Germersheim und Landkreis Germersheim

Landkreis erwartet deutlich mehr Finanzmittel bei der Novellierung des derzeit verfassungswidrigen Landesfinanzausgleichs:

„Langfristige Haushaltskonsolidierung muss möglich werden“

„Nach jahrelangen Irrungen des Landes um den für die Kommunen so immanent wichtigen Landesfinanzausgleich, erwartet der Landkreis Germersheim endlich deutliche Verbesserungen bei seiner Finanzausstattung. Dem Grunde nach hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz im Dezember 2020 eine seit 2007 bestehende massive finanzielle Schieflage bestätigt“, äußert Landrat Dr. Brechtel seinen Unmut über die bereits in 2012 zum ersten Mal und jetzt in 2020 erneut bestätigte Verfassungswidrigkeit des Landesfinanzausgleichs. Dieses Gesetz trifft Aussagen zu wichtigen Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Insbesondere werden hohe Zuweisungen für die Städte, Gemeinden und Landkreise geregelt. Auch das Verfahren um die Kreisumlage ist dort beschrieben.

Dieser verfassungswidrige Zustand besteht seit nun 13 Jahren. Welche Konsequenzen dies auf den Kreishaushalt hat und welche Erwartungen daran geknüpft werden, darauf ging Brechtel auf eine entsprechende Anfrage in der jüngsten Kreisausschusssitzung ein. Ungeachtet der Tatsache, dass in diesen Tagen mit der Genehmigung des Haushalts 2021 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) zu rechnen ist, erwartet die Kreisverwaltung auch in diesem Jahr Ausführungen zu den Kreditgenehmigungen.

Insbesondere beim Stellenplan, der 21,5 zusätzliche Stellen für die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ausweist, aber auch bei den in Höhe von einer halben Million Euro neu eingestellten Mitteln zur Förderung der Schwimmkompetenz, dürfte es seitens der ADD zu Ausführungen kommen.

Landrat Brechtel erwartet als Konsequenz des Urteils vom Land in Folge einen deutlich verbesserten Landesfinanzausgleich. Ziel muss der finanzielle Ausgleich der strukturellen Defizite durch vermehrte Finanzzuweisungen des Landes Rheinland-Pfalz an die Kreise und Städte sein. Brechtel konkretisiert: „Bei der Jugendhilfe sind beispielsweise Erstattungsleistungen seit Jahren eingefroren. Hier und bei allen gesetzlichen Aufwendungen der Jugend- und Sozialhilfe erwarten die Kreise und Städte eine Übernahme der Kosten. Auch sind dringend Verbesserungen beim allgemeinen Finanzausgleich und dem Zusammenspiel zwischen Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen nötig, um Liquiditätskredite rückführen und den Haushalt konsolidieren zu können. Dann wird es auch wieder möglich sein, freiwillige Leistungen verstärkt wahrzunehmen.“

Der Kreishaushalt steigt jährlich durchschnittlich zwischen vier und sieben Millionen Euro aufgrund des strukturellen Defizits, der Personalkosten und der Irritationen, die sich aus dem nunmehr verfassungswidrigen Finanzausgleich ergeben haben. In dieser Höhe müsste der Landkreis Germersheim mindestens eine Verbesserung durch das Land erfahren, so Brechtel, um weiterhin seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, ohne weitere Schulden anhäufen zu müssen. „Oberstes Ziel muss langfristig das nachhaltige Herstellen der finanziellen Leistungsfähigkeit für den Landkreis sein“, schloss Landrat Brechtel seine Ausführungen im Rahmen der Kreisausschusssitzung.

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

Smart Factory wird im März aufgebaut

In der Berufsschule Wörth schreiten die Arbeiten für das europäische INTERREG-Projekt „Smart Factory“ trotz einiger Corona bedingter Verzögerungen gut voran. Das teilten Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel und Erster Kreisbeigeordneter, Christoph Buttweiler, auf Anfrage den Mitgliedern der Kreisausschusssitzung am vergangenen Montag mit. Die Inneneinrichtung, Tische und Stühle werden voraussichtlich noch im Februar geliefert, die beauftragte Anlage soll im März aufgebaut werden. Auch bei der Schulung der deutschen und französischen Lehrkräfte im Umgang mit der Simulationssoftware gibt es deutliche Fortschritte. „Grenzüberschreitend sind die Teams damit beschäftigt, Bildungsangebote zu entwickeln und abzustimmen.“, erklärt Schuldezernent Buttweiler.

