Schifferstadt

Beleidigungen gegenüber städtischen Mitarbeitern

Immer wieder kommt es vor, dass städtische Mitarbeiter in Ausübung ihrer Arbeit teils aufs Übelste beleidigt werden. So geschehen auch in der letzten Woche, als eine städtische Mitarbeiterin bei der Kontrolle des ruhenden Verkehrs zu Unrecht auf das Übelste beschimpft und bedroht wurde als sie eine Verwarnung im Bereich der Grundschule aussprach. Anstatt das eigene Verhalten zu hinterfragen, wurde die Mitarbeiterin, die nur ihren Dienst verrichtete, verbal attackiert. Seitens der Stadtverwaltung wurde dieser Vorfall zur Anzeige gebracht. Fachbereichsleiter Peter Schlindwein: „Ein solches Verhalten ist nicht zu tolerieren. Es handelt sich hierbei um einen Straftatbestand, der von uns immer zur Anzeige gebracht wird.“

Das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung weist nochmals eindringlich darauf hin, dass Parken im absoluten Halteverbot oder auf dem Gehweg nicht erlaubt ist und mit einem Verwarnungsgeld zu rechnen ist. Insbesondere im Bereich der Schulen wird sehr viel Erklärungsarbeit seitens der Schule, der Polizei und des Ordnungsamtes betrieben, um Eltern aufzuklären und zu sensibilisieren. Mit den Verstößen gefährden Eltern ihre Kinder.

Stadtverwaltung Schifferstadt
04.07.2020

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