Polizei

Vorwurf der rechtswidrigen Polizeigewalt – Polizei unter Generalverdacht?!

Fachliche Stellungnahme der HdP auf die KViAPol-Studie

Büchenbeuren – Seit März 2018 untersucht eine Viktimisierungsstudie der Ruhr-Universität Bochum (Prof. Singelnstein) mit dem Titel „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“, kurz: KViAPol, angebliche rechtswidrige polizeiliche Gewaltanwendung aus Sicht der Opfer.

Ein Studienabschlussbericht liegt derzeit noch nicht vor. Allerdings kamen die Autoren im 1. Zwischenbericht (September 2019) faktisch zum Ergebnis, dass innerhalb der deutschen Polizei ein Problem mit rechtswidriger Gewaltanwendung bestünde. Im 2. Zwischenbericht (Oktober 2020) wurden die vorliegenden Ergebnisse weiter ausgewertet und interpretiert.

Die Hochschule der Polizei RP übernahm bereits kurz nach dem Erscheinen des 1. Zwischenberichts die Aufgabe, die KViAPol-Studie und das Thema „rechtswidrige Polizeigewalt“ wissenschaftlich zu analysieren. Zur Erreichung dieses Ziels wurde die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Durchsetzung polizeilicher Autorität im Rechtsstaat“ (AG DPAR) an der Polizeihochschule am Campus Hahn eingerichtet. Um ein breites Spektrum an Perspektiven zu berücksichtigen, wurden Polizeiexpert*innen aus unterschiedlichen Fachrichtungen wie Jura, Psychologie sowie Verwaltungs-, Politik- und Polizeiwissenschaften für die Arbeitsgruppe gewonnen. Das Ziel der Arbeitsgruppe besteht in einer differenzierten Analyse polizeilichen Handelns bei Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols.

Für die Arbeitsgruppenmitglieder war früh deutlich, dass die KViAPol-Studie als Anstoß zur Selbstreflexion verstanden werden sollte, allerdings auch fachliche Mängel der Studie offensichtlich sind. Infolgedessen hat sich die eingerichtete Arbeitsgruppe sachlich-kritisch und transparent mit dem Thema auseinandergesetzt. Dabei standen eigene Untersuchungen der polizeilichen Zwangsanwendung, wie z. B. eine tiefergehende Analyse der Polizeirapporte, der Einsatzberichte der geschlossenen Einheiten und eine Befragung genauso auf der Agenda, wie die weitere Auseinandersetzung mit der aktuellen Forschung und Kooperationen mit anderer Einrichtungen und Hochschulen.

Die Erhebung eigener Daten scheint zur Objektivierung der im Zwischenbericht vorschnell formulierten Thesen unerlässlich und zielführend. Als zweite Datenbasis wurde ein Auswerteprotokoll entwickelt, um aus polizeilichen Datenbeständen mit Einsatzrelevanz die Schwerpunkte polizeilichen Handelns zu identifizieren, wenn die Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich war. Auch die Justiz wird bei der Studie eingebunden, um die in der KViAPol-Studie aufgestellten Behauptungen überprüfen zu können, dass Strafanzeigen gegen Polizeibeamt*innen nicht rechtsstaatskonform bearbeitet würden.

Erst kürzlich veröffentlichte der stellvertretende Direktor der Hochschule der Polizei RP und der Sprecher der Arbeitsgruppe, Polizeirat Martin Hoch, in der unabhängigen Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis „Kriminalistik“, einen Kommentar sowie einen Fachbeitrag im Kontext zum Artikel der Singelnsteinstudie die deutlich ausdrückt: „Bereits bei der Auswahl der Stichprobe zur Studie lässt sich erkennen, dass sich hieraus keine repräsentative Schlussfolgerung auf die Gesamtbevölkerung ziehen lassen kann,“ sieht Polizeirat Hoch eine der Schwächen der Singelnsteinstudie. Der von der Studie betrachtete Zeitraum von knapp 50 Jahren lässt ebenfalls keine Rückschlüsse auf die aktuelle Situation ziehen. Außerdem lässt die Studie eine genauere Analyse der Person-Situation-Interaktions-Dynamik genauso außer Acht wie die Tatsache, dass es im polizeilichen Beruf per se Situationen existieren, die eine Gewaltanwendung, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der schon in der Ausbildung erlernten Praktiken, notwendig machen. Das Expertenteam am Campus Hahn ist über den Ausgang der geplanten Befragung von Studierenden im Praktikum gespannt. Wichtig ist, dass die Bearbeitung des Themas wissenschaftlich belegbar ist und fachliche Standards erfüllt.

Hochschule der Polizei
05.02.2021

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