„Mit der Smart Factory werden wir schon in Kürze ein in Rheinland-Pfalz einmaliges Angebot vorhalten können, das in der deutsch-französischen Zusammenarbeit und dem Erlernen digitaler Kompetenzen rund um die Themen Künstliche Intelligenz und Industrie 4.0 Maßstäbe setzen wird“, zeigt sich Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel, überzeugt von dem Konzept des grenzüberschreitenden Bildungsnetzwerkes. Im Nachgang zur Sitzung des Kreisausschusses sollen nun mögliche Eröffnungstermine und -szenarien seitens der Verwaltung erörtert werden, um die Öffentlichkeit weiterhin über den Fortgang der Anlage informiert zu halten.

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

Richtlinie für Schwimmförderung wird für Kreistagssitzung vorbereitet

Die Kreisverwaltung in Germersheim wird bis zur nächsten Kreistagssitzung einen Vorschlag erstellen, wie innerhalb des Landkreises die Verbesserung der Schwimmfähigkeit im Kreis erreicht werden soll. Die Verwaltung wird insoweit den Beschluss aus der Kreistagssitzung vom 7. September 2020 umsetzen. Dazu Schuldezernent Christoph Buttweiler: „Inzwischen liegen erste Rückmeldungen der beteiligten Institutionen und Kommunen vor, so dass der Konzeptvorschlag in Kürze finalisiert werden kann.“

Auch Landrat Dr. Fritz Brechtel äußerte sich im Nachgang der Kreisausschusssitzung von vergangenem Montag zum Thema: „Es ist gut, dass innerhalb des Kreisausschusses die Schwimmförderung nochmals auf die Agenda gehoben wurde, da wir uns vor der nächsten Schwimmsaison auf ein gemeinsames Konzept einigen sollten, um das erklärte Ziel, nämlich die Schwimmfähigkeit von Kindern zu verbessern, zu erreichen. Eine bereits vorgestellte Studie hat schließlich ergeben, dass dieses schulische Ziel deutlich verfehlt wird. Wir werden dem Kreistag rechtzeitig unsere Ideen vorstellen und dann gemeinsam darüber beraten.“ Bei der Konzeption werden auch die vorliegenden Vorschläge der Kommunen und Fraktionen auf ihre Machbarkeit geprüft und dort wo es möglich und sinnvoll ist entsprechenden Eingang in die zu verabschiedende Richtlinie erhalten.

„Wir bleiben zuversichtlich, dass in diesem Jahr die durch Corona bedingten Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung von Bädern nicht mehr so streng sein müssen, wie das im letzten Jahr der Fall war. Das ist letztlich die Voraussetzung, um die vorhandenen Defizite auszugleichen und Kindern frühzeitig das Schwimmen zu erlernen“, so Landrat Brechtel. Die nächste Kreistagssitzung findet am Montag, 22. März, statt.

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

Achtung! Wichtige Informationen zur Landtagswahl im Wahlkreis 51 (Germersheim) und im Wahlkreis 52 (Wörth am Rhein)

Landrat Fritz Brechtel, in seiner Funktion als Kreiswahlleiter, informiert: Im Wahlkreis 51 (Germersheim), der die Stadt Germersheim, VG Bellheim, VG Lingenfeld und VG Offenbach an der Queich umfasst, musste aufgrund des plötzlichen Todes des Wahlkreisbewerbers der Partei DIE LINKE die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz abgesagt werden. Eine sog. Nachwahl wurde vom Landeswahlleiter auf den 14.03.2021 festgesetzt. Der Wahltag ändert sich somit nicht!

Allerdings sind die bisher für die Briefwahl bereits ausgegebenen Wahlscheine bzw. Stimmzettel ungültig. Es müssen neue Stimmzettel gedruckt und verwendet werden.

Das bedeutet: Denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die bereits per Briefwahl gewählt haben oder die schon Briefwahlunterlagen erhalten haben, werden von ihrer Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung unaufgefordert die neuen Briefwahlunterlagen mit geändertem Stimmzettel zugesandt. Eine erneute Beantragung ist nicht nötig.

Bürgerinnen und Bürger, die bereits mit dem alten Stimmzettel per Briefwahl gewählt haben, werden gebeten, mit dem neuen Stimmzettel erneut zu wählen.

