Schwetzingen

Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2020

Am Montag, den 27. Januar 2020, dem Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust und dem Nationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, findet an der zentralen Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus zwischen Hotel Adler Post und dem Schwetzinger Rathaus um 17 Uhr die Gedenkveranstaltung der Stadt Schwetzingen statt.

Schülerinnen und Schüler des Hebelgymnasiums Schwetzingen bereichern die Feierstunde mit einer gesprochenen Collage. Hierbei werden Nachrichten der vergangenen Monate über antisemitische bzw. den Holocaust verharmlosende Taten und Äußerungen den Schicksalen der Schwetzinger Juden in der NS-Zeit gegenübergestellt. Die Schülerinnen und Schüler ziehen anschließend Bilanz „was bedeutet Gedenken für mich?“.

Bürgermeister Matthias Steffan wird Worte des Gedenkens sprechen und einen Kranz niederlegen.

Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, an der Gedenkstunde teilzunehmen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
22.01.2020

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung im Generationenbüro am 19. Februar 2020

Am Mittwoch, 19.  Februar 2020, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die erste Wohnberatung im neuen Jahr im Generationenbüro der Stadt Schwetzingen, Schlossplatz 4, statt.  Die „Wohnberatung“ für altersgerechtes Wohnen beinhaltet das Angebot für Mieter, Vermieter und Hausbesitzer, den Wohnungsbestand zu analysieren und konkrete Hinweise für sachgerechte und zukunftsorientierte Anpassungsmaßnahmen zu geben. Die Beratung findet im Generationenbüro statt. Die Vermeidung von Barrieren, der Komfort, die Bequemlichkeit und die Nutzungsbedürfnisse stehen dabei im Vordergrund. Die Maßnahmen können sich auf den Einbau von Treppenliften und barrierefreien Bädern beziehen oder auch auf die Änderung von Grundrissen, der elektrischen Ausstattung, von Griffen, Geländern und Rampen.  Auch Gärten und die Umgebung können mit einbezogen werden.

Die Analyse der jeweiligen Wohnsituation erfolgt anhand von Leitfäden und Checklisten um sicher zu stellen, dass alle relevanten Punkte angesprochen werden. Dabei findet auch eine Beratung zu möglichen finanziellen Fördermitteln statt. Die kostenlose Erstberatung erfolgt durch Frau Ulla Badura, Innenarchitektin und Fachkraft für zukunftsorientiertes Wohnen. Das Generationenbüro bittet unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
22.01.2020

Thermografie-Aktion:

Gebäude-Check per Wärmebildkamera – jetzt noch schnell anmelden!

Wie in den vergangenen Jahren bietet die AVR Energie GmbH auch für diese Heizperiode wieder einen Gebäude-Check per Wärmebildkamera an. Kostenpunkt: 129 Euro. Die Stadt unterstützt diese Aktion mit einem Zuschuss von 50 Euro. Schwetzinger Bürger/innen können den Thermografie-Gebäude-Check noch bis zum 31.01.2020 für nur 79 Euro beantragen.

Wo geht die Wärme hin?

Der Check zeigt mithilfe thermografischer Fotos Schwachstellen am Haus auf: Flächen, an denen Wärme entweicht, werden auf den Bildern der Infrarotkamera farblich dargestellt. So lassen sich Wärmebrücken, undichte Fenster und Türen, Durchfeuchtungen sowie Ursachen für Schimmelbildung erkennen. Anhand eines Ergebnisberichts können dann konkrete Energiesparmaßnahmen getroffen werden.

Nachbesprechung mit dem Energieberater

Ebenso bietet die Stadt gemeinsam mit der Klimaschutz- und Beratungsagentur Heidelberg/ Rhein-Neckar (KliBA) im Anschluss für jeden Teilnehmer eine Nachberatung an. Hier werden Maßnahmen und Fördermittel mit dem Energieberater der KliBA persönlich in den Räumlichkeiten der Stabsstelle für Klimaschutz – Heidelberger Straße 1a – besprochen.

Weitere Informationen

Die Antragsunterlagen können online unter www.schwetzingen.de/klimaschutz im Unterpunkt „Energieberatung“ heruntergeladen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stabsstelle für Klimaschutz, Energie und Umwelt unter 06202/ 87-481.

