15. Februar: Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer fällig
Am 15. Februar sind die Teilzahlungen für die Grundbesitzabgaben und die Gewerbesteuer fällig. Bei Abgabepflichtigen, die der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, werden die fälligen Beträge eingezogen. Selbstzahler werden gebeten, den Fälligkeitstermin zu beachten.
Die Stadtkasse bittet alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf die Banklaufzeiten zu achten und das Geld rechtzeitig „auf den Weg zu bringen“, sodass es spätestens am 15. Februar eingeht. Nach dem Fälligkeitstermin müssten für dann noch offene bzw. rückständige Forderungen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden. Nach erfolgloser Mahnung sind Vollstreckungsmaßnahmen mit zusätzlichen Pfändungsgebühren vorgeschrieben. Für jeden angefangenen Monat fallen auch weitere Säumniszuschläge an.
Sie möchten sich in Zukunft den Aufwand und eventuelle Mahngebühren sparen? Wenn Sie der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilen, wird die Forderung zum Fälligkeitszeitpunkt automatisch eingezogen und keine Fälligkeit mehr versäumt. Die Formulare für die Einzugsermächtigung finden Sie auf www.schifferstadt.de.
Stadtverwaltung Schifferstadt
09.02.2021
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