Sparkasse Vorderpfalz
Schulpreis Bildende Kunst: Außergewöhnliche Arbeiten im Kunstunterricht gefördert
Speyer – Am diesjährigen „Schulpreis Bildende Kunst“ beteiligten sich 9 Schulen verschiedener Jahrgangsstufen und Schulformen aus Speyer und dem südlichen Rhein-Pfalz-Kreis. Wegen den Abstands- und Hygieneregelungen wird es auch in diesem Jahr keine Übergabeveranstaltung mit Bürgermeisterin Monika Kabs und Sparkassenvorstand Oliver Kolb geben. Deshalb ist eine Auswahl der Schülerarbeiten im Magazin der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/schulpreis in der Zeit vom 16. Juli bis 13. August zu sehen. Oliver Kolb betont: „Die gezeigten Arbeiten zeugen auch in diesem Jahr von Begabung und Geschick und den enormen Möglichkeiten, mit verschiedenen Materialien und Kunstformen umzugehen. Die außergewöhnlichen Leistungen der Schülerinnen und Schüler beim Schulpreis Bildende Kunst verdienen es unterstützt und gefördert zu werden“.
Hintergrund zum Schulpreis Bildende Kunst
Ziel des jährlich neu aufgelegten Schulpreises ist es, der künstlerisch-ästhetischen Erziehungsarbeit in den Schulen neue Impulse zu verleihen und auf herausragende Arbeiten und Leistungen im Kunstunterricht aufmerksam zu machen. Zur Ausrichtung des Schulpreises erhält jede Schule eine 500-Euro-Förderung von der Sparkasse Vorderpfalz. Mit insgesamt 4.500 Euro unterstützt die Sparkasse den Schulpreis Bildende Kunst 2021.
Am Schulpreis Bildende Kunst 2021 haben teilgenommen:
- Edith-Stein-Gymnasium (Speyer)
- Edith-Stein-Realschule Plus (Speyer)
- Friedrich-Magnus-Schwerd-Gymnasium (Speyer)
- IGS Georg-Friedrich-Kolb Speyer
- Nikolaus-von-Weis-Gymnasium (Speyer)
- Nikolaus-Von-Weis-Realschule Plus (Speyer)
- Realschule plus Dudenhofen
- Staatl. Gymnasiums am Kaiserdom (Speyer)
- Staatl. Hans-Purrmann-Gymnasium (Speyer)
Sparkasse Vorderpfalz
19.07.2021
Mit Apple Pay und der girocard jetzt auch im E-Commerce bezahlen
Die Sparkasse Vorderpfalz baut das Leistungsspektrum von Apple Pay weiter aus. Ab sofort können Kundinnen und Kunden der Sparkasse über Apple Pay mit ihrer digitalen girocard in Apps und im Internet einfach, sicher und vertraulich bezahlen.
Es ist das erste Mal, dass deutsche Nutzer die girocard direkt im Online-Shopping einsetzen können. Mit dieser Innovation ermöglicht es die Sparkasse Vorderpfalz ihren Kundinnen und Kunden, ihre Einkäufe online genauso schnell und unkompliziert zu bezahlen wie an der Ladenkasse – ohne dass sie ein Kundenkonto anlegen oder ihre Zahlungs-, Rechnungs- oder Versandinformationen mehrfach eingeben müssen. Die girocard – das führende bargeldlose Zahlverfahren in Deutschland – kommt bisher ausschließlich für Kartenzahlungen im stationären Handel zum Einsatz. Mit Apple Pay kann man die girocard nun auch einfacher zum Beispiel zum Bezahlen von Lebensmittellieferungen, beim Shopping im Internet, im Personennahverkehr oder beim Parken einsetzen.
