Corona-Virus

Coronavirus SARS-CoV-2: Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Montag (24.05.2021)

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit Beginn der Pandemie gab es 151.469 laborbestätigte Infektionen im Land – das sind 160 mehr als am Vortag (151.309). 7.922 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert (Vortag: 8.306). 8.661 Personen wurden seit Beginn der Pandemie ins Krankenhaus gebracht (Vortag: 8.653). 3.698 Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben – 2 mehr als am Vortag (3.696). Die landesweite Inzidenz sinkt auf 53,4. Weitere offizielle Corona-Meldedaten aus Rheinland-Pfalz auf der Homepage des LUA.

Kreis, Stand 24.5.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 Tage
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtpro
100.000
C
pro
100.000 (+USAF)
D
Gesamt,
≥ 60 Jahre
pro
100.000,
≥ 60 Jahre
Ahrweiler4377111894939793497960,760,7614,3
Altenkirchen4825114029844273009372,272,2820,7
Alzey-Worms4933528811746132036650,950,91130,0
Bad Dürkheim4369130114940561643929,429,449,3
Bad Kreuznach5839731513953993017748,648,61326,4
Bernkastel-Wittlich295602706127451504439,138,638,7
Birkenfeld332992909230092287187,784,91245,7
Bitburg-Prüm330521613030971783939,438,1725,0
Cochem-Zell18980145571794471422,822,8315,0
Donnersbergkreis252601946523421194154,453,928,8
Germersheim5451235812551361903527,127,112,8
Kaiserslautern382102307535282185753,846,0825,3
Kusel217601966619981122637,035,114,3
Mainz-Bingen72826354216661844811654,954,8915,0
Mayen-Koblenz7157926216066403577936,836,81117,3
Neuwied8046627612176173088647,047,0712,8
Rhein-Hunsrück3676437010034411354341,741,7618,9
Rhein-Lahn-Kreis395203389736851704637,637,6410,5
Rhein-Pfalz-Kreis6526414822460032997649,249,21327,9
Südliche Weinstr.3644036911433122186256,156,125,8
Südwestpfalz263002738323911566568,567,6927,9
Trier-Saarburg436872489440722024932,832,849,4
Vulkaneifel200221596118331083761,061,0315,0
Westerwaldkreis717818584148664738312059,459,41525,9
KS Frankenthal2097134511959873367,767,7213,9
KS Kaiserslautern3562028411131702818989,083,4726,1
KS Koblenz4430314413441241723429,829,826,3
KS Landau i.d.Pf.163901683515011032349,149,1216,5
KS Ludwigshafen10268301983229369577194112,6112,62047,0
KS Mainz981611369202893068414164,564,51632,0
KS Neustadt a.d.W.16591115381550711630,030,0529,1
KS Pirmasens13820159541250783279,579,5429,8
KS Speyer27881518325991061937,637,6213,1
KS Trier267461252925331123329,629,627,6
KS Worms4115322189377924795113,7113,71878,5
KS Zweibrücken7730739703611749,749,700,0
Rheinland-Pfalz15146916086613698139849 #7922218653,452,924220,2

Anmerkungen zur Tabelle 

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.A Genesen wurde wie folgt definiert:a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkranktb) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkranktc) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkranktSofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen. 

Anmerkung zur Inzidenz der Menschen über 60 Jahre:

Das Risiko, durch eine SARS-CoV-2 Infektion schwer zu erkranken und daran sogar zu versterben steigt ab einem Alter von 60 Jahren sprunghaft an, so dass bei den über 85-Jährigen im Durchschnitt jeder 4. Infizierte auch daran verstirbt. Bei Abwägung der Chancen und Risiken einer schrittweisen Öffnung der Gesellschaft einerseits und dem individuellen Schutz der Gesundheit andererseits ist es daher von besonderer Bedeutung, die Ausbreitung von Infektionen in der Altersgruppe über 60 Jahren zu kontrollieren. Die gesonderte Ausweisung der 7-Tages-Inzidenz für Menschen im Alter von 60 Jahren und älter durch das Landesuntersuchungsamt gibt zusätzliche Information für die Beurteilung der Wirksamkeit und damit der Steuerung von Infektionsschutzmaßnahmen im Hinblick auf diese besonders vulnerable Gruppe. Gleichzeitig erhalten die Bürger einen weiteren Zielparameter für den Erfolg ihres gemeinschaftlichen Hygienehandelns in den Kommunen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
25.05.2021

