Corona / Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Speyer

Corona

Stadt Speyer verlängert Allgemeinverfügung und passt Regelungen an

Basierend auf der vom Land Rheinland-Pfalz am Dienstag, 14. Dezember 2020 veröffentlichten 14. Corona-Bekämpfungsverordnung (14. CoBeLVO) hat die Stadt Speyer in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden auch ihre Allgemeinverfügung angepasst und bis 10. Januar 2020 verlängert.

„Aufgrund der in Speyer weiterhin sehr hohen und tendenziell sogar steigenden Inzidenz, müssen wir im Rahmen unserer Allgemeinverfügung leider weiterhin Maßnahmen verfügen, die über die Regelungen des Landes hinausgehen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Hierfür bitte ich die Speyerer*innen um Verständnis und Mithilfe, um die Ausbreitung des Virus in unserer Stadt in den Griff zu bekommen und das Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu schützen. Mir ist bewusst, dass Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Weihnachtstage und den Jahreswechsel bitter sind. Leider lässt uns das Infektionsgeschehen aber keine andere Wahl“, so Seiler weiter.

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr gilt weiterhin. Für die Weihnachtsage, also vom 24. bis 26. Dezember 2020, gibt es eine Ausnahmeregelung, gemäß welcher die Ausgangsbeschränkung nur in der Zeit von 24 bzw. 0 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt. Für Silvester gibt es keine entsprechende Regelung, das heißt der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist auch am 31. Dezember 2020 nur bis 21 Uhr ohne triftigen Grund gestattet.

Mit der 14. CoBeLVO hat das Land Rheinland-Pfalz ein generelles Verbot für das Abbrennen von Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 veranlasst. Die Stadtverwaltung weist in ihrer Allgemeinverfügung ausdrücklich darauf hin, dass dies auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen im Stadtgebiet gilt.

In vollstationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, Intensivpflege-WGs, Altenheime und Seniorenresidenzen gilt vom 15. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die verbindliche Regelung, dass jede*r Bewohner*in täglich nur ein*e Besucher*in für die Dauer einer Stunde empfangen darf. Härte- und Sterbefälle sind hiervon ausgenommen.

Nach wie vor regelt die Allgemeinverfügung auch eine Maskenpflicht im Freien im Bereich der Innenstadt zwischen 8 und 20 Uhr.

„In dieser kritischen Situation sind wir alle besonders gefordert, unsere sozialen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und die bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten – trotz der anstehenden Feiertage. Ich danke allen Speyererinnen und Speyerern schon jetzt für ihre Solidarität und das Durchhalten in dieser schwierigen Situation“, betont die Oberbürgermeisterin.

Lesen sie hier die Allgemeinverordnung als PDF:

Stadt Speyer
17.12.2020

Coronafallzahlen vom Mittwoch, 16.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1373 (+ 53)
Davon bereits genesen: 664
Todesfälle: 15
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 502,4
Warnstufe: Rot

Stand: 16.12.2020, 14:05 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
17.12.2020

Stadtnotizen

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum kommunalen Finanzausgleich

„Ich freue mich über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, nicht zuletzt, weil ich schon länger bemängelt habe, dass die Kommunen für zu viele Pflichtaufgaben zu wenig Geld vom Land erhalten. Das führt letztlich dazu, dass die Gebietskörperschaften immer tiefer in eine Schuldenspirale geraten. Um diese Entwicklung abzufedern, müssen strenge Sparmaßnahmen eingehalten werden, die uns letztlich unsere Gestaltungsfähigkeit kosten und die dazu führen, dass an den freiwilligen Leistungen, die die Lebensqualität in unseren Städten maßgeblich steigern, gespart werden muss. Daher ist es wichtig, dass die wachsenden übertragenen staatlichen Pflichtaufgaben auch auskömmlich durch das Land finanziert werden und dass wir allgemeine Zuweisungen erhalten, mit denen wir vor Ort eigene Schwerpunkte setzen können“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Das heutige Urteil ist eine Chance dafür, dass über die Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes bis spätestens 1. Januar 2023 endlich ein fairer Verteilerschlüssel erreicht wird, der uns Kommunen den Rücken stärkt und unsere Handlungs- und Investitionsfähigkeit sichert“, so Seiler weiter.

Stadt Speyer
17.12.2020

Online-Terminvergabe für Anlieferungen am Abfallwirtschaftshof

Die Entsorgungsbetriebe Speyer wollen während des zweiten Corona-Lockdowns den Abfallwirtschaftshof diesmal für private Anlieferungen offen halten. Um die Anzahl und Dichte der Fahrzeuge im Hof auf das notwendige Minimum zu reduzieren und gleichzeitig einem gefährlichen Rückstau auf die K2 vorzubeugen, ist deshalb ab sofort eine Anmeldung über die Homepage der Stadtwerke Speyer unter www.stadtwerke-speyer.de/Abfallwirtschaftshof möglich und nach kurzer Einführungsphase ab 2. Januar 2021 unbedingt notwendig. Im neuen Jahr sind keine unangemeldeten Anlieferungen mehr zugelassen.

Um eine hohe Flexibilität zu gewährleisten, werden vorerst Terminfenster von jeweils 60 Minuten für eine klar begrenzte Anzahl Buchende angeboten. Die Anliefernden sollten innerhalb „ihrer“ Zeitspanne – aber nicht vorher – am Abfallwirtschaftshof ankommen. Im Planungstool werden auch die Abfallarten abgefragt. So erhält man gleich noch gezielte Informationen zu Gebühren und Zahlungsweise. Buchungen können bis zu einer Stunde vorm gewünschten Termin getätigt werden, wenn noch Plätze frei sind. Sie müssen per Ausdruck oder als Mail auf dem Smartphone am Waagehaus vorgewiesen werden. Zahlungen sind ausschließlich am Automaten oder bargeldlos per EC-Karte möglich. Beim Verlassen des Fahrzeugs gilt auf dem Betriebsgelände Maskenplicht und es ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Besuchern und Personal einzuhalten.

In Ausnahmefällen steht Bürgerinnen und Bürgern, denen Terminbuchungen online nicht möglich sind, das Servicepersonal am Telefon unter 06232/625-0 zur Verfügung. Es werden alle notwendigen Fragen mit den Anrufenden beantwortet und die Bestätigungsmail zum Abfallwirtschaftshof gesandt. Auch hierbei ist es wichtig, das Zeitfenster für die Anlieferung einzuhalten.

Im Sinne der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bitten die EBS darum, die Notwendigkeit von Entsorgungsfahrten zum Abfallwirtschaftshof zum aktuellen Zeitpunkt gut zu überdenken. Das gesundheitliche Risiko für sich selbst und das AWH-Team sollte stets im Blick behalten werden.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Speyer 24/7 News
17.12.2020

Verkehrsnotizen

Eibenweg gesperrt

Aufgrund von Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird der Eibenweg zwischen den Hausnummern 4 und 6 ab dem 5. Januar 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Fertigstellung der Maßnahme ist abhängig von der Asphaltverfügbarkeit und den Witterungsverhältnissen. Für die Dauer der Arbeiten wird der Eibenweg beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadt Speyer
17.12.2020

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