Bürgerinnen und Bürger, die die alten Briefwahlunterlagen bereits erhalten, aber noch nicht weggesandt haben, werden gebeten, die alten Unterlagen zu vernichten und mit dem neuen Stimmzettel zu wählen.

Ansonsten können Briefwahlunterlagen weiterhin in gewohnter Art und Weise beantragt werden.

Im Wahlkreis 52 (Wörth am Rhein), der die Stadt Wörth, VG Hagenbach, VG Jockgrim und VG Rülzheim umfasst, wurde versehentlich der Wohnort des Wahlkreisbewerbers der Freien Demokratischen Partei (FDP) falsch in den Stimmzettel aufgenommen, was erst am 18.02.2021 bemerkt wurde. Nach Rücksprache mit dem Wahlkreisbewerber und dem Landeswahlleiter hat dies jedoch keine Auswirkungen auf die bereits ausgegebenen Briefwahlunterlagen. Diese bleiben gültig und sollen weiterhin verwendet werden. Allerdings werden auch hier korrigierte Stimmzettel gedruckt und ab sofort verwendet. Briefwahlunterlagen können weiterhin in gewohnter Art und Weise beantragt werden. Aufgrund dessen, dass die Stimmzettel neu gedruckt werden, kann es in den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen bei der Bearbeitung der Briefwahlanträge zu Verzögerungen kommen. Die Verwaltungen bitten deshalb um Verständnis und darum, von Nachfragen abzusehen.

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

DIE LINKE stellt keinen neuen Kandidaten auf

Wahltermin für Wahlkreis 51 wird neu festgelegt – Stimmzettel müssen neu gedruckt werden

DIE LINKE wird keinen neuen Landtagskandidaten für den Wahlkreis 51 benennen. Das hat die stellvertretende Vertrauensperson der Partei heute gegenüber der Kreisverwaltung zunächst mündlich mitgeteilt. Die entsprechende schriftliche Bestätigung wird folgen.

Diese Entscheidung wurde notwendig, da der Landtagskandidat der Partei, Jürgen Strantz, Anfang der Woche tödlich verunglückt ist.

Stirbt ein im Wahlkreis vorgeschlagener Bewerber nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber noch vor dem Wahltag und ist kein Ersatzbewerber benannt, muss der Wahlleiter die Wahl für diesen Wahlkreis absagen und mitteilen, dass eine Nachwahl stattfinden wird. Somit ist die Wahl im Wahlkreis 51 abgesagt.

Es wird eine Nachwahl stattfinden. Dieser Termin könnte theoretisch auch am 14. März 2021 sein, spätestens aber sechs Wochen nach dem ursprünglichen Termin. Der Termin für die Nachwahl wird durch den Landeswahlleiter bestimmt und öffentlich bekannt gemacht.

Auf jeden Fall müssen neuen Stimmzettel gedruckt werden. Alle bisher ausgegebenen Briefwahlunterlagen sind somit ungültig und können nach der Festlegung des neuen Wahltermins neu beantragt werden.

Hintergrund:

Landeswahlgesetztes Rheinland-Pfalz (§ 51) und der Landeswahlordnung (§ 70).

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

Corona

Angesichts dynamischer Steigerung der Corona-Fallzahlen appelliert Landrat an Land, dringend weitere Maßnahmen zu entscheiden

