Speyer

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Verlegung des Wochenmarkts auf den Festplatz

Aufgrund des beschränkten Platzangebots auf dem Königsplatz wird der Wochenmarkt an Samstagen ab dem 25. April 2020 und zunächst bis zum 30. Mai 2020 vom Königplatz auf den hinteren Teil des Festplatzes verlegt. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich die Kund*innen jeweils in 1,5 Meter Abstand zueinander bewegen und dieser Mindestabstand auch bei der Bildung von Warteschlangen eingehalten werden kann.

„Die strengen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus der letzten Wochen haben Wirkung gezeigt, die Infektionsraten sind gesunken. Um diesen Erfolg nicht zu gefährden und eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus auch weiterhin zu verhindern, ist das oberste Gebot nach wie vor die Einhaltung der Hygiene- und Abstandrichtlinien sowie die Vorgaben zur Kontaktreduzierung“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Uns ist bewusst, dass diese Verlegung ein großer Eingriff in geliebte Gewohnheiten der Speyerer Bevölkerung und der Beschicker*innen ist. Unter dem Aspekt des Infektionsschutzes ist diese Maßnahme allerdings notwendig. Den Marktbeschickerinnen und Marktbeschickern dank ich für ihr Verständnis und ihre Mithilfe“, so die Stadtchefin weiter.

Im Zuge der Verlegung wird der Festplatz an allen Samstagen ab einschließlich Samstag, 25. April 2020 bis einschließlich Samstag, 30. Mai 2020 jeweils von 5:00 bis 14:30 Uhr für den Individualverkehr teilweise gesperrt.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
20.04.2020

Städtische Kultureinrichtungen bis 6. Mai 2020 geschlossen – Absage städtischer Großveranstaltungen bis 31. August 2020

Die Stadt Speyer informiert, dass angesichts der Corona-Pandemie vorerst alle städtischen Kultureinrichtungen und Veranstaltungsstätten bis einschließlich Mittwoch, 6. Mai 2020 geschlossen bleiben. Dazu gehören unter anderem die Stadthalle, die Städtische Galerie, die Heiliggeistkirche, das Kinder- und Jugendtheater, die Winkeldruckerey sowie das Zimmertheater. Das Stadtarchiv und die Stadtbibliothek bleiben noch bis einschließlich Sonntag, 3. Mai 2020 für die Öffentlichkeit geschlossen. Bis dahin wird ein Konzept für eine Öffnung unter den geltenden Hygienerichtlinien erarbeitet.

Darüber hinaus werden alle städtischen Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 abgesagt. Entfallen werden demnach der Kinder- und Jugendflohmarkt am 2. Mai 2020, der Stoffmarkt am 3. Mai 2020, der Töpfer- und Kunsthandwerkermarkt am 16. und 17. Mai 2020, das Fest „Voll was los“ auf dem Berliner Platz am 9. Mai 2020, die Kult(o)urnacht am 5. Juni 2020 sowie Jazz im Rathaushof vom 20. bis 23. August 2020. Das Brezelfest und das Siedlerfest wurden bereits durch die Veranstalter abgesagt.

Mit den externen Veranstaltern des Musikfestes, der Kaisertafel und des Mittelalterlichen Phantasie Spektakulums finden im Laufe der kommenden Woche gesonderte Gespräche statt.

Außerdem werden alle Stadtteilfeste bis einschließlich Juli 2020 abgesagt. Ob und welche Stadtteilfeste ab August 2020 stattfinden können wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Auch die Verlegung der Stolpersteine kann nicht wie geplant im Mai stattfinden. Sobald ein Ausweichtermin festgelegt wurde, wird die Stadt Speyer entsprechend informieren.

Stadtverwaltung Speyer
20.04.2020

Brezelfest 2020 wird abgesagt

Am 15.4.2020 informierte die Bundeskanzlerin Angela Merkel über die weiteren Beschlüsse zur Corona-Pandemie, die gemeinsam mit den Regierenden Bürgermeistern, Ministerpräsidenten/innen, beraten und abgestimmt waren. Darin heißt es, dass zunächst bis zum 31.8.2020 Großveranstaltungen nicht stattfinden werden.

Die Definition von Großveranstaltungen legen die einzelnen Bundesländer fest. Für Rheinland-Pfalz hat die Oberbürgermeisterin der Stadt Speyer, Stefanie Seiler, in der Abstimmung der Kreise, Städte und Gemeinden mit der Landesregierung die Klärung übernommen. Für Rheinland-Pfalz ist eine Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung in Vorbereitung. Diese sieht vor, dass Großveranstaltungen bis zum 31.8. nicht durchgeführt werden dürfen.

Der Vorsitzende des Verkehrsvereins Speyer e. V. Uwe Wöhlert und Claus Rehberger als Geschäftsführer der veranstaltenden GmbH bedauern sehr, dass das Brezelfest 2020 voraussichtlich abgesagt werden. Das Brezelfest 2020 hätte vom 9. bis 14. Juli (traditionell am zweiten Wochenende im Juli) stattgefunden.

Bis zum heutigen Tag liefen die Vorbereitungen planmäßig. Regelmäßig stimmten sich Stadt- und Vereinsspitze zur Lageeinschätzung ab. Die Entscheidungen von Bund und Ländern ist unter den gesundheitlichen Aspekten zu akzeptieren. Das Vorsichtsprinzip gebietet diese Maßnahmen, die weit in das tägliche Leben der Menschen eingreifen. Vorsicht und Gesundheitsschutz als Handlungsprinzip.