Stadtverwaltung Schwetzingen / AVR Energie GmbH
22.01.2020

Wohngeldreform trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Hierdurch profitieren mehr Menschen im Land von höherem Wohngeld

Mehr finanzielle Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen: Durch die Erhöhung des Zuschusses zu den Wohnkosten für Bürgerinnen und Bürger werden einkommensschwache Haushalte entlastet.

In den vergangenen Jahren sind die Wohnkosten und Verbraucherpreise insbesondere in den Ballungsräumen von Baden-Württemberg deutlich gestiegen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes hat dadurch mit der Zeit abgenommen. Durch die nun im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beschlossene Erhöhung des Wohngeldes ab dem 1. Januar 2020 wird das Wohngeld wieder gestärkt und der Anstieg der Wohnkosten und Verbraucherpreise seit der letzten Reform, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, ausgeglichen.

Ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt, der bisher schon Wohngeld bekommen hat, wird künftig statt 145 Euro rund 190 Euro monatlich erhalten. Dies entspricht einer Steigerung von rund 30 Prozent.

Gleichzeitig wird die Reichweite des Wohngeldes erhöht und der Kreis der Berechtigten erweitert. Vor allem Familien und Rentner mit geringem Einkommen werden hiervon profitieren. Nach einer Schätzung könnten etwa 20.000 zusätzliche Haushalte im Land einen Erstantrag auf Wohngeld stellen.

Neben der Anpassung der Wohngeldhöhe werden auch die Miethöchstbeträge angehoben und eine neue Mietenstufe VII für Haushalte in Kommunen mit besonders hohem Mietenniveau eingeführt.

Schließlich unterliegt das Wohngeld künftig einer Dynamisierung. Hierdurch wird es automatisch, also ohne Erfordernis einer gesetzlichen Änderung, alle zwei Jahre an die eingetretene Entwicklung der Mietpreise und der allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst. Die Fortschreibung stellt sicher, dass die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten bleibt.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ermutigt Menschen mit geringerem Einkommen ausdrücklich, bei ihren zuständigen Wohngeldbehörden einen eventuellen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen.

In Schwetzingen ist der Bereich Wohngeld im Ordnungsamt der Stadt zuständig. Ansprechpartner sind Karin Hemmerich, Tel: 06202 87-221, E-Mail: karin.hemmerich@schwetzingen.de und Michael Wachler, Tel: 06202 87-238, E-Mail: michael.wachler@schwetzingen.de .

Stadtverwaltung Schwetzingen
22.01.2020

10. Kurfürstlicher Weihnachtsmarkt 2020

Kunsthandwerker, Gastronomen und Künstler für das Bühnenprogramm können sich ab sofort bis zum 31. März bewerben

Die Stadt Schwetzingen veranstaltet in Kooperation mit den „Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg“ – Schloss Schwetzingen den „10. Kurfürstlichen Weihnachtsmarkt 2020“ mit Kunsthandwerkermarkt im Schloss Ehrenhof.  Der Weihnachtsmarkt findet an den vier Adventswochenenden jeweils von Donnerstag bis Sonntag auf dem nördlichen Schlossplatz (Gastronomie) und im Schloss Ehrenhof (Kunsthandwerkermarkt) statt. Die genauen Termine und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Internetseite www.schwetzingen.de/weihnachtsmarkt .

Für den Kunsthandwerkermarkt im Schloss Ehrenhof können Sie sich als Anbieter von weihnachtlichen Artikeln, Advents-, Weihnachts-, und Christbaumschmuck, Holzschnitzwaren oder als Handwerker mit Vorführung wie Töpfer, Glasbläser, Perlendreher, Holzschnitzer, Schleifer, Korbflechter usw. bewerben.  

Eigene Zelte, Hütten oder Verkaufsstände sind nicht zugelassen. 

Gerne können Sie sich auch für das gastronomische Angebot auf dem nördlichen Schlossplatz und als Künstler, Band und Walking Act für das Bühnenprogramm bewerben. Ihre Bewerbungen mit spezifischen Angaben des Warenangebotes und der Bühnendarbietungen mit aktuellen Fotos senden Sie bitte bis spätestens Montag, den 31.03.2020 an:

TOURISTINFORMATION Schwetzingen
Dreikönigstraße 3
68723 Schwetzingen
touristinfo@schwetzingen.de

Stadtverwaltung Schwetzingen
22.01.2020

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