„Derzeit befindet sich der Landkreis Germersheim epidemiologisch in einem kritischen Zustand. Die strukturellen Gegebenheiten machen uns leider anfällig für diese Entwicklungen. Aus diesem Grund haben wir das Land darum gebeten, die Präsenzpflicht an unseren Schulen im Kreis zu überdenken und darüber hinaus weitere Maßnahmen, wie Impfangebote für Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher, in Betracht zu ziehen.“ Landrat Dr. Fritz Brechtel zeigt sich besorgt darüber, dass die Corona-Neuinfektionen in den letzten Tagen sprunghaft angestiegen sind. Derzeit liegt die 7-Tages-Inzidenz bei 106 pro 100.000 Einwohner und damit auf dem doppelten Niveau wie der Landesdurchschnitt. Brechtel hatte sich mit diesem Anliegen bereits am Donnerstagabend an das dafür zuständige Ministerium gewandt. Er appelliert, noch im Laufe des Tages darüber zu entscheiden, welche Maßnahmen getroffen werden sollen. Für ihn stellt sich die Frage, ob es in dieser Lage tatsächlich sinnvoll ist am Montag die Grundschulen im Kreis wieder zu öffnen – oder zumindest die Präsenzpflicht auszusetzen: „Wir haben mündige Eltern, die in dieser Situation selbst entscheiden sollten, wie dringend es ist, die eigenen Kinder wieder in die Schule zu schicken. Oder ob sie es individuell vorziehen diese noch für ein paar Tage im Online-Unterricht zu belassen, bis mehr Klarheit über die derzeitige Entwicklung der Fallzahlen besteht. Selbstverständlich habe ich auch Verständnis für alle Eltern, die sich um möglicherweise negative Auswirkungen sorgen, die mit der langen Auszeit der Schulen einhergehen. Wie auch immer – die Entscheidung sollte den Eltern überlassen bleiben.“ Außerdem sollte nach Ansicht des Landrates geprüft werden, ob nicht den Lehrkräften sowie den Erzieherinnen und Erziehern im Landkreis rasch ein Impfangebot unterbreitet werden sollte, um sie besser zu schützen.

Aus Sicht des Germersheimer Gesundheitsamtes spielen mehrere Faktoren für den sprunghaften Anstieg eine Rolle. Hierzu Landrat Brechtel: „Wir haben als einer der ersten Landkreise leider Corona-Mutationen des britischen, südafrikanischen und brasilianischen Typs identifiziert. Der Anteil dieser besonders ansteckenden Varianten liegt bei den Neuinfektionen bei etwa 25 Prozent. Allein in den letzten Tagen gab es in zwei Grundschulen sowie einer Realschule vier Ausbrüche und in sechs Kitas insgesamt zwölf Ausbrüche – obwohl die Einrichtungen nur im Notbetrieb gelaufen sind.“

Zu beachten ist dabei, dass in einer Kita vier von sechs Inzidenzen von einer Mutationsvariante betroffen sind. Daraus ist zu schließen, dass die Mutationsvariante eine deutlich höhere Infektionsgefahr aufweist. Bei den Ermittlungen fiel besonders ins Auge, dass die Inkubationszeit deutlich über der Dauer von fünf Tagen lag. Die Gefahr besteht nun darin, dass Kindergarten- oder Schulkinder kaum Symptome zeigen und bei einer Infektion viele Personen lange Zeit unbemerkt anstecken können. Landrat Brechtel ergänzt: „Unser Gesundheitsamt arbeitet sehr intensiv und ermittelt vorbildlich. Die derzeitigen Ermittlungsvorgaben des RKI tragen den langen Inkubationszeiten der Mutationen allerdings nicht ausreichend Rechnung, so dass sich die Ermittlungsarbeit bei uns auf ausgedehntere Zeiten bezieht und damit die Belastung des Gesundheitsamtes deutlich erhöht wird.“

Als weitere Gründe für den sprunghaften Anstieg nennt das Gesundheitsamt in Germersheim eine erhöhte Reisetätigkeit von Menschen, die aus Risikogebieten in den Landkreis kommen. Außerdem wurden in Sammelunterkünften von Arbeitern, die innerhalb des Landkreises liegen, allerdings bei Instandsetzungsarbeiten eines Unternehmens in Baden-Württemberg eingesetzt sind, in diesen Tagen 14 Fälle gezählt wurden.

„Wir haben die Sorge, dass der Anstieg weiter dynamisch voranschreitet. Deshalb habe ich mich bereits am Donnerstag an die Landesregierung gewandt, und um dringende Entscheidung gebeten, welche Maßnahmen zu treffen sind“, so Landrat Brechtel abschließend.

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

Forderung nach Impfsonderregelung: Terminregistrierung für Ärzte und Praxispersonal ab sofort möglich

Weil es für Ärztinnen und Ärzte sowie deren Praxispersonal bislang keine Impfregelung gab, haben sich die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch Anfang Februar an das Land gewandt und eine Impfmöglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell in Zahnarztpraxen gefordert. Jetzt kam die positive Nachricht: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte haben die Möglichkeit, sich für Termine zur Durchführung einer Erst- und Zweitimpfung gegen das Coronavirus in einem der Impfzentren in Rheinland-Pfalz zu registrieren. Diese Impfmöglichkeit gilt auch für Praxismitarbeiterinnen und –mitarbeiter.

