Kommunalpolitik

Wählergruppe Schneider erfolgreich vorm Verwaltungsgericht

Speyer / Neustadt – Die Wählergruppe Schneider wurde im Oktober 2018 gegründet und formierte sich aus den Aktivisten des Bürgerbegehrens, welches voriges Jahr versuchte die städtischen Konversionspläne für das Gelände der ehemaligen Kurpfalzkaserne, entgegen den Beschlüssen der Landesregierung umzusetzen. Eine wesentliche Erfahrung aus dem Bürgerbegehren war die Erkenntnis, daß es im Speyerer Stadtrat keine Partei gibt, die gegen die politisch korrekten Vorgaben des Zeitgeistes und für die Interessen der Stadt und ihrer Bürger eine entschlossene und wirksame Oppositionsarbeit leistet.

Nachdem die Partei Bündnis90/Die Grünen im Februar eine Anti-AfD-Wahlkampfveranstaltung im Haus der Jugendförderung durchführen durfte, wollte auch die Wählergruppe Schneider die Möglichkeit nutzen, um günstige städtische Räume für Vortragsveranstaltungen während des Wahlkampfes anzumieten.

Aus diesem Grunde fragte Matthias Schneider, Initiator des Bürgerbegehrens  und Gründer der gleichnamigen Wählergruppe bei der Stadtverwaltung  wegen Nutzung von Räumlichkeiten an. Zwei Tage später, am 21.März wurde vom Stadtvorstand mit Berufung auf das Neutralitätsgebot die Entscheidung  gefällt, daß bis Ende Mai allen Parteien die Nutzung von Räumlichkeiten untersagt wäre. Wie sich später herausstellte wurde eine solche Entscheidung zum ersten Mal getroffen.

Gleichzeitig fragte die Wählergruppe Schneider bei mehreren Restaurantinhabern nach, ob diese Räume zur Verfügung stellen würden. In zwei Fällen, beim Sportheim des ASV Fußballvereins in Speyer-Nord und im Naturfreundehaus sagten die Inhaber zu und es kamen für mehrere Vortragstermine mündliche Mietverträge zustande. Diese wurden jedoch nach kurzer Frist vom Restaurantinhaber des Naturfreundehauses und vom ersten Vorstand des ASV zurück gezogen, weil maßgebliche Personen Druck ausgeübt hatten.

Der Wählergruppe Schneider liegen inzwischen belastbare Informationen vor, die darauf schließen lassen, daß gegen sie eine Verleumdungs- und Skandalisierungskampagne betrieben wurde, mit Urhebern in den höchsten politischen Kreisen der Stadtführung. Ein Hotelier zog noch während der Verhandlungen ein bestehendes Angebot aus Angst vor Repressalien zurück.

Die ersten beiden Veranstaltungen der Wählergruppe Schneider, die für den 21.3. und den 5.4. geplant waren, mußten daher ausfallen und man sah sich gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten indem ein offizieller Antrag an die Stadt Speyer gestellt wurde.

Trotz eines eindeutigen Anspruches aufgrund von Landesgesetzen und zahlreichen in dieser Rechtsfrage ergangenen Urteilen, sogar auf Ebene der BVerfG, haben Stadtvorstand und Rechtsabteilung den Antrag abgelehnt und sich somit  gegen geltendes Recht gestellt. Da ihr im anstehenden Wahlkampf die grundgesetzlich zugesicherte Chancengleichheit nicht gewährt wurde, sah sich die Wählergruppe Schneider gezwungen per Einantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Raumnutzung  gerichtlich durchzusetzen.

Gestern (10.04.2019) erging der Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt, welcher dem Antrag der Wählergruppe vollumfänglich entspricht.

Die Wählergruppe Schneider hat somit gezeigt, daß trotz erheblicher Widerstände des politischen Establishments eine wirksame Opposition  erfolgreich sein kann. Die erste Vortragsveranstaltung wird somit am 25. April abends im Haus der Jugendförderung stattfinden, eine detaillierte  Ankündigung erfolgt rechtzeitig.

Pressemitteilung der Wählergruppe Schneider, Matthias Schneider
12.04.2019


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