„Mit der E-Commerce-Fähigkeit der digitalen girocard in Apple Pay untermauert die Sparkasse Vorderpfalz einmal mehr ihre Innovationsführerschaft bei Mobile Payment-Produkten, die sie mit dem Marktstart von Apple Pay Ende 2019 und der Integration der girocard im August 2020 eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat“, betont Oliver Kolb, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz, den nächsten Meilenstein im Apple Pay-Projekt der Sparkassen sowie den Leistungsausbau der girocard. „Bezahlen mit der Sparkasse – überall, mit allen Medien, für alle Kunden – das Sparkassen-Girokonto bietet unseren Kunden dafür jetzt noch mehr Optionen.“
Als weitere Produktinnovation bietet die Sparkasse Vorderpfalz einen Online-Käuferschutz für Zahlungen mit der girocard an, der einen vergleichbaren Leistungsumfang wie der anderer gebräuchlicher Online-Zahlverfahren aufweist. Die Kunden erhalten bei jeder girocard-Zahlung in Apps und im Internet mit Apple Pay automatisch diesen Käuferschutz ohne Zusatzkosten.
Vom Start an akzeptieren Flixbus, MediaMarkt, Bolt, Wolt, TooGoodToGo, GetYourGuide und Lieferando girocard-Zahlungen über Apple Pay in ihren Apps und Online-Shops. Ebenfalls von Beginn an dabei sind mehrere Nahverkehrsunternehmen, darunter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV), der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (NAH.SH) sowie die VAG Nürnberg. Unter anderem Booking.com, der Juwelier Christ, Cyberport, der dm Drogerie Markt und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werden die Funktion im Sommer aktivieren. Für Online-Händler ist die girocard mit ihrer hohen Verbreitung und der Zahlungsgarantie eine attraktive Ergänzung des Zahlungsmix in ihren Apps oder Web-Shops. Alleine 46 Millionen girocards der Sparkassen-Finanzgruppe sind bundesweit im Umlauf.
Die enge Zusammenarbeit zwischen der Sparkassen-Finanzgruppe und Apple ist eine echte Erfolgsgeschichte. Seit Dezember 2019 bieten die Sparkassen ihren Kunden das mobile Bezahlen mit Apple Pay an, zunächst mit Sparkassen-Kreditkarten. Am 25. August 2020 integrierten die Sparkassen als erste und bislang einzige Institutsgruppe der Deutschen Kreditwirtschaft die girocard in Apple Pay – eine der erfolgreichsten Produkteinführungen der Sparkassen in den letzten Jahren.
Apple Pay lässt sich leicht einrichten. Auf dem iPhone müssen Kunden lediglich die Wallet App öffnen, auf „Karte hinzufügen“ tippen und dann die Anweisungen zum Hinzufügen der Sparkassen-Card befolgen. Nach dem Hinzufügen einer Karte können die Kunden Apple Pay sofort auf dem iPhone, der Apple Watch und dem iPad nutzen. Die Kunden erhalten weiterhin alle mit der Sparkassen-Card verbundenen Vorteile.
Sicherheit und Vertraulichkeit haben bei Apple Pay höchste Priorität. Bei der Verwendung einer Sparkassen-Card mit Apple Pay werden die tatsächlichen Kartennummern weder im Gerät, noch auf den Apple-Servern gespeichert. Stattdessen wird ihnen eine eindeutige Gerätekontonummer zugewiesen, die verschlüsselt und sicher im Secure-Element des Geräts gespeichert wird. Jeder App- oder Online-Einkauf ist sicher, denn die Authentifizierung erfolgt entweder über Face ID (Gesichtserkennung), Touch ID (Fingerabdruck) oder den Code des Geräts. Weitere Informationen zu Apple Pay, gibt es unter: http://www.apple.com/de/apple-pay/ und www.sparkasse.de/applepay
Sparkasse Vorderpfalz
19.07.2021
LBS-Immobilienpreisspiegel für mehr als 1.000 Städte jetzt online
Freie Recherche in umfangreicher Datenbank zum Wohnungsmarkt möglich – Mit Coronavirus-Fokus
Der LBS-Immobilienpreisspiegel 2021, der ein umfassendes Bild über die Wohnungsmarktsituation in Deutschland gibt, ist ab sofort online abrufbar. Das teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit. Unter der Adresse www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de können typische Preise für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Bauland in mehr als 1.000 Städten und Gemeinden eingesehen werden, darunter auch Ludwigshafen, Speyer und Schifferstadt. Such- und Filterfunktionen ermöglichen es, nach zahlreichen Kriterien im Preisspiegel zu recherchieren. Die Preisdaten werden jeweils im Frühjahr bei den Immobilienmarktexperten von LBS und Sparkassen erhoben. Ergänzt wurde die Befragung um eine neuerliche Einschätzung der Auswirkungen der Virus-Pandemie auf den Immobilienmarkt.
