Speyer / Corona

Stadt begrüßt weitere behutsame Lockerungen – Spielplätze ab Sonntag geöffnet

Auf Grundlage der Ergebnisse der Telefonschaltkonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen hat das Land Rheinland-Pfalz am späten Donnerstag, 30. April 2020, die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen. Die am 2. Mai 2020 in Kraft tretende Landesverordnung sieht weitere Öffnungsmaßnahmen vor, wonach unter anderem alle Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels unabhängig von ihrer Größe und Spielplätze wieder öffnen dürfen.

„Ich begrüße die weiteren behutsamen Lockerungen, die das Ergebnis einer umsichtigen Abwägung zwischen Gesundheitsschutz, Freiheitsrechten, wirtschaftlichen Auswirkungen und sozialer Teilhabe sind. Besonders freut es mich, dass wir in Speyer ab Sonntag die Spielplätze wieder öffnen können und somit auch die Interessen der Familien und der Kleinsten in unserer Gesellschaft Berücksichtigung gefunden haben“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Uns muss bei allen Öffnungsmaßnahmen aber bewusst sein, dass diese nur möglich sind, wenn sich weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger an die wichtigen Hygiene- und Abstandsregelungen halten. Die Gefahr, die vom Coronavirus ausgeht, ist noch lange nicht gebannt. Das zeigt auch der erste Todesfall einer in Speyer gemeldeten Person am Donnerstag. Abstand einhalten, auf die Hygiene achten und Kontakte reduzieren sind nach wie vor die Gebote der Stunde“, gibt die Stadtchefin zu bedenken.

Die für Speyer wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Ab Montag, 4. Mai 2020, können alle Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels unabhängig von ihrer Verkaufsfläche öffnen. Die Betreiber müssen die gebotenen und von der Stadt vorgegebenen Hygienemaßnahmen erfüllen und sicherstellen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen grundsätzlich eingehalten werden kann. Zudem sind Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts zu ergreifen, wobei bis 800 qm Verkaufsfläche eine Person pro 10 qm Fläche zulässig ist, ab 801 qm eine Person pro 20 qm. Entsprechend ergibt sich die maximale Zahl der Personen, die sich gleichzeitig in der Verkaufsstelle aufhalten dürfen. Die Mitarbeiter*innen müssen ebenso wie die Kund*innen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  • Ab Montag, 4. Mai 2020, können Friseure und Fußpflegeeinrichtungen unter der Einhaltung von Hygieneregelungen wieder öffnen. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Mitarbeiter*innen und Kund*innen ist ebenso verpflichtend wie die Begrenzung des Zutritts, also eine Person pro 10 qm Fläche. Eine Unterschreitung des Mindestabstands zur Durchführung der Tätigkeit wird unter diesen Voraussetzungen zugelassen.
  • Ab Montag, 4. Mai 2020, ist Musikunterricht, ausgenommen Gesangsunterricht, einzeln oder zu zweit wieder möglich. Wie bereits veröffentlicht wird die Musikschule der Stadt Speyer im Laufe der Woche unter den dargestellten Auflagen wieder öffnen und Unterricht anbieten können. Auch Volkshochschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen können bei Einhaltung des „Hygieneplans-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ ihre Tätigkeit bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern wieder aufnehmen.
  • Ab Montag, 4. Mai 2020, können Gottesdienste unter strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Die von den Religionsgemeinschaften vorgelegten umfangreichen Schutzkonzepte sind in der Landesverordnung nachzulesen.
  • Ab Montag, 11. Mai 2020, können Museen, Ausstellungen und Galerien bei Vorlegung eines Hygienekonzepts wieder öffnen. Das Land wird hierzu in der kommenden Woche entsprechende Gespräche führen.
  • Bereits ab Sonntag, 3. Mai 2020, öffnet die Stadt Speyer alle Spielplätze im Stadtgebiet. Die Öffnung erfolgt ohne gesonderte Auflagen. Eltern und erwachsenen Begleitpersonen wird dringend empfohlen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, der Mindestabstand von 1,5 Metern ist zwingend einzuhalten. Für Kinder, die auf dem Spielplatz spielen, wird eine Unterschreitung des Mindestabstands zugelassen. Eltern und erwachsenen Begleitpersonen sind aber dazu aufgerufen, die Kinder entsprechend zu sensibilisieren und Kontakte mit fremden Kindern soweit es geht zu minimieren, falls möglich zu unterlassen. Der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Speyer wird die Spielplätze im Rahmen seiner Möglichkeiten kontrollieren, ein vollumfängliche und dauerhafte Kontrolle ist bei der Vielzahl an Spielplätzen in Speyer nicht realisierbar.

Mit Blick auf die Spielplätze sagt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: „So sehr ich mich darüber freue, dass die Spielplätze wieder öffnen und wir Kindern ein Stück Normalität zurückgeben, so sehr muss ich auch an die Eltern und erwachsenen Begleitpersonen appellieren: Wir können die Spielplätze nur dann öffnen, wenn alle ihre eigene Verantwortung wahrnehmen. Schützen Sie sich, Ihre Kindern und Ihre Umgebung. Zeigen Sie Verständnis füreinander und seien Sie umsichtig.“

Ob weitere Öffnungsmaßnahmen, besonders in der (Außen-)Gastronomie möglich sind, wird am 6. Mai 2020 in einer weiteren Telefonschaltkonferenz zwischen Bund und Ländern beraten. Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauer*innen, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind weiterhin bis mindestens 31. August 2020 untersagt. Eine genaue Definition von Seiten des Landes, welche kleineren privaten oder öffentlichen Veranstaltungen möglich sind, steht derzeit aufgrund der noch immer bestehenden Unsicherheit im Hinblick auf das Infektionsgeschehen noch aus.

Die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ eingesehen werden. Sie tritt mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
02.05.2020

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