Programm des Weihnachts- und Neujahrsmarkts vorgestellt – Stadt bittet um Einvernehmen des Landes für Corona-Schutzmaßnahmen
Am heutigen Montag, 15. November 2021 haben Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, Marktmeisterin Heidi Jester und Veranstaltungskoordinator Christian Kölsch das Programm des diesjährigen Weihnachts- und Neujahrsmarkts vorgestellt. Dieser öffnet am Montag, 22. November 2021 erstmal seine Tore. Anders als in den Vorjahren wird es an diesem Tag ein sogenanntes Soft-Opening geben – die zentrale, offizielle Eröffnung kann pandemiebedingt nicht stattfinden.
Vom Dom bis zum Altpörtel werden 19 Verkaufs-, 22 Verzehrstände sowie zwei Kinderkarussells, eine Kindereisenbahn und die Schlittschuhbahn aufgestellt. Die Verzehrstände werden zwischen Dom und Alter Münze sowie am Altpörtel aufgebaut, die Verkaufsstände entlang der Maximilianstraße.
„Wir befinden uns aktuell in einer schwierigen Phase, in der wir abwägen müssen, was wir angesichts steigender Infektionszahlen vertreten können und was nicht“, unterstreicht Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „In der aktuellen Situation ist es nicht sinnvoll, einen Weihnachtsmarkt, wie vom Land Rheinland-Pfalz vor wenigen Wochen angekündigt, ganz ohne Corona-Schutzmaßnahmen durchzuführen. Die Stadt Speyer wird daher eine Allgemeinverfügung entwerfen und diese mit dem Land abstimmen, um gewisse Schutzmaßnahmen zu erlassen, die für alle eine sicherere Durchführung des Marktes ermöglicht“.
Konkret soll überall dort, wo der Abstand von 1,5 Metern zu anderen, fremden Personen nicht eingehalten werden kann, die Pflicht gelten, eine medizinische Maske zu tragen, insbesondere also in Wartesituationen vor Verkaufs- oder Verzehrständen sowie, wegen der räumlichen Enge, generell im Bereich des Kunsthandwerkermarktes im Rathausinnenhof und im Kulturhof Flachsgasse. Im Bereich der Verzehr- und Verweilplätze soll außerdem die 3G-Regel angewandt werden, die in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert wird. Der Kauf von Speisen „to go“ wird demnach auch ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich sein. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich. Auch für die Schlittschuhbahn gilt die 3G-Regel – allerdings nur für Personen ab 12 Jahren. Kinder bis einschließlich elf Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Weiterhin wird die Sperrstunde vorverlegt und der Weihnachtsmarkt wird zunächst an allen Wochentagen nur bis 20 Uhr, statt wie bisher bis 21 oder sogar 22 Uhr, geöffnet sein. Sollte sich die Infektionslage weiter verschärfen, werden gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abgestimmt und umgesetzt.
Sobald das Einvernehmen mit dem Land Rheinland-Pfalz hergestellt ist, wird die Stadt Speyer nochmals gesondert über das Inkrafttreten der Allgemeinverfügung informieren.
Das beliebte Feuerwerksspektakel „Altpörtel in Flammen“ kann in diesem Jahr pandemiebedingt leider nicht stattfinden. Auch die Kinderbackstube und der Weihnachtsmarkt der Partnerstädte werden in diesem Jahr leider nicht Teil des Programms sein.
Alle weiteren Programmpunkte, insbesondere die Neuerungen im Bereich der „Kinderweihnacht“, entnehmen Sie bitte beigefügtem Flyer.
Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
15.11.2021
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