Germersheim und Landkreis GER

Coronafallzahlen aus dem Landkreis Germersheim

Aktuell 19 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (15. Mai2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 19
  • Gesundete Personen: 122
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 146

Aktuell 20 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (14. Mai2020, Stand 12 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 20
  • Gesundete Personen: 121
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 146

Aktuell 23 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (13. Mai2020, Stand 13 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 23
  • Gesundete Personen: 118
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 146

Kreisverwaltung Germersheim
16.05.2020

Appell für klare und faire Regeln und Formulierungen

Missverständnisse vermeiden und frühzeitige Kommunikation mit den Verwaltungen

Klare Regelungen in den Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes, eindeutige Hinweise zur Auslegung und eine schnelle und enge Kommunikation mit den Ordnungsbehörden und Verwaltungsspitzen – das fordern die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD), „um landesweit einheitlich, bürgerfreundlich und eindeutig agieren zu können! Das Wirrwarr in den Interpretationen muss ein Ende haben!“

Von wegen „Rolle rückwärts“: „Gerne hätten wir schon vor Tagen diese Rolle vorwärts gemacht“, reagieren Landräte und Oberbürgermeister auf Unterstellung aus politischen Kreisen, die Verwaltungen würden die Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes nicht ausreichend prüfen und damit in die sowieso schon angespannte Lage der Gastronomen Unruhe bringen. „Im Interesse der Gastronomen – und im Interesse vieler anderer Berufsfelder – wäre es, wenn in den Landesverordnungen klare und verständliche Regelungen getroffen würden, die nicht unterschiedlich interpretierbar sind. Auch den Aspekt der Gleichbehandlung sollte das Land intensiver berücksichtigen“, so die Verwaltungschefs, „Seit Beginn der Corona-Pandemie sind die Kreis- und Stadtverwaltungen landesweit damit beschäftigt, Verordnungen auszulegen und unzählige Rückfragen wegen Unklarheiten an das Land zu richten. Antworten lassen gerne auf sich warten. Wie sollen die Verwaltungen da schnell, rechtssicher und vor allem im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entscheiden? Und wenn sie dann bürgerfreundlich handeln, haut uns das Land auf die Finger.“

Das Thema Thekenbewirtung bringen die Verwaltungsspitzen dabei als ein Beispiel an, das in besonderer Weise für Unverständnis sorgt. „Wir hätten uns gewünscht, dass die Landesregierung hier schneller nachsteuert und auch den Gastronomiebetrieben mit Thekenbewirtung, wie beispielsweise Hütten, die Öffnung gestattet. Wir sind aber zuversichtlich, dass diese Schieflage erkannt ist und beim Land bereits daran gearbeitet wird, die Verordnung zu konkretisieren.“

Die Kreis- und Stadtchefs haben dabei durchaus eine vorsichtige, schrittweise Öffnung im Blick und verweisen insbesondere auf Hygienemaßnahmen, wehren sich aber gegen eine Ungleichbehandlung, die seitens der Ordnungsämter nicht zu kommunizieren ist. Auch in anderen Bereichen gab es landesweit seitens der Verwaltungen großen Rückkopplungsbedarf mit dem Land, „und selbst dann wurden dort unterschiedliche Aussagen getroffen“, berichten die Landräte und der Oberbürgermeister. Darunter waren Themen wie Autokonzerte oder Spielplatzöffnung, die Fragen, was sind Sportanlagen, was Freizeitanlagen. Ganz aktuell liegen auch wieder unterschiedliche Antworten zum Thema Thekenbewirtung vor.

„Viel Vertrauensverlust und Diskussion könnten wir uns sicherlich auch sparen, indem die Verwaltungen vor Ort, die letztendlich mit den Verordnungen des Landes umgehen müssen, frühzeitiger eingebunden werden. Hilfreich wäre es auch, wenn das Land seine Verordnungen nicht freitags oder vor Feiertagen veröffentlichen würde, sodass wir alle noch die Chance hätten, Rückfragen zu stellen und Klärungsbedarf anzumelden. Daher nochmals die Bitte an das Land, enger mit den Verwaltungen zu kommunizieren, um so Missverständnissen vorzubeugen. Wir bedanken uns vorab dafür“, so Hirsch, Brechtel und Seefeldt abschließend.

