Hochwasserschutz für Germersheim beginnt im Wald bei Westheim
Wo die Queich die Druslach flutet
Die Zeiten, in denen die Stadt Germersheim vor dem Rhein-Hochwasser durch Dämme, Deiche und Polder zwar geschützt, dann aber von einer überlaufenden Queich dennoch bedroht wurde, sind dank eines seit einiger Zeit verbesserten Hochwasserschutzes passé. Das hat sich erneut am vergangenen Wochenende bewahrheitet, als sich der Pegel der Queich einer kritischen Marke näherte und die entscheidenden Schleusentore im Wald bei Westheim geöffnet wurden. Germersheims Landrat Dr. Fritz Brechtel war in seiner Funktion als Oberster Katastrophenschützer und Vorsitzender einer regionalen Arbeitsgruppe für besseren Hochwasserschutz am vergangenen Sonntag mit Kreisfeuerwehrinspekteur Mike Schönlaub an den neuralgischen Punkten im Kreis unterwegs, um sich persönlich ein Bild von der Hochwasser-Lage zu machen. Dazu zählte auch eine vor wenigen Jahren angelegte Flutmulde, die das Wasser der Queich durch den Wald von Weingarten, Lustadt und Westheim in den Druslach führt. Landrat Brechtel: „Im Wald bei Westheim findet ein wichtiger Teil des Hochwasserschutzes für die Stadt Germersheim statt. Wenn hier, am Beginn der Flutmulde, die Überlaufsschwelle aktiviert und geöffnet wird, fließt der Großteil des Queichwassers nicht mehr nach Germersheim, sondern stattdessen in die Druslach und wird unschädlich abgeleitet. An dieser Stelle bedanke ich mich herzlich bei den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und bei allen sonstigen Helfer, die seit Tagen pausenlos im Hochwasserschutz-Einsatz sind.“
Die Mitarbeitenden der Wehren sind seit Tagen vor Ort, um die Dämme und Deiche zu beobachten, Wachen zu halten und Absperrmaßnahmen vorzunehmen. Immer wieder wurden dabei auch Schaulustige beobachtet, die trotz Verbot und Warnhinweisen auf den Dämmen unterwegs waren. „Jeder Schritt auf den Deichkronen ist ein Tritt gegen die Festigkeit der Anlage. Es wird dringend darum gebeten, während des Hochwassers die Hochwassergebiete weiträumig zu meiden und vor allen Dingen keine Deichanlagen zu betreten. Sie schützen sich selbst vor einer lebensbedrohlichen Gefahr und helfen, Dämme und Deiche zu schonen“, so der gemeinsame Appell von Brechtel und Schönlaub. Trotz derzeit leicht sinkender Pegel bleibt die Gefahren- und Hochwasserlage bis mindestens Mitte dieser Woche angespannt.
Kreisverwaltung Germersheim
02.02.2021
Rheinhochwasser: Deichwachen seit Freitagabend
Bevölkerung soll Überschwemmungs- und Deichbereiche meiden
Die Pegel des Rheins steigen stark an, am Pegel Maxau werden bereits am Samstag, Höchststände zwischen 740 und 780 cm vorhergesagt. Die Tendenz bleibt weiter steigend. „Die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren sind bereits in der Vorbereitung für mögliche Einsätze“, berichtet Landrat Dr. Fritz Brechtel und führt aus: „So werden die Feuerwehren der Rheinanlieger ab heute Abend nach und nach mit Deichwachen beginnen.“
Ab einem Pegelstand von 7,80 Meter bei Maxau wird die Feuerwehreinsatzzentrale der Freiwilligen Feuerwehr Wörth besetzt. Sie fungiert als Bindeglied der Feuerwehren und zur Kreisverwaltung. „Vorsorglich bauen wir auch die Technische Einsatzzentrale in der Bienwaldhalle in Wörth auf. Vielen Dank an die Stadt Wörth für die Bereitstellung der Halle, die groß genug ist, um auch im Einsatz corona-konform handeln zu können“, berichtet Kreisfeuerwehrinspekteur Mike Schönlaub. Sollte der Pegel absehbar dauerhaft die Marke 8,80 Meter übersteigen, werden die Technische Einsatzleitung und der Katastrophenschutzstand des Landkreises die Einsatzleitung übernehmen.
Kreisfeuerwehrinspekteur Schönlaub und Landrat Brechtel bitten die Bürgerinnen und Bürger, die gesamten Deich- und Überschwemmungsbereiche in den nächsten Tagen zu meiden, um sich nicht in Gefahr zu bringen und mögliche Einsätze nicht zu behindern.