Ministerpräsidentin Dreyer/Gesundheitsminister Hoch: Rheinland-Pfalz tritt in zweite Stufe des Perspektivplans ein

Am vergangenem Freitag tratt die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Mit ihr sind weitere vorsichtige Schritte aus den pandemiebedingten Beschränkungen möglich. „Gemeinsam haben die Menschen im Land viel erreicht. Die Infektionszahlen sinken weiter. Gleichzeitig steigt die Zahl der geimpften Menschen im Land. Das macht Mut und Hoffnung und ermöglicht uns, die zweite Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz zu aktivieren und weitere vorsichtige Öffnungsschritte zu wagen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Das Land gehe umsichtig und zielstrebig mit großen Schritten einem positiven Sommer entgegen. „Die warmen Temperaturen treiben die Menschen nach draußen. Wir werden daher im Bereich des Sports und der Freizeitgestaltung einige Beschränkungen im Freien lockern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

„Der positive Trend der letzten Wochen verfestigt sich. Dies gilt es auszubauen und gleichzeitig nicht leichtsinnig zu werden. Das Bedürfnis nach Normalität ist bei uns allen enorm. In der aktuellen Lage mit sinkenden Inzidenz- und steigenden Impfzahlen dürfen wir auch berechtigt optimistisch auf die kommenden Wochen blicken. Dennoch lassen wir Vorsicht walten, um das Erreichte nicht leichtfertig zu verspielen“, betonte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Trotz der guten Entwicklung blieben daher die Grundregeln wie Maskentragen, Abstand halten, Hygienevorschriften beachten und regelmäßiges Testen die Kernstrategie gegen die Corona-Pandemie. Auch die Kontaktbeschränkungen von maximal fünf Personen aus zwei Hausständen blieben zunächst bestehen.

Mit der neuen Verordnung treten folgende Änderungen in Kraft:

Bei einer Inzidenz unter 100:

  • Kultur im Freien mit maximal 100 Zuschauern auch beim Sport auf festen Plätzen sind wieder möglich. Ein vorangegangener negativer Test ist Pflicht. Die Maskenpflicht am Platz entfällt, da zwischen den Plätzen ausreichend Abstand gehalten werden muss.
  • Kontaktloser Gruppensport außen ist unter Aufsicht einer Trainerin oder eines Trainers mit maximal fünf Personen aus maximal fünf Haushalten wieder möglich.
  • Das Verbot vom Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit entfällt.

Bei einer Inzidenz unter 50:

  • Kulturelle und gastronomische Angebote in Innenräumen können mit entsprechendem Testkonzept und festen Plätzen wieder wahrgenommen werden.
  • Angebote auf Ausflugsschiffen sind grundsätzlich analog zu den Regelungen in der Gastronomie wieder möglich. Dabei ist die aktuelle Inzidenz „Unter 100“ oder „Unter 50“ entscheidend.

Darüber hinaus wurde die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung an die neue Version der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes angepasst, die dieser am 13. Mai 2021 erlassen hat. Neben den Ausnahmen für symptomlose geimpfte und symptomlose genesene Personen gibt es nur kleinere Anpassungen: Beispielweise können sich Einreisende aus einfachen Risikogebieten sofort „freitesten“ lassen und nicht erst nach fünf Tagen. Zudem müssen sich Kinder bis zum sechsten Geburtstag nicht auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen.

Sollte sich der positive Trend wie bisher fortsetzen, so ist ab dem 2. Juni eine dritte Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz vorgesehen, die weitere Erleichterungen im Bereich des Tourismus, der Freizeit, des Sports und der Kultur vorsieht.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
25.05.2021

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