Die Südpfalz macht A-H-A: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim werben mit Großplakaten für Abstand, Hygiene und Alltagsmaske

v.l.: OB Hirsch, Landrat Seefeldt und Landrat Dr. Brechtel bei der Vorstellung der neuen Plakat-Kampagne. (Quelle: Stadt Landau)

Abstand, Hygiene und Alltagsmaske: So lautet das Gebot der Stunde im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die Stadt Landau sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim haben eine gemeinsame, großangelegte Plakat-Kampagne ins Leben gerufen, um sich bei der Bevölkerung für deren Vorsicht und Rücksicht in den vergangenen Wochen zu bedanken – und um für die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu werben.

„Im Kampf gegen das Corona-Virus hat es Lockerungen gegeben, die uns allen guttun“, sagen Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD), Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER). „Aber: Wenn wir die bisher erzielten Erfolge nicht gefährden wollen, müssen wir weiter vorsichtig sein – das gilt jetzt sogar noch mehr als in den Wochen des kompletten «Lockdowns». Das schulden wir nicht nur uns selbst und unseren Mitmenschen, sondern auch den Geschäften, Restaurants und Hotels in unserer Region. Denn wenn die Infektionskurve wieder ansteigt, werden sie wohl erneut schließen müssen. Wir müssen nun alle zusammenhalten, stark sein, zueinanderstehen – dann gelingt es uns, gemeinsam gut durch diese Krise zu kommen“, sind sich die Verwaltungschefs einig.

Gemeinsam sich und andere schützen? Das geht am besten mit der sogenannten A-H-A-Formel, für die Stadt und Landkreise auf den neuen, großformatigen Plakaten werben.

  • A steht für Abstand halten.
  • H steht für Hygieneregeln beachten.
  • A steht für Alltagsmaske tragen. 

Die Plakat-Kampagne wurde in Zusammenarbeit mit der Agentur magma design studio aus Karlsruhe und dem Walsheimer Fotografen Jacksenn entwickelt. Die großformatigen Plakate, die an rund 100 Standorten in der Region zu sehen sind, zeigen ein Model mit Alltagsmaske vor einer typisch südpfälzischen Kulisse und werben mit dem Slogan „Schutz für uns alle“.

„Wir danken den Südpfälzerinnen und Südpfälzern für ihre Geduld und ihr Verständnis, ihre Vorsicht und Rücksichtnahme, ihr Engagement und ihre Hilfsbereitschaft in den zurückliegenden Wochen“, betonen Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel. „Die Krise hat uns trotz der erforderlichen ‚sozialen Distanz‘ näher zusammenrücken lassen und gezeigt, wie ausgeprägt der Gemeinschaftssinn in unserer Region ist. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!“

Text: Gemeinsame Medieninformation der Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau Foto: Stadt Landau
16.05.2020

Corona-Pandemie/Thekenverkauf

Landräte und Oberbürgermeister fordern klare und faire Regelungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger – Gemeinsames Schreiben an Landesregierung

Könnte so schön sein wenn auch wieder Thekenverkauf in der Gastronomie gestattet wäre, hier die Schoppenwiese des Weinland Meckenheim

„Es ist inhaltlich nicht nachvollziehbar und gefährdet obendrein Existenzen, dass die neue Landesverordnung den sogenannten Thekenverkauf in der Gastronomie (Selbstbedienung) nicht zulässt. Das Land muss dringend den Regelungswirrwarr beenden und landesweit einfache, klare und faire Regelungen schaffen!“ Dazu fordern Landrätin Dr. Susanne Ganster (Südwestpfalz), die Landräte Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau) die Landesregierung in einem gemeinsamen Schreiben auf.