Neben den Preisinformationen für neue und gebrauchte Objekte können Interessenten auch kurze Analysen zur Bautätigkeit, zum Wohnungs- und Vermögensbestand sowie zur Wohneigentumsbildung abrufen. Eine eigene Rubrik befasst sich mit dem Thema „Wohneigentum und Klimaschutz“. Grafisch aufbereitet und mit kurzen Erläuterungstexten versehen sind außerdem die relevanten gesamtwirtschaftlichen Einflussgrößen, etwa die Entwicklung von Einkommen und Sparquote sowie Baupreisen und Mieten. Zahlreiche statistische Übersichten liegen als „lange Reihen“ vor und zeigen die Entwicklungen über einen Zehn-Jahres-Zeitraum hinaus.
Preis-Recherchen sind bequem über eine Deutschlandkarte mit „Mouseover- und Zoom-Funktion“ möglich. Mit zusätzlichen Such- und Filterfunktionen kann nach den preiswertesten Städten in ganz Deutschland, in einzelnen Bundesländern oder mittels eines individuellen Städtevergleichs gesucht werden – jeweils selektierbar nach Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Eigenheimen. Zudem können auch die Veränderungsraten zu den Vorjahren abgerufen werden. Auch diese Ergebnisse stehen zum Download zur Verfügung. Texte und Grafiken können über die gängigen Instrumente getweetet, gepostet oder geteilt werden.
Über die Sparkasse Vorderpfalz
Die Sparkasse Vorderpfalz unterstützt ihre Kunden, Wirtschaft, Kultur und soziale Einrichtungen gleichermaßen. Sie steht für persönliche, individuelle und nachhaltige Finanzlösungen. Ihre Kunden begleitet sie, wo und wann sie es wünschen: ob persönlich in der Geschäftsstelle oder beim Kunden zu Hause, telefonisch im KundenDialogCenter unter 062159920, online unter sparkasse-vorderpfalz.de oder mobil über die Sparkassen-App oder WhatsApp. Die Zufriedenheit ihrer Kunden, die Nähe zum Berater sowie eine ergebnisoffene Beratung ist für die Sparkasse Vorderpfalz Maßstab und Antrieb zugleich.
Gesellschaftlich engagiert: Das macht die Sparkasse Vorderpfalz aus
Als öffentlich-rechtliche, kommunal getragene und regional verankerte Sparkasse gehört es zu ihrer unternehmerischen Identität, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben in ihrem Geschäftsgebiet zu unterstützen. Ein großer Teil der erwirtschafteten Erträge fließt wieder in Form von Spenden und Sponsoring sowie über ihre fünf selbständigen Stiftungen an Vereine, Schulen, Institutionen und ehrenamtlich wirkende Bürgerinnen und Bürger zurück. Allein im zurückliegenden Geschäftsjahr sind Fördergelder in Höhe von über 917.000 Euro geflossen. Damit hat sie in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis 924 soziale, kulturelle, gesellschaftliche, wissenschaftliche und sportliche Projekte begleitet. Daneben ist die Sparkasse Vorderpfalz ein wichtiger Steuerzahler, Investor, Ausbilder und Arbeitgeber.
Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: LBS
19.07.2021
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
„450-Euro-Stellen nicht krisenfest“ | IG BAU fordert Reform
Speyer: 600 Minijobs im Corona-Jahr verloren gegangen
Wenn der Minijob zur Falle wird: In Speyer sind im vergangenen Jahr rund 600 geringfügig entlohnte Arbeitsverhältnisse weggefallen. Innerhalb von zwölf Monaten sank ihre Zahl um neun Prozent auf zuletzt 5.700, wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mitteilt. Die IG BAU beruft sich hierbei auf neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. „Der Rückgang zeigt, dass Minijobs alles andere als krisenfest sind. In unsicheren Zeiten kürzen Firmen zuerst bei den 450-Euro-Kräften, die allerdings weder Anspruch auf das Kurzarbeiter- noch auf das Arbeitslosengeld haben“, kritisiert Rüdiger Wunderlich. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz fordert, Lehren aus der Pandemie zu ziehen und Betroffene besser zu schützen. Minijobs müssten ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig werden.
„Die Politik setzt mit den abgabenfreien Minijobs schon seit Jahren falsche Anreize. Die Corona-Krise hat klargemacht, dass diese Stellen eine arbeitsmarktpolitische Sackgasse sind. Es ist höchste Zeit, die Sozialversicherungsfreiheit für 450-Euro-Jobs abzuschaffen“, so Wunderlich. Nur wenn für die Beschäftigten künftig Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt würden, könnten sie wirksam geschützt werden. In der Gebäudereinigung seien prekäre Arbeitsverhältnisse besonders stark verbreitet und würden insbesondere für Frauen zum Karriere- und Armutsrisiko. Die IG BAU rät Beschäftigten, die während der Pandemie ihren Minijob verloren haben oder um dessen Verlust fürchten, Hilfe bei der Gewerkschaft zu suchen.
Es sei zu begrüßen, dass sich auch SPD, Grüne und Linke für eine grundlegende Reform der Minijobs einsetzten. Die nächste Bundesregierung müsse das Thema dringend anpacken. Die von der Union geforderte Anhebung der Verdienstgrenze auf 550 Euro sei hingegen der falsche Weg und würde die prekäre Beschäftigung ausbauen, statt sie einzudämmen, warnt die IG BAU.
Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung sind im Zuge der Corona-Pandemie bundesweit 870.000 Minijobs verloren gegangen. Die Autoren plädieren dafür, solche Stellen in die Sozialversicherungspflicht einzubeziehen und gleichzeitig niedrige Einkommen deutlich geringer zu besteuern. Damit könnten bis zum Jahr 2030 knapp 170.000 zusätzliche Teilzeit-Jobs entstehen.
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
19.07.2021
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Pfalz
Gewerkschaft fordert bessere Arbeitsbedingungen in Hotels und Gaststätten
Speyerer Gastgewerbe: Jeder Fünfte hat Branche im Corona-Jahr verlassen
Supermarktkasse statt Biertheke: Im Zuge der Corona-Pandemie verzeichnen die Speyerer Hotels und Gaststätten eine dramatische Abwanderung von Fachkräften. Innerhalb des vergangenen Jahres haben in der Stadt rund 300 Köche, Servicekräfte und Hotelangestellte dem Gastgewerbe den Rücken gekehrt – das ist jeder fünfte Beschäftigte der Branche, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) unter Berufung auf jüngste Zahlen der Arbeitsagentur mitteilt.