In ihrem Schreiben haben die Kreischefs und der OB die eindringliche Bitte geäußert, für den Personenkreis eine Sonderregelung zu treffen, ähnlich der Impfmöglichkeiten für medizinisches Personal in den Kliniken oder ambulanten Pflegediensten. Die nun getroffene Regelung sei ein „wichtiges und richtiges“ Signal: „Ärztinnen und Ärzte im Allgemeinen sowie das medizinische Personal in den Praxen stellen seit über einem Jahr trotz der Pandemie die Versorgung sicher. Insbesondere der Berufsstand der Zahnärztinnen und Zahnärzte ist aufgrund der Aerosolbildung in Kombination mit dem geringen Behandlungsabstand ohne Mundschutz besonders gefährdet. Virus-Mutationen erhöhen das Risiko zusätzlich. Wir sind froh, dass für Ärztinnen und Ärzte sowie Praxismitarbeiterinnen und –mitarbeiter jetzt eine Impf-Sonderregelung getroffen wurde und nun dieser Personengruppe, die täglich unausweichlichen Kontakt zu Patientinnen und Patienten hat, eine vorgezogene Impfmöglichkeit geboten wird“, so die Landräte Seefeldt und Brechtel sowie OB Hirsch. Der Personengruppe eine Impfmöglichkeit zu bieten, sei für den beidseitigen Schutz von Patientinnen und Patienten und ärztlichem Personal unerlässlich. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich unter https://impftermin.rlp.de für Termine zur Durchführung einer Erst- und Zweitimpfung registrieren. Über den Link haben auch für Praxismitarbeiterinnen und –mitarbeiter die Möglichkeit der Terminregistrierung.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
19.02.2021

Südpfälzer Verwaltungschefs wollen „Exit-Strategie“ aus dem Lockdown

Hirsch, Seefeldt und Brechtel: „Menschen brauchen Signal, dass sich Einsatz, Disziplin und Geduld auch lohnen“

Landrat Seefeldt, Landrat Dr. Fritz Brechtel und OB Hirsch (v.l.) fordern vom Land Rheinland-Pfalz eine „Exit-Strategie“ aus dem Lockdown.
Archivfoto: Kreis Germersheim

Der bundesweite Lockdown wurde noch einmal bis in den März hinein verlängert – doch wie geht es bis dahin und vor allem danach weiter? Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau), Landrat Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) fordern vom Land Rheinland-Pfalz eine transparente „Exit-Strategie“ aus dem Lockdown. „Für uns als Verwaltungen vor Ort ist es jetzt wichtig, dass das weitere Vorgehen geklärt wird und alle wissen, wie es weitergehen soll. Außerdem ist wichtig, so rasch wie möglich so viele Menschen wie möglich zu impfen, insbesondere die Risikogruppen. Denn nur auf dieser Basis entsteht Sicherheit“, erklären die südpfälzischen Verwaltungschefs gemeinsam. 

„Die Inzidenzwerte im Land sinken und gleichzeitig stellt die Impfung ein Zeichen der Hoffnung für eine baldige Rückkehr zur Normalität dar“, ergänzen Hirsch, Seefeldt und Brechtel. „Nur: Die Menschen brauchen ein Signal, dass sich ihr Einsatz, ihre Disziplin und ihre Geduld über Wochen und Monate auch lohnen.“ Die drei Verwaltungschefs zitieren hierzu auch den rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin: Er sieht Lockerungen bei der Unterschreitung einer Inzidenz von 50 als verfassungsrechtlich zwingend geboten.

Gleichzeitig stelle die Ausbreitung der neuen Varianten ein steigendes Risiko dar. Deshalb müssten so rasch wie möglich so viele Menschen wie möglich geimpft werden, um Sicherheit zu erreichen und erneute Anstiege der Fallzahlen frühzeitig zu verhindern oder zumindest zu begrenzen.