Blick auf die Schoppenwiese des Weinland Meckenheim

Die Verwaltungschefs weisen darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz mit verschiedensten Maßnahmen erfolgreich gegen die Ausbreitung des Coronavirus gekämpft wird: „Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen, Selbstständige, Handel, Gastgewerbe etc. tragen unter Gefährdung ihrerwirtschaftlichen Existenz durch Einhaltung der beschlossenen Beschränkungen dazu bei.“ Ein an die Infektionslage angepasstes Vorgehen erachten auch Ganster, Brechtel, Hirsch und Seefeldt als zielführend und sinnvoll. Jedoch sei nicht nachvollziehbar, dass Gaststätten , Restaurants und Kneipen mit Bedienung an Tischen wieder öffnen dürfen, dass bei Eisdielen, Bäckereien, Metzgereien und anderen Verkaufsständen über die Theke verkauft werden darf, nicht jedoch in Gaststätten oder Pfälzerwaldhütten. Denn die neue Landesverordnung verbietet weiterhin den sogenannten Thekenverkauf (Selbstbedienung). „Die Hütten- und Gaststättenkultur in der Südpfalz ist etwas Besonderes und ein wichtiger Teil der touristischen Infrastruktur und unserers Selbstverständnisses. Gerade die Hütten, die oft von Ehrenamtlichen betrieben werden, haben Ideen und Konzepte entwickelt, die den hygienerechtlichen Anforderungen durchaus entsprechen. Würde man den Thekenverkauf in der Gastronomie weiterhin verbieten, so wäre dies ungerecht und würde zahlreiche Existenzen gefährden.“

„Pfälzer Teller“ mit einem passenden „Schoppe“

In ihrem Schreiben führen die vier Verwaltungschefs Beispiele auf, wie ein Konzept für Thekenverkauf aussehen könnte:

  • Bestellung und Ausgabe erfolgen beispielsweise an zwei unterschiedlichen Fenstern bzw. Theken, die über einen entsprechenden Spuckschutz verfügen. Die geltenden Abstandsregeln werden analog zu den Richtlinien im Kassenbereich von Supermärkten über Markierungen/Kennzeichnungen und entsprechende Hinweise sichergestellt.
  • Die Abholung der Speisen erfolgt nach erfolgter Anmeldung vom zugewiesenen Platz aus z.B. über einen Pager, so dass jeweils nur ein Gast an die Ausgabestelle kommt. Diese Pager werden nach jedem Gast desinfiziert. Die Geschirrrückgabe erfolgt zentral, ohne Kontakt zwischen den Personen.
  • Bei anderen können die Gäste warten, bis ihre Tischnummer aufgerufen wird und ebenfalls nur einzeln an die Theke gehen.

Für die Verwaltungen waren die Ausführungen in der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung nicht schlüssig und wurden daher von Ihnen in Teilen zunächst aus Gerechtigkeitsgründen und im Sinne der Gastronomen ausgelegt. „Leider ist das Land bisher dieser Auslegungsmöglichkeit nicht gefolgt. Im Gegenteil: Uns und der Öffentlichkeit wurde vom Land mitgeteilt, dass ein Thekenverkauf selbstverständlich nicht möglich sei“, zeigen sich Hirsch, Seefeldt, Ganster und Brechtel verständnislos und appellieren an das Land , „im Sinne der Gastronomen und der Gleichbehandlung eindringlich, die bisherige Haltung nochmals zu überdenken und für die Regionen einfache, klare und faire Regeln zu schaffen, diese zu konkretisieren und den Betrieb von Hütten und Biergärten – natürlich unter Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen – auch im Rahmen der Selbstbedienung zuzulassen.“

Text: Gemeinsame Medieninformation der Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie der Stadt Landau Foto: Speyer 24/7 News, dak
16.05.2020

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim

Vorbereitungskurse zu den telc-Deutschsprachprüfungen

Zu den jeweiligen telc-Deutschsprachprüfungen bietet die Kreisvolkshochschule Germersheim Vorbereitungskurse an.