Text: Kreisverwaltung Germersheim Foto: Speyer 24/7 News
02.02.2021
Miriam Spieß, zukünftige hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte für den Landkreis Germersheim: „Hinhören, reflektieren, gegenseitiges Verständnis erreichen und Ansprechpartner vernetzen“
Miriam Spieß wird hauptamtliche kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen für den Landkreis Germersheim. Bereits seit über vier Jahren leitet sie die Geschäftsstelle des Eingliederungshilfeverbundes der Region Südpfalz, die Aufgabe als Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen übernimmt sie zusätzlich. „Die Belange behinderter Menschen und deren Angehörigen sind mir aus meiner Arbeit im Eingliederungshilfeverbund sehr vertraut. Ihre Interessen künftig auch als Behindertenbeauftragte für den Landkreis vertreten zu können, bedeutet, mit vielen Akteuren gemeinsam gesellschaftliche Bereiche neu zu betrachten und zu durchdenken sowie Benachteiligungen abzubauen. Darauf und auf eine konstruktive, zielorientierte Zusammenarbeit freue ich mich“, erklärt Miriam Spieß.
Im Rahmen der digitalen Sozialausschuss-Sitzung des Landkreises Ende Januar 2021 stellte der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, Miriam Spieß vor. „Frau Spieß´ Arbeitsfeld umfasst einen enorm wichtigen Lebensbereich. Es geht darum, Barrieren aller Art zu reduzieren – oder noch besser, von Anfang an zu vermeiden. Für die Kreisverwaltung, den Kreis, Bürgerinnen und Bürger sowie politische Gremien wird die Expertise von Frau Spieß und ihre Vernetzung mit zum Beispiel Behindertenbeauftragten der Verbandsgemeinden und Städte eine wichtige Komponente sein“, so Buttweiler.
Das Aufgabenspektrum von Miriam Spieß ist groß – von der Beratung bei kommunalen Planungen über die Vernetzung bestehender Strukturen in der Region bis hin zur Information zu Themen wie barrierefreie Kommunikation, barrierefrei Bauen und Selbstbestimmung behinderter Menschen. „Dabei sehe ich die Aufgabe nicht nur einseitig und nicht nur in der Beratung“, sagt Miriam Spieß, „Es geht darum, sich über Situationen, Abläufe und Bedarfe bewusst zu werden und gemeinsam und mit einem starken Netzwerk, das Recht von Menschen mit Behinderungen, an allen Bereichen des Lebens teilzuhaben, umzusetzen!“
Ihre neue Funktion als hauptamtliche kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen für den Landkreis Germersheim wird Miriam Spieß voraussichtlich ab 1. April 2021 wahrnehmen. Sie ist sodann erreichbar unter Tel. 07274/53-429, E-Mail: m.spiess@kreis-germersheim.de.
Kreisverwaltung Germersheim
02.02.2021
Kreisverwaltung Germersheim startet eigenen Twitter-Kanal:
Kreis-Gezwitscher über „Ein Jahr Wuhan-Rückkehrer“
Die Kreisverwaltung Germersheim baut ihre Social-Media-Präsenz weiter aus. Nach dem erfolgreichen Launch einer neuen Facebook-Seite und nahezu 1.200 Instagram-Followern innerhalb von fünf Monaten, pflegt die Verwaltung seit Beginn dieser Woche unter @KreisGER auch einen eigenen Twitter-Kanal. „Da das Interesse für den Landkreis Germersheim aus allen Bevölkerungsschichten sehr groß ist, wollen wir mit unseren Themen künftig auch über Twitter präsent sein“, so Germersheims Landrat Dr. Fritz Brechtel zum jetzigen Twitter-Start.
Das Medieninteresse an der Kreisverwaltung ist generell sehr hoch. Aktuell dominieren Fragen zum Landes-Impfzentrum in Wörth und der Schutzimpfung im Allgemeinen. Aber auch bundesweit interessante Themen, wie die direkte Nachbarschaft zu Frankreich, werden am Beispiel des Landkreises immer wieder aufgegriffen. Etliche Medien erinnern sich dieser Tage an die Quarantänestation für Wuhan-Rückkehrer, die vor einem Jahr in der Südpfalz-Kaserne in Germersheim errichtet wurde. Dazu Landrat Brechtel: „Twitter eignet sich besonders gut, um insbesondere Journalisten bundesweit mit Botschaften aus Germersheim zu versorgen. Wir haben beobachtet, dass sich viele Medien dieser Kurz-Nachrichten bedienen und Themen aufgreifen.“ Zum Start werden daher Tweets, die an die Ereignisse vor einem Jahr erinnern, dominieren.