Angesichts weiterer Lockdowns bis in den Mai hinein dürfte sich der Personal-Schwund bis heute nochmals zugespitzt haben, befürchtet Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz. „Viele Menschen schätzen es, nach langen Entbehrungen endlich wieder essen zu gehen oder zu reisen. Aber ausgerechnet in der Sommersaison fehlt einem Großteil der Betriebe schlicht das Personal, um die Gäste bewirten zu können“, so Winkow. Für die Lage macht der Gewerkschafter insbesondere die Einkommenseinbußen durch die Kurzarbeit verantwortlich: „Gastro- und Hotel-Beschäftigte arbeiten sowieso meist zu geringen Löhnen. Wenn es dann nur noch das deutlich niedrigere Kurzarbeitergeld gibt, wissen viele nicht, wie sie über die Runden kommen sollen.“
Wenn die gut ausgebildeten Fachkräfte in Anwalts- oder Arztpraxen die Büroorganisation übernehmen oder in Supermärkten zwei Euro mehr pro Stunde verdienen als in Hotels und Gaststätten, dürfe es niemanden überraschen, dass sich die Menschen neu orientierten. „Schon vor Corona stand das Gastgewerbe nicht gerade für rosige Arbeitsbedingungen. Unbezahlte Überstunden, ein rauer Umgangston und eine hohe Abbruchquote unter Azubis sind nur einige strukturelle Probleme. Die Unternehmen haben es über Jahre versäumt, die Arbeit attraktiver zu machen. Das rächt sich jetzt“, kritisiert Winkow.
Wirte und Hoteliers hätten nun die Chance, die Branche neu aufzustellen. Zwar seien viele Firmen nach wie vor schwer durch die Pandemie getroffen. Doch wer künftig überhaupt noch Fachleute gewinnen wolle, müsse jetzt umdenken und sich zu armutsfesten Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen bekennen. Dazu seien Tarifverträge unverzichtbar, unterstreicht Winkow: „Am Ende geht es um einen Kulturwandel. Auch Servicekräfte haben ein Recht darauf, vor dem Dienst zu wissen, wann Feierabend ist. Sie haben Anspruch auf eine anständige Bezahlung – unabhängig vom Trinkgeld. Und auf eine faire Behandlung durch den Chef.“
Gastronomen, die das Mittagessen so günstig anböten, dass sie davon das Personal nicht mehr bezahlen könnten, machten ohnehin grundsätzlich etwas falsch. „Viele Gäste sind durchaus bereit, ein paar Cent mehr für die Tasse Kaffee zu bezahlen – gerade jetzt, wo den Menschen bewusst geworden ist, dass der Besuch im Stammlokal ein entscheidendes Stück Lebensqualität ist“, so Winkow.
Die Gewerkschaft NGG verweist zudem auf die umfassenden Finanzhilfen des Staates für angeschlagene Betriebe. So können sich Hotels und Gaststätten im Rahmen der Überbrückungshilfen in diesem Monat bis zu 60 Prozent der Personalkosten bezuschussen lassen, wenn sie Angestellte aus der Kurzarbeit zurückholen (Restart-Prämie). „Klar ist: Köchinnen, Kellner & Co. freuen sich darauf, endlich wieder Gäste empfangen zu können. Viele arbeiten mit großer Leidenschaft im Service. Auf diese Motiviation können die Betriebe bauen – und sollten das Personal nicht erneut durch prekäre Löhne und schlechte Arbeitszeiten verprellen“, so Winkow weiter.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beschäftigte das Hotel- und Gaststättengewerbe in Speyer zum Jahreswechsel 1.225 Menschen. Genau ein Jahr zuvor – vor Ausbruch der Coronavirus-Pandemie – waren es noch 1.556. Damit haben innerhalb von zwölf Monaten 21 Prozent der Beschäftigten die Branche verlassen.
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Pfalz
19.07.2021
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
Wissenswertes rund um Fahrstuhlanlagen in Mehrfamilienhäusern
In größeren Wohnanlagen oder mehrstöckigen Mehrfamilienhäusern verbessert ein Aufzug den Wohnkomfort; der Lift erleichtert die Mobilität für bewegungseingeschränkte Personen oder den mühsamen Transport von Einkäufen und Getränkekisten in höhere Etagen. Aufzüge in einem Mehrfamilienhaus zählen nach Wohnungseigentumsrecht zum Gemeinschaftseigentum, sie sind für den gemeinschaftlichen Gebrauch von Bewohnern vorgesehen. Laut Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) kann eine wartungs- und reparaturintensive Bewirtschaftung des Fahrstuhls innerhalb einer Eigentümergemeinschaft auch zu Konflikten führen, da die entstehenden Kosten nach Miteigentumsanteilen zunächst einmal auf alle Wohnungsbesitzer umgelegt werden.