Inhalte sind die Prüfungsdurchführung auf der Basis zentraler Aufgabenstellungen nach veröffentlichten Kriterien der telc-GmbH. Die Prüfungsthemen umfassen den gesamten Alltag. In der schriftlichen Prüfung werden Hör-, Schreib- und Leseverständnis geprüft. In der mündlichen Prüfung werden dem Niveau entsprechenden Sprachkenntnisse und Ausdruck abgefragt.

Für Niveau A1/A2

2/20kv063      Samstag, 26. September 2020, 08:30 – 11:30 Uhrzur Prüfung am 10.10.2020

2/20kv069      Samstag, 05. Dezember 2020, 08:30 – 11:30 Uhr    zur Prüfung am 12.12.2020

Kursgebühr: je Kurs 20,00 €

Für Niveau B1/B2

1/20kv198      Sonntag, 14. Juni 2020, 08:30 – 12:15 Uhr                zur Prüfung am 27.06.2020

2/20kv064      Samstag, 26. September 2020, 12:00 – 15:45 Uhr   zur Prüfung am 11.10.2020

2/20kv070      Samstag, 05. Dezember 2020, 12:00 – 15:45 Uhr    zur Prüfung am 13.12.2020

Kursgebühr: je Kurs 25,00 €

Für Niveau C1/C2

1/20kv197      Samstag, 13. Juni 2020, 08:30 – 14:30 Uhr               zur Prüfung am 27.06.2020

2/20kv071      Sonntag, 06. Dezember 2020, 08:30 – 14:30 Uhr     zur Prüfung am 13.12.2020

Kursgebühr: je Kurs 40,00 €

Anmeldung und weitere Informationen bei der KVHS-Geschäftsstelle Germersheim:

07274- 53 334 / – 53 382

vhs@kreis-germersheim.de

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr

DEUTSCH – Sprachprüfungen von Telc

Die KVHS-Germersheim bietet vom Juni bis Dezember 2020 folgende telc-Deutschsprach-prüfungen an. Eine persönliche Anmeldung mit Personalausweis ist dazu in der KVHS-Geschäftsstelle, Ritter von Schmauß-Str. (Seiteneingang der Berufsbildenden Schule, UG) erforderlich! Bitte Termin vereinbaren.

– A1

1/20kv053             Sonntag, 28. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 22.05.2020

2/20kv065             Samstag, 10. Oktober 2020               Anmeldeschluss am 04.09.2020

2/20kv072             Samstag, 12. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 06.11.2020

Prüfungsgebühr: 80,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 110,00 €/externe Teilnehmer

– A2

1/20kv054             Samstag, 28. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 22.05.2020

2/20kv066             Samstag, 10. Oktober 2020               Anmeldeschluss am 04.09.2020

2/20kv073             Samstag, 12. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 06.11.2020

Prüfungsgebühr: 95,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 120,00 €/externe Teilnehmer

– B1

1/20kv058             Samstag, 27. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 15.05.2020

2/20kv067             Sonntag, 11. Oktober 2020               Anmeldeschluss am 28.08.2020

2/20kv074             Samstag, 13. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 30.10.2020

Prüfungsgebühr: 160,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 190,00 €/externe Teilnehmer

– B2

1/20kv059             Samstag, 27. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 15.05.2020

2/20kv068             Sonntag, 11. Oktober 2020               Anmeldeschluss am 28.08.2020

2/20kv075             Samstag, 13. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 30.10.2020

Prüfungsgebühr: 170,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 200,00 €/externe Teilnehmer

– C1

1/20kv060             Samstag, 27. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 15.05.2020

2/20kv076             Samstag, 19. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 06.11.2020

Prüfungsgebühr: 200,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 250,00 €/externe Teilnehmer

– C2

1/20kv061             Samstag,27. Juni 2020                       Anmeldeschluss am 15.05.2020

2/20kv077             Samstag, 19. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 06.11.2020

Prüfungsgebühr: 200,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 250,00 €/externe Teilnehmer

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim
16.05.2020

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