„Wir müssen weiter vorsichtig sein, Rücksicht nehmen, auf Abstand achten und Masken tragen, aber wir brauchen auch Perspektiven für Wirtschaft und Gesellschaft“, betonen Hirsch, Seefeldt und Brechtel und fordern eine transparente Regelung, welche Fallzahlkriterien welche Folgen nach sich ziehen. Nur so sei es auf lange Sicht für jede und jeden verständlich, warum es lohnenswert sei, sich an bestimmte Maßnahmen zu halten. Das bedeute auch, dass bei einer Verschärfung der Infektionslage wieder Einschränkungen notwendig seien. Der Corona-Warn- und Aktionsplan des Landes müsse demnach so erweitert werden, dass er in beide Richtungen gelebt werden könne, so die Südpfalz-Vertreter. Damit habe man die Möglichkeit, flexibel und regional oder örtlich abgestimmt auf dynamische Entwicklungen zu reagieren, z. B. im Hinblick auf die Ausbreitung von Mutationen.

Hirsch, Seefeldt und Brechtel weiter: „Mit der Einhaltung der bisherigen Maßnahmen haben wir alle gemeinsam die Ausbreitung des Corona-Virus nicht verhindert, aber doch so weit verlangsamt, dass unser Gesundheitssystem die Chance hat, die Pandemie zu bewältigen. Eine rasche Impfung, vor allem der Risikogruppen, wird weitere Sicherheit geben. Nun ist es wichtig, Erleichterungen einzuführen, wo immer möglich und in kleinen Schritten, vor allem in Schulen und Kitas, aber auch in der Wirtschaft, für Gastronomie und Handel – immer mit Blick auf die Infektionszahlen und die weitere Entwicklung der Pandemie vor allem im Zusammenhang mit den gefährlichen Virus-Mutanten.“ Noch besser wäre, wenn man nicht nur auf Inzidenzzahlen blicken würde, sondern auch auf andere Faktoren, wie die Auslastung der Krankenhäuser.

Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz Foto: Kreis Germersheim
19.02.2021

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Freitag (19. Februar 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 265 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3360 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 29 Fälle).

Neu betroffene Einrichtungen:

Kath. Kita St. Laurentius in Büchelberg: Eine Person wurde positiv getestet. Eine Gruppe ist in Quarantäne.

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 34 2 32 0
  Hagenbach 140 3 122 15
  Neuburg 71 3 65 3
  Scheibenhardt 13 0 13 0
  Summen 258 8 232 18
Wörth Maximiliansau 141 4 136 1
  Schaidt 22 7 15 0
  Wörth, Stadt 282 23 255 4
  Büchelberg 26 7 19 0
  Summen 471 41 425 5
VG Kandel Erlenbach 9 0 9 0
  Freckenfeld 31 3 28 0
  Kandel 166 15 148 3
  Minfeld 31 1 30 0
  Steinweiler 47 8 39 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 23 4 18 1
  Summen 308 31 273 4
VG Jockgrim Hatzenbühl 49 11 38 0
  Jockgrim 154 15 134 5
  Neupotz 29 0 26 3
  Rheinzabern 96 8 86 2
  Summen 328 34 284 10
VG Rülzheim Hördt 75 13 62 0
  Kuhardt 49 2 47 0
  Leimersheim 43 0 42 1
  Rülzheim 174 11 159 4
  Summen 341 26 310 5
VG Bellheim Bellheim 283 15 241 27
  Knittelsheim 26 0 26 0
  Ottersheim 48 4 44 0
  Zeiskam 55 11 44 0
  Summen 412 30 355 27
Germersheim + So   706 65 629 12
  Summen 706 65 629 12
VG Lingenfeld Freisbach 40 3 36 1
  Lingenfeld 184 7 170 7
  Lustadt 73 10 62 1
  Schwegenheim 104 1 103 0
  Weingarten 59 0 58 1
  Westheim 76 9 60 7
  Summen 536 30 489 17
  Endsummen 3360 265 2997 98

Donnerstag (18.02.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 240 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3331 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 26 Fälle).

Mittwoch (17.02.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 227 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3305 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 36 Fälle).

Infos zu betroffenen Einrichtungen:

  • Kath. Kita St. Josef in Zeiskam: Zwei weitere Personen wurden positiv getestet. Die Einrichtung bleibt bis mindestens 22. Februar 2021 vorsorglich geschlossen.
  • Friedenskindergarten in Wörth: Eine Person wurde positiv getestet. Die Ermittlungen dauern an.
  • Kita Löwenzahn in Westheim: Eine Person wurde positiv getestet. Die Ermittlungen dauern an.
  • Kath. Kindergarten St. Georg in Hördt: Zwei Personen wurden positiv getestet. Zwei Gruppen sind in Quarantäne.

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

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