Dr. iur. Oliver Martin, Vorstandsvorsitzender des VDIV-RPS: „Viele schätzen den Mehrwert einer funktionsfähigen Aufzugsanlage, für die Kosten von Betrieb, Wartung oder Reparatur aufkommen möchten allerdings die wenigsten. Bewohner von Erdgeschosswohnungen begründen diese Haltung mit einer geringeren Nutzung oder der intensiveren Geräuschkulisse im Treppenhausbereich beim Ein- und Ausstieg im Vergleich zu Hausbewohnern höherer Etagen.“ Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann in derartigen Fällen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG mehrheitlich beschließen, die für den Aufzug anfallenden Betriebs- oder Instandsetzungskosten nach einem neuen, der Gemeinschaftsordnung abweichenden, Verteilschlüssel umzulegen. Mit diesem Schritt ist es möglich, einzelne Bewohner von den Gebühren für die Aufzugsanlage zu befreien oder anfallende Kosten, gestaffelt nach Etagen, neu zu verteilen. Wesentlich komplexer als der Unterhalt einer bestehenden Anlage ist der nachträgliche Einbau eines Fahrstuhls. Da es sich um eine Modernisierung bzw. eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum handelt, sind bei einer Entscheidung besondere Mehrheitsverhältnisse hinsichtlich der gemeinschaftlichen Kostentragung nach § 21 Abs. 2 WEG notwendig. In diesem Falle erfordert die Beschlussfassung ein doppeltes Quorum: mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile müssten zustimmen. Dr. iur. Oliver Martin: „Die Anschaffungskosten sind dann gemeinschaftlich nach Miteigentumsanteilen umzulegen, jeder Eigentümer erhält dafür im Gegenzug das uneingeschränkte Nutzungsrecht am neu geschaffenen Gemeinschaftseigentum. Denkbar wäre auch eine Aufzugsinstallation etwa nur für einzelne Nutzer bzw. Stockwerke, wenn sich diese Eigentümer darüber einig wären, dass auch die Kosten entsprechend nur von diesen Eigentümern zu tragen wären; dies ist seit der WEG-Reform durch die geänderten §§ 20 und 21 WEG seit 1.12.2020 möglich.“
Ein einzelner Eigentümer hat im Falle mangelnder Mobilität nun auch einen Anspruch auf die Montage einer Fahrstuhlanlage auf Flächen des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG, wobei die Eigentümer über die Durchführung der Maßnahme, also die Art der genauen Ausgestaltung, durch Mehrheitsbeschluss zu entscheiden haben (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG). Die Kosten einer solchen baulichen Veränderung hat der einzelne antragsstellende Eigentümer zu tragen, wobei ihm dann auch bis auf weiteres die alleinige Nutzung zusteht (§ 21 Abs. 1 WEG). Die Anträge einzelner Eigentümer scheiterten früher oft an den notwendigen Mehrheitsverhältnissen, doch die Umsetzungschancen sind jetzt weitaus höher, wenn innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (z.B. mit vielen älteren Hausbewohnern) bei einem oder mehreren Eigentümern das berechtigte Interesse an der Installation einer Aufzuganlage besteht. Die Fahrstuhlanlage eines Mehrfamilienhauses erfordert im jährlichen Wechsel fachgerechte Haupt- und Zwischenüberprüfungen. Diese sind laut VDIV-RPS von zentraler Bedeutung, schließlich geht es neben der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit auch um mögliche Haftungsfragen bei Unfällen. Da bei nicht sachgemäß durchgeführter Wartung die Wohnungseigentümergemeinschaft haftbar gemacht werden kann, ist zur Kontrolle der Funktionsfähigkeit die Beauftragung einer fachgerechten Wartungsfirma oder eines bekannten Prüfinstituts gesetzlich vorgeschrieben. Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
19.07.2021
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