötung der Vögel durch eine Ausnahmegenehmigung zunächst abgesehen werden. Im Vogelpark werden jetzt weitere Untersuchungen durchgeführt und die Seuchenmaßnahmen der aktuellen Lage angepasst.
„Wir wissen jetzt, dass das Geflügelpestvirus auch in Rheinland-Pfalz angekommen ist und nehmen das sehr ernst. Daher meine eindringliche Bitte an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter: Überprüfen Sie Ihre Biosicherheitsmaßnahmen und verhindern Sie unbedingt einen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln“, sagte Staatsministerin Anne Spiegel.
Die rheinland-pfälzischen Landkreise können nach durchgeführter Risikobewertung entscheiden, ob eine Aufstallung von Geflügel und anderen Vögeln in bestimmten Risikogebieten erforderlich ist. Bei einem vermehrten Auffinden von toten Greifvögeln und Wasservögeln wie etwa Enten, Gänsen oder Schwänen ist das zuständige Veterinäramt zu informieren.
Vorsorge durch Monitoring & Tierseuchenübung
Seit Oktober 2020 breitet sich die Geflügelpest massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland und Europa aus. Zuletzt sind nun auch zunehmend Geflügelbestände betroffen. „Wir sind auf die Tierseuche gut vorbereitet. Um für den Ernstfall gerüstet zu sein, führt das Landesuntersuchungsamt seit Jahren ein Monitoring durch. Es untersucht Wildvögel und Hausgeflügel auf die Erreger der Vogelgrippe. Zudem organisiert das Land immer wieder Übungen für Tierseuchen mit allen betroffenen Akteurinnen und Akteuren“, so Spiegel.
Hintergrund:
Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza (Vogelgrippe). Sie wird durch sehr virulente Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Die Krankheit ist ansteckend und verläuft bei Hausgeflügel meist mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei dem derzeitigen Seuchenzug gibt es keinen Hinweis, dass dieser Erreger H5N8 für den Menschen gefährlich ist. Fleisch kann ohne Bedenken weiterhin verzehrt werden.
Weitere allgemeine Informationen zur Vogelgrippe sind online abrufbar unter:
Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
25.01.2021
Tierseuchenbekämpfung: Verdacht auf Vogelgrippe im Rhein-Pfalz-Kreis
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) weist darauf hin, dass bei einer verendeten Hawaiigans aus einem Vogelpark im Rhein-Pfalz-Kreis das Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen wurde. Die Bestätigung des Ergebnisses durch das Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) steht noch aus. Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hat den Betrieb umgehend gesperrt, lässt weitere Tiere auf den Erreger untersuchen und führt epidemiologische Untersuchungen durch.
Alle Vögel des Vogelparks werden jetzt aufgestallt. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werden die getroffenen Maßnahmen überprüft und angepasst. Hierzu stimmen sich die Kreisverwaltung, das Landesuntersuchungsamt und das Umweltministerium eng miteinander ab.
Der Vogelpark ist als zoologische Einrichtung anerkannt und verfügt bereits seit längerem über ein Biosicherheits- und Hygienekonzept. Ferner hat er bereits in seuchenfreien Zeiten eine Ausnahmegenehmigung beantragt, so dass zunächst von einer Tötung der Vögel abgesehen werden kann.
Seit Oktober 2020 breitet sich eine hochansteckende Variante des Vogelgrippevirus H5N8 massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland aus, immer wieder sind auch Geflügelbestände oder Tierparks betroffen. Ob es sich bei dem Nachweis im Rhein-Pfalz-Kreis um den gleichen hochansteckenden Erreger handelt, wird die Untersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts zeigen.
Das Landesuntersuchungsamt rät angesichts der sich ausbreitenden Vogelgrippe allen Geflügelhaltern im Land, ihre Biosicherheitsmaßnahmen erneut zu überprüfen und einen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln unbedingt zu verhindern.
Mit diesen Maßnahmen kann der Eintrag der Viren verhindert werden:
- Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommt, geschützt gelagert werden müssen.
- Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.
- Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.
- Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.
- Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder -clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.
- Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
- Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.
- Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.
- Katzen können die Erreger übertragen und müssen deshalb von allen Vogelhaltungen ferngehalten werden.
Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
25.01.2021
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