Unsere Gedanken sind bei den erkrankten Menschen in Speyer und in der Nachbarschaft, aber auch bei den leidgeprüften Schaustellern, die nach langer Winterpause keine Einnahmemöglichkeiten haben werden und deren Existenz bedrohen. Neben dem gesundheitlichen Schutzaspekt und wirtschaftlichen Interessen gehört aber auch die Grundstimmung und Lust der Menschen auf das Feiern dazu.

Es wäre in diesem Jahr ein kleines Jubiläum für das größte Volksfest am Oberrhein zu feiern gewesen, 110 Jahre Brezelfest in Speyer. Schicksalshaft geradezu, dass seinerzeit in wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten das Brezelfest in Speyer erfunden wurde. Dies quasi als Selbsthilfe für Bierbrauer, Brezelbäcker und Zigarrenhersteller. Da ließen sich zu heute einige Parallelen herstellen. Seit 1949 fand nach dem 2. Weltkrieg das Brezelfest ununterbrochen statt. In den Jahren zuvor ab 1910 gab es nur 11 Brezelfeste in Speyer. In schlechten Zeiten, in Kriegs- und Nachkriegsjahren gab es nichts zu feiern.

Verein und Veranstaltungs GmbH werden nun die Planung für das Brezelfest 2021, das dann vom 8. bis 13. Juli stattfinden wird, beginnen. Ein Zitat aus der Speyerer Zeitung vom 13. Juli 1914 soll uns für das kommende Jahr leiten: „So haben wir wieder ein großartiges Fest gefeiert, das den Ruhm unserer Stadt als Feststadt nach außen trägt. Wohl alle Besucher kehrten voll höchster Zufriedenheit heim, voll freudigen Lobes über das Schöne, dass sie geschaut, und die frohen Genüsse, die Ihnen der Tag geboten“. Wenn auch ein wenig pathetisch, ist es uns Veranstalter ein Ansporn, wieder guter Gastgeber in 2021 zu sein, dann bei 111 Jahre Brezelfest in Speyer.

Text: Verkehrsverein Speyer e.V. und Verkehrsverein Speyer Veranstaltungs GmbH Foto: Speyer 24/7 News, dak
20.04.2020

Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft – Lockerungen gelten ab Montag

Am Freitag, 17. April 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die einheitlich für ganz Rheinland-Pfalz erste Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus festlegt. Die Landesverordnung ersetzt die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie gilt ab Montag, 20. April 2020 und tritt mit Ablauf des 6. Mai 2020 außer Kraft.

„Es muss uns allen klar sein, dass die in der Landesverordnung festgelegten Lockerungen und weiterhin geltenden Einschränkungen ein Kompromiss sind, die nicht alle von uns zufriedenstellen und nicht für jeden oder jede von uns vollumfänglich nachvollziehbar sein werden. Bei allen verständlichen Wünschen nach einer Rückkehr zu einer gewissen Normalität, müssen weiterhin der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Schutz unseres Gesundheitssystems vor Überlastung oberste Priorität haben. Genaues Abwägen und schrittweise Lockerungen sind daher das Gebot der Stunde. Auch wenn ich an der ein oder anderen Stelle persönlich anders entschieden hätte, stehe ich voll und ganz hinter den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern und der Landesverordnung“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

Die für Speyer wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Ab Montag können alle Verkaufsstellen des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm wieder öffnen. Auch Geschäfte mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche können geöffnet werden, wenn sie ihre Verkaufsfläche durch geeignete Absperrmaßnahmen auf maximal 800 qm verkleinern und ebenfalls die dargelegten Auflagen einhalten. Das entsprechende Formblatt kann unter www.speyer.de/formblatt_handel heruntergeladen werden.
  • Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen. Gleiches gilt für den Fahrradhandel, den Autohandel und den LKW-Handel.
  • Abstandsregelungen, Hygieneauflagen und vor allem die Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 10 qm Verkaufsfläche gelten für alle.
  • Ebenfalls erlaubt ist ab Montag der Straßenverkauf von Eis. Ein entsprechendes Formblatt ist den Eisdielen und Eiscafés per Mail zugegangen und kann unter www.speyer.de/formblatt_eisverkauf heruntergeladen werden.
  • Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.
  • Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen. Geöffnet werden daher der Trimm-Dich-Pfad (Erster Richtweg), das Rheinstadion und die Aschelaufbahn am JudoMaxx.

Mit Blick auf die am Montag in Kraft tretenden Lockerungen appelliert Oberbürgermeisterin Seiler noch einmal eindringlich an die Speyerer Bevölkerung: „Halten Sie sich an die nach wie vor geltende Kontaktsperre, die Hygiene- und Abstandsrichtlinien und schützen Sie damit sich und andere. Tragen Sie wenn möglich eine Behelfsmaske in Form eines Mund-Nasen-Schutz. Haben Sie weiter Geduld, seien Sie solidarisch und nehmen Sie Rücksicht aufeinander“, so die Oberbürgermeisterin.

Die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sowie die dazugehörige Auslegungshilfe kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden.

Lesen sie hier die Übersicht der vom Verwaltungsstab der Stadt Speyer getroffenen Entscheidungen auf Grundlage der Beschlüsse von Bund und Ländern vom Mittwoch, 15. April 2020 sowie der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz als pdf:

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
20.04.2020

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