Die Verwaltung beabsichtigt mehrmals wöchentlich direkt aus dem Kreishaus zu „zwitschern“ und neben öffentlich relevanten Informationen auch Kampagnen allgemeiner Natur über den Kurznachrichtendienst zu starten. So sollen zum Beispiel analog zu den Veröffentlichungen auf Instagram an jedem Freitag unter #GER4Future klimapolitische Themen aufgegriffen und mit der künftigen Twitter-Gefolgschaft diskutiert werden.
Kreisverwaltung Germersheim
02.02.2021
Landeswohnraumförderung über die ISB: Zeitgemäßes Wohnen zu bezahlbaren Preisen
Deutschlandweit steigen die Preise für Immobilien und Grundstücke, zudem sind viele bestehende Wohngebäude in die Jahre gekommen. Damit zeitgemäßes Wohnen in Rheinland-Pfalz für Gering- und Normalverdiener erschwinglich bleibt, unterstützt sie das Land über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mit den Programmen der Wohnraumförderung. Antragsberechtigt sind alle Haushalte, deren jährliches Gesamteinkommen innerhalb der im Landeswohnraumförderungsgesetz definierten Einkommensgrenzen liegt – ein Ehepaar mit zwei Kindern ist beispielsweise bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von rund 82.000 Euro förderfähig.
Den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen
Mit dem nachrangig besicherten ISB-Darlehen Wohneigentum lässt sich die Finanzierung der Hausbank bei Bau oder Erwerb selbst genutzter Immobilien ergänzen und die monatliche Belastung langfristig reduzieren. Die Darlehen sind mit Zinsfestschreibungen für wahlweise zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre oder bis zur Vollrückzahlung erhältlich. So fallen derzeit bei einer zehnjährigen Zinsfestschreibung jährliche Zinsen von 0,1 Prozent an, bis zur Vollrückzahlung sind es niedrige 1,0 Prozent pro Jahr. Außerdem unterstützt das Land die Rückzahlung der Darlehen mit Tilgungszuschüssen – je nach Haushaltseinkommen in Höhe von 5,0 beziehungsweise 7,5 Prozent der Darlehenshöhe. Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise wenn im Haushalt Menschen mit Schwerbehinderungen leben, sind Zusatzdarlehen möglich.
Modernisieren mit Rabatt
Wer seine Wohnimmobilie rechtzeitig saniert und an heutige Standards anpasst, kann ihren allgemeinen Wert und Komfort deutlich erhöhen, die Nutzung im Alter ermöglichen und zukünftig Energiekosten minimieren. Für die Finanzierung von Baumaßnahmen, die zur Einsparung von Wasser und Energie führen, die Barrierefreiheit herstellen oder Einbrechern die Arbeit erschweren, vergibt die ISB zinsgünstige Nachrangdarlehen, die dank großzügiger Tilgungszuschüsse nicht komplett zurückgezahlt werden müssen. Die Höhe des Darlehens hängt von der im Haushalt lebenden Personenzahl ab und beträgt im Fall der oben genannten Familie maximal 60.000 Euro, die Zinsen liegen aktuell bei einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 0,1 Prozent p.a. Je nach Jahreseinkommen ergänzt ein Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent die Förderung.
Antragstellung und kostenfreie Beratung
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der ISB. Interessierte finden unter www.isb.rlp.de und www.modernisieren-mit-rabatt.de weitere Informationen und können unter der Telefonnummer 06131 6172-1991 einen Termin zur kostenfreien Beratung vereinbaren.
Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Interessierte außerdem unter www.kreis-germersheim.de oder telefonisch bei der Kreisverwaltung unter 07274-53284 und 07274-53286.
Kreisverwaltung Germersheim
02.02.2021
Corona
Land stimmt Vorschlag der Landräte und des OBs zu: Impf-Sonderregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste
„Für Pflegekräfte im ambulanten Pflegedienst ist das eine sehr gute Nachricht. Wir bedanken uns beim Land, dass es unserem Vorschlag gefolgt ist und nun auch diese wichtige Berufsgruppe wie anderes medizinisches Personal die Möglichkeit bekommt, sich priorisiert bei Sonderterminen impfen zu lassen“, so die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW), Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch.
Am Donnerstag, 28. Januar 2021, haben die drei Verwaltungschefs eine entsprechende Zusage aus dem Ministerium erhalten. Darin heißt es, dass in der Online-Terminvergabe in Kürze ein Formular für die Anmeldung von Gruppen zur Verfügung gestellt werde, „mit dem sich mehrere Personen eines ambulanten Pflegedienstes anmelden können.“
Seefeldt, Hirsch und Brechtel hatten sich in den Wochen zuvor dafür stark gemacht, dass unabhängig von der Frage eines geeigneten Impfstoffs, der zu Hause verimpft werden kann, das Pflegepersonal der ambulanten Pflegedienste unbedingt in die höchste Priorität der zu Impfenden aufgenommen werden muss. „Das musste dringend geregelt werden. Das Pokerspiel, dass sich jede Fachkraft eines mobilen Pflegedienstes selbst bemühen musste, über die Hotline überhaupt einen Termin zu bekommen, war nicht akzeptabel“, so die Kommunalchefs, „Schließlich geht es hier um den beidseitigen Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste und der hochbetagten Menschen. Ambulante Pflegekräfte werden dringend gebraucht, es ist ein hohes Versorgungsrisiko, wenn sie krankheits- oder quarantänebedingt ausfallen.“
Die Kreischefs und der Stadtchef begrüßen die neue Regelung, dass sich diese Pflegekräfte gesammelt für spezielle Impftermine anmelden können.
Hintergrund
Bei der Impfpriorität wurde den ambulanten Pflegediensten die Möglichkeit eingeräumt, sich impfen zu lassen, jedoch nicht im Verbund. Das bedeutet für diejenigen, die sich nicht sofort am 4. Januar 2021 anmelden konnten, dass sie keinen Termin bekommen haben. Jede Pflegekraft muss sich in Eigenverantwortung um einen Termin kümmern. Alleine in der Sozialstation Landau hatte das zur Folge, dass bisher lediglich 8 von 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Impftermin erhalten haben.
Kreisverwaltung Germersheim
02.02.2021
Verdachtsfälle: Coronavirus-Varianten auch im Landkreis Germersheim
„Es war leider zu erwarten, jetzt haben es erste Laboruntersuchungen bestätigt: „Auch im Landkreis Germersheim gibt es Corona-Fälle, die nach ersten Tests vermutlich mit Mutationen des Coronavirus infiziert sind“, teil Landrat Dr. Fritz Brechtel mit. Insgesamt sind aktuell sieben Personen im Landkreis vermutlich mit einer mutierten Virusvariante infiziert, sechs mit der britischen Variante, eine Person mit der südafrikanischen oder brasilianischen Variante. Letzterer Fall muss noch näher klassifiziert werden.
Das Gesundheitsamt ist intensiv im Austausch mit den betroffenen Personen und mit der Kontaktnachverfolgung beschäftigt. „Nach jetzigem Kenntnisstand sind bei Infektionen mit diesen Virus-Mutationen keine übermäßig schweren Verläufe der Erkrankung bekannt“, sagt Amtsarzt Dr. Christian Jestrabek. „Da sie sich aber wahrscheinlich deutlich leichter verbreiten lassen, d.h. sich die Menschen schneller anstecken, müssen wir besondere Vorsicht walten lassen!“
„In den letzten Wochen konnten wir das Infektionsgeschehen im Landkreis Germersheim eindämmen. Da sich die Virusmutationen leichter verbreiten, bitte ich alle – trotz aktuell sinkender Infektionszahlen – besonders auf die gängigen Maßnahmen zu achten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Auch wenn es sich bisher um Verdachtsfälle handelt, bitte ich Sie alle, halten Sie sich besonders an die AHA-Regeln. Bitte halten Sie ausreichend Abstand, tragen Sie eine Maske und achten Sie auf den richtigen Sitz dieser, waschen Sie sich häufig die Hände und lüften Sie geschlossene Räume regelmäßig. Das ist das Effektivste, das wir alle beitragen können, um das Pandemiegeschehen einzudämmen und auch den neuen Virusvarianten keine Chance zu geben!“
Kreisverwaltung Germersheim
02.02.2021
Erweiterte Maskenpflicht gilt auch in Verwaltungsgebäuden und Recyclinghöfen
Seit Montag, 25.01.21 gilt in Rheinland-Pfalz eine ausgeweitete Maskenpflicht. Details regelt die erste Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Die Kreisverwaltung weist die Bürger daher insbesondere auf die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken hin. Sie gilt auch bei Terminen, die in der Kreisverwaltung wahrgenommen werden, beispielsweise in der Zulassungsstelle und genauso auf den Recyclinghöfen.
Unter medizinischen Masken sind sogenannte OP-Masken oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu verstehen. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, dass die Bürger Verwaltungsgebäude und Recyclinghöfe nur betreten können, wenn sie eine solche Maske tragen.
In Rheinland-Pfalz gilt die erweiterte Maskenpflicht unter anderem in Ämtern, Behörden, Verwaltungen und ähnlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr, in gewerblichen Einrichtungen wie Einzelhandel für Lebensmittel, Drogeriemärkten, Tankstellen, Banken und Sparkassen und ähnlichem, an Haltestellen, Bahnsteigen oder Einrichtungen der Fluggastabfertigung, bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen sowie bei zugelassenen Angeboten von Fahrschulen. Diese Regelung ist, wie die gesamte Änderungsverordnung, zunächst bis zum Ablauf des 14.02. befristet. Auf der Internetseite corona.rlp.de sind weitere Informationen abrufbar.
Kreisverwaltung Germersheim
02.02.2021
Fallzahlen aus dem Kreis Germersheim
Montag, 01.02.2021
Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 239 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3074 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+22 seit Freitag).
VG / Stadt | Ort | Infizierte seit Beginn der Pandemie | Aktuell infizierte Personen | Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen | Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen |
VG Hagenbach | Berg | 29 | 0 | 29 | 0 |
Hagenbach | 137 | 1 | 121 | 15 | |
Neuburg | 68 | 0 | 65 | 3 | |
Scheibenhardt | 13 | 0 | 13 | 0 | |
Summen | 247 | 1 | 228 | 18 | |
Wörth | Maximiliansau | 136 | 2 | 133 | 1 |
Schaidt | 15 | 1 | 14 | 0 | |
Wörth, Stadt | 258 | 11 | 243 | 4 | |
Büchelberg | 21 | 3 | 18 | 0 | |
Summen | 430 | 17 | 408 | 5 | |
VG Kandel | Erlenbach | 9 | 2 | 7 | 0 |
Freckenfeld | 28 | 1 | 27 | 0 | |
Kandel | 149 | 13 | 133 | 3 | |
Minfeld | 29 | 4 | 25 | 0 | |
Steinweiler | 39 | 6 | 33 | 0 | |
Vollmersweiler | 1 | 0 | 1 | 0 | |
Winden | 19 | 1 | 17 | 1 | |
Summen | 274 | 27 | 243 | 4 | |
VG Jockgrim | Hatzenbühl | 36 | 4 | 32 | 0 |
Jockgrim | 136 | 8 | 123 | 5 | |
Neupotz | 27 | 3 | 21 | 3 | |
Rheinzabern | 82 | 9 | 71 | 2 | |
Summen | 281 | 24 | 247 | 10 | |
VG Rülzheim | Hördt | 63 | 9 | 54 | 0 |
Kuhardt | 47 | 8 | 39 | 0 | |
Leimersheim | 43 | 4 | 38 | 1 | |
Rülzheim | 164 | 12 | 148 | 4 | |
Summen | 317 | 33 | 279 | 5 | |
VG Bellheim | Bellheim | 269 | 10 | 233 | 26 |
Knittelsheim | 25 | 2 | 23 | 0 | |
Ottersheim | 42 | 4 | 38 | 0 | |
Zeiskam | 44 | 0 | 44 | 0 | |
Summen | 380 | 16 | 338 | 26 | |
Germersheim + So | 639 | 47 | 582 | 10 | |
Summen | 639 | 47 | 582 | 10 | |
VG Lingenfeld | Freisbach | 37 | 3 | 33 | 1 |
Lingenfeld | 177 | 55 | 118 | 4 | |
Lustadt | 63 | 3 | 59 | 1 | |
Schwegenheim | 103 | 3 | 100 | 0 | |
Weingarten | 59 | 3 | 55 | 1 | |
Westheim | 67 | 7 | 54 | 6 | |
Summen | 506 | 74 | 419 | 13 | |
Endsummen | 3074 | 239 | 2744 | 91 |
Freitag, 29. Januar 2021
Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 245 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3052 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+23).
Weitere Todesfälle
Leider sind drei weitere Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 91.
Neu betroffene Einrichtungen:
Kita Faustina in Rheinzabern: Eine Person wurde positiv getestet. Die Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne.
Donnerstag, 28. Januar 2021
Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 255 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3029 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+16).
Weitere Todesfälle
Leider sind zwei weitere Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 88.
Neu betroffene Einrichtungen:
Kita Albertino in Jockgrim: Eine Person wurde positiv getestet. Die Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne.
Mittwoch, 27. Januar 2021
Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 251 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3013 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+15).
Weiterer Todesfall
Leider ist eine weitere Person an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 86.
Dienstag, 26. Januar 2021
Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 312 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 2998 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+15).
Kreisverwaltung Germersheim